*;
§ 3.
Dieser Vertrag wird auf die1 Dauer von 10 Jahren geschlossen. Er tritt in Kraft nach der Ein- tragung des Deutsäöen Adler in das Handelsregister.
Der Vertrag gilt immer als auf weitere 10 Jahre verlängert, wenn er nicht ein Jahr vor seinem Ab- lauf gekündigt wird.
Magdeburg, den 28. Mai 1913. Der Verwaltungsrat der Pensions- kaffe des Deutschen Privat-Beamten- Vereins in Magdeburg. Versiche-
rungsverein auf Gegenseitigkeit. O. Goe d eck e , Vorsitzender.
[23290] ““Die *diedjäbrige ordentliche Haupt- versammlung der
Witwenkaffe des Deutsthen
Privat-Veamten-Vereins
wird “nach Maßgabe des § 63 Ziffer 1 der Saßung vom 31. Dezember 1910 auf Dienstag. den 10. Juni d. J.. Vor- mittags 83, Usw. nacb Danzig ein- berufen. Dre Versammlung findet im Hotel „Danziger Hof“ zu Danzig stati. Tageöordnung :
1) Vorlage des Geschäftsbericht?) des Direktoriums für 1912. Beschluß- fassung iiber Genehmigung des Ge- schäftsbertchts.
2) Vorlage des NechnungSabschiuffes für 1912 und Bericht der; Verwaltungs- rats über denselben. Besckylufifaffnng uber Genehmigung des Rechnungs- abschluffes.
3) Entlastung des Generalrats, des Ver- waltungsrats und des Direktoriums für 1912.
4) Bemeffung der auf Grund der §§ 27 bis 29 der Satzung ru zahlenden Er- höhungßrenten und Zuschuszrentew
Antrag des Direktoriums:
Hauptdersammiungwollebeschließen, zu der in der Satzung für die Ab- teilung ] auf „sé 81,- bemessenen festen Siammrente den Betrag don „zr 16,20 auf den Anteii und zu der in der Satzung für die Abteilung 11 auf „“ 4,50 bemessenen festen Stamm- rente den Betrag worms 0,90 auf den Anteil aus den Viitteln des Renten- erböbungßfonds zu zahlen und so die Gesamtleistung der Kaffe für das Jahr 1914 auf .“ 97,20 für den Anteil der Abteilung 1 und auf «js 5,40 für den Anteil der Abteiiung 11 festzu- seßen ohne jede Inanspruchnahme des RentetrZuschußfonös.
5) Wahlen:
„4. Wahl von 3 Mitgliedern des * VerwaiiunasraisJ) 13. MZabl der Mitglieder desGrneral-
ra s.
(1. Wahl von 3 Rechnungsprüfrrn und „3 SteÜdrriretrrn. 6) Beschlußfassung über ZusaJVerein- barungen zu dem VerwaltunJSVertrag mir dem Deutschen Pridat-Vearnien- Verein. Antrag-des Direktoriums: Hauptversammlung woiie be- schließen: Der für die Jahre 1912 und 1913 brichloffene Zusaiz zu dem Verwaltungsanirage mit dem Deut- schrn Privai-Beamten-Verrin, wo- nach in § 2 unter Ziffer (1 einge- geschoben wird: (1. 5 0/0_ des nach Bedrckung der Prämienrriervrn brim Jahresab- 1chluß sici) ergrbrndrn Uebrrscbuffrs wird für die Jahre 1914 und 1915, längsiens jedoch biSzum Jnkrafttrrtsn der Saßung des Deutschen Adlrr i1r Magdeburg, Verficberungédrreins auf Gegenseitigkeit, verlängert. Be- dingung der Verlängerung isi, dasz die Hauptdorsammiung des Deutichen Privat-Beamten-Vereins den Zusätzen für die Jahrs 1914 und 1915135811- falls zustimmt und das Kaiserliche Anificiytsami für Priwawersicberung fick) wiederum damit cindrrsianden erklärt. 7) Anträge der AbgrordU-xirn Hilpert- Brriin, Anoia-Brriin und Anger- Beriin anf bändrrung der Satsang: Haupivrrsammiungwoiirbescbiteßrn:
§ 1 Zrile 3 und 4 lauten wie folgt: Witwcnkaffe des Deutschen Privat- Beamtrn-Vereins in Magdeburg. - Dementsprrcbend werden alle übrigen m Frage kommenden Paragraphen abgeändert.
§ 10 Abs. 3 erhält folgenden Zusaß: „Mitglieder des Deutschen Priyat- BeamteN-Vereins smd von der Zahlung der Eintrittdgeider und onsiiaer Schreibgebührrn befreit."
H 11 Abs. 2 wird auf Zeile 5 statt .5 Jahre“ gesetzt: „10 Jahre“.
§ 44 Abs. 5 wird auf Zeile 5 [)intrr „fördern“ eingefügt: „Die Mit- glieder des Direktoriums dürfen außer Aemtern im Deutschen Priyat- Beamtrn-Verein und in den Kaffen des Vereins keine: gewinnbringende
_ Tätigkeit ausüben."
§ 47 Abs. 1 Zeile 1-3 wird bis
.wobnen' aestrirben und statt dessen "
gesetzt: .Der Verwaltungsrat be- steht aus 11 Mitgliedern, von welchen 5 Nkitqlieder in Magde- burg und dessen Umgebupa und 6 Mitglieder nicht weiter als 200 km
*) Es scheiden aus die Herren: Direktor C. Heßler-Magdebnrg, Kaufmann H. Voß- ,kaagdrßer und, ckJngrnirur H. Walther- “ _erliirx ämtii 1: Herren sind, wieder wahlbar. -
WKWU-YWWW .«._«z---«---„.„„-e„.-_;-=.-.-,«. ..-,-...,...“ „.... .- ...-„,. .... „. „„ _ ., _ , _ „ _
von Magdeburg entfernt wohnen
müsscn. Auf Zeile 9 des § 47
Abs. 1 wird statt „4 und danach 3"
gesexlt: „6 und danach 5“.
§ 48 bs. 2 erhält folgenden Zusatz:
„Vor der gemeinsamen Sißung mit dem Direktorium findet eme Sitzung des Verwaltungßrats ohne Direk- torium statt“.
Die §§ 52-55 werden aufgehoben und sonstige in Frage kommenden Yaragraphen abgeändert. - Die in
rage kommenden Rechte und Ob- liegenheiten des Generalrats werden dem Verwaltungßrat übertra en. Im Faiie der Ablehnung des n- trags, betreffend die Aufhebung der §§ 52-55 (Generalrat betr.), werden in § 52 auf Zeile 2 und 3 die Worte „bis“_ bis „Hauptver- sammlung“ gestrichen und statt dessen „von4Iahren“ geseßi. Auf Zeile 6 wird hinter „müssen' zu- geseßt: „Alle 2 Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus, die wieder ewäblt werden können“.
§ 53 Ab? 1 wird auf Zriie 3 hinter „Sißungen“ eingefügt: „aber windrsiens viermal im Jahre".
§ 53 Abs. 2 _ist hinzuzus ,n: „Vor der gemeinjamen Siß mit dem Verrvaltungßrat und dem Direk- torium findet eine Sitzung des Generalrais obne VerwaitungSrat und Direktorium statt“.
Es wird ein § 688. unter der Ueber- schrift: „Fahrkosten und Diäten der Abgeordneten" gebildet, welcher wie folgt lautet: .Die Adgeordneten erhalten Fahrkosten zwerter Klasse einschließlich . der erforderlichen Schneiizug6zuschläge vom Wohnort zum Veriammlunasort und zurück und Diäten aus Mitteln der Kasse, alis sie nicht als Abgeordnete schon
ezüge seitens des Deutschen Privat- beamten-Vereins oder anderer Kassen des Vereins eröalten'.
§ 69. Die Ueberschrift wird abge- ändrrt in „Rechnungs ri'rfer bezw. Rechnungsprüfung“. s wird ein Absaß 4 geschaffen, Welcher lautet: „Mindestens aiijäbriicb zWeimal ist die gesamte (Geickyäftsführung durch einen sacbverständigen, vereidigten Bücherrexisor zu prüfen“. ,
8) Beschlußfanung über eine Vereinigung der Witwenkaffe mit der Penions- kaffe, Waisenkaffe und Begräbnidkaffe des Deutschem Privat-Beamtrn-Ver- eins zu xinrm Versicherungßderein auf Gegensertiqkeii unter einer neuen Firma in der Weise, daß die Pensions- kasse die aufnehmende Gesellschaft bildet, während die Witwenkasse, Be- grabniskaffe und Waisenkaffe untcr Liquidation ihren gesamten Ver- mögens-, insbesondere den Versiche- rungsbesiand, mit aÜen Reebten und Pfiichten auf den neuen Versicherungs- verein, dar estriii durch die bisherige Pensionskasée, übertra en.
Antrag des Dire toriums: Hauptderiammlung woiie be- schiiefien: Der Vereinigung der vier
Verficherunaskaffen wird zugestimmt
unter der Bedingung, daß auch die
Hauptversammlungcn der ensions-
kasse, Waisenkaffe und Begrabniskaffe
der Vereinigung zustimmen.
9) Annahme einer dem Beschluß zu Punkt 8 enisprrchenden neuen Saßung, insbesondere einer ncuen Firma.
Antrag des Direktoriums:
Hauvtdersammlung wolle beschließen :
Die Saßung unier der Firma Deutscher
Adlrr in Magdeburg, Versicherungs-
verem auf Gegenseitigkeit, wird unter
der Bedingung angenommen, daß auch die Hauptveriammiungen der
Pensionskasse, Waiirnkaffe und Be-
gräbniskaffe diese Saßung annehmen.
10) Anträge der Abaeordneten Hilpert- Berlin, Angoia-Beriin und Anger- Berlin:
14. auf Abänderung der Saßung des Deuisrbrn Adier in Magdeburg, Versichrrungddrreins auf Gegen- sriiigkeit;
Haupwrriammizmg wolle bes (iyiirßen :
F 2: Hinter „Kapitaldrriickxrrungen' isi einzufügen: „insbewndere die Uebernahme und Fortführung der Yension-ZH Witwen-, Waisen- und
egräbniskaffedesDeutichenPridat- bramten-Vereins sowir sämtiicher in diesen Versteherunaskaffen laufenden Verträge mit alien Rechten und Pflichten“.
§ 11 Abs. 5 ZeileS: Hintrr „ist“ ist einzufügen: „vom Drutschen Priwal- beamten-Verrin“; [e ie Zrile: das Wort „nicht' ist zu trkichrn.
§ 16: Punkt 1) (Generalrat) fällt “
fort und Punkt 1? erhält den Bm!)- siabrn 1). -- Sämtliche anderen darauf in Frage kommenden Para- graphen smd dementsprechend zu andern. Die Funktionen des Ge- tierairais werden dem Aufsichtsrat ubertragen. 17 Abs. 4: Hinter „fördern“ wird rmgefügt: .Sie dürfen außer Aerntern rm Deutschen Privatbeamten-Verein Leine gewinnbringende Tätigkeit aus- uben. Auch müssen sie usw.“.
§ 20: Die Ueberschrift muß lauten: .ReÖnungsprüier bezw. Rechnungs- prüfrtnq“. - _Es wird ein Absaß 4 geschaffen, werrber folgende Faffun erhält: _.Mrndesjens alijäbrliZ zweimal iii die gesamte Geschäfts- fubrung durch einen sachversiändigen vereidi ten Bücherrevisor zu prüfen“.
§ 21 Abi. 1 wird auf "Zeile 1 statt
.? ehrenamtlichen“ gesetzt: „11 ehren- amtlichen“. . _ , _ § 21 Abs. 1 fällt der zweite Say weg. Statt dessen wird eseßt:
„Davon sollen in agdeburg und Umgebung 5 Mitglieder, ,die übrigenö Mitglieder nicht weiter als 200 Kilometer von Magdeburg entfernt wohnen.“
§ 21 Abs. 1 "Zeile 11 wird statt „4 und danach 3 Mitxiieder' gesetzt: „sechs und danach unf'."
§ 22 Abs. 2 wird binzugefugt: „Vor der gemeinsamen Siyung mri dem Direktorium findet eine Sihung des Auffirhtßrats obne Direktorium statt." - Im Falle der Ablehnung des Antrags zum § 16 wird_§ 25 Abs. 1, (Generalrat _brtr.) geandert. Der dritte Saß faiit fdrt, statt dessen wird auf Zeile 3 hinter „ e- wählt“ eingefügt: .Die Wahl ;; lt auf 4 Jahre. Alle zwei Jahre scheiden 5 Mitglieder aus, dre wieder gewählt Werden können.,“
§ 26 Abs. 1 Zeile 3 wird bmier „Brdarf“ cingeFügt: „aber mm- destens viermal rm Jahre.“
§ 26 Abss. 2 ist. zuzuseßen: „Vor der gemein amen Sißung mit dem Auf- sichtsrat und dem Direktorium findet eine Sißung drs Generalrats rspthrtite Aufsichtsrat und Direktorium
a ."
§ 31: Die Neuerung „für 200 Mit- glieder ein Abgeordneter" ist abzu- lehnen und die Zahl 100 zu feßen.
§ 41: Es soll ein Absaß 4 gebildet werden, welcher folgenden Wort- laut erhält: „Die Abgeordneten erhalten Fahrkosten zweiter Klasse einschließlich der erforderlichen Schnelizug8zuich1äge - vom Wohn- ort zum Versammlungsort und zurück sowie Diäten aus Mitteln des Vereins.“
Anträge zur Abänderung des Anhangs des Saßungdentwurfs. § 12 Abs. 2 Zeile 5 wird statt „mehr als 5 Jahre“ gesetzt: „mehr als 10 Jahre“.
§ 13 Abs. 1 Zeile _3, hinter dem Worte „zahlen' ist einzufügen: „Mitglieder des Deutschen Privat- beamten - Vereins sind von der Zahlung der VerwaltungSgebühren befreit“.
§ 14: Zum Absaß 1 isihinzuzufügrn: „Mitglieder des Deutschen Privat- beamtenvereins sind von der Zahlung etwaiger Eintritthelder befreit.“
§ 29 Abs. 5 letzte Zeile wird br- antragt, hinter dem Worte „ist“ einzufügen: kann nur auf Antrag des Ver- sicherungSnebmers erfol en.“
13. auf Abänderung der ayun des Deutscbrn Adler in Magde urg, Versicherungswreins auf Gegen- seitigkeit, in Arbetrachr der Zu- lassung der Kanrn des Deutschen Pridatbramtendereins ais Ersaiz- kassen für die staatliche Angestellten- versicherung:
&. Zum 1. Abschnitt.
(Allgemeine Besiimmungrn.) 9 erhältfolgenden Zusa : „Minde- stens ein Viertel der ermögcns- bestände, soweit diese für Ver- sicherunaönebmer bestimmt sind, für welche der Verficberungsderein ais Ersatzkasse für dasVerficherungs- gese für Angestellte gilt, werden in ' niriben des Reichs und der Bundesstaaten angelegt. der Verfirberungsderein noch ni t ein Viertel der Voxerwäbnten Ver- mögensbesiände in StaatSanleiben an'geieatx hat, muß er jährlich Mindestens ein Drittel des Ver- urögenszuwachies in solchen An- leihen anlegen.“
1). Zur Abänderung des
Anhangs.
§ 5 Abs. 2 fällt fort.
8 6, Abs. 2 Zeile: 4 wird Hinter „bäit' brnzngefuat: „Für Vrrficbrrun s- nebmer, für welche der Verst e- rungßvrrein als Ersayka (: für das Verfichrrunasgeseß fnr ngesieiite giit,_fä[it die ärztiiche Untersuchung
fort.
§ 7 Abs. 1 erhält folgenden Zusa : .Veriicheruugönehmer, für weiiLe der Verficberungsverein als Ersatz- kgffr für das Vcrficberungsgeseß fur Angesikiiie gilt, müssen aufge- nommen werden."
§ 10. Dem Abs. 1 wird folgendes hinzugefügt: „Für Versicherungs- uehmer, iür welche der Versiche- rungsverein als Ersaßkaffe gilt, beginrzen die Versicherungen beim Eintritt des VerficberungSnebmers in den VerficbrrungWrrein.“
§ 12 Abs. 3 erhält folgenden Zusaß: „Für Verfickerungdnebmer, für welche der Versickperunngerein ais Ersatzkasse ilt, werden die Bei- trage dom (: e des Eintritts bis zum Tage des ' ustritts bercmZet.“
§ 13 Abs.2wird binsuzefä t: „ eib- liche Personen, für wel e der Ver- sicherungsverein ais ErsaZkaffe gilt, haben keinen Zuschlag zu zahlen.“
€) 15 "Abs. 3 erhält folgenden Zusatz: „Fur Versicherungßnehmer, Welche unter das Versicherungdgesc fur Angesieiite fallen und die na Ab- lauf der, militärischen Dienstzeit wieder" der, einer Firma eintreren, wo fur dre Angestellten der Ver- sicherungsverein ais Ersaßkaffe gilt, „treten die vor der Dienstzeit abge- schioffenen Versicherungen, von der
.Die Pensionierung _
Soian e '“
' ersten BeiträgSzablung an, zu den früheren Säßen wieder m_ Kraft. Die militärische Dienstzeit wird aber bei der Berechnung der Leistun en in Ablzug gebraeht.“
§ 24 Ab . 2, Zei e 4, "wird“ hinzu- gefügt hinter „übersieigen': „ muffen aber für „die unter das Ver- ficberungdgeseß für Angestellte failrnden Ver ubernngdnebmer pro Kopf und a rk)..“ für die Zwecke des Heilver ahrens aufgewendet oder z.:rückgelegt werden. Angehörige von Verficberungsnebmern, „deren Unterhalt sie ganz xder überwiegend aus ihrem Arbeitsverdienstx be- stritten haben erhalten wahrend des Heilverfa rer_1s ein HauSLeid. Das Hausgeld fallt dagegen ort, sobald Lohn oder "Gehalt auf Grund eines RechiSanspruchs gezahlt Werden. Das Haußgeid beträgt mindestens tägliöh 3/20stel des zuleßt gezahlten Monatsbeitrags. ,
11) Eventuaiantrag des Drrektoriurys:
Hauptdersammlungwolle beschließen :
Für den Fall, daß das Kaiserliche Aufsichtdamt für Pridatversicherung die Genehmigung der neu angenom- menen Sa ung des Deutschen Adler in Magde urg, Verficberungsvererns auf Gegenseitigkeit, als Ganzes ab- lednt, wird der VerwaitzmgSrat (AuffiÖiSrat) beauftra t, für dre neuen Tarife in der Witwen affe: Tarife Kl. 13. 1, rr. 13. 11, rr. 14). 111 (Abf. W. I.), Tarife 177. 11/65, M. 11. 11/65 (Abt. 11), Tarife 97. .)./60, 127. .)./65, 127. .). 11/65 (Abt. 97. .).), gesondert die Genehmigung des Kaiser- lichen AuffickiSamts für Privatver- sicherunq nachzusuchen und die ent- sprechenden Aenderungen an drr Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen oder die vor; der Aufsichtsbehörde vor der Genebmrgung verlangt werden. Antrag des Direktoriums: ' Hauptversammlung wolle beschließen : Der Verwaltungßrat (AuffichtSrat) wird ermächtigt, diejenigen Aenderungen sowohl an der Satzung der Witwen- kasse wie an der Sayung des Deutschen Adler in Magdeburg, , Versicherungs- vereins auf Gegenjeitigkeit, vorzu- nehmen, welche für die Anerkennung als Ersaykaffe vom Direktorium der Reich§versicherun5§8anstqlt für Ange- stellte oder vom aiserlicben Auffichts- ami für Pridatdersicherung verlangt werden. Ermä tigung des AuffichiSrats zur Borna me von Aenderungen an den Saßungsbeschiüffen Abs. 2 u. 3 und § 41, Abs. 2 des Gesetzes über die privaten Versiche- runasunternebmungen.
Antrag des Direktoriums: -
Hauptversammlung wolle beschließen :
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, von der Aufsichtsbehörde geforderte oder gewünschte Aenderun en in der Fassung der Saßung des euis en Adler, VersicherungsVereins auf egenseitig- keit, vorzunehmen. Ferner wird der AufsichtSrat ermächtigt, den Abände- rungdbefckzluß für den Fall, daß die Ausiichtsbebörde vor der (Genehmigung die Vomabme- von Aenderungen drr- thkgt, diefen Aenderungen zu unter- ze en.
14) Wahlen der Mitglieder des Aufsichts- rats gemäß den Uebergangsbestim- mungen der Sasung des Deutschrn Adler in Magdeburg, Versicherungs- Vereins auf Gegenseitigkeit.
15) Annahme von Grundsäßen fü_r die Bildung don Wahlbezirken gemaß den Ueberganasbefiimmungen der SaYung des Deutschcn Adler in Magde urg, FärficherungSVereins auf Gegenseitig-
e .
Antrag des Direktoriums:
Hauptveriammlung wolle beschließen :
Die Bildung, Umbildung und Neu-
bildung sowie die Abgrenzung der
Wahlbezirke soll in tunlicbsier „An-
paffung an die Einteilung der Bezirks-
und Beruföderbände des Deutschen
Prwat-Beamlrn-Vereins, jedoch unter
de_sonderer Berücksichtigung der Ver-
baliniffe bei den angeichloffenen Be- rufSorganisationen sowie bei einzelnen
Firmen und Gruppen erfolgen.
Fesiseßunq einer Frist für die Abgabe
der nach § 41 des Abs. 3 des Gesetzes .
über die privaten Versicherungßunier- nehmungen erforderlichen Zustim- mungßerklärung zu den durch die Saßunß des Deutschen Adlrr in Magde urg, Versicherunasvereins auf Gegenseitigkeit, geschaffenen neuen Versicherungdbedingungem Antraa des Direktoriums:
Hauptversammlung wolle beschließen : Fiir die Abgabe der Zustimmungs- rrklärung_ zu den durch die Saßung des Deut1chen Adler in Magdeburg, Vrrsirherungdvereins auf Geaenseitig- keit, geschaffenen neuen Versicherungs- bedingurxgen wird den Versicherten eine rijt auf die Dauer eines Jahres nach nkrafttreten der Satzung ein- geräumt.
17) Beschlußfassung über einen Ver- waltungdvertrag mit dem Deutschen Privat-Bramten-Verein.
Antrag des Direktoriums: Hauptversammlung wolle nachstehen- den Verwaltungsverirag genehmigen:
Zwischen dem Deutschen Privat- V
Beqmten-Verein in Magdeburg und dem Deutschen Adler in Magdeburg,
gemäß § 39, '
/
Yit'ielwiütern Stkj'xendedem
n der age „rw
rind. den einzelnen "Kassen folgende: Vertrag _ geschloss§eu:_ * , Der . Deutsche
Verein übernimmt
Inkrafttreten die gesamte Veripaltung der Ver-
Adl . Er stellt die nötirxen YäfWräume sowie die erfor erlichen
eamten in andreichender Zahl und trägt sämkliche “Verwaltun skosien einicbließlich der gesamten Ko en fü;-
die Propaganda.
Deutschen Privat-Beamtm-Verein an' Vergütungerr :
a. die amtlichen vereinnahmten J Eintrrttégelder, '
b. einen Betrag von .“ 0,50 viertel. jährlich von denjenigen Kassen. mitgliedern, welche dem Deut. schen Privat- Beamten - Verein nicht angehören, _ *-
0. 50/9 yon den Einnahmen aus
. 50/0 des nach Bedeckung der, Prämienreserven beim Jahres.. abschluß ch ergebenden Brutto. überschu es.
Dieser Vertrag wird auf die Dauer, von 10 Jahren geschlossen. Er tritt in Kraft nach der Eintragung des. Deutschen Adler indas HandeiSregister.
Der Vertrag gilt mxmer als auf weitere 10 Jahre verlangeri, wenn
gekündigt wird. Magdeburg, den 28. Mai 1913.
des Deutscheu eins in Magdeburg. „Versicherungs- vcrein auf Gegenseitigkeit. O. Goedecke, Vorsißender.
[23291] . , Die dichäbrige ordentliche Haupt- versammlung der
Privat-Beaniten-Vereins
wird nacb Maßgabe des § 60 Ziffer 1 ier- Saßung vom 9. Juni 1911 auf Dieus»
104 Uhr, nachfDarn ig.- einberufen. “.Die;
Versammlung „findet m .Hotel „Danziger
Hof“ zu_Danztz.staxk 3,13 " agesordnung:
Direktorin s ür 1912. BesMW. fäff'unii“ “r*! e? eneiimigung des Ge- fcbäftsbericbts. ' , „_ 2) Vorlage des RechnungSabsÖlusses iur 1912 und Bericht des Verwalirxzigs- rats über denselben. Beschlußfamrng übrr Gruebmigung drs Rechnungs-
- abschluffes.
3) Entlastung des Generalraid, des Ver- waltungsrais und des Direktoriums für 1912.
4) Wahlen:
14. Wahl von 3 Miigliedrrn drs Verwaltun Stats. *) 13. Wahl der ritgiieder des General-
raid. (3. Wahl von 3 Rechnungsprüsern und 3 Stellvertretern. ' '
5) Beschlußfaffung übrr eine Vereinigung der Waisenkaffe mit der Pensionsiaiic, Witwenkaffe und Begräbniskaffe dr-Z Deutschen Privat - Beamten - ,Vsrrmi zu einem VerfiÖerungsverern auf Gegenseitigkeit unter einer ' neuen
irma in der Weise, daß die Pen-
onskaße die aufnehmende GUY“ chair b [det. während die Waisenkuiic,
itwenkaffe und Begräbniskaffe witer Liquidation ihren gesamten JM- mögens- insbrsondere den Vrr11chw rungsbeiiand“ mit alien Rechten und Pflichten auf den neuen Vrrsrchcrunzzé- verein, daraesieiit durch die bisheUs-L Pensionskasse, übertragen.
Antrag des Direktoriums:
Haupivrriammiung wolle brsrhirrßcn: Der Vereinigung der 4 Versicherung?- kaffen wird zugestimmt unter drr B6- dingung, da auch die Hauptveriamm- lungen der enswnskaffe, Witwenkask
stimmen. _
6) Annahme einer dem Beschiu13 zu Punkt 5 entsprechenden neuen SWM» insbesondere einer neuen Firma.
Antrag des Direktoriuan:
Hauptversammlungwoiiebe]chlrrs3€nl
Die SaßuYz unter der Firma
„Deutscher dier" in Magdcbrxg-
Vrrficherungdderein auf Gcgenirrtkg'
keit, wird unter der Bedingung an-
enommen, daß auch die Hauptvek“
?ammlungen der Penfionskaffe,W (twen-
kaffe und Begräbniskaffe diese Saßunö
annehmen.
7) Anträge der Abgeordneten Hiirrri- Berlin, Angola-Berlin und Anger- Brrlin:
4. auf AdänderurÄg der Satzung des Deutschrn dier in'MaßkTI burg, Versicherungsverems auf Gegenseitigkeit. '
Hauptversammlungwoilebeschlrrßcnß
§ 2 Hinter ;„Kapitaiversicberungen
ist einzufügen: „insbeiondere Di?
*) Es scheiden aus die Herren: Direktor C. Hrßler - Magdeburg, Kaufmann H oß - Maßdeburx» -und * Ingenieur - Walther-Berlin. Sämtliche Herren siiid
wieder wählbar.-
" .Veificberuugsverein' e*mf GMP Z BeH: *
1.- .“ „, YM . Beamte"- *
der Saßung des Deutschen Adler ab- ., ficherungsrinricbtungrn des DeutsY- _
Der Deutsche Adfer überweist dem“ **
Beiträgen und Mabuaebübren, -
er nicht ein Jahr vor seinem Ablauf
Der Verwaltuu Skat der Wirweukafse - rivat-Veamteu-Ver- *
Waisenkaffe des Deutschen tag, den 10; Juni d. J.. Vormittags-
1) Vorlage des Geschäitsberichis des
und Begräbniskaffe der Reinigung 3!!- .
„Uebernahme :- und Fortführung ' .der Pensions-, Witwen- Waisen- und Begräbniskaffe'des Deutschen Pri- vgtzBeamteq-Vereins sowie sämt- licher “in diesen Yerficberungskaffen
* layfenden Vertrage mit allen Rr ten und, fiichten.' „
§“1-1 hf. 5_ Zele 6: Hinter ,ist“ isi einzufügxn: „vom Deutschen Privat- beamten-Verein"; le ie Zeile: das Wort „nicht“ ist zu treicben.
§ 16 Punkt 1) (Generalrat) fällt fort _und Punkt 13 erhält den Buch- staben 1). - Sämtliche anderen
' darauf in Frage kommenden Para-
raphen sind dementsprechend zu ndern. Die Funktionen des Ge- ynalrats werden dem AufsichtSrat iibertragen.
§ 17 Abs. 4 hinter „fördern": „Sie durfen außer Aemtern im Deutschen
' Privatbeamten-Verrin keine gr- winnbrin ende Tätigkeit ausübrn. Auch mir en sie usw.“
§ 20: Die Ueberschrift muß lauten: „Véchnungsprüfer bezw. Rechnungs- prufung“. - Es wird ein Absatz 4 geseYaffen, welcher folgende Faffun erhalt: „Mindestens alijährli zweimgl ist die gesamte Geschäfts- fuhrupg durch einen sachverständigen vereidmten Büriyerrevisor zu prüfen.“
§ 21 Abs. 1 wird auf Zeile 1 statt „7 ehrenamtlichen“ gescßt: „11 ehrenamtlichen“.
§ 21 Abs. 1 iäilx der zweite Saß weg. Stati denen wird gesetzt:
. „Davon sollen in Magdeburg 1_1nd „Umgeaend 5 Miigiieder, die ubrigen 6 Mitglieder nicht weiter
_ als 200 Kiiometrr von Magdeburg entfernt wohnen.“
§ 21 AHL. 1 Zeile 11 wird stalt „4 und (mach 3 Mitglieder“ gesetzt: „se s und danach fünf“.
§ 22 ds. 2 wird hinzugefügt: „Vor der emeinfamen Sitzung mit dem Dire forium findet rine Sitzung des Auffichisrats obne Direktorium fiait'. - Im Fall drr Ablehnung des Antrags zum § 16 wird § 25 Abs. 1 (Generalrat brtr.) geändert. Der dritte Saß fäiii fort, statt deffen wird auf Zeile 3 hinter „gc:- wäblt' ein efügt: „Die Wal)! iii
' auf 4 Ja re. Alle zwei Ja re scheiden 5 Miiglisder aus, die wieder gewählt Werden können.““
§ 26 Abs. 1 ZeileZ wird hinter „Be- darf“ eingefügt: „aber mindestens viermal im Jahre“.
§ 26 Abs. 2'istruzuseßrn: „Vor der
gemeinsamen Sitzung mit dem Aufsicbwrat und dem Direktorium findet eine S ung des. General- rais obne Aufschtsrat und Direk- toriums statt.“
§ 31: Die Neuerung ,für 200 Mit- glieder ein Abgeordneter“ isi abzu- lehnen und die Zahl 100 zu setzen.
§ 41: Es soli ein Absatz 4 gebildrt werden, Welcher folgenden Wortlaut erhält": .Di-: Abgeordneien erhalten Fahrkosten zwriirr Kiasie einschließ- lich der erforderlichen Schneiizugs- zuschläge vom Wohnort zum Ver- sammlungßort und zurück. sowie Diäten aus Mitteln des Vrreind."
„Anträge zur Abänderung des Anhangs drs Satzungs- entwurfs.
§ 12 Abs.2 Zeile 5 wird statt .medr als 5 Jahre“ gesryi: „mehr als 10 Jahre“.
§ 13 Abs. 1 Zriic 3, hinter dem Worte „zahlen“, ist einzufügen: „Mitglieder des Deutschen Privat- beamten-Vcreins sind von der Zah- Zuni? der Verwaltungsxzebühren be- re .'
§ 14: Zum Absaiz 1 ist hinzuzu- fügen: „Mitglieder des Deutschen Priyatbeamien - Vrreins sind 'Von der Zahlung etwaiger Eintritts- gelder befreir.“ '
§ 29 Abs. 5 121513 Zeile wird beirn- tragt, binier dr'm Worie „rsi' cm- zufugrn: „Die Pensiomrxung kann nur auf Antrag dcs Beriicherungs- nehmers erfolgen."
13. auf Abänderung der Satzung des Deutschen Adler in Yiagdrdurg, Versicherungsvrreins auf Gegen- seitigkeit, in Anbetracht der Zu- lassung der Kassen drs Deutschen Privatbeamtrn-Vereins ais Erfas- kassen für die staatliche Ange- sielitenr-ersicherrng:
s.. Zum 1. Abschnitt. (Al] emeine Bestimmungen.)
§ 9 erhalt folaendrn Zasad: „Min- destens ein Viertel der "Vermögens- brstände, soweit diese fur Versteh;- rungsnebmer bestimmt sind, fur welche der VersicherungIVcrem als Eriaßkaffe für das Versicherungs-
ÜTZ fiir AngesieUte aiit, werden
' 111 nleiben des Reichs und der Bundesstaaten angelegt. Solar e der VerficberungZVerein" noch nr t ein Viertel der vorerwabnien Yer- mögensbestände in Stgatßaniethen an elegt Hat, niuf; er jabrliä) mm- detens ein Drittel des Vermögens- zuwachses in solchen Anleihen an- legen.
13. Zur Abänderung des
H 5 Abs 2 ??itibfa'igs'
, . .: or . „ _
§ 6 Abs. 2 Zeile 4 wird hinter „bali hinzugefügt: „Fiir Versichernngsk nei) mer, Kür Welche drr Jirrsickyerunas- Verein“ a s Eriäßkasse fur das Verr- srcberungßgeseL für Angestellte grit,
ällt die ärzili e Untersuchung fort.
§ ? Abs. 1 erhält folgenden Zusatz: „VYckyerungknehmer, für welche der ersicherungsverein als Erfas- kaffe sfür das Versicherun ngseß für Ange ieliie gilt,müffenau genommen werden.“ § 10. Dem Abs. 1 wird folgendrs hinzugefügt: „Für Versicherungs- nehmer, für welche der Versiche- ryngsverein ais Ersaßkasse gilt, de- gmnen die“ Versicherungen beim Eintritt drs Versicherung-Inebmers in den Versicherungsverein.“ § 12 Abs. 3 erhält folgenden Zusatz: „Für * Versicherungßnehmer, für welche der Versicherungsvereiy als Ersatzkasse gilt, werden die Beiträge- vom Tage des Eintritts bis zum Ta e des Austritts berechnet.“ § 13 ds. 2 wird hinzugefügt: „Weib- liche Personen, für weirbe drr Vrr- sicherungswrein als Eriaykaxse grit, Haben keinen Zuschlag zu zu len.“ § 15 Abs. 3 erhält foigendrn Zusacß: „Für VerstÖerungSncbmer,_ wei „e un'rer das VersicherungSgrwß im An esteiise fallen uzid die ngcb Ab- lau dcr militäri'ciyrn Dirxisizeit wieder bei einer Firma eintreten, wo für die Angesieiiien der Vcr- sicherungsverein ais Ersaßkaffe ilt, irrten die vor der Dienstzeit cr ge- schlossenen Verficherungen, Von der ersten BeitragSzablung an, zu den früheren Säßrn wieder in Kraft. Die militäruciye Dienstzeit wird aber. bei der Vereckynung der Leisiungcn in Abzug grbrackyt.“ § 24 Abs. 2, Zeiie4 wird hinzugefügt hinter „übersteigen“: „Es miisien aber für die unter das Vrrmbe- rungsgesetz für Angesteilteiaiirndrn Vrrsicheruna§nrbmer pro Kopf und Jahr 5 „16 für die Zwrcke des H?"- verfahrens aufgewendet oder zurück- riegt werden. Angrhörige don rrfiéberungsnebmern, deren Unter- halt fie ganz oder Überwiegend aus ihrem Yrbritsderdienste bestritten haben, erhaltrn während des Peil- drrfabrens rin Haußgeid. Das Zaußgrid fäiit dagegen fort, sobald ohn oder Gehalt auf Grund eines Rechtsansprucixs gezahlt werden. Das Haudgeid beirägi mindestens täglich 3/20stLl drs zuieizt gezahlten Monatsbeitrags.“ 8) Anxrag des Direktoriums: Hauptversarnmiung wolle be- schließen: Der Verwaitungdrat (Auf- sichtSrat) wird ermächtigt, diejenigen Aenderungen sowohl an der Satzung der Waiscnkaffe wir an der Sasuna des Deuischen Adler in Magdedurg, Verficherungrvereins an (Gegenseitig- keit, vorzunebmen, Welche für die An- erkennung ais Ersatzkasse VOM Direktorium drr Rricbverfichrrungs- anstalt fiir Angesieilie oder „vom Kaiserlichen Auffickytsamt für Privat- versicherung drrlangi werden. Ermachtigung des Aufsichinais zur Vornahme von _Aendrrungen an den Saßungsbefcbiüsien gemäß § 39 Abs. 2 und 3 und § 41 Abs. 2 des Gcseßss über die privaten Versiche- rungßuniernebmungrn. Antrag des Direktoriums. Hauptdersammiung wolle be- schließen: Der AilffiÖiSraT wird er- mächtigt, von drr Aufsicdtsbebörde geforderte oder gewünschte Aende- rungen in der Fassung drr Saxiung . des Deutschen Adler in Magdeburg, Verficizerungsvcrrins aus Grgenieiiig- keit vorzunehmen. Ferner wird der AuifichiSrat ermächtigt, drn Ab- änderungsbesciyiusi fiir den Fall, daß die Aufsichtsbehörde vor der Ge- nehmigung die Vornahme von Aende- rungrn Verlangt, diesen Aenderrmgen zu untrrziebrn.
10) Wahlen der Miigiiedrr drs Ausficßts- rats gemäß drn Urberganqrdestrm- mnngen der Saßuvg drs Deutschen Adirr in Magdeburg, Verfichrrungs- Vereins auf Gegenseitigkeit. „
11) Annahme von (Grundiößen flxx die Bildung von Wahlbezirken grtnax; den iirdergangsbrstimmungen drr Sa ung des Deutschen Adler in Magde zrrg, ;Lzlrkiickyrrtmgdwreins auf Gegenseirig- «2
Antrag des Direktoriums:
Hauptdarsammiung wolle beschiirßen: Die Bildung, Umbildung und Neu- bildung sowie die Abgrrnzung der Wahlbezirke soil in tunlichsier An- Passung an die Ein riiung dcr Bezirks- und Berufsrerbände drs Deutschen PridadBeamien-Vereins, jedoch unter brsonderer Brrückfi-Étiqnng der Ver- häiiniffe bei drn angeschloserren Br- rufsorganisaiionrn sowie „der rmzeinen Firmen und Gruppry erfolgen.
12) esiseßung einer Frist fur dre Abgabe der nach § 41 Abs. 3 des Geießes über die privaten Versicherungs- unternehmungen erforderlichen Zu- stimmungsrrkiärung u den „durch die Saßung des Deutschen §ridirr in Magdeburg, Versicherungsvereins auf Graenieiiigkrii, geschaffenen neurn Versickperungsbedinwmgcn. ,'
Antrag des Dirrktorrums:
Hauptversammlungwoiiebrschließen: Für die Abgabe der Zusimmmngß- erklärung zu den durch die Sa ung des Deutschen Adler in Magde urg, Versicherungßdcreins auf Graenseiiig- keit, grschaffenen neuen Vers1cherungs- bedingun rn wird den Versicherten eine Frfst auf die Dauer eines Jahres nach Inkrafttreten der Saßung eingeräumt.
13) Bekebluszfaffung- über einen Ver- wa tun svertrag mit „dem Deutschen Pridat- eamien-Verem.
Antrag deS'Direktoriums: Hauptveriammlung woiie nacbstehendrn Verwaltungsvertraa genehmigen:
Zwischen dem „Deutschen Privat- Beamien-Verein m Magdrburg und dem Deutschen Adler in Magdrburg, Veriickperungsvrrein auf Gegenseitig- keit, wird an Steile der bisherigen Einzelverträge zwischen deux Verein und den einzelnen Kaffen ioigender Verirag geschioff61m
Der Deutsche Privat-Beamien-Ver- ein übernimrrit vom Inkrafttreten der Saßung des Deutschen Adler ab die gesamte Verwaltung! der Versiche- rungSeinrichtuvgen des Deutschen Adler. Er siellt die nd'iigen Ge- schäftöräume sowie die erforderlichen Beamten in au8r6ichender Zahl und trägt sämtliche Verwaltungskosterr ein- schiirßlich der grsamtenKosten fur die Propaganda.
Der Deutsche Adler üderweisi drm Deuiicben Pridai-Beamirn-Verein an Vergütungen: '
a. die sämtlichen vereinnahmten Etn- trittsgeider, '
b. einen Betrag von «M 0,50 viertel- jährlich don denjenigen Kassen- mitgliedern, die dem, Drutsckorn Pridai-Bcamien-Verem nicht an- gehören,
0. 50/0 von den Einnahmen aus Beiträgen und Mahngebühren,
(1,5% des nach Bedeckung der Prämienreferden beim Jahres- absciyluß fich ergebenden Bruiw- überschuffrs. I
c).
Diescr Vertrag wird auf die Daurr von 10 Jahren geschidffen. Er tritt in Kraft nach der Eintragung des Deutschen Adler in das Handels- register.
Der Vertrag gilt immer als auf Weitere 10 Jahre veriäzigert, wenn er nicht ein Jahr vor seinem Ablauf gekündigt wird.
Magdeburg, den 28. Mai 1913. Der VerivaltungSr-at der Waisen- kaffe des Deutschen Privat-Veamteu- Vereins in Magdeburg. Versiche-
rungsvercin auf Gegenseitigkeit.
O. Goedecke, Vorsißender.
[23292] Die diesjährige ordentlithc Haupt- versammlung der
Begräbniskaffe dcs Deuiichen
Privat-Veamten-Vereins
wird nach Maßgabe drs §57 Ziffer 1 der Saßung Vom 20. Februar 1911 auf Diensmg. den 10. Juni d. J„ Vor- mittags 1:11,- Uhr, nach Danzig e_inbe- rufen. Die Vrrsamminng findet im Hotel „Danziger Hof“ zu Danzig siatt. Tagesordnung :
1) Vorlage drs Geschäftsbericbis des Direktoriums für 1912. Beschlxrß- fassung übrr Genehmigung des Ge- schäfidberiÖW.
2) Voriagr des chbnungdabscbluffrs für 1912 und Bericht des Verwaltungsrats über denselben. Vrschiußsaffyng über Genrif-migung desReihnungsabickpluffes.
3) Entlastung drs Generalrats, des Ver- waltungsrats und des Direktoriums für 1912.
4) Frsiferzmig der Dividende aus dem Geickoastsgewirm des Jahres 1912.
Antrag des Direktoriums:
auptderiammlung woiie be- schießen, die Dividende ans dem Grswäftsgewinn des Jahres 1912 für dir nach dem Dividrudenpian 4 Versicherten auf 60/9 der Prämien- reserve fesizuseyrn.
5) Wahlen:
11. Wahl Von 3 Mitgliedern des Ver- ivaltungSrats- *) 13. Wahl der Mitglieder drs General-
rats. (3. Wahl von 3 Rechnnngsprüfern und 3 Sielidrrtrciern. 6) Anträge der Abgeordneten Hilpert- Berlin, Anwlg-Berlin und Anger- Brriin auf banderung der Sasung: Hauptdersammiung wolle be- schließen: , -
§ 1 Zeile 3 und 4 lauten wie folgt: „BegräbnikkY'se des Deutschen Pri- vatbeamtén-i" ercins in Magcburg.“ Drmrntspreckvend werden (196 übrigen in Frage kommenden Paragraphen abgeändert.
§ 10 Abs. 3 erbäitioigenden Zusaß: „Mitglieder des Deutschen Priwat- beamtcn-Vrreins smd don der Zah- lung der Eiriirittsgeider und sonstiger Schreibgcbubrcn befreit.“
§ 11 Abs. 4 erbäkt folgenden Zusay: „Witwen von Mitgliedern des Deutschen Privatbeamien-Vercins Find wahrend der Dauer der Witwen-
. chafr Von der Zahlung der Ver- waitungßaebühr cfreit.“
§ 38 Abs. 5 wird auf Zeile 5 hinter „fördern“ rin cfüßt: „Die Mit- glieder des ire toriums diirfen außer Armiern im Deutschen Pri- vatbeamten-Vercin und in den Kczffen des Vereins keine gewinn- bringende Tatigkeit ausüben.“
*) Es scheiden aus die Herren: Dirckior C. Heßler-Magdeburg, Kaufmann H. Vos;- Magdebur __und Ingenieur .H- Walther- Berlin. “amtliche Herren sind wieder wählbar. [
§ 41 Abs. 1 Zeile 1-3 wird bis „wohnen' ge trieben und statt dessen gefaßt: „Der Verwaitungßrat be- steht aus 11 Mitgliedern. von welchen 5 Mitglieder in Viagde- burg und dessen Umgebung und 6 Mitglieder nicht weiter als 200 Kilometer von Ma deburg entfernt Wohnen müssen. uf Zeile 9 des § 41 AbsaiZ 1 wird statt „4 und danach 3“ gesetzt: „6 und danach 5“.
§ 42 Abs. 2 erhält wlgenden Zusatz: „Vor der gemeinsamen Sißung mit dem Direktorium findet eine Sisung des Verwaltungsrats ohne Direk- iorium statt."
Die §§ 46-49 werden aufgehoben und sonstige in Frage kommenden Paragraphen abgrändert. Die in Frage kommenden Rechte und Ob- lirgenheiten drs Generalrats werden dem VerwaltunciSrat übrrtraxirn. Im Falle der Ablehnung des An- trags, betreffend die Aufhebung der » 46-49 (Generalrat betr.) werden rm § 46 auf Zeile 2, 3 und 4 die Worte „biS“ bis „Hauptversamm- lung“ gestrichen und statt deffrn „von 4 Jahren" geiryt. Auf Zeile 6 wird hinter „müßen' zngxießr: .Alle zweiJaHre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus, die wieder gk- wähit wcrden können.“
§ 47. Absaiz 1 wird auf Zeiie 3 binter_.SitZungen“ eingefiihrt: „aber mindestens viermal im Jahre.“
(5 47. AdiaB2 ist binzuzusrßen: „Vor drr gemeinsamen Sißung mit dem Verwaitnnßsrat und dem Direk- torium findet eine Sitzung des Generalrais ohne_ Veertungörai und Direktorium iiaii.“
Es wird ein *I" 629. unter der Uekcr- schrift „Fahrkosten und Diäten drr
, Abgeordneirn' geschaffen, Weicher lautet: .Die Abgeordneten erhalten Fahrkosten zweiter Klasse einschließ- lich der erforderlichen Schneiizugs- zuicbläge dom Wohnort zum Ver- sammlungsort und zurück und Diäten aus Mitteln dcr Kaffe, fails “fie nicht (118 Abgeordnete Bezüge seitens des Deutschen Privafbeamten-Ver- eins oder anderer Kassen des Ver- eins erhalten." '
§ 63. Die [iederschrift wird abgeändert in „Rechnungsprüfer bezw. Rech- nungsprüfung“. Es wird ein Ab- fa 4 geschaffen, weicher „lautet: .?) iindrstcns anäHriich zweimal ist die gesamte Grickiästsfiibrung durch einen fachwerftändigen, Vereidigirn Bücberrrviior ru priifen.“
7) Beschlußfaffung über eine Vereinigung
der Brgräbnirkasse mit der Pensions- kaffe, Witwenkassc und Waisenkasse des Deutschen Pridat-Beamten-Ver- 81116 zu rim-rn Veriichcrungßderein auf Gegensriiigkeii unter rinernruen Firma in der Weise, daß die Pensionskasse die aufnrhmrrrde Geiriisrbafr bildet, während die Vearäbnidkaffe, Witwen- kaiie und Waisenkasse unter Liqui- dation ihren gesamten Vermögens-, insbesonderc den Verficherungébrstand mit allen Rechten und Pflichten auf dert neuen Veriicbrrungßderein, dar- geiiriit durch die bisherige Pensions- kasse, übertragrn.
Antrag des Direktorinms:
Hauptdrrsmnrnlung woi1€ br- schließen:“Der Vereinigung der 4 Vér- sicherungskaffcn wird zugestimmt unter der Bedingung, daß auck: die Haupt- ver'samniiungen drr Pensionskasse, Witwenkaffe und Waisenkaffe der Vrrrinigung zustimmen.
8)Annaickme einer drm Beschluß zu
Punkt 7 rnisprechenden neuen Satsang, insbrsondere einer neuen Firma. Antrag des Direktoriums: Haudidersammiung wolle beschließen: Die Saxiung unter der Firma „Dent- sch€r Adler" in Magdekura, Versiche- rungsdrrcin auf Gegenseitigkeit, wird unter drr Bedingung angexwmmen, daß auch die Hauvtderiammiungeu der Pensionskasse, Witwrnkaffr und Waisenkaffr dies.?" Satzung annedmrn.
9) Anträge der AHaeordnerrn Hiiprrt-
Berlin, Angoia-Beriin und Angrr: Berlin:
14. auf Abänderung der Saßung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungßderems auf Gegen- feiiigkrit.
Hauptdersammlung woiie beschließen: § 2 Hinter „Kapitaidcrfichcrungcn'
isi einzufügen: „insbesondere die
Uebernahme und Fortführung der
PensronS-, Witwrn-, Waisen: und
Begräbniskaffe des Deutschen Pridat-
beamtcn-Vcreins sowie färritiichrr
in diesen Vrrfichrrungskaffen [anch- den Verträge mit alien Rechten und Pflichten“.
11 Abs. 5, Zeile 6: Hinter „ist“
ist, einzufügen: „vom Deutschen
Pridatbeamten-Verein“ ; letzte Zeile:
das Wort „nicht' ist zu streichen.
16 Punkt1) (Genrralrai) fäiit
fort und Punkt 19 erhält den Buch-
staben 1). - Sämtliche anderen darauf in Frage kommenden Para-
("xrapbrn sind dementsprechend zu
andern. Die Funktionen des Ge-
nrralrnts werden dem Aufsichtsrat übertragen.
§ 17 Abs. 4 hinter „fördern“ wird eingciügt: „Sie dürfen außer
Aemtrrn im Druiicben Privat-
bramtrn-Verein keins gewinn-
bringende Tätigkeit ausüben. Auch * müffcn usw.“
§ 20: D e Ueberschrift muß lauten:
„Rechnungsprüfer bezw. Rechnungs- prüfun . - Es wird ein Aksoy 4 gescba en, welcher folgxgde _Faffung erhält: „Mindestens aiixabrirä) zwei- mal ist die gesamte Geithafts- führung durch einen sachdersiaridigeii vereidigten Bücherrevifor zu prusen.
§ 21 Abs. 1 wird auf Zeile 1 statt „7 ebrenamiiichen“ geseßt: „]]-ehren- amtlichen“.
§ 21 Abs. 1 fäiit der ziveiie Saß weg. Statt dessen wird gesrßt:
.Dadon sollen in Magdebrrrg und
Umrzebung 5 Mitglieder, die ubrigen 6 Mitgliedrr nicht Weiter als 200513 von Magdeburg entfernt wvbnen-“
§ 21 Abs. 1 Zeile 11 wird statt „4 und und danach 3 Mitglieder“ geseßt: „MM und danacbiunf“. .
§ 22 Abs. 2 wird hinzugefügt:, „Vor der gemeinsamem Sißung mri dem Direktorium findet einc: _ Srßrng drs Aufsichtsrats 0an Direktorium statt.“ - Jm Fail der Adiehnung des Antrags zum § 16 Wird § 25 Abs. 1 (Generalrai bert.) grandert. Der dritte Saß fäl]? wrt, statt d€s1en wird auf Zkiie 3 binirr „ge- wählt“ eingefügt: „Die Wahl gilt auf 4 Jahre“. Wir zwei Jahre scheiden 5 Mitglieder aus, die wieder gewählt wrrden können.“
§ 26 Abs. 1 ZrileZ wird hinter „_Be- darf“ eingefügt: „aber mindexirns viermal im Jahre“. -
§ 26 Abs. 2 ist zuzusrßrn: „Vor der gemeinsamen Siyrmg mit dem Auf- sichtsrat und dem Direktorium findet eine Sißung dcs Grnerairals obne Aufsichtdrat und Direktorium stati.“
§ 31: Die Neuerung: „für 200 Mit- giieder ein Abgeordneter“ ist abzu- lehnen und die Zahl 100 zu srßen.
§ 41: Es soil ein Absatz „4 gebildet Werdrn, wrlcbrr folgenden Wort- laut erhält: „Die Abgeordneten er- halten Fahrkosten zweiter Klasse einschiirsziich der erforderlichen Schnelizngdznicbläge vom Wohndrt zum Versammiungsort und zurück. sowie Diäten aus Miiiein des Vercins.'
Anträge znr Abänderung des
Anhangs des Satzungßcntwurfs.
§ 12 Abs, 2 Zeile 5 wird statt „melir als 5 Jahre“ grirßt: „mrhr als 10 Jahre".
§ 13 Abs. 1 Zeile 3, Hinter drm Wortr „zahlerr“ iii einzriiügen: „Mitglieder des Deutschen Privat- beamrrn-Vereins iind don drr Zak)- lurzg drr Berwaiturrgdgebüdrrn be-
frais.“
§ 14: Zum Abiaß1isi Hinzuzrxiügrn: „Mirglixdrr drs Deutschen Privat- bramten -Verri'ns 'smd von der Zahlung etwaiger Eintrittsgrldrr brfrrit.“
§ 29 Nds. 5 19155: Zeiir wird dr- antragt, hintcr dem Worir „ist" einzufügen: „Die Prrrfionirrung kann nur auf Antrag drs Vcr- sicherrmgstirhmers erfolgen.“
12. auf „Abänderung der Satzung des Druijchen Adler in Magdeburg, Verfickyernnngrrrins (mf Gegen- seitigkeit, in Anbriracht der Zu- laffuna drr Kaffrn des Druistbrn Pridatdeaurten-Vcreins ais Ersatz- kaffrn fiir die siaalliclyr Livgrsiriltcn- Versicherung:
g.. Zum 1. Abschnitt. (Aiigrmeine Bestimmungen.)
§ 9 erhäii foigrndrn Zusaxz: „Min- destens ein Viertel der Vermögens- brstände, soweit diese für YUM)?- run SUCHMEO bestimmt find, fiir wei e der Verfichcrungddrrrin ais 'Eriayiaffe für das Vrrsrchrrung§- gesc für Angesiriiie giii, rrrrdrn in bniriiwn des Reichs mid dcr Bundedsiaairn angelsgt. Solange der Vrrßcderrmgdderrin noch nichr ein Viértel drr dorcrwäbnten Vr."- mögensbrsiände in Staatsanleihen anneicgt [mi, ums; cr jährlich min- desienßrin Driitrl dcs Vrrmögrns- zuwaÉ-jrs in soiciyrn *.*-iniriixm du- icgcn.“
i). Zur Abänderung des Anban-gs.
§ 5 Abs. 2 fäiit fort.
§ 6 Abs. 2 Zeile 4 wird binirr .ixäii' binzngrfiigt: „Für Versichrrnmis- nehmer, für weiche: ds_r Vrrjiriyrrmiris- verein als Ersa kasie für das Vor- sickwrungSgesey 111? Angostrliir giii, fällt die ärztliche Untersuchung fort.“
§ 7 Abi. ]. erhält fdigknden Zrisaß: „Verfickprrungsnrdmcr, fiir wrirve drr Verficbernngxdrrcin ais Ersoy- ka-ffe für das VcrsiZberrmgsxiriry fur Angestellte gilt, miinen auigrrwurmrn Werden.“ .
§10. De_m Abs. 1 wird foigcndrs
hinzugefügt: „Für Versickzrrungs- nrimirr, fiir wricbrdrrVersirbrrnngs- verein ais Ersaykasse giit,begimten 'die Versickzerrmgrn brim Cinttiii dcs Vcrfickorrungsnrbmers in den . Versickoerungdwrein.“ 12 Abs. 3 erbäitioigendcn Zusatz: . Füerrficherungsncbmer. für welche der Vcrfichrrungsdrrein ais Ersoy.- kasse gilt, werden die Beiträge dom Tage des Eintrittes bisium Tage des Austriiirs berechnet.“
§ 13 Abs. 2 wird hinzugefügt: .Wribiigoe Personen, für weiche drr Vcrncberungsderrin ais Er aß- kaffe gilt, haben keinen Zus lag
§R1ix Mic"? bält i ! d 3 s .) .- cr o s an n a : „Für VUsikbemn 1111169 w&eße unter das Versi
run so es* : Angesteliie fallen und doi: Zaids Liab-