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sie verlangen, oder endlich eine ordentliche oder außerordentliche :“ Generalversammlung den Beschluß faßt, daß eine Generalversammlung «'
zu berufen.
In der Einladung muß der Gegenstand der zu verhandelnden Geschäfte kurz angedeutet werden. „
Art. Zehn. Z. Acht und zwanzig des Statuts wird aufgehoben.
An dcffen Stelle tritt folgende Bestimmung:
An den Generalversammlungen können mit der Berichtigung zur Stimmenaebunq nur solche Aktionäre Theil nehmen, die fünf oder mehr Aktien besißen. '
Zn denselben haben die Inhaber von jc füanftien eineStrmmc, jedoch kann Niemand mehr als zwanzig Stimmen geltend machen.
Bei Zählung der Aktien Werden die eigenen mit den aus Voll- macht vertretenen zusammengerechnet.
Jeder stimmberechtigteAktionär kann fich durch einen anderen, von ihm mit schriftlicher Vollmacht versehcnen Aktionär vertreten lassen.
Art. Elf. §. Drei und dreißig Nummer drei des Statuts wird aufgehoben. Statt dessen wird Folgendes bestimmt:
Sollten einer oder mehrere der gewählten Mitglieder des Ver- rvaltungsraths die Annahme drs Amtes ausschiagcn, was angenom- men wird, sofern sie M) nach erfolgter Notifizirung dcr Wahl zur Uebernahme des Amtes nicht léinm'n 8 Tagen schriftlich bereit erklärt haben, so werden vom Verwaltungsrathe aus der Zahl der Stell- vertreter Ersaßmitglieder bis zur nächsten wählenden Generalversamm- lung einberufen.
Fiir Stellvertreter, welche die Wahl ausschlagen, erfolgt der Ersatz bei der nächsten Wahl der Generalversammlung.
Art. Zwölf. Z. Vier und dreißig dcs Statuts wird aufgehoben. An dessen Stelle tritt folgende Bestimmung: Das über die Verhand- lung jeder (Hencralvcrsammlung aufzunehmendc Protokoll wird von dem Syndikus oder einen] Notar, und bei Beschlüssen, welche die Fortsetzung der (Gesellschaft oder eine Abänderung der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages zum Gegenstande haben, notariell oder ge- richtlich aufgenommen und von den anwesenden Mitgliedern des Ver- waltungsrathes und fünf Aktionäre:: unterschrieben.
Das Protokoll, Welchem ein von den anwesenden Mitgliedern des Direktorii zu beglaubigendes Verzeichnis! der erschienenen Aktionäre Und deren Stimmenzahl beizufügen isi, hat vollkommen beweiscnde Kraft für den Inhalt der von der Gesellschaft gefaßten Beschlüsse.
h b Art. Dreizehn. §. Fünf und dreißig des Statuts wird aufge- 0 en.
An dessen Steile tritt folgende Bestimmung:
Dcr Verwaltungsratk) repräsentirt und vertritt die Gesellschaft in allen, riicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbehaltenen oder dem Direktorium zustehenden Rechten. Er besteht aus siebzehn Mit- gliedern und sieben Stellvertretern derselben.
[ Kiri. Vierzehn. §. Sechs und dreißig des Statuts wird auf- ge)o en.
An dessen Stelle tritt folgende Bestimmung:
Von den Mitgliedern des Verwaltungsratbes müssen dreizehn, rind'von denStellvcriretern vicr cinen Wdhnfiß in Breslau haben,“ die ubrigeri vier Mitglieder und drei Stellvertreter aber können in einßr Station der Gesellschaft oder im yalbmeiligcn Umkreise davon ivo nen.
Mitgiieder rind Stellvertreter müssen Besißer von 5 Aktien sein-
welche wahrend der Dauer des Amtes bei der Hauptfaffe der Gesell- schaft tiiederzulegcn smd. _, Nicht wahlfähig find: 1) Beamte der Gesellschaft; 2) Minder- ]ährtge und unter Kuratel stehende Personen,- sowie diejenigen, welche ihre Zahlungcn eingestellt und sich nicht voiißändig mit ihren Gläubigern regulirt haben; 3) Personen, wclchcn dcr Vollbefiß der bürgerlichen Ehrenrechte mrmgelt; 4) Personen, Welche mit der Gesellschaft in Kontraktsverhältnissen stehen.
h bArt. Fünfzehn. §. Sieben und dreißig drs Statuts wird auf- ge o cn.
An dessen Stelle tritt folgende Bestimmung:
Der Verwaltungsrath wählt durch Stimmenmehrheit seinen Vor- fißcnden und dessen Stellvertreter aus dchitglicdcrn des Ausschusses. . Der Vorschende leitet die Geschäfte des Verwaltungsraths, beruft die Versammlungen , ladet die Mitglieder und Stellvertreter zu den- srlben durch drn Gegenstand der Be'sprecdung andeutcndc Schreiben cm, und leitet in den Versammlungen selbst die Verhandlungen.
, Art. Sechszchn. Dic- Aiinea eins, vier und fünf des §. acht und dreißig dcs Statuts werdcn aufgehoben und treten an deren Stclie folgende Bestimmungen:
DerBerwatungsratl) versammelt fich Zur Bcrathung der An- gelegenheiten seines Ressorts nach Bestimmung des Vorfißcnden oder auf Atrtrag des Direktorii oder des Ausschusses.
_ Mitglieder oder Stellvertreter des Verrvaltungéiraths, Welche bei einem zur Berathurig kommenden Gegenstande cin Privatintcrcsse haben, mussrn fich bei der Veratbung und Abstimmung entfernen.
Ueber die m den Versammlungen gefaßten Beschlüsse werden Protokolle vori dem Syndrkirs, dessen Stellvertreter oder von einem durch den" Vornßenden zu bestnmnendcn Mitglicde dcs Verwaltungs- raths gefuhrt.
Art. Siebzehn. ,Jn §. Neun und dreißig, Nummer eins des Statuts, fallen weg die Worte: »oder deren Stellvertretera.
Art. Achtzehn. §. Vierzig dcs Statuts wird aufgehoben. An dessen Stelle tritt folgende Bestimmung: Dic Amtddaucr der Mit- glieder des Verwaltungsrathes und der Stellvertreter ist eine sechs-
]ähri e. Zixahlen finden nur alle zwei Jahre statt, und zwar in dem ersten und zweiten Wahljahrc die Wahl von je 6 Mitgliedern und 3 Stell-
verrretern rind im dritten Wahljahre von fünf Mitgliedern und zwci Ste livertrerern. Die Ausscheidenden find wieder wählbar. Erfolgt das Ausscheiden einzelner Mitglieder innerhalb der Amts-
dgncr, so tritt der vom Verwaltungsrathe zu Wählende Siellverireter 1.71?" zur nachsten ordentlichen Generalversammlung, in welcher eine Wahl porzunehmen ist, an seine Stelle.
Die Generalvcrsaznmiung nimmt demnächst die Wahl für die Restwahlzcit des Aus1cheidendcn vor.
“ Bci"in11.crhalb der Mahlzeit ausscheidenden Stelloertretern tritt Ersaß fur die Rcftwahlzeit durch die nächste wählende Generalver. sammlung ein. . _
Transitorische Benimmung. Gemäß Art. Achtehn wird von der aiif die Allerhöchste Genehmigung dieses Statut- achtrages folgenden Generaldersammlnng ab verfahren.
So lange die Zahl der nach den bisherigen Wahlbeßimmun en ausscheidenden .Mitglieder und Steüvertreter des Verwaltungsrat es mit der in Artikel Achtzehn vorgesehenen Anzahl nicht übereinstimmt, werden diejenigen derselben, für welche eine Wahl vorzunehmen, durch das Loos in folgender Art bestimmt:
Ist die Zahl größer, so bleiben die nicht Ausgeloosten bis zum folgenden Wahljahre in Funktion.
Ist die Zahl geringer, so wird die fehlende Anzahl aus denjeni- gen ausgeloost, deren Wahlperiode im folgenden éJahre abläuft.
Art. Neunzehn. Z. Zwei und vierzig des tatuts wird aufge- hoben. An dessen Stelle tritt folgende Bestimmung: Die znm Aus- schuffe gehörenden Mitglieder des Verwaltungsrathes erhalten keine Remuncration, sondern nur Erstattung für Auslagen und Kosten,
Art. Zwanzig. Z. Drei und vierÉg dcs Statuts wird aufge- hoben. An seine Stelle treten folgende estimmungen:
Das Direktorium besteht: 3) aus fünf unbesoldeten Direktoren, Welche sämmtlicb Mitglieder des Verwaltungsrathes sein und in BreSlau einen Wohnfiß haben müssen, 5) aus mindestens drei besoi- deten Direktoren, welche nicht Mitglieder des VerivaltungMathes find und von diesem gewählt werden.
Mindestens zwei der besoldetcn Direktoren müssen die Befähigung fiir den höheren Verwaltungs- bezüglich Justizdienst, einer dieOuali- fikation zum Bau-Jnspckwr befißen.
„Hat einer der bcsdldeten Direktoren die Befähigung für den höhe- ren Justizdienst erlangt, so können demselben zugleich die statuten- mäßigen Geschäfte des Syndikus übertragen werden.
Die unbesoldetcn Direkxoren (a, beziehen außer Diäten und Reisekosten für Dienstreisen ]ährliche emunerationen (Artikel neun- und zwanzig).
Die Engagementsvcrträge mit den besoldeten Direktoren (b.) delUFs Namens .der Gesellschaft von dem Verwaltungsrathe ab- ge 9 en.
Dieselben haben ihre geschäftliche Thätigkeit ausschließlich der Ge- seklschaft zu widmen und dürfen keine gewerblichen Nebengeschäfte oder besoldcte Nebenämter übernehmen.
Dem Verwaltungsrathc bleibt überlassen, die Zahl der besoldeten Direktoren nach Maßgabe des Bedürfnisses zu vermehren.
Transitorische Bestimmung. Die nach der gegenwärtigen Bestimmung des Statuts fungirenden drei Stellvertreter bleiben so lange im Amte, als nicht durch Tod, freiwilliges Ausscheiden, Wahl zum Mitgliede des Directorii oder Nichtwiederwahl zum Mitgliede dcs Vrrwiiltungsraihes eine Vakanz eintritt.
Eine Neuwahl fiir den auf diese Weise ausscheidenden Stellvertre- ter findet nicht statt.
gehoben.
An seine Stelle tritt folgende Bestimmung:
Die Wahl der aus dem Verwaltungsrathe hervorgehenden Mit- glieder des Direktorii erfolgt auf die Dauer ihrer Wahlperiode als Mitglieder des VerwaltungMathes.
Art. ZWei und zwanzig. In § Sechs und vierzig des Statuts fallen Weg die Worte: poder cines Stellvertretersa.
Art. Drei und zwanzig. Jn§ Sieben und vierzig des Statuts fallen Weg die Worte: vresprktive Stellvertretera, und in §Drei des zweiten Statut-Nachtrages die Worte: „und deren drei Steüdcrtreter.«
Art. Vier und zwanzig. Zu Z. Acht und vierzig des Statuts wird Alinea zivei dahin geändert: daß zur Fassung eines gültigen Beschlusses mindestens vier Mitglieder anwesend sein müssen.
Art. Fünf und zwanzig. Zn Z. Neun urid vierzig des Statuts wird an Stelle des Schlußsaizrs bestimmt: das Direktorium ist cr- 111§cheiligß Bevollmächtigte zu ernennen und denselben Vollmacht zu er et en.
Art. Sechs und zwanzig. Zu dem durch §. Vier des zweiten Nach- trages abgeänderter: §.Fi'mfzig des Statuts wird zusätzlich bestimmt:
Die schriftlichen Ausfertigungen werden unter der Unterschrift: ?céhOifichtorliusFn der Breslau - Schweidniß -Frei_burger Eisenbahn-Geseu-
a «- er a en.
Sie können von dem Vorsißenden oder bei dessen Behinderung von seinem Stellverteter allein, müssen aber, so ern fie Berichte an vorgeseßte Behörden, Kontrakte, Vollmachten, eftallungen, sowie ZahlrtngsaUWeisungen auf die Kasse von Tausend Thalern und darüber betreffen, vdn dcm Vorfißenden respektive dessen Stellvertreter und zwei Mitgliedern des Direktoriums vollzogen Werden. “ sch „Feffentltche Bekanntmachungen bedürfen keiner Namensunter-
ri en.
Art. Sieben und zwanzig, §. Ein und fünfzig des Statuts wird aufgehoben.
An dessen Stelle tritt folgende Bestimmung:
Die Mitglieder des Direktorii verwalten ihr Amt nach besier Ein- sicht und, sind nur fiir Vorsaß und grobes Versehen, soweit fie aber fontraktltch angestellt smd, nach Maßgabe der in den Verträgen ge- troffteltZZn und der aUgemeinen gesehlichen Bestimmungen verant- wor 1 .
„ Art. Acht und, zwanzig. Dem .§. Zwei und fünfzig des Statuts wird folgende Bestimmung hinzugefügt:
Art. Ein und zwanzig. §Fünf und vierzig des Statuts wird auf-
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Die den besoldeien Mitglieder:: des Direktoriums aus ihren Engagements-Verträgen erwachsenen finanzicücn Rechte werden hier-
nicht berührt. . durckArt. Neun und zwanzig. Z. Drei und fünfzig dcs Statuts wird
aufgehoben. , _ An dessen Stelle tritt folgende Bestimmung:
DerAusschuß besteht aus denjenigen Mitglirdcrii dcs„Verwal- tungsrathes, wclche nicht zu Miiglicdern des _Dircktorn erwahlt find. Zur Stellvertretung seiner Mitglieder bei zeitwmsen Behinderun- gen sind die stehen Stellvertreter des Verwaltungsrathcs bestimmt. (§„ Fünf und dreißig.) Art. Dreißig. §. Vier und fünfzig des Statuts wird aufgehoben.
An dessen SteÜe tritt folgende Bestimmung:
Die AmtSdauer der Mitglieder und Stellvertreter des Aussthuffcs ist durch ihre Wahl in den Verwaltungsrath bestimmt.
Art. Ein und drcißYi' Zu§ Sieben undfiinfzig dcs Statuts wird br- stimmt: a)zusäßlich zu ummer ZWciZ Behufs der'Rcck11-ungsrevifi_on ist der Ausschuß berechtigt, jede Hülfe, die ihm mithtg scheint, auf Kosten der Verwaltung fich zu beschaffen; 5) an Steile der axzrfgclxobenxn Nummer fünf: dcm Ausschuß sieht die Befugnis; zu, fur die Mit- qlieder dcs Direktorii aus dem jährlichen Rcmcrtrage, eiiie Rcmune- ration bei dcr Generalvcrsammlrmg zu beantragen, die" in der vor: dieser beschlossenen Höhe Jahr siir'Iahr so langr gewahrt wird, bis die Gcneralversammlung eine Veränderung beschließt.
Art. Zwei und dreißig. Zu Z. acht und fünfzig dcs Statuts wird der Wegfall der Worte: »rcgclmäßig alle acht Wochen, außerdem
die auf obige Aktie fallende Dividende fiir _das „ trag nach Abschluß der Jahresrechnung offentlich bekannt gemacht werden wird.
aber-, besiimmt. „
S ck e m a .I. _ Dividendcnschcin zurdStamm-Aktie Nr.
er Breslau-SckWcidniß-Frciburgcr Eisenbahn-Gcscllschaft.
[) d' -s “ns m änt c aninlirfcrung desselben Dcr Juha er lksi Scher c pf q gg Jahr ..... , dercn Be-
' Breslau, den ten .......... . Das Direktorium
dcr Breslau-Schweidniß-Freiburger Eiserrbahii-Gesellscbaft. (1.. 8.) (Jacfimile von zwei Unterschriften.) Eingetragen in das Dividendcnsckcin-Reg1stcr 1701. ..... (Unterschrift-Facsimilc dcs chdantcn.)
S ck e m a 13. Talon zur Stamdm-Aktie Nr. ..... er Breslau-Sck1vridniß-Freiburger Eisenbahn-Gcsellschaft. Der Inhaber dieses Talons empfängt im Jahre gegen Einlicfcrung dcssclbcn die zu der vorbezeichneten Aktie i_iuszufcrttgcnden Dividcndcnschcinc pro .......... bis .......... ciiischlrcßltch. Breslau, dcn ..... ten .................... Das Direktorium. dcr Breslau-Schwcidniß-Jreibm'gcr Eiseanhn-Gcscllschafi. (zwei Unterschriften im Faksimile.) Eingetragen in das Talon-chister [*"01. ..... (Unterschrifts - Jacfimilc dcs chdanten.)
“Ö Anzeiger.
Handels- Register.
Dic Kauffrau Wittwe Margarethe Schroeter zu Haderslcbcn hat
" ' rc da clb unter der (Firma fur ck s | O. „ZH Schroeters Enke
bestehende, unter Nr. 388 unsers Jirmeriregistcrs eingetragene Hand- lung ihrem Sohn , Herrn Johan Frederik Schroeter zu Hadersleben, Prokura ertheilt. , Dies ist zufolge Verfügung vom 11. Januar d. J. heute unter Nr. 31 in das Prokurenregistcr eingetragen. Flensburg, den 13. Januar 1870. ' Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. Zufolge Verfügung vom 10. Januar 1870 ist heute in unser Firmenregister unter Nr. 455 eingetragen: „». . Kaufmann Joachim „Hinrich Glashoff zu Bönning- Ort der Niederlassung: Tönning, Firma: J. „H. Glashdff. Schleswig, den 11. Januar 1870.
Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
Zufolge Verfügung vom 11. Januar 1870 ist am selbigen Tage *
in unser irmenre ister Folgendes eingetragen: „ _ aä Nr.F19, Koloxixme 6, bei der Firma J. „H. Petersen .*," Schicswig: Die Firma ist in «Heinr. R. Pctcrscna verandert,“ vergl. Nr. 456. Nr. 456: „ , Kaufmann Heinrich Richard Peiersen zu Schlesivig, Ort der Niederlassung: Schleswig, Firma: Heinr. R. Petersen. Schleswig, den 12. Januar 1870. . Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
Zufolge Verfügung vom 14. Januar 1870 isi in Kolonne 6 bei
der unter Nr. 3 unseres Firmenregisters eingetragener: Firma
Hartwig Holler & C0.
_. am 15. Januar 1870 eingetragen:
' »Die Firma ist erloscheii.« „ , _ ' und gleichzeitig die dem (H. A. Sirdenburg s. Z. fur obige Firma cr-
thcilte- unter Nr. 2 des hiefigen Prokurenrcgisiers eingetragene Pro-
. kurad daselbst zufolge Verfügung vom srlbigen Tage heute gelöscht ivor en. SchleSwig, den 15. Januar 1870. ' Königliches Kreisgerickit. 1. Abtheilung.
m hiesigen .HandelSregiTer ist heute eingetragen: an 1901, 65 zur Firma „ . * Wilh. Heine
in Hildesheim: Firma ist am 1. Dezember 1869 erloschen; “Uf 1701. 115 zur Firma „ „ H. L. Tischbein m Sarstedt: Firma ist mit dem 1. Januar 1870 erloschen,“ auf 1%]. 163 zur Firma ' Eduard Schröder in Hildesheim:
Firma ist am 1. Dezember 1869 erloschen,* auf ko . 535: irtha: Zéxödlerffsx Heinid sk) _ r er eera ung: 1 e eim, _ Inhaber: Kaufleute Wilhelm Heine und Wilhelm Eduard
anf R01. 536: „ „ Firma: Gebrüder Tischbein, Ort der Nicdcrlaffunq: Sarstedt, _ „ _ „ . , . Inhaber: Kaufleute Johann, Cdtiriid zxcmrrchy L0uis „Tischbein und Conrad Heinrich Friedrich August Tlschbkill in Sarstedt, Rcchtsvcrhältniffex Offcne Handelsgrseüjchaft seit ]. Januar 1810. Hildeßheim, den 8. Januar 1870. „ , _ Königlich Preußisches Amtsgericht. Abtheilung 1.
In das hiesige Handelsrrgister ist cingetragcn: 170]. 54.
„»Die Firma Ries & (Hrnnerich zu Scharmbcck ist nach Aufhebung der unter den Inhabern bestandenen Handels- gcseUschaft erloschen.:-
k'o]. 57. ' Firma: Gebrüder Feist, Ört der Niederlassung,: Scharmbcck, Inhaber: Semmi Frist zu Scharmbcck, Prokurist: Meinhard Frist daselbst. Osterholz, den 13. Januar 1870. , önigliches Amthcricht.
Köni liches Kreisgericht zu Dortmrrnd. Zum Handekks- (Firmen-) Register ist unter Nr. 301 dcr Name »D. Lehmanna als die Firma des zu Dortmund “befindlichen Ge- schäfts des Kaufmanns David Lehmann daselbst am 3. Januar 1870
eingetragen worden. M___,____ __
Köni liches Krcngcricht zu Dortmund. ,
Zum .Handelgs- (Gesellschafts-ck chistcr ist unter Nr. 120 die unter der Firma »Aplerbcckcrdiiitc Brügmann Weyland & C0:z(tp.§ zu Aplerbeck errichtete Handclögcscllschast am 30. Dezember 186.) einge- tragen worden. , , 9 ,
Die Griellschaft ist eine Commasndrtgesellschaft'auf «(kiten und ist ihr Statut vom 3. August 1869 m dcm notariellen Akte vom 20. Oktober 6]. anerkannt.
Die persönlich haftenden Gesellschafter find:
]) der Kaufmann Louis Brugmann zu Dortmund, 2) der Grubendlisrcktfotr SULB: WeylajdhtiéiunSng,
iibri cn Ge c (1 er 1111 *omman [ c . _ » alle Dasg Grundkapétal der Gesellschaft betrcigt 750000 “»daier, *aus- gegeben in 1500 Aktien 5 500 Thaler. Die Aktixn imd untyeilbar und lauten auf den Namen des ersten Bcfißers, können ]cdoch iibcr-
tragxn werden.
Die Ge ell (haft wird vertreten: „ . ck. durch die sGeneralversammlrmg, deren Bestbluffe bci ordnungs-
1ä i er Einbcru an auch fiir die ausgebliebcncn Gesellschafter
ZerYiZdlicb sind Fudgin denen namentlich „cm grmeinschastltchcr
Bevoümächtigtcr dcr Commanditisxewzu wahlen ist, welcher nur
a[lein deren Rcchte gegen dielck pcrsdnllich khaftenden GeseUschaftcr, vie e en den Auffichtsrat verw gen 41113,“ , _
. WM) 2331 Auffichtsratl), bestehend aus () Commandtttsicn und einem Stellvertreter, erwählt in dcr Genera[versanrrrrlurM welcher die Gesammthcit der (Heseilschast dcn (Heraiiten gegxiiiiicrltvcr- tritt und die Geschäftsführung in" allen Zweigen dcr Berwa ung zu kontroliren hat;
' »' ivcl e die alleinigen Vertreter der * durch dW [Alden GerarItYiid imdb dieselbe in allen Rechts- und
Geseklschaft nach Außc „ - 5 -- -- - rden und sonfttgen Personen Geschaftsverhaltmssen dcntleehdlie Firma der Gesellschaft allein
" . rtrcten namen „ , ZHiFJMeroxcer unter persönlicher Verantwortlichkeit durch Pro-
Schröder in Hildesheim,
Rechtsverleztnisse: Offene Handelsgesellschaft seit ]. Dezem-| ;“ 27“
ber ]
' ' (“cn- „ _ WUFF ÉiZLdInxnzu dcn Gencralversammlungen, sorvre1ede