1646
zu Kapitän-LicutK; Mantius, Wolff, Sec-Kadcttcn, zu Unter- Lieuts. zur See befordcrt. Hassenftein, Kapitän zur See, von der Stellung als Commdr. der Werft - Div. entbunden. Mac - Lean, Korvetten - Kapitän, unter Entbindung von dem Kommando S. M. Brigg 'VTUSquith z Commdr, der Werft-Div. ernannt. Weickh- mann, Korvetten-Kapitän, unter Entbindung von dem Kommando als Abth. Führer bei der Stamm-Div. der Flotte der Oßsee, zum Kommandanten S. M. Brigg “Masquitoa ernannt. Pirncr, Ka- pitän-Licut., von seinem Kommando als C0mp.Jührer bei der Werft- Div. entbunden.
Aufforderun an die Versender, von der un'dekla- rirten Vcrpa, ung von Geld in Briefe 2c, Abstand zu nehmen.
Zur Uebermitteltmg von Geld durch die Post, unter Garan tie, bietet sich dre Versendung des 0 eklarlrten Werth- hctragcs ln Bricfrn und Packctcn, oder die Anwendung ch Vcr- fahrens drr Post-Anwclsuug dar.
Bei dcr Versendung von Geld in Briefen odcr Packete", unter Angabe des Werthhetrages, wird, außer drm tartsmäßigen, nach Entfcrnungsstufcn und resp. nach dem Ge- wichtc zu hcrcämcndcn Fahrpost-Porto, eine Affekuranzgebühr für den dcklartrtrn L*Zt'ksh erhoben. Dicsrlbc beträgt bei Sen- dungen, welohe nach Orten des Norddeutscher: Postbrzirks, so wie nach Süddeutschland odcr Oesterreich gerichtet sind:
unter Und bis über 50 his
' 50 Thlr. 100 Thlr.
für Entfernungen his 15 Meilen 5 Sgr. 1 Sgr. fÜr Entfernungen über 15 his
50 Meilen .................... 1 Sgr. 2 Sgr.
für größere Entfernunaen ...... 2 Sgr. Z Sgr.
Zum Zwecke der Uchermitteltmg der zahlreichen kleinen Zahlungen ist das Vrrfahrcn dcr Post-Anwctsrmg wegen der größeren Einfachheit vorzugsweise zu rmpfchlrn. Daffelhe ist gegenwärtig innerhalb des Grfammtgehirts des Norddeutschen Posthrzirks, im Verkehre mit Bayern, Württemberg, Baden und Luxemburg; sowie im Verkehr mit Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika zulässig.
Die Gebühr für; die Vermittelung der Zahlung mittelst Post-Anwelsrmg nach Orten, welche im Norddeutschen Post- llththket, in Süddeutschland oder in Luxemburg belegen sind,
e r g :
his 25 Thlr. Überhaupt ........... 2 Sgr.,
Über 25 Thlr. his 50 Thlr. Überha Pt ..... 4 Sgr.
Beim Gebrauche einer Post-Anweisung wird das zeit- raubende und mühsame Verpacken des Geldes, die Anwendung eines Converts und die fünfmaligc Versiegelung völlig erspart. Auch bietet das Verfahren der Post-Anwcisung dcn Vortheil, daß zwischen dem Absender und Empfänger Differenzen über den Befund an Geld niemals erwachsen können.
Um so mehr darf die Posthehörde an die Ver- sender die erneuete Aufforderung richtcn, sich einer undeklarirten Verpackung von Geld in Briefe odcr Packete zu enthalten, vielmehr von der Versendung unter Werthsangahe oder von dem Verfahren der Post-Anwetsunq Gchrauchzu machen.
Berlin, den 22. April 1870.
Der Ober-Post-Direktor. Sachße.
Bekanntmachung.
Während der diesjährigen Kurperiode werden zwischen Schwarzenberg inSachsen und Carlsbad,s0wie zwischen Annaberg in Sachsen und Carlsbad je zwei tägliche Etl- p0stcn unterhalten, welche zu den nachstehend angrgrbcnrn Ter- mmcn eingrrichtct und nach Maßgabe des fahrplanmäßigen Gaßges der betreffenden Eisenbahnzüge wie folgt abgefertigt wer en.
5. Zwischen Schwarzenberg in Sachsen und
Carlsbad.
1.V011121.April0r. an: von Schwarzenberg um 11 Uhr Vorm. nach Ankunft des um 745 Uhr früh von Werdau ah- geherrden Zuges, (Abgang von Berlin um 1030 Uhr Ahds. über Lctptta, von Mag dehu rg ur11640Uhr Ahds ,v on Leipzig um 440 Uhr früh), von Carlsbad um 730 Uhr Abends zum Anschluß an den Zug un1330'Uhrfrüh von Schwarzenberg nach Werdau, (Ankunft in Leipzig um 810 Uhr früh, rn Magde- burg um 345Uhr Nachw., in Berlin um 1 Uhr Nachm.)
11. Vom 16. Mai 01'. an: von Schwarzenberg um 12 Uhr Nachts nach Ankunft des um 850 Uhr Abends von Werdau ahgrhendcn Zuges, (Abgang von Berlin um 1 Uhr N«1ch111.,0011Magdehurg um um 115 Nachar, von Leipzig um 620 Uhr Adds), v on Carls ha 0 um 9 Uhr Vorm. zum An-
ZN-„chburg um 140 Uhr früh, in Berlin um 735 Uhr ru . 13. Zwischen Annaberg in Sachsen und Carlsbad,
(über Oberwiesenthal) um 12 Uhr Mittags 11003 Amkltnj) des um 835 Uhr,frt"1h von Chemnitz ahachcndc'n 'Zugrs, (Ab- gang von Berlin um 745 Uhr Adds. über Riesa und Chrmm - 0011 Dresden, um 6 Uhr früh über Flöha); von Carlsbad“ (ubxr OZberwrcsenthal) mn 715111)r Abends, zum Anschluß an en (Ankunft in DreSdcn 11111835 U r rü ln Berli: - 35 Uhr Nachm.) h * h, 1 um 11; Vom 16. Mai (31'. ab: von Annahera-Bahn, hof (uber Wrrpert) um 1230 Uhr Nachts", nach Atlktlnfkdes um 920 Uhr Abends von Chemnitz abgehenden Zuges, (Ahgang von Berlin um 12 Uhr Mittags Über 91160 11:10 Chcmmxz“ von Dresden 11111645 Uhr Abends Ührr Flöha), vox: Carls! had (Über Wcipcrt) um 615 Uhr früh zum Anschluß an den Zug um 22.5 Uhr Nachw. von Ammhrrg nach Chemnitz (Ankunft in Dresden um 725 Uhr Abends). * Außerdem werden itt Schwarzcnhrra Nachmittags gegen 3 Uhr, nach Ankrmft des um 12 Uhr Mittags von Wrrdau abgchcndct) Zuges, 0011 M «rgdch ura Um 5-25 Uhr fruh, von Leipzrg um 9-10 Uhr Vorm. Scharat-Etl. wagen 'nach Carlsbad abgefertigt, wfrrn zu cincr solchen Fahrt vier, acht oder je vrer Plätze mehr gelöst wcrden.
und Carlsbad in circa 8 Stunden. An Personcnaeld sind für jede? Person von Schwarzen,
Carlsbad (Über Oberwiesenthal) 2 Thlr.
richten,“ Fretgcpäck 30 Pfund.
unbelrrättkte Brichtrrsrrrstelluna gesichert. Leipzrg, den 25. April 1870.
Der Oher-Post-Dirrkwr. Ley.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 27. April. Köntg, nahmen heute Vormittag die Vorträge der Hof marschällc und dann die Meldung Sr. Durchlaucht des Herzogs pon Ratibor und des vom zwerten Lrtb-Httsarrn-Regimrnt cntgrgrn. Um 11 Uhr . empfingen Se. Magstät den Besuch Sr.
Yortrag' er Cwilkahmets cntgrgcn. Gegen ] Uhr empfingen „M' Maxestht dcn Oher- Präsidenten drr Nhrinprovinz, Wrrk- lrchen Gchctnrcn Rath von Pommrr- EMM, und gegen 2 Uhr eme Deputqtton sllddrutscher Fahrtkhrfitzrr und Industriellen. -- Verde .Kontgl'tche Majestaten crthetttrn Vorgestern der auf der Ruckrctse m Begleitung der Herren Brown lllld * Dechdamps, htcr ctngclroffrnrn chinesischen Gesandtschaft cine ,. Audrrnz. --' Ihre Majrstät dteKönigin, Allrrhöchstwclche dnrch Unpaßltchkcrt emtge Tage _an das Haus gefesselt war, empfing gestern'Ahenh Se._Köntglrchc Hoheit den Gwßhrrzog ron Hessen und her Rhcm het Seiner Ankunft im Königlichen “Schlosse, "ZZ und „heute dessen Besuch.. - Z.: Ehrcn- Sr. Könialtchcn Hohctt dcs Großhrrzogs findet heute im Königlichen Palais em größeres Diner statt.
In der heutigen (4.) Sttztmg dcs Vrtndcsraths
“4x
des Dertt1chen Zollvcrcitrs führte drr Staats IITitr'txtcr2; Drlhrlrck m Vertretung des abwesenden Grafen 0011 BlIllltWck“ Scbonballlsn dcx1 Vorsitz. Es wurden AUSWUßh'rtWte erstattet uber ]) "dcn Getrtzrtrtwrrrf wegen Besteuerung des StärkrsMltPZ und Stgrkrzuckrrs, 2) 010 Vorlage des Präsidiums, betreffend d,!e Erhöhung ÖW Pkkttßtschcn Bausthsummc um das Gehalt fur emen dritten Proo'tnzial-Stcttrrsrkrctär m Glückstadt, 3) den Handcls-2c.Vcrtrag mit der Regierung der hawattscbcn lest'ln. Verschiedene an den Bundesrath grrlchtctcEmgahcn wurdcn den hctrcffrndrn Attöscbllffcn überwiesen. - Dcr Bundesrath des Deutschen Zollvereins trat heute zu einer Plermrslhrmg zusammen. "
- Die heutige (5) Plrnar-Sißung dcs Drutscbcn Z 01l- Parlaments wurde vom Präsidcntrn 1)r. Simson um ' 111 Uhr eröffnet. = „ Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathr dcs Drutsckxcn
Zollverelns waren anwesend: der Präsident des Bundck-fanztrr- '
schluß an den Zug um 515 Uhr Nachm. von Schwarzenberg nach Werdau, (Ankunft in Leipzig um 930 Uhr Abends, in
Amtß, Staats-Mlnlstrr Dclhrilck, der Staats- unh Finanz- Mrmster Camphausen, dcr Mmrstcrial-Dtrektor, erkltchc Ge-
]. Vom 1. Mai 01". ab: von Annaherg-Bahnhof
ug um 4 Uhr früh von Annaberg nach Chcmmy
Die Beförderung der Posten erfolgt zwisehen Srhwarzrn. berg und Carlßhad m circa 7-2- Stundrn, zwtschm Annaberg
[tcrg nach Carlßbad 2 Thlr. 12 Gr. 8Pf, 0011 Annahrrg nach - , „ . 17 Gr. . (; Pf., Von Annaberg nach Carlsbad (Uher Wcrprrt) Z Thlr. 8Gr. zn ent-
Das Fortkonmtcn der Reisenden mit 0511 vorerwähnten Posten lst sowohl m Annaberg, als in Sthwarzcnhcrg dnrch
Se. Majestät. der
Nlttmrtstch von Schwrmiß
„ * “_ Körngltrhen ;; Hohert des Großherzogs 0011 Hrncn, und nahmen später den
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hejmc Legations - Rath von Philivsborn , dcr außerordentliche
* Gesandte und bevollrnäcbtigte Mmestcr Frhr. Pcrglcr von
Pcrglas, dcr Königlrch lärbfiichc Grsandtr Frhr. von Könneriß, drr außerordct1tltche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Gchétmk Legatirns-Rath Frhr. von Spaßemhcrg , der außer- ordcnttlchc Gesandte und bevollmächtigte Minister Frhr. von Türckhrim, drr Wtrkttche Geheime Rath und Staats-Minister Fkbk- 0011 Krosigk, dcr außerordentliche Gesandte nnd bevoll- mäthttgtc Mmrstcr , Staats-Mtnlster von Bülow , der Staats- Mlntstcr Von Brrtrah, 0er Staats-Mlnister von Harhou, der Mtrnstrrrcsident Grhrtmrath von Liebe, der Ministerrcfident 1)r. Krüger, der Staatsrath von Wetrr, dcr außerordentliche Gesandte und bevollmächttgtc Minister, Geheime Legations-Rath Hofnmnn, drr Kömgtntw Geheime Regierungs-Rath Schmalz, der Ohrr-StrurvRath Görmg, _dcr Gehrime Finanz-Rath Wahl, dcr Mmistcriat-Rath Berr, der Ohcr-Zoll-Dircktor Oldenburg, dcr Ohrr-Jlnmrz-Rath Rtrcke, dcr Mimstcrial-Rath Elsrnlohr, der Bürgermeister Dr. Ktrchcnpauer und der annz-Rath ])1', Hrrrwart.
Präsident Dr. Simson machte die Mittheilung, daß der Abgeordnete für den 8. hadisthsn Wahlbezirk, Lindau, sein Mandat tricdcrgelrgt hat.
Den ersten Gegenstand der Tagrsordnung bildete die Vor- herathung im Plcmrm (“tlcr den Gesetzentwurf wegen Ah- änderung der Verordnung, die' Besteuerung des im Inlande erzcugten Rllhcnzuckcrs hrtreffend.
Nach einer kurzcn Debatte, an welcher sich die Ahga. Som- bart und Dennig (Pforzhetrm, so wie drr Staats-Mintfter Delbrück hcthc'tltgtcn, wurdc dcr Entwurf unverändert an- genommen. ,
Es folgte die Schlnßhcrathnng über den Frctmdschafts-, Handels- und SchiffahrtSvrrtr0g zwischen dem Norddetxtschcn Bunde und den zu dtcsrthmdc nicht gchörendrn Mitgliedern des Dcuttchen Zoll- und Handelsvcrems einerseits und den Vereinigten Staaten Mexikos andererseits.
Der Referent Ahg- [)r. Schletden befürwortete die An-
nahme des folgenden, von ihm gestellten Antrags: ,
Das Zotlparlamcnt wolle beschließen: 1, Dem am 28. August 1869 ahgrschlosscncn Freundschaftsq Handels- und Schiffahrtsvertrage zwischen dem Norddeutschen Bunde und den zu diesem Bunde nicht gehörigen Veitgliedcrn des Dcutschcn Zoll- und Handelsvcrcins einer- seits *und den Vcreinigtcn Staaten Mexikos andererseits, sowie dem zu diesem Vertrage gehörigen Zustrßprotokoll vom 26. November v. I. seine Genehmigung zu ertheilen; 11. gleichzeitig die Er- klärung abzugeben: 1) daß durch den letzten Absatz des Artikels 11. des Vertrages das Recht der beiderseitigen Schiffe, ihre mit- gebrachte Ladung theilwetse in mehreren Häfen des anderen Gebiets zu löschen, nicht beeinträchtigt Werden solle,“ 2) daß der Schlußsaß des Artikel )(111. des Vertrags, wonach die beidersei- tigen Slhiffc, Schiffsnmnntchaftcn, Waarrn und anderen Güter und Effekten weder zum Ztvt'cfe einer militärischen Unternehmung, noch irgend welchen sonstigen öffentlichen Dienstes, Welcher Art dieser auch sei, ohne entwrcchcndc Entschädigung in Brfiß genommen oder angehalten Werden dürfen, dahin zu verstehen sei, daß es zur Benutzung oder Anhaltrmg von Schiffcn, SchiffömannsW-ftcn u. s. m. der freiwilligen Zustimmung der Eigcnthilmer, odcr dcr Rheder, oder der Schiffßführer, oder der Agenten rcrsclhcn bedürfe," 3) daß durch den zweiten Absatz des Arti- kels )(117. des Vtr-rags die allgemeinen Landesgesetze, wonach Fremde ländliche und städtiscre Grundstücke, sowic Bcrawerke cigrnthümlich erwerben, behalten und durch Kontrakt oder Testament Übcrtragen können, nicht aufgebohrt odcr abgeändert werden sollen, -- und den Wunsch auszusprrMn, daß die ftir die Veräußerung von an Fremde vererbten Grundstücken hervitligxc Frist von einem Jahre auf drei Jahre verlängert werden mögc; 4) zu erklären, daß unter den am Schluss?» der Nr. 1 und res»: dcr Nr. 4 des zweiten Ahsaßes des Ar- tikels )(17. des Vertrages als Kricgsfontrehandc aufgeführten pando- rena und resp. piihrigcna (chxcnfiändrn, welche zum K-riegsgchrauch dienen können und respektive geeignet sind, lediglich „andere auf den (Hebrauch v:.»n Wuffrn fich hrzirhende (Hracnständer und respektive »Waffcn, Instrumrntc Und (Heräthsrhaftrn für den Kriegsgebraurh zu WxKffs'r und zu Landra, nicht aber sonstige für den Kriegsgebrauch geeignete Gcaenständc zu hcrstehcn seien; 111. das Präfidium dcs Deutschen chl- undHandclsvcrcins zu ersuchen, eine den vorstehenden Res0|utioncn enttprcchrnde Deflctration der Artikel 11, )(111., )(117. und )(U. dr-S Vertrages vor oder bei dem Austauschs dcr Ratifikatio- ncn r-ssclhcn in gcrt'gnctcr Form Vertragsmäßig festzustellen.
Der Antrag drs Korrefercnten Abg. Meichremen) lautete:
Das Zollparlamcnt wolle heschlirßen: 1. dem am 28. August 1869 ahgcschl0sscnrn Ft't'tlndsOItftS-x Handels- und Schiffahrtsvertraqc zwtschrn dcm :ltorddcnttrtn-n Bunde und den zu diesem Bunde nicht grhörigrn Vtitglicdern drs Dankschcn Zoll- und Handrlsvercins einerseits Und den Vereinigten Staatrn Mexikos anderersetts, sowie dem zu diesem Vertrage gehörigen Zusatzprotrfoll vom 26.91005r.scinc (Henchmigunq zu erthelrn; [[ rem “Urandtum Des Deutschen Zoll- und Handrléverrins 3211 empfehlen, hci der“!)lattfikation dahin zu wirken: 1) daß durch denlcßtcn 510103 des Artlk-l ][ dcs Vcklj'ltch das gcscßmäßigc R&M drr beider- skitigcn Sltétffr, ihre mitgehrachtr Ladung in zwki oder mehreren Häfen des anderen Gehirns zr! !ösMn, nicht aufgehoben rrrrdc; 2) daß der Schlrtßsah des Artikel )(111. des Vertrages, wonach die beiderseitigen
Schiffe, Schiffsmanmchartcn, Wanken und andere (Hüter und Effek-
ten weder zum Ztvcckc einer militärischen Unternehmung, noch irgend
welchen sonstigen öffentlichen Dienßes, welcher Art diescr auch sei, ohne entsprechende Entschädigung in Befiß genommen oder angehalten werden dürfen, dahin zu verstehen sei, daß es zur Benuhung oder An- haltuzrg von Schiffen, Schiffsmannschaftrn der freiwilligcn Zustimmung der Etgcnthümer oder der Rheder, oder der Schiffsführer- oder der AKM" ten derselbcy bedürfe; 3) daß durch den zweiten Ahsaß des Art. )(1'7. des ertrags dre allgemeinen Landesgeseße, wonach Fremde ländliche und sradtrsche Grundstücke, sowie Bergwerke eigenthümlich erwerben, be- halten und durch Kontrakt oder Testamen: übertragen können, nicht aufgehoben oderabgrändcrt wcrden sollcn - und den Wunsch auszu- sprechen," daß dre. f„r'rr die Veräußerung von an Fremde Vererbten (Hrtrtndftrktcken bewrllrgtc Frist von einem Jahre auf Z'Iahre verlän- ger wer e.
Hierzu lag vor der Antrag des Abg. von Bernuth und Genoffen:
Das Zollvarlamcnt Wolle beschließen: dem Präsidium des Deut- schen Zoll- und HandclEVer-eins zu empfehlen, bei der Ratifikation des Vortrages dahin zu wirken: daß die Bestimmung im lrßtcn Salze des Artikels )(]. des Verlages, Wonach die dort bezeichnete Reklamation innerhalb eines Jahres von der Zeit der Wegnahme der Schiffe oder Waarcn an gerechnet angebracht werden muß, dahin zu verstehen sei, das: das Jahr erst mit dem Zeitpunkt, wo dcr Bcthciligtc oder dessen Vevollmächtigter, odcr Agent von der Wegnahme Kenntniß erlangte, zu laufen beginnt.
Der Aba. Meier (Bremen) emhfahl die Ablehnung der Anträge des Referenten und die Annahme drs eigenen Antrags.
Dcr Präsident des Bundeskanzler-Anttes, Staats-Minifter Delbrück, erklärte sich gegen die Annahme der Anträge des Referenten und befürwortete die Annahme des Vertrages.
Der Abg. Augßpttrg sprach sich für die Annahme des Ver- trages aus, hielt jedoch einige Aenderungen für wünschsnSwerth.
Dcr Abg. von Vcrnuth befürwortete sein Amendcment, welches Vom Staats-Mtnifter Delbrück brkämpft wurde.
Der Abg. von Bernuth zog darauf seinen Antrag zurück.
Der Vertrag wurde hiernächft mit sehr großer Majorität genehmigt; die Anträge des Referenten wurden abgelehnt, da- gegen die Anträge des Korreferentcn angenommen.
Schluß der Sihung 2 Uhr 16 Minuten.
- Der Artsschuß des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für Justizwesen hielt heute eme Si§ung ah.
-- Die chinesische Gesandtschaft, welche am 22. d. M. von St. Peteerurg hier eingetroffen war, ist am 25. d. Abends nach Brüssel weitergerctst.
Laut eingegangener tclegraphischer Nachricht vom 26. 11,15. ist S. M. Dampf-Kanonenhoot ;Delphim von Syra in Corfu angekommen.
- Die Provinzial- und Kommunal-Landtgge werden, insoweit ein Bedürfniß zu ihrer Berufung vorlregt, theils noch im Frühjahrs, theils im Herbst versammelt werden. Der Kommunal-Landtag für den Regierungsbezirk Wies- baden und der Provinzial-Landtag für Preußen werden wahrscheinlich unmittelbar nach Beendigung der gegenwärtigen parlamentarischen Sesfionen zur Erledigung dringender Geschäfte einberufen werden.
- Der SPezial-Kommiffarius, Regierungs-Rath Stöckel ist von Stettin nach Greifswald verscßt worden.
Kiel, 26. April. (Kieler Zeitung.) S. M. Wachtscbiff »G efion a- soll laut eingegangener Ordre des Königlichen Marinc-Ministeriums außer Dienst gestellt werden. _
Vra.unschwchig. Blankenburg, 24. April. Der Herzog ist heute Nachmittag hier angelangt und wird, wie es heißt, einige Tage hier verweilen.
Sachen. Dresden, 26. April. Der König, der Herzog von Sachsen-Melningen, der Kronprinz und die Kron- Prinzessin, sowie der Prinz Georg begaben sich heute Vormittag 11 Uhr mittelst Extrazugrs zur Besichtigung der Albrechtshur nach Meißen und kehrten um 3 Uhr von dort wieder zurü . Die Abreise des Herzogs wird morgen Mittag ( zunäcbrt nach Prag) erfolgen, worauf die Königlichen Majestätcn Sich um 2 Uhr nach Jahntéhausen begeben werdcn. .
Anhalt. Dessau, 24. April. Die Grfetzsammlrmg für Anhalt veröffentlicht cin Gesch Über Aufhebung und Vrrättde- rung von Famillcnstiftungen und detttschrcchttichrn FMYLUEU- Jideikomrmffcn. Die Aufhebung kann durch clnhciligrn Jarm- ltcnhcschluß geschehe11,zu deffcn Abfassung al1e dcrzctt [chende Mitglieder der Familie , welche nach der Stiftungsrrrfundc zur Succession in das Ftdctkommtß berechtigt find, zugezogen wer- den ml'rffen. „
Baden. Karlsruhe, 25. April. Das Gclehcs- und Verordnungsblatt enthält: Bckmmtmackxung und _Bcrordnung des Handels-Ministeriums: dre Errichtung emer badtschcn Notru- bank betreffend. Die- im Landrechtsatz *entbaltcttcn Belehrun- kungen des vertragsmäßtgen ansfutch frrrdcn auf dre st- gcdmge der Bank keine Anwendung. - Bcrannmmchung des Ministeriums dcs Großherzogltchen Hanses nnd drr auswär-
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