1870 / 46 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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vielmehr den richtigen Weg finden, qnf Welckxxm wtr auch in späteren Fällen uns bewegen können. Ich bm auch uberzcugt, daß alle Hoff- nung, die Sache zu Ende zu führen, verloren, ist, Wenn das hohe Haus fich nicht enthalten kann, auf das DEMA, czuf die juristischen Zcinheitrn cinzugchcn, trenn Sie Qlllrs „genau ]Ukistiscl) loristruircn,

[les nachkonstruircn wollen,“wcnn Ste glauben, daß Sie etwas thunlicbft Vollendctcs darstellen wollen. Llncl) ist das vollkommen unnöthig, wie bereits von dem Herrn Abgeordneten Miquél an- gedeutet worden ist. Geseke, welche in heutiger Zeit erlassen werden, sind nicht bestimmt, auf Jahrhundcrtc zu gelten; dcr ganze Stand der deutschen Rechtdwissenschaft läßt dieses nicht zu; das Leben ist viel zu chegt, als daß man entsprechende Hoffnungen hegen könnte. Man mag deshgld, wenn die Zeit gekommen ist, die Resultate der Gesetzgebung und der Jurisprudenz zusammenzufassen, und dann nach einigcr Zcit, vielleicht nach Ablauf von fiinf Jahren, eine Revision des Gesetzbuches eintreten lassen; damit kommt man Weiter. Das habe ich damit bezeichnen wollen, MMMW ausge- sprochen habe, daß der Gesetzentwurf nicht [3109 mit ]Uristtschem, son- dem ganz vorzugsweise mit politischem Sinne behandeltwcrdcirmöge. Wir müssen den chankcn in den Vordcrgrund stellen, daß fur uns es fich darum handelt, in einem wichtigen chigc des Reclitslebens Einheit in Deutschland herzustellen, und gegenüber diesem Gedanken muß alles Untergeordnete, das rein Juristische in den Hintergrund treten. Ich glaube deshalb, Sic thun recht, wenn Sie die Sache im Ganzen und Großen behandeln. Daraus folgt allerdings nicht die Annahme des Gescßcs so zu sagen 011 11100; das würde sich bei die- sem Gesetze wohl nicht empfehlen.

N0ch cin Gesichtspunkt, meine Herren, scheint mir ein wichtiger zu sein, und da ich gerade äußerliche Veranlassung gefunden habe, mich über die (Hcschäftsbchandlrmgsfrage zu äußern, so wollen Sie mir gestatten, denselben zu berühren.

Ich, von meinem Standpunkte aus, obwohl ich Jurist bin und Preußischer Iustiz-Minißcr, halte es dochdurckyaus nicht für nötlsg, daß Gcseße, wie das Strafgesetzbuch, nur von Juristen behandelt Wrrch, halte es vielmehr für sehr wesentlich, daß eine Erörterung auch von anderer Seite statt findet. Die allerwichtigstanragcn, meine Herren, wclche Sie interesfiren werden, haben gar kein spezifisch juristiscbcs Interesse; dahin gehört insonderheit die Frage Über dir Todesftrafc. Lin dieser Frage ist, meiner Ueberzeugung naeh, gar nichts Juristisches,“ sie wird von der einen Seite eben so gut beantwortet werden können, wie von der andern. Dic juristischen Gründe sind genügend ent- wickelt worden und kommen kaum weiter in Betracht. Ich würde, meine Herrerr, wenn ich mir eine Bemerkung erlauben diirfte, dafiir sein, daß, Wenn Sie cineKommisfidn wählen, Sie doch M dicseKom- mission nicht blos Juristen wählen mögen. .

Ick muß noch einmal wiederholen: ich weiß 711 der That nicht, was das Beste ist; Alles kommt auf die Behandlung der Sache an. Die kommissarische Behandlung kann eine solche sein , daß fie sehr schnell zum Ziele fiihrt; wenn aber die Befürchtung gehegt Werden muß, daß man in das Detail gehe, in den wissenschaftlichen ZUsÜMMM- bang, wmn die Kommission sich die Aufgabe stellt, dirscn Entwurf so recht eigentlich wissenschaftlich zu prüfen und zu ergründen , dann ist die Konnnisfionébcrathung dcr falschestc Weg, den man betreten kann. Der Entwurf, wie er dem Vnndcsratl) zncrst vorgelegt wor- den ift, ist später von einer Kommission, bestehend aus strbrn Perso- nen, durcbberatbcn. Die Kommission hat so angestrengt gearbeitet, wie die Mitglieder der Kommission des Reichsmgs nicht arbeiten können, weil nämlich die Mitglieder dieser Kommission auch noch andere Geschäfte haben. Nun aber hat bei der angcstrengtcsicn Thätigkeit bei fast täglichen Sißungcn von vier bis fünf Stunden die erstere Kommission dennoch für ihre Priifung drei volle Monate gc- braucht. Wenn in glricher oder ähnlicher Weise die Kommission des Reichstags prozcdircn wollte, so würden sie cine tvcit längere Zeit gebrauchen müssen, aus dem ganz einfachen Grunkc, treil21Pcrsoncn immer mehr Raum und Zcit in Anspruch nehmen, als stehen. Auch darf ich bemerken, daß es nur möglich gcw-rscn ist, in der Zeit von drei Mrnatcn die Arbeiten der _crstcn Kommission zu crledigcn, Weil jedes Mitglied der Kommitfidn cs sich zur Pflicht machte, sich in seinen Aeußerungen auf das alleräußersie zu beschränken.

;- Dim Abgeordneten 1)1'. Wmdthorst entgegnete drr Iuftrz-Mimstcr :

Der 'Herr Abg. Windthorft ist dem Entwurf des Strafgescß- buches nicht sehr günstig. Das ließ fich erwarten. Der Herr Ilv- gcordnetr kommt schließlich dahin: Wenn der Entwurf in dieser Legis- laturpe'rwde nicht zum Gesetz erhoben wird, so wird die Wiffrnschaft und die Praxis fill) Weiter mit der Sache besaffrn können“. Das ist nach meiner Ucbcrzxudung cin außerordentlich schlechter Trost. Die Wissenschaft und die Praxis hat sich Wirklich zur Genüge mit diesen Sachenbeschäftigt, und mcincr Ucbrrzeugrmg nach ist es nur ein sehr bequemer Ausgangspunkt, Wenn man fich immer auf die deutsche Rechtswissenschaft beruft. .

Der Herr Abgeordnete hat fich viel Schwierigkeiten mit Hülfe

der Schrift des Professors Heintzr in Leipzig gemacht, Ich kann dem,

„Herrn Abgeordneten verfichern, daß das Gegenstände sind, die doch auch schon vorher erwogen worden sind und Von Herrn Heintze so wenig wie von ihm zuerst zur Sprache gebracht worden find. Was der geehrte Herr Abgeordnete in dieser Beziehung vorgetragen hat, smd in der That Gegenstände, die sehr gut hier im Hause erwogen Werden können. Ob 3. V. das Strafgesetzbuch ach) das sogenannte Polizeistrafrecht mit umfassen soll, ist cchrage, -dre_emer sehr kurzen Diskusfion bedarf mid dann durch Abstimmung erledigt werdcn.kann. Wenn man aber Weiter geht und sagt: wz'nn das Polizciftrasrccht aufgenommen Werden solle, so müßte man ]cde einzelneVo'rschrift im Sinne der Landesgesekgebung prüfen, 3. B. das ganze Fischereirecht U. s. w., so kann man allerdings von vornherein behaupten,

aus dem Gesetzentwurf wird in dieser Diät nichts. So darf man die Sache nicht anfassen; das nenne ich das Eingehrn in das kleine Detail, obwohl ich sonst nicht gesagt haben will, daß das hohe Haus fich von allen Details frei zu halten habe," das ist Umriiigliri). Aber Schwierigkeiten im Detail her- vorzusuchcn und anfzuftellcn, das ist allerdings sehr bedenklich, wenn man überhaupt ein großer? Gesetzbuch befördern und bearbeiten will. Ich kann auch immer noch nirdt sagen, wclche Art der Geschäfts- behandlyng die beste sci, und ich freue mich schr, daß ich nicht 0sz- stimmen brauche. Meiner Ueberzcugung nach ist der eine Weg so gut wie dcr andere,“ man muß sich nur auf dem Wege richtig bewegen, dann gcht Alles. Wengr Sie eine Kommission bilden, worin sich Jeder bemüht, Schwierigkeiten hervorzurufen 130119 oder 111919 1100, dann wird allerdings der Geseßetttwurf in der Kommission begraben Wcrdcn. Wird aber in gleicher Weise hirr prozedirt und wenden Sie dann nicht einige Kraftmittel an, um solchen Didkusfionen störend entgegen zu treten, so wird es ach) nicht gauz weit mit der Sache kommen. Deshalb, meine Herren,- bin ich der Meinung, der eine und der andere Weg kann zum Zicle führen oder wird nicht zum Ziele führen, je nach dem Geist, welcher die Verhandlungen beherrscht.

-- Die Motive zu dem Entwurf eines Strafgesetz- buchs fiir den Norddeutschen Bund, auf wclche wir in d. Bl. noch näher eingehen werden, l_mbcn folgenden Inhalt: Einlei- tung: Derzeitiger Strafrechtéizuftand in Norddeutschland. Eingr- sclxlagene Methode. Wesentliche Unterschiede zwischcn dem preußischen Strafgcscßbua) nnd dem Entwurf. Einleitende Bestimnumgen: Drei- thcilung der strafbaren Handlung. Rückwirkende Kraft mildem" Strafgrscße. Räumliche Anwendbarkeit der Strafge|cße, Inland, Aus- land. Begriff von Inland und Ausland. Nichtausliefcrung dcr Bundesangchörigcn. Anwendbarkeit der allgemeinen Strafg'escßc auf Militärpersdncn. ]. Theil. Von der Bestrafung , der Verbrechen, Vergehen und Uebcriretungen im Allgemeinen. ]. Abschnitt. Sirafrn (20 Unterabthcilungen). 2, Versuch. 3. Theilnahme |5 Unter-Ltbtd.). 4. Gründe, welche die Strafe ans- schlirßcn oder mildern (9 U.-A.). 5. Zusammentreffen mehrerer straf- barer Hrindlungrn (Ideale und reale Konkurrenz). 11. “Von den cin- zrlnen Vcrbrcchcm Vergehen und Urbertretungrn und deren Bestrafung (29 Hauptabschnittr). Anhang: Die Aufnahme der Ucb'ertretungen und deren Behandlung im Entwurf. Die im Königreich Sachsen über die vorläufige Entlassung Bestehenden Vorschriften. Die Polizei- anfficlit, bestehender RcchtSzuüand in den einzelnen Bundesßaatcn, Bayern, Oesterreich, Frankreich und Belgien. Mildernde Umstände, Einschlägige Gesetze in Oesterreich, Braunschweig, Hamburg, Hessen, Bayem, Frankreich, Belgien. Exkurs zu den §§. 128 und 129 des Entwurfs (Modifrkatidnen der W. 100mid 101 des preußischen Straf-

gescßbuchs).

In dEr vorjährigeu Sesfion des Landtags ist von den Abgedrd- neten Harkort und Berger der Antrag auf Annahme einer Resolution grstellt worden, durch tvclclye an die StaatSregicrung dicAufforderung gerichtet Werden sollte, auf Reformen des Eisenbahn=Betricbswescns hinzuwirken, welchc theils dic finanziell-ökonomischc, thrils die rccht- lichc Seite desselben berühren. In dem Über diesen Antrag nebst den dazu von den Abgeordneten von Unruh und Stumm gestellten Ver- bcfferrings- und Ylbänderrmgs-anträgen unterm 6. März V, I. cr- sta,tete,1 Berichte hat die Komniisfion für Handel und Gewerbe be- an rag , '

die Staatsregierung aufzufordern, Bchufs Ausfiihrung resp. Vcr-

vcllständigung des Gesetzes vom 8. November 1838 und im An-

schluffc an Art. 45 der Norddeutschen Bundesderfassung im Wege der Gesetzgebung und bcziehringswcisc im Verwaltungswege unter

Anderem dahin zu wirken:

daß der Einpfennigtarif flir Kohlen, Koks, Holz, Steine, Erze, Salz, Düngungsmittel, Roheisen und ähnliche Gegenstände allgemein eingeführt und 1111t möglichstcr Beseitigung von Nebenkosten unter Ge- stattung von höchstens 1Tl)lr. fixem Zuschlag pro 100 Ctr., gleichgültig, ob der Trarisport durch eine oder mehrere Bahncri vermittelt wird, auf alle Ent- fernungen ancher-idet werde.

Zur Berathmig im Plenum des Abgeordnetenhauses ist. der Lin- trag iiicht'gekommcn. Bei der Wichtigkeit des Gegrnstandes läßt siéh aher voraussehm, daß er von der eincn oder anderen Seite von Neuem zur Sprache gebracht wcrdc-n wird und es dürfte daher nicht ohne Intercssescin, die in demselben aufgestellte Forderung nach ihrer Begründung und ihren voraussichtlicbcn Folgen zu prüfen:

1) Der Artikel 45 der Norddeutschen Bundesverfassung erthcilt kci:1e_Ermächtigung', mit Herabseßung der Tarife zwangstveise gegen die Eiseribahncn vorzugehen, sondern schreibt nur vor, thunlichst darauf hrpzuwirkcn, daß fiir den Transport gewisser Artikel ein dem Be- durfmffc drr „Landwirthsclwft und der Industrie entsprechender cr- mäßigtcr Tarif und zwar zunächst der Einpfennig-Tarif eingefiihrt wird?.“ Eine Einfiihrung dieses Tarifs im Wege der Gesetzgebung wurde Wohl Ziur unter“ gleichzeitiger Entchädigung der Eisenbahn- Gcsellschaftcn ftir die dadurch verursachte etwaige Schmälerung ihrer Ein- nahmen ßattfindcn können.

,2) (Yin Bedürfnis; zu der beantragten Weiteren Herabsetzung der Tarife „durfte zur Zeit nicht vorliegen.

Die bcstchrndcn Rohprodukten-Tarife smd meistens bereits sehr maßtg und es findet insbesondere der Einpfennig-Tarif auf den Trans- port von Kohlen, Koks, Steinen, Erzen, Salz und Roheisen schon sehr umfangreiche Antvcndung. Daß dicse bestehenden Tarife den gn sie zu stellenden Anforderungen im Wesentlichen entsprochen, dafur liefern die konstante Steigerung der Transportmaffen und das außer-

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ordc11t1ichc Aufblühen der Industrie, so wie der Umstand, daß die Judysxrte aufgehort_ hat, in der friiher iiblichen Weise auf Tarif- crmcxßigmigexi zu dringen, den besten Vervris.

3),Dt_c m Antrag gebrachte Maßrcgcl ist nicht rationell.

Sie tglwklxt dczi Unterschied in dcn Anlagekostcn der einzelnen Bahnen, dre„Yersrhicdcmxrtigfcit des Betriebes," die größere oder ge- ringere Koßspiclrgfcit drsselbcnii"); die verschiedene Art dcr Behandlung, welche die einzelnen Guter auf dem Trané-portc verlangen,“ den Unter- sch_icd, 00 die Beförderung in bidrcktrn odcr unbcdcckxcn Wagen be- wirkt wird,“ die vcrsthrdcnc Bedeutung der Giitcr fiir die cinzclnsn VerkehrMthngen; dj_c Verschiedenheit der Entfernungen, Welche die einzelnen (Huter durch|chnittlich zurücklegeniiiki), und der Massen, in denen fie zur Befordcrung „gelangen; die Möglichkeit der Litisnußnng der Wagen ]e nach Pcsghasscnhcit der Güter 2c.,' -- sic ignorirt das Alles und fxrdert die „Einführung einer gleichmäßigen Tarifirung fiir alle Vcrkehrsrouten, fur alle Entfernungen und fiir alle in Rede stcdcnden Artikel.

' Eme geWiffe Einh'eitli-“ikcit in die Verhältnisse zu bringen und irc bestehendcri Unterschiede rationell zu erörtern eventusll zu beseitigen, Wird gerade 16,51 von den norddeutschcn Eisenbahnvcrlsändcn in ge- mctnschaftlrchen Konferenzen angestrebt. Es ist in dieser Beziehung mwerkennb'agnoch Vieles zu reformircn, die rückfichtslosc Nivellirung ch Komrrrzsndnsantrages ist abcr weder theoretisch gerechtfertigt, noch praktisch nutzltcl). .

JnJöbesOtzdcre erscheint dir mit dem Art. 45 der Norddeutschcn BilUD'LIVCYfQsUYJ un Widersprrtcl,» stehende Forderung, den Ein- pscnmgtartf »frrr alle Entfernungena einzuführen, ganz unan- ncdmbar, dsr .die Selbstkosten auf kurzen Strecken Wegen der Mehr- kosteti des _retnrn Trandpdrtbctriedcs, der geringeren Ausnutzung der BctriebSmtttcl rc. sich höher stellen, als fiir weilcrcEritfcrnungcn. Es 1,1 cm ertlwm, wenn die Vcrtlteidigrr dcs Einpfcnnigtarifs auch bei kurzen Strccken ,b'ehauptciz, daß den Eisenbahnen fiir diese Mehrkosten durch dteExprdttithisgxbuhr eine Entschädigung gewährt worde, denn die Expedrtwrisfgclzuhr ist lediglich bestimmt, den Eisenbahn-Verwal- tuiigen fur dic]emgcn Leistungen, Welche sie außer urid neben der reinen Streckenbcfördernng durch Anncahme und Behandlmig

dcr Güter auf der Aufgabe- rind Bestimmungsstation, durch Ausstel-

1) Name der Eisenbahnmx.

Die Gesammtcinnahme aus dem Güterverkehr betrug ....... DieEinanc aus dem Traiisportc von Kohlen, Koks, Hdlz, Steinen, Erzen, Salz, Dringriirgsmittcl, Roheisrn rc. brtruq. (101.3 wiirde betragen „haben mach dem Satie von 1 Pf. pro Ctr. + 1Thlr. ExpeditwnMebühren pro 100 Ctr. unter Bei- Zehaltrmg der bestehenden Sätze, soweit sie niedrixxkr find: ..... Dic_Einnahme 710611 (101. 4 beträgt in Thlrnl Weniger als nach (101. 2 __ in pCt. Die Einnahme 'in ()01. 2 ermäßigt sich bei Bcrcchmmg nach 001.4um.......... .... . .

Wilhelmsbahn. 10 BreSlau-Pdsen-

904,931 Thlr. 468,30] Thlr, 277,771 Thlr,

190,530 Thlr. 40,6 9 p Ct.

21,05 PCt-

lc_n dcr chlcitpapicrc, Litifsxcllrn dcr Wagen, Ein- und Ausran. gircn 2c. ubernehmen, eine genügende Vergütung zu getvährcn.

K Dcr in dem Kornmisfionßantrage für die Expeditionsgebiihr in Vorschlag gcbrqchte Satz von 1Thlr. pro 100 Ctr. ist um so weniger Bergner, zugleich als Anglcicbung für die Mehrkosten des reinen Trgnspdrtcs von Massc'ngütcrn auf kurzen Strecken zum Pfennig- tqrtf zn dtcriezi, als er in vielen Fällen nicht cimnal ausreicht, um die Expeditions-Selbstkosten der Eisenbahnen zu decken.

_ ' Natel) rimr sorgfältigen Berechnung belaufen fich z. B. bei dcr Nicdrrschlcs1sch-Märkischcn Eisenbahn diese Expeditions-Selbstkosten _- trcnn man dazu rechnet: die Vcsoidungcn und Mankogrldcr der Gü- tcrbcamten, die Aufwendungen für Zufuhrwege, Ladcpläße, Rangir- und deegclcisc, die Kosten des Rangircns und Formircns der Züge, Antheilc an den Beträgen fiir beschädigte Emballagcn und Schadens- crsaß, an den Kosten der allgemeinen “Verwaltung, Abgaben und un- vorhergesehcnrn Ausgaben, an den Bcsoldungen der Stations- und Telegrdphenbcanrtcn, dcn Diäten, Reisekosten, Kosten der Drucksachen, Expeditionswkale rc. und an dcn Löhnen dcr Wagenschieber und Bahnhofsarbeitcr * anf ] Thlr. 13 Sgr. 11 Pf. fiir100Ctr. Wagen- ladungsgütcr.

4) Alle diese Bedanken sind aber von untergeordneter Wick)- tigkeit gegeniiber den] bcdcutcndcn Einfluß, welchen die beantragte Tarifermäßigung aus die Betriebsiibcrschiiffe der Eisenbahnen aus- Üben" wtirde. Die Betriebsergrlinisse des Jahres 1868, wie sic Uri) bei den ÖÜMÜls bestandenen Tarifen gestaltet haben, liegen vollständig vor, es läßt sich daher leicht berechnen, wir viel jvc- niger dic Eisenbahnen pro 1868 cingenommcn haben würden, wenn die Beförderung der imKduimissionMntrag genannten Artikel zudem daselbst geforderten Tarifmßr stattgefunden hätte. Um die finanzielle Bcdcutrmg des Antrages zu erkennen, wird es genügen, Wenn wir diesc Berechnung mtr beispielsweise bezüglich einiger Eisenbahnen, -- als welche wir die Wilhelmsbahn, das Oberschlestsche Eisenbahnuntcr- nehmen, die Saarbrücker Bahn und das Bcrgésch-Märkischc Eisenbahn- tmtcrnchmcn auswählen, - anstellen.

Das Ergebnis; der Bcrcchmmg ist in der nachfolgendenverglcichrn- dcn Uebersicht zusannncngcftrllt:

Oberschles. Eisen- bahnuntcrnedmen. YOOcrschlEiscnb.

Bergisch- Märkisches Eisen- babnunternehmcn mit der Hessischen

Nordbahn.

Saarbrücker

* logauer-Eiscnb. Eisenbahn. 0) Stargard-Pos. , Eisenbahn, |

7242595 Thlr, ],294,126 Thlr. 7,128,47L Thlr.

Z,Z16,140 T_hlr. 1,048,996 Thlr. Z,788,647 Thlr.

800,348 Thlr.

248-648 Thlr. 23,7 ] PCt

2,630,]]5 Thlr. 686,025 Thlr. LGPL PCt.

2,978,052 Thlr.

810,595 Thlr. 21,40 pCt.

9,47 PCt. 19,21 PCt-11738 PCt.

Das auf die Balm bisher verwcndrtc Anlagefapital beträgt. | 9,5()0,0t*0 Tlilr. | 43,390,437 Thlr. | 15,419,721 Tblr | 82,916,000 Thlr. 512,468 Thlr. | Z,283,980 Tlilr. | 602,82?) Thlr. | 4,568,034 Thlr.

'Die (Hesammtcinnahmen übersteigen di? Gcsammtausgach um | Auf das Anlagekapital kommt daher eine (_Orirchschnittsrentc von | Bei Berechnung der Einnahme nach (301, 4 würde die (He-

sammteinnahme die Gssammtausgabe üdcrstcigen um....... , 321,938 Thlr.

Die Rente wiirde betragen ................................... | Mithin Weniger als nach (101. 9 ............................ | Das Stamm-Akticnkapital, welches an der Dividende theil-

|

_ * |

nimmt, beträgt ............................................... ! 5,366,750 Thlr. ] 12,589,000Tckl)lr. ' - ' 375,672 Thlr. , 1,888-350 Thlr. | -- , 1,600,000 Thlr.

|

14) Es sind an Dividcnden verweilt worden: in ThClr. , in p » t. 15) Bei Berechnring der Einnahme nacl) (ck01. 4 wiirden die zu ver- theilenden Dividenden betragen habcn in Thlr. ' _ in pCt. _ 16) Mithin Weniger als nach (ck01. 14 ............................ |

Die Uebersicht zeigt, daß die in dem Kommisfidnsantrage vorge- schagcncn Tarifermäßigungcu einen sehr bedeutenden Qlusfall in den Einnahmen der Eisenbahnen zur Folge haben wiirden. Wären fie mrJahre 1868 bereits zur Anwrndunq gekommen und zwar unter Beibehaltung der damals bestandenen Tarifsätze, so Weit fie niedriger waren, so würden fich nach der obigen Uebersicht die Einnahmen vcr- rmgcrt haben

&) Z,!ZskdénTransporte der in dem Kommisfionsantrage genannten 1: l e

(„ ***,) So smd z. B. aiif der *Bcrgisch-Märkischen Eisenbahn die _„rrakttonskoften sehr erheblich. Auf der Sacsrbriickcr Bahn betrugen 1111 Jahre 1868 die Llusgabcn 63,46 Prozent, auf der Rhein-Nahc- Bahxivsogar 87,27 Prozent der Brutto-Einnahmen.

“““) So hat aus der Vcrgisch-Märkischen Bahn jeder Centncr des Frarhtsguts der ermäßigten Klasse im Jahre 1867 nur 6,90 Meilen, Stcmkohlen und Koks nur 5,72 Meilen, auf der Ostbahn dtrgegen 21,42 resp. 34,44, auf der Westfäli1chcn Bahn 22,60 resp. 9,28, auf der Oberschlefiscizcn 13,94 resp, 16,63 und auf der Rhein-Nahc-Bahn 10701 resp. 13,97 Meilen durchlaufen.

185,142 Thlr. | 1209309 Thlr.

s.-

5,39 pCt. | 7,57 pCt. | 4,30 th. | 5,51 pCt. 2,597,955 Thlr. , 414,18] Thlr. , 3,757,439 Thlr. 5,99 pCt. | 2,69 pCt. 4,53 PCT.

3,39 PCt. | | 1,58 pCt. | 1,61 PCt. 0,98 pCt.

2, 0 [) PCt- 20,()00,000 Thlr.

7 Wk. 15 pCtr. | - 8 W.

_ 789,405 Thlr. 3,45 pCt. 9,56 pCt. - 3,95 pCt. 3,55 pCt, [ 5,44 PCt. 4,05 PCt.

bei dcr Wilhelmsbahn um ...................... 40,69 pCt„ » dcmOberscerfischenEisenbahnunternehmenum 20,69 » » der Saarbrücker Eisenbahn um ............... 23,71 » » ÖEXU Bergisch-Märkischen Eisenbahnunterneh-

men um ................................... 21,40 »

11) aus dem gesannnten Güterverkehr

bei der Wilhelmsbalm um ...................... 21,05 pCt. » der Saarbrücker Eisenbahn um ............... 19,21 » » demObcrschlcfischcnEisenbahnuntcrnchmmum 9,47 » » dem Bergisch-Märkischcn Eisendahnunternch-

men um ................................... ]],38 »

Die auf das Anlagckapital fallende Durchschnittsrentc wiirde fick) vermindert haben: *

bei der Wilhelmeahn um 2 pCt. von 5,39 auf 3,39 pCt.,

* dem Oberschlefischen Eisenbahn-Unternehmen um 1,58 pCt. von 7,57 auf 5,99 pCt.,

„» dem Bergisch-Märkischcn Eisenbahn-Unternehmcn um 0,98 pCt. Von 5,51 auf 4,53 pCt.

» der Saarbrücker Eisenbahn um 1,61 pCt. von 4,30 auf 2,69 pCt„,

1,23