die erhöhte Heranziehung zur Kreissteuer und namen munakfteuergeseßes. die der Abg. von Zedliß
Durch die Vermögenssteuer werde erschuldete Grundbesi er „durch. den die erbobten uene vielleicht auch der
zweitens durch den Commun sei auch nu aufgestellt [)
tere Bestimmun zu treffen, daß durch teuern den Gemeinden e 1ch auSdrücklicb gegen aus esprochen, Wei ung“
Aenderung die _Abficbt, eine wei
:teuergeseßgebung alsteuern infolge des neuen Com
' b “72 diese et en die Rechnung.
Minister hab ntrag des Grafen des Wortes .Ue dieser Steuern fordern wollte. teten Höhe des Mebrertra es der en werden, daß die Au hebung Im vorigen_ ' hber als etwa 20 Millionen der Mehrzahl babe Mischen Nun sei dem § 82 dgmals sollten ungefähr 10 bis 20 Beseitigung_ der Grund- und beziehungSweise
die Communal' überwiesen wür einen dort angemeldeten welcher dur communale Ebenfoweni könne'aus der unerwar Einkommen teuer die Jol erung gezo der Grund- und Gebaude teuer ero _- sei dieser Mebrertrag von Permogen o t worden. Die Schaßung illionen Mark geschwankt. die Bedeutung beigelegt worden, , Millionen verwendet Werden zu einer als Staatssteuxr, communale
r um tbeil richtig; 2, stimme nicht ganz. von dem Betrage, den der _unv . Steuerlaß erhalte, etwa der vierte Theil ab e der Aufhebung der 101: älfte behalte er jedenfalls. Dxr z_ur 1 er habe nur den axhten Theil fur eil für die erhöhte Kreissteuer abzug och höher Vers uldete no Communal asien infolge des neuen chaus verschieden in den ei Höhe der betreffenden communalen Wie sie also wirken werde, das lasse ch [le Gemeinden gleichmäßig feststellen. Swegs etwa das Pro ramm, Gneist qufgestellt ba e, ver- t erhalte neben der Emkommensteyer noch e doch den Charakter einer Ob ts ollten neben den Realsteuern no _ Umnöglick) sei aber denn diese würden in
vierte Thei , chuld'ete Grundl) teuer, den achten T also drei Viertel, der n erhöhte Heranziehung zu den Communalfteuergeseßes meinden“ je nach der und der Art ihrer Deckwng. seines Erachtens nicht fur (1, Steuerreform werde u welches vor langen Jahren Denn der Sta die Vermö enssteuer, wel ie Gemeinden _ . Einkommensteuer angermesei) sem. Gutsbezirken, ie neue Steuerrefqrm dieser Zuwendung eines besonderen wiederum der agrarisch sten Bedenken gegen diese wirkun auf das gesammte öffentliche en Wahlrechts zum Abgeord- Er möchte hier an- dem Jabre„187_9. Jn chr Staat nie ganzlich auf die önne, denn fie liefere eine schwer Einnahmen des Staats eiyersxits die öffentlichen Rechtswerhaltmffe. 6 er fich seines Jntercffes_ an er könne höchstens die Halfte übrungen seien entnommen aus g. Alexander Meyer erstattet ck der einstimmigen Anschauung eder aus dem Centrum und heute im Abgeordnstenbause MotiVe dicse Worte aufgenommen, StaatSregierung diese Anschauung tbeile, Unterschrift des Grafen zu Culenbur denten. Er (Redner) ftebe noch ' die Veranlcxgung der Grundsteuer m vom Staat geycheben müsse, sei auch nerkannt, und damit such? man sich Hinweg- che die Aufbkbung die] er Steuer für das bksonders in Betreff des Wahlrechts n die Verhältnisse so, daß etgent- ngen verknüpfte Ver- unft weder der Staat
gen müsse. Mark geschä
Bedürfnisse
Gebäudefteuer Weisung an stelle, daß der Mebrertraq trage, so sei das seine nun 62 Millionen Mar „ Theil durch eine neue Steuer aufbringe- Gebäudesteuer, GPerbesteuer Er meine, viel naher liege unerwarteten Höhe des Mebrerira Theil abzweigen solle, um andere anerkannt und Von der , drücklich hervorgehoben sei, vieU€icht 10 Militonen und mittleren des Volksschukwesens erwenderi ause viel Anklang figden wurde, set ie Staat:“;regierung wurde sich t ablehnend Verbaltsn können, es Volksschulgeseßes die Staats- ausdrücklicb damrt einverstanden von dem Mebrertrage der Em n soÜten, um die Durchführung könne also die Notbwendrgkert des § 82 des Einkommensteuergeseßes noch Mebrertra es der Einkommensteuer ge- rwägung der Vorzüge und rage in Betracht: t wi in den Motiven ausge- benso wenig fkststebe, wie erden solle. verstanden.
jetzt beraus- mebr als 40 Millionen Mark b chtens kein Grund dafür, daß_ man k weiter verWenden und sie zum großeren n müsse, damit die chnd- und bollsxändig aufgehoben werde. doch die Erwagung, ob es der Einkommen ' aailicbe Bedürfnisse, deren Dring- Staatsregierung und Landes- zu beseiti en,
brigens keine der Abg. von
Zuschläge zur eine solche Compensation bei den ihren Communallasten , Weise neu bekastet, und ixi
die Gutsbezirke Charakter diesxr Reform. Vorlagen bestande Leben, namentiich netenhause und zu knüpfen an die Co Begründung derselb Grund- und Gebäudest „ . zu verniiffende Grundsage fur die und andererseits in _ ' Indem der Staat daraus. Verzichie, begcb der Verwaltung dieser beiden Steuern den Gemeinden überweisen. Diese Aus dem Commissioncherubt, den der Ab habe; die Worte enthie, en Commissi , onserbaiiben zum tbetl säßen. Er habe als Verfaff mrt der Bemerkung, daß, imd die Forsage tra e die xe igen errn aiéf diesem Standpunkt. dcn Communen auch fernex den MotiVEn ganz ausdrücklich a zuhelsen über die Wirkungen,wel efammte öffkntliche Leben imd ' aben werde. Z. B. lägen m Berli lich eine mit erheblichen Kosten und rechten Sinn habe, d , de Gebäudesteuern erbebén wollten; Die ganze B dem Papier.
man bei dieser steuer nicht emen
li'cbkeit längst vertretung aus
und ob man nicht , . ., n in ihrer Ru
bezüglich des pokitis
und zur Aufbessrrung d€n Communalverbänden
solle. Ob der Plan in diesem ihm allerdings zweifslhaft._ solchen Plane gegenüber mch innere daran, daß bei der Vorlegung d und der Finanz-Mimster si
erklärt ätten, daß 9 Millionen Ma kommensteuer dazu verwendet werde dieses Gesetzes zu ermöglichsn. ganzen Planes weder auf den auf die unerwartete Hohe des stützt werden. Nacbtbeile des
mmunalsteuererage aus en beiße L's, da euer verzichten
[ten den Ausdru
Nun komme bei der on, deren Mit li
[cines zunächsi die
weisung oder Er aß? Mit bollem Re ?griff der Ueberweisung e ' [che communalen Vsrbände überwiesen w sung hätten Eben Verschiedene verschiedene Die Auffassung sci frübsr aÜgemxin dabin gegangen, da nach Ueberweisung der Steuer diese na erbebkn soUe. Jetzt w ' meinden erhieltkn nur das Recht, die Steuerza Den charakteristischen Unters
drückt, daß der B
Unter Ueberwei , . „ , Mini ter-Prasi
chlage'n und hoben und die Ge- ler ihrerseits betan- chied zwischen dieser Ueber- er dahin präcisiren: Staat auf die bisherigen Einnahmen an sung unmittelbar direct zu Gunsten der [nen Steuerpflichtigén erhielten nur cl) die Ermäßigung der Communaliast'en. tbcil unmittelbar und direct deri ein- det' die? Gemeinden erbiéstcn bc: dcm Vortheil, daß sie in der Lage seien, nsiten in höherem Maße zu ihren comm Nun Varrnöge er nicht zu erkennen. dß Als Nachtheil der werde eine chü'n- d der wohlhabsnden Landestbeiie Städten und oorbodcn berbcigkfübrt. Das sm aber Wenn man den Erlaß als die Eröffnung neuer Steuer- 6, so treffe dies für die Aufbxbung Von den 96 Millionen, bestcuer erlassen werden, auf Breslau 14/5, auf Köln fast über 1 Million entfailcxn. ' reisen der Provinzen , in dem Kreise den östlichen Landes-
, ck wie vvr Vera ürden die Steuern auf e
beidkn Fällen Verzichte der Steuern bei der Ueberwei communalen Verbände; mittekbar einen Vortheil dur Bei dem Erlaß werde dcr Vor zelnkn Steuerpflichtigeu zugewen Erlaß nur dadurch indirect einen die steuerpflichtigen Ce Lasten heranzuziehen.
Erlaß Vortheile habe vor drr Ueberweisun Ueberweisung sei ausgkfüubrt w _stigung der großen Stadte un mit ertragreichem Boden gegenüb den Kreisen mit Sand- und M
anlagung keinen noch die Gemein anlagung stehe als? in Zukunft nur auf anlagung der Gebaudesteuer, niemand entscbikden Haben, Jahresfrist dicse Steuer in Wegfall komme. Grund- und Gebäudesteuer sexen Verschiedene knüpft worden. Ob dadurch geholfen er „entrichtet“ das Wort „veraniagt“ gx: aber dicse es Wabirechts in Staat und Gemeinden ga folge für ihn, daß ganz upbeding Steusrreform und gleichzeitig Landtag und die Communalberbä eine solche sei die Steusrrcform, annehmbar. Daß die Formel fü sei in den Motiben anerkannt. Was aber 11 sondert von dem Steuerreformgeseß behan stande komme? Dann trete, wie der ganz zutrkffend berborgeboben habe, politischen Rechte des Gewerbetreibenden Vermö enssteuer eine
Dann önnte also die e sprochen plutokratiscbe
Für die Ver- voÜzogen werde, würde fich ätte, daß innerhalb
An die Bezahlung der Rechte und Pflichten ge- die Stelle des Wortes möchte er eine Revi-
welche jetzt wenn er geWußt k)
seyi werde, Formel für t als integrirender Bestandtheil der selben ein Was) nde erlaffßn werden mit wie sie sich auch gestalten möge, un- r die Wahl zum Abgeordnetenbause un, wenn das delt werde
quellen für die Gemeinden bezei der Grund- und Gebäudesteuer € enfalls zu. welche an Grund-, Gebäude: und Gewer würdkn auf Berlin 10? Millionen, auf Frankfurt a. M. _ ge beliefen sich in wohlhabenden K , Hannodcr, Sckzleswig-Holstein auf dt sogar auf 113 (46. pro Kopf, in
nicht passe, 1§Miliionem Wahlgesetz ge und nicht zu
des Grund- udebesißers und
ein und im Gegensatz dazu infolge der Steigerung der Rechte des mobilen Kapitals. Steuerreform für die Wahlsn eine aus 2- Viel schlimmer abér stc e SiS kämen nicht en Zahl aÜjäHrlick) vor. ier solle den Grundbesißern und r, ibre erböbten Ansaß gebracht und Gebäude- auf der das
als welche man Euphemismus. _ nden und den Kreisen, Kreisen bringe sie zunächst
Also sei die Eröffnung nkuer Steuerquellen, diescn Erlaß bezeichnk, Was bringe die neue Steuerreform den G übkrbaupt dénCommunaldcrbänden? DEU ' _ lust der bisherigsn Usbcrweisun lien durch die Aufhebung der Wx , ' drei Jahre babe diese mehr als 50 Millionezn werde nach den ccmdelsverträgién und m rntc seines Era tens mit 30 Millionen zu niedrig vßxanfchiagi formplan den Gemeinden? Zunachst emen Vsrlust an Einnahmen für dic Erhebung on 2 800000 «56. und sodann sichere ck)E Mehrbelastung, sine bob? B sten durch die Aussicht auf die un- sämmtlicber dirccten Staats- der Domänenrcnten ,und quellen bringe
seines Erachtens ein , . inwirkung haben.
i den Wahlen zu den Communalverbänden. alle fünf Jahre, sondern in einkr gr solle die Formel Anwcndu Gewerbetreibenden nicht Communalsteuern, die
einen Vollstän Gctrside- und Durchschnitt der letzten betrage)» und dieser Beira Bkriickyicbtigung der guten _ mit 24 bis 25 Millionen jedknkaUZ
ß ihre Einkommensteue neue Vermögenssteuer in
werden, sondern auch noch die fingirte bisherige Grund- eines Erachtens, die ganze Grundlage; Diese ehe daVon aus, daß der nach dem Umfange der Damit würde es aber in directem den Umfang des Wahlrechts nicht be- dbezable, sondern nach dcnen, die ihm er- Xönne wohl der agrarische Charakter red? gestellt Werden. xseß, welches diese Verschiebung der politischen me sehr unerwünschtc Wirkung Werde die neue übrung wichtiger Bestim-
Das beiße s Dreiklaffemvablsystcm beruhe, zerstörcn. Umfang der politischen Rechtebestimmt Lsistung zu dLn öffentlichen Last Widerspruch sieben, wenn man messe nach den Stcuern, die 'eman Nach dieser: orm in keiner Weise in A
sebr mäßig, Was bringe der Steuc'rrc directen und unmittelbaren der Grund-_ und GCbäUdLstLULr [* Aussicht auf eine nsue und Lrbebli lastung mit Mühcwaltung und Ko entgeltliche Uebertragung dEr Erhebun ern mit Einschluß der Vsrmögrn der Rentenbankrenten.
werden s o e
' Vorbedingung also sei em Wai) Rechte vermeide. Steuerreform auch haben auf die Aud Landgemeindeordnung. den Gutsbezirken, als solchen besondere Vortheile erwüchsen, es ganz naturlich, daß dadurch die Auflösung leistungs- , die, Vereinigung von im Gemenge liegenden GUTSbezlrkM und Landgemeinden wesentlich erschwert werde. es werde hierzu fast nie mehr die Zustimmung der Gutsbesißer zu er- Bkbörden würdkn auch daran geben, den Gutsbezirksinbabkrn durch Auf besondere Nachtbeile zuzufügen. Behr den bglben Maßregeln den Vorzug geben. habe ja vielleicht zu unwirtbschgftlichen Audgaben Ansa sie nicht ohne weiteres a
todtzuscblagen
Cine Eröffnung neuer Steuer dcm weitaus größten Theile dxs Landes bereits die Gemeinden die Befugniß, Grund:, Gebaude- zu belasten und an Stelle der Zu- Grund- und Gebäudebesiß und (H6- icbtsbehörden zu erheben. Eine [so damit nicht herbeigeführt, chtun3 gestalte. Aller- dem dieser Erlaß be-
Gewerbesteucr mit Zuschlägen schläge bLsonderc Steuern von _ wérbebetrieb mit Zustimmung der Aufi Steuerquelien werde (1 e Befugmß zu einer Vrrpfli 16 einen indirectcn Vortheil, in e Quellen reichlichkr und crgisbiger flöffen. Einen un- d directen Vortheil hätten von dem Erlaß die Grund- nd die Gewsrbetreibenden. ob Line 1olche Entlastung der _leßtcren t der Tendenz der Soccialresorm im
Eröffnung neuer unfähiger, zersplitterter, daß man die dings hätten
wirke, daß dies mittelbaren un „ besißer, die Gebaudebesiycr u ihm nicht ganz unbedenklich,
nicht in Widerspruch siche mi Reiche und mit dem Béginn der Steuerreform in Einkommensteuergeseß habe bei der Aus wie er im Gegensa
sebr viel weniger leicht ebung des Gutsbezirks alb mit dem Grafen
langen sein. Er möchte des
gegeben. Aber deswegen brauche man
_ sie nicht , in eme Befferun Sanftalt bring'e, 5 e der Ueberweisungen geseleich fe tlege, wenn man Ömaßftab, namentlizl) na _ „ _ g «(Gutsbezirke und Land emeinden vornabme, so würden die armeren Krerse gewiß viel besser da Er komme nun zur Vermögenssteuer, die der 508 (16 rSZthzanaS bezei 'idcrstand bei einem Th Diese Bermögenkstener werde, einer ziemlich gewichtigen Mehrbelastung über dem imfundtrten fuhren. Aber er glaube,
gestaltung der ari e die Ab- , _ B zu dem Abg. Richter at)- ch tm weientlichen den Erfolg gehabt, die
zu entlasten und die öffentlichen Lasten Schultern dcr, wohlhabenden Kreise zu legen. euer komme in der Re el den Woblbabenden „ „ ngeseffenen im_Gegen- en _meist ÖW Woblhabenden, Aehnlich lie baudebefiyern gegenüber der grö eren Za Angewiesenen. Die Groß apitaltsten
ällen Gewerbe- bier um die Aus-
fi t verfolgt und, ne men möchte,
minder Wohlhabenden vorzu sweise auf die
rlaß der Grundst 'zu gute,ddemzkc§tf den? s)?)l a zu en ianeeen esyin der Stadt bei3 den Ge der auf ihr Arbeitseinkommen seien fast immer auch
. sie brauchbar werden. Wenn man die einen anderen
mit obligatorischer thert
der Kopfzabl,
atten Lande seien die Finanz-Minister als net habe, denn bier finde er ja auch , derjenigen, die sonst mit ibm gingen. , Hausbesißer und in vielen treibende. Nun wxrde gesagt: es handele fich ja ung eines fruherenUnrecbts, um die Beseitigung einer b [) enden Steuerderschiedenbeit. Das sei richtig, aber nur zum dasselbe Zu: den der Abg. von Jagow vor
Erbschaftssteuer, welche auch na
chlagen habe, auf dem We e der „ . , anderer Richtung bin den Allerdings sei die Vermö xnssteuer weit ergiebiger und u entivicklungsfäbig; Hundert statt rtrag diesex Steuer, ,eandert u “teuer ba e
, Zeix in unveranderlichem Betrag erhobene Grundsteuer diese tbatsachltch' den Charakter einer Rente an enommen bet Erbgang u. s. w. werde der Steuer zum“ Vollen oder doch fast zum vollen Bett ' D_te Aufbxbyng dtesexr Steuer bedeute für den sucht bloß eine Ermaßxgung seiner laufenden SteuerauSg ttelbaren directen Vermögenszuwachs. Das sei
ar nicht der „Fall- UU?
ebandlung dieser drei iergegen werde ,beba svorthetl, son ern ie Vermögenssteuer,
weit entwickelungsfäbiger, ab brauche nur & vom Tausend, dann ohne daß irgendeine an werden brauche.- sebr xrbcbliche Schwierig m die Privatverbaltnisse 1851 verboten gewesen, werde durcb eboten und vermehrt. Wenn ausge "hrt werde, i nothwendig _zu einer rationellen
Wort zu än ern, abe man den zehnfachen dere Bestimmung dieses Gesetzes ch die Veranlagung zur V keiten. Das tiefere, und „ lästige Eindringen sei durch das Einkommensteuergeseß von ck * das Ge _ck von 1891 gestattet E tw Vermögenssteuer
apitalwert ein ein iges
Bei Verkauf, age in Anschlag
abey, ond emen unmt Gebäudxsteuer weni er, bei der Gewerbesteuer darm liege, ungea tet der Steuern doch ein a die Grundbesißer b
leichmäßi en
ielten ja ni t diesen
er werde ihnen wieder abgenommen einmal durch estaltung des Einkommen-
ßumsyüems bebu stärkerer Heranziehung Ein- omm , dann _ebe er MY weshalb man den ' den “und den Communalverbanden die bebun emer solchen ermögensfteuer volli'tändklg unt a en wolle, Wesba man sie nötbigen wolle, in irratione er Wei e. ie Einkommensteuer zu erheben. Die Hauyli'ache bei dieser Steuer sei doch wobl eixi fiScalischer „ wei?, die Starkung der Yuanzen des Staats. Es set doch bedenkl , xine solche Steuer . einzu "hren mit eiiiem Jabreöertrage von 35 Millionen [edi lich zu dem Zweck, sichere und stabile Einnahmen des Stagts aufzu eben zu einer Zeit, wo man mit einem staiken und emem fich voraus- ßchtlick) noch teigernden Deficit in Preußen zu rechnen
abe, wo dur die Umgxstaltung im. New!), die Finanz- age der einzelnen Bundes taaten erheblich beeinflußt werde, wo viele Aufgaben cultureller * rt aus Mangel an Mitteln nicht gelöst werden könnten. Zu dem Entwurf eines Communalsteuergeseßes nehme er einx wesentlich anderekStellung' ein. Er halte die Fassung einzelner Bestimmungen auch mzbt für eme besonders glückliche, aber im großen und ganzen stehen diesem Gesesentwurf wett sympathischer gegenüber. Der Haupttbeil d'er Bestimmmx ' set der Landgemeinde- ordnung entnommen, namentlich das ganz rt tige Princip, da durch das Giseß ein bestimmtes Gebiet abgegrenzt und innxrhalb de en die Gemeinden autonom seien, daß in gewissen Fiillen diese Grenzen mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde überschritten werden könnten, und für den Fall, daß kein Gememdebescbluß LFU stande komMe, die Regelun nacb Gesßß _plaßgreife. uch was in diesem Geseß ent alter) sei, set up ganzen und gro en zweckmäßig. Er (Redner) set einverstanden insbesondere mit der u- lassung“der Einführun von communalen Gebühren und Verwaltun s- abgaben und von erhöJten Schlachthaus ebühren in so mäßigem e- trage, dcÉ dadurch die leischpreise niiXFt beeinxllußt würden, endlich mit der infübrung des bzugsrechtes für die ciionäre u. s. w. zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Er hatte jedoch gewünscht, daß die Staatsregierung diefe Doppelbesteuerung durch Einbringung einer Novelle zum EinkommensteuergeseJ auch dort beseitigt hätte. Er habe nur einzuwenden [kin uviel an Staatsaufsicht und zwei Zywepig an Bestimmungen über _das Communal- steuerpribtlegium der Beamien und über die Contingentirung der Kreissteiiern. Für ganzlich, unzulässig und für einen flagranten Eingriff in_ die bkrecbtigte Autonomie der Gemeinden erachte er die Bestimmungen in den vier leßien Absäßen des § 62, besonders folgenden Passus: „Wenn bei dem Inkrafttreten des Gesetzes in einzelnen Gemeinden Ordnungen über die Aufbringung von Gebührenbeiträgen, indirecten, directen Steuern oder Diensten bssteben, Welche den Vorschriften oder dén Besteuerungsgrundsäyen des_Geseßes zuwiderlaufen, so ist die Aufsichtsbehörde befugt, deren Abankerung Oder Ergänzung unter Angabe der Gründe anzuordnen“. Diese Zwan setatisirung von Gemeindeeinnahmen, diese Octroyirung von Gebü ren und Beiträgen, directen und indirectm Steuern gegen den Willen der Gemeinden Halte er nicht für richtig. Der Ober-Präfident von Berlin könnte ja ein- mal zu der Auffassung kommsn, in Berlin prävalirten zu sehr die Communalsteuern. Der Etat werde nach,Abschaffung der Mietbs- st€uer, durch Einführung einer Baumaterialiensteuer und Verdoppelung der Kanalisationsabgabe gedeckt werden. Dann müßte die Gemeinde beim Ober-VerwaltungSgericht dagegen Klage führezi. So wäre auch z. B. die Einführung der Bierstcuer in Spandau, die dem Magistrat sr) viel Mühe mache, einfach im Handumdrehen zu decretiren durch" eme Verfügung des Regierungs-Prafidenten von Potsdam. Er halte ja dW Biersteuer „in Spandau an sich für zweckmäßig, aber zu einem Zwang auf die Gemeindevertretung würde er nicht die Hand bieten. Diese Bestimmung müßte also jedenfalls gestrichen werden. Dagkgen fehle. genügende Aufklärung bkzüglich der Bestimmungen , über die Steuerprivile ien der Beamten. WWU man damxt warten wolle bis zur VoÜZändigen Durchführung. der angefaiigenen Aufbesserung der Beamtenbesoldungen, so [irge dieser" Zeitpunkt in sehr ungewisse]: Ferne. Er meine, mit der Einführung, der Declaration bei der Einkommenstsuer, und Wenn noch eine neue“ Steuer_ wesentlich, zum oribesteben derselben eingeführt werde, sei doxb, ein wesentliches oment, welches für das Beamtensteuer- privilegium axigefübrt worden, in Fortfall gekommen, und man könnte wenigstens brei: eme andere ngelung €infübr€n. Er Vermisse aucb eme Bestimmung über die'obligatorische Coxitingcntirung der Kreissteusrn; Die CommunassteUereform helfe nichts, wenn daneben nicht ,die Kreis: und Schulsteuern gerkgclt würden. Er habe nun die wksentlichsien Gründe dargelegt, welche es ihm u'nmöalicl) machien, sich tmt dem ganzen Steuersystem der Regicrung einberstanden zu erklaren und seinerseits die Verantwortung für das- selbe zu übernehmen. Wenn er eiiie Reihe yon Abänderungsvorsckylägcn angsdeutei habe, so bxrwabre xr s1ch doch ausdrücklich dagkgen, als ob er dem Plan der Regierung seinerseits ein bestimmtes positxbes GeFen- erogramm entgkgenste'llkn wollte. Das sei nicht Sache Emes einze nen
b ebrdneten, auch" nicht des ngeordnetenbauses als solchem. Für so wi tige Geseße waffe der Regtüruxig stets die vollste JiiitiatiVL bleiben. Solche Gesekze koxnzten nurbdm Fmanz-Mmisterium unter Mitwirkuns der übrigen betbellrgtexi Ministerien ausgearbeitet Werden; für den ein- zelnkn Abgeordnetezi sei es geradezu unmögüch, nach dieser Richtung hin besondEre Vbrschlage zu _machcnx' Es sei keine gerechte Forderung, wenn von 1xdem, der eme Kritik dieser GCsetze ausübe, bestimmte Gegenborschlag? v€rlangt würden. Es sei, ihm deshalb auch zweifel- haft, ob es gelingen werde, in dcr Comm1ssion dem Gessß eine Ge- stalt zu gcben, wxlche scme Bsdenken be]eitige. Und soUte das auch gescheheit, so wurde er seiye Zustimmung dazu immer, davon abbanßig mgchen, daß gleichzeitig und als integrirender Be- standt eil dieser Yeformgeseße ein Wahlgeseß für die Wahlen zum Landtag und fur die Communalwahlen erlassen werde, das die Wirkungen der Stcuerre orm paralyfire. Es sei wünschenswerth, die Steuerreform _möglt st bald zum Abschluß zu bringen, um dem § 8_2 de§ Emkommensteuergese es damit gerecht u werden, und er wurde 11ch freuen, wenn die eform noch in dieékr Session
zu stande käme; aber lieber eine VerzögrrunÉZl um ein oder zwei Jahre,
aks eine Reform, welche zwar nicht die bsicbt, aber die Wirkung bgben würde, die Interessen der Gemeinden und Communalverbände, dre Intereffrn und die politischen Rechte der minder wohlhabenden Bebolkerung binikr die Interessen einzelner Klassen von Befi enden zurßckzustrilen: eine Reform, welché2troß der besten Absicht efabr lauren Wurde, sich zu gestaltenzu ciner rSt'or'mat-io ju ysz'us.
Finanz-Minister Dr. Mi q u e [:
Meine Herren! Gestatten Sie mir zuvörderft einige Worte über die politische Seite dieser Reform, über die Frage des Wablgescßes. Es wäre nach meiner Meinung nach Lage der Sache gar nicht er- forderlich gewesen, das; der Herr Vorredner den Zusammenhang diefer Steuerreform mit den politischen Wablrecbten in eine so schroffe Verbindung grbracht hätte, als wenn hierüber nicht ein wesentliches Einberständniß zwischen den bedeutendsten Parteien des Hauses und der SiaatSregierung herrschte, als wenn nicht in dem UeberweisungS- geseß dieser Zusammenhang unmittelbar anerkannt wäre und als wenn nicht in der Thronrede sowohl wie in der Erklärung des Herrn Minister-Präsidenten ausdrücklich die Vorlegung eines Wahlgeseves noch in dieser Session zugesichert wäre _ (Zurufe: Tbunliehst!) _ ausdrücklich zugesichert wäre. (Glocke des Präfidenten.) Nun werden Sie ja am thluß der Beratbung der Steuerreform dissen Zusammenhang bei fich entscheidend oder nicht entscheidend sein lassen können; Sie werden fich darüber klar werden müssen: können wir die Steuerreform ohne eine Aenderung des Wahlgeseyes acceptike" oder nicbt?
Ich gebe auch von meinem Standpunkt aus zu, daß die Wirkung dxs Einkommensteuergeseßes ebensowohl als die Wirkung der Reform- geseße auf das Wahlrecht eine sehr bedeutende sein und M) nament- lich nach der plutokratischen Seite: bin äußern wird ; ich bin auch der
19: Huene im übrigen“ beibehalten würde, aber das Problem, das dabei gestellt ist, rationell zu lösen, das wird nicht gelingen. Worin besteht denn der Unterschied zwischen dem Dotationssystem und den Vorschlägen der Staatßregierung? Wir überweisen keine Geldbeträge, weder an Kreise, noch an Gemeinden, sondem Steuer- Wir überlassen es also jeder Gemeinde, zu prüfen, wie sie diese Steuerquellen nach ihren verschiedenartigen Bedürfnissen flüsfig zu machen hat. Die rheinischen Kreise werden in Zukunft für den Wegebau kein Geld empfangen, sie werden dafür auch keine Steuern für den Wegebau erheben, denn fie haben ja gar nicht solche Aus- Armenlasten haben die Kreise nur bis zu einer gewiffen be- schränkten Grenze. *
__ „ daß ein Wablgeseh diefer Wirkung entgixgenlretexi und dafür Sorge UW muß, daß nicht ein zu starkes" Ueberwiegen der pluto- _kratischen Elemente beim politischen Wahlrecht in Zukunft vorhanden (Bravo !) Meine Herren, wir werden ' also darauf zurück- kommen, wenn wir den Entkourf des Wablgeseßes vor uns haben, und ich hoffe, daß es gelingen wird, auch bezüglich des Wahlrechts zu einer Verständigung zu gelangen.
Meine Herren, ich komme nun auf die Einwendungen zurück, welche der Herr Abg. Herrfurtb gegen die Grundlagen der Steuer- reform gemacht hat. Ick) _möchte dabei eine Bemerkung vorausscbicken. Ich habe gegen den Herrn Abg. Richter den Einwand erhoben, daß er nur kritifire, daß aber aus seiner Kritik positive Vorschläge gar nicht entnommen werden könnten, und daß das eine unfruchtbare Art von Polemik sei in einer Frage, wo do*ch zweifellos eine Reform in bestimmter Richtung sogar durch Gesetz vorgeschrieben ist, es also nicht mehr in unserer WiÜkür steht, ob wir überhaupt etwas thun Der § 82 des Einkommensteuergeseßes _ ich werde auf die Interpretation des Herrn Vorredners noch zurück- kommen _ schreibt doch vor, daß die Mehrerträgnisse der Einkommen- steuer vechmdt Werden folien zum Erlaß bezw. zur Ueberweisung von Grund: und Gebäudesteuer; wir müssen also diese Frage? lösen und uns darüber klar Werden, wie wir sie lösen wollen. Einwand kann ich nicht .in gleichem Grade erheben gegen den Herrn Vorredner. Er bat zWar gesagt: ich brauche keine bestimmten Gegen- vorschläge zu machen, das ist Sache der StaatSregierung. Gewiß, wenn es sich um concrete, formulirte Gegenvorschläge handelt; wenn aber die Staatsregierung ein großes Programm vorlegt, dann wirken nach meiner Meinung diejenigen Abgeordneten, wclche SteUung fie auch heute einnehmen oder früher eingenommen haben, nicht frucht- bringend, Wenn sie nicht wenigstens zeigen, nach welcher Richtung denn die Staatsregierung vorgeben soll. (Sehr richtig! rechts.) Das hat der Herr Abg. Richter garnicht gethan _ (Lebhafter Widerspruch (Wiederholter Widkrspruch. Glocke des
über das Ergebniß der Einkommensteueryeranlagung dem Hause hätte in Aussicht steüen wollen: es sollen Bie gesammten Realfteuei'n Das wäre für einen Finanz-Minister geradezu un- (Sebr richtig! rechts.) Denn Sie werden sich erinnern, es steht auch gedruckt in den Motiven zum Einkommen- steuetgeseß _ daß ich immer betont habe, die Grenze einer wünschens- werthen und möglichen Steuerreform ist die Finanzlage, die Frage, ob wir über die Mittel disponiren können, die die Reform erfordert. Was war also “natürlicher, als daß wir im Fortgange der Unter- suchungen und Prüfung der gesammten Verhältnisse, nachdem wir ** erfahren hatten, daß wir uns in den Berechnungen bezüglich des Mehrertrages der Einkommensteuer völlig geirrt batten, daß statt 15 mehr als 40 MiÜionen einkamen _ nachdem wir also hieraus die . Verpflichtung infolge des § 82 des Einkommensteuergeseßes batten, nun auf die gesammten. 40 Millionen zu verzichten Mr dieselben zur Ueberweisung zu verwenden, daß wir nun uns sagkiii: bei solchen Mitteln und da wir gegenwärtig auch disponiren können behufs der Steuerreform über die Beträge der Uebkrweisung an die Kreise, tritt die Möglichkeit ein, dasjenige zu thun, was schließlich allein wünschenswertb ist: eine grundlegende RLform unseres Steuerweséns herzustellen.
Worin besteht aber dsr Grundgedanke? Der Hsrr Vorredner hat uns woblwoüendcér Weise zwar nicht di? Absicht zugetraut, aber doch die Wirkung dahin zusammengcfaßt: es ist eine Stkuerreform, die nach der einen Seite plutokratisch, nach der andern Seite agrarisch wirkt, weitcr bat fie keinen Nutzen. Nun muß ich wirkiich innerlich lächeln (Heiterkeik), wenn ich sehe, das; dieser Steuerreform ein pluto- kraiisc'her Charakter vorgeworfen wird, wäbrénd die Angriffe, die ich zur Genüge in der PreffL erfabrkn hab?, doch Vom entgegen- geseßten Standpunkt ausgeben, mir Vorwerfén, daß ich die be- sißCUden Klassen zu stark beranziebk bei der VsrmögenSsteuer.
Was die agrarisché Seitk dsr Sache bktrifft, so ist VoÜkommen zutreffcnd, und ich unterschreibe in dieser Bezishung dia Ausfübrungen des Herrn Vorredners, daß die bisherige Belastung des Grund und Bodcns und der Gewerbe in vislkn FäÜLn, visilcicht in der übkr- wikgendcn Zabk der Gemeinden eine geringers sein wird in Zukunft Abkr wclche Wirkung bat nun diese ge- ringere Belastung dsnnoch auf die übrigsn Einkomtncnstcuerpflichtigen“.) AÜerdings werdexn durch schärfere Héranziebung d€r Realsteuern in den Gemeinden auch die Grundeigentbümcr, soweit sie Einkommen- stcuerpflichtig find, mit Entsafter, aber das kann doch nicht bestrittc'n werdcn, daß die Kapitalbefißer entlastet werdxn, die ja auch gerads Vorzugsweise vicilsicht, und ich glaube mit chbt, fich über die: Höhe der C0mmunalsteucrzuschlägs ZWCckL, für w€lche die Objecte anikmfimkn miiffsn, ailein da:"; Arbeits- Einkommen und das Kapitaleinkommkn Vorzugsweiss oder überwiegend herangézogen werdsn. Diese sekben KapitalefiHcr wsrden in den Ver- mindertsn Zuschlägcn der Gemsinden einen sehr erbebliéhcn Ersay finden (Lachen links), einen sebr erbrblichen Ersatz finden.
Wir iverdén Gelegenheit Haben, eine Statistik _ und der Herr Abg. Richtcr wird ieinxn Ausspruch dann wohl etwas zu vsrmindern genötbigt sein _ Vorßitlegen über die Wirkungen ' dsr Steuerreform auf die SteuerVLribeilung in den Gemsinden des Landks, und da we'rdcn Sie doch sehen, wie sébr bsdcutcnd diese Wirkungkn sind, was auch an und für sich sehr klar ist; wenn man anf dcr Linen Skike nur dsn Erlaß von 100 Millionen Nealsteusrn und auf der anderen Scite die Bestimmungen des Communalstéuergessßes im Ang bat, dann wird man nicht einFacl) das bestreiten können, man müßte dsnn die ofßcisllcn Zahlen in ihrer Nichtigkeit bekämpfen.
Was die Frage betrifft, ob eine Vermindkrung, wo sie eintritt, der Lastcn der GrundbefitZkr in Skadi und Land eine Plutokratische sei ihrer Natur nach, so muß ich auch bier dLM »Hsrrn Vorrsdmxr die Verhältnisse in den Städtrn doch ebensogut zu kennkn, wie der HLN) Vorredner. Ich bin der Mkimmg, daß es ein großer JrrtHum ist zu glauben, daß die Häussr in den Städten sick) wkscntiich in dcrHand der r€ichst€n Leute brfindcn. (Skbr richtig!) Ncin, meine Hcrrcn, oft hab?" die Griindsigmitbümsr an iHren Häusern nur ein formales Eigentbum. (Schr richtig!) Durch die Hypoihcken sind sie so fcbwer belastet, daß 03 cigentlicky nur Line eigcne Arbkitskraft dcr Mrinung des Herrn GeneraiSteuerdircctors, daß auch in ch Commnnsn die Heranziebang dcr Realstcuérn eine bestimmte“ Grenze bat. Auf dcm Lande glaube ich auch nicht, daß ein schr großsr Tbril, Wohl der übsrwiegsnde Thril der Grundbesißer geradc zu den rein plaiokra- tischen Elementen gebört, zu den allerrcichsten Elémrntcn. Das ist nicht der Fall. chknfalls gebörsn dazu jstzt schon sehr viel schwor- belastete und mit ihrer wirtbschaftliihkn EristSnz ringcnde Elcmcnte. (Schr richtig! rcchrs.) '
Mixinc »Hsrrcn, dsr Herr Abg. Richtrr Hat ja slbr Ungensbm zu hörende Witze gemacht über den Vcrschuldeten Grundbcsiy. Die Thatsacbe dcr Verschuldung dks Grundbesißcs ist nicbk so. zu behan- deln, um darübér Witzs zu machen. (Sehr richtig! rechts.) Wenn auf unserem Grundbesitz nach einem «Uerdings nur annäbernden Ueber- schlag 17 Milliardcn Schulden haften, so wird kkins Gesetzgebung dcr Vérbältniffe
erlassen werden. verantwortlich gewesen.
Realsteuern , zum vollen Betrag heranzuziehen, ihre sonstigen Steuerqucllen dies nicht erforderlich machen. deren Worten: in jeder Gemeinde wird selbständig geprüft werden, was nach den Bedürfnissen dieser spezieklen Gemeinde, dieses"speziellen Kreises für die Aufgaben, die diese Verbände zu lösen haben, an Steuern erforderlich ist. (Sehr richtig! rechts.)
Jsßt frage ich: wo liegt denn eine größere Grundlage der Sekbst- Verwaltung als in diesem System? (Sehr gutxrechts.) Zuwendungen von außen, selbst wenn man zwangsweise bestimmte Verwendungs- zwecke binstellt, passen in dcm einLn Falle möglicherweiss, aber in dm anderem Fälien gewiß nicht, und in vielen, ja in den meisten Fällen werden solche Zuwendungen nothwendig zu einer unwirtbschaftlichen Verwendung diessr Mittel führen,
Meine Herren, man kann gewiß über den Grad der Freiheit, welche man den Vérbänden und Gemeinden, namentlich in Beziehung auf die Vertheilung der Steuern, [affen kann, sehr verschiedener Meinung s ein _ das habe ich auch schon dem Herrn Abg. Richter gegenüber auszie- sprochcn _, das aber ist gewiß, wenn Sie den Gemeinden die weit- gehendste Freiheit geben und diejenigen Steuerquellcn, welche natur- gemäß den Gemeinden gkbören, werden den Gemeinden entzogen dadurch, daßder Staat die Hand darauf legt, so nüßen Ihnen die schönsten Paragraphen nichts. (Lebhafter Beifall rechts.)
Der Herr Vorredner sagt: was bekommen denn die Gsmeinden ReneS? sie habkn ja bisher schon die Befugnis; gehabt, Grund- und Gebäudesteuer zu erheben, selbsk besondere Steuern einzuführen. Gcwiß, meine Herren, sie babsn dirse Befugniß gehabt. Von der Befugnis; praktisch Gcbranch machen“.) Fragk, um die es fick) hier handklt. Gebrauch gemacht, aber doch in sebr beschränkten: Maße; und das liegt ja auch auf der Hand, wenn der Staat 75 Millionen seinerseits Von diesen Objecten erhebt. Daß das die Steusrkraft dieser Objecte für die Verbände ungemein, im höchsten Grade einschränken muß, das brauche ich ddcl) nicht weiter zu beweisen. (Sehr gut! r6chts.)
Was nun die 40 Millionen betrifft, so schien mir doch aus der Rede des Herrn Abg. Herrfurth Herborzugebén, daß er diese 40 Mil- lionen auch an die Gemeinden Vertheilen will, nicht an dis Kreiss, Da wäre es nun doch sehr interessant gewesen, wenn ein Mann, der an dcn,„Berati)ungen der StaatSrcgie- rung doch tbeilgenommsn hat, der dock) so kundig ist auf diesrm Gebiet, mit dem sich wohl kciner in dieser Beziehung wird mcffen können, eine kleins Andeutung wcnigstens uns unwiffenden Leuten (Heiierkeit) darüber gegeben hätte, nach we[chem Maßstabc denn nun diese Vertheilung an die Gcmcindrn stattfinden soll; dann würden wir uns ein Urtbeil übsr diC Sach6 habsn bildsn könnan. aber nicht der Fail ist, so kann ich sagen: dieser ganze chanks blsibt mir so dnnkel, daß ich weiter auf die Sachs nicht eingeben kann. (Heiterkeit r€chts.)
Man könnte ja vielleicht an dsn Maßstab dcr AuEgab-Zn denken, dis bestimmten Verbänden obliegen, namentlick) wenn fie staat- licher Natur sind, und der Gedanke liegt doch eigcntlich noch am Denn weder die Einwohnerzabi, noch Grund und Boden, noch Fläche können cinen vernünftigen Maßstab abgrbcn, namentlich nicht bei den Gemeinden. Man könnte aber denken: es wird Vértbéiit nach Maßgabe". der AuLgabLn, die einc Gemeinde für bestimmte chcke Nun, diesen Maßstab kennen wir schon aus der Praxis, denn wir haben für jede Schullehrerstelle, ob die Stklle bEkleidct wsrde in der rsichsien oder in der ärmstsn Gemeinde, nach eincm ganz gleich?" Satz Zuschüsse in unserm Etat stehcn im Betrage Von 27 Miklioncn. Nun, ich war damals noch Ober-Bürgermeister in Frankfurt, wir hatten kein Dkficit, wir standen finanziell schr glänzend, wir hatten in der Regel erhebliche Ueberschüffe, wir konntsn aus dem Ordinarium eine große Anzahl AuSgaben, die sonst im Extraordinarium oder durch Anleihen aufgenommen wurden, decken _ und auf einmal erhielten wir die freudige Nachricht: für jeden Lehrer in Frankfurt wird der “Staat Ich war außerordentlich erstaunt über der doch auf anderen Gkbieten, beispielsweise seine eigenen Beamten, nicht gehörig bésolden kann, aber wir nahmkn das Geld ssbr gerne hin. Berlin, den reichen großen Städten in der Provinz in der von dem Herrn Abg. Herrfurth so sebr bekämpften plutokratisckpen Weiss noch mehr solche Zuwendungen zu machen, das ist mir völlig underständiicb. Ich denke, der Aufgabe des Staats ist es entsprkchend, die allge- meinen Staatsmittel dazu zu benutzen, denjenigen Gemeinden, welche ihren Aufgaben nicht gerecht werdkn können, zu helfen; aber die Staatsmittel, die für die allgemeinen ZWecke und Culturaufgaben des Staats bestimmt sind, nach irgend einem beliebigen Maßstab wieder an die Gemeinden zu vcrtheilen, das halte ich für ein verkehrtes System, für ein berschwenderisches System und für ein System, das die Selbstberwaltung schließlich auf die Dauer am allermeisten gefährden muß. (Sehr richtig! rechts.)
Meine Herren, der Herr Vorredner hat nun gesagt, diese ganze Reform wäre erst ganz neuen Datums, denn es wäre ursprünglich nur von einer möglichen UeberWeifung der Hälfte der-Realsteuern die Rede gewesen, _ von einem Erlaß überhaupt nicht. zwar einfach: warum? _ und das ist ausdrücklich sogar in den Mo- weil man sich nicht vorgestellt hat, daß die Einkommensteuer'statt 15, wie sie damals Veranschlagt wurde, über In ersterem Falle hätte man selbst unter Hinzuziehung der 16x Hume„ welche schon in den Regierungs- motiVen zum Einkommensteuergeseß ausdrücklich in Aussicht genommen worden war, nicht weiter kommen können, als etwa 37 bis 40Millionen zu venvcnden. Nan, wenn wir hierbei stehen geblieben wären, dann wäre ein Reformplan auf der gegenwärtigen Grundlage des Verzichts des Staats auf alle Realsteuem allerdings unmöglich, und es wäre vermeffm gewesen von mir", wenn ich ohne “jede Kenniniß'
wollen oder nicht.
(Sehr richtig ! rechts.)
links.) _ garnicht gethan. Präsidentsn.)
Der Herr Vorredner hat es in erbéblich höherem Grade gethan, und ich glaube, troßdem formulirte Vorschläge Von ihm nicht gemacht sind, hat das Haus sshr wvhl begriffen, wohin denn cigcntlich seins Meinung geht.
Er wiÜ zUCl'st die 18)( Huene beibehalten, wcnn auch rsformiren, und ich bin gleichfalis der Msinung, wenn .das Haus dahin gclangcn sollte, unter Verwerfung des vorliegenden Reformplans die 18); Huene beizubehalten, so kann das vernünftigkrwéise nur geschebkn unter durch- greifender Aenderung der gegenwärtigen BLstimmungen.
Nun wiÜ der Herr Vorredner zunächst die Einnahmen fixiren. Wir würden also in dieser Beziehung dieselbe Frage zu lösen Haben, die wir lösen müssen bei der Anrechnung auf die Grund- und Gebäude- fteucr, wie die StaatSregierung fie Vorschlägt.
Zweitens verlangt- er einen anderen Maßstab. erinnert, Welche unendlichen Schwi-Zrigkciten dieses leichte? Wort „Maß- stab“ verursacht hat bei der Beratbung des Gesetzes von 1885, der wird finden, daß hier dem Hause ein Problem gestcÜt ist, welches vielleicht in dieser Session nicht gelöst werden könnte, und daß schließlich das Gefühl der Prägrabation, Welches jetzt schon der vor- bandene Maßstab hervorgerufen bat, weiters Kreise Ergreifen würde.
Dann aber spricht der Herr Vorredner das leichte: Wort gelassen aus: es müssen außerdem noch Verwendungszwkckc bestimmt Wcrdsn, obne nur die geringste Andeutung darüber zu machen, welcbe Verwen- dungSzweckk denn bestimmt werden soklen. Hier ist die schwache Seite VkrwendunJSzwecke kann man vernünftiger Weise vor- schreiben für Verbände, die Aufgaben und .Ausgaben gleicher Art haben. Ich könnte mir solche Verwendungszwecke noch visl cher denken bei dkn Gemcindkn als bei dcn Kreise'n.
Denn unsere Kreise in den berscbikdsnkn Provinzkn haben eine ganz dérschiedene Bedeutung. In dieser Bezishung zu crlaffcnde Vorschriftkn, beispielsweise über Wegebau, könne'n nur für dcn einen Theil der Monarchie ergéb9n, aber nicht für den anderenTbcil. Wenn Sie beispiels- weise für das Rheinland und für Hcffen-Naffau dieselben Vorschriften in dieser Beziehung machen wollisn, so würden Sie das historisch gewordcnc, den dortigen Zuständen entsprechende Verhältniß des Kreises, eines- ibeils zur Provinz und anderentbeils zu der Gemeinde, vollständig nmwerfen. (Schr richtig !) Was babsn denn in diesen Provinzen die Kreise für Aufgaben? Es find wesentlich _rkgiminelie Bezirke, aber Hier sollen abér die Mittel für die
als in diesem Augenblick.
Aber konnten sie Das ist die Gewiß, viele haben dabon doch
Nun, wer sich
sondern an die Gemeinden.
der Sache.
(Sehr richtig !)
cntgcgenirctön. Ick) glaubs
Vkrwaitung
keine communale Einbeiten. communaien Lasten der Kreise überwiesen werdsn. da ein und dieselben Vorschriftsn machen? Ich bin überzeugt, dieses ganze Unternehmen würde einfach hieran scheitrrn, und man würde dabin kommen müssen _ ein Gedanke, den man schon früher auf- genommen hat _, in gewissen Landestheilen die Ueberweisungcn in Zukunft an die Kreise zu machen, in anderen Landestbeilen an die Dann würden wir aber die *Verwaltungsorganisation des Staats aus ihrer jeßt bis auf eine gewisse Grenze ge- kommenen Einheif wieder herauSreißen. Und noch mehr; Wenn Sie versuchcn wollten, den Maßstab für diejenigen Landestbeile zu finden, wo die Vertheilung unter die Gemeinden erfolgen soll, so würden Sie erst recht vor eine Unmöglichkeit gestellt werden. Es ist vielleicht nicht richtig, wenn ich sage: Unmöglichkeit; denn das Geseß kann alles thun. Aber das Geseß müßte nothwendig etwas Unvernünftiges thun; denn, daß der Staat Steucrn erheben soll, um fie lkdiglich nachber wieder zu “vertbeilen nach einem mechanischen Maßstabe, ohne Rücksicht auf das Bedürfniß, das ist doch ein Saß, den niemand ver- Die Aufgabe des Slaats besteht doch darin, dem wirklich Bedürftigen zu helfen. Sie würden, wenn Sie an die Ge- meinden Vertheilen Wollten, eine große Masse von Gemeinden mit Zu- wendungen bedenken, deren sie gar nicht bkdürfeu, und Sie würden in anderen Fällkn Gemeinden ZUWendungen machen, mit denen sie doch schließlich ihre Bedürfnisse nicht annähernd würden decken können. Diese Erfahrung haben wir ja auch schon bei andern Gelegenheiten gemacht, nicht bloß bei der16x Huene. Beispielsweise mußten die rheinischen Kreise von 8 MiUionen Zuwendungen, die sie bekommen, etwa 5 Millionen einfach auf Zinsen legen, weil fie sie gar nicht ver- wenden konnten; der Staat muß jetzt die Gelder anleiben, um sie den Kreisen zu übenveisen, und die Kreise leihen die Gelder wieder aus, weil fie dafür keine Verwendungßzwecke haben. (Sehr richtig!
Wie wollen Sie
so und so viel zuschießen. diesc'n Reichtbum des Staats,
Gemeinden. (Heiterkeit) Der Stadt
s chwerwikgende Grundbésißcr
rechts.) Das Verscbuldete und nichtderschuldete an diesc Thatsachk dicselbe Forderung angemcffcner Entlastungen knüpfen, aber die Verschuldeten Grundbefißsr in viel höherem Grade; denn daß die Verschuldeten Grundbesißer am meisten überlastet sind durch die Realsteuern, das wird doch niemand bestreiten können. Also in dem Zusammenhang der Forderungen nach Erleichterung müßten gerade die Verschuldeten Grundbesißer voranstehen-
Meine Herren, wenn nun nicht das Programm, aber die Ideen des Herrn Vorredners zur Ausführung gelangen, dann würden wir eine Verdoppelung der bisherigen Nachtbcile des Dotationzsgescßes haben, wie sie so oft geschildert sind, eine wesentliche Einwirkung auf die Gestaltung der Steuerverbältniffe in den Gemeindcn nicht erlangen, denn daß ein Betrag von 37 Millionen den Gemeinden zuzuweisen, ie entsprechende Bestimmung im Communalsteuergeseße wieder eine richtige Vertheilung der Steuern vorschreibt, Die Gewerbesteuer würde im vollen Betrage be- llen Betrage bestehen,
treten kann.
Gewiß, und tiben außgefübrt _:
40 Millionen mehr braxhte. ohne daß d
Wenig bedeuten. stehen bleiben; die Bergwerkssteuer bliebe im vo [be Grund- und Gebäudefteuer bliebe aucb bestehen; die Klagen 396, über Nichtabzug von Schulden steuer |in den verschiedenen
Meine Herren, diese sogenannte Reform der ]M Hume, wie fie bier angedeutet ist, kann man wohl als w[***Ü'khenswertb bezeichnen; man, _kann auch der Meinung sein, daß
diese Frage doch in irgend einer Weise gelöst werden müßte, wenn die
ich glaube ,
über Prägravation des Grundbesi über ungleiche Veranlagung der Grund