1890 / 113 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 May 1890 18:00:01 GMT) scan diff

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§. 57.

Das Gewerbegcricbt, welches als Cinigungßamt tbätig wird soll neben dem Vorsiyenden mit vier Yeifißern, Arbeitgeber, und Arßejter in gleicher Zahl, beseyt se_in. Dre Zuziebung der_ Betfißer erfolgt, Ffern durch das Statut mcbt Anderes bestimmt ist, durch den Vor-

enden.

8 Das Einigungßamt kann fick) durcb Zuziebung von Vertraxens- männern der Arbeitgeber und Arbeiter in gleicher_ Zabl xrganzen. Dies muß geschehen, wenn es von den Vertretern betder Tbexle unter Bezeichnung der zuzuzichenden Vertrauenömänner beantragt wrrd.

Die Beifißer und VertraueUSmänner dürfen, nicht zu den,?» tbeiligten gehören. Befinden fich unter den Betfißern unbethetltgxe Arbeitgeber und Arbeiter nieht in genügender Zahl, so werden dte fehlenden durcb Vertrauensmänner ersetzt, welcbe _Von den Vertretern der Arbeitgeber beziehungßweise der Arbeiter zu wahlen find,

. 58.

Das Einigungßamt hat du§rch Vernehmung dex Vertretxr beidxr Theile die Streitpunkte und die für_ dle Beurtherluzxg der1elben m Betracht kommenden Verhältnisse festzusteÜen. Es Ut befugt, zur Arszlärung der letzteren Auskunftépersonen vorzuladen und zu ver- ne men.

Jedem Beifißer und Vertrauenßmann steht das Recht zu, 5urch den Vorfißenden Fragen an die Vextreter und Auskunftsperwnen

zu richten.

§. 59. _

Nach erfolgter Klarsteüung der „Verhältniffe ist iy gemeinjamer

Verhandlung jedem Theile Gelegeyhetx zu geben, sxch uber das Vor-

bringen des anderen TheileY, sowte uber „die vorliegenden Ayssagen

der Auskunftsyersonen zu außern. „Demnacbst findet em Etmgungs- versUch zwischen den streikenden TheÉen stakt.

Kommt eine Vereinbarung zuStände, so ist der Inhalt derselben durch eine von sämmtlichen Mitgliedern des Einigungéamts und Von den Vertretern beider Theile zu unterzeichnendc Bekanntmachung zu

Veröffentlichen.

§. 6].

Kommt eine Vereinbarung nicht zu Stande, fo Hat das Einigungs- amt einen Schiedsspruck) abxugelzen, welcher fich auf alle zwischen den Parteien streitigen Fragen za erstrecken hat._ _ ,

Die Beschlußfassung über den Sckxiedswxuck) erfolgt mit etnfacber Stimmenmehrheit. Sjkben bei der Beschlußsaffung über den Schieds- spruch die Stimmcn sämmtlicber sszr die Arbeitgeber zugezogenen Beifißer und Vertraueanänr-er denjkntgen sämmtlicher fü'r die Arheiter zugezogenen «cgenüber, 10 kann d:“r Vorfißenke s'1_ch seiner Stimme enthalten und feststellen, daß ein Schiedsspruch mcbt zu Skande ge- kommen ist, § 62

Ist ein Schiedsspruch zu Stand; gekommen, so_„ist derselbe den Vertretern beider Theile mit der Auxsordcrung zu eröffnen, sich binnen einer zu bestimmenden Frist darübcr zu erklären, ob“ fie 1'1ck) dem Schiedsspruch: unterwerfen. Die Nichtabgabe der Er_klärung binnen der kestimmtcn Frist gilt a[s Ablebmmg der Unterwerfung.

Nach Ablauf der Frist Hat das Einigungßamf eine von sämmt- lichen Mitgliedern Désselben unterzeichnete öffetztliÖe Bekanntmachung zu erlaffen, Mlche den abgexxebenxn SÖideWruck) und die darauf abgegebenen Erklärungm der PÜ'UFZ" cntlmlt.

Ist weder eixxe Vercinbatung (§. 60) noch ein Schiedsspruch zu Stande gekommen, so ist dies von dem Vorfißenden res Einigungs- amts öffentlich békannt zu machen.

Vierter Abschnitt. Verfahren vor VLF! fGemein?)cyor'steber. _. 54.

Ist ein zuständiges GeWcrbegericbt nicht vorhanden, so kann bei Streitigkeiten der in Nr. 1 Und 3 ch 8. 3 bezeichnetkn Art jede

artei die vorläustge Entsch2idung durch den Vorsteher der Gemeindk ?Dürgermeister, Schultheiß, Ortsvorsteher U. s. w.) 11achsuchen. Zu- tändig ist der Vorsteher der Gemeinde, in deren Bezixk die streitige Verpfiichtung aus dem ArbeitsMrhältnisse zu erfüllen ist.

Den Partéien ist Gelegenheit zu geben, ihre Ausführungen und Verveiömittel in cinkm Termin vorzudringen. Cine Banzcicaufnabme durcb Ersuchen amdcrer Behörden findet nicht statt; Vereidigungcn find nicht zulässig. _ _ ,

Kommt ein Vergleich zu Stand?, 10 ist cin ProtokoU darüber aufzunkk'men und von 15611 Parteien und dem Gemeindkvorsteher zu unterschreiben.

',Q'. 65.

Die Entscheidxmg des Gcmcmdxkyrstebeks ist schriftlich abzafaffcn; fie gkbt in Recht§kraft über, 11761111 nicbt binnen kincr Notbfrist 8011 zehn Taz?" VM cincr dcr Parteicn Klug? bei dcm ordkntlichen Gsricbt erhoben wird. Tic Frist bcginnt mit dcr Vcrkünkung, gcgen eine bsi dcr Vcrkündxmg nicht anwcsendc Partei mit der Bewändigung dcr Entscheidnnxx.

Die (?ntsck'cikunacn keV (stminkövorstchers find von AmtÉwc-gen fiir vorläwfig vollstrcckbar zu crkläxcn.

T*.é Dorläafizc Vollstrkckbarkcit ist nicht aUSznsyreclwn, wcnn 9151111fo gkmscbt wir?, kuf: dé: VoLlsTrkckuug dém Sckuldnsr einen nicht 311 810150111811 JTaÖtkcil krimßcn würds; auch kann sic 'In einer vorgängi,xkn Sichcrbsitélcistnmx abhängig gemacht Werden.

Ist tschtzcitig Km,;c crbokcn, so findét d2r§ 647 der Civib prozeßkranng Entsprcckwnkc “Linwcndnng.

„B. 60.

Die vor dcm (chneinchorstcbcr gksÖloffencn VchléTchc, sowie die kéÖkakäfÜJLn okkr VOUstkUkakön Entscheidungen dcsselbcn find, sofcrn kik Pälsi'i c:l*cm1?raxxt, (1111 (ZrsUckUn 568 Gemcindcvorstcbers durch 1318 OrWWlißcibeörde nacb den Vorschriften über das Ver- walsxw318511“anßIrkrTabken zn voUstrcckcn. (Tin unmittslkarcr Zwang zur Vornahme cimr Hanklnag ist nUr im Falle dss §. 130 dcr Ge- wckÖLOWUUUJ Utläjsm. Wo cin VkrwaltunxzszrrangSNrfabrcn nich1 bestcbt, finkcn dic L*kstinmmmxsn übcr kie Zwangsvoüstrkckung in bümcrlichcn RcÖjsslrsitigtcitM Anwendung.

F“. 6 .

, Dcr„(Hemcindcyorstcbrr kann die Wabrncbtmtng der ihm nach den §§. 64 1315 66 (7811661111211 (5591chäfte mit Gcncbmigun der böbérkn Verwaltungsbckdrke eincm Stcllkkktkktér übertragcn. ersclbc muß aus de_r Mttxe dc'c (55cmcinßchrwaltung Oder E erneindevertrotung auf mindeUens em Jahr bcruxcn wcrden. Dic Berufung ist öffentlich bekannt zu machs".

5. (35.

Durch anordr“1111g dcr LankcI-(TUtralbLbörde kann an Stelle ch Gemeindevorßebeks ('in zar Vornahme Don Sübncvkrbandlungen über streitkge Rccht_§a11;;clk7xcx1bcitcn staatlich besthteI Organ mit Wahr- nehmung der tn dcn FFT 64 big 66 aufgeführten Geschäfte bkauftragt werden. Die Anordnmm ist öffcnllick) bekannt zu machen.

Fünfter Abschnitt. Scklaßbkstimmungen. F“. 69.

Die Bcstimmungcn dieses l_Hes-“ykß finden kcinc Anchdung auf Strcitigkcitkn dcr Vorstände der Reick» Und Staatsvruckcreien, der staatlichen Münzanstalten, sowie dcr unter der Militär- oder der Marinevcrwaltung oder der Staa1Ieisonbaknvcrletnng stehenden BetriebSanlagcn mit den in dii*1c1)_()5L*etrieben beschäftigten Arbaitcrn.

. 1

Auf Streitigkeiten der in BergrDcrken, Salinen, Aufbereitungs- anstalten und untkrirdisch bctricbencn Brüchen und Gruben be1chäftigtcn Arbeiter mit ihren Arbcitgebcrn finden die Bestimmungen dieses Gescyes mit der Maßgabe Anwendung, das; die Errichtung von Gewerbe- gerichtcn, deren Zuständigkeit auf die vorbezeichneten Betriebe beschränkt wird, unabhängig von den Vorausfeßungcn dcs §. 1 Absaß 4 durch Anordrxung der Landcß-Centkalbebörde erfolgkn kann.

_ Fur die ausGxund der leßteren Bestimmung errichteten Gewerbe- gerxcbte gelten ngch1tcbende besondcre Vorschriften:

_ 1 Die Bcnimmung des letzten Saßcs in Absatz:? des §.4 findet ketne ' nwcndang.

2) Die Kosien der Gewerbegerichte werden, soweit fie in deren Einnahmen nicht Deckung finden, vom Staat getragen.

3) Der Vorstßende und dessen Stellvertreter werden von der Landes-Centralbebörde ernannt. Zur Bewirkung der Zustellungen können an Steae der Geckchtßvollzieber oder Gemeindebeamten (§. 20 Absatz 2) andere Beamte verwendet werden. ,

4) Inwieweit den Arbeitgebern im Sinne 5er §§. 10 btß 12 dte mit der Leitung eines Betriebes oder eines besttmmten Zwejgxs des- selben betrauten Stellvertreter der selbständigen Gewerbetrethenden gleichsteben, wird durch Anordnung der Landes-Centralbehörde bestimmt.

5) Die Bestimxnung des §. 57 Absaß 3 findet, soweit fie sieh auf Beifißer b'eziebt, keme Anwendung.

§. 71.

Der §. 1209, der Gewerbeordnung wird aufgehoben.

Soweit auf denselben zur Bezeichnung der tm Absaß 1 daselbst erwähnten Streitigkeiten in anderen Geseßesstellext Bezug genommen wird, tritt der §. 3 Absaß 1 dieses Gesexes an sexne Stege.

Soweit nach den gesetzlichen Vor christeg uhex Hte Kranker!- verficherung der Arbeiter die Entscheidung von (L'ferngxlten ubxr dxe Berechnung und Anrechnung von Verficherungsbertragen m Gemaßbert der Bestimmungen des §. 12022 der Getrexbeordnung zu_erfolgen batte, finden die Vorschriften des egenwärttgen Geseßes uber das Verfahren vor dem Gemeindkvorste er auch dann, Anwendung, wenn es fich um Verficherungsbeiträge anderer, als dex nn §. 2 bkze1chnetxn Arbeiter handelt. Die Zuständigkeit des Gemexndevorstebers xyird "tn diesem Falle nicht dadurch ausgeschlossen, daß em Gewerbegertcht fur die Gemeinde errichtet ist.

§. 72.

Die Zuständigkeit der Jnnangßsckyiedßgericbte (GeWerbeordngng §. 97a Nr. 6, § 1001 Absatz 2) erleidet durch dieses Geseß kerne Einschränkung. ' _

Das Gleiche gilt, sofern ein nach Maßgabe dle1ks Gesxße's ex- richtetes Gewerbegericht nicht vorhanden ist, vom der Zustandtgkett der Innungen (Gewerbeordnung §. 97 _Nr. 4, §. 1008 Nr:. 1) zmd der auf Grund der Landesgeseße zur Entxcbeidung von Strettigketten der im F. 3 bezeichneten Art berufenen bk1onderen Behörden.

Gegen die EntsÖeidungen der Innungen und der JnnuRsschteds- gerichte steht binnen zehn Tach die Berufung auj den echtsweg durch Erhebung der Klage bei dem ordentlichen Gertcht offen.

§. 73.

Die auf Grund, des § 1203 Absatz 3 der (Herverbeordnung er-

Échstcfen Schied§gerichte Zelten als G2werb€gerichte im Sinne dieses 2 2 es.

' ie mit Rückficht W die Vorschriften desselben über die Zu- sammenseßung der Gewerbegericbte und das Verfahren erforderlichen Aendsrungen der aeltenden OrtsstatUten find ohne Verzug vorzunehmen. Ist eine erforderliche Aenderung binnen zw_ei Monaten nach dem In- krafttreten dieses Gexetzes nicht erf0[,;t, 10 ist fie durch die Landes- Centralbcbörde zu verfügen.

Nachdem die erforderlichen Aenderunßen getroffen find, smden die Vorschriften dieses Geseßes auch auf die vorher anhängig gewordenen Streitigkeiten Anwendung. § _4

. ck .

Streitigkeiten, welcbe, bcoor ein für dieselben zuständiges Gewerbe- gericht bestand, anhängig geworden find, werden von den bis dahin zuständig gewesenen Behörden erledigt.

§. 75.

Die Ccntralbcbötden der Bundeéstaaten bestimmen, welche Ver- bände als weitere KommunaWerbände im Sinne dieses Gesetzes anzu- sehen, von welchen Organen der Gemeinden und weiteren Kommunal- verbänd: die Statuten Über Errichtung von (Gemerbexxericbten za beschlixßen, und von Welchen Staat?.“ oder Gemeindeorganen die übrigen in diesem Geseße den Staats- oder Gema'indebebörden, sowie den Vertkctunaen der Gemeinden und weiteren Kommunalverbände zngewiesenen Verrichjung2n wabrkzuerYtn-m find.

Dieses (Heseß tritt mit deni '. . .' ...... in Kraft. Urknkldlikk) 2T. Gegeben :c.

In der Begründung heißt es:

Der §. 1208. der Gewerbeordnung Vcrwcist für die Strkitigkeiten Der selbständigkn Gcwerbetreibcnden mit iHrcn Arbeitern, soweit für diese Angelegknbkiten nicht besondere Böbörden bestehen, auf die Ent: schkidnng dcr (Hemeindsbcbörde, läßt jedoch zu, daß statt dessen durcb Ortsstatut Schied€gerich12, jvclcbe durch die Gemsindebcbörde unter glcichmäßigek Zuzisbunß von 211b€itgcbern und Axbeitern zu bilden find, mit der EptiÖcidung [*ctraUt werdén. Die letztere Bestimmung Hat ihren Zweck, für die Streitigkeilen, welche im geWcrbliMn Verkkbr aas dcm Verhältniß zwischsn Arbeétgebcrn und Arbcikcrn entspringen, cinc in besonderem Maße des Vertrauens der Berbeiligten verficherte und besonders schlxunixxc Rechtspflege zu sÖÜffW, nnr in unvoll- kommenér Weise crrci-éct. Nachdem längere Zeit hindurch die statutarische Errichtung von geMtbliÖM Schiedßgericbtcn fick) nicht über eincn sebr gkringem Umfang binans erhoben batte, ist zwar in mucycr Zeit cin bcmsrkcnswertber Fortschritt in dieser Bezicbung cimgetrefen; die wünsÖcanertHc Atxsdébnung bat dio Ein- richtm1g jswck) nocb kéWCÖWWS erreicht, und gerade die in erhöhtem Maßc fick) geltend machende Bsreixwingksit dcr [*etkyeilégten Kreise, die Einsetzung gcwcrblickycr Gcnossengkricht€ zu fördern, hat das Un- zursickyende der geltenden gescxlichcn Bestimmungen deatlicb Och"- tretcn laffkn. Der Mangel ißt baUpisäcdlich karin zu crblickxn, “cas; die kaekbeorknm'g es sowohl an jedsr näheren Ausfübrxmg des Prinzips über die «Zusammenskßung dsr SÖiengericbtc, wie auch an aUcn Bestimmunsen Üb?! die prozcffualcn Befugnisse der Gerichte, Über ras Verfahren Vor denselben und über die Rccht§n*irkang ihrer Entscheidungen fcblen läßt. Die hieraus s1chcrgebendeUnsächecb€it bat einerseits die Ausbreitung der Institution erschwert un.) anderer- seits bei den inÖ Leben gsrufeneti Schi€dsgcricht€n eine das Maß des (ErwünsÖTcn übersteigende Verschiedenheit der Einrichtungen zur Folge gehabt. Anck) der Wirksamkeit der (Gerichte selbst ist aus diesem Grunde eine vikieFack) UngleiÖtnäßige geblieben.

Das Bedürfnis; nach Liver Ergänzung und Vcrbcfferung der geltenden Bxstimxnunaen ist seit geraumer Zeit anerkannt, und an VcrsUchen in die)cr Richttmg hat es nicht gefehlt. Bereits in den Jahren 1873 und 1874 und nochmals im Jahre 1878 find dem Reichstage eamtsyrechenre Vorlagen gemaM worden, ohne das; dieselben jcdock) zur Verabschiedung hätten gebracbt werden können. Neuerdings hat der Reicbßtag in dcr Vorlcßtcn Scss'wn den Gegenstand wiederum in Erörterung gezogen und in der Sitzung Vom 12. Januar v. J. (inc Resolution beschlossen, durcb Welche unter Hervorhebung einzelner als maßgebend angesebcner Gsfichtswmfte die Verbündeten Regierungen um Vorlage eines Gesetzentwurfs über die ETnfübrung von Gewerbe- gerichtcn ersucht wurdcn.

Dem gegknwärtigen Entwurf ist im Allgemsinen die oben erwähnte Voxlage vom Jahre 1878 Unter thunlichster Berückfickotigung der zu derselben Vom Reichstage auf Grund der Kommisfionsberatbung in zweiter Lesung gefaßten Beschlüffe zu Grunde gclegt. Jm Ein- zelnen smd indeß, wie schon aus der äußeren (Gestalt Des Entwurfs erfichtlick) ist, nicht unerhebliche Aenderungen und Ergänzungen vor- genommen. Der Zweck des Entwurfs gebt ebenso, wie dcrjenigc der früheren „Vorlage, nicht auf die Beseitigung, sondern nur aus die weitere AUSgc-staltung und Entwickelung des im §. 120a dcr Gewerbe- ordjmng Hinfichtlich dcr gctverblickßen Schiedsgerichte aufgestellten Prinzips. Der Gedanke, in erster Linie den Gemeinden die Ein- seßung dcr bezeichneten Gerichte zu überlassen und dcren Cin- x1ltekzeruug in den Gemeindeorganismus unter Berücksichtigxxng der örtltchen Einrichtungen und Bedürfniffe zu ermöglichen, hat sich, ungeachtet der bei der Ausführung aus den oben angegebenen Gründen beryoxgetretenen Schwierigkeiten, im Allgemeinen als ein berecbti ter erwtcyen. Es liegt keine Veranlassung vor, denselben aufzuge en. Insbcssoqderc kann die größere Uebereinstimmung, welche binfichtlich der Entrichtung der Getvcrbegerickote durcb entsprechende gcseßliche Vor- schrijten'anzustrebey ist, den in der Gewerbeordnung für die Einse ung der Gerichte vorgejebenen Weg nicbt als ungeeignet erscheinen laLsen;

_ denn diese Uebereinstimmung wird sich auf die wesentlieben Grundlagen

der Organisation sowie auf solche Bestimmungeßzu beschränken hqben, welche wie diejenigen über das Verfahren, die Rechte der Betbxtlt ten unmitéelbar berühren., Jm Uebrigen dürfen bei einer Jnsttty on, deren ersprießlicbe _Wtcksamkeit nur bei Yenügender Berü chttgung der örtlichen Verbaltniffe fich eWarten läßt, Verschieden etten im Einzelnen nicbt außgeschloffen werden. Auch in der Frage, ob für einen bestimmten Or? überhaupt ein Gewerbegericbt eingefe t werden sol], bleibt am geeignetsten die Inixiative zunächst den emeinden überlassen, da diese der Regel nach am ersten in der Lage sein werden, zu beurtbeiley. ob nach den gewerblichen Verbältniffen ihres Bezirks das Bedürfnis; mzd die Voraussexungen für die Wirksamkeit eines solchen Sondergerjchts vorhanden md. Daß von diesem Standpunkt aus der Entwurf nicht zu einer obligatorischen Einführung der Gexverbeaertckyte für alle Theil? des Reichßgebietes gelangen kann, ergtebi fick) von selbst. Für eme derartige Verallgemeinerung der Einrichtung fehlt es ebenso sehr an einem Bedürfniß, wie an den Voraussetzungen" praktischer Durchsübrbarkeit. Soweit sich unter besonderen Umstanden ein Zwang zur Einseßung von Gewerbegerichten gegknülzer den betheiligtcn Gemeinden als nothwendig erweisen kann, wird die Möglichkeit hierzu auf anderem Wege zu schaffen sein.

Abweichend von der Vorlage vom Jahre 1878 enthält ferner der votliegende Entwurf im dritten Abschnitt eine Reihe von Bestim- mungen, durch welche das Gewerbegericht berufen wird, unter gewissen Voraussexungen als Einigungßamk tbäiig zu wexden. Bei den in n_euerer eit vorgekommenen Arbeiterausständen ist es mehrfach als em schwerwiegenden Uebelstand empfunden worden, daß es «ck bei vorhandener Geneigtbeit zu Einigungsverbandlungen auf beiden Seiten zur wirklichen Einleitung solcher gar nicht oder nicht rechtzeitig ge- kommen ist, weil es an einem Organe fehlte, welches geeignet und berufen gewescn wäre, die Leitung solcher Verhandlungen und die Ver- mjitelung zwischen den streitenden Part-Zien in die Hand zu nehmcn. Cs Wird wenigstens der Versuch zu machen sein, durch Schaffung eines solchen Organes und durch einige Bestimmungen über das bei den Verhand- lungen innezuhaltmde Verfahren eine friedliche Erledigung der zwischen Arbeitgebern und Arbeitern über die billigen Bedingungen des Arbeits- Vertrages entstehenden MeinungSverschiedcnbeiten zu erleichtern und dje für beide Theile mit schweren Opfern verbundenen Arbeits- etnstellungen tbunlicbst xu vermeidcn oder, wo sie entstanden find, möglichst rasch zu beseitigen. Die Hoffnung, daß es den Gewerbe- gerichten gelingetl wird, durch eine auf Sachkunde beruhznde un- parteiiscbe Rechtsprechung daß Vertrquen der Arbeitgeber nnd Arbeiter zu gewinnen, 1äßt cs gerechtfertigt ersÖeinen, fie zu einer Thätigkeit zu berufen, dc-ren Erfolg in erster Linie durch die Vertrambeit mit den Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitern und durch das Vertrauen der Bethkiligten bedingt ist.

Statistik und Volkswirthsckxaft. Zur Arbeiterbewegung.

Aus Hamburg meldet „W. T. B.“, das; mehrere Firmen der Hafenpolizei Damvfer zur Verfügung gesteklt Haben, mit denen dieselbe aÜe Wasserwege abpatrouiklirt, um die neu an- genommenen Leute gegen die striksnden Ewerführer zu schüßen. Bis jetzt ist die Polizei in 13 Fällen eingeschritten und hat mehrere Verhaftungen Voraenommen. Auf dem Lande streifen fortwährend größere 5Yatrouillen umher. Der Verein der Hamburger Spediteure

telt eine Sißung ab, in welcher der Ausstand der Ewerfübrer als korea mz_jsurs erklärt und beschloffen wurde, die Ewersübrer-Baascn bei der Beseitigung des Strikes eneraisck) zu unterstützen. -25 Arbeit- geberWHaben 235 M aurern die Erhöhung des Minimallobns auf 65 „5 pro St_unde, sowie dcnneunstündigen Arbeitstag bewilligt. Die Striken- den be1chlos1en, daß rnöleickost viele Geskllen abreisen, aber 13 be- stimmte Städte in Deutschland meiden soÜen. Der Außbruck) eines allgemeinen Strikjes der Maurer wird am 12. d. ZN. er- wartet. Die unfer den nsuen Bcdingngen arbeitenden Maurer müssen 2 Wochen§lang täglich 2 „st, später 1 „46 in die Strikekaffe zahlen.

In S tettin hat, wie die ,Ostsee-Ztg.“ berichtet, der Arbeit- geberbund der Ykaurer- und Zimmergeschäfte Stkttins u 111) Um 9 eg en d in cincr Versammlung fick) vorgestern mit der '.";er den Arbeitsplaß des Zimmermeisterö Hagenau von DM Zimrnchescllen Vér- bäpgten Arbeitssperre und den Viergcgen zutreffenden Maßnahmen be1chäfligt. Es wurde einstimmig der BesÖluß gsfaßt, vom nächsten Montag (15 auf sämmtlichen Bautkn, Zimmerpläsen uwd Werkstätten die Arbeit einzustellen, sämmtlichs LéUte zu entlassen und erst dann wieder einzusteUen, wenn Tn einer neu einzuberufenden Versammlung des BUNDLS die Wiederaufnahme der Arbeit beschlossen worden ist. AuÉgenommcn von der Entlassung find Hie Lebrbyrschen und betreffs Der Poliere soll den Arbsitgcbsrn dix Entlaßung oder Nichtkntlaffung frei stehen. -- Dkk „Köln. Ztg.“ wird _aus Stettin unter dcm 7. d. M. gcschriebkn: Auf Grundeines gegenwitixxcn Abkommens der SÖiffSW_crften nun?:en kicskk Tage auf ken Werftsn von Bremerhaven 1olchc Zimmkrleute entlassen, die nach Ausbmä) (ines Außslandes auf der Werft des , Vulcan“ von Ststfin nach dort gkkommen n-aren,

Jn Mainz haben dcmsclbcn Blatts zufolge die Schuhmacher am Dienstag in einer Versammlung beschlosssn, die Arbeit nicdcr- zuleßen, Falls die Sckyuhfabrikantcn nichk bis zum gestrigen Donncrstag dis Forderunakn dsr Arbeiter in Bezug auf einen m'uen Lobntarix angenommen haben.

Wie die „Mgdb 31,4.“ aus Nordhausen berichtx-t, erklärt das dortige Comité dsr Maurer in einer Bekanntmachung ken Akbcit- gebern gegenüber, Daß, Wenn die lcßteren am 19. Mal d. J. d.:j gc- wkmscbtsn Lohn nicbt bkwilligen, die Arbeit einßesfellt wird.

In Nauen ist, wis „W. T. B.“ méldet, dcr Strike der Ciaarrenarbciter beenoigt; dm Arbeitern wurde (ins “301711- erhöbnng bcwiUigt. Die11x[)eber ch Strikes wurdcn daucrnd cntlasten.

Aus Mülhau1en theilt die „N. Müll). Ztg.“ mit, das; der dortiße Ausstand der Zimmerleute und Schreiner sei! vor- g€stern beendet ist. Von bcidcn Sxiten, sowohl von 52:1 Arbeitgebern als auck) von den Arbeitnybrncrn, sollen noch Zugsständniffe gemacht Worden sein.

Ueber den chkrausstand in (Gera berichtct die „G. ZW.“, daß die Antwort (_!Uf_cincn vorgestern von den Auss'iändigen »;as'zßxen Vermittelungsbeschluß irn Vcrneincnken Sinne erfolgt ist. Wik das Blatt hört, hatte das Amsstandswmité fich an den fürstlichenck3andratH Bebufs nochmaliger Uebernahme der Vermittkkr-Roüe zwischcn ken Ausständigkn_11nd kan Fabrikanten «wendet; der Landratl) trat denn auch mit cntjprechex1dkr521nfrage an die maßgcbknkcn Kreise bcrs-n, erhielt aber den Bescheid, das; die Fabrikanten auf ihrer Fordsrung beharren, indem fie weitere Zugeständnisse nicht mehr zu machcn baßkn.

Aus Greiz sOrcibt mcm dkm .Cbemn. Tgbl.“, daß auch die dortigen Weberci- und Färberciarbeitsr in 5811 Strife ein- treten wollen. Wenn eine Verständigung bei dcn crsxen Vcrsmnd- lungen nicht erzielt wird, Werden demnach in einigen Tagen auch in Greiz ca. 5000 Mann striken. .Die Agitation für da.: Ausstand «.,th von Gera aus, da mehrere Greizer Fabrikanten für die durcb dcn Strike in Gora gesperrten Fabriken arbeiten sollen und dadurch von den Geraer Arbeit-zrn nichts erreicht werden könnte.

Hiéc in Berlin erfolgten, wie wir der „B. Vörs.-Ztg.“ ent- ncbmcn, neuerdings ArbeitSLinstellungen in dcr Tucbfabrik von John Blackburn in NiedersÖönweide, in der Fabrik von L.:benow u. Co., Grcifswaldccstraße wegsn Nichtbewilliguna der gesteökcn Forderungen auf Arbeitsverkürzung und Lohnerhöhung 2a. - Die Schuhmacher haben bis auf Weiteres über 53 WLLkstästkn die Sperre verhängt. » Dic ausgesperrten Kistenmackxer beab- ficbtigkn, eine Produktiv-Genoffensckyast zu gründen. -- Dic Former und Berufögcnoffen (76 an der Zahl) der Eisengießerei-Akkien- GeseÜscbaft, vormals Hartung, haben die Arbeit eingestcUt. Die leyte Versammlung der strikenden Cartonarbeitcrinncn und Arbeiter am Mittwoch war nur mäßig besuch'c, da inzwische_n ein nicht uncrbeblicher Theil der Strikenden, besonders aus der Ed, Iakobfobn'sxben Fabrik, die Arbeit wieder aufgenommen_bat. Unter diesen Umnänden beschloß die Versammlung die Aufhebung des Gencralstrikes.

Ziveite Beilage

Berlin, Freitag, den 9. Mai

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

_.M 113.

1Z90.

In Folge der nach mehrige Zusammenseßung der in

Deutsches Reich.

Bekanntmachung," betreffend die See-Unfaxlversicherung.

'. 52 Abs. "1 dex See-UnfaüversicherungGgefeßes vom 13. Juli 1887 (Reich§:GeseHbla1t S. 329) voÜzogeneu Neuwahlen wird gemäß §. 53 a. a. O. die nun- reußen fur dre unten genannte Veruchgenossenschaft bestehenden

Schiedsgerichte nachstehend bekannt gemacht.

Name, Stand und Wohnort

vertretenden ' Schiedßgerichts.

Laufende Nr.

BLrUfZ“ B e z i r k genosskn- des WAW Schicdsgcrichts.

[ ' der der

. steUVertretendcn Betfißer. Beifißcr.

Laufende Nr.

des Vor- fißcnden.

vcrtretsnden

R. 933,94 _(YMY„YY_ck„_WY Ü? rx. _

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. der Beifißer.

stelTvcrtrcfendcn Beifißer.

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Löwxnberz, !1.Suerken, 1. PookerQndrc-as Kömgl'icber 3 „AmtSrlchter ) Papenburg. febn. . geno11cn- mern, die Groß- m Papenburg,; 2. Kncpve, R., m berzogtbümer

Bürgermeister

Regierungsbezirke m Papenburg.

genoffen- “Aurich und OSna- brück, die Groß- herzoglich Olden- burgifckxen Aemter

esterstede, sowie

das sonstige Ems- gebiet und das

Rheingebiet.

Sektion 17 .

wig-Holstein mit Ausschluß der der Sektion 111. über- wiesenen Theile u. das ?ßrstentbum

Königlicher AmtsZenckots- . bems, Chr., in Sektion 171.

Königlicher Rath m Kiel. Ktel. Provinzen Ost- 11.

Amtßgericbts- Rath in Kiel.

Berlin, den 5. Mai 1890.

Statistik und Volkswirthschaft.

Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger 1889 bezw. 1888/89.

Jm Frühherbst 1889 waren 100 Jahre ver- erstcllung des ersten Re_ttungsbootes,_mit desen ck) im November 1789 Neben Men1chen aus größter Gefahr „Lebensbootcs', . estellers, des Herzoxxs Von Northumberland, trug, und Schiffszimmumann Henry Greatbead Das Fahrzeug wurde von ihm nach den Angaben Rockwood bergesteüt, der Riemen) durcb

(Stat. Corr.) eit der H

gerettet wurden. Namen seines B war der Bootsbauer in Shields _ des Kauffabrteikapitans Michael Jahre früher an der ein gewöhnliches gebauten, in der der altnorwegiscben worden war.

Mündung des Memelfluffes ( ' ler Boot - von dem an beiden Enden gletck) Mitte breiten, doppelrudrigen, gradkieligen Muster Zölle - unter sÖWeren Umständen gerettet an diese vor der deutschen Küste voU- schungen deutlich ergeben stendienft bestimmt ck die vollendetsten späteren Formc'n Seemannßerfabrung des Volks zurück, dem dre

Die Erinnerung brachte Rettung liegt, wie die neuen Na_chfor haben, den ersten Rettungsböten, worden fiyd, zum © führen auf di_e uralte Wikinger entstammen. Während das Intereffe bald in weitere Kreise drang un firten Rettungßgeseüscbaft führte, einer mehr als 40jäbrigen Erfahrung bevor, „Deutsche Gesellscb dafür hat fie 1"

welche für den

für den Küstenrettungsdienst in England 1) 1824 zur (Errichtung einer organi- bedurfte es in Deutschland noch Aebnlicbes erreicht wurde. zur Rettung S_chiff- sebr bald durch die ge- Thätigkeit allgemeine Anerkennung zu erwerben

find nach den neuesten Mit- See', Jahrgang 1890, 1. Heft.) jestät desKaisers'stelxenden 1866 bis 1889 einschlxeßltch an sten verunglückt, wobei im Ganzen nachweis! ck) Von den levteren wurden 96 kamen um.

Erst 1865 wurde brüchiger" begründet; segneten Erfolge ihrer

t

' icht Weniger als 1925 Schiffe tbeilungen („Von den Küsten und aus dieser unter dem Protektorat Sr. Ma Gesellschaft in den 24 Jahren von den deutschen _ 10 439 Personen gefab'rdet waren. etwas über 7? 9/o

ck S:

' _ See- Sektion 17. Jacob, m m Ostrhauder- Berufs“ Provinz Pym-

, Weener. ' Mecklenbur - ,2.Catffcns, T. 1.11ffken_, Retn- SchmerinuY eck- J,mGr0ße- bard,m Emde". [enburg - Streliß febn. 2.'deBubr,J.W., und das sonstige ' mWarfingsfebn. Odergcbict.

Z. Vtffer, 1. van Oterendorv, 4 Ykeqno, F.C.,Altscbiffer Schrßs- in Norden,

kapitan in 2. Düring, Job., Emden. Altschiffer in (Emden.

*.Tjarks_ Tjark, V.,Alticbifferin

_ Carolinensiel.

4.Ulkers, Ulr.„1,Luers, Herrn., H., Alt- Z Altscbiffer in schiffer in) Emken. („Carolinew j?.TNÜUer, J. H., 11el. ! Altschiffer in

)( Emden.

!

!

|

„3. Störmer, Cas- PLL“, Steuer- mann in Mitte-

Großefehn.

1. Seibel, Ji .Scbweffcl, J., W.,inKiel.§ in Kisl.

2.Lang_e,Ferd.,* .Andxrsen, I., Westpreußen. in Kiel. in,.Kiel. 2. Dtedericbsen, H., in Kiel J.Meicr, Al- „Z).skichxlsen, bert, Wein- Cbxistian, Ka- händler, Pitan in Apkn- 7rüber rade. Schiffskapi- „Lund, Lorenz tän,Norder- ther, (8916- chauffee bei W_crtb, Ftscb- Apenrade. bandlcruBoot- führer in Apen- rade. iscber, Carl, apitän, In- babcr eincr Wafcb- uBade' anstalt in Apen- rade. 4.Hansen, * „Vogt, Péter, Peter A.,.) Schiffskapitän Schiffskapi- in Apenrade. _ tän in Apen- 2.Brub-1, Cbrt- rade. stianJ..Schiffs- , kapitäninApen- rade. Christensen, RaSmus, in Apcnrade.

Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: M a g 1) e b u r g.

wurden durch eigene Hülfe 4066, durcbx Privatbülfc vom Lande 1732, durch Hülke Seitßns andcrer Schiffe„205:5,_d1lrch Stationen der Dentsckxn chcU1chast zur, Rettung Ochtffbruchtger 1772 oder nahezu ein Fünftkl aUcr bezügltcbxn Personen. ch Zahl der Gefährdeten und Gerettcten ixt selbstverst'andlich in den etgzelrzen Jahren eine sehr verschiedene, je nachdem djs ththzmxzsverhaltmffe der Schiffahrt günstig odcr unzänstis; waren. Die bothtc Zahl der dürck) Stationen der Gesellschaft geretteten Peanen !»er das Jahr 1873 mit 145, die geringste das Jahr 1886 mtt 10 Kovsgn'auf, Im Jahre 1889 traten 21 Rettungsstationen 27 Mal in T_bangkert, dac- unter 11 Mal mit Erfolg; fie haben dabei 29 Mcnjckoenleben vor dem Untcrgana bewahrt. _ _ _

Welchen Umfang diescgroßarttge deutscbeSchopfung der NaÉsten- liebe im Lauf der Jabxe gewonnen hat, erhellt aus folgenden An- aaben über das Rechnungsjahr 1888-89. Dxe Zahl der Rettungs- stationen belief fick) ebenso wie im Vorz'abre auf 111, wovon fich 66 an der Ostsee und 45 an der Nordwe ?fan_den; 4_2 derselben waren mit Rettunaeboot und Raketknapvarat aanJerustexe, wgenannte Doppel- stationen, 51 nur Boop, 18 nur Raketxnstattoncy. Die Zahl der Bezirkövereine betrug 57, ebcnfaUs umwerandert wre am Schxuß des Jahres1887/88; davon waren 23 Küsten- und 34 binyenlandiscbe Vereine. Die Zahl dcr vaterländiscben„Vcrtretferschgften stieg dagegen von 242 auf 249; außerdem wurdet) lm Bertchtßxabre drei auslan- difcbe Vertreterscbaften begründet, nam1ich zu ynolulu, zu Langkat auf Sumatra und zu Porto Alegre xn Bratlten. Die Zahl der ordentlichen Mit lieder wies ebenfal]? eme erfreulickoe'Steigerung auf, welche ausschlie lich durch das Brune-nland 'berbctgefübrt wurde, während die Küstcngebiete sowohl in dieser Hmficht wie an Jahres: beiträgen zurückgeHangen sind. Am SQluffe des Bertchts- jahres waren 481 1 Mitglreder mttx143130 „44 Jahresbeiträgen vorhanden gegen 47173 Pe_rsonen mrt 141171 „44 im Vorjahre. An außerordentlichen Beitragen gingen außerdem 78 850, durch die Sammelbüchsm 22715, inGgesammt „also 257 811 .“ ein, gegen das Vorjahr 20442 „44 weniger. Dabu waren aber zugleich die Ausxzaben mit 166 445 „66 um 5736 „jk gerin er als im ReQnungS- jahre 1887/88. Fast ein Drittel de_r Geammtguögabe, nämlich 54 031 „M, entfiel auf Verwendungen fur dre „Begrundung neuer und die Vervollständi ung bereits bestehender Stattonen.

Nach dem isher Erreichten darf die Deutsche Gesellscbaft zur Rettung Schiffbrüchiger bei der nabe bevorstehenden Feier ihres

sodann zur D Bezirks- und Kreisinstanz über.

(Eisenbab

Wellmann, ; Königlicher Z Königlicher '

»Landgeriebtsa Stettin. | Rath ' 1 2. WickdardsKarl, in Stettin. x

LandKerichts- 5 atb in Stettin.

Or. MüÜcr, ] Königlicher '!

Regierungs- Rath in Danzig.

waltungßrccbts. Lieferung '

Königlicher

Schülke, ck1. Hofrichter, 1. Repvenbagen,

Herm, in; Wilb,Direktoe in Stettin.

in Stettin,

2. Petersen, : 1. Kindler, Gustav

, Martin, in] in Rostock.

1 Rostock. 2. SäkulYeÉFranz,

? in Ro1to .

3. BöttÖer, 1. Engelmann,

E., Schiffs- Schiffskapitän

kavitän in u. Konservator

Stettin. in Stettin.

2. Blank,O., Ren- tier , früher Schiffskapitän inGrabowaO.

Z.Pcufsck), C., Schiffskapitän, Expert in Gra- bow a. O.

4. Hart, Hein- 1.Schramm, L., rich Friedr. Schiffskapitän Christ, in Stettin. Schiffs- 2. Winx, F., kavitän ' Schi skapitän Stettin, in Stettin.

I.Bugs. A., Ka- pitän a. D. in Stett"n.

1. Brinkmann, 1. Passig, Eugen, H., Konsul m Danzig.

! in Danzig. 2,Köbne, Albert, ! in Danzig.

;2.Gronau, ., 1.Wolff, August, ) )

Stadtrat in Danzig. in Danzig. 2. Klawitter, Ju- ! lius, in Danzig.

] .

|Z. TrautWein, .* 1. Ncubeyser, | (Carl, Alexander, | !

Schiffs- Schiffskapitän * kapitän in, in Danzig. ,

] |

2. Rother, Kon- stantin, Schiffs- kapitän in Heu- bude beiDanzig.

3. Scheibe,Caesar, Schiffskapitän in St. Albrecht

Danzig.

, ! bei Danzig. ;4.Lie , Karl,*1.Gcrlach, Wil- ; 'S iffs- ! helm, Schiffs- * kapitän ink kapitäninDan- 1, Danzig. ' zig.

? '2.Grobleck, Al- bert, Schiffs- kavitän in Neu- 3. fabrwaffer.

*. 3. Schmidt, Carl, | Schiffskapitän ' in *.)keufabr-

wasser.

25jähriaen Bestehens getrost in die Vsrgabgenbcit und boffnungßvoll m die Zukunft blicken.

Literatur.

G. A. Grotefond: Lehrbuch des Preußischen Ver- und 3 Bcrlin 1839 90. Verlag von Karl Habcl (C. G. Lüderiß'sche Verla,;IbuÖbandlung). Preis jeder Lieferung 1 „44 40 „_5. _- Die gcgénwärtis vorliegenden beidep weiteren Hefte dcs vorstehend bezeichneten Werkes, deffen erstes HUF in Nr. 4 des „Reicbs-Anzcigers' besprochcn wurdc, bringen zunachst eine systematische Darstellung de_r Organisation der Centralbchörden (Einzel-Ministecien, Staatstninijterium, beratbende Centralbebörden [Staatsrath Volkßwirtbschaftßratb, Landcöciscnbabnratbj) und gehen arlegnng der Behörden-Organisation in dcr Provinztal- Als Provinzialbcbördcn werden be- handelt die Ober-Präfidenten und die unter dem Vorfisc dék lxßtxren amtirenden Provinzialrätbe, Provinzial-Sckzulkollcgien und Provrnztal-, Medizinalkoüegien, während zu den Bezirksbebörden gexecbnet_wcrden di? Regierungß-Präsidenten (resp. in Berlin der Pvlrzci-Prafidxnt), die Re ierungöabtbeilungen für die direkten Stcucrn, “Domgnen or ten und für das Kirchen- und Schaltvescn, ferner dtc Bezirks- üffe und endlich die staatlichen Organe der Eßxenbabnvcrwaltung n-Direktionen, Betriebsämter, Komminariqtc) nebst dcn eine beratbende Stellung einnehmenden Beztrks-Eisenbabn-

ür die Kreisinstanz kommen in Betracht die Landrätbe, die

Kreis- re 15. Stadtaußsxbüff e un ge ebenentechnischenKreisbeamten ektoren, Kreis-Bauins er innerhalb dieses a

Vollständigkeit, Uebel? den einzelnen Venva rechtlichem Gebiet ergan enen wi leichen die einschlägigen erückstckotigt worden. des verdienstlichen Werkes nicht allzu lange auf sich warteZklaffen

d die den crstgedachtcn Beamten bei- (Kreis-Medizinalbeamte,Kreis-Schul- ektoren). Die Darstellung, welche der Ver- gemeinen Rahmens von der Rechtsstellurzg und dem Wirkungskreis der einzelnen Beböxden sowie _von dem fur dieselben geltenden Geschäftögang giebt, zeichnet ße!) uberall durcb cbtlicbkeit und prägnante Kurze aus. Außer tungögeseßen

find auch die auf verwaltungs-

cbtkgeren Ministerial-Erlaffe, des- sn(ßen des Ober-Verwaltungögerichts

en, daß die weitere Fortseyung