1891 / 135 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Jun 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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zu diesem Zweck in dem Nominalbctrage, wie er zur Beschaffung ener Snmmc crfordcrlick) sein Wird, eme verzinsliche, nach den estimmungcn dcs Gescßes vom 19. _Jum 1868 (Bundes- Gescßbl. S. 339) zu vcrwalioiidc Anleihe aufzunehmen und Schaßanwcisungen auszugcben. _) Dic Bcstimmungon in dcn_ §§. 2 bis 5 des Gesc e_s vorn 27. Zannar 1875, betreffend die Aufnahme einer An 81[)L_fUr “Zwecke der Marine; und Tclegraphcnvcrwaltung (Reichs- cschl,S. 18), findcn auf die nach dem gegenwärtigenGeseZc aufzuricbmcndc Anleihe Und anszugcbxndcn _Schaßanw__ersm_1gcn mit der Maßgabc Anwendung, daß Zinsscheme auch fur __cmen längcrcn Zcitrmxm als Mr Jahre arxsgc eben_ wcrden dYTfL_11. Urknndlick) Unicr Uiiscrcr Zörbstsrchändrgcn UUtemchrift und bsigrdrnckicm Kaiserlichen _nftegc. . _ Gcgrbcn Riel an Bord Mrmcr Yacht „Mctcor“, don 1. Jimi 1891. 7 W i lh e l m.

(115) _ _ von Caprivr.

Königreich Preußen.

P r i v i l e g i u m Wegen Angabe von 500000 .“ vicr_prozentiaer_Anleibe- scheine der Farge-Vegciacker Eiienbabn-GejeilsÖast, AUSgabe von 1891,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußeri Ic.

Narbdém von der Farae-Vegesacker Ei_s_enbabn-Ge_sell- schaft zu Blumenthal darauf angetragen Ui, ihr _zur Ttlau_ng einer s(bwebenden Sobald die Aufnahme ciner_vicrprozenttgen Anleibr im Betrage von 500 000.46 durcb Außgabe aui d_ex1 Inhaber lautender Anleibescheine zu gestatten, woÜen Wir in Gemagbcit des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 (Geses-Sammlung Seite 75) durcb aegenwärtiaes Privile-gium Unscre landeßberrlicbe Genehmxgung zur Aqurkbe jener Anleibcsrbeine untcr den folgenden Bedmgungsn ert ei en.

,. 1.

Die bis zur Höbe von 500 000 „sé au§zugebcndeiz Anleibssrbcine, auf dersn Rückseite dieses Privilegium abzudrucken ist, Werden nach dem anliegenden Muster 11 unter der Brzeichnunq: _ _

.Viervrozentige Anleibescbcinc der Farge-Vegeiacker Ctscnbabn- Gesellschaft, Astxabe vom Jabrr 1891" _ in Stücken zu 1000 ck unter fortlaufenden Nummrrn VON 1 bis 500 außgefertigt. _ __

Dieselben werden mit der eigenbändigen oder fakmmitrtcn Urzter-

_s_chrift zweier Mitglicdcr des Vorstandrs der Farge-Vegeiacker Eisen: abn-Geseklscbaft versebcn und von einem Beamten der letzteren atzen- händia unterzeicbpct. _ _

Die für diese Anleibcscbeine nach dem ferner _anltegenden Muster]; aquuie-rtigenden Zinsscbein; sowie die Anweisungen z_u_r Abhebung neusr Zinsicheine nach Muster 0 werden ix_i glcicher Wen; aquefertigt. Die ersir Reibe der Ziméscbeine für vrer Fabre nebst Zinsscbein-Anweisung wird den Anleibeicheinen betgegrben; _

Brim Ablauf.“ des ersisn und jades folgenden vierjabrigen Zeli- raums werden nacb Vorgänqigsr Öffentlicher _Bexamitmachpg fur anderrveitr vier Jahre neue Zinsscbein: und Zins_1chein-Anrbeis_unJen außgereicbi. Die AqueiÖUng criolgt an den Vorzelger der Zins1chem- Anrveisung, durcb deren Rückgabe zugleich der Empfang der neuen Ziusscbeine bcscbeiniat wird, sofern nicht vorher dagegsn von dem

nbaber ch Anleibescheines unter Vorque de61elben bei dem Vz);-

stande der (Heseiifcbafr schriftlich Wideriprucb erhoben wordxn Ut. Im Falle einsß soliben Widerspruchs eriqlgt die Außrcicbung der neuen Zinsscheinc an den Inbaber drs Anleibrsibeines.

Werden Zinsscbein-Anweisungen nicht innerhalb Jahresfrist vom Tage ibrer Fäüigkcit ab zur Erhebung drr neuen Zinsschrine benußt, so erfolgt die AUÖJäbe der neuen Zinsicbeine und der Zinsschem- Abweisung an dir meabcr dcr A_nle_ibe]cheine.

& .

d- -.

DU Nrnnwsrib dcr Unicibcscbxine wird mit jährlich bier vom HUndert vsrzinst.

Diä Zinsen wcrden balbjäbriikb vom 1. April und vom 1. Ok- tober jedes Jahres ab Msbszabit. Zinsen, dero" Erbebung i_nnerbalb vier Jabrcn von 17311 in dkn bZTrcffcndxn Zinsscbeibcxi _bcitimmixb Zablungßtagen an nicht geschebrn_ iZ r2r7aiien dcr GeirsiWakaanc.

5. .

Die anaber der Anleibescbeiric smd aiif HSZ." “der darin rxr- schriebenen Kapitalbeiräge und dsr dafür WD „Ö 2 U: Fablemdxn Zinsen Gläubiger dcr Farge-Vrzcsackcr Eisarbabn-GcseilsWit

Vor weitsrsn Anleibén, ivxiche die Gesellicbai: cm“; iräisr au?- nebmrn soUte, bleibt dsn Inhabern der M? Grund dicix-F- Privilcg-Z außgegxbenen AnleibesÖeine das Vorng-Zrecb! fÜr Kariiai umd Zinsen anSdrücklicb VVLÜLHQÜM.

. 4,

Die Anleihefckoeine unikrliegcn vom Jabra 1895 ab drr Tiixunxx.

Zur Tilgum derselben wird jäbrlick.) bxrwcndct der iiebcri_chur_;, welcher dom Ertrage des Unternsbmens der Fargs - Vegeiackcr Eisenbabn-Geseüsabaft nach Deckung der laufenden VeripaltumgM Unterbaltungß- und Betriebskosten, der Bsitxäge zu den RliekVé" und Erneuerungs-Fonds und der Zinsen der für das Unternebmrn der Fargc-Veciesacker Eisenbabn-Gesellsrbait ÜUÄJLJTÜLULU AnleibUÖeinc Übkisl bleibt, bis zur Höhe von ci-em halben Prozent drs Nenn- wertbes der Anleibsscbeine unter Hinzurechnung des dnrcb frühere Tilgnnßen ersparten Zinsenbetrach.

Die Tilgung wird durch Aasloosung bswirkt.

Der GeseUschaft bleibt das Recht vorbehalten, vom Jahr: 1897 ab eine größere als die im Eingange dieses erazrayben bezcicbn-ste Tilgung vorzimebmen und dieselbe dadurch zu beschlexxmgxn, wke aucb nach drm Jabra 1897 zu jeder Zeit sämrntliche Anleibsicbkin? durch öffentliche Blätter mit seÖItnonatiicber Frist zu kündigen. Jm bcidcn Failen brdarf is der Genebmkzxmg der Staatsregierung.

DieEinlösung sowobl dec ausgeloosten, als auép rer gekündigxrb

Anleibrschcine erfolgt zum Nennrvertbe. _ Dic Anbloosung findet zuerst im Z1bce 1895 und sodann a[[- jabrlick) statt urid die Einlöiung der hiernach znr Nückszlang gelangenden Anleibescbcine erfolgt vom 1. April des nächstfolgendsn Jabres ab, ziirrst also im Jibre 1896. Urbar die Auzfübrung der Tilgung wird der StaaTSregicruna aÖUjäbrliä) Nachweis geführt.

_ Dir Ansloosung der zu tiigcnden Anleibescbrine erfolgt jeweils 111 de_n Monaten Juli bis Srptember am Sitz? des Vorstandes der Geieriscbait in Grgenwart desselben entweder vor dem mständigcn Y_misgeNÖte oder nnter Zaziebung eines Notars. Die Zrit der be- zuglicben_ Verhandlung, zu ivelcber den Inhabern der Anleibeicheine der Zutritt fretitebt, ist_ vierzehn Tacie vorher durch ri-imalige Be- kanmmgcbung m den im §, 11 erwähnten Blättern zac bffrntlicbrn Kenntmß zu bringen.

_ §. 6.

Die Nummern der ausgeloosten Anleibescbeine Werdrn binnen 14 TMM n_ach__der Ausioosung öffentlich bekannt gemacht.

22-12 Exploiung der1elben erfolgt Von dem im §. 4 bezeichneten Tage ab 1321 der (Hesxllscbaitskaffc 'm Blumxntbal an die Vorzeiger der betrc__ff_enden AnleibcsÖeinr gegen Auslieferung derselben und der da:»; gekdxtgßn, zwci) kilcht faßtgen Zinsscheine. Werden die noch nicht salltzen ZliiZiÖLikiL mcht mii abgelieferi, so wird der Betrag der febleyder) ron dem quiialbetragc gekürzt und zur Einlösung der Zin21chemr ver-zzendet, i_qbald dieselben zur Zahlung vorgezeigt werden.

_in [l_ebrtgcn eritilbt _die Verbindlichkeit der Geseusckmft zur Verziniung jides YUlelÜLsÖUkiLJ mit dem 31. März des auf die Aus- 1901UUJ_ mid die betreffende Bekanntmachung folgenden thres.

Tie ir. Folge dar Ausiboiurg eingelbsten Anleib2scheine werden

unter Beachtung der oben wegen der AuslooZung vorgeschriebenen

Form verbrannt, wogegen

die Gesellschaft die in Folae einer all-

gemeinen Kündigung ihrerseits oder in Folge der Rückforderung

Seitens der Gläubiger (§. geben darf.

9) eingelöften Anleihefcbcine wieder aus-

§, 7. _ _ Die Nummern der zur Rückzahlung fäliiaen, zur Einlöiung nicht rechtzeitig vorgelegten Anleibescheine werden während der näcbsien zehn

Jahre na

der Gesellschaft Bebufs Empfangnabme der

ck) dem Fälligkeitstermin jährlich einmal von dem Vorstands

Zahlung öffentlich auf-

gerufen. Geben sie dessen ungeachtetnicht spätestezis bingen Iabreijist nach dem leßten öffentlichen Aufruf zur Einlöiung em, fo erli1cbt jeder Anspruch aus denselben an das G:sellschaft§vermögen, was unter

Angabe der

Nummern der Wertblos gewordenen Anleibescheine_ von

dem Gesellschaftsvorstande einmal öffentlich bekann_t gemaxht wird. Obgleich hiernach aus dergleichen Anleibescbemen keinerlei Ver-

vflicbtunaen für die Gesel]

schaft in späterer Zeit abgeleitet werden

können, so steht doch der Generalversaxnmlung der_ Gcsrüscbaft frei, die gänzliche oder theilweise Einlösung der1elben ausBiÜigkeitZrucksickoten

zu beschließen.

§. 8. Die KraftloSerklärung angebliÖ verlorener oder

vernichteter

Anleibescbeine erfolgt im Wege des Aufgebots nach_den für das Auf-

gebot von Privaturkunden die demgemäß für kraftlos sonst unbrauchbar geworden

geltenden gesetzlichen Beiiimmuyaen. Für erklärten, sowie auch für zerrissene oder e, an die Gesellschaft zurückgclteferte und

zu vernichtende Anleibescbeine wrrden auf Kosten des Empfängers neue Anieibescheine auSgefertigt. Dagegen können angeblich Verlorene

oder vernichtete Zinsscbeine und

Zinsschein-Anwcisungen weder

aufgeboien, noch für kraftlos erklärt werden, Es soll jedoch Dem-

jenigen, welcher den Verlu

st von Zinsschcinen bor Ablauf der Ver-

jährungsfrist (§. 2) bsi dem Vorstands anmrldet und den stattge-

babten Besiß glaubhaft dartbut,

nacb Ablauf der Verjährungsfrist der

Betrag drr angemeldeten und bis dahin nicht zum Vorschein gekom-

menen Zinsscheine gegen Emp7angsb_escheinigung ausgezahlt werden.

Die Inhaber der Anleibesibeme find nicht befugt, die Rückzab1u_ng der darin verschriebenen Beträge anders als narb Maßgabe der im §. 4 eritbaltenen Bestimmungen zu fordern, es set denn,

&. daß fäiiiae Zinsscheine, ungeachtet sol_cbe_zur Einlösung vor- gezeigt werden, länger als drei Movate unbertchirgt bleiben,

1). daß der Betrieb der Bahn aus Verschulden der Geseiisäxaft länger als sechs Monafe ganz gUfböri, __ _

0. daß die im §. 4 festgeießt: Tilgung der Anletbescbcinc nicbt

innegebxlten wird.

I:“! den Fällen z_u a und 1) kann das Kapital an demselben_ Tage, an Welchem eincr dieier Fälle eixitritt, zurzickgefbrdcrx werden. in dem Falle zu 0 ist dagegen eine dreimonatltcbe Kundigungsfrnt zu be-

obacbtrn.

Das Recht der Zurüxkforderung _dauxri in dem Falle zu 8 bis zur Einiöiung der betreitrnden Zinsicbeinc, m dem Falle zu h bis

zur Wicderbersteüung ch

untcrbwcbenen Betriebes, das Recht der

Kündigung in dem Falle zu (: drei Monate Von dem Tage ab, a_n welchem die Zablimg devTilgungsjumme bätie erfolgen 1011en._ Dre Kündigung verliert iUdeffen ibrc rechiliche Wirkung, wenn die Ge- seiiscbaft die nicht inne gehaltene Tilaung nachbolt und zu dem Exide binnen längstens dreier Monate nach erfolgter Kündigung dic Em- lösung ker auszcloostkn Anleibeicbeine nacbträ-Zlicb bewirkt.

„. 10. Bis zur Tilgung der Anleibe'scbeine darf die Gescüsrbaft keine

zur Eiscnbabn und zu den

Vabnböékn erforderlichen Grundstücke rer-

kaufcn. Dies beziebt fich jedoch nicbt auf die außerbalb dex Baba und der Babnböfe befindlicbm Grundstücke, aucb nicbt auf solche, welcbe innerhalb der Bahnhöfe etwa an das Reich oder den Stadt oder an Gemeinden zur Errichtung von Posi-, Telegrapben-, Polizei- oder steuerlichen Einrichtungen, oder Welche zu Packböfen oder Waarenniederlagen abgetreten werden möchten.

Für den Fall, daß Unsere (Hericbte einen Nachweis „darüber cr- fordern soÜten, ob ein (Grundstück zur Eisenbahn oder zu_ den Baba- böfen erforderlich sei oder nicbt, genügt eine_ Beschemiqung_de5 Eisenbabnkommiffariates oder des mit der AUHUbung des staatlichen AufsichtSrechtss über das Unternehmen der Faraa-Vegesackcr Eijen- babn-(Heseüscbaft beauftragicn besonderen Kommiffars. _ _ _ _

Die vorstebende Bestimmung sol] sicb jedoch auf dtsjemgen An-

leibescbxine nicbt beiicbcn, innerhalb sechs Monaten werden.

die, zur Rückzahlung fälli-Z erklärt, nicht nach Verfall ZUk Cinlöjung vorgelegt

§. 11.

Wie in diZscm Privilesium rbkgxsckyricbencn öffentlicbrn Bekannt-

machngsn mü'1cn in dcm

Deutschen Rcichs- uud Preußischen

Staats-Anxeiger, in dcm Amtsblatt des Kreises Blumentbal und in cimcr in Brcmsn cr7cheinen§cn Zeitxmg abgedruckt werden.

Ja Ukkixnd dsffcn babs" Wir das gegenwärtige Privilegiam Alicrböcksteigcnbändig roiizogcn und unier Unserem Königlicbcn JP." ficgsi aiisicriigen iaffM, obna jedoch dadurch den Inbabcrn rer An- icibskcbeéne ibre Bciricdisung von Seiten des Staats zu gcwäbr-

[ciktcn okcr Nccbtcn Tritt.“

r vorzugrcifcn.

Das xcgcnwärtige Privileginm ist durck) das Amrsbiait der Regierung in Star: bekannt zu macbcn und eine Arizcigc darm, daß dieses gciÖebem, in die Gcseß-Sammlung auizanebmrn.

ngcben Prökclwiß, den "25. Mai 1891.

(b. 5)

Must er 3. 1000 Mark.

WilbelmK von Maybach. Miquel.

Nr .......

Vierrrozcniiger Anleibescbein

er Fargo - cheiacker Eisenbabn-EescUsÉFT, Außgabe wirt Jahre 1891,

uber Ein Tausend Mark

Inbabér diesks Anlei

bescbcincs bat aui Höbe ron 1000 Mark

?lrixbcil _an der ir] Gemäßbcit dcs Umstebend abgedruckicn Asirrbööbsten Pririiegiumß„aufgenommenen Anleihe VFR 50.1000 .“: der Faxge- ngWacker E:!snbabn-Gcseüscbaft.

Blumentbal, deri .

. ten ........ 1891.

_ (Trockener Stempel.) _ _ _ Tsr Voritand dcr Farge-Vegcsacker Ciienbxibr-Ee'rllicha't. éerri Unterscbriftcn eigenhändig oder saifimilirt.)

?lusgefertigt: (Untsricbrifi eigenhändig.)

Tieiém Anleibescbeinr sind 8 Zinsscbeinr 1. Reibe für die

4Jabr2b2m1.......

fckykin-Anrreiiurz ikizéiügt,

W_. „“B....Z

Zinsscbein 1. Reibe . . . „16 . . 43

189 . . bis 1. Okiobrr 189 . . mit Zins-

zu dem

riekvrozentixen Anleibcscbeinr der Farge-ngesacksr Eisenbabn-stcüscbaft, AuMabe von 1891

ten ..

Vetjäbrt am . .

anqber dieses hat vom 1. Abril (1. Oktober 18 . . , halbjährlichen Zinsen für die Z ' auf den obengenannten Anlcibeicbein über 1000 „461 bei unserer Geseliscbaftskaffe zu erheben mit . . . . „jf: . . „5

Blumenthal, den .

(Trockener Stempel.) Der Vorstand drr Farge-Vegesacker Eisenbahn-GesellsÖast- (Zivei Unterschristen eigenhändig oder faksimilirt.)

Nr.,...

ab die eit rom ...... bis ......

. ten ....... 1891.

Yngefertigt : _ (Unterschrift eigenhändig.)

Muster 0. _ _ _ Anweisung zur Abfbebißng neuer Zinsscbeme ur

en vierprozentigen Anleibescbein der Farge-Vegesacker Eiscnbabn-Geseüschaff, Außgabe von 1891, Nr. . . . über 1000 „xs _

Inhaber empfängt gegen Rückgabe die1er Anxveisuxtg bei unserer Gesellschaftskaffe die folgende Reihe von 8 Siuck Zinsscbeinen zum vorbezeichneten Anleibesckyeine der Yarge-Vegesagker Eisenbabn-Gesell- schaft, sofern nicht von dem Inba er des Anleibescbemes gegen diese Auskeichung Widerspruch erhoben ist. Im Falle eines solchen Wider- spruch oder wenn die Anweisung überbaupt nicht-beiaebracht Werden kann, erfolgt die AUSreichurg dcr Zinsicbeine an den Inhaber des Anleibeschcines.

„ten ........ 1891.

Blumsntbal. den . (Trockener Stempel.) Der Vorstand der Farge-Vegesacker Eisenbabn-Geselischaft. (chi Unterschriften eigenhändig oder faksimiltrt.) AUSJefertigt :_ (Unterschrift eigenbandig.)

Hains der Abgeordneten. 100. Sißung vom Mittwoch, 10. Juni.

In dritter Berathung wird der Entwurf eines ErgänzungSgeseHes, betreffend die Voraus- leistungen zu Wegebauicn, ohne Debatte angenommrn.

Es folgt die Beratbung von Petitionen.

Die Petition dcr Wittwe des Kanzleidiätars Brygann in Marienwerder wegen Erhöhung ibrss Wittwengeldes wird durch Uebrrgang zur Tagesordnung erledigt.

Die Petitionen verschiedener Strafatisialtslehrer wegen Verbesserung ihrer Gehalts: und Nangverhäliniffe wrrden dsr Régierung ur Berücksichtigung überwiesen.

Ueber die &etitionen verschiedener emeritirter Lehrer wegen Erhöhung ihrer Pensionen wird zur Tagesordnung Übergegangen.

Eine Anzahl von Landwirthen aus den östlichen Provinzen bitten im Interesse der Landwirthschast mn Auf- hebung der auf Absthließung der Grenze gerichteten Maß- nahmen, und um Zulassung ausländischor Arbeiter zur bBeschäftigung in [andwirthschaftlickzen Be- trie en.

Die Gemeindckommisfion beantragt, mit Riicksicht auf die Vsrfügung des Ministers des Innern vom 26. November 1890, wonach die Ober-Präfidsntcn der betheiligten Provinzen xunächst für die Dauer von drei Jahren ermächtigt worden iind, unter Berücksichtigung besonderer lokaler Verhältnisse und Bedürfnisse den Zuzug und Aufenthalt russischer und galiziscber Arbsiter zum “Zwecke der Beichäftigung in den landwirthsckzaftlichen und industrieüen Betrieben ihrer Ver- waltungsbezirke zu gsstatten und die erforderlichen Anord- nungen zu treffen, iiber dis Petitionen zur Tagseordnung überzugehen.

Abg. von Czarlinski emvficbit, diese Petitionen der Staatsregierung zur Erwägung zu übcheisen und weist auf die starke Auswanderung aus den östlichen Provinzen nacb Amerika, nach den Großstädten und nach den Koblenbezirken des Westens bin. Nicht allein der Großarundbcsiß, sondern auch dcr kleine und bäuerliche Grundbesitz babe daranicr zu leiden und gebe seinem Ruin entgegen, rvcnn nicbt cin au§reichender Crsaß durch den Zuzug russischer und polnischer Arbeiter geschaffen Werde. Dievom Minister grtroffene Vrr- fügung reiche nicbt aus. Er bitte deshalb die Regierung, die ge- troffenen Bestimmungen zu ermeiiern und namc-ntlicb die AuSweisungen einzuschränken.

Abg. Wessel: Der Vorredner babe nichl genügend beachtet, daß zwiscbcn dem Eingang der Petitionen und den Beschlüssen der Gcmeindékr'mmiifion die Vsrfägung des Ministers Vom November vorigen Jabrcs liege, nacb dcr die (Grenze, Wenn anch in brscbränkicr Weise, für polnistbe Arbeiter wieder geöffnet sei. Außer- dem sei nacb dem, was er an? Posen, Wcstpreußen und Schlesien criabrcn babs, dcr Andrang der Poiniscben Arbeiter gar nicht so groß, wic man gianbe. Die Beschränkunqcu, welche die Regierung in ibrem Erlaß in Brzug auf die Zulaffung polniscbcr Arbeiter vor- gcscbcn babe, séim notwendig, deim sonit würde jede Konitol-J über die Leute, die ins Land kämen, aufbörcn, und aucb dcr Abg. von Cxarlinißki werde ;Ug-cbkn, daß Clémente darunter seien, die einer einßebsndrn Beaufficbtigmig unbrdinat und dringend berüriien. Auf

jeden Fall werds man ert"? die dreijäbrigc Probezeit der Verfügung,

abwaiirn müffcn, ebe wan fie ausvebne.

Nbg. Rickert: Er wisse nicbt, aui Grund_wc-lcher Tbaisacben der Abg. Waffel bebaurte, dar"; der Zuzug polni1cher und ruyfiscber Arbeiter nicbt ein so großer sei, wie man bisber angenommen babe. Die Rezieinng könnte dem Hause darübcr weitere MittlYilungm macbkn. Er lese in einer westbrcußisibcn Zeitung, daß im Stahmer Kreise “TZ Besitzer von der Befugnis; Gebrauch gemacbt hätten, und das; 488 männlickoe urid 35 wcibiirbc Arbciicr beim Landt'aibsamte an;.smeldct seien, Er müffe anerkennen, daß _dic Regierung den land- wirtbscbaftlicbcn Krciskn entgegengekommen ict. Dcr Abg. vim Czar- linski verlange aber auch nichts weiter als Erwägung Seitens der Regierung, Uiid diesem beicheidcncn Wunsche könne dquaus fich do_ch anschließsn. Von einem Mitglieds desRcicngcö sei tb_n_1_ mitgetheilt worden, daß einige oberschlesiscbc Landräibe v_olie P_ai]e von dyn polniscben Arbcitern verlangten. Er bailc dies fur_unbc[lia_„ deim el_n rusfisÖer Voüpaß koste 25 Rubel, abcr auch_fuc xznnoibig, e_xn Grenzpaß würde ausreichen. (Lr fm," deshalb die RegterUng, ob 11? das Verlangen diescr Landrätlzc kenne, es btÜtge oder evcniueil Remedur rintretcn [affen wolli“? _ _

Geheimer RegiernngK-Ratb von Horn kann bieruber keine Aus- kunft geben, da die Regiermnx von dem Verfabren der betreffenden Landrätbe bisber keine Kenniniß erbaxten babe._ _ _ _

Abg. Graf von Kaniy: Die Landivtrtbiokkaft _der öitliÖen Provinzen könne in dcr Tbat obne polmscbe Arbeiter mch mehr be- sieben, dem: der Abzug der deu1schen Arbeiterbevölkerung nachdem Westin könne nur ergänzt Werden durch den Zuzug von bolni1chen Arbeitern. Die Polonisirung der östlichen Provinzen werde dadurch allerdings immer weiter befördert. Bei der leßten ReichstagSw-abl seien, wenn er richtig bericbiet sei, 35 000 polnische Stimmen mrbr ab- gegeben Worden als bei der vorigen Wahl. Bevor die Regierung nicht etwas Gründliäoes und Durchgreifendes tbue. um den wirth- schaftlichen Notbstand in den östlichen Provinxen iu bessern gegenüber den Westlichen Prooinzen,_ werde auch der Abzug der deutschen Bevölkerung nach dem Weiten nicbt aufhören, und ebenso der Zuzug drr polnischen Arbeiter eine Notbwendigfeit icin. Er könnte hier erirmern an die Hkkabsk'ßUnJ drr Eiienbubn- tarife für die [andwiribschaftlirben Produkle, Er 17314215 nich1 und babe es neuliob nicbt qeiban mit ?)fsjckjiebi aui den bevorstehenden Wechsel im E11enbabn-I)iimiilsrimu, Nlühk? auch nicht den Identitätsnacbweis (LUS nabelicézmdsn Gründen. Cr beschränke sich darauf, auf di? Gründe hinzawrirn, MM);- dem Abzug der deutschen Elemente aus dem Osten m iii Häc-ixr aibxiieten. Er möchte nur den Abg. Rickert mii Brzug aui dir, mbrgiii bebt):- stebexide Debatte darauf biuwrisrn, dai; e.“; eig-rxtizwnlicb 1er wenn man sehr, das; die Arbciter maisenbail aus “cim ximidr 9-9, (*iliigen Brotte? binüberstrbmtsn in das Land d.?- „!!,-54er.“ 72:;„ck2-s (chiiali teck; s

Abg. von Czarlinöki: Graf Kunitz sei den Beweis schuldig geblieben, daß die zugezogenen Leute für einen polnischen Kandidaten gestimmt hätten. Die polniscb-nationale rage komme bier gar nicht in Betracht. Aucb deutsckoe Besißer des stens erkenntcn den Notb- stand an. Er möchte die Regierung bitten, den Besitzern bei dem Engagement polnischer Arbeiter nicht derartige Sehwierigkeiten zu machen,_wie es in Bezug auf den Nachweis des Bedürfnisses der Fall sei. Die Besißer würden sich schon keine unnötbigen Arbeiter kommen

affen.

Abg. Wessel: Die Behauptungen des Abg. Rickert bewiesen für den Zuzug polnischer Arbeiter gar nichts. Nach einer Ver- fügung des Regierungs-Präfidenten werde Von den Landwirtben die Zahl der polnischen Arbeiter, weiche sie gebrauchten und heranzu- ziehen wünschten, bei den Landratbßamtern_angemeldet, und diese Zahl werde statistisch verzeichnet. Aber diese geivunscbte Anzahl von Arbeitern sei nicbt immer zu haben. _Die Statistik ergebe also nicht die ahl von Arbeitern, welcbe ibatsacblicb zuzögen. Der Zudtang tussi cher Arbeiter sei nicht so groß, wie man annehme, Wenn die deutschen Arbeiter fortzogen und polnische an deren Stelle träten, so müffc dagegen eine Kolonifirung eintreten. Die Rc- gierung habe die Sache, wie der Erl_aß vom Nobember beweise, ge- ?ügend? erwogen, wozu folie also eine nochmalige Erwägung ein- teten

Abg. Riziert: _Wenn die Auslegung der Statistik Seitens des Abg. Wessel _richtig set, so folge daraus, daß das Bedürfnis; an pol- nischen Arbeitern nicht gedeckt werden könne, Weil die Beschränkungen, welche die LandraibSamtec dem Zuzug polnischer Arbeiter in den Weg stelien, zu groß seien. Er bitte die Regierung dringend, die Sackoe im landwrrtbscbaitlicben Interesse nochmals zu erwägen. Weshalb wolle man es ablebnep, der Regierung etwas zur Erwägung anbeimzu- stel1_en? Graf Kaniy babe Fragen hineingezogen, die nicht hierher Ic_borten. Cr (Rednrr) Wolle auf die zunehmende Polonifirung nicht naher eingeben; aber die Polengeseße trügen nicht zur Germani- sirxmg der östlichen Provinzen bei, sondern verschärften die Gegensäße zwischen Polen und Deutschen und hätten die Polen reger und lebendiger gemackt, wie die Wahlen bewiesen. Die polnischen Mitbürger gingen Mann für Mann zur Wablurne, dic Deutsckyen betrieben die Sache lasfigx dir Polen seien einig, die Deutschen arbeiteten im Interesse i_brer vcr1chiedencn Parteien. Daraus könne Graf Kunitz _sicb ubcrzeugan , daß die Polengcseße ein scbWerer poliii1cher Feblcr gewesen seien. Gern babe er die Worte ge- hört, 'die Westlichen Provinzen würden bevorzugt und die armen östlichen Provinzen litten immer tiiebr darunter. Das babe seine Partei ja immer gesagt. Die Schußzölle entvölkerten die armen Gcgendcn und trieben die Leute dabin, wi) ohnehin schon das Brot tbeurer sei. Deshalb sei es Wunderbar, daß die Vertreter der östlichen Provinzen im Heerbann der Westlichen Schußzöilncr seien. Sie würden aber aümäblick) zu der Erkenntnis; kommen, daß die Scbußzolipoliiik nur dazu beitrage, die Arnim ärmer und die Reichen reicher zu machen.

_ Abg. Wessel: Wenn der Abg. Rickert den Mangél an Arbeits- kraftcn_ aus den Crschwerniffen an der Grenze berleitc, so träfen diese Erschwerniffc dock) für die Zahl der von d:n einzelnen Be- sißern bei den Landraibsämtern angemeldeten und Von diesen zuge- la_ff2nen Arbeiter nich zu. Der Abg. Rickert babe zugestanden, was seine (desRedners) Freunde immer behauptet Hätten, daß der Arbeiter immer nach bobem Lobne gehe und ibm voliitändig gleichgültig sei, daß das Brot im Westen tbeurer sei.

Abg. Graf von Konitz: Die Polen hätten sich nagb wie vor dem Anfiedlungsaeseß bestrebt, ibre Naiiqnaiität in den_öitlichcn Pro- vinzen immxr weiter auSzudebmen auf Kosten des Deuticbtbums, und das wünsche seine Partei eben nirbt. Würden die polniscben Arbeiter zugelaffcß, so müßtcn fie schließlich dauernd angefiedeli werden, denn Wenn immer mebr_ deutsche Arbeiter nach _dem Weiten zögen, bebieite man in den östliäzen Provinzen schließlich im Winter nicht soviel Leute übrig, um das Vieh zu füttern, und dann müßten die Polen ansässig gemacht werden. Man müsse eben die Sache am anderen Ende anfassen und den Abzug der Bewölkeruna nach dem Westen durch Verbesserung der wirtbscbaftlicben Lage verhindern. Der Abg. Rickert babe die Schußzolipolitik hineingezogen; diese babe aber _biarrßiitt gar richts zu thun. Er (Redner) habe mir das Tarifsystem cru r. '

Abg. Frbr. von Huene: Als Unparteiischer zwischen den Abgg. Rickert und (Graf von Kaniß müffe er sagen: Der Abg. Graf von Kaniß babe damit angefangkn, andere Dinge in die Debatte zu ziebkn. Wenn manimmcr sage, man Wolle auf das und das nicht eingeben, so genüße das schon für den Gegner, gleichfalls dieselben Dinge zu streifen. Wenn man auf etwas nicbt eingehen one, so müffe man es auch nicbt thun. Er sehe die Sache1ediglich vom wirtbscbaftlicben Standpunkte an. Wer Arbsiiec braucbc, werde lieber noch Polen nehmen als Kulis.

Abg Dr. Sattler: Er stimme für den Anfraa der Kom- mission, weil die Petition durcb_ deixMiniiiexialcrlaß überholt sci. Die Ursache der mißlicben Verbaltnine im Osten sei die mangelhafte Besißvcrtbeilung. _ _ _ _ _ _

Nach dem Antrag Czarlmski _wrrd die Petition der Regierung Flik Erwägung übrrwreien. _

Ueber eme Eingabe von Eigenthümern _des KrRsLS Kott- bu_s, die Separation d“ kottbus-Petßer Laßzins- mies en betreffend, beantragr ate Agrarkommisston, zur Tages- ordnung überzugehen. _ _

Abg. von Werdcck lenkt die Ausmcrkiamkeit der Regierung auf die Uebelstände, wclche sicb aus der Jn_k0mmunalisirung des Laßzin§= wiesenkomblexes ergeben hätten. Das Grundbuch von 19 Ortschaften besmde ficb beim Amtßgeriä)! Peitz, wäbrend das AmtsgerichtKoitbus zuständig sei. Eigentlich seien di? Befilzxr der Lgßzinswieien nabczu rechilos. Die juriiiisrben Konsequenzen dieses Zizitandes ssien börbst bedenklicb, dieser selbst bim1neischrcicnd. Es müM die Spezialgeseß- gebun-g einschreiten.

Geheimer Obrr-Regicruan-Ratb Stexnebxrg erklärt, die schwebende Regulirung dcr SebaratwriSberbaltnme gcbbre zu den schwierigsten der ganzcn Momrcbie. Die Gcgcralkomnxitfion s_ei in voUer Arbeit. Man dükfe nach Lage der Sacbe boffcn, das die Ordnnng der Kaiaster in zwei Jabren vollendet sem_werd:.

Abg. Lamprecht fübrt aus, daß dsr [aixdxvtrtbickxaftlickxe Betrieb im Kottbuser Kreise viclfacb unter der schon iert 50 Jabxen schweben- den Separation und der damit bcrbundenen Unficberbett dec Besiß- verbäliniffe leide. Die Regierunq mz_ge ibren_Ci_nf1uß qnwendxn 1an die Sache beschleunigen. Die Unzusricdcnbett uber die Gejcbärxs- führung der Generalkommission sei im Kreise rveit verbleitct. Die Beitaang eines besonderen Kommiffars sei dringend nothwendig.

Die Abgai Sack und Freiherr von Huene sprechen ebßnfailsben Wunsch aus, daß die Sache nunmehr thunlichst beichleumgt werde. _ __

Das HauéZ_tritt dem Anfrage der Komunsiion bei.

Es folgt die Verathung über die Petition der Apotheker Bender und Genoffcn, betrrffsnd die Vermehrung der Npotbeken.__

Die Petitionskommisfion bxantragt Uebergang zur Tages- ordnung.

_ Berichterstatter Abg. Dr. Graf: Die Petition verlange die Feziseßung _emer Normalzabl Von 8000 Einwohnern für die Be- gcundung einer Apotheke. Zur Neuregelung der Abotbekcrfrage babe sich da? Haus sÉ-vn früher einmal zustimmend außgesbrocben, aber fur die Fritsesuna etner bestimmten Zabl bon Einwohnern zur Etablirnng MM Apotheke Yönne die Kommission nicht eintreten. _

Abg._ Plex; beantragt, die Petition dsr Regierung zur Erwa- JUWYU uberrr-cikcn, U;“:d bemerkt, man bestrebe fix? auf aUen Gebieten ms,";[lcbsi Freiheit der Vervegung eintreten zu lamsn. Nur da, wo es unbedinxt nothwendig sei, sei von diessm Bestreben einc Auönabme xu machk_n. Man glaube nun, bei den Apothekern eine solche_ Aus- nabmr eintdtzn [affen zu müffen, Weil man sage, man mü11e den Yvojbßkern_ ein gewisses sicheres Einkommen gewähren, _damit fie mch: in di: Vcriucbung gerirtben, minderwertbije Arzneimittel zu

führen. Dieselbe Erwägung könne man aber aucb bei anderen Vtrufs- arten geltend machen, bei denen eine solche Begrenzung nicht vor- handen sei, besonders bei den Aerzten, Man könne sagen.: Wenn die Aerzte so dicht gesäet frien , daß sie Sorge haben müßten für ibre. Ernährung, so könne man befüribjen, da sie, um mehr Beschäftigung zu haben, die Patienten so be andelten, daß sie einige Tage länger krank seien. Ebenso wenig, wie man dies den Aerzten zuzutrauen brauche, werde man einen ähn- lichen Vorwurf den Apothekern zu machen haben. Der Staat solle Sorge tragen, daß die Apotheker ihren Beruf richtig aus- üben könnten. Er solle sie prüfen, aber darüber hinaus dürxe seins Fürsorge nicht gehen. Am Besten würde es sein, man gäbe jedem geprüften Apotheker das Recht, eine Apotheke zu errichten; “denn die Leute würden nicht über das Bedürini hinausgehen, jrder würde sicb nur dann niederlassen, wenn er Aus cbt aui cienüqendes (Zinkom- men hätte. Solveit wolle er noch nicht geben. Wenn absr daS jexzixxe Privilegium bleiben sokle, so müsse man Wenigstens; der Forderung der Petenten entgegenkommen. Das; die Znstämde der Befierung be- dürftig seien, gebe die Regierung selbst zu. Er bitte deshalb, ihr durch Annahme des Antrages Gelegenbeit zu geben, die Sache zu Prüfen.

Abg.Lebmann: Nachdem die Kommission einstimmig Ueberqach; zur TageSordnung beschlossen babe, bitte er, den Antrag Pleß ab- zulebnen.

Abg. DieQ: Die Angelegenheit, um die es sich hier handele, sei Reichssacbe. Er macbe darauf aufmerksam, dai; die Apotheker in Deutschland ein viel größeres Vertrauen genöffen, als in den Ländern, wo in Bezug auf Apotheken völlige Freiheit berrscbr, wie England und Belgien. Der Regierungskommiffar babe betont, daß durch die Schaffung der Krankenkassen die Verhältniss der Apotheker fich aUgemein gebessert hätten. Das könne man nicht so allgemein zugeben. Denn viele von den Leuten, die jeßi auf Kosten der Krankenkassen die Arzeneien bczögen, hätten diese früher, wenn fie zu unbemittelt geWefen seien, aus den Mittéln der Gemeinde-Armen- pflege empfangen; ayßerdem sei ein großer Theil des Handverkaufs den Droguisten zugesallen, deren Zahl sich bekaimtlich sebr Vermehrt habe, Die Verbiliigung dcr Taxe habe in jüngster Zeit ferner große Fortschritte gemaibt. Indeß grnügc es dock), wenn man auf 10 000 Einwohner eine Avoibeke habe, und er empfehle die Annahme dcs KommisswnSvorsckziageg.

Abg. Pleß: Die Taxe der Apotheker sei gar nicht so sehr beruntergegangen, dir Gewährung einer Abotbekerkonzesswn sei ein Wucberkapital, das sich zu 100, ja 200 und 300 0/0 verzinse.

Wirklicixer Geheimer Ober-Medizinal-Ratb 131". Kersandt: So bocb, wie der Vorredner meine, rentixe sich eine Apotheke denn doch wobl nicbt. Das Krankenkanengcseß „babe aller- dings den Apothekern vcrmebrte Einnahmen gebracht, denn bei vielen Leuten, die fick) früher wegen Armuib überhaupt nicbt bäticn ärztlich behandeln (affen, trete jetzt von Krankenkassen wegen eine solche Behandlung ein. Die Zahl drr Droguengcicbäfie babe _fich freilich vermehrt, aber durch die Reich§pbarmak0pöe sei tbr Gewerbrbetcieb mit Arzneimitieln doch sebr eingeschränkt, u_nd Wenn sicb irgendivo ein Droguist niedcrlaffe, so sei das dock) em Zeichen dafür, daß der Apotheker gute Einnahmen habe. Man könne nicbt so absolut sagen, auf 8000 oder 10 000 Cinwvbner soUe eine Apotheke kommen, sondern es komme darauf an, ob die Ein- wvbner wohlhabend seien und dicht oder zerstreut wohnten; bei einer dicbt gedränqt lebenden Bevölkerung genügten 4000 Einwobner, um eine Apotheke zu erhalten; man babe tbatsäcblicb Fälie, in denen in einer Stadt mit 8000 Einwohnern zwci Apotheken ein genügendes Einkommen fänden.

Dariach wird unter Ablehnung des Antrages Pleß der Kommisnonsgtitrag angenommen. _

Die Petition der Frau Schulratb Cauer in Berlin und Gen., betreffend die Zulassung weiblicher Personezr zur _AUSÜbupg des Apoihekerberuies, beantragt die Peixtionskommisston, der Regierung zur Erwägung zu Über- wer en. *

Abg. Seyffardt (Magdeburg): Er danke der Kommisfion für das Entgegenkommen, das fir den Damen der gebildeten Stände erwiesen babe. Unsere Sozialpolitik solle nicht bloß dcn arbeitenden Klassen Hülfe bringen, sondern auch der in den gebildeten Ständen bircscbenden Noth abbelfcn. Nun sehe man aber mit inniger Theil- nabme, wie eine aroße Zabl bon Damen aus gebildcten Kreisen sicb fortwährend d_em Kampfe ums_Dasein untcrzöge, um nur das nackte Dasein zu fritten. Diesen müiie man beistehen, indem man ibncn aÜe Berufe öffne, zu denen sie ihrer Natur nach geeignit seien, und dazu gehöre entschieden der Apothekerberuf. Er woile wcitgebcnde An- träge nicbt stauen, sondern es genüge, wenn das Haus den Kom- misfionßantraq annehme,

Abg. Rickert: Der Kommisfionsbcscblus; bedeute wenigstens einen kleinrn Fortscbriit gegcnüber den bestehenden Zuständen. Um diesen Forticbritt nicbt za gefäbrden, rerzicbte er daraus, einen Miter- Xbenden Antrag zu sieben. Ec 1exze voraus, daß das Haus und die * cgirrupg schon_ bon !clbft weitrre Schritte tbun würden,_

Die Pétltl0n Wird hierauf der StaatSregierung als Material übrrmewn. _

_Der Kirchenvorstand _der Piarrgemeinde Nuricb im Regtsrungsbxzirk Aachen bittet das Abgeordnetenhans, das: sélbé one_sich dafiir aussprechn, daß drr Gemeinde die Erlaubnis; z_ur Annahme eine; gesck)ch»_x:kten Grurzd- 1tücks_ Behuis Errichtung eines Pfarrkirckzlwses ertbrilt x_verde. Die Regierung zu Aachen hat der Pfarr- gemeinde die Genébmigung zur Annahme der Schenkung ver- weigert, da nach Lage der dort geltenden Geseßaebung, ins: besondere nach den Grubdsäßsn des Dskrkts vom L_ZPrairial FU, welche _nn dortigen Bézirke aUgemein zur Durchiübrung gelangt find, die Beschaffnng drr Frisdböse Sache der Civilgenirinds und ni_cht der K_1_r_c_heng21noinde sei. _

DieKomnnmon beaxttragt, die1e Prtrtion der Régirrung zur Erwägung zu übrrwetsen.

Abg. Hr. Reichenßperger brsireitet, daß Gencbmigungen zur Anlage konsesfioneüer Kixchböse von der vrcußiscben chierung nicbt erfolgt seien. Die Reckot'vrexbung babe fick) nickt mitdcr ercchiigbng dxr_ Anlegmm neuer Kircbböse befaßt, sondern nur festgestrlit, daß die Sakulariiztion der alten Kikcbböfe, welche in der Zeit dcr ikIU' zbfiickpen Republik bereits bastanden bäjten, nicht rückgängig gemacht 1er. Das Dekret bon Prairial des Jabres FU bsiiebe sich auck) nicbt auf Kircbböse in Dörfern. Durch Allcrböckosten Erlaß rom Z').*.111,]Ust 1836 sei auch einem katholischen Kirchenborstande in den Rbeinlandcn zur Erweiterung eines konfesfionelien Kirckibofes die landésbsrriicbe Genehmigung zur Annabme von Grundstückén crtbeilt worden. Er boffe, daß dies auch jrßt gescbeben Werde.

Abg. Dr. Graf (Elberfeld) weist darauf bin, das? nacb dem Dekret vom Prairial des Jabres F1] die Anlage der Kircbböfe den Civilgemeinden zugewiesen sei. Die Anlegung kcnfessionelicr Frick- böfe 1ei nur während cinsr Zeit gestaitsiworden, in welcher 0er das Fortbestehen des eiwäbnjen Dekrejs Rocht§entschcidungen eingeboit wwrdrn seien. Varlaffe die Regierung ihren primipieilen Standpunkt, so ski der Willkür Tbür und Tbor geöffnet. Die1rn Standpunkt babe er auch in dcr Kommisfion als Korreferent vertreten. Redner beantragt, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen.

Geheimer Ober-Regierungs-Ratb Nöll: Namens der Regierung bitte er, dem Antt'dge des Abg. T):". Graf beizustimmen. Der Abg. 131". Reichensperger babe in die Sache eine neue rechtliche Auffaffnng bineingetragen, indem er behaupte, das Dekret vom Prairial beziehe fich nur auf Städte und Flecken, nicht auf Dörfer Dic Recht- svrechtxq babe s1ch dabin entschiedex1, daß fick) das Dekret auf alle Kirébböse aus dem linken Rheinufer beziehe. Ec wisse aucb nicbt, weshalb der Abg. T):". Reichenéperger so_ erxeßt ken konfesfionelicn Cbarakter der Kirchböfe bexone. Vom Bi1chof bon Trier bestehe aus dcm Fabre 1830_ ein Erlaß, _wclcber außdrückiich_feftieße, daß dort, wo kcm evangeli1cher Kirchhof bestrbe, der Bi1chor nichts gegen die

_ eines Evangelischen auf dem katholischen Kirch- boxe, nichts gegen eine Begleitung eines evangelischen oder auch dss katbolischm Geistlichen, nichts gegen das Grabgeläuie bei derartirien Brgräbniffen _zu erinnern habe. Die FMM, um Qi? es sicb bundle, sei eine prinzipteÜe Frage, Es handle

Veiseßunq

1ch darum, b“: das geiammte Begräbnißwesen am linken Rheinufer auf dem 7152542 'der Giseßgebung wie bisher JMS?" werdcn foÜe, oder ob ein WSJ beschritten werden solle, Welchen die Geseyqebung biZQLc miÉt kxpne. DieRegierung sei entschlossen, auf dem bisherigen W254? xa Maxkkn.

Aba. Ox, éjcxixbensperger: Wenn auch das Ober-Tribunal entiHisrkm bcikr, 'die Kircbböfe am lixiken Rheinufer seien nach dem Dékket dom chirias Eigentbum der bürgerlichen Gemeinde, so sei doch “die FMN, ob 'das Ober-Tribunal Recht gehabt babe. Schon öfter, Mä) in MW aui viel aljgemeinere Angelegenheiten, sei das Ober! TribUnai rektikixirt worden. Daß die Ermäcbtiqung zur Annahme eirer Schenkb'pri Vebufs Crivciterung eines konfesfionelien Kirchhofs AUchö-bst (;ck,st wwrden sei, lasse sicb nicbt bestreiten.

Gebeimrc Ober-Reqierungs-Ratb Nöll: Auch das Reichs- aericbr babe fick) in der Kiribbofsfrage der Entscheidung des Ober- Tribunals angiscbioffen. In den östlichén Provimen seien beinahe gerade so viel Kirchböie Cigentbum der bürgerlichen wie der kirch- lichen Gemeinden. Er könne nur wiederholen, die Regierunq beab- Li_ch_t_xge, auf drm durch die Geseßgebung vorgezeichneten Wege zu

Li en.

Der Antrag der Kommission wird abgelehnt und damit der Uebergang über die Petition zur Tagesordnung nach dem Antragé Graf beschlossen.

Die Petitionen der LehnSmänner Petersen in Piiggen und Grnoffen wegen Abänderung des hannoverschen Lekénchechts werden der Regierung zur Erwägung iibzr: wie en, ob und in wslcher Weiss im Wege der Geseßgebung den Wim ch9n der Petenten Nschnung getragen werden könne.

Die etition von Buchaltern der Justiz-Hauptkasse zu

Köln wrgen Gewährung einer Funktions: bezw. Stellenzulage wird der Nrgierung als Material für die künftige Gestaltung der DiensteinkommenSverhältnisse der Justiz-Subglternbeamtcn überwiesen, die Petition dss Land- gerichts-Assrstenten Prüfer in Liegnitz, betreffend die Ver- beiseru_ng der Lage der Gerichtsschreiberaelsilfrn und Aisiftenten, ehemaliger Aktuare 2. Klasse, durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. _ Die Petition des Rabbiners ])r. Maybaum in Bér- lm, die den Geistlichen der privilegirten Kirchengesellschasten nach dem Landrecht zustehenden Vorrechte, insbesondere dis Be- freiung von den Kommunallasien, auf die von preußischen Synagogengemeinden angesteliten Rabbiner au-Zzudrhnen, wird ohne Debatte_ durch Uebergang zur TageSordnung erledigt.

_Die Petitionen einer Anzahl von Kamieigehülfen kei Gerichten wegen Verbesserung ihrer Einkommens- und Anstellungsverbältnisss werden nur insoweit zur Erwägung__ überwisssn, daß bei dcn Schreiblöhnen mehr die höheren SaßedeE Kanzlsi-Regiements zur Anwendung gebracht werdrn soÜen.

Schluß 31/2 Uhr.

Pärlamentaristhe Nachrit'hten.

_ __Jn Meppen fand _gestern die ReichstagS-Ersaß- wgbl fur den 3. Hannovericben Wabikreis, dsffen Vertreter fruher der verstorbene ])1'. Wiixdthorst war, statt. Gewählt wurde dem „W. T. B.“ zufolge der Amisxgericth-Raih Braiidenburg (antrum). Die Gegriiparteien hatten keins Kandidaten aufgrstellt.

- Zu der Beraibung des Entwurfs eines Wiidscbaden- gßseizxs sind in dem Hause der Abgeordneten fokgende An- ' trage etnaobracbt worden:

11. Von den Abgg.Freiberrn von Huene, bon Raucbbaupt, Strutz und Freiherr von Weckerbartb:

DaZ Haus der Abacordneten wolle beschließen:

] Jm §. "2 als Absatz 2 Und 3 biiizuzufügen:

BU Vsrvdcbtumg der Jagd in gemeinsckyaftlicben Ja,;dbrzirken bat _th _kaemdebcbördc wrgen dcr Riickrergiiiung dcr aezablten EntWaktgungébcträzie in den Pacbtvkrirägen Vorsorge zu trrffen.

JagkaÖMrtrage, welche diese Vorsorge nicbt voUsiändiq ent- baltcn, muiicn nacb ortsübliöber Vekanntmacbung eine Woche öffentlich ausgelegi Werden „und bcdürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung YH KretSausscbuch, in Stadtkrri1en dcs Stadtausschuffes, wcnn Seitensduck) nur cincs Nnyiwgsberrclyiigten innerhalb zivei Wochen nacb dieicr Audirgung Widerspruch erhoben wird,

11. In Zeil? 7 des „H, 3 bintec dcm Wortc ,angepacbtet' ein- zuscha1icn: „oder die angebotcne Anpacbtung abgelehnt".

111. Den ,L. 4 zu streichen.

117. Ja „5.5 Zailr :? die Ziffer „1' Und die Absäße der Ziffern 2 Und 3 zu streicbkn.

Ji DJM §, LFZ): strsi1chcn. §

,. m §. eile statt . §. 1-4' zu ie en . 1-3“.

1711. Im §. 9: ß »

& &ckme 1 313 faffen wie folgt:

Nach reÖtzs-ittg erfolgter Anmcidbng bat die Ortspolizeibebörde znr EernttclUng und Scbäßunq des bebaupictrn Schadsris und zur Herbeixuerr-g einer gütlicben Einigung unbcrzüglich einen Termin an Ort und Stelle anzubkraumen und zu demselbrn die Bctbeiligten, zu denen tm F.][le des § :? Absatz 2 auch der Jagdpäcbtcr zu rechnen Ut, unter der Verwarmmg zu laden, das; im Falle drs Niebkcrsckpein-kns nut drr Ermittelung und Scbäxzung drs Schadrn§ dennoch vor- gegangen wird.

i)," Absaß “2 xu streicbcn.

17111. Dru §. 12 _wie folirt ZU fasscn:

_ Gegen den Y_orbYDcid findet innerbalb zwri Worbkn die Kla_ge h_ctttdcm KretSau§1chuiie, in Stadtkreiien be": dem BezirksausZchriie 73 .

_Dix Entscheidungen des Kreiéauskchuffss und dsZ Bezirk:?- auxicbuiias find endgültig.

_ Wird innerhalb der zwei Wocbcn die Klage nicbi.“ crboben, so Wird der Vorbricbeid erikgültig und vollstreckbar.

18. Den §. 14 wie folgt zu fassen:

Ji? während des Kaletidetijrcs wicderboli dUrch Roib- oder ngwtld verursachter Wild1chaden_ durcb die Orisrolizeibebörde fcit- geitcÜt worden (§. 11), so muß aas Antrag des Ccsaspflicbtigen odcr dkr Jagdberecbtiaten die Ayfficbkkbkbörde ?owcbi fiir den betroffenen, als 9uc_b_nach Bedürfnis; für benacbbmte Jagdbrzirke dic Sciwnzéit der 1chadigenden Wildgattung für einen bkstimmten Zsitraum auf- heben und die Jagdbexkcbtigtcn Kum Abscbuf; anbaitcn.

Z. Hinter §._ 14 iolgendrn §. 14a, kinzuscbaiten:

GM_YJLU dicic Maßrrgeln nicbt, so bat die Auificbisbcbörde ken Grundbeiißckn und sonstigexi Nuyungkbrreckztigten selbst nach Maßgabe er §§_ 23 _und "24 des.? (H:!cßes vom 7, März 1850 (GefrJ-Sainml, ZD. 150) die Genehmrgung za ertbeilen, das auf ibre Grundstücke ubettretrnde Rotb- und Damivild auf jede erlaubte Waise zu fangen, namcniiicb (ruck) mit Aiiwcndung des Sckoirßgewebrs xn crlegen.

31 Als §. 141) einzuicbaitcn § 11 der Bcicbliiffe des Hanses dcr Axgcorknetrn m Nr. 49 der Drrcksachcn des Herrcnbauses: Sibrvarzwiid darf mir in 10154211 Cirifriedigungen gehegt Werden, aus drnxn cs liiÖT ausbrcchcn kann.

ALM?! dc:_n JagibsreMigtcn dxrf jskcr Grundbesißer oder NWumxsbcrcÖttgtc mnerbaib iriver (Hrundstücke Schwarzwild anf jede

erlaubte Art fangsn, tödten und bcbaiicn.