Präsidenten des Staats : Ministeriums, Staats ecretärs des Innern 131". von Boctticher abgehaltenen lenarsißung des BundeSraths wurde zunächst uber die geschäftliche & handlung mehrerer Vorlagen Beschluß gefaßt. Mit der Wieder: vorlcgung des Geseßeniwurfs wegen AbänderunJ des Straf- gescßbuchH, des Gerichtßverfaffungsgeseßes 2c. an en Reichstag, erklärte fick) die Versammlung einverstanden, stimmte dem vom Reichskanzler beantragten Erlaß neuer Bestimmungen für die Statistik der Krankenkassen zu und genehmigte die erforderlich ge: worde_ne_Ueberschreitung des Ausxxabetitels zur Rcmunerirung von Hilfskräften im Besoldungs-Etat der Reichsbank-Beamicn. Dem Gesuch eines Reichsbcamten um Anrkchnung einer längeren als der geseßlich penfion-Zfähigcn Dienstzeit bei Fest: srßunZ seines Ruhegehalts beschloß der Bundesrail) keine Folge zu ge en.
In der am 3. d. M. unter dem VorsiT des Vics
Die Commission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Geseßbuchs für das Deutsche Reich seßie in den Si ungen vom 31. Oktober bis 2. November die Berathung des bschnitis iibcr Schuld- verbältnisse aus unerlaubten Handlungen (§§ 704 bis 736) fort.
Die §§ 707 bis 709, welche die: Frage regeln, ob der- jenige, welcher in einem entschuldbaren erthum ge- handelihat, sowie Geisteskranke und Kinder für den von ihnen zugefü ien Schaben _verantwortlich sein sollen, führten zu einer lc haften Dichsjion. chnüber dem Exit: wurfe, der diese Frage, an dem Verschul ungSprincip fcit- baltend, verneint, waren von verschiedenen Seiten Gegenvor- schläge cmacht, welche davon ausginiFn, daß in diesen Fällen mncrha b gewisser (Ste_nzen eine «chadenIersaßpflichi an- zuerkennen sei. Schließlich wurden di€__§§ 707 bis 709 rundsäßiich gebilligt, jedoch mit der Modification, daß _in den ezeicbneten sowie uberhaupt in allen Fällen, in denen ]smand durch eine unvciichuldete Handlung widerrechtlich einen Schade): Tugefüqt hat, eine Verpflichtung zum SchadenNrsaß insoweit egrünbet sein soll, als die Billigkeit nach den Umständen, insbesondere nach den Verhältnissen der Beibeiiigten, eine Ersaßleistun?) erfordert und demjenigen, der den Schaden zu: Fefügt hat, iejenigen Mittel nicht entzogen xverdcn, welcher er edarf, um die ihm seinem Eßegattkn und ieincn erwandten gegenüber gesetzlich obliegenden Unicrbaitixngsverpxlichtungen u erfüllen und seinen cigcnxn standesmäßigen Unterhalt zu estreiten, Geisteskranke und Kinder sollen indessen au_ch inner: halb dieser Grenzcn nur insoweit zum SchadenNrjaß ver- pflichtet sein, als für den von ihnen ziichxfügten Schaden von einem aufsichiSpflichtigen Dritten sa§_ nicht erlangt werden kann. Einvernehmen bestand, daß der § 707, der den Grundsaß ausspricht, daß dkrjenige, welcher in einem entschuidbaren Jrrtbum widerrechtlich einen Schaden zugefügt hat, für den Schadcn nicht verantwortlich ist, angesichts des im ,L 704 zum Ausdruck gelgngicn er- schuldunqsprincips entbehrlick)_ und deshalb zu itrcichen 121. Der §708 Saß 2, welcher demenigen, dcffen Vernunftgebraiich durch selbstverschuldete Vetru_nkenb€it_ auedeichlonen war, für den von ihm in dissem Zuitandé zugefügten Schaden vcrantwortlich macht, wurdc d_Urch die wcitergehcnde Por- schrift erscßt, daß, wer iich diirch geistigß Gcirxinke oder ähnliche Mittel in einen vorübsrgcbcndcn Zustand dieser Art vcrseßt hat, wegen eines in diesem Zustande cinen] Anderen widerrechtlich zugefügten Schadens in gleicher Weiie vgrani- wortlich sein soil, wie wenn er den Schaden aus Fabrlxäsyigkeit hätte, es sei binn, daß er ohne Verichiilden gvrathen ist. 'Im Z 709 wurdcn den Kindern, die das siebente, aber _ nicht das _achi- zehnte Lebensjahr _voilendet haben, taiibjtummc Periqncn gleichgestellt; aiich 1ie folien fiir _den_cinem Anderen Wider- rcchilici) zugefügtcn Schbden grundiäßlich nur da_nn_ _verant- wortlich sein, wenn iie bei Begehung der_beichadigendcn Handlung die zur Erk-Znniniß dsr Verantwortlrchkeit erforder- liebe Einsicht besessen babsn. Dcr § 710, welcher die Haftung desjenigen, welchem _ kraft _Geicßcs die Auf- sicht über einen Andsren obliegt, sür ben Sch§i_dcn regelt, welchen der leßtch einem Dritten z_i_i_sugi, fand mit der Abwcichung Zuniminung,_daß_ d_er Aunichts: pflichtige von der Haftung nur dann besrert scixi 1ol1,_ wenn er beweist, daß er das nach dem Inhalt der AufjichtÉ-psinbi ibm obliegende Maß von Sorgfalt beobachtet hatte aber daß drr Sebadcn auch bei Anwendung dieser Sorgfgit entstanden _s_ci_n würde. Außerdem wurde die V0r1christ _dcs §_ (10 auf solche Fälle beschränkt, in denen die _gcjeßlickge Aufsichtspflicht Über eine Pkrwn verleixxt tmrd,___ die wegen Minderjährigkcit „odcr wrgcir ibrcé; geringen oder körprrlichen Zustandes_ der _BeaufmehtiZizng bedarf. JZ!
[eicher Weise, wie der kraft Gkicßes zur “xxubrung der Auf- ßichi Verpflichtete, soll jedoch auch dcxjemgc haften, welcher Führung der Aufmbt übernommen hat
Ein Antrag, die _Hafiung allgemein
verursacht _ in diesen Zustand
für diesen bie
(§ 710 Ab]. 2). _ _ __ für solche Fälle zu bestimmen, in denen ]emand die Fuhrung der Aufsicht über eine der bczeickkyneicn ?_Zcrsonen, wenn
auch nicht durch Vertrag mit dem rast (532 eZes dgzu Ver- pflichteten, übernommen hat, wurde anglebxit. Eme_ aus: führlichc Debatte knüpfte sich an die Vor1chrixtcn de_r §_J_ 711, 712 über die Haftunié eines Geschäftsbcrrn (Dienjty-xrrn, Gewerbetreibenden u. . w.) für den Schgdcn, welchen _121116 Angestellten oder Arbeiter in_ Ausfuhrung der ihnen zuqewiesenen Verrichtungen cinem _Dritten Widxrrxxht: lick) zufügen. Nach dem Entwurf yoll der_ Gcichatts- herr für einen solchen Schaden nur dann haften, wenn er bei dér Außwahl der von ihm mit der Y_us- *führung des Geschäfts betrauten Person oder bei der _Aufncht über die Ausführung des Geschäfts die erforderliche »orgfalt nicht beobachtet hatte. Von verschiedenen Seiten waren An: tr" e gesteUt, welche theils im Anschluß an den Art. 1384 Ab. 3 des 0066 (:iy'i], theils nach dem Vorbilde des Art. 62 des Schweizer Obligationenrcchts die Haftung des _Ge- .schäftsherrn, weni stens für die Fälle des Betriebs eines Erwerngcs )äfts (gewerblicher und landiqirih- schaftlicher Betriebe), mehr oder weniger zu verscharfen bezwecktcn. Nach Erörterung aUer in Betracht kommenden Gesichtßpunkte trat die Mehrheit im_Princip dem _Entwurf bei, jedoch unter Aenderung der Beweislast zu (_Hunnen des Beichäditen. Der Ges äfisherr soll mithin fur der_i von seincn eulen in Aus ührung der ihnen zugemicxenen Verrichtungen eincm _ Dritten widerrechtlich_ zugcfugten Schaden haften, sofern er nicht beweist, daß er bei der Auswahl und, sofern_ die Vcrrthung unter ciner Leitung aUSzuführen war, bei der Auffi t über die Aus-
führung des Geschäfts die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hatte oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. In gleicher“ Weise soll der- ]_emge haften, welcher für den Geschäftsberrn die Aufsicht uber die Ausführung des Geschäfts übernommen hatte. Im Anschluß an die Vorschriften der §§ 711, 712 wurde ferner bQchloffen, in das EinführungSgescß die Bestimmung aufzutxehmen, daß die Vorschriften der LandeSgesi'He un_b_eruk)rt bleiben, nach welchen der Unternehmer eines Ei1enbahn:, Dampfschiffahris- oder ähnlichen mit gemeiner Gefahr verbundenen Betriebes für die axis deni Betriebe emwringenden Gefahren über Hie reichsgcsYlich bestimmte Haftung hinaus einzustehen hat, daß ferner an die Vorschriften der Lanchgeseßc unberührt bleiben, welche dem- ]cingen, der bcfugter Weise ein dem öffentlichen Gebrauch dienendes Grundstück n einer Anlage oder einem Betriebe benußt, die Haftung für den Schaden auferlegen, ber infolge der aus der lnlage oder dem Betriebe für den offentlichen Gebrauch entstehenden Gefahren eintritt. Die LZ 713, 714, wrlche die Haftung mehrerer fiir einen S_chaden verantwortlichen Personen im Verhält- nine zu dem Beschädigten und unicrcinandsr regeln, fanden im wesentlichen Zustimmung. Die Vorschriften des § 715 iiber den WcrthersaZ im Falle der Entziehung oder Verick)lechterung eincr Sa e wurden gcstricben. Dcr sachliche Inhalt des § 716 über die Haftung, wenn nach der Entziehung eines Gegenstandes dcrsc_lbe durch Zufal] unter- gegangen odcr vcrschlechiert worden ist,iowic dees §717 Abs. 2, welcher dem Beschädigten das Recht giebt, statt der Entschädigung wegen ent ogencr Nußungen des entzogcncn oder beschädigten Gegenstan €€: von der Zeit der Entziehung oder Beschädigung an Zinsen von der ihm geschuldeten Ersaßsumme zu fordern, erfuhr keine Anfechtung. Dagegen wurde der § 717 Abs. 1, der für den Fall der Entziehung von Geldstücken eine beson- bere Bestimmung über die Verzinsungßpflicht enthält, ge- 1trichcn. Ergen die dcn Ersaß von Vrrryendungen rcgelnde Vor1chrift drs §718 erhob sich kein WideUpruck). Als §7183 wurde die neue Vorschrift hin ugcfügt, daß derjenige, iyelcher wegen Entziehung oder eschäbigung cincr bewog- [ichi'n Sache Ersaß zu leisten hat, durch die Leistung an denjenigen befreit wird, in dessen Bcfiß fick) die Sache zur Zeit der Entziehung odkr Beschädigung bchnden batte, wenn er da?- C'igcnthum oder das sonstigs an der Sache bcytchende R€cht eines Dritten nicht gekannt hat, seine Unkenntnis; auch iiicht auf grober Fabrlässigksii beruht hat. Die von der Ver- jährung des Schadcn§crsaßanspruchs handelnden Fi 719, 720 wurden unter Ablehnung verschiedener
nfrage, wclche theils dic Streichiing dicier Vorschriften, theils die Beschränkung der kurzcn Verjäbriing von drei Jahren auf gewisse Fälle (§§ 709 3, 710 bis 712, § 714 Saß 2), theils die Verlängerung der kurzen Verjährung für solche Fälle bczweckten, in_dénen der Schaden durch eine straf: bare Handlung zugefügt in, nach dem Eniwnrf angcnommen.
Da nach den vorlicgc'nden amtlichen iachrichikn die C olera=Epidemie in dem zum bambiirgischen Staats: gc iet gehörigen Amt Rißebütiel mit 27cm Hauptort Cux- bavcn, forme in der zu demselben Staatsgebiet gehörigen Stadt Bergedorf schon seit längerer Zeit erloschen ist und die Gefahr der Einschleppung der Seuche von dort aus nicht mehr boitebt, haben die Minister des Innern und der geistlichen xc. Angelcgenbciien beschissen, die in ihrer Rund: verfügung vom 8. September d. I. (Nr. 211 d, R.: u. Si,:A.“) unter Ziffer 1 und 4 hinjichtlich dcr Mcldcfrist und polizeilichen Beobachtung von Per: sonen und der Ein: un_d Durchfuhr bestimmter Gegenstände gegen das gestimmte hamburgische Staats: gebiet angeordneten Maßregeln für die vorgenannten Theile desselben außer Kraft zu sech, Von diesem Beschluß sind die RegierungZWräÜdenton sowie der Poiizci:Präsideni von Berlin unter dem 31. Oktobsr zur weiteren Veranlassiing in Kenntniß gessßt worden.
Tem Kaiserlichen Gcsundbsitsami vom 3. bis 4. November Mittags gemeldete Cbolera-Erkrankungs: und Todesfälle:
Regierungsbezirk Marienwerder: Bei einem am 31. Oktober zu Schilno, _Kreis Thorn, verstorbenen Flößer Clwlera nachträglich crwic1en.
Königreich Sachsen: 5 Erkrankungen, 3 Todesfälie.
In Auerswalde bei Chemniß
Der Gcncral-Znspccieur der 3. Armec-Jnipection, Gcncral: chdmarschall Graf von Blumenthcil, Chef_ des Reitenden *eldjägeßCorps und des Magdxburgijchen Fünlicr-Regiments 5 r. 36, ist hier wieder eingcirofscn.
Dcr chicrungöRatb Braune zu Koblenz ist m_i _bie Königliche Regierung zu Münster und der Regierungs-Nnenor
Hippenftiel zu Cassel an die Königliche Regierung zu Koblenz verseßt worden.
Der neuernannte und zur Zeit beurlaubte Regierungs- Affeffor V1“. Mauriß aus Düsseldorf ist bis auf weiteres dcm Landratl) des Kreises Iserlohn und der ncucrnannte RegierungßKlsseffor Wilhelm Meyer aus Köslin bis_ auf weiteres dem Landrath dcs Kreises Kreuznach zur Hilfeleistung zugetheilt worden.
S. M._ Kreuzer „Habicht“, Commandant Corvettcn: Capitän Heßner, beabsichtigt .am 7. November von Lissabon nach Plymouth in See zu ge en.
S. M. Kanonenboot „“ ltisß , Commandant Capiiän- Lieutenant Graf von Vaudiysin, ist am 3. November d. J. in Shanghai eingetroffen.
_ Sigmaringen, 3. November. _Seine Majestät der König von Rumänien und der Prinz Ferdinand sind von hier nach Coburg abgereist.
- Württemberg. Stuttgart, 4. November. Seine Maj:stät der
Kais er traf gestern Abend 91/2 Uhr hier ein und wurde von
Seiner Majestät dem Köni , den Königlichen Prinzen, den fremden “ürstlichkeiten, der eneralität, dem Minifter- Präfi- dexiten un den Vertretern der Stadium Bahnhof empfan en. Die Be "ßung der Monarchen war eine sehr herzliche. Jm Babnho war eine Ehren-Compagnie vom Jnfanterie:Regiment quer Wilhelm, König von Preußen Nr. 120 aufgestellt. Die aus dem ganzen Wege vom Bahnhof bis zum Schloß Kopf c_1n Kopf gedrängie Menge begrüßte Jhre Majestäien, Allerhochsiwelxhe _ememsam in einem Wagen zum Schlosse fuhreg, mitsturm1_chen_Hochrufc11. Zum Ehrendienst bci Seiner Majestäi dem Kaiser Und der General der Infanterie und commandirende General des Armce-Corps von Wölckern, der Oberst und Commandcur drs Jnfanterie-Regiments Kaiser Wilhelm, Konig vim Preußen Nr. 120 von Seckenborff, sowie der Premier-Lieutenant von demselben Regiment Ludwig commandirt morden.
_ Vorgestern Abend waren bereits hier eingetroffen: Ihre Königlichen Hoheiten der Erbgroßhc_rzog und die Erbgroß: Herzogin von_ Weimar iind Jbre_Kai1crliche “'oheii die (Groß- fürstin Constantin: „geitcrxi Frith _trafen FHW Königlichen „Hoheiten der Herzog und die Ykrzogin Philipp von Württem- bcrg mit ihren Kinbcrn, _der Herzogip Maria und den Herzogen Robert und Ullrich, S_cini? Kaiserliche Hoheit der Großfürst Wladimir sowic Jbrs Komgltchcn Hoheiten die Herzogs Wil: beim und Nikolaus vba Wurttembcrg, gestern Mittag Seine Kaiserliche imd Kö1iiglich_e_H_ol)eii drr Erzherzog Ludwig Victor cin, der mit inilitiiri1chexi Ehren empfangen wurde. Abends erfolgtc ferner die AnkunftJbrcr Königlichen Hoheiten des Prinzen Ludwig von Bayern und dcs Prinzen Johann Georg von Sachsen. Später kamen noch Ihre Kaiserlichen Hoheiten die Großfürsten Sergius_ und Alexis. Besondere Vertreter der Höfe von Hessen, Sach]en-Altenburg, Braunschweig, Mecklen- burg-Sireiiß, Oldenburg und den Nicdsrlandcn sind ebenfalls hier eingetroffen.
Gestern Vormittag x_vurde von 10 bis 111/0 Uhr an dem Sarge in der kubischen Kapelle eine feierliche Meffe abgehalten und dicssr darauf untcr Vorantritt drr russischen (Geistlichkeit nach dem altcn_Ma_rmorsaal über dem Hauptportal des König- lichen Residenz1chloisc_s gxbraxbi, wo abermals ein kurzer russischer Gottesdicnst jtatisand, dcm_ Ihre Majestäten der König und die Königin jonzie die bereits anwesenden fremdcn Fürytlichkeiten beiwohnten. Der Sarg rubte auf einem Katafalf unter einem Baldachin aus schwarzem Sanitxiet und Silberitoff. Ueber dem Haupt, auf einer Conwlc, [na die Köpigliche Krone auf Kiffen von (Goldstoff, zu den Füßen aus ichwarzem Tabouret dic Ordens:Jnsignien der hohen Vercwigtcn; rechts und links standen ]“? vicr filbcrnc Kandelaber mit brennenden Kerzen, ein weiße?» Atiaskreuz schmückte den schwarzenHintergrund. Rings um dcn Katafalk waren prachtvolle „Kränze und Palmen niedergelegt, Neben din Kränzen Ihrer Königlichen Majestäten und der Miiglicder _ch Kbniglichen_ Hauses sah man Kränze von_Jk)ren Majestäien _dem Kaiicr _und der Kaiserin, der Vrinzcsiin Luise von Preußen, dcr GroßfürstinKonstantin, den Erzberzogcn Albrecht und_ Lubwig Victor. Tas König: liche Staats-Minixtcrium, der itändi1chc Ausschuß, die Stadt Stuttgart, i_ämmtlichc württsmbergischcn Regimenter, der württembergijche Kriegerbund, der Sanitätsvercin und ver- schiedene WoblthätigkeiiSanstalfen 2c. hatten gleichfalls Kränze niederlegen lassen. Von 1 Uhr ab ryurde ei em zahlreichen Publikum der Zutritt zu dem Marmormal gestattet.
Heute Vormittag fand die feierliche Veiseßung statt. Bereits um 8 Uhr zog eine Compagnie des Grenadier-Negiments „Königin Olga“ mri der Fahne und dem Musik:Corps als Ebrknwache vor dem Hauptportal des _Refidenzschloffcs auf. Um 101/2 Uhr wnrde vor dem Katasalf in Anwesenheit Seiner Majestät des Kaisers, der Königlichen Familie, der Übrigen hier anwe1enden fremden _ürsten, der Spscialgcsandten fremder Höfe, dcr Ho staaten, der Standesherren, der Mitglieder des diplomatischen Corps, der SiaatKMiuistcr und Mitglieder des Geheimen Rat 6, des ständischen Ausschusses, der Gcneralität, des Sia t: Directors, der Vorstände und einer Deputation der bürgerlichen Collegicn von Stuttgart, _sowic eincr Abordnung der hiesigen Geistlichkeit alier Confkssionen und anderer besonders ein-
geladencr Pcrsönlichkeitcn ein (Gebet durch den ObM-Hof-,
prcdigcr Prälatcn Schmid gcsprochcn und sodann von der russischen Geistlichkeit noch eine kurze Trauerliianei abgehalten.
Nack) Schluß dicses Trauergottesdienjtes wurde um 11 _Uhr der Sarg von dem Katafalk unter Vorantritt der riisiischcn Geistlichkeit auf den Trauerwaqcn gebra t, worauf iich sofort der Lcichenconduct unter dem Geläute (: er Kirchen; Ziockcn der Stadt in chegun seßtc. Den ZUB eröffnete die Stuttgarter Stadtgarde zu PZerde, der eine Scadron des _Dragonechgingcnts „Köni in Olga“ mit der Standarte folgie, An dicie schlbffcn Zick) an: die Dicncrschaft Ihrer Meijesjcit der vcrcwxgtcn Königin, Höchstderen Oberst: i_Yosmciftcr und die _ andcrcn .Herren ihres Hof: mats, sodann der Major reiherr von Crgils eim vom GrenadiewNegiment„Königin lga“ und der Major ränzinger vom Dragoner-chiment „Königin Olga“, die die Königliche Krone und_ die OrdenS-Jnsignien der hohen Vereimgien trugen und vgn je zwei Siibaltcrn:Offiziercn begleitet waren, sowie di? rusiische Gcistlichkcit. Es folgte dann der mit sechs Pferden bejpannte Leichenwagen, der von den _Kammcrherrcn Freiherr von Röder, Freiherr von Gülilmgcn, Freiherr von Jfflinger und Graf Reuttner v_on Weyl, und den Stabsoffizicrcn Oberst von Mtiler vom Grenadier- Regiment, Major Griesinger unbMaxor rcihrrr von Röder vom Tragsner-Ne iment und Maxox von Schraishuon-Seubert vont Grenadicr: egimcnt „Königin Olga“ begleitet wurde. Tie Zipfel des Lcichentuchs wurden von Inhabern des Groß- kreuzes der württember i1chex1 Ordbn getragen. Hinter dem Lcichenwagcn Jing die o geistlichkeit._ Sodann foigten Seine Majestät der Kaijer mit einer Majcsxät drm_ Konig, ferner die Prinzen des Königlichen Haujes, die anwesenden Fürstlichkeitcn, die besonderen Abgesandten und die iibrigen bereits namhaft gemachten Personen. Den Schluß bildete eine weitere Es_cadr0n dcs enanntet) Dragoner- Re imcnts. Der Zug ging durch_ Militärspalierc an dem Ho:Theater vorüber durch die nordliche Allee ur Königß straße, auf dieser bis zur oberen Ecke des S loZplaßes UNd weiter über .die Planie nach dcm westlichen hor des alten Schlosses, vor dem die EScorte zurückblieb. Der Leichenwagen fuhr in den Hof des alten Schlosses, in welchem Dcpuiationcn_ der den Namen „_Königin Olga“ führenden württembergiychen Regimenter aufgestellt waren, vor
' Trauerstab und der Hofgeistlichen.
das "mittlere Portal der Königlichen Schloßkapelle. Der Sar wurde daselbst vom Wagen gehoben iind guf das Traqcrgerüi vor dem Altar getragen, unter Vortritt eines _Hoffouriers mit
Seine Mgmtät der Kaixer, Seine Majestät der König und diePrinzexi dcs Koniglichen Hau es, sowie die Fremden Fürsten und Syecial-Abgesandten nahmen an der linken Seitedes Sarges geaenuber dem Altar Plaß, ebenso Ihre Majestät die Königin Charlotte, Ihre Königliche" Hoheit die Groß rzo in von Baden mid dlc Königlichen "Prinzessinnen, Höch twe che den Lcichcnzug in dem Königlichen Stande der Schloßkapelle erwartet hatten und nunmehr unter Vortritt der hierzu befohlcnen Kammerherren sich 1: dem Altar begaben. „Hinter den Höchsten Herr: ?chaften stellte sich das hierzu besondcrs befehligte Gefolge auf. Für den Hofstaat Ihrer Majestät der vercwigien Königin war ein Plaß b3i_ dem Altar vorbehalten. _Die übrigen Hofstaaten nahmen ihren Play in dem Königlichen Stande, die Mitglieder des diplomatischen Corps, bes Siaatß-Miniyteriums A. ?c. die für sie vorbehaltenen Plaße ein. Während der Sarg in die Kapelle getragen_ wurde, wurde die Orgel gespielt, worauf ein kurzer Gema?Z des Königlichen Singchors folcite. "Dann Hielt dcr ber- .Hofprediger Prälat Schmid bie Trauerrede; Nach_ der Rede wurde der Sarg in die Gruft ge1enkt, wahrend Six! Choral gesungen und von einer Baitsric bcs_ 2. Wurtiember- gischen Feld-Artillerie-chimenis Artilleriesalpen abgegeben wurden. Unter Voririti _des Ober-Hbfpredigers_ begaben Sich sodann Seine Majestät ber_K0rzig _und die! hohen 'Anverwandien in die Gruft, moyelbn bie Emscgimng durch die russische Geistlichkeit erfolgte. _Wabrenb diescr Hand: lung wurde von dem Königlichen Singchor _ein Gesang aus: geführt. Nach der Rückkehr qu?- der Gruft schloß der Hof- prediger Braun die Feier mit einem Gebet.
Brauujxlxweig.
Braunschweig, 3. Noveriibcr._ Seine Königliche Hoheit Der Prinz Albrccht voi) Preußen, _Regcnt bes Herzog: ibums Braunschweig, läßt iich bei der Y_eiicßungsfeier der ver- storbenen Königiniitme Olqa_ von Wurttemberg diirch den Herzoqlichen Kammerherrn Freiherrn von Munchamcn ver- irrten.
Deutsche Colonien.
Eine Sonderaus abe des „Deutschen Colonialblatis“ vcr-.
öffentlichi einen Veri t dks Lieutenants Johannes iibcr eiii sieg rei ck es (53 efe cht beiMhunzi(Kilimandycharo) am 27.Auguit „zwischen 60 Mann der 4. Compagnie der Kaiserlichen Schußtruppe und denMabengxMafitis. Johannes hatte in Erfahrung gebracht, das; die Mahenge-Mafitis das Dorf Mhunzi überfallen wollten, und marschirte deshalb um Schutze des Dorf?: in der Nacht_v_om 26. zum 27. Augußt von der neu begründeten__Stati0n Kiiaki aus dorthin. In der Frühe richteten die Mantis cinen An: griff auf die Borna, in die fie von Norden aus eingedrungen waren; die Schußiruppe irieb sie durch Salven und Schnell- feucr zurück; troßdem wurden von ihnen noch chi Angriffe versucht, die jedoch mit für die Mantis sehr luti cn Vcr- lustcn und ohne Verluste für die Schu§truppe abgegschlagcn. wurden, Keinem Mafiii war es gelungen, in die Rei en der Unsrigen einzudringen. _Sie ergriffen 1chiicßiich wilde Flucht und müffcn cinen Berlins von mindestens 200 Mann gehabt haben; die Zahl der Angreifer wird auf etwa 3000 bis 5000 .geschä t. Lieutenant Johannes lobt in scinem Bericht die Nu?e Und ntschloffcnbcii des Unteroffiziers Weinberger, und eben () Lütten die übrigen Chargen i_owie die alten Sudanesen über- auvt ihre Pflichi in größtem Maße erfiillt; die neuen Sudancsen hätten sich aber nicht besonders ausgezeichnet, viel- leichi weil sie ihre Waffe noch nicht genau kennen.
Oesterreich = Ungarn.
Morgen tritt der Reichleaih usammsii. Unter den Geseh- -eniwiirfen, die ihm vorgelegt werdcixiollenMerdcn si dem Wiener Ärdbl.“ zufolge zweiVorlagen befinden, in denen er Handels:
iniyter um die Ermächtigung ziir Verlänqerung der bis- herigen Handelsconvention mit Serbien sowie um Verlängerung des derzeitigen Pro vi1oriu ms mit Spanien bittet. Ferner wird dem Reichsrat!) demnächst ein Geseß- entwurf über die Verstaatlichung der- Telephonwesens zugeben. Auch durch Arbeiten im Interesse der S ocial- gese debung wird der Reichsratk) in Anspruch gc- Uommen _ werden, da der HandelS-Minister beabsichtigt, den (Heießeniwurf über die Regelung der Aus: verkäufc einzubringen; bie bereits in der Verband- 1u_ng_ durch einen Axisschuß stehende Vorlage über die Einigungskimter, die _corporaiivc Vertretung der Arbeiter 2c., mird JLlchfÜUS von dem Plenum schon in den _)ersten Wochen der «esfionSperiode in Berathung gezogen wer en.
_ Vorgestern fimd, wie den Wiener Blättern aus Buda- pest gcmeldct_w1rd, baselbst xm ungarischer Minister: ratb statt. Die vbn diesem esaßien Beschlüffe sindindeffen der Conferenz der liberachi artet des ungarischen Unter- bauses nicht mitgetheilt worden, und zwar deshalb, wei die Versammlung d_er liberalen Abgeordneten nicht voUzählig war und die Y_egicrunY Wert!) darauf legt, daß die Partei bei kolchen Anlänen vo standukx _vertreten sei. Der 'Minister-Prä ident Graf Szapakk)„ er [arte, daß die Regie- rung demnächst der Partei von“ ihren Vereinbarungen in "Betreff der kirchenpolitischen Fragen Mixthciiung machen werde. Die nächste Parteiconferxriz soll bald jtattnnben,
Die Bilanz der ungari1chen_ Staatskaisen im dritten Quartal des Jahres 1892 stellt nch um 408397,93 Fl, Ungünstiger als diejenige im gleichen Quartal des Jahres 1891.
Das Unterhaus be_sch[oß in 1eincr gestrigen Sißung, ber Verdienste des verstorbenen Abgeordneten Iranyi im Protokoll Erwähnung zu thun,_ einen_ Kraxtz aiif der Bahre niederlegen zu [affen und die Koiten fur d_i_e Bc: stqttung in Budapest zu übernehmen. Am Tage der Beqcßung Wird das Haus keine Sißung abhalten. _ _ _
_ In der gestri en Sißung des Finanza_us1ch_us1es er: klarte der Finanz- inifter ])1'. Wekerlc, dic Pragung von (Hyldmünzen sei im Gan ?, die Prägung „UM S*!bek- mun en beginne in diesern nat und auch init der Praguxxg von ron emünzen werde alsbaid begonnen werden._Bctrxns _der Conver ion wünschte der Minister, daß gleich bei Beginxi d,?k Operation so erhebliche Ersparungcn erzieli wurden, dax; hierdurch auch die Valuta=Regulirung beschleunigt werde.
Großbritannien und Irland.
Eine gestern _erscbienene Extra:?lu-Zgabe 'der „London Gazette“ erithält die Anordnung einer zweiwöchigen Hof: trauer fur die verstorbene Königin : Wittwe von Würtiemberg. "
Bei sm_er vor einigen Tagen abgehaltenen ComitÉ-Sihung der Laydwrrtbschafilichxn Kammern wurde ein Bericht des GejchäftSaquchuffes einstimmig angenommen, worin der Wunsch der vereinigten Kammern, eine nationale landwirthschaft- liche Coxiferenz abzuhalten, hervorgehoben wird. Nach einer kur en *DiZcusnon beschloß das Comité die Einberufung einer solcÉen Confercnz, die am 7. Dezember im Smithfield Club tagen soll. Aus einem sodann zur Verlesung gelangten Bericht des Comités für Viebkrankheiten wurde auf die erfolgreiche Unterdrückung der Lungenscucbe, durch stricie Anwendung des Geseßes von 1890, hingewiesen. Das Doppel: währungs : Comité drückte die Hoffnung aus, daß man den Einfluß Englands aufbieten werde, um eine zufriedenstellende Regelung durch internationale Uebereinstim- mung herbeizuführen.“- So lange die gegenwärtigenWäbrungs: gescße fortdauericn, sei eine Besserung in dcr Landwirthschaft und ebung des Handels_nichi zu erwarten. Man sche daher mit Spannung dem Reinliai der Brüsseler Conferenz ent- gegen, von der man sich einen prakiiichen Erfolg verspreche.
Ein sehr erfolgreicher Versuch tt_iit den von der ameri- kanischen Regierung“ für alle Krieg-Zichiffe adoptirten, unter dem Namen „Higb:cqrbon Nickel Harveyized“_ bekannten neuen Yanzerpla ttcn ist an Bord des KriexKchiffs „Netile“ in
ortsmoutb vorgenommen Morden. an lief; auf die Platte fünf Schüsse aus einem 6 ZoU-Hintsrlader abgeben, desen Ladung aus Pfund von E. X. E. Pulver bestand; das Gewicht des Geschoffes betrug 100 Pfund und die Schießgeschwindigkeii 1975 Fuß per Secunde. Der Erfolg war, wie die „A. C.“ berichtxt, ein geradezu ver: blüffendcr. Die Platte, die 6 bei 8 Fuß maß und 10172 Zoll dick war, widerstand den Angriffen in einer solchen Weiie, daß fie auch nicht einen einzigen Sprung aufzuweisen batte. Weitere Vcrsuxbe mit dünneren. Platten derselben Construction sollen demnächst angestellt werden.
Frankreich.
Die französische Gesandtschaft anben Sultan von Marokko istnack) Tanger zurückgekehrt. Wie W T.__B.“ meldet, umfaßt das von dem Grafen d'Aubigiii) abgeichlonsne Hand elsübereinkomm en zahlreiche Zolleriniißigungen_für die Einfnhr franzöfischer Wanken und gestattet die Außsu r verschiedener marokkanischcr Erzeugnisse, die bisbkr ni t ausgeführt werden durften. Dcr Vertrag soll am 31. Dezember d. J. in Kraft treten. _.
Ten Abendbläiiern zufolge dürfte Oberst Dodds infolge der notbwrndigen Verproviantirung der _Truppen, und um den leßteren einige Rastiage zu gönnen, erst am:8.November weiter vormarschiren. Nachrichicn über die Einnabme Abomens seien frühestens am 11. November zu erwarten. Wie die Blätter weiter berichten, Hätten die Truppen der Dabomeyer in den lebten Gefechten außer über Geschüße auch über Miiraillcusen verfügt.
Der Begleiter des im vorigen Jahre auf einer Reise in Afrika verunglückten Lieutenants Quiquérez, Lieutenant Segonzac, wird in den nächsten Tagen vor ein mili- tärisches UntersuchungSgericht gestellt werden, weil er zuerst Fieber und später Selbstmord als Todesursache Quiquérez's angab,
- Mrldungcn aus Tunis zufolge ist der dorti e französische GeneraL-Nksident Massicauit nicht unbedenklicJ erkrankt.
Rußland und Polen.
Zn Aiiwesknheit des" K* a i so rs und derK- a i s e r i 11 fand gestern in St. P eterstrg die feierliche Kiellcgung zu cinem neuen Panzerkriegsfchiffe und der Stapellauf des mächtigen (in der gestrigen Nummer d. Bl. näher beschriebenen) Panzer: krcu ers „N1urik“ statt. Dem vom schbnste_n Wctter bx- güniztigien Schauspiele wohnte eine große Memchcnmenge bei.
Wie verlautet, hätte das inanz-Ministerium eine Vorlage wegen Erh öbung der tempeliteuer um 25 Proc. eingebracht,
Italien.
Nunmehr hat auch der Minister-Präsident (Hioliiti in der gegenwärtiger: Wahlbewegung das Wort ergriffen. Bei einem gestern in Rom, im alast der schönen Künste, ihm zu Ehren veranstalteten Festma [ trat Herr Giolitti nach dem Bericht des „W. T. B.“ für den Finanzplan des Mi: nisteriumß ein _ und erklärte, das Ministerium wolle den leßien Neri dcs Budget-Deficiis beseitigen. Wenn die ministeriellen Vorschläge angenommen würden, _so werde ein vollkommenes Gleichgewrcht im Budget _erreicht werden. Von der ausmärti en Politik werde er nicht 1pre_chen, nachdem der Minister des ? uswärtigen Vrin bere_i_i_s den festen Willen Italiens kundgegeben habe, O_en Bündninen i_reu _zzi bleiben und durch Thatsachen zu beweijen, daß diese Bundmne ganz aUein die Sicherua des _Friedens bezweckten, und nachdem Brin dem festen - tscLluß der Regierung Aysdruck gegeben habe, einerseits darü er _zu machen, daß ber legitime Einfluß Italiens nicht vermindert werde, andererseits aber die freundschaftlichen Beziehungen zu_ allen Stgthg zu pfl? cn. Die Vereinigung von Vcrireterxi fast ql_ler_civilijr_rten Völßierschaften in Genua babe_Jta[icn die Gerpißheit gema rt, daß es von allen als eine Burgfchafi des Friedens betra tet werde. Indem das Ministerium de_m augeziblixklich überall in Geltung stehenden Schuszoilsyjtem miderxtehe, werde es bestrebt sein, die internationalen andelsbeziebun en u verbessern, den italienischen Erzen nissen neue b: LFZ ebieie zu eröffnen und die Handx sflotte Flu h_eben.
ußerdem werde die RegierunZ ihre Krafte der ffanirmig der römischen Ca'mpa na w men. Ex glaube, daß _die focialen Fragen vor a em dazu fü ren xvurden, die Parteien scharf von einander zu scheiden. arteien werde es immer geben, da die Tendenz vorwärts zu s reiten oder andererseits das Bestehende zu erhalten den Menschen an eboren_sei. (_Hegen: über Nadim erklärte Giotitti, der Vors _ lag, die Parteien in Monarchisten und Republikaner_zu schxiden, entspreche nicht den thatsächlichen Verhältnissen tt_i Italien, wo es nur ganz vereinzelte Republikaner gebe. Die ernstesten und _frizchtbarften Meinungskämpfe fänden zwischen Pgrteien ftatt,_die m Fletcher Weise der Monarchie er eben_ unb iiberzeuF seiex1, _da _ diese die sicherste Bürgschaft "r_die Einigkeit, nabhangigkeit und Freiheit des Vaterlandes sei.
Spanien.
Infolge der Absage des Hofes, nach Granada zu kommen, haben dort vorgestern Abend Straßentumulte stattßefunben. Die Triumphbogen und die Königliche Tribüne wur en mit Steinen beworfen und unter dem Rufe: „Es lebe die Republik!“ in Braxid gesteckt. Berittene Gendarmerie zerstreute die an derKundgebung betbeiligten Personen, wobei einigeVer- wundungen vorkamen und mehrere Verhaftungen vorgenommen wurden. Nach m_eiteren aus Granada in qurid eingetroffenen Nachrichten ist )eßt die Ruhe wiederbergejtellt. 'Der dortige Präfect ist seines Postens enthoben U_nd der Belagerung?- ustgnd proclamirt worden. Die Minister haben ihre beab- ?ichtlgie Reise nach Granada_aufgegeben, Der Präfeci von Madrid hat seine Entl'asiung eingereicht, «.? *-
Luxemburg.
Seine Königliche Hoheit der Großberzgg ist gestern Mittag in LuxemburF eingetroffen und bat 1ichsofortnach Schloß Walferdinqkn _egeben. _ -
Der Staats-Mini1ter ])r. Ermchen hat, wie die „Lurb. Ztg.“; meldet, die Abgkordneien benachrichtigt, daß die De: Hutirtenkammer am 8. d. M„ um 3 Uhr Nachmittags, z_i_i ihrer ordentlichen Tagung zixsammeniriit, und daß die Z:;xsiioii durch den Staats:Mini1ter, im Auftrage Seiner Komgbchcn Hobeit bes Großherzogs, eröffnet werden wird.
Belgien.
Die Commission der Deputirienkammer für die Neoision der Verfassun, hat, einer Meldung des AW. T. B.“ zufolge, nach Ablebnung der von den Deputirten ;zcznson und Feron _neuerdings gestellten Abänderungsanträge m1t13 gegen 5 Siinimcn das an das Jnnebaben einer Wohnung geknüpste Wahlsystem angenommen.
Dxr _Bunb der Arbeiterpartei Hat beschlossen, bis ?_unx nach1te_n Tiensiag, dem Tage der Kammereröffnung, mög- _ick)1_t zahlreiche Veriammluzigcn abzuhalten und am Dienstag jelbyt, bci der Fahrt bes Korngs zur KammereröffnungKund- gebungen zu veranstalten.
Rumänien. ,
_ In Bezug nur die Zappa:Angelsgenbcii ist in der gestrigen Nummer _d. Bl. der Standpunkt der griechischen Regierung mitgetheilt wordexi. Fest hat auch die rumä- ni1che Regieriing ihre Anilcht darüber kundgegeben, weiche nach der Miitbsilung dcr „Nat.:Ztg.“ wie folgt lautet:
_Die rumänische ngierung hat der Erbsäyafissacbe Zappa keine ngZS Bedrutung beigélsgt und aus diesem Grandi! nicht daran ge- dacht, bor drr unerwartetén Wsndung, die ihr durch bis griecbiicbs Regieriing gegeben wurde, den Thatbeitanb derselben festzustellen oder diesbrzüZlikhe Aufklärungen z_u geben. JLZt aber tritt, diese Notbwrndigkeii rin, um_ die einyeitige griechische Darlegung des Sachberbaits richtig zii iteklsn und der öffentlichen Msinung das Subiirat für eine Uiibesarxgenk Beurtheilung zu gebrn. Es sei daher Vorerst daxan erinnsrt, dax; es sich um ein Testament handelt, bon de_nxxi Bestimmungen cinj-zc _gültig, andere bingegkn augenscheinlich bmxailrg waren. Der Erblaner Evangeli Zabpa batir in demselben vericbirrene Legale angeordnxt, darunter Links zu Gunsten der rumamiäxi-n Akademie, andere 31! Gunsten bon Verwandten näberen oder Zntiernteren Grades. Der Truchiganuß dcs erübri enden Vermogens wurdc O_on Ebangeli Zappa _isinem Neffen Coniztantin Zippa Vermacht. _Jniolangs ds_x Fruchtnießsr [8th, Hatte DC! rumä- niichs Staat kinn? Veranlaiiung, zu uiitérsucbrn, ob Evangeli Z(ippa _ das Eigenihumsréxkxt an isinem Jmmobiliar-Vér- mogrn irgend Jemandem rschimarzig zugewxndkt batte, denn di? Ver- banblung hierüber konnt€_erst nach dem Tod? des Nuxzniei'zers in Flux; geraibsn. Die Tbatiacbc, daß die rumäniiche Regierung zu bsc-
cbiedenen Malen Saxidliingen bornabm, dir als Anerkennung, ni i' der Gültigkeit diss"- estanrents, sondern_ der damaligen factischen Sa * lage? _beircrcbisi werd8n_ konnicn, beiipielswriys, daß das rumänische Ministerium: dk-Z Y_kußeren in Vertrciung und im Namkn der Akademie in Buereii bci der Einziehung der [Lßierer von Zappa [sgirirxi Rente tbatig war _- ein Umstand, (Uli dén sicb beute die
rie_chi1che Regierung ÖLrUsk - konnte wedér für die Zukunft ein Frgjudiz bilden, noch die Anerkrnnimg einer damals noch nicht e_ristirknixen chbtslage invvloiren. Dix: Frag? nach der Gülti keit der _Vsrsügungrn dxs Ebangeli Zappa in Brzug auf das Eigent um an_ xkinrm Nachlame biieb daher i_wtbgedxungenerweife eine offsne, wabrend Constantin Zappa den ibm gexeßlich vermachten Frucht- aenuß ausübte, obne irgendwir gestört zu wsrdcn, Erst nach seinem TU_ir begann die Frage, wem das Eigentbumsrrabt an drm Nack)- la1ie_ bes Ebangeli Zapva zustehe, acut zu Wirren. Die rumaniicben Gerichte wnrden x_rxit Gemebsn um ansfixzssxzung an - gaggen: 1) ieitens drr griechikcben Rx ierung, dix; jens Vermä t- nine beansprucht, welchc der .Olymvii en Commixfion' binterlaiien worden, 2) seitens der Seitenverwandten des Ev.:ngeliZappa, welcbe dis: Rechtsgültigkeit drs Téstamknis bestreiten. Andererkeits intervrnirt die rumänis e_Rßgierung, um ihre: Rechte für den Fall zu _wabren, daß die Ver ancnicbaft sür_ den Fail, daß die an eblichen geixizlicben Erben nicht in der Lage waren, ihre Verwandis a Zverbältnine nacb- z'iweisen, berrenios würde. Bei dieser Gelegen eit_sei bemerkt, daß das Testamsnt_mchi wegen bestandener Testamxntsunsäbigkeit Ebangeli Zabpa? (Irrimn zx. angefochten wird, 10 daß kein innern Zusammrnbang zivii en den Verschiedenen Vkrmgcbiniffen besteht und einzelne drrsclben gültig, die anderen unixirkiam sein können. Damit wird Eines ber_Argumxnte der griechischen Regierung bin- fäilig. Ganz unabhangig yon dcr Frage der Rechtsgültigkeit_der einzklnen Legatx, ifi aber a1_1ch die Intervention ?_ec griechikchxn Regierung an_ in:!) nicht gerechtscrtigt, denn der Erblaner spricht nir- gends von_di_e!er, sondxrn imxner nur von der „Olympischen Commission“, einer jurijiiichen Perjon, die ibre Entstebun lediglich der_Versügung Evangeli Zapbaxs vrrdankt. Wohl ist es ri tig, daß Versuche unter- nommen wocdkn 1nd,umfestzu1tellen, daß die „Olympische Commission“ bereits früher sstandgn babe, indem man zwischrn ihr und einer vom König Otto_ gegrundeten Institution zur Beiörderung der In- dustrie eincn Zuiamyxenbang finden wollte, aber es ist nicht ge- lungen, dies zu enyeiyen; man hat es somit hier mit einer Stiftung zu i_bun, die von einem Fremden zu Gunsten einer fremden Körper- schaft in einrm Staate errichtet wurde, in dem analoge Corpora- tionkn dcr itaatlichen Ermacbtigung bedürfen, um Ei erxtbum er- nxerben zii __können. Es subiiituirt sich daher der gri i1che Staat einer junstncbxn "Yerson, die allein im Testament bezeichnet und dur dasselbe 1st eben_gerufen erscheint, und um seine Ansprüche diir zuseßen, Will er die Grundgese e eines Landes in Bezug auf die Güter der Todten Hand und au die Rechtsverhältniffe der un- beWegiichen Sachen umstürzen, anz abgesehen von der Rechts- vxrweigerung, welche er um (: den dritter betbeiligter Prrsoyen, die _seme eigenen Untert anen ind, herbeizuführen sicb bemubt, ZW?! Fragen UZCkaM sich somit in dieser Streitfrage auf; 1) WLlches Gericht ist berufen, in Ansehung der unbeweglichen Güter des _Nachlasses Evan eli Zappa's ein Urtheil zu fallen? und 2) Kann _eme fremde jurißiscbe erson in einem anderxn Staate Güt-xr bezxßen oder erwerben? iese zweite Frage bat jedoZ nur ein subsidiaxes Interesse, denn für den Augenblick bqndelt es si nur un) _die _eritc, die _aber nicht schwer zu entscheiden iZ, da kein Land existirt, in dem hierüber eine Controvetse besteht. n allen Gsies“ gxbungen sit_1d_ es namlich die Gerichte desjenigen Lanpes, in dem s' “ die Immobilien befinden, welche „allein zur Entstbeidunlg competen
sind, und deshalb ist auch im vorliegenden Fall kein P für Ver- bandlungen von Staat zu Staat oder für ein Schiedsgerijx .