1911 / 111 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

entlassen. Die Marinebetriebskaffe _verfäbrt da ganz so wie andere Betriebskaffen, die die leistungSunfabiLerm Arbeiter einfach auf die Ortskrankenkaffe abwälzen. Die- Ver ältniffe bei der Betriebskaffe- der Germania-Werft in Kiel, die ja der Firma Krupp ebört, find äbnlich. Diese Betriebe sind schuld, daß die rbeiter ge- zwungen werden, sich Schwindelkcrssen anzuvertrauen, auf die neulich hingewiesen wurde. Die Arbeiter Werden namentlich in der Textilindustrie vielfach von den Betriebskaffen um ihre Rechte, besonders um ihr Wahlrecht betrogen. Es wird auf diesem Gebiete ein TerrorrSmus außgeübt, der gegenüber dem TerroriSmus, über den Sie so oft zetern, ein wahres Kinderspiel isi. In Offenbach wurde eine Betriebskrankenkaffe errichtet, für die eigentlich nur 5 Arbeiter von 407 waren, und zwar erfolgte die Errichturx)? nicht aus sachlichen, sondern lediglich aus Gründen der_ anküne. Aehnliche Mißstände werden aus Dresden, Hildesheim, Gelsenkirchen, Stuttgart, Mainz, Bremen, Vegesack usw. gemeldet, wo die Arbeiter Von den Firmen um ihr Wahlrecht gebracht wurden, ohne daß in einzelnen Fäiien die Aufsichtsbehörde dagegen einscbritt. Sie ist auch nicht dagegen ein- geschritten, daß in einer Flensburger Betriebskacsxc seit Jahren keine Generaldersammlung abgehalten und keine Re nung gelegt wurde. Arbeiterinnen wurden Vor der Annahme gefragt, ob fie schwanger seien, und im Falle der Bejahung zurückgewiesen, andere wurden Ent- laffen, wenn sie schwanger wurden. (Der Redner führt unter wach endet Unruhe_ des Hauses noch Weitere BescbWercn aus anderen . rien, wie Pforzheim, Crefeld, Köln„ Magdeburg, Worms an.) In dem [exten Orte nehme die Firma Heyl m der Regel Arbeiter über 2 Jahre nicht an. Ge enüber alien diesen elenden Drückebergereien drr Unternehmer ei das Verlangen der Arbeiter berccbti t, daß die Betriebskassen einfach beseitigt werden. Auch erth hätten ihre Ueberzeu un Von der Schädlichkeit dieser Kassen ausgrsprochrn. Den Bertie ska cnärzten sei es verboten, über die Krankheiten der Versicherten Mitteilungen zu machen. Von den Vorständen der Betriebskrankenkaffen haben fich nur 19 für die Auf- recsksterhaltung diesrr Kassen erklärt, ein Beweis, daß die Betriebs- ka en sich überlebt haben. Auf diesen Standpunkt müsse fich auch der Reichstag stellen im Jntereffe der Arbeiter, denen nur mit großen und leistungsfähigen Kassen gedient sei, an deren Verrvaltung sie mitarbeiten können.

Ab,- Dr. Stresemann (ni.): Der Abg. Enimel bat den An- trag au? Be1eitigung der Betriebskrankenkaffen damit begründet, daß bei der Krankenderficherung das Jntereffe des Versicherten an der Spitze stehe. Wir stellen uns auf denselben Standpunkt, kommen aber erade deswrgen zu ander-xn Schlußfolgerungen. (Es ist Lanz ausgeéicbloffen, hier bei der Rcichsverficherungsordnung auf Einzel ("1116 einzugehen. Wümchten die Sozialdemokraten eine Prüfung dieser Beschwerden, io Hätte die Generalkommiffion dcr ererkicbaften sie der Kommission für die Reickysverficherungsdrdnung in Broschürenform zur Verfiigung steilen _solicn. Man kann nicht obne_weiteres alles, was die Generalkommiifion behauptet, als wahr unterstellen und jede parla- mentarische Diskussion _wird unmöglich emacht. wenn man plöylich hier mit wichen Einzrisälien ins Haus Zürzt. Selbst wenn diese Be- schwerden zuiräfen, 10 würde es sich doch um einen ganz geringen Prozent- says von Fällen _dandeln gegeniiber den Tauseridrn don Betriebskranken- kaj en im Deutjchen Reick). Vor allem wären die Schlußfolgerungen aligemeiner Natur, die _der Vorrrdner zog, dun? die Statistik widerlegt. Die Betriebskrankrnkancn stehen in ihren eijiungen nicht hinter den allgemeinen Ortskrankenkasscn_zurück, sondern sind gerade um- gekehrt ihnen überlegen. Die Leistungen sind höher, und die Ver- waltungskosien, die bei den Ortskrankenkaffen 2,26 djs ausmachen, be- laufen sich bei den Betriebskrankenkasicn auf 22 „5. Wenn man sa t, es fände hier eine Auswahl statt, man näbme nur eßunde Leute auf, so wird vielfach der allgemeine Standpunkt des

nternebmers verwechselt mit der VerhältniSmäixig nebensächlicben Frage, das; er eine Betriebskrankenkaffe hat. In der Großeisen- industrie beispielsweise wird man überhaupt keine ungesunden Leute annehmen. Aber es ijt auch ar nichtwabr, daß in den Betriebskrariken- kassen nur die Elite der ersicberten, „was den Geinndbeiißzuiiand anbetrifft, wäre. Das Zentralblatt für Rsicbsversicberung, beraus-

cgeben von Spier-Somlo, stellt in einem Aufsaiz fest, daß in dem eitraum von 1885-1908 auf 100 Mitgliéder an Kranken entfaiien: bei den Gemeindrkaffen 26,6, bei den Ortskrankenkaffen 36,9, bei den

Betriebskrankenkaffcn aber 43. Es ist also nichi das gesündere Mxitkrial- Trchcm aber sind die Leistungen der Betriebskranken- kamen höher. urch die Jnitiaiidr des Arbeitgebers wird eben vieles vollbracht, was andere? gar nicht leisten können. Man ist seitens der Regierung schr weit gegan en in drr Beschränkung der Betriebs- krankenkasfen. Dir Kommis ron hat „schon Wandel grscbaffcn, wir stehen aber durchaus auf dem Boden des Antrags, worin einmal für die bestehenden Betriebskrankcnkaffrn eine Auflösuiig überhaupt aus- geschlossen werden soll und der (Hrfäbrdungsbegrirs durch die Grenze von 1000 Mitglirdern umsrhrieben wird.

Abg.Hormann (fort1chr.Vo[ksp.“): Es wäre doch wichtig,da de.:n Einzelfälien nachgegangen würds, es könnte ich mit diesen 2 enw verhalten, wie mit der großen Zahl von Be ckwerdrn, die über den Terrorismus der freien Gcwcrkichaften und der Sozialdemokratie in den Ortskrankenkaffen erhoben wordrn find. _ Das Ideal sind große Ortskrankenkasscn, die allein nur wirklich leistungÉfäbig sind. Aber wir müssen dem Abg. Stresemann Recht geben, das; dir Betriebs- krankenkassen grofie Leistungen ewäerkn, und wir körxncn fic nicht mit einrm Fedcrstricb beseitigen. TLD dir Verwaltungskoitswvon dem Be-

rtragen werden, ergibt sich dir dödrrr Lriitungsfäbiakeit von selbst. ian kann nur dahin wirken, daß die Gründau von Be- triebskrankenkassen nicht zu sehr erleichtert wird. In der Bcziednng sieben meine Freundr VonAnfang an aufdem Boden der Regierung, die die neuen Bgtricbskrankenkasien rrsi bei 500 Miiglirdrrn ziiiaffen woiite. Dir,Kommissionsbefcbliiffe bedauern wir, insdeidndere, da iir bri landwirtickpaftlicben Betrieben auf 50 Mitglieder beriintergeganaen find. Diese Beschränkung wird dazu führen, daß eine ganze Reibe sqlchrr Kassen errichtet werdrn und dadurch den Landkrankenkasrn die wirklich leistungsfähiZen Bririebe entzogen werden. Es genügt volikommrn, die eigene 5 etriebskrankrnkaffe zuzulassen, wenn der Be- trieb übrr 150 Mitglieder vrrfügt.

Abg. Sachse (Soz.): Wenn der Abg. Stresemann dir vor- gebrachten Einzelfälle nachpriifrn will, so bat er noch Griegenbeii; denn wir Haben bis zur dritten Lesung noch wochenlang Zeit. Der Abg. Emrnel hat nicht einmal den 5. Teil seines Materials vor- ?etragen. Er hat außdrücklicb darauf hingewiesen, da er nicht alle

triebe aliein

33116 anführen wolle; wenn Sie wüns en, können ie noch mehr oren. Dre Betriebskrankenkaffcn ba an an Maßregelung das Mensehenmöglickyste geleistet.

, Direktor "im Reichsamt des Innern Cas ar: Die Frage der soziaidemokraiiichrn Vorredner, wie rs dic Iegierung für zulässig Halte, daß von den Betricbskrankenkaffen cine Einschränkun der Be- züzze vorgenommen wird, ist sehr einfach zu beantwortkn. enn die Fakir des Abg._ Emmel richti wären, so würde H 80 des Kranken- Wrncherungßgeießes Play grcisien; eine gleiche Bestimmung findet fich in der ReichswermcberungSordnung.

Abbg. Emmel „(Soz.)Z Der VOWurf ging dahin, daß die Auf- fichtsbe örde nicbt eingegriffen hat. Die Beamten baden, wcnn sir Kenntnis don Mißständrn haben, die Beschwerden nicbt abzuweisen.

Damit schließt die Diskussion.

§ 257 bleibt nach der Kommisnonsfaffung aufrecht er- halten.

§ 259 besagt: _ .

„Bci Betrieben, die ihrer Art knack) alijahrlicb _re elmäszi eingeschränkt oder zeitweilig _cingesielit werden (Saijonbetrie e), wuZ die Mindestzabl mindestens für 2 Monate vorhanden sein.“

Abg. Busold (Soz.) bcfürworiet eiiien Antrag, diesen Pgra- gravben zu streichen. Wenn die Vorschrift bestände, daß m_i einer Bestimmung vrriönlieb intereifirite Mit lieder des .Hauies 11chchr Abiiiixximung zii cntdaltrn bärtrn, so mir ten jrizt 90 0/0 den Saal der anen.

Abg. Fester ":ortscbr. Vo .): Der Paragraph wird dabin fiihren, daß alle leiiiungsfäbigen ebe aus den Landkrankenkassen ausscheiden. Wenn wir schon egen leßtere Protestieren müssen, weil diirch fie zwei Klasen von Ar iterrr Is "ffen werden, so müssen wir uns mit aller Schärfekgezen alle die es mmun en wenden, die den landlichen Betriebskranken af en noch weitere Vergünlßilßungen einräumen. Als es sich um den Mutter-cbuß handelte und eine essere Säuglin s- pflege, die auch für die Webrbafttgkeit des Volkes wertvoll sind, Yat man vor; den verbündeten Regierungen das Wort ,unannebmbar“ gehört. Wo es sich aber darum handelt, Vestimmunqeri so aus- uarbeiten, daß zuaunsten einer verschwindenden Minderheit auf dem ande alles beim alten bleibt, bezrugen die_Regierungen von vorn- herein mit höflicher Verbeugung ihre Dienttbefliffenheit. Das [in- annehmbar drr konservativ-agrarisch-klerikalen Partei ist ausschlag- ebend. (Lachen.) Lachen Sie nur eine Zeitlang. Es wird eine Zeit kommen, wo Ihnen das Lachen vergeht. Das Volk weiß, wo seine Freunde si en, an die es fick) zu halten bat. (Widerspruch und Zurufe.) Ick) abe nur Ihr Verhalten bier vor dem Lande fest- nagrln wollen, Sie halten es nicht der Mühe für wert, die Gründe anzuhören. § 259 wird in der Kommissionsfaffung „gegen die Sozial- demokraten und die fortschrittliche VolkSparter unverändert an- genommen. §§ 260-268 (Bedingungen für die Errichtung und Zu- lassung von Betriebs: und Innungskrankenkaffen) werden in der Diskussion verbunden. . Nach § 260 , darf eine Betriebskrankenkaffe nur errichtet werden, wenn sie den Bestand oder die Leistungsfähigkeii vorhandener all emeiner Ortskrankenkaffen und Landkranken- kassen nicht gefä rdet; dasselbe ist in § 263 für die Jnnungs- krankenkaffen vorgeschrirben. Nach § 267 wird eme Betriebskrankenkaffe, die vor Inkraft- treten diese?- Geseßrs bestand, nur zugelassen, Zolanée 1) fie mindestens 100, der Krankenkassen für landwirt chaftiche und anenschiffahrtsbetriebe mindetens 50 Mitglieder hat, 2) ihr Fortbestand den Bestand oder die Leistungsßähigkeit der allge- meinen Orisirankenkaffen und der Landkran enkaffen nicht gw fäFrdet, 3) ihre saßungswäßigen Leistungen denen der maß- ge enden Krankenkassen mindestens gleichwertig find oder binnen 6_ Monaten „gemacht werden und 4) ihre Leismngsfähigkeit für die Dauer sicher ist. Abg. S chickert (dkons.) plädiert für die Annahme einer Reibe von Amendements, die von ihm und den Abgg- Schu1Z,Horn-Reuß, Trim- born und Rieseberg eingebracht find und die dahin geben: . 1 in FF 260 und 263 hinter .gefäbrdct' hinzuzufügen: „Dabei tit 8 ne Ka nicht als gefährdet, wenn fie nacb Einrichtung der Z Ziärlitebs- (bez. Innungs-) Krankenkasse mehr als 1000 Mitglieder 8 ';

sodann in ILS? die Numer 2 zu streichen. _

Abg. Schmidt-Brrlin (Soz.): Ich hätte nicht geglaubt, dar;, nachdem die Kommission die Vorlage und den bestehenden Rechts- zustand schon so sehr drricblcchtert bat, jeyt noch weitere Vcr- sckxlrcbterungsanträge von den X).)?rbrheitsparteien wurden, denn das sind die Anträge Schickert. Ick itte das Haus, fie abzulehnen, dagegen uniere Anträge anzunehmen, wonach in Z260 statt „errichtet“ gese t wrrden soil .zugelaffen' und für den

all der Ablehnung dieses 9 ntraers deni § 260 der Zusatz gegeben wrrden so!], ,wenn die Mehrheit der vxrsicberungsp ichtigen Mit- glirdcr zirsirmmt“. Die Innungskrankenkanen wolien wir ferner eden- falis bcseiiigt haben; cdentuel] sollen dem § 263 die beiden weiteren Bestimmungen hinzugefügt werden, daß_die Kasse wenigstens 500 Mit- glieder haben wird und der Geyellenausichuß in geheimer Absiimmnng zustimmt.

Abg. Brühne (Soz.): Mit den §§ 262/263, betreffend die Neu-

gründung von Innungskrankenkaffed, wird das System der erspiitierung der Krankenverficherung und des Krankenkaffenrvesens vol endrt. Kleine Jnnurrgskrankrnkaffen können nichts leisten, nnd die Arbeiter, die idnrn angehören miiffrii, werden ganz eminent geschädigt. Es wird das zu eiiier wahren Kassenfpielerei zum Nachteil der Arbeitcr führen. Wir Habrn schon ?]th Zwerginnungskrankenkaffcn mit 20, 15, _10, ja 6 'VLkÜÖSkkeii I) it liedern; dicser Unfug muß endiich ausbören. Die Anträge Schi ert zu §§ 260 und 263 halten wir nicht mit drrn Abr]. Hormann für eine Verbesserung, sondern für _Line drr dösesien Vcrickylimmeruugcn drr Vorlage, denn mit dieser Bestimmung wird man allmählich imstande :ein, den Ortskranksnkaffen den Boden abzugrabcn. _ _, Abg. Rieseberg (Wirtirh. VI.): 1in den Sozialdemokraten ein orn im Auge, weil da ihr Eiriiiiifx niir minimal ist. Die Leistungrn der Jnnurigskrankcn- kanex. i_örinrn ich) mit denjenigcn jcder Oriskrankenkane meffrn, i_a [15 11nd vielfach höher. Die Innungen befi n längst das, midimndigr Recht JUL Errichtung eigener Krawcnkaffen. Dic Bäckrri"_nnngskrankenkanrn grwahren virlfach auch für jeden Sonn- und Fsiriag Krankengeld, das tut keine jozialdemokratische Orts- krankcnkaiyc. Solange man dic Jnnun Skrankenkaffen zuläßt, müffen aucb drren_Träger ihre Freude daran baßcn: das können fir aber nicht, wcnn fie sürcbtrn i_nüffrn, jederzeit durch das Vorgehen einrr Orts- krankrnfaffe aufgelöst zii wcrden. Darum bitten wir. unseren Antrag anzunehmen, aber drn iozialdemdkratijchcn abzulehnen.

Abg. Molke'n bubr (Soz.): „Derr Abg. Ricsrberg müßte uns doch nachweisen, in welchern Gswexbr außer dem Bäckerqewer 2 das Jahr 365 Arbeitstage brit": 1eine Ansübrung dchist nur, das; d.:s Bäcker- grwcrbs das riickitandigste der Welt ist. Die Regicrung brrwrzut eingriiandcnermaßm die_ Jnnnungskrankrnkaffxn als _(Hegrngewi t gcgen die sozialdenwkratijckyrn Ortskaffen, fie fördert aljo damit ein- !citig dir Unternehmerorganisatjonen.

§§ 260-262 werden mit den _Anträgen Schickert und (Herr., im übrigen in der Kommisfionßfaffung angenommen.

§271 ( Streitiqkeiixxr) wird unverändert angenommen. §§ 272-276 detrenen die Gleichwertigkeit der Leistungen. § 273:

„Leistungen der maszgrbendcn Kaiser), die noch kein volles Jahr griten, werdcn nicht berücksichtigt; ebenw nicht Ziebriristungen, die nur auf Krimi dcr Rücklagc oder durch eine rböbnn der Bei- träge über 4,1% drs Grundlobncs binaus'ermöglicbt wer en“,

beantragen die Sozialdemokraten zu streichen.

Abg. Molkcnbubr (Soz.) begründet diesen Antrag.

Der Antrag wird abgelehnt.

Nach § :r5 wird die Glei wertigkeit von 4 zu 4 Ja ren festgestellt, wenn Tatsachen vo ' " est-

Dic Innungskrankenkaffen

__ regen, die die früheren seßun en als nicht mehr zutrenend erscheinen laffen.

A „Hoch (Soz.) ,beczntragt, die Worte „von 4 zu 4Jabren“ zu streichen. Wenn mad_dicies Kriterium dcs Vorliegens von Tatsachen, die die früheren Fr!ticßun en als nicht mehr zutreffend erscheinen laffen, annehme, dann ie dir Feststeliuug der Gleichwertigkeit von 4 zu 4 Jahren geradezu als eine Verhöhnung wirken.

Der Antrag wird abgelehnt.

§§ 277-318 handeln von der Vereinigung, Ausscheidung, Auflösung und Schließung der Kaffen.

Nach § 27 der Kommisfionsbeschlüffe wird eine Land- krankenkaffe, deren Mitgliederbestand nicht nur vorübergehend unter 250 sinkt, mit der allgemeinen Ortskrankenkaffe des Bezirks vereinigt. Dies kann geschehen, wenn das Versi erun s- amt (BeschlußausschuY nach Anhörun beteiligter Ar eit e er und VersichermigSpri tiger das Bedür?nis für ihr Fortbe tehen verneint. .

b b Abg. Schmidt-Verlin (Soz.) will den zweitrn Saß gestrichen (1 en.

csteiit werden '

erAnlra *üb “' - AnnaFmieL dieser rige" “Mk

misfioUSanträgen,

MMM: Z:?

407.) [. Mitgliedschaft (§§ 319-331).

Nach § 326 kann ein Mitglied, welches aus der ve rurrquftichtZilgen Beschäftiguan ausscheidet, Mitglied bleiben muß diTYe bsrcht aber der Me binnen 3 Wochen nach deni Aussché en anzeigen. „Wer 1 och in der zweiten oderd* dieser Wochen ausscheidet, hat für diese KrankheitAnspruch au die Kaffenleistungen nur, wenn er die Anzeige in der ersten Wos? gemacht hat.“

dg. M (1 [ken b u b r (SozYwill statt des lehren Satzc-s fosgende Fassung angenommen wissen: , m Faiie der Erkrankung hat der

ranke Anspruch auf die Kassenleistungen auch dann, wenn er iLin freiwillige Mitglied chaft Erst nach der Krankenmeldung, aber doe Ablwuf der drei Wo en anzeigt.“ r

Abg. Schmidt-Berlin (Soz.) beantragt in dem S _

saß dos Paragraphen: Muß. „V it Zustimmung des OberversicberUngSamtes kann die SMM kürzere Fristen bestimmen“, statt ,kürzere'- ,längere“ zu seßem

Nachdem auch noch der Abg. Sachse (Soz.) für d' Anträge eingetreten ist, werden fie abgelehnt. lese

§§ 339 bis 361

§§ 332- bis 338 betreffen die Saßung, die Kaffenorgane.

Nachdem die Paragraphen bis 339 inkl. ohne Diskussion in der Kommissionsfaffung angenommen worden find, Wird geZen t61/4 Uhr die weitere Beratung auf Donnerstag 12 Uhr ve ag .

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 71. Sisung vom 10. Mai 1911, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegrapbiscbem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht unächst die erste Tx ratung des (Heseßentwurfs, betrefiend Entlastung de; OberverwaltungSgerichts. Nach der Vorlage soll ix Streitigkeiten über (Geldleistungen steuerlicher Art ein: Revisionsfumme von 500 «sé eingeführt werden wobei jedoch das Recht des Vorfißenden des Bezirköauöschu es, aus Gründen des öffentlichen Interesses das RechtSmcktel de; Reyiiion einzulegen, nicht beschränkt werden soll; über die Zu- läsngkeit der Revision soll das Gericht erster Instanz entscheiden Ferner sollen bis längstens zum 1. Oktober 1914 HilfSrichter eingesteUt werden können.

Minister des Innern von Dallwiß:

Meine Herren, die Vorlage glaube ich ganz kurz als ein Noi. gssry charakterisierrn zu können. Sie ist ein Produkt der NOlia-ZC, in die das Obervcrwaltungsgericht geraten ist durch die von Jahr in Jadr steigende Zunahme der Von ihm zu bewältigenden Arbeitslait. Dir Zunahme der Arbeitslasi des OberderwaltungSgerickxts ist eine Konsequenz der Zunahme der Bevölkerung, der immer intensidrrrr Gestaltung des wirtschaftlichen Lebens und der immer stärker hervor- tretendrn Tendenz der neueren Geseßgebung, die Kompetenzen di: Verwaitungßgericbte auf neue Gebiete auszudehnen. Für das RM suchende Publikum ergibt sich hieraus die höchst unerfreuliche Fold erschrinung, daß die Zahl der alljährlich bci drm Oberverwaltungz gericht uneriedigt bleibenden Streiisachen von Jahr zu Jahr imma mrbr anschwillt und für das Jahr 1910 bereits die höchst bedenkliÖe 35151 von 2166 Streitsacben erreicht hat. Dieser schon jeyt uiii: haltbare Zustand wird fick) aber Voraussichtlich infolge der Einfiihrun; der Reichswrrtzuwaebssteuer demnächst noch ganz erheblich M* schlechtem. Es hat fich "daher nicht länger vermeiden laffrn, an dies?; 5058 Haus mit Vorschlägen zur Abhilfe heranzuircten.

Die zu diesem Zweck zu ergreifenden Maßnabmrn werd; nach Lage der Sache nach zwei Verschiedenen Richtungen wirkiari sein müssen, weil es sich einmal darum handelt, die A3“- ardeiiung der schon jetzt angebäuften Rückstände zu ermöglicirr sodann aber auch darum, der Wiederkehr ähnlicher Zuständr, wic su" grgenwärtig obwalten, für die Zukunft vorzubeugen. Sieht man dcr einer allgemeinen organisatorischen Aenderung der Zuständigkciten Ur.? des Verfahrens bei den Verwaltungßgericbten ab, die ohnehin was:“: der Dringlichkeit drr erforderlichen Abhilfe vorerst ausscheidet, i.“ bleiben zur Verhütung einer dauernden Uebcrlastung dcs Tirr- verwaltungSJericbts nur drei Wege offen: erstens die Einricdiun; neuer Senate beim Oberderwaltungßgericbt, zrrcitcns die Vermrerrx der Mitgliederzahl der Senate des Oberwaltungsgerichts, und driiirrs die Einführung einer Revisionssumme für die dazu geeignkicn Strä- sacken. Nach reiflicher Erwägung glaubt die Königliche ST::TZ' regicrung, von einer Vcrmebrung der Senate beim Oberwrwaiturgé-

gericht Abstand nehmen zu sollen, weil angesichts der Tatsache, 'IÖ , jeßt schon nicht weniger als neun Senate beim Oberderwalrunxé- 7

gericht bestehen, im Falie einer Vermehrung derselben der inncrs Zr- sammcnbang in einem so umfangreichen Koliegium sich nicht 15:55 würde aufrecht erhalten lassen. Fällt aber der innere Zusammrnixir' fort, dann würde das OberverrvaltungSgerickpt tatsächlich in eineRrÉk don Einzelgcrichten mit selbständiger Rechtsprechung auseinanderiaß

und damit würde die Einheit der Rechtsprechung nicht nur gefii-

sondrrn (16 facto bereits aufgehoben sein.

Aus den gleichen Gründen, und weil durch die stärkere BWW der einzelnen Senate eine Beschleunigung der zu treffenden W scheidungen ebcnsowcnig wie eine nennenswerte Entlastung der W zelnen Mitglieder erzielt werden könnte, glaubt die Königliche SWN“ regierung, aucb von einer bloßen Vermehrung der Zahl der Ricks?!“ steilen Abstand nehmen zu müssen.

Es erübrigt daher nur noch, auf den auch in diesem Wk" Hause bereits wiederholt angeregten Vorschlag der Einführung Cm“ Revifionssummc für Streitsachen über Geldleistungen steuerlichér Aki zurückzugreifen. Daß aucb hiergegen mancherlei Einwrndungen Md Beschwerden geltend gemacht werden können, wird seitens der Staats- regierung in keiner Weise verkannt. Unter den obwaltenden UU" ständen aber wird es sich nicht Vermeiden lassen, diesen Weg „zu 5“: schreiten, der unter den vorhandenen Außkunftömittcln immerhin al" das weitaus geringste Uebel zu gelten haben dürfte. _

Die Einführung einer Revisionssumme für Streitsachn "b“ Geldleistungen steuerlicher Art würde aUerdings geeignet sen?- der dauernden Ucberlasiung des Oberverrvaltungsxzcrichts für die ZiiklZnit vor- zubeugen, nicht aber den jekt bereits besiebenden, durch die Anbauwriq W" mehr als 2160 Rückständen hervorgerufenen Notstand zu bkietngen“

atte nach «ck

, idrobUl- * . Es folgt der vierte Abschnitt: “„Verfaffung“. (§§ 319 bis -“

,ist daher in

; werden können. So

* "stand- ' _ Zsründk" bereits

M MM *de's Odervetwaltungssxericbts zu. erliegen

* W Wsnge Publikum schroercn Schaden lerdei. „Es

der „Vorlage ferner nocb vorgesehen, daß zur Ermögltcdung

Aufarbeitung der jest schon angesammelten Rückstand:

Jahre 1914 unter gewissen Kautelen einberufen

Wenig erwünscht ein derartiges AuskunftSmittcl

' a, so wird man darüber nicbt" binwegkommcn

TZ! sie:? WHJnßiiirini-sg geordnete Verhältniss beim Oberverwaltungs- Olin ; *

- ' wieder Play greifen sollen. IMM *EUYTUUZieseI Auskunftsmittels möchte ich, abgesehen yon 'ZugEntwurf Vorgesebcncn Kautslen, noch darauf hinweisen, daß den 1111 'r nur um ein Provisorium, um einen vorübergehenden es |ck blkbktndelt UUd daß die gleichen Mäßimbmen aus den gieichn durck) das Geskß Vom 22- Mai des Vorigen Jahres - ** . ' t ur Anwendung gebracht worden sind. WULÜZZYZCYZLF ich bitte Sie, die Vorlage wohlwollend zu prüfen : Interesse des kechts11chenden Publikums und im Jntereffe des .m “hen“ des Oberverwalturrgsgerichts, das bei einxr Fortdauer des YIM imdaltbaren Zustandes schweren Schaden erleiden müßte. , . .

cw . on Kries (kons.): Zur Entlastung des Obervxrwalturms- “(XIYIHJ'bZ-ßßlé fich cjnschnridrnde Mai?):iabmrn notwendig gemacht. '“" “'.)490 Sachen im Jahre 1906 ijt 16 Zahl der RLVUWUM auf UV" “.“ Jahre 1910 gewachsen. Am Ende des Jahres 1910 waren 225 1-c1;-n;g1)gnunerlediqtgeblieben. Der yon der Regierungsvorlagr 166 Ji: e ne Weg stößt bei uns doch auf manche Bedenken. Es ist "Ms k?" daß die Wichti keit einer Beschwerde kemoöivegs immer 11 bed.c"ch'z*he dcr Revifionsiiimme abhängt, so_ndcrn es kann sich aucb 9." kii-Hcrgn Objckten um prinzipieiic Entickpeidungen yon außer- 'U YZF Wickytigkeit und Weitgebrnder Bedeuttxng handeln. ri'rerndimiiragcn Ucbcriwxisung der Vorlage an eine dejondere Kom- . Mit ie ern. _ MZK VOHréixZucxmeling (Zentr.)'bebt das große Ansehen [)erdor, . Zasg'preußiscbk Obervcrn*altiiri?sgericht babr, und brzeickynxt cs alz“; trundsaß- der bei dieser Re orm [*edbacdicx werden muss, dax; ZUZJLMUÜUMÖJEÜÖT auch weiter am drr Hßbe 'grbaitcn werden ““;- Dic Kritik des Redners an der Vorlage ist im crnzrlnrn auf .?"Éexickyterstanrrtribüne nicht zu Verstehen. Der Redner jpricht ck zum «laß für Kommisfiorrsberatung “aus. , Abg- Dr- 29 (frkonf) rrklart, daß keine Fraktwn mit _drr Vcr- ciiung der Vorage an 81118 Korrimrssion cinderjtgriden 1rt. Dir ebcrlasilmg dcs Oberperwaliungsgcrichts werde dog jemen Freundrn ',gxkannt und möglichrt baldige Abdilxe im Interene der Richtexr flir .twcndig gehalten. Der Redner kriiniert danri, zum Teri im Anicbluß die Darle ungen drs Vorredners, eme Reihe von Einzelheiten des ntwurfs. ic Einhriiir keit drs Brrwaitungßrccbts zu wahren, üfse für die Prüfung un_ scblreßlrckpe Gestaltung der Regieruxrgs- „xscblägc der leitende Gencbtspunktieiii; es. werde fich zu zeigen ben, ob der Wr der Vorlage der richtige sei. ' ,

Abg.Dr.Rö ling(nl.): Aizcb wir haben grgrn die Vorlage_ die lerschwcrsicn Brdenken; auch wir gxbrn zu, dgf; _aus_der Gsichaits- ufung bei dem Odcrvrrwalt'nngsxxericbt Unzittragltcbi'xiien Entstanden

nd, aber wir smd sebr ziverfeldast,“ ob cs geraten ist, zur Abhilfe rielbkn den Weg zu betreten, dcn die Regierung zu geben doricblägt. reVorschiägc erscheinen geeignet, die Re tHeinbeit, das höchste (Hut, * gefährden und Oirchts11nficherb§3t zu s affen. Die Streitigkeiten ziviircchiiichcn FW;]SU dcr Steuergeseßgcbung (_Wecbjeisteni el, iertzuwacbssicuer) folie man dcn ordentlichen ericbten zur nt- -eidungsiid6rtchn.b d,)»offenilirh führt die Kommijfionsberatung 311

cm WilVLn rge md; , _ _

Mig. Cassri (fortwbr. PoWi»): Auch wir korinen gegenubxr der oriagc rim" Raid; Yon Zweifeln und Bedenken nicht untcrdrncken; es richtig? Lidbilie fiir die tatsächlich als vorhanden anzuerkennenden ißsrändc könxirn wir in ihren Vorschlägen nicbt erblicken. Es muß

» writer! Kreisen rin Gefühl der Verbittrrung erregen, wcnn bier r VMUÖ grmackxt wird, an den gegebenen Rechtsgarantien ab- bröckrin, indem für Abgaben und Lcistungrn von gcringrrer Höhe *: Bkkiiilliig an die oberste Verwa[tungsgcrickptsinsianz ausgeschlossen erden wii. Es handelt fick) dabei dock) auch immer um die Beschlüsse d Enticbcidungcn öffentliÖ-rechtlicbcr Korporationen, Wobei diE öhc des Objekts einen Unterschied überhaupt nicht beßriindcn sollte. dicReckyMinbcit zu erhalten, iii Zwrck der Voriags, a rr dic Neidis- nbeit wird erst recht leiden, wenn in den geringeren Sachcn statt 4" ObrrdrrwaltiiiigSJerichts die 37 Bezirkßausscbiissc entscheiden lien., Dcr Vorfisendr des Brzirksausschu es kann aiierdings ck dir gcringfügigeren Sachen aus prinzipiellen Lründrn zur Rcvifidn “pr das Oberderwaiturigsgcricht bringrn, aber das Publikum will tchibon der Entscheidung eines einzelnen Beamten, sondern dom cricdt abhängen. Chemo unrecht ist es, da[; überhaupt drr Bezirks- x_Sschuß und nicht das Obervrrwaltungsgcrickzt selbst über die Zu- !sigkert der Revision zu entscheiden bat. Was wird denn überhaupt ?iircckt? Nach den Viotivcn wird das Obervcrwaltimgsqcrickyt Von 9,90 ddr jrsigon Fälie entlastet werden. Bei dieser Bcrecbnnng (benji mir ein Irrtum dorzulicgcn, das; läßt 1ch überhaupt nicht enau bcrechncn. Was müßt uns diric Objctsgrcnzc, wenn die giiiicr Rechtsstreitigkeitrn weiter steigen wird. Dann wird man St_dtkser Grenze nicht Halten, sondern immer weiter mit _der Be- chrankirng der Rcdifionßfäiie grhen, und man wird !cblirfilicb Uch nicht bei der Grenze nach dem Geldwert itebrn bleiben. krsdaid scx en meine Freunde: pririojpiiZ 0i)§t,8,! Die Erfahrungen lt Qilisri tern bei den Obrriandes rrichten lassen uns kein Ideal i_i dieic'm AriskunfiSinitiel srbcn; 86 at einc Ausmißuiig dcs Hill's- chkLr_iilms stattgefunden. Dic Mgßrrgel wird damit derteidigt, (18 119 _Uiik vorübergehend sei, bis ziim Jahre 1914, aber dann ““cka Wie Herren nicht wieder grin in ihren früheren Wirkungs- „Lis zurucktrcten wollen. Wir bekämpfen prinzieil das Hillxs- Äthiviirm. 1914 wird eine anders Vorlage kommrn, worin str t: 11" konncn noch nicht von den HilfsricbterwAbstand nehmen. Eine LTUWUUJ der Senate maÉ bcdenklicb sein, aber man krimi dir i iiJliLdLr in den einzelnen c*encrterii drrmehrrn, und das würde zur rleicbtcrung dcr Geschäfte wesentlich britragcn. „Beim Ober- rxvaltungrxgericbt informieren sich nicht bloß der Vornßendc und der Likkxnk,_sondcrx1 sämtliche Mitglieder des Senats schon vor dem ermm uber wrcbtigc Akten. In den Krciseii unserer Magistrate WOL man sehr geeignete Kräfte mit Erfahrungen als Richter für s “bervcrwaitungsJericbt„finden; anch in _andcccn Käreüen findet ß egseksigizetc “Personlicbkeitcn, sodaß ich nicht anerkennen_ kann, ', . fur die Vermehrung der Richtcrstclicn an geeigneten Zionktx_feblen würde. Die Ucbcrlasiung drs Obervrrwaitungs- ie is "t d(xber gekommen, daß in der neurrxn (Hrsekgkbllllg MMM" “er Anklagen vielfach das VerwaltungsiirctWerabrcn statt des “„ckan Vor den ordentlichen Gerichten zugelassen worden in; sevekmnere an das Schullastengesrß, an das Lebreibcsoldungs- , reh, eian „Bestimmungeri des Kommxinalabgaben csrßxs uiw. stung l??sElktscbrankung dieses S stems wurde _Vrel (' er eine Eni- "Uken diesee MDaxeeririrxerrLalZurichri,(bits ,betrbexgréfÜbrtwowxlridrcntiocbWx; '- uerau ni jc r , -„ quxbßkiebsn, wirs aus der im Werke xefindiicbewaiigememen Vg - kegen. “YUM! wird; wir ioliten warten, bis dariiber Geseye vor- att er e""„durchaus jetzt etwas gricbkhen muß, 19 stelle man doch iri'iicb HilfSricbter ordentliche . Richter rin. Gxaubt nian ) ichkkr, U ria _ der Aufarbeitung der Ruckstande „diese I""! Teil uberflüssig werden? Man macht dock) altere kkzZritOb'ewetwtaltluZasgeÉétsräte? ckunk?) ??; dfindt? ZZ?) . . ' em na ür i' er ang ur rn 0 na - r YYY? hkk Kommission mitarßciten, hoffen abcr, dgéie unsxrm Ahn (Ldiesc Ver] [echterung dcs Rccbts rrspart biet n moge. MZEE Seyda Pole : Die Vorlage entzieht gcrade das Recht urch das ZiöUnd mittiercn lassxn der Bevölkeruiig der Entscheidung ie Hand ni Äste EMM; „zu rtirer solchen Maßnahme können wrr ck reichen. Wik stimmen diescr Masrczri auch deshalb

einer rascsitkkek1

. ausschuß in

nicht zu," weil wir zu den Bezirksaussc'LüY nach der Art, wie e xusammengefYt werden, kein Vertrauen a _ kÜ'UUM. Der Bez s-

romberg hat z. B. für_die Mißgrrffe des Landrats des Kreises Bromberg, über die wir beim Etat zu klagen hatten, nicht Remedur emtrxten lassen. Man sollte die Richterstciicn beim Ohrr- verwaixun Sgernbt dertnebren. Wir erkennen die Gründe der Regierung für dieie orlage nicht an; die Einbeitlichkeit drr Rechtspreäpung bat eine unangextebzne Kehrseite der Medaille in einer Vcrknöcherung des Rechts, Wir konnezi die Voriagr auch deshalb nicht annehmen, weil der VoJrßrnde des Bezirk:?ausicbuffes im öffc'ntlicbrn Jntereffe aucb grringere Sa en zur denwn vor das Obervrrirwltungsgericht dringen kann. Wir haben schirmme Erfghrujigrn damit grmackxt, was drr Vor- srßendedrs Bezirksausscbgncs ais öffentlicbrö Jntereffe ansicht, das [craft dreifach auf Jnirrrnrn dcr Burcaukraiie hinaus. Die Polizéi krimmcrt _ficb' z. B. dreifach gar nicht um dir Grricbiseniickycidungen, diese Entjcdcidungen _find für sie einfach Luft. Das Obrrvrrwaitimgés- gexickyrng z. B. entichiedcn, daß sich drr §_ 12 dr-Z Reichsver-xins- (181€st ZEprrrckyenp-arggrapd) nur aus Politiicbe Vrriammlungén de- zrcdt, a rr'nxcbt aus Verwmmlungrn mit beledrrndrn Vorrrägrn. Die Polizrt m Katiowiß hat aber troxdem Vrrsammlungrii drr letztrrrn Art aufgelöst.

Abg. Dr. Lie_bkiiecht (Soz.): Die Poiizciorgane üben die Uedrr- warbnng von Verxammlungdn in dem dollrn Brwußtsrin, dai; fir Unrrchr tilii,'aliZ- Dic Revision beim Oberdcrwalriiiigsgrrickzr ist nyc!) Viel Wichtiger als in andrrrn R8cht§sir€iiigkcit€w weil dir mr_derrn Verwaltungsrrgane nacb Wiiikür verfahren. (Tin imicrrr Zu1_an1nienl_)ang zwischrn dexi cinxeluen Senate" dr§ Odrrvrrwaltmrgs- FUÖW besteht schon jrßt iibcrdaupt nicht. Wer glaubt denn damit:)

azu liabcn'dlc Herren ja gar keine Zeit. Unter Rechtseiniieii drr- stcbt man birr, daß man dir Brzirkrauzsckoüffe zur bdckxsten Justanz marbti Es danddlr sicb bier nur [im rin Yrrlegerrbritsgeicp. Dir Wi tigkeit dcr Entxchcidimgcn Hängt virifacb iibcrdauvt garnicht Von der . erigrenze dcs Odjrkis ab. Das ist dirk nur einc bureaukratisch- fiskalische Rc ckung, indem man nur dem Vorsiizrnden dc? BSiiikÖ- ausschusses, a rr nicht den Parteien das R'cbt “gibt, an das Oder- vrrwaiiu1igsgericht zu gebrn._ Die ganz? Maßregcl stellt sich als eine Kur nacb Doktor Eisenhart dar. Di: .Öilisricdirr bcfiksrn wriiiger Unabhängigkrit und haben auch nicht grnügsnd Autorität. Man mus; dringend vor diesem Geier; warnen: das cinzig Richtigr U__i,_ das Grieß abzulehnen, und meine Freimdr wrrdrn in diriem Sinne stimmrn.

Ab» Dr. yon dena (frcikrnsF): Dcr rrriiixiirbs Staat dat rin chbtsmittcisystem wie kein anderer Staat drr Weit. Ick) karin dcr Sozialdemokraric nickpt das Recht grdrn, dicirs System JU kritisrrren, da fis in ihren cigrncn Organisationen Rkchk§k0n1kOU€ii nicbt anerkennt, foridrrn unbequrme Mitgiicdcr einfach ansickolisßr. Andererseits läßt fick) nicht lrugncn, dai; wir zu CiiiZk

ypcrtropbie in der Ausbildung don :)irrhté-mittcin griangr md, die auf die Daucr nicbt aiiirechr zu erkalten ist. Die B;“- gründung der Vorlage deutet schon auf einc organischr Brffrrung aller dieser Verbäitniffc durch die zu erwartende Vcrwaitim reform bin. Die Ucbrriastuna des Höchsten Verwaltmigsgrri ts kommt daher, daß die Grieß ebung, dic Prcffe, alls Faktdrrn der öfferriiichcn Mcinung sicb ni t klar darüber sind, Was eigentlich vor das Verwaltung:“; cricbt gehört. Bci jcdcr GélkgkiibCit wird gerufen: das umi? Vor das Oberderwgltungsgcrickpt. Diess: irrcg-elcitete öffentlickpe Meinung hat in der Hauptsache die Ucdcr- lastung drs Oberderwaiiungögrrickjs zu Wege gebracht. Das Obrr- verwaltungsgrrickvt, das nur die Anordnungen der Vrrwaltung koniroliierrn sdiitc, ist tatsächlich dazu berufen worden, Aufgaben der Verwaltung zu crfükirn. Dafür müssen wir bei dcr Verwaltungörcfornr Abbilfc schaffen: das Obrxderwaltungsgericbi dars nur nach iiitrrrcickpischcxu Muster die Instanz der l'01'i5i0 (10 .jiLkG sein. Nur Untrr den obwaltcnden Umständen kann man vielleicht Von dem Vorschlag dieser Vorlage nicht absehen. Dcr Abg. Röchling schlägt das englische System Vor, wonach eine: anzr Reibe don Sakbcn von den ordentlichen Gerichten (Nu Qnt- scbeidcn sein sollen, abcr der Reichstag bat jeyt ausdrü [ich 68- chiossrn, die: Fragen: der Wertzuwachssteuer nicht den ordrntiicbcn (Cirricbtcn, sonder- dem Oberderwaltunngricbt zu überwciscn. Wir babrn abcr in Piru rn einmal bcsondkre' erwaltungSgcrichic kon- striiirrr, und deshalb tr ich den Vorschlag des ASF Röchling auch nicht cmpfebirn. CI" wärr auch zu priifen, Ob das O crvcrwaltnn s- qrricht sribst in der Lage wäre, lurch Revision srincr eigenen :*; c- siimmungrn iibrr den inneren Dirnst einc Vrrcinfacbung zu schaffrn, da könnten visiiciÖt die östrrrcicbischcn Vrrbäitnissc als Vorbild diencn. chn man sich auf den Standpunkt stellt, das; das (Gesoxz ein Provisorium isi, dann wird man dic Stellung der Hilfsricbtcr aufrecht rrbaiicn. Vdn cincr Abhängigkeit drr Hilfsrichtcr kann keine: erc sriii; unsere Ricdtrr bach gcnügriid Pfiicbtbrwußtsein. Vor- wiirfc_gcgcn die vrcrißisriie Vrrwaitung in dicser Bczie ung muß ich erisrgilckx ablciincn.

Der Entwurf wird an eine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen.

Es folgt die erste Beratung des Geseßentmurfs, betr. die Umlegung von Grundstücken in der ResideiizstadtPo1cn.

Untrrsiaaissekrriär Dr. Freiherr v onCoels !) o n der Brügg [) en: In dcr Frankfurter Vorlage war ursprüiigiick) ein Paragraph ent- halten, welcher die Ausdrbnunxx dcö'Fraiiksiirter Gascycs auf andcrc prrußischc Städte untcr grwijien Voransicßuu cn durcb Allerhöchste Kadiiirti-Zordrr zuläßt. Dar; Abgrordncienbaus at diescr: Paragraphen gcstrichcn, es war der AiifickIi, dai"; so ticfc Eingriffs in das Privat- eigentmii der Dandbriiycr nur durch cin Gowi; erfolgen dürfen. Die Stadt Posen bat aucli beantragt, daß das Grsri; irriiigstcns auf einen Teil drr Stadt Posen angewendet ircrdr, und bat spiiter gefordert, das; das anze Posener Stadtgrdiedniitrr das Gesetz fallen solle. Nach- dem UMF der Magistrat nackxgrwiricn hat, das; rinr nrwiffe Wohnungs- not in Poscn bestedt, daß dort wenig grrigncirs Naiiland Vorhanden ist, das; diirih da?- Gssey eiii imiwcckmäiiig zcr1chiiiit§iirr Bandlock in bcdaudarcz (Hrländx iinigcwmidrlt wcrden kanii, dat fich_dic Staats. rrgicrung cntscbloffcn, anrn dcn doriicgrndcii (»»U'seßcntrvurx vorznlcgrn. Ste dat dabei als cinzigrn Zweck die wirtschaftlichc Hebung der Posriier Verhältniss im Auge gcbadt. _ Das Gesetz würde für die Stadt Von Nuyen sein, die Ausgritaitung der Bau läm? in architektoniscbcr Hinsicht crmögiiÖe'n iind irisdesondrrc dic “cbaffung don kleincn Wodnungrn brrbeifiidrcii. Dic Bedenken, die in leiter Stunde in Posener städtischen Krrikcn drriwrgeirctrn sind, düriten zerstreut wcrden fönncn. Ich bitte Sir, dem Gesetzentwurf zu- zustimmen, wir es mich das Hurrrnimns gcian bat.

Abg.donTil[v (krns._): DirGriindr für die Anwendun des Ge- seyes auf die Stadt Posen iicgcn klar aiif, dcr Hand. S [ie en icin in Posen dieselben Verhältnisse vor wie_damalö in rank urt am:),iiain. NachAbzug dcr Gcläiidr, dir aus öffentlichen odcrmi iiärischen Gründen nicht bebaut werden können, dat Posen nur 840 im Bau- land. Davon licgcn aber 770 im so weit von der Stadt ab, daß ibre Bebauung zunächst nicht in Betracht kommt.. Es bleiben also nur 70 118 übrig, die dazn iwcb außerordentlich zersplittert liegen. Das (Gesetz von 1902 hat sich in Frqiikiurt a. M. gut be- währt. Wir balken es drrhalb, vordcbaltlich unserer späteren Stellan nadine, fiir durchaus notig, das; das Grieß sinngcmaß auf Posen ? nwrndimg findet. Wir iviirden dgs Gesc, Lern obne Kom- missionsdcraiuna erledigen; da aber in Poirn seid _2 edonkey laut ge- worden sind, so baltrii wir es für nötig, das Gerry der Gemeinde- kounnisfion zu überweisen, damit namrntlick) die in der Stadt- Verordnetcnwrsammlung in Posen geltend gemachten Bedrnken ein- gehend geprüft werdrn.

Abg. Dr. Glayel (nl,): Amd wir Hätten der Vorlage gern gleich unsere Zustimmung gerede"; da aber KommisfionSberatung ge- wünscht wird, stimmrn wir idr zu. Da wird man die vorlic anden

eiitidnkn eingehend Uriifcn, insbesondere erwägsu könncn, 0_ eine enderung des Frankfurter Grsryrs nötig ist, wie ck 3. B. der Haus- bcfißrrderein fordert.

Abg. Dr. Wuermeling (Zenim): Meine Freunde find dafür,daß die Vorlage nicht ohne weireres erledigt, sondern an die Kommis ron verwiesen wird. Wir halten eine Kommisfionsberaiung für sachlich erforderlich. Hier liegen die Verbältniffe doch nicht so wie in “rank- furt; denn es sind nicht einmal die Posener städtischen Ko egirn einig. In der Stadtverordnetenversamm[ung find schwere Bedenken geäußert wordrn, und selbst in der Begleiticbrift des Magistrats zu der Eingabe der Stadtverordnetenversammlung ist zwischen den Zcilrn zu lesen, daß der Magistrat nicht ganz für die Vorlage isi. Wil" de- grüßen alirrdings das Geiss insofern, als dadurch die Wobiiungsfrage widder in Angriff grnommen worden ist, woiien abcr hoffen, daß die in Aussicht gestellte Regelung der Wohnungsfrage _nur einen Dorn- röschrnscblai hält und wir bald eine allgemeine gexrßiicbe organischr Regelung der Wohnungsftage bekommen wcrden.

Abg. Kindler (fortschr.Volksp.): Es ist aiirrdinas in Posen cr- iordrriick), Gruiidsjücke umzulegen und bcffrrrs Baugelände zu schaffen, ich machr mir aber die Begründung drr Vorlage _nicht zu cigrn. Od dis Brüser Gelände umsonst de_rgcden wilrn, iit Sache drr Kommune und berührt die Umlrgungssrnge 911 sich nicht. Die Voriagr dat [*crcit-I das Hrrrenbaus passirrt, cs iit abcr dort K_riagt wdrdrn. dai; CZ Erwiinscht gewesen wäre, wenn iir Vorlage ziiiiäckyir der Stadtdcrdrdnstsndcrsammlung drrgelegt wordrn wäre. Ein freiwilligrr Antrag der Grundbcfiizer auf Uitilegung wird in Posrxi wobl „krrum aktucii werds". 83 wird immer einrs ?lnijoßrs durchdie Grmeinds dcdurirn. Aus drii dcigélrgisn Plänen ersirdr man, daß das Gelandc, das zu öiirnrlickyrn Zwrckcn nötig ist, in den rinzclnrn _Bezrrkcrr ganz drr- ichirdcii isi. JN manchrn (Zirxiendrn will man Gcläridr iiiTOPkäCÜt: straßen und Parkanlagrn _)"cbaffrn. Für sdich€ Zwrcke 5119211111611 ch Aligémeiniicir kann aucb dic Alißrmeindeii etwas beitragen iind dir, Erunddrsißcc f:ir die? Hrrgabr des Gcländrs Entschädigeir. Jab ichlisßr miri") drm Anfrage auf Brratung drr Vorlags in dcr ©E- meindekommissirri an.

Abg. Viereck (frrikoni): Zn Poien brrrsckyt deiimigNnaiigsl, namrntiicb Mangel an kiriiirn Wodnungrn, und die Preise siiid drr- dältirismäüig drci). Es ist ailrrdings Bailszrlände m'u grsckUffrn wordsn, .“.er die Prkise siiid zu doch, rim klrinr demmgrn daiirn rdrr klein? Fainilieiidä::*rr anlrzirn Zit kdnnrn. Tic Siadidrrdrdiirren don Prien smd iidrr dis: Adsicdt dcr Einfübrung dsr [ox Adickr-Z nicbt gcnügrnd inidrniicrt wvrdrn: ici) [affe dabirrgcsteiii, ob dies Line Sebald drs- Mkagisrrats war, aber jsdriifaiis [Äxte riiis '*d iriÖtigr Sacbr drr Stadrrrrdrdnctrndrriammlring ddrgclcgr irrrdrn 1111317611. Od dic Vrrdältiiiffr, dir in Frankiirrt 3. M. dazu grixidrt i?adrri, dir 20 (**-) drs (Zirunddeiißcß. dir :irirränglicb '.!ncntgslrlicb drrgrgrdrn wdrdrn idiiten, a11f30 0,0 zu Crddderi, aucb ixir dir Skadi Pricn ziirrri79n, läßt fick) nicbt rdnr wkirrrd-Z iasrn. Ick din damit siiid-Zriiaiidcn, daß die Vrriagr drr S*ruxriiidrkdininiifirn kidsr- wicicn wird.

AbZ. Tr. don Nirgolswski (Pois) L;;Fcrr sinigr chriikcn NOKON die Vdriagr, die in drr Ermriiwrkrmrniiswn rröricrr warden miißrrii.

Tie Vorlagé wird der Gemeindrkommiifion iibcrwieirn.

ES folgt die erste Beratung drs vom Hrrrenbauie bereits angenommenrn Gesetzentwurfs, betr. die Verpflichtung zum Besuche ländlicher FortbildiiiiinchLilén in den Provinzen Brandenburg, Pommern, Sachsen, Wesi- falen sowie in der Rheinprovinz und in dcn Hohen- zollernschen Landen.

Nach der Vorlage kann durch Ortsstatui fiir die schul- entlaffenen männlichen Personen unter 18 Jahren für drei Winterhalbjahre die Fortbildungsschulpflicht begriindet werden. Xiir einen Gutsbe irk beschließt darüber der Kreisaußschuß mit Öiistimmung des utsbesißers. Das Statut hat nähere Be: stimmungen iiber die Sick erung des regelmäßigen Schulbesuch?- und iiber die Schulor nung zu treffen; die Zeiten für den Unterricht seßt der Gemeindrvorstand bezw. der Kreisausschuß fest. Befreit von dieser Schulpflicht sind die; jenigen, die die Berechtigung für den einjährigen Militärdienst haben oder eine Jnnungs:, Fach: oder andere Fortbildnngs; schule besuchen oder einen entsprechenden anderen Unterricht erhalten. Das Statut kann weitere Auswrhmen machen. An Sonntagen darf Unterricht nicht erteilt werden.

Minister für Landwirtschaft 2c. Dr. Schorlemer:

Meine Herren! Dcr Gesrßrntwnrf, weicher Jhrrr Vcichlnsx- fassung unterbrritet isi, schließt sich in scincii Bcstimmnnch an die gleichnamigen Gefeßeniwürfc an, welche schon im Jahrs 1904 (*r: züglich der Provinz Hrssen-Naffau, 1909 bezüglich der Provinz Han- nOVLr, 1910 brzüglicb der Provinz Schirfirn Eriaffrn worden sind.

Ich durfte schon Vor einiger Zeit im Hrrrcnhausc ausführen, daß die günstigen Erfahrungen, welche in dcn vdrgcnanntcn Bczirkcn iibcr die Entwicklung des ländlichen Fortbildungssckynlwrscns grmackyi worden find, die Staatsrcgierung nur ermutigen kdniiirn, cntspreclxrnd den Wünschen der Vertretungen dcr cht in Betracht komme'ndrn Lauch- teile dir gegenwärtige Vorlage, dir bereits mit nnwcsriitlichcn Aenderungrn die Zustimmung des Horrriibanscs gi'fnndcn hat, Ihrer Beschlußfaffung zu unterbreiten.

Mit Rücksicht darauf, daß der Inhalt der Vorlage in dcrHaupt- sach übereinstimmt mit drn früheren, dieselbe M*atrric drircffcndcn Gescjzentwürfen, glaube ich, daVon absrhen zu können, gegenwärtig auf den Jubaii näher einzugeben. Ich möcbtc nur mit Rücksicht auf die im Hrrrenhause bei der Beratung brrvdrgcirctcncn Wünschr auch bier bewordcbcn, daß der Entwurf dadon abgesehen bat, dir Zeit zum Besuche drr ländlickorn Fortbildiingsickouic weiter als auf drei Winter- baibjabre auszudebnrn. Es ist mit Recht Rücksicht genommen worden auf dir ländlichen Verdältniffc, in denen dicifacb die jungen Leute im Alter don 14 bis 18 “Fakten grradr „11-3 Kindcr kleinrrrr Ackerbürger in der elterlichen Wirtschaft iiicht rntbcbrtwcrdrn könnrn ; und es mußtc aucb Rücksicht gsrwmmrn werden auf die im Lande vielfach in Betracht komiiicndrn größeren Entfcrnimgrn Vom Sig der Winterschic, die bei der ?iiisdebnung dcr sommrrlicben Arbeit für den Besuch der Schuld cntgcgcnstcbcn.

Die Staatsregierung dat, e*ntsdrccheud dem bei friibrrrn Anlässen bier gefaßten Beschluffr, auch in dieser Vorlagc dadon Abstand ge- nommcn, den Unterricht in der Fortbilditngsschulc für den Sonntag zuzulassen. Sie sieht auf dem Standpunkt, das; sowohl die Rücksicht auf die Zeit der Lebrcr in der ländlichen Fortbildungsschnle als auch wiederum die Rücksicht auf die ländlichen Verbältniffe cs angczcigt erscheinen lassen, Von dem Unterrichts am Sonntag Abstand zu nehmen. In manchen Gegenden würde zweifellos auch eine Koliifion zwischen dem wünschenswerten Besuch der Kirche und dem Unterrichie entstrben, und man wird auch nicht leugnen können, daß zahlreiche Eltern den Wunsch baben, die von Kirchenbesuche freien Stunderi am Sonntag mit den Kindern zu verleben, die Kinder bei sich im Hause zu behalten oder sich mit ihnen gemeinschaftlich in der schönen Gotteßnatur zu ergeben. Selbstredend ist dadurch nicht auögescblossen, das; freiwillige Veranstaltungen auch Sonntags stattfinden können, daß es den Lehrern und Leitern ländlicher Fortbildungssckyuien durch- aus nicht genommen ist, auch Sonntags die Schüler um fiel) zu ver- sammeln, mit ihnen belehrende Ausflüge zu machen oder Turn. und

Freiherr v on