1871 / 39 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Festung „des Mont Valérien, sowie die Stellungen im Westen der Hauptstadt hai das 7. Preußische Armee-Corvs (Provinz Posen und Niederschlesien) ei11gen0mn1en , und zwar so, daß die dieffeitigen Vorpostenstellungen bis unm1ttelbkar an das linke Ufrr der Seine reichen, welches thn der Südspche der in diesem Flusse gelegenen Insel St. Quen oder Duchatellier im Norden, bis südlich zur Emmündyng des Abzugskanals von Issy die Begrenzungslinie der deutschen Steljmigen im Westen der Hauptstadt bildet. Die sechs Forts der Südbefestigung von Paris sind nebst den zwischen denselben gelegenen SteUungcn von Vter Yrmee-Corps beseßt worden: Das Fort Issy vom )(1. preußischen Corps (Provinz Heffen-Raffau), die Forts V a nv es und Montroug : vom 11. bayerischen, dic Forts Vicétre und JVry vom 71. preußischen (Provinz Schlesien), und das Fort Charenton vom 1. bayerischen Corps. Die Vorposten- stellungcn diescr Positionen beginnen im Westen an der Nordspiße der in der Seine liegenden Insel St. Germain und seZen fich zwischen den Forts und der Enceinte, von den Fronten der erftrren durchschnittlich 500 Meter entfernt, fort bis zu dem Punkte östlich der Eisenbahn von Paris nach Orleans, an welchem die von der Hauptstadt kommendeStraße sich in die nach Pont-ä-l'Anglais an der Seine und nach Alfort an der Marne trennt. _

Im Osten von Paris hat die württembergische Division die Redoutcn von Gravelle Und de la Faisanderie be-_ seßt, durch welche die von drr Marne gebildete Halbinsel St. Maur abgesperrt und das auch während des Waffenstill- standes von französisckyen Tru pen bcseßteSchloß von Vincennes beherrscht wird. Weiter 1: rdlich hat das )(11. (Königlich sächsische) Armee-Corps, das bereits am 29. Dezember von den Befestigungen auf dem Mont Avwn Besiß ergriffen, die Forts Nogent, Nosny und Noisy, i_o wie Fort

omainville beseyt. Die östlich von Parts aufgestellte Vorpostenlinie beginnt südlich am Zusammenjluß der Marne und der Seine und zieht dann längs des Dorfes Charenton und fast mitten durch das Bois de Vincennes Über den Obeliskenplaß nach dem Thor von Fontenay,“ von diesem aus geht sie - gemäß Artikel 1, 2 des Zusaßprdtokolls, _ in nördlicher Richtung bis zu einer Stelle 500 Meter im Westen des Forts von Rosin) und im Süden der Forts von Noisy und Romainville, bis zu der Stelle,- , wo die Straße nach Pantin mit dem Ourchanal zusammenfällt.

Die Nordfront ist durch die Corps der Maas-Armee in Besiß genommen worden: Fort d'Aubervillie_rs haben Truppentheile der 2. Division , Fort l'Est die 1. Division des preußischen Garde-Corps in Besiy genommen, während die double Couronne du Nord und 'das Fort de la Brich'e vom 17.preußischen Armee-Corps (Provnzz Sachsen) beseßt worden sind. Am 29. Januar hielt der Kronprinz “von Sachsen an der Spiße des preußischen 1. Garde-Regiments und der (Hardes dn Cor s seinen feierlichen Einzug in der Stadt St. Denis, um ck nach demselben wiederum in das Hauptquartier semer Armee zurückznbegeben. Die nördlichen Vorpostenftellungen ziehen etwa 500 Meter südwestlich der Fronten des Forts d'Auber- villiers und längs des Siidsaumes des gleichnam1gen Dorfes unddes Kanals von St. Denis entlang, pon wclchem fie dann zur Seine ziehen und zwar zur Nordspiße der vorerwähnten Insel St. Quen.

1 Weiter liegen vom Kriegsschauplaße folgende Nachrich- en vor:

Versailles, 3. Februar. Die von London und Vor- deaux ausgegangenen Meldungen über die, deutscherseiis ge- stellten Friedensbedingungen sind, was Lothrmgen,_Pondtchery und die 20 Kriegsschiffe betrifft, aus der Luft gegriffen. Elsaß und Meß werden nicht herausgegeben werden. An Kontribu- tionen wurden von Thiers Anfangs November 4 Mrlliarden (; ordert; ]eitdem mag die Rechnung auf das Doppelte auf- ge aufen sem. * ' .

- Wie die »Engl.Korr.a hört, hat die englische Regierung am vorigen Mittwoch den deutschen BehördenFU Versailles und Herrn Jules Favre in Paris das Ancrbieten gemacht, ihnen auf ihr gemeinschaftliches Ansuchen hin _diqProviant- vorräthe und TranSportmannschaften Ihrer Majestät. zur Ver- füézung zu stellen , wenn diese für die Versorgung von Parts m tNahrungsmitteln von irgend welchem Nußen sein könnten, und war unter der einzigen Bedingunéxs, daß jeder Schritt ,der *engliéchen Regierung unter dem Vorwi en und mit der Billi- gung eines französischen und eines deutschen Agenten geschehe.

“_ Der Vertrag, welcher zwischen den Befehlshabern der beiderseitigen Nordarmeen zu Amiens wegen der Ausführung

.der Versailler Konvention unterkeichnet wurde, lautet:

Am 31. Januar 1871. Zwschen Herrn Bumke, Rittmeister

“?vom Generalstabe, versehen mit den Vollmachten Sr. Excellenz des .

Herrn Generals von Goeben, Ober-Kommandanten der 1. deutschen Armee, einerseits und Herrn“ Cofferon de Villenoysv, Oberst und Adjunkt im Generalstabe der Nordarmee, versehen mit den Voll-

machten Herrn Generals Faidherbe, Oberst-Kommandanten der ge-_

nannten Armer, andererseits find folgende Stipxtlationen zur Aus- führung der am 28. Januar zu Versailles zwischen den Bevoll-

mächiigten der beiden Länder abgeschlossenen Konvmtion ab-„

gemacht worden: Art. 1. Da sich in der Auslegung des Wortlautes der Konvention betreffs des Vertrages der De- markationslinie in den Departements der Aisne und der Somme eine Schwierigkeit erhoben hai, so wurde übereingckommen, daß die Truppen der beiden kriegführmdcn Parteien ihre gegenwärti- gen Stellungen provisorixch bewcihrcn, bis von den beiden Regierun- gen auf definitive Weise beschlossenworden ist. Die Punkte, Welche zu den Bemerkungen des französischen Offiziers Anlaß gegeben haben, sim) die Beseizung von Abbevisle, der Befiß oder die Neutralistruug eines Landstriches längs des Meeres, um zwischen Abbeville und Havre Verbindungen zu haben, und der Landßrich zwischen Avesnes und Maubert-antaine, der immer der französischen Verwaltung unterworfen war. Der preußische Offizier glaubt, daß diese beiden Punkte durcb dre Versailler Konvention gelöst worden find. Wie dem nun auch sein mag, von heute an und wenn durch irgend ein Mißverständniß ein Kampf, einerlei wo,__ stattfinden sollte , so wird man sich von beiden Seiten beeilen, die Konsequenzen durch ein freundschaftliches Abkommen aufzuhalten. Art. 2. Außer den ßrei- tigrn, oben angedeuteten Punkten wird das von denfranzösischen Ar- meen beseßie Territorium aus den Deparéements des'Pas de Calais und des Nord bestehen und die Vorposten der kriegfübrenden Parteien lch davon ungefähr 10 Kilometer weit entfernt halten, Wie es durch die

ersailler Konvention geregelt ift. Die Französischen Vorposten werden folgende Städte oder Dörfer nicht überschreiten: Hesdin, Rune, Avesnes Comtr, Bailleulval, Ayette, Ervilliers, Bourfies, Marcoing, Masmöres, Bertry, Landrecies, Avesnes und Glageon. Die Dörfer und Posten längs der belgischen Grenze, namentlich die in Trélon, Fourmies und Anor werden von den Zollwächtrrn und den Gensd'armerie- Brigaden, gegenwärtig mit der Polizei betraut, besetzt werden. Die deutschen Vorposten werden nicht überschreiten dieStädte oder Dörfer Bernaville, Ialmer, Hériffart, Albert, Peronne, Roisel, Fontaine- Uterte, Iron, Etréopont und Wattignies. Zwischen den orposten wird ein Polizeidienst von den Gensd'armen, Feldhütern uud anderen Agenten der öffsntlichen Sicherheit zur Aufsuchung der Miffethäter errichtet. werden. DieserDiensi findetan jeder Seite beider Dcmarfationsliniesein

Ende. Art. 3. Die Auswechselung der Gefangenen wird in möglichst kurzer.

Frist bei der Station Achier geschehen, wo ein französischer und ein deutscher Offizier zusammenkommen werden. Dieser nämliche Punkt ist ausersehen für die Mittheilungen, Welche zwischen den General" stäben der driven Armeen nothwendig wcrden. Die Verwundeten, Welche nicht wfort transportirt Werden können, Werden nicht mehr als Gefangene betrachtet und zurückaegeben werden, sobald es ihr Zustand gestattet. Art. 4. Die Arbeiten für die Wiederherstellung der Eisenbahn- linien und ihrerTelegraphen können sofortuntcrnommen werden. Bis ein höherer Beschluß betreffs des Regimes, Welchem die Exploitation der Eisen- bahnen JU unterwerfen ist, eingetroffen ist, verpflichtet sich die deutsche Behörde, alle möglichen Erleichterungen für den Transport der französischen Verproviantirungszüge für Paris zu bewiüigen. Wie dieser Beichluß nun aua) sein mag, die*französische Regierung wird

* ermächtigt, auf der ganzen Länge der Linie neben den deutschen Agen-

ten eine gewisse Anzahl französischer Offiziere und Agenten“ mit der Mission zu haben, die Richtung der Züge zu regeln und die Schwie- rigkeiten zu beseitigen, die sich erheben könnten. Erleichterungen wer- den „auch au? dem von der französichen Armee defekten Territorium für den Transport der Proviant üge bewikligt, Welche für die von den deutschen Armeen beseßten tädte bestimmt find. (Folgen die Unterschriften.)

.___.

-- Französ if ck ers etts sind vom Kriegsschauplaß folgende Nachrichten eingegangen: „_

- Die am 1. Februar „zwischen General ..8" erzog und dem franzöfischen Grneral Clinchamp in Betre des Ueber- tritts der französ1schen Armee auf schweizer Gebiet ab- geschloffene Uebereinkunft enthält folgende Bestimmungen:

, Das übertretende Heerwird beim Einmarsch seine Waffen, Aus- rüstung und Munition abgeben. Waffxn, Aquüstung und Munition Werden nach dem Friedensschluß und der definitiven Bereinigung; der Kosten, welche der Schweiz durch den Aufenthaltderfranzösischen Trup- pen erwachsen, an Frankreichzurückerftattet. Die nämlicheBestimmung gilt hinsichtlich des Materials und der Munition der Artillerie; Pferde, Wa en und Effekten der Offiziere werden diesen zur Verfügung gelassen; hin tchtlich dcr Truppenpfcrde werden Weitere Verfiigungen_vorbehalten. Die Fahrwerke für Lebensmittel und Gepäck kehren mrt den Fuhr- leuten sogleich nach Abgabe ihrer Ladung auf franzöfisches Gebiet zurück. Die Kriegskassen und Poftfuhrwerke werden mit ihrem gan en Inhalt der schweizerischen Eidgenossenschast übergeben„ Welche daZÜr Rechenschaft geben wird. Die Ausführung dieser BL|1mmung erfolgt im Beisein französischer und schw:izerischer Onffiziere. Die Eidgenossen- schaft behält sich vor, die Jnternirungsdrte fur Offi31ere und Soldaten- zu bezeickmen. Dem Bundeskath bletbx die ?eftseßung der zur Ver- vollftändiguW dieser Uebereinkunft nöthtgen E nzelbeftimmun en vor. behaltetm ie Konvention ist bekanntitch Morgens früh 5 hr ab- geschlossen. Gleich nachher begann der Einzug der französischen Kriegs- fuhrWerke,“ was die Mannschaft anbelxmgt, so wtrd der Bundesrath dßraY Bedacht nehmen, deren Verbleiben in der Schweiz möglichst a zu rzen.

Bern, 4. Februar. (W. T. V.) _ '

Die Anzahl der bis jeßt in die Schweiz emgerrickten Fran- zosen beträgt 66,000 Mann, von denen 50 000 bg) Verrtzzres, 16,000 bei Ballorbes und St. Croix die Grenze uberschrtttcxa. Zwischen den noch jenseits der Grenze befindlichen Franzosen und den nachrückendcn deutschen Truppen kam es gestern_ und vorgestern noch zu Zusanimenst'o'ßen. In Neuenburg befinden sich mehr als 2000 Verwundete. Der _Bundesratdsog bet der französifcden Regierung um Kleidungsjtüxke für dre udergetrc- tene Armee nachgesucht haben, da die meisten Mannschaften 111 dieser Beziehung großen Mangel leiden.

- Der eingetretene Waffenstiklstandhat es zuiäi'fig ge- macht , die im Bezirke der Vetriebs-Kommrsfion Rheims frtr alle Fälle aufgesteljten 16 Reserveziige aufzulösey, SOWeltdle- selben aus deutschem Material bestehen, geht dieses nach den Bahnen der Heimath zurück.

-- Die xStraßburger Zeitunga veröffentlicht folgende Be" kam,“.tmachung: _ ' .

Aus den bisher zum Arrondissement Belfort gehörigen Kantons Thann, St. Amarin, Maffevaux und Cernay ist ein eigener Kreis unter dem Namen »Kreis Thanna gebildet worden.

Als Kreis-Direktor mit dem Amtssiße in Thann ist der

Negierun s-Affeffor Bergmann bestellt worden.

Stra burg, den 30. Januar 1871. Der Kaiserliche Civil-Kommiffar im Elsaß: von Kühlwetter, Regierungs-Präsident.

Hamburg“, 5. Februar. (W. T. B.) Der Senat hat die Aufnahme der Fürbitte fiir den Deutschen Kaiser in das Kirchen- gebet angeordnet. Beim heutigen Gottesdienst wurde dasselbe zum. ersten Male in abgeänderter Form gesprochen.

Württemberg. S iuttgart,Z,Februar. Der vSt.A.f. W.- veröffentlicht ezineBekanUtmachung des Ober-Rekrutirungsraths vom 1. Februar, betreffend die Aushebung der Militärpflichtt- gen von den Jahrgängen 1850 und 1851.

In Vorbereitung der durch die Militär-Konvention zwischen dem Norddeutschen Bunde. und Württemberg verabredeten neu,?n Organisation des. württembergischen Truppencorps soll

"hiernach die Aushebung der Militär flichtigen von den Jahr-

gängen 1850 und 1851 gleichzeitig, je och nicht vor dem Herbst 1871, und die Einstellung des Jahrgangs 1850 nicht vor dem Spätherbst, diejenige des Jahrgangs 1851 aber nicht vor dem Neujahr 1872 stattfinden.

Bayern. Miinchen, 1. Februar. Das heute erschienene »Geseßblatta für das Königreich Bayern enthält, wie bereits telegraphisch gemeldet, folgende Königliche Deklaration:

Ludwig 11. von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben 2c. Wir haben Uns über den Gesammtbdschluß der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten bezüglich der auf Unseren Befehl denselben mitgetheilten Bündnißvcrträge, nämlich: 1) des Bündniß- vertrages zwischen Bayern und dem Norddeutschen Bunde, (1. (1. Ver- saikles, 23. November 1870, und der darin enthaltenen Ver- fassung; 2) des Schlußprotokolls zu diesem Vertrage vom nämlichen Tage, nebst den auf Grund des Art. )(7. desselben vorge- nommenen Berichtigungen des Wortlautes der Bundesverfaffung; 3), der Vereinbarung zwischen Bayern, dem Norddeutschen Bunde, Württemberg, Baden und Hessen, (1. (1. Berlin, 8, Dezember 1870, über die Verfassung des Deutschen Bundes; 4) der mit Zustimmung der betheiligten Regierungen getroffenen Aenderungen zu Art. 111.

5. 8 des Hauptvertrages, dann zu Art. 11. des Schlußprotokous, und zum Eingange, so wie zu Art. 11. Abs.] der Bundesverfassung Vor-

trag erstatten lassen, und ertheilen hierauf, nach Vernehmung

Unseres Gesammt-Minifteriums und Staatsraths, Unsere Königliche *

Entschließung wie folgt: »Nachdem zu diesen Verträgen, in so Weit durch deren Inhalt der verfaffungmäßige Wirkungskreis des Landtags be. rührt wird, durch Gesammtbeschluß der beiden Kammern, unter Beobachtung der in Tit, )(. §. 7 der Verfaffungs-Urkunde vorgeschrie-

benen ormen, die Zustimmung des Landtags erfolgt ist, haben Wir zu den elben Unsere Ratifikation ertheilt, und nachdem am 29. Januar

1871 zu Berlin die Auswechslung der Ratifikationen stattgefunden hat, ertheilen „Wir hiermit allen darin enthaltenen Bestimmungen, Welche den verfaffungsmäßigen Wirkungskreis des Landtags be- rühren, geseßliche Kraft und Geltung, und verfügen, daß diese Verträge sofort durch das Geseßblatt und durch das Kreis- Amtsblatt der Pfalz verkündigt und ihrem ganzen Inhalte nach zum Vollzuge gebracht Werden. Zugleich werden im Hinblick auf die zu

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Art. 111. Z. 8 des Hauptvertrags von den betheiligten Regierungen getroffene Vereinbarung: 1) das Wahlgeseß für den ReichStag des _ Norddeutschen Bundes vom 31. Mai 1869, 2) das zur Ausführung dieses Geseßes vom Bundesrath erlassene Reglement vom 28. Mai 1870, nebst dessen Anlagen verkündigta Gegeben München, den 30. Januar 1871. (gez.) Ludwig. (gez.) Graf v. Bray, v. Pfreßsch- ner, v. Schlör, v. Braun, Frhr. v. Prankh, v. Luß.

(Telegraphische Depesche des Staiats-Anzeigers.) München, 6. Februar. Die Wahlbezirkseintheilung des Königreichs Bayern für die erste deutsche_Reichstagswahl ist erschienen. Oberbayern wählt 8, Niederbayern, Rheinpfalz, Untrrfranken, Mittelfranken, Schwaben je 6, Oberpfalz, Ober- franken je 5 Reichstags-Abgeordnete, zusammen 48.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen-Biireau.

Saarbrücken, Sonntag 5. Februar. Aus Versailles vom 3. 1). wird berichtet: Die frühere Versailler Zeitung »L'Union liberale et dSmocratique-c erscheint während der Wahlbewegung wieder. Sie spricht sich in ihrer ersten Nummer für unbedingte Beibehaltung der Republik und auf das Heftigste gegen Napoleons, Wiedereinsrßung aus. Seitens der deutschen Behörde findet keinerlei Cenfur statt.

Ein Mchltransport ist bereits nach Paris hineinbefördert.

Man wird in Versailles Voraussichtlich nur so viel Pariser Zinbetinb ltaffen, als die Stadt vor dem Kriege Einwohner ge-

a a .

Der Erbprinz von Dessau ist von hier abgereist. *

B o r d e a u x , Sonntag, 5. Februar. (Auf indirektem Wege). Die Journale «Frances und »Frangaise sprechen sich mit großer

- Entschiedenheit gegen die von Gambetta in Betreff der Außfiih-

rung des Wahldekrets erlassenen Maßregeln aus.

Kunst und Wiffenßhaft. Als Ergänzungsheft Nr. 28 zu 1'. A. Petermanns geo- graphischen Mittheilungen ist soeben erschienen: *Die erste deuts che Nordpolexpediiion im Jahre 1868, beschrieben von R. Koldewey, mit einem Vorwort von A. Petermann. (Gotha, Justus Perthes 1871.) Indem wir uns vorbehalten, auf den Inhalt dieses eftes noch ausführlicher einzugeben, bemerken wir für jekt, daß die inleitung des Nr. Petermann eine Uebersicht über die Arbeiten und Vorbereitungen giebt, welche der Expedition voraus- gingen. Der KoldeWey'sche Bericht schildert die Reise selbst und faßt schließlich die durch dieselbe gewonnenen Resultate zusammen. Eine Originalkarte der criien-deuischen Nordpolexpedition, nach dem Tage- R. Koldech's konfirmrt von A. Petermann, im Maßstabe von 1 : 5,000,000, und die Aufnahme der Expedition in Nordoft-Spiß- bergen, ebenfalls von ])1'. Petermann zusammengestellt, im Maßftab von 1 : 400.000 endlich eine Anficht des Schiffs »Germania- smd dem Hefte beigcéugt.

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 7". Februar. Jm Opernhause. (31. Vorsteli.) Der Liebestrank. Oper in 2 Abtheilungen. Musik von Doni- zetti. Adine: Fr. Mallinger. Nemorino: Hr. Lederer. Vel- core: Hr. Schelper. Dulcamara: Hr. Bost. Hierauf: Robert und Bertram. Pantomimisch-tomisches Ballet in 2 Abtheil. von Hoguet. Musik von Schmidt. Anf. halb 7 U r. M.-Pr. Jm Schauspielhause. (37. Ab.-Vorst.) Die agestolzen. Lustfpiel in 3 Akten von If and. Hierauf: Die Dienstboten. Lebensbild in 1 Akt von R. enedix. Auf. 1/,7 Uhr. M.-Pr.

Mittwoch, 8. Februar. Jm Opernhause. (32. Vorstellung). Mignon. Oper in 3 Akten mit Benußung des Goetheschen Romans *Wilhelm Meisters Lehrjahre“. Musik von Am- brolse Thomas. Ballet von Paul Taglioni. Mignon: Jr. Lucca. Philine: Frl. Grossi. Wilhelm: Hr. Woworsky. Lothario: Hr. Beh. Anf. 7 Uhr. M.-Pr.

Im Schausptelhause. (38. Ab.-Vor|.) Narziß. Trauerspiel 1n 5 Akten von A. E. Brachvogel. Anf. halb 7 Uhr, M.-Pr.

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kroalukteu- mul Waareu-jxörße- keka, 6. 1101111101. (Marktpr. 1111011 1111111110. (105 1T. 130112. kräs.) | 7011 818 [71101501 7011 1318 [MW.

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