1892 / 74 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

den gegenwärtigen Zeilpunkt für sehr opportun. Ich möchte mit aber noeh einige allgemeine Bemerkungen gegen die Ausführungen des Herrn Ober-Bürgermeifters Selke gestatten. Er bat die Sache so dargestellt, als wenn den Städten und Communen in den letzten Jahren immer mehr Lasten auferlegt wären seitens des Staats, der Staat fich bereichert habe und die Communen überbürdet seien mit Pflichten und Opfern und Lasten. Nun, ich bin gerade der mtgegengeseßten Meinung, und wenn die Herren unseren Etat beratben und die Finanzlage des Staats, wie sie sick) gestaltet Hat, sich klar machen, so werden Sie sich überzeugen, daß wir in den leßten Jahren in der gerade cntgegengeseßten Entwickelung gewesen smd. Es wird Ihnen leicht ersichtlich werden, daß der Staat zu Gunsten der Communen dauernde Einnahmen preisgegeben, bezw. dauernde Auögaben übernommen hat mindestens in Höhe von 80 bis 90 Millionen. Ich werde auf die Details nicht näher eingehen, ich wäre aber sehr wohl dazu in der Lage. Wie aber solche Klagen noch erhoben werden können in demselben Augenblick, wo ein Mehrbetrag von etwa 40 Millionen aus der neuen Einkommensteuer geseßmäßig bestimmt ist, zur Ueberwäsung von Grund- und Gebäudesieuer an die Communen zu dienen, das ist mit vollständig räthselbaft. Die gegenwärtige Finanzlage des Staats könnte wohl sehr erhebliche Be- denken in dieser Beziehung erregen, aber daß seitens der Communal- Verwaltungen darüber geklagt wird, daß der Staat ihnen nur Lasten und keine Einnahmen zuwendet, das ist in keinem Falle zutreffend.

Der Herr Ober-Bürgermeiftrr Selke bat fich nun Weiter darüber beklagt, daß das ganze Gesetz keineswegs einen irgendwie organischen Charakter habe, es sei ein Gelegenheitsgeseß, um mehr Einnahmen zu bekommen. Nun, was diesen organischen Charakter betrifft, so könnte man ja unter gewissen Vorausseßungen vielleicht diesc Br- mängclung geben lassen. Wenn man aber den anscheinend dem Herrn Ober-Bürgermeister Selke unterliegenden Gedanken verfolgt, daß durch Gesetz der Sraat auf die Ausübung der Polizei in dcn großen Städten übrrhaupt verzichte, und die gesammte Polizei zu Lasten der großen Städtc ausgeübt werde, _ wenn ein solches Gesetz vorgelegt würde, so würden diese großen Städte, um die es fich hier handelt, doch nicht behaupten können, daß sie in Beziehung auf die hieraus entstehenden Lasten beffer bebandelt wcrden müßtcn als alle übrigen Städte des Landes, die hcute die gesammte Polizei auf ihre Kosten Verwalten. Jm Gegentheil, man würde“. wohl berechtigt sein zu sagen: diese großen Städte find in so günstigen Verhältnissen gtrgenüber den kleinen Städten, daß sie wobi mehr Lasten übernehmen könnten als diese. Also wenn dieser organische Gesichtspunkt, wie: Herr Ober-Bürgcrmristcr Selke meint, wirklich zur Durchführung gelangen würde, dann würden finanzirll die großen Städte sich jedenfalls sehr viel schlechter stehen.

Nun kommt aber Writer hinzu: er stellt die Sache so dar, als wcnn die Ausübung einer Polizeigewalt in den Städten Line Vcr- minderung der Selbstverwaltung, gewissermaßen eine 03-131er (ijmjmirio wäre. Der Herr Minister des Innern hat schon darauf kingewiesrn, das; Von virr Städten wenigstens drr Versuch, die Königlichr Polizeivaaltung überhaupt aufzuheben, zurück_- gcwiesrn worden ist. Aber wir haben noch mehr Er- fahrungen gemacht. Ich behaupte aus meiner früheren Stellung als Ober-Bürgermeister, das; kaum eine Stadt von drn Hier in Frage kommenden Städten zu finden wäre, die geneigt wäre, die Sichrr- britspolizci zu übernehmen, scldft wenn es staatlich möglich wäre, dazu übrrzugeHen. Ich bin überzeugt, die: Städte würden sämmtlick) sine solchr Zumuthung abweisen. Ganz anders aber liegt noch die Frage in Betreff einer ganzen Reihe von Zweigen dcr Wohlfahrts- Pc-lizci. Da ist auch die Staatsregierung der Meinung, daß es in vielen Fällcn unbrdcnklicl) ift, wichtige Zweige der Woblfabrtspoiizei zu übcrtragen. Abrr selbst da "Haben die Verhandlungen Schwierigkeitrn gefunden, und verschirdenc Städtc babcn gar keine Neigung gezeigt, irkr wichtige, idrc Selbstdrrwaltung vermehrcndr Zweige der Wohl- iabrtspolizei zu übernehmen. Man wird also von diesem Sesicht§punff aus jedenfalls die Vorlage nicht bekämpfen können, während dir Abficks ja deutlich genug auSgedriickt ist, srhr erhebliche ja alls Zwrigr drr Wohlfahrtspolizei in dir communair Vrrwaltuug zu geben; dic Srädte, die dazu geneigt sind, werdcn dri drr Staats- regicrung ein durchaus grneigtes Ohr finden.

Meins .Herren, auf die Specialfragkn, die namrntlich in dcmcincn Amrndcmrnt angedcutrt sind, wird man später zurückkommcn. Ick) bin übrrzcugf, diesrtn Gesrß wird es genau so geben, wie der Ein- kommensteuer. Das Grieß wird im Anfang in dcn Städten schon wrgcn dcr stattfindenden mäßigen Mebrbrlastung Uiialigénkbm rmpfundrn werdcn, ebcnso wir die Declaration und die Pflicht zur Dcclarirung von dcn Betheiligtcn unangenehm rmpfundrn wurde, auch ganz abgesehen don drr_Mebrleistu11g; und drci) wird schließlich das Gefühl der Gerechtigkeit und der gleich- mäßigrn Behandlung gegenüber den Sraatslastrn durchsch1agend sein, selbst in denjenigen Städtrn, um dir es sich im dorsirgenden Falle Handelt. (BMW.)

_ Ober-Biirgermeistrr Schmieding: Das Gesetz beruhe rigentlick) qui eincr cruz verkehrten Gryndlage. Dr_nn die Bei werde sei cnentlick) da)m changrn, das; dir meisten Stadte Polizciko irn Hätten ixcrnchiiirrz müffcn, die Eigentlich der Staat hätte zahlen müssen. Statt dir16_Stadte zu entlasten, _würde_n die Städte mit König- licher olizrchrwaltuyg _belastet._ Die_ Stadte empfändcn es als eine Benq theiligung, dai; _tkmetx die Polizeiverwaltung nicht frlbftändig Übrria _en_ werde. Dr_sbglb 113118 man dir Vorlage ganz ablrbnen.

27.) mister des Königlichen Hauses Von Wedell: Eine cuyirjg (iSmimitit) könne mci)t_ darm [ie ru, dax; der _Staat eine ihm zustehende Aufgabe auch )eibst überneßmr, während 1ic sonst auf die anderen Gcmrrndcii _iibrrtragen werde. Die Gegner des Gesetzes Icwrgien s1ch_ Htrrdrl m Linum gewisse)! Widrrsxrnckye. Daß der Zeit- punkt für dtc_ Vorlage 1_chlccht grwählt sei, önnc man nicht sagen; dcnwjvrnn die nruc (Yiiikommcnkteucr einzelnr, bisher zu niedri eingerchäxzie Personen starker bela ie, so könnten diese Le teren _si darübernicht brflagxn; _]edcnialls irrte cine Vermrhrung er La ten drr_Grmc_mden sclb1t__nicht cm. In die Staaiskaffe solle kein Geld fitcxzcii; drc_U€_b0rschii116 soilten den Gemeinden, welchc selbst bis- her dir Polizri Verwaltrt battcn, ihre Aufgabe erleichtern.

_Obrr-Wiirgerrnrrstcr Wrökcx__ Das neue Einkommensteuer esel; lielaitr namentlich dir großrn Stadtc, dern die 40 Miilionrn Mark mehr stammn'n _namrntlich aus drn S_txidtrn. (Widerspruch.) In diriem Augenblicke woilq man_ die: Städte noch mrhr belastcnl waisrrnd der ngnz-Mixnster dic Brbördrn angrwirscn habe, daraus zi: achtrn, das, _dir Stadt: nicht die_Gclcgeni)cit brnuytcn, sich ein großcrcH ?(risgadkbudgri _zu vrr1chaffrn. Wo [icgr denn die: aus;]icicHi-ndc (Hrrechttgfeit? Wrr bezahle denn die Polizri- kriicn aur drm ande? Der Staat bezahle die Gendarmerie direct rind die weiteren _ Kostrn dur die Dotationen, an denen dj_i'. Stadtkreise keinen Antheil )ättrn. Warum sollten denn die aus drm Gesch geWonnrncn Urbrrfchüffe nur

für !die Gendarmen in den „Vororten verwendet werden? Warum verwende man sie nicht m den Städten .se ? Traue _man denn den Bürgermeistern nicht zu, daß [ie _ein paar _ endarmen re teren könnten? Die hohen Ko en der Kön: lichen Pyltzei rührte!) von ber, daß die Staatsverrva tung immer t eurer sex; die fortMrhrenden Anregungen der Königlichen Beaznten führten immer _ mehr „K_o ten herber, dre anderweitig nicht entstanden, Seien denn_dre_ olrzeilr _ Verhältnisse in Sachsen so schlechx, wo es nur stadtts e_ Polizei- verWaltung ebe? Wenn die Stadte sich jetzt gegen te Ueber- nahme der olizei verwahrt hätten, so liege das nur art den hohen Kosten. Das Vernünftigste sei, daß der St_aat die_persönltchen Ko ten tra e; denn die Gemeinden hätten ja_ keinen Einfluß auf die n- ste ung der Beamten. Erst das vielfache Andrangen des Abg. vo_n Eynern habe die Regierung zu dieser Vorlage veranlaßt. Wer die Ausdehnung Königlicher Polizeiverwaltun en wünsche, mir se 7ür_dle Vorlage stimmen; wer diese nur als die usnabme betta te, um 8 es bet dem Bestehenden laffen. Das Haus möFe die Vorlage a - lehnen, wie dies die Commission Vor zwei Faxen gethan habe, doch gewiß aus sachgemäßen Gründen!

Minister des Innern Herrfurth: Was zunächst die letzten Ausführungen des Herrn Ober-Bürger-

meisters Becker anlangt, so lege auch ich einen sehr großen Werth

auf den Beschluß der Commission dieses hoben Hauses, aber ich darf ja conftatiren, daß der Gesetzentwurf vor wenigen Tagen in Ihrer Commission mit aÜen gegen nur zWLi Stimmen (Ruf: Eine !) in der vorliegenden Form angenommen worden ist. Im Jahre 1889 ist allerdings in umgekehrter Weise beschlossen worden. «Ziekleicht findet das seine Erklärung darin, daß damals die große Majorität der Commission aus Vertretern derjenigen Städte bestand, in denen die Königliche Polizeiverwaltung eingerichtet ist, was bei der Zusammen- srßung der Gemeindecommission jeizt nicht der Fall ist.

Der Herr Ober-Bürgermeister Becker warnt vor dicsem Gesetz, weil es die Folge Haben werde, daß nun in großem Umfang die neue Einführung Königlicher Verwaltungen in den Stadtgemeinden, welche jetzt eigene Polizei hätten, stattfinden würde. Meine Herren, durch

* das jexzigc Geseß wird den Städten mit Königlichrr Polizeiderwal-

tung eine Sumrnc aufrrlrgt, die ungefähr ein Dritte[ der Ge- sammtkosten beträgt. Der Staat kann also die Königliche Poli- zeiderwaltung in irgend einrr Stadt nichtkeher neu einführen, als bis ihm durch den Etat dir sehr erheblichen Mittel Hierfür gegeben wer- den, denn die übrigen zwei Drittel [der Kosten find aus Staatsfonds zu beschaffen. Die Staatsregierung wird sich seHr überlegen, inwie- We'it fie derartige Forderungen an den Landtag zu stelirn in der Lage ist, und der Landtag wird sich sehr genau überlegen, ob er diese For- derungen zu bewilligen genrigt ist.

Der Herr Ober-Bürgermeifter Becker sagt sodann, durch die Königliche Polizeiverwaliung erwächst der betrrffenden Stadt eine srhr große Menge von Außgaben, weil nunmeHr in einer ganzen Reihe vonTanderen mehr communalen Angeiegcnheiten die Königliche Poli- zeiderwaltnng zu Anlagrn drängt, welche die Stadt sonst nicht gr- macht Haben würde. Ick) Habs mich gewundert, daß er diese An- gaben, die ailerdings in der Von ihm unterschriebenen Petition an den Landtag sich findrn, Hier noch einmal wiederholt, denn, meine Herren, ici) glaube, man muß aus einer derartigen Anführung dock) etwas ganz anderes folgcrn. Wenn er sagt, daß an Pflasterungen, Ver- breiterung von Straßrn, Entwässerungen 2c. lediglich auf" Andrängen der Königiicben Polizeiveertungen große AuSgaben gemacht worden seien, Zso möchtr ici) beinahe zu drm Schluß gelangen, 65 wäre doch sehr erwünscht, daß in sehr vieien Städten solche Anregung gegeben würde. Denn das ist dock) wohi selbstredend, daß kcine Grmeinde nach dieser Richtung irgend etwas thut, was nicht poiizeilich noth- wendig ist. Es scheint, dies drängt darauf hin, anzunrhmen, daß das, was nothivendig ist, bisher Von den Gemeinden, welchc einer König- lichen Polizc'ivrrwaltung entbcHren, nicht überall in auéreichen- dem Maße geschehen ist. Herr Ober-Bürgermcister Bcckrr spricht don rincm flagrantcn Widerspruch dcs Vorlirgrndrn Göscizrs mit dem Rcscript über die Anfbringung der Gemaindestcuern, und wenn er letzteres als ein Rcscript drs Herrn Finanz - MinistrrI bezeichnet, so scheint er gcwiffrrnmßrn zwiichrn mir und dem Finanz- „iinister eincn Gcgenstnnd construirrn zu wvlien. Das Communaisteuer=Rescript ist aber von dem Herrn Finanz- Ministcr und mir gcmcins chaftlick) crlaffcn und auch der Gcscizcntwurf ist Von ihm und mir gemeinschaftlich cingebracht worden. Wir sind uns soickyen Widerspruchs nicht bewußt gcirrsrn. Ein solcher Widerspruch ist aber auch tHatsächlich nichr vorhanden, denn, meine Herren, Herr Odrr-Bürgrrmcistcr Bcckrr geht doch in der Beurtheilung drs Resultat?» drr ncucn Einkommrnsteuerderaniagung Von irrigen Voraussetzungrn aus. Es wird durch diese neue Ein- kommensteurrvrranlagung auch den Städten eine Rribc neuer Steuer- qurüen cröffnct; nämlich dadurch, daß die larcntrn Millionäre: der Städte nunmehr ans Tageslicht kommen (sehr richtig !) und diese Horrcn nach dem richtigen Einkommen Hrrangezogen werden könnrn. Und wenn er dann sagt: „Ja, wir Städte Haben wiederum dir ganze Last dieser neuen Sfruern zu tragen, und auf dem Lande wird nichts aufgebracht!“ so möchte das, glaube ich, nur die Vcraniaffung geben, daß das Land in einer mit cinemAnflug von Neid gemischten Resignation zu den Städten sagt: „Reich sein ist angenehm, es kann nur nicht jedrr!" (Heiterkeit.)

Finanz-Ministcr ])1'. Miq u el:

Meine Herrcn! Ich Habe nach den Ausführnngcn drs Hrrrn Ministers dcs Innern nur noch wenige chrrkungrn zu machen. Herr Becker sagt, wrnn man wirklich Hätte gcrcck)t icin Wollen, dann Hätte man das Mehraufiommen aus dcn großen Städten mit König- licher Poiizciverwaltung den kleinen Städrcn überweisen. müssen. Dieser Gedankr ist auch im Abgeordnctcnhause, namentlich don drm schärfsten Grgnrr drs Herrn Bcrker, dem Herrn von Eimern, mehrfach vorgetragen worden. Nun ntcinr ich abcr, wenn durch die Uebrrnahmc drr birr fraglichen Lasten die Königliche Polizriverwaitung das ganze Nachtwachtwesrn über- nimmt, wenn dadurch die Sicherheit während drr Nacht in den be- treffenden Städten, die die Kostrn aufbringen, sich schr wesentlich vcr- bcsscrn wird _ denn darüber kann gar keine Fragc sein, daß wenn das Nachtwacbtwesrn in dir «Hände dcs Staats kommt, wcnn man die unnatürliche Trennung zwischen Siäxerbeitspolizci am Tage und in der Nacht aufhebt, wenn man das vielfach mangelhafte Nachttvacht- wesen der Städte beseitigt, daß dies den betreffenden Städten und ihrer Bürgerschaft zum großen Nutzen gcrcicht. Dieser Vortheil würde wcgfallcn, wenn man den ganzen Ueberschuß, dcr sick) hicr cr- giebt, den anderen Städten überweisen wollte, und ich kann nicht be- greifen, wie der Ober-Bürgermeister Becker, wohl jedenfalis nicht in seiner Eigrnschaft als Ober-Bürgermeister von Köln, ein solcbrs Ver-

langen stellen kann. Wenner mm sagt, daßin dengroßen SWD: die es sich hier handelt, die Außgaben für das Nachtwachh'Q; Feuerlöschwescn schon erheblich höher gekommen smd als in a Städten, und er nun daraus herleiten will, daß ein besonder Drängen der Königlichen Polizei-Präfidien stattgefunden babe ? vergißt er, daß in den großen Städten naturgemäß die Yugéabe: für diese Zweige der Polizei größer sein müssen, auch ohne daß irgend ein Drängen der Polizei-Präfidien stattfindet. Daß dieses Drängen aber doch nicht sehr Weit gegangen ist. das wird der sehr erfahrene Herr Becker nicht bestreiten, wie er zugeben muß, daß troßderKöni- [ichen Polizei-Präfidien das Nachtwachtwesen in verschiedenen StädtTi noch sehr viel zu wünschen übrig gelassen hat.!

Herr Ober-Bürgermeister Becker hat nun auf die Crgebniffy der Steuerveranlagung sich bezogen und gesagt: diesc Steuerdrraniäguag ist eigentlich zu Lasten der Städte ausgefallen und wenn Ihr die Städte so mit Einkommensteuer belastet, wie könnr Ihr dann |den Zeitpunkt für geeignet halten , ihnen noch obendrein neue Lasten für die Polizei aufzulegen. *Das klingt ja sehr schön und die Vorausscßung ist auch richtig, aber die Folgerung ist irrig. Gewiß Hat fich im großen und ganzen beraus- gestellt, das; eine verbältnißmäßig stärkere Heranziehung zur neuen Einkommensteuer in den Städten und in den großen Jndustriecentren stattfindet als auf dem Lande. Was bedeutet dies aber, Wenn der Herr Ober-Bürgermeistcr selbst zugiebt, daß die Einkommensteuer wie wir sie heute haben, zu einer gerechteren Veranlagung führt, das; bedeutet doch nur., daß die verhältnißmäßige Ueberbürdung des Landes jetzt durch dieses neue Einkommensteuergesetz beseitigt wordrn ist, (SeHr richtig!) _

Eine neue ungerechte Belastung der Städte liegt hier nicht Vor; Kapitalien, dic verborgen waren, wo man die Quelle des Einkommens nicht sehen konnte, die sich der Steuer bisher entzogen, find jeßt herangezogen. (Sehr richtig!) Das kann unmöglich ein Grund zur Klage sein. Wenn aber verschiedene der Herren Redner nun gemeint Haben, für die Städte sei das doch nicht nützlich, denn nun müßtcn die Bürgrr erstens für den Staat mehr zahlen und dann auch noch mehr in den communalen Säckel, so frage ich: hat die Thatsache, daß in Berlin 5 bezw. 7 Mil- lionen Steuern mehr aufkommen, die dahin führen kann, daß man einen an und für sich schon mäßigen Zuschlag zur Einkommensteuer von 100 0/0 auf 60 "bis 70 0/0 rcducirt, für die Stadt Berlin nicht die größte-Bedeutung? Die Hrrren aus den Provinzialstädten sollten das am meisten füblen, denn die Gefahr des Hineinwanderns auch der reichen Leute nach Berlin, weil sie in den Provinzialstädten stärker herangezogen werdrn, kann bei einer solchen Thatsache nur wachsen. Wenn die Zahl der Steuerpflichtigen, die nicht zum Vorschein ge- kommen ist, underbältnißmäßig gewachsen ist , wenn infolge dessen drr proccntuale Zuschlag geringer sein kann, hat das keine Bedeutung fiir die einzelne Stadt'.) Wenn das Außgabrbudget in gleicher *Höhr bleibt, aber die Zahl der Steuerpflichtigen gering ist, wenn infolge dessen die Zuschläge mehr als 100 0/0 erreichen, wenn die wenigen r€ichcn Leute nun mit sehr Hohen communalrn Zuschlägen überlastet werden, ist für eins solchr Stadt die Gefahr nicht vorhanden, daß der Wohlhabende sir Verläßt? (Sehr richtig !) Wir erleben das ja jedenTag; folglich sage ich: dieser Gesetzentwurf ist zu allen Zeiten brgründrt, man braucht garnicht einen besonders geeigneten Zeitpunkt zu suchen; er ist eine Forderung der Gerechtigkrit, abrr man kann auch mit gutem Giund bebaupteu, daß gerade die neus Einkommmisteuer- Veranlagung diesen Zeitpunkt als besonders grcignet, als am wrnigsien drückc'nd für die Gemeinden erscheinen läßt.

Hrrr Ober-Bürgcrmcister Becker hat auch den eigentlichen Sinn und die Bedeutung des von drm Hcrrn Minister dcs Innern und mir gmnrinschaftlicky erlassenen Rescripts nicht ganz zutreffend auf- gefaßt. Der eigentliche Sinn war der _ wenigstens nach meiner Absicht _ ich woÜtc Verhüten, das; die Städte die Vorsicht in Bezug auf ihr dauerndes Außgabebudget bei der Gelegenheit, wo ibncn nun plötzlich große Mittel neu zufließen, allzu sehr außrr Acht lassen, daß sie dir Gelsgenßcit benutzen, nicht ihre Einnahmen, d. i). die Steuer- last zu Vermindern, sondern dice Angaben zu «höhen. Ich gebe dabei Von der Anschauung aus, die ich noch spätcr Gelegenheit haben werde, hier nc'ißcr darzulegen, daß wir im Staat, in der Commune und in unserer Privatwirtbschaft in den lrtzten Jahren übermäßig rasch und stark in den Ausgaben gestiegen sind. (Sehr richtig !) Verschiedene Gründe haben das bewirkt; auch die Art der Besteuerung, die schwan- kende Besteuerung nach dem Einkommensteuergeseß und die Dividenden der Actirngesellschaftrn, culminirt durch die noch mehr schwankenden Ueberweisungrn aus der Wx Huene, haben vielfach in derselben Wéise in den Communen gewirkt, wie dir hoben schwankenden Ueberscbüffk der Eisenbahnen im Staatsbudget, und da haben wir gewünscht, daß die Städte, unbeschränkt in ihrer voilrn Sekbftverwaltung- wenn ihnen diese großen neuen Mittel zuflössen, erst einmal dir grgen- wärtigen Einnahmen correct gleicbstelitcn den gegenw (“irrigen Auögaben und sich nun sorgfältig die Frage vorlegen, ob rs noth- wendig ist, neue Außgaben zu beschließen. Wir haben uns an- gcwöhnt, in den letzten Jahren immer nur nach neuen Cinnabmkn auszusehen, und damit kommen bald der Staat und die Commune an die Grrnze. Unsere Hauptaufgabe in den nächsten Jahren wird sein, unsere Llusgaben zu vermindern, wenigstens sie möglichst wknig zu erböbeu. (Lebhaftes Brady!)

Ober-Bürgcrmeister Bender: Die Stadt Brrs'lau Halte daS Nachtwachwchrwm gutrnr S_tande und folie nun, trotzdem fie an der Grenze der LerstungSsahtgkerf angekommen sei, erhebliche AuSgahkn mehr machen. Bekannte Millionäre hätten sich bisher dort zucht [)rraithcitcÜt, trotzdem quslau 731000 «;ck mehr Steuern aufbrtnßk- wovow mehr als em Dmitri auf die Actiengesellschaftcn _rnkfa ?- Daß die Ko_ste1_1_ drr Königlickyen Polizeiverwaltungen größer 1e_ren_ als die der stadtnchcn _, sci selbstVerständlicb, denn die Kön! [l_ck)?" Beamten standrn nicht mitten in den Verhältnissen, sie u_rt eilten nwbrwdmchzrünrn Tische aus. Die Vorlage verfolge zu ies)? den 1nat_er1_alrstt_1_)en Gedanken. Es werde der Stadt Breslau Von rbk?!" Poirzer-Praiidcntcn das_Zeugniß anSgestellt, daß das NachtwaÖMsM

ut 1ei, troizdrm solle 11e dafiir 130000 4-16. aufwenden. U_m_diesks icht zu decken, m_üffe _dic Aufbesserung der LeHrergebälter ausge] ob?" werden. Die Poiizet aui detzr Lande, die Gendarmerie, bezahle drr «_taa und aii den _Dotatioiicn hatien auch die Städte nur einen germ ?" Antbcti. _Em Brnciiciunx sci die Königlich Polizeivcrwaltunkz m ti druxx _e8_ irien riia1ichc beiondrrcn Llusgaben zu MFM, we ck? b“ sridstandiger Polizeivcrwaltung wegfallen würden. ran työgs 9 391 diesrm Grieß ni_cht immer an Berlin denken; die StadtQ, “" drr größeren, ieirg ost schlechter daran als dir iieinstrn Genremdkn- Dre nirdrigcw “Steuern zögert die Leute nicht nach Berlin, LMM" die gesellsckxaftltchrn Verhaltnisse. _ _ ; Damit schließt die Generaldiscussion. Das Haus oertag

- SW abend] Uhr. Aufder Tagesordnung stehen; 1) V- '?“g „md Beschlußfassung über “die eschäftltche Be- lung des AntrMs von oyrsch, bett Flußregu- . en - 2) "ndlicher Bericht der sti commission "g den Gesehentmur , betreffend die rung der foicbt bei dem mthericht ] und dem Land: M'xht ] in Berlin, sowie die Handhabun der DiSci [inar- ge" bei dem ersteren Gericht. _ 3) "ndlicher ericht

FMM Commission Über den Geießentwu , betreffend die

Errichm eines Amtherichts in der Gemein _e Lechenich. _ 4 MndFcher Bericht derselben Commt sion u_ber det) Geseß- ) urf, betref'rnd die Abänderung von mtherichtstirken. _

ZnMündljcher Veri tder PetitionScomznission uber die etitionen

Jm „Verwaltungs- ecretären in Rheinland und West alen imd v enfionirten rheinischen Bürgermeisters Schwan. _ 6) Mündlicher Bericht der Commission für communale An elegenheüen über den _Geseßentmurf, betreffend die Ko en Königlicher Polizeiverwaltungen in Stadtge- meinden, und über die _zu dem Geseßentwurf ein egangenen Petitionen. (Special-Bergthung.) _ 7_) Ein- maFi e SchlußberathunÉ der Denkschrift _xiber die AusFuhrung ves ' ese es vom 26. yril 1886, betreffend die Beforderung deutscher Ansiedelungen m den Provinzen Westpreußen und Posen, für das Jahr 1891.

Haus der Abgeordneten.

41. Sißung vom Donnerstag, 24. März.

Der Sißung wohnt der Minister für Handel und Ge- werbe Freiherr von Verlepsck) bet._ _

Au der TageSOrdnung steht die zweite Berathung des Ge eßentwurfs zur Ergänzung _der (Heir e; be: Treffend das Ruhege alt der emeritrrterx Get tlichen und über die Fiir orge für die Wittwen und Waisen dcr Geitlr kirche der neun alteren rovrnzen. _ _

Abg. von Eynern (nl,: ixsc Vorlage bedürfe keiner edin- mjffarischen Beratbung wie die svaxer zu_ beratbende _Vorlage uber dieStolgebübren. Er bitte aber die Regierunéx, Rucksicht walter zu [affen gegenüber den Geistlichen, welck)e_ un_ter e_achzaiylung erheblicher Bciirägc aus der alten in die neue Kane udertraten.

Abg. Kors ck (cons.) beantragt den Zeityunkt des Inkrafttretens dcs Geseßes durcb Königliche Verordnung bestimmen zu lqffen.

Geheimer Ober-Regierungs-Ratk) Hegel empfiehlt drr Annahme Lieser; Antrages, weil dadurch ailem das (Hefe zum 1._Ypri_[ m (Zeitung kommen könne. Das sei wüns enEWertk), Wer sonst sur die rheinischen Geistlichen nach dem 1. Apri nicht mehr Fürsorge getroffen werden

wurdebF von Brnda (ni.) empfiehlt ekenfalis die Annahme des

Antra„rs. _ _ _ _ lZie Vorlage wird daraux mit dem Anfrage Kor1ch an: genommen. _

Jn dritter Berathung Wird der_ Geseßentwurf über die Sterbc- und Gnadenzeit bei Pen toxien so: wie die kirchliche Aufsicht über 010 Vermo ens: verwaltung der Kirchengemeinden innerhal_ der evan, elischcn Landeskirche der alteren Provrnzen dcr onarchic (m_ enommen, nachdem _ __ _

Abg. Dr. Langer ans (dir.) erfiäri batte, _dgß _dre _Frrrimni en gegen denselben stimmen wiirden, weil die Srlbftandigkeit der L r- meindrn dadurckz geschädigt werde. _

Es folgt ie erste BerathunJ dcs Geseßrntwurséx, betreffend die Declaration er Vorschriften dejs Einkommen: und des Gewerbesteuergesrßes. ((FS handelt sich darum, daß die Tagegelder und Reisekgstrn _fur die Mitglieder der Veranlagun chmmrffiotx durch Komglrche Vcrordnun anderweitig festgeste t werden konnen.) _ _

Dic ATg . von Jagow (e_ons.) und_1)r. Gerlich (fret: cons.) Halten !die Vorlage für nicht ausreichend": fie _ewpfehlen deSbalb dic Verweisung derselben an eme COMMLsUUU von vierzekin Mitgliedern.

Das Haus beschließi demgemäß. __ _

Ueber die Rechnungen der „Kasia _ der Ober- kiiechnungskammcr für 1890/91 mird aur Antrag der Rechnungswmmission Decharge ertiicrlt. __ _ _

Leßter Gegenstand der Tagesordnung 111le critc Be: rathung dcs Gescßcniwurfs, betreffend dlc _Ab: änderung einzelner Bestimmungen des allgemeinen Bcrggeseßes vom 21. Juni 1807“). _ _

Abg. l)r. Schnll' = Bochum (ni.): Nach dem Ansicheidcn dcs Volksschiilgrsctzes blei c dicse Voriagc wobl dic bedrutcndste _ der Jünzen Session, Deshalb könne er nur bedarlrrn,_ dM driixemgen, deren Woh! und Wehe Von dem Gesetz abhaiigig ML keine Ge- TCY'UHeit geboten worden sri, zu Steliung zz: US

en der _evangelischen Landes:

dcm __ Grieize _ „men. Er wiffe nicht, "KÜS dic Vcranlanung dazn gewe1en sci. Dis Vors riften seien tbciiwcisc dcr ncurn Gewerbeordnung enthmmen : kxir die ü er die Arbeitsordmmg, das Arbritsduch Und den Br.]uch der ??Oktbildimgsschulen seitens der Mindrrjäi)rigrn;_ i_iieilwriic [m_tten Ur einrn mrbr seidsiändigen Charakter, so dic _Briiimmungén uber d;? kaugnisse dcr Bcrgbciiördcn. Er wrilc "ck entbaiterx, Heute SMM! so umfangreichen Gcse gegeniiber zu eiiiem abschlirßgndcn Uxtbkis zu kommen. Die Bes immungen übrr die _?irbrttcr kamen bmazis auf eine Vcrmelirung dcr Rechte der großjaHrtgrri Berg- ärheitkz', Womit man riiiem allgemein nicht auszurüstendrii Zuge der FUF W[gc. Einzelne Bestimmungen criordcrtrn xrdenfails crnstliYc PMÜUUJEU auf Grund der tHatsächlickßrn Verhaltnisse, denn m_an e Zeftnnmunqrn dcr (strrbrordnung paßtcn ddch nicht ohne writrres “Uf die Bergarbeiter. Bciondcrs “brdruilich 191 abcrdtr grviante „“Wer-weiterung der Bcrgbebördcn; iowéit gingrzx kemrm aiidrren bilkgerliÖen Gewerbe gcgeniibcr die Machtbcf11g1n1|r drr Bedordcn. ' FW der roßen Bedeutung der Vorlage beauirczgc er die Ueberr- w?'11118 der YOUR]? an Eine bcsondcrc Commission" Von “21 Mit- ?Wdern. Es Handels sicb bier um ein brdrutrndcs Stuck dcr !c'Clachl WIL. Das Haus soÜe für dic (“500000 Bergicute Nrrmcn nus- ÜLÜM- Möge das Wrrk ge[iann! _ _ _

Abg. [)r. Nitrer (ircicons.1 1ch[ick;t iich dcrn_Antrage auf Q.mMUüonsberaiiwng an; er wo[[c sich aller Einzrldeitcn rnthaltrn, LVLletesc nur in der Commission in r11[)iger_und_leidrnschastxYoscr WM? erlcdigt wcrden könnten. Dio: Vorlage 1c1b1t sri rmc xzolge Lr Rodeile zur Gcwcrdrordnung und drr Bcrathung dcs Staat?- Father. _ Die Regelung dcr Veriiäitniffe der Bergleute bade mit ck"." fruheren Regal zusammengebangrnz dic Bergleute: i_cicn als eme Beamte betrachtet worden und haften 11ch_ selbst mr etwas Offeres gehalten als die andern Arbeiter. Das ser anders cworden Eurch das Berggcsrß Von 1865, wclchrs das Regal ausgeht) e_n Hyde. x_wolle mcht jagen, daß dirö allein zur Lockerung des Verbaitnxffcs ?ciubrt babr, daran sei auch wobi drr Strom der Zeit in_r allgrmrxnen *chYlÖ; 'Die Lockerung des Verhältnistes babr zu Aussiqndcn gefuhrt un _drese hätten ur Voriage gefiihrt, die ihm aÜerdmg's m_ebr zu KLM?" der_ rbciter als zu Gunsten der '.[Pxitgrber AWM“ z_u [rin scheine. _ Dic Fordrrungcn der ausitandigcn Rr “ter hätten sich, abgricben von dem Nullen, drr schlrchtc_n ZLYMUUUÉT u. s. w., auf die Verkürzung _der Arbeitszeit __n die_ böhun des Lohnes bezogen. Das sci_gar nicht eme WM, die des S utzcs bedürfe; dabei werde dock) nnmcr Angebot

Nachfrage eine Rolle spielen. Aber man finde nur neue

StraLxestimmungxn xgen_die Arbeitgeber in der Vorlage, obgleich ck do nothwendig _et, d1e_ Bergwerksbesi er der gutem Mgthe zu erhalten, dath sie die Arbeiter guckzlin _sch echten etten_beschaftx ten. Die Strafhesttmmungen gegen die rbeitgeber [0 ten mcht genzi ert werden; die Grubenbxfiyer würden ganz ruhig _abwarixrx konnen, ob einen vor ihnen eme Strafe_treffe. Zur Er_wagurig ier aber zu geben, daß_eme s nellerr Bestrafungb für diejenigen einireten musse, die durch ck17 Ver,alten das Leben 1 rer Kameraden) geighrdetcn und dadurch diele Familien unglücklich ma ten. Die Revierbeamien sdllten die Arbeitszrit regeln können. r wolle darauf mch_t wetter eingehen. Die Revierbramten sollten auch em Werk ganz [ÖlreZen können. Zu Hoffen sei "a, daß hierbei der Justanzrnzug cwa rt werden werde, daß es_ niciyt möglich sein werde,_ daß em uner abrener Beamier Unheil crnrichte._ Er wolle MHZ diesen Punkt nur kurz hinweisen und _empsehle die commiffarische erathuzig _des Gesetzes.

_ Abg; Stoßel_(Centr.): Er finde es vollstandig richtig, daß die Arbertersckyußb_estimmungen aus der NovrÜc zur Gewcrbeordmxng auf die Bergarbeiter iibertragen würden, das; ferner die Befu mffe der Bergbebörde e_rweitcrt würden. Seit dem Waltrn dcs 5x erg- geseßrs von 186_5_ |er_ der Bergardeitcrstand etwas hexuntergrkommexi. Die Berglrute 19th früher ein eichworen worden, sie Zeit?" nicht wenig stolß daraur geweirn, und die a ten Bergkrutedlickten immer noch _mrt _Se; usuchx auf dre all_e Zeix zurück; 1ie ieien zwar Etwas wenrgrr fret _gc'we1en, aber sie hatten nch sicherer als Heute gesüle. Daß die Gedixigefestseßung _1_n der _Arbritsordnung erfolgen iolle, worde Viele Streitigkeiten brseitigen; e_m leiches gelte Von den Bestimmungen über die Arbritszeit. _Eme rwcitcrung sri für die Vorlagx zu wünschen über die Lehrzeit der_Bergarbeiter. Die Bergleuir erklarren positiv, da die mristen Unfalle durch die: inorsrchtigkeit drr u_n- erfahrenen ergleutc Verursacht wiirdrn._ (Zustimmung.) Hoffentlich werde es _gelingcn, einen Gesetzentwurf zu stande zu brmgrn,_ der einem großen_Tk)eil_ der Bevölkerung Ruhe und Friedrn bringe. Mati_ckye Ausstande 1eien nur dadurch entstanden, daß kerne: s'rsten Bestimmungen vorhanden gechrn seien, Zur Beunruhigixng Habe es auch briJctragen, daßman die älteren Leute entlassen, di€_1mxgcn Leuie aber, „[uslandrr, bribrdalten Habe. Man möge fich aus beiden Srtten bemühen, rmc Vrrxöhmmg herbeizuführen. (Zustimmung im Centrum.)

Abg. Dasbach (Centr) hält cbcnfalls rinc commissarisckyc Bc- ratbung drr frbr bedeutungsv-yilrn Vorlage für nothwendig. _Daß den großjahrigrn Arbritrrn Rcchtr gcgcbrn würdrn, weich? [linen nach der al] emeinen Meinung nicht zuständen,_könnc nichrgekagt werden. Da die _Bedmgurrg für die Arbeixex m_ den Arbeitsord- nimgrn rnthczlten iein müne, sei srlbstveriiaiidlich _und werds wirken _Strritr keite_n Vorbeugen; drr Mangel solchrr ?lrbrwsordnungcn sei der dcn usstandrn deutlich hrrvorgrtrctcn. _ _Das ririzigr_iicrrr Recht, welches den Arbeitern grgrben wrrdr, 191 die Brtßeiirgung der Arbeitexr (111 dem Nuilen der Wagerx. __Ju Engiaud 1er das [Zingst eingeführt. Redner schlirßt mit der Hoffnung, daß dir Vorlagc eme Beruiyigung Herbrisühren worde.

_ AbgL-xtocha (COM.) Weist daran hiii, daß dnrchdic __Vorlagr die Sondrrstciiung, welche der Cisrncrzberxsban i_n _Obrrickyiciien _aui Grund alter Vorschriften eingenommen ba c, beiriti x_werrrn music. Das Interesse der Arbeiter verlange es, da die riencrzbergwerke ebenso behandelt würden, wir die_andcr11 Yergwrrkc, wrti str zum Tberl noch geéäbriicher _scien czls die]c._ _ __ __ , _

Nbg; E erty (dir.) Halt cbcniqÜs xine _ (meMaUL-ch THL- raihung für notbwrndi . Es bandcic U.ch [)xerbri um (“1118 Industrie, [1911 welcher das Wo [ergeben sämmtlicher andcrrrIndustrtcn (zb- i)angig sei. Auf die Einzelheiten kömie das Haus _beutr nicbt cm- geben, denn in dcr kurzen Zeit, wéibrcnd der die Vorlagr_ drm Laufe Vorlirgr, Habe es deren Tragweite nicbt ührrblickrn 10111181]. «eine Partei könne nur ihre Freude darüber auswrcchrn, daß dl? Vorlage eingebracht sei, und Hoffen, daß fre allgemeine Brrnhxgurrg bringen wcrdc. Da? zu wrnig für dic_ Arbrit ober und zu drei _mr die Arbeitnehmer geschc)611_sei, könnr 1einc 3YHcirtri nichr“ gnrrkrnncn. Sir steHr dabeidrr Auffassung der ngg. Dasbarl) uiid Gtoßxß nahe; es sei am diriem Gebiete die Grirygcbuug vrellrrcht zu wat ein- geschriiten.

Minister Berlepsch:

Ich bin dankbar dafür, das; dri" Antrag gestallt wordcn ist, dirscn Gcsctzrntwurf ciner Commission Von “21 I)iitglirdcrn 511 iibcrwciscn: ich bin dankbar für dir RUHE imd ijrctiriiäi, mit drr dcrsrlbr bis jrizt im Hansr Brurtlyciinng eriaiircn bat. Ick) bin krineswrgs 1111le- gänglich gcgcn dasjrnige, was grgen den Entwurf grsagi worden ist; ich wrrdr mick) mit dcn «Herren in dcr Commission [*rmiibcn, rinr Urbrrrinstimmung Hcrbcizufiiiircn, dic sci)[icß[ich das ?)irsnltat [)abcn wird, was wir, wir das [)rutc ausgrsprdckyrn ist, säinintlich wünschen.

Grgeniibrr dcn Ausstcilmigen, dic gcgen dcn Gcsrizrntwnrf gc- macht wordcn sind, möchtr ick) mir abcr gcstaitrn, beute kiirz daran zu rrinmern, wass drnn dazu gcfiiiyri hat, das; wir iiberhaupt eincn solchen Geschntwurf drm Landtage ddrgrlcgr liaben. Das, mcine Herren, sind zwri Momcntc; crstrné» sind 6-5 die Erfäk)k11119011,dic man gelegentlich dcr 'Ausstandsbrwrgung im JaHrc 188€) gcmackyt hat, und zweitens ist cs dic Brratbnng und Verabschiedung drr Noche zur ercrbrordmmg, dir am 1. Juli 1891 Geseizcsfrast rrlangt hat.

Was die Erfabrrmgrn anlangt, die wir gclcgrntlich drr Ausständc im Jahre 1889 gemacht haben, so wi[[ ich heute nicht nälßrr darauf eingrhrn; dic Mcinungcn dariibcr find ja ungemein gcihcili. Indrssrn, mrine Hrrrrn, eins, glaube ich, steht ganz fest und wird von allrn Sritrn zugegeben: daß cinc wesentliche" Ursache der Diffcrcnzcn und der Schwierigkeiten, diese Diffcrcnzrn dcizuirgcn, darin gcl'egcn Hat, daß entweder gar keine Arbeitsordnung auf den Gruben vorbaudcn war, oder daß dicse Arbeitsordnung cinen ganz ungenügenden und un- kiaren Inhalt hatte. Das ist in dcr Denkschrift, die damals; Von den Comniiffarien dcr bctheiligten Ressort-Ministcr verfaßt wurdc, meines Erachtens, klar gelegt wordrn, und soweit ici) mich der Erörterungen erinnere, die in dicsrm Hause über dicsr Dcnkschrift _ ick) glanbr, rs war in der Session von 1889 90 stattgrfmidrn haben, Hat ein Zweifel darüber nicht obgcwaltct, daß in dicsem Umstand ein wesent- [ichcr Mißstand zu suchrn ist. Deshalb, meine Herren, scheint cs mir ganz außcr Zweifel zu sein, wcnn man an eine Regelung der Arbeits- verhältnisse im Bergbau geht, das; man zunächst dahin zu streben hat, diesem Mangel, in dem auch in Zukunft zweifellos eine Quelle zu fortgesetzten Streitigkeiten liegt, Abhilfe zu schaffen, und daß man vorsckyreibcn muß: auf jcdrm Bergwerk muß eine Arbeitsordnung Vor- imnden sein, _ daß man frrncr, wruigstens in gewissen Umriffen, an- giebt, welchen Inhalt diese Arbeitsordnung Haben muß.

Ueber den ersten Punkt, über das obligatorische eincr Arbeits- ordnung, Herrscht, glaube ich, keine MrinungSVcrschiedenbeit im Hohen Hause; es fragt fick) nur, ob diejenigen Bestimmungen richtig gegriffrn smd, dir im I' 801) über den Inhalt der Arbeitöordnung gegcbcn find. Ich erkläre, meine Herren, das; das ein außcrordentlicb schwieriges Thema ist. Es haben sehr eingebrnde und außerordrntlich lange Vcr- bandsungrn mii den [oralen Bergbebördcn über die Frage statt- gefunden, die abgrgrbencn Gutachten stimmen durchaus nicht in allrn 5 unktrn übrrcin, und ich bekenne 9an weiteres, daß ich es schr wobl "ir denkbar [)altr, daß diese oder jene Bcstimmnng abzuändern ist. Inzwischen, meine Herren, können wir grwiffc Fragen, mcincs (Fr- achtens, nicbt auslassen, und insbesondere könncn wir die Fragen nicht

für „Handel und Gewerbe Freiherr von

auslaffen, daß für die Arbeitßordnung vorgeschrieben wird, in welcher Art und von wem das (Hedingc festzustelien ist. Bei der Unter- suchung über die Arbeitsrausstände im Jahre 1889 hat es sich, meines Erachtens, ganz klar ergeben, daß gerade bezüglich der Art der Fest- stellung der Löhne der Mangel an positiven Bestimmungen der Arbeiié- ordnung geschadet hat. Die Thatsache, daß dir Arbeitgeber und die Arbeitnehmer Verschiedener Ansicht über die Gedingeftellung waren, daß die Arbeiter sich ein ganz falsches Bild im einzelnen Falle machen konnten über das, was ihnrn zukam, ist nicht in Abrede zu stellen. Es hat fich iwrauögrstellf, daß iii den wenigen Arbeitsordnungen, in denen überhaupt in damaliger Zeit _ beute hat sich sehon manches in dieser Beziehung geändert _ Bestimmungen über die Verdingr Vorlagen, meistens nur Vorgeschriebrn war, daß da:“? Gedinge vom Bciriebsführer oder seinem Beauftragter: festgestellt wird. CrwaZ Andecm stand nicht darin. Wer derjenige war, der als der Brauftragtr deö' BririrbS: führrrs zu fungirrn battc, war nicht näher definirt, rs drstanden darüber Verschiedrne Ansichten. Es kam dor _ und es liegt auch in der Natur der Dinge __daß bei _er monatlich wirderkciirendrn Neu- rrgulirung drr Gedinge der Betriebsführrr selbst nicht in der Lags war, die Vor Ort-Gedinge' irstzuscizrn. Er kann das aus vhyfisckycn Rücksichten nicht frrtig bringen. Dic Folge war, daß die (Hedinge Vom AbtheilungZstcigrr 11811 rrgulirt wurden, daß sie spätrr cincr Rr- vifion unterworfrn wurden und hierbei Hin und wirdcr e*inc Abändr- rung rrfubrrn, nicht bloß zum Schlechtrn _ das will ich gl'cich de': mcrkcn _, sondrrn anch zum GUtcn. Immerhin war cs Üblich, daß der Vertrag, den der Abthciiungsstciger zunächst schloß, sich UUr als. einrn Vorläufiger! charaktcrisirte, daß er später durch die stillschwei- gende odcr ausdrückliche Sanction, die der Betrirbsfiilirer dazu gab, zu cinrm drfinitidrn wurde, Das grsckyab [i(iufig erst, nachdrm bereits; die «Hälftr der ganzen Monatszcit, für die der Vertrag abgrschloffen war, verlaufen war. Das ist krin günstiger Zustand; dcnn dir Klar- Hrit der Arbcitsbedingimgrn ist cine der wichtigsten nnd crstrn Vor- aussetzungen für Eine friediichr und vrrständigr Grstaltung des V?x- Hältniffcs zwischcn dcn Bergarbeitrrn und dcn Arbritgebrrn.

Habrn wir nun, wir gesagt, in drn Vorschriftcn, die wir Jhiirn vvrschiagcn in § 801) nicht übrrail das Richtige gegriffen, ich bin gern bereit, mit Jdnrn darübrr zu Verhandeln, dir Hauptsachr [»i'ttr ici) abrr unberührt zu [assrw daß nach Ykögiicbkeit in der Arbeitsdrdnung di? Bedingungen drs Arbeitsverhäitniffcs klargestrllt wcrdrn. Ick glaubs, wenn ich so den Grdanken dicsrs Paragraphen fasse, werde ici) einen großen Widerspruch bei 17611 Hrrrcn nicht finden.“

Es ist sodann erwäbnr worden, daß der Gcsrrzrntwurf wohl eine Erhöhung der REMS dcr Arbeitrr rntbaltc, daß Von einrm Schuß der Llrbritgrbrr abrr selir wrnig dir Rcdr sri.

Was die Frage drr Erhöhung der Rechte der Arbcitcr anlangt, so muß ick) sagen: eriwblick) kann ich dic Britimmungcn, die in dirfer Bezirbung vorlirgrn, nickyt finden. Das Einzige, was meines Erachicns als cssrntieik [)rrvm'zuhrbe'n ist, ist die obligatorischr Vor- schrifi, daß die großjäßrigcn Ardcitrr übrr drn Erlaß cincr Arbeits- ordmmg odcr iidrr cine Aenderung der Arbritsordnung gciwrt wcrden solicn, und in dicser Brzirßung bat mrinrs Erachtens dcr Hcrr Abg. Dasback) Unrrcht, irrnn er nicht finden kann, daß irgrnd einr Bcstiimnung Vorhanden ist, in dcr die Rechte: dcr Ardciirr drr Grnbcn crböN wordcn iind. Mrine Herren, ich muß zngcbrn: das ist eine Arudcrnmg der bisherigrn Gcseßgcbung. Diese Acndcrnng folgt abrr durckyaus drn Vorschriftcn, dir der Rcichstag in drr (Hr- werdrordmmgönochr fiir dic ailgrmcinrn Ardritrrdrriiälmisic grgrbcn bat, Und wir wrrdrn uns rann drck) 51: fragcn baden: Licgcii fiir den Brrgbau brsondcrc Vrrliäitniffr vor, dir Uns nötkiigrn, VM dcn Vor- schriftcn (idzugrbcn, dic" dic erorbrrrdnungxxnrvrilc fiir die in- dustricilc'n Ardcitcr übrrfmupr griroffcn [*at? Fri) msins, drr prcußisciyr Landtag soi[tr fick) diricm Gcscßrntwurf grxirnübrr iibcr- Hanpt so strllcn, daß er dirjrnigcn Bcstimmnngcn, dic dir Gcwrrbr- ordnung fiir dic indnstririlcn Ardriirr iibrrimupt fcstgcsrxxi iiat, auch fiir die Vcrgardciicr gcitcn wißt, iowrit iiicht dic brsrndrrrn Vrrbält- nissc drs Vrrgdancz iwtliigrn, drm dicscn Verliältniffrii ÜZ'ZUJLÜLU.

Mrinc Örrrrn, die Frage der Anisörimg dcr Arbritrr ist abrr nicht blos; in dcr (Ticwrrdrdrdiinngsnodrllr „zur Fragc iikkkillmkil; sie ist zur Fragc gckommrn iii drm vi'cni;iscl)r11Staatsratii, rinsr Körprr- schaft, Von drr Sir nicht brbaurtrn werdcn, dax“; sic" in iibcrstürzcndcr Wcisr iiber sociale Fragrn dcnkt. Trin Vrrnßifckxrn Staatsraii), an dcffrn Brrat'iiung iibrigenI einc Vlnzaiil drr Ht'kklii Mitglieder dirsrö Hauses tk)ci[gcnommcn [xirbcw ist dir Fragc drr Andiirung drr Arbritrr ansdrücklick) dorgclcgt wdrdcn. E: [nutri dic Frage*:

Ist mii Rücksicht aiif dic Eigenthiimlichkriri'n dss Arbeiter- dcrhäiiniffcs im Vcrgbau dic Fragc dcs Ei'iassrs nnd drs Inhalts dcr Arbritsordnniig Unabhängig von den fiir die anustrir im Ailgcmrinrn zu irrffrndrn Maßwgrln grsdndrrr nnd odnc ?[ufickind durch die LandrIgrscngdnng 511 rrgrln?

Die: Antwort [autor:

Die ArbSitIrrdnnng ist von dcn Yrrgwerföbcsiyrrn zu crit- wrrfcn, dcm zustäiidigrn Brrgrcdirrbcmnicn Wrzuicgcn, nachdem dir- scibc von drm Arbeitsranösckwf; drs Bérgwrrks oder, sofern rin solider nichr bcstckit, Von dcn scitens dcr Arbriter drsonders zu wäblcndcn Vrrtmurnsmäniicrn gepriift Und brgntachtcf worden ist.

“Sie schen, mrinc Hrrrcn, dic Vcstimmungrn, dir der Entwurf ent- hält, halten sick) ganz an das Gniacl)tr11 des prcus;isck)cn Staatsratbs. Ich mus; bemerken, dai“; nnr ganz vcrrinzrltc Stimmcn sich in ent- grgcngcsctztcm Sinne änfzcrtcn, dar"; insbesondcrc der in Lirrgsachrn altbcwährtc und [angrrfadrrnc ?)icfrrcnt sicb fiir diese Britimmnng ausgesprochen.

Es ist sodann drr Vorwurf rrbdbcn wordrn, das; dir Macht der Bcrgbcbördcn in dirsrm Gesetz zu weit angcdchnt werds. Auel) das kann ich nichr fiir zntreffcnd Haircn, insbrsondcrc nicht, wenn ich mir vergrgrnwärtigr, wie vor etwa 30 Jahr?" dir Verhältnisse in dieser Bczirhung bei uns [MM. “Ja war ja die Macht der Bcrgdedördrn einc ganz andrrr und ging wcit iibcr asics das Hinaus, was wir uns heutr drnkcn fönnrn. Ich bin weit davon rntfcrnt, darauf beute wiedcr zurückkommen zn wollrn, wenn ici) anch glallbß, daß drr Abg. Stöyrl nicht Unrrcht Hat, wcnn rr sagt, das; rin Theil der Bcrgarbsifcr wünscht, disse alten Verhältniss? wieder zu Haben; jcdrnialis ist das doch nur rin Tsl)ril. Dir Vcrbältniffe unscrcs Bcrgbaucs [)abrn sich in dicser Zeit so Verändert, dcr Aufschwnng drr Jndnstric ist so ricsrngrof; gcwordrn, daß brutc kcin Mrnscl) im Ernste nichr daran denken kann, daß ein Revierbramter, dcr Bcrgbramic des Staats, dcstiinmt, auf welchcr Grubr und vor wrlchcm Ort der Bergmann arbeiten, wann er angenommen und abgelegt werden, wrlchen Lol)" cr bekommen soll,