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1610
u n und erspektive. Geschichte der Baukunst. Ein- MZH klrlxoß GebäYden. Entwerfen von Gebäyden. Orna- mentik. Landwirthschastliche Baukunst. Ausarbeiten von Pro- jekten und Kostenanschlägen nut Praktischen Uebungen. __
Elemente des Waffer-, Wege-, Eisenba1)_n- und Brucken- baues. Wasser:, Wegc-, Eisenbahn- und Bruckenbau-Konstruk- ' Sübun en. _ _ tion PraktJschc Geometrie mit Si_tuattonszei_i_h_nen und Uebun- gen. Ausgleichungsrechnung._ Höhere Geodafte. _ _
Elemente der Mineralogie und __Gcognofie. Mineralogie und Geogndfie. Metallurgie und Huttcnkunde. Prohirkunst. Salinenkunde. Uebungen im Entwerfen von Fabrik- und üttenanla rn. _
H Ornanigentcip, Figuren-_ und Landschaftszeichnen. Vau- Und Maschinenzeichnen. Vdsstren U11_d_Modc[11ren.
Diese Disziplinen werden regelmaßig an der Schule gelehrt. Vorträge iiber anderweite Lehrgegenstande sind dadurch aber ' aus e [0 en. _ mcht§_ 4.g schhieffLehrgegenstände der allgemrinen S_chul_e_bi1den die Naturwiffenschaften und die Mathematik, sowie dic_1cmgen DiSziplinrn, wclche für die Fachstudien Voraysscßung smd.
In der Fachschule fiir Bau- und Jrigenieiirwcsexx werden Techniker fiir den Hochbau und Techniker fiir. Ciprnbahize, Straßcn-, Waffer- und Brückenbau, m der_ ckach1chule_ fur Maschinenbau und mechanische Techmk, Muschis]TULJLJJMWUW, Vorsteher nwchmüsch-technischer Etablisxcnicnts (Spitznerciezi, Webereien, Maschinenfabriken U. s. w.) , s0__ wre T_echmker fur das Eisenbahnwesen, in der Fachschule fur chennsihc Technik und Hüttenkunde praktische Chenuker, BorstrYer chermsch-techm- scher Etablissements s(FKFexei-sn , chemische gabriken u. s. w.)
üttenleute au LU e. _ _ und Zen Architekten (11111) Ingenieuren gewährt die Anstalt Ge-
“8U'7"* . ...,-c;, _ ' ic bildun wel e die urück- legllng der PrLJMFÜKeFZ-[eé1ZxOrblYl-Zéxéälzteugf- Nchqk, Z
Diejenigen, welche sich zu Lehrern an den Gewervejchulen und den höheren technischen Lehranstaltxn ausbilden wollen, könueu an der Anstalt ihre Studien zurucklegen. _
Z. 5. Der Unterricht wird in _Form von Vdrträgen er- theilt. An diese schließen sich Repetitionen, Arbeiten in _den Zeichensälen, Laboratorien und ngmlungxn', sowie praktische Uebungen und Unterweisungen bei gelegentlicher? Exkursionen.
In der allgemeinen Schule rst der Unterricht vorwiegend theoretisch; in den Fachschulen treten die praktischen Uebungen mehr in den Vordergrund. _ _ _ _ _
Z. 6. Fiir den Unterricht in _d_6n_Disztplmen der_aklge- meinen Schule ist der Lehrgang eixijcihrtg. Der Unterricht in den Fachschulen ist auf einen dreijährigen Lehrgang berechnet; in dem ersten Jahre läuft er neben dem Unterricht _der allge- meinen Schule einher. Er gewährt in diesen drci__Iahren eine abgeschlossene Ausbildung,“_ in der Fachschule fur _Bau- und Ingenieurwesen dient er nxsbesondere zur Vorbereitung für die Staatsprüfung als__Baufuhre_r. _
In der Fachschule fur Maschinenbau und mechanische Technik, sowie in der Fachschule für Bay- und Ingenieurwßsen, schließt sich an diesen Lehrgang noch em weiteres _Studtenxahr an, welches der höheren AuL'vrldung gewidmet 117. In _der Fachschule für Bau- und Ingenieurwesen soll dasselbe ms- dcsondere zur Vorbereitung für die Staatsprüfung als Bau- meister bestimmt sein. _ _ _
J. 7. Die Aufnahme m die Anstait rst durch den Nach? weiß einer bestimmten Vorbildung bcdmgt. Doch kann bei AuZländern in geeigneten Fällen von diesem Nachweis abge- sehen werden. _ _ _
Zur Aufnahme berechtigt das Abgangszeiigmß der Reife einer Provinzial-Gewerbeschule neuerer Emrrchtuiig oder em Zeugniß iiber den einjährigen Besuch der Prima cines Gymna- siums oder einer Realschule erster Ordnung. Zöglinge V0_n Provinzial-Gewerbeschulen älterer Einrichtung können, weiin sie das Zeugniß der Reife besitzen, bis aiif Weiteres ebenfalls 111 die Anstalt aufgenommen werden. Wer nicht auf einer der bezeichneten Schulen vorgcbildet ist, hat in anderer Wcise_seine ausreichane Vorbildung nachzuweisen und außerdem em Zeugmß uber seine sittliche Führung vorzulegen._ » _
. . Studirende der Königlichen Gewerbe-Akademie, der Königlichen Vau-Akademie und der Kö_m_gli_chen Berg-Akadenne in Berlin, sowie der Hauptschule der Königlichen p0_lr)tecbn__1schen Schule in Hannover, ferner Te__chmkcr , welche_ die Prufung als Bauführer oder Bcrgeleve fur den Siaatsdie_nst heßanden Laben, sind ohne weiteren Nachweis zum Eintritt m dieAnstalt erechti t.
§.99. Der Besuch der Vorlesungen und Uebungen darf, unter der Vorausseßung, daß dadurch der Zweck des Unter- richts nicht beeinträchtigt wird, auchs01chen gestattet werden, welche als Studirende in die Anstalt mcht eintreten_wo[1cn.
Ihre Zulassung kann geeigneten Falls von einem Nach- weise über ihre Vorbildung abhängig gemacht werden.
Z. 10. Den Studirenden steht die_ Wahl der ach- schulen , welchen sie beitreten wollen, frei. der Vorträge und Uebungen find sie
In der ahl ebenfalls um
beschränkt. Jedoch werden die Zöglinge von ProvinziabGe.
wsrbeschulen älterer Einrichtung, sofern fie beim Eintritt in
die Anstalt nicht das zum Uebergang in die S_ekundq eines 5_ (Hymnasiums erforderliche Maaß von Kenntmffen m der
deutschen Md französischrn Sprache sowie in der Geographie darthun, zunächst der allgemcincn Schule zugrwiescn. und . sind gehalten, fiir die Dauer des Lehrganges dieser Schule
an dem Unterricht m den genannten DiSziplinen Theil zu
nehmen.
Unterricht wird durch den Lehrplan bestimmt.
Den Lehrern ist, soweit ihr pflicht1näßiger11nterrich1 diiriinter nicht leidet, das Halten von Vorträgen iiber solche Disziplinen
gestattet, welche nicht zu dem Okdi'UkliÉLU Unterricht gehören.
Lehrer höherer Schulanstalten,bewährte Technikixr, StaatZ- . bcamte Und wissenschaftlich vorgcdildcte Dozenten können zur
Ertheilung von Unterricht in der Anstalt zugelaffen werden.
J. 12. An der Spiße der Anstalt steht ein Direktor, Er vertritt die An- _ Durch ihn erfolgt die Aufnahme der Studirendrn _und d_i_e Zulgffung ;; sonsttger Zuhörer. Ihm steht die Entscheidung uber die Zu.
welcher zu den Lehrern derselbcxi gehört. stalt nach Außen hin und leitet ihre Verwaltung.
lassung außerordentlirher Vorträge zu, soweit dieselben nicht von Lehrern der Anstalt gehalten werden soll.
Die aklgemeinen Angelegenheiten jeder Fachschule werden '] durch einen zum Vorstands derselben ernannten Lehrer ver-
waltet.
Zeit oder unwiderruflich ernanm jomdcn. Z. 13. Die Lehrer der Anstalt werden durch den Ansichuß der Lehrer und dnrch das Lehrerkollegium vertreten. Der Aus-
schuß der Lehrer besteht aus dem Direktor, den Vorständen der
Fachschulen und zwei anderen, von dem Lehrer-Kollegium aus
seiner Mitte alljährlich gewählten Mitgliedern. Das Lehrer-
Ko[_l_eg_i_um besteht aus sämmtlichen ordentlichen Lehrern der n a .
Z. 14. DemAusfchuß der Lehrer steht die Entscheidung zu:
]) iiber die Aufnahme eines Studirenden und die Ziilaffung anderer Zuhörer in Zweifelsfällen,“ 2) iiber die Erthcilung von Verweisen an die Studircnden,“ 3) Über die Stundung und den Erlaß der Honorare fiir den ordentlichen Unterricht,“ 4) iidrr die Vorschläge zu den mit dem Unterricht in einzelnen Lehrfächern zu verbindenden größeren Exkursionen ,' 5) über den Beginn der
Weihnachts- und Osterferien.
Er hat nach Anhörung der betreffenden Lehrer, unter Bc- ftätirung drr Aufsichtsbehörde, die Vorschriften iiber die Vcr- waltung und Benußung der Sammlungen und Institute, die Anweisungen für die in den Sammlung-zn und Instituten und beim Unterricht beschäftigten Diener, die Geseße fiir die Stud:
renden zu erlassen.
Ihm liegt es 05, fiir die Beseßung der Stelle des Biblio- _ _ Ueber die Zulassung von DM zenten und die Statthafttgkcit außerordentlicher Vorträge durch '“
thekars Vorschläge zu machen.
andere als die Lehrer der Anstalt, sowie Über alle Anordnungen der Verwalttxng, wclche die allgemeine Schule oder die Fach- schulen betreffen, ist er gutachtlich zu hören.
Fragen, welche die Organisation und den Unterricht der
Anstalt berühren, kann er in Berathimg ziehen.
Z. 15. DemLehrerkollegium sind folgende Befugniffc und
Geschäfte übertragen: 1) die Entscheidung über die Vertheilung der rtatsmäßigenMittel auf die verschiedenen Sammlungen und In- stitute und über deren nähere Verwendung, insbesondere auch über alle neuen Anschaffungen, 2) die Ergänzungswahlen fiir den Aus-
schuß der Lehrer, 3) die_ Verleihung der gestifteten Preise und der Stipendien, soweit in dieser Beziehung nicht anderweite
Verfügungen bestehen, 4) die Beschlußnahme über die Androhung dcs Arisfchluffes und den AUIfchluß der Studirendcn von der Anstalt, sowie iiber die Entziehung der verliehenen Stipendien und der in Betreff des Honorars bewilligten Vergünsti-
giingen, 5) die Feststellung des Lehrplans, des jährlichen Ver- zeichmiffes der Vorträge und Uebungen und die Vertheilung
der ).lnterrichtsstundcn und Unterrichtßsälc. Zu der Vertheilung des ordentlichen Unterrichts auf die Lehrer bedarf es der Ge- nehmigung der Aufsichtsbehörde.
Z. 16. Es bleibt vorbehalten, geeigneten Falls fiir die Anstalt einen Königlichen Kommissar zu berufen, welcher die Staatsregierung vertritt.
Z. 17. Der Unterricht in der Anstalt beginnt zu Anfang
Z. 11. Die Lehrer sind entweder ordxntliche oder grißer- ordentliche. Zur Hülfeleiftung beim Unterricht können Ajsisten. _ ten angenommen werden. Die ordentlichen Zrhrer werden fest angestellt, die iibrigcn unter Vorbehalt der Kundigung berufen, Der den einzelnm Lehrern fiir das Unterrichtswhr zufallende
Mr Direkwv nnd die Vorstände der Fachschule können auf
1 Z'
Oktober und schließt_ zu Etzdx Juli jeden Jahres. Zu Weih- nachten findet eme vierzehntagige , zu Ostern cine dreiwöchent- [iche Unterbrechung Statt.
Z. 18._ Fiir die Aufnahme in die Anstalt haben die Stu- direnden eu_1e Gebühr von einem Thaler zu entrichten. Dagegen wird für die Zulassung von Zuhörern, welche nicht als Stu- dirende eintreten, eine Gebühr 11icht erhoben.
Fiir die Theilnahme an den einzelnen Vorträgen und Uebungen 1st_ ein Honorar zu entrichten. Schülern, welche einen Nachweis über ihre Mittellosigkeit beibringen, kann jedoch, sofern sie durch Fortschrittr und Verhalten sich auszeichnen, das Honorar ganz oder zum Theil erlaffen wcrden.
Die Aufimhmegrbühren, sowie die Honorare fiir den or- dctitlichcn Unterricht fließen der Anstaltskaffe zu, die Honorare fiir. den außerordentlichrn Unterricht verbleiben den Lehrern.
Z. 19. Das Honorar für drn ordentlichen Unterricht wird halbjährlich im Voraus entrichtet und nach der Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstimch in dem Halbjahr bsstimmt. Bei Studircndrn ist die Stimdc für Vorträge mit zwei Drittel Thaler, fiir Ucbungrn iiiii einem halben Thaler, dei Zuhörern fiir Vorträge mit eiiiem Thaler und ffir Uebungen mit zwei Drittel Thaler zu berechnen.
Anßcrdcm sind fiir die Theilnahme an den Praktischen Uebungen im Laboratdrimn fünfzehn Thaler, fiir die Theil- 1mhmc an den physikaliyihrn Uebungen fiinf Thaler jährlich zu cntrichtcn.
Die Höhe des Honorars fiir den aiißrrordrntlichrn UUtcr- richt bleibt dem Ermessru drr Vortrageridcn, untcr Vorbehalß der Genehmigung des Direktors, Übrrlaffen.
Z. 20. Am Schlusse drr cinzrliirnStudienjahre, sowie beim Abgang von der Anstalt wird den Studirenden auf ihr Ver- langen cin Zeugniß crthcilt, welches sich auf die Bescheinigung iiber den Besuch der einzelnen Vorträge UUd Uebungen be- schränken oder sich auch über die darin erzielten Erfolge aus- sprechen kann- Lthcch Falls darf die Ertheilnng des Zeugniffes in den nicht mit praktischen Uebungen vcr- bimdcnen ).lnterrichtsgcgenständen , sofern der Studirende an den zugrhörigcn chetiiionen nicht Theil gcnonämcn hat, von dem Ausfall einer Prüfung abhängig ge- macht werden.
Fiir das Zeugnis; ist eine Gebühr von einem Thaler an die Anstaltskasye zu entrichten,“ für die Priifung in jedem Un- terrichtsgegenstand hat der Studirende eine Gebühr von drei Thalern zu zahlen,“ dieselbe vrrbleibt dcn Prüfenden Lehrern.
. . Die Verwaltung der Anstalt im Einzelnen wird durch ein Regulativ eregelt.
Berlin, den 20. pril 1870.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Graf von Iyenplih.
Justiz - Ntiuifterium.
Der Notar Giildner in Ronsdorf ist in den Friedens- gerichts-Bczirk Barmen , im Landgerichts-Bezirkc Elberfeld, mit Anweisung seines WohnsiYes in Barmen, vcrseßt worden.
Der Gerichts- Assessor Middendorf in Dorsten ist zum NcchtSanwalt bei dem Kreisgerichtc in Warendorf Und zu- gleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Münster, mit Anweisung seines Wohtifißcs in Ahlen, er- nannt wordrn.
Ministerium der eiftlichen, Unterrichts- und Wkedizina :Angelcgenheiten.
Dem (Hynnmfial-Dircktdr 1)1'. Schimmelpfcng ist die Direktion ch Pädagogiimis in Ilfrld iibcrxragcn worden.
Die Versryimg des Obrrlchrcrs ])1. Wrißcnborn von dcr F1“icdrichs-Realschulc Und des Professors 1)1'. Büchsen- schiixz vom JricdrichI-GHMnasium hirrsclbst an das Sophicu- Gymnasium, sowie die Beförderung des ordentlichen Lehrers ])1'. Lorying zum Odrrlrhrcr bci dcrsrlbcn Anstalt sind ge- nehmigt worden.
Am Gymnafimn in Mühlhausen ist die Beförderung des ordentlichen Lehrers 1)1-. Dilling zum Oberlehrer genehmigt worden.
Finanz = Nkinisterium.
Bei der heute fortgesrßten Ziehynß der 4. Klasse 141ster Königlich preußischer Klassen-Lotfcrie fielen 2 Gewinne von 5000 Thlr. auf Nr. 60,435 imd 84,024. 3 Gewinne von 2000 Thlr. auf Nr. 83,603. 85,727 und 88,446.
27 Gewinne Von 1000 Thlr. auf Nr. 110. 4046. 9868. 13,782. 18,629. 22,316. 24,676. 27,801. 35,210. 35,586. 39,828. 41,030. 42,438. 48,064. 50,164._ 51,210. 54,329. 55,157. 56,010. YFZ. 65,388. 69,699. 75,542. 85,587. 90,842. 91,628 und
“, 45 Gewinne von 500 Thlr. auf Nr. 1657. 2068. 2948.
1611
4623. 5348. 9190. 10,185. 11,838. 12,390. 17,661. 18,616. 23,052. 24,647. 31,339. 32,698. 33,963. 39,491. 40,173. 42,715. 47,815. 48,536. 48,814. 52,922. 62,901. 65,701. 66,877. 67,046. 67,513. 68,048. 69,445. 69,683. 70,113. 71,231. 72,765. 75,560. 78,912. 80,223. 81,929. 82,012. 84,846. 86,043. 89,418.
93,823 und 94,104.
70 Gewiime von 2 7087. 8143. 9722. 13,
25,196. 28,454. 30,430 38,765. 42,032. 43,740. 53,161. 53,412. 53,613. 56,786. 57,927. 58,140. 62,641. 62,896. 63,604. 66,392. 68,301. 72,269. 81,614. 82,568. 87,460. 94,378 und 94,696.
36,508. 37,292.
58,213. 58,419. 60,086. 60,752.
63,983. 64,241. 65,562. 65,744. 72,400. 76,699. 76,853. 78,047. 87,829. 88,325, 89,048. 91,558.
Berlin , den 25. April 1870. Königliche General-Lotteric-Direktion.
zur Ein Hunderi Zwei und Bier
Plan
preußischen Klassen-Lottcric, bestehend 0113 95,000 desxn ZU 52 Thaler Courant nut 43,000 111 4 Klasxen vertheilten Gewinnen und
. _,_--„ „„.„„«*„.„.4 _x _.,.„._„_ „
**,-*-
* E ste Kla se zu 12 Thlr. Einsaß.
G
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1200 _ 500 _ 100 _
70 _ 60 __ 50 _ 40 _ 30 _
__ . 20 _
4000Jreiloosc zu 12 _
1 w. zu 5000 Thlr. 2 3000
3
4
5
9
20
]!!![111]
Betrag. :
1,000 Freildoscn.
Zweite Klasse Thlr zu 12 Thlr. Einsaß. 5000 1 G w. 31110000Thlr. 6000 2 - _ 3600 3 2000 _ 2000 4 600 _ 500 200 _ 700 100 _ 1500 80 _ 2500 60 _ 4000 50 _ 9000 40 _ 70000 30 _ 48000 5000Zreiloose zu 12 _
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17,72 7.
00 Thlr. auf Nr. 1. 5221. 5352. 6693. 243. 8,495. 19,418. 21,294.
31,704. 32,342.
43,762. 46,046. 47,570. 47,682. 54,387. 54,833. 55,234. 55,356.
22,881. 38,57 . 49,770. 56,749. 62,606. 66,379. 78,108. 94,288.
zigsten König1ich
Einsaxz,
Betrag.
Thkr.
10000 8000 6000 2400 1000 1000 2000 3000 5000
12000
135000
60000
4000 Gew. n. 4000 Freil.
5000 Gew. u. 5000 Freil.
Dritte Klasse zu 12 Thlr. Einsaß.
Vierte Klasse zu 16 Thlr. Einsatz.
G 11). zu 15000Thlr. - 5000 _ - 2000 _ - 1000 -
Q
1 2 3 4 5 600 - 300 _ 100 _ 46 80 _ 100 60 _ 300 50 _ 5500 _ - 45 _ 6000 Freiloose 31116 _ 1357 pCt. vom Betrage sämmtlicher Freiloosc
30
||!!|]||l
6000 Gew. u. 6000 Freil.
Gcw.zu150000Thlr. _ - 100000 _
50000 - 40000 - 30000 - 25000 _ 20000 -- 15000 -- 10000 -- 5000 -- 2000 - 1000 "-
500 - [ 200 __ - 100 - 23630 - - 70 :-
28000 Gewinne ........
1 1 1 1 1 1 1 1
8
24:
45
100000 50000
40000 30000 25000 20000 15000 80000 120000 90000 577000 355000 199600 200000 1654100
3705700
Einnahme.
Angabc.
Einsaxx Anzahl
der
Klasse. Thlr. Loose.
Anzahl der
_ _ Frkif Tl)[r. Winni“. loose.
Bctrag.
Thlr.
1ftc 12 95000 Me 12 01000 Ztc 12 86000
4tc 16 80000
BWI- ! Klasse. ___-_W |
1 140000 1stc 4000 4000 1092000 216 5000 5000 1032000 316 6000 6000 1280000 41? 28000 --
152800 245100 440100 3705700
Zus . 52 THW.
Ucbcrl).
Vorstrhender _Plaii der_ 142. KÖniglichga Klaffer?- von welchem vollstandigc,_mi_t dcn _111'151'1'611 Erlautcr sehenc Druck-Excmplarc dri säimntlichan
4544000 Zus. 43000 15000
4544000 Lotterie,
_ __ UUJCU ver- dtteric=Ciimrhmern zu
haben sind, wird zur Ausfiihrung gebracht und es wird mit der ZÜLÖLMI der 1. Klasse dicser Lotterie am 6. Juli d. I. der 9 nfang gemacht werden. _ _ _ _
Die Arisgabe dcr Loose 1. Klastc dicser Lotterie wird
Seitens der Lottcric-Einnchxncr nicht vor dem er beendigter Ziehung der 4. Klaffe 141. Lotterie erfolgen.
Berlin, den 25._Apri[ 1870._ _ _ _ Königliche Gcneral-Bdtterie-Direktion.
202“
sien Tage nach