1870 / 342 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1111556 111 13611111 2111111 (16111 1111131161 (116561 861111b2-411- 1761511113 7161 110111116 113611 116ud6 (1611 136d1'ug 7011 (in schwarzer Farbe) 10,000 1000 oder 100) 11111161 ) inderFarbe 111 177011611: 26 1111156116 (ÜiUOÜUZSUÜ, 111111- , d ] 1111116911) 111-1191- * ( Einfesks 116115b 21115611 211 37, 131'006111). - a ung.

13611111, (1611 6151611 U076mb6r (kSZp. VSCSUÜWL') 116111;

2611111111116616 11116 516b21Z'. !(6111Z11611 13181155150110 UaupiZWMÜUWZ (161 Zd631556111116611. 7. 1176661]. 116176. Meinecke, UOK. (In schwarzer Farbe.) .

Die Kehrseite der Schay-Anwcisungen ist vollständig in der Farbe der Einfassungen der Schauseite hcraestekit, sie ent- hält innerhalb einer Randeinfa ung folgenden Text:

86111112-11111-76151111Z (165 01'(1(1611d5611611 13m1(165

1. 1111 (16111 11111561er U. s. w. wie bei 861. 171.

Außerhalb der Randeinfnssung an der linken und an der rechten Seite find in gemusterten Feldern die Werthzahlen 10,000 (1000 oder 100) gedruckt.

Jede Anweisung war mit einer Stamm- und einer End- leiste versehen, welche vor Ausgabe derselben durch Abschneiden in wellenförmiger Linie von der Anweisun dergestalt getrennt worden sind, daß dieScbnitte auf der -chauseite durch die Mitte des links- und rechtsseitigen gemusterten Feldes und des Ausdrucks des Werthbetrages in Worten, auf der Kehrseite aber durch die gemusterten Felder mit den Werthzahlen gehen.

Bekanntmachung, betreffend die fünfprozentige Anleihe des Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870.

Wegen des auf den ]. künftigen Monats fallenden katho- lischen Feiertagcs werden die betreffenden Kassen die am 1. No- vember 61., einschließlich.viermonatlicher Stückzinsen zu, leisten- den Einzahlungen auf die fiinfprozentige Bundes-Anleihe von 1870 schon am 31. Oktober und bis zum 3. November 1). J. einschließlich annehmen.

Berlin, den 26. Oktober 1870.

Das BundÉckkanzler-Amt.

Bekanntmachung, die portofreie Versendung von Zeitungen an Militär- und Privat-Lazarethe betreffen, .

Die an Militär- oder an Privat-Lazarethe gerichteten Briefsendungen mit Gratis-Excmplaren von Zeitungen sollen als Feldpostbriefe portofrei befördert werden , sofern aus der Adresse durch einen bezüglichen Vermerk er- tchtlich ist, daß in der Sendungiediglich eitungen für die im azarethe befindlichcn Verwundeten entha ten smd. Das Ge- wicht solcher Sendungen darf ein halbes Pfund nicht Über- steigen, und es dürfen unbedingt keine andere Sachen als Zei- tungen in. den Converts enthalten sein.

Berlin, den 27. Oktober 1870.

_ General-Postamt. Stephan.

Y

Allerhöchstcr Erlaß vom 7. September 1870 -- betreffend die

Vetlcih-ung des RW der Chauskeegcld-Erhebung an die Gemeinde

Billerbeck, im Kreise Coesfeld. RekichUgS-Bczick-s Münßer, in Bezug

auf die von ihr behufs Herstellung einer direkten Verbindung mit

Nottuln, im Kreise Münster , bis zur Billerbeck-Noitulner Gemeinde- grenze ausgebaute Kommunaistraße.

Auf Ihren Bericht vom 28. August 1870 will Ich der “Gemeinde Billerbeck- im Kreise Coesstld, Reqierungs-Bkzttts Münster, in Bezug auf. die von ihr behufs Herstellung einer direkten Ver- bindung mit Noituln, im Kreise Münßer, bis zur Billerbeck- Nottulncr Gemeindegrenze ausgebaute Kommunalstraße gegen Uebernahme der chauffeemäßigcn Unterhaltung derselben, das Recht zur Cbausscegeld-Erhebung nach den Bestimmun en des für die Staats-Cbuuffkkn jedesmal geltenden Tarifs, nschlicßo lich der in demselben enthqltenen Bestimmungen über die Be- freiungen, sowie der sqnsttgcn, die Erhebung betreffenden zu- säßlichen Vorsckriftcn, wve sol_che auf den Staats-Chaufskcn von Ihnen angewandt wndm, hierdurch verleihen. Auch Folien die dem Chausseegeld-Tarjfc vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen Wegen der Chaussck-Poltzeivergehen auf die gedachte Straße zur Antvendung kommen.

Der gegenwärtige Erlaß ift dura) dir Gescß-Sammlung zur öffent- lichen Kenntnis; zu bringen.

Hauptquartier Reims, den 7. September 1870.

Wilhelm. (Hr. v. Jßenpliß. Camphauscn.

An den Minister für Handel, Gejvcrbc und öffentliche Arbeiten und den Fßnanz-Ministcr.

Ministerium für Handel“,itGeWerbe und öffentliche e en. Das dem Anton Mirecki u (1118 unter dem 13, tembxr 118691Frt2§iltZe Patent dz BPcb b Sep- au "M Uk eichnung U11 es rei un na ewj “* Bewegungsmechanismus an Heupressen g chg csencn ist aufgehoben.

Ministerium fir die landWirthschaftlioheu 9 ngelcgenheiten.

Erlaß vom 29.Scpt„ember 1870 - betreffend die Konfis. tation. des Wildes während der Schonzeit.

Die Königliche Regierung geht in Ihrem Berichte vom ' 1. August 6. von der Ansicht aus, daß die im 8. 7. des Geseßes uber die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar 6. angeord. nete Konftskation dcs verbotswidrig feilgebaltcncn Wildes" nicht eher vdilsireckt werden darf, als bis darauf erkannt worden ist,

Dieser Auffassung wird beigetreten. Verschieden von der dxfimtwen Vollstreckung der Konfißkation find aber die vor. laufigen Majßregeln, welche derselben nothwendiger Weise Vor- qußgehen mussen. Lester: fallen nicht in das Gebiet der richter- lzchen, sondern in das der administrativen Tbäti'gTei't; Nament- lich gilt dies von der Beschlagnahme und von den Vorkehrun- gen, welche getroffen werden "müssen , um das in Beschlag ge- nommene Wild vor Verderbnis; zu “fiebern.

Die Bshördc, welchc diß Beschlagnahme verfügt hat, wird in jedem einzelnen Falle pfi1chxn1äßig zu prüfen haben, ob die soforitgc Vcrwertbung des Wildes nothwendig erscheint, oder ob dieselbe obne Na'chtheii bis zum Erlaß der richterlichen Ent. scheidung aufgeschoben werden kann. Kommt sie zu der Ueber- zeugung, daß Leßtexes nicbt thuniich ift, so wird ße ungefäumt zuin, Verkauf schreiten oder die Ueberweisung an eine wohl- thättge Anstalt vrranla'ffen müssen. Nur Wikd- dabei mit Vor- sicht zu verfahren, namentlich in Fällen, wo die Vcrurtheilung des An schuldigten nicht m1t völliger Sicherheit zu erwarten ist, 111 dex _egel der Weg des öffentlichen Verkaufs einzuschla en sein um fur, den Fall derFrnsprechung dem Eigenthümer wenig ens bié auf Höhe des Erlöses gerecht werden zu können. Ob Leßierer in solchem Falle sich mit dem Erlöse zufriedenßellen muß, wird eyent. Sache der_richFerltchen Entscheidung sein. Jedenfalls wird die Vcrantwoctl1chke1t der Verwaltungsbehörde eine grringcre, wenn sie das in Beschlag genommene Wild bei Zeiten ver- wertbet, als wenn sie es dem Verderben Preis giebt.

Zn anaio er Weise regelt auch das Restript vom 22. Ok- tober 1842 ( .-Bl. (16 1842 S. 388) das Verfahren bezüglich der nach, dem Regulativ vom 28. April 1824 zu konfißzireUdm Gegenstände.

. Einer Ergänzung des Gcscßes über die Schonzejten des Wildes vom 26. Februar, 6. durch eine im legiSlatori-schcn Wege zu erlaffende zusätzliche Anordnung, wodurch die Ver- qutitngsbchörden zum Vkrkauf des in Beschlag genommenen Wildes vor erkannter Komfiskation ausdrücklich ermächtigt werdcn, bedarf es hiernach, nicht. Ucbcrdies würde durch eine solche Beßmxmuna der Zweck, die VerWUltungsbehördc vor Rxgreßanspruchen sicher zu stellen, nicht einmal vollständig er- reicht werden. Denn dem freigesprochenen Eigenthiimer des Wildes würde, dessen ungeachtet unbenommen bleiben MÜffM, bci 1v1derrechtltch erfolgter Beschlagnahme außer dem haaren Erlöse auch den sonstigen Schaden erseßt zu verlangen.

Berlin, den 29. September 1870.

Der Mipister für die landwirth- Der Minister des Innern.

schaftlichen Angelegenheiten. Im Auftrage:

von Selchow. von Klüßow. An die Königliche Regierung zu 19.

Haupt-Verwaltung der Staatsßhuldeu.

Bekanntmachung wegen Einlösung der am 15. November d.J. fälligen Schaßanweisungen des Norddeutschen Bundes. Die auf Grund der Bundesgeseye vom “9. November 1867 und 20. Mai 1869 (B. G. Vl. S. 157 beziebw. Seite 137) ausgegebenen, am 15. November d. I. fälligen Bundes-

Schaya-nwcisun-gcn vom 15. Februar d. I. werden in Berlin von der StaatsschuldewTilgungskaffc schou vom 12. No- vember d. I. ab, und außkrhalb Berlins von den Bundes- Obcr-Posikaffen vom Fäiligkcitstage, den 15. Oktober 1), I. ab 'in gewöhnlicher Weise eingelöst werden.

Wegen der bei der Einlösung der Schaßanwcisungsn ZU beobachtenden Formen wird auf unsere Bokmmtnmcbung vom 25. Mai d. I. (Preuß. Staats-Anzeigcr Nr. 125) Bezug ac-

nommen und nur noch besondsis bemerkt, daß die fiir die Staatsschulden-Tilgungskaffe bestimmten Einsendungen direki

39. Infanterie - Brigade,“

Obersten von 3 “fanterie-Regiments 911.93; dcs Comthur-Krenzes des

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an diese Kasse und nichi an die Haupt-Verwaltung der Staatsschulden zu richten find. Berlin, den 26. Oktober 1870. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. von Wedcil. Löwe. Eck.

Berlin, 28. Oktober. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den. nachbenannten Offizieren die Er- laubnis; zur Anlegung der ihnen verliehenen “fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Königlich sächsi- schen Ordens der Nautenkrone: dem Kriegs,- und Ma- rine-Minister, General der Infanterie von Noon; des Com- mandeur-Krcuzes erster Klasse mit Schwertern des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen, so wie des Großherzoglich mecklenburgi- schen Militär - Verdienst - Kreuzes: dem General- Majoc von Diringsbofen, Commandeur der 401161 Infanterie - Brigade,“ der Schwertey zu dem be- reits früher Verliehen erhaltenen Ritterkreuze des Herzoglich Braunfchweigischen Ordens Heinrichs des Löwen: dem Premier-Lieutenant Schob, vom Branden- burgischen Fiisilier-Ncgiment No. 35, kommandtrt ais Adjutant ?ur40.Jnfanterie-Brigade; des Ritterkreuzes nntSchwer-

* ern desselben Ordens: demMajor Krause und dem Se-

conde-Lieutcnant Kettcmbeil von. der 10. Artiüerie-Vrigade; des Großherzoglich mecklenburgischen, Militär- Verdienst-Kreuzes: dcm Hauptmann Freiherrn, von Willifen "vom Generalstabs der 20. Infanterie-Diviswn, dem Gcneral-Ma-jor von Woyna, Commandeur der dem Obersten von Valentini, Commandeur des 3. Hannoverschen Jnfanterie-Regiments Nr. 79, dem Ma'or Koerber, den Hauptleuten Berendt, Frisch und dem cconde-Lieuténant C hüden , sämmtlich 'von der 10. Artillerie-Vrigade,“ des Commandeur-Kreuzes erster Klasse mit Schwertern vom Herzoglich anhaltischen ausorden Albrechts des Bären: dem rosigk, Commandeur dcs Anhaltischen In-

Großherzoglich sächsischenHausordcns vom weißen Falken: dem Oberst-Lieuteßaüt 13011 Nedern, Commandcur des 7. Thüringischen Infanterie-Negiments Nr. 96,“ des Comtihur-Kreuzes ziv'eiter Klasse des Großhxrzoglich hessischen Verdicn|-_Ordens iZöhilipps des Groß- mütbigen: dem Major Bron art von Schellen- dorff, Chef des Ge'né'ralstach “121. Armee-Corps; des Ritterkreuzes erster Klasse des, Großherzo lich hessischen LudWigs-Ordean demMajor v_on Wris erg vom Generabstabe des 1x."Mn-1ce-Corps; forme des Ritter-

, kreu-ze-s“ erster Klasse des Großherzoglich _hessischen

V-e-rdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen: dem Hauptmann Ligniß vom Generalstabs des 11(. Armce-Corps und dem Rittmeister Kublwein von Nathenow_ vom 1. Lcib-Husaren-Regiment Nr. ], kommandirt als Adjutant zum General-Kommando des 111. Armee-Corps.

Genaue Adressirung der Briefe 1c. nach Berlin.

Zur Vermeidung von Verzögerungen bei Bestellung von Post- sendungcn an Personen, welche ip. Berlin wohnhaft smd, oder auf kürzere oder längere eit sich hier aufhalten, wsrden dte Absender wiederholt dringend er acht, auf den Adressen der Brust, Begleit-Ad-reffen „zu Packeten , Postanweisungen 2c., sowohl den Namen, Vor- naMen 2c'- als auch dicWohnung der Adressaten, [eßterc nackx Straße, Hausnunimeor und Lage im Hanic -- ob eim', zw“ Treppen hoch 1c. - 1nögltchst_acna71 zu bezeichnen.

Berlin, den 24. Oktober 1870. _

Dcr Ober-Poftdirektor. In Vertretung: Rabe.

ITicHtamt-lichcs.

Preußen. Berlin , 28. Oktober. „Ihre Ma'jeßät die Königin hat in Homburg den Besuch Ihrer Kömglzchen Hoheit der Großherzogin von Baden und Ihrer Kaixerlichen Hoheit der Prinzessin Wilhelm von Baden empfanzxen. .

- Ihre Majestät die yermttwete Kontgin empfin am Mittwoch Nachmittag U11 Schloffc Sanssduci 'zu einer langeren Unterredun den gus St. Petersburg hxer em- Fgetroffencn Miiitär-Bcvo mächtigteti General von chder, welcher sich darauf vor seiner Abxeise nach dem Königlichen Hauptquartier auch bei Ihren Kömglichen Hoheiten der "Prin- zesfin Carl und der Prmzesfin Friedrich Carl verasbschiedete. - Gestern Mittags hatten Delegirte die E, rx des Empfqn es bei Ihrex Majeßät; später, machte Ihre K mgliche Hoheit ie

rinzessin Carl einen Abschiedsbcsuch, Höchstwelche Abends nach iesbaden abreifte. * _

Offizielle militärische Nachricht.

Versailles, den 28. Oktober 1870-

Gestern Abend ist die Kapitulation unterzeichnet und das Victoria-Schießen direkt in Berlin befohlen. 2111129, also nicht am 27., werden die Stadt und die Forts defekt. Ge- fangene find 173,000,“ 3 Marschälle, über 6000 Offiziere.

Wilhelm.

Hauptquartier Versailles, 22. Oktober 1870.

Es ist bald nach der, bei der Kapitulation von Lao'n statt- gehabten Explosion eines Pulver-Magazins, vielfach die Ver- muthung ausgesprochen worden, als wenn der damalige Kommandant dieses Plaßes, General ThSremin d'Hamx, um diesen Akt des Verratbes gewußt habe , resp. dabei bethei- ligt gewesen sei, und ein Theil der franlzöstschen Presse hat sich sogar. nicht cntblödet, diese Verrätherei a s eine besonders helden- müthige That zu preisen.

Die in Folge jenes Vorfallcs sogleich eingeleitete, sehr rundliche Untersuchung hat nun aber die vöUige Unschuld des enerals Th6re_min d'Hame herausgestellt, und es “kann als ziemlich erwiesen angesehen werden, daß der seit jenem Moment vermißte ArtiUerie-Aufseher, weichem die Schlüffel zu dem Pul- vermagazin anvertraut waren, dasselbe in die Luft gesprengt hat.

General TLÖremin d'Hame" ist inzwischen am 4. Oktober 1). I. seinen be jener Explosion erlittenen Verwandungen er- legen,“ um so mehr erscheint es aber als Pflicht, den wahren Sachverhalt zu veröffentlichen und dem ehrlichen Feinde auch über das Grab hinaus Gerechtigkeit widerfahren zu (affen.

Hauptquartier des Overtommasndoss der 11]. Armee.

Vers aiiles , 23. Oktober. S0 11111 wie der gestrige Tag ist seit den vier Wochen der Einschließung von Paris noch kein“ anderer bei den feindlichen Vorposten verlaufen.

Schon während des Gefechts vom 21. hatte bemerkt werden kön- nen, daß der Ausfall und Angriß mit geringem Nachdruck erfolgte. Einzelne der vorßeschickten Bataillone sollen wenig Lust zum Kam f ge eigtha en“. Das Eingreifen der Reserve, die wesentlich aus obZlen bestand, hat dargethan, daß das 66111116 (16 13 (16161156 111111011616 nur auf die Linietztruppen zählen könnx. Die Absicht des Feindes war übrigens mcht zu verkennen. Die Kanonade, die in den ersten Nachunttagsstundeu g&gen St. Cloud und SSvres am heftigsten von den Seinebooten aus eröffnet wurde, sollte die Aufmerksamkeit des Belagerers „auf diese Stelle hinlenken, ibn ier, zu einex Konzeyimtion „seiyer Streitkräfte veranlassen, an diesem S-(bemangrtfß der wirkliche Angriff auf einen andern Punkt der Ccrnixungsimie folgen.

Der Feind unterftüßte feinen Hauptstoß vom Mont Valé- rien ber durch das Bombardement von säm111t11chen Forts an der südlichen Enceinte bis zu den Vefeftigizngen dcr Marne hin, zu einem wirklichen Treffen aber [:ck er es an einem andern Punkte als bei Bougival und Malmaison nicht kommen.

Der Anblick der Gefangenen bestätigte so manche von den Verm'uthungen, die über den Zustand der buntzusammengesehxen „Leeresmaffen von Paris längst gshegtwurden. Man hattediejenigen

efangenen, dée nachdem Kampf des 21. Oktober in Vougival zurückgeiassen, nicht, wie anfangs erwartet wurde, noch an demselben Abend nach Versailles _geschafft, sondem den Vor- mittag des folgenden Tages gewählt, um fie m die Stadt zu iihren, wo fie vorläufig internirt werden sollten, bis von Sr.

ajestät dem König anderwcive Dispositionen ergangen. Ein Zug von 118 französischen Soldaten und 2 Offizmen erreichte am 22. gegen Mittag Versailles. Vertreten waren in ihnen die Zouaven- und andere Jnfanterie-Regimenter von der regulären Armee, Mobilgardcn und die pFrancs- tireurs de Parise , leßtere in der üblichen schwarzen Trqcht, die man von den Jreischärlern auf_ dem Lande zu sehen gewohnt iß. Dic Iinientruppen zeigten wieder durch die große Mannigfaltigkeit der Regimentsnummern auf ihren en, daß fie den fiir die Vertheidiguna besonders formirten arscdbataillonen entnommen waren. Das reichste Kontingent hatten die Regimenter 5, 23,_ 28, 36, 41, 90 und 99 geliefert. Die Mobilgardcn gleichen m ihrer Montirung dem sterYenden Jnfanterichcer; auf'chrcr Kopfbedeckiing tragen

e 'die ummer dcs Bataillons um dem Zeichen eines römi- chen dl. Die meisten der gefangenen Mobilgnrdißen gehörten dem 35. Bataillon an. _

Von den Einwohnern der Stadt Versailles hatten fich auf den Straßen, die der Zug pasfiren sollte, gxößere Volksniassenmament- lich Frauen eingefunden. Der erste Emdxuck, den die Gefmagenen. kolonnehervor brachte, war offen bax (*in psmiicber. DäßeresSchwej.

M MMM die Mischen der“ Preußischen Ekkorte frei oinhevgehendm Hranzösischen Soldaten. Erst als die Gefqngenen 111th zu er- kennen gaben, daß sie mit ihrem Looxe nicht unzufrieden seien und W '*dukchGebekden und variier Bonmo'is mit den Zu.

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