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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
'Der Baumeister Karl Friedrich WUHelm Schlitte zu Herzberg «. Elstrr ist zum Königlrchcn Krrés-Baumcistcr ernannt und demselben dic Kreis-Baumeistcrstcüe in Nauen Verliehen worden.
Finanz: Wkinisterium.
Die Zéehung der 3. Klasse 141. Königl. Klaffen-Lotkerie wird am 15. März 1). I., Morgens 8 Uhr, im Ziehungs- saale drs Lottcrirgchäudes ihren Anfang nehmen.
Die Ernrucrungsloosc, sowic dir Frriloose zu dieser Klasse find nach den ZZ. 5, 6 Und 13 Des Lottcrirplancs, unter Vor- lcgung drr [*rzüglichen Loose aus der 2. Klaffe, spätestens bis zum 11. d. M., Abends 6 Uhr, bei Vrrluft dcs Unrechts, einzulösen.
Bcrlin, den 8. März 1870.
Königliche Gcncral-Lotterie-Direktion.
TageSordnuug.
16. Plcnar-Sihung des Reichstages dcs Norddeutsrhen Bundes, Diensmg, den 8. März 1870, Vormittags 11 Uhr.
1) Dritte Berathung Über danesr-hrntwurf, betrcffend die
Abänderung dcs Harrshalts-Etats drs Norddeutschen Bundes für das Jahr 1870 auf Grund der in zweiter Vcrathung unver- ändert angenommenen Vorlage. 2) Dritte Berathung Über den Gescßcntwurf wegen Er änzung der Maß- und Gewichts- Ordmmg für den Norddcut chrn Bnnd vom 17, August 1868, auf Grund der in zweiter Verathung unhc-rändert angenom- menen Vorlage. 3) Zweite Brrathung über den Gcscßentwurf, betrrffcnd dic Kontrole dcs Bundeshaushalts für das Jahr 1870. 4) Zweite Vcrathung Über den Entwurf eines Straf- eseßhuchs für den Norddeutschrn Bund, Nr. 5 der Druck- ?achcn: Erster Theil. Zweiter Abschnitt (55. 41-44). Dritter Abschnitt (FZ. 45-48). Vierter Ah1chnitt(§§.49-70). Fünfter Abschnitt ( 3. 71-77).
Berlin, 7. März. Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht: zur Anlegung der dem Verwaltungs- Direktor des Charité-Krankenhauscs zu Berlin, Geheimen Re- gierungs-Rath 1)r. Esse, von des Großherzogs von Sachsen- Wrimar Königlichen Hoheit verliehenen Comthur-Jnfignien des Hausordcns vom weißen Falken,“ der dem ersten Dragonmn dcr Gesandtschaft des Norddeutschen Bundes in Konstantinopel, 1)r. Busch, von des Königs von Schweden und Norwegen Majcßät verliehenen Insignien dcs Wasa-Ordrns dritter Klasse; sowie zur Anlegung der dem Kapellmeister Bial an dem Wallner'schen Theater zu Berlin verliehenen Herzoglich sachsen- coburg - gothaischen Verdiensr-Medaille für Kunst und Wissen- schaft, -- Allcrhöchftrhre Genehmigung zu crtheilen.
Königliche Forst-Akademie zu Münden (hei Göttingen). Ankündigung der Vorlesungen und Exkursionen für den Zeitraum von Ostern 1870 bisdahin1871.
. Vorlesungen. Direktor Professor Dr.Heyer: Geschichte, Lrtcratur und Emtheilung des Forstwesens, Standortslchre, Waldbau, Forst-Einricbtung und Ahschäßung, Staats-Jorstwirthschaftslchre, Waldwcrthreang, forstliche Statik, -- Zweiter Lehrer der Jorßwisscnschaft, Oberförster Knorr: Forstschuß, Forst- bc_nußung, Forsttecbnologic, Jagdkunde. - Lehrer der anorga- nischen Naturwissenschaftcn, Professor Dr. Mitscherlich: thvk, M'etcorologie, anorganische und organische Chemie, Pflanzen- chemic, Mmcrsloxzic, Geognofie. -- Lehrer der organi1chen Na- ZurW1sse11schaftrn, Oberförster 1)1'. BorggrcVe: Einleitung 111 die Naturgescbubte, allgemeine Botanik, spezielle Jorstbotanik, Anermie und Physiologie der Pflanzen, allgemeineZoologU, Natur- geschichte der Säugethicre, Vögel und niederen Thiere, Entomologie. -- Lehrer „der „Mathematik, Oberförster Schering: Arith- metrf, Planmretrre, Trtgonometric, Stereomctric, analyfis, Gcodäfie, Waldwcgcban, Planzetchnry.'- Lehrer der RechtSkunde, lets- Richter Leonhardt: .Ctvtlrcc'bt. - Privatdozent Dr. Lehr: Bolköwirthschaftslehre, Jmanzwrffcnschaft. Ablösung der Waldservitu-
ten mit Rücksta-“t auf die prcußrséoc qurargeserzrcbung,
Exkursionen: Mittwoch .und Sonnabend: forstliche Exkur- fioncn unter der Leitung des Darckwrs und des Oberförficts Knorr. Im Sommer: an den Nachmittaacn Lum! Meß-Uebungen und Lunal naturwissensckzaftliche Exkursionen.
. Dcr Sommerkursus beginnt am 25.21pril, der Winterkursus am 15, Oktober. Münden, ], März 1870. Der Direktor der Forst-Akademie: 131'. Guftav Heyer.
«Nichtamtliches.
PreuHen. Berlin, 7. März. Seine Majestätd, König cmpfingrn grstcrn Dcpuiationrn der Städte König hrrg und Havclrrrg. Heu r nahmcn Se. Majestät milrtärjsch, Meldungen in Gcgrnwart drs Gouverncnrs Und drs Komma» danten entgegen , empfingen dcn Krirgs-Mimäer, hrsi-„htrgm;
' Veklridungsgegcnsrändr cm Manmsrhaften dcs 2.6)r1kdkeRegj„
mentst. nnd ch 2. Gardr-Dragox;rr-Rrgmrexrts und nahnm1 schließlich den Vortrag des Civil-Kahincts cntgrgcn.
-- Se. Königlich Hoheit der Kronprinz rmhm am Sonuabend Vormrtmg mil'rtc'irische Meldungen entgegen. Um 4,12 Uhr begleiteten Sc, Königliche Hoheit und Ihre Königlwz, Hoheit die Krorrhrinzessin Sr. Hoheit den Herzog von Sachscn-Cohurg-Gotha in das Nerxc Rathhaus. UmI Uhr begab Sich dcr Kronprinz mit Seimm hohen Gasse zur Gratulation und zum .chcuner nach Schloß BellevueUnd um 7 Uhr in die Vorftcüung des VictorLa-Theaters, Nachdem Se. Königliche . oheit inzwischen noch um 5 Uhr eincr Vor. lesung in der (»in =Akademie beigewohnt hatte. Abends 11] Uhr empfing Höch derselbe Ihre Kaiserlichen Hoheiten den
Großfürsten und dir Großfürstin Michael auf dem Bahnhofe, 4 Am Sonntag früh “3:8 Uhr begleitete Se.König1iche Höheit '
der Kronprinz den abrriscndrn Herzog von Sachsen-Coburg- Gotha Hoheit auf den Anhalter Bahnhof und wohnte 11111110 Uhr dem Gottesdienste in der Marienkirche bei. Nach dem. selben nahm Höchstdersclbe militärische MeldunZen entgegen und rrthcilte dann dem Oher-Bürgrrmcister ' ieschkc nebß einer Deputation aus Königsberg, sowie dem Herrn v. Saucken- Miienfcide, Audienzen. Um1'ch Uhr «schienen die rusfischen Herrschaften zum Besuch im Kronprinzlichen Palais, welchen Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzesfin alsbald erwiederten. Um 5 Uhr hrgah Sick) der Kronprinzzllm Diner bei Ihren Majestäten. Abends 38 Uhr stattete Se.
Köni liche Hoheit der Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen ronpr'mzlichen Herrschaften einen Besuch ab.
den
- In der am vergangenen Sonnabend |altgehahten(9.) Sihrmg desBundesrathes des Norddeutschen Bundes führte der Bundeskanzler den Vorsiß. Die Vorlage Preu- ßens, betreffend den Entwurf eines Geseßes wegen Beschrän- kung des Grundei enthums in der Umgchung von Festungen, und der Antrag 1ecklenburg=Schwer1ns, betreffend die Einfüh- rung, der Fahrikatsteuer vom Branntwein , wurden den betref- fenden Ausschüssen überwiesen. Es erfolgten sodann Mitthei- lungen, betreffend 8.) die Anwendung der Portofreiheit in Zoll- und Steuerangelegenheiten; b) das Verfahren der Franklrurg Portopfliohtigcr Korrespondenz zwischen den Behörden versöhn- dener Bunhcsftaaten; (3) die Statistik des Verkehrs der. Tele-
raphcnstatronen im Jahre 1868. Ueber den Antrag auf Ver- ehrm der Vorstadt Sudenburg in eine andere Servisklasse
und Über die Vorlage des Präsidiums, betreffend den Ausliefe- .-
rungsvcrtrag mit Belgien, wurden Artsschußberichte erstattet,
seßte in seiner Sißung vom Sonnabend, 5. d. M., die
zweite Berathung Über den Entwurf eines Strafgesrßbuchs für ..
dcn Norddeutschen Bund fort.
5. 28 lautet: »Die Vcrurtheilung zur Zuchthausstrafe hat die dauernde Unfähigkeit zum Dienste in dem Bundeshecre un) der Bundesmarine, sowie die dauernde Unfähigkeib zur Veklet- dung öffentlicher Aemter von Rechtswegcn zur Folge, Unie;
öffentlichen Aemtern im Sinne dieses Strafgeseßes find die Advokatur, die Anwaltschaft und das Notariat , sZwie 13erb Gr? ':
ierzu kü" tragten 1) die Ahgg. Dr. Meyer (Thorn) und Fries: das erste
schwornen- und Schöffendienst 11111bcgriffrn.a -
?jllicha wie folgt zu fassen: »die Vcrurthciluna zur Z11chkhalks' ra e
nur Noch der Graf Schwerin. nung der Amendemcnts unverändert angrnommcn.
Deskzleichen wurde§. 29 mit Streichung der Worte» der Todes-
strafea, rm Uebrigrn ebenfalls unverändert angenommen.- Bei 8. 30, welcher bestimmt, l1chen Ehrenrechtc für cntlaffcne Beamte u. A. auch den Verlust W" Ruhe- und Gnadengchältcrn nach fich ziehen soll, - wurden auf dcn Antrag des Abg. Frhrn. von Unruhc-Bomst die Worte vRuhe- und Gnadengehältera gestrichen. _ ZZ. 31-33 wux' den unverändert genehmigt; 5. 34 dagegen abgelehnt. 9"
. 35 _ 37 wurden genehmigt, 8. 38 dagegen ““ck dem Anfrage der Ahgg. v.Kirchmann und Fries in MW“ der Weise abgeändert: chgenstände, welche durch das B““ brechen oder Vergehen hervorgegangen, oder _welche zur Be-
“- Der Reichstag des Norddeutschen Bundes- 800-000 Fl-
hat den dauernden Verlust der Bekleidung öffentlicher Aemter von Rechtswrgen zur Folge»: - 2) Abg. „_ Kirchmmzhl die Streichung dieses sowie der folgenden Paragraphen 29-51, »“.
An der hierüber eröffneten längeren Debatte bctheiligte slch »; außer den bereits im vorigen Berichte genannten Abgeordneten _.; Dkk Z- 28 wurde unter Adler 71_
daß die Aberkennung der bürger“ “_
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chung derselben gebraucht oder bestimmt worden find, können, ofern sie dem Thäter oder Theilnchmern der That gehören, eingezogen werden. Die Einziehung ist im Urtheile auszu- sprechen.“ - Es wurden noch die FZ. 39 und 40 unverändert xnehmigt und sodann die Vertagung beschlossen. Schluß der
jßung 3“; Uhr-
Danzig, 5. März. (Wefipr. Ztg.) Der Reparaturhau 5, M. Panzrrsch-iff 'Arminius- soll derart heschleunigt wer- den, daß das Schiff am 1. Mai hicrsrlhst in Dienst gestellt werden kann. DcrNeuhau des Schiffhjungenschiffes pUndinec wird in kurzer ZM vollendet sein. Das in England ange- kaufte, für Kasernenzwecke bestimmte Linienschiff *Nenovona, soll bei günstiger Schiffahrt von London abgeholt werden. -- :e afen-Vau-Direktion hierselbft ist auerhoben. krck1enhurg. Schwerin, 5. M rz. Die heut aus- gegebene Nr. 17 des Regierunghblatts enthält u. A.: Verord- nun zur Ergänzung der Verordnung vom 7. Februar 1863, betre end die Hülfsanträge der ni-cht gerichtrichen Behörden an die Gerichte. -- Vrrordnung, heireffcnd die Entscheidungen über Kompetenz-Konfltkterer Gerichte in Kriminalsachen. - Ver- ordnung, betreffend dre Unstatthaftigkeit der Verurtheilung zur Todesstrafe nnttelst eines zum Nachtheil des Angeschuldi ten reformiren'den zweiten Erxenntnisscs. - Verordnung, betre end den Antherl der m den rttterschaftlichenKreditverein aufgenom- Menen Güter an dem finkenden Fonds des Kreditvereins. SchWarzburg. Rudolstadt, 5. März. Durch ein Ministerialdekret über die Cameralrente des Fürstlichen Hauses wurde ur Kenntniß des Landtages gebracht, daß der Fürst unter orbehalt der Ansprüche auf eine angemessene Erhöhung, im Hinblick auf dre gegenwärtige Finanzlage des Landes und um zur Beseitigun des Kon iktcs zwischen Regierung und LandeSoertretun berzutragen, vor 21 Jahren estgeseßten, dcn jeßiqen Ansprüchen kaum mehr entsprechenden Clvrlliste des Fürstlichen Hauses begnügen zu
Hessen. Darmstadt, 4. März. (Darmst. Zt .) Der Großherzogliche Geheime Staats-Rath Franck hat ck gestern als Bevollmächtigter der Großcrzoglichen Regierung nach Berlin begehen , um einen Jurisdiktionsvertrag mit dem Norddeutschen Bunde zum Abschluß zu bringen.
Baden. Karlsruhe, 5. März. Die Abgeordneten- kammer nahm in ihrer heutigen Si ung den Antrag Kusels auf Abschaffung der Todesstrafe mit 0 gegen 9 Stimmen rm. Ferner wurde der Gesehentwurf wegen Beseitigung der gerst- ltchen Belehrung bei Eidesabnahmen mit allen gegen 4 Stim- men , endlich der Jurisdiktionsvertrag mit dem Norddeutschen Bunde angenommen.
- Das heute erschienene vGescßes- und Verordnungsblatt- IZr. 15 veröffentlicht das Gesch, das Budget der Badeanstalten fur die Jahre 1870 und 1871 betreffend. Dasselbe enthält an Emnahmen für beide Jahre zusammen 982,960 Fl., darunter Pachtzins drs Spielpächtcrs zu Baden," “an Aus- gaben im ordentl'uhen Etat 176,490 Fl. Ausgaben tm außer- ordentlichen Etat 737,406 Fl. „
Qßiirttemberg. Stuttgart, 5“. Marz. Der Herzog Eugen Wilhelm von Württemberg rst gestern zum Vexuche der Königlichen Familie hier eingetroffen. „ _
Bayern. München, 6. Marz. Graf Bray [| bererts am 3. d, M. aus Wien hier eingetroffen und noch am Abend von dem König empfan cn worden. „
*- Wie der bayerichen pLandesztg.a vxrfichert wxrd, bat Graf von Bray noch keine bestimmte Erklarung daruber „ab- gxgehen, ob er in der Lage sei, die Leitung des Staats-Munsie- riums dcs Acußern zn ühernrhmrn, vielmehrysoll derselhr, bc- 1301: er sich definitiv entschließt, noch eine weitere Orienttrung uber die Verhältnisse für 11othwendig,erachte„n.„ gewäKtJn Günzburg wurdcn drer patrwnsche Abgeordnete
. Oesterreich-Ungarn. Wien, 6. März. ,DieKarsertn "7 dUkch ein leichtes Unwohlsein verhindert, fur 1th nach Wten zu kommen. ' , _ - " Das Herrenhaus hielt gestern eme Sxßung, m welchrr das Gesch zum Schuhe dcs Brief- und Schrtstqeheumnffes m erster, die Gesche, bcirrffrnd die Dotatwn zur Erhaltung des Vfstaatcs, die Aushcvnng der zur Erhaltzmg dcs ftrheyden cercs, dcr Kriegsnmrlnc und der Ersrrhrcgrrve erforderlichen ekruten-Kontingcnte, die Durchführunghhcj-trmmungrnzu dem esche Vom 20. „ , denen Schuldtitel der bisherigen Staatsschuld, die Ernhebqng v-on Verzugszinsen für die im vorgcschrtebe11en_ Tcrmmc „rnehr el"Jezahlten direkten Steurrn und die Einhebung hteserSreuer uhcr- haupt, endlich die Einführung neuer Goldmunzen m zwertcr Lsung. erledigt wurden. Unter dem Emlaufc bcfapd fich eme Zuschrrft des Handels-Ministers , wonnt derselbe emen Geseh-
* wollen „erklärt hat.
reh bis auf Weiteres mit der“
Juni. 1868 wegen Umwandlung der verschlc- *
entwurf, betreffend den Bau einer Bahn von Prag" Smichow zum Anschlusse an die nördlichen Bahnen der yerfaffungsmäßi- getz Behandlung des Hauses übergab, ferner eme Zuschrift des Ministers 1)r. Gißkra, womit derselbe die Landtagsheschlüffe der_leßten Session über die Frage der Wahlreform in chrono- logischer Ordnung zur Kenntnis; des Hauses brachte. Der Mrmsxer-Prästdcnt von Hafner beantwortete die Interpellation deF Fursten Coüoredo in Betreff der öffentlichen Sicherheit in Vohznen d'ahm: Die Regierung betrachte die AllfkkchthkÜi-ilng der Öffentlxchen S1cherhejt als eine ihrer wichtigsten Areé;;.*;he,' habe “." dre Beztrkshauptmannschaftcn strenge Befehle gr9:1*en, auch dre Zahl der Gendarmen in Böhmen um 24 vermehrt.
, - Das Abgeordnetenhaus nahm in seiner heutigen Srßung das Erwerbsleuergesch in dritter Lesung an ,' die Polen stimmten gegen das Gesch. ierauf folgte die Berathung des Staatsvertrages m_rt der sächfi chen Regierung wegen HrrsteUung der Eisenbahnverbmdung zwischen Komotau und Annaberg, zwischen Warnsdorff und Großschönau, so wie zwischen Georgs- walde und Ebersbach. Das AbZTordnetenhaus genehmigte den Vertrag und faßte hierzu die esolution, die Regierung sei aufzuxordern geeignete Schritte wegen gemeinschaftlichcr Zou- abfert gung ür den Elbcvcrkehr einzuleiten. Der Antrag, der Vertrag soUe erst nach erfolgter Aufstellung eines sächfischen Zollamtcs m Teschen in Kraft treten, fand nicht die gehörige Unterstützung.
- Der :Preffe- wird über den Konflikt hei Presicka weiter berichtet, daß der VeschlShaber der montenegrinischen Truppen, die an jener Grenze aufgestellt sind, sofr-rt die Leute, welche den Konflikt mit den österreichrschen Jägern provozirten, verfolgte, zwci derselben gefangen nahm und zur Verfügung des Fürsten strafe. Ohne Zwrtfcl seien dieselben bereits ge- henrt, da es notorische Schafdiehe find und auch der Fürst untcr Zustimmung des Senats, für alle Montenegriner, wclche fich ciner Grenzverlrhung schuldig machen würden, das Stand- recht proklamirt hat.
Peßh, 5. März. Im Unterhause wurde die Debatte über das Budget des Iustiz-Ministeriums beute eschlossen. Bezüg- lich der Kodi kationskostrn beantragte Hodos m die Einberufung der Kodifikat onskommisfion und Iranyi die Entsendung einer parlamentarischen EnquSte. Bride Anträge wurdcn abgelehnt und diese Posten nach dem Regierun Kentwurfe votirt. , _
Prag , 5. März, Die Kaiserliche cftätigung von Drttrtchs Wahl zum Bürgermeister ist, der pN. Fr. Pra zufolge, ein- getroffen.
Großbritannien und Irland. „London, 4. März. Im Oberhause erfylgte gestern die zwrrte Lesung der Putu- ralisationSbill. Die „Hauptpunkte derselben find in sgedrangter Kürze olgende: .
1) enn ein Bürger eines Staates sich in einem andern natura- lisiren ließ, dann höre er 1550 kaczto auf, Unterthan des Staates zu sein, dem er bisher angehörte. 2) Um diesem neuen Gesche z1icht rückwirkcnchraft zu verleihen, soll es jedem naturalifirtcnEngländer binncn 2 Jahren freistehen, wieder in den englischen Staatsvcrhand einzutreten. 3 Die Naturalisation des Mannes erstreckx fich still- schweigend an seine Frau (bisher war dies in England fur Englän- derinncn nicht gültig). 4) Sie erstreckt fich auch auf dessen unmün- dige Kinder, doch steht diesen bei der MündigwerdunK die Wahl frei, 1velchem Lande sie angehören wollen: dem Ge urts- oder dem Adoptivlande ihres Vaters. 5) Im Gegensaße zu dem bisher seit Wilhelm 111.) bestehenden Gesche, sollen Naturalifirte künftig » arlamcnts- und GcheimrathSmitglie-der Werden können (und nicht- naturalifirten Auhländern soll gestattet sein, Freigütrr (nicbt Schiffe) zu kaufen, während ihnrn bisher beides nicht erlaubt war). (3)- “Zur Naturalisation ist ein fünfjährigeraAufcnthalt in England rrforrcrixch. Wofcrn ein in Ermland Naturalinrtcr jedoch sich außerhalb Englands im Auslande anfiedclt- oder fich in einer dem britischen Unter- tbanmeide zuwiderlaufendcn Weise beträgt, soll der Staats- Sekretär verpflichtet sein, ihm die Naturalisation wieder zu entziehen. 7) Jeder in England Naturalifirte habe Anspruch auf den Schuh der britischen Regierung, wie ein in England Gebor- ner, somit auch im Auhlande, nur nicht in dem einen Staat, dem er früher angehörte. (Dien Bcstimmrrng wird vom Lordkanzlcr deShalb empfohlen, weil es vorkommen könnte, daß jemand in „fxindsclrgcr Ahficht gegen sein Geburtsland fich in England naturalrn'ren ltcße und hierauf als Engländer zur Verwirklichung seiner fcrndscligrn Pläne in sein Geburtrland zurückkehren könnte). Wenn [rdoch em in England Natnralifirtcr von seinem Gchurthsande regelrecht ent- laffen wurde, dann crsirrckc sich seén chht, 'brtttsckwn Schuß anrufen zu dürfen, auch auf dieses. 8) Das bishcrjge Gescxz der «emischtcn Jury für Ausländer wche alvgc*[rhr1fft,d.l). es soll M1?!"- MIM cines begangenen Verbrechens in Cnglnnd, „Angeklagten jz'cht länger freistrhen zu fordern, daß die (ler thn 3"- (Hf-xrtcht, Üßende
ury zur Häkfte aus Ausländern grhrldct werde. _(zrcjrtcr, die nch in Ulmerika hatten naturaxifirrn lassen, Verlangten dmr; m_ls Grupdlage ihrer Naturalisation und hrachxcn dadrmh ncue Wrrrmß m die Be- ziehnngrn zwischen England urxd Amrrrka). '
Im Unterhausc crklartc GladstOtre abermals, daß dre Regierung Vorerst keine Ausnahmsgcsehe fur Irland beantragen werde. Ferner erklärte er auf eme Interpellatwn von Stacpoole,
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