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lone bis zu einer Maximalsiärke von 150 Köpfen per Ba- taillon, ferner bei dem Garde-Jäger- und Garde-Schüßexi- Bataillon je 50, bei jedem der Provinzial-Jäger-Vataillqnc Nr. 1_b1s 7 dagegen 100 Mann aus dem Brurlaudtensiande wabrrpd eines Zeitraums von vier Wochen zur Ucbun einzuziehen. Endlrch haberi bei den Truppentheilen der Feld- und eftungs-Artilicrie, sowie bet den Pionier- und Train-Bataillonen des 3.- 4., 5. .und 6. Armee- Corps, während eines Zeitraums von 14 Tagen Er_tiztehungen von Reserven zu Uelmngszrvcckcn bis zur Stärke von 30 Köpfen per Fuß- batterie, 20 Köpfen per reitende Batterie und Festungs-Compagnte und 160 Köpfen per Pionier- und Train-Batailion fiaitzufindcn. Der Zeitpunkt dieser Uebungen, sowie die näheren Modalttatcn derselben, sind von der Gencral-Jnspefiion dcr Ilrtilierie _resp. dcs_Jngcnieur- Corps und der Festungen, sowie von der Tram-Znspcktwn, zu be- immen.
| 7) Die Bataillone des 1. und 2. Garde-LandWehr-Regiments, sowie die Provinzial-Landwci)r-Bataillone des 1. und 2. Armee- Corps haben auf die Dauer von acht Tagen in den Landwehr- Bataillons-Stabsquarticrcn Uebungen abzuhalten. Zusdicscn, nach dem Ermessen der Gcnrral-Komniandos im Monat Mai oder Juni, in je zwei Compagnicn abzuhaltendrn Uebungen find pro Bataillon 250 Köpfe exciufive Stamm heranzuziehen. _
8) Beim ]„ 2„ 5. und 6. Armee-Corps haben Uebungen der 1111 Krankenträger-Dicnft airsacbildctcn Rcserde-Ma:mschaften m drr Stärke von einem Sanitäts - Dctachcment per ermec-Corps guf die Dauer von 16 Tagen stattzufinden. Diese Uebungen sollen () Tage vor Beginn der alljährlickz beim Train-Bataillmr abzuhaltcndcn zehn- tägigm praktischen Uebung drr Mannschaften des Dicnststandes ihren Anfang nehmcn.
9) Offiziere und Offizicraspirantcn des Beurlaubtcnstandes sind miri) Maßgabe der bezüglichcn Festsetzungen der Verordnung, bcircffexid die Verhältnisse der Offiziere des Beurlaubtenstandcs vom 4. Jriii 1868 zu Uebungen bei Truppenthcilcn der Linie heranzuziehen. Eine An- rechnung auf den Etat hat jedoch nicht stattzufinden.
Berlin, den 3. März 1870.
W i 1 l) e l m.
v.' Roon. An das Kriegs-Ministerium.
Berlin, den 14, März 1870.
Vorstehende AllcrbörhsicKabinets-Ordre wird hierdurch zur Kennt“- niß der Armee qebracht und gleichzeitig bemerkt, resp. bestimmt:
1. ac] ?) Die Vorschläge über Zeit, und Ort der großen Herbst-
übungcn find dem Kriegs-Miniftcrium bis zum 10. Mai d. I. ein- urcicbcn. 3 Die zur Deckung des Auéfakls an dcr,Etaisstärfe der an den qu. Uebungen theilnchmendcn Truppentheile emzuzichenden Reservisten sind derart einzubeordcrn, daß sie sechs Tage vor dem Beginn des Reaiinentsexerzirens, resp. vor dem Ausmarsch der Truppen zu den größeren Uebungen aus ihren Garnisonen eintreffen.
Bezüglich der Bezirke, aus denen die bezeichneten Truppen zu kompletircn smd, wird an die betreffenden Generalkommandos beson- ders verfügt werden.
86 3) Von den Train-Vataiüoncn ist nicht mehr als die Hälfte des etatsmäßigcn Pferdebciiandcs und eine entsprechende Anzahl von Mannschaften, zu den Divifionsübungcn heranzuziehen.
ac] 6) Hinsichtlich Außwahl A. der zur Uebung zu beordrrndrn Reservisten wird auf die W. 50 und 52 bis 54 der Verordnung, be- treffend die Organisation der Landwehrbebörden und die Dienstverhält- nisse der Mannschaften des Bcurlaubtenstandes vom 5. September 1867, Bezug genommen. '
An Uebunasmunition werden 15 Zündnadcl-Patronen und 10 Zündnadcl-Plaßpatronen, an Scheibcngcldcrn zwei Silbergroschen pro Kopf der eingezogenen Jnfanteric- und Pionier-Reschcn gewährt.
ar] 7) Die Spezialbestimmungeu hinstebtlich der Uebungen dcr Landwehr-Infantcrie find im Sinne der §§. 52 bis 55 der Vorallegirtcn Verordnung zu treffen.
Wegen Ueberweisung dcs Bedarfs an Waffen haben fick) die Land- rvehr-Bezirks-Kommandos mit den betreffenden Artiüeric-Depots in Verbindung zu sehen, ivclchrn bezüglicbc Weisung zugehen wird.
An Uebungs-Munition und Scheibcngcldern werden der Land- wehr dieselben Sätze bewiliigt, wie solche 366 für die Uebungen dcr Reserven festgesetzt worden sind. _
. Die vorgeschriebenen Entwürfe zu den diesjährigen Herbst- Ucbungcn, einschließlich derjenigen zu den großen Hrrbst-Uebunacn, sind -- womöglici) in Verbindung mit den bczüglicben Kosten-An- schlägen, von, deren Fertigstellung die Absendung drr Manöver- Ent- würfe event. jedoch nicht, abhängig zu machen ist - bis spätestens zum 15. Juni an das Kr'regs-Minifierium einzureichen.
In den Kostenanschlagcn find diejenigen Manövcrkostcn besonders chfichtlich zu machen, welche entstehen würden, wenn den Truppen, Wie in den lcßtrn 3.11)an geistlichen, misnahmswcisc wieder auf die ganze Dauer der Divmonsulmngcn die große Viktualienportjon bc- willigt werdcn sollte. „ ' .
Bcinufstcllung dcr Entwurfe isi- msowi'it nicht besondere Gründe dies nothwendig rrschcinrn lassen, von der Ansetzung cines Ruhrtagrs nach bccndctrm Manöver abzuschrn. „ '
111. Die Gcnerai-Kommandos derjenigen Armre-Corps, bci 1vclchcti Uebungen von Rescrvc- mid Landwi'[)rnmnnsciwfrcn angrordnct smd, lmbrn bis zum 15. Oktober zu berichten, ob, resp. zu Welchen Bemerkungen jene Uebungen Vrranlassmrg gericbrn haben.
Kricgs-Ministcrium. v. R o 0 n.
Haupt-Verwaltuug der Staatöfchuldeu.
Bekanntmachuyg, betreffend die 33. Verloosung dcr Staais-Anleihe vom Jahre 1848
In der heute in Gegenwart eines Notars ö entlich [.,“ wirkten Verloosimg von Schuldveriihreibungen der ";Prozent:: gen preußischen Staats-Anlcibc vom Jahre 1848 sind die ii der Anlage (3) verzeichneten Nummern gezogen worden.
Dieselben werden den Vcfißern mit dem Bemerken gekün, digt, daß die in den ausgeloosrcn Nummern verschriebenen Ka- pitalbeträge vom 1. Oktober 1870 ab täglich, mit AUEschiuß dx! Sonn- und Festtage und der zu den Kassenrevisionen nöthjgen Zeit, von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags hej der Staatsschulden:Tilgungskaffe hicrsclbst , Oraniensiraße Nko94 gcgen Quittung und Rückgabe der Schuldvcrfchrcibimgen mit, den dazu gehörigen, c'rst nach dem 1. Oktober 1870 fäUjgen Zinscoupons Serie 171. Nr. 5 bis 8 nebst Talons baar in Empfang zu nehmen sind.
Die Einlösrmg der Schuldverschrcibimgen kann auch bei den Königlichen Regierungs-Haupikaffen ; sowie bei dcr Kreisras'e in Frankfurt a. M. und den Bczirks-Hauptkaffen in Hannovcx Osnabrück und Lüneburg bewirkt werden. Zu diesem ZMF sind die Schulchrsckzreibungcn nebst Coriporis imd Talons ejmx dieser Kassen einzureichen, welche sie der Staatßschulden-Tilgungs. kaffe zur Prüfung vorzulegen und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung zu besorgen hat.
Der Geldbetrag der etwa fehlenden, UKngclklich mit ab. zuliefernden Ziviscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitan zurückbehalten. „
Formulare zu den Quittungen werden von den gedachten Kaffen unentgeltlich verabreicht.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuld. verschreibungen iiber die Zahlungsleistung nicht einlassen.
Zugleich werden die Inhaber der in dcr Anlage bezeichneten, nicht mehr verzinslichen Schuldvcrschreibungen der vor- bezeichneten Anleihe, sowie der Anleihen aus den Jahren 1854, 1857 und 2ten 1859er, welchc in den friiheren Verloofungew(n1it Ausschluß der am 15. September 1). I. stattgehabten, dcr Staats-Anleihe von 1848) gezogen aber bis jeßt noch nicht realisirt sind, an die Erhebuirg ihrer""Kapitalien erinnert.
In Betreff der am 15. September v. I. arrsgeloostcn und zum 1. April d. J. gekündigten SchuldVerschreibungen wird auf das an den ersteren Tagen bekannt gemachte Verzeichniß Bezug genommen, welches bei den Regierungs-Hauptkaffen, den Kreis-, dcn Steuer- und den Forstkaffen, dcn Kämmcrci- und anderen größeren Kommunal-Kassen, sowie auf den Bureaus der Landräthe und Magistrate zur Einsicht offen liegt.
Schließlich wird noch bemerkt, daß von den Schuldverschreibungrn der Staatsanleihe von 1848 die Appoints 14511510 Thlr. uuntnehr sämmtlich ausgeloost und zur Rückzahlung der Kapitalien ge- kündigt sind. Die gekündigten Obligationen treten vom Tage des betreffenden, nach jeder Verloosung bekannt gemachten Kündigungstermines ab außer Verzinsung.
Berlin, den 12. März 1870.
Hauvt-Vcrwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.
&. liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei.
Bekanntmachung wegen Einlösung der am 1. April 1870 fälligen preußischen Schaizanweisungen.
Die auf Grund des Gesrßes vom 1. Februar 1869 (GEW)“ Sammlung Seite 217) ausgegebenen, am 1. April d. 3- fax“ ligen preußischen Schatzanweisungen vom 1. Aprll 1869 werden vom 1. k. M. ab täglich , mit AuSnahme dcr Sonn- und Festtage und der Kaffen-Revisionstage, in den Dienststunden von der Staatsschulden -Tiigu11gskas1e hiexsclbß- den chicriings-Hauptkassen und den Bezirks-Hauptkasjen M Hannover, Lüneburg und Osnabrück eingelöst.
Da diese Schaßanwcisungen vor dcr Ariszahlimg voir dcr Staatsschuldi'U-Tilgnngskasse vcrifizirt und drßhalb die bei de" Provinzialkassen cingrhcnden an dirsrlbe eingesandt wcrden miiffcn, so [*lcibt dcn Bcsißern solcher; Papiere, welche den Be trag bei einer Provinzialkaffe in Empfmrg zu nehmen WW schen, Überlassen, dieselben einige Tage vor dem FiiUigkcrts- termine an eine drr oben grimmitcn Provinzialkanen"cMzu' rricdcn, damit die Zahlung drs Kapitals nc'osc Zinsen punktlicl) erfolgen kann. „
. DicStaatsschnlden-Tilgungskassc kann stck “Uf eincn Schriftwechsel mit den Inhabern dcr Schüß'
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en. las„sBeiEinli-eferri11g dcr Werthpapiere ist zugleich ein doppeltes
Verzeichniß derselben, in welchem sie nach Littern , Nummern und Beträgen (Kapital und Zinsen vor der Linie getrennt, in der Linie in einer Summe) aufzuführen find, und welches auf- gerechnet und unterschrieben sein muß, ahzugeben. Das eine Exemplar dieses Verzeichnisses wird, mit einer Empfangsbeschei- nigung versehen, sofort wieder ausgehändigt und ist beim Em- pfange des haaren Betrages zurückzugeben. Berlin, den 16. März 1870. Haupt-Verwalmng der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.
__.--- ***-“*"“ ' *
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 16. März. Se. Majestät der König empfingen heute den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen und nahmen hierauf die Vorträge der Hof- marschälle und des Civilkabinets entgegen.
- Bei Ihrer Majeßät der Königin iibernchmcn den Kammerherremdieust bis zum 31strix d. Mts. die Königlichen Kammerherren Freiherr von Morawski und Graf Schulenburg- ile ne.
F h- Se. Königliide Hohrit der Kronprinz nahm gestern militärische Meldiwgrn cntgrgrn, dinirte bci Sr. Königlichen Hoheit drm F*r'iri'rcn von „zxohenzollrrn im Königlichen Schlosse und erscdicn Abends im französischen Theater mit Ihrer Königlich?" Hoheit der Kronprinzessin, bci Höchst- welcher Ihre Mnjrirät die Königin und die Erbprinzcssin von Hohenzollern dinirt hatten.
- Dcr Au-Zs'chuß drs Bundesrathes des Norddeut-
schen Bundes fiir Zoli- uud Stcnerwrfcn trat heute zii eincr Siyimg zusammen. -
-Der AUZfchuß dcsBundcsrathrs chZNorddentschen ,' gegangenen Naxiyriciiten an den Reichstag wird, Wenn es gewünscht
Bundes für Justizwcsen hielt heutr eine Sixzimg ab.
- Der Reichstag des Norddeutchen Bundes sexztc in seiner gestrigen Sißimg dic zwrite Vcrathimg des Straf- geseßbuchs fiir den NorddeutscheiiVimd fort. Ueber die gestern bereits mitgetheilten Amcndcmcnts der Abgg. Dr. Meyer (Thorn) und Genossen sprachen rwch aUßrr dem Antragsteller die Abgg. 111'. Windthorst und ])r. Friedénihal. Drr Bundeskanzler Graf von ViTinmrck-Schönhausen griff gleichfalls in die DiÖkussion ein.
Bei der Abstimmmrg wurde zunächst der erste Theil des Antrages angenommen, der zweite-Theil dagegen, bei Namens- aufruf, mit 134 gegen 80 Stimmen abgelehnt.
Z. 78 lautet: »Wer es unternimmt, cinen Bundesfiirsim zu tödten, gefangen zu nehmen, in Feindes Gewalt zn lieicrir oder zur Regierung unfähig zu machen, wird wegen Hochverraths mit dem Tode [*csiraft.a Die Abgeordneten ])1'. Meyer (Thorn) Und Genossen bsantragten: &) statt dxr Worte »mit dem Tode« zu seizctr; vmit lebensläng- llchem Zuchthaus oder lebenslänglicher FcstrmgSfirafe-e,“ ) zwei neue Absäße hinzuzufügen: »Siird mildernde Umstände vorhandrn, so tritt Festungshast 11icht unter 5 Jahren Zin- Neben der Festungshaft kann auf Verlust der bekleideten 0ffentl1chenAcmter, so wie der aus öffentlichen Wahlen drr- Wrgcgangenen Rechte erkannt wcrdrn,ck Hierzu stellte der Abg. Frhr. von Hovcrbeck den Unterantrag: die Worte »lcbrnsläng- lichem Ziichthause in .vlebeirslänglichem Gefängnißc umzu- wandeln. _ Bei der Abstimmung wurden sämmtliche Anträge Und n_1rt denselben Z. 78 der Regierungsvorlage abgelehnt. -- Die Stßnng wurde hierauf vertagt. Schluß Z'“. Uhr.
* Die heutige (21.) Plenar-Sißrmg dcs Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde vom Präsidenten 1'- Simson um 111 Uhr eröffnet.
Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathc waren an- wesend: der Bundeskanzler Graf von Bismarck-Schönhausen, der Staats- und JustizeMinister 1)1'. Leonhardt, der Staats- MZUFsicr, und Präsident des Bundeßkanzler-Amts Delbrück, dcr
misterml=Direktor, Wirklickrr Geheime Legations-Rath von billpsborn , der Staats-Ministcr der Finanzen und der aus-
n ,
wart Zche Gesandte und bevoilmächtigte Mini:]er, Geheime Legations- ath Hofmann, der Sta-atZ-Minister , Wirkliche Grhermc Rath 7- VM Waßdorff, der Ministerrrsidcnt Gcheimrath von Liebe,
HUS die, Bundes - Kommiffare Geheimer Rrgicrrmgs - Rath 1)1'. TUbaclis und Präsident Dr. Frirdberg.
en ersten Gegenstand der TageSordmmg bildete folgende-
D
Interpellation des Abg. 131: HMH:
A Der Unterzeichnrte richtet an den Herrn Bundeskanzler folgende "„fkagen: ]) Wird noch in dieser Session, gemäß der :)icsolution des "WWW zu §. 141 der Grinrbe-Ordnung, der Entwurf eines Kkseßes, Welches dic Normativ-Bcdingungen für die Errichtung von kaufen., HülfS- und Sterbekassen für Gesellen, Gchülfen und Fabrik-
lgen Angelegenheiten Freiherr von Friesen, dcr außcrdrdrnt- _- Kommission erledigt
anweisungen wegen Einlösung derselben nicht ein- * arbeiter anordnet, dem Reichstage vorgelegt werden? 2) Hat der Krk
Bundesxanzler gemäß dem Beschlusse des Reichstages vom 29. ai 1869, eme gmtliche Untersuchung über den Einfluß der ZuchthaUS- arbeit auf dre La e der freien Arbeiter im Norddeutschen Bunde an- gxordnet, und w rd das Resultat derselben dem Reichsrage noch in dieser Session mrtgctheiit Werden? 3) Wird ein Gcseßentwurf über die Haftpflicht der Unternehmer für Leben und Gesundheit der Arbeiter in Bergwerken u. s. w. n_och in dieser Sesfion dcm Reichstage vorgelegt w-crden? 4) Wann ward die Bestimmung des 3". 155 Alinea 2 der (Hewerbr-Ordnurxg, betreffend die Bezeichnung der höheren und unteren Verwaltungsbehorden, Gemeindebehörden u. s. w. in den einzelnen Bundesstaaten, zur Ausführung gelangen?
;Nachdem der Ylvg.1)r.Hir[ch diese Interpellation näher begrundet harte, erklarte der Prasident dcs Birndeskanzler-Amtes, Staatstmifter Delbrück:
Meme .Herren, in Beziehung auf den ersten Punkt der Inter- peilation fzmn ich auf die Thatsachem auf Welche der Herr Inter- Prllant Ort der Begründung seiner Jnterpcllcition hingewiesen hat, n_tcht antworten, src find mir nicht bekannt und ich kann nur konsta- irren, dzrß in Beziehung aus die von ihm hervorgehobenen Punkte trgrnd eine Beschwerde oder Anfrage an das Bundeskanzleramt nicht gcrtchiet wdrdrn 111. Was die Salbe selbst anlangt, so hat der Bupdesrath auf die vom Reichstag beschlossene anf Erlaß eines (Hrscßcs über die Errichtung von Kranken-, Hiilfs- und Stckbxkaffcn' bezügliche Resolution seinerseits bcscklossen, zunächst die sarriniiltcheir BundeSrcgierungcn um eine Mitthsilrmg iiber dte_ ber ihnen bestehendcn Vcrhältniffe, über die bei ihnen bc1_icl)cndrnKassen, iiber die Gescße, die dicMaterie regeln, zu ersuchen. DieseMrtthrilnngen find erfolgt und rs ist, nachdem fie erfolgt waren, der Entwurf cinrs (Hrscßes über diesen Gegenstand aurgrarbeitct wor- den, Welcher, ww ich voraussehen darf, in kurzer Zeit dem Bundes- rathe vorgelegt werden wird.
Was den zweiten Punkt betrifft, so ist, ebenfalls auf Grund eines Beschlusses des Bundesrathcs, das Erstichcn an sämmtliche Re- gierungezi «rixhtrt worden, fich iiber die Einrichtnvgem Welche bei ihnen hllifichtltch der Zuchthausarbrit bestehen, gegen das Bundes- kanzler-Amt zu äiißckil. Diese Aeußerungcn Find erfolgt, ihr Intialt hat mcht_Veranlassung acgcbcn, von Seiten dcs Bimdcskanzier-Amtes eine Initiative in der Sache zu ergreifen. Dic Mittheilung der ein- wird, erfolgen.
Was die Frage der Hafipflicht der Unternehmer für Leben und Gesundheit der Arbeiter bei Bergwerken U. s. w. anlangt, so hat fich der Bundesratl) mit dieser Frage eingehend beschäftigt. Auf den von seinem Außschuß fiir Jiiftizivrscn ersmttetrn Brrilht hat der Bundes- ratb beschlossen, den Herrn Bundeskanzler um Ausarbeitung eines bezüglichcn Gcsrßcs zuwrsuchcn.
Dic Königl. preußischen Herren Minister für Handel und Instiz haben die Ausarbeitung cinrs solchen Entwurfes iibcrnommcn und nach den yon nnr eingezogenen Nachrichten steht die Mittheilung dicses Entwiirch in den nächsren Tagen bevor.
Was endlich den vierten Punkt betrifft, so um)"; ici) annehmen, daß der [vollsxänx**ig erledigt ist; die sämmtlichen Bundesregierunacn haben auf Ersuchen des Bundeskanzlermntcs ihm diejenigen Vcr- fiigungcn mitgetheilt,_ roclcbe sie zur Aurfiihrung der Gewerbeordnung erlassen haben, Verfügungen, wclche, sowcit mir rrinnrrlicl), ohne Ausnahme, sei es in den Gescyblättcrn drr betreffenden Staaten, sei es in den Amtsblättcrn, sci es in sonstigen amtlichen Organen publizirt smd. In diesen Aiisfübrutigsvcrfiigungen zur Gewerbe- Ordnung sind, soweit mein Gedächtnis; reicht, iibcrall diejenigen Be- hörden bc cichnct, dcrrn chcichrumg in dem Schlußparagraphcn der Gewcrbc- rdnung vorgcsrbrn „ist.
, Cs_f0lgtc drr crsteBcrrcht der Prtitions-Kommiifion. Ueber dre Petition des Birch- und Stcindruckcrribcsiizers Ed. Ahl in Rastenburg m" Ostpreußen um Deklaration drs Z. 1 des Ge- wrrbrggscizcs fur den Norddeutschen Bund entspann sich eine DiZkuijwn, an welchcr Thrilimhmen dic Abgg. WiggcrUBeriin), von Hennig, Frhr. von Hoverbcck, 1)1'. Braun (Wiesbaden), 0011 Luck, der Referent, Abg. Albrecht und der Bundes-Kom- missar, Gch. RcwrrungZ-Rath 1)r. Michaelis. Der Antrag des Abg. von Lurk,_ die Petition dem Bundeskanzler zur Kenntnis;- nahme und weiteren Veranlaßung zu Überweisen, wurde hier- nächst zrngerwmmen. _
Die zweite Petition, das Gesuch der Emma Markus zu Drvgcllen, den Ankauf eines Gchcimmittrls gcgen Tollwuth betreffend, wurde nach einer Diökussion, in welcher 'Truck) der Bunchkanzlcr Graf von ViSmarck-Sciwtihauscn eingrifs, gieich- falls demselben zur Kenntnißnahmc Und weiteren Vcranlasnmg Überwicscn.
Emiae andere Petitionen wurden nach den Anträgen der
Der Rcirhsch] trat hierauf wirdcr in die zweite Brrathimg Yvrr den Entwurf eines Strasgcscybiichcs tür danorddcutschen
und ein.
Der J. 79 lautet: Wer es unternimmt, 1) die Vcrfaffung des Norddeutschcn Bunch oder eines Bundesstaates oder die in demselben bestehende Thronfolge grwaltsmn zu ändern,. 2) das Gebiet des Norddeutschen Bundes ganz oder theilweise einem fremden Staate gewaltsam LiiiJUVi'klcÜWn oder einen Theil desselben vom Ganzen loszrrrcißcn, oder 3) das Gebiet eines Bundesstaates ganz odcr thcilwcisc einem andern Bundes- staats gewaltsam cinzuvcrlciden oder einen Theil desselben vom
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