1870 / 71 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1160 vorden find, verfallen zum Vor- ltlich der Bestimmung des § 2“ ebot und Mortifizirung.

beschädigt oder unbiau dergestalt erhalten, Verwaltungérai apiere auf Kosten des In- und auszurcichcn. und Ausreichung newer 1? nur zulässig zii der Gesell-

Handchgcscßbuches, w zehnten Tvei und des Zw

In der Geschäfte volliiäii Nothwcndig tcn Gcgcnstän upt erforderlich: dehnung des Un! ck und auf die im §

enn ein solcher Antrag untcr Depofition d,; itirten Akticn und unter Angabe der Gründe gestellt ist.

11 ab gerechnet, erhoben ) Uschaft, vorbeha cffcntlichcs Aufg odcr Talons sentlichen Theilen ifel obwaltct, so ist der ung der beschädigt gleichartige Papiere auSzu ist die Audfcrtigung digter oder VéklOk fizirung derselben, Gerichte erster Just drtifizirung bcschädigte findet nicbt e Beschäd J. 25 gedacht zeigt und sentlichen Theilci durch Vorlcgiing d blauf des vierjährig Frist- gcgen Verwaltungsrathe zu e [le des Verlustes je t anderwei

Zahlungsiagx theil der (Heir

Dividcndcnschcine och in ihren wc chtigkcit kein ch tigt, gcgen habcrs neue Außer diesem Falle Aktien in Stelje bei nach gerichtlicher Morti dem dortigen gerichtliche M ener Dividendenscheine edoch demjenigen, innerhalb des im VerwaltungSrath des in seinen we Falle des Verlustes, binnen einer vonA einjährigen präklufiviséhcn zeitige anm gung ausgcza betreffende D Scheines ausgezahlt ist. , ch liche Mortifizirung beschädi Dic Auéreicb der Aktieninhaber den

Ist aber

les der erm eckes bci dem Verwaltiiiigsrathc Einladung muß der (Hegeiistand dcr dig angegeben werden.

keit ciner (Hrneralversammlung. den ist der Beschluß einer Generalver-

Sind Aktien, chbar gcwdrdcn, daß Über ihre () ermäch-

zu Verhandelndm z tlg

, Au er , Einreiä) im §. 29. gi'nami ß de“ “sammlung übek hmens über den im J. 1. an“,. . 2. vorbehaltene anderweitige B,. des Grundkapitals dcr GescUschaß

3) zur Fusion der Ge- der dcÖfaUfigen Bedin. des auf anderen Eisenbavnm s der eigenen Bahn an rineandgx; Abänderungen und Ergänzungen s den unter 1. und 2. genannten des im Z. 59. vorgesehenen Falles; friiherer Generalversammlungm; ft; 8) zum Vcrkaufe dcr stände können sowohl in ordentlichen mlungen gefaßt Werken; der beiden Fällen nach Z. 31.jn

7. und 8. gedachten Beschlüsse bedürfcndn um für die Gesellschaft verbindlich zu

gegangene die im Domi «mz nachzusucbcn ist.

r oder verloren gegan- Betrag derselben wird 11 Verlust derselben iraumes bei dem durch Einreichung ten Papicrcs und, im | bcscheinigt hat, aumes zu berechnenden be der über die recht- rtheilendcn Bescheini- r dann, Wenn d t an den Präsentanten des

gebenen ch nußungéart; 2) zur Be und Kontrahirung von t eincr andere 4) zur Uebernahme bcriragung des Betriebe Gesellschaft oder an den Staat; des Statuts auch in anderen, Fällen, jedoch mit zur Aufhebung zur Auflösung der (Hescllscda Bcschliiffe über d (116 in außerordentlich Gegenstand der Beratl) dcr Vorladung. bczcicdnet s Alle unter 1. bis 5., Genehmigung des Staates,

rmehrung Anlcyen für dieselbe; n und Fest des Bciric

schaft bci

sgllschaft mi gmgungcn; und zur Ue

statt; der igunq oder dc crjährigcn Zei seinen Ans 1 bcschädig

Außna me cr Aktien feld h

der Beschlüsse

iese Gegen cn Gcncraldersam

eldung vom ung muß aber in

hlt, im Ja , ividendenbetrag nich

doch nu

gtcr oder verlorener r Dividendenscdeine [011 nicht einreichen kann, vor Ausreichung der neuen ns bei dem Verwaltungsrathe ividendcnscveine bis der Streit er des Prozesses

der Bilanzen. jahr der Gesellschaft ist das

de desjenigen Halbjahres gerechnet, eröffnet ift.

lauf eines jeden vollen nachzuweisen hat, wie- det ist. DieAufsicijung Bauausführung erfolgt nach Veen- ordcntlichen Gencralversammiung. jeden vollen Betriebs- lanz darzufiellen.

, sondern im Laufe e Betriebshilanz auf

en Jahres Nominal- Wisscnbastcr

Auch eine geri t Talons findet ni vt, wmn Produktion der Aktie. cheine der Verlust des Talo iiten angemeldet, den leßtrre

cht statt. ung neue n Beschlüssen früherer Gcneralversamm. des Staates nothwendig, wcnn dieselben

igt worden waren.

Das Stimmrecht der Stamm- täls-Aktionäre in den Generalver-

Auch zur Aufhebung vo lungen ist die Genehmigung vom Staate genehm Stimmenzählung. Aktionäre und der Stamm-Priori ungen ist gleich.

Bei allen Abstimmungen ge zehn Stammaktien, wenn s cb ziehungswcise von zehn einigt, Eine Stimme, Zahl von fünfzig bezie weise zwanzig Aktien Aktienbcfiß zu nicht me Stimmrecht für fünfhundert,

Dividendcns von einem Dr Anspruch macht, so wer zwischen beiden Prätenden erledigt ist. 11

f die neuen D zurückbehalten, ten im Wege der Güte 0

den je fünf Sta er Bcfiß von fi'in is Einhundcrt Akt nd fiir die Aktien, hungsweise Einhu Eine Stimme,

mm-Prioritäts- und _ . f „bis*fünfzig, be- ten in Einer Person vir- welche ,Icmand iiber die ' yt, ]e zehn beziehungs- so )edoch, daß auch der größte Stimmen (daßvoüe intausend Aktien) be-

. Von der Aufstellun Z. 27. Das GeschäftZ- odcr Betric é Kalenderjahr. Die Bauzei in Welchem der Während Kalenderjahres cin Wcit das Aktienkap dxr Gcneraibilanz

t wird bis zum En Betrieb der Bahn voüsiändig der Bauzeit ' wird nach Ab e Bilanz aufgeficüt, welche ital eingezogen iiber die ganze 8 zur nächsten

ndert bcfi

fiixif und fi'itifzigF und verwcn beziehungsweise (, ächtigter eines anderen oder eßlich des Stimmrechts ici id zehn Stimmen haben.

beziehungchise zehn Aktien versammlung - jedoch ohne

| ein Aktionär zugleich Bevonm mehrerer „Aktionäre, so letzteren niemals mc Die Bcfißer von find zur Theilnadme an der G Stimmrecht -- befugt. Legitimation der an dcr Generalversammlung wenigstens drei Tage vor der senschaftSkaffe depon Die Nummern laufenden Nummer ange dies unter der Kontroll Verzeichniß wird Gleichzeitig Vexzeichniß dcr Nummcrn Exemplaren übergeben Wait geht, Vermerke d schen, ihm zurückgegeben w zur Versammlung, auf Gru ine angemesscne 21113 t dem Stempel der Gesellscha Rückgabe dieses Duplikawerzcichniffc

klichen Deposition bei dcr Gcscüsck) Bescheinigungen von Staats- Dcpofition der Aktien.

ftionäre.

kann er einschli Eindundcrt Ui weniger als fünf,

Schlusse eines des durch eine Vi tim Anfange so hat fich die er

der Bahn nick) hres eröffnet, Jahres zu beschr Werden aile trage, etwa:

fie aber unsicher sein

eines Kalenderja diesen Theil des In der Bilan naa) iyrcm betrage, insofern Schäßiirg von materialien un Wortiisvcrmindcrung , angescßt.. Oagsgen Laufe des Jahres ei ncucrungsfonds der etwa am

Zur Theilnabmt n berechtigt, welit

Stimmberechtigtcn. smd nur diejenige Versammlung ihre Aktien bc

(Finnabnnn “des bcirkffend ge Ausßände nach sollten, nach gc rathes, und vorhandene Bau- Kostcnpreise und bei eingetretener chtigung derselben, als Aktiva

asfiwa in Ansaß al1e Qlusgaden, d nicht aus dem Reserve- csen smd, mit Einschluß

sten drei Monate ck die (Hesellschaftdblätter

n Gencralversammlungcn. fung. Alle General Die Berufun

der dcponirien legten V

Aktien_ Werden in einem nachdn

crzeicbmsse roth angestrick) s dazu bestimmten Beamten zu Syndikus der Gesellschaft" verifi är ein von ihm

d Vorrätbe nach dem unter Berückfi

kommen als P itstanden un und 7) zu bestreiten gew J vre§schlUii Jahresbilanzcn wer des betreffenden Jahres dur

111. V on de 8. 28. Ort der Beru in Poln. Wartenberg abgeholt vollsändiger Angabe Verwaltungsrat von denen die er tage erscheinen muß. tliche Gcneralversa vcrianimlungen finden statt Betriebsjabres und zuerst i die Eröffnung des Betriebes an den Jahre

muß jeder Aktion seiner Quit denen da re mit dem Siegel er erfolgten Deposition, sowie mi ird. Dies Excmvl

unterschriebenci tungébogen oder Akri 5 eine zu den Akten der Gesellschaft unter dem t der Stimmenzahlvtr- ar dient als Einlaßkarit iniritte in dicselbeitlü ahl von Stimmzettcln Verabfolgt Wir) ft versehen smd.

oder Er-

e Verbiiedenen Rückstände. den innerhalb nach Ablauf

mit ei eilt. g h nd dercn beim E

Inhaber e

vcrsammlun en w , g welche un

g erfolgt dazu unter verhandelndcn Gcgensiände durch den öffentlicher Bekanntmachung, chen vor dem Versammlungs-

gt die Rückgabe der betreffenden Aktien. Dic Sthe der wir nur amiliche über die bei ihnen erkolgtc Vertretung der A gesamt, steh durch einen au wählten Bevollmächt tragdurcl) schriftliche vorstandes oder von e berechtigt ist), beg _ irie Vollmacht muß sp tm Bureau der Gesellschaft nicder Vollmachtsausftcllers auf die im werden. Aktionäre we gen überhaupt nicht 11 männer oder durch B

ttelst zweimaliaer

ste spätestens vier Wo aft vertritt!

und Kommunalbcb

mmlungen. OrdentlicheGeneral- ten Kalcndcrquartale eines jeden Ablauf der Bauzeit und Bahn zunächst folgen-

Berathung und der Beschlußnahme Verwaltungsrathcs über die Lage 2) die Wahl der Mitglieder des drei Revisoren zur Prüfung und der Revisoren über die Prüfung Jahres und Beschlußnahme ber diejenigen Angelegen- altungsrathc, arcn zur Entscheidung vorgelegt

eden Aktioni Aktionäre)? Vollmaclei des Geselxschakli tiiches Such _ Vollmacht nachgewiestn ist. ätcsiens einen Tag vor der gelegt , amv di Z. 84 vorgeschrie

iblichen Geschlechts dürfen den

: im zwei 11 dem auf den f der ganzen

Es ist einem j s der Zahl der übrige treten zu lassen, (entweder von einem "

iqten ver Mitgiiede inem Beamten, der ein öffen lanbigte

mäßige Gegenstände der 1) der Bericht des Bilanz (Z. 27); hs; 3) die Wahl Von lanz; 4) Bericht

derselben smd: der Geschäfte und die Verwaltungsrat Dechargirung die B1 und Dccharge der Bilanz ene Monita; 5) [che der Generalversa cvisdren oder einzelnen Aktion Werden.

e Legiiiniation_ bene Weise gksU-W

Generalvcrsßnimlzk ciwobnrn; doch können fie fich durch [) evollmächtigte aus den Aktionären

feiner bei

des verflossenen über gezog Bescdlußnahme ü

mmlung von dem Vcrw

Besondere Anträge einzelner awc-rsammlung dem Vor- nxitgcthcilt Werden, noch in die öffent- Bckanntnmchung aufgenommen cschliißnahme darüber bis zur

Anträge c Aktionäre müssen so Wenden des dieselbcn, gemä [ich zur Vcrsam werden können, nächsten Generalvcrsam Anßerordc liche *(chcralversamm der Verwaltungsratl), uöthig erachten, auf

Ein Ehrmann bedarf 3 deren Vollmacht. mäßigen Ro Bcvormundcte dura) ihre Vertreter Aktionäre zu sein Entscheidung (1 etwaiger Reklamationen über das versammlung. §. 37. (Hang der Verhandlungen tiingsrathcs oder dessen Stcklvcrtret _die Jdlgcordnung der zu vcryan

ur Vertretung seiner Ehefrau e Personen können durch ihre Handlungshäuscr durch Vormiindcr vertreten w brauchen.

der das Stimmrecht. Stimmrecht gebührt dcr

. Dcr Vorfißende des T leitet die Verhzndlunai dclndcn Gegenstände, crl

nzelner Aktion zeitig vor der Genet [tungsraths schriftlick ß Art. 238 des Hande mlung einladende widrigenfiius die V zu vertagen ist. sammlungen. t in allen Fällen, in denen cbtsbcbördc sie für H Artikel "237. des

“'s Jurtistiscl) lsacscßbuchcs, pra entan cn,

Die Ent niliche Gi'ncralvi'r Außeroxdent- lungen finden

die Revisorcn (“. ' " Antrag der *Zéfiionärc, gema

der die Aufsi

1161 ““ e t das bei der Ab immun u beoba tende Ver a - Der Vorsißende leitet die Geschäfte; empfängt und öffnet die ein- Gt,-rftcstén1k, sh st g 3 ck fh gehendcnSchreiVen, beruft die Versamniliingcn, ladet zu denselben "" Bci schriftlicher Abstimmung, für welche mir gcftempciie Stimm- die Mitglieder nach Befinden durch schriftliche, den Gegenstand der Be- ett üitig find, müffen dieselden, bci Vermeidung der Unaültigkcit, sprcchuiig andeutendc Qirkulare ein und leitet m den Versammlungen vom Stimmgeber unterschrieben und mit der Zahl der Stimmen, selbst die Vsrbandlungcn. . elch? er rcpräscniirt, versehen sein. - , "Der Stixchrircter des Vorfißendeii hat, wenn lcßtcrex verhindert w Die Beschiüffe werdcn in der Regel durch absolute Stimmcn- ist, uberall die gicicyen Rechte und Pftichtxix, wie der Voriißcndc selbst. mebrbc'lk gefaßt, jedoch findet davon eine AuSnahme statt bei den nach [ Z. 43. Vcriqmmlungen und Beschliiffc. De_r Verwaltungsrat!) §32 36 1 bis 5- 7 und 8 gedachten Gegenständen, so Wie dann, ; vcrsmnmclt fich ,in dcr RTW ailmoiiatlick) an eincm, vorhxr durch wenn durch fieBcschlüffe friihcrcr (Hcncralversammlungen, welche von Beschluß ziinbesnmmcndxn ;:„age, außerdciw aber ,so _oft, als es der dem Staate genehmigt worden waren, aufgehoben werden. In allen Vorsitzende fiir nothwendig erachtet, odxr vier Mitgliede'r unter An- diesen Fällen kann nur eine Majorität von zwei Drittheilen der an- gabe dex Grunde es verlangen. Die Sißungcn finden 'in der Regel wesenden odcr Vcrtretenen Stixmncn entscheiden, iy polnisch Wartxnbcra statt- können aber aiich auf cmex der Sta- Bei Stimmengleichhcit giebt die Stimme des Vorfißenden den tidncr), welche die nach Z. 1 zu erbauende Eiicnbahn beruhrt, oder Ausschlag. auch in" Breslau ad'gchalteii Werden. , . ' 5. 38. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsratbes und der Re- (Huiiige chaz'luffe onnen nur. mit absqlutex Siimmxnmciirheit „jsoren. Bei der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrathcs resp. gefaßt weqrden. gur den Hall der Stunmcngchhcit giebt die Stimme Revisoren findet in den jährlichen ordentlichen Generalvcriqmm- dcs Voxjißcnden denLliiSschlag. . [ungen folgendes Verfahren statt: &) die Wahl erfolgt durch ziveimches Bei Wahlen wird xvcnso dcrfgbren, wie UU'Z 38 5115 (3. und Sfrutinium, so daß zunächst die Mitglieder des Verwaltungsratbcs am Ende VOkgLsibrli'bcit isi. Mitglieder, weiche bei dcm_ Gegenstaiide nd hierauf die Revisoren gewählt werden ; i)) die Wahl erfolgt der Bcrathung em Privatintercffc haben, mussen fich bei dcr Abstim- durcb Stimmzettel, auf de_rcn jeden eine der Zahl der zu erwählcndxn mung entfernen. . gleiche Zahl Namen wahltähiger Giscl!schaftsmiiglieder zu sich 111; , Soll in den Sitzungen ]) iiber Fcstsicllxng der Inventur, de_r 0) Stimmzettel; welcbe formell ungültig find, bleiben ebenso wie um Bilanz und der. Dividciide, 2)_,ub,cr Anstellung" von Beamten niit * ßgtthafte Wahlen unbcriicksichtigt; (1) der Vorsitzende ernennt aus der langerer a"ls dreimonatlichcr Kundtgung odcr uber Enilgffang "der- Versammlung Kommissaricn, welche unter Zuzichung des Syndikus si'lbcnpo) uber Erwcrdung odcr Veraußexung von Immobilien, 4) uxber oder dessen Stellvertreters die Stimmzettel sammeln, nach dem ]edesx V_ rikaY, derer] Gegenstand mehr als funfzehnduydext Thaler, betragt, maligen Skrutinium dic Unterschriften der Stimmzettel und die bci- giiltig ' eschluxi gefaßt wcrden , so muß den Mitgliedern mnidcstens g iiqie Stinnncnzahi nach dem angefertigten, von dem Syndikus der vierzehn Tage vor der Sißung schriftlich angezeigt worden sein, daß Geséliscbaft zu verifizircnden und von ihm und den ernannten Kom- daruber dcrhaiidclt werden soll; Ueber die Beschiuffe des Verwaltungs- miffaricn zu untcrschxcidcndcn Verzeichnisse der anwesenden Aktionäre rathcs wrrd em Protokoll gcfuhxt. prüfen und nach erfolgter Verifikation den Inhalt der Stimmzettel, 8. 44, Ressort uiid Befuginffe; Dcr Verwaltungsrath als Vor- untcr VcrsOWcigmU "des Namens des Stimmgcbcrs, laut verlesen ! ftqnd der Gesellschaft (8, 4,0) icttxt insbesondere säziiiniiiche Angelegen- und die Resultate “Lid?“timmung zusammenstellen; S) als erwählt heiten der (Hexenschaft, bxmgt seiiie eigenen, forme dic Bcsthlusie dex wcrden dicjsnigen c-iicdict, welche nach Inhalt der betreffendenStimm- (Heneralvcrsammlungen m Allöfuhrung und ernennt und cntiaßt die zettel die größte Lliizadi der Stimmen und zugleich die absolute Beamten der Gcsellsäyaft. ' " . Stimmenmehrheit rth.iltcn haben. Ist die absolute Majoritär nicht Er verwaltet den GesellschafiSfonds und die kiinftig eingehenden erreicht, so wach dicjcnigen, welche die meisten Stimmen erhaltcn Bahn- und T_ranßyortgelder, soww alle sonsiich Einnahmen der. Ge- haben, in doppelter Anzahl der noch zu wählenden zur engeren Wahl sellschajt- «"cka die, zur EkkUckWW dcs Geselliäiqftszweckcs 11_ach ihren “estellt; f) das Resultat der Abstimmung wird .bicrnächft in das über Bescylnsscii erforderlichen Grundstuckx undmsoristiges bewegliches und Jie Verhandlung aufzunehmendc Protokoll registrirt; die Stimmzettel unbeweglich Eigxnthum, bewirkt die dollitandige Eibauung der Bahn aber werden mit dem Siegel de! Gesellschaft verschlossen und affcrvirt; nach dem gkn'chinmfx'n Bauplane, soww dcmnacdft ibrc Unterhaltung, )bci eintretender Stimmenglcichdeii bei der Wahl entscheidet Über dxdgle1chcn_d1e Auffiihxniig, Anschaffung„Unterbaltu1ig_dxr erfordex- die Priorität das Loos nach einer vom Vorfißenden in der Vcrsamm- liehen Gkb9udc- Materialien, „:,rqnsportimttel urid Utenitlien- organi- lung selbst zu treffenden Anordnung. firt und leitet deiiTransportbetrich, schließt alle im Interesse dex (He- Sollte einer oder mehrere der gewählten Mitglieder des Verwal- sellschaft erfékdkklkcvxn Kan-x chkan-xx Tguschq Pacht-, M'cidsq tungsratdcs die Annahaie des Amtes, zu wclaiem überhaupt ein Engagement»Yulqiveq'und sonnigen Vertragcha-mcns der Gekell- Zwang nicht stattfindet, ausschlagen, was aiiacnommcn wird, sofern schaft und rcpxci'icniirt die lcßtcre in allen “Verhaltnissen nach Außen ße sia) binnen acht Tagen nach gescvedemr Bekanntmachung der Wahl auf dastoUimnd'gste mit alien “Befugnißen und BciPfilchliznglys, nicht schriftlich zur Annahme bereit erklärt haben, so rücken nach der Welche die Geseke dem Voxstande einer Aktiengesellschaft (Art.2..7 bi Reihenfolge diejenigen ein, wclche die meisten Stimmen erhalten haben. 241 dcs Haiidclsgcscßbuches) beilegen. _ ' ' ' t „39. Protokoll. Das über die Verhandlung jcder Gencral- Insbcsqndcxe ist der Verwaltungsrakbleg1§i„n1trk- die Giscllschaf Versammlung aufzunehmcndc Proickokl wird gerichtlich oder notariell in ailcn gerichtlicheix Handlungcii zu vertrcien, Qintragungcn ]cdex )lrt aufgenommen und von den anwesendcn Mitgliedern des Verwaltungs- m „dle Hypothekenbucher und Ldschuxliicn TU_dMsTWU) zu bleLUlatJ- ratyes und zwci sonstigen Qikiionärcn untcrszdricbcn, Wiedervcräiifieriingcn „vorzunihmcii- Bergleiclye zu 1chließen und Strit- Die Namen der in dcr Generalvcrsammlung erschienenen stimm- tigkeiten schixdsrichicrlichcr Entscheidmig zu unterwexfcn. . * berechtigten Aktionäre und die Legitimation der Bcdolimächiigten odcr ' Dcr Berwaitizngsrath hat mit LHCMHUUJUUJ, dcs, Handils- Vertreter der abwesenden stiiimiberechtigtcn Aktionäre sind durch eine Miniscrs nachßErdffnung dcs Betticbcs einer) Betriebsdirifwr als von den in dcr (Heneralvcrsmmnlung anwesenden Mitgliedern des (Hcnexalchoiiiiiachtmlcn W bestcklcn, welcher die GLseUsÖaft um allen Vcrivaltungsraihcs zu Vollzicdendc Präscnzlistc, welchcr dieStimmcn- auf die Llusubuiig des Eiscndabnbxtricbes bezuglichen Geschaftcn zu xzahl beizufügen ist, festzuiiellcn und solche dcm Protokolle, beizufügen. vertreten berechtigt und verpflichtet 1ft§ " ' A H"[ wtokoil und Präsenziiste liaben vollkommen beweiscnde Kraft Der VerwiiltungsMw ift außerixm crmachtigt, zur „U U'UUI für den Inhalt der von der Gcfcklschaft gefaßten Beschlüsse. gewisser Befugnisse dcffcloen anderwcit (chcml- und Spezialdevdll- Die 11a1nk11tliche Aufführung der m der Generalversammiung macdiigte zii criiximeii und 'dciisklßkn Vol,!maMcn zu xrtlckcilcii,_ivclcl)ep erscbicnenen nicht stimmbereöytigtcn Aktionäre in der Präsenzliftc ist soweit sie mchfur cm bestimmtes Gcschaft Oder anf emen besixmmtcn nicht erforderlich, Zäiirauyxbtertbézxähfitiid, durch den Wcchfcl dcr Verwaltungsmitgliedcr n er acmni er e. W. Von den IkeprsexltTJZtciefji.und Beamte d Zur Bcrathung und Beschlußnabme des Virivaltungsratl)cs gx- 11. Verwaltungsrath. hören iZZdFsFanlrer 1t_)d1c ?cstthxikmunnger'UEinaYiiigenCauf di; . 4 . M in an Si . Der Verwaltungsrail) bildet den Aktien ( . 7, n' er igungq er _nen, Mien cn xine, oupon VorFand) derZGesccklisYaftf, egr, repßräscniirt und Vertritt die Gesellschaft und Talons; 2) die _Wahi sammtlicbxr Beamten und xzcststellunq' der in ihren inneren und äußeren Rechten, soweit diese nicht ausdrücklich niit denselbeii abzuswlicßendcn Vertr'age, sowie der ihnen zii crtl)ei[eii- der Gcneralversammlung vorbcdalten ist. Er besteht aus neun Mit- den Instruktionen; Z) die Anlage eines zwcitnen_Badngcicises, sowie gliedern, von denen wenigstens stehen in Preußen ihren Wohnsiß alle im J. 32 unter 1 bis chnaxmten, demnach): 130ch zum Viscvluffe haben müssen, und ist beschlußfähig, wenn mindestens fiinfMitgiicder, der Gcneralversammlung zu, brmgendexi GZJenstandcx" 4) die Fxst- _mit Einschluß des Vorsißenden oder seines Stellvertreters, anwesend steüiiiig der IWWÉUT und Pilqnz; 5) die chmmgni uch die Hohe oder Vertreten sind, der 1ahrlicbenk:y_ividende; 6) die Normiiung dcr Prdzemsch, welchc Außerdem steht es den VerwaltungSraths -Mitgliedcrn frei, sich aus der Betrtchkaffc zum Rcsche- und Erneuerungsfonds zu zahlen durch einen schriftlich Bevollmächtigten aus der Mitte des Verwaix find (LF. 6 und 7). di lungsraihs vertreten zu laffcn,“ doch darf kcinMit-glied mehr als zwei Alle Erklarungcn, Urkunden, Vertrage und Verhandlungen,_ e Vertretungen gleichzeitiq übernehmen. * der Verwaitiingsrnatk) „Namens der Gesellschaft ausstcljt, resp. vdllzicvt, 41. Wahlfähig'kcit. chcs Mitglied des Verwaltungsratbes find verbindlich fur die Gesellschaft, sobald fie von'dmi-Vdrnßcnden muß im Bcsiße von dreißig Stamm- odcr fünfzehn Stamm - Priori- oder dessen Stellvertreter und Mindestens noch zwei Mitgliedern des

täts ' ,“ " ' . s Amtes bei der (He ell chafts- Verwaltungsraihcs untcrschricben find. kaffeaknti:Yersxijije,ge1rvielix1?1e iar die Dauer de s s 5. 45. Legitimation. Zur Ausiibung aller dem Verwaltungs-

d . *. ) ' ' : amtc dcr Gcscüsckmfi; 2 Minder- rothe im §. 44 erihciiten chugmffe bcdarfdcrscldc gcgen dime Per- iäl)ri?xeechutndlTitiilthrhtZusBxclfi1c)l)e21?r€c Personen, sowiedicjcniäcn, weiche sonen und Behörden keiner weiteren Le.]itiiiIiitidii, ais eines auf ihre Zahlungen cingesteljt und sich nicht vollständig ,mit idranGlau- Grund der don dcr Gerichtxpcrson „oder, dem WWW auiaerionznneiicii bigcrn regulirt haben; 3) Perscni-n, weiche nicht mit Volldciiye dcr Wahlvxrdandiung aiidgcfcxiigtcn a'cklcht§[lchin_VFik iidtaricain Actims bürgerlicdcn Ehrrnrccdic sind; 4) Personen, welche um der GcscUsid-aft uber die Pirsdii_cii feiner ]edcdmaltgcn Yiitgiicicr. , ' ' R in Kontrakxsvcrhälmjffm steven. Z. 4(), Pflichten und Bi'kgntiVOL'lllOkclt. .DleintiÜlUkk dcs §„ 42 Der Voriißsnde. Dcr Verwaltungsraib wädltxaus Ver11*altur1_g§ra:l)cs verwalten idr Amt nach beiter 'Tinjicht und find Einen in Preußen *.».iiiiiiaftcn Mitglicdcrn alljährlich ciULUVOUWiU' dcrthZcstcllinc nach Maßgabe des Gescßes fur ihre Handiungcn en und ' :- "**, “2“ * *icibcn. ver (: te. . , ,. , Zur 251511111iaCfctithJil HFHTUirsidtejxfsorderlich, daß fie mit absoluter Die nicht in Preußen wohnhaitcn Mitglifcdcrwiicbmcn fur ctwgige “Stimmenmehrheit «xsolgx jft„ Régrcszanspruche bei dem Kdiiiglichcn Kreisgerichtc zu Poiniicy-