1870 / 75 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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(BSYemka (Z'it Akt“ sllschaft »"Jreu i che Centra - 0 en re - tenge e . ' ßs2.1")ividendenschein MY zur Aktie ck14? Z zahlbar spätestens am 1. Juli 18.. laut näherer Bekanntmachung. "( Berlin, den ..ten .......... 8, , Der Präsident. „Der, Verw'altyngsrgth. _ (Unterschrift in Jacfimilc.) (Unterschrtft emes Mttglxedcs m Facfim1le.) Eingetragen im Register 8111) 1701. Der(§ontx§lbxk15nte. nter ri . _ . - Die er Schein ift nach dem ..ten .......... 18.. ungulttg und die daraxlf zu erhebende Dividende alsdann der Gesellschaft verfallen (Art. 20 des StatutS).

(Auf der Rückseite franzöfische Uebersetzung.)

Schema 1)„ . Preußische Central-Bodcnkredrt-Akttengesellschaft. T a l o n zu dem ' Dividendenbogen der Aktte .I.? _

Inhaber die es Talons empfängt gegen dessen Rückgabe nach zehn Jahren undsvorgängiger Vekanntmachxmg der Gesellschaft Dtvx- dendcnscheine für fernere zehn Jahre nebst emem neuen Talon, sowett nicht ein Widerspruch nach Art. 208des Statuts zu beruckfichngen ist.

' - . ,t n .......... . . Berlm, dcn ( Der Verwaltungsrath. (Unteert eines Mitgliedes.)

Der Präfident. (Unterschrift.) _ Eingetragen im Register 5111) 1701. Der Kontrolbcamtc. (Unterschrift.)

(Auf der Rückseite franzöfische Ueberseßung.)

S ck em a 142. ..... % Pfaderief -Anle1he

er Preußischen Central-Bodenkredit-Aktiengesellschaft. vom Jahre ..... _ . im Gesammtbetrage von .......... Mtlltonen „„„„„„„„ cmittirt auf Grund der Anerhöchstcn Konzesfion Seiner Majestät des Königs von Preußen vom ..ten .......... 1870.

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Pfandbrief 111er. .___-= über

Die Preußische Central-Bodenkredit-AktiengxsellschafY schuldet dem Inhaber dieses Pfandbricfs unter, der im Arttke181 thres Statuts angegebenen Haftung und Garantte

verzinslich zu Prozent jährlich. _ Dieser Pfandbrief, von Seiten des nhgbers unkundbar, wird durch die Preußische Central-Bodenkredit-d[knengesellschaft nach vor- gängigcr Ausloosung und öffentlichem Aufgebot nach Maßgabe 5er umstehenden AmortisationsbedingXYgen .................... eingelöst,

Berlin, den ..ten .......... .. Für die Direktion. Für den Verwaltungsrath. (Unterschrift.)

(Unterschrift.) _ _ Vorstehender Pfandbrtef ist unter Das; fur den vorstehendcanand- Beobachtung der Vorschriften des brief die vorgeschriebenen Stcher= (Hesellschafts-Statuts in Betreff des heiten in Hypotheken vorhanden zulässtgen Gesammtbetrages der zu find, bes_chcm1gt emittirenden Pfandbriefe ausgc- Berlm,den..ten' .......... 18.. geben. Der Revtsor. Bcrlin,den . „ten ....... „. .. 18. . (Unterschrtft.) Dcr Königliche Kommäsar. (Unterschrift.) Eingetragen im Register 8111) Der Koxttrolheamte. 110110 (Unterschrrft.)

Rückseite: Abdruck der Artikel 74, 80, 81 des Statuts und der Amortisationsbedingungeu.

Schema. 1". " ZinScoupon zum Preußischen Ccntral-Pßandbrief [„Mr. """““ n er ............... der ..... % Pfandbricf-Anleihe vom Jahre 18..

ZSÜS M :X;

M' L»;__*- ;“ -___ ..

halbjährliche Zinsen am ..ten .......... 18.. zahlbar an den um- seitig bezeichneten Stellen. Berlin, den ..ten .......... 18..

Eingetragen im Register 8111) _ ' - 110]. =___„__"_" Dre Dtrcktion. Der Kontrolbeamte. (Facfimilx der Unterschrjftcn von (Unterschrift.) zwei Mttgltedern dernDtrcktion.) Dieser Coupon ist nach dem 1sten ....... 18.. ungulttg.

Rückseite: Angabe der Zahlsteüen, bei Welchen die Einlösung erfolgt.

*SchemaS. Talon

zum Couponbogen des Preußischen 11111122“ M über .................... der ..... %Pfandbrief-Anleihe vom Jahre 18..

Dem Inhaberdieses Talons werden gegen dessen 'Rüc'kgabe jzach 10 Jahren und vorgängiger Bekanntmachung der Dtrektton, ZMS- Coupons für fernere 10 Jahre nebst einem neuen Talon kostenfrex an den auf den Coupons bezeichnetenZinszahlstcllen gusgchändtgt, soweit nicht nach Art. 82 des Statuts ein erhobener W1dersp_ruch zu berück- fichtigen oder die Coupons dem Inhaber des Pfandbrrefs ausnahms. weise zu verabfolgen smd. Berlin, den ..ten, ............... 18.. Eingetragen im Register 5111) 1.1" 01. ::=“- ' Der Kontrolbeamte. , te Direkttoq. (Unterschrift.) (Facfimüe der Unterschrzft yon zwei Mitgliedern der Direktton.)

CentYPfandbricfs

4proz. vormals Nassauisches Staats-Anlehen von 1,000-000 F1. (1. (1. 1. Oktober 1851. '

Bei der ftattgchabten neunzehnten Vcrloosung der Partmlobliga. tionen des unter Vermittelung des Bankhauses M. 21. Von Rotwjchild & Söhne in Frankfurt a. M. negocnrten 4proz.v0rma16 Naffamschen Staats-Anlehens von 1,000,000 Fl. (1. (1. 1. Oktober 1851, find nach. verzeichnete Obligationen im Gcsammtbetragc vox) 20,200 Fl. zur Rück. zahlung auf den 30. Juni 1870 gezogen worden: 1111. 14. 31000 Fl. Nr, 5 und 99. Lit. 13. H1. 500 Fl. Nx. 51. 73. 131. 191. 259. 2/9. 355. 407. 414. 491. 595. 666. 677. 716. 764 und 776. 1116 (3. 8. 300 F1. Nr. 47. 65. 94. 95. 120. 132. 213. 289. 317. 357. 415. 431. 491. 584. 670. 716. 751. 837. 926 und 951. 1,16. 1). 5. 100 F1. Nr. 22. 92. 194. 258, 392. 403. 422. 583. 657. 663. 706. 722, 764. 773. 791. 893. 904. 941. 942. 954 986. 1107. 1136. 1251. 1253. 1334. 1413. 1421. 1430, 1455. 1526. 1530. 1544. 1639. 1646. 1662. 1699. „1703. 17451803. 187411111) 1989. Die Inhaber dieser Partialobligatwnerz wcrdxn htervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß fie die Kapttalbctragc- deren, Ver-

insung nur bis zum Rückzahlungstermine stattfindet, sowohl ber dem Bankhause der .Herren M. A. von Nothschtld & Söhne m Frank- furt a.M., als auch bei der Kön'tgltchen 'Re'gterungszHaupt. kasse in Wiesbaden, sowie bei1cderKön1gltchen Regzerungs- Hauptfasse, bei der Königlichxn Staatsschylden-Ttlgyngs. kasse in Berlin, bei der Köntgltchxn Krets-Stxuerfajse in Frankfurt a. M. und bei den Köntgltchen Be_ztrks-Haupt- kassen in Hannover, Lüneburg Und Os,n,abruc_k gegen Rück- abe der Partialobligationcn und der dazu gehörtgen, mcht vxrfallenen Zinöcoupons nebst Talons erhebcnkönncn. Resta_nten. Ruckzahl- hat am 30. Juni 1867: 1-113513. Nr. 188. [ab. (ck. Nr. 342 und 580. 1116. 1). Nr. 1. 344. 523. 1308. 1494 und 1543. Rückzahlbar am 30. Juni 1868: 1111. 14. Nr. 85 und 97. 1,16. 13. Nr. 351 und 371. 1111. (ck. Nr. 166 und 618. 11113. 1). Nr. 41. 44. 212. 366. 488. 971. 1117.1398.1500.1824 und 1941. Rückzahlbar am_30. Juni 1869: 1113. 14. Nr. 9. 1,113. 13. Nr. 590. 651 und 787. 11113. 0. 111. 154. 241. 372. 412. 475 und 520. 111131). Nr. 85. 125. 265. 305. 371. 376. 377. 835. 1058, 1129. 1168. 1172 1312. 1364. 1396. 1764 und 1772. _

Wiesbaden, den 16. Marz 1870.

Der Königliche Regierungs-Präfident. Graf Eulenburg.

4proz. vormals Nassauisches Staatsanlehen von 4,000,000 F1. (1. (1. 29. November 1858. .

Bei der ftattgehabten fiebenten Vcrloosung der Partialobvgattonen des unter Vermittelung des Bankhauses der Herren MIA. von Roth- schild & Söhne in Frankfurt a. M. negociirken 4proz. vormals Nassauischen Staatsanlehcns von 4,000,000 F1. (1. (1. 29. November 1858 find zurRückzahlung in 1870 nacbverzeichnete Nummern gezogctx Lvorden, und War: 11. Zur Rückzahlung auf den 30. Zum 187 0. 1111. 11". 5, 100 F1. Nr. 239. 524. 530. 1095. 1146. 1703 und 1828. 1.113. (Jr. 9. 200 Fl. Nr. 46. 182. 238. 391. 490. 908 und 1856. 1116. kl. 5 300 F1. Nr. 151. 242. 658 und 895. 11113. .]. 51. 500 Fl. Nr. 53. 104. 859. 1041. 1119. 1214. 1229. 1522. 1538. 2300. 2634. 2726. 2728. 2734. 2929. 3167. 3851 und 3873. 1116. 1(. (1 1000 Fl. Nr. 192. 540. 893 und 922. 13. Zur Rückzahlung auf den 31. Dezember 1870. 1-11. 17. (1 100 F1. Nr. 141. 183. 248. 893. 910. 1001. 1037 und 1830. bit. (1. 5 200 Js. Nr. 14. 30. 172, 190. 389. 491. 1085. 1855 und 1916. 1116. 11. 5 300Jl. Nr. 91. 134. 241. 615 und 768, [1113.15 500 Fl. Nr., 12. 44. 618. 693. 736. 914. 999. 1311. 1599. 1888. 2484. 2989. 3161. 3283. 3526. 3552 1111174003. 1111. 1ch. 5 1000 Fl. Nr. 114. 266. 302 und 929. Die Inhaber dtxsek Partialobligationen Werden hiervon mit dem Bemerfcn_benachrtch- tigt, daß fie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur [118 zum be- treffenden Rückzahlungstcrminc stattfindet, sowohl bei den] Bankhaus? der Herren M. A. von Rothschild & Söhne 111 Frank- furt a.M., als auchbci der Königlichen RegierungszHaupt- kasse in W iesbad en, sowie bei jeder Königlichen Regxerungs- Hauptkasse, bei der Königlichen Staatssch-uldeU-Ttl' gungskasse in Berlin, der Königlichen KrerY-Stxuek' Kasse in Frankfurt a. M. und bet den Krömgltchen Bezirks-Hauptkassen in H'annover, Lüneburg und Osnabrück gegen Rückgabe der Partialobligationen und der dazu gehörigen, nicht verfallenen Zinscoupons nebst Talon erheben können- Restanten. Rückzahlbar am 30.Iuni1864.1-113.11.Nr.„]2- Rückzahlbar am 30. Juni 1865. 111611. Nr. 255. Nuck-

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a 31. Deze 1ber 1866. 1111.11. Nr. 559. Rückzahl- a 30. uri 1867. 1,11. D". Nr. 520. Rückzahlbar am .I i 186811115. (1. Nr. 1142. Rückzablbar am 30. Juni

9. it;. 13". Nr. 253. 907. 1086. 1458 und 1537. 1,1t. (Jr. Nr. 138.

. 323. 696. 984. 1255 und 1783. 1111. 1:1. Nr. 61. 193 und 985. bit. .]. Nr. 420. 1253. 3676 und 4154. 11113. [€. Nr. 462. Rück- zahlbar am 31. Dezember 1869. Sämmtlichc, nach Bekannt- machung vom 8. März 1869 für diesen Termin verlooften Partial- Obligationen.

Wiesbaden, den 16. März 1870. Der Königliche Regierungs-Präfident,

Graf Eulenburg.

Reichstags = Angelegenheiten.

Berltn , 29. März. In der gestrigen Sißung des Reichs- tags des Norddeutschen Bundes , bei der zweiten Berathung über den Haushaltsetat des Norddeutschen Bundes, erklärte der BundeSkanzler Graf von BiZmarck-Schönhausen in Betreff des Hagenschen Antrags:

Der 91cichstag wolle beschließen, zu erklären: 1) Daß für die Bundesregterungep nicht blos die Titel des Hauptetats, sondern die einzelnen gcnehmxgtcn Pofitioncn der Spezialetats als maßgebende Norm zu betrachten, und von dem Rechnungshof bei Prüfung der Rechnungen zu'Gxunde zu legen seien, u. s. W.::

Der Etat 1| numer nur (Heseß für ein Jahr, der Reichstag kann ja im nächsten Jahre anders beschließen, er erklärt fich seinerseits auch nur für em Jahr. Wir haben gar kein Bedürfnis; zu sogenannten Virement5_ odcx Uebextragungen, Wir find vielmehr fest entschlossen, uns an dte hier vottrten Titel zu halten, und wir find das immer gewesen, auch vor dem Hagen'scben Antrage.

Ferner nach dem Abg. Frhrn. von Hoverbeck:

Ich möchte nur in Bezug auf das, was der Herr Abg. Freiherr von Hoverbeck sagte, der irrigen Auffassung entgegen treten, als wenn zwischen der Ansicht, die hier vom Tische des Bundeskanzleramtes vertreten ist, und der des Herrn Abg. Hagen irgend welcher Unter- schied bestände, als ob etwas Anderes hier hätte gesagt werden sollen, als daß die Verwaltung der Bundesregierungen sich bervußc ist, nach den von dem Herrn Abg. Hagen gewunschten Grundsäßen gehandelt u haben, und guck) entschlossen ist,- in Zukunft so zu handeln. Dieser Kluterschied existtrt nicht und ich halte es für nothwendig, dies zu be- richtigen. Die Bundeércgierungcn Werden nicht erst durch den ange- nommenen Hagen'sMn Antrag gcnöthigt, so zu handeln, wie fie stets gehandelt haben und handeln Werden, sondern das Einversiändniß war von Hause aus vorhanden, und der Antrag war daher meiner Ueberzeugung nach überftüsfig. , _ " '

-- In Betreff der für ständtge Hulfsarbetter ausgéworfe- um 6800 Thlr. bemerkte der Bundeskanzler nach demselben Abgeordneten :

Diese Mehrforderungm beziehen fich rein auf Bundesangclegen- heiten, sie sind begründet durch das Maß von Geldaufwand, welchcs erfahrungsmäßig erforderlich ist, um Arbeitskräfte von der besondern, von den Anforderungen, die bei den inneren Ministerien gemacht werden, Wesentlich abweichenden Leistungsfähigkeit für den auswärti- gen Dienst zu gewinnen. Mit den Leistungen für den preußischen Staat steht das in keinem Verhältniß, und da ich nach der Andeu- tung des Vorredners annehmen darf, daß es nicht seine Absicht ge- Wesen ist, auf die Frage von den 30,000 Thlrn. heute auch einzugehen, so enthalte ich mich des Weiteren hierüber. ,

-„- Auf eine Anfra e des Abg. Forckel m Betreff der Position »Courier- und eisekoften: 25,000 Thalera antwortete der Bundeskanzler:

Ich kann diese Frage dahin beantworten, daß die Vervollkomm- nung nicht des Postwesens, sondern des Eisenbahnwesens und der Dampfschiffahrt einen erheblichen Einfluß auf die Zunahme der Couriersendungcn gehabt hat," einen Courier zu senden,_ist heut zu Tage sehr viel wohlfeilcr als früher, wo der Mann m1t C trapoft und Courierpferden durch die Welt fuhr. Das BedürfmÉ , den Inhalt der Depeschen geheim zu halten, ist ganz dasselbe ge-

lieben und mir ist nicht mitgetheilt worden und ich habe nicht erfahren , daß von Seiten zweier 'von dem Vorredner genannten Regierungen irgend eine Verminderung in ihrem Courierdiewst, trgend eine Beförderung ihrer Depeschen durch die Post im größeren Maße als früher etwa stattgefunden hätte. Die Sendun- gxn, welche durch das norddeutsche Bundesgebiet gehen, könnten aller- dxngs 1a „unbedenklich dcr Post anvertraut Werden und Werden das veretcht m höherem Maße, als es früher der Fall gejvesen ist,“ aber Preses Zutrauen ist nicht überall gegenseitig. Wir schicken nur die- jenigen Depeschen mit der Post, von denen es uns gleichgültig ist, Ob se „zur Kenntniß fremder Regierungen und vielleicht in die Oeffenxltchkeit gelangen oder nicht. Diejenigen Depeschen, dercn öffcptlxche 'Kenntnißnahme uns nicht gleichgültig ist, schicken wir un- bedmgt unt Courieren, und die Noihwendigkeit davon ist uns in der letzten Z(it noch einleuchtende]: geworden als früher und deshalb ein rxgelmaßtger Couricrdicnft auch nach entfernteren Gegenden einge- rlchtet jvoxdetx, wo wir uns früher häufiger Courieren fremder Regterungen, seltncr der Post mit unseren Kommunikationen akxvcrtrayt haben, wo aber in früheren Zeiten die Mittheilungen, die WM dahm zu machen hatten, gewöhnlich nicht von der Wichtigkeit waren, von der fie heute mitunter find., wo wir dann wünschen, den nhalt derselben nur uns und unseren Agenten bekannt zu machen. ck fgnn deshalb die Frage nur im umgekehrten Sinne beantworten, als 116 der Herr Vorredner gestellt hat: wir bedürfen der Courier- sendungen in höherem Maße, und die größere Wohlfeilheit der Beför- demng hat ste zu unserer Genugthuung erleichtert.

7- Ueber die Dienstgebäude (Tit. 5 Nr. 1 „und 2) gab der Prästdent des Bundeskanzleramts, Staats-Mmtster Delbrück , nachstehende Aquunft:

Meine Herren, das Gebäude, welches aus Bundesmitteln für das BundeSkan [eramt angekauft worden ist, befand fich im Vefiß der preußischemiegicrung und war einer Verwaltung überwiesen, nämlich dem preußischen Staats-Ministerium, welche nicht auf den Band über- ging. Das ist der Grund, weShalb dieses Haus von dem preußischen Staat gekauft ist. Im vorliegenden Falle handelt es fich um zwei Gebäude, Welche im Befiß von Verwaltungen fich befanden, die am 1. Januar 1). I. an den Bund übergegangen find, und cs walter hin- ücht1ich dieser Gebäude dgffelbe Verhältniß ob, wie es beispielsweise obwaltet bei den sämmtlichen Postgebäuden, die auch als Eigenthum des preußischen Staats in dcr Benußung derjenigen Verwaltungen fich befanden, die aus der preußischen Verwaltung in die Bundesverwaltung übergingen. Was die Excmplifikation auf den Nnsaß für Miethe für die Normal - Eichungskommisfion anlangt, so trifft fie nicht zu. Der „Herr Vorredner unterstellt unrichtig, daß die Normal-Eichungs- kommi1fion des Norddeutschen Bundes fich in einem preußischen Staatsgebäude befinde. Sie hat fich früher darin bcfundcn, und da- für ist keine Miethe Verrechnet. Die preußische Regierung war nicht mehr in der Lage, dieses Verhältniß fortdaucrn zu lassen, Weil die Räume für andere StaatszWecke gebraucht wurden. Dies hat zu der Nothwendigkeit geführt, für die Normal-Eichungskommission in einem Privatgebäude eine Wohnung zu micthen. DeLhalb ist der Mieths- ansaß hier im Etat dcs Bundeskanzleramts gemacht worden, welcher nicht gemacht sein Würde, wenn nach wie vor die Normal-Eichungs- kommisfion fich in einem Staatsgebäude befunden hätte.

-- Der Bundeskanzler, Graf von Bismarck-Schön- hausen, nahm in derselben Angelegenheit das Wort:

Ich halte die Grundsätze, nach denen die Regierungen in ihren AuScinandersc-ßungen mit dem Bunde bei Bcnußung von Grund- stücken bisher Verfahren snd, für die einzigen praktisch anwendbaren, wenn man nicht eine Art yon jurißischcm Liquidationsprczcß Über die sämmttichen EigenthumIVerhältniffe einleiten will, der in einem Menschenaltcr nicht zu Ende kommen würde. Ich will durchaus nicht inFUbrede steklen, daß eine Anerkennung dicser (Hrnndsäßc auch von Sexten der parlamentarischcn Körperschaften durchaus wünschens- Werth tft, und stelle ganz anheim, in Welcher Form fie dercinst er- folgen kann- ob im Wege der Gcseßgebung oder im Wege der Re- solution. Ich glaube aber, daß bei näherer Prüfung die parlamen- tarkschen Körperschaften zu der Uebcrzeugung kommen werden, daß die Grundsäße, nach denen gehandelt worden ist, die praktisch richtig- sten und anwendbarsten find, Wenn man fick) nicht in ganz unmög- liche Fragen verlieren will. Wenn ein Grundstück verkauft wird, das einem cinzelncn Staate gehört hat und in Benußung des Bundes übergegangen ist, so find zwei Fälle möglich. Entweder der Erlös aus dem Verkauf soll dazu dienen und ist dazu unentbehrlich, ein Grundstück Von ähnlicher Qualität zu demselben Zwecke wieder zu er- werben,“ dann verbleibt nach den bewälrtcn Traditionen der Finanz- verwaltung Preußens dcm bctheiligten essort der Kaufpreis, der ja nur dazu bestimmt ist, das Grundstück zweckmäßig an einer anderen Stelle wieder zu erwerben. Will man von diesem Grundsaß abweichen, sonöthigt man die einzelnen Ressorts unzweckmäßige und kostspielige Situationen beizubehalten, weil fie sich agen: wmnich das Grundstück vcr- kaufe, so kann ich über den Ertrag nicht disponiren, um mich zweckmäßiger und nüßlicher einzurichten, sondern ich bin von Bewilligungen ab- hängig, die mir vielleicht nicht gewährt werden, also bleibe ich lieber in der schlechten und nachtheiligen Situation, als daß ich gar nichts habe. Ztveitcns aber ist der andere Fall möglich, daß ein solcher Be- darf, dasselbe Grundstück an einer anderen Stelle Wieder zu erwerben, nicht vorhanden ist. In dem Falle - und er ist vor kurzer Zeit bei der Poftvcrwaltung in Westfalen oder am Rhein, ich weiß es nicht genau, vorgekommen - in dem FaUe, daß also der Erlös des Grundstücks nicht erforderlich ist, um dasselbe Etablissement für den Bund an einer anderen Stelle neu zu gründen, fällt dieser Erlös zurück an den einzelnen Bundesstaat, dessen Fiskus Eigenthü- mer geblieben ist und der die Nußnießung, die ZUpSkÜÜSZ an den Bund übertragen hat. Nach diesen Grundsäßen haben wir bisher verfahren, und wir stellen fie zur Prüfung und sind sehr gern bereit, darüber mit dem Reichstage, resp. mit den Landtagen uns in ein Einvernehmen behufs der Verständigung zu seßen. In dem vor- liegenden besonderen Falle, wo es fich um die Lokalitäten des aus- wärtigen Amtes handelt, glaube ich kaum daß die preußische Regie- rung auf den Einfall kommen könnte, diese 80kalitätcn ihrer bisherigen Benußung zu entziehen, und Wenn fie das thäte, so würde ich, wenn ich als Bundeskanzler dort ( mittirt würde, immer in der Lage sein, als preußischer Ministerpräsi ent von dieser Regierung ein Unter- kommen zu verlangen.

-- Bei der DiZkusfion über den Marine-Etat entgegnete der Bundeskanzler dem Abg. Harkort:

Meine Herren! Es ist sehr leicht, hier aus Akten, die der Ver- sammlung nicht vorliegen, über »schändliche Verlcßnngxn dcs Völker- rechts« zu sprechen, aber gegen die Forderung glaubt'1ede Regierung eines civilifirten Staates doch geschüßt zu sein, dre dahm gehen könnte, daß sie bei Prozessen ihrer Unterthanen vor fremdey Gerichten den Ansprüchen ihrer Unterthancn durch Panzerschtffe in W Häfen, wo die Gerichte fungiren, Nachdruck geben soll. Erne solche Zumutbung bei Gelegenheit des Marmcx Etats als Beschrverde bezüglich dcr Verwendung der Marme zu stellen, das ist voüständig - neu, meine .Herren, und ich glaube, es muß ein sehr fester Entschluß bei Jemand vorhanden sein, Alles zu benutzen, was fich irgend gegen eine Regierung aufbrin- gen läßt, um ihr einen Vorwurf daraus zu machen, daß se in einer Prozeßsache, die seit 5-6 Jahren- so viel ich mich äußerlich erinnere