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Anßnadmßwcise kann jedoch auch aus einer Landgcmcinde odcr cin-öm GUtSdczirkc aUc-in ein A*misdczirf gebildet wrrdrn, wcnn die Erhrdiicdkcit des Umfanges oder der Einwohnerzahl odcr sonstige Riicksichtcn eine sdlche Abweichung von der Regel rechtfertigen. _ _ .
Ebenso können, wenn dies zur Herstrliung einer wirksamen Polizei-Vrrwaltung twthwcndigFsr, „ländliche Gemeindendder Gutsbezirke in Hinsicht dcr Pdltzci-Verwaltung nut emem städtischen Gcmcindcdczirke vereiqu wrrden.
Hierzu beantragte dcr Abg. M1ch»l: '
Den Z. 42 so zu fassen: Gemeinden von mindestens 1500 Em- wohnern sollen einen AmtSdrzirk fiir sich bilden, sofern nicht die ört- lichen Verhältnisse die Zulcgung kleinerer Gemeinden oder Gutsbezirke durchaus erforderlich machen. '
Nachdem hieriiber nur der Abg. Lampugnam gesprochen hatte, wurde das Amendement des Abg. YquULl angenommen, wodurch die Abstimmung iiber all_e' anderen Amendements und Z. 42 der Regierungsdorlage beseitigt war. " _
Es folgte Z. 43. Derselbe lautet; Nrden dcr Rucksicht auf angemessene Größe und Abrundung ist bei der Abgrcnzrmg der Atrüsbezirke möglichst darauf zu achten, daß einerseits Ge- meinde- und Gutsbezirke, wclche biLher „unter emer gemein- schaftlichcn Polizei-Verwaltung_ standen, mcht vor) einander ge- Frennt, und anderer1cits die innerhalb der Kreise _beßehenden Verbände (Kirchspiele, Schulverbiinde, Wrge-, Baubezirke,-Feuer- lösch-Diftrikte u. s. w.) nicbt zerr1ff_en werden.
Dazu deaUtragte der Abg. YTLAUElT '
Den Z. 43 zu fassen: &) Absaß ]: Der Amtsbezirk soll em räum: lich zusammenhängendes Flächengcdiet umfassen. Außerdem ist bei Abgrenzung desselben neben der Rücksicht auf angemessen; (Hröße uyd Abrundung mSglichst darauf zu achten, daß u. s. w. Wle rm Regre- rungs-Entwurf bis zum Schluß des Paragraphen. 13) als Adsaß 2
inzuzusügen: Unbeschadet der vorüchenden Vorschriften und der Be- Kinnnungcn des Z. 42 soll der Amtsbezirk thunlichst durch Zusammen- legung von Gemeinden und Gutsbezirkenfgebildet Werden.
Bei der Abstimmung wurde dieses Amendement ange- nommen. „ _
Ein Vertagsantrag wurde einstimmig abgelehnt. Der Abg. von Kardorff beantragte, die Kreisordnung Mit allen Amendemcnts in die Kreisordnungs-Kommisston zu verweisen.
Nach einigen Bemerkungen der Abg'g. GrafSchwerm und von Kardorff wurde dicser Antrag „abgrlehnt. ,
Zu Z. 44, welcher lautet: »Die Bildung der Amtsbrzirke erfolgt auf Vorschlag der Kreis-Versammiung durch Kom?- licde "Anordnung. Künftige Veränderungen'der AmtSbcztr e bedürfen gleichfalls der „Königlichen Genehmtgung nach vor- heriger Anhörung der betheiligten Amtdhauptleute und der
Kreisversammlung,- , „ beantragten: 1) die Abag. MquLl éund Genossen: .
Saß 2 zu fassen: „Künftige Veränderungen der. Amtsbezirke cr- folgen in gleicher Weise, je nach Anhörung der beibetltgten Volksder- trctun en.-
2 Der Abg. v. Vrauchitsch (Elbing): ' ,
Statt der Worte *Königliche Anordnunga'zu sehen: vdep thfter dcs Jnncrna und statt dem Worte »Kömgltchcn Genchrmgunga zu seßcn »(Henchmigung dcs Mimßers dcs Jnnern.a „
Der Paragraph wurde ohne Debatte m1t dem Amende- ment des Abg. Miquél angenommen. Lciztercs erhielt „181 gegen 163 Stimmen. Das Amrndementdes Abg. v. Brauch1tsch wurde abgelehnt, - Ebenfalls ohne Debatte wurde stati Z. 45 der Vorlage, der dahin geht: »In dem Amtsbezirke wrrd dle Polizei im Namen des Königs von einem Amtshauptmann als ein Ehrenamt unentgeltlich verwaltet,« folgende von dem Abg. Miquél beantragte Fassung angenommen: '
*Der Vorstehrr des Amts (Amtshauptmann) verwaltet die Po- lizei im Amtsbezirke und die sonßiqen Kommi:nal-Angelcgenhctten des Amts uncntarltlich nach näherer Vorschrift dicses Geseyes und der Landgen1einde-Ordnung.a ,
Bei Z. 46, welcher lautet: »Der Athhauptmannswird vdm Könige berufen. Für jeden Kreis ist 'von dem Krersmge eme alljährlich zu ergänzende und zu bertchttqendc Liste der zu Amts- hauptleuten geeigneten Personen aufzuficUcn und der Regierung einzureichen. Zu Anushauptlcuten „könpen nur geachtete Männer, wclche innerhalb des Amtsbezirks 1hrenfe_sten Wohnfiy haben, in Vorschlag gebracht werden. DtcVorschlage smd" vor- zugsweise auf Besitzer, Pächtocr, Administratoren 2c. größerer Güter odcr industrieller,Etadltffements des Bezirks zu rrchten,« beantragte der Ab . quuél: Statt des Z. 46 zu sehen:
»Bis zum Eriaj? der L*mdgemrinde-Orddung gelten für die Bil- dung der Amtsvcrtrctung folgendeBrstmnnimgen: Jn Landgemeinden, jvelche einen eigenen Amtsbezirk bilden, mmmt die Gemeindcvcrtre- tung zugleich die Geschäfte der Amtsvcrtrctung wahr. In zusammen. gesetzten Amtßdczirkcn besteht die Amtsdrrtrctung: ]) aus, den Ver- tretern sämmtliclxer Landgemeinden, und zwar Werdetchmemdeir von mindestens 100 Einwohnern durch ihren Vorßkbcr- „größere Gemcmden auf je fernere 250 Einwohner durck) einen ihrer _Schdffcn, rind wo dercn Lai)! 11ic1cktau§rcicht, durch ein dicrzu gewähltes (Hrmrmdrgltrd dextrrtcn. Fiir die Gcwcindcn dcs Amtsbezirks don nwnigrr als 100 Ctnwdd-, nern wählen die Vorsteher die den Gemeinden zukonnncndc Zahl der
Vrrtretcr. Diese wird bestimmt durch das Vrrbäitniß der Einwohner dieser Gemeinden zu den Einwohnern der größeren Grmcindcn; 2) ans dm ?Zirjiycrn dcr sildständizxrn (Hüter, wclchcmindrßens1000Th1x, Grundsteuer-Rcinertrag, beziehungLWeise (Hedäudestcuer-NußungrWerth ergeben. Die Zahl der Mitglieder darf jedoch das Verhältniß dcr auf diese (Hüter fallenden Grum- und Gebäudestruer zu den glricben Steuern der Landgemeinden und der kleineren selbständigen Guts. bezirke nicht Übersteigen. Z| hiernach deren Zahl geringer als die der Bcsißer, so bilden dieselben cinen Wahlvrrband; 3) aus den Vertretern der selbständigen Gutsbezirke von Weniger als 1000 Thlr. jährlichem Grundsteuer - Rcinrrtrage, bezichungknwise (Hedäudrsreucr - Nußungs. Werthe. Die Zahl diescr Mitglieder darf girichfalis nicht das Ver- hältniß drr anf diesc Güter fallenden Grund- und (Hedäudcsteuer zu der gleichen Steuer der Landgemeinden und der größeren Güter iibcr. steigen. In dicsem Falle jedoch soUen die kleineren Grmeinden, die Bcfißer der größeren (Güter und die Bcfißcr der kleineren Gutsbezirke je eincn Vertrctcr wählen.
Nach kurzen Bemerkungen dcr Abgg. Scharnwrbcr und Frhr. v. Hoverbcck wurde der Antrag drs Abg. Miquél ange- nommen.
An Stelle von Z. 47, wrlcher lautet: »Für jeden Bezirk wird nach den für die Ernenmxng drs Amtshauptmanns gel- tenden Bestimmungen (§. 46) em Stellvertreter ernannt. Ist der Amtshauptmann vorübergehend an der Wahrnehmung seiner Amtsgeschäfte verhindert, so hat „der Stellvertreter die- selben zu übernehmen. DcrkLandrath ift htervon sogleich zu benachrichtigen. Jngletchen liegt dem Stellvertreter die Erledi- gung solcbcr Anrtsgrschäfte ob, der denen der Amtshauptmann persönlich bciheiligt rst. Erledigt sich das Amt des AmtShaudt- manns, so tritt bis zyr Ernennung seines Nachfolgers der Stellvertreter für ihn em,- wurde ebenfalls ohne Debatte in namentlicher Abstimmung zmt 185 gegen 164 Stimmen fol- gende, von den Abgg. MiqUS-l und Genoffen beantragte Fassung angenommen:
,Die Amtsvertretung ist berufen,_übrr- die Angelegenheiten des Amtsbezirks nacb näherer V0kschklft dieses Geseßes zu bcrathcn ,und zu beschlicßen. Zu ihren Befugnissen gehört: 1) die Wahl “des Amts- hauptmanns und des Sthverrreters, sowie die des Sißes für die Be- rathungen der Amtsvertrctung; 2) die Beschlußfassung über diejenigen Polizei-Vcrordnungcn, rdelche dcr letdhauptmann unter ihrer Zu- stimmung zu erlassen befugt ist,“ 3) die BewiUiaung und Kontrolle der Außgaben, welche die Verwaltung der Polizei im Amte erforderlich macht; 4) die Fcfifteliung dcr Unkoßcne11tschädigung fiir den Amtshauptmann, so wie der übrigen Verwaltungswsten,“ .5) die Beschlußfassung über solche Kommunalangclcgenheiten, Welche die Gemeinden und Guts- bezirke durcb übereinstimmenden Beschluß dcm Amtsbezirke übrrWei- sen; 6) die Zustimmung zur Ertheilung der Konzessionen zum Betrieb der (Haft- und Schanfwirthschaft, so wie zum Kleinbandcl mit Ge- tränken (F 51 Nr, 3), 7) die Bestellung, so wie die Wahl besonderer Kommissionen odcr Kommissarien zur Vorbereitung und Ausstihrung von Beschlüssen der Amtsvcrtretung,“ 8) die Beschlußfassung über son- stige Angelegenheiten, welche der Amtshauptmann aus dem Kreise seiner Amtsbcfugniffe, der Amtsvrrtretung zu diesem ZWerke unter- breitet. Die Sißungen der Amtsvertrenma find öffentlich, sofern nicht für einen einzelnen Gegenstand die Oeffentlichkeit der Verhand- lung auSgeschlossen wird.
Es folgte die Spezialdiskussion über Z. 48. Derselbe lautet: Die Ernennung des Amtdhauptmanns und dessen Stellvertreter erfolgt auf drei Jahre. Der Amtdharrdimann und dessen Stell- vertreter werden auf dreitJahre dcretdtgt.
Die Abgeordneten Miquél und Genossen beantragten den T. 48 folgendermaßen zu fassen:
cr AmtShariptmann, sowie der Stellvertreter deffcldrn Werden unter der Leitung des Landraths von der Amtödcrtrctung nach Maßgabe des anliegenden Wahlrcglcments auf drei Jahre gewählt. Außer Wegen der im Z. 7 zugelassenen Entschuldigungsgründe “dürfen auch diejenigen Eingrscssrncn des Amtsbezirks, welcbe nichtentweder Staats- Einkommensteuer odcr 111indesirns1ädrlick 20 Thlr. an Klassenstcucr oder 20 „Thlr.. an (Grundsteuer (ausschließlich der Zuschläge) oder 24 Thlr. an Gewerbesteuer entrichten, die Annahme der Wahl ablehnen. Wegen der Bestätigung dieser W0hlé11 gelten die Vorschriften des J, 24. Der Llrntshanptmann und dessen Vertreter werden vom Landratb beeidigt.
Nach einer kurzen Erklärung des Abg. Graf Schwerin wurde das Amendement drs Ada. Miquél angenommen.
Zu J. 49, welcher lautet:,th auch nach Anhörung des Kreismges im Amtsbezirke keine zur Amtshauptmannscbaft geeignete und bereitwilli € Person zu ermitteln, so hat die Re- gierung eine kommissariJM Verwaltung der Stelle anzuordnen und damit thunlichst eine solche Person zu bcartftragcn, welche die Befähigung zum höheren Staatsdienfte brstyt, beantragten die Abgg. Miquél und Genossen folgende Faffung:
Wird die Bestätigung der Wahl versagt, oder die Annahme der Wahl abgelehnt, so finden die Vorschriften drs Z. 24, Adsaß 3, smn- gcmäße Anwendung. „ _
Dieser Antrag wurde ohne DtZkrtsswn angenommen und darauf die Sxizung vertagt.
Schluß 3 Uhr 50 Minuten.
- Die heutige (ZZ.) Plcnar-Sißung des Hauses- der Abgeorductcn wurde vom Präsidenten von Fdrckendrci um 10'; Uhr eröffnet.
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Am Ministertische befanden sich: der Iustiz-Minister [)x-. Lemzhardt , der Fmanz-Minisier Camphauscn und mehrere Regierungskdmminarc.
Den ersten_Gegenftand der Tagesordnung bildete der Be- richt der Komunssion für Finanzen und Zölle über den Gefes- entwyrf wegen Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer und Einführung der Klaffensieuer in mehreren Städten und iiber die auf die Aenderung der Mahl- und Schlachtsieucr - Gescy- gebung bezüglrchen Petitionen.
Hierzu lagen vor die Abänderungsanträge 1) der Abgg. Rohland, Schröder:
Das Haus der Abgeordneten Wolle beschließen: hinter vCüftrin-c einzuschalten: »Königßberg in der Ncumarka. Hinter »Weißenfcls- einzuschalten: »Naumburg an der Saales. Hinter chißenfels-c went. hinter vNaumburga einzuschalten: chißa.
2) des Abg. v. Mitschke-Coilande.
Das „Haus der Abgeordneten Wolle beschließen: im J. 1, Zeile 5, ?873 der Worte: mit dem 1. Juli 1870 zu scßcn: mit dem 1. Juli
Außerdem wurden im Laufe der Debatte von mehreren Abgeordneten noch Anträge auf Streichung oder Hinzufügung einzelner anderer Städte gesteUt. Der Referent, Abg. Rxchter (Königsberg); machte einige einleitende Bemerkungen.
An der Generaidedatte betheiligten sich die Adgg. von Benda, 1)1'. Löwe, Grdschkc, Or. Virchow.
Der Finanz-Minister Camphauscn griff nach dem Abg. Groschke in die Debatte ein.
Zu 5. 1 des Gescßentwurfs sprachen die Abgg. von Kar- dorff, Wachler, von Mitschke-CdUande, Kleift'von Bornstedt, von Bötticher, [)1'. Löwe, von Eichhorn und der Regierungs- Kdmmiffar Geheimer Ober-Finanz-Rath Burghart.
(Schluß des Blattes.)
- Die Kommission zur weiteren Ausbildung der Statistik des Zollvereins hat am 21. d. Mts. ihre neunte Siyung abgehalten. Während der sechs ersten Sißungen beschäftigte sich dieselbe mit den Prinzipien der Volks- zählung. InSbesondere einigte man sich über folgende Punkte: Die Annahme fünfjähriger statt dreijähriger Zählungs- perioden wird empfohlen. Die Basis der Volkszählung soll die faktische oder ortsanwcsende Bevölkerung nach dem Stande vom 1. Dezember bilden , doch sollen in die Erhebungsformularc Elemente zur Ermittlung der Wohnbevölkerung mit aufgen ommen werden. Die ortsanwesende Bevölkerung soll zugleich dcm
ollbundcsrathe als Grundlage der Abrechnung unter den
olivereinsstaaten empfohlen werden, auch soll sie in erster Unie die Basis der allgemeinen deutschen Statistik bilden. Von den einzelnen Gegenständen der Erhebung sdUen als obliga- torisch empfohlen werden: Vor- und Familienname, Geschlecht, Alter, Geburtsort, Familienstand, Stand oder Beruf, Art des Artfcnthalts am Zählungsort, Religion und Staatsangehörig- kett; fakultativ sollen sein die Erhebungen Über das Verhältniß zum HanShaltungsddrsiand, Sprache, Kcnntniß der Gegen- stände dcs Elementarunterrichts (Lesen und Schreiben), körperliche und geistige Gebrechen. -* Bezüglich der Methode der Erhebung Mtschied man sich für Haushaltungslistrn unter Gestattung der Anwendung individueller Zählungskarten an Stelje derselben. Ueberdics wird empfohlen, daß die Zählung in abgegrenzten Bezirken mittelst besonderer Zählungskdmmissioncn unter Lei- tung der Lokalbchörden Und unter möglichst umfangreicher Heranziehung freiwilliger Zähler vorgenonnnen werde. Schließ- lich spricht die Kommission ihre Ansicht dahin aus, das; es sieh empfehle, mit der Volkszählnng Ermitilungen Über die Woh- nungsverhältniffe zu verbinden, daß jedoch weitere Erhebungen, namentlich Über die Industrie und den Viehftand, mit der Volkszählung nicht zu verbinden, sondern getrenntdavon vorzu- nehmen seien. Anträge in Betreff der Listen der Volkszählung, sowie einer etwaigen Artsdehnung der Vereinswntrdlc auf die- selben wurden einer Subkommission überwiesen.
Nach Abschluß der Berathungen über die Prinzipien der Volkszählung wurde in der sechsten Siyrmg eine Subkom- mission zur Vorbereitung der Formulare und anderen Details der Zählung ernannt. ,
Dieselbe besteht aus den Herren Engel,MaVr, Nümelm, Böckh, Fabricius, Becker, Hardeck und Schwabe und hat bereits drei Sißungen abgehalten.
Gleichzeitig nahmen die Sißungcn dcs Plenums der Kommission ihren Fortgang, welches sich zur Zeit nut der allgemeinen Berathung iiber die Statistik der Bewegung der
Bevölkerung beschäftigt. Nach Abschluß derselben wird die'
Yasarbeitung der Formulare gleichfaus einer Subkommisfion xberwiesen werden. Auch zur Vorbereitung der Berathungen uber die Jnduftriestatistik, sowie über die Zoll- und Kommerzialftatistik wurden am 21. d. M. Sudkommis- sionen gebildet.
Seit der sechsten Sißung wohnt den Berathungen auch ein
Kommissar der anhaltischen Regierung, Herr Regirrrmgs-Ratb Or., Lange bei. Zu den Beratdungcn iiber Bevölkerungs- statisiik ist der Vorstand des statistischen Burraus der Stadt Berlin, Dr. Schwabe, zugezoxxen. Ebenso wird an den .Be- rathungen iiber die Zoll: und Kommerziaistatistik nach Beschluß der Kommission ])]: Hirth und an den Berathungen iiber die IndustrtestatistikRegierungs-Nath Dr.Meißcn Theil nehmen.
_ Laut eingegangener Nachricht ist S. M. S. »Herthae am 7. d. Mts. von Aden nach Point de Galle - Ceylon _ in See gegangen.
Braunschweig, 22.„Januar. Die Landesversamm- [“_ung seßte m thrcr gestrigen Sißung die Berathung der Re- gierungs-Prdpoßtwn, den Verkauf der draunschweigiseben Staatseisenbahnrn betreffend, fort. Nach Schluß der ziemlich larrgrn Diskusstoxr erfolgte namentliche Abstimmung. Der Prasident stellte die Frage: »Sdllcn die Staatseisenbahncn iiber- hauptvverkauft werden oder nicht?« Die Frage wurde mit 33 Stimmen gegen 11 bejaht. Darauf stimmte die Versamm- lung Uher die nachstehenden Kommissionsanträge ab:
„Die Versammlung empfiehlt den mit dem Schreiben vom121en November 1869 vorgelegten Kaufvertrag abzulehncn, dagegen zu er- klären, daß die Versammlung bereit sei, in den Verkauf der Eisen- bahnen, im Wesent1ichen auf Grund der Bcstimmungcn des der Pro- pofitik'ä'. beilisgcßdden Vertrages , vorbehaltlich folgender Bedingungen zu wr tgen, a
1) die von der Hohen Versammlung zu dem Kaufkontraktc und dem Statutenentwurfe noch zu beschließenden Abänderucrgs- und Zusaßanträge genehmigt Werden,
2) ein Käufer-Konsortium, dem wo möglich die Eiscnbabnqcsell- schaften angehören, welche unter dem 27. und 28. Dezember 1869 die vom ._Herzogl. Staats -Minis1erium der Landesversammlung durch Schreiben vom 3. Januar 1870 mitgetheilten Kanfgebote abgegeben haben, sich entschlösse, neben der stipulirtcn 64jährigen Annuität von 875,000 Thlr., statt der gedotenen Zahlung von 10,000,000 Thlr. eine solehe vdn mindestens11,000,000Thlr. zu leisten,“ dabei der zu bilden- den Aktiengeselischaft 1,000,000 Thlr. zu Bahnzwccken zu überweisen, ZdFe das Aktienkapital über die Summe diescr beiden Beträge zu er-
0 en,
3) Herzogl. Staats-Ministerium fich damit einverstanden erklärt, daß von der sofort zu zahlenden Summe 4,000,000 Thlr. an die Kreise oder Kommunen des Landes zu gcmeinnüßigcn Zwecken nach, Mich auf diesem Landtage, fcstzuftellenden Grundsäßcn vmhcilt werden 0 en.
4) ein besonderer Fonds gebildet wird, der nur zu bestimmten, durch Verabredungen zwischen der Herzoglichen Landesregierung und der Landesversammlung genau feßzustellcnden NuSgaben verwandt werden darf und in Beziehung auf Welchen Fonds Bcstimmungcn getroffen werden, wie solche in den LZ. 216, 217, 219 -225 der neuen Land- schaftsordnung vom 12. Oktobcr 1832 rückstchtlich des Vermögens der Stiftungen und des Kloster- und Studienfonds gegeben sind, und Herzogliche Landesregierung fich verpfiichtct, noch während der Daurr dcs jeßiqen Landtages eine Proposition, durch welche das eben ge- dachte Verhältniß geordnet wird, nebst den etwaerforderlichcn Gcseßcn zur verfassungsmäßigcn Zustimmung vorzulrgcn,-
Die Versammlung genehmigte die Positionen 1 und 2. ZU der Position 3 wurde ein Antrag des Abg. Erncsii: peine Miilion Thaler zu Entfchädigungeu bci Abschaffung der Stol- gebühren zu verwenden“, angenommen, und mit diesem Zusaße die Position 3. Die Position 4 ward angenommen.
Bei der sodann namentlich crfolgcndcn Abstimmung über die Kommissionsanträge in ihrer Gcsammihcii wurden dieselben mit 34 gegen 10 Stimmen angenommen.
Sachsen. Meiningen, 21. Januar. Die Herzogin ist von den Masern so weit genesen, “daß Krankhcitsderichte von nun an nicht mehr ausgegeben werden.
-- Sichercm Vernehmen der »Weim. Ztg.: nach wird der Landtag in der nächsten Zeit einberufen, um Über die Be- schaffung des aus StaatSmitteln zu gcwährenden Zusckzusscs für den Bau der Eisenbahn von Meiningen nach Schweinfurt!) zu berathen. - In Betreff der Gera-Eichichter Eisenbahn wird seitens des Staat's-Ministeriums zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht, daß die Baupläne in ihren Einzelheiten von der: be- theiligten fünf Staatsregierungen genehmigt worden „sind und die landespolizeiliche Priifung der ein clncn projcséttrten An- lagen bezüglich der Vorfiuths- und » cgeverhältmsse 2c. rm hiesigen Territorium stattgefunden hat, mit AuZxxahme des dem Bahnhofs zu Saalfeld zu gebenden Anlagetcrrams , wor:- über weitere Erörterungen und Feftsryungen vorbehalten blei- ben. Soweit von der zu erbauendey Bahn innerhalb des Herzogthums die Fluren von Iiidewem, Pö'snrck , Lausniy, Bickigt, Ober- und Unter) Wellenborn , , Robllsß, Göndorf, Altsaalfeld, Saalfeld, Ködiß, uxrd Obermß beruhrt werden, wird der Direktion der Thüringischen Eisenbahngescllschaft zn Erfurt die Befugnis; erthetlt, nacb Mczßgabe dcr genehmigten und noch genehmigt werdenden Bauplane das Zwangsenteig- nungsrecht auszuüben, und auf Grund des Gesetzes vom 18. Juni 1867 über 1318 bei Anlegung von Eisenbahnen erfor-
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