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ist, daß Ein Aktionär mehr als Wahlzettel abgiebt und daß von dem VerwaltungSrath streng auf die Einhaltung dieser Vorschrift gesehen Werden wird.
Gegenstände der Verhandlung der Generalversammlung sind:
1) Der Geschäftßbcricht auf das Jahr 1869,
2) die Wahl zweier Mitglieder des Verwaltungsraths für die fia- tutenmäßig ausscheidenden aber wieder wählbaren Herren Berg- Rath Hoffmann und Gasdirektor Geith,
3) Antrag des Verwaltungsraths auf weitereDotirung des Wirth- schaftsfonds.
Für diese Generalversannnlung wird den Theilnebmern freie Fahrt auf der Werrabahn gewährt, worüber seiner Zeit die An- schläge auf den Stationen einzusehen sind.
Der Geschäftsbericht pro 1869 wird 14 Tage vor der Versamm- lung bei den Viüetexpeditionen zum Verkauf aufliegen.
Meiningen, den 2, Juni 1870.
Der Verwaltungsrath der Werra-Eiscnbahn-Gese[lschaft.
P r e u ß i s ck e euerversicherungs - Aktiengesellschaft z u B e r l i n.
Die Herren Aktionäre der Preußischen Feuerverstcherungs-Aktien- Gesellschaft zu Berlin werden auf Grund des Z. 21 des Statuts zu der am 20. Juni or., 1 Uhr Mittags, Wilhelmsstraßx Nr. 62 im Konferenz-Saalc äbzuhaltenden
111. ordentlichen Generalversammlung hiermit eingeladen, Auf der Tagesordnung stehen: ]) GeschäftSbericht des Verwaltungsraths und der Direktion, 2) Bericht der Revifions-Konimisfioxx über die Jahresrechnung und
Bilanz pro 1869 und Antrag auf Decharge,
3) Auöloosung und Neuwahl der Mitglieder und Stellvertreter des
Verwaltungsraths (Z 26 des Statuts).
Die erforderlichen Eintrittskarten zum Versammlungs-Lokale kömieu vom 19. Juni (zr. ab in unserem Geschäftslokale, Wilhelms- straße Nr. 62, gegen Vorzeigung der Aktien in Empfang genommen werden. Die Legitimationspapiere der Vertreter (Z. 21 des Statuts) müssen aber spätestens zwei Tage vor der Versammlung der unter- zeichneten Direktion überreicht werden.
Berlin, den 31. Mai 1870.
Preußische Feuerversicherungs-Akticngesellschaft. Die Direktion.
J. A. L. Nauw erk.
"8931 Bekanntmachung.
Nachdem die .Herren A. Loose und F. Louis aus dem Verwal- tungsraihe ausgeschieden, find auf Grund und nach Maßgabe der statutarischen Bestimmungen die Hexren Ritterautßbefißer Moritz Jentsch und Hoflieferant Fritz Ktsker als Mitglieder des Ver- waltungsrathes erwählt.
Zum Vorfißenden dcs Verwaltungsrathes ist Herr von Hennig, Stadtrath, Mitglied des Reichstages und des Hauses der Abgeord- neter), zum Stellvertreter desselben Herr Hoflieferant Fritz Kisker gewählt Worden.
Berlin, den 1. Juni 1870.
Norddeutsche Lebensverficherungs - Bank auf Gegenseitigkeit.
Die Direktion. ])1'. Binseel.
[EZY
Eine Stimme oder
[1787] NorddeutscheLebensversicherungs-Bank I G äßh it?) aI§f1Fegedn17idtisgkdeitchAu
nemeer.'un„eur erhör- Oxdre von) 8. April 1868 genehmigten GeseüschaftsstYtßxtHaMts' wir uns die .Herren Bankmitglieder (Versicherte) zu der am "“ , Sonnabend, den 25. Juni 0r. Vormittags ]] Uhr im Saale des „Englischen Hausesa, ohrenßraße Nr. 49, zu BQ,- abvzuhaltcnden ersten ordentlichen Generalversammlung hin mit einzuladen. . "k" . Tagesordnung:
]) Erstattung des ausführlichen Berichts über den Stand , Bank Seitens des Verwaltungsrathes und der Direktion, „? an diesen sich anschließend Vorlegung des Rechnungsahschlusxs pro 1868/69 und Antrag auf Ertheilung dcr Decharge„ “
2) Vorschläge zu Abänderungen dcs Statuts.
Wir erlauben uns darauf aufmerksam zu machen, daß hinsicht lich des _Zutritts zur Generalversammlung und der Legitimation der" §. 16 3111183 2 des Statuts maßgebend ist.
Berlin, den 25. Mai 1870.
Der Verwaltungsrath.
[1788] kNorddeutschc Lebensversicherungs-Vank auf Gegenseitigkeit.
Auf Grund des F 7 und in Gcmäßhcit der W. 26 und 27 353.2 des durch Allerhöchste Kabinetsordre vom 8. April 1868 genehmigten Gesellschaftsüatuts laden wir die Herren Befißer von AntheißCcrU, fikaxen der Norddeutschen Lebeysverfichcrungs-Banf auf Gegenseitigkeit zu er am “
Sonnabend, den 18. Juni 012, Nachmittags 5 Uhr, in den Geschäftswkalitäten der Bank, Leipzigerfiraße 125 zu Berlin stattksxinißenixen Generalversammlung der Certififat-Bcfißer hierdurch erge en em.
Tagesordnung: Bestätigung der fünf Vexivaltungsraths-Mitglieder, Welche an Stelle der während ihrer Funktionszeii aus dem Verrval. tungsrathe Ausgeschiedenen als Stellvertreter erwählt find.
Berlin, den 25. Mai 1870.
Der Verwaltungsrath.
[1884] Rechte-Oder-Üfer-Eisenbahn.
Die dieSjährige ordentliche Generalversammluna findet hiersclbß im kleinen Saale des neuen Börsengebäudes, Wallstraße Nr. 6,
am Donnerstag, den 30. Juni d. Js, Nachmittags 3 Uhr,
statt, wozu die Aktionäre und Aktienzeichner untcr Hianis auf die Gesellschaftsstatutcn hierdurch ergebenft eingeladen Werden.
Die Aktien oder Quittungsbogen resp. Anerkenntnißschcine müssen
&) eniwedcr bei einer unserer“ Gesellschaftsfaffcn, ianesondere
Jeet dLeZ Hauptkasse der Gesellschaft in Breslau, Gartenßraße
r. Ü., '
10) oder bei der Preußischen Hypotheken-Kredit- und Bank-
Anstalt, Kommandit-Gcseusthast auf Aktien: »Hcrrmann
Henckcla zu Berlin, Wilhelmstraße Nr. 62, '
deponirt werden.
Die Jahresberichte werden in den der Generalversammlung vor- hergehenden drei Tagen in unserer Hauptkaffe, Gartenstraße Nr.22a. und in unserer Kanzlei, Gartenstraße Nr. 220, ausgegeben. =
Breslau, den 2. Juni 1870.
Der Vorsißende ' des Verwaltungsraths der Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn-Gcscllschaft. In Vertretung:
Scheffler.
Bekanntmachung.
Königliche
Ostbahn.
„ „ Sommer-Fahrplan fur die Strecke Danzig-Neufahrwasser vom 1. Juni 1). I. ab bis auf Weiteres.
Danzig - Neufahrwasser.
Stationen. WOM“ '
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mit Personenbeförderung in“ allen vier Wagenklaffen. "|U. [M.]U. |M.
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Vormitta s Nachmittags NezchmittZ-Hgs Abends Abend?()
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Neufahrwasser-Danzig.
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| )()(Wl. mit Personenbeförderung in allen vier Wagenklassen.
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40 2
Bromberg, den 14, Mai 1870.
' Königliche Direktion der Ostbayn. Hier folgt die besondere chlaZ-z
1024,
_ außer Krat ese t nd ' pkechendeanYrsZrifstien Jes leßteren an die Stelle der ersteren.
Ju,„nnnnmt beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr,
„„zjonspkkis für den Kaum einer
xmaizciie 2x Sgr.
2111: Poß-Anßallen des In- oxid Auslandes ne mm &ckan an, für Berlin dic xpedition des Königl.
preußischen Staals- Anzeigers: Zieten-Play Nr. 3. W
Anzeiger.
/
„ck 13].
Berlin , Dienstag den 7. Juni Abends
1870.
/
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ' Dem Obersten von Seydliß-Gerstenberg, Comman- d'kur Allerhöchstihres Königlich sächsischen Rxgimxnts , des 2„Grcnadier- Regiments Nr. 101 , und “dem bisherigen _Lega- tions-Sekretär bei der hiesigen Königlich wiirttember ischen Gesandtschaft, Freiherrn von Maucler, den Rothen dler- Orden dritter Klasse ,' dem Stadtgerichts-Sekretär a. D., Kanzlei-Rath Aßmann zu Königsberg i. 5135, und dem Hegcmeister a. D. Teichmann zu Forfihaus „Mönchswald “im Kreise Jauer den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Ober-Poi'irath und Post-Direktor Richter zu ' Prag den Köni lichen Kronen-Orden dritter Klasse, dcm Kommxsfions- Rath Ka elowsky zu Bielefeld, dem Börsen-Sefretär Os_car reudemann zu Berlin und dem Professor Valieri zu Zimpel, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, dem Steuer-Aufseher Johann Gottlieb Scholz zu Götllk „und demSchreiner Heinrich Jäger auf der *Gutxhoffnungshutte- ..m Sterkrade, Kreis Duisbqr , das Allgemeine Ehr? ,zeichep,“ sowie dem Tischlermeister Wil eim J'LUBÜ zu Käi “zynxxx im *“je- Toni?P die Rettungs-Medaille am Bande;.-.ferner "s"“ - ' m,. Merwaaren -- Fabrikanten“-;-MZ Möbelhärid'ier ?din'andVogts hierselvß das Prädikat eines Königlichen 'vf-Lieferanten,“ und . - , “Den jeßi en Inhabern der unter der Firma I. G. Kranzler ;Yérselbst be chenden Konditorei , Karl Gustav Alfred ranzler und Heinrich Max OZkar Starcke, das
Prädikat Königliche Hof-Konditoren zu verleihen.
Jagdschloß' Glinike, 7.“ Juni.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl von Preußen ist am 4. d. Mis. vo_n Dessau zurückgekehrt und heut nach Harnekop wieder abgereist.
Norddeutscher Bund.
Einführungsgeseß zum Straf ese buch für den Norddeutschen Bund. Vom 31“. ZKM 1870.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Köm von Preußemc. verordnen im Namen des Norddeutschen Bun es, nach erfolg- ch tZustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was og“
J. 1. Das Strafgeseßbuch fiir den Norddeuischen Bund tritt im anzen Umfange des Bundesgebietes mit dem 1|en Januar 1 71 in Kraft.
8. 2. Mit diesem Tage tritt das Bundes- und Landes- ßkafkecht, insoweit dasselbe Materien betrifft, welche Gegenstand ?etrsafétrafgeseßbuchs fiir den Norddeutschen Bund sind, außer
" In Kraft bleiben die besonderen Vorschriften des Bundes- Und Landesstrafrechts, namentlich über itraqure Verleß ngen er Preßpolizei-, Po|-, Steuer-, 53qu Fischerei-„JagdH orst- und Feldpolizei-Geseße, iibec Mißbrauch des Vereins- und Ver- sammlungsrechts und iiber den Holz- LForst-Y Diebstahl.
Bis zum Erlasse eines Bundesgeeßes uber den Konkurs bxeiben ferner diejenigen Strafvorschriften in Kraft, welche rucksichtlich des Konkurses in Landesgeseßen entlzalten sind, in- soweit dieselben sich auf Handlungen beziehen, _uber we1che das Strafgeseßbucb für den Norddeutschen Bund nichts bestimmt. 8- 3- Wenn in Landesgeseßen auf strafrechtliche Vorschriften, welche durch das Strafgesehbuch fiir den Norddeutscheanund verwiesen wird , so treten die ent-
Vis zum Erlasse der in den Artikeln 61 und 68 der
Verfaffimg pcs Norddeutschen Bundes vorbehaltenen Bundes- geseße smd die in den HZ. 81. 88. 90. 307. 311. 312. 315. 322. 323 und 324 des Stra geseßbuchs fiir den Norddeutschen Bund mit lebenslänglichem Zuchthaus bedrohten Verbrechen mit dem Tode zu bestrafen, wenn fie in einem Theile des Bundesgebietes, welchen der Bundesfeldherr in Kriegszustand (Art. 68 der Ver- fassung) erklärt hat, oder während eines-gegen den Norddeut- schen Bund ausgebrochenen Krieges auf dem Kriegsschauplaye begangen werden.
Z. 5. In landcsgcscßlicben Vorschriften über Materien, welche nicht Gegenstand des Strafgescßbuchs für den Norddeut- schen Bund find, darf'mtr Gefängniß bis zu zwei Jahren, Haft, Geldfirafe , Einziehung einzelner Gegenstände und die Entziehung öffentlicher Acmter angedroht werden.
Z. 6. Vom 1. Januar 1871 ab darf .nur auf die im Strafgeseßbuche für den Norddeutschen Bund enthaltenen Strafarten erkannt werden.
Wenn in Landesgeseßen anstatt der _Gefängniß- oder Geld- strafe Forst- odcr Gemeindearbeit angcd-yht oder ngYeiaffen ist, so behält es hierbei sein Bewenden. „ „ '
8.7. Vom 1. Januar 1871 ab verjähren Zuwxderhand- lungen gegen die Vorschriften über die Entrichtupg dex Brannt- weinsteuer, der Biersteuer und der Postgefälle in drei Jahren.
Z. 8. Der Landesgeseyqebung bleibt vorbehalten, Ueber- Zangsbcstimmungen zu treffen, um die in Kraft bleibenden
andesstrafgeseße mit den Vorschriften des Strafgeseßbuchs fiir den Norddeutschen Bund in ).lebereinstimmung zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Bundes-Insiegel. _
Gegeben Schloß Vabeleerg, den 31. Mai 1870.
([.. 8.) Wilhelm.
Gr. v. Bismarck-Schönhausen.
Allerhöchster Erlaß vom 16. Mai1870, betreffend die Aufhebung der Telegraphen-Direktwn in Schwerin und die Vereinigung des Geschäftskreises derselben mit demjenigen der TeleÉraphen-Direktion 111 Hamburg. Auf Ihren ericht vom 5. Mai 0. Will Ick genehmigen, daß vom 1. Juni 0. ab die Telegraphen-Direition in Schwerin aufgehoben und der Geschäftskreis derselben MU demjcniczixi der Telegrapben-Direktion in Hamburg vereinigt werde. Berlin, den 16. Mai 1870. W i l h e l m.
, Gr. v. BiSmarck-Schönhausen. An den Kanzler des Norddeutschen Bundes.
Verordnung, betreffend dire Etinfiihrung der Korrespondenz- - ar en.
Auf Grund des Z. 57 des Geseßes iiber das Poftwesen des Norddeutschen Bundes vom 2. November 1867 werdcn folgende Bestimmungen getroffen.
Beéufs Erleichterung des brieflichen Verkehrs wexden fortan Kkzrffre pondenzkarten zur Beförderung durch die Post zu-
e a en. . g Die Vorderseite der Korrespondenzkarte enthält einen zur Einrückung der Adreffe bestimmten Vordruck. , *
-Die Rückseite kann in ihrer ganzen Ausvehnun zu schrifi- lichen Mittheilungen benußt werden. Die Adxe e und die Mittheilung können mit Tinte, Bleistift, Nothstift odcr sonsti-
em ärbenden Material geschrieben'werdenx nur muß die chrit haften und deutlich sein. Die Mittheilungen auf der Rückseite können auch durch Druck, Lithographie 11.7. w. hergestellt
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