Denkscher Neiths-Anzeiger *
Königlich Preußis
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Bet Bezugspreis beträgtvierteljährliöz 4,“ 50 43. |! Alle Pvß-Iußalten nehmen Bestellung an; . “ „* _ für Berlin außer den Pojl-Lwßalten muh die Expedition - "'; _“ .. . _ ]
, Rs., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne klammern koaeu 25 43.
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Insertion-pceix für den Kaum einer Juulqeile 30 „Z. Ü ] Inserate nimmt an:
die Königlithe “ Expedition des Deutschen keiths-aneiger-
uud Königlüh Pteußislheu Staats-Kuzeiget!
Berlin 8T.- Wilhelmsteaße Nr. 32. ! !
«KH 153.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht:
Allerhöchstihrem außerordentlicben Gesandten und bevoÜ- mächtigten Minister in Belgrad, Freiherrn von Waecker- (Hotter und dem Korvetten-Kapitän Grolp, Kommandanten Allerhöchstihres Schiffs „Lorelen“, die Erlaubni zur An- legung der ihnen verliehenen InfiYnien zu ert eilen, und war: ersterem des Großkreuzes es Königlich serbischen akowo-Ordens, - leßterem der dritten Klasse des Ordens der Königlich rumänischen Krone.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Ällergnädigst gerübt: den mit Wahrnehmung der Geschäfte des Direktors der VUJ'uchsstelle für Spreu stoffe beauftragten Professor ])1'. “Wi [ m Berlin zum nichttändigcn Mitglied des Patentamts zu ernennen.
_ Dem mit der einstweiligen Verwaltung des Kaiserlichen .Konsulats in Korfu betrauten Vizs-Konsul SpenJelin ist auf Grund des § 1 des Geseßcs vom 4. Mai 187 für den Amtsbezirk des Konsulats und die Dauer seiner Geschäfts- führung die Ermächii un ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen bon ei San ?örigen vorzunehmen und die “Geburten, Heirathen und Ster e älle von solchen zu beurkunden.
Bekanntmachung.
Bei dem Kaiserlichen Postamt in Adlershof ist am 25. Juni eine Unfallmeldestellc eingerichtet. Die Auf- licferung von Uxxfalimeldungen während der Nachtzeit hat durch ein Fenster u erfolgen. Zur Herbeirufung des Beamten haben sich die Außlieferer der durch ein Schild kenntlich ge: machten Nachtglocke u bedienen. -
Berlin (ck., den . Juni 1894.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor, Geheime Ober-Postratl) Griesbach,
Bekanntmachung.
Dic P 0 stv e r b ind u n g e n nach den Badeorten auf den Inseln *
Fobr, Amrum und Sylt gestalten sich während der Monate Juli und August wie: folgt: „4. Nach Föhr (Wyk):
1) Ueber Dagßbül]: _
_ a. von Niebüll nach Dagebüll: für Postsendun en jeder Art Mittels des täglich zweimal verkehrenden Privat-Per onenfquwerks Fm [??Yifxtelbaren Anschluß an die nach Wyk (Föhr) fa renden
amp : e;
5. von Da ebüll nach Wyk (Föhr : täglich zweimal mittels der Dampfer .Nord?rieSland" und „Step an“. Die Ueberfabrt dauert etwa 2 Stunden. Am1., 15. und 31. Juli, sowie am 14. und 28. Augut fällt die zweite Fahrt von Dagebüll nach Wyk (Föhr) aus.
2) on usum nach Föhr mittels des am, 6. bis 12., 20. bis 22. und 24. bis 8. Juli. sowie 3. bis 5., 7. bis 10., 20. bis 22. und 24. bis 26. August täglich. in der übrigen Zeit jeden zweiten Tag vozi Husum ngch Wyk (Föhr) abgebenden Dampfers .Wyk-Föbr“. Die Abfahrt richtet sich nach dem Eintritt der Flutb. Die Dauer der Fahrt beträ 1; etwa 31? Stunden.
Das Schi wird postseitig nur zur Beförderunk] von Brief- sendungen benuyt. Briefsendungen, welche mit dem 5 Hr 40 Min. Vorm. von Hamburg éKlostertbor) abgebenden Eisenbabnzuge (ab Berlin, Lehrter Bahnbo, 11 Uhr 25 Min. Nachts) zur Beförderung gelangen, treffen noch an demselben Tage auf Föhr ein.
13. Naxb Amrum (Wittdün, Nebel) über Wyk (Föbrz “täglich zweimal mrttels der Dampfschiffe „Nordfriesland' und „Step an“ für Postsendungen Leder Art. Die Schiffe fahren etwa 15 Minuten nach ibrexn Emm“ en aus Da ebüll von Wyk ( öhr) nach Amrum Ferit??? ; die Fahrzeit zwischen yk (Föhr) und " mrum beträgt eine
n 6.
Am 1., 15. und 31. Juli, sowie am 14. und 28. August fällt die zweite Fahrt nach Amrum aus. _
(3. Nach Sylt (Groß-Morfum, Keitum, Wenningstedt,
Westerland) * ' über Hoyer-SchZexxse: mittels der Dampfer „Nordsee', „Sylt' und .Wasterland“ taglic? zweimal für Postsendungen Yder Art; außerdem findst am 1., 2., ., 13., 15., 22., 23. und „Juli, fowe am 5. 6. 22., 23., 27. und 29. August noch eine Beförderung nur von
Brieffendun en lTtatt. Die bfa rt von over - Schleuse ist vom Eintritt der
Flut!) abhängig. Die 116 erfahrt datiert 1 bis 2 Stunden. Bei “ er Benn ung “des 7 1151: 45 Mm. * orm. von Hamburg KlostertboZ abgebenden Eisenbahn ._ugs (ab Berlin, Lehrter Bahn-
of, 11 Uhr 25 Min. Nachts) tre-ien Briefsendungen um!) an dem- selben Tage bezw. in der Nacht auf Sykt ein.
1). Zwi “chen Föhr und Sylt
*nur für Briefsendun en mixitels der zwischen Wyk (Föhr) und Munk- .mariY Sylt) verke renden Dampfschiffe .Germania" und „Hamburg". Die iffe verkehren an folgenden Taéxen: &. in der Richtung„von Wy ( öbr) nach Sylt: »am 2. und 4. bis 31. Juli, towie im- onat August täglich;
b. in der Richtung von Sylt nacb Wyk
am 1., Z., 5. bis 11., 13. bis 31. Juki, sowie im außer 25. -- täglich. .
Am 10., 122, 26. und 28.» Juli, sowie am 9. und 21. August
finden in der Richtung von Wyk (Föhr) nach Sylt, am I., 11., 22.,
öbr) : onat August “
25. und 27. Juli, sowie am 8., 20. und 24. August in der Richtung .
von Sylt nach Wyk (Föhr) je 2 Fahrten statt. Die Abgangszeit der Schiffe ist vom Eintritt der Fluth abhängig. Die Ueberfabrt dauert etwa 2:1- Stunden. Kiel, den 28. Juni 1894. Dkk KaiserliYe Ober-Postdirektor. asche.
Flaggenatteste sind ertbeilt worden:
1) von dem Kaiserlichen Konsulat in Santos unter dem 15. Mai d. I. der im Fabre 1874 in Nantes aus Eichenholz erbauten, bisher unter norwegischer Flag e gefahrenen Bark „Norsemann“ von 235,10 britischen egtstertons Netto- Naumgehalbna dem Uebergang derselben unter dem Namen „Frida“ m as ausschließliche Eigenihum des deutschen Reichsangebörigen Friy Peter Witt in Hambur , welcher Hamburg zum Heimatbshafen des Schiffs gewählt Fat;
2) von dem Kaiserlichen Vize-Konsulat in _Blyth unter dem 29. Mai d. I. dem im Jahre 1869 in Losstemouth aus Eichenholz erbauten, bisher unter schwedischer Flagge ge- fahrenen, Dreimastschooner „Frei)a“ von 236,91 britis en N giftsxtons Netto:?)iaumgehalt nach dem Uebergang dcs el en unier dem Namen „ rieda“ in das ausschließliche igen- thum des deutschen eichsanJZhörigen Carl Johamx Theodor Carlberg in Blyth, welchcr * ostock zum Heimathshafen des Schiffs gewählt hat.
Königreich Preußen."
Seine Majestät de'r König haben Allergnädigst gerubt:
ben vortragenden Rath im Geheimen Zivilkabinet, (Hebxrmen Regierungs-Nath Scheller zum Geheimen Ober: Regterun s-Nath,
den * egierungs- und_Forstrath Balthasar zu Bromberg zuin Ober=Forstmeistcr Mit dem Range der Ober:Regierungs-
L,
die Oberförster Krumhaar zu Neubrück und Paetfch zu Iänschwalde zu Regierungs: und Forsträthen,
den Direktoydes (Gymnasiums in Altona, Professor Dr. G e nz zum Prpvmzial-Schulrath,
dyn bisherFJen Kretsphyfikus, Sanitäts:Rath ])]1Grisar in Trier zum . egierungs: und Medizinal-Rath, und
den bisherigen Sxminar-Direktor 131". 5111]. Albert Otto zu Homberg zum Regierun s- _nnd Schulrath zu ernennen;
dem Landes-Baurath esicn in Kiel den Charakter als Geheimer Baurath,
dem Provinzial:Steuer-Sekretär Haicke zu Berlin, dem Haupt:Steueramts-Rendanten Fuchs zu Stargard i. Pom. und dem Rentmeister Gran? zu Lieqni bei ihrem Uebertxitt in den Ruhestand den Chara ter als Ne nun s-NatZ sowie
dem Provinzial-Steuer-Sekretär Page zu erlin bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei- Ratk) zu verleihen.
G e s e 13 zur Ausführung des ReichSgeseßes, betreffend Abänderun des Gese es über die Ab: mehr und Unterdrü ung von iehseuchen, vom ' 1. Mar 1894.
Vom 18. Juni 1894.
Wir Will) elm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. _ verordnen zur Ausführung des Geseßes, betre end Abänderung des Reichs=Viehseuchen eseßes, vom 1. Ma 1894 (Reichs- Geseßbl. S. 405) mit ustimmung beider Häuser des Land- tags Unserer Monarchie, was folgt:
1. *
Die Provin ialverbände, die Kommunalverbände der Re- gierun sbezirke assel und Wiesbaden, der Landes-Kommunal- verban der Hohenzollern'schen Lande und der, Kommunal- verband des Kreises Herzo i_hum Lauenburg somie der Stadt- kreis Berlin können bes ließen, daß nacb Feststellun des Ausbruchs der Lungenseuche in einem Nindviehbestan alle
„der Ansteckung ' au-deseßten Thiere der Schusimpfung unter-
worfen werden. § 2 Als der Anstecku ausgeseßi Seuchen ehöftbefindli en Rindmeh „ von welZen nach den örtlicher: Verhä en zu vermuthen ist, daß sie während der lesion sechs Monate m_)r dem Seuchen- ausbruck) mit dem Rindvieh des Seuchengehofis iq unmittel- bare od'er mittelbare Berührung gekommen smd. Dre Landes-
,
Kelten außer dem auf dem- - , u
Favic'he Rindviehbeßände,
1894. -
polizeibehörde entscheidet endgültig darüber, welche Viehbestände als der Ansteckung ausgeseßt zu erachten smd.
§ Z.
Die LandeSpolizeibehörde bat die Ausführung der Schuß- impfung gemäß der von ihr zu erlassenden Anweisung anzu- ordnen. Die Impfung ist von beamteten Thierärztxn oder unter deren Aufsicht von anderen Thierärzten zu bervtrken.
„Z 4. J
Die Entschädigung, welche nach den Bkstimmungen des Artikels 75 des Reichsixeseßes vom 1. Mai 1894 für infolge der polizeilich angeordneten JmpquZ eingegangene Thiere zu Fewähren ist, some die Kosten der rhebung und Verwaltung- er Beiträ e und der Schäßung werden innerhalb des Ver- bandes na Maßgabe des vorhandenen Rindviehbestandes von sämmtlichen Rindviehbesißern aufgebracht. _
Zur Bestreitung der Entschädigungen können auch drein Gemäßbeit der Bestimmungen in den Y§ 15 ff. des Geseßes vom 12. März 1881 (Geseß-Samml. . 128) zu Entschädi- gungen für wegen Lungenseuche getödtete Rinder angesammel- ten Fonds verwendst werden.
§ 5. Die Feststellung, ob ein T ier infolge der Impfung ein- gegangen ist, erfolgt nach den orschriften im 21 des Gx seßes vom 12. März 1881.
. § 6.
Die näheren Vorschriften über die Schäßung, Ermittelung und Ausxihlung der zu gewährenden Entschadigung, sowie über die rhebung und Verwaltung der Beiträge werden von der Vertretung der Verbände durch Reglements festgestellt, welche der (Genehmigung der Minister des Innern und für ' Landwirthschaft, Domänen und Forsten bedürfen.
7.
Die Bestimmungen über die Kosten des Be ahrens in den §§ 23 bis 28 des Geseßes vom 12. März 1 1 finden auch auf diejenigen Kosten Anwsndung, welche aus der An- wendung der nach dem Reichsxzeseße' VO!!! 1. Mai 1894 und nach dem gegenwärtigen Geseke zulässigen veterinärpolizeilichen Maßregeln erwachsen. _ -
Urkundlich unter Unserer Yöchsteigenhändigen Unterjchrift und beigedrucktem Königlichen nsiegel.
Gegeben Neues Palais, den 18. Juni 1894.
(11. 8.) Wilhelm.
Graf zu Eulenburg. vonBoetticher. von SchellinF. Freiherr von Berlepsch. Graf von Caprivi. Mique . von Heyden. Thielen. Bosse. Bronsart von Schellendorff.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der bisherige kommissarische “Gewerbe-Jn! ektor, en- bahn-Vetriebs-Werkmeister Reuter zu Dorsten ?: unter “'- leixun der etgtsnxä igen Stelle eines Gewerbe:.Inspektors da elbt zum Komglt en Gewerbe-Jnspektor ernannt worden.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
, Dem Ober: orstmeister Balthasar ist die Ober-Forst- meisttezrstellZk zx: fade, d F rs kk) K h di F ck em egierun s- un o tra rum aar e o '- inspekk'tion Zchiesw? -Tritta1;, ?xndstr ck P sch d Forst- em egierungs- un or a aet ie “ ' inspektion Bromberg-Scbneidemühl 5 gen worden. Der Ober-Forstmeister Tiburtius ist von Stade naä M“?"WFW“ s 5 P tt fd Obers rstersteué er ortmeiter epe von ü au ie ö "* Voggxendorf im RegierunZ-sbezirk Stralsund, . . r o tmeister Rö ner von Pkeilswalde auf die M försterste e lizike im Regierungs ir Bromberg, ** 7 der Oberforster Reglin? von aubenwalde auf dieQbeß försterstelle Jagdschüß im Reg erungslMirk Bromberg5 der Oberförster Wohlers von orbach auf ie Ober- försterstelle Klüs im Regierungsbezirk Stettin, . 7. der Oberförster Bachmann von Waice auf die Ober- försterftelle Pütt im Regierungsbezirk Stettin, , ' der Oberförster Greve von Goltsbüren auf die Ober“: förfterstelie Ebstorf im Regierungsbezirk Lüneburg, * der Oberförster Schöpfifer von Kloochm „_ bie QW försterstelle Neubrück im Reg erungsbezirk a., der Oberförster Voigt von K:) , !» Balesfeld, auf die Oberförsti-ixsktelle Waice mit dem Klein-Krebbel, Regierungsbez' PWV und der Oberförster Tiede von ., e"“if-in'ms auf . ' terstetle Iäanwalde im RVMM ““ “
v erorden. - “ „ ie ,orst:Affessoren,„ Premier-Lxenteuanxj i, . YYY?- orps chekrmus,„Lut ser; _ „O“ * o :
e orm. » cherr von-Wo-ifk: Ik ann, alk, te_ch_ow_, Hartdgtmk zu Oberförßern ernannt. *" .