1481
für das Aufgebot von Privaturkuuden geltenden geschlichen Veftim- den Nummexn nach_ dem beigxfügtetx Schema_1. uyter der Bezeich- mungen. Zinscoupons "und Talonß können Weder aufgeboten, noch nung: »Netße-„Brtcger Prioritaxs-Obltgaxton der Ober- mortifizirt werden; Jedoch soll den) enigcn, wclcber den Verlust von . schlesi_schen Etsenbabngesellschasta ausgeferttgt.
Zinscoupons vor A [auf der Ver] hrungsfrift (§. 2) bei der König- - Dteielben zerfallen in '
[ichen Direktion anmeldst und den stgttgchabten Bcstß in glaubhaftcr 250 Stück zu 1000 Thlr. von Nr. 1 W 250, zu- Weisc darthut, nach Ablauf der Vmährungsfrift der Betrag der an- saxpmcn ..................... _.... .......... gemeldeten und bis dahin nicht zum Vorschein gekommenen Zins- 500 Stuck zu 500 Thlr. von Nr. 251 [US 750, zu-
coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. saxnmen .................................... 250-000 ' §. 9. Die in den §§. 4, 5 und 7 vorgeschriebenen öffentlichen 7000 Stuck zu 100 Thlr. von Nr. 751 bis 7750,
Bekanntmachungen erfolgen durch zwei Breslauer Zeitungen, dcn zusammen ........................ . ........ 700,000Y» PreußisckzetZ C-.ch,c:c1“ts-AnzZeJigenri_oderZ dke Zeitung, die an seine Stelle Summa ],200,000 Thlr. iki“- U" ur “".“ “" war rge .“ ung. „ , . Jeder Obligation Werden Zinscou ons für i'm a re und ein „ZU ,Uxfund dtejcs dabenkW'tr das gegenwarttge landesherrltche Talon zur Erhebung fcrncrer Couponspnach Ablafuf LOL ?üanahren PXUZÜW'UW AÜWÖWÜUIMÖÜW'K vollzogen' und unter Unserem nach den Weiter beigefügten Schemas 11. und 111. beigegeben. Die Komgllchcn IMM; ausfexttgen lassen, dhne edoch dadurch _den Im Coupons sowie der Talon werden alle fünf Jahre auf besonders zu ha'hcrnder Obliganotxen m Ansehung threr efrtedtgung eme „(He- erlasscnde Bekanntmachung erneuert. n'ahrlxxstupg von Sexten des Staats 3" geben oder Rechten DMM Auf der Rückseite derObligationen wird das gegenwärtige Privi- JU praxudtziren. „ , , , - . . „. legium abgedruckt. Das gegenwartige PUVUeglum :| durch dle Geseß'S-“ammlung Z. 2. Die Inhaber dieser Obligationen erhalten jährlich vierein- bekannt zu mzacherx. , halb Prozent Zinsen, welche znnächft auf dieder Oberschlefischcn Eisen- Gegeben Berlm, dk" 28- März 1870- bahngescllschaft zufließenden Ueberschüsse der Neißc-Brieger Eisenbahn, ([“- Z*) Wilhelm. beziehungsweise auf die Dividende der von ihr erworbenen Neiße-
1,480
Verwaltungsraébes der Neiße-Brieger Bahn vom Königlichen Han. “Bahn Aktien und sow "'t d' 3 ' “ - - . . . 4 . , ct tese Beträge zur Deckun der men m delsmtmftertuuz fcstgeseßt. . „ binrcichcn sollten, auf den jährlichen Reinertrag gdes OKrsxhlesischcehjx Z. 10. Dxc in Folge. dteses Vertrages erforderltckxen Nachträge zu Eis:“nbatm-Unternehmens radtzirt werden. - den S1atutcn dk)", kontrdhtrendenGLsc!1s„chafkkn soUcn wfort, der König- Die Zinsen werden in halbjährlichen Raten, ])05t1111m0ram10 am l!chc11„ Staatsrxgtelrutng Bxbufs Herbetfuhrung der Allerhöchsien Gc- 2. Januar und 1. Juli von der Königlichen Eisenbahn-Hauptkasse in "ck"*ngle YYY] "“Den-s V t „ _ Breslau, sowie an den in Berlin und Ratibor und nach- dem Er- die Iderscdl sfx . ÉI'ssténb tese sller ragrs mfl. etwatger Stempel trägt messen der Königlichen Direktion der Oberschlefischcn Eisenbahn etwa 5 ' cz: -L U" WUK? ? schaft. „ anderjveitig noch zu errichtenden und gehörig (Z. 9) zu publizircnden ' „ Hx'hufs' Ycrechnung dcr SItempelxoftex jvrrd beyrerkt, daß das im Zahlstellen ausbezahlt. Ind xxxprxxtrrtx (?„auftgel'd zu" /5 (zwet Junthetl) fur das MobilYar- Dcr vorbezeichncte jährliche Rcinertrag der Wilhelmsbahn resp. Nric ch Eichlb ,hunfslöcr) ftur d(xs Imywbrltarvermögen dcr Netße- der Oberschlcfischcn Eiscndahn besteht aus dem, nach Deckung der lau- “ Brgcslau dcnaZFMDe WTF YYY" 'Md' „ „ fenden Verwaltungsq Unterhaltungs- und Betriebskosten, der Beiträge Direktoréum d .Nezcchx () ' Brcßlqu, den.31*.Dk3MMk18(-9- Zu den Reservc- und Erneuerungsfonds, ferner der Zinsen und plan- Eisenbahneres UWE“ trteger Köm l1che Dtreftxon der Ober- mäßigen Auwrtisationsdeträge der im Eingange dieses Paragraphen CarlErtel ])1' gJes af“? b “ chles1schen Etscnbahn. wegen ihrer Vorzugsrecbte erwähntcw Prioritäts-Obligationen dcr “ouisReic'he-d 0 LZH Qal'e? k„Oezttze. Schwetßcr. Gehlen. Wilhelmsbahn und der Obrrschlefischen Eisenbahn und der den Star- Heimann WWU k-IU ldU ltckhoff. Schultze. Förster. gard-Posencr Aktionären gewährleisteten Rente, übrig bleibenden Be- mann. R lb et X He e- trage der gesammten Jahreseinnahme beider Bahnen.
- 9 “ aro. Die Zinsen der auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums zu emittirenden PrioritätsObligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jahxen, von den in den,bctreffenden Coupons bestimmten Zahlungs- termrnen an gerecknet, mcht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der
250,000 Thlr.-
Talon uder
Camphaustn.
. . 3 . Stamm-Aktre der NetßRGBrteger Eisenbahngesellschaft
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe vom ... . ......... . ab an dyn durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stcljen dre ..te Serje der stcoupons für die Jahre ..... bis ..... , sdfcrn nicht' yon dem Inhaber der Aktie bei der unterzeichneten Direk- tton rcchxzetttg Widerspruch dagegen erhoben wird.
BresIZU'dlch . „Hen k. .............. 18..
mgt e ire tion der Oberschlefischen Ei cnba n. (Trockener Stempel.) (Unterschrift iL Faßsimile.)
2 Thlr. 7'z Sgr. 80er 1. NH ] ErsterZinscoupon . „ _für die Aktie der NLtße-BUF'YLT Eiscnbahngesellschaft
ck ' "*“ ' :
;)th z:,haler fieben emen halben Silbergroschen bat nhaber die es Couvoys vom ab aus der Hauptkasse dFr Oberschlxs- schen Egenbahn und an den durch öffentliche Bekanntmachung bezeich- Foesxcn jZ-c-exjetl1lctrrzu 'echFn. Dieser T?Toupon wird ungültig und werth-
, e nt mnen Mk 1 ren na dem " ' ' ' zur Zahlung präsentirt wird. ck ck Falltgkettstermme
Brcsééan, den ..ten ............... 18..
. “önigliche Direktion der Obers le ts en Ei enba n.
(Trockener Stempel.) ckUT1§rscbrifx sn Zükßmiko)
Privilcaium der Oberschlefischen Eisenbahn e el] at ' " von 6,300000 Thalern Wilhelmsbahn-PriertätsIOfbljzxxtiéthjsnon Vom 28. März 1870.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Köni von ten en _ Vcachdezn dichdcrsckylefische EiscnbabngcselischaYt auf P(*Éérunßd ches nut dcr Wilhelms- (Cc-scl-Odcrbcrg) Eisenbahngcscllschaft abgeschlosse- nan( Betrtcbs-Ueberlassungs- resp.,Kaufvertrages vom 18./19. Dezember 186.) dgrauf angetxagcn hat," thr zum Zweck des darin stipulirten YUZWY'WÉ dcr Wzlhchnsbahn-Stamm- und Stamm-Prioritätsaktien tn 131torttaxs-Obltgat1013cn resp. Behufs Gewährung der stipulirten Kapitalsabfmdung a_n dte Akttonärc der Wilhelmsbahn die Ausgabe der gedachten, quf die Inhaber lautenden Prioritäts-Obligationcn im Gqsaxnmt-Ndmxna1bctrage von 6,300,000 Thalern zu gestatten, wollen Wtr m :Bcrycknchtt ung drr Gruninnüßigkcit des Unternehmens und ;YärGtiFejZanxßildecH . des H?cseYcL vojk1 17. Mai 1833 durch gegen- tum nere an e erri e ' '
11ax1cks1c0cnde€1§„Bedingungen ertheilen.h ck Genehm1gung htcrzu unter
. . :e zu emittircndcn Obligationen Werden u tr - ZTFZYUZTYMMUU nach dem beigefügten Schema [. uchcr dfeorrtlFeZ-
-Wilhelmsbahn-Prioritäts-Obligation der Ober lc i en d'“
ausgefc'rtigt. sch ssck Ctscnbahngcscllschaft-
Dtcsclbgt',zcrfa[lct1 in
1000 Stuck zu 1000 Thlr., 13633?) Nr. 1 bis
.. 1 „ usammcn ] ) (?“
0000 », , 500 » von 2,1131". 1001 bis WOW ““M"“
. "000 usam 11
23,000 » » 100 » Jon 5le. 70011191? MMW » , 30.000,zus0um1e112,300.000 »
_ ' _ Summa ..... 6300 000 . (» Jeder Obltgatton Werden stcoupons für fün? Jéhrc FZZ ein «*,alon zur Erhcbng fxrt1ercr Coupons nach Ablauf von fünf Jahren nach dyn Wetter bctgcfugtcn Schemas 11. und 111 bcichcbcn.
DtcCouvons sowie der Talon wcrden alle füanmNe auf beson-
Oberschlcsischcn Eiscnbahngeseüschaft.
, _Werden Talons nicht innerhalb Jahresfrist vom Tage ihrer Fäl- ltgfett ab zur Erhebung der neuen Coupons bcnußt, so erfolgt die Ausgabx der neuen Coupons nebst Talons nur an die Inhaber der Obligationen. '
§. 3.“ Die Prioritätsobligationen unterliegen der Amortisation, wclche xmt dem Jahre 1880 beginnt und durch alljährliche Verwen- dung von emhalv Prochnt des Nominalbetrages der cmittirten Obli- gqttonen und "den auf dre emgclösten Prioritätsobligationen fallenden Ztnsen aus esuhrt Wtrd. Die Nummern der für ein Jahr zu amor- ttfirendm rtorttätsodligationcn werden alljährlich im Mönat Juli, zuerst tm Jahre 1880, durch das Loos bestimmt und sofort öffentlich bekannt gemacht. _
Der Oberschlefi1chen Ciscnbahngesellschaft bleibt jedoch das Recht vorbehalten, 11th Genehmxgung des Staats sowohl den Amortisations- fonds zu yerftarxen und_ dadurch" die Tilgung dcr Prioritätsobligatio- nxn'zu beschleumgxxn, nne quch sammtlichc Prioritätsobligationen durch dte öffentltchen Blatter tmt sechsmonatlicher Frist zu kündigen und durch Zahhzn „des Nennwexthes einzulösen. fck he?“ Kun tgung darf ]edoch nicht vor dem 1. Januar 1880 ge-
e . * §. 4. Die AuZloosung der zu amortistrenden Prioritätsobli a- Yionen_ geschieht durch djs Königliche Direktion in Gegenwart eitJes ' AffentiltYenszoxangeiéxWettnth11 dierzehn Tage vorher zur öffentlichen. U,!" “U!" . , „?.ermme U 1 " Prwrxtatsoblxgattonen der Zutritt YeßattcxetFZrch den Inhabern der
5. 5. Dte Auszahlung der ausgeloosten Prioritätsobligationen erfolgt von dem auf den Ausloosungstermin folgenden LIänuar ab, z_um ersten Mal am 2 Januar 1881 in Breslau, Berlin und Na- ttbor und (111, nach dem Ermessen der Königlichc11Direktion der Ober- schlxfischcn Eisenbahrz „ctwa anderweitig noch zu errichtenden und ge- h0rtg (§. 9) zu publtztrenden Zahlstcüen nach dem Noa1inalwcrthe an dxe Vorzktger dcr betreffender: Prioritätsobligationcn gcgen Aushän- dtgung dcxsclben und deer daztz gehörigen, nicht fälligen Zinscoupons XFZFndFOFOdUPMÉ m'ithtl 1111ftf'adgklicfcrt, so wird der Betrag deé
cm a ta [ . ' '
verwéezndeö b p ge 1th und zur Emldsung der Coupons . m .“ rigen erlischt die Verbindlichkeit der Ge clls (: - 2162112111111?! etcjnZarh chdeq YriYZtäts-Zbliébation mit MQ Z.stLOLZFetYkFFr
. e, m vc em ice c aus c , ' - schehYk bcikanZthe1n§cht HMM" ists. 8 loost und, daß dtcs ge ' tc M „M cr lmortisation einzelö en '0 ' " - ' . tronctx Werden tn Gegenwzjrt eines Notarx vestrbratZFtl, IßadtsesOYiW daß dnss geschehen, durch dtje öffentlichen Blätter bekannt gemacht ,
Dte m_Folge der,Kapttglrückfordcrunq von Seiten des anaobers ZéanKeZFrl (31:11 I?.]ch'oll'BxsKOuRdiglmg (§. 3) außerhalb der Amortisa-
c klkla-1'e'1 ' ' ' wicdcr auszugeben befugt. !g1tnnen hmgcgcn ist M Gese0schaft
' . Die Inhaber der Prioritäts-Obli a'tionen dee Zahlung der darin verschriebenen Kapitaglbeträge deerzjsifhctjlxeßchß
Maßgabe der in den W 3 und 5 getroffenen Bc ti
* . mm - dern, axngcnchmcn: 5) wenn ein Zinszahlungstcrnüin auItdYtzuzrqucT- lung dtsyomblcn Rcmcrtm'gcn länqkr als drei Monate durch Ver- schu_ldcn der "Gesellschaft unbcricdtigt bleibt,“ [)) wmn der Transport- bctruteh auf sannnthchsaz zum O1wr1chlcsschcn Eisenbahn- Unternehmen gehortgcn Lokomotw-Etscmbahnen länqcx als sechs Monate' aus B Mulch bdlixd 031'cß'llkslcha1ft ganz aufhört. er- ." „c «cn ,)“ä en bedarf es einer. Kündi un s ' ' das Kapital.,fann von dem Tage ab, an !tZelchßnTUßinjejx'chdtiLsesrontl'l? Untrttt, zurucchfordcrt werden, und zwar': zu 0) bis zur Zahlung des
betreffenden Zinxcoupons u ]» - . brochcncn Tra"sp01'tbctrjéh?s„ ), drs zur chdcrhcrstcllung des unter-
dcrs 9zin _c2141ffÖ1k1dxk_BekaknntZtachung erneuerk.
, . u, er Ü keitc xcr bli ationen vir * *" ' ' '- thcann abgedruckt. g 1 d das gcgcnnarttgc Pkt „. “2. Dtc Inhaber dieser Obligationen erhalten vorbclxaltli '- ddch dcs Vorzygsrcchts, sowohl der bereits früher für ,das Unfcrncaneen ?I- W1,11)__clmqul)n' und Obcrsazlcfischcn Eisenbahn konzessonirten 3„[ZKerrttc-ZLZZOdltgatwnßcn, als „auch der in dem Vertraac vcm 23sten „Marz 1860. - Allerwockyst bestätigt unter dem 28. Mai 1866 _ den
§. . DicjcniqcnPrioritäts-Obli ationen „ „ . , Wel gekundr'gt smd, und, dex Bckanntmackpan durc1) dieYijchcheläoLsstlIth ktdmgoralevtct, mcht rechtzctttg zur Rc_alifirung einacbcn, werden während sith'Ya EßsTXszlex F?]?ZZZÜZF chr Köéißlfxchc? Direktion der Oberschle- ' „emma ' entich aufgerufen“ eben s aber dcsenungcachtct mcbt spatcns binnen “1 “ , g “ le * , , „ „a res r: n öffentlnben Aufrufe zur Realtsation ein, so eLlisckxt setianc-TYMZFÖY
Aktionära'n dcr Smrqard-Posencr Bahn gewährleistetcn Rmtr “ä
_ " _ , ' br- l;“,bxfm" Pwcht Zmstn, welche zunächst auf den der Obersch15skxazcn : 0kfxnbahngxselwchast'zufttcß'cnden Reinertrag dcr Wilhelmsbabn be- zulmmgswctsc auf dre Dividende der von ihr erworbenen Wilhelms-
. 8. Obligationen
aus denselben an das (Hescuschaftsvcrmö Nummern der wcrtblos ctvordcncn „90151008 yntxr Angabe der Q.x.:ion STUFF bckfan?" zu macbcnPritsto.mats Obligattonen von der [e ortiikation angeblick) vernichteter oder verloren ' er erfolgt im Wege des gertchtlichcn Aufgebots nach den
Graf von Jßenpliß. 1)1-. Leonhardt.
Schema 1. WilhelMSbahn-Prioritäts-Obligation
dr OberschlesischZÉEiesenbahngesellschqft
über _ ................. Thaler Preußisch Courant. Inhaber dieser Obligation hat aufHöbe des obigen Betrages von . . . .. Thalern Preußisch Courant Antheil an dem in Gemäß- heit _dcs Allerhöchstcn Privilegiums vom ..ten ............... 18.. cmittirten Kapitale von 6,300,000 Tbalcrn Preußisch Courant Prioritäts- Obligationen dcr Oberschlcfischcn E1se11bahngesclischast. Breslau, den . ten ............... 18.. Königliche Direktion der Oberschlefischcn Etscnbahn. (Fakfimile der Unterschrift zweier Direktionsmitglieder.) “ (Trockener Stempel.) EingetrZ'g/xn im Lagerbuch
Der HauZtkaffen - Rendant. (Unterschrift durch Stempel.)
Schema11. T a l o n
zu der Wilhelmsbalm - Prioritäts - Obligation
der Oberschlesiscken Eisenbahngesellschaft M ..........
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe, wodurch er zugleich über den Empfang der folgenden Serie der Zinscoupons quittirt, binnen Jahredfrist, vom .................... ab, an den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die ..te Serie der Zinscoupons für die Jahre ..... bis ..... , sofern nicht von dem In- haber der Obligation bei der unterzeichneten Direktion rechtzeitig Wider- spruch dagegen erhoben wird.
Breslau, den ..ten ............... 18..
Königliche Direktion der Oberschlefischen Eisenbahn.
(Trockner Stempel.) (Unterschrift in Fakfimile.)
Sch,ema111. Erster Zinscoupon für die Wilhelmßbahn-Prsoritäts-Obligation
k Oberschlesischcn JLeenbahn - Gesellschaft.
.......... Thaler .... . Silbergroschen hat Inhaber dieses Coupons vom ........... ab aus der Hauptkaffe dcr Oberschleststbcn Eisenbahn und an den durch öffentliche Bekannt- machung bezeichneten Sthen zu erheben.
Breslau, den ..ten .......... 18.. Königliche Direktion der Oberschlefiscben Eisenbahn. (Trockener Stempel.) (Unterschrift in Fakfimilc.) Verjährt am ..........
Privilegium der Oberschlesischcn Eiscnbahngesellschaft zur Emisfion
von 1,200,000 Thalern Neiße-Brieger Prioritäts-Obligationen.
Vom 28. März 1870.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem die Oberschlefische Eisenbahngesellscbaft auf Grund des mit der Neißc-Brieger Eiscnbahngcsellschaft abgeschlossenen Betriebs- überlassungs- resp. Kaufvertrages vom 30. und 31. Dezember1869 darauf angetragen hat, ihr zum Zweck des darin stipulirten Um- tausches der Neiße-Brieger Stammaktien in Prioritäts-Obligationen resp. Behufs Gewährung der stipulirtcn Kapitalsabfindung an die Aktionäre der Neißc-Brieger Eisenbahn die Ausgabe der gedachten, auf die Inhaber lautenden Prioritäts-Obligationen im Gesammt- Nominalbctrage 'von 1,200,000 Tbalern zu gestatten, wollen Wir in Berückfichtigung der (Hemeinnüßigkcit des Unternehmens und in Ge- mäßhcit des §. 2 des Gescßes vom 17. Mai 1833 durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung hierzu unter nach- stehenden Bedingungen ertheilen.
Brieger Stammaktien und, soweit diese Beträge zur Deckun der Finfen nicht hinreicben sollten, auf den Ertrag der OberschleZs
chen isenbahnftrecken radizirt werden. Bezüglich des leßtcrcn bleibt jedoch den bereits früher für das
Unternehmen der Neiße-Vrieger Eisenbahn und den der Oberschlefischen Eisenbahngeseüsckzaft konzesfionirten Prioritäts-Obligationen, ingleichen der durch den Vertrag vom 23. März 1866 - Aaerhöchst bestc'jtigt unterm 28. Mai 1866 - den Aktionären der Stargard-Posener Elsen- bahn gewährleiftcten Rente, so wie der durch den Vertrag vom 18. resp. 19. Dezember 1869 den Aktionären dcr Wilhelmsbahn gewähr-
leisteten Rente das VorzugSrccht vorbehalten. Die Zinsen werdcn in halbjährlichen Raten posbnumczrauäo am
2. Januar und 1. Juli von der Königlichen Eisenbahn-Hauptkaffe in
Breslau, so wie an den inBcrlin und nach dem Ermessen der König- lichen Direktion der Oberschlefischen Eisenbahn etwa anderweitig noch zu errichtenden und gehörig (§. 9) zu publizirenden Zahlstellen ausbezahlt.
Der vorbezeichnete jährliche Reinertrag der Neißc-Brieger resp. dcr Oberschlefischen Eisenbahn besteht aus dem nach Deckung der laufenden Verwaltungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten, der Beiträge zu den Reserve- und Erneuerungsfonds, ferner der Zinsen und plan- mäßigen Amortisationsbeträge der im zweiten Absaße dieses Para- graphen Wegen ihrer VorzugSrechtc erwähnten Prioritätsobligationen der Neiße-Brieger Bahn und der Oberschlefischen Eisenbahn und der den Aktionären der Stargard-Posener und beziehungsweise der Wil- helmsbabn-Gesellschaft gewährleisteten Renten übrig bleibenden Betrage dcr gesammten Jahreseinnahme beider Bahnen.
Die Zinsen der auf (Hrund des gegenwärtigen Privilegiums zu emittirenden Prioritäts-Obligationen, dercn Erhebung innerhalb mer Jahren, von den in den betreffenden Coupons bestimmten Zahlun s- terminen an gerechnet, nicht gcschedcn ist, verfallen zum Vortheil er Oberschlcfischen Eisenbahngesellschaft. ' .
Werden Talons nicht innerhalb Jahresfrtft vom Tage thrzr Fälligkeit ab zur Erhebung der neuen Coupons benußt, so erfolgt dte Ausgabe der neuen Coupons nebst Talons nur an die Inhaber der Obligationen.
§. 3. Die Prioritäts-Obligationcn unterliegen ,der Amortisation, Welche mit dem Jahre 1880 beginnt und durch alljährliche Verwen- dung von einhalb Prozent des Nominalbeéraqes dcrjemjttirten Oblt- gationen und der auf die eingelöstcn Prioritäts-Obltganonen fallen- den Zinsen ausgeführt wird. , . , . "
Die Nummern der für ein Jahr zu amorttfirenden Prtorttats- Obligationen werden alljährlich im Monat Juli, zuerst im Juli1880, durch das Loos bestimmt und sofort öffentltcv bekamzt gemacht.
Der Oberschlcsischen Eisenbahngeseüschafi bleibt ]edoch das Recht vorbehalten, mit Genehmigung des Staates sowohl den Amortisations- fonds zu verßärkcn und dadurch die Tilgun der Prioritätsobligationen zu beschleunigen, wie auch sämmtliche Ußrioritätsobligationen durch die öffentlichen Blätter mit sechsxjwnatlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des NcnnWerthcs ctnzulösen.
Die Kündigung darf jedock) nicht vor dcm 1. Januax 1880 geschehen.
§. 4. Die AUSloosung der zu amortifirepdcn Priorttats-Obliga- tionen geschieht durch die Kö11ig_1iche Direktton deJr Qberschlefischen Eisenbahn in Gegenwart eines önentlichen Notars m emem vierzehn Tage vorher ur öffentlichen Kenntniß zu_ brßngenden Termipe, zu Welchem den nhabern dcr Prioritäts-Oblxganoncn der Zutrttt ge- stattet wird. “ . , _ „ „
§. 5. Die Auszahlung der ausgeloostcn „Prtorttats-Obltgattonen erfolgt von dem auf den AuSloosungstermm folgenden 2. Januar ab, zum ersten Mal am 2. Januar 1881 ijreslau, Berlm und an, nach dem Ermessen der Königlichen Dircftton der Oberfchlefischen Eisenbahn ctwa anderweitig noch zu crricbtxnden und gehörtg ( . 9) zu publizirendcn Zahlstellcn nach dem Nommalwcrthc an _dte,§ or- zeiger der betreffenden Prioritäts-Obligationen gegen Auéhandtgung derselben und der dazu gehörigen, nicht fälligeanscoupons. Werden
die Coupons nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapital gekürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet.
Im Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit „der (Hcscljscbaft zur Ver- zinsung einer jeden Prioritäis-Obligation nut dem 31. Dezember des- jenigen Jahres, in Welchem dieselbe ausgeloost und, daß 13th geschehen, bekannt gemacht worden ist. „ „ _ „ „ , .
Die im Wege der Amorttsatton cmgcldsten PrlorttätS-let- gationen werden in Ge enwart eines Notars verbrannt und es wird,
& 1,
Die zu emittirenden Obligationen Werden unter fortlaufen-
daß dies geschehen, dur die öffentlichen Blätter bekannt gemacht.