1870 / 119 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Justiz = Wiinisterium.

Der Rechthanwalt und Notar Dieterich in Pasewalk ist in derselben Eigenschaft an das Kreisgericht in Demmin, mit Anweisung seines Wohnfißes daselbst, verseht worden.

Ministerium des Innern.

Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung des revidirten Statuts der Versicherungsgeseüschaft „Deutscher Phönixa zu Frankfurt a. M.

Des Königs Majestät haben mittelst AUerhöchsten Erlasses vom 16. d. M. das revidirte Statut der Versicherungsgesesl- schaft „Deutscher Phönixa zu Frankfurt a. M., wie solches in der außerordentlichen Generalversannnlung vom 26. März d. I. beschlossen worden ist, zu genehmigen geruht. Der Aller- höchste Erlaß nebst dem Stature wird durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Wiesbaden bekannt gemacht werden.

Berlin, den 21. Mai 1870.] . '

Der Minister für .Handel,Gewerbe Der Munster des Innern. und öffentliche Arbeiten. In Vertretung: Graf Ihenpliß- Better.

Angekommen: Se. Excellenz der Kanzler des Nord- deutschen Bundes und Präsident des Staats-Ministeriums, Graf von Bismarck-Schönhausen, aus Pommern.

Der Kammerherr und General-Intendant der Königlichen

Schauspiele, von Hüls en , von Hannover.

Am 1. Juni 01“. werden in den Badeorten Nenndorf, Eilsen und Bad Rehburg Telegravhenstationen mit beschränktem TageSdienße für die Dauer der Badesaison rvieder eröffnet werden.

HannOVer, den 20, Mar 1870. , '

Telegraphen - Drrektron. Krampff. _

Bekanntmachung, betreffend Auskeichung nener ZianouponZ zu dem vormals Herzoglich nassauischen 4Fprozenttgen Staatsanlehen von 6,000,000 Fl. (1. (1. 28. April 1860.

Die neuen Coupons zu dem vormals „Herzoglich nassauischen 43; SkaatSanlehen von 6,000,000 Fl„ä. (1. 28,_Apri[ 1860 Serie ]. Num. 1 bis 8, vom 1. Mai 1870 [us 30. April 1874, werden vom 16. dieses Monats ab gegen Rückgabe der alten Couponsanweisungen bei dem Bankhause der .Herren M. A. von Rothschild & Söhne

zu Frankfurt a. M. ausgereicht werden. ' , ,

Es können diese Coupons auch durch dre Kömgltchen Regierungs- Hauptkaffen und die Königlichen Bezirks-Hauptkaffen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg bezogen werden. Wer dre Coupons durch eine dieser Kassen beziehen will, hat derselben dre alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse derselben einzureichen. Das eine Ver- zeichniß wird mit einer EmpfangSHeschermgung versehen, sogleich zurück. gegeben, und ist bei der Aushändtgung _der neuen Coupons wieder ab- zuliefern. Formulare zu _diesen Verzetchnissen find, bei den gedachten Provinzialfassen unentgeltlich zu haben. Der Einretchung der Schuld- verschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Coupons nur dann, Wenn die alten Couponsanwersungen abhanden gekommen sind,“ in diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an das Königliche RegierungSpräfidium zu Wresbaden nnttelst besonderer Eingabe ein-

zureichen. . Die entstehenden Porto-Auslagcn haben dteEmpfanger der neuen

Coupons Zu ersehen. _ Wies aden, den 14. Mar 1870. Der Königliche Regierungs-Präfident.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 23. Mai. Se. Majestät der nig verweilten gestern Vormittag auf dem Babelsberg, kamen mit dem 12 Uhr-Zuge nach Berlin, kqnferirten im Ministerium des Aetswärtigen mit dem Bundeskanzler Grafen Bißmarck und kehrten mit der 2 Uhr-Fahrt naeh Babelsberg zurück. Um ZUhr war Familiendiner in Kl. Glinike bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Karl. Abends mach- ten Allerhöchstdieselben noch eine Spazierfahrt nach Sanssouci und nahmen dann Mit dem Adjutanten vom Dienst den Thee in Babeleerg. ,

.Heute Vormittag arberteten Se. Majestät daselbst aklein, kamen mit der 12-Ubr-Fahrt nach Berlin und nahmen die Vor- träge des Wirklichen Geheimen Ober-Regierungs-Rathes Wehr- mann und des GeheimenKabmets-thhs von Wilmowski entgegen. Um 5 Uhr demrten Se._Ma]e|ät in Bellevue bei €le „Herzog und der „Herzogm Welhelm von Mecklenburg-

werm.

- Im Gefolge Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Karl von Preußen, „Höchstwelcher _Srch gestern von Potsdam nach Bad Wiesbaden begehen har, beftnden sich der .Hofmarscball Graf von Dönhoff und der Persönliche Adjutant Major von Zglinihki.

-- Das Staats-Ministerium trat gestern unter Vorsix'z des Minister-Präfidenten Grafen von Bißmarck-Sehön- hausen zu einer Sitzung zusammen.

hielt gestern eine Plenarsißnng ab. Der Ausschuß des Bundesrathes des De

elner Sißung. “t?

. _ Der Bunhesrerth des Norddeutschen Vu hielt am 20. d. M. erne(d1e 20.) Sißung ab, in welcher der St

kxyanzlers, den Vorsiß führte. In derselben fand eine Bern uber dre vom Reichstage gefaßten, den Entwurf WJ" geseßbuches betreffenden Beschlüsse statt. Sodann wendet"r

der Ausschußbericht erstattet.

Norddenxfchen Bundes statt, in welcher der Bundes den„Vor1iH führte. Es wurde Prasr-denten des Reichstags vorgelegt, betreffend die WmRe' tage uber den Gesehentwnrf wegen des Urheberrechts an Schl- noerk'ennc. gefaßten Vesehlüffe. Sodann fand eine Berau)rl uber die Stellung statt, welche dem zum Strafgeseybuche "- gebrachten Planckschen Amendement gegenüber einzunehL sem wrrd. Ueber den vom Präsidium vorgelegtengzeseyn wurf wegen anderwetter Feststellung der Ausgaben ee. fürs wurde der Artsschußhericht erstattet. "

-- Der Llusschztß des Bundesrathes des Norddeu, schen Bundes fur Rechnungswesen trat gestern zu Srßung zusammen. Der Artsschnß für die Gewerbe-Ordnu Versannnelte fich heute zu enrer Sißung.

"_.-._-

. '- Der'Neichstag des Norddeutschen Bundes,. m ferner Srßung vom Sonnabend, 21.“ d. MW., die dri Berathung uber den Gcfeßentwnrf, betreffend die Aufhebu der Elbzolle, fort. An der Spezml-Diskusfion betheiligtenß dre Abgg. Nase!, ron Rochau, ])1'. Prosch, Fries, sowie BundeHbeVollmachngten Staats-Minister Delbrück und derGr. herzoglrch rrreeklerrbnrgrsche Staats-Minister von Bülow. *

, Der beretts nntgetherlte Antrax; des Abg. Wiggers(Ver1jn dre ZZ. 1 _und 2, hes Gesehentwurf zu streichen, wurdeab lehnt. Die Posttton unter, Nr. 1, Bewilligung einer '. dungssunnne von erner Mellion Thalern an das Großherz thum Mech1enburg-Schwerm,_ wurde bei namentlicherAbstj. MMZ nnt 126 gegen 106 Stemmen genehmigt,

Tach erfolgter Abstimmung therlte der erste Vizepräfide Furft _zu Hohenlohe, Herzog von chst, dem Reichstage m! dnß ber der„Ermtt_telung „des Resultats der namentlichen!- ftnnmung uber dre Bewrlligung von 157 000 Thlr. für «- Ynkanf emcs nenen Drenstgebäudes für das Marine-Ministeri . fick? em Fehler erngeschlrchetr habe und daß nicht 102, send 112 Abgeordnete ffur dee Bewilligung gestimmt haben, so .. leßtere nur nnt Exner Stimme Majorität abgelehnt worden

Es wurde hierauf die Nr. 2 (Abfindungssunnne an ! HUWÉHUM Anhalt 85,000 Thlr.) angenommen, dagegenNr. 36, , Thlr. an das „Herzogthum Lauenburg) in namentlin ,bstrmmung nnt 106 gegen 102 Stimmen abgelehnt. Schl! [lkb wurdesder ganze Z. 2, wre er sich nach den vorangega genen Abstrmmungen gestaltet hat, mit großer Majorität. genommen. , .

.Zu Z. Z sprgch fich der Abg. Frres für die Verzinsung»- bewrlltgten Betrage aus.

Der Z. 3. wurde hierauf angenommen,“ ebenso der ga Gesehentwurf.

Der Reichstag trat alsdann in die Verathnng deSleyt Gegenstandes der Tagesordnung ein: Gesetz über die Ab!!! vonder'Jlößerel. Dasselbe wurde ohne Debatte mit gro Majorrtat angenommen.

Schluß her Sihung: 3 Uhr 10 Minuten.

-- Dre heuttge (52) Plenarsiyung des Reichstag! des Norddeutschen Bundes wurde vom Präfident 111“. Smrson um 10 Uhr 10 Minuten eröffnet.

Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe des M deutsehen Bundes waren anwesend: der BundeskanzlerG von Btsmarck-Sehönhausen, der Staats- und Iustiz-Mlm' ])r. Leonhardt, der Staats- und Finanz-Minister CamPth, der Prafident des Bundeskanzler-Atnts, Staats-Mm!' De!bruch, der General-Lieutenant und Direktor des Allgemem Krzegsdepartements von Podbielei, der !)NinisterialMOW,e Y_erxltche Geheime Oher-Regierungs-Rath Moser, der KH,"!!! sachsejcke Gesandte Frerherr von Könneriß, der Königlich sach, Gehetme Jufirz-Rath Klemm, der Königlich sächsische Geb?! Regrerungs-Rath Schmalz, der Königlich sächsische MUM" .Holleben, der" Großherzhglrch hesfische nußeroröentliche Gesa" und bevollmachngte Menister, Geheime ch.1;--.ons-Rack ““ mann, der Großherzoglich mecklenburgische Staats-MWU

!

von Bülow, der Großherzoglich oldenburgisehe Staats-R

_ Der Bundesrath des Dentschen ZUllver, [.

Zollvereins für Rechnungswesen versammelte sich Jets

Minister Delbrück in Vertretung des abwesenden BUZ

die Vorlage des Präsidiums wegen der St. Gotthard-Eisenb, Auch gestern fand eine (die21.) Sißung des Bundesrathes,

, , kr zunächst CML Mittheillxntzzl

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der „Herzoglich _braunschweig- lüneburgische Minister- 1)r. „Liebe, der Herzogin!) sachsen-meiningische Rath und Staats-Minister Freiherr von

. OT , heimrath

' e Geheime

irkllk, der Mjnisterresident der freien und Hansestadt Lübeck

«rüger und die Bundeskommiffare, Präfident ])]: Fried- ' Geheimer Ober-Reglckungs-Rnth Eck, Gehermer Regierungs- ?(“) von Puttkamer und Gehenner Regrerungs -Rath [)r. jcheelxl1s'ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Ab

nnung Übkk dM GLstHentwurf Über den Unterstüßunqs- ohnsjß nach den Beschlüffen des Rerchstages in dritter Be-

thJeYGescßentwurf wurde mit sehr großer Majorität an- .n.

"OWLRWWI trat hieran in die dritte Berathung über

n Entwurf eines Strafgeseßbuchs für den Norddeutschen

und auf Grund der Zusammenstellrmg der Beschlüsse in

' Berat ung. ertEers lag k?ne sehr große Anzahl von Abänderungs = 2111-

' en vor. _ ägVon den Abgg. Planck ,und Genoffen:

Der Neichstag wolle beschließen: fur den Fall der Wiederherstel- ng des §„ 1 in der Fassung der Regjerungsvorlaqe, dcn §. !] der orlage der verbündeten Regrerungen zum Strafgeseybuch in folgen- ,Jassung anzunehmen: Dre Todesstrafe rst durch Enthauptung zu []sjrecken. Jn denzenigen Bundeslandern, m Welchen die Todesstrafe 'seßlick) bereits abgenhnfft ist, bewendet es hierbei und es tritt für ,s, Länder in denjenigen Fällen, für welche das gegenwärtige Gesetz ,Todesftrafe besxnnnt, an die Stelle derselben die lebenslängliche

Uchihausstrafc. . _ _ _,

Von den Jegg. Irres, ])1'. Jager, Salzmann folgender nterantrag hrerzu: _ . _, '

Der Reichstag wolle folgenden Zukaß beschlreßen: Den ubrrgen undesftaaten bleibt es überlassen, im Wege der (Heseßgebung eben- .us zu verordnen, daß in denjenigen Fällen, für Welche das IM,), .ärtige Gesch die Todesnrafe bestnnmt, an die Stelle derselben dre benölängliche Zuchthausstrafe tritt.

Von den Abgg. v. Kardorff und Genossen: ' .

§. 78. Der Mord und der Versuch des Mordes, gerrchtet gegen as Bundesoberhaupt oder gegen den eigenen Landesherrn, oder wah- end des Aufenthaktes in einem Bundesstaate gegen den Landesherrn ieses Staates, wird als .Hochvrrrath mit dem Tode bestraft, J., 79. an außer dem Falle des Z. 78 es untcrnimmtre. (Z. 78 der Retchs- gsbeschlüssc). .

Die General-Debatte wnrde eröffnet. '

Der Al) . Graf Schwerin sprach sech snr dreAnnahme des Oeseßentwnr s unter den von den verbundeten Regierungen

eßellten Bedingungen aus, Graf von Bismarck-Schön-

Der Bundeskanzler, aus en erklärte hierauf:

Gestatten Sie mir, meine .Herren, das; ich znvörderft mein Be- auern darüber ausspreche, daß es mir nichr vergönnt gewesen est," d'en ichtigen Berathnngen, Welche Sie in den letzten Wochen beschafttgt aben, persönlich beizuwohnen, auch denen nicht , nnttelst Welcher dre egiernngen Ihre Beschlüsse der eigenen Beschlnßnahme unterzogen aben. Mein Kollege im Bundesrathe, der Kömglrchrreußesckze „Herr luftiz-Minister, hat Ihnen noch in meiner Abrvesenhert dns Ergebmß ieser Beschlüffe mittheilen können und daran zuglerch dre Zu- age geknüpft, Über das inzwischen eingebrachte Amendement her .Herren 'llanck und Genossen die Beschlüsse des Bundesraths emzuholen,

Meine Herren! Um zu der Vorlage zu gelangen, welche Ihnen rsprünglich gemacht worden ist, haben die einzelnen Regrerungen, rch ann sagen, fast jeder Fürst persönlich, fast jeder Rathgeber'emes dentschen Fürsten persönlich, wesentliche Opfer an ehren p-Ylmschen e_berzeugungen, an ihren Wünschen, an ihrem „Rechtsgefnhl, :ck 'VW“ sagen, an ihrem Rechtsglauben bringen mussen. Ste haben UebbeTZeitwillig dem höher stehenden Zwecke deutscher RechtSernhert e ra t. '

In demselben Sinne find die verbündeten Regierungen an die

Veschlüffe des Reichstages getreten, die ihnen nach der zweiten LesunJ “vorgelegen haben, und ich glaube, Sie werden ihnen das Zengm 9,95!!!- daß sie auch dort dem höheren erecke der deutschen Renns- emhett neue und erhebliche Opfer gebracht haben. Manrhe der Regierungen hätten gewünscht, wie viele unterJhnen, dre Todesstrafe zu beseitigen. , . 'ILUQUUI- diesen ihren Glauben an ein seitliches Erfordermß der Zett dem Zwecke zum Opfer bringen zu müssen, welchem dre Schopfnng des Norddeutschen Bundes wesentlich ihre Entstehung verdankt, dern "“ „WM gedient hat: der deutschen Nation die Rechtseinhe1t, dre Yölttrsche Einheit wiederzugeben. Diesen Zweck haben fie hoher ge- stellt, als ihr Verlangen nach Abschaffung der Todesstrafe.

Andere Regierungen und zwar die große Mehrzahl,_ haben ge- alaUbsdenen, die auf ihrenReehtsschnß Anspruch herben, dresen Schnß Ukchrtne Anrvendnng der schwersten Strafe in ausgedehniserem Mnße WWW zu sein, (W die jüngsten Konzessionen der Regtnnngen es 3„“[.assen. Der Herr Vorredner hat ehen bemerkt, daßfrijk)ern1erze!)trreerz !kbnreneFälle mit ner Todesstrafe bedroht gewesen 11:11). Es hat WNW Kämpfe :!:-.?.» lange Verhandlungen gekostet, ehe “erese VLCl'ZElM Falle Mf dns Mn“? !*edueirt worden sind, Welches der erste En'tnrnrf „k)nen nnterhreitere, '4j11d*de111:1c'1'.chst Mf IWM WUWck), !" BUMM)- "IUUJ Jhrer Besehli'vffe hat eine weitere sehr beträchiltche Vermmde- UML! dieser Fälle eintreten können. Die Regierungen haben

€;ie aben e,!auht diese ihre Ueber- , , U h g a , ' hier aus dem Sehoße Ihrer Versammlung die Anregung erfolgte, em

eigene Ueberzeugung, die

Beweis gegeben, daß sie die nationalen Zwecke zu

Ylechtsanficht dem höheren opfern neh entschließen können; nur ein Opfer können ste dresem Zweeke nicht bringen: das ist das Prinzip dieser nattonalen Emheit selbst. „Hierin liegt der Grund, der fie hindert, dem Axnendement der ngg. Planck und Genossen ihre Zustimmung zu erther!en. Dre Regterungen find außer Stande, sch von der Ver- gnngenhen „W Norddeutschen Bundes, sich von den Zwecken, Welche uns brsher verenngt und beschäftigt haben, in dem Maße los zu sagen, dns; fie aus der Quelle des einheitlichen Bundesrechts zrveicrlei Wasser flzeßen lassen, daß fie__ bewußter Weise und von dieser Stelle hrer em doppeltesRech'tswstenr für_den Norddeutschen Bund schaffen. Ich_gehe auf d1e1ur1strschen „Schweerigkeiten, die die Durchführung etnes solchen System§ hat,'ntcht em, man kann deren viele aufstellen, wre dre Frage etw.". uber em Verbrechen, welches bei Nacht auf einer Enenbahnfnhrt, nne es ja vorgekommen ift, stattgefunden hat, -- ob es 111 emenr Gebiete, wo die Todesstrafe aufgehoben ist, ob es zrmscben Magdeburg und Leipzig etwa in der Gegend „von Cöthen, oder ob es dicht vor Leipzig begangen worden rst,“ man könnte bei andern Verbrechen, z. B. der Ermordung non Förstern durch Wilddiebe in Grenzwaldungen, ähnlich kasuistische erngen aufstellen, fie sokle'n' mrch mcht beschäftigen, ich halte mich ledtglrck) an dre polrtesche Seite der Sache. Es ist für mich eine ab- solute, Unmöglichkeit, es wäre ein volles Verläugnen meiner Vergan- genheet, wollte ich einem Gesche hier zustimmen, Welches das Prinzip 1anft10nirt, daß durch den Bund zweierlei Recht für die Nord- deutschen geschaffen werden soll, daß gewissermaßen zweierlei Klassen von Norddeutschen geschaffen Werden sollen , eine Selektn, die vermöge ihrer Gefittung, vermöge ihrer Erziehung so wert vorgeschritten is, “daß selbst ihre üblen Subjekte des Korrektivs, des chhtbeile? nicht mehr bedürfen und dann das yroi'anum W1ZUZ Von 27, Mellronen, Welches diesen sächfisch-oldenhnrgischen Kulturgrad noch n1cht erreicht hat, dem das Richtheil im Nacken sehen muß, um es in Ordnung zu halten. Dem können wir nicht zustimmen; ich würde, meine .Herren, eher ein nach meiner Ueberzeugung sehr viel mangelhafteres aber einheitliches Strafgesetz in Kauf genommen haben, ich würde mich der Hoffnung hingegeben haben, daß bei dem gesunden Sinn unserer Bevölkerung und seiner Vertretung ein Fehler eines mangelhaften Strafrechts so allgemein kenntlich und so allgemein fühlbar ist, daß die Lücken ausgefüllt und Jrrthümer verbessert Wer- den würden, in einigen Jahren. Aber das Verlassen unserer Grund- prinzipien in Bezug auf die Einheit, die wir in Deutschland zu schaffen haben, das läßt fich niemals wieder gut machen. Ick kann von diesern Standpunkte ans hier kein Oldenburg und kein Preußen kennen, ich kenne nur Norddeutsche.

Unsere Aufgabe ! , die Gleichheit vor dem Gesch für alle nord- deutschen Bürger zu ! affen, nicht die Ungleichheit, da wo fie iß, gut zu heißen, oder gar fie innerhalb eines Bundesgebietes neu zu schaffen, Meine .Herren, das ist eine politische Unmöglichkeit. Wir sind gegen Sonderrechte. gegen Sondereinrichtungen, gegen die Vor- urtheile einzelner Regierungen und einzelner Stämme, ja selbst gegen die Rechte einzelner Regierungen und einzelner Volks- stämme, mitunter, weil wir uns der Größe unserer Ziele bewußt Waren, mit Härte verfahren; ich darf wohl sagen, mit .Härte, wenigstens mit Strenge. Wir haben unverrückt unser nationales Ziel im Auge behalten,“ wir haben nicht links, nicht rechts gesehen, ob wir Jemandem rvehe thäten in seiner theuersten Ueberzeugung. Meine .Herren, aus diesem Geiste haben wir unsere Kraft, unseren Muth, unsere Macht geschöpft, zu handeln wie wir gethan. Sobald uns dieser Geist verläßt, sobald wir diesem Geiste entsagen, sobald wir ihn vor dem deutschen Volke und seinen Nachbarn aufgehen, so legen wir damit Zeugniß ab daß die Spannkraft, mit der wir vor ZZ Jahren an dieser Stelle unsern AuSgang nahmen, in dem Sande des Partiknlarismus, des Partikularismus der Staaten und des Parttkularismus der Parteien erlahmt ist. Wir Werden die Quelle, aus der wir die Berechtigung sehöpften hart zu sein und mit eisernem Schrjtt zn zermalmen, was derHerstellung derdeutschen Nation m threr .Herrlechkntund Macht entgegen stand ......

(Lebhaftes Bravo! -- von denPläßen der sozial-denwkratischen Fraktion: »Oh0!« _- Erneuerter stürmischer Beifall)

Meine .Herren! Ich freue mich des Zeugnisses, was mir durch die Mißbiljigung der (Hegner deutscher Einheit und deutscher Größe gegeben wird.

Meine .Herren! Ich bitte um Enkschuldigung, wenn mich meine Kräfte noch nicht so weit unterstüßen, nm der Vertheidigung unserer Suche mich ganz mit dem Nachdruck zu widmen, den sie erfordert und der meiner Ueberzeuqung entspräche. Aber, meine .Herren, ich erinnere Sie an eins. Es find noch nicht ganz zwei Jahre her, daß

den ergene

einheitliches Strafrecht für die deutsche Nation in der Zukunft, für den Norddeutschen Bund einstweilen, zu schaffen. Dieser Qin- regung, die Ihnen zu verdanken ist, ist bereitwillig Jqlge gegeben werden; unmittelbar darauf haben steh dre narnbasterxen Jnristen, die Leute, auf deren Namen in derjuristischenWeltDeutrch- land stolz ist und stolz zu sein Ursache hat, versnnnnelt und haben mit einem Fleiß, der den Deutschen jeder Zeit, unt etx-xem prnknschen Geschick, welches ihnen nicht immer eigen gewesen est, en kurzer Zerrem Werk geschaffen, dem auch seine Gegner, dem nur!) dre, dee es uber sick) nehmen wollen, dagegen zu stimmenund dern Norddeutschen Volke dieses Werk Verzerenthnlten, doch hteAnerkenmnn] manner- sagen können, daß es das Yzcfic Ü?,1nqs rnnerhn!b TJrntßhlnnds !Yk eine größere (Gemeinschaft bisher geletnet nt, dan es“]erenfalls dener ist als Alles das, an dessen Stelle cs irrten soll. Es nnd noch 111217: qanz JWei Jahre seitdem verfie1se11, UU? emerge Ahnnnnmng nnr Trennt uns von der Verwirkliäyung der Wumche, der S1? dnmnls

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