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solchen Revision schreiten, so werden auch die kontrahirenden dentscb-xx: Staaten anf Wunsch der japanischlx'ndZFegiernng daran Theil nehmen.
. „ M. v. Brandt. Higashi Kuze Chuxo. Terashiina Tozo. Iseki Sayemon.
_ Dic Auswechsclung dcr Ratifikationsiirkunden des vorstehenden Vertrages hat in cho stattgefunden.
Bekanntmachung, betreffend die Bestimmungen, unter Welchen der Handel Deutschlands in Japan getrieben werden soll. Von12().Dezember1869.
Mit chikgnahme auf die, dem vorstehenden Vertrage zwischen dem Norddeutschen Bunde und den zu demselben nicht gehörenden Staaten des Zollvereins einerseits und Japan andererseits vom 20. Februar d. I. beigefügten »Bcstimmungen, untcr Welchen der Handel Deutschlands in Japan getrieben werden soll«, wird hierdurch ziir öffentlichen Kcnntniß gebracht, daß die Zoklcrmäßigungcn, welche in 'der ersten Abtheilung dcr Bcstimmung7 untcr Nun11ner16-87und 88 fiir baumwollene', wollenc und halijollcne Unterhosen und Unter- jacken fcstgcfeßt sind, am 1. Januar 1870 in Kraft treten Werden. Dcr übrige Tdcil der Bestimmungen befindet sich bereits seit dem“ 20, Je- bruar d. J. in Wirksamkeit.
Berlin, den 20. Dezember 1869.
Der Kanzler des Norddeutschen Bunch.
In Vertretung: Delbrück. VZkiiiiiitiiiachitng, betreffend die Ernenmmg cines Bevoll- machttgten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und
des deutschen Zollvereins.
Vom 6. Januar 1870.
In Verfolg der Vekanntniachuugen vom 8. Mai V. I. (Bundesgeseizbl. S. 130 und 133) wird hierdurch zur öffent- lichen Kenntnis; gebracht, das; auf Grund der Artikel 6 und 7 der Verfassungs = Urkunde fiir den Norddeutschen Bund, bezic- hungsweise des Art. 8. ZZ. 1 und 2 des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Wiirtismbcrg, Baden und „Hessen vom 8. Juli 1867
von Sr. Majestät dem Könige von Sachsen: an Stelle des Geheimen Rathcs imd Miiiifierial = Direk-
tors 1)1*. Wcinlig - dcr Geheime Regierungs - Rath Schmalz zum Bevollmäch- tigten zum Bundesrathc des Norddeutschen Bundes und zum “Bundesrathe des deutschen OUVcreins ernannt worden ist.
Berlin, den 6. Januar 1 70.
„ Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. Gr. v.ViSn1arch=Schönhauscn.
szka'nntmachung, betreffend die Ernennung von Bevoll- machtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Zollvereins. Vom 13. Januar 1870.
In Verfolg der Bekanntmachungen vom 8. Mai 1). J. (Bundesgefeßbi. S. 130 und 133) wird hierdurch zur öffent- lichen Kenntnis; gebracht, das; auf Grund der Artikel 6 und 7 der Verfassungs-Urkundc fiir den Norddeutschen Bund, be- ziehungsweise des Artikels 8, ZZ. 1 und 2 des Vertrages zwischen dem Norddeutychcn Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Heffcn vom 8. Juli 1867
von Sein'eyMajestät dem Könige von Preußen: der Wirkliche Geheime Ober-chierungS-Raih und Ministerial-Direkwr Mos er, und
der Ober - Bau - Direktor und Ministerial = Direktor W e [,s h'a U p t zu Bevollmächtigten zum Bundesrathc des Norddeutsihen
Bundes und zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins ernannt worden sind. Berlin, den 12, Januar 1870. Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. Gr. v. BiZmarck-Schönhausen.
Nichtamtliches.
' Oefterrxichäingarn. Wicn,12.Januar. DicxWiener Zeituiiga veröffentlicht, aiif Grund spezieller Allcrhöchster Er- machtigung Sr. Maxestat des Kaisers und Königs die Mixinorgndq der beiden Ministergruppcn. Das der Majo- ritat will eiiie strenge Durchfiihrung der Verfassung von Seiten eiiier einheitiichen Regierung. Veränderungen der Verfassung seien allerdrmgs prinzipiell nicht abzulehnen, doch sei geltend 31": mgchen, daß die Autonomie der Länder nicht ohne Gefahr fur die Kraft des Reiches erweitert werden könne. In Betreff der angcstxebteiz Wahlreform stellt die Majorität kein Programm auf ,' die bisherigen persönlichen Vermittelungsversuche seien miß-
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;;.mgen und hätten die Kraft der Regierung wesentlich gxschwächt.«« In dem Memorandum der Minorität werden zunächst die bißherigen Oewährungéiversuchc unter Hinweis auf die Nothwendigkeii, die nationalen Parteien mit der Vcrfaffung auszusöhnexi, verthcj. Die Miiwrität verwirft jede einseitige Wahlrewrm ohne gleichzeitige durchgreifende Aenderung der Verfaffung, welche Das Memo. rundum empfiehlt die Auflösung des Reichsraths und der Land. tage, die Einberufung eines neuen, voraussichtlich vollständigen Reichsraths, die Revision der Verfaffimg und die Wahlreform,
digt.
auf verfassungsmäßigem Wege durchzuführen sei.
Beide Memoranden schließen mit Demissionéigesuchen.
Wir theilen zunächst das Votum dex Majorität mit, und werden das der Minorität morgen veröffentlichen. Das erstere
lautet: . Allergnädigster Herr!
Ew._Majestät haben in dcr am 10; des 1. M. unter dem Aller- höchsten Vorfiyc abgehaltenen Ministerkonserenz Allcrhöchftihre Regierung
zu beauftragen geruht:
Ew. Majestät in bestimmter und ausführlicher Weise die Mittel und Wege anzugeben, welche eine Vsrständigutig in Beziehung auf die Verfassung und sohin cine Vervollständigung dcr Reichsvertretu-ng herbeizuführei-i gccignet wären„ auf das;, die Leßtere endlich zu einer Wahrheit werde,. und haben Sich sohin Tw. Majestät Allerhöchftihre
Entschließnngen vorzubehalten erklärt.
Diesem Allerhöchften Auftrage entsprechend erlauben sich die ge- horsamst Gcfcrtigten in aller Unterthimigkeit, aber auch mit jener Offenheit, welchc ihnen die vielfach verwdrrcne Sachlage Ew. Ma1esiät gegeniiber zur dringenden Pflicht macht, ihren Standpunkt außfüyrlicb darzulegen, auf daß Ew. Majestät zu ermcffen geruhen mögen, ob und inwieweit 2ll1crhöchftihr Ministerium in der Lage sei, Bürgschaf- ten fiir die Erreichung des von Ew. Majestät gewünschten Zieles zu
bieten.
Sie müssen voranschicken, daß fie ihren Standpunkt seit dem Momente, in welchem Ew. Majestät sie in AUerhöchsiihrcn Rath zu
berufen geruht haben, unverriickt festgehalten haben.
Auch heute noch sind fie dci" Ucbcrzcugung, daß der schwierigen Lage gegenüber, in welche die Monarchie allerdings durch die fich gegen- seitig widerstrcdcndcn Richtungen ihrer Theile verscßt ist- doch nichts erübrigt, als mit Bciscitciassung aller problematischen oder gefährlichen Projekte din mindestcns relativ richtigstcn ch mitGeduld und 'encr Ausdauer Weiter zu wandeln, dereii Mangel so sehr gceignet ist, is;- trauen gegen die Staatsverwaltung hervorzurufcn imd dassech zu Ver-
größern.
Gerade die Schwierigkeit dieser Lage gestattet es nicht, ihre Erfolg mit Sicherheit zu vcrbiirgcn; am allerwenigsten aber gestattet sie, eine
solche Bürgschaft fiir einen raschen Erfoig abzugeben.
Die vollkommene Ucbcrzcuguxix] jedoch, daß das Einschlagen jedes andern Weges eiiien giix-stigcrcn Ufolg auch nur in „Llussicht zu neh)» men unbedingt iiicht geitattet- genugt ihnen, um das Verharren aux, Schritt weit gewichen ist, l=abcn stk Wm Anfange an für eim un-
Um dies zu begründen, miiffcn sich die gehorsamst Unterzeichnet“ aquüllbarc betrachtet.
dem bisherigen als eine Pflicht zu betrachten.
gestatten, zunächst nochmals Ew. Majestät gegenüber die Griinde
welche für ihycn politischen Standpunkt, soch diejenigen darzulegen
Welche gegen ]cnen ihrer Gegner sprechen.
Die gehorsamst Unterzciihmtcn betrachten die derzeit in Kras stehende Verfassung als das Resultat einer Reihe von Kompromissen welche mit dem föderalistischen Staiidpunktc abgeschlossen worden smd
Hat die Vcrfaffung „vom Jahre 1867 Unvollkommenheitcn, s
liegen sie fiir eine unbemngene Beurtheilung doä) nicht in den zu
enge gezogenen Grenzen der Ländcrautonomic.
Ohne jedoch selbst auch in diesem Betrachte der Diskussion iibe
einzelne Fragen in Beziehung auf eine mögliche Korrektur starrsiynige
Widerstand cntgcgcnzuscßcn, müssen doch die gihorsamst Unterzeichnete ,
mit voller Entschiedenhcit behaupicn, daß ein wesentliches Ucberschrci
ten der in dci" Verfassung vomZahre1867 gegebenen Länderautonomi
die einheitliche Kraft des Reiches aufKostcn von ForderungenÉcfähx den müßte", welchc, Weder im positiven Rechte noch in reellen edürs nissen gegründet, eben desdalb ihren Grund nur in Tendenzen habe können, welchen das Interesse des Reiches widerspricht.
Bci solchsr Auffaffung konnte für die gchorsamst Unterzeichnen “ die Beantwortung der Frage: od dcr bcklagmchrthen Thatsach
gegeniiber, daß dicse Verfassung von einem großen Theile dcs Reiche in ihren Grundlagen bekämpft wird und in Folge dessen die Reichs vertretung eine unvollständige ist _ der Kampf für dieselbe ausge geben„zder aber mit Entschiedenheit und Besonnenheit fortgefiihr werden müsse? keine zweifelhafte sein. „
Daß dieser Widerstand nicht in kurzer Frist, daß' er nur allmält und schrittweise gebeugt werden könne -- und auch dies nur, wen die vOUkommenftc Einheit dci.“ Aktion der Regierung allen cxtremex Forderungen die „Hoffnung ihrer Realisirung benimmt, dariiber fret lich konnten sie fich nie einer Täuschung hingeben.
In dieser Richtung wurde die Frage der Abänderung des Wahl modus fiir den Reichsrat!) in Anregung gebracht. Allerdings ein- Llenderung der Verfassung; allein eine auf legalem Wege angebahnt Aenderung mit dem Zweck, den ReichSratk) zu stärken und insolang und insoweit die Verfassung in ihren Grundlagen Angriffen ausgese ist, diesen Angriffen gegenüber in seiner Existenz und Wirksamkeit un abhängiger zu machen.
Wie diese Aenderung der Verfassung in dem Standpunkte
auf Grund dieser Verfassung instituirtcn Regierung und in der kritl schen Laas, in welche die Erstere durch ihre Bekämpfung gebraci worden ist, ihre volle Rechtfertigung findet, so liegt wohl nichts we niger als Jnkonsequenz, vielmehr nur die nothwendigste Konsequen darin, wenn diese Regierung andererseits Projekte zur Abänderun
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der Verfassung bekämpft, wclche dicser Intention auf das Direkteste entgegcnireten. , .
(Hieichwohl hat die Ncgicrung Ew. Majestät auch diese Frage nur mit aller Vorsicht m die Hand genommen.
Sie hat fuerie zu gewiirtigendcn Acußerungen dcr Landtage dic maßgebxndcn Gc1icht's-.untte „ck gegenwärtig zu halten gesucht und sie wird dicseJragc mit den Mitgliedern des Reichsrathcs bcsprechcn, che se in Bcziehung auf dieselbe cinen definitiven Entschluß faßt.
_ Sie wird „Ew. Majestät keine Anträge unterbreiten, Welche dcn ' verfassungsmaßtgen Boden verlassen, und sie wird, für wclchen Au- . . gcseßt.
trag'fie fich auch schließlich einigen möge, denselbencinemzwcifclhaften SYicksalÉTstx den Verhandlungen und Bcschlüffcn des Reichsrathes m an LM.
Dagegen aber müssen fich dic gehorsamst Unterzeichnetcn anderer-
sxits allen denjenigqn Projektcn, wclche auf eine verändertestaatsrccht- . liche Stellung der Königreiche und Länder zmchichc abzielen, beharr-
lich widerseßxn.
Zn, Beziehung Sils Galizien könnte eine Politik gedacht werden, welche in der Gewahrung xiner selbständigen Stellung dicses Kron- !andxs freu' und darum kraseigcrc Hand fiir die Bcsicgung dcr ander- weitigen Schimcrigfizixcn dcs ?)tcichcs zu gewinnen suckdtc.
Eine solctholttik abcr müßte sich mit der Konsequenz vertraut macchi, daß eine Provokation Rußlands cine fernere Verbindung Galiziens mit Ocstf'errciih ernstlich in Fragc stellen könnte.
Kaum abcr ware 'zu crwaricn, daß selbst mit dcn weitestgehcnch Kdnzcsfioyen, namentlich wcnn sic einseitig fiir Galizien ausgesprochen Waren, die Parteien bcfrisdigt werden könnten.
Dagegen Wurden diksklbeU den Widerstand in anderen Léindcrn nothwendig verstärkxn, weil die chicrung dcm Vorwurfe nicht ent- gehxii wurde, verschiedene Läiidcr nach verschii'dencm Maße verfassungs- mäßmen Rechtes zu behandeln.
Ohne dcshald in wirklich individu-cilen Virhältnisscn begründete _
Aufdrdcrungcn dcr adminisiraiivcn Ordnung in Gaiizirn im vor- hinein aboiehncn' zuxwolien, glczubcn do„cl) die gclxorsamsi Unterzeich- ncten daruber hinaus auch Galizien gcgcnubkr cine *scßc und ablehnende
Politik um so mehr allein bcfÜkaerU zu können, als die Lage des ,
Land„esx die Gefahr„ i,)n der sich die exklusiv polnischen Forderungen dcn ubrigen Raiwnalttaicn desselben gegeniiber befinden, die Gefahr, in welche Galizien gcrathcn müßte, Wenn es die Kraft und den Wil-
len des Reiches, es nach außen zu sWÜizcn, auf eine zu harte Probe .
ficilen Wollte, von dem besonncncn Theile der Bevölkerung selbst bc- griffcn werden muß.
MLÖLI'deß noch_§11s diesc Frage hat diejenige der sogenannten ßaaithechtlicycn Oppojitwn m Böhmcn der Regierung Schwicrigkcitcn crei e .
Dic gehorsamft Unterzeichnctcn waren fich über deren Bedeutung,
aber eben so sehr über deren Wesen und die aus dcmsclben folgenden =
Gebote, fiix die Regierung keinen ?lugenblick unklar. Die Klufx zwischen, der Verfassung und der sog. Deklaration, Von welcher die Opposition bis zum hcuiigcn Tage auch nicht einen
Nichts, Was im_ Kreise der chiernng selbst in dcr Riehtung zur Sprache kam, um dicsclbc auszufüllen, hai irgendeine greifbare Hand-
. habe dazu geboten,“ _ Alles, was außerhalb desselben. zu diesem
Zwecke in 'der Presse und durex; persönliche Vcrmiitlungddersuche gc- schai),„hat ]edcsnial nur 31; dem kläglichsten Mißlingcn gefiihrt, aber auch ]edesmal die zur Bejiegung eines solchen Widerstandes micrläß- liche Kraft der Regierung um cm Wesentliches geschwächt, diejenige des Widerstczndes selbst aber nutzlos gestärkt, ein Stand der Dinge, wxlcher bis in die „Ansféingc dcr Thätigkeitdcr jetzigen Regierung zuriick- rctcht und es,unm0§]ltch gemacht hat, zu erproben, wclchcn Erfolg das feste und ruhige Beharren einer in sich einigen Staatsverwaltung auf dem Bydcn der Verfassung erzielen kann.
„ Bcr allem dem aber hat Niemand das Programm der Gegner fur annclimdar erkannt,“ chin so wenig haben diese selbst die Hand ziir Verständigung geboten oder haben diejenigen, welche dicsclbe in die Hand nehmen zu müssen erachtctcz-i, cin Progrmmn zu Tage gc- f(Frdcrt, welches auch nur in ihrem eigenen Kreise als diirchfiil)rbar, Viel weniger als geeignet hätte bcirachtct werden können, von dcn Gegner:) angenommen zu werden.
, Bec diesem Mangel jedes greifbarenAitsgangspunktcs cincr poli- tischen Aktion erreichte man nichtS, als daß die öffentliche Meinung
in die ganz falsche Bahn der Annahme gebracht wurdc, als widerseße *
fich ein “"T-[nil der Regierung haisstarrig demchanken dcr Versöhnun und p_raktischer Schritte, welche zu derselben fiihren könntcii, und da? vfon einer Seite her, von welcher es am wenigsten zn erwarten stand, ein Sturni gegen dieselbe hcrvorgcrufcn und mit allen Mitteln der Prcßagitatton wachgchaltcn wurde, der ihre Stellung dercits nahezu unhaltbar gemacht hat.
Umd doch kann sich eine Regierung wohl nie mehr in ihrem Rechte fühlen, als wenn fie einen festen, wcnnglciii) schwer zu ver- thcidigcndcn Boden insolangc nicht verläßt, als ihr nicht auf einem andern ein klares Ziel und verläßliche Mittel zu dessen Errcichitng gezeigt werden.
Eine Abweichung von din Grundlagen des bisher eingehaltenen Systems, Welche dic gegnerischen Parteien zu befriedigen vcrmöchtc, ist den gehorsamst Gefertigtcn iiberhaupt nur unter folgenden drei Vorausstwingi'n verständlich:
„ cntwcdcr in der Absicht, an die Siclle der heutigen Verfassung em föderalistischcs System zu soßen;
oder in der Absicht, mit Konzessionen, welche noch nicht„ dcr JYZZ'bdc- “ m wc cn : s? zum Föderaliéxnms fiihren muß, über denselben gleichwohl hin- Ü
mlismus selbst smd, aber die Macht in jene Hände legt
auszukommen;
oder endlich in der Erivartung, man Werde durch die zu machen- -
den Konzesfiqnen iiber die Schwierigkeiten des Augenblicks hinüber- gcfommcn, m der Folge aber die entfesseltcn Mächte wieder in die
- nothwendigen Grenzen bannen können.
Den ersten Standpunkt halten die gehorsamst Unterzeichnctcn fiir einen der Monarchie absolut verderblichen,“ den zweiten fiir eine bedauerliche Sclbsttäuschungj ' den dritten fiir ein gcwagt-ss Spiel, wclchcs die Lage der Monarchie nicht gestattet. Wenn der Föderalismus nicht ganz und ehrlich durchgeführt würde, wäre dem Kampfe mit den nationalcichstrebungm kein Ziel
(Hanz und ehrlich durichfiihri aber wäre er nicht nur eine Auf- opferung dcr Minoritäien in den einzelnen Ländern zu Gunsten eines partikuiaristischcn Strebens, welches selbst in den Zeiten höchster Gc- fahr nach außen keine Biirgscdaft des Zusammenwirkens bötc,“ cr wiirde nicht einmal voriibergehend dcn Jriedcn im Innern hcrstellen.
Denn es trätc dann lediglich an dic Stelle des gegenwärtiganu- standes eine neue Regierung mit einer neuen Opposition.
Wenn es abcr in Ocstcrrcikh nach seinen eigcnthümlichenVerhält- nissm keine eigentlichen Majoritäicxr, sondern nur je nach der Frage des Tages Wechselnde Summcn von Minoritäten giebt, so hätte dann die Regierung jcne Miiwriiät gegen fili), wclche an gcisiigcrund mate- rieller Kultur die stärkste und durii,» dic politischcx1Vcrhältniffc des Stammes, dem sie a:».gcdöri, dic bedenklichfte wäre - die deutsche.
Die Absicht aber, die ol)1':ci)in bereits kiinstlich gesteigerte Macht der södcralistischcn Elemente in einer spätcraneicwicder einzudämmen, liefe darauf hinaus, cine schwere Aufgabe erst dann lösen zu wollen, nachdem man die eigene Kraft 31! ihrer Lösung gebrochen hat.
Erscheint mm in allen drei Richtungcn dcr Nachweis gegeben, das; man sieh mit denselben nur auf eine gefährliche odcr verderbliche Bahn begicbt, so können im:!) die gchorsamst Gefertigtcn keinen der konkreten Voxsiiziiigc acceptircn, wclche iibcr dcn 11108115 [)1'008ä01iäi dort und da aufgetaucht find und welcbe ihnen zu beweisen scheinen, daß man mtwedcr die Tragweite derselben nicbt Übersicht oder aber eine Konsequenz acceptirt, welche zu_ acceptircn die gehorsamsi Utitcrzcichnctcn nie mit ihrer patriotischen Ucbcrzeugung für vereinbar halten könnten.
Eine Auflösung des böhmischen Landtages hat keincnSinn, außer Wenn fic von einer chicritng crfolgi, welche die heutige Majorität desselben zu vcrriicken die Absicht hat, um Yiedurch den gegnerischen Tendenzen zum Siege zu vvrbvifen. Dieses Ziel mag dann vielleicht
' erreicht wcrden, Weil sich ein "Theil des vcrfaffungöfreundlichcn Groß-
grundbeffßes aus Unwillen iiber die Unsiätigfcit der öffentlichen Zu- stände zuriickzichcn werde. „
Die Regierung abcr wiirde in diesem Falle wie in dem anderen einer von manchen Seiten projektirten Notablenvasammlung zum Behufe der Verständigung einfach in die folgende Lage kommen:
Entweder das Resultat dcrsclbcn ist keines und dann war sie überfliisfig, oder es entspricht den Wiinschcn der (Hegner nicht, dann war sie abermals nußios; odcr endlich cs entspricht denselbcn, dann muß fie die Regierung bckämpch.
Denn ein diesen Wünschen cntsprcchcndes und gleichwohl für die Regierung acccpmblcs Resultat bedarf dicses Apparates nicht, es braucht nur ausgesprochen zu werden und die normalen Wege zur Verständigung iiber daffelbc rcici-cn vollkommen aus.
Eine Regierung, Welche auf diesem Standpunkte steht, kann die Hand nicht bietcnzuchen, iibcr dcrcnResultar sie fich1mrsclbsttänsckcn müßte, Wenn sie nicht gesonnen ist, Andere dura) dieselben zu täuschen.
Sie kann dies um so wenigkr, als fiir Bestrebungen, Welche nicht auf die Negation dcr Vcrfassung und eine Abänderung der staats- rechtlichen Grundlagen, - sondern auf eine Verständigung iiber die Bedürfnisse und Wünsch? des Landes gcrichtei sind - dcr legale Weg durch die Theilnalmic an der verfassungMiäßtgen Thätigkeit im böh- mischen Laiidtage und im Reichsratlw eröffnet ist.
So fist dic gchorsamst Unterzeichneten von dem cbm Gesagten überzeugt sind, so gestehen ste gleichwohl zu, daß in so großen und schwierigen politischen Fragen eine Verschiedenheit der Anschauungen möglich ist und [*cachtcnswertl)c Griinde fiir fich haben kann.
Worüber niich ihrer Ucbcrzcugung cine Vcrschicdenheit der An- fichten niclit bestehen kann, das ist "dies, das; in keinem Staate, am Wenigsten in Oesterrcia), die Leitung der öffentlichen Angelegenheiten ohne die crnstesten Gefahren den Händen einer Regierung anvertraut bleiben kann, ivclchc nicht in ihren Gliedern iiber den einzuschlagen- den Weg vollkommen einig ist und vor allem nach außen hin als cinig erscheint.
Denn hierdurch mus; ihre Autorität fortschreitend untergraben werdcn, ohm daß die Last der Verantwortung für Mißerfolgc, wclche bei einer gethcilten odcr geschwächten Aktion incrnicidlich sind, von ihr abaewäizi werden kann. ,
Dic Schwierigkeitcn, wclche ]cdc Regierung in Oesterreich zu über- winden hat, müssen pflickitgcmäß iibcrnommcn werden. Aber die gehorsamsi Unicrzcichnctcn sind der Ucbcrzcugung, daß jcncs Maß von Schwicrigkcitc11, Welches sich ihnen heute (*ntgcgcnstcllt, nicht bestehen würde, wenn die Regierung mit einhciclichcr Kraft ihren Weg zu
' verfolgen in der Lage gewesen wäre.
Diese Schwierigkeiten sind lycute so weiiangcwachscn, daß nur noch aus dem crnsicficn Pflichtgefiihle dcr Muth zu ihi't'k weiteren
' Bckämpfung geschöpft werden kann.
Aber er kaiin es nur, wenn ihn das Bewußijcin beg'icitct, un- gelöhmt mit dcr ganzen, ohnehin liegri*iizie11 Macht an dieselbe hir- anzutreten, Welche dic konsiitntioncllcn Einrichtungen der Regierung zu handhaben gestatten. __ „ ,
Die gehorsamst Unterzeichncteii mid iibcrzcugtx daß die Crimmi- niß dicser Wahrheit auch Ew. Maxestat m Yllcrhöchsnhm Weisheit bestimmt hat, die Aufforderung _xan die' Regierung zu richten, durch ein klares Programm diesem Zustande em Ende zu machen.