' Hierin bedeuten:
* deu“ dau Monatsbeitra- 87,5 wm un des
*] den'
u die
ouatsveitrags,
2) MMMWWWIFYYÜZFÖF geleistet swird. r : na e 1 erun e 2 es vorzunebmenden Berechnungen vereinbar die 3ng V
den Antragstellern von Fall zu Fall. Berlin, den 8. Juni 1913.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. D e l b rü ck.
Bekanntmachung..
Auf die für daS dende der Reichsban eine erste 2? dreiviertel rozent oder
52 M6 50 «3
für jeden Anteil zu 3000 „FH und 17 „FH 50 „z , für jeden Anteil u 1000 „M
“Legen den Dwidendenlschein Nr. 7 ezm. Nr. 10 bei der ReiYS ankhauptkaffe'm Ber in, bei den Reichsbankhauptste11en, Rei S banxsteüen sonne bei sämtlichen Reichsbanknebensteüen mit Kassen einrichtung erfolgen.
Berlin, den 8. Juni 1913.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. D e [b r ü ck.
Die von Leute ab zur AUSgabe gelangende Nummer 32
des Reicthe eßblatts enthält unter Nr. 4224 eine Bekanntmachung,
unter Nr. 4225 eine Bekanntmachung,
und unter Nr. 4226 eine Bekanntmachung,
Berlin 177. 9, den 12. Juni 1913. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Dié von heute ab des ReichSgeseHblattS enthält unter Nr. 4227 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführung des § 368 Abs. 2 des VersicherungSgeseHes für Angesteüte, vom 8. Juni 1913. ' „„Berlin 17-9- h_en 1 ni19134
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben AUergnädigst gerubt:
dem Konsistorialrat, Pfarrer Dr. Bauer in Frankfurt a. M. den Charakter als Geheimer Konsistorialrat zu verleihen.
Auf den Bericht vom 23. Mai d. I. will Ich der Stadtgemeinde Cöln, die die Anlage eines Hafens am Rhein unterhalb der Mülheimer Heide, den werftmä igen Aus- bau des linken Rbeinufexs bei Cöln-Niehl und die Erweiterung des Hochwasserabflußproftls am gegenüberliegenden Ufer plant, das EnteignungNecht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für diese Anlagen erforderlichen Grundeigen- tums hierdurch verleihen. Die eingereichte Mappe mit 3 Plänen folgt zurück.
Neues Palais, den 28. Mai 1913.
W i l h e l m K.
von Breitenbach. von Dallmiß. An die Minister der öffentlichen Arbeiten und des Innern.
Allerhöchste KonzessionSUrkunde,
betreffend den Bau und Betrieb einer vollspurigen
Nebeneisenbahn von Cöln-Ehrenfeld über Frechen
nach Benzelratl) mit einer Abzweigun von Brauns-
"feld nach Cöln IägerstreZCß'eldurch die tadtgemeinde o 11.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Von der Stadtgemeinde Cöln ist darauf angetragen worden, ihr die Konzession zum Bau undBetrieb einer den Vorxchriften der Eisenbahn-Bau- und BetriebSordnung unter- wor enen voUspurigen Nebeneisenbahn von Cöln-Ehrenfeld über Frechen nach Benzelrath mit einer Abzweigung von Brauns- eld na Cöln Jägerstraße und - fiir den Fall der Höher- legung es Staatsbahnhofes Cöln-C'hrenxeld - mit einem an dessen Nordseite anßlulegenden Ue er abebabnbof zu _erteilen. Demgemäß wo en Wir diese onzession unter den nachstehenden Bedingungen und mit der Wirkung hierdurch erteilen, daß mit der BetriebSeröffnung der Nebeneifenbabn- linien die an!) Grund des Geseßes über Kleinbabnen und xtivatcmschluß .ahnen vom 28. Juli 1892 (Geseßsamml.
.225)_. ergangene GenehmigungSurkunde vom 22. Januar 1904 zum Betriebe einer nebenbahnähnlichen Kleinbahn von rechen nach Cöln mit Abzweigung nach dem Güterbahnhof öln-Ehrenfeld sowie die Genehmigung§urkunde vom 16. Jun
_ 1909 für eine Privatanschlußbahn vom Bahnhofe Braunsfeld
dieser Kleinbahn bis über die Jägerstraße hinaus, vorbehaltlich der Rechte Dritter, außer „Kraft treten. . '
entspkecsmtien Nettobeitrag =
or und - * l der «nate, wä rend deren der Monatsbeitrag unter Verzinsung gestanden at, gerechnet von der Mitte dem Beitragömonate Flgenden bis zur Mitte des
ich si ür Angeställx? _ e sver erungSan a fur Angestellte die Rechnungögmndsäße und RechnungSgrundlagen mit
abr 1913 festzuseßende Divi- anteile wird vom 17. d. M. ab albjährliche Abschlagszahlung von ein und
- , - :
, betreffend Aenderung der Anlage 0 zur Eisenbahnverkehröordnung, vom 3. Juni 1913,
, betreffend die Pariser Verbandsüberemkunst vom 20. März 1883 zum Schuße des gewerblichen Eigentums, revidiert in Brüssel am 14. Dezember 1900 und in Washington am 2. Iuni 1911, vom 5. Juni 1913,
. „ „ betreffend Uebergangs- "bestimmungen zur Netchsvers1cherungSordnung, vom 8. Juni 1913.
zur Außgabe gelangende Nummer 33
nannten Nebeneisenbabnen unter _li en Erlasses vom 30. April 1906, .
Recht zur“ Entziehung und BLW“)? :xözxxg des Grundeigentums nach Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen verleihen.
].
Die Konzession erstreckt sich im einzelnen:
„ 1) auf den Bau und Betrieb einer Strecke vom Staatsbabnbofe Coln-Ebrenfeld uber FrYen nacb Benzelrath zum Anschluß an die Nebenbahn Benzelratb- ködratb einschließlich eines - be öber- legung des Staatsbabnbofs Cöln-Ebren eld anzulegenden - eber- gabebabnbofes auf deJen Nordseite. Die trecke soll von der Dürener Straße bis zum Ba nbofe Frechen zwei leisig, im übrigen aber ein- gleifig aUSgebaut werden. Die anze trecke soll für “den Güter- 1Terkßhr, der zweigleisige Teil an für den Personenverkehr betrieben
er en,
_ 2) auf den Bau einer eingleisigen Strecke in gesonderter Linien-
ubrung vom Vabnbofe Frechen durch den Ort Frechen bis zum
abnbofe Benzelratb, die lediglich für den Personen-, Gepäck- und Stuckgutverkebr zu bctkeiben ist,
3) auf den Bau einer eingleisigen, für den Güterverkehr zu be- treibenden Aszeigung vom Bahnhofs Brauns eld nach einem neu anzulegenden Ortszzütßrbabnbofe Cöln Jägerstra e,
„ 4) auf die Mttbenußung der zu erwe ternden vollspurigen stthiscben Straßenbahn in Cöln von der Kreuzung der Nebenbahn rnit der Dnrcner Straße über diese und“ die Aachener Straße bis in die Flgndrtscbe Straße in Cöln für Personen-, Gepäck- und Stück- gutvetkehr.
11
Die Erlaubnis zur MitbenuMng der stäötiscben Straßenbahn (1, 4), auf der der Betrieb nacb aßgabe des Geskßes über Klein- bahnen vom 28. Juli 1892 zu führen ist, wird unter Vorbehalt des Widerrufs und nach Maßgabe der von den Kleinbabnauffichtsbebörden zu treffenden Vorschi'iften erteilt.
111.
Die Unternebmerin ist den bestehenden wie den künftig ergebenden Reichs- und Landeßgesetzen ohne Weiteres unterjvorfen.
17.
Die gexamte Leitung der Bau- und BktriebsverWaltun ist einer Person zu ubertragen, welche für die (Geschäftsführung, inHoweit sie der staailicben Beaufsichtigung unte-rlikgt, der Aufsichtsbehörde Ver- antworxlicb ist.
„Dre Wahl" dieses Geschäftsleiters und feines VerwaltungssiÖes soxvre die Geschaftßoxdnung für den Geschäftsleiter bedarf der e- statigung des Mimstxrs der öffentlichen Arbeiten.
Sofern die Leitung der Bau- und Betriebsverrvaltung durch mehrere Personen erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die GesckyäftSordnung aÜer Geschäftsleiter Anwendung.
Sämlliche 5Bxamten des Bahnunternehmens müssen des Deutschen Reichs sein.
7. * Für den Bau und Betrieb der Babu l[ind die für Nebeneisen- bahnen geltenden Bestimmungen der Eisen abn-Bau- und Betriebs- oxdnung vom 4. November 1904 (Reichsgeseybi. S. 387) sowie die dazu ergebenden erganzenden und abändernden Bsstimmungen (Vkrgl. § 3 der" Eisenbabn-Vau- und Betriebsordnun ) maß ebend. ersonenzuge sind mtt Dampf- oder elektrischer rast, &üterzüge
xnit ampfkraft'zu befördern. Mit Genehmigung des Ministers der offentlichen Arbeiten können auch diese Züge mit elektrischer Kraft befördert werden.
Die Spurweite der Bahn sol] 1,435 m betragen. „
Die der Stadt Cöln fur den Bau und «Betrieb- der Kleinbahn Cöln-Yrecben-Benzelratb im Interesse der Festung Cöln auZerlegten YpftrcbtunYn bIL-keiben Zu 1) , ., Umwandlung dieses Ba nunter-
Angehörige
. , - “ „„ ? " W“. 1)' _ „iStx,“ «_ - * " die Feststellun der Bahn igen Durch- fuhrung durch alle wischenpunkte, die Bestimmung der Zabbund der Lage der Stationen, die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie A File Feststellung der Entwürfe für die Betriebßmittel und ihrer nza . Dem Staate bleibt für al]? durch die Ausführung der genehmigten Entwurfe verursachten Benachteiligungen seincs Eigentums oder seiner sonstigen Rechte dex Anspruch, auf vollständige Entschädigung nach YZafYabe der geseßlicben Bestimmungen gegen die Unternehmerin vor- ? a an.
2) Die Bahn von Cöln-Ebrenfeld (Staatßbabnbof) nacb Wenzel- ratl) (Ansäoluß an die Nebenbahn Benzelrath-Mödratb) einschließ- lick) des bei Höherlegung des Staatsbabnbofes Cöln-Ebrenxeld auf dessen Nordseite anzulegenden Uebergabebabnbofes muß so ge aut und ausgerustet Werden, daß die Uéberführung von Personenzü en mit 56 Achsen mittels schwerer Lokomotiben in einstündiger Aufs nander- folge nach beiden Richtungen möglich ist. 3) Die Unternehmerin hat allen Anordnungen, welcbe wegen polizeilicher Beaufsitbtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter getroffkn werden mögen, nachzukommen. , 4) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß län stens binnen 3 Jahren nach Erteilung dieser Konzession erfolgen. ollie nnch dem Ermeßen des Ministers der öffentlichen Arbeiten diese Bau- frtst obne Ver chulden den Unternehmerin, insbesondere wegen un- vorhergesehener Schwierigkeiten beim Grunderwerb, nicht eingehalten werden können, so ist der Minister ermächtigt, die Baufrist ent- sprechend zu verlängern. Für die Vorlage der auLfübrlicben Bauentwürfe sowie für die Jnangriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetrieb- nabme der einzelnen Strecken und BaÜWerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgeseßt Werden. 5)F911s die festgeseßte allgemeine Vaufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgescßten bksonderen Bau- fristen nicbt innegebalten wird, kann die erteilte Konzession durcb landesherrlichen Erlaß zurückgenommm und die im § 21 des Geseßes vom 3. NoVemk-er 1838 vorbehaltene Versteigeruna der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Staatsregierung von dem Vorbehalte, der Versteigerur der Bahnanlagen Gebiauch zu machn beabsichtigt, soll j-Zdoch die urücknabme der Konzession nicht Poly Ablauf dsr in dem angezogenen § 21 festgeseßten Schlußfrist er- 0 gen.
71]. Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
1) Dis Feststellung und die Abänderun des Fahrplans erfolgt untxr den na folgenden Beschränkungen dur die staatliche Aufsichts- beborde. Die Unternehmerin ist verpflichtet, soweit dies von dem Minißer der öffentlichen Arbeiten für erforderkich erachtet wird, zur Verwittlung des ersonenverkehrs zwei, der zweiten und, dritten Wagenklaff? der taatsbahnen entsprechende Wagenklaffen in die Züge einzustellen. Auch soil die Unternehmerin innerhalb der ersten funf Jabra? nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Ja- nuar nicht angehalten werden können, mehr als täglich drei der Personenbefördcrung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Nach Ablauf des fünfjährigxn Zeitraums ist dre Unternehmerin verbflxchiet, sofern dies von der staatlichen Aufsichtsbehörde für erfor- derlich erachtet wird, eine größere Anzahl der Personenbeförderung dienender Züge täglich in jeder Richtung zu fahren und eine weitere, der vierten Wagenklaffe der Staatsbahnen entsprechende Wa enklaffe in die für die e_rsonenbeförderung bestimmten Züge einzuste en.
Auch wollen Wir der Stadtgemeinde Cöln für die ge- Au' hebung des landesherr- _ * reh den für die Klein-
n Cöln-Frechen das Eni-i üinxgswcht erteilt war, das
überhaupt bin tl der Einrichtung und Berecbnu der für die YreußiM-i taatöeiseubabnen jeweilig bestebxigden alFYxijndeix Grundsa e zu bcxolgen, soweit solches von dem Minister der öffent. lichen Ar eiten fur erforderlich erachtet wird.. .
Die Feststellun und die Abänderun der Tarife unterliegt der Genebm ung des inisters der bffentliabgen Arbeiten.
3) ie Unternehmerin hat mit der Eröffnung des Betriebes der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds ua den bestehenden Normativbeftimmungen und dem zur Ausführung der leßfteYnaunzer Yeneeri tung deZ Fiißiste?) dxr öffentlichen Arbeiten auzu e en kn, on 3 zu e er rüun u unt RWYÜY zu bilden. d d Rs f d g “ erziehend?“
er rneuerungs- un er e etve on s sind „sowohl von ein
als auch von anderen Fonds des Unterm'hmens getrennt zu [*)alteaxLder
D_er Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmaßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be- triebSml-tt [.
In den Erneuerungsfonds fließen:
&. dxr Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien
1). eme _aus den Ueberschüffen der Betriebßeinnabmen über dié thrtebsausgaben zu entnebmende jährliche Rücklage, deten Hohe_durch das Regulativ festgesetzt wird,
0. die Zinsen des Erneuerungsfonds.
Der Reservefonds dient zur Bestreitung von. solchen durch außer. gewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervorgerufenen Ansgaben, Welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der dcr Bestimmung des Unternehmens entsprechener Weise erfolgen kann._ *
In den Rxservesonds ftießen:
::». eine tm Regulative festzuseßende, aus den Ueberschüssen der BetriebSeinnabmen über die BetriebSauSgaben zu ent. nehmend? jährliche Rücklage,
b. die Zinsen des Reservefonds.
Erreiclytxder RefeWefonds die Summe von 10000035, so können mit Genebtmgung bes'Ministcrs der öffentlichen Arbeiten die Rück. [den so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahn» rucklage Wieder vermindert ist.
_Die Wertpaixiere, welche zur zinstragenden Anlage der VR"- einnabmten und nicht sofort zur Verwendung gelangenden Beitäge zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt-
Laffen die BetriebSergeanLse eines Jahres die Deckung dyr Rück. lagen z'um Erneuerungs- oder escrvefonds nicht odcr nicbt VoUständix zu, so ist_ das Fehlende aus den Ueberschüssen de's oder der folngcn Betrikbéxabrz zx: cnfnsbmen. Abroeickyungen hiervon sind mit Gsnebmi- gung des Ministcrs der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rück- lagen geht der Erneuerungsfonds dem Reservefonds vor.
UU].
Die Unternehmerin ist verpflichtet:
&. ihre Betrie'bsrecbnung nach den vom Ministkr der öffent- lichen Arbeiten zu erlaffenden Vorschriften einzurichten, rer Yegixrung zu der von leyterer zu bestimmenden Zeit den jahrlichen Betriebstechnungsabschluß einzureichen und ihre Kassenbucber Vorzulegen,
. der Ynfstellung der Rechnung den Zsitraum von Anfang _Aprtl jedes Jabrss bis Ende März des folgenden Kalendér- xgbres als Rechnungsjahr zugrunde zu [€gen,
. dinepon den Aufsichtsbehörden zu statis1ischen Zwvcken für notig erachteten Nachweisungen sowie drren Unterlagen auf ihr? “Kosten zu beschaffen und den Aufficbtsbebörden in den von ihnen festgesetzten Fristen einzureickpen.
[IT.
Die Unternehmerin ist verpflichtert, hinsichtlich dEr Base ung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenftellen mit Militäraxwärtern, insoweit sie das 40. LebenSjabr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staatseisenbabnverwaltung in dieser Beziehung _ und ins- besondere mit Bezug auf die Ermittlung der Mtlitäranwärter _ bÉsjtebend- .
KMW" “Wer seh. - Is' * - tk". „u' xil'ber- Enigen Höhe, wel, e* für die Ftaatseisenbabnen “bis zum Erlasse des 'eseßes vom 27. ärz 1872, betreffend die Pensionierung der un- rntttelbaren Staatsbeamten 2c., maßgebend gervesen ist --, anderseixs fur hie Arbeifter'PensionM Witwen- und Unterstüßungskaffen nach den th und künftig bei den Staatßeisenbabneu für die Gewährung vba ensionen und Unterstüßungen besjebenden Grundfäßen einzu- richten und zu diesen Kassen die erforderlichen Zuschüsse zu Leisten. )(.
Die Verpflichtungen der Unternehmerin zu Leisiungen für dis Zwecke des Postdienstes rkgeln sicb nach dem Eisenbabnpostgeseß vom 20. Dezember 1875 (NciÖSgesexzblatt S. 318) und dem dazu ge- böri en VoUzugsbesiimmungm, jedoch mit der Erleichterung, daß iär die „Elf bis zum Ablaufe von acht Jahren vom Beginne des auf die Betriebseröffnunxx folgenden Kalenderjahres an SteÜe der Artikel 2, 3 und 4 des Ge eßes" die im Erlasse des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Zentralblatt fur das Deutsche Reich S. 380) getroffenen Be- stimmungen treten.
". Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Vsr- baltmssen der Bahn infolge bon Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintröten soÜte, durch welche nach der Eniscbeidung der obersten ReichSaufsichtsbebörde die Bahn die Eigmschaft als Nebeneisenbabn verliert, tritt das Cisenbabnpostgeseß mit den dazu gehöxtgen Vollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in Anwendung.
_ K* ....
)(1.
" Die Unternehmerin ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen fur militariscbe Zwecke bereits erlassenen oder künitig für die Eisen- bahnen im Deutscben Reiche ergebenden gcseßlichen und reglemen- tauschen Bestimmungen zu unterwerfen.
)(ll. , Der Telegrapbenverwaltung gegenübsr bat die Unternebmsrin diejenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen StaatSeisenbabnen jeweilig gelten.
FU], ' Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mrttels Zweigbahnen als auch die Mitbenutzung der Bahn ganz oder 1eilwckse gegen zu vereinbarende, nötigenfaUs vom Minister der öffent- lichen Arbeiten festzuseßende Fracbt- oder Bahngeldsäße vorbehaltEn.
)(17. Nach Eröffnung des Betriebés ist die Unternehmerin zur Asndc- rung und Erweitxrung der Babnanla en sowie zur Vermehrung der Gleise auf din Bahnhöfen und der fre en Strecke Verpflicbtet sofern und soweit der Minister der öffentlichen Arbeiten solches m Vik- kebrötntereffe oder im Interesse der Betriebssicherbeit oder im Jntersssk der Landesverteidi?ung für erfotderlicb erachtet. Sorvcit diese An- forderungen ledig! ck im Interesse der Landesverteidung erfol e'n, find die Kosten der Unternehmerin zu erstatten, Wenn nicht im 5 686 W“.
Geseßgebung andsre für die Unternehmerin alsdann maßgebende Be“- stimmungen (vergl. Artikel ]) getroffen werden. Im ubrigen fallen die betreffenden Kosten der Unternehmerin zur Last.
F7. Der Staatsregierung bleibt, unbeschadet des geseßlicben Ankaufs- rscbts, das Recht vorbehalten, jederzeit, jedoch nicht vor Ablauf von 10 Jahren nach der Inbetriebnahme der Bahn als Nebenbahn, das Fesankte Bahnunternehmen (einschließiich allen Zubehörs und aUer onds) gegen Erstattung der der Unternehmerin erWachsenen und no, zur Last fallenden, notwendigen und nüßlicben Aufwendungen zu
eerben. Fs].
Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichkkn Arbeiten oder der obersten Retchßaufsichtsbebörde die Vorausseßunokn
2) Die nternebmexin ibi verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatöeisenbabnen estebende Tarifsystem anzunehmen und
wegfaüen, unter dänen die Einreibung der Bahn bei ibrerKonzessionieruns
ie Nebenei enbabnen nach Maßgabe der Eisenbabn-Bau- und YFTiexs-Udnung !ük statthaft erklart ist (pergl. Artikel 1T am Schluss?)- so ist qdie Unternehmerin verpflicht-t, auf Erfordern des bezeickpneten Ministers die baulichen Einrichtungen und den thxjeb der Babu nacb MaßYbe der für Haupteisen- bahnen bestehenden Bestimmungen den nordnungen des Ministers entspxechend umzuändern. Komtnt die Unternebmcrin dieser Ver- flichnmg innerhalb der ihr hierfur goseßten Frist nicht nach, so hat „Re auf Verlangen der StantSregierung das Eigentum der Babu nebst allem Zubehör geßen Gewabrung der in Nr. 4 unter &, b und 0 des . 42 des Eisenba ngeseßes vom 3. November 1838 bezeichneten Ent- chädjgung, mindestens aber gegen Zahlung_ des auf den Bau der ab" verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder“ einsn von der Staatsregierung zu bezeichnenden Dritten abzutreten. Lsll. Die Bahnanlage sNvie der Betrieb kann nur mit Genehmigung der Staatsregierung an Andere ubertragen werden. )(7111. Die gegenwärtige Konzesfionsurkunde sol] emäß dem Geseße vom 10. April 1872 (Geseysqmmlunq S. 357) Mb entlicht und eineAus- fertigung der Stadtgemeinde Cöln ausgsbändigt werden.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 28. Mai 1913.
(11.8) WilhelmZ.
- Bet mann Hollw'eg. von Tirpiß. Delbrück.
von BYseler. von Breitenbach. Sydow.
von Trott zu Solz. voLn HHeeringen. von Dallwiß. en 2.
Finanzministerium.
Die Rentmeistsrstelle bei der Königlichen Kreiskasse in *KöSlin, Regierungsbezirk Köslin, ist zu besetzen.
Yichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 12.Iuni1913,
Seine Majestät der Kaiser und König Härten gestern im Neuen Palais bei Potsdam die Vorträge des Chefs des Admiralstabs der Marine, Admirals Pohl und des Chefs des Marinekabinetts, Admirals von Müller.
Der BundeSrat versammelte sick) heute zu einer Plenar- siHung. Vorher hielten der Ausschuß für Iustizmefen, die ver- einigten Ausschüsse für Rechnungswesen und für Handel und "Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Rechnungswesen und für Elsaß-Lotbringen, die vereinigten Ausschüsse fiir Iustizwesen und für Handel und Verkehr sowie die vereinigten Ausschüsse “für Handel und Verkehr und für Zoll- und Steuerwesen Sißungen.
'
Der Direktor im Iustizministerium, Wirkliche Geheime
“ Obe 'ustizrat Friße ist zum Mitglieds des Gerichtshofs zur
Entf eidung der Kompetenzkonflikte ernannt worden.
Laut Meldung des „W. T, B.“ ist S. M. S. „See- adler“ am 9. Juni in Bagamoyo und S. M. Flßkbt.„Vater- land“ am 11. Juni in Nanking eingetroffen.
Oesterreicb-Ungarn.
Der Bürgermeister von Wien Dr. Weiskixckwer xr- schien gestern vormittag mit dem GemeinderatSprästdium betm deutschen Botschafter in Audienz, um die Glückwünsche der Stadt Wien zum 25jährigen Regierungsjubiläum des Deutschen Kaisers zum Ausdruck zu bringen. Wie ,W. T. .“ meldet, bat er den Botschafter, die ehrerbietigsten, berzlichsten und innigsten Glück- und SegenHwünsche der (He- meinde Wien anläßlich des glorreichen Regierungsjubiläums des erhabenen Monarchen an die Stufen des Thrones gelanßen zn lassen. Der Wiener Gemeinderat gedenke in tiefer Dank arbeit des unvergeßlichen Tages, an dem Kaiser Wilhelm 11. tm Festsaale des Wiener Bürgerhauses zu den Wienern esprochen Lahe, und des nunmehr ein Vierteljabrhundert auernden
ündnifses der beiden Staaten und des innigen Freundschafts- verhältnisses beider Monarchen. Der Bürgermeister schloß: „Gott schüße und schirme den erlauchten Verbündeten unseres Kaisers, Seine Majestät den Deuts en Kaiser.“ De'r Bot- schafter von Tschirschky dan te und versprach, ine Glück- wünsche dem Kaiser zu unterbreiten. Er fügte hinzu, "daß Kaiser Wilhelm wiederholt ihm gegenüber seiner Freude uber den Besuch im Wiener Rathause Ausdruck gegeben. ?abe, und Paß gewiß unter den vielen Gratulationen, in_e in dteuen Tagen M1 Berliner Königsschlosse anlangen, die herzlichen (Hluckwunsche der Stadt Wien zu den angenehmsten zählen werden,
* Der Budgetausschuß des österxeichischxn Ab- gZordnetenbauses Hat das Vudgetprovisormm' fÜr dre zweite Halfte des Jahres 1913 entsprechend der Regierungsvorlage angenommen und mit 27 gegen 19 Stimmen die Anträge auf EinsteÜun, entsprechender Beträge zur Zofortigen Durchführung der Dientpragmatik und zur Besserteliung der Eisenbahn- beamten abgelehnt.
, * Der ungarische Ministerpräsident Tisza' hiext gxstern Un Klub der nationalen Arbeitspartei, wo er m1t sturmrschen Kundgebungen empfangen wurde, eine Rede, in der er, „obiger lzeile zufolge, mit besonderer Wärme des früheren MMLsterpräsidenten Lukacs gedachte„ der durch eine ""Würdige Verleumdungskampa _ne ftck) “ "veranlaßt ge- shen habe, vom -Ministerprä idium zuruckzuireten, nb- gleich in der Begründung des richterlichen Urteils mit besonderem Nachdruck hervorgehoben, , daß die persönliche Integrität Lukacs' über eden Zweifel er- haben sei. ES sei zu befürchten, daß im Aus ande dez: Irrtum entstehen werde, daß an der Spiße der Regierung em Mann gestanden habe, der die Regierungngewali zu seinem et enen „Vermögensvorteilmißbrauchtkkabe. (HrafTrsza bedauente erner as Fernbleiben der Op ositon von den Parlamenlssißungen, was er für eine üble Fo ge der Verwilderung halte, die infolge
worden sei,“
der 'a el,:ntelan en O ofition zu Tage getreten sei, und er- klärtje,hr2aß er gder pposttion kein sogenanntes Friebens- anerbieten stelle, weil dies unter den gegenwarngen „Umstiinden bloß eine Formalität wäre. Er hofß “jedoch, daß die Feit der Herstellung normaler Beziehungen thschen der Mehr. eit und der O position kommen werde untxr Bedingungen, die beide hocherxobenen Hauptes annehmen könnten.
Großbritannien und Irland.
Die Botschaftervereinigung beriet gestern, wie „WT. B.“ meldet, über die Südgrenze Albaniens und über das Schicksal der Aegäischen Inseln. Die B9tschafter legten jeder den Standpunkt seiner Regierung dar. Erne Entscheidung wurde nicht getroffen.
» Die türkischenFriedensbevollmächtigten haben gestern dem „Reuterschen Bureau“ zufolge London verlassen, ohne den Wünschen der griechischen, Delegtexten Jolge zu geben hinsichtlich der Abfassung eine.?- turkiich-grers en Protokolls über die im FriedenSvertrag nicht beruckstchtrgten Punkte.
Frankreich.
In der Deputiertenkammer standen gestern die Geseße über den Schutz des Laienunterrtchts, zur Beratung.
Wie „W. T. B.“ meldet, erklärte der _Mimsjervrasident Bartbou im Laufe der Debatte über die Neutralitat der Schulen, die Lehrer diirften nicht die GlaubenSgemeinschaften verle en unh nicht in' der Schule gegen das Dasein Gottes odsr gegen 2 ne bestimmte Reltßion sprechen; aber, so fügte der Minister hinzu, die Neutralität der Schulen achten, heißt nicht die Pflichten gegen Gott zu lehren.
Rußland.
Der Kaiser Nikolaus, hat an den König von Bulgarien und an den König von Serbien am 8. Ium aus Moskau lautMeldung der „St. Petersburger Telegraphen- agentur“ folgendes Telegramm gesandt: „
Der Plan einkr Zusammenkunft der Ministkrprafidenten der vier verbündeten Siaaten in Saloniki, der [ich sodann „eine Zusammen- kunft in St. Petersburg ansxbließen konnte, erfullre tm mit de; größten Freude, da diese Aosickyt den" Wunsck) der Bal ansxaaten anzuxeigen schien, daß sie sick) „verstanbigen nnd das Bundms befestigen Wollten, das bis Mi dre, glanzendsten Erfolge gexeitigt hat. Mit peinlichen Ernvßndungen erfahre ich, daß dieser B9schlufi noob nicht zur Ausfuhrung gelanth ist, und,daß die Balkanstaaten fich anscheinend auf einen Bruderkr eg Vorbereiten, der ge-signet ist, den Rubin, den sie axmeinsam erworben haben, zu trüben. In einem so ernsten AUÄLnbltck wende ich auch direbt an Eure Majestät, wozu mich mein Recht und meine Pfiicbt in gleichem Maße nötigen; denn das bulgarische und bas serbi1che Volk haben durch ihren Bündnisvertraq die Entscheidung ]Zder Meinungs- v,-3rschiedenbeit über die Ausführung der Bestimmungen, des Vertrags und der Verabredungen, die barguf bethben, Rußland übertragen. Ich bitte deshalb Cure Maxestqt, den' nber- nommenen Verpflichtungen treu zu blinden ' und die thlegung der gegenwärtigen Meinungsverscbiedenbxit zwxschen Bulgarien und Serbien der Entscheidung Rußlands zu uberlassen. Da ich das Amt des SchiédSricbters nicht als ein Vorrecht, sondxrn als meine ernste Yflicht betrachte, der ich mich nicht entziehen könnte, so glaube ich
„um: Majestät mitteilen zu müssen, daß ein Krieg zwischen den erbündeten mich nicht Feilnabmslos lassen könnte. Ick)"stelle auF- drückli'cb fest, daß der Staat, der diesen Krieg beninnkn ivnrde, dafur der slawisch€n Sache gegenüber Verantwortlich ware, und ici) behalte mir jede Freiheit für die altunn vor, die Rußland gxgenuber dem AuEgang eines so verbrecher schen Kampfes einnehmen wird.
Spanien.
Der Ministerpräsident Graf Ro-manones ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ gestern zurückgetreien. '
Im Senate wie in der Kammer teilten die Präsidenten bei Beginn der gestrigen Sitzung den Rücktritt Hes Minister- pchßxextten mit. In beiden Häusern wurde die Sißung darauf ge () ien. '
Einer offiziellen Note zufolge haben der Präsident und der Vizepräsident des Senats, C'. Montero Rios und B. Pox- tuondo, ihre Demission eingereicht„ bie vom König angenommen worden ist. Infolge der -Dem1ss1on des: Senats-
räsidenten haben noch andere Mitglieder des Präsidiums, und
Yes Bureaus sowie der Unterstaatéssekretär nn Unterrichts- ministerium Rivas Santiago, der Generalanwaltbßi dxm Höchsten Tribunal Tornos und andere höhere Ministerial- beamte ihren Abschied eingerßicbt; gleiche Gesuche einiger Pro- vinzialgouvemeure, di? Beziehungen zu Montero Rios unter- halten, stehen in Aussicht.
Belgien.
In der gestrigen Sitzung der Kammer legte der Finanz- minister, wie „W. T. B.“ meldet, Geseßeniwürfe vor, dre Steuern auf Aktiengesellschaften, Kinematographen und Auto- mobile sowie die Besteuerung von Erbschaften und Alkohol in verstärkter Form vorsehen. Das Erträgnis dieser Steuern Y?" zur Deckung der laufenden Kosten der HeereSreform
tenen. Dänemark.
Zu Ehren des Königs und der Königin von qu- wegen fand gestern abend auf Schloß Amalienborg, eine Galatafel statt, an der außer den dämschen undnormegtsxhxn Majestäten die Mitglieder der Königlich .dämschen Famxlte, die Minister, das diplomatische Korps und em? Anzahl anderer Geladener teilnahmen. Der König Christian und der König Haak'on wechselten herzliche Trinksprüche„ in "denen sie auf die Familienbande zinischen den beiden Kömgshausern, sowie auf die guten Beziehungen zwischen Dänemark und Vor- wegen und auf die alten. historischen Bande zwischen beiden Ländern binwiesen. *
- Der Ministerpräsident Berntsen ist heute vom König in Audienz empfangen worden, in deren Verlauf er, obiger Quelle zufolge, die Demission des Kabinetts überreichte, die vom König angenommen wnrde.' Der Fönig bat das Ministerium, die Geschäfte vorläufig weiter zu fuhren.
Nortvegen.
Das Storibing hat gestern laufMeldung des „W.T.B.“ einstimmig die Erweiterung des politis en Walklrechtß be- schlossen, wonach den rauen das Wa [recht n gleichem Umfange verliehen w rd wie den Mannern.
Türkei.
Der Großwesir und Krie Sminister Mahmud Schewket Pascha ist gestern in onstantinopel ermordet worden. Nach einem vom „W. T. B.“ verbreiteten amtlichen Communiqué. wollte fick) der Großmefir gestern morgen in seinem Automobil zur forte begeben, als auf dem Bajazet- p[aße an einer Straßen reuzung, wo das Automobil wegen Erd-
arbeiten halten mu te, aus dem Yublikum heraus e unbe- kannte Personen rere Revolver! üffe aufihn abgaben urch die er schwer verwundet wurde. Er wurde ms Kriegöministerbm zurückgebracht, wo er eine halbe Stunde später seinen Geiß aufgab. AUF sein Adjutant, der MarineofßÉer brahim 22:2 ist von einer ugel getroffen und getötet wor . as Atten hat große Bestürzung in der Stadt hervorgerufen. Die Militärbehörden haben die erforderlichen Maßregeln Zw Auf- rechterhaltung der Ordnung ergriffen. Unter dem erdacht, einer der Mörder hes Großwefirs zu sein, ist ein Mann namens Topal Tewftk verhaftet worden. Später “wurde noch eine zweite der Teilnahme an dem Anschlag verdächtige Person, die fich Kadri nennt, verhaftet.
Durch ein Irade des Sultans ist der Minister des Aeußern Prinz Said Halim Pascha zum interimistischen Großwesir ernannt worden. Die übrigen Minister bleiben im A?]tle' Das Kaiserliche Reskript besagt obiger QueUe zu o ge:
Mein erlaucbter Wesir Mehmed Said Pascha! Der Märtyrer- tod des Großwesirs und KriegSministers Mahmud Schewket Pascha hat uns tief gerührt und betrübt. Die Leitung des Großwesirats ist Ihnen übertragen worden, und Sie sind zum Range eines Großwefirs befördert. In Gemäßbeit dessen erwarten wir, daß Sie im Ein- vernehmen mit unseren jeßigen Ministern mit Eifer und PatriotiSmus die Staatßgeschäfte leiten wsrden. Möge Gott Ihnen Erfolg ver- leihen. Mehmed Raschid.
- Der Kommandeur der bulgaris en Armee vor Tscha- taldscha hat den türkischen Vizegeneralis tmus Izzet Pascha ver- ständigt, daß längs der gegenwärtig von bulgarischen Truppen beseßten Marmaraküste in einer Entfernung bis zu zehn Kilometern von der Küste Unterseeminen aUSgelegt worden sind. Die Pforte bat hiervon die Vertretungen dxr auswärtigen; Staaten behufs Verständigung der Handelssthxffabrt benach-
richtigt. Griechenland.
Der König hat gestern in Privataudienz die früheren Ministerpräsidenten Tbeotokis und Zaimis empfangen, du: damit beauftragt sind, den fremden Höfen das Hinschetden des Köni ?- Georg und die Thronbesteigung des Königs Konstantin zur enntnis zu bringen.
Rumänien.
Das Exekutivkomitee der konservativen Partei ,hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ die Demission des Parteiführers Carp angenommen. Die Partei nnrd vor- läufig von den Ministern MajoreScu, Marghilonzan und Cantacuzene und dem Vorsißenden des Konservativen Klubs, Johann Lahovary, geleitet werden.
Serbien.
Blättermeldungen zufolge hat der König vorgestern den russischen Gesandten Hartwig m Audienz empfangen„der hem Wunsche Rußlands nach einer friedlichen Lösung des serbisch- bulgarischen Konfliktes Ausdruck gab.
- In der gestrigen Sißung den Skupschtina steÜte ber jungradikale Parteiführer Draskowrtsck) nach emer Meldung des „W. T. V.“ fest, daß der Minister dxs Innern 111, ber vorgestrigen Sitzung den Iungradikalen Feigheix vo'rgeworF'en habe. Da der Minister diese Beleidigung nur teilweise. zurr'ck- ziehen woÜe, so betrachteten die Iungradikalen den Minister als ehrlos und würden dementsxrechend handeln. Hierauf seYten die Iungradikalen die Obstru tion gegen den Gesßßentwurf uber den Donauhafen in Prahova fort.
Bulgarien.
Die Regierung hat vorgestern, wie „W. T. B.“ meldxk, der rumänischen Gesandtschaft die Liste der [vulgaris en Mit- glieder der drei für die Durchführung „des St. 'et'ers- burger Protokolls vorgesehenen gemrschten Kommxsstonen zugestellt. Die Kommissionen werden im Laufe der nächsten Woche in Silistria zusammentreten können.
Amerika.
Das amerikanische ;inanzkomitee hat, wie „W. T. B.“ meldet, der fün prozentigen Erhöhung der Zollsäße auf Baumwolle gegenüber den in der Tarif- reform vorgesehenen Säßen zugestimmt.
- Die rauenstimmrechtsbill, die kürzlich im Senat des Staates [linois Annahme gefunden hatte, ist, obiger QuelXe zufolge, auch vom Nepräsentantenhaus des Staates an- genommen worden.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Schlußbericht über die estrige Sißung des Reichs- tags befindet sich in der Ersten eilage.
»- In der Heutigen (160) Sißung des Neichtags, der der Staats ekretär des Innern Dr. .Delbrucb und der KriegSminister, General der Infanterie von ?eertngen beiwobnten, wurde die Spezialberatung der We rvorlage fort eseßt und die gestern zum zweiten Male abgebrochene Dis ussion über den Art. 1 mit den dazu gestellten Anträgen und Resolutionen wieder aufgenommen. _
Als erster Redner ergriff der Kriegswinister, General der Infanterie von Heeringen das Wort, dessen Ausführungen morgen im Wortlaut werden mitgeteilt werden.
- Die heutige, erste Sißung des neugewählten“ Häuses- der Abgeordneten erö eie um 11/ Uhr der AlterSprästdent Abg. von Strombeck entr.) mit Folgenden Worten:
Meine Herren! Nach unserer Geschäftöordnung tritt das neu- gewählte Haus unter dem Vorsitz seines älte ten Mitgliedes zusammen. Der" Aesteste unter uns sol] ich ein. nach ngabe des Bureaus. Ick ' bin am 7. September 1830 ge oren. Sollte einer älter sein, so bitte ich denselben, fich zu melden und das Alt räsid zu übernehmen. Es meldet ck) niemand.) Gemäß § 1 an erer schäftSordnung ü ernebme i dann einstrveilen den .Vorsis. . von Strombeck begibt sich darauf zum Präsidentensi .) _ „ verehrten erren! Es ist ein alter, schöner auck „des„ , Abgeordneten auses, daß wir bei inn jeder Session (bie Mitglieder erheben fick)- die Sozialdemo raten und __ olxn d. im, „ Saal nicht anwesend) in erster Linie Seiner W t:: .d - *. :* FWI“ ig“ MYM: Éndineirefme ?Wir “Q&Wüskb' MXM“ “» ** ', on eren na. au n eee on at r , denken. Seine Majestät feiert in diesem Jahre Sein 25 äh
ierun s ubiläum. Die Worte, die beute der Herr Min In dieLeZ Stelle inbezug auf das Jubiläum und die Neu