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Erlauben Sie mir, mit einigen Worten den äußeren Hergang darzustellen, aus welchem sich die Ihnen vorliegenden Verträgexent- wickelt haben. Die Itsitiatlve kam von Bayern. Die Königlich ba erische Regierung gab im La'ufe des September dem Bundes- pr fidium zu erkennen , daß sie Entwicklung der politischen Verhältnisse Deutschlands, Wie fie durch die kriegerischen Ereignisse herbeigeführt sei, nach ihrer Uebxrzeugung es bedinge, von dem Boden der völkerrechtlichen Verträge, Welche bisher die süddeutschen Staaten mit dem Norddeutschen“ Bunde verbanden, abzucinem Verfassungsbündnisseübexz'ugehm. "Sie verband mit dieser Mittheilung dcn AuSdruck des Wunsches mit einem Bevollmächtigten des Präsidiums über die Vorschläge in esprechung zu treten, "Welche sie zur Ausführung ihres Gedankens vorbereitet hatte. Das Präfidium beeilt sich, diesem Wunsche zu entsprechen, und es Wurde mir der Befehl zu Theil, mich zu diesem Zweck nach München zu begeben. Der Zweck "war nicht» eine Ver- handlung, sondern eine Anhörung der Vorschläge, die von der Königlich bayerischen Regierung vorbereitet 'waren, eine Besprechung dieser Vorschläge aus der Kenntniß der Verhältnisse heraus, die mir meiner Stellung nach beiwohnte; die einzige, Instruk- . tion, welche ich erhielt, War die, mich jeder Acußerung zu enthalten, Welche gedeutet werden könnte, als “ob das Präsidium im ]"eßigen Momente gesonnen sei, auf die freien Entschließungen eines treuen und bewährten Alliirten auch nur den enxferntesten Druck auszuüben. Dic Besprechungen in München fanden statt. und Wurden we- sentlich gefökdert dadurch, daß die Königlich württe't'nbexgische Regierunk" durch cines ihrer Mitglieder an diesen Besprechun-
en tbei ahm. Während das Er ebniß dieser Besprechungen
er Erwägung des Bundes- Prätdiums unterlag, wurde von Stuttgart aus der Wunsch ausgesprochen, die *“in München ein-' geleiteten" BesprechUngen in Versailles ortzuseßen und zu ergänzen, zu ergänzen namentlich nach der milit rischen Seite hin, indem"'“dxr
Köni lich Würtjembergische Vertreter in München nicht in der'Lage .
gewe en war, sich über diesen vorzugsWeise wichtigen Theil der Vm fassung Weiter, als in einigen allgemeinen AndeutunYn zu äußern. Gleichzeitig mit dieser Anregung erfolgte der offizielle ntrag Badens- auf Eintritt in den Norddeutschen" Bund. Das Präsidium konnte, nicht zögern, diesen Anregtmgen zu entsprechen, und sowohldie Königl. württembergische, als die' Großherzoglich badische, Regierung. zur Ent- sendung von Bevollmächtigteü nach Versailles "einzuladen. Es ab gleichzeitig davop n_ach Müjichen Nachricht,'iä1dem,“ks zurYZahlse te, entWeder ebenfalls 111 VersailleH. die MünchenerBesprechungen fortzu- seßen, odex, Wenn es vorgezogen Werden sollte,“ 'daSErgebniß der Verhan-“o- lungen m'tt den andern dort vertretenen deutschen Stäaten abzuwarten, um sodann die Verhandlungen in München Wieder aufzunthmen“. Endlich erklärte achh die Großherzoglich. hessische Regierung ihren Entschluß, mxt demsudl-icben Theil, ihres Gebietski'n den Bund einzutreten, und" so gcsch_ah es, daß in der'zweiten Hälfte des Oktobeks Vertreter der“ sämmtl1cken süddeutschen Staaten in. Versailles zufamMentraten,“ ' um über die Grünhyna eines. Deutschen Bundes zu-vethatideln. Die Ver- handlungen “tmr, Württemberg, mit Baden und mit He,ffen.'“führten sehr baLd zu der Ueberzcugung, “daß es ohnx große Schrv'ierigkeiten ge- lingen jvxrd'e, auf (?rupdlage der“ Verfassung des Norddeutschen Bun- des zu emer Verstandtgunq zu gelangen; die Verhandlungen mit x Bayern boten anfan s größere Schwierigkeiten, und LS war auf den eigenen Wunsch der öniglich bayerischen Bevollmäckptigteif,“ daß' zu- nächst die Verbandlun“ en mit. den drci-"andem süddeutschen Staaten Lortgeseßßwurden.“ Oe Kötzigl. bayerischen BevoUMächtigUn fühlten as Bedurfniß, mcht threrfetts durch die fich darbietenden Schmierig- keiten den Abschluß. mit Hen, andern Staaten zu verzögern. So kam es, daß gégen“"M1tt'e„ 'de' Noßember die Verständigung mit den drei andem. suddeutschen; Stgaten zum Abfcblu gekommen war. Ei" unvorhergesehener Zufall vexhindékke es, da ; gleich am 15.*Nov_e_ bchürttember an der“ mri'ihgs berélts 'in allen Hauptyunften. féßgxse'ßfen Vétstandigung thcjlnahtÜY EL' Winde" deshalb zunachst Mit Ba'denZund mit "Hessen abg'eschlöss'eü, Wähkeüd dem Wurden die„Verhandl'ungeti *mitBaye'rn Wiedér aufgenommen oder fortgeseßt; fie fuhrte_n rascher“ als es anfangs erwartet Werden qufe,“ Zum Abschluß, der m dem ertrage vom'LZ. November vorliegt; m_“ 5. November erfo1 te 'alöda'n'n “auf Grund de'rinVersailkes “bereits. festgestellten Verstän' igung der Abschßyß mit Württemberg;
Ich habe g'eglaybtx äuf diesen hi orischxn H'et ang an aus einem sachlichen Grunde e*ingche'n zu'müffcn, nächlichdßs'b'axb,"chwej'l ich, es betonen uzö'chte, Haß die Verträge, wie fie jekt“histotisch hintxr einaüde'r'; liegen„ zucht „dan Gedanen “nach hinter“ "einander," Mlstäpdcn'snd." Als mxt Wuxtthergx' Baden“ und" "Hessen,“ 'véÉqndekt “ivu'rdk,_ waren dre Wünsche'Bayerns bekannt. Es, fand.,vM ) eiten“ MPM- sidiums kxnen Abstand,)“ *einer Zahl„ diesey'WüÜsche, sofortzu 'em-„_ Frechen. “ s„ Wurde davon, 'Wie éS'nichx“ and„ekZ'_sej konnte," de_ii
brigen yerhandekädxn Staaten Mittheilun gemawj; "Fe e'i “netx'p fich, die bayertschen AW:“)? epfs, anx'und'so fin indem, crßen bpm vo'r-ZF liegenden Vertrag?," 11“ ie Anlage des Protökolls vom 15. * ___dye'mber', eine Anzahl Bestimmungen aufgxnommen- welche., eigxntljth- ' wenn“ ich so sagen darf; bayerische“ Ursprungs ffü,dz„'„w,e„lche de'r Initiative„Baye _n_s_ thren Ursprung vexöunkten. Ob, fie von "anderer 'Seit'x g'e'b'kax'hl ““Zeit? würde'n, 'wexm sie “nicht “von Bayern gebracbxworden "wären, das““, habe ich „qnhexmzuftellen.“ ' “ “' '“ “ “ “ '"
nde=en_die_ThäFs0ch_e möchte ich, hier ko atiren, weil sie fü. die, Leut b;ilu_n.g des'Ganzcn',“ 11")??- ich“ glhubej ?ssZchtH-hne Jütxxesse istxZ
Ick machx auf, dtesequrgqp aus;"ej,r1tebm"zweitenxprydeM-.'* merksamx näxn,lich um 324 erklärsé, weöha „in, de?" Vextrqu Uzi ; Bayern „YM 23- Rovemhexyx _ e mx; fokmelchn dngiue * en,)“ 1 dex4.Anlage_,dés Protokolls,vom" H, Novem'ber',qu, t-dxüxtéZnhM des. kaxkages vom25. November,“.sich. vörfiu'de .' LFZ '“ ' ?JYMWW xnin wischxn'nuuzßzexunperteg'x* “ '
t xz é, „ , “W'ditd KSW; . „ „,- ka-r; _, «'m». ames--v xh-axx .es-„ updxw ist;:eS: Mk9:W*X1?Ü-Z„ÖNYZ .bY-öiésx »
Gegenstände in eiwas verschiedenen Außdrxnfen hier- und da ver- handelt ist, und daß es nothwenhig w:;rdc, dem Schlußprotowlle mit Bayern eine (3131187118 ZQLWWUZ hinzuzufügen, Welche die Natur dieser nicht beabfichttgten, sondern durch die Natur der Dinge herbei-
geführten“ Inkongruenzen konftatirte. -
Wenn ich mich nun zur Sache selbst Wende, so glaube ich vor- auSschicken zu müssen, daß es bei den Verhandlungen mcht unerwogen geblieben iß, ob es ßch empfehle, in die neue Vexfassung “Bestim- mungen aufzunehmen, Welche, unabhängig von der in Ausfichc ge- nommenen Erweiterung des Bundesgebxeis, die eigentlich verfassungs- mäßige Aquildung deß Bundes zum Gegenstandehätten. Ich glaube, die zwei Fragen, die hter vorzugsweise in Betracht kommen mußten, nicht beze chnen zu sqllen; sie liegen in Aller Munde. Ma'n glaubte indeZen, daß, :) nx dtchdeutung dieser, Fragen zu unterschäßen, ohne die othwendig ett der Oxdnung dieser Fragen “im Laufe der Zeix» irgendwie verneinxn zu wollen, .der jeßige Augenblick nicht dazu ge- eignet “sei, um dteße an sich schwierigen, um Theil zwar viel be- sprochenen, aber noch Wenig vorbereiteten ragen zum Abschluß zu bringen. Man ging davon aus, daß es richtiger sei, jeßt fich auf das zu beschränken, was unmittelbar; durch den Beitritt der süddcueschen" Staaten geboten sei“ und den weiteren auIbau dem Zusammenwirken des zukünftigen Deutschen Bundes- rathrs mit_ dem künftigen Deutschen Reiwsmge “zu überlassen, So bewegen s1ch denn die vorliegenden Verträge auf der Grundlage der Vexfaffung des Norddeutschen Bundes und beschränken sich darauf, in diese Verfassung dasjenige hineinzutragm, Was durch die Erweite- rung des Bundes unmittelbar geboten War. Wenn ich sage, die vor- liegenden Verträge schließen sich an den Inhalt der BundeSvcrfassung an, so hebe ich dabei bespnders hexyox, Weil man vielleicht darüber zweifeln könnte, daß zu dem nhalt. der Bundeswerfaffung nach allen diesen Verttägen. auch der 'ngang der Bundesverfassung gehört. Es könnte ausder Fassung der Erwägungs'gr-ünde- in dem yréambUs des Vertrages mit Bayern hergeleitet werden, daß der Eingang un- sever Norddeutschen Bundesverfassung, der wörtlich übernommen ist in den Eingang der dem Protokoll; vom 15. November beigefü ten Bundesverfaffuyg, verändert sei. Das iß nicht der Fall. Diese on- siderayts in de'm Eingange des Vertrages mit Ba ern find Konfide- rants, wie se i_n-timm solchen Vertrage üblich md. Acceptirt ist unbedingt mit. der Vexfaffung auch deren Eingau .
Die AMderung-m nun, wclcheödicBundesverLUffung erhalten hat, gxaube ich in allen ihken Einzelheiten, hier bei- der- General-Diskussion mcht motivirm zu sollen,“ ich glaube mich darauf beschränken zu dür- fen, die. wesentlichsen und eigentlich» charaxterißischen davon hervorzu- heben; diese, aber auch glaube ich so weit besprewen zu müssen und, ohne der Spezial-diswsfion vorzugreifen, besprechen zu dürfxn, als es zur Klgrlegung des Gedankens nothwendig ist.
Die Aenderungen, wel" e die Bundesverfassung erhalten hat, cka- rakterifirexn sich in der 'auptjctßhe dahin, “' daß der födexqtjve Charakter der, Byndcsversassung Verfiärft ist. Es konnte das in' der “ That bet einer Verhandlnng, _die von Thgjsachen, von aktuellen Verhältnissen ausging, nicht “anders sein, Die Staaten, die dem Bunde zutreten, gehören sämmtlicv zy denaxöße- ren.; der_„größte dieseer 'Staaten hat nicht' sch; viel weniger Einwvhner, wie, sämmtltche Staaten des quddeutschen Bundes, mit Ausnahme
reußens; ihm xethqn fich, wenn auch geringexen Umfan s, die ändern tagten an. Es lugt m der Natur der Saxhe, da ,der Beitrjtt größerer Staaten zyxn Bunxe daß föderative, Elemxnt in der Bandes- verfassung nothwmdtg vkrßärfm Mußte, und daß, wmn inan über-. haupt den Anschluß der süddeutschenStaatxn wollte, es ohne An- erkennzmg der bexechligten Seiten dieses Elementes nicht geschehen konnte. Im EmÉeknen' irttt dies zunächst bei einem der Wichtigsten Punkte .etvor, bei der_ egcluug des Bundcs-Kxjegswesens. Gerape hei dieseMZUULLe, glaube ich wie-der an die Verhandlungen erojnnern zu, dürfen, ie im Jahre 1867 hier ßatt, fanden. Der erste, Rxdner, der damals Jux Ge- nxxaldisfusfion sprachxdcffxn beredje Sxtmme zu unserAUe Schmerz vexßuqux ist, der damalige Abgeordnete für Reich-xxxbach, „b esfajs -ci_n:n_ Vorzxx * "dlestexfassungsentwuxfs ervox, daß? er Modifikationené nach ver ch1e enenS-xixen hin offen, la e, daß er Modifikationen in, ejner_Jor namentlich offep (gsx, me! e den Rxgjerünge'n, die Mög- ltchfexx gejyähxx, dzzxrch So'nderßpukatiomn über die“ militärischen Ver- hältmffe der vollstandigen Ahsoxbfrung durcb dix„Ceptral-Gewa1tzu épt- ehen,“ er hyb dies hervor in besonderem Hinblick aufden auch von ihm e_„b-haftgemunsckxten Anschlußder süddxutsayenStaatm. Der Gekanle ist unzweifelhaft em Vouxozmgxxn richtiger,“ es kann a f djcsem'Gebiete; - und es ist das auch" schon in dem bestehenden undesverhältniß geschehen - es kann aufdiesem Gebiet der Sonderstellung der ein- zelnen Staaten Rcchmxng getragen Werden und inziemlich w-eit- gehender-Art, ohne das, worauf, "es ankommt, nämkichl die Einheit d'es Bundesheerxsx, zy“; gksähkÖM- So iß, es,", qgchz in; den hier vor- liegendszertrggen “'"eschxben.' Die Gruxxdlagm der Bu,ydes„,7Kriegs- vxxfassuntgé: pje_aYgxmeine Wehxpftichtxohpe chüvertxexupg, dix Dauer der_Wehpßtchx m yzmsstehendexi Heere,i'in dex Rexervxe und it: der LLde-thx' die Bestxxnmyng„dex".Friedetxs-„Präscnzßarfx,-, djese-aUge- Mékn;xü',Gr**-ndlagexi find allsxiitg diefelben- Agf- djcsen Grundlagen herqyf 1T*ayfgebauk,_„ WU): vyllßäydW übexeiyßtmmend, dsc Organi; satios je__ Foxxkatwn und dix 'Auslehxi g In,. der Aquildung seckx, uxglexch-Dxr Präseyzüayd sämmtltcber; yntingxnxc. '“ " Es sind-ühexeinßßxnmmd hieVorschri-ftenüb r«die Mobjlmachzmgz YPÖUA „xdnxmg, erMobtlmacbung liegt a kn; in "j“Ha'n“d- des “undeskfeldd eryn. Es,; ist„ ferner übereinsttüxmmd di'e * ld1éißmig-, welch5.vp__u- depbßit-reten e_n1 Staaten azuf2ubrij e _. is“,“„es isßka'u'a“)! in; dieser Beztehun§j xe v,.oll _„pdigx; „GUM! x der FZZMM duxäsg führt;
Dies so;)- exgxoßeny ,sxuxxxnm, „n;? ÖUxchWég: übcxeinsti mun-
depz Gryndlagexy; „wx'scbc. un ck„H1nzutr1tx_anderers Befiimtxxyngmxnach -
dér“Ueb'erz'eugung' dér Mäünck,“ denen“ ich nieinerséit's das nüscyxidxydx.
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*
inneren Verfassungs- '
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Urlheil über diese technischen Fragen zuschreiben muß, die vollße Gewähr dafür geben, daß in Beziehrmg auf das Bundeßheer daSjenige erreicht ist, was nothwmdig ist.
Ich gehe mm über- zu den Abweichungen. Sie liegen zunächß darin, daß in einzelnen der beitretendcn Staaten -die Geseyg-bun über die militärischen Verhältnisse nicht, wie es der betreffende Arti-ke der Bundesverfassung vorsehreibt, sofort eingeführt werden soll., In- dessen, meine Herren, dieser Vorbehakt ist weder zu überschäßen noch in seiner Berechtigung in Frage zu ft-eklen, Fr ist nicht zu., über- schähen deShalb, Weil das Kriegsdienfigeseß - also von den geseh- lichen Bestimmungen , die "neben der VexxfasfunZL über die MilitärV-Mhältnisse bestehen, das wichtigste - _in ürttemberg, Baden und „Hessen durch die Verfassung selbst eingeführt wird und in Bayern in ]edem Augenblick im Wege der Geseßgebung ein eführt werden kann," und ich bemerke dabei, daß das bayerische Krieg dienst- geseß mit demNorddeutschen im Wesentlichen schon jest übereinstimmt. Es gilt das lehtcre von dem seit Erlaß der Bundeswerfassung zu" Stande gekommenen Gesch über die Einquartkerung im rieden. Das Militär-Strafrecht konnte in der That in den süddeut chen Staaten 'eßt nicht eingeführt, Werden. Dem Reichsmge ist in Er- Ynnerung " daß bereits in der lekten ordentlichen Sesfion zu- gesagt i * und zu- esa t Werden mußte, daß dem nächßen Reichstage ein Milli r- trafgese-ßbuch vorgelegt Werden würde und zwar in naX-urnothwendkge-v Konsequenz der Aenderungen des allge- meinen Strafrechts, Es fonnte„n'icht in der Absicht liegen, den süd- deutschen Staaten zuzumuthen- 1934» das preußische Militär-Strafgeseß- buch einzuführen, mit dessen Aufhebung und Ersa? durch cén anderes Geseß man eben umgeht. Damit hängt die Stra -Prozeß-denung zusammen und ganz gleich liegt es mit dem Rayongeseh. Dem vori- gen Reichstage 1| schon eine Gesesvorlage gemacht Worden, Welche damals nicht hat zur Berathung gelangen können,“ ich zweifele nicht, daran, daß dem nächßen Reichstage eine gleichartige Vorlage gemacht Werden wird. '
Hiermit, meine- Herren, haben Sie aus der Enumeraüon der Ge- seke, welche sich in desk bezüglichen VerfaffungSartik'tln vorfindm, die wéfenklichßen- Und“ indem, was ich zu bemerken die Ehre barke, wie ich glaube, den Nachwcis, daß es tboiks unbedenklich, theils nothwen- dig war, “ie Aquührung- dixser- Gefeße zu sus-pendirm. Es kommen- mm noch Mdexe Geseke in» Be-téracht, TZ. B. über Vorspann und ähn- liche Leistungen; ck ßnd das Vors r' ten ,„ auf deren unbedingte leichmäßigkelt, glaube ich, ein entscheidender Werth von- keiner, Seite“- gelegt wird, beb“'denen es im Wesentlichen zunächst nuo darauf an- kommt, daß Vokfchrkften- beftxhen. ,
Eine erhebliche Abweichung von den Besttmmungen der Bundes- verßaffung findet ficLFicn dem Vertrage mit Bayern endlich darin, dgß der Oberbefehl im rieden nicht;, wie „es“ die Bundesperfaffung wr'll, dem Bundesftldherrn, son-dernSr, Majestät dem Könige von Bayern“ zustehk. Meine erren, bei- dieser Frage befindet man fich wieder vor realen Verhäxttzj en, vor denen man seine Augen nicht verschließen kann. Das Gewicht, Welches ein größerer Staat an ficb hat; zugleich aber auch die Fähigkeit, Welche ein größerer Staat in Beziehung auf die tüchtige Erhaltung einer selbsiständigen Armee besßt, haben dahin geführt, diese Abweichungen von der Bundesvufassung für zuläsfig zu erachten, eine Abweichung, die durch die im Uebrigen dem Bundes- fcldherrn zuftehendeu Rechte ihre Begrenzung und, “ sOWeit nöthig, ihr Korrektiv findet.
Ich “Yi mm*ü,ber zu, einigxn wehr die inneren Verhältnisse be- treffeyden "bänderungm, die gleich, den ebenerwähnten die Bedeu- tung einer Verstärkung des föderativen Elements haben. Es kann dahi'n zunächst gerechnxt werden die neue Redaktion des _Art'. '7 der Verfassung, in welcbe'die, Mtributiqnen des Bundeskaths zusammen- gefaßt find, ck sage, sie kann hierher.gerechnet„1ver„den„ dexm diefe- Zusammenfa an ,von Beßimmungxn, dle Wesentlich ubereinftxznmxnd sich" an andern. teilen der Bundesverfassung finden- hat eme ms ericht_ fallende materielleBedeumug nicht.., Es Wurde Wert gelegt auf diese Zusammenfassung um an„ einemOrt, klar 3,"- ste. en; dxe eigentlicßen,“ Zuständigxxiten ßes Bundesxaihs, Herrn Er „undung aus„ der Byndeßvxxfassun „selbst, nicht ohne,.em ngxsses St tum'möglikh War. Ei e mat'e-„ric e Aenderxmg, des Beßehenden1| damtt' kaum. h„erbeigef hrx. «
Es gehört ferner hierher die Schaffung eines neuen Außscbusses für die auswärtigenAn elegenheiten. Je Weßter sich der Bund aus-_ dehnt und je mehr, gr ßere Staaten ihm bettretxn, desto mch'x tritt das fachliche Bedürfniß hervor, daß nicht bloß, wre „es bisher vielfach geschehen ist durch gelegentliche-Mittbcrlungen an dre Gesandten und an die im undesrathx versammelten Vertreter dxr Byndeäregixrungen, sondern in einem formell gxregelten Wege Mttlhetlungxnubw-den», Gang, der- politischen; Lage,- gemacht Werden. Es lieg,t.in;der Natur der d*en AULschüffen des Bundesraths überhaupt„ zugewnsenm, Fynktionen, dßßßdéik- Instruirung der-Gefaydtcn dteseu1Ausschuß nicht, Zufallenx kann, e_r„w.,ird seitersetts Kenntmß von der,» Lage der Dingx; nehmenund wird, in;der;LaQL“se_m, durch; diese Kenntmß, durch,*An-.- WLW die er., an; dm-BundeSTcxth stern„ durch Beyxcrkungenxdie, erdem ;P,üé7diumxmachx„_auf.dies;Behandlung dxr Polttxk einen Emfxuß aus,- u en. .
, Ick habefernerxzmeT-Wähmn dmsArtifel über;?ieExekytion. ES: 1|7die Aendxrung, die dixsex Artikel* erhalten hgt,„ eme faktrsch in ,der That- nicht_ meientxicbex, diiexVeranxassung zu. der Aenderung, lugt hauptsäcbklielx auf dem, G-eb, tte, der.,intemationqlen Konvc-nienz.
Ich,; o')“, xe endlich-„dei Bespzechuugx; der hxcrber gxbörigcn-Aende- runßcn,ay«n.Zusak-„ Welchen cr Arz. 11: deprundesverf yng.,„in
?Ubuyaz a _f djx-Kriegßexkkärung et alten:- at. DteieKZZu aslaßt - "*I-Unzrxexfelßéxfx ch9raktexisirmals einchr _ rxung des..f demtkben Ekmrn-ts n: er. BWesverfasßung; sem w xkltcher Charakter, liegt
sie!; ausdehnt, um so mehr ist es von Interesse, auch dem AuSlande gegenüber in der Bundesverfassung felbß zum Ausdruck zu bringen,
“ Was der Bund ist, nämlich ein wesentkieb defensives Staats-
wesen. Dieser Gedanke konnte in keiner zutre endeten Weise zum Au§druck gebracht werden, als durch den Zusaß , en Sie hier in den Art. 11 aufgenommen finden. _
Einige die Finanzen betreffende Aenxerungen der Bundesverfassung waren nicht zu vermeiden. Sie betreuen die inneren Steuern bon Bier und Branntwein. Theils ggnz besondere staatsrechtliche Ver- hältnisse, wie sie z. B. in Bayern 111 Betreff der Malzßeuer in ihrem“ Zu, mmenhange mit der StaatYschuld obwalten, theils abrveichende Be iebSverbältniffe, wie sie in Suddeutschland, gegenüber Norddeutsch- land bestehen, ließen, es ]Zdenfalls zur, eit,nicht zu, die Besteuerung *- des Biers und Branntwnns, wie fie ]e t tm Bunde geseßlkch besteht, an Süddeutschland auszudehnen. Es kam dazu, daß wie den .Herren A en bekannt ist, bei uns selbst erhebliche Zweifel ü er die Richiigfeit der Grundlage für die Branntweinsteuer und, wie ich glaube , eine iemlich aügemeineUebereinstimmung darüber obwaltet, daß die Vier- teuer, so wie sie besteht, nicht lange mehx fortdauern kann und daß in ei::em Augenblick, wo man bekanntlkcb sich mit ein chenden Er-
"mittelungen darüber beschäftigt, ob an Stent der Mai chraumßeuer
abrikatßeuer gesekt werden .soll sei es so, oder so,“ wo man sich erner mit der Frage beschäÉigt, ob die Bierbeßeuerung wie sie in dem gxößtcn Theile des Norddeutschen Bunde beßeht, einer Abänderung zu unterziehen sei, _ in solchem Augenblicke konnte man nicht füglich den süddeutschen Staaten zuuzuthen, diese beiden Steuerformen anzunehmen. Die nothwendtge Konsequenz dieses Zugeständnisses war, daß in Be- ziehung auf diese Steuern dafür Vorsorge getroffen werden mußte, Wie ihre Behandlung sowohl im Bundesrathe, als im Reichstage ftattgufinden- hat. Man könnte nicht wohl davon ausgehen, daß die Lüddéutschen Regierungen im Bundesratbe über Steuern mit zu be- chließen hätten, die auf sie keine Anwwßung finden,“ und ebenso- Wenig, daß die süddeutfchen Abgeordneten im Reichstage die ent- scheidende Stimme bei solchen Steuerfragen mit abgeben dürfen.
„Es hat diese Erwägung geführt zu den beiden Ausnahme-Beftim- mungen,.die sowohl im Kapixel vom Bundeskathe als im Kapitel vom Reichstage hinsichtlich derjenigen Angelegenheiten fich, finden, die nicht dem ganzen- Bunde B&Ueinsckyaftlich find. - -
Sodann wurde vm? ayern soWobl, aks von Württemberg ein entscheidender Werth auf die Beibehaltung der eigenen Verwaltung der Posten und Telegraphen gelegt. Es beruhte der Werth, den- man der Erhaltung dieser beiden Institutionen in“ der Sekbftverwaktung beilegte, auf verschiedenen Motiven: _
Das finauzéelle Motiv, wie ?ck gletch bemerke, war nicht das Wesentlich entscheidende. Man wünschte theils dem Verkehr *lieb ge- "Wordene Einrichtungen zu erhakten, wxlchc man bei dem Uebergange auf den» Bund. für gefährdet hielt,“ man- wünschte Beamtenorganisa- tionen zu erhalten, an die man schon seit langer Zeit gewöhnt war, Es- konnte diefen Wünschen füglich und ohne Schaden für die Einheit und Gemeinsamkeit nachgegeben'werden, da sowohl Bayern _wie Württemberg darüber nicht im chlfcl warejn, daß die Geseh- sebung des Bundes in allen diesen Angeleg-enhetten, sobald fie fich nichllediglich auf die' internen VerhältnisqBayerns und Württem- b_e,rgs hinfichtlichx des Porto's bezieht, daß die Gescßgcbung über diese AUgelcgenheiten fich auf beide Staaten zu erstrecken habe. *
Ick“ bcmcxké hierbei,; daß, -die bezüglichen erabredungen in dem“ Vertrage mit. Bayern und in dem Vertrage mrt Württemberg nicht miteinander textuell» übereinstimmen. Es gehörx dixs-',eben zu dew Jnkon ruenzen, Welche die Verhandlung“ an* zwn derschtxdencn Orten- herbeif 'brt. Es hat nicht“ in der Absicht gelegen,. sachk1ch durch- die
eine
. eine Fassung etwas? Anderes zu sagen als durch die andere.
Bayern.. allein hat'fick) endlich noch zivei Vorbehaltx gemacht, den: einen in Beziehung auf die Vorschriften des Titels uber die Eisen- bahnen, welche eigentlich reglementärer und administrativer Natur sind. Der Vorbehalt beruhte darauf, daß es isch“ in „Bayern um ejn im Großen“ und Ganzen“ völlig geschloffenes (Hebtet handelt', _m Welchem Gebiete neben der Staatsverwaltung“ nur eine em- zige Privateisenbahn besteht“, und daß man Wünschte sah in Beziehung auf, die Regelung diefer aöminiftraxiven Ver- hältnisse freie. Hand zuhalten. Der. zweite Vorbehalt tytegt schwerer;- er. findet" seinenAuSdruck darin, daß von den Gegenstandm der Be;- auffichtigung__ und (Hefeßgebung, des. Bundes für _Bayern- ausge“- schktvssF ist die Bestimmungüber Hetmatbs- und Ntederlaffungsver- hä ni "e. '
Meine erren! In Bayern hat- bis vor zwä Jahren rechks des?- Rheins in- eziehung auf diksé1MatkÜt: eine Gxseßgebung beßand-en,» Wclche fich von der in dem größten Theile des. ubrigen Deutschlands, bestehenden sehr. Wesentlich unterschFeD, Welche der freynBeWegxmg, ; ungemein ftarke Fesseln anlegt: und; xvelcbx, Wrx». man "ka * auch wohl.in Bayern: davonxüberzeugt iß, entsch1eden mcht zum Heil, des Landes diente. Vor zweiIa-hren hat map eine voükomnun-„neye- Geseßgebung in dieser Materie erlassen; diese sogenannte SYziaZ- Gesetzgebung ißzeben erß eingeführt, ihre Resultate sindbisher gunßtg geWesen» und man im ,in Bayern Bedenken, den Bestand undZdie Ergebnisse dieser.eben erZins Lebcngetrxtenen Geseßgxbung durch“ dw Annahme der i Bunde. erlassenen „und 111“ dem wkchngßxn Theile. im, Bunde noch „n ! einmal- auSgefuhrten Geseßgebxjng, xn ?,an u ftellen. Es wa?, dies ein Bedenkcy, Welches fich unuberwmd 1chzeig e, und“- welcbesszv dem WWW dacses». Gegmst9,ndeséfühxt'e.„
Mein“ Hema!“- jch5 habe- bishxr» eme Ruhe. mehr:» oder-mindew wesentlicher, Aendxrungcn dcr- bxftehenden BuWeHv-rfasjung, zu „er» wähnen.gehabt; ich4kémn zuanxhluß mix, eimr Beféiedigung, welche, wie,ich“glaube„„der Reichsmg tb'erlcn wird,.auf'"den le“ ten Artikel des
aber in etwäs Ande're'm. Je mächtiger der Bund wird, je weiter er
Verfassungs'entwurfs übergehen, [aus* den' Atilkx' “ 80. Durch