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Vemukurigen.
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üßr alien """"""" 34) Deutsth-südweft'Afrik-t . . 35) Egypteu über Triest ..... 36 WKW ( alien. Kolonie am otben Mands-Infelu ...... ibji-Juseln ......... aukrelch direkt. . . .. über Belgien . . 40) tanz. Befihuu en der R videos du Sud ( estafrika) 41 Frauzöfis Guyana . . . .
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3?) Z?!
42 rauzöfis .Kongogebiet . 43 ibraltar ........... 44 Griechenland a.d.GriecZ. ost b. durch Oesterreich. oyd 45) Großbritannien u. Irland 46. Guadeloupe ......... 47) Hongkong Z.. üb. Bremen dir. 5. über EYland ......
- 48) Italien m. „Marino, , über Oesterreich od. Schweiz . . 49) Kamerun . . . . . ...... 50? Kongostaat ..........
Z.;! [..-!...»-.! !!
51 Labnan ............ 52 Laxßos m. d. Brit. Befißyngen i. iger-Delfa(Westafr1ka) . 53) Liberia ............ 54) Luxembur , 55) Madagas ar Dtégo-Suarcz, Majunga und amataVL). . 56) Malta über Italien ..... 57) Marokko über Hamburg. . . 58 Martinique .......... 59? Mauritius u. Scychellen-Jns.
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60 Mayotte ............ 61 Mexiko
62) Montenegro ......... 63) Natal und Echowe (Zululand) 64) Neu-Caledonien ....... 65) Neue Hebriden ....... 66) Neu-Fuudla-nd ........
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67) Niederland .......... 68 Niedeerudicn übNiekcrland . über rankreicl) ....... über * rcmcn ........ 69) Norwe eu über äncmark u. Scbwkbczn übkr Dänemark ....... über Hamburg ....... 70) Nossi-Vé ........... 71 Oboe! 72) Oesterreich=ngaru ..... 73) Oranje-Freiftaat ......
allen rten Uniw,
schl., sowie nach Suaktm.
an abe bis 800 916 na . „un Assab zulässig.
und Cilbestellung zulässig.
44 Zu 1). Wörtbangabe unbegrenzt" Yacket unterlic'gt zu La!
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runasgebübr von 2
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angabe bis 800 „46 49) Nur nach Bibunbi,
„ . nur na
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na ms und Ei 57) Nur nach
anger.
. ..Nachnabmc u.
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Nacbnabmc zulassig.
d Ober-Egyptens bis Wabi-Hal a ZZ“ * .anlgxibe bis 400916. und Nachnahme zu assig-
36 N lä . Wertb- ) acbnabmezu sfi Maffaua
37) Werthangabe b. 1000 „(. zu]. . 39) In der Taxe von 80 Pf. ist die
besond. FranzStaatSabgabe (im 60) v. 10 Centimen nicht m1t einbegrißen. Werkbangabe bis 400.44, Nachna me
42) Nur nach bestimmten Orten. 43) Werthangabe 5100094 zul.
Zu 9. Nur nach best. Orten. Nur nach best. Orten; jedes ten des mpfängers einer zur griechischßn Zollkaffe zu entrichtenden Erkla- rank 50 Cs. 45) Wertbangabe „1000.74 zul. 47 b) Wertbangabc b. 1000 „!!-(. zul. 48) Nachnahme zulässig. Wertb-
Gro - Batanga,Kamerun,Victoria. Wsrti? .angabc ulässig bis 8000 544, jedoch ck! Kamerun und Victoria. 50) In der Tax? sind die Kosten für die Beförderung innerhalb dcs Kon ostaaies Licht mit einbegrtffen. 51 Wcrtbangabc b. 1000 „% zu!. 53) Nur nach bestimmtem Ortcn. 54) Für den sog. Grenzbcrkebr bes . Ta e. Wertbaxriéz. unbegre11zt,"Nach- c tcliung zulas jg. -asablanca,§) aza- an, Mogabor, Rabat, Sasfi und
62) Wcrtbangabc bis 800 „16 zul. 66) Wcrtbangabc b. 1000.16 znl.
67) Wcrtban abc bis 800 «(H„ (Ziibcstkllmig znic'iff.
69) Wcrtbanxiabc unbsgrcuzt imd 72. Fiir den sog. Grcnchrkcbr
. bes.“ (:'(. Wertbaniabs mibcgrstknzt, . . Nachna mcu.Cilb€!te!1ung ziilasfig.
WMMU) ., 35 cket !) : lä ) "stp“ “ fi" 6946? “!!!?
Bestimmungsland
e' "ät" . ...*. . . 75 ondicherh- Cbanderna or, arikal, Mahé, Yanaon „g. .
76) Port:: al
. ao mbu » “' FMM ( «JMS... ..“. I!..- b. A oren zu S e
unfreie!) ab Bordeaux k e .
0. :adeira über Hamburg direkt 77) Réunion ........... 78) Rumänien .......... 79) Salvador über Hamburg . . 80 Samoa-Jnselu uber Bremen
re ............. 81 Sarawak (Borneo) ..... 82 St. Helena .......... 83 Ste Marie de Madagaskar 84 Schweden ...........
85) Schweiz ............ 86T Senegal ............
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87 Serbien ............ 88, Siam über BWMM 89) Sierra Leone ........ 90) Spanien mit Balearkn und Canariscbsn Inseln ....... 91) Straits-Settlemcnts :(. iibcr Brermm direkt. . . 1). über England ...... 92) Südafrikanische Republik 93) Tahiti ............. 94) Togogcbiet ..........
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95 Tonkin 96) Tripolis a. über Italicn ......... b. übcr Fraiikréicl) ........ 97) Türkei: &. (Constantinopcl über Varna . iibcr Triest ." b. Hasanbrtc 1) ÜbCk Trikst . . . über Varna. . (:. Orix im Innern: 1) Abrianvpcl über Triest iibcr Varna 2) Janina und [über Triest Jerusalem !üerVarna c]. Alcffandrctta, Lattakia, Mer- sina imd Tripoli (Syrien) iibcr Frankrsich ....... 98) Tunis: 9- Üblk Frankrcick) ........ b. iibcr Osstcrrcick) odcr Dis Schivsiz imb Italic'n: ]) Jtalimxi cl)? Pbstanstaltc'n ?) Tuncsi! (' Postanstalfsn . 99) Uruguay iibi'r Hamburg odcr Brcmcn. . .. ....... 100)Zanzibar (über Brc'msn oder Hamburg mit konischen Post- bambfcrn bis Aksu) ......
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Bemerkungen. . 5) ammtx te mu en in Pondichery in Empfang genom- men werden. 76) Weribgngabe zulässig bis 400.“ jedo nur uber Hamburg. 78 Wertbangabe bis 400 „44 und Nachnahme zulassig. 79) Nur nach bestimmten Ortcn. . 'In der Taxe sind die Ko ten für . bis Befbrderung von Colon is Pa- !) nama mcht mit einbegriffen. 80) Nur nach Apia. 82) Wertbangabe b.1000=/jé zul. - - 84) Werthan abe unbegrenzt, .Nachnabme zuläs ig. 85) Wertbangabe unbegrenzt, Nachnabms und Eilbesiellung zul. . 88) Nur nach Bangkok. Cil- bestellung zulässig. den Balearen
. 90) Postpackete na .und den Canarischen nseln werden
„nur bis Barcblona oder Cadiz be- fbrdlet, von ww aus die Benach- rtchti ung der Empfänger behind Abna me dcr Scndungcn erfolgt. 915)We'rtban_gabe b. 1000.66 zul. 94) -. iur nach Klain-Popo u. LVML. . . . 95) _Adrkssat bat die Sbndungkn
. amHai-Znori a'spbbng abzunehmen. 96) Wcrt angabe (nur über Italien) bis 800 «FH und Nach- nabmk zulässig. 4 . . 97) Wchi der Post ackete nach ., “ .Oricnm.§ uléaris en ostanstalten
in Ost-Nume ien . unter Nr. 19.
u„ !) u. 0 bei dEr Leitung iiber Triest Wcrtbangabe unbegrenzt zulässig.
02. Postpackcte nach Janina mer- bsn an das Zolkami in Santi-Qua- tanta abgeliixfcrt, wose'lbst die Ab- nahme zu ersoigkn Hat.
1) Hafcnorte: Beirut, Caiia, Candia, (Canea Cabala, Darka- nrllc'n, Dsdc-Ölgatscb, Durazzo, Gallipoli, Jncboii, Jaffa, Keras- sunbc, Laßos, Mitilinc, Prcbcsa, *.)ictimo, 9 bobus, Salonici), Sam- sun, San (Biobanni di Madita, “Sanji-Qnarmita, Scib ((C-bibb), Smyrna, Trabczunt, Valbna, Barbi.
98! 1) 1. Ztalicnische'“ ostanstaitbn: zlb., 1790 (5302110116 (la («550 cita), Sousse: “ lb., 1). (Sitia) n. Tunis. Wcrtbangabk bis d 800 „(ck xm!) Zikachitabmc zulässig.
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Deutscher Reichs-Anzeiger
öniglicl) Preußischer S
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Alle pvjt-Injtalten nehmen Bestellung an;
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlith 4 „M 50 ..Z.
für Bern:; außer den Pon-Inßalten aus) die Expedition
Einzelne Nummern koßen 25 „3.
Ü! Rs., Wilhelmstraße Nr. 32.
und
mats - Anzeiger.
*; Insertion-prei- für den dimm eiuer xrmzeu: 30 45. !! !! Inserate nimmt an: dix Königliche Expedition
des Deutschen Relaxs-Quzeiget! und Miglia) preußischen Staats-queig-r- Berlin ZW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Diensmg, den 3. Juli, Abends.
1894.
„M 154.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem evangelischen Paé'tor Pannenborg:Viötor zu Emden und dem Krimina:Polizci:Jnspcktor Kallmcicr zu Cassel dcn Rothen Adler:Orden vierter Klasse,
dem Oberst-Licutenant Löl öffcl von Löwcnsprung, ctatSmäßigcm StabSoffizicr im . Badischen Jnfantcric:Regi- ment Nr. 113, bisher Kommandeur des 1.Sec-Batail10ns, iind dem Oberst-Lieutenant z, D*chzcl zu Muskau im Kreise Rothcnburg ().-L., bisher KOMmanchr des Landwehr: Bezirks Muskau den Königlichen Kroncn-Orden dritter Klasse,
dem Stadtsekretär Boecker zu Köln den Königlichen Kronen-Ordcn vierter Klaffb, _ _ den evangelischen Lchrern Bolßc zu Bewersdorf im Kreise Landsberg a. W. und Sucker zu Hermsdorf im Kreise Glogau den Adler der Inhaber des Königlichen .HauS-Ordcns von Hohenzollern,
dcm Gerichtsdicncr Hermann Mc er bei dem Land- sqericht in Hannover das Allchcinc Ebrenzcichcn in (Gold, owrc
dcm StcucrÄlufsebcr a. D. Fcrgcr zu Quedlinburg, dem bisherigen Strandvogt Kiiblkc zu Brunsbiittelerbafcn im Kreise Süderbithmarschcn bisher u Frederik U11 Koog, dcs- solch Kreises, dem _Post!chaffncr rot!) zu ?annovsr, dqm Chansscc-Aqucbsr Ludwig Hähne zu Sartcdt im Kreise Yildcsbcim, cm Werkmeistsr Wilhelm Axmachcr zu .; beybt im Kreise Miinchen-Gladbach, dem Portier Hermann dcm Glaswacher Karl Speck)! zu Obernkirchen im Krei Rinteln, dem Schubmacbergeiellcn Ludwig Wintermcycr zn Sonnenbkrg im Landkreise Wiesbaden Und dem Fabrikarbeiter Karl Pcßold zu Eilen-
Rbdcnburg zu Harbursg, c
Abgercist:
Seine Excellenz der Staats- Utid Justiz-Ministcr [ck]“. von Schelling, nach der Provinz Westfalen.
Angekommen:
„ Seine E ccllcnz der Direktor der Königlichen Staats- Archive, Wirliche Geheime Rat!) ])1'. von Sybcl, vom
Urlaub.
Yichtamtlichez.
Deuxsches Reich.
Preußen.
Berlin, 3. Juli.
Dcr Ausschuß des Bunb cbrath S für Handel und Verkehr hielt heute eine Sißung.
Die Kommission fiir die zweite Lesung des Ent-
wurfs
cines Bürgerlichen (Hefeßbuchs
für das
Deutsche Reich soßtc in bbn Sißungcn vbm 25. bis 28. Juni der Vorschriftkn iibcr Einseßung eines
die Bcrathun Nacherbcn ( Z 1804 bis 1841)
Der § 181.5 Rechtswerhäitni
Ötelli dL-n (Grundsaß auf, daß an
fort. das a ck)-
des Vorcrbcn gegenübbr dem über den Nießbrauch ent-
bis 1822 sich er ebenden Erweiterungen _ nur innerhalb der einem Nis braucher qczoZensn Grenzen verfügen (vergl. „8 1815 verb. mit den §§ 958, 976, 983 deß- Entw. 11). Soweit der Vorerbe nach den §§ 1815 bis 1824 ohne Ein- willi ung des NachUben wirksam verfügen kann, ist dicser glei wohl dem Vorcrbcn gegenüber verpflichtet, seine Ein- willigung odcr Genehmigung zu der Verfügung in öffentlich beglaubigter Form zu crthcilen (“ „1828 Abs. 3, § 1831). Beruft fick) der Vorcrbk, der eine erfüguiig ohne die Ein- willigung des Nacherben vornehmen will, Einem Dritten ge en- über darauf, daß die Verfügung zm: ordmungswäßigcn er- waltung der Erb! aft erforderlich sei, so hat er auf Verlangen des Dritten die inmiU'igung dcs Nachexrben beizubringen (§ 1823 Abs. 1 Saß 2).
Man war einverstanden, daß dcr Vorerbe durch den Entwurf in dcr Veriiigungsfreihcit zu sehr beschränkt werde, undhbafsz-im Gegensatze hierzu von dem Grundsaß aus- zugc M N.:
Verfügungen dcs Vorerben Tibor die zu der Erbschaft gc- höre'ndcn Gegenstände sind auch dem Nacherben gegenüber wirksam, „
Dagegen ergaben sich Mcinungsverschiedenheiten über die von diesem (Hrnndsaßc zu machenden AUSnahmen, namentlich nach der Richtung bin, ob neben den unent eltlichen Ver- fügungen und den Verfiigun en über Grundßücke auch die Verfügungen über Re te an rundstückcn und über Forde- run_ 011, welche auf Zin cn ausstehen, ciner Beschränkun unter- worLen werdcn iolltcn. Die Mehrheit entschied ich da ür, den ?ngnxxmmencn Grundsaß durch folgende Vo christen zu be-
ran en: AUSgenommen sind unentgeltliche Verfügungen, sowie
erben die Vorschriften sprc'chcnbc Anwendung finden, Vorschriften der §§ 1816 ff. ist dieser Grundsay jedoch nach vcrschiedcnen Richtimgen bin durchbrochen. Dcr Rc clung des Entwurfs (ze cm'ibcr wnrde befürwortet, das Zniiitut der Nacherbschaft ni ! auf der Grundlage des Nieß- brauchs, sondern selbständig von dem Gesichtßpunkt aus zu gestalten, das; der Vorcrbc, wcnn auch1zcitlich'beLchränkt durch dcm Hofbuchhändlcr Scriba zu Meß dcn Königlichen die Rock)!“ "des NUMWM- dochzU1UWstxUÜUW Lk Erbc'und Kroncn-Orbcn Vierter Klasse ZU vcrlmhen. dcr Eigenthunier dcr Erbschaftsm. DW Kommission tratdixsem
„ Vorschlage bei. Im cmzclnen wurdcn sodann auf dieser
Grundlage folgende Beschlüsse gefaßt:
]) Dcr Vorcrbc hat dem Nachcrbcn auf Verlangen cin Verzeicbniß der zu der Erbschaft gehörenden Gégcn- stände mitzutheilcn. Das Verzeichnis; in mit der Angabe des Tages der Aufnahme zu vcrschcn und von dem Vorerbkn zu unterzeichnen. Dcr Vorcrbe hat auf Verlangcn den Nach- crbcn zur Mitwirkung bei der Aufnahme zuzulassen. Dcr Nacbcrbc kann auch fordern, da!; die Unterzeichnung öffentlich beglaubigt oder daß es durch die zuständige Behörde oder durch einen zuständigen Beamten aufgenommen werde. Die Kosten der Aufnahme und dsr Beglaubigung fallen der Erbschaft zur Last (vcrgl. „H 1815 verb. mit § 945 des Entw. 11).
Der Erbe kann den Zustand der zu der Erbschaft
cikörcndcn Sachen auf seine Kosten durch Sachverständige ?csttcllcn lassen. Das gleiche Recht steht dem Nacherben zu (vergl. § 1815 verb. mit § 944 des Entw. 11).
2) Der Vorcrbc hat bei dem Eintritte der Nachcrbfolgc dcm Nacherben die Erbschaft in dem Zustande heraus- zugeben, welcher sich bei einer während der Dauer des Rechts des Vorcrbcn bis ur Herauszgabe fortgesc tcn ordnungSmäßigcn crmaitung cr- qicbt. cr Vorerbc hat mtr fiir die cmge Sbrg: falt einzustehen, welche er in cigenen n elcgenbetten anzuwenden pflegt. Gelder, die nach den Regen einer ord- nungsmäßigcn Verwaltung dauernd anzulegen sind, darf der Vorcrbc nur nach den fur die Anlegung von Mündelgcldern qeltcnden Vo christen anlegen (ver [. § 1815 verb. mit § 946 Abs. 2, §§ 9 7, 951, 955, 900, 9 des Entw. 11).
Z) Der Nacherbc ist berechtigt, von den Vorerben Aus- kxinft über den Bestand der Erbschaft zu veriangen, wenn (Grund zu dem Verdacht einer seine Rechte erheblich ver.- lebenden übrung der Verwaltung vorliegt. ., .
4) (u einer eingehenden Erörterung fuhrte die Frage, inwieweit Verfügungen bes. Vorcr cn über die zu der Erbschaft gehorenden Gegenstände auch dem Nacherben egenübcr wirksam sein sollen. Der Entwurf (§ 1 28 Abs..1) stellt den Grundsaß auf, daß sblche Verfügungen, soweit sie das Recht des Nacherben vyreiieln oder bcinträ tigen würden, im Fall des Eintritts dcr Nacherbfo ge, vorbehaltlich 'der Bcsiimmun xn _über den ' Schuß des uten Glaubens, unwirksam smd. 18 sind jedoch Keine Einwilli ung zu xiner _solchen erfu ung in öffenili (§ 1.828 A „. 2) nicht unwirksam, wcnn fie nach den be- eglaubi ter orm ertheile. Eitivernehmen ek'tand ferner, da sonderen Vorschristen der §§ 1815 bis 1824 von dem Vor- es dem rbla er zu gestatten sei, dem Vorerben yon den be- erben ohne Einw [ligung dcs Nacherbcn vorgenommen werden chlosjenen Be chränkungen unter Einhaltung der im Z 1846
Dies iF namentlich der all, wenn die, Verxügung ür die Na erbsehaxxX auf den Ueberrest gezogenen Grenzen,»! igen Verwaltung er Erbschakx, insb? ondere efreien (vg. § 18" ). . _* * zur Berichtigung der ErbschaftssckÉsldcm erforder UTM 1823), Auch gegen den fachlichen Inka“ des §1860, w,!)nach eiu; oder wenn der Erblasser das erfügungbrecht es orerben Urtheil, das zwis en einem Voker en und einem Dritten„ erweitert hat (6 1824). Im übrigen kann der Vorerbe über einen egen den orerben als Erben gerichteteyAnsprmh "Wk
der neue AufenthaltSort des Empfängers unzweiie ait bekannt ist, und (ich am ursprünglichen wie am :!cuen Aufenthaltsort Nnfta!:e*1 der Reichs-Telegraphenverwaltung bz. der Staats- elegraphenverwaltung Bayerns odcr Württembergs befinden.
8) Offen zu bestellende Telegramme (120) oder eigenhändig zu bestellende Teiegrammc (511') smd nach den mit (110) hz, (Uk) bezeichneten Ländern zulässig.
9) Im Verkehr inner ald Deutschlands kann die Vergütung iür Wciterbeiördcrung durch Eilboten ()(?) (Eilbotc bezahlt) ohne Rücksicht auf die Ent ernung mit 40 Pf. für jedes Telegramm durch den Aufgeber vorausbezahlt werden; finde: die Vorausbezablung nicht statt, so werden die billigst bedungenen, wirklichen Votenlöbne vom Empfänger “eingezogen. Die Kosicn fiir die Weiterbefördenmg der Telegramme im Auslande hat der Empfänger zu tragen. Für Telegramme mit Empianaöauze! e nach dem Auslande kann der Absender einen Betrag zur Deckung der Austagm hinterlegen. Der Vermerk (Lil') bringt in diesem „ Ue dic Empfangsanzeige mit sich, das Zeichen (08) ist daher nicht erforderlich.
10) Die Zeichen (l)) (Kk) ('1'0) 11.1. 117. (vgl. 3-8) zählen als je 1 Wort und sind vor der Aufschrift in Klammern mode“.“- zuichreiben. Wenn diese vereinbarten eichen in den bezüglichen Telegramxnen *nicht zur Atzwenbnng kommen, so müssen die gleich- bedeutenden Ausbtücke in sranzbs is er Sprache hierfür geseyt werden, sofern in dem betrexjendcn Bestimmungslande nicht die deutiche
Sprache gebräuchlich ist. ' 11) Die Gebühr für jede einzelne Vervielfältigung emeö Telegramms beträgt “ür je 100 Wörter oder einen Theil
derielben 40 Pf. Das Telegramm wird, aUe Aufschriften eingerechnet, als ein einziges Telegramm :axirt. Im Verkehr mit Amer! r (: sind zu vervielfältigende Telegramme unzulässig.
12) Eine Quinung über enlrichtede Gebühren wird gegen Zahlung von 20 Pi. ende!!!-
13) Für jedes Telegramm, welches einem Belegrammbesteller oder Landbrieiträgur zur Beförderung an dab
Telearavbenamt mitaeaeben wird, kommen 10 Ps. zur Erhebuna.
13. Die Wortlän e ist fcsigc eßt auf „ Wort" ]0Buchstabcn odch iffsrn im3 Mehr mxt: “FZZ
Cap=Verdische Inseln (])) (19.0) (1414): St. Vincknt, Insel San Tbiagb, Jnscl Chile (19.0) .................. China und Corea (0 913 Amur) (110) * M): Macao .............. übrigc Anstalten. . ._ .......... _. . Cochinrhiua (U18 Busbirc, Moulincm) (120) (1113) ................. j !! Columbicu, Rchblik (ck19. Galbcston) (110): Busnabcntura ................ Übrige Ansiaiiln ............... Costa Rica (KG) Ecuador (x'ju Galbcsibn) (120) . . . . Gghptcn: (*.-*j-ITricst) (19.0)ckAlcxaiibrikn . . (KU)) ]. Région übngcAnstaiten . ]]. chibn .................. ; Suakim (913 Kabcl SUCz-Suakim) , Guatemala (120): San Jose ....... * übrige Anstalten ............... " ouduras (110)
burg im Kri-ifc Delißsck) das Allgemeine Ehrenzeichen zu
Vorbemerkungen. 1) Als Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm werden erhoben: im Verkevr mit Groß- verleihen.
britannien und Irland 86 Pf., im übrigen Verkehr 50 Ps. (Für StavaeXegramme beträgt die Worttaxe 3 Pf., die Mindestgebühr 80 Ps.) Die Telegrammgebühren sind im Voraus zu entrichten. Durch b nicht tbeilbare ?Zfennigbenäge sin_d bis auf solche zu erhöhen. Soweii im Verkehr mit dem Auslande mehrere Beförderungswege fich darbieten, sind b e Gebührensäxe für den billigsten bz. gebräuchlichsten Weg berechnet. Die Süße für andere W e Md bei den Telegraphenanßalten zu erfragen.
2) 11nterfcheidungßzeichem Bindestriche, Ap rophe und das Zeichen für den Absatz werden nicht gezählt; Punkte, Kommas
Und Bru 'che zur Bildung von ahlen bum gelten als je 1 i er, chsM3) 'Für dringende T?Mgramme , nd), d. !? solche, welche bei dsr Beförderung und Bestellung den Vorrang vor
)(D e den übrigen Privattelegrammen haben, kommt die MaM Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms zur Erhebung. Nack) weichen
Länd rn drin ende Tel mme zulässig sind ist im Tarif durch (1))“ angedeutet. ' ' e 2) Für WWox-audzubeza ,lende Antwortk-Lelegramm (“Kl“) (Antwort bezahlt) wird die Gebühr eines gewöhnlichen
Telegramm?! von 10 Wörtern berechnet. d eine dringende Antwort verlangt, (o ist (ZW) zu sexen. Soll eine andere Wortzabl vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, 3. B. (R1) 16 Wörter). Die Vorausbezahlung dar! die Gebühr eines Telegramm?- beliebiger Art von 80 Wörtern für denselben Weg nicht überschreiten, audgenomm-xn im Falle des Verlangens der Wiederholung
“nes voran (? a nen Tel amms. ' " gx)???“ die Jrergleichung eines Megrammk (?(?) (Vergleichung) ist ein Viertel der Gebühr für das gewöhnliche
M12 ramm von lei er Wortzahl zu entrichten. ' g 6) Fürchdie Empfangsanzeige (('-“U) (Empfangsanzeige) ist die Gebühr eines auf demselben Wege zu befördernden
ewö nl“ en Tel amms von 10 Wörtern zu entrichten (vgl. auch Punk: 9). g h“ lch 7) FF: die Nachsendung eines Telegramm! (178) (Nachzusenden) - innerhalb des europäischen Vorschüftenösereichs
zuläjfig _ wird die volle Gebühr vom Empsän er einaexo en. Das Nacbienden findet auch ohne besonderes Verlanaen statt, sofern
13. Die Worilän e ist fcstgkßßt auf ' 10 Buckystaben Ode 3 iffcrn im Bsrkcbr tmi:
AfrikmSüd- ' (]))(120)(b11)),ang.cngl.Kol.: Durban in Natal (östl. odor W(stl. Weg). Belichuanaland: Anstalten d. Iritis]; 8001.13
Ikric'an (Jom .- Übrige AFK in (ata! u. Bets uanaianb, isrncr .ap-Kolonie (mit Wc t-Griquxt- land) Oranje-Freitaat u. üb-Airik. chublik(TranSbaa (östlichcr odkr west- licher Wkg) ........... _ .....
Afrika, Ostküste (Östlichcr_ W09) (110)
(M])), ausgcnommcn Cngl1schk Kolonicn: Fffaibfcky Ost " "k
eu - am a .............. Lqmu, Malindi und Witu ......... Maffaua ................... Mauritius .................. _
Mozamb. u.Lburenc)o-Marques(Delagoa- Bai ) Obbck ..................... S€ychcUcn ...... _ ............ Zanzibar u. Mombafia ...........
Afrika. Westküste (westliche'r Weg) » , '
. Accra an der Goldküste ........... 7 uvana,Brit1sch=(Uja Key Wcst,Jamatca)
Belgien ([ck) (120) (11113) .......... . übri € Anstalten an der Goldküste . . . . 8 (R0) ............... . ......
Bosnien-Her : owina (])) (110) (11113) . . 5, tburst (Senegambien) .......... 5,90 Guyang, Franz.- (*.-13 St. Vincent ober
Vulgarieuu.Z3-anelien(]))(KGAL) * Bonny u. Bras; (Nigcrdelta) . . . . . . . 9-55 Tenextffa) ......... Q. . . . . . (. . .
Dänemark (])) (110) (1413) ......... _;10 Deutsches Togo-Gebiet(xijuEnglCaiicrn Z Guyana, Nieder!.= (718 KM WEY (110)
aukreich (])) (19.0) (U)") ........ “(12 Kabel, St. Vincknt (120) (1413) . . . . 860 Judiezi (vis. Bysbire)'(K-0) (11413): 5.r1t11„ch- ibraltar ................... _;25 Kamerun (713 Engl. Eastkrn Kabel, St. Indicnbnd Kaschmrr ............
Griechenland (])) (120 (M) ....... “ Vincknt) (R0) (UT)) .......... 10J10 Birma
Großbritannien und rlaud ....... Lagos (Sklavenküste) ............ 8!75 Ceylon .................
Italien (])) (17.0 (111?) .......... Sierra Leone ....... . ........ 6:70 fthmus von Panama (120) .......
Luxemburg (])) UT)) ............ x übrige Länder !. u. 14. Afrika. Z [1an (])) (120) .............
Malta ..................... --!40 Amrum,(vjaBusbire,Moulmein)_(K0)(U17), 5175 Madeira (])) (120) (11413) '
Marokko: Tang?! (L)) (IS) -------- "“|40 Arabien (KS) (Uk): Aden,Perim U-Hedjaz 3!55 Malacca, Hasbmse 718, Busbire, Penang)
Montenegro ................. .
Yemen .................... 420 (110) (UL): Niederland (])) (110) (U?) ........ Argent. Republik (K0) ..........
5Z95 Malacca, britisch .............. Norivegeu (])) (110) (U?) ......... '
Australien (713 Busbire, PenanN: . ! crak ................. .. . . . Oesterreich-Uu art): ((D) )(120) (1417). . . Süd-Australicn (U)?) 11. West- ustralten 4099)" elebu,§8?0nÖléslangor U.Sun eiU1ong Rumänien (])) (120) (11419) .........
Victoria (30) (U?) ............ 5! Mexico ibuabua City uaymas, 10!40 Zermo ilio, Matamoros m amaulipas,
Nxsklaud (])) (Uk) europäisches u.kaukafisches
Sämeedeu (])) (120) (UL) . .“ .......
5!05 konterby, Sabinas, Saltillo, Sanz . . . SÖUÜZ (KO) (U.?) ............. Ser ]) .................
5ZZO Mexico City, Tampico u. VLM Cruz . 5|55 übrige Anstalten ............... S ni ( )d b ck) Besy en a a euun en ati en iung n «HFW (T)) (KO) . .
Durch die besonderen Verfügungen über Grundstücke, uber Rechte an Grundstücken
mit Einschluß ber Hypotheken, Grund- und Rentenschuiden und Über Forderun en, fiir welche eine Hypothek besteht. Jubicsen AUSnahmeiällen finden die Vorschriften zu Gunsten derxenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigtcn her- leiten, entsprechende AnwendunJ.
Gehört eine Hypothekxnfor erung ur Erbschaft, so steht die Kündigung und Einziehung der orderung dem Vor- crbcn zu. Der Vorcrbe kann jedoch nur verlangen, daß der Schuldner das Kapital an ihn nach Beibringung der Ein- wiiligung des Nachcrben Zahlt oder für ihn und den NaY- erben hinterlegt. Jm Fa c der Hinterlegung ist der Na : crbc dcm Vorcrben verpflichtet, m die ZerauSgabe zum Zwecke der Wiederanlcgung ein uwilligen. iese Vorschriften
cltcn auch fiir eine zur Erb!chaft gehörende (Grund- oder
?“ cntenscbuld.
Als Ersaß für „8 1822 wurde ferner die Aufnahme folgender Vorschriften *bsschloisen :
Dcr Nacherbe kann verlangen, daß der Vorcrbe die zur Erbschaft gchbrcnden anabcrpapiere, soweit deren Bereit- haltung mcht zur Berichtigun von Nachlaßverbindlichkeiten oder zur ordnungSmäÉigen erwaltung der Erbschaft er- forderlich ist, ncbsidcn rneuerungsschcinen bei einer Hinter- legungssteUc odcr bet der Reichsbank dergestalt Hinterlegt, daß der Anspruch auf HeraUSgabc nur mit Einwilligung des Nachcrben geltend gemacht werdcn kann. Den Inbaber- papieren stehen Orderpapicre gleich, die mit einem B anko- indbs amcnt versehen sind. _
er Vorerbe kann die Papiere, statt sie u hinterlegen, auf seinen Namen mit der Bestimmung umichreiben, oder in Buchs ulden des Reichs oder eines Bundesstaats um- wandeln affen, daß er Über die um eschriebenen PJiere oder die Buchforderungen nur mit ZuXtimmung des ach- erbcn verfügen kann.
Die Hinterlc ung von - apiercn, die zu den verbrauch- barcn Sachen ge ören, sowie die Hinterlegun der Yinsz RenZen- oder Gewinnanthcilscheinc kann ni t ver angt wer en.
Gehört zu der Erbsch_aft cine Buchforberung gegen das Reich oder eincn Bundesstaat, so hat auf Verlangen des Nachcrben dcr Vorerbe seine Einwilligung dazu zu ertheilen, daß in das Schuldbuck) die Beschränkun eingetragen wird, über die orderung könne nicht ohne Zutimmung des Nach- erben ver A t werden.
Im Ans lui; an den “Entwurf o l. F 1828 Abs. 8 verb. mit § 1828 Abs. 2 und F 1823, 1 1 oll andererseits dem Vorcrbchoweitk er in dcr erfüglungbe chränkt, die Verfügung aber zur erichttgung von Na aßverbindlichkeiten oder zur ordnungSmäßigcn Verwaltung er Erbschaft erforderlich i , das Recht beigelegt werden, zu vertan en daß der Nacher
___-_.
Seine Majestät der König haben AUc-rgnädigst gcrubt: dem bisherigen chationS-Sekreiär bei der Königlich dänischcn Gesandtschaft in Berlin, Baron von chcll: Nccrga ard den Königlichcn KronenOrbcn dritter Klasse, sowie
Deutsches Reich.
Seine Maicstät der Kaiser haben Allergnädigst gcrubt: den LandacricthRath Laurent in Zabcrn zum Rat!) bei dem Obcr-LandeMcrickß in Colmar, nnd __ ben ArntSrichier ],)1'. Mühlhäuser in Niederbronn zum Richter bei dem Landgericht in Zabcrn zu ernennen.
Dem Kaiserlichen Konsul von Lochr in Gala ist auf (Hrnnd dcs §1 ch (Gcscßcs vom 4. Mai 187 _ für scincn Amisbkzirk dic Ermächtignvq crthcilt morden, bürgerlich giiltige Ebeschließungcn von I)icicl)9c1i_1_gcl)örigen bor- unchmcn und die Geburten, .Hcirathcn mib Sterbefälle von !olchcn zu beurkunden.
3. Die Wortlän e ist festge etzt auf .
“*****1“;Y"*"D!o' Wox-tiänZZ'ffk!.!!Ze .Lß'Z'Yuf “ ' “ 15 Buchstabcn oder.“) iffetnim e*rkkbr mti: !
10 Buchstaben oder 8 ffcrn im " erkebr mit: Persien, ausicbl. Tcr Anstalten aix1Pkrs.Goif Pers. Golf ()'!9. Pcrsicn, thibire) (110)
(111.9) Biisbirc .............. übrige Anstalt?" ............... Peru (80) Philippinen-Juscln (1) *.*js Amur) (120): Luzon (Z).)ianila) ............. Rußland, asiatiscbcs (])) (110): ]. ngion, wcstlick) Vom “.Ncridian bon Wcrkbnc-Udinsk ............. 11. chibn, östlich bon ksmsclbcn ..... Bokbara . . ._ .............. Salvador (80): Libertad .......... übrige An taltc'n. . ., ............ Siam (918. Busbirc' Mbulmcin) (19.0). . . Singapore (yju Buibixc,P8nazig) (USU 0113) 5 Tonkin (718 Bushire, Moulmcm) (]]-0) (M) '5 Uruguay (110) . . . _ ............. 0 Vene ucla (vja Ha'jn) (110) ........ 5 Vere ni te Staatenv.Amcrika.Britisch- Ame ka (mit Bahama- u. Bermuda- Jnß.) 11. St. Pierrx-Miquelou (110): J 011) York City (sammtliche Anstalten) Babama-Jns.: New-Probidence. , . .' . Bermuda (Inscl) ............ ,. die übrigen Orte . ._ . . 1 9-4 5 Pf. bis . Westindien (110): Antigua .........
10 Barbados ...................
" Cuba, und zwar: Havana ......... ,icnfuegos .......
Santia () de Cuba. . .
übrige nstaiten . . . .
Curagao ....... _ ............ Dominica (klkinc Antillcn-Jnstl) ..... Grknada ................... Guadeloupe .............. „. . . Ha'jti-San Domingo: Möle St; Nicolas (Taz) Ha'üicn und Port au Prince . . . ubri ? Anstalten ............ Puerto KZlata und übrige Anstalten. . . . Jamaica ................... Marie-Galautc ............... Yiartiniquc .................. orto Rico ..... _ ............
c“t. Christoph (St. Kitts) ......... Ste. Croix .................. St. Lucia .................. St. Thomas .................
Deutschland (])) (R0) (1419) ........
Afrika, WlstkÜstC(WL ilichereg) ; (])) ( R0), angsnommen cne al: (UK) (1ng?- nommcn Canarisch „7170111 0. Écncgal:
Vengucla ................... Viffao und Volama . . . ., ........ Canariscbk Insel:) (7111 Cartx) ...... Gabon (Gaboon) Grand Bassum Konakry ....... _ ............ Kotonou (Pbrw novo) und Wydab. . . . Loanba .................... Mosamxbss ................. ' rincipe ................... anTbome..... ............ Senegal (713 Tcncrtffa) . ....... übrige Länder !. unter ]3. Asrika. «
Algerien und Tunis (])) (110) (UL) . . Azoren (])) (110) (UL) ...........
_-
A*Q-"WSWO
Die Nummer 29 des Reichs: (Hescßblatts, wclchc von heute ab ur AUSgabe gelangt, enthält unter ,
Nr. 185 die Verordnung, betreffend die Abänbcrun und Ergänzung der Bestimmungen über die Tagcgcldcr und uhr: kosten von Beamten der Reichs: Post: und Tclcgraphcn- verwaltung. Vom 27. Juni 1894.
Berlin W., den 2. Juli 1894.
Kaiserliches Post - ZeitungSami. cherftedt.
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Königreich Preußen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Der Direktor bbs - rovinzial-Muscums in Hannover V1“. Reimers daselbst it zum Provinzial:Konscrvator der Provinz Hannover bestellt worden.
Den Mufiklehrern wan Knorx und James Kwai!
zu t;Frcmkfurt a. M. it das Prädikat Professor beigelegt wor cn. „ Per Departements- und Krei-Z-Thierarzi 1)r. Mledorf mnKoni sber !. Pr. ist zu leich zum Vetermär-Affe or des KM!!!" en ** edizinal-Kollgegiums der Provinz Ostpreußen ernannt worden.
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Neu-(Calcdonien ............... Neu-Süd-Wales ............... Neu-Secland (120) ............. Ta8mania .................. Queensland ............. ". . . . Bolivien (30) .............. .. . Borneo (Brit.): Ins . Labuan ( 918 Bus hire, Muang) Brasilien (])) 11413): Pernambuco ( ecife) ............ ubrige Anitas en ......... . .....
können.
9:45 Nicaragua (110): San Juan del Sur . . - zur ordnungsmä
6TZ5 übrige Anstalten ....... ....... ! Niederl. udien (via Busbire, Penang) 060! (9.0) U17): Java ............ ! übrige Inseln ................ 65 415 HOH
)- VVVVODOVQOWWQVOOVWÖUWOOd-“bldtL-“U
1
Tri? ?YTJW!) ( ) ** o .......... Türkei, außgesch[.OZt-RumelienEBulgarien) (])) (17.0) (U17) ...............
- ., - - dic ur Erbchat gehörenden Gegenstände ohne die Einwilli an über nen der Nacherbfolge untexliegende'n „ 62.7333“..W!!9.chck83 (!...): : :: i!! LZ!.F!§FY!!ZLÉ!É"Id.“?! :: :: :: ::: 10 » ... zNacherien !- abgesehen von einigen aus den §§ 81) für und gegen den Nacherben :...-rt, sofernJF "'
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags-Anstalt, Berlin ZW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Verlag der Königlichen Expedition des Deutschen Reichs- und Kgl. Preuß. Staats-Anzeigers (Scholz).