1892 / 282 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

'die gcseslirbe "Befugniß, dergleichen Anordnungen zu tteffat, die eben in jenem Paragraphen den Landgemeinden gegenüber aus- gesprochen ist, den Gutsbezirken gegenüber fehlt. (,I-mts.) _ Wenn der Herr Abgeordnete bezweifelt, daß die Bestimmungen 'der §§ 119 und 120 sich nur auf Landgemeinden, nicht aber auch auf Gutsbezirke beziehen, so kann ich ihn nur einladen, fich den Wort- laut dieser Paragraphen nochmals anzusehen, und ich zweifle nicht, daß er meiner Meinung beitreten wird, daß dieselben für eine zwangsweise Forderung der Etats- und Rechnungöaufstellung in den GutÖbezirken nicht dienen können. Ich bin also bei Erhebungen in diessr Beziehung auf nichts Anderes angewiesen, als auf eine fta- tistische Ermittelung, wie fie eben bereits stattgefunden hat, und zwar mit dem ehrlichen Bestreben, sie so genau zu machen, als es nur immer möglich ist; und wenn die wiederholt werden oder periodisch alle Jahre oder in gewissen Zeiträumen wiederkehren sollte, nun gewiß, dann will ich dem Herrn Vorredner zugeben, daß damit eine größere Genauigkeit vielleicht erreicht werden würde. Aber wenn das alles Vorbanden wäre, sicher würde er ebenso wie heute mir sagen und sagen können, daß die Angaben größtentbeils auf Schätzung beruhen.

Aber ich glaube, daß es zur Beurtkeilung der Sachlage viel weniger Hierauf ankommt, als auf eine unbefangene Beurtheilung der Ver: hältnkffe, wie sie in dsr That liegen. Nun, meine Herren, ich halte es wirklich für unrichtig, zu bestreiten, daß die Gutsbezirke ein [29th und erhsblicbes Maß von Communalsasten zu tragen haben. Ich bin außer stande, de'n Procentsaß im Vergleich zu den Gemeinden mit voller Genauigkeit anzugeben, aber ich bin der festen Ueberzeugung, und zwar auI sigkne'r Kenntniß dsr Verhältnisse in ziemlich Weitem Umfange, daß die Belastung der Gutsbezirke mit Communallasten hinter dsrjenigen der Gemeindén keinesMgs nachstsbt, _ und die Beispiele, die in den ersten Tagen der Debatte, ich glaube, es war Herr von Jagow, angxxführt Hat, daß der Zusammenlegung von Gemein- den und Gutsbezirke'n in sehr bäufigen Fällen das Widerstreben der Gemein- dkn entgegenstehen wird, die größkren Communallastsn der Gutsbezirke zu übernehmen, stck) keinsswegs auf vereinzelte Fälle, sondern auf ganze Katégorisn diesxr FäÜe erstrecken. Ich gebe zu, daß es nichts- destowsnigsr Vkrkxältniffe gikbt, in welchen troß alledem von einer Ver- einigung ron Gutsbezirkkn mit Gemeinden nicht abgegangen werden kann, und ich will dem Hkrrn Vorrednsr gern glauben, daß gerade in dkn Gegenden, die i'Hm am nächsten stehen, Unzuträqlichkeiten mancher Art eingetreten find. Aber ich bitte ihn zu berückfichtigsn, daß disse doch nécht für da:? Ganze maßgebknd find, sondern daß man ebe'n 18176 (HegEnd, jedss einzelne Verhältniß individuell [*e- trachtcn und danach die Frag€ stellsn muß, ob im öffentlichen Interesse eine Nothwendigkeit dsr Zusammenlegung vorliegt. Daß übrigens bei den Vérbandlungen über die Landgemsindeordnung irgend eine bsstimmte Zahl von Gutsbezirkkn angegeben wwrden sei, welche von der Bildfläche vkrschwinden und mit Gewänder: Vereinigt werden müßten, „ist mir nicht «innerlich. Ick kann nur wiedkrholen, daß die Sache in jedem einz€1nen Fall sorgfältig geprüft und danach entschi€dcn wcrdsn wird, und ich bin gsm bereit _ ich Weiß nicht ob verpflichtet _ aber jedenfaÜZ bereit, die Nachweisungkn über die Aus- führung dEr Landgemeindéordnung Ihnen demnächst mitzutbeilen.

Wie dem aber auch sein mag, meine Herren, wenn der Herr M- gecrknste zurückgkkommcn ist auf die Frage der Beseitigung der Grund unk (Hebäudestkuer gegenüber den Gutsbezirkkn, dann glaube ich dies Eine doch noch einmal hisr beworbeben zu xnüsskn: Wenn man es für nützlich und gut hält, Faß der Staat auf die Grund- und Gkbäudeste'ucr verzicbt-ct, und zwar in der Art verzichtet, daß er fie außer Hebung sexzf, kann, maine Herren, halte ck es für ein un- mögliches Varlangsn, bicrvvn die Gut-Zbezirke auszuschließen; das würde gegsn die erste Grundlagk dsr Gerechtigkeit verstoßen, (Bravo.)

Abg [* onTied smann -Labischix1 (freicons): EF- jZi von'der 1_in_k€n Seits dL-Z .Hausés über da::- Uckkrmaß von Staatsaymckyt m Htemn Geskxz gysprochen Worden. J? w:iter_ man ab?. dre Autonomie der Gsmsinrén auéchne, desto scharfer müne kasx_Ylu711chxsrech-t_d§s Staats zur Anwendung gebrackyt werden. In den met1tchn kleinen St_adten _und Landgemeinden finde bei der Ung; dcr Genxe'zndesteuern em Hefti kr Zntkreffknkampf statt; €:? bedürxe (1119 ganz bejttmmtexjester gesetzlther Régeln und eian Au7üchtsr8chts, das unter Urmiandsy Remkdur schaffe. Die einzelnen Stcucrzablé'r würden durch_das_chcß entlastet Und den Gemeinden eins rsicbs Stsucxrquelle er7chloj1knx ,der Staat fuchs den AusfaÜ auf andere Wei'ez zu decken. Banacbtbßilkgt r'vürdcxn nur kik Kreise, die Cigkntlichen Trager_ dez? Coxnxnunalwxrens, l_rxfokgé der Aufhebung dxr 19): Huene. Dieke! Wi „_em tbeorxttsch zwenelxos mangelhaftes Gsyexz, absr sts habe dsr) Krerxen gßholsM„,_ 811]? Rsxhe wichtiger culture'ller Aufgabey zu erfüllen. Dre Kretje batxen nn Lst-zn noch so viele wirtbsckyaxtlichc AUfJÜbLU 311 ersüan, _daß mgtx ihnen dafüradie Mittcl gewahrcymüne. Dre Betxrebsjteucr ]ex ihnen überlanen; man soüts auch_d1€ GswerbUtéuer, dre St_eucr aus den Häuserbandel und die Hundcsteucr zkmen überlassen. Dre le tere würde, wenn man auf [€an Hund _exnc Steuer 13013 5 „M bexgcn würde, d€n Kreisen ungefahr die Halxtk: von der jetzigen Gebunde- steuer einbringen.

Abg. MSV?! (dfr.) sucht__s1ch zunäckxét'irx eingebknker Ausführung egen die Bébaupxung des_Mmlstcr zu pcrt ,cxdrgen, daß ex, der Has eng; Fische Communalsteue'rwejen als Vorbxld empfohlen, mcht Wlffk, dax; in England und nament1ich_in dcn dortigen 00mm)? 0011110115,_ d. b. den Kreisausschüffcn, dic steitigung_des bestehenden Connxtunalsteuer- wesens angestrebt werde. Er bgbe ferner gesagt, kzie Regierung habe die Tendenz ebabt, durch Auxbekung der Grundsteuer den Grund- besitzern zu elfen: damit „[NB kr ihr _doch nichts schlechtcs gesagt. Dann habe er das GemsmdeabgabengUch ein Ornament genannt. Sollte der Ausdruck als unvarlanxentartsch bezeichnet _ryerden, so könne er ähnliche Wendungcn _9uH srübexen _varlamentartjchen Ver- handlungen als Gegenstücke ayssübrcn (Wi? seitens des Redners ge- schieht.) Er habe das Gememdcabgqbengcßß als bloßes Ornament betrachtet, das dazu besttmmt jez, den beiden ankZeren Ge- setzen zur Annahme zu der_belscn, und deshalb sxine An-

'ffe dagegen gerichtet, obgleich er mit vielen Satzen der Motive ctxvßrstandcn sci; qber er glaubx, da:? Geseß Werde, wenn es in die Gere xammlung' ausgeyommey xci, nicbt marschiren können. Wenn der manz-Mmrster ntcht [xklxcxt und selbst Mvas Besseres schaffen könne, dann werde ma_n dre cmzelnen_ Communalfteuern als

weckfteuern durch besondere GLUT??? regeln münen. _Dje Mietbsfteuer ei allerdings verbesserungsbßxursxt und die städtischen Behörden befferten auch daran, aber 112 [1_ .?" die Grundprincipien _des „Ge- feßxs unberührx. Werzn dex_ Mxnnte'r daraus folgere, daß dieses Gejeß wurxelsaul sem_ munc, „'I? bylte er das wiederum für einen völlig unbegrundexen S„chluß. Der Minister babe ferner bebauxtet, _er bqtte em wegwerfendes Urtbeil über das ganze Ge c gefallt. Dre grundxegknden Bestimmungen des Ge- seyes in den 20 und 24 hahe x_nxmand im Hause so eingelxeud analyfirt, wie er es_ getbarz; aus dmx Analyse aber sei man tbm die Antwort schuld1g_geblteben. Bt_s er Anknwrt darauf erhalte, werdeerannebmen, daß er auf fim) !acblicbem Boden gestanden bqbe. Der Ab . von Tixdemann babe tn miszderstanken: er habe nacht daß AufsLäytSrecbt „un allgemeinen ange _i_ en. , Itedemann sage, dte Ausübung des umchtörechts sei nothwendjg,

Und wenn Herr von-

'

“um dem Notbsthrei der Minorüät abzuhelfen, so erwidere er, (Redner) man möge doch das Gesey so abfaffeu. daß die Mnorität durch das Gesc? selbst gefchüßt set un'd so des besonderer] Schußes des Aufficthrecb s entbehren könne. Sem Streben gebe dabm, zu ver- hüten, daß keine Bestimmungen getroffen werden können, die unbe- rechtigten Sonderintereffen entsprechen, sondern daß das Gesey selbst über alle Interessen wache. DaB Gesetz enthalte bestimmte Vor- schriften darüber, in welchem Procentsay Grund- und Gewerbesteuer in ihrem gegenseitigen Verhältniß zu einander herangezogen werden soßen; aber diese ganze Klaysel Werde gegenstandslos, nzenn die jetzt bestehende Grund- und Gebundefteuer m ihrer gegenwartigen Form auf ehoben ,wexde. Da. sei von Zuschlagsprocenten gar _kein_e Reize me r; es seten jelbfiandtge Steuern, und m Welchem Verbaltmß dteje Steuern heran ezogen werden sollten, darüber enthalte das Gesetz keine Vorschrift. Ökundbefiß werde fich gegen Gewerbebetrieb, und Gewerbebetrieb gegen Gmndbefiß wehren, und die Majorität werde die Minorität unterdrücken. Hierin liege eine Schwäche des Gesetzes, die nicht stark genug betont werden könne. Er werde fiel; in der Commission nicht [edi lick) auf einen ablehnenden Stand unkt stellen, sondern versuchen, A hilfe zu schaffen. Allkrdings ha er wenig Hoffquxtg auf Erfolg derartiger Bestrebungen, und deswegen verharre er bet Ferner entschiedenen Oppofitwn gegen das Gesey.

Finaaninistcr [)r. Miquel:

Meins Herren! Dem Hohen Hause stehen die Vorgänge von gestern nock) in voller Erinnerung. Der Abg. Dr. Meyer beklagt fich darüber, daß ich ihm einen erbittertén Widerstand entgegengesetzt habe. Das ist durchaus irrig. Ich habe ihn auch nicht angegriffen; ich habe nur durch milde Verthcikigungsmittel ganz unbegründete und unbe- wiescne persönliche Angriffe gegen mich abgewehrt. (Sehr richtig !) Ick berufe mich in disse: Beziehung auf die Gcsammtstimmung des Hausks, ob 8-5 nicht geradezu beleidigend ist, wenn jmnand sich unterfängt, der Staatsregierung oder einem Minister bei einem so großen Reformwe'rk vorzuwerfen, daß er 'das lediglich aus Gefäklig- keit gegen bestimmte Klasen cdsr Psrsonen thus. (Sshr richtig!) Meine Omen, im übrigen abcr erinnere ick) weiter daran, das; der Herr Abg. Dr. Msyer gsftern ausdrücklich ausgesprochen bat: an die SWM: Fisser bloß ornam€ntalcn, blumcknkéaften Verziérung Links Gesetzsö solle man doch die Grundlagen des englischen Com- munalstßuerwesens ncksmsn. (Sehr richtig !) Ich stLÜL fest, daß dies mit dünsn Worten gesagt ist und natürlich in dem Sinne der ganzen Ausfübrungxn seiner Nske: daß man nämlich be- stimmts fsste gsseleickye Nonnkn geben müss und der Individualist- rung nichts übkrlaffen dürfé.

Nun sagte schon vor “24 JabrSK ein Englischer Ministér:

Wir haben ein CHaos yon Communalstsuern, ein Chaos Von Commanalftcuerkefxörde'n und ein noch ärgerss CHao-Z Von Com- munalsteuerverbänden.

Warum wir nun in Deutschland dieses Chaos uns zum Mustkr nekymcn soklc'n, das ist mir völlig unvsrstän'rlick).

Herr Abg. Dr. keykr behauptet, dieß: Bkkämpfung dx-Z englischen Gnmdstcuersystcms ginge: lediglich von dsn Socialdemokratkn aus. Ich habe? Hier vor mir _ ich habe alles Material, wuZ mir im Laufs der Zkit durch dis „Hände gekaufsn ist, natürlich nicht im Kopfe _ kkn Ausspruch (Zinks dsr bestsn Kennkr des englischen Communalsteuerwesens in cinem von der doch gewiß nicht social- demokratisclykn Lyndoner statistischkn GLsCÜschaft preisgekrönten Essay, da drückt sich Mister Jobn Scott so aus:

chn die Eénfüßrnng deH bestskxsnden Systems im Hause der Gemsinkn discutirt würds. so würds kein thlied den Murk) haben, ein solch€s Svstcm Vorzuschlagen, selbst“ wenn es erfindungs- rcich génug wäry, um selbst eine complicirte Vcrschiedsnheit von plumpen EinfäUCn zu schaffen. Lcdiglich die Thatsache feinst Existc'nz, ,nnd daß es rsg-Zlmäßig arbeiten mag, macht die Ein- führung eine::- ganz neucn Systsms nicht ratbsam und unZMckmäßig.

Mcins Hsrren, wenn nun eine soch? Autorität sagt, es würde kein Mifgliéd des Unterbauses wagM, diése-Z Systkm in England neu einzufübrr'n, Üöchst€n§ könne skin Bestand gkrechtfkrtigt wSrden, weil einmal e*„ristirL, _ so ist Es eine starke Zurnuthung für diy. preußische? Gsskt5g€bung, daß wir diEses in England so beurrkyeilte Systsm bei uns nun nsu LanÜÖan sollen. (Sebr gut! reckts.)

Aber auch deutscha Schriftsteller drücken sich über “d"ies System géraks so aus. Ick cixirs in diessr Richtung beispielsweise das ver- sbrts Mitglied FLH- Hauses, Herrn Profeffvr Dr. Robert Fricdberg. Er sagt auf Seite "22 srinkr Schrift über die BCstCUCkUUg kkr Ge- méindsn:

Absr selbst für den Linen deanksn, dar"; dic wirthschaftliche Verwaltung dsr Génwindé ksm Grundbefitz bkskndkrs zu gute komms und "daß ksskalb ihre Kosten auch von [LZtcrsn getragen wsrde'n müffsn, ist die englische Conjrnunalstmtkr kein conskquentkr Ausdruck. Denn fie bestkusrt nicbt “dmx Grundkefißer, sondcrnnurdsn nuysnken anabsr, also Psrsrnkn, dénkn jens Wertbstsigerung des Grund und Bvdkns nicht nur nicht zuéäklt, sondern die fiesogar den Grund- kcfißern in Fcrm der erköfétsn Miarbe und Pacht auf ihre Kosten Versckyaffsn müffc'n.

Meine HMM, ick) citire fernkr von dkutschcn Schriftstellkrn *die .Finanzwirtkyschaft' von Gustav Schäröérg. Da Hsißt es auf SCM“ 703:

Im wessntsickycn berufxt dis Communalbesteuexrung Englands in Link]: Einbcitssteucr. So mannigfache Vortheile dieser Zustand in formkller und administrativer Réchtung darbietet, so schwckrcn Be- dekU unterliegt er in materieller Hinsicht schon dadurch, daß inner- kalb diesks Systems die Wkkhselbezikbung zwischen der Natur des Bedarfs und der Beskeuerung-Zart nur sebr geringen Spielraum bat. Aber auch im übrigen hat sich durch jenen Bésteuerungs- modus, der ursprünglich als eine Belastung fast ausschließlich der Eigkntbümer landwirtbschaftlich genutzter Grundstücke gedacht war, Verschobcn : die Freilaffung 'der bei den communalen Aufgaben ebenfalls in hohem Grade bkthciligten beweglichen Vermögens und die grund- säleiche Heranzicbung des Nutzers des Grundstücks entsprechen nicht mehr dcm gegenwärtigen Stadium der Entwickelung, in welchem die Bedeutung des boweglichen Vermögens vielfach die des Grund- eigentbums überholt hat und in der großen Mehrzahl der Fälle Grundeigenthümcr und Nutzer nicht mehr zusammenfallen.

Das ist Eine ganz zutreffende Kritik. Nun aber für MS! Wir haben in einem Stadium der Vorberatbungen, wo wir alle Eventua- litäten in Frage zogen, in Beziehung auf die Erfassung des fundirten Einkommens des Grundbefitzeö die Frage längere Zeit erwvgen, ob es möglich wäre, diese Besteuerung des fundirten Einkommens aus Grundbesixz durcb die Besteuerung der Päcbte und Mietbsbeträge berzustcücn. Und da stellte sich denn sehr bald heraus, daß wir in sehr großen Landestbeilen, ja in ganzen Provinzen derartige Pacht- preise überhaupt gar nicht odcr nicht sicher ermitteln können, aus dem

einfachen Grunde, weil nur sehr selten Grundsiücke oder Grund- stücke bestimmte: Art in Form der Pacht überhaupt genuyt werden. Ich glaube, diejenigen, die diese Landestbeile kennen und in denselben wohnen, werden mit Recht geben, daß das nicht der Fall ist. In England, wv wir eine ganz kleine Anzahl von Grundeigenthümern haben, wo die Ver- pachtung eines Grundbesißes eine weit regelmäßigere und verbreitetste ift, mag zur Noth ein solches System noch gehen. Bei uns würde es ganz unmöglich sein. '

Meine Herren, ich möchte in Ergänzung desjenigen, was ich gestern gegen Herrn Dr. Meyer gesagt habe, noch einiges hinzufügen. Ich habe auSgefübrt, daß wir es für unmöglich erachtet habcn, das Besteuerungssystem durch besondere Steuerarten, insofern als die Zuschläge in den Gemeinden nicht beliebt werden, durch eine bestimmte gésetzliche Vorschrift zu regeln. Herr Dr. Meyer sagt, man hätte wenigstens doch bestimmte Arten von Besteuerungen gßseßlich regeln können und sie gewissermaßen den Gemeinden zur Auswahl präsentiren. Wir würden dann aber doch die Gemeinden an eine dieser Steuerartén binden müffen. Wenn wir das nicht gethan hätten, dann hätten wir ja das Systsm der Vorlage. Das wäre aber auch nicht möglich gewesen, weil yerH-ältnißmäßig die Zustände in den Gemeinden in unseren Provinzen so verschieden sind, daß man selbst dieZ nicht machen kann; daß aber die sogenannten Steuerparlamente, von denen er gesprochen hat, die Differenzen in dem Maße über die Art der Veranlagung dicssr neuen besondeer Steuerform ebensonwßl an diese zur Auéwahl gestyllté: gesetzliche Form Hätten an- knüpfan können, als wenn die Gemeinke sclbst aus eigencm Ver- ständnis; fich über eine besondere Steuerdcranlagung einigt _ das bedarf keiner weiteren AuL-“fühmng. Ich weiß wohl, da:"; hier ein Mangel steckt, insofern bin ich mit Herrn 1)1-. Meyer einig: e-Z wäre mir auch erwünschter gewesen, wenn man in dieser Beziehung einen Schritt schon in diesem Gesetz “hätte WLÜLL' gech könnan. Ick für meinen Tbsil bin aber durch da-Z genaue Studium der Sache zu der Ueber- zkugung gekommen, daß wir damit das größte Unbcil anrichten und gchnüber den Traditionsn in Beziehung auf die deutsche SélöstverwÜtung, auf die freie Bewegung der Gemeinden, auf die freie Bewegung namentlicé; in Bézisßunz auf die Gestaltung ihrer AnZgaben dis größte Unzufriedcnkyeit in das ganze Land JLWOkan Habsn würdön; es würden spanische Stiefcl ge- workan skin, in die die freie Bswsgung unserer Gemxinden eingkzwängt wordkn wäre. Wir Habsn uns dafscr im Finanz-Ministerium entschloffe'n, einen ande'rcn ng einzuschlagcn, der “sich schon mebrfach kewährt bat, nämliä) den Gemeinden und den Gemeindebedürsniffm dadurch zu Hilfe zu kommkn, Das; wir für di? einzklnen Bcstcucmngsartcn verschiedene: Regulative aufstsllen, die wir kén Gemeinden als Musterregukative hingekcn, die sie annehmen können oder nicht, an die sie Modificationen anbringen können oder nicht. Dadurch werden wir nachmeiner Méinung aklmäblich vielleicht so aufdie Mözlichkcitkommen, auch da? Gesetz mehr in Thätigkeit zu sLHen und demnächst fkstere geskßliche Norrnén herbsizufüerkn. Dieser erstc große Schritt, dsr den Gcmeindcn ausgicbége Steuerauellen giebk, welcher zugleich ein festes System, feste Gesichtspunkté', nach denen 1718 Gemeindebcsteuerung sicb réchtcn soll, soweit gescßlich feststkllf, Bax“; man daZ Vcrtrauen k-aßen kann: diese Gcfichtspunktk wsx'kén im grrßsn und ganzxn tHatsächlich zur Anwendung kommen, ist schon Cin gxwalkiger Schritt. Wenn wir diéscn “Schritt erst mal mit vollem Erfolg gethan haben, dann werdcn wir auf dsr so gewonnkncn Basis weiter arbeiten könnm.

Mejne Herren, ich glaubs also gezeigt zu haben, daß meim" Ve- bauptnngkn und meine Ansicht übxr da:? Englische Communalsteuersvstem durchaus nicht Roß von den extremen Parteien, sondern von ganz ge- mäßithn wiffenschafrlich gebildete'n Männém in England getbciltwird, daß man fick) bütén würde, solchks Svstsm chte einzuführen, daß man LZ duldst, nur, weil Es besteht. Ich glaube dargethan zu haben, das;, Wenn dieses System selbst in England zweckmäßig skin möchts, es für an:? jedenfalls in keiner Weise passen würde, und ich werde michfrencn, in formulirten Amenkcments in der Commission zu hören, wie Herr Dr. MMA? fick) nun die thatsächlichc Gestaltung dieser theoretéschen Auféaffung vorstellt.

Herr Dr. Mcyer hat kann gesagt: es ist ein Ornament, wie “der Herr Finanz-Ykinister auch schon ftühcr als Abgeordneter vicle gemacht hat. Er ist da wieder auf die Branntweinsteuer gekommen. (chiß' babe ich gewünscht, daß Obligatorisch die Reinigung des Branntwsins vvrgsschriebcn würde. Ich habe das lediglicH aus sanitären Gxündm: gewünscht und ich Habe cs skhr bxkauert, daß es beim Ablauf dsr Frist nach den Erklärungen dsr Männkr dEr Wiffcnschaft nicht zu erreichen war. Damit gabs ich aber "diesen Gesichtépunkt noch gar nicht auf, die Arbeiten in unserem Kaise'rlichen Gesundlécitsamt, diechemi- schen Untersuchungkn dankrn fort, und ich boffc immer noch: wir werden schließliä; das erreichen, was ich damals vorschlug. Meine Herren, sowohl in der freiünnigen Presse _ mich rersönlich bsrührr das nicht Weiter, dknn bei jedem Fortschritt, an dem theilzuncbmen ich so glücklich war, scit der Einführung der nordkeutsckycn Bundesverfassung, 1"th der Durchführung der Reichs-Justizcinheit, seit der Durchführung der militärischen Einheit ch Reich?, seit der Einfükyrung der Reichs- vxrfaffung selbst, bin ich allerdings immer vorzugsweise kkrjcnigc ge- wesen, dsr in dcr frcifinnigcn Partei am allerheftigften angegriffen wurde, während bintcrher dieselbcn Hemm fick) wobl hüten würden, diese riescnhaften Fortschritte, die ich damals untcrstüßte, wieder zu beseitigen und zu bekämpfen; (Zurufe) _ ich kann mich also darüber wobl kerufxigkn.

Aber ich möchte doch noch einmal auf die Beispiele zurückkommen, die Herr Dr. Meyer angeführt hat, gewissermaßen in persönlicher Ve- merkung. Er hat so gethan, als wenn ich für das Branntweinsteuer- geseß eingetreten wäre lediglich _ er hat von Gefäüigkeüen ge- sprochen; das sollts wohl das bekannte Geschenk an die Brenner sein _ unter dem VorWand, unter dem Or- nament, daß dann das Volk wenigstens ein gutes Ge- tränk bekomme. Meine Herren, ich babe schon bei anderer Gelegenheit bier ausgeführt, welches die Gründe waren, die damals die Mehrheit des Reichstags, meine politischen Freunde einstimmig und mich selbst bewogen, das Branntweinsteucrgeseß so anzunehmen, wie es fich in den Beratbungen herausstellte. Wir wollten vet- bindern, daß die Consequenzen der englischen absoluten gleichen Besteuerung dahin führten, daß schließlich nur einige wenige riesen“ hafte Brennereien übrig blieben und daß die kleinen und mittleren

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landwittbscbaftlichen Brennereien zu Grunde gerichtet würden. Wir erblickten in der Thatsache ihrer Existenz ein fast unentbehrliches Cuüurmittel in großen ärmeren Landestbeilen. (Sehr wahr! rechts.)

Wir wollten ferner die Einheitlichkeit der Besteuerung im Reich durchführen, und wir wußten ganz genau, daß, wenn wir den süd- deutschen Brennereien in keiner Weise Schuß gewäf'rten, die Zustimmung weder der süddeutschen Regierungen noch der süddeutschen Abgeordneten zu erreichen gewesen wäre. Endlich standen wir gegenüber der Notijcndigkeü dkr Vermehrung der Reichs- einnahmen infolge der steigenden Angaken für die Landesvertheidigung, gegenüber der absoluten Nothwendigfcit, neue erhebliche Mittel der Reichskaffc zuzuführen. Das sind keine Gründe, Welche mit der Be- zeichnung .Gefälligkeiten' belegt werdcn können, wenigstens nicht hier im Landtag; in der Preffc ist alles möglich. (Hsiterkeit. Selpr gut! rechts.)

Meine Herren, der *Öcrr Abgeordnete kak dann die Garantien, welche damals von mir auch und andern gefordert wurden gegen die finanziellen Gefahren, die aus der Verstaatlickxung ker Eisenbahnen entstehen könnten, erwäknt. Nun, ich bin noch heute der Meinung, daß, wenn die Garantien, die wir damals forderten, namentlich, daß jäbrlich 1 % von der Brutto = Einnahme abgéschriebkn oder zur Bildung von Reserve: und Erneuerungßfond?» ver- rvsndet werden sollte, wirklich durchgeführt worden wären, dann würden wir heute mit unskren Eisenbahnen ganz under:? sieben. Dagegen denke ich gar nicht daran, die Verstaatlichung der ELfen- babnén zu bereuen; ich halte fie noch heute für eine ganz 'richtige, ja selbst nothwendige Maßregel. (Sshc gut !)

Der Hex? Abgeordncts Hat nun endlich gesagt, ich bätt-Z behauptet, daß dis Berliner Mietbssteuer Lin wurm- stichiges Wesm sei, und daß sie also bcseitigt wsrdkn müsse. Davon habs ick) garniclét-Z behauptet, nicht das Gsringste. Ich Habe nur gesagt, durch die llsberwsisung so bkdeu- tender Realsleuern -wird die Bscliner Vsrwxltung, was in ikyrem fteisn Willén stsbt, in die Lags kman, die? Frage, ob diese Stcusr reformbedücftig ist, unbxfangknkr und unbkhindertsr zu prüfen und eine REZOM l€ichter durchzufüerew [mD dachi blxibk ich lediglich stehen, und es Hat auch der Abg. 131; Meyer anscheinend gar nicht bestriftcn, daß ::[lérdings dicse? SWM rskormbcdürftig sein könnte. Die Régierungsvcrlagc läßt ja diese STM?!" bestekxcn, fie Hat sch) gar nicht bemüht, Vorschläge». zu macken, nach welchen dicse ganze Miethssteuer zu bessitigkn wärs, sis Erkennt fié aqurücklicb an. Ob es aber wünschen-Zwertb wärs, diese in Bkrlin bestehende Sksuer nun geradézu „zu ein?? allgemeinsn Einrichtung in (111671 Stäktén im Lande zu machen, dies? Fragk würde ich persönlich ve'rneincn; dagkgen das Englische BesteußrungHsystCm ist im wksknj- lichen eine solche MietHHstequ, und fit? zu generalisiren, wird das- Hau-Z wahrscheinlich wenig geneigt sLZn.

Ich hab? gesagt, ich bleibe dabei steken, daß wir in Bezug auf die SelbstWrwaltung dsr kaänden nach allen Richtungen durcb dicse Reform einen ganz eminentkn Fortschritt machkn, Und ich möcht? das Haus birte'n, nicbt bsi disser Gelegenheit wiederum, wie das so bisl vorgekommen ist, das angeblich Veffers einen Feind ch unzwÜfel- baff Guten sein zu [affen (BWW!)

Abg. Herrfurtk): Der Abg. M*Lvör hab; in skinér Gégnkr- schaft gcgen 'das vorliegende Geyey Bundesgenoven übérhaupt nicht *efundc'n. Er habe die Schwäcbén deZ GLsCHEÖ seln: crhkblicl) üßsr- cbäßt, dessen Vorzüxe aber nicht nur untsryckyäßt, ?ondern vislxach übkrseße'n. Ja, er (dener) möcbt-„Z einige derjenigen Tkxeile, die Er al;? Mängel bezeichne, gerade als- bexondere Vorzügs hervorbebkn. Da- kxin gehörtén insbesondere die BMimmungCn der §§ "20 11er "24 bezüglich der Anwendung bobcr Gémsindeabgabkn vvn Grundttücken u. 1“. w. Allc'rking-F- entkyiklten diess Parqgravhen feine diHPoütivsn Vorschriften, aber solche_ Vorschriften aus_a_[l€ kakindxn gle'icky- mäßig anzuwendkn, dürfte 581 der _VéUchtstnartigkeit der VSL? bältniffe auch nicht wobx angängig !em. Tagkgén meine er, daß selbst für die jstzig-x Geytaltung dsr communalen Abgabcn, 72811611 ker Abg. chvcr eincn bcsondcrsn Vorzug gxben WOÜC, fich Ein Weg finden werds, und nur wmn man dcr ncie'n Bewsgung der (Heme'inden vollen Spielraum lasse, wcrde das Von ihxn ins Auge ge- faßte Ziel erreicht werden können. Er (Redner) stehe auf dem Standpunkt der frsiconservativsn Partei, wis ibn bier dcr Abg. Don Tzschoxre näher dargelegt habe. Er babe gegkn Ein5€lbciten des Geseßes scqwere Bedenkén und halte eine RUHE von Aenderungen, ereichungen und Ergänzungen für nctbwsndia; Lr glaube aber, da!; mntath mumnäjz da:“; Gesex; Line durchaus gkeignete ("35ng- lagk biete für eine einheitliche, zwsckmäüigc unk gleichmäßige Rege- lugg der Comm_unalc_tbgaben, und dies aÜcs sei ein so hoher Gewinn, dgx; er k.cx_nn fur „dre Naclxtbeile, welche mit der Reform ykrbundcn, em gsxmnes _AeqUtvglent jehe. Seines Erackyténs sei das Com- munalsteucrgxwß wejtaus de_r beste und annkbmbarfté Tbsil des ge- sammter) N?xormplaneH;ZDteser Entwurf habe nach kcinsr Richtung irgcnkw:e_ emen agröxrncbct) Charakter, er sei im Gegentbeil gerade gkeignet, Für dxe: Gemeinden [LStadt und Land den agrarischen CÖarakter, welclzsndxeRésorm nack) gewmep Richtungey annchme, zu vsrmindern und abzuxcbrxackycn. Wenn der Fxnanz:Mini1ter in seiner Nachtragésrekö vom "22. d. M. kxe'n Naxhwers sübre, dax"; in "cer Gcsarnmtbmtung dis ganzc Stc'xxkrresorm eznen vlytokratischcn Charakter nicht habe, so habe 'der Minnier gegen eme Yeußexunq polemistrt, welche er (Redner) nicbt gethan habe: er babe__mcht dix Steuerreform in ihrer Gesammt- wirkung als Linx plutokratxjche bezeichnet; er habe auch nicht gesagt, daß die Jnterenen der Mtrxderwohlbszenden gegenüber den Jntereffm dex Befisenden fchlechtbmmbmtcrzangejteüt würden. Er Habe vielmehr gejagt, daß nach einer gé'wrncnRxMung hin, nanzentlicb hinsichtlich der Bevorzugung des Gryßgrundbeßüze? in den Ortprovinzcn, dißse Re. form emen agrarischen C„ara er tra e: cine Bébauptung, welcbe dsr Finanz - Minister bisher ni _t widerlegt und für wc1ch§_ der Abg. Sombart sich_ selbst als ein Brisviel atxfgefubrt ba_be. Er (Redner) babe jodann gksagt, daß in der Rück- wtr_kung aus hgs Wahxrecht eine vlutokratische Einwirkung dieser Reform zu. besurchen rei; die Richtigkeit dicser Behauptung babe dsr Hérr chxnz-Mmister anerkannt, WM:! dec FinanyMinifter ge- sagx babe:_kte Emen hezeichnetcn_den Gang der Reform in ihrer (Herammthrkung als emexn agrarijcben, _die Anderen als einen urba- nischen, die Einen als emen plxxtokraliychetx, die Anderen als das Gegentbeil. er könne dazu nur !achklnT _ xo habe der Minister "a “karin recht, wenn man nur dte_„Gekammtwirku11ain-:'* Auge faée ynd diese mit einem Wort charakterxme. Er glaube aber, diese Wider: 'vrüche lösten sich, wenn man dix ctpzelnen Wirkungen_ ins Auge faffe. Man könne sebr wobl_ sagen: m :bxer Wtrxung aux „den größeren Grundbesitz der Ojtprovinzen xvxrkten _ne agranxch, in, der Bevorzugung der großen Stadte mrt hßberer Gehande- und Gewerbesteuer urbaniscb, in der Rückwnkung _auf das Wahlrecht plutokratisch, und er (Redner) meine, die Bevor- zustex hätten zu einem Lächeln der Befriedigung vielleicht mehr Ver- anlanung als der Herr Finanz-Minister. Er (Redner) balteden dor1iegenden Communalstcuer-Geseßwtwurf für eine geei nete Grund- lage zu einer einheitlichen und gleichmäßigen Rege ung dw“ ge: sammten communalxn AbÉabenwesens, jedoch nur dann, wenn in der_n Ö 75 die obligatorische ontinqentirun der Kreisstcuern mit Aus- nahme finde, weil nur darin eme Si

alle Vorschriften dieses Geseses auch auf alle

uns dafür geszkéYbseelk, daß

ZU

communglen wecken, Anwendung fänden. Die Vorlage bekunde ferner emezj ortscbntt, insbesondere soweit ck „fich darum handele, xen Gememden freie “Bewegung zu gestuften zur Auégejtaktung xbrer Steuern. Allerdings set das staatliche Aufficbtsrecht Fiber _ dre Communalbefteuerung unentbehrlich und könne in den bxshengen Grenzen urxmöglich beschränkt werden. Aber der vorlte e_nde Gesesentwurs enthalte allerdin s einen Eingriff in die ber t1g_te Autonomie der Gemeinden. TINM!) § 49 müßten die Gemeinden m drei Monaten einen Beschluß gefaßt haben über die Aufbringung

-

ihrer Stéuem, und koenn-dieser Beschluß nicht gefa t oder demjelben die Genehmigung versagt werde, habe eine staatlicß Regelung ein- zutreten. Diese Bestimmung sei durchaus zweckmäßig, aber__ auch ausreichend. Die Octroyjrung von Steuern seitens der AufkuhtZ- behörden halte er nicht für nothwendig. Der Tinanz-Minister habe das von ihm fingirte Beispiel, womit er die ragweite dieser Be- stimmungenin ferner ersten Rede illustrirt babe, nämxich die Octroyirung einer Biersteuer in Spandau als ungeschickt bezkichnst. Jn § 62 würden aber indirecte Abgaben aufgeführt. deren Einführung der Aufsichtsbehörde anbeimgegeben werke. Nach den Motiven liege es nicht in der_Abficht des Gesetzes, in allen GNneindcn indirecte Steuern einzuführen, aber wiederum nach § 62_ habs fich_ die Aufficthbebörde nicht bloß zu halten an die Vorschriften des Gexetzes, sondern auch an dis Leistungsgrundsäkze, und dazu gebörs, dax: be- hufs Erleichterung der directkn Steuerlast indirect? Steuern einßetübrt würden. Wenn er fich in diesem Punkte geirrt [yabsn soUte, so ware_kas in bobem Grade erfreulich; die Schuld liege. ab€r x1ichk an ib_m„, ?xxx- dern daran, daß der Text der Motive nicht ganz ße'cbickt _ahgsxaßt 121. Der usammenhang dcs Géseßks mit dem Wa,lrecht ]Cl QYÖ n_ach dem inanz-Minister ganz klar, der Ministe'r n1€ine nur, 6:5 'Ci x_ncbt nötbig, disskn Zusammenhang so schroff beWorzubÉcn. EZ" «[tegk, nach ch Redners Ansicht, ein großsr Unterécbéed Darm, wel'clx Yo,??- rungen man aus dkr Thatsache dieses ZusamtnenbangH zrskéz t,m genüge nicht die Anerkennung des matsriellsn Zujammknbang-Z, sondern er verlange einen formellkn Zusammenhang. Er erachte 25 als» erforderlich, da!“; das WablgcsSxZ einen_ intkgnrknxsrx Bejtandtheil der Rsformgssexe ausmachs, dar)“ _es mußt itz Kraft trEten könne (* „nk diésc. Di? Ausgabe,__ 1:16 dtssxm Wahlgesetz gestellt wsrdc-r. ski gerad? durch die Art und WELLE der Rexortp eine überaus s(btrikkiW. Man wsr're anf zwiefach€m Wxge Ab- bilre_1uchen müßen: cénma dadurch, daß man al-F- (&va xur_ kön We fall der Grund: und Gebäukksteuer bci der Bildung der Urwaßler- abt,eilung€n für den Landtag srwoSl wie für die Coxyt11una1rextretun= gen in ?Lrsekßen Weise. wi? dies schon jetzt bsi “den Wahlerabxbcckungqn zu den chmmunalwablen in den Östlickysn Pryvinzen_ g€!ch€_k)€, dl? Communaljteuern und KrLZ-Istcuern mit in Amaß brmge; _?Okann, wsil “dadurch allérdings Lins vlutokxatisckxs V€r7chi€kung_ 'em-trétén würds, durch Festse'xzxan von YZinkestzaÖlcn für di? Znaéhoxtgksxt zur ersten und zxvcitsn Klasm “Tas Problsm 561 ein ?chwxerxgxs, aber eZ könne gelöst wsrdkn. Löns Wabl-Zesex; kéine Stéuerrkwrm!

Finaaninistcr [)x'. M i q n c (:

Meine Herrcn! Gestatten Si? mir nur nrch zwci Worts dsr Erwiderung.

In dem Ccmmunalsééuergsssy ist nirgends dsr Grund?»: aus- gssprochkn, kat"; jsds Gémeinds nebe'n direcxsn Stéue'rn auc!) indirecte Haben muß; folglich kann auch keine Staatsrögicrung sagan: das Sc- stékysndc Stéuersy'stmn der Gemeinden oksr (111€ beschlvffene Stéucr- ordnunz, welckys k€in€ indirkcten Stéuern kak, vérlkxzt dis Grundsäßx dies?; G8s€§€§„ und wenn nur bei bestimmtém Wék'srsyruck) chsn gcscleéchs Vorschriften oder gkgsn in dikscm Eekchc Entbalrens Bsstknsrungßgrund- 15158 das Einschreith dEr AUXTÖT-Zbekörde mögli-Ö ist, so ist dis kaabr, die der Herr Mg.H€rrfurtk) bkfürchtete, Daß man zwang-Zxr-xifc indixscw Steuern Einfübrkn könnte, nach meinsr MCLUUng Vier in keiner WSF? vorbankcn. Svslts diésks äbék nicht klar aU-F-gedrückr skin, mm, dann sm“? wir doch bloß verschéedsnsr Méinung üb-Ir dis Fasung, dann wird es ja skhr [Licht skin, da?; bki Usksreinstimmnng zwiscbön “dEr Staatsregie'mmg und dem Lanktage disse Faffung Vsränksrt wird. Ich glaube dabsr, ich war deébalb mir m-Zin-er Bemerkung gsgen ka-Z von dem Herrn Abg. Hörrfurtk) angcfükkrtü Bsispéél n3cht im Unréchr.

Mßine' Hkrre'n, mm ist 7301." Hkrr Abg. Hörrk'urkk) wikdsr darauf zurückgkkommxn, daß zwar ?U- ganze Rsformrlan nicht mit dém Aus- druck „agrarisch' chr .plutokratiscb' [*sxichnethrdsn kann; ich Zkauk5 aber doch, dat“; in dsr LTÜM N87)? _ ick; lzabx da? ?réncgrarnm nicht vor mir _ Hsrr Hkrrätrxk? “(:-ZTP szeickynung dsm ganzén Nskvrm- vlan bxigklégr bat. Er sagt jsxzt: da:? ist nur nach dsr Citxsn (*er ?kr andersn Richtung “(*-:x FaU: rlutofratisck) für großs Städxk, agrarisch für den Großgrunkl'ösitz. M€éne HCNM, ich möchts noob! wéscn, wis eine Umformung dss gesammtkn SNUZ- und Communxx- stLULrWLs-Zns möglich ist, obne: daß man nachwsissn kan.» da!“; an der Einen rdsr dcr andkrsn Stslle irgknd sine BCNZZOrm ck21.“ irgknd cine Psrson größchn Vorthcik bat, alk- die anksrx, diéfcs Kunststück ist Übsrkauvt nicbt zu lösen. chn ich aks: zu Franke [?ge _ und ich bist:“, in dics-Zr Bezichng mir kinsn Augknblick „zu fclgen _ dix VorschlZgL, kéc ker Hort Abg. «Herr_fmtb gxmach, wc- nigsfan angedcutst kat, dann glaubs ich, man könnts mit vécl tnClxr Recht sagen: in dünsklben [ikgt eins ungcr€chff8rtigt€ Bkgünstigung "TCI Großgmndbeüßxs. Dknn wax?- würde bsraU-F-kommcn? Di? Viijig Millionen scllcn an die kasindxn Vertkykilt werdsn; daran Particirircn doch die Gutsbszirks auch, und man könnte diese Form dsr Zuwondung viel eHer eZn Gcscsyknk nennsn. Zwsitcns ble'jbt di? 16T Hume bestehen; sie? wird umgclcgt zu Z nach der Gsbäudcstsusr. Abkr die VCrwendungLn an:"? der 19x Huenc, namsntlich in dcn östlichxn Pro- vinzln, wo dsr Großgrundbsfiy stark ist, kommsn dcch rvssentlicl) auch dem Großgrunkkéßß zu gute, wäbrcnd cr nach unx'ercm System in Zukunft an den Steuern des Krcisc-Z fick) bethkiligen muß.

Endlich läßt das Svstcm der Voclags auch dén Großzrundbesiy, der doch vsrhältnißmär'zég nach der Msinung de:? Herrn Abg. Henfurtö fich in 'der bcsten Lags beändct, auch vkrbältnißmäßig weniger ver- schuldet sein soll, bsranzieben zur Vermögenzsteusr. Dagegen läßt das System Herrfurtké denselben von der Vermögsnßsteucr frei.

Weiter! wer wird dknn bci diesem System wéscntlich bevorzugt? Das ist der Großgrundbesitz, wäbrend ach anderen Klassen, di? unter derselben Ungerechtigkeit, nacb unsercr Auffassung der „Nealsteuern leide)", belastet bleiben wie bisher. Und nun könnsn Sie bei diesem System die AuSgleichung, die der Herr Abg. Herrfurth selbst aner- kannt bat, die in einer anderweitigen Organisation des Gemeinde- steuerwesens liegt, garnicht genügend erreichen.

Ick) glaube daher, wenn man mal nach solchen Schlagworten oder allgemeinen Bezeichnungen, um es milde aus*zudrücken, sucht, so würde man mit viel mehr Erfolg gogen die: Vorschläge des Abg. Herrfurtb die Bezeichnung „agrariscb' anwende'n können als gegen das System der Vorlage, wo jedenfalls die Begünstigung des einen oder anderen nur die unvermeidliche Folge großer, durchgreifender GLfichtsvunkte ift.

Ick) kann also auch heute diese Bezeichnungen in keiner Weise anerkennen. wie denn auch die große Zustimmung im ganzen Haufe, selbst bei solchen Abgeordneten, die gewiß nicht in dem Verdachte stehén, bloß aus Gefälligkeit gegen den Großgnmdbefiy zu handeln,

, auch deffen Befreiung von der Realfteuer als nothwendige und gerechte Consequenz anerkannt hat.

Abg. Eberty (di): Auf _die englischen Communalsteuerderbält- nijse wolle er nicht eingehen; diese hätten sich in Jahrhunderten ent- wickelt, aber er glaube _nicht. daß ein englischer Staatßmann sich dazu verstebxn würde. dieW Communalsteuermesen auSzutauschen egen eine bureaukratische Codificativn dxs Communalsteuerwesens. n die Berliner Miethsfteuer nicht 1chneller reformirt worden sei, so liege das daran, daß die Gencbmjgungen der'Bebörden nacb lang- wierigen Verhandlungen nicht ertkmlt worden seien.. Er habe den Ein- druck, daß die Vorlage mehr den Cbaraftex emer Jystructiotx als eines Gesetzes babe, und wolle hoffen, daß dre Commiyüon da:?)elbe so gestalte, daß den CvmmunalvenvaltunZen dadurch die Wege zur Arbeit im Interesse der Gksammtbeit eröffnet würxw, 5an daß fie an die Instruction von Yuffichtsbebörken gxbundsn [W; ,

Abg. von Czarl'inski (Pole) bemangelf dte'xxcstrmrzmngkn des § 22, wonach Waldungen in gkringerem Graxe als tonstiga Liegenschaften, und Liegénsckzaktcn, welche an einer Bauquchlenie_bslcgen smd (Baupläye), in höherem Grade als die übrigen Liegenxcbaften zur Grundsteuer herangezogen werdkn können. Im allgemeinkn xnthaltk dsr Entwurf eine große Sthrautonomie, und 7:18 (Hememdere'rtrstxr häxten ein schönes _Fklk für ihre Tbätigkcit. Ykéch-tk €:" ibnkn mxr gelingen, den Interkuénstreit, dern solche Steuerfragen mkisténtbkibs in Gemeindkn kervorruékn, möglichst aus der Wklt zu schaffen. Iéötbég sei LZ, auf die vérschikdensn Verbältni?e “dsr einzelnsn Pro- vinzen Rückficbt zu nébmsn; Link © Ciäymäßigkeir in aslyn Provinzen bei der Bkswuerun wäre nichts wenigsr als g€r€cht. Sonst laufe man kaax, dax"; ker Grun'kbéfixz, namsnt- lich dsr klkine Bes»; in inkustrieslkn Bezirken, .wikksrum im Wege der Coxxmunalstsucrn zu stark bslastet WMC. “DS: GL- ssxzentwurf béfinde? sich auf richt'égem WMC, ss fomms Iker au? die Aquükérung an. TiO Commisfion müsse Bestimmungen trSan, daß bei dissen fcbwcrwiC-génken Fragén üÖSraU Gerechtégféix Zsübt werde. Wkrde 'das Gomrnunalstéucrgssex; vrn der Annabme 'r?! VCL"- mögMÖstéuer abbängig gemacht, so wisse & aüérdingZ nicht, ob 824 zu stande kommen WSWS. TaZ Polnischs Volk WVÜL am aüékwénigktsn n€ue_ Lastkn, denn €€"- sci ickvn Diss sch12cht€r gsstSUt, „11:4 "DL? MMCX)? Vévölksrung: LZ zabw ekenso Staat-F- Und CcmmnnalsrsUZrn wie die deutsche Bkvölkérnng und habs noch bUÜon'ker Abgakkn Nr 18111? nationalxn Eigentbümüchkéitsn. VM der VMnögen-ZÜNM mir aks ihren üécalisckékn Placksreien WEU? skins Partsi nicht§ wißsn.

Darauf wird die Tichsfion gcschloffM.

_ Nach einer_lät_1gersn GUchäftsordnunch-T2batte, in welch€r dre Abgg. Gras Ltmburg-Ztirum(cons.),von .H-esreman (_Centr.) und von .Hnene (Cunts) fÜr die UsbermeisUng 1ammt1tch9r Stcyervorlagen an Eine einzige Commission von 28 'Mrtgßedern wrech-n, während die Abgg. von Tzsckwvye (srexconxy und Vopcxius (freicons.) den Antrag der fkki: conyervanven Y_qrtsx, für Das CommunalstLULrgescZ eine be:: sondsre C0mm11non_ von '.).1 Mitgliedern einzustßen, ÖLfÜk- _nzorte'n, _ rmrd diexer Antrag adgelshnt und es MWM jamm'tltckxe,Stcuervorlagen einer Commission von 28 Mitgliedern Übermiesen. '

_ Präüdent von Köllér: Für PfenaMZunZ-In [ésgß' aug-IU- bhcklicb kci_n anderks Matérial vor abk- 8111 Rscbénkchakté-HNZÉT Über 1716 Conykkikation rrCUßisckze'r Staatéanlxibkn Und six! er!? ]Okkén kinZegangknsr Gcséxzkntvar? ÜÖCL dis AUfkésbun-x, dkr “Styl- gkbükren in dkr evangkliscky-refkrmirtkn Kirxbs in dEr Pryvén; HM- yrrxxr. E=? srschsina nkéxt angezeigt. vor WÄknackxtkn nsch MMU- yitznygsn abzukaltkn, sonksrn 5w9ckmäßig, dis Zeit auéscblisßch zur VsrfügunZ. 'der nynmisüon zu laffsn. Er Lrbirtk TÉHQW ki? Ermäch- tigung, DLL näch1fe Sissmig je nach Umstäann anzukeraumsn upk auch _“riL Tagcéordmmg ZCÜZUsLTZM, 11:1? f?r:x-Ir 171€ Ermäcb- Ugung für “M1 Fall, daß an:? dsr Steucrcrmmisfiyn kin (Mr _da-F- (x_n'kers Mitglisd auszUscbsik-cn wünsäyé, das Hans “dazu nickt ccnkxém'sn zu brauchsn, fchcrn cigenxnäÉtig Dis kstrsxsxrke Abtbsilung zur Ersaxzwabl O:,u kcranlasxn. éZustimrkkUng.) T3 ?":cb ?MSZM fe'in Wérerwruch LTÖLIL, ski ibm di? Ermäcbrizxunz 72.1311 Erthcist. Er werde den Mitglic'de'rn möglichst ?rük) MÜUÖLUUNJ Üösr “kkn Tag der nächst-In Ziyang machen.

SÖLUJ: zsgsn ZZ Uör.

Statistik und Volkswirthschaft.

Von ?cr „Zeitscbrjkx NZ Königlich OrkUFischcn Statéxtixckxn BursauI"

ist **,-sbsn Dax? 11". Véertkljakr-F-SCX "dc? dréiß'igstcn Jakrgxnz-Z 1590 und Da;- 111. und 11'. Vikrtsljabrékskt DLZ cinMdrcißigüxn Zakk- gang-F- 1891 ersckIZ-cn-Zn. DVF Erstgénxnnts. „HN (11T, 18901 *:ntkälx céne Arxzakl Nekrslchs au-F- “dsr chZr dss beekmsn LbZr-ngéx- tungH-Ratbé E. B(enck ükkr W[adimir Béscbrasow, (!“er Nasse, Jossrk" yon Held, Karl August FabrisiUÉ, Isaak Schlockow, Sir Edwin Cbaerikk, OTTO Lacknér, Lorenz von Stein, Martbäxxs vcn Fokk- bausr Und Antoine Bkaujon. Wsitsr wird darin Dax? F:!FITTÉ- rxrzcickxnié; Dsr bis“- j-Ixzt ekscbéknknen krsißig Jabrgänss (“1881 bis 1590; rekt ,ZüitsÖrFt dss Königlich rrsur'zikchsnStatistischxn Bursaus', ron 1)r. G. Langs bkarbeitét, veröéentlicbt.

Taz 111. und 11'. Visrteljabr-stft 1891 bxingt eins Uskérsicht "ker HykvtbcksnkétMgung im rrsußisckxsn Staat wäkrknk (“sr Röchxmngéjabre 188687 bié 1890/91; daS cndgültigc Ergebné'k; ?:Zr Volkzzäblang vom 1. Tczsmbsr 1890 für den vréußiscbsn Ztaat, desen Prcyinzkn, RCgikrungÉbkzirks, Krsisé und Srärrs; rée Gsburtcn, Ek€schli€ßung€n und Stsrkckäslc in Preußen jväbrsnk dss Jabrs-I 1890; die Thäti“ keit der dsurxkhcn Ec scllscbaf't zur Rettung Schiffbrüchiger in dsn Jaßrcn 186.5 bix; 1891, von E. Blenck (von disksm Aufsaß ist zu:!) cin Senkerakkruck crschicnen); Préußkns Erntx? nack) ksn Zch5§ungcn dEr landwirtkksckxaftlichcn Vereins in den Monaten August und SCV- tcmber 1891; statistische Untersuchungen übst den 311- sammexnlxan?L der Prciye von Roggen, nggknmcßl tm Groß- und “lcinhankcl und Roggenbrot in vier dkutscbsn Städtkn während dsr Jahre 1881/1889, mét vier gravksischkn Darstellungsn, yon Aug. SÖnidsr; LHcliche Fruchtbarkeit kei dcn Okr- schiedencn Réligionsgstnxinfchaftcn in Preußen 1875 bis 1890: zur Lobnstatistik dcr Berufsgenossenscsaftcn, von G. Eth; die Stadt Königshütte in Oberschlcsien, cin statistischer Abriß und ein Vsispikl, von Karl Braemer: Ne'krolc'gs übsr Tborold Rogcré, Franz Lindig, Isa" Baptiste Liagre, DcharloßIbanez- ErnstTramniy, AgostinoMagliani, Giusepps Sacchi, Martin Christian Tippe, Alexander von WesselowHki, Alexander Wilken, Robert Simson und Paul_Hunfalvy, von E. Blenck. Zum Schluß find die in dkr „Statiftijcbcn Correspondenz' im Jahre 1891 veröffentlichten Aufsäse wiedergegeben.

He“ 1 und 2 der „Zeitschrift des Köni li sächsischen Statilkisckyen Bureau?" enthält außer dengbcrYts in Nr. 281 des .- u. St.-A_." erwahnten Aufsä en über die „Bexvegung der BevögUupg' und uber _.Betträge zur tatistik dos GrandJqutbums' eine Otattsttk der qupkaslstx im Köni rei Sachsen vom cg1erungs- Ratb Mor enstern, etnen_ ußaß von öbmert üher'chn .gxgetz- Wäkkigkn _“tanY und dre neuen Aufgaben der Lobastatxfbk“, rome einen Aussay uber „.lobrxstatiftische Untersuchungen in der ngarren- fabrikation". _ Dte ' erscheint in der Buchhandlung von N von Zahn und Iaen ck in resden und kostet jährlrcb 3 „4a

_ qu Arbeiterbewegung. „_ Aus Furth schreibt man der „Frkf. Ztg.“: In der, b1e1_1gen Brauske: Evora u. Meyer'wurken vor kurzer Zett einige