1870 / 117 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1994

nzthjg haltc,“ ich halte fic aber auch für bchcnklich. DtcElbe'lst, ww ic!) beiläufig vorhin schon bemerkt habe, keineswegs der_ einzige meh- reren Bundesstaaten angehörcndc FlUH- fur Welchen die Schiffahrts- abgabm, dic Zölle aufgehoben Hund die Unterhaltungskysten nach der richtigen Auslegung der Schiffahrtsakteii bestehen gehliebcii fink). Ick erinnere in diescr Bezichmm nur an die Weser, weil, was die vorlicgcndc Frage betrifft, die Verhältnisse beim Rhein anders ltégcn. „Dic Wcscrufcrstaaten haben ihrerseits freiwillig sich vor einer Reihe von Jahren schon dahin verständigt, die Weserzölle nicht aufzuheben, sondern zu suspendiren; die SuSpenfion bcruhtc auf fündbarcn Ver- trägen, - Wenn dieselben gekündigt wurden oder abliech und nicht erneuert wurdcn, traten die Zölle wieder rin. Diese Weser- z-Zilc sind nach meiner Ansicht ganz unzweifelhaft durch Artikel 54 der Bundesvcrfaffung fiir ewige Zeiten aufge- hoben; nach meiner Ucbcrzcugung ist aber damit an den Ver- Dfficbtungcn dcr Uferstaatcn, die auf der Wcserschiffahrtsakte beruhen, die Wcscr zu unterhalten, gar nichts geändert. Hält man nun bei der Elbe fiir nöthig, zu sagen, an diesen Bestimmungen wird nichts geändert, so erregt man grade cinen Zweifel, ob nicht in Beziehung auf die Weser in Folge des Art. 54 der Bundesverfassung, dcr dieZölle unwiderruflich aufhebt, etwas geändert sci. Aus diesem Grunde kann ich mich nur gegen den §.2 dcs Anicndcments des Herrn Abgeordneten fiir Wanzleben erklären.

Ick) komme nun zu dem Amcndcmcnt des Herrn Abgeordneten fiir Dcffau, und ich nehme bei dieser Gelegenheit Veranlassung, auf Einiges einzugehen, was er zur Begründung seines Amcndcmcnts ausgeführt hat. Er hat in dem Eingangc seines Vcrtragcs plädirt Uicht sowohl gegen die Vorlage der verbündeten Regierungen, als gc- gen den Art.54 der Bundesverfaffung selbst, indem er ausgeführt hat, daß cs cine auf Kosten der Gesammthcii oder auf Kosten eines ein- zelm'n Staates der Schiffahrt einseitig gewährte Subvention sei, wenn man die Abgabe von der Schiffahrt aufhebe und den bcthci-

ligtcn Staaten die Unterhaltung des Fahrwassers auferlege, Wie gc- '

sagt, auf diese Argumentation glaube ich nicht eingehen zu dürfen, sie ist nicht gcgen die Vorlage, sondern ist gegen die Bundesverfassung gerichtet, und ein Antrag auf Abänderung der Bundesverfassung in diesem Sinne liegt nicht vor, Daß durch die Aufhebung der Elbzöüe an den rechtlichen Verpflichtungen zur Erhaltung des Jahrwaffcrs nichts geändert wird -- nach meiner Ucbcrzcugung _ das habe ich bcrcits bemerkt. Nun hat der Herr Abgeordnete fiir Dessau auf eine nach seimr Ansicht ungenaue Darstellung der Sachlage in den Moti- ven zur Vorlage der verbündctcn Regierungen hingewiesen. Diese Ungenauigkeit findet in der That nicht ßatt. Es ist bei den Unter- handlungen, Welche zwischen dem Qlusschussc dcs Bundesraths und den Vcrtrctcrn dcr bcthciligten Ufersiaaten ßattgcfunden haben, von Seitcn Anhalts als Geringftes die Forderung gestellt, Welche Sie in der Vorlage der verbündeten Regierungen finden,“ es ist damals disse Ford'erung nicht an die Vorausstßung geknüpft Wordcn, daß dcm- Uächst der Bund, die Gcsammthcit, die Unterhaltung des Elbstro- mes Übernehmen müsse. Diese Forderung oder vielmehr die Rechts- Anficht- daß durch den We'gfall dcr Elbzölle von selbst die Unterhal- iungspfiiM der einzelnen Uferstaaten Wegfalle - so win: es gcstht -- ist erst bei den Weiteren Verhandlungen der Sache in dem Plenum chs Bimdesrathcs zur Sprache gebracht wvrdcn, und es smd an sich alxo die Motive richtig. Wenn der Herr Abgeordnete für Dessau die Frage aufgeworfen hat, wie es denn nun werden würde, Wenn einer der").lfcrßaatcn, also z. B. das Herzogthum Anhalt, ficb außer Stande befande, dic Unterhaltungspflicht zu erfüllen, wie dann gegen das Herzogthum verfahrc'n werden sollte, so muß ich es mir versagen, auf diese Eixcntualitätcn bicr einzugehen. Die Verpflichtung sämmtlichcr Elbufcritaqtcn zur Erhaltung des Flusses steht Vertragsmäßig fest, und tch habe dthUebcrzcugung, daß fürs Erste keiner der bethciligtcn Elv- uferstaaicn iich der Erfiiuimg einer solchen vertragsmäßigen Verpflich- tung entziehen ivcrdc.

Wzis den Inhalt des Abänderuxigsvorschlagcs des Herrn Abgeord- nctc'n fiir Dcffau anlangt, so kann ich mich auch nur gegen dcnsclbcn crkicircn,. weil dieser Abänderungsvorschlag auf einer Auffassung bexnbi, die ich, wie ich bercits wiederholt zu bemerken die Ehre gehabt babc," fiir, unrichtig halte, nämlich eben auf der Auffassung, daß die Elbzoilx _cincn doppelten Charakter hätten, daß sie einmal eiue Finanz- quciic ieren, und auf der andern Seite. ein Aequivalent für die Unter- haltung des Flusses. Ich kann diese Aiiffassung nicht als begriindet aiici'fcnncn und kann deÖhalb aucb iiicht anerkennen dic Konscquenz, dic dcr Herr Abgeordnctc für Dessau in seinem Amcndemcnt aus dieser nach meiner Ansicht unbc-„iriindetcn Auffassung gezogen hat.

Ich komme dann endlich zu dem Amendcmcnt dc??- Hcrrn Abge- yrdncie'n für den 5. mccklenburgischen Wahlkreis. Was die von ihm als Abfindung für Mecklenburg vorgeschlagene Kapital- summc anlangt, so enthalte ich mich einer Aeußcrung darüber. Was dagcgcn dcn von ihm vorgeschlagenen Z. 3 betrifft, so cilaubc ici.) mii", Folgendes zu ÖLMkakU. Bei den Verhandlun- gen, welchc mit der Großherzoglich mecklenburgischcn Regierung über dic vorliegende Angelegenheit stattgefunden haben, ist die Frage iibcr dic Zahlungsmodaliiät uncrörtcrt geblieben, Weil es vor allen Dingen darauf ankam, daß durch das dem Reichstage vorgelegte (Heseß dic SCLÖT selbst fcftgesteUt nicrde. Ick meinerseits bin davon ausge- gangen, und ich glaube, daß ich dabei einem Widerspruch der Groß- hcrz-I-gliclxn chicrung nicht begegnen würde, das: die Zahlung der ihr „2,31 gewährcndcn Entschädigung einm in der Weise erfolge, wie es v0_n dcm Abgeordneten fiir den 5. mccklcnburgischen Wahlkreis vor- gcickxlasxn wird. Es ix? dieser Weg bereits in der Note des „Herrn v. Savigny, die ja das andamcnt der ganzen Frage bildet, bereits angcdcutct. Cs iii in dicser Note hinchicscn auf diejenigen Zak)- lungSmsi-alitätcn, welche bei Gelegenheit der Ablösung des Sundzous

Wahlbezirk, und ick) glaube deshalb, daß ich keine Veranlassung hab gegen diesen Vorschlag aufzutreten,“ ich glaube es um so Weniger (ck auch ich der Meinung hin, daß es im Interesse der Bitnizx-sssxna*nc*s liegt, die voriicgcndc Summe nicht auf cinmal zu bezahlen, sondén in derselben Weise zu bezahlen, wie ja noch heute von Seiten dtn preußischen Rcaicrung Zahlungen geleistet Werden zum chck d“ Ablösung des Sundzolls. Ich kann daher meincrscits gcgsn die A“ nahme dcs §. 3 des von dem Herrn Abgeordneten vorgeschwgemn' Amcndemcnts keinerlei Widerspruch erheben. "

- Die DiSkussion iiber den Geseßentwurf, betreffend die Abgaben von der Flößerei, leitete der Staats-Miniftcr Del- briick , nachdem der Abg. Forkel gesprochen hatte, wie fOlgte-in-

Meine Hcrrcn! Das Ihnen vorliegende (Hcscy ist ()erVorgegangen' aus den Bcschwrrdcn, Welche von den Flößerci-Jntcresscntcn der obe- ren Werra und der oberen Saale gcgen dic Abgaben erhoben Wurden welche von der Flößerei auf diesen Flüssen aus Verschiedenen Rechts. titeln erhoben Werden. Die nähere Eröxtcrung diescr Klagen hat zu der Ucbcrzeugung geführt, daß es zuläsjig sei, die Frage der Flößerei- Abgaben für die Werra und Saale vollständig gemeinschaftlich zu behandeln, und zugleich in einer Weise zu behandeln, Welche eine im- bedingte Gcncralisirung „drs Gescßcs zuließ. Das Gcscß spricht all- gemeine Grundsäßc aus, Welche an sich vollkommen unabhängig smd von der lokalen Gestaltung der Verhältnisse auf dem einen oder an- dern Fluß. Ist das der Fall, so dxängte sich Von selbst die Erwägung auf, ob es nicht richtig wäre, nachdem man aus den Verhältnissen zweier Fliiffc, die an sich in mancher Beziehung sehr verschieden smd, troß dicser Verskhicdinheiten zu einem allgemeinen, für gleichmäßig geltenden Prinzip gelangt war - ob es dann nicht ckckth wäre, dieses Prinzip auch formcll zu gcncralifiren, um ein hier und da etwa noch vorhandenes Verhältniß zu treffen, welches bishcr „|ck

nicht zur Sprache gekommen ist. Ich kann thatsächlich anführen, das; im Bundeswth ein solches Verhältniß nicht zur Erörterung gekommen ist. Ick habe deshalb keinen Grund, anzunehmen, daß außerdcx Saale und der Werra solche Vcrhältniffe bcsichcn, ich kann aber eben so ivcnig hier positiv erklären, daß fie nirgends anders bestehen. Sog. ten sie noch bestehen, wie sie hier das Gesetz voraussetzt, so geben eben die Ermittelungen, die in sehr ausführlicher Weise hinsichtlich der Saalc und Werra stattgefunden haben, die volle Gewähr, daß dort nicht Verhältnisse obwaltcn Werden, wclche dic Unanwcndbarkeit dcs vo'ra liegenden Gescßcs zur Evidenz brächtcn. Namentlich ist die finanzieljc Frage, auf die der Hcrr Vorredner hingewiesen hat, dabei eine sehi aleichgültige, weil es fich ja überall nach der (Heseßvorlagc nur um Entschädigungen für solche Hebungen handelt, die auf lästigen Erwerbs- titcln beruhen. ,

_ Zu §. ?- erklcirte derselbe nach dem Abg. Dr. Wagner (Altenburg):

Wenn ich Sie bitte, das Amcndement des Herrn Abgeordneten fiir Altenburg abzulehnen, so plaidire ich nicht im Allerentferntcften aus finanzicUcn Rückfiehtcn, Bei der Berathung dieses Punktes ini, Bundesratl) ist man einzig und allein geleitet worden durch das Vc- wußtsein dcr Nothwcndtgkcit ciner Konsequenz in dcr Gescßgcbung. Der Reichstag hat in seiner vorjährigcn Session zivei (Heseßc beschissen, durch Welche ebenfalls wohl erworbene PriVatrcchte aufgehoben wur- den. Bei dem ersten dicser Gcseßc ging die Vorlage der verbündetcn Regierungen auf das hinaus, was der Abgeordnete fiir Altenburg cht hier amcndiren will; das war das Gesetz iiber die Portofreiheiteii. Der Reichstag seinerseits hat beschlossen, die Entschädigung fiirdir Aufhebung der Portofxciheitcn zu beschränken auf den Rahmen , Wi?“ er hier im Gesche gezogen ist. Die Konsequenz davon war, daß al? die verbündetcn Regierungen in der vorjährigcn Session ein zweites (Hcscß vorlegten, welches ebenfalls wohlcrworbcnc Privatrechte aufhoi- nämlich die chrciungcn von der chhsclstempcl = Abgabe, 11? das Von vornherein acceptirtcn, was der Reichstag in dem Gcscß iiber die Poriofreiheitcn besckylossen hatte. Sie haben Ihncii damals das Gc-scß gerade so Vorgclcgt wie dies hicr. Lediglicydtc :iotbivendige legislatichc-nscqucnz, die sich aus diesen bcidancikßk" ergießt, hat den Bundesrat!) bestimmt, Ihnen den Vorschlag zu mache!!- der hier sicht, und dissen Annahme ich Ihnen nur empfehlen kann.

, -* Bet der dritten Berathung des Gescßentwurfs, bcireffxnd die; Urheberrechte, gah dcr Bundesbevoklmächtigte, Ministerial- Direktor von Philipsborn nachstehende Erklärung ab:

Im Interesse der Sache und zur Abkiirzung und Erlcichtkal1i1 der Berathung bitte ich um die Erlaubniß, gleich von vornherein dic Stellung andeuten zu diirch, Welche die verbündeten Regierungen nach ftattgchabtcr Bcrathung in Bezug auf die vorliegende Zusam- nxenßxllung gefaßt haben. Ich werde daran zugleieh eine chl- 1léazxpffige Qlcußerung über die bezeichneten Verbesserungsantrai? un en.

Dic verbündeten Regierungen find einverstanden mit dcxijcntiik," Beschlüssen, Welche in der zweiten Bcrathung dcs Reichstags'ubxr dt? Stiche gefaßt worden find -- unter gewissen Vorbehalten, dic 1chs9' gleich darzulegen die Ehre haben Werde. , Erstens unter dem Vorbehalte, daß die von dem Herrn, Al??- ])1'. Wchrenpfcnnig Nr. 183 11. vorgescßlagcnen Amendcmenis ??U' genommen Werden. Die verbündeten Regierungen find danyi “"' verstanden,“ fie erblicken darin ihcils Vcrvollständigungen, thcils V,?“ richtigungcn und glaubcn, daß ein Bedenken dabei nicht bcsielit" kann, da selbige in allen Punkten den von dem Hohen Hause thliir xfxeäußcrten Ansichten über diese Sache entsprechen und cntglgk'“ ommen , Zweitens unter dem Vorbehalte und der Vorausseßunq, daß ÜF von dem Herm Abg. Dr. Bähr Nr. 184 11. acfteklten Verbesscrlxnéié' anträge ebenfalls angenommen werden,“ - sie fallen zum größnn

un_d dcs Stader Zolls stattgefunden haben. Diesen Modalitäten ent- ipii-“Zi dcr Vorschlciz; dcs Abgkordncten fiir den 5. 111ccklcnbu7gischcn

theiile in dieselbe Kategorie, wie ich sie eben zu bezeichnen die E"»)kk a .c.

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1995

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[) “ck u bemerkcn, daß der §.Z'2, Welcher das Bundes- [ qqnz nothwendig, das: Hkiix'seteinflacelxn&EYYYZYYYW P?inhdcr-Ein'

Drittens ha“cle9t1inzLeipzi als höchste nstanz hinstellt, im Bunkc-z- läuterungen ck_halten, („URL JZiYhung auf Mehrausgaben und auf

„“andelsgekl d n ist (Zo wie dieseYeftimmunq ficht, allein und nahmen, “Erlauterungxn ; [ 53 d' keit 1.01 che Erläuterunqcn UlsaM-

“ite “alben wor escheii'it sie den Bunchregiekungen überhaupt'im- Mindcrausgaben. D1e_ J.:)tZivin ig “; csteÜt werden köiinenx wcnn

“." *, 1)JZtUBiesi'llie annehmbar zu machen, um iivcrhaupt die mcnzuftellen - wclche 1achr11t izjxtlsZ-MYÜTZÜ ks unmöalicl), unmittelbar

1'chkcit zu gleivälßen- sie anzimelmicn, würde untcr ZUM sLtlZi. LecirchKFesrsieincxlxbcisFeFvachlrFYWi?Uebersicht, um die es sich handelt, dem MSN . ** ' 'i da neben diesem Paragraphen uo xc ! - '_ , * , "

"Zändcn"LMIQYMUFYÉÖUZW in da?; GMB anfgeUOiZYLchlr ITZ??? RUckHFarJeiskoeYufl'iFeYie Etatsbcrathungen dcs BUndeF-HauShalisfULF; ,- ' ZK V " , . . , “' " - [ 3

gchle dsefrüYZiriangrMickYichti'virDiicinchiiieWY Nr. 184 [. von haupt eme sehr, PLMUM LUJ'chktTiFst1§ch1Llickgik1lll12dllxx TizinrchfÜlr ßdie

AM 3UkÄle0kdUkk31 ]))“. Endemann gemachten Verbcfferiings- m_ußtcn. Das 1| FYJBYizdeZ ni)chts erwü'nschter sein, als wenn

Herrn »] . ck in Parenthci'c bemerken will, daß dabeicmigc Jiiianzperwaltuvg ? End' des (*ab'res yornchincn könnte)

imma, zu dcm ich no ') _, d Ejimal heißt es im Cingangc: man diese Etatsberatfhungxgegcn *, d A, s b*n und die wirkliche

('*'rrthümcr unttcrgieilcxäfenx)chicßcn,1dcn § 32 so zu fosscn u.s.w. wo die UEHeZfiZTZU yxlxrresQWÜaskMJguJorlieZerIa cBekannte Verhält-

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DZÜYLYHKA "Mt die Absicht gcivescn; es war wohl dw Abfichk“ GebahchfW dix ich Licht einzugehen brauche, gestatten das nicht, Wii

2311 lassen und dieses lecndcment als §. 33 oder einen der MM Frühjahr hier den Etat bcrathcn, und es ist mit dem besten

' 1 ' , = " . 1 , ,. , - " ;FZTJCJDZ PMMWWM einzuschieben. Außerdem smd LMM Druck WMF lFichi möglich, so zeitig, Wie es geivunscht wurde, die hier vor

' ' " " ' ' ' ' t | ' ' ken in ' ' * " Wissen PamnthÜ" smd Paragraphen bezeichne,- '- “" nnen cllun vorzulegen. DLs Wlll 1ch bemer LTZliZaZTFYeiiilZ) LLM? bei der vorläufigen Bcrathuna haben ÜÜcheUUt luxzzeiteFLemFtctlandm Zeitpqut, zu elchem die Zusa cnsiellung vor-

» ie arent c en müssen fortfallen; dic Paragraphen " ' , D P h s liegt'Was den weiteren Antrag dcs Herrn Abgeordneten fur Meiningen

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“(“M"-ohne PM" hefe. ' *" i eDruckfcblcr bezeichnet - - *nerk am 1: machen. Es ??"???iiiiiisdk iiiid'echdiisÄiMWcs ?? ?"l“'*?§|io|ech§i*s§x LMM Yxißnd|§i|x|§|||i ||| |||

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- , , ' ' Opftn kÖUUkU/ 0. “' RUM; M " , ' Vorlage daruber einzubringin vormcn Zahle Jeschkh“) ist'- M Ucberzeuglzixgw )so a verfahren. Ick hatte, ks zulasng AWM" ""I““ eine 51 [ etwa in cincr die Absicht sei, auch in diesem Jahre w" . [,ztc Uebersicht der und es möglich gewesen ware, Zinc „solche «For EI? „1 der Sack)? habe hier vor mir eine dem Bundesrats) YOMCZK , , d*n 3 “|“ un KU erledigen Das fur 'die Berngmng n, ., s ,.

- tichcn Bundis init ? Ilbcmslß (1 -„ , . - 'i] s Bei der Laax mi „mg) AUMWW und Einnahmen des NRWM d c'traordinärcn Aus- entscheidende Motiv wat ein finanz!) c . zy [m ,

. _ . . | , , . . . ] bckmmt Ut Nachwi'isungen dci Etuis-Yeb?kschk,*kmng".1 insich???; Heft welches zur hier in Berlin - imc 1a cinem Tk)?“ dei «mrsamm Zivis? auc!) AWM für das Jahr 18.69“ em IWÜW umfaßg e1'lchkl?dic,Mc1tkikll[(1k' und dem Herrn Abgeordneten, fur GUMMI _g kann * sel)!" Erläuterung dientfÜrcmcnGeicßclUWka- WWU? _ lb ; . Fausbesißcr- der |M Hans verkaufe„" ; ',

- -- -- - * ' ' * lltwcidinsollcnmdeise en i ist em 9_ _ * die er daruber Mt UUUU beiträgeiurdasI-Wk186.9def'mtiy MOZ“ [ ß des Kaufes geschehen * wenig acnclat- dl? VUÖWWWM“ - -- . leschluß aclana? Weise, wie das im vorigetiIabre auf Ieis'ch-U*EixiiiÄhme-Ucbcischnß Verkäufer fiihrt, ehe sie, zum dcftplthZl M de»? Reich"?“- ist“ und durch welchen zugjleicl) der natherlZsM? Deckung der ctats- sind- dcr öffentlichen Kritik 'in den" Verbaii ilZlgll „mciimi weil- bki dcr RcstVkNVaUUUI fur 1868 ""“ 186, zur ' (H s- . s (* uscßcn. Ick spreche [ner zunachst „mirim „IQ | _

- - " * dcn sVU- Dieser - e ck WI au 3 - * ' d [7-1 emen berliner Haiisbiiißci Wßisien AUIIÜÖM fur 186? mrwandt nerX .d mit dieser umfäUA' wie ich AMW?- d“ Gefichtöpunktc- M a [ fonkrctsPNM" Entwurf liegt dem BUUDLZMW vor und un v r echt werden Es leiten, Ziemlich evident find. Ick kann abox auch ganz ' -- . »“s n - - | ' - * . . . - * us Hanses ttbc1_?l?? liche" Anlage binnen winigir “MIO dem HansZlb TOYdU'Lti'UfÜk Berlin Es ist 1111 vorliegendanaUc init deni Besitzer di d * K * “| _

, .- , - . - ' ? , s Dringimsti ic! Wird durch dicseVorlage dcr Llutmg des HM,“ _g Form! mit Rück- Punkt besonders verhandelt, und xs ist „ihm qu- -a,. Genehmiguna unter Nr. [. erledigt Werden, und ich glaube, meme „) 'i „| 3 us csprn worden, die difinktUL' ' , ,- -- - vom vortgcn Jahre * WUUW N I .. . von dci Gincvmigung "M auf diesen Vorgang UUd “Uf dW Vorganikiw „serrnAbgcordnctcn des Abschlusses abhanglg 3" 111ach§c11_ * ' Er hat daran? in der That ein besonderer Antrag„xme er 19911, UU Lei) würde, wie das i des ganzen Geschäfts durch U," „Reichskag- [[ emcinc Empfin- für Berlin unter Nr. 11. gestellt is_s- enthchrliä). I . . , -| * - - antwortet was [ck [)1cr,0[s die a A „.

- - - alrc 1869 aischchk„n 1, , dasjenige gc_ “- . * ; er batte dazu WM Yer. fck01,11sthZa?ZTeZI)?11T1rn?rkLL'FLWköxxen; dZiß fernerhin al11al)rlich “| dung der hxrliiicrEJIFZZT1st1YF ZWEIF;;lTÉththcscincs Hauses eiiiii'ctcii, ÖcZYAFbItTgYeine solche Uebersicht“ vorgelegt werden Wird. W|, dJZZLÜZJoex-reußa nichts aus dem Geschäft wurde, so batte ci

„„ ||| Erwidexmx? ||| |||. ||| |||||||| '“ |||??? WM IZKZHJZIZZZZKLZZYÜ||TckÉ|IFTZ§LK Staats-Ykijiister xDSL? MYwß dcr Bundeskassc erfolgt bekanntlich haben, [To WUFF), Zxakxxc§21ö?,acfßrdert haben „wiirdex und alsmiiti am YUMäJrrFiiie Ueberficht- wie sie der Reichstag verlangt, kaun LTZTUTZUZP i,)iel höhere Fordéruiig an VW Rc1chstag hätte gesicUt Wi

* ' 11 es i WM in einfachen rechnungsmaßigcn Zahl?" bißchen? "MW 250.