Verseßt sind die Bauräte Kopplin von Halle a. S. als Vorstand es WYerbauamts' in Tapiau mid Hixd' ;bxvixdt «1 von Kohle als orstand des Wafferbauamisin _ Lk. S., der Waxsser auinspektor Kaufnicht von apiau ' orstand . des Wa erbauamts Koblenz (im Geschäftsbereich der Rhein- strombauverwaltung) und der Regierungsbaumeifter Blell von Wittstock a. D. als Vorstand des Polizeibauamts in Potsdam.
Ministerium der geistlicFexi und Unterrichts- angelegen eiten.
Bekanntmachung. „ Die im Jahre 1913 in Berlin abßuhakiende Prüfung für Direktoren und Direktorinnen an Taubstummen- :anstalten wird am Dienstag, den 23. September d.J., Vormittags 9 Uhr, beginnen. Meldungen zu der Prüfung sind an den Minister der geistlichen und Unterrichtsangele en- heiten zu richten und bis Zum 10. April d. I. bei demjen g_en Königlichen Provinzialschul oilegium' bezw. bei derjenigen König- “lichen Regierung, in deren Aufsichtsbezirk der Bewerber im 'Taubstummen- oder Schuldienst beschäftigt ist, unter Einreichung der im § 5 der Prii ungs-ordmmg vom 20. Dezember 1911 bezeichneten Schriftstü e anzubringsn. Bewerber, welche nicht an einer preußischen Anstalt tätig smd, können ihre Meldung bei Führung des Nachweises, daß solche mitZUstimmunJ ihrer .Vorgeseizten bezw. ihrer Landesbehörde erfolgt, unmittel ar, an dez)! Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten ri ten. Berlin, den 7. März 1913. Der Minister der geistlichen und Unierrichtsangelegenk)eiten. J. A.: Altmann.
Evangelischer Oberkirchenrat.
Zum Pfarrer der deutschen evangelischen Gemeinde in Santiago (Chile) ist der Hilfsprediger Sinemus in Duisburg- Meiderich berufen worden.
Außzug aus der Tagesordnung am 26. Avril 1913 in Breslau stattfindende Siyitng des BezirkSeisenbabnrats Breslau.
1) Vorlage der Königlichen Cisenbabndirektion BrLsidu wi-gen Jendkrung dkr Geschäftsordnung für den Bezirköeisenbabnrat
res au;
2) Vorlage der Königlichen Eisenbabndirektion Breslau wegen Frachtermäßigung für Eisen des Spezialtarifs 11 ab Ober- schiesien nach Breslau;
3) Vorlage der Königlichen Eisenbahndirektion Kattowitz wegen Gewährung einer Frach1ermäßiguna für Schweine in Wager)- laddunÉien ?Ich den im Kreise Rybnik gklegenen Stationen Rybmk un zernß;
4) Antrag auf Frachtermäßigung für Kohle aus Oberschlesien nack) Niederschlesien '
5) Antrag auf Verbesserung der Zugverbindung Neusalz (Oder)_ Grünberg (Schlesien), bezw. _Roihenburg (Oder);
6) WFM lauf Verbesserung der Zugberbindung Neumarkt(Schlesien) _' res au.
Breslau, den 12. März 1913.
Königliche Eisenbabndirektion. M al [ is 9 n.
i die
?"!“ 59. ordentliche
TageSordnung “fiir die am Mittwoch, den 26. März 1913 stattfindende 8. Gesamtsißung des BezirkSeisenbabnrats Cöln.
1) FrNänzYnJSWablen fiir den ständigen Ausschuß des Bszirkßeisen- aynra s.
2) ErgänzungZWablen für den Landkseisenbabnrat.
3) Vorlage der Eisenbahnberivaltung, betrsffend Eriveiterung der Anwendungsbedingungen der AuSnahmstarife Z 5 und 85 u für Eisen und Stahl.
4) Antrag dés Herrn Kommerzienrats Louis Röchling in Völklingen (Saar) auf Einsteliung eines Spsisewagens in den Zug154 Cöin _Saarbrücken und Umwandlung dieses Zugés in einen 1)-Zug.
,5) Mitteilangen der geschäftsfübrenden Direktion übkr die Er- ledigung früherer Beraiiingsgegenstände sowie über Verkehrs- und Fabrplanänderungen.
Cöin, den 11. März 1913.
Königliche Eisenbabndirektion. Dr. Ries en.
Abgereist:
Seine Exzellenz der Staatsminister und Minister der öffentlickzen Arbßiten v on Breitenbach, mit Urlaub nach Wiesba en,
Seine Exzellenz der Staatssekretär. des ReichSpoftamis Kraetke, mit Urlaub nach der Riviera.
Yichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 15. März 1913.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern die Vorträge des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts von Jagow und des Chefs des Generalstabs der Armee, Generals der Infanterie von Moltke. Heute besuchten Seine Majestät den Staatssekretär des Auswärtigen Amts und nahmen im Königlichen Schlos1e die Vorträge des Staats: sekretärs des Reichsmarineamts, Großadmirals von Tirpiß und des Chefs des Marinkkabinetts, Admirals von Miilier
entgegen.
Zhre Majestät die Kaissrin und ,Königin ist mit einer KönJliÉhen Hoheit dem Prinzen August
Wilhelm, wie „ B.“ meldet, heute früh von Langen- burg hier wieder eingetroffen.
e xbilduugsmlaub wird zur Bekeitigung von
In einer allaemeinen Verfügun, des Justizministers vom12. Mä“ 1913 über die Anke nung von Studien- wéftérn er GeTiGtsassL soren auf den Fort- weifeln ,der Abs. 2 der allgemeinen Verfügung vom 3. Juli 1 12 über die Beurlaubung von Gerichtsaffefforen zum Zwecke der Fort- bildung gabgedruckt in Nr. 160 des „Reichs: und Staats- anzeigers“ vom 6. Juli 1912Z dahin erläutert:
Bei Prüfun der Frage, 0 ein Geliebtsaffeffor Urlaub in dem am foblenen Umyan auf seine Fortbildung verwendet hat, wird der Be uch einer Unive: tät oder einer anderen Hochschule während eines Semesters oder die Teilnahme an einem rechts!: oder staatswissen- schaftlichen Fortbildungskursus, dessen Lehrplan sich auf ein Semester erstreckt, einem Urlaube von halbjäbii er Dauer gleichgeacbtet; hierdurch wird die Befugnis der Provinzaibebörden nicht berührt, weiteren Urlaub zum Zwecke der Fortbildung auck) für die an einem Volien Jahre noch fehlende Zeit zu eiteilen (§ 10 Abs. 1 Buchstabe 8- der aU emeinen Verfügung vom 14. Juni 1909 über Beurlaubung der Ju?1'izbeamten in der Fassung der allgemeinen Verfügung vom 24. Dezember 1912 (s. Nr. 3 des „Reichs- und StaatSanzeigers“ vom 4. Januar 1913).
Ueber die Beratungen der Strafrechiskommission ist folgendes mitzuteilen:
Nach Abschluß der Beratungen iiber den Besonderen Teil des Ersten Buches (Verbrechen und Vergehen) hat sich die Kommission unter ugrundelegung des früher mitgeteilten Be- schlusses, wonach die Uebertretungen in ein Zweites Buch ver- wiesen werden und einen nur für sie geltenden Allgemeinen Teil Zrbalten, dem Besonderen Teile der Uebertretungen zu- gewen e.
Die hierbei gefaßten Beschlüsse haben zunächst zu einer Reihe withiger Ergänzungen des Ersten Buches geführt. Einige pra tisck) besonders bedeutsame UebErtretungstatbestände des geltenden Rechts, nämlich Landstreichen, Betteln, Zuwider- handlungen gegen Ortsyerbot'und Ausweisnng sowie die Ver- leßung der Unterbalispflicht sind unter Vergebensstrafe gestellt. Ferner ist eine Vergehensvorschrist neu beschloßen, die sich gegen nicht zurechenbare Verbrechen und Vergehen Trunkener richtet. Endlich ist in den BLsOKDLTLn Teil des Ersten Buches noch eine Vorschrift cingestcili, die der Ankündigung von Ab- treibungsmitteln entgegenwirketi soll.
Zu diesen Vorschriften ijt im einzelnen folgendes zu bemerken.
In der Bestimmung Über Landstreicben (§ 305 Nr. 1 V. E.) ist der Ausdruck „ohne Arbeit zu suchen“ diirch die Worte „aus Arbeitsscheu“ erseßt. _ In die Vergebensvorschrist iiber das Betteln (§ 305 Nr. 2) ist nm“ das Betteln selbst aufgenommen; hierdurch sol] jedoch das Anlsiien oder Ausschick'en von Kindern zum Betteln unter dem Gsstckttspmikte der Teilnahme mit- getroFfen werden. Der iibrige Inhalt des § 305 Nr. 2 (Nicht- abba ten vom Betteln) soli Uebertretung bleiben und ist _ mit gewissen Aenderungen, die weiter unten erwähnt werden _, in die Vorschrift über das Nichtbindern strafbarer Handiungen (§ 306 Nr. 2) iibernommen. In der Vorschrift iibsr „Orts- verbot und Ausweisung“ („H 305 Nr. 5) ist die Auswsisung aus einem Schußgebiete beriicknchtigt. Die Stxafbarkeit der Verleßung der UnterhaltE-pflicht (F) 306 NL“. 1) ist davon iib- hängig gemacht, daß der Täter böswiliig handelt; das; er zur Erfüllung der Unterhaltspflicht im stande sein muß, ist dem- gemäß als selbstverständlich nicht mehr besonders zum Aus- drucke gebracht. Im .übk'igen ist die Vorschrift insofern er- weitert.,«lsk die “Strafe eintreten sol], wenn der Unterhalts- berechtigte in-Not gerät oder aus Fremden Mitteln unter- stüßt werden muß, während es nach em Vorentwurfe darauf ankam, daß der Unterhaltsberechtigte durch Vermittlung der Behörde aus fremden Mitteln unierstiißt werden mußte. Die Vorschrift iiber Straftaten sinnlos Trunkener steklt denjenigen unter Strafe, der sich schnldbaft in Trunkenhsit versexzt und in diesem Zustand ein Verbrechen odcr Beriehen bexiLhk, wegen dessen er nicht bestraft werden kann, weil ihm die Tat wegen ssiner Tritiikcnbeit nicht zuzurechnon ist. Ist das begangene Verbrechen oder Vergehen nur (ins Amtrag verfolgbar, so soll auch der Trunkene nur auf Antrag verfolgt werden.
In die Strafdrobungcn fiir diese Vergehenstatbestände ist iibémll Gsfängnis bis zu sechs Monaten eingestellt. Dancben tritt weihlweise beim Landstreicben Und Bettcln Haft, bei Ver- lexzung der Unierbalistlicht und bei dem Trimkenlwiisdelikt Geldstrafe bis zu eintausend Mark. Beim Bettoin soli, wie schon nach demVorentwurf, von Strafe abgesehen werden dürfen, wenn der Tätsr in einer nicht auf Arbeitsscheu oder Liederlichkeit beruhenden Notlage gehandslt hat. Bei Zuwiderhandlungen gegen Orts- verbot oder Ausweisung und bei dem Trunkenheitsdelikt ist ein Absedsn von Strafe für besonders [Lichte Fälie zugelassen. An Sicherungsmaßnabmen sind vorgesehen: bsw] Landstreichcn und Betteln und bei Verleßung der Unterhalispslicht Arbeits: baus, jedoch nur neben (Gefängnis, nicht neben Haft, bei dem Trunkenheitsdelikt Wirtshausverboi, Unterbringung in einer Trinkerheilanstalf Mid Arbeitsbaus. _
Die Vorschrift iiber Ankündigimg von Abtreibungsmiiisin bedroht den mit Strafe, dér öffentlich, MMU auch in verschleierter Form, - iitiel oder Gegenstände zu einer strafbaren Abtreibung anklindigt oder anpreist, oder in gleicher Weise zum Ausdrucke bringt, das; Er oder ein anderer bsreit sei, eine strafbare Abtreibung vorzunehmen oder zu befördern. Als Strafe ist Gefängnis bis zu einem Jahre oder (Geldstrafe bis zu zweitausend Mark angedroht. _.
An den verblcibenden Uebertretungsvorschristen imd im einzelnen zahlreiche Abänderungen vorgebommen, von denen folgende als bkdeutsamer bsrvorznbeben smd. Die Vorschrift, welche die Prostitution betrifft (§ 305 Nr. 4), [)at insofsrn eine Aenderung erfahrén, als sie dem geltenden Recht entsprechend wißder auf Personen weiblichen Geschlechts beschränkt worden ist. Im Übrigen at die Kommission die Vorschläge des Vorentwurfs gebiliigt. Es soli daher dabei daß eine weibliche Person, die gewerbsmäßig Unzucht treibt, nicht schon um deswilien strafbar ist, weil sie sich nicht unter polizeiliche Aufsicht Hat stellen laff-en, und daß der Bundes- rat die im geltenden Rechte fehlende Befugnis erhält, für die Vorschriéten, die mit Bezug auf die Prostitution zur Sicherung
der Ge undbeit, der öffentlichen Ordnung und des öffent- licher] Anstandes in den einzelnen Bundesstaaten zu erlas1en sind, einbeitliche, fiir das ganze RLichZngiet maßgebende Grundsäße aufzustellen. _ Das Nichthindern strafbarer ' Handlungen (§ 306 Nr. 2) soll, imd zwar einschließlich des Hierher übernommenen Ni iabhaltens vom Betteln, nur straßbar sein, soweit es si ) auf Personen untsc achtzehn Ja ren bezieht, die unter der Aufsicht des Täters stehen und zu seiner häuslichen Gemeins aft
vcrblxiben,
gehören. _ Die Bestimmung über „gefährliche Trun en-
heit“ (§ 306 Nr. 3), die aucY neben der neu beschloffenen Vergehensvorschrift ü er Taten sinnlos Trunkener ihre Bedeutun behält, ist im Tatbestand unverändert ebliebe . _ In der B ankettbestimmung über den Tierschuß § 306 Nr. 4) ist durch den ZusaH „außer im Falie des ' 146“ das Verhältnis zu dem Vergehen der Tierquälerei lar esteUt. _ Der Schuß des § 306 Nr. 6 (Festungs- riffeF ist auf militäriche Luftschiffhallen und militä- rische Anlagen für drahtlose Telegraphie erweitert, Durch Aufnahme einer Subsidiaritätsklausel ist auch hier, ebenso wie in der Nr. 7 éunJugtes Betreten von Be- festigun, sanlagen) das Verhä ini zu anderweiten Straf- vorschri ten, insbeiondere zum Landesverrat, geregelt. Hinzu- gefügt ist eine Blankettdrohung gegen den, der in einer Festung oder ihrem amtlich bekannt gemachten 'chemngsbereiche die Vorschriften über Aufenthaltsmeldung ü "rtritt. _ Jm F“ 306 Nr. 9 (Schlägerei mit Waffen) ist vorsäZlicbes Handeln erfordert. _ Die Bestimmung des § (06 Nr. 10 (Beunruhigung der Bevölkerung) ist in zwei Tatbestände zerlegt, von denen der erste den Miß- brauch von Notzeichen, der zweite das Verbreiten falscher Nach- richten oder Gerüchte betrifft. In beiden Fällen soli genügen, daß durch die Handlung die Gelßahr einer Beunruhigung herbeigeführt wird; im ersten Fa e igt auf die Gefahr der Beunruhigung „einer größeren Anzai) von Menschen“ „ab- estellt. Der Mißbrauch und das Verbreiten muß wissentlich ein, während für die Gefährdung nur Vorfuß einschließlich des Eventualvorsaßes erfordert wird, _
Im § 307 Nr. 2 (unbekugier Gebrauch von Uniformen, Orden, Titeln, Namen) sin ausländische Uniformen, Titel Usw. den inländischen gleichgestellt; der Strafschnß ist erwxitert auf die im Deutschen Reiche staatlich anerkannten Berufs- trachien oder Berufsabzeich2n fiir Bctäiigimg in der Kranken- pflege. Die Bestimmung iibcr falsche Namensangabe ist gegen- iiber dem Vorentwurf auf unrichtige Angaben iiber Stand,. (He- werbe, Wohnort, Wohnung und Staatsangehörigkeit aiisgedebn't worden; in subjektiver Hinsicht wird Vorsatz verlangt, der indes die Zuständigkeit des Bsamtbn _ eine objektive Strafbarkeitsbedinmmg _ nicht zn umfassen braucht. _ Die Vorschrift iiber „Abgabe von Giften und Arzneien (§ 307 Nr. (5) soll nach einer hinzugefügten Sonderbestimmung nicht gelten fiir die unentgeltliche Abgabe von Proben an Aerzte und die Abgabe durch den Arzt zu Probezwecken an Patienten. Durch eine weitere, zum Teil dem § 307 Nr. 8 ent- nommene Vorschrift wird bedroht, wer bei Ausübung der Befngnis zur Zubereitung oder zum Feilbalien Und Verkauf von Giftwarén oder Arzneien oder zur Aufbewahrung oder Befördsrung von (Hi iwaren die deshalb erlassenén Vorschriften Übertritt. _ Die _Bestim- mungen iiber explodierende Stoffe („6 307 Nr. 7, 8) iind zu: sammengefaßt zu einer Vlankctidwbung gegen die Uebertretung der Vorschriften, die iiber Zubereitung, Aufbewahrung, Be: förderung, Feilhalien oder Verkauf von Schisßpulver, anderen explodierendsn Stoffen odLr Feusrwerkskörpcm und iiber Aus: gabe oder Verwendung explodierender Stoffe erlassen sind. -- Der § 307 Nr.9(gefährlichePostssndimgen) ist aufEisenbabnsendungen Erweitert. Ailf die Kasuistik des § 307 Nr. 10 (feuergefc'ibr- liche Vorräte) ist im Anschluß an § 358 Nr. 6 des (Hegen- eiitwurfs verzichtet. _ Die Blankettbestimmmig des ,I 307 Nr. 12 (Baupolizei) ist auf banpolizeilick)? Vorschriften oder Anordnungsn ausgedehnt, di? den Zwecken dss Heimatschu es dienen. _ Jm § 307 Nr. 13 und 14. (_Strasienpolizei, [in- schnß) ist statt „Vorschriften“ der Aiisdruck „Verordmmgen" gebraucht, um etwaige strcngsre SibeLstiMMUUgeii, die im Wege der Landssgeseßgebimg erlassen werden, auf diesen Ge- bieten unberührt zu [(]fféil. _
Verbotener Wirtshausbcsnck) („H' 308 Nr. 1) und vsrbotene Bewirtung (§ 308 Nr. 2) sollen nur ÖGZ vorsätzlicher Begehung strafbar sein. _ Gegen Ucbertretimg dsr Polizeistimde ist eine dem F“ 365 St.:G.-V. nachgebildetc Vorschrift wieder aufge- nommen, die sich gegen den Wirt, den Jiidaber eines öffent- lichen Vorgniigimgsorts, MILL] ibre Vertreter sowie gßgen den Gast richtet. Jm Tatbßstande des „8 308 Nr.:) (Gefährdung des Géld- imd Urkundcnverkbhrs) sind, entsprechend dem
zu „Z 284 gefaß'én Beschluss, dié Worte „amtlich-Z Wert: “
zeichen“ dnrch den Ausdrnck „amtliche Joik, Stcncr: odsr Stcmpelzeichen oddr Post- oder Telegraphenwmizeichcn“ ersetzt und auch Fälie cinbszogen, in denen jsmand Formen, Abdrücke 0001“ Formulare ohne Erlaubnis des Ausstcilers der Papiere anfertigt, sick) vsrschaffi oder an einen anderen als den Aus; steller überläßt. _ Bei dM Waffenverboten (F“ 308 Nr. 5) in von der Bssckxänkung auf Waffen „bystimmter Art“ abgesehen worden. _ anStrafbarkeit aus Y; 308 Nr. 6 (g?fä[)1*licl)eBrunnen) soll nicht schon die bloßs Möglichkeit,
Eintritt einsr Gefahr für andere genügen; in der Vor-
schrift iibcr Selbstschiiffe, Schlageisen, Fußmigcin und (ihnliche _
Vorrichtungen ist neben dem „Anbriugsn“ auch das „Unter- haltenkk erwähnt. _ Dom § 308 Nr. 8 (Nothilfe) ist eine neue Bestimmung fibsi“ unterlassene Rottimg aus Lebens.“;efahr ange- fügt: wer vorsäHlich einen anderen aus einer Lebensgefahr nicht
rbttei, obwohl er es ohne eigene GLYN“ tun kann, sol] bLstl'Üft .
werden, wenn der andere in der -cfabr das Leben verloren hat. _ Jm § 308 Nr. 9 (Ruhestörung) ist fiir strafbar er- klärt, wer vorsäßlick) ungsbübrlick) Lämn erregt, der gebignet ist, dis öffentliche Ruhe zu stören. _ Ami) im F 308 Nr. 10
und 11 (Verringern von Grundstücken, Wegnahme von Erde) '
wird nur vorsäizliches Handein getroffen. _ Aus dem gelienden Rechte wieder Übernommen smd die Vorschriften über unbcxuqtes
Anfertigen von Schlüsseln, über Veranstalten öffentlicher Ver- .
steigerungen und iiber Ziiwiderbandlnngen gegen die Gewerbe- pflicht der Pfandleiher und Riickkaufshiindler _ mit den Aenderungen, daß die Blankeitbestimniungen des § 360 Nr. 12 und § 367 Nr. 16 St.-G.:B. auf jede Art von „Vorschriften oder Anordnungen“ erweitert sind. _ Unter die Ueber- tretungen wieder eingereiht ist auf (Grund des zu § 272 V.-E. gefaßten Beschlusses der Mundraub; die Faffung "entspricht dem § 370 Nr. 5 des Strafgeseybuchs, wie er durch die Strafgescxznovelle gestaltet worden ist: nur ist hinter die Worte „zum alsbaldigen Verbrauch“ eingeschaltet worden „durch sich oder einen AngYörigen“. _ Im § 309 Nr. 2 (jagdbares Federwild) und 'r. 5 (Steinewerfen auf Menschen oder Tiere) soll nur vorsäßlickies Handeln getroffez1 werden. _ Der § 309 Nr. 6 (grobe Trunkenheit) ist mlt Rücksicht auf die sonstigen, egen den Alkoholismus vor- gesehenen Strafbestimmungen a s entbehrlich gestrichen.
Als Uebertretungsstrafe ist _ abgesehen von den Ueber- tretungsfällen des § 305, in denen nur Haft zugelassen ist “ in der Regel Haft oder Geldstrafe bis zu fiinfhundek? Mark angedroht; geringere Strafen sind vorläufig bel § 307 Nr. 1 bis 12, 14 (Hast bis zu zwei Monaten
sondern erst der *
oder Geldstrafe bis zu dreihundert Mark) und bei .' 309 Nr. 1 bis 3 (Hast bis zu einem 'Monat oder (Held- itrafe' bis 'zu einhundert Mark) vorgesehen. Eine tunlichste Vereinheitlichung der Strafrahmen ist für die zweite Lesung in Aussicht genommen. Daß in besonders leichten Fälien von Strafe abgssehen werden kann, ist für Uebertretungen ix_n AÜgememen Teile. bestimmt. Sichernde Maßnahmen, Lux „ die gleichfalis im Allgemeinen *Teile eine ein- Litllche Grundlage geschaffen ist, sind neben Haft bei § 305 Nr. 3 (Arbeitshaus), § 305 Nr. 4 (Arbeits- batzs, Befferungsanstali, Asyl) und § 306 Nr.3 (Arbeitshaus, Trmkerhetlanstalt, Wirtshausverbot) zugelassen. Die Ein- ziehimg ohne linters ted," ob der Gegenstand dem Verurteilten geburt oder nicht, ist uber den Vorentwurf hinaus bei Zu- miderhandiungeti gegen die Vorschriften über (Gifte, Giftwaren Zink) A„rzneien fur statihqst erklärt; beim § 308 Nr. 5 ist die Besckgrankung' der Einziehung auf verbotswidrig getragene Waften , beseitigt. __ Bei der Redaktion des Besonderen Teils der Uebertretungen iii dre Anordnung nach der Höhe der Strafdrohung, die sich im Vorentwurfe nach dem Vorbilde des geltenden Rechts “findxt, aufgegeben und stcitt dessen eine Gru pierung der „Tat- bestande nacl) ibrer innerlichen Zusammenge örigkeit angestrebt worden. DabU hat man „sich nach Möglichkeit an die An- ordnung des Besonderen Teils der Verbrechen und Vergehen angelehnt. 'Die Zusammenfassung zahlreicher, inhaltlich auf ganz verschiedenen Gebieten liegender Vorschriften unter einer Paragraphenziffe'r fallt hiernach künftig weg, , "Nach Erledigung des Uebertretungsabschnitts bat die Kom: :iiisiwn die _Yeraiung des „8 12 (Sprachgebranch des (Heseßes) zii Ende gefiicxrt und die nochunerledigten Begri sbestimmungen fur „Angel)orige“ (Nr. 1), „Jugendliche“ (Nr. 2 und „Gewalt“ (Nx.4) „ohne sachliche Abänderungsn gebilligt. In Ergänznng des _F 174 „(unterlassene Verbrechensanzeige) bat sie ferner be- schloan, die Verbrechen des Hochverrats, Landeswerrais, der Geldfalschung, des Mordes, Mädchenhandels, der Brandstiftung, “Brunnenvergtfwtig, Storung dsr Betriebssickzerlxit einer Eisen- bahn _1znd der Schiffahrt sowre der Schiffsstrandung der An-
zeigepflicht zu unterstellen. Die erste Lesung ist damit zmn Abschlusse gelangt.
Württemberg.
Zu den gestrigexi Beiseßung§feierlichkeiten fiir den verstorbenen Fürsten Hermann zu Hohenlo e- Lgngenburg waren, wie „W. T. 5 .“ meidét, aus [bei: naheren und weiteren Umgebung des Schlosses Lanaexnburq zablixeiche Trciuerga'xte hcrbeigeströmi, um dem dahingesckZiedeneki Seiiwx des .PaitsdssHohenlobe und Obcim Ihrer Majßstiit der Kaisenxi und 'Kbtiigm, Allerböchstwechc mit Ihrer „Hoheit der Ösrzogiti Friedrich Ferdinand zu Scl)[stig:.HolFeiü-Sondßr- Yuxg-Glucksburg und Seiner Königlichen Hoheit em Priwen “.)liigusi „Wilhelm von Preußen als Vertreter Seiner Maje tät dds Kaisers des Morgens in Langenburg eingetroffen war, die [Syte Ehre! zu erweisen. Der Verewigte war in der Schloß- kirck)e aufgebahrt. Von dort bewsgte sich, nachdem das gesamte Trauergefolge im Schloß sich versammelt hatte, der Trauerzug zur Stadtkirche unter Voraniriti einer Miliiéir- kaxwiii', der Patronatslehrer und Geistlichen. Hintsr dem sechs- syanmgen Leichenwagen gingen die fürstlichen Beamten, die Öl? Orden des Verstorbenen trugen; es folgtcn dsr Fürst Ernst zu .Oolgeylohe mit dem Vertreter Seiner Majestät dLs Kaisers, dem „Prinzen August Wilhelm yon Prenßen, Seine Königliche „wobeit der Großherzog von Baden, Seine Hoheit der Herzog Johann Aibrecbt zu Mecklenburg, Regent des Herzoiitnms Bramxschwcig, Ihre Königlichen Hoboiisn dsr Fürst Wilhelm von .),wizenzoliern, die Herzöge Albrecht, Robert und Ulrich 591) Wurttxmberg sowie die iibrigen fürstlichen Trauer- gaxtg, wetierhin die Vertreter der Rizgisrungen imd fxdmdeii Hofe sowre die Mitglieder dsr standbshsrrlickwn Familien und des ritterschaftlicben Adels u. a. Nncbdßm das Trauergefolgs in dsr Kirche die Pläße ein- ;thibiiimcn batte, crschienßJhré Majestät die Kaissrin, am qu1a[ der Kirch? vom Fürsten Ernst zu Hohenlohe empfangen Und zu ihrem SLH rechts von dem mit herrlichen Kriinzen be- dLcktenSarg gelscitet. DerTrauergoticsdienst wurde eingeleitet durch "cm (Hememdelied; alsdann hielt der Dekan Liz. Schön- imtb uber den von dom Verstorbenen gewählten Tori „Unser Glaube ist dc'r Sieg, der die Weltübcrwindet“ die G2dächini§rede. *NachWBeendtgnng der Trauerfeier kehrte die Versammlung in das_Schloß zuriick“,- wo eine Kondolknzcour vor dem Fürsten 927111: ßghßiand' Später wurde die Leiche in das Mausoleum Iwcrge u r.
Oesterreickz-Ungarn.
In dsr gestrigen Si „ung des ungarischen Magnaten- i)saus'es siihrtx die Oppottion aus Anlaß eincr Petition des Dibauxcr Komxtates, die Wablreformv orla, e von der Tages- di'dnunq abzuseHen, laut Meldung des „W. T. B.“ eine leb- iwsie Debaite. Nachdem die Petition abgelshni worden war, *berließen die oppositionelien Magnaten vor der Verhandlung dcr Wghlreform den Sißungssaal. Die Vorlage wurde dann nach langerer Debatte angenommen.
Großbritannien und Irland.
Das Unterhaus beit gestern, wie „W. T. B.“ meldet, Nach „kurzer „Debatte, die rich mit innosren Angeicgcnßeiten be- ichaftigte, die Antworiadresse auf die Thronrede an- JUWMMLU.
Frankreich.
In seiner gestrigen Sißung sexzte der Senat die Beratung Wal)lreformgeseßentwurfes fort.
Nach dem Bericht des „W. T. B.“ pries der sozialisiisch=radikale Senator Maxime Lecomte di'n bisherigen Zustand und ver- wixigerte außdrückiich den Minderheiten das Recht auf eine lc ale Brtretunß. Er schloß mit den Worten, daß? das er- baltniswa [recht ein Kampfmittel aegi-n die' epublik fei. NMT) , einem Einwurf res sozialistisch - radikalen Senators Fa ul-iat zugunstikn der Verhältnisinl, deren Ablehnung die Radi- ale'n bei den Wahlen 1914 in eine schie te Steliung bringen würde, [ONE, er Senator Trouillot die repu !ikanische Partei und ihr di*“kzzgjcihriges Wirken unter dem Mehrheitswabltecht. Cr Warf der
?aiecung vor, das all emeine Wahlrecht abschaffen zu wollen, und kisikhwor Briand, die Enigkeit der Republikaner wiederberzustellm mw den Schiedsspruch des Senats anzunehmen. Der radikale
des
war der An cbt, daß das Verhältniswahlrecht eine Wesentl'ck t"
fur die Ausbireitung des vaterländischen Gedankens bilden ;v'eerdé FFF
saZte, wenn man vor dem Gedanken des Verhältniswablrechts die
Turen schließen würde, so würde dieser Gedanke sie zerbrechen. Darauf wurde die Sißung geschlossen.
„ _Die Budgetkommission der Deputiertenkammer at obiger Queue ' zufolge, gesiem) die Rüstungsfredite ?nii 27 gegeii 4 Stimmen im Prinzip angenommen. Sie hat aber 80 Millionewabgestrichen, die _für die Herstellung von haubißen bestimmt waren, da die von dem Major Malandrin Lrfundiene Yorrichtung die Möglichkeit gewähre, 7,5 din-Kanonen ÜUch als Haubißen zu verwenden.
„ _ Der HeereSausschuß derKammer hat in der etri en Sißung aanntrag von Jaurézs beschioffen, dem Kriegsgmsinicsxter folgende Fragen voxzuiegen: '1) Wie wird der Minister die 160 000 Sbldatezi, ,die ihm die „Wiedereinführung der drei- ]qhmg'en Dienstzeit m die Hand gibt, verwenden?- 2) Warum die Ziffex 5911 160000 Mann, während die “ ahl dEr Normal- ](Éresklaifs ]eßi' 230 000 Mannbeträgt? 3) «Lamm sind nicht a eReservzswn m den Grenzgebieten in der ahl der Deckungs- truppen Miteinbegriffen? Ueber den Verlau der Sixzimg wrrd von ÖW" T6 kBl.“ §Äglßmsldet: V
, ex xa i a e geordnete énazet trat Mt jeden " ' Wiedereinfubrunq des dreijährigen Dienstes ein, indenxéher nachf1ÉianT Vergleich der deutschen und der französischen Besiänd? erklärte, die Haitung „Deuischiands mache es dem französisckykn Parlament zur Pfiicht„fiir die RegierungsVOrlage zu stimmen. Dagegen stimmte der Toziaiistisch-republikanische Abgeordnete und ehkmalige Minister 21 u g agn e ar„ der ausfiibrte, der Gaseßentwurf sei eine gro eHärte und gebe Frankreich fiir Kriegszeiten nicht einen Mann mehr. Zu eßner ent- sprxzbenden Verstarkung der Deckungstruppkn würden 30000 Mann genugen. 20000 Mann würde man leicht finden, wenn man akle Soidatcn dcs Verwaltungsdik'nstes zum Waffendienst heranziebe. Die ubrigen 10 000 Mann könnten bon dén Garnisonen des Innern gestellt werden. Die zweihundert Millionen, die die Wiedereinführung der drei- [ghrigen Dienstzeit kosten würde, könnte man bésser zur Erhöhung des Goldes der Offiziere und Untero'ffiziere verwenden. Der linkSrepubli- kanische Abgeordnxte Josef Reinach erklärte, eine Ablshnung des Géseßentwurfs Ware ein Verbrechen gegen däs Vaterland. Anlaßlich des Von Jagrezs gestxÜten Antrags, dem Kriegöminister neue Fragen zu „unterbreitsn, kam es zu einem lebhaftkn Zwischenfall. Der naiwnalistiiche Abgeordnete von Nancy, Major Driant, ein Schwiegersobn des'Gencrals Boulanger, sagte in beitigcn Worte'n, daß es JÜUL'SÖ lediglich um eine Verschleppung dsr Debatte zu tun sei. Dsnn er werde nach der Antwort des KriegSministers, wie: Jimssri Ze s?,ucb ausfalZZn würde, Zwéifelios gegen die dreijährige
en ze :mnmi. Haurés er 0 .? LU dM Vor Obstruktion Marien Einspruch. g g walf der
_ Die Kammergru pe der qeeiniqien So ialisten hai beschl'ossen, de_w 'Ge eßetitwurf iiber die dreijährige Dienstzeit unermudlichen Widerstmid entgegenzuseßen Und so: wohl di?“ g'esamte Vorlage als auch die einzelnen Artikel durch Zusaxzantrage zu bekämpfen.
Rußland.
, Die Reichsdumq Hat einstimmig beschlossen, die Re- gierung zii ersuchen, sich über die Maßnahmen zu änßern, die zm; Regulierung der Preise des Naphtabeizmaterials er- griffen werden sollen.
Italien.
Der König von Schweden ist gestern in Neapel ein-
getroffen. _ Schiveiz.
Der Bundesrat Hat eine Botschaft an die Vundcs- versammlung gerichtet, betreffend eine neue Organisation der BubdeSVerwaltnng. Bisher war der jeweiliqe Bundesbxastdent, dessen Amt jedoch jedes Jahr wechselt, Cbef des politischen Departements, das die auswärtigen Angelegen- heiten "beibrgt. _Wie „W. T. B.“ mitteilt, soll nun kiinfiiq,*um EML standtgs „Zeitung des answäriigen Dienstes herbeizuführen, der Bmidesprasident Chef desjenigcnDepartements bleiben, das er vorbsr innehatte. ,Das bisherige Départemcnt fiir Handel, In- dnsir'te nnd Landwirtschaft wird geteilt, indem der Handel dem p_oißtscbeno Departswent angsglicdért wird und dis iibriqen Ge- schaftszweigs zn einem Volkswirtschaftsdepartemwit bereinigt werden. „Auch wsrdén nen? Dienstzweige geschaffen, wie ein Wasserwrrtschaftsamt und Ein Veterinäramt. Jnöbesondere wird eme Verwailtungsorganisaiion durchgeführt werden in dem SMUL, daß den Beamten selbständiger? und größere Befugnisse eingeraumt werden.
SchWeden.
Der Reichsiag hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, in
gemenxsamer Abstimrmmg beider Kammern b2schloffen, den
F? kFur JSiFeerthat VOF Fi“)! auf 10 Oere fiir das Kilo
n L,“ , o au irup un 2 ea“'e von 10 (U 7
das Kilo herabzuseßen. " lf *) Oere fm Türkei.
Das gestern veröffentlichte, amtli e türki'cle &; bulletin besagt laut Meldmx-g des „TY. T. V.““M Krieg.,
„ GLstLTU unternahm eine Abikilimg der 7. Diviwn dcs rc" ten Flugels dkr Tschataidscha-Armee westlich VOL Tschanachba emen Alisfail. Dkk Feind eröffnete ein ArtiUeriefeuer, und feindliche Infanterie versuchte LMM Stmmanariff auf unsere Truppen, wiirde ,aber infoige des mutigen Widerstandes unserer durch Artilleiie unterstuxztcn Tryppen unter beträchtlichen Vcr- lusien zerstreiit. An de_xnielben Tage griffen die ans dsn Hohen westitcb yon" Humarköx stehenden feindlichen Truppen die _Vorposien der 8. tuxkischen Division an, wurden jedoch energisch zuruckgeschlagxn. Abteilungen des zweiten Korps unternahmen von Albasan und T'scbakilköj. aus einen Angriff auf die feindlichen Truppen und zwangen 18, sich hinter die Verscbanzungen zu flüchten. Auf den Höhen westli vim Kadiköj unterhielten die beiderseitigen Infanterie- truppen längere Zeit,!)indurcb Lin Gewehrfeuer. Das Feuer unsercr Truppen war sehr wukungWoll. An dem Kampf beteiligt? sich auch turkis e Artilikriex, deren präzises Feuer dLn Feind zwang, unter gro en Verlu ten den Ruckzizg anzutretkn. In diesem Llucxenblick er ri en unsere bxi Jnddocbegiz stebknden Truppen die Offensive und ?ügten dem Feind zaqblreicbe Verluste zu. Vor Adrianopel und Bulair rst keine Veranderung eingetreten, die Lage ist zufriedenstellend.
Rumänien.
Jm Kriegsministerium wird nachMeldun en des W T B “ an mehreren (Hefe _entwiirfen gearbeitet, dix! wichtiéie Neue- rungen in dex rmee einführen sollen. Es wird ein Geseß- entwurhf vorbexeitet, durch den die Militärdienstzeit von 21 auf 25 Ja re erhoht wird. Die aktive Dienstzeit bleibt wie bisher bei den fanterieregimentern 2 ahre, bei den anderen Truppengattungen 3 und 4 Jahre. ie Re ervedienstzeit wird von 10 guf 12, die Mili dienstzeit von 4 an 6 Jahre erhöht. Ein zweiter Geseßentwuré bezweckt die Vera gemeinerung des
Militärdienstesdurch Aufhebung der bisher bestehenden zahl-
Senatdr Röbeillaud, ein Axhänger des Verhältniswahlreckpts,
reichen AUSUahmebestimmungen.
Feld: .
Bulgarien.
Die Regierung hat den Gesandten eiern die Antwort auf den ermittlungsvdrschlag de? xMächte überreicht. In „dieser Wird, der „Vill (trischen Telegraphenage'ntur“ zufolge, erklart, daß die ve'rbun eten Balkan-"taaten die Vermittlung YZÉFZszZZZZd? SBsedibrixsxanÄekn, „die inhaltlich fast völiig mit den
_ " _a „eri e egierun Sor an , “ - geteiißenAtéYechetnstYnmetfi, annehmen? g , Samuprava mit- . run age ür die Verhandlun ? t -
qxenzung zwischen der Türkei und den verbüétdnetßlrirSYZYadeYe Linie Rodgfio7-KaP Malatra, mit Ausschluß der Halbinsel Gallipoli, die der Turkxi' verbleiben wird, angenommen Werden. Aae westlich voii diesex Linie gelegenexi Gebiete, Adrianopel und Skutari inbe- griffen, myssensvon dex TU_rkei an die Verbündeten abgetreten werden.
Z.) Zit? THTFFibéleilFe KJnTelsnim Aegäischen Meixre abtreten.
u .. . zu UZÜÜ ÖUZFU- 3 9 re a tbr vollstandiges Desintereffement
„ e orte wird im Privzi der [ ' ' -
entschadigung an die Verbündeten. der?;n HöhZaZeimßenimeetTdFYtlieggesn
Abschlu des Friedens festgeseßt wird, sowie der ablun be onderer Entschaßigungen fur Schätzen zuzustimmen haben? derer? Ur ache in die Zeit vor denz Kriege fallt. _Die verbündeten Staaten werden an den Beratungen i_iber die Ent cbadigungen teilnehmen.
" ,5) Die verbundeten Bal anstaaten behalten sich vor, im end- guittgen Friedensvertrage die Behandlung ibrer Staatsangehöri en und ihrer Kaufmannschaft im _ottomanifchen Reiche sowie die Nat - nalttaienfrage und die Garantie bezüglich der Privilegien der ort o- doxen Kirchen und der staatskecbtlichen Stellung ihrer konnationaYen ottomamichen Staatsangehöriqen zu regeln.
6) Die KriegSoperationen Werden nicht unterbrochen.
Montenegro.
'Die montenegrinische Regierung hat vorgestern abend in Ermiderung des“ von dßn Vertretern der Großmächte unter- nommenexi Schrittes, fur die gesamte Zivilbevölkerung Skutqris die Erlaubnis zum Ver affen der Stadt zu'erwwken, laut Meldung des „W. T. B.“ erklärt, sie habe bei Begixm der Belagerung der Stadt den fremden Konsuln eiiie Erleichtexukngen angeboten, damit sie die Stadt mit ihren StaatSangehortgsn verlassen könnten, dock) Habe das Konsular- korps es nicht fur notwetidig oder zweckmäßig erachtet, davon Gebrauch zu machen. 'Die Regierung sei bereit, dasselbe auch ]eßt' z'u'iim, jedoch ssi, sie zu ihrem lebhaften Bedauern aus M1[Ltaklschsn, imd YUliUsck)M Griinden nicht in der Lage, der gesamten Zivilbcvolkerung Skutaris das Verlassen der Stadt zu gestatten.
Asien. ,
Unter siiirmischenTSzenen bat die Budgetkommission des japanischen Abgeordnetenhauses, einer Meldung des „W, T B.“ znfolge, gestern mit einer Mehrheit von einer Stimme das Budget angenommen. Die Plenardebatie im Ab- geordnetenhause wird heute stattfinden.
Parlamentarische Nachrichten.
Das Mitglied des Herrenhauses Dr. von Bonin, Herzoglici) sÜck)sisck)€r Stgaiswinifter a. D., Rittergutsbesißer in ??Fitißi, Regierungsbezirk] Magdeburg, ist am 14. d. M. „6 or en. _
Statistik und Volkswirtschaft.
Der dsutscbc Arbeitßmarki im Februar1913.
Nack) Vorläufigdr Mitteilung des Kaiserlicßen Stati'ti" en Ami auf Grnnd „dsr Berichts für das .Rkichsarbeitsblatt' wxisicbdie Lagse des gewerblichen Arbkttsmarkts im Februar cine Bes serung gegen- uber dem Januar auf, die aber bintec der stets um diese» Jahreszeit eintretenden Verbefferuna und insbesondere hinter der im Vorjahr emgetrxtenen (iwas ziirückzublcibckn scheint.
Diequ[ dsr b?! den berichtenden Krankenkassen am 1.März in Beschaftigung stsbenden Mitglieder war um 29 339 größer als am 1. Februar, und zivar babcn die männlichen Mitglieder um 17 996 oder 0,51 b. „H., „die Weiblichen um 11343 odSr 0,71 2). H. zuge- nommen. CML Yermehrimg der B€schäftigung tritt im Lauf? des Februar rsgelmqßig 6111, fix! war aber im Vorjahre größer und
etrug damals “bf?! den mannlichen Pkrsonen 77 244 oder 2,30 v. H. bei dan Weiblichkn, 10 425 odi'r 0,68 1). H. Die männlichen Mit; glieder Haben alw in diesem Jahre sebr bisl weniger, die weiblichen noxh etwas werbr zugenomméti. Die itaike Zunahme weiblicher Mit- YFtdLirbYkesthkkankitfffichsan dri; OÉZkraZikenkaffen, wäbxend bei den
re rankn (1 €;! ogar eme na me der wsi li stattgefunden hat. 3 chen Personen
„ Nach dcn Bsrichtkn von 16 rößeren Arbeiterfacbberbänden rnit zusammxn„1-48386 Mttqisdern Waren Ende Februar 1913 49 006 oder 28 ":O“ der Mitgliedér arbeitslos gegenüber 3,1 UH. Ende Januar 1913. Eine Abnahme der Axbeitslosigkeit findet yon Ende Januayans Ende Februar re elmäßig statt. Im Vorjahre sani? die Arbeitslosigkeit von 2,9 1». H. zu Ends Januar auf 2,5 v. . zu Ende Febxnar, die Abnahme war also im Vorjahre ein Weng gxößi'r als in diesew Jabra, und in beiden Monaten ist die die's- ]abrige beeitslofigkexit etwas größer als die Vorjäbrige.
Bei 278 offentlichen ArbéitSnaÖweisen kommen im Februar aiif 100 offene Stellen bei dkn männlichen Personen 183, bei den Weib- licben 92 Arbeithesucbe- J_m Januar waren die entsprechenden Ziffern 184 und 98. Also Hatte si:h bei beiden Geschlechteru der Andrang der Arbeitsuchenden gegenüber Januar ein wenig vcrmindert. Im Februar pfiegt stets eme Entlastung des Arbeitsmarkts einzutreten. _ ( ie Berichte von 390 Industriefirmen und :berbänden uber die ,Lage des ArbemeaZkts im Februar melden zwar über- wtcgend eiiien giinstigen Geschaftsgan . Vielfach wird aber zugleich auf uygenugenden Auftragsbestand, Fei es infolge der Kriegßwirren, sei es qulge der Geldknappbeit, hingewiesen. Aach macht sich das Dantederliegen dss Baugewerbes bei einigen damit zusammen- bängenden Industrien ungünstig fühlbar. Am günstigsten lauten die Berichie aus dem Koblenbergbau, der Cisen-, Metall- uud Maschinen- industrte, wenn auch le texe äbnliY wis: die elektrische und die chemische Industrie zum eil über uftragsmange'l kla t. In der Textilindustrie lauten die Berichte aus der Baumwollspmnerei und :tvebexe wenigecgut als aus den übrigen Zweigen. _ Von 227 Firmen isi die Arbeiterzahl angegeben, und zwar mit 242 056 zu Ende Februar 1913 gegen 229 308 zu Ende Februar 1912. Es ist also Eine „Stetaerun um 5,56 v. H. eingetreten, und zwar namentlich bei den mannlichenÉersonen, was auf eine immerhin beträchtliche Yeberlegenbeitddes eschäftigungßgrades in der Großindustrie gegen- uber dem Borxabre sxblie enläßt. Besonders groß ist die Zunahme in dkk Masohmemndustrte m t10,81v.H., in dcr chemischcn Indu trie mit 9,56, in der Tkxtilindustrie mit 5,52 und in der Eisen- und Betali- H'ZTZTTißsm“d559 "5 87 [“M" 35337 C"“"e" [**-"ii.; "“
:un enumemurem , un diee Industrie mit 432 v. H. fck-