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gabe in der Zeit vom .. ten, bis ............... resp. vom . . ten ......... ' ..... bts ..... ; ....... und späterhin die Zinsen der vorbenannten Krets-Obligation fur das Halbjahr vom .......... bis .................... mit (m Buchstaben) .......... Thalern .......... Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Schroda. ' Schroda, den .. ten ...... _; ........ 18.. Die ständische Kommjssion fur Chauffee- und Eisenbahnbauten tm Schrodger Kreise, Dieser Zianoupon ist mxgülttg, Wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vter ahren- nach der Fälligkeit, vom Schluß des betxe enden Kalender- jahres an gerechnet, erhoben wrrd. Provinz. Posen. TRegljerungÉZbezirk Posen. a o 11 zur Kreis-Obligation des Schrodaer Kreises,
Der Inhaber dieses Talons empfängx Zegen hessen Rückgabe zu der Obligationdes Schrodaer Kreises, 11. mes on, [“tr-r, M ..... über ..... Thaler ä fünf Prozent Zinsen die ..te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis-Kommunalkaffe zu
Schroda. Schroda, den ..ten ............... 18.. _ _ Die ständische Kommission für Chaussee- und Eisenbahnbauten tm Schrodaer Kreise.
Ministerium für Handel, GeWerbe und öffentliche Arbeiten. “
Der Königliche Bau-Inspckwr Wernicke zu Stargard i. Pom. ist in gleicher Eigenschaft nach Tqrgay verseyt worden.
Der bei der Königlichen Eisenbahn-Dtreknon 111 Hannover bejchäftigte Regierungs-Affeffor Gemberg ist zur Königlichen Direktion der Niederschlefisch-Märkischen Eisenbahn, unp dex bei leßterer beschäftigte Regierungs-Affeffor Htrche zur Königltchen Etsenbahn-Direktion in Hannover verseßt worden.
Justiz - Ministerium.
Dem Rechtsanwalt und NotarLös er zu Schtvarzenfels, im Regierungsbezirk Cassel, ist die Verlegung seines Wohnsißes nach Hanau gestattet worden.
Der frühere Amts-Accessift Carl Gail in Hachenburg ist .
zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Dillenburg und den in dessen Bezirke belegenen Amtsgerichten, mit Anweisung seines Wohnsißes in Hachenburg, ernannt worden.
Ministerium der geistlichen , Unterrichts - und Medizinal = Angelegenheiten.
Der praktische Arzt [)1'. P nellen zu Grevenbroich ist zum Kreis-Phyfikus des Kreises Grevenbroich ernannt worden. x-«i Am Wilhelms-Gymnaftum in Berlin ist der ordentliche Lehrer Robert Pilger zum Oberlehrer befördert worden.
Evangelischer Ober-Kirchenrath.
- Der frühere Superintendent, Pastor Bauerfeind in Biere, ist zum Superintendenten der Diöces Ahendorf, Regie- rungsbezirk Magdeburg, ernannt worden.
Haupt: Verwaltung der StaatSschulden.
Ve anntmachung wegen Einlösung der am 15.März d. I. fälligen SchaYanÉveisdULgen des Norddeutschen - un e .
Die auf Grund des Bundesgeseßes vom 9. November 1867 (Bundes-Geseßblatt Seite 157) ausgegebenen, am 15. März d. Is. „ fälli en Bundes - Schayanweisungen vom 15. Iun1i18 9 werden in Berlin von der Staatsschulden- Til un sraffe, und außerhalb Berlins von den Bundes-Ober- Po ka en eingelöst.
Dte Einlösung erfolgt bei der StaatsschuldenTilgungskaffe vom 14. März d. I. ab täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der Kaffen-Revisionstage, in den Dienst- stundep, dagegen bei Hen Bundes-Ober-Poftkaffen Vom Fällig- keitstage, den 15. März d. I.„ ab. _ ,
Da die Bundes-Schaßanwersungen, derenEml'osung außer-
. halb Berlinserfolgen soll, vor derselben von der Staats-
chulden-Tilgungskasse hierselbst verificirt, und chhalb unächft an dieselbe eingesendct werden müssen,)o bleibt den
esißern solcher Papiere , welche den Betrag bet emer Bundes- Ober-Postkaffe in Empfang zu nehmen wünsche» Überlassen, die apiere der betreffenden Ohcr-Postkasse schon vor dem 15. ärz d.I. einzureichen, damit die Zahlung des Kapitals nebst Zinsen pünktlich erfolgen kann. '
Die StaatZschulden-Tilgungskassc kann steh auf einen Schriftwechsel mit den IUhab-ern dcr BUUHes- Schaßanweisungen wegen Einlösung derselben 111cht einlassen.
, Bei. Cinoeichung "dieser Bundes-Schaßanweisungen ist zugle4ch
em Verzetchniß- derXelben in 2 Exemplaren abzugeben, in Wel
fie nach thtern, Nummern und Beträgen (Kapital und Zinsen
vyx der Linie getrennt, m der Linie in einer Summe) aufzu.
fuhren sind, und welches aufgerechnet und vom Inhaberunter
Angabe seines Wohnorts unterschrieben sein muß. __ Das eme Exemplar dieses Verzeichnisses wird, mit,;einer
Emßfanßsbescheimgung versehen, sofort wieder ausgehändigt
undM eizn Empfange des haaren Geldes zUrückzugcben. Die fgr d1e Staatsschulden-Tilgungskaffe hierselbst be- stimmxen Emsendungen von Schaßanweisungen geschehen direkt an dixse Kasse, nicht an die Hauptverwaltung der StaatHschulden. * Berkin, den 26. Februar 1870.
Königlixh Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden. .
;_von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.
BekanntDachung wegen Einlösung der am 15.März 1870 falligen preußischen Schahanweisungen.
Die auf=Grund des Z.“ 2 des Gesehes vom 1. Februar 1869 (Geseß-Sanqung Seite,217) ausgegebenen, am 15. März d. I. fälligen preußtschen Schaßanweisungen vom
15. März 1869 werden vom 15. k. Mts. ab tä [ich, mit“)
Ausnahme der Sonn- und Festtage und der Kaffen- evifions- taße, xn den Dtenststunpen von der Staatsschulden-Tilgungs. ka e hterselbft, denRegterungs-Hauptkassen und den Bezirks- Hauptkaffep 111 Hannover, Lüneburg und Osnabrück eingelöst.
Da diese Schaßqnweisungen vor der Auszahlung von der Staatsschuxdey-Ttl ungskaffe verificirt , und deLhalb die bet den Pxovmzmlka e_n eingehenden an dieselbe eingesandt werden mussen , fo hleibt den Vcfißern solcher Papiere, welche den Betrag bet einer Provinzialkaffe in Empfang zu nehxyen wunschey, uberlassen, diese Papiere cinigeTage vor dem Faßtgkettßtermme a'n eine der oben genannten Provinzial- kcxffen_e1nzure1chen, dannt dte Zahlung des Kapitals nebst Zinsen- punktlteh erfolgen kann, ,
„ Die StgatsschuldenxTilgUUgskafse kann sich auf emen Schriftwechsel met den Inhabern der Schah- a'nweisungen wegen Emlösung der Leytern nicht etnlassen. , . '
Bei 'Emhefcrung der_ Werthpapiere ist zugleich ein doppel- tes Verzetchmß derselyben, m welchem sie nach Zittern, Nummern und Beträgen „(Kapttal und Zinsen vor der Linie getrennt, in der Linie 111 emer Summe) aufzuführen sind und welches auf- gerechnet uyd unterschrieben sein muß, abzugeben. Das eine= Exemplar dteses Verze1chmffes wird„mit einer Empfangsheschei- mgung versehen, sofort wxeder ausgehändigt und ist beim Em- pfange de_s haaren Betrages zurückzugeben. -
Berlm, den 24. Februar 1870.
_ HauPt-Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.
„_.-
Angekomm en: Se. Excellenz. der General - Lieutenant und Commandeur der 20. Division, von Bose, von Hannover.
Ab gereift: „Der General - Major und Commandeur der 44. Infanterie-Brtgade, von Schkopp , nach Cassel.
Nichtamtliches.
Preysz'en. Berlin, 28. Februar. Ihre Ma'eftät die Qöntgm war vorgestern m der 8, Vorlesung des issen- schaftltchen Vereins aywesend und wohnte estern dem Gottes- pienste m,der Garmsonktrche bei. Das amiliendiner fand m Monbixou bet Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Lomse statt. - Nachnuttags erschten Ihre Majestät die Königin m der Vorstapdßsißung des Vaterländischen Frauenvereins.
»- Se. Kom ltche Hohett der Kronprinz wohnte am Sonnabend elner orlesung m der Kriegß-Akademie und Abends der Vorlesung 111 dem Rathhause, sowie der des Professors Curtuzs in der Sitxg-Akadenzte bei. Höchftderselbe begleitete den Erbprmzen und dte Erbprxnzessin von Hohenzollern in das Yqyartum, un?) naehdem dteselbcn im Kronprinzlichen Palais dmtrt hatten,)n die Oper. Abends war Se. Königl. Hoheit bet Ihren Ma1cstäten zum Thee.
Gestern _Morgen _besuchten Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprtnz und dte Kronprinzessin mit der Prinzessin Chgrlottc dcn Gottesdieust in der Garnisonkirche, nach Bc- endtgung dessen Sc. K511igl. Hoheit der Kronprinz den Grafen Rthxzau, Hauptmann rm ], Gardc-chin1entz.F., den Pastor Dusjclhoff aus Kaiserswerth“ und Herrn von Saucken-Iulien- fclde cmPfiUg. Nach cmcr Spaziersahrt mit der Erbprmzcssiu von H'ohexzzollcrn nahmen die Höchsten Herrschaften an dem
amtltendxner bei Ihrer Königl. Hoheit der Frau Prinzcsfin *omse Thctl. Abends erschien Se. Königl. Hoheit in der Oper-
*-
-- Der Au6schuß des Bu'ndesrathes des Zollvereins für Zoll- und Steuerwesen h::lt heute eme Sißung ab.
- In der am vergangenen Sonnabend stattgehabten (8ten) Sjßung des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes führte der Staats-Minifter Delbrück auf Grund einer Sub-
itution des Bundeskanzlers den Vorfiß. Der von Oldenburg, Wremen und Hamburg eingebrachte Entwurf einer Seemanns- Ordnung für den Norddeutschen Bund und der vom Präfi- dium vorgelegte Geseßentwurf, betreffend die Abänderung des Geseßes vom 9. November 1867 wegen des außerordentlichen Geldbedarfs des Norddeutschen Bundes zum wecke der Er- weiterung der Bundes-Kriegsinaxine und der erstelxung der Küstenverthcidi ung wurden den betreffenden Ausschüßen über- wiesen. Es fo gten Außschußberichte Über 3.) die Nachweisung der in dem Haushaltsetat für 1871 angeseßten verschiedenen Einnahmen ,' 11) die Berechnung der für 1871 aufzubringenden Matrikularbeiträ e,“ 6) den Gesehentwurf, betreffend die est- ellung des Hau "haltsetats für 1871,“ (1) die Vorlage des rä- diums betreffend die Abänderung des HaushaltSetats für 1870,- 65 die Vorlage des Präsidiums, betreffend den Gesek- entwurf wegen der Kontrole ves Bundeshaushalts für 1870,“ 1") den Etat der Telegraphenverwaltung für 1871,“ 8) den Ent- wurf eines Gesehes wegen Abänderung der Maß- und Gewichts-
- Ordnung; 11) eine Petition.
-- Die heutige (11.) Plenar-Sißung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde vom Präfidenten 1)1'. Simson um 1271 Uhr mit der Anzeige von dem am 23sten d. M. zu Kiel erfolgten Tode des Abgeordneten des 9. schles- wig: holsteinfchen Wahlbezirks, 1)1-. Franke, eröffnet. Die Mit-
lieder des Reichstages erhoben sich zum Zeichen ehrenden An- Lenkens von ihren Sißen.
“Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren an-
wesend: der Bundeskanzler Graf von Bismarck-Schönhausen,
*der Staats- und Kriegs-Minister, General der Infanterie hon Noon, der Staats- und Iuftiz-Minister 131". Leonhardt, der Staats -Minister und Präsident des Vundeßkanzler-Amts
“Delbrück, der Königlich sächfische Gesandte Freiherr von-Könneriß, der Königliche Geheime Regierungs-Rath Schmalz, der Ge- heime Iustiz -Rath Klemm, der außerordentliche Gesandte und
“bevollmächtigte Minister , Geheime Legations-Rath Hofmann,
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staats-Minister von Bülow, der Staats-Rath Bucholy,.der Staats-Minister, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Seebach, der Ministerrefident 1)1'. Krüger und die Bundes-Kommissare Geheimer Ober- Iuftiz -Rath 1)1*. Friedberg und Geheimer Re-
,gierungs-Nath von Puttkammer.
Den alleinigen Gegenftand der heutigen Tagesordnung bildete die weite Verathung über den Entwurf eines Straf- geseßbuchs ?ür den Norddeutschen Bund. Emleitende Bestim- mungen. (Z. 1 bis Z. 10). „ _
Der Z. 1lautet: Eine m1t dem Tode, m1t Zuchthaus, oder mit Festungshaft von mehr_ als „fünf Iahren bcd_rohte
andlung ist ein Verbrechen. Eme xmt Festungshaft M zu ünf Jahren, mit Gefängniß oder 1111tGel5|rafe von mehr als funfzig Thalern bedrohte Handlung J| em Vergehen.
Eine mit Haft oder mit Geldstrafe bts zu funfztg Thalern bedro te Handlung ist eine Uebertretung.
ierzu lagen vor die Abänderungsantäge:
1) der Abgg. von Kirchmann und Genossen,: , _ Der Reichstag Wolle beschließen: im §. 1: a) un Absatz ] hte Worte: *mit dem Todes: in Wegfall zu bringen; b)_im Absaß2 [)m- ter den Worten: »mitGefängniß-r einzuschalten: vmxtHaFt von mehr als 6 Wochem; 0) im Absatz 3 hinter den Worten: vm1t „Haft- em- zuschalten: »st zu sechs Wochenc.
2 der Abgg. Fries und Genossenx
Der Reichstag wolle folgende Abänderungen beschließen:
1) zum Z. 1: in der ersten Zeile die Worte *mit dem Tode- zu streichen: 2) um §. ]: 6.) im ersten Absaß Zeile ] hmter den Worten poder mite “eknzuschalten: Gefängniß oder; b) im weiten Ybsaß Zeile 1 hinter den Worten ;Eine mit- einzuschalten: , efaygmß oder: und die darauf folgenden Worte vmit Gefängnißz, zu stretchen.
An der Debatte betheiligten sich zunachst dle Abgeordneten Reichensperger, 111". Schwarße. .
Der Königlich fächstsche Bevollmächttgte zum BundeSrathe Geh. Iustiz-Rath Klemm und der Iuftxz-Mimfter ])1“. Leon- hardt ergriffen im Laufe der Debatte glelchfaus das Wort.
„ (Schluß des Blattes.)
- Die Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs einer Civilprozeßordnun für den Noxddeutschen Vynd hat im Februar in 15 kZölenarsißungen dle Berathungen uber die Zwangsvollstreckung fortgeseßt und außerdem einen m1t dem Bundes-Genoffenschaftsgeseße in Verbmdung stehenden Gegenstand erledigt.
-- Der Präfidenx der“ Central-Direktion der Gesellschaft für » ältere Deutsche Geschtchtskunde, Geheimer Regierun s-Rath und
. Ober-Vibliothekar ])1'. Perk zu Berlin, hat unter ezugnahme
auf , die für die M011UWSU133 061111311136 1651501166 von den Regterrxngen des vormaligen Deutschen Bundes gewährte Unxexftußuyg, Hie foxtdauernde Gewährung einer angemessenen Bethulfe fur dle wettere Bearbeitung und Herausgabe des ge- dachten nationalen Geschichtswerkes durch den Nordkeutschen Bund, beantxagt. In gleichem Sinne ist diese Angelegenheit auch nn Retchstage durch den Abgeordneten Dr. Vernhardi wiederholt zur Sprache gebracht worden.
. Dze Mittel zur Herausgabe der 11/101111111611m (3611117111166 111§b01163 wurden btshee aus den Zinsen des bei dem Bank- hguse M. A. von Rothschild und Söhne in Frankfurt a. M. hmterlegtetx sogenannten Unterstüßungsfonds, welcher sich aus den" Beitragen der ersten, Gründer und aus den Ueber- schussen spaterer Jahresemnahmen gebildet hatte, und aus den Unterftußungen , welche die Regierungen des voxmali en Deutschen Bundes dem Unternehmen ge- währt abené gewonnejz. Nach Auflösung des Deutschen Bundes hatte, te zur AuZemanderseßung des bisheri en Bundes- eFenthums medergeseßte Kommission in ihrer 38. ißung vom 2 . Mat 1867 beschlossen, den sogenannten Unterstüßungsfond dee Central-Dtrektiqzt der Gesellschaft für ältere deutsche Ge- sch1chtskunde zu Hayden des_ 131'. Perß unter der Bedingung auszufolzzen, paß dteselbe semer Zeit gedruckte Nechenschaf'is- berlchte uber dle Vexwendttng dieser Gelder an sämmtliche vor“ nzaltgen Bundesregxerungen gelangen lasse. 1)1'. Pers hat hierauf am 15. Ium 1867 den ihm im Betrage von 18,204 Fl. 37 Kr. von dem Hause Rothschild ausgehändi ten Unter- ßußqngsfond bet der preußischen Bank mit 23 7 rozent ver- zmsltch hinterlegt. Aus dem unter dem 10. Juni vorigen Iahres von thm erstatteten RechenschaftSbericht ergiebt fich, daß der gedachte Fonhs seitdem sich auf ein' Guthaben von 9000 Thlrn. vermxndert hat und daß auf dieses Guthaben außerdem noch fur den 1. Juli 1». I. ein Vorschuß von 1746 Thlrn. 18 Gr. 5 Pf. zxtr Deckung weiterer Ausgaben entnommen wexdcn sollte. Dte Gesellschaft für ältere deutsche Geschtchtskunde 1st nämlich zwar im Stande gewesen, das Werk auch rxach Auflösung „des deutschen Bundes in der be- Lonnenen Wetse fyrtzuseßen, dre Central-Direktion derselben hat ich 1ed9ch genöthtgt gesehen, da vom Jahre 1867 ab alle wei- teren Emnahmen,_m,1t Ausnahme der bis in die neueste Zeit fortentrichteten Berteäge Preußens und Bayerns fortfielen, den Bestarxd hes Ynterftußun sfonds selbst anzugrei en.
Dte ]ährltchen Unter üßun en, welche die egierungen des vormaligen Deutschen Bundes cm Unternehmen zu Theil wer- den ließen, wurden von der Mehrzahl derselben, einem Beschluß vom 10. Noyember 1853_ zufolge, vom 1. Januar 1854 auf zehn Jahre vim Verhältmsse ihres matrikularmäßigen Antheils an den Bundeslasten UU Gesammtbetrage von jährlichen 6000 Gulden: ewä rt. Im Jahre, 1865 wurde sodann weiter be- schlossen, d ese nterßußungen 'm der gleichen Weise auf fernere zehn Iahre zu gewähren. Dte dtesen Beschlüssen zufolge dem Unternehmen zugesicherten Beiträge vertheilten sicb auf die Staaten des vormaltgen Deutschen Bundes in der Weise, daß von den zum Norddeutschen Bunde gehöri en Staaten 3164 F . 50 Kr., von den Suddeutschen Staaten 1 76 Fl. 29 Kr., von Oesterreich 1886 l. 7 Kr. von Luxemburg und Limbur 50 Fl. 26 „Kr., zu ammen 6,177 Fl. 52 Kr. oder rund 353 Thaler zu zahlen waren. Dre dem Unternehmen etwa Seitens des Norddeutschen Pundes zu gewährende Unterstüßung mußte jedoch bei der erschutterten finanziellen Lage des Unternehmens so bemessen werden, daß „die _früheren Jahreseinnahmen für dasselbe gesichert, a_lso dle thherigen Beiträge Oesterreichs, Luxemburgs und Ltmburgs um Theil übernommen wurden. Die yon den Staaten des orddeutschen Bundes bis zum Iahre 1866 gezahlten Unterstüßungsbeträge würden fich dadurch auf die Summe von rund 2800 Thlrn. erhöhen.
Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes hat da- her auf den desfaklfigen Antrag des Bundeskanzlers in der Sißung vom 14. d. Mts. beschlossen: 1) der Central- direktion der Geseüschafx für ältere deutsche Geschichtskunde für die weitere Bearbettung und HerauSgabe der Monu- 111611133 (761111611166 1115ß01'103. eine jährliche Unterstüßung aus Bundesmitteln zu gewähren und zu diesem Zweche den Betrag von 2,800 Thlrn. m den BundeShaushalts-Etat für 1871 auffzunehmen, 2) diese Bewilligung an die Vorausse ung zu knüp en , daZ die gedachte Centraldirektion dte Iahre rech- nung über die innahmen und Ausgaben dem Bundeskanzler- Amt zur Prüfung einreiche-
Waldeck. Arols en , 26. Febryar. Die heutige Nummer des vWaldech. Anz.: publizirt die mrt dem leßten LandtaYe der
Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont vereinbarten eseke
99?