1892 / 79 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Urkundlich unter Unserer " suigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen nstegel. Gegeben Berlin, den 30. "rz 1J32. ([,.Z.) Wilhelm. Graf zu Eulenburg. von Boetticher. Herrfurth. von Schelling. IFreiherr von Berlepsch. Graf von Caprivi. iquel. von Kaltenborn. von Heyden. Thielen. Bo1se.

Verordnung

über das Inkrafttreten des Geseßgs, bqtreffend die Fürsorgde für die Wittwen und Watse_n der Geistlichen er evangelischen Landeskirche m den neun älteren Provtnzen der Monarchte, vom 15. Juli 1889 in der ProvinzWestfalen und der Rheinprovinz. Vom 30. März1892.

Wir Will) elm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. _ _ _ _ verordnen gemäß Artikel 8 des_Geyeßes, hetreftend dxe Fur: sorge für die Wittwen und Wai1cn der Gerstlichen _der evan- gelischen Landeskirche in den neun_ älteren Promnzen der Monarchie, vom 15. Juli 1889 ((He1eß:Samr_n_l. S; 139) quf den Antrag Unseres Staats-Ministertums fur d1e Promnz Westfalen und die Rheinprovinz, was folgt: Einziger Artikel. _ _

Das Gcseß, betreffend die Fürsor e für dte Wtitwezf und Waisen der Geistlichen dcr evangelis en Landeskirche _m den neun älteren Provinzen der Monarchie, vom 15. Jul) 1889 jritt in der 5TZrovinz Wgstfqlen und in der Rhempromnz mtt dem 1. Apri d. J. in Kxast. _ _ _ _

UrkundliY untcr Un1erer Fochstc1gcnhänd1gen Unterschrtft und beigedru em Königlichen nfiegcl. __ _

Gegeben im Schloß zu Berlin, den 30. Marz 1892.

8 W i l l) e l m. von BoettiYer. errfurtk). reiherr von crlep ck. von K_gltenborn. Vome.

Graf zu Eulenburg.

von Schelling.

Graf von Caprivi. von Heyden.

iquel. Thielen.

Auf thcn Bericht vom 7. März d. I. will Ick) dem Kreise- Jerichow 1 im Regierungsbezirk Magdeburg ge _en Uebernahme dcr chauffccmäßtqcn Unterhaltung der Cha1x_1ee von Ziesar nach Gör ke das Recht zur Erhghung des Chaunee: gelbes nach den Bejztimmungen des Ckxaunxchld-Tgrtfs vom 29. Februar 1840 (Ges.:Tamml. S. 94ft.) emschließltch der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusäßbchen Vor: schriften -- vorbehaltlich der Abänderung der jämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen * verleihcn. _ Auch sollen die dym (ThauffcegeldTarife vom 29. Fsbruar 1.840 angehängten Bestimmungen wegen der Chauffec-Polizsi-Vekgehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurück.

Berlin, den 16. März 1892.

W i l l) e l m 12. Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Königliches Staats:Ministcrium.

Der_Archivar zweiter Klasse 131113111]. anxad Panzer ist von Königsberg *L.:-Pr. an das Staatsarchw m Wiesbaden versetzt worden.

Finanz-MinisteriUm. Bekanntmachung.

Am 1. April dJJ. wird in Magdeburg ein Erbschaft?- stcuer-Amt und Stcrrxpclfichalat meu errichtet, wclchcs die Be: zeichnung „ErbschaftsxteuyrÄlmt und Stcmpclchalat 111“ führt.

Von dem gleichen Zeitpuykk ab WerNL die Geschäfts: bczirke der alsdann duselvst bestehenden drci Erbschaftssteuer- Aemter und StempelstScalate wie folgt abgegrenzt. Es umfaßt:

1) das Erbschaftssteuer- Amt und Skgmpelsxsmlat 1 den RégierUngsbezirk MagdeburZ, mit Aus1chluß der Kreise Wau lcbcn, Ascherslebkn, albe a. S., Jerichow ] und JericZow 11, fcrnsr den Bezirk des bisherigen Amts Elbingerode im Kreise Ilfeld und die Revisionsstellen in Braunscbwcig, _ "

2) das Ex“bschaftsyteuer-A1nt und Stcmpclnßcalat 11 den Regierungsbezirk Merseburg, mit Ausschluß der Kreise Sangethqusen, Mansfelder Gebirgs: Und Sckkrers, ferner die Nevi1ions1tellen in Anhalt, Altenburg und Gera,

3) das Erbschaftsstcucr-Amt und Stempc1fiScalat 111 den Regierungsbezirk Erfurt, ferner die Kreise Wanzleben, Aschers- leben, Kalbe a. S., Jerichow ], Jerichow 11, Sangerhausen, Mansfelßer (Zcbirgs: und Seekreis, Schmalkalden, Ilfeld, mit Ausschluß des Bez'xrks _des bisherigen Amts, Elbingerode, außerdem die Revuionsstellen in Cobur_, Gotha, Hildburg- hausen, Meiningen, Rudolstadt, SondersYaufen und Weimar.

Berlin, den 29. Märzß1892.

Der zinanz-Minister. Miquel.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Königliche KreisBauinspector _Gibclius ist von Osterode O.:Pr. nach Frankenberg, Regterungsbczirk Cassel, vxrseßt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Königliche Akademie der Künste.

Bekanntmachung.

Das Ergebnis; der laut Bekanntmachungen vom 4. und 13. November 1). I. für das laufende Jahr stattgeZabten YreiSbemerbungen um die Stipendien dcr Mi ael- - eer'schen Stiftungen im Vstrage von je 2250 „45. zu cinzr einjährigen Studienreise nach Italien ist folgendes ge; wenn:

3. Die Concurrcn _1_1m den Preis der ersten Stiftung für Maler mosaischer Confzcjston ist wegen Unzulänglichkeit der ein:

b. der Preis der weiten SÜYUUFL für Bildhauer ohne Unterschwdx des religiösen Vekenntni ck stimmt, ist dem

Bildhauer Wilhelm Kamm aus Hamburg, z. Zt.

in Berlin wohnhaft, zuerkannt worden. _

Berlin, den 29. MarZO1892. er Senat, _ Section für die bildenden Künste. C. Becker.

Die Nummer 6 der Gesey-Sammlung, welche von heute ab zur AUHgabe gelangt, enthält unter

Nr. 9513 das Gescß zur Ergänzung der Geseße, h_etrYxpd das Ruhe ehalt der emeritirten Geistlichen, vom_ 10._ arz 1880 (GeeFSamml. S. 216) und, betreffend dte Fuxsorge für die Wittwen und Waisen der Geistlichen der evangelrschxn Landeskirche in den neun älteren Provinzen der Monarchze, vom 15. Juli 1889 (Gcseß-Samml. S. 139). Vom 30. März 1892: unter

Nr. 9514 die Verordnung über das Inkrafttreten des Geseßes vom 30. März 1892 zur Ergänzung der (Heseße, bc- treffend das Ruhegehalt der emerttirten Geistlichen, vom 15. 1880 und, betreffend die Fürsor e für die Wittwen und Watsen der Geistljchen der evangelis en Landeskirche in den neun älteren romnzen der Monarchie, vom 15. Juli 1889. Vom 30. März 1 ; unter

Nr. 9515 die Verordnung über das Inkrafttreten des (Heseßes, betreffend das Ruhegehalt_der emexttirten Geistlichen, vom 15. März 1880, sowie über dre Auflö1ung dcr Emeriten- Unterstüßungsfonds in der Provinz Westfalen und der Rhein: provinz. Vom 30. März 1892; und unter

Nr. 9516 die Verordnung Über das Inkrafttreten des Geseßes, bxireffend die Fürsoxge für die Wittwen und Waisen der Geistltchen der evangelischen Landeskirche in den neun älteren Provinzen der Monarchie, vom 15. Juli 1889 in der Provinz Westfalen und der Nhemprovinz. Vom 30. März 1892.

Berlin, den 31. März 1892.

Königliches Gcstß-Sammlungsamt. In Vertretung: Webcrstedt.

Yichiamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 31. März.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen Rute von 101/2 Uhr Vormittags ab die Vorträge des Kriegs: "misters von Kaltenborn und des Chefs des Militärcabinet-Z von ahnke entgegen. Um 1 Uhr ertheilten Seine Majestät dem Präsidenten des Abgeordnetenhauscs von Köller forme dem Landesdirector Freiherrtz von der Golß und dem „Vor- sißenden des Provinzial-YuMchuffcs, Landschafts-Dircctor von HOLZ Audienz.

Das Armce:Verordnun sblatt veröffentlrcht nachstehende Merhöchste Cabinetsordre 1": er die Anlegxxng von_Tra_u_cr für den verstorbenen General der Jnfanterre zur DrSpofttton von Alvenslcbcn: _

Um das AndenkM ds?“ verstorbénen Generals der Infanterie “zur Disposition Pon AlvcnsLebLn, dcs langjähri 611, durch Hervorragende Lkiftungen im Kriege wie im Fricdcn auSgezci :zeten commandircnden Generals des 111. Armcc-Corps, zu eHrczn, bestimme Ich Hierdxxrck), daß sämmtliche Offiziere dieses Armce-Corps Mi Tage und diejemgcn desLeib-GrenadiewRegiments Köningicd-rick) Wilhelm 111. Z1. Branden- burgisches) Nr, 8, 3 ]8- RÜTS NUM der Vsrcwigtc ge fanden haf, fisben Tage Trauer (5719: um den linken Oberarm) _anzulegen Haben. Außerdem bat eine Abordnung des chiments, be1tch€nd aus dcm Commandeur, 1 Stabsoffizisr, 1Hauvtmann,1 Premisr- und 1 Sécond- Lieuténant, an der Leichsnfcicr in Berlin Theüzunebmen. Ich kc- auftraqe Sie, dies der Armee bekannnt zu machen. Bcrlin, dcn

28. März 1892. Wilhclm. An den KriegÉ-Minister.

Wie wir hören, ist es richtig, daß der Staatssecretßr des Innern, Staats:Ministcr vou Boetticher an Allerhochstcr Stelle die Entlassung aux“; den von ihm bekleideten Aemtern erbeten hat. Aber wir dürfen hinzufügen, daß Seine Ma: jestät der Kaiser und König das Gesuch in einem huld- voUcn Handschxeibcn ab ulehnen geru t hat. Seine Majestät hat dem Minister den 3 *unsck) zu er ennen gegebcn,_ ihn in seinen derzeitigen Stellungen im Reich und in Preußen ver- bleiben zu sehen.

In der gestern unter dem Vorsiß des Vicc-Präfidentcn des Staats-Ministeriums, Staats-Ministers Dr. von Boetticber abgehaltenen Plenarsiqung crtheixtx der Bu11des_rath dem (Heseßentwurfe, betre end die Feststellung des Reichshaus: halts-Etats für 1892/93, hängenden Anleihe: (Heseßentwurf, _fcrner dem Entwurf eines Gestßes, betreffend die Emnghmen und _ Au?-

aben der S ußgebietc, und _dem HauHhaltS-Etat fur dte Ychußgebiele ür 1892/93 in der vom Reichsxag beschloffqncn assung die Zustimmun . Sodann wurde_uber die (Hemer 8 ajestat dem Kaiser fur die_Befeßung emer An ahl von Mit liedsstellen beim Reicth-Verstcherungsamt zu unter rettenden Vor chläge Bcschluß gefaßt.

Heute trat der Bunchrath abermals zu einer Plenar- sißung zusammen“. -

und dem damit zusamm9n-

Heute Mijtag um 12 Uhr fand im Reichstags ekzäude (Saal der Burxdxsraths-gusschüffe) eine Sitzung des etchs: bank-Curatoriums statt.

Die vom Neichskawlc'r ernannten, verschiedenen Bcrzxfs: kreisen angehörigen itgliedcr der _Borfen:E13que-tc- Commis s ton sind von dem_ Vorftßenden, Nerchsbank- Y_räsidenten ])1“. Koch zum Vegmn ihrer Bexathungen auf

ittmoch den 6. AprÜ Vormittags 11 Uhr, m den großen

gelieferten Arbeiten resultatlos verlaufen;

SiYUngs aal des ReiÖsbankgebäudes eingeladen worden.

!

Stell'vertteter- des Vorfißendey ist der_ Gehe»: Mr- „WUW- Rath Gump, als Protokollfuhrer smd zugeordnet die erichts- Affefforen Endemann und Eschenbach.

Die Commissioy für die zweite Lesung des Entwurfs eines Burgerlichen Geseßbuchs erledigte- in den Sißungen voxn 28. und 29. März zunä ft den Jestöäe; Vorschriften uber den Erbschaftskauf ( § 488

ts . .

Zu einer eingehenden Erörtexung gab die im § 491 c: regelte raée Veranlassung, immeweit der Verkäufer für je vor A schu des Kaufs eingetretenen Verringerun en oder Vetsch cchterun cn von Erbschafthcgenstän cn dem Käufer zu einer achistung verp ichtet ist. Der Ent- wurf be chränkt dic Erfaßpfltcht auf die e, wenn der Verkäufer Erbsxha Sgegcnstände verbraucht oder über solche unentgeltlich vxrfugt hat. _ Von verschiedenen Seiten war dageZen beantragt dxe Er_saßpfltcht des Verkäufers zu erweitern, ins esondcre einé Verpflichtung des Verkäufers zum Werthersaß auch dann an: zuerkennen, wenn durch sein Verschulden vor Abschluß des Kaufvertraes Erbschafthqenstände untergegan„ en oder ver: schlechtert_md oder WYnn er Untergang oder ie Vcrschlcck): terun?) _mcht a_uch _be1_dem Käufer eingetreten wäre. M Mehr ert entschted_ s1ch fur den Standpunkt des Entwurfs, jedoch mxt der Mod1stc_atton, daß her Verkäufer auch zur Ersaßleistung wegen dcr_ von [hm vor Ab1chluß des Kaufes verbrauchten odcr unxntgeltltch veräußerten Erbschafthe enstände dann nicht ver- pfltchtct sem soll, wenn dem Käufer ei Schließung des Ver: trages der Verbrauch oder die unentgeltliche Veräußerung bekannt war. Abwetcßend von dem Entwurf 491 Abs. 1, Y_495) wurde ferner eschloffen, daß die auf die Zeit vor dem

dschluß“ des Kaufs fallenden Nußungen, mit Einschluß d_er Fruchte dem Verkäufer verbleiben, andererseits die auf dtesc Zci_t faÜenden Lasten von dem Verkäufer getragen werden 1ollen. Die von der Gewährleistutx Spflicht des Verkäufers Landelnden §§ 492, 493 " den mit dem Zusaß gene migt, daß die im Verpflichtung zur Gewährleistung sich auch auf Aus: gletchungsansprüche von Miterben egen dcn Y_crkäufer erstrecken soll. Der § 494, welcher be timmt, daß mtt dem Abschluß des Kaufs die Gefahr auf den Käufer 11621",th und von diesem Zeitpunkt an die Nußungen dcm Käußcr gebühren, erfuhr keinen Widerspruch. Finzuge "gt wurde, daß andererseits von da an der Käufer ie La ten zu tragen_ hat. Auch der § 495 wurde insoweit, als er dem Käufer dre Verpflichtung auferlegt, dem Verkäufer gegenüber die Na_chlaßverbindlichkciten und die von der Erbschaft zu entrtchtenden Abgaben zu tragen, sachlich nicht beanstandet. Dagegen führte die Vorschrifx des § 495 Saß 4, daß, soweit der Verkäufer eine dem Käufer zur Last fallende Ver: pflichtun„ vor Abschlyß des Vertrages erfüllt hat, ihm de_r Käußcr zur Ersaßlerstung verpflichtet ist, in Verbindung m1t dem ,' 496, nach welchem der Käufer dem Verkäufer die vor Abs luß des Vertrages auf die Erbschaft gemachten nothwendigcn und nüßlichen Verwendungen Erfaß zu leisten hat, zu einer lebhaften DiScusston, da von verschiedenen Seiten befürwortet wurde, im Anschluß an das preußische Recht in den bezeichneten Richtungen dem Käufer ei1_1e Ersaßpfticht ni t aufzuerlegen, DTS Mehrheit schloß sich ]edoch dem Stan : punkte des Entwurfs an. Auch die das Verhältniß des Käufers gegenüber den Nachlaßgläubigern sowie das Inventarreét und die' daraus sich ergebenden Befug- nisse, den Nachlaß onkurs zu beantragen u. s. w., regelnden Vmächriftcn der §§ 497, 498 fanden im wesentlichen (Zu: stimmung; doch erachtete man -- abweichend von dem 1t- wmf - es für erforderlich, auch dem Verkäufer wegen dcr ihm nach 6 495 zustehenden Ansprüche das Recht, den Nachlaßéonkurs gegen den _Käufer zu beantraxZen in gleicher Weise beizuleY, wxe wenn er Nach aß: _läubiger wäre. Eine Zänéung erfuhr ferner der , 498 durch Anfnahme einer 5 or chrtft, welche im Jntereffe dcr Nachlaßgläubi er den Verkäufer vcrprichtct, unver üglich nach dem Abschlu des Kauxs dcm Nachlaßgsricht eine Frhrift- liche Anzeige von dcm Kan unter Bezeichnung des Käufers zu machen. Gegen den fachlichen Inhalt des § 499, welcher den Fall einer infolge des Erbfalls in der Person des Käufers eingetretenen Vereinigung _ciner ; orderung und Schuld u. s. w. betrifft, erhob stck) ke'm Yidersprch. Ebenso wurde der § 500, welcher dte-Vorschriftcn Über den rbfchafts- kauf für entsprechend anwendbar erklärt, wenn die Veräußerung einer Erbschaft Ge enstand einxs anderen Vertra S, ins- besondere einer S cnkung, Ut, fachlich genehmigt. agegen wurde der von der Vcräußerun des Vruchtheils einer Erb: schaft handelnde § 501 als cntchrlich gestrichen. _

Dcr § 502, welcher bestimmt, daß auf den _Tamch- vertrag die Vorschriften über den Kaufvertrag ent1prcchcnde Anwendung fjndcn, gelangte nach dcmEntwurf zur Annahme.

Aus amerikanischen Zeitungen ist neuerdings in deutscke Blätter die Mittheilung übergegangen, es habe der für die deutsche Abtheilung auf der Welt-Ausstellung _in Chicago im Industrie ebäude aUSetsebcne Raum dadurch eme Eins ränkung erfahren, deutschers eits dieser Raum durch eine 5 n ahl von Wegen ersplittcrt wordenfei. Diese anzxabe trifft ni t u, da auf deu1?cher Seite eine Wegeoertheilung uber- haupt no nicht erfolgt ist. Im Gegentheil ist der dcutjche Commissar bemüht, Ersatz für denxcnigen Raum zu beschaffen, wel er dadurch in Ausfall gelangt ist, daß die am erikanis che Austellungsbchördc mehrere he'dcutendc Wege, die nach dem in Amerika außgcarbencten Plan an _ der deutschen Nb- theilung enjlang und durch dieselbe htndurchführen sollerz, in den der dcntschen Industrie zugewiesenen Plaß _m1t cingerechnet hat. Um dicse und andere Fragen zu erledtqen, ist seitens der ReichWcrirctung die Entsendung eines Technikcrs nach Amerika erfolgt, und nach den vorliegenden Mittheilungcn darf angenommen werden, daß die entstandenen Zweifel Wer- durch b'nmen kur cm ebenso beseitigt sein werdcn, wie es, dank dem seitens der .lusstellungsorgane stexs bewiesenen Entgegen- xthhnwms hinfichtlick) aUer bisher aurgelauchtcn Fragen ge-

2 en it.

Der Finanstinistcr haldie Provinzia[:Steuer:Directorc1r ermächtigt, in en Brennereien die AuYellung «von Ge- fäßen zum Kochen und Entbittcrn der Zur iehfutterung. bc timmten Lupinen unter folgendcn Bed ngungen zu gestatten:

zessin Christian zu Schleswig-Holstein treffen morgen

§ 492 ?“"bestimmte '

“UNd sind in erhöhtem Grade auf etrcten. Sie_ dauern seitdem

1“ die _Buvillig'ung ist stets widerrufliZ

2; 'auf Seite 4 in Spalte 1 d_es Betxt “Janes ist die Zahl und Art der zur Entbrtterung der Lupmen dxenen en Gefäße, _sowie die Zeit, in der die EntbitjerunT stattfixden soll, anzugeben,

3) die fraglichen (H„erathe durf_en enttveder nur unzerkleincrte Lupinen enthalten, oder mussen leer sem,

4) nach erfolgter Entbttterung müssen die Mveichten Lupincn so- gleich aus der Brennerei entfer_nt werden; _

So ern „besondere Umstande voxltegxn, smd weitere Sicher: heitSma regeln anzuyrdnen. SVWLU nicht besondere Bedenken obwalten, tst aueh dle Benn ung außer Gebrauch befindlicher Maischbottiche zu dem vorge achten Zwecke zugelassen worden.

Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prin-

Abend 10 _Uhr 32 Minutekz auf_d9m Bahnhof Kriedri straße hierselbst em und nehmen tm Komglichen Schlo 6 Wo nung.

Der Kaiserliche _Gesandte am Königlich niederländischen Hofe, Gehezmx LeggtxonsMatl) Graf zu Ranßau hat einen ihm AUerhockYt bexvrlltgten kurzen Urlaub angetreten. Während seiner Abwe enhert vom Haag fungirt der Legations:Rath Freiherr „von Gaertner:(§3riebenow als Geschäftsträger.

_Der Bevollmächtigte zum Bundcßrath, Fürstlich schwar : burgtsche Staats-Mnnster von Starck ist von hier abgerei t.

Der Gesandte der Reyublik Ha'jti am hiefigen Allcrhöchsten Hofe Delorme _hatBerltn für emigeZeit verlassen. Während seiner Abwesenheit fungirt der LegationZ-Sccretär Duvivier alt:; Geschäftsträger.

S. M. Kanonenboot „Iktis“, Commandant Capitän- Licxtenant Müller, ist am 29. März in Shanghai einge: tro en.

Das Kreuzer:Geschwader, bestehend an?- S. M. Schi'en „Leipzig“, „Alexandrine“ und „Sophie“, Ges mader:Cl)ef Contre:Admiral von Pamels , ist am 29. Mär in Mozambique eingetroffen und beabXchtigt, am 2._) Apri über Lindi und Ouiloa nach Dar-eeZ-Salam zu ge en.

S. M. Kreuzer „Habicht“, Commandant Corvettcn- Capitän Heßner, ist am 29. März in San Paolo dc Loanda eingetroffen und geht am 3. April nach Togo.

Bayern.

München, 30. März. Die Kammer der Abgeord- neten hat Heute, wie der „Köln. Ztg.“ berichtet wird, den Gejeßentwurf über die Erweiterungs: und Neubauten auf den bestehenden Staatsbahnen mit dem Gesammt- bctrgg von 20770000 „Fé- einhellig angenqmmcn, darunter 4365000 («_ fur eine neue Central:Wcrk1tätte in Weiden, 640000 „jk: fur de11_Bau von Arbeiterwohnnngen bci vsrschie; denen Central:Werk1tätten, 246000 „M. für Elektrische Beleuch- tung des Bahnhofs Gemünden,

Sachsen.

_ Drcßden, 30. März. In der [Wutigen Sitzung dsr Erxxcn Kammex gelangte KUZ dem Referat des „Dr. J.“ Zunachst Her Bertcht_ der dritten eputation über den Rechen- ch_aft§bertcht auf die: Jahre 1888 und 1889 zu Berathung. DLL Kammer beschloß auf Antrag der Deputation ohne weitere Debatte, der Rxglerung Entlastung zu crtheilcn. Auf NUtrag der ersten Dep1tt_ath1 beschloß die Kammer, nachdem Staats-Minister 131“. Schumg s1ch_zu_ der Angelegenheit geäußert hatte, bei thren Bes luffcn ht_nstchtlick) des Entwurfs eines Gcscßes Über dte_ Dtcnxoerhältmffe der OrtsgerichtsPcrsonen stehen zu bleiben. H1erauf e_xledi te die Kammer die KapiTel des Staats- haushalt§:Etats _fur 1 92/93, Landeslottcrie, Lottcriedarlchns- kgffqund angeme'me Einnahmen bei dcr Kassenverwaltung, indsm ste d_1e _betreffendcn Beträge auf Antrag der zweite'n DcPUtation bewxlltgte, nachdem Freiherr von Friesen die Gründung einer Landxshypothekenbank in Verbindung mit dcr Lotteriedarlchns- kaffe m Anregung ebracht hatte. - Die Zweite Kammer [Yhnte auf Antrag er Mehrheit der FinanzdepUtation .4 nach l_angcrcr Debatte den Beitritt zu dem Bcschluffc der Ersten Kammer nach der Regierungsvorlage für die geistlichen Stellen sechs AltersZulagen zu bewilligen, mit 41 tegen 23 Stimmen ab und beschloß einstimmig die Aufrechtcrba tung ihres früheren VEschlysses, nur fünf AltLrSzulagcn zu bewilligen. Dagegen trat dre Kammer dem von der ErstonKammer angenommenen Antrags des StaatS-Ministers a. D. von NostiZ-Wallwiß auf AUfhebung dcr Ephoralgebübren einstimmig bci.

Baden.

KarlSruhc, 30, März. Seine Königliche Hoheix _der

Großherzog ist der „KarlSr. Z.“_zufolgc nych _qc_ndth1gt, das Bett zu hüten; auch tritt der Husten zmtweiw hcfttgcr gn: grexfcnd auf; gleichwohl verläuft die Lösung des Katarrhs tm Ubrrgen regelmäßig und befriedigend. _ Ihre Könithche Hoheit dic Kronprtnzemtn von Schweden un Norwegen hat nach den hier cingetrchnen Nachk1chten ihre Nilreisc beendet und in der Nähe von 'airo Aufenthalt enommen, mo fie bis zum 26, Apri[ zu bleiben cdenkt. A sdann beabsichtigt Ihre Königliche Hoheit nach ÖUWPU, und zwar zunächst nach Süd-Jtalien, zurückzukehren. Das Befinden dcr Kronprinzessin ist durchaus befriedigend.

Hessen.

_Darm_stadt, 30. März. Seine Königliche Hohett Her Pkln __Hemrich von Preußen ist heute Abend von hter nach * _1lhel1nshaven abgereist.

_Seme KönigliYe Hoheit dcr Prtnz Alfred m_)n Edmburg hatte si , wie die „Darmst. Ztg.“ meldet, bereits a„Uf der Reise von Coburg hierher am 16. d. M. unwohl ge- fühlt, ebcnso am folgenden Tage. Am 17. d. M. Nach: mtttagjs) wyrde der Großherzogliche Leibarzt, Gehetmer Rath 1). Etgcnbrodt gerufen. Von diesem wurde das Be: stehen xmer Entzündung des aufsteigenden Dickdarms un_d des Vluxddarxns festgesteUt. Am 18. spät Abends fand_ dre erste Comultatton mit dem Geheimen Medizinal:Rath 1)1'. RacZel aus _Gteßen_statt. Die KrankheitserschcinunZen hatt-Zy nch ZU dl,?ser Zett bereits erheblich gebessert. iese Benerung at bls zum 22. d. M. an chalten: hierauf haben die anfangs vorhandenen KrankheitSe cheinungen wiederum zugenommen

unverändert fort. Die Krankheit ist nicht ohne Gefahr. Die Gxnxfup kann erst rzacb Wochen erwartet werden. Ihre Komgl1_ en Hoheiten dle Prinzessinnen Alexandra und Beatrtce von Edinburg werden heute Abend hier ein:

treffen. * Sachsen-Colmrg-Gotha. Goth_a, 30. März. Der Landtag hat nach mehrtägiger Debatte dte _GehaltSLcala für dre Volksschullehrer nach den Regterungsvor chlägen angenommen.

Bremen.

_ Bremen, 30. März. In der heuti en Sißung der Burgerschaßt wurde, wre „W. T. B.“ me et, der zwischen Yremxn mx Preußen vereinbärte StaatSvertrag ztber dle GebtetSubtretung und den Ausbau des Kaiserhafens m Bremerhavxn auch fur Marinezwecke ohne Debatte mit großer Mawmät genehmigt.

_ Elsaß-Lothriugeu.

Nr. 5 des „G_e_se?_blatts für Elsaß:Lothringen“ vom 30. März veroftcnt tcht das (Heseß, betreffend die Test- stellurxg des Landeshaushalts :Etats von El aß: Lothringen für das Etatsjabr 1892/93, welcher

in EinnaHmc und Ilusgabc auf 50849080 .“: festgestellt ist.

Oesterreich-Ungarn.

_ Te; Kaiser ist heute früh von Budapest wieder in Wtcn emgßtroffen.

Der Frnanz:Minister hat für die in den nächsten __18 Y_qhxsn vorzunehmenden Umbauten in Wien Steuerfreiheit

erm lg.

Jm un arischen Unterhause hat gestern die Be: ra_tl)ung dxs ukzgets begonnen. Der Referent egedues xmes daher auf dre Erhaltung des Gleich ewichts xm Budget 1x1nerhalb der leßten drci Zaire, sowie au? die Nothmcndigkeit einer ferneren Erhaltung [Hin und hob hervor, daß die Valutarcgulirung die ganze Kraft des Landes in Anspruch nehmen werde.

Großbritannien mcd Irland.

Zn Stafford hat gestern der Prozeß gegen die sechs Ferwncn begonnen, welche wegen eines anarchistischen _o1np[_ots verhaftet worden waren, das man, wie 1". Zt. be: rtchtet, m Wallsall in Staffordshire entdeckt hatte. Der Genexal-StaatSanmalt Webster vertrat, wie dem „W. 2. B.“ gemeldet wird, die Ankla c in eigener Person, woran? geschlossen wird, welche Wichtig eit die Regierung dem Pr_ozc_s1x_betle?t. Webster betonte in der Anklagercdc, daß der 10c10l1stl1ch6 C ub _m Wallsall, dem die Angeklagten an ehörten, unzwsxfclhaft Beztchungcn zu dM Mropäischcn anarZistifchcn Gesell1chaftcn unterhalten habe. _ Ww man der_„Mgdb. Ztg.“ aus London berichtet, soüen mfolge _?cr dortt cn Ankunft flüchtiger französischer- An_arch1_xten von cn Zollbehörden in den britischen Sce- häscn_ dle zur RIZR! der Londoner T-11nan1it:Attentate angeord- yet_c_n strengen -- aßregkln geganinschmuggclung von Spreng- 1t0ffcn wieder in Kraft gcscßt werdcn.

Schiveiz.

T_er Zusmnmcmrikt der österreichisch : ungarischen un_d 1chweizcr_ischcn Delegirten ur Berathung eines ztmschsn _dcn bctdcn Staatxn abzuschlickYLnden Vertrags über dis _Nhext1re:„_nlirung steht der „Pol. Corr.“ znfolgc im LaUse dcs Frnchahrs zu erwarten. Da die beiderseitigen Re: gjexungxn m allen Hauptfragkn der An eleqenhcit grundsäßli cmtg seren, [affe stck) dcr'endgültige Ab chlxkf; des Vertrags fat mit Sichcrheit voraussehon. Dic Conferc'nz der Delegirten wird in Wien stattfinden.

In dem Znsaßartikel zu dem am 10. Dezember 1891 in Wien untcrzcichnctsn ncucn schweizerisch-österreichischen Handelsvertrag ist, der „N. Zurck). Ztg.“ zufolge nacb- stehende Bestimmung enthalten:

„Dis ch schn*ciz€risck)€n Militärpersonen in Disnst-

klsidung - mit odsr oknc Bkwaffttung - bsi Passirung 755 auf österrcichischM1GCbikt gelegkncn Tbeils dcs WEISS Von dcr ehemaligen Altfinstcrmünzbrücke übkr dcn Schalkcl- oder S ergcnbof nach Spißkrmübl zugcsickpsrtc Befrciung Von der Revision is an diE Bedin- gung gkknijpft, daß fick) die bcfrcffc'ndcn Pcrsonen bci dcm österreichi- schc'n Zollamt Spißcrmübl und dem ncu zu crrichtcndcn österreichischen Zanmt _Sckyalkelkzof durch cin Cartificat der hierzu ermächtigten sckzjvxizxrißchgn _Organc darübcr anéwe'ifcn,_ daß sic cntwodcr zur Z).) ilttardiknstlemtung in dcr Schwsiz cinbcrurcn smd, odcr von dsr- sclbcn in ihrs Wohnstätte zurückkchrcn.“ Nach einem Beschluß des Bunchraths werden in Aus: führung des Erlaffcs vom 8. Januar 1892 über die Ver- theidiqung der Gotthardbcfestigung vom 28. April bis 15. Mai auf dem Gotthard die ersten Uebungen mit Pofitions-ArliUcrie und vom 9. bis 19. Mai Sappeur: und Pionierübungen abgehalten werdsn.

Parlamentarische Nachrichten.

Zn dex heutigen (208) Si ung des Reichstags, welcher die Staats1ccretäre ])1'. von oetticher und Freiherr von Mal ahn bciwohnten, wurden in dritter Berathung die Ucbcrrchk der Rcichs:Ausgaben und -Einna men für das Etatsjahr 1890/91 den Anträgen der echnungs- commisfion gemäß, die von den Abgg. Möller (nl,) und Rösicke (b. k. .) beantragte Novelle um Unfall- versicherungSge_ , yer (S_cseßentwurfz über den BelagerungSzujtand tn Elms; : Lothringen auf Grund der _Yeschlüffe der zweiten Berajhung, dcr Nachtrags: Etat, betreffend den Bau strategischer Eisenbahnen und der Geseßentwurf, betreffend die Vergütung des Cacaozolls ei_ der Ausfuhr von Cacaowaarcn, ohne Ve: sprechung endgültig genehmigt.

Sodann wurde der Antrag des Abg. Auer (Soc.), bc: treffend die Uebernahme der Verwaltung und des Eigenthums dcs Apothekenwesens durch das Reich, dessen Berathun fortgescßt werden sollte, ebenfalls ohne Be“- sprechunq abgele nt. * Auf Antrqg hes Abg. Grafen von Ballestrem (Centr. ) wurden als Mttglteder der Commission für Arbeiter- statistik durch Zuruf folgende sechs Abgeordnete gewählt: Biehl und Hxße (Centr), 1)r. Hartman11:Plaucn (cons),

wo der Reichstag nicht versammelt ist, nöt ' en alls Stell- vertreter für die Genannten zu berufen. hig f

Auch d_er_ Geseßentwurf, betreffend die Unterstüßung von _Famxlten der zu Friedensübun en einbe- ru_fenen Mannschaften, wurde mit großer ehrheit in drttter Berathung genehmigt, obwohl der Staatssecretär [)]-. v_on Voetttcher die finanziellen Bedenken egen die. Beschlusse, die er bei der zweiten Lesun geäu ert Latte auch heute; aufrechterhielt und die Geneigt eit der ver ün- hexen Regxerungcn, die Militärverwaltung unter allen Um- xtanden _mrt 3600000 „M mehr zu belasten, nicht in Aussicht stellen, ]edoch zur - eit nicht in ihrem Namen sprechen könne.

bg. Ggmp _( p.) forderte auf, die Beschlüsse des Reichs: tags, faUs ste mtt denen der zweiten Lesung übereinstimmen wurden, abzylehnen; die Abgg. ahn und ])1'. Hart- mann _(cpm), Freiherr von uene (Centr), ])1'.

Bu_bl (nl,) und Sin e_r (Soc.) erk ärten, aus ve chiedenen Gxunden an den Beschusscht- der zweiten Lesung fest alten zu mussen, und somit wurden ste endgültig genehmigt.

Von _dcr Bcrathung der Petttioncn, die an der Tages- oxdnung standen, wurdc Abstand genommen u damit war dte ngeSordnung erschöpft.

_ Htcrauf gab der Präsident die übliche Uebersicht über die Geschäfte des „James.

_ Der Alters-Vräsident des Hauses, Abg. Freiherr von Tc_ttau (cons) sprach dem Präsidenten unter allgemeinem Beifall des ngses den Dank aus Ür scinc treue, sachgemäße und unyqrtetiyche Leitung der Ges äfte.

_ anstpent von Lßvsßow erblickte in dieser Anerkennung ctnc rczchltche Ent chädtgung für die Mühseligkeiten, die seine Amtsfuhrung i m auferlegt habe. Er dankte seiner: fett?- den bei en _ Herren Vice : Prästdcnten, ins- beson_dex§ dem Ersten Vicc:Präsidenten, den Herren Schmftsußrern und den .Herren Quästoren für ine treue Muhcwaltung in der Führung der Präsidialgeschä e. Er hat das Haus um ein freundliches Andenken und schloß unter dem allgemeinen Beifall mit dem Ausdruck der off: nung, dte Mitglieder des Hauses in der nächsten Tagung stets recht vollzählig versammelt zu finden.

Sodann ergriff der Staatssecrctär 131: von Bocttichcr das _Wort, um folgende Allerhöchste Botschaft mit: zuthctlen, dercn Verlemng die Mitglieder stehend anhörten:

Wir Wilhelm, von Gottss Gnadkn Dcutschsr Kaiscr

und König Von Preußen, tbun kund und fügcn Hiermit zu wissen, daß Wir Unseren Staats- skcrctär dss Innern, Staafé-Minifter 131". von Bocttickye'r ermächtigt kwben, gkmäß Art. 12 Mr Verfassung die gkgcnwärtige SiHung drs Re'icbstags in Unscrctn nnd Unscrcr vsrbündktkn chicrungcn Namcn .*.m 31. März d. Zs. zu schlicszc'n.

Urkundliä) untcr Unserer Höckystsigcnkändigcn Untcrschrift U::d beigcdrucktem K'aiscrlichcn Jnficgcl.

Gkge'ben im “Schloß zu Bkrlin, ksn 30. März 1892.

Di]: Allcrbhchste Botschaft trägt die Unterschrift Scinexx Maxcstat dcs KaiWcm und dis Gegcnzeichnung des Reichs- kanzlcrs.

_ _Ter StgatIFecretär übexreichtc das Original der Aller: hochyxcn Votxcha'st dem Prändcntcn Und erklärte auf Grund der _ihm erjheiltcn Ermächtigung im Namcn dkr Ukrbündeten Regrcrungen dic Sißung des Reichstags für geschloffen. _ Um 12 Uhr 50Minutcn schloß der Präsident dic Sißuna mrt folgct_1_dcn Worten: Msinc z" crrcn! Wie wir zusammsn“: etreten___ 11115 und rkdlick) gear cite't haben für das deutsche olk, sur Kaiser und Reich, so gelten unsere [EZM Worte dem Hohen „Herrn, in dem Volk und Nsich sick) vcrkorpcrn, mit dem d_as Wohl und Web? dcs Vatcrlnndcs cng verknüpft ist, den Gott 1cgnen und_ erhalten wollc. Sein? Majcstät der Deutsche Kaiwr und König Wilhclm 11. von reußcn, Er lebe hock)! (DicMitgliedkr dcs Hauses battcn Ächf erhobcn und stimmten dreimal begeistert in dicscn 111 ein.)

- In Jer hcut'xgexx (10.) Sißung des Herrenhauses, wcl_cher Hre__»taats:M1nixtcr Ministcr des Innern Herrfurxb, Ju1t1z:thster [)x'. 11011 Scbc [ling, Minister für Landwirtl): schaft, Tomäncn und Forsten von kadcn, (Tulms-Ministcr ])1“. Bo sse und Commiffaricn bciwohnten, wnrde die Z vc ( ial: berathung dcs Staatshaushalts-Etats bcim EM dcr Justizverwaltung fortgssctzt.

Auf emx _Ynfragc dcs Freihcrrn von Turant crklärtc der Justtz:Mmr1ter 1)1'. von Schclling, das; er béstkkbt gc: wesen sci, einc Trennung dcr ]Ugcndlichcn (HZcfangcncn von den anderen hcrbcizuführcn, dock) sci dic gründliche Läsnng der Frage nur durch thchsgcch möglich.

_ Gchcimc'r_Tbcr:Ju1tjz-Rath Starckc fügte hinzu, daß Yxc m'ucn GcrängniUc yämmtlick) für Einzelhaft eingerichtet xexcn.

_ Graf Hohcnthal crklärtc sich dnrch dic gcstrigcn AUE; fuhrungkn des Ministers bcfricdigt.

Obsr-Bürgermcister Vöttichcr empfahl dringend cincn Neubau ch Gcricht§gck§äudcs in Magdeburg.

Geheimer Ober-Justiz-Natk) Starckc sagte zu, allss da: für zu thun, was möglich sei.

Prin zu S chönaich:C arolath dankte dcm Minister für seine Vcréügunq in Betreff der Ma]cstätsbcleidigungsprozcffc, wic ste ähnlich auch in Sachssn vor langen Jahren cr: lassen sei.

Der Etat dcr Justizverwaltung wurde bewilli t.

Beim Etat dcs Ministerßums des Innern LZefsrr: wortetc Graf Dönhoff:Friedrichxtcin die Theilung des Re- gicrungsbc irks Kömgsbcrg. Dcr inistcr des Innern Herrfurth erklärte sich pkk: sönlich damit einverstanden, da eine Theilung sowohl im Interesse der Beamten als der Bevölkerung nothwendi sei. Doch wäre das Bedürfniß in Brandenburg und Sch?es1cn noch dringender. Um überakl lcicbmäßig m diesem Sinne vorzugehen, wäre eine Million ark nöthig, die jedoch der Finanz:Minister nicht bewilligen wolle.

Graszvon Schlieben und Freiherr von Solcmacher i_raten e cnfalls für die Theilung des Regierungsbeztcks Köni sbcrg ein.

„Ierr von Woyrs beklagte die Verminderung der Zahl der EhrenamtSvorstehcr, enen eine zu roße Geschäftslast auf- gebürdet sei, was auch WLW: von Kleth-Neßoxv bestäti te. Der Minister des nnern Hsrrfurtl) bestritt, da die Verminderung aUqcmcin eingetreten sei. Es komme dabei lediglich auf den LandratkD an, ob dieser lleber Ehrenamts-

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mit kleineren oder größeren S wankungen m ihrer Stärke

])]: irßch (dfv), Siegle (nl,) und Schippcl (Soc.). Der - räUdent des Nexchstags soll ermächtigt sein, inder Zett,

vorstehcr odcr besoldktc. amtc habe. Die Ilrbeitslast solle V'crmindcrt werden.