1870 / 396 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

unserer tapfern Armee und ihren heldenmüthigcn Führern den Dank des Landes aus. Wir müssen uns aber auch 'scbon heute erinnern, daß wir den Unglücklichen, die durch diesen Krieg bülfsvedürftig geworden, Hülfe und Unterstüßung schuldig find. Dieselben“ auf die Privatmildthätigkcit oder an die (Ge- meinden zu verweisen , Das für fick) allein genügt nicht. Der Staat als solcher nach meiner innigen Ueberzeugung hier gleichfalls ein- zutretcn- schuldig, und ich glaube deShalb in Ihrem Sinne zu handeln, wenn ich heute schon bei dieser Gelegenheit der Königlichen Stamsrcgierung gegenüber die Errvartung auSspreche, sie Werde recht bald ei, e Vorlage zu dem Zwecke an uns bringen, damit ihr die hiczu 1ötbigen Mittel zur Verfügung gestellt Werden. Meine Herren. Inzwischen waren auch die deutschen Regierungen bemüht, fick) über eine auch die süddeutschen Staaten umfassende Verfassung zu verständigen. Hierüber Wird Wohl demnächst cine Vorlage an uns kommen, und Sie werden es begreiflich findxn, daß ich deShalb über . diesen Gegenstand mich von meiner Stelle aus nicht weiter verbreite, der dcsfallfigen seinerzeitigen Verhandlung in keiner W:ise vorgreife. Ick besOränfe mich für heute auf den Wunsch: Gott beschüße und

schirme Deutschland, Gott bcschüße und schirme Bayern!-

Oesterreich - Ungarn. '“ Pesih , 13. Dezember. In der hcutigcn UnterhaussiYUUg wurde der Bericht der Centkal- komnnsfion über das Gemeindegeseß eingexeicht. Das betreffende Elaborat der Linken wurde von Ludrvtg Simonyi vorgelegt. -- In der O b er hau s sißun g wurde die Angelegenheit Perczel- Dietrich erledigt, indem die Auslieferung verweigert wurde mit dem Bemerken , es sei tadelnswerth, daß die Voruntersuchung

ohne vorherige Erlaubniß des Parlaments eingeleitet wurde.

- In der heutigen Sißung des Budgetansschusses beantwortete Graf Beust die Interpellation über die Bank-

schuld von 80 Miklionen mit dem Vortrag eines Exposés, wo- nach die Umschreibung am 7. Dezember 1869 von Baron Becke veranlaßt wurde. Der Ausschuß vérlangte hierauf die Vor- legung der Originalakten. Ein Komite wurde zur weiteren Untersuchung nicdxrgcseßt. -- Das Budget der Militärgrenze Wurd»: abgelehnt, weil Ungarn die Holzabstockung verboten hat, wodurch eine EinnathqueUe entgangen ist. Die Resolution warde angenommen, den Stellvertreterfonds der Verwaltun des Reichs-Finanz-Ministeriums zu übergeben. -

Belgien. Brüssel, 14. Dezember. Der »Moniteura macht bekannt, daß der (3006 [)61131 ijk-ÜÜ'S, der in der [eß- ten Session von den Kammern angenommen wurde, am 1. Januar 1872 in Kraft tritt. *

Großbritannien und Irland. London, 12. Dezem- ber, Morgen, als qm 9. Gedächtnißtage des Todes des Prinzen- Gemahl Albert, “wird im Mausoleum von Frogmore die

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vorgebeugt werdxn. -- Die Regierung beabsichtigt, aus Mann- schaften der NaFwnalgqrde Marschbataillone zu bilden und hat deLhalb _eine hterauf abzweckende AuZwahl unter den Cadres der Natronalgarde getroffen. . '

. L'ondon, 14. Dezember. (W. T. B.) Hier“ eingetroffäw Nachrtchten aus Havrenvom heutigen „Tage melden, daß bei Honflxur und m »der Nahe dieser Stadt' sich bisher noch keine prenßtschen Truppen gezetgt haben, Der französi-sche General Mmgnart- spll dle Abftcht ?aben, den Angriff der Preußen auf Havre mcht abzuwarten, ondern denselben entgegen zu gehen.

Italien. Florenz, 14.*Dezen1ber. (W. T. V.) Die Berathung der Geseßentwürfe bezüglich des Plebiszits in Rom, der. Vexlegnng dex Hanptftadt und der Garantie der päpstlichen Unabhangtgkett dfurfte tm Plenum der Dcputirtenkammer beéeits nn Laufe der nächsten Woche stattfinden.

Türkei. Am 10. Dezember wurde in Belgräd das neue Preßgeseß publizirt,ewelches die Censur gänzlich abgeschafft hat und völlige Preßfretheit begründet. - .

Rußland und Polen. St. Petersburg, 14. De- zember. (W. T. B.) * In der neuesten“ Depesche des Grafen „Beust an den Fürsten Gortschakoff erklärt der österretchtsche Reichskanzler, Oesterreich trete an die Konferenz ohne vorgefaßte Entjchlüffe, blos von dem Gedanken getragen, den Frieden "tm Orient zu festigen und eine Lösung-der vor- waltenden Gegensäße zu erzielen, welche geeignet sei, die na- twnalen Empfindungen zu schonen," ohne die nothwendigen Garantren abzuschWächen. .

"Amerika. Washington, 12.. Dezembex. (W. T. B.) DasR ep r c'i's entanten b aus nahm inseiner heutigen Sihung die Aufhebung der Akte, betreffend die Aemterbeseßung, mit 158 gegen 25 Stimmen an. Es wurde hierauf eine Resolution, betreffend die Aufhebung des internen Steuersystems, ausge-

nommen die Bestimmungen ür die Bestenerung von “Whiskey

und Tabak, mit 164 gegen Stimmen genehmigt. Die An- Xhinxchdieses Antrages seitens des Senates erscheint nicht wahr- ent . *-

-- Im Senate brachte Chandler eine Resolution ein, wonach dem Präsidenten" unnmschränkte Vollmacht ertbeilt wird, die Geseße, welche den Transitverkehr nach Mexiko unter Zollverschluß gestatten, zu suspendiren. Die ResOlution wurde dem Handelsausschuffe “überwiesen.

Der Kongreß wird sich vom 22. Dezember bis 4. Ianuar vertagen. *

bevökkk" zu.. Die Bestimmungen der Gemeinde-Verfaffungsgeseße

' Thetlnahme an den Gemeindewahlen und zur WahrnebMUng unbe-

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rbande (Gesammt-Armenverbande) einberxeibt Worden ift.

ie Yxcewaltung der öffentliapen Armenpflege steht 1n„den Gemeinde- irren übc'rail den, für die Verwalxung der (Hememde-Angelegen- v?xten durch die Gemeinde-Vcrfassungs'gescße angeordneten Gemeinde-

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» “e V rwaltung der Gemei11de-angelsgenheitxn, ianesondere dte Uvekrjndkmungen über die Zuständigkeit des chnerndevorstaades und der Gemeindevertretnng sind überall nuch fur dte Verwaltung der öffentl'chkn Armenpfleae maßgebend._ *

Die in diesem Gcscße dcr (Hemetndevertretung zugewiesenen Ver- :chtunqen werden da, wo eine gewählte»Gememdevertung nicht be- Zeyx, [Ton der GemeindeVersammlung wahrgenommen.

„5. Auf Gxund eines Gemeindebeschluffes können in allen Gexncinden für die Verwaltung der, öffentlichen Arnxenpflcge beson- dere, dem Gemeindevorstand untergeordnete Deputataonen aus M.tt- [iedern des Gemeindevorstandes und dex Gennxmdevcrtrenmg, geexg- neten“ Falles unter ,Zuziehung andez'er finnmfahtger (Hxn1e1ndxxn1tglte- dcr gebildet wcrden. Den Vorsix m solchen Depntattonen fuhrt der Bürgermeister (beziehungsweise m den Landgxmemden der Provinz Westfalen der Amtmann) oder ein dazn von 15111 ahgeordnetes Mn- lied dcs Gemeindevorstandes. Wo fem Bürgermemex (Amtmann) 211 der“ Spiße der Gemeindeverwaltung steht, trttt an seme Stelle der

' Devot eher. , _ GMFZ; denftsonftigen näheren Beßimmungen der _Gernetnde-Ver- saffungsqescße „über die Zusammenseßung und Geschaftanhrnng be- sondeicr Verwaltungsdeputaiionen vnc sein .Bervcnden; oxe Wahl der in die leßteren zu entsendenden Mxtglzeder der (Hemeindeverrretuan und 'nndercn stimmfähch Bürgenstsht ]edocl) foxtan überall, so»: den (Heaenstand dieses Gescßes betrtfft, der Gemxmdevertretung zu.

§. 6. Jedes zur- Theilnabme an den Gememdcwahlen berechtigte Gemeindemitglied ift verpflichket, eine unbesoldxte Stelle in der Ge: meindcrerwaltung oder Gemeinhevertretung zu ubernehmen und dret Jahre, oder die sonst in den Gememde-Verfassungsgeseßen vorgeschriebene [ängcrc Zcit hindurch fortzuführen. Von dieser Verpftxchtung befreien

ol ende Gründe: . _ " nur 1) analtende Krankheit; 2) Geschäfte, dn eme haufige oder lange dauernde Abwesenheit mit sich brmgen,“ 3) em 2111er von 60 und mehr Jahren; die Verwaltung eines _anderen öffentncben mees, [oryie ärztliche oder wundärztliche Praxts"; 5) sonßtge besondere, eme gultxge Entschuldigung begründende Verhaltmffe, uber deren Vorhandensem, sofern die Gemeinde-VerfaffungngsZY'nßth iesxwas anderes bestimmen,

dcr emeindevertretung-zu e te 1- . . ' . von WchZ-ine unbesoldete Stekle die geseßnch vorgxsäzrubmyZert [nn- durcb wahrgenommen hai, „ift währxnd der nachftfolgenden gletch langen Zeit von der Wahrnehmung emer'solchen Stelle besten,

Z, 7. Wer ohne gesetzlichen Grund Hte Uebernahme odcr fernere "Wahrnehmung einer unBesoldeten Stelle m der Gemeindeverwaltung oder Gemeindevertretung verweigert oper sich dieser Wahrnehmung ihaisäcblich entzieht, kann auf drei 1718 sechs Jahre des Rechts zur

soldeter Stellen verlustig erklärt" und um ein Achtel bis ein Viertel

betreffenden Verbandes, in Ermangelung eines solchen Beschlusses aber nur emäß der Vorschriften des 3. 12 abgeandert werden.

. 12. Soweit die Verfassung der beßehenden Gesammt-Armen- verbände nicht durch gefeßliche oder durch statutartscheVorsMifxen ge- regelt ist, e-rfol'gt diese Regelung durch ein von der Bezirks-Regteryng, unter Zustimmung des Kreistages und nach folgenden Grundsaxen

d s Statut. zu «MMZ für den Gesammt-Armenverband eine besondere, aus

Abgeordneten der. Gemeinden und Gutsbezirke bestehende Vertretung

ebildet. Die akl der von den meeinden und Gutsbeztrken zu ?ntsendenden AZvJeordneten, sowxe geczgneten Falles dre Zahl der, d_en Abgeordneten eines Gutsbezirkes emzuréxumenden Snmmen Wird nach dem Verhältniß der von den Gemetnyen und Gutsbezirken zu leistenden Beiträge zu den Kosten der gemxmsamen _Armenpflege [Ze- stimmt, mit der Maßgabe, daß jede Gemeinde und Leder Gutsbeztrk Wenigstens einen Ab eordneten zu entsenden h„at. Dre Abgeordneten der Gemeinden, zu enen jedoch in allen Fallen der Vorsteher der betreffenden Gemeinde gehören muß, werden von der Gemeinde- Vertcetung auf drei bis sechs Iahxe gewählt. Dre Vertretung des Gesammt-Armenverbandes wählt emen Vorsißendenk und einen fteKll-U vertretenden Vorfißenden, _,in der Regel gns ihrer Mitte. Dem Vor- fißendcn ist eine Dienstunkosten-Entscbadtgung zu gewähren. Die Wahlen erfolgen nach den entsprechenden Vorschriften der Gemeinhe- Verfasjungsgeseke. In Beztehung auf die Verwaltnng der gemun- samen Armenpflege stehen, nach Maßgabe der (Hememde-Berfaffungs- gescße, der Vertretun des Gesammt-Armenvervandes dte Rechte der (Hemeinde-Vertretung JGemeinde-VersammlungN dem V'orfißenden der- selben aber die Rechte des (Hemeindevorßehers (Gemeindevorstandes) zu. Die Vertheilung der Koßen der „gemeinsamen Armenpflege auf die einzelnen Gemeinden und Gutsbeztrke erfolgf nach dem Maßßab der in ihnen aufkommenden Grund- und Gebäudefteuern (Z. 73)-„ so- fern nicht besondere Verhältnisse eine abwnchende Festseßung hieruher erforderlich machen. Den einzelnen'Gememden bletbt dte _Aufbrm- gung des auf fie vertheilten KxftknFcttrages nach den Vorschrtften der

' - eraunseeeüeraen. Geme.m1dZe.VLOfie,ffeing«-,ng esixheitlichen Orts-Armenverband gegenwartig noch nicht bildenden, aus mehreren G'emZmden 9der_Gutsbezirken zusammengestßten Kommunalverbändx (Burgermetftereten, Aemter, Sammigeméinden) können, unter Zusttmmnng des Kreistages, in' den Formen, welche für die Beschlußfassung _über dre gemeinschaftlrchexn Angelégenheiten dieser Verbände vorgefchrxebenfind, als GesYm - Armenverbände eingerichtet werden. Die Befttmmungen der eseße über. die Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelzgenhetten de?t ge- dachten Kommunalverbände sind ßalsbdarzn auch fur dte Verwa ung

en Armen e e ma ge en .

der g§n11exnsa§nO1ie Bestithnggen des I. 12 finden insbesondere auch auf die in einigen Landestheilen bestehenden Verbande von Gemei§den und Gutsbezirken zur Bestreitung der Kvften etnzelner beson erer Zweige der öffentlichen Armenpflege (außerordentltche Armenlaß) -

' - dun . & 42§. 15.An§cetr1l1ein§en oder Gutsbezirke, welche einem der in den

- ' '“ *" ' * .; 21.79; «,I-» 27-5 Z_*'-.„z*É»**?-' _ * * : '? „"'“,

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übliche Trauerfeier stattfinden, §„* ]], 13 und 14 gedachten Verbände nicht angehören, können mittelst

- 14. Dezember. (W. T. V.) Die Norddeutsche Bundes- anleihe wurde hier sehr günstig aufgenomm'en, und zum Schluffe

stärker zu den direkten Gemeindeabgaben herangezogen werden. Die Jegenseitiger Vereinbarung als Gesammt-Armenverbände eingerichtet

' * _“ di Gemeinde-Verfassungögeseße _ . - - ' . Landtags-Angelegenheiten. Y)?[LWWUYZDYZUFHZirstr1e1l1)1te,nToxxeerrn(HeTneindevertretung zu,“ der Be- Werden. Dae Art der Bexcblußfassung über dxe gememschaftltchen An

. ' “ten die Vertretung des Gesammt-Armenverbandes_ nach * cin PWILUL Prämie geboten. Der gesammte, hier angelegte heute FoerxleieZke ÉthYcZexxbieäses Fßrsehßsm bZLrexfeennhYYT chluß bcdarf der Genehmigung der AufsichtSbeh-Zrde. JMFH?“ Formen der Verwaltung und dte Aufbrmgungswetse der ,.

- - " * “c von Korporationen und anderen juristischen . e nd in diesem Falle durch ein Betrag lst berens Ublrzetchnet. Ansführun d xs Bundesgesehes über den Unter- . PUSH fiYevYJrfiWtLet, den'Gcmeindcbeh-dekn anf deren Eödekk" FF,?"ZFYZTÉYZMMgLFZWZZ'ßpäÜTZendÜs Statut zu regeln- Frankreich. Die in Brüssel, 12. Dszember, mittelst ftußungswo nstß, hat folgenden Wortlaut:

. -- " * ' . - il-

- AUSUMÜ uber den Betrag der Ynterßnßmgcn zu “"Men-“ welchc; . 16. DW Bestimmungen der ZZ. 5 bis „7, betreffend die B

Vallon eingetroffenen Korrespondenzen aus Paris reichen bis Wir thhelm, von Gottes Gnaden König von PrLUßen Le.; einem Hülfsbcdürftigm des (Hemeradebcztrks aUs Hknükuytcr thx§r Vteern dung§ besonderer Deputatiomn „nd d1e Verpfttchtung zur Annahme

zum 10.d.M. und enthalten keine besonders bemerkenswerthen verordnen zur Ausführung des Bundesgeseßes über den Unterfiüßungs- waltung stehenden, einem Zwecke der Wohlthntiz. “kit JWT W&W unbesoldetcr Stellen, sowie die Besximmungen des Z. 8 kommen auch Mittheilungen * die Situation in Paris "ist durchaus ungeändert wohnstß vom 6- Juni 1870 (BUUdes'GkskßblüU S-360 W) für den FWW JeWÜhkt werden. VOMLW' welxbe “diese AWMF? “mn“ den bezüglich der «esammt-Axmenverbanpe zur Anwendung. b d s

61 Mannschnfken- des Batalljons 'von BeUeville find we cn gesammten Umfang der Monarchie, einschließlich des Iadegebictes, mit der entnehmden Falles von der Bezirksregtexung JU “ft'fmnxkx' u L* 17, Die Wiederauflösung_„e1nes Gesammt-Arme„nverdcitn e

I Zustimmung beider Häuser des Landtages, Was folgt: Frist zu erthcilen unterlassen, werdcn nnt emer (Heldstra e t. 3 kann nur in den Formen, welche mr.. die Beschlußfassung uber e ge-

Descrtion vor dem Feinde verhaftet und vor das Kriegsgertcht ] Um der nt r » u s - . - b , - “' - , » » U „er ens alle mit Hast bus zu sechsWochen , , Mn vor “Mühen find und nur mit Ge- gestellx. """ Das Iournal »Pat-rie en danger» hat aufgehört zu Vun§ésaong§hörifgaetjk§ IeXZelme FLlßsteerrffltlÉn RGLWYZWWUY vdoetr1 ??stéKZlck men im n .! g f , .*_ YJYJZZHYF FQYZYYZLWJ vor?;enommxn werden.“ s G erschemcn. dem zu seiner Unterstüyung verpflichteten rmcnverbande- der unent- 9, (1). Gutsbezirke.) Den Gemeinden werden, so Viel den Z 18. Iede Einrichtung und xede Wrederauflösung eme e-

Bordeaux, 11. Dezember. Das diplomatische Corps und behrlixhe Lebensunterhalt, die erforderliche Pflege in Krankheitsfällen- der ganze Regierungsdienst sind hier eingetroffen. - und im Falle seines Ablebens ein angemcffenes Begräbnis; zu ge- - 14. Dezember. (W. "T. B.) (Auf indirektem Wege.) wahren. , Die englischen Posten sind vom 8ten d. M. ab, die belgischen , GLÖUÖW fur die! “imm Unterftükungsbedurfttgen MPM?" vom 6. d. M. rücksjändig. -Auch von Tours trifft keine Post geistlichen Amtshandlungen sind von den Armenverbanden nicht zu

. . . 1 - - entrichten. ' em. EML amtlnbe Depesche meldet nur, daß dte Preußen m Wegeanchtentrjchtung vonSchul-undsonftigenöffentlichenAbgaben

der Gegend von MOM Richard (am Cher), UNd Romoratüin find dieGemeinden((Hutsbezirke) zur'Abweisung eines neu Anziehenden (am SNMP,?) SUMME" fiUd- DLLLMMULUZJ WLW“- daß “nicht befugt; den öffentlichen Volksschulen bleiben bis zur anderwei- ÖM fMUJVsUchM GMMÜM unaufhorltch Vcrstarkungen von ligen gesehlichenRegulirung der Schul-Unterhaltungslast ihre An- ÖstM UUÖ Westen zugkbcn- UM gewisse „wichtige Punkte unan- sprüche gegen yiexenigen vorbehaltnen, wrlche “nach besondexen Bestim- Kreifbar zu machen. Die VerstZrkungen erßdenfibZiden hLOiäe- YFRandvecIffxtuYF 11171271?- ihnen fur die Ausfalle an unbetbrmglichem Armeen zu ewiesen. Kleine usammenst' e 11 en än 'g k . _

zwischen den; beiderseitigen Truppen statt, die auf der langen D' L-tlergÄm der öffentlkchend.UUUUZUKUYJ HülfsWkaUger-) (»»»-»»»» »» Mans »» »»»» »»»» »»»»n Mnemnnxnßlx» :D.-,x. §x§.x„:;?1„“3.“TM"ZFMI:

Brüssel, 14. Dezcmbek. (W. T. B.) Eine Korrespon- 9 ** ' 9

, . . a t an ein be immtes Glaubensb k nntni f ü t i? lt i t denz der »Jndépendancc-c aus Parts vom 10. Dezember Lészrmenverbäftnde im Sinne des c(xxzeescßes.ß gc pf '“ gc m "ck

meldet: Nach einem vorlärtfigen Berichte bctxugen die WM Z. 3, (4. Orts-Acmenverbände.) Die Orts-Armenverbände zösischrn Verluste 'in den Kämpfen vom 1. [us 3. Dezember können aus einer oder aus mehreren Gemeinch und, wo die Guts- 1008 Todte, darunter 72 Offixiere und 5022 Verwundete, von bezilke anßerhalb der Gemeinden stehen, ans Umm oder aus MMW" denen 342 Offiziere. - Die Regierung hat das BataiUon der Gutsbeztrken- beziehungsweise aus Gemeinden und Gutsbeztrken zu-

Tiraiücure 'm Belleville au gelöst' der Kommandant desselben sammengescßt sein. Flourcns, wxyd vor ein *kit'gséckläét Akslkllk- Die Vkann: Alle zu einem Orts-Armenverbande vereinigten Gemeinden und

,' *. schaften des Vataonns haben „»in den Klubs Protest gegen Gutsbezirke (Gesammt-Armenverbande) gelten m Ansehung der durch

, . die es Gesc gere elten Verhältnisse als eine Einheit. dxxse MUMM! emgxlcgt, Dcrsclbm- KWUPMÖMJ MNS? s §. 4. Fa. GImcinden.) Iede Gemeinde bildet für fich einen Orts- durfte ÖÜJ 25ka nackstcn§ UUk UVA) WW RAUM?" VUWUU Armenverband, sofern sie nicht nach den folgenden Bestimmungen einem,

Werden, und zwar 1011 durch diese Maßregel Plünderungen mehrere Gemeinden odxr GutSHezirfe umfassenden einheitlichen Orts.

Ge e§ns1and dicses Gescch betrifft, die außerhalb des Gemeindeverban- sammt-Armcnverbandcs ist durch das Amtsblatt zur öffentlichen Kennt- dcsgstchenden Gutsw'zjrke gleich geacktct Die Besttmmnngen der Ge- niß zu bringen? " , ß halb scße Üb'r die Verwaltung der örtlichen Angelegenheiten m den, außer- 19. (ck Aufzuhebende Orts-Armenverbande) Dre an er &“ G ' devwbandcs stehenden Bezirken find i" dm [“ßterm des Zkrbandes der Gemeinden und Gutsbeztrke |chenden Orts-Armen- ZZ“) ch cherixxndix-“(Verwaltnng der öffentlichen Armmpficge maß- verbände (Armen-KOMMUUM u. s. w.) werden aufaxhoben. Das Yer. [FWD an © undftückexwelche zu krinem Gcmcindc- oder Gutsbezirke en Derselben geht mit auen Rechten und Pflichten znr besttm- ge Zn „nd FWU MLU" “"ck nicht "“ck Vorschrift W Gemei'*de" muYgsmäßigen Verwendung auf die entsprechenden Gemetydcn uxld erkxslsntxgsaeseße einvexleibt werden können, weiden durcb Bkschwß Gmsbczirke über. Den Religiynsgesellxchqsten verbleiytx ZIMMER , der Vezjx-fsMx-gjsrung (§, 74)ksür deantZetgcnstand des gegenwärtigen allen JÜÜMAÖCYK letefiß (??thKYFHUZF Z:)rnJere Wohltha lg 5 ' - ' “tsbeir e *ingert ». 'm nten nja en »- . GestJsÉls CZXUFHKxbefißTr h.;ben in den (Gutsbezirken die Kosten best! _1 ' (Fortseßung folgt.) der öfferxtiichetj ArmWPftMe YUM den kaei'Mn zuf'thlgenEBe- finden fiel) jedoch innerhalb eines Gutsbcznkes Grundfiuckt lm ,taené - , sind für die thum dritter Personen, so find auf Anquag Ws GUMMI." -- Im 4. breslauer Wahlbeztrk, Stadt Breslau, - ' ' A fl» e 111 dem Gutsbeztrke L t von Forckenbeck und Lasker, welcbe dort ab- Fl? chK0|1nich dexß, Öffe-L'llekZ-er ;ZYWGxgund und "Gcbäudeßeuer RfckßtstcnßßvbaeYe RexeÉqerichts Direktor Wandler mit 311 Stimmen, ur ge malge „:)-ukJ »" „„ ,', „... d geen , ' , - (H f uDohna- ' ' * ? nn - “3 L*WÜWW von Zr * s Cöln mit 301 Sttmmen und kn 3 YQWMYJYYIQYFLeJÜérle-(TQLY Gtxundstétckc nnd k“(Hel)ä'tszke IWW YIM); ZUUTFÜMWZ Stimmenqu Pfkitgdlk detmw Is KLMJT ZF (121113 . 1 , *nrv'k on. 11 .. n. e en an 1 a . . ' YYUYLKÜDFY TFcZTLLLTYtTY-Öxlefrt YfftITFtTWMOI-Ürmcxöpfls'sxe alÖßckchdctiL ?HHL'ZFÜTZ YZÉMÉZZYFFIL 2 62 ,I im zweiten 273 und tm drltten . " & k" ' , ("UND- UND (chäukc !*" Urn “'r (* s ' 1n erl ielt. . YYY?F?QLYZMÜMWZ écstätigendcs Statut e_me qzxts1*rcchende ZZZ 3eran sech1cg§jgcholftejnschen Wahlbezirkt , HDIYsUJUTFLZZßgTüx dJ »»»-»»»» »» .. V“r**".»““'*a.§x§ä?3§:';“"M“,“ xx:xéxxr“z*;xe,§?x.ch.„ »»»». »»;dlzixxx. ..Yxlésx MWMÉW, „...... .. «.»... , O t" » 11, (L* bGEFmYbZtc-faknYF-Olrnnnvckrkmnd) gegenwärtig bereits szdÉxa'fnRx-chtlow erhalten hat, zuax Mitgliede des Hauses der 'bilrdancrtxUYeébräer von- GemeinZéU odcr GutSiwzüknn blz'iben ,als ' Abgeordneten gcwählt worden. solchekbcstchen. Die, für die Verwaltung der Angelegenbcxtt'n dicser

" ' ' * ' ' dnrch vcr- " V'rbande maß ebenden statutarxscven Borsxhrtsten" können ' ck ' faßungstnäßigexn; Von der Bezirks-chtcrung bcstatrgten Bxsch1uß des !