1894 / 161 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Jul 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Die LandmirJ * klammer kann ein Mit lied, gegen

ein richts" (hafiStrafverfahrm eröffnet w rd, bis nach

Fluß elden von seiner Stellung vorläufi? mtheben.

diesen Beschluß find wenigstens zwei D ttheile der

timmen erforderlich.

en die Bestblü e der Landwirthsckxaftjkammer steht

den Be die B chwerde an den Provinzialrath zu,

def'en En eidun endgultig ist. Die Beschwerde hat keine au-Fchiebende Wir ng. &

13. Alle drei Jahre wählt Lie LandwirthsLaftskanimer einen Vorstsenden und dessen Stellvertretxr. . ie e bilden mit mindestens drei weiteren gewählten Mitgliedern den Vorstand. Für diese' weiteren Mitglieder. werden für Falie ihrer dauernden oder vorübergehenden Verhinderung Stellvertreter „gewählt. Ihre Za [ und die Reihenfolge der Einberufung im Ver- treiungs alle ist durch die Saßungen festzuseßen.

§ 14. , Die Landwirthschaftskammern sind berechtigt, sich bis Zu einem Zehntel ihrer Mitgliederzahl durch Zuwahl von Sa - verständigen und um die Landwirtbschaft verdienten §1Tézersonen zu ergänzen. Denselben stehtdas Recht zu, an den Sißungen mit berathender Stimme theilzunehmen.

H 15. _

Die Landwirthschaftskammer ist berechti t einzelne Aus- schüsse aus ihrer Mitte zu bilden und mit efonderen, regel: mäß: en oder vorübergehenden Aufgaben zu betrauen. Diese Aus Züßebaben ihrerseits das Recht, sich bis zu einer 'von der an wirthschaftskammer festzuseßenden Fahl.“ durch NFM- mit lieder der Kammer zu ergänzen. Sie f_a en ihrs Beschlusse selbiztändig; dieselben sind aber, soweit die Landwxrthschafts- kammer den Ausschüssen nicht bestimmte selbständige Aufgaben ugewiesen bat, der Landwirthschaftskammer oder dem Vor- tande zur Bestätigung vorzulegen.

§“16,

Die Mitglieder versehen ihr Amt unxntZeltlich. Doch kann ihnen eine den baaren Auslagen fiir die Heilnahme an den Sisun en entsprechende Entschädigung durch _Beschiuß der LandwirthsZaftskammer gewährt _werden," auch ist, bei Aus: Führung besonderer Aufträge die Gewahrung ciner Ent:

chädigung zulässig.

Der (Geschäfts ang der Landwirthschaftskammer wird in einer von ihr festzUZeßenden und zu veroffentlichenden Geschäfts- ordnung geregelt. . _, _ '

Die Sißuanen der Landwirthschaftskammer sind, offentl1ch. Gegenstände, we che ici) nach Bestimmun, der_Landwrrthschafts: kammer zur öffentli cn Berathung ni t eignen sowie die- jenigen, welche von der Staatsregierung unter Bedmg der GeZeimhaltung mitgetheilt werden, find in geheimer Siyung zu ehandeln.

Ueber die Verhandlungen werden Protokoüe geführt, welche innerhalb vier Wochen dem Minister abschriftlich ein- zusenden sind.

Die Tage der Sißungen der Landwirthschaftskammer und des Vorstands sind rechtzeitig dem Minister und dem Ober-

räsidenten mitzut eilen. Die Vertreter der Staatsregierung smd jederzeit zum ort zu verstatten.

18.

Die der Landwirthschatskamrner für ihren _esammien GeschäftSumfang entstehenden Kdsten werden von ißr, soweit sie nicht durch anderweitige Einnahmen„ insbesondexe durch StaatSzuschüsse gedeckt werden, auf diexenigen Besißungen, welche den im § 6 iffer 1 enthaltenen Bedingungen ent- sprechen, nach dem Ma stab ihres mit Wegfal] der Thaier: bruchtheile abzurundendcn Grundsteuerreinertrags vertheilt, von den Gemeinden und Gutsbezirken auf Anweisung des Negierungs-Präsidenten erhoben und durch Vermtttclung der Krfeiks- (Steuer-) Kaffen an die Landwirthschaftskammern nd- e i“: ri.

g Sofern es sich um die Kosten solcher Einrichtungen oder Maßnahmen handelt, welche in besonders hervorrackzendem oder in besonders geringem Maße einzelnen Wahlbezir cn zu gute kommen, kann die Landwirthschaftskammer auf Antrag der Mehrheit der Vertreter der beireffendcn Bezirke eine Mehr: oder Minderbelastung din Bezirke eintreten _laffen. Derartige Beschlüsse bedürfen der enehmigung des Ministers. _

Die Beitragspflicht fiir die Landwirthschafiskammcr _ist den gemeinen öffentlichen Lasten gleichzuachten. Rückständige Beitrage werden in derselben Weise nne Gemeindeabgaben ein-

ezogen. & ' , " '

g Die Beschwerde gegen die eingeforderten Beitrage ist innerhalb zwei Wochen nach der Zahlungsaufforderung an den Vorlxtand der Landwirthscha tskammer' zu richten, der über dieselbe eschließt. Gegen den eschluß findet innerhalb zwei Wochen nach der Zustellung die Klage, in dem Bezirk der Landwirthschafiskammer Fiir die Provin Brandenburg beim BezirkSaussschuß zu Pots am, in den ezirken der iibrigen Landwirtl) chaftskammern bei dem, Bezirksausschuffe desxem en Bezirks statt, in dem die Landwxrthschafiskammer ihren hat. Gegen das Endurtheil des BezirkSansschuffes ist nur das Re tSmittel der Revision zulässig. Die Beschwerde hat keine an chiebende Wirkunß.

Wird auf (Grun des § 9 Ziffer 4 das Wahlrecht auY an Eigenthümer und Pächter von kleinerem, als dem na Zi er 1 angeJebenen Grundbesitz verliehen so muß dem- entprechend eichzeitig auch die Beitragsp icht auf die be: tr enden Be iHungen aUSgedehnt werden.

§ 19.

Die Landwirthschaftskammer hat jährlich einen Etat auf: zuil'tellen, öffentlich be annt zu machen und dem Minister vor- zu egen.

Die Umlagen dürfen ein halbes Prozent des Grund- steuerreinertra s in der Regel nicht übersteigen. Nur in außerordentli en Fällen kann mit Genehmigung des Ministers eine Erhöhung vorgenommen werden. Ihr Kaffen- und Jeckznungswesen ordnen die Landwirthfchaftskammern selbst- an ig.

20. Die LandwirthschYFskaerer hat die rechtliche Stellan -

einer Korporation. ie wird nach außen vertreten dur ihren Vorfißenden oder de en Stellvertreter. Alle Urkunden, wel e die Landwirthscha skammer vermögensre tlich ver- p i ten sollen, smd unter deren Namen von dem orftßenden v er dessen Stxllvertreter und noch einem „Mitgliedes des Vor- stands zu vollziehen. .

Die Landwirths aftskammer führt als Siegel den preußi- schen Adler mit dex ms rift: _

„Landmirthscha tskammer für . ..... “.

. Ministers.

Das ßaatli e Auffichtsrthi über die Landwirths afts- kammern, third urch den nister für Landwi chaft, Domänen und Forsten ausseübt.

§ 21.

Alljährlich einmal, und zwar bis zum" 1. Mqi, aben die Landwirt "Ya kammern _dem. Minister uber die age der Landwirt "' a t ihres Bezirks zu berichten;

Von fünf zu fünf Jahren haben sie einen umfassenden Bericht über die gesammten landwirthschaftltchen Zustände i res Bezirks an den Minister zu erstatten. Nile Berichte an die Zentralbehörden sind durch den Ober-Präsidenten vorzu:

legen. * § 22. . Auf den Antrag des Staats-Ministeriums kann eine Landwirthschaftskammer durch Köni liche Verordnung aufgelöst werden. Es sind sodann Neuwa len anzuordnen, welche innerhalb drei Monaten, vom Tage der Auflösung an, er- olgen en. Die neu gewählte Landwirtixßhaftskammer ist innerhalb echs Monaten nach erfolgter Auflo ung zu berufen. Ueber die zwischenzeitliche Geschäfsjts ührung und Ver: mögensverwaltung der Landwirthscha s ammer trifft der Minister die erforderlichen Anordnungen.

§ 23.

Bei der ersten Einrichtung werden bis zur Konstituierung

die Odiieqenheiten der Landwirthschaftskammer durch den Ober-Prä identen wahrgenommen.

, 24.

Für die Hoanollerns en Lande tritt überal], wo in diesem Geseß von rundstcuerreinertrag die Rede ist, an dessen Stelle das Grundsteuerkapital nach näherer Bestimmung des Desalei en tritt an Stelle des Ober-Präsidenten der Regierungs-Präident, des Provinzialraths der Bezirks- ausschuß, des Kreises der Ober-Amtsbezirk, des Kreistags die Amtsversammlung und an SteUe des Landraths der Ober- Amtmann.

§ 25. *-

Mit der Ausführung dieses Gcscßes ist der Minister für Landwirthschast, Domänen und Forsten beauftragt. Urkundlich unte'r Unserer Höchsteisqsnhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiege. Gegeben an Bord Meiner Yacht „Hohenzollern“, Kiel- dcn 30. Juni 1894. (11.8) Wilhelm.

Graf zu Eulenburg. von Boetticher. von Schelling. Freiherr von Berlepsck), Graf von Caprivi. Miquel. von Heyden. Thielen. Bosse. Bronsari von Schellcndorff.

&

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angclcgcnheiten.

Am Schullehrer:Sen1inar zu Prenzlau ist der Schulamts: Kandidat Gruhl als ordentlicher Seminarlehrer, und

an der Präparanden-Anstalt u Aurich der Lehrer Hannink als Zweiter Lehrer angeste t worden.

Hauptverwaltung der Staatsschuldcn.

Bekanntmachung.

Bci der heute in Gegenwari cines Notars bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr Z)? tilgenden Stamm:Aktien dcr Nicders lesisck) : ärkischcn Eisenbahn sind die in dcr An age aufgeführtcn 2484 Stiick gezogen worden.

k Ddieselbcn werden den Besißcrn mit der Aufforderung ge iin igt, _ dcn Kapitalbetrag zugleich mit den Zinsen für das 2. Halbjahr 1894 vom 15. Dezember d. I. ab gegen Quritung und Rückgabe der Aktisn sowie der dazn gehörigen Zinsscheine Reihe )( Nr. 15 bis 20 nebst An- weisun en zur Abhebunq der ?insfcheine Reihe )(] bei der Staats?chuldcn-Tilgungskasse hier clbst, Taubcnftraße 29, zu er: heben. Die Zahlung erfol t von 9 Uhr Vormitta s bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausf luß dcr Sonn: und esttczge und der le ten drei Geschäftstage jeden Monats. Die Einlösun eschie t auch bei den Regierungs-HnuptkaZen und in Fran : Hurt a. M. bei der Kreiskasse. Zu diesem wecke können die Effekten Einer dieser Kasken schon vom 15. November d. I. ab eingereicht werden, we ehe sie der Staatsschuldcn-Tilgungs- kasse zur Prüfun? vorzulegen Hat und nach erfolgter Fest: stellung die Auszah ung vom 15. De ember d. I. ab bemirkt.

Vom 1. Januar 1895 ab Hört die Verzinsung der _ ekündigten Dokumente auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Dokumente wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß _deren Verézinxung bereits mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Ber 00 ung aufgehört at.

Der etrag der etwa fehlenden, unentgeltlich abzu- liefernden Zinsscheine wird von dem zu zahlenden Kapital- betra, e zurückbehalten.

ormulare zu den Quittungen werden von den oben bezei neten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 2. Juli 1894.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von. offmann.

Die Nummer 22 der Geseß-Sammlung, welche von heute ab ur AUSgabe gelangt, enthält unter

Nr. 684 den Staatsvertra zwis en Preußen und Lübeck weßen' Herstellung eines neuen chifffa rts-Kanals wischen der El e bei Lauenburg und der Trave bei Lübeck. om 4. Juli 1893“ unter

Nr. 9685 das Gefeß, betreffend die Gewährung eines Beitrags Prenßens zu den „Kosten der Herstellun des Elbe- Trave-Kanals durch die freie und Hansestadt übeck. Vom 20. uni 1894; unter

r. 9686 das Geseß über die Landwirthschaftskammern.

Vom 30. uni 1894; und unter

Nr.. 7 das Ktrchengeseß, betre end die Abänderun der Kirchengeseße vom 22. Dezember 18 0 Geseß-Samml. 871 S. 1), vom 5, Juli 1876 (Geseß-Samm. S. 277) und vom

28. Juni 1882 (Gesih-Samml. S. ,329) über die Wahlen der Pfarrer in der evangelisMtherischen Kirche der Provinz Han- nover. Vom 18. Juni 1 uli 1894

Berlin W., den 11. Königliches eseß-Sammlungs-Amt. In Vertretung: ' Bath.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gyseßes vom 10. April1872 (Geseß-Samml, S. 357) sind bekannt gemacht

1) das Allerhöchste iYrivilegium vom 12. März 1894 zur AuSgabe auf de"n_Ink)aber lauten er Hyyothekenpfandbriefe für die Rheinisch- Wesifaitsche Bodenkreditbank zu Köln am Rhein durch das Amtsblatt der Yul lickTUYZYegierung zu Köln Nr. 26 S. 295, auSgegeben am

. un ; » *

2) das am 19. März 1894 Allerböcbst vollzogene Statut für die Entwasserungsgenossenschaft Spangdahlem im Kreise WittliY durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 20 . 157, ausge eben am 18. Mai 1894;

, 3 das am 19. März 1894 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwäfferun Sgenossenscbaft 111 zu Wawern im Kreise Prüm durch das Amts [att der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 20 S. 159, ausgegeben am 18. Mat1894;

' 4) das am 19. März 1894 Alierböchst vollzogene Statut für die Entwasserungsgenoffenschaft zu Rittersdorf im Kreise Bitburg dureh das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 21 S. 181, aUSJLgeben am 25. Mai 1894; *

5) das am 19. März 1894 Allerhöcbst bollzogene Siatut für die Entwasserungßgenossenscbaft zu Maßen im Kreise Bitburg durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 21 S. 183, aus- gegeben am 25. Mai 1894;

. 6)„das am 13. April 1894 Allerböchst voiizogene Statut für die Wisch-KurzsnnioorenDampf-EntwässeruanenoffensWst zn Kurzen- moox tm Kreisx Pinneberg durch das mtsblatt der Könileen YFLerung zu Schleswig Nr. 23 S. 269, ausgegeben am 26. ai

, 7) der Lllierbiichste Erlaß vom 9. Mai 1894, betreffend die Ver- leihung des EntctgnungSrchts sowie des Rechts zur Cbauffeegcld- erhebung an den Kreis Fischbausen für die von ihm zu bauende Cbanssxe von Nadrau nach Mollehnen, durch das Amtsblatt der KöniLthckyerFZFngerung zu Königsberg Nr. 25 S. 197, ausgegeben am . „cum . .

Yichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 11. Juli.

Ihre Majestätcn der Kaiser und die Kaiserin.

habsn vorgestern Nachmitta Stalheim verlassen und sind

„über (Hudvangen gestern N end im Fjaerlands Fjord cin-

qetroffen. Die Weiterreise nach Bergsn war für heute in Nussicht genommen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bund eSraths für Handel und Verkehr und für Iustizwcsen hielten heute eine Sißung.

. Nack) Ziffer 1 der vom Bundesrath erlassenen Aus: fiihrungsbestimmungen zu dem Gesc vom 14. April d. W., betreffend die Abänderung des Zo tarifgeseßes, ist die Bc:- stimmung darüber, ob und bis zu welcher Grenze eine Mindest- qualit'a't der mit dem Anspruch auf Ertheilung von Ein: f ubrs cheinen ausgeführten Waarkn zu fordern ist, vor:“- läufichn obersten Landss:Finan behörden Überlassen.

emgemäß hat der Finanz: inister im Anschluß an dic in anderen Bundesstaaten getro'ffenen Anordnungen mittels

Verxü ung vom 5. Juli d. J. bctimmt, das; bis auf weiteres Ein uYrscheine nur für Wanken von marktgängiger Bc- schaffenhcit zu ertbeilen find. Ms marktgän igeWaarc darf auchsolche angcsYen werden„ welche mit unerbe [ichen Män ein (leicht dumpfigc eschaffenhett, Sommergeruch, mäßiger us- wuchs, geringer Besaiz mit Käfern u. s. w.) behaftet ist. Wenn Zweifel "über die marktgängige Beschaffenheit bestehen, so ist eine nähere Untersuchung dsr Waare durch Sachverständige Y.;“ veranlassen, welche von der Direktivbehörde ein für alle

cal zu bezeichnen sind.

Bei Weizen, Roggen, Hafer, Fiscnfrüchtcn, (Gerste, Raps und Rübsaat sind ctwa vorhandene emde Bestandiheile (Sand, Unkraut u. s. m,) nicht zu beanstanden, sofern sie nicht mehr als zwei Gewichtsprozente dex Waare UUSmachen. Für der-

leichen Waaren mit einem höheren Prozentsaß von Unreinig- eit sind Einfuhrscheine nicht u ertheilen.

In Bezug auf die BLYYaffenheit der Mühlenfabrikaic finden im Übrigen die auf rund des Regulativs fiir die Gewährung einer Zollerleichterung bei der Ausfuhr von Mühlen: und Mälzereifabrikaten dieserbalb getroffenen An- ordnun en auch bei den mit dem Anspruch auf Ertbsilung von Einfuhrscheinen zur Ausfuhr anger'neldeten Mühlen- fabrikaten Anwendung.

In dem zufolge VerfiYunq vom 28. April d. I. wegen etwaiger Aenderung der 5usführungsbestimmun en zu dem (Heseß vom 14. April d. I. zu erstattenden Veri t haben die Provin ial-Steuer-Direktoren 2c. sich auch darüber zu äiFern, ob na den gemachten Erfahrungen Aenderungen in czy auf die vorstehenden Vorschriften angeZei terséeinen. Zuglxi Yat der Finanz:Minisier bestimmt, diee Berichte nicht chon zum 1. August, sondern erst zum 1. Oktobex 5. Is. zu erstatten smd und die Berichtertattung eventuell m_tt der ckFr- derten Aeußerung iiber die irkungen des bezeichneten e- seßes im allgemeinen zu verbinden ist.

Der Kaiserliche Botschafter in Paris Graf zu Münster hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Als Geschäftsträ er fungiert bis ur Rückkehr des beurlaubten Bots afts-Rgäizthsil der Zweite ekretär, Legations-Rath Graf rcd: a er).

Der General-Inspekteur der Fuß:ArtiÜerie, General- Lieutenant Edler von der P laniß hat Berlin verlassen.

von

.Heimathsrechts verabscheue;

Oesterreich - Ungarn.

Die „Wiener Ztg.“ vqm heutigen Tage ver" entli t die andelskonvention zwrschen Oesterreich-Uotiffgartcih und Rußland. _ Großbritannien und Irland.

Unterhaxisx erklärte Ystern der Parlaments- Sekretär des Au5w_artige_n Sir E. rey, es gehe aus dem im Jahre 1887 veroffentlichten Schriftwechsel betreffs Chinas hervor, daß Rußland sich verpflichxet Habe, falls die englische Beseßun von Fort Ham1lton aufhore, unter keinen Umstanden koreanisZes Genet n nehmen. _

Der bisherige esandie in Mexico Le Poor Trench ist zum Gesandten in Japan ernannt worden.

Frankreich.

Die Bureaux der Deputirtenkammer wählten estern die Komm1ssion für den (Heseßentwurf zur ekämpfun _ des Anarchismus. Zehn Mitglieder iind nach einer Me dung des „W. T. B.“ Yennde des Entwurfs, ein einziges istGegner desselben. Bei der ahlderKommissions: mitglieder waren 225 Deputirte für den (Hefe entwurf, 165 dage en. Mehrere , Mitglieder der Kommis 1011 machten ewi e Vorbehalte hinsichtlich des Ersaxes des Schwurgerichts Zurck) das Fuchtpolizeigerichß sowie hin ichtlich des Verbots der Veröffentli ung der Verhandlungen. Der Minister-Präsideni Dupur) erklärt? in dem Bureau, dem er angehört, die Regierung werde im Verein mit der Kommission die Abänderungen, die an dem Entwurf angebracht werden könnten, prüfen, damit die Kammer ihre Wünsche in vollster Kenntnis; der Sa lage äußern könne. Mehrer? dem EUWUY _egnerisch ge mnie Abgeordnete fordsrten eine Reform der o izei und Regelung des Ausweisungsreckxts mit Rücksicht auf die Anarchisten.

Die Deputirtenkammcr genehmigte „estern, nachdem die Dringlichkeit angenommen worden war, (Yin), Debatte das Abkommen Über die Abgrenzung von amerun, und feste dann die Beraihung der direkten Steuern fort.

Nach einer Meldung des „Temps“ aus Madrid ist in Iunquera cin Anarchist verhaftet worden, welchxr der Theilnahme an einem Komplot gegen den Präsidenten Casimir-Périer verdächtig ist. _ In Cannes wurde „estern der italienische Anarchist Salvagin verhaftet. - Yer in Lyon geleZIentlick) der Unruhen am 25. und 26. Juni verhaftete irektor des Journals „Peuple“ ist wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Beleidigung dcr Polizeibeamten zu sechs Monaten Gefängniß ver: urtheilt worden.

Italien.

Die Dcputirtcnkammer begann, wie „W. T. B.“ meldet, in ihrer gestrigen Siyimg die erste Lesung des Ge- schs iiber die Zwangsdomizile. DerDeputirteBonajuto beantragte die Ölbseßung des Entwurfs von der Tagesordnung, und erklärte, das; er AUSUahmegeseZL zur Regelung des es müsse vorerst die Kammer- auflösung erfolgen. (Ter Präsident ertheiltc dem Abg. Bonajuto eincn Ordnun sruf.) Die Kammer lehnte nahezu einstimmig den Antrag Fonajutois ab und nahm die General- debatte auf. Nachdem acht Redner gesprochen hatten, wurde die weitere Verhandlung auf heute vertagt.

Der Papst Empfing gestern den österreichisch-ungarischen Botschafter Grafen Nevertera, der sich auf Urlaub begiebt, und den Koadjutor des Erzbischofs von Santa Fe? de Bogota. Der Leibart des Papstes 131“. Lapponi erklärte auf eine An- frage die erüchte iiber ein Unwohlsein des Papst_es "r unbegründet. Der Papst Habe selbst unter der 33in er leßtcn Tage nicht gelitten. In nächster eit wird der Papst in der Villa Leos 117. in den vatikanichen (Härten seinen 'SOMMLMUfMiHÜlk nehmen.

Spanien.

__ Dic Dcxxntirtenkammcr crtheilte qestcrn ibr'eni Prii- ndenten ein crtrauensWtUm. Infolge dessen zog dieer sem

' Entlassungsgesuck) zuriick.

Serbien.

Wie die „Neue Freie Presse“ aus Belgradincldei, hnt der Su [ tan dem serbischen Minister-Vräftdcnien N ik_ () [ ajcinic dcn OQnanié-Ordcn erster Klasse in Brillanten verlikhen.

Bulgarien.

_ Der Prinz Ferdinand don Sachsscn-Coburg hat sich in der lcßtcn acht von Sofia nach Wien begeben. '

Nachdem die Ergebniffe der Munizipalwahlcn in Sofia veröffentlicht waren, trug die ubelndsMenge rnehrere Kandidaten auf den Schultern vor das Palais, des Prinzen Ferdinand, der eben von einem Spaziergang Zuruck- kehrte und mit lebhaften Begrüßungen emp angen wurde. Sodann begab fich die enge vdr das aus des Minister-Präsidenien Stoilow. Ein T eil der 'am- jestanien zog vor das Haus Stambulow's, as von einem itarken Polizeikordon umgeben war; die Menge verweilte daselbst während einer halben Stunde unter Pfeifen und Aus: rufen: „Nieder mit Siambulow!“

Schweden und Nortvegen.

Wie „W. T. B.“ aus Christiania berichtet, gclan te gestern im Odelsthing der Vorschlag des Konsulatsauss u es uber die Aenderung der Konsulats eseßezurBZrat ung. Ein Antrag Schweigaard, den Vor chla des Konsulqts- ausxchusses in diesem Jahre nicht zu berat en, weil er mcht gxnugend vorbereitet sei, wurde verworfen. Gegen diesen_Antrag stimmte die Linke, dafür die Rechte und die Gemaßt ten. Darauf wurden sämmtliche Paragraphen des _Ayss Uß- vcWschlags mit den Stimmen der Linken gegen dicxem en der Rechten und der Gemäßigten an enommen. Feiner na m das Odelst ing den Geseßeniqu 1": er die Arbeitxr-Unfall- ULM erung in derselben orm wie das Lagthmg an.

Asien. , Nach einer estern im aa ein elaufenen amtlichen Deyesche Lst die nach der nsel LomeokgesHndteC'x edition bei ihren NekognosUerungsRian auf keinen WidersxtJand gestoßen. „Der GesundheitSzustan er Tru pen ist gut. Djlilannk, der Haupt- [mg von Bali, einem VasaZenstaat des Su tans von Lombok, at beschlossen, eine Truppen in Stärke von 1200 Mann urch niederländi e Truppen nach Bali zurückfü ren zu lassen,

Während er selbst in der holländischen Armee ver leibt.

- ,

Nr. 274 des Kenkralblatts der Bauverwaltung“, herausgegxben im inifterium der 5 fentlichen Arbeiten, vom 11; Juli, hat folgenden Inhalt: Ge über die Wobnun - pflege m mbur . - Umstellung von “chen durcb Eisenba n- wagen. _ Zthes: Feierlichkeiten zu Ehren Prof. Schäfer's in Berlin. * Geschnftöbericht des Preu ischen" Beamtenvereins in an- FÜR] - EWetterung der (General ommission in Cassel. _ eue en e.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Hat der Vormund bei der hypothekarischen Anlegun von Mundelgsldern auf ein städtisches Grundstück unterlaffen, au Vor- legung einer gerichtlichen Wertbta ? des Grundstücks zu dringen, indem er von der Meinung aus 6 t, daß die Mündelgelder jedenfalls innerhalb der ersten Hälfte des erth zu stehen kommen, so kann er, nach einkm Uri eil des Reichsgerichts, 117. Zivilsenats, vom 12. Februar 1894, im ebiet der Preußischen Vormundschafts- ordnung nicht für den späteren Ausfall der Mündel- gelder bei der Zwangsversteigerung des Grundstücks haftbar gemacht werden, wenn er den Nachweis zu Erbringen vermag, daß die Knpt'talSanlagß, wenn das Grundstück zur Zeit derselben ordnun s- maßig „gerrc'hmch abgeschätzt worden wäre, sic? in der ersten te der gexichtlichen Taxe beinegt hätte. . . . . (,s ist dem auf Schadens- ersaß in Anspruch Éenommenen Vormunde der Rechtsbehelf nicht zu versagen, daß der (bade auch bei Beobachtung der Vorschrift des

"39 der Vdrmundschaftsordnung entstanden sein würde. Ein Grund- t'uck kann eme dergestalt zweifeliose Sichkrbeit für den Mündel bieten, daß die Aufnahme einer Taxe in *Wabrbeit nur (1123 eme überflüssige Förmlicbkeit erscheinen würde. Tritt in einem solchen Fall infolge ungünstiger Konjunktuan dcnnock) em Ausfali (zm Kapital ein, so wird fick) der Vormund von dsr Ver- antwvrtlichkeit dem Mündel gegenüber durch den Nachweis frei machen können, daß die Kapitalsaniage, wenn das Grundstück zur Zeit der- selbsn ordnungSmäßig abgeschä t wordsn wäre, fich als völlig sicher ergeben Haben würde. In die em Fali müßic angenommen werden, daß es an einem ursächlichen Zusammenhang zwischen der Zuwider- handlung gegen den § 39 der Vormundschaftsordnung Vom 5. Juli 1875 und dem Schaden des Mündels gebräcbc.“ (295/93.)

__ Nach § 50 dss Strafgeseßbuchs find, wenn das Gese die Straibarkeit einer Handlung nach den persönlichen („igen- schaften oder Verhältnissen desj-Znigen, welchcr dieselbe egangen bat, erhöht oder bermindert, diese bssonderen Tbaiumstände dem Thäter oder dsmjentgen Theilnehmcr (Mittbäter, Anstifter, Gehilfen) zuzu- rechnen, bei welchem sie vorliegen. In Bezu auf diese Bestimmnng haben dic_ vereinigten Strafgsenate dss Renbs ericbts durch Beicbluß _ vom 18. April 1894 den Rechtsßaiz außgesprochen: 'Die BegriffStnErkmale der GeWerbe- und Gewvhnheitsmäßigkeit gehören zu den persönlichen Eigenschaften odkr Verhältnissen, welcbe nach § 50 Str.-G.-V. nur demisnigen Tbäter odcr Tbeilnebmer zuznrkchnen find, bei welchem fie bdr'tegen. -- In dem zu Grunde? liegenden Fal! handelte es [ich um Berbilfe zum geWerbs- und ZewobnheitSmaßi en Wucher. Der Instanzrichter hatt? den Angeklagten wegen ?Zei hilfe hierzu verurtbeilt, obne gegen ihn die Gewerbs- und Gewohnheitsmäßigkeit festzusteklen. . UnfraYicb trage dsr Han g zur Verü bun eines bestimmten elikts den Charakter des Dauernden, Zustandlichen an fich, indem er den Wiilen des betreffenden Menschen in einer bsstimmten Richtung stetig beeinflusst?. Derselbe könne dssbalb ohne jeden Zwang als ein das Wessen und die Cbaraktereigentbümlicbkeit des Mens en bezeickynendes Moment, also als eins persönliche Eigens aft, aufgefaßt werden.. Ebenso beherrsche die Abficht, aus der fortkzeseßten Ver- übung Lines Deliktes Sins ständige Erwerbßqucl e zu mach€n, dauernd dsn Wiilcn der mit ibi: behafteten Person derart, daß die aui dieser Absicht beruhenden Einzelhandlungen als aus Liner zu- F)?)Y/FFH gewordenkn WillénÉTrickytung erließknd erschkinén . . '

Entscheidungen des Ober-Verwaltnngsgerichts.

Die Befreiung dsr Mitglieder des vormaligen hannoverschen Königshauses, des Vormaligen kurbcssischén und des vormaligen Hcrzoglich nassauischexn Fürstenhauses bon dEr Staats- einkommensteuer durch das Einkommensteuergcsey Vom 24. Juni 1891 hat, nach einsm Urtbeil des Oer-Verwaitungs ericbts, 11. Senats, vom 12. Dezember 1893, keineswegs auch eine ZZefrsiung derselben von der Kommnnal-Einkommensteuex zur Folge, Ebensowenig können sie sich auf die etwa bestimmte Kommunal-Stenerireibeit der Vormaligen reichsunmittelbaren deutschen Reichsfürsten berufen. *- Der minderjäbri 6 Prinz bon Hessen -Pl)ilippsthal- Barchfsld, Inhaber des Privat-Fmiiien-Fidsikommisses der hilipps- thaler Linisn bezog von Feincm obnfißp nns _ dem Schw Noten- bur ( alda) -- am 26. April,1892 das Gymnasium zu Goslar und Ver lie daselbst vom 1, Mai 1892 bis 31. März 1893 in einer Pension. Der Magistrat z_u Goslar zog ihn für die? edachte Zeit mit seinem ganzen Kapitalemkommen zur Gemeinde-Cin ommenxsteuer heran. Auf dieKlage des Zenfiten erachtete dxr BézirkSausschuß den Kläger nur fiir Verpflichtet, die Hälfte seines Kapitaleinkommens in Goslar zu versteuern, Weil er rend seines Aufenthalis in Goslar seinen Wohnsitz in Rotenburg nicht aufge ebczn hatte, Auf die da egen vom Kläger eingelegte Rebifion (und au? die auch Von der Bek agten ein- gele te Revision) bestätigte das Ober-Verrvaltungsgeri t die Vor- ents eidung, indem es begründend ausführte: ,Das Re tsmittel des Klägers anlangend, ist der in denRevtsion geltend gema te Gesichts- punkt keinesfalls zutreffend. Klager legt bier entWeidendes Gewicht darauf, daß die Mitglieder des vormaltg kurbesfi en Fürstenhauses

leich denen des Königlichen Hanses von der staatlichen Einkommen- euer befreit „seien, während er 111 erster Instanz die seinerseits vor- auSgese ie Steuer eiheit der vormali reichsunmittelbaren deutsxhen Reichsfursten da[) n zu verwertben su te, dqß doch die Angehörigen des ehemaligen kurbessischen Fürstenhanses nicht füglich qls Ychlecbter gestellt angesehenwerden könnten. Die eme Argnmentation ist o unan- nebmbar wie die andere. Beide rechnen nicht m1t po tiven, dem Klaqer etwa unmittelbar zur Seite tebenden Saßungen, w 8 es solcher zur Be- ründung eines besonderen nspruchs auf Steuerfreiheit bedurft hatxe, ?ondern laufen darauf hinaus, das; es immerhin billig odex acbgemaß ewesen sein würde, der einen Gruppe von Beiheiltgten m t zu ver- Lagen, was anderen zu estanden worden sei, wobei noch offene Frage leibt, ob zu GunHten aller dieser anderen das behauptete Zu eständniß in der That bestxbt. _ Abgesehen, aber auch von dieixem leisteten G6fichispunkte, ist nicht entscheidend , was das Gesetz hätte bestimmen können, viellei t aucb bestimmen folien, sondern ledi lich und aiiein, was es thai äcblich besttmxnt, und eine in diesem Öinne für ihn s rechende Sasung bat Kiager fur sich geltend zu machen nicht Emma vxrsucht, wie es denn eme Holche aucb nicbt iebt. Vollends unhaltbar tt instondere der Schlu , da? die M theder des vormaligen kurhef schen auses f on um desw [len, weil sie durch das Gesey vom 24. Juni 1891 glei den Mitgliedern des Königli en Hauses von der staatlichen Einkommensteuer befreit seien, dassel e Vorrecht in Jesus auch a_Us die kommunale Einkommen- besteuerung in Anspruch zu ne men bakéen. Auch das neueste Kom- munalab abengYev vom 14. Juli 1893 40) bekennt sich durchaus nicht zu ieser onsequenz.“ (11. 1373.) .

W mtb Wisekslkli-

An der Königlichen Technischen Hotbs seßt sich unter dem egenwärtigen Rektorat desGe Raths Professors ietschel der Lebxkßrper im [ enden ommer- Semeiter zusammen aus: 68 etatSmaßig angestellten ofefsoren bezw. selbständißen aus Staatßmitteln remunerierten D enten, 4 dozenten ezw. zur Abhaltung von Sprachstunden eckt und 144 zur Unterstüßung der Dozenten bestellten As" enten.

Zahl der Studierenden beträgt „1681; 165 find in dies Se- mester neu, 22 wieder immatrikultéxt. Von den Studierenden sind 166 Ausländer, und „zwar aus Belgien 2, Bul- arten 1, Dänemark 2, Griechenland 2, GWF ritannien 4, falten 5, Luxemburg 1, den Niederlanden 8, Norwegen 1, Oesterreich- UnKarn 10, ortugal ], Rumänien 7, Rußland 79, Schweden 3 der S wxiz 2, erbien 6, Spanien 1, den-Vereini ten Staaten vonIior - Amerika 7, Brasilien 1, Mexiko 1, Japan . Ferner nehmen 569 Hospitanten und andere Personen, welche dazu berechtiY be w. zu- ?elaffen find, am Unterricht tbeil. Zählt man hierzu die tud erenden 681), so ergiebt sich als Gesammtzabl der Hörst, Welche für das ommer-Semester 1894 Vorlesungen angenommen haben, 2250.

ule zu Berlin ! eimen

In derIulisiYung der Ver liner Gesellschaft für Erdkunde, der leßten vor Beginn der Sommerferien, die bis in den Oktober währen, nannte der Voxfißende, Geheime Regierungs-Ratl), Professor Dr. Frei- berr bon Richthofen zunächst eine Reihe der wichtigsten neueren Erscheinungen (Jus „dem Gebiete der geoerZYbischen Literatur und nzacbte die Mtttbetlun , daß die Kar - itter-Medaille in diesem Iabre derm Profeßsor von Loczi in Budapest, der als Geoid an der Expkdttwn des Grafen Bela Szechenyi in Ost-Asien thei - Xndmnten und 591: kurzem ein sehr verdienstvolles Werk über die

rgebniffe der.: Reise: veröffentlicht hat, zuerkannt werden solle. Ueber _die deutsche .chmerun-Expedition und ihre e_ograbhtschen Ergebnisie ibxach sodann Or. Fassarge. [Z“dUkch Samnilungen und mit Hilfe der Kolonialgese schaft aus- gerniiete, Expedition unter Leitung des Freiherrn von Uecbtri Vernes; im Jura V.- I. Berlin, erreichte am 8. Augui? Akaffa an der Nigermündung, am 31. August Yola am oberen Benuö. Von Land und Leuten in Adamaua und den Nachbargebieten entwarf der Vortragende ein übersichtliches Bild. Urwalder giebt es in Adamaua nirgends; nirgends eine zahlreiche Thier- welt; Von den Dickhäutern ist das Rhinoceros häufig. In der Bebolkerun unterscheiden sich zwei Gruppen: Mohammedaner und die "zahlten en Heidenstammc. Von den mohammedanischen Fulabs e_rivahnte der Vortragende, daß sie ni t zu den Negern gehören und ein fast kaukasisches Gesicht haben. n Adamaua leben no viele reine Fuiabs; ihre Verm1schunkz mii Negern it bier no nicht se :: weit porgeschrttten; Ie mehr Negerb ut in den Mis [ingen ro t, um so dunkler ist ihrs anisaxbe, um so muskulöser ihr Körperbau, krauser ibr Haar. Solche tschling€ der Fulahs sind yon den Häussa und Kanuri nicht _zu unrerscheiden. In zczhlrcichs Stamme zerfaÜen die Heiden, auch in mehrere Spracbabthetlungen. Ihr Typus ist mittelgroß und mehr brachycebbal; bxeite plumpe Nasenrücken und starke Nasenfsü el charakterisieren die Gefichtsbildung: in “eder Beziehung ein Gegen zu den Fulahs. In ihrer LebenSweise s ließen fie fich den Mohamme- danern an. Ihre Bewaffnung ist dieselbe: Speer, Pfeil und Bo en. Ob fie Wurfmesser Früher gehabt haben, ist nicht zu sagen. ie Frauen tragen Blattergü_rtel als cinzi es Bekleidunqsstuck. Die Mohammedaner'babkn Siadte und bewoßnen die fruchtbare Ebene. Die Heiden im Gebirge zahlen den Fnlabs Tribut oder [eben mit ihnen ununterbrochen in Krie . Sie sind groß in der Schmiedekunst und in der Bereitung des &alzes: ein blau- graues krystallinisches Pulver, das aus der As e gewisser Pflanzen e- wonnen wird und nach Kalisalzen Lchmeckt. ur aus der Geschicßte des chndes werden die hsutigen Ver altniffe in Adamaua verständlich. Im funfzebnten Iabrbundext smd dorthin über den Niger die Julabs ein edrun en; fie haben sich als Hirten niedergelak'sen. Zu nfang die es Ia rbunderts beginni der AufschWUng dsr u abs: von Adama, ihrem Führer, führt das Land Adamaua den ' amen. Die älteren Bewohner des Landes wurden in die Berge gedrängt. Eine Reihe von Reichen wurde 5511 den Fulabs bs kündet, in ähnlicher Weise, wie 16 heuts noch vordringen. Unter rung eines Häuptlings erobern 18 ein Land, das dann der arabische König dem Häuptling oder Statthalter znr VerwaltuanUunter der Bedingung überßiebt, einen Tribut in Vieh zu eniricbten. [:ck die? Kinder des Häuptings haben bei Hofe zu erscheinen, woselbst [sie als Zeichen ihrer Würde den Turban erhalten. Der Häuptlin ver €th das Land weiter. Man findet Hier also ein entwickeltes Le nssystém, Vasalicn taaten, wie in Europa im Mittel- alter. Wesentlich unterscheiden ck die zentral ele enen Staaten von denen an der Peripherie. Der Fulab ist nur Yolgdat und Hirte, während Handel und Industrie _ Gerberei, Färberei, Töpferei, Schmiede- kunst vor aUem-von den Kamm und ebenso von den Häuffa betrieben werden. In den chtralstaaten berarmt der Fulal) und wird abhängig von den thätigen Kanuri und .Yéxussa. In den peripheren Staaten dagegen wachsen dem Lehnsherrn die Vasallen über den Kopf. Immer- hin ist der Einfluß des Köm I Von Yola noch mächtig: sein Geleitsbrief wird überali respektiert. om Senegal ostwärts bis zum Scharl haben allen Handel die Hémffa in ihrer Hand: ein sehr intereffantes Volk. Ihr Hauptabsaßgebiet “war früher Tripolis und Tunis, die Mittelmeerbafen; durch Vermittelung der Araber gingen dorthin das Eifenbein, die Straußenfsdern und andere Produkte des Südens. Jetzt nimmt der europäische Itnport und Export seinen Weg über den Niger und Benu'é. Europaische Waaren sind billig und gelten "8? wknig; so ist_ es fiir _den Europäer tbeuer, dort zu reisen. 'Das Saz wax früher em Wichtiges éandelßprodukt der Kanuri, das sie aus der Waste brachten ; je t ist S9 3 ein Hauptbandelöartikel derNigercompagnie. Für den ganzen üden ist Adamaua das Hauptgebist des Sklaben- handels; die Europaer Werden deshalb in ihrem Bemühen, diessn andel zu unterdrücken, ernste Kämxfe mit den ulabs zu be teben aben. Die meiste Aussicht auf ene wirthscha liche Entwi elung haben die Hsu a, denen gegenüber der Fulab verarmt, und denen die Kanuri figb as imilieren, denn jeder Kanuri spricht die Häuffa-, kein Häuffa die Kanurisprache. Für die Kultivierung des Landes ist es darum von großer * edeutung, ob der äuffa die europäische Kultur Voll und ganz annehmen wird. damaua ist überwiegend Gebirgsland; nur zweiGebiete estaiten größere Staaten- bildun en, Garua und Marua. Marua soll 0000Emwobner haben; dort i der größte _Tauschmarkt, blüht die Pferdezucht; ganzAdamaua wird von dort mit Pferden versorgt. In den übrigen Gebieten wohnen Vasallen von Yola, deffen Hauptstärke seine Reiterei ist. Auch Garua, das reiberr von Uechtri und ])r. Passat e zweimal besuchten, ist von ola abhängig; künst ic? wird es durch ßen Sultan von Yola niederge alten. Garuas Lage is eine sehr ünstige, mehrere Karawanenira xn kreuzen hier. Wenn die Ei e u t des Sultans von Yola ese,tigt sein wird, so muß Garuas e eutun noch mkbr wachsen und dieser Platz der wichtigste Handelspunkt wer en.

Den zweiten Vortrag des Abends'bielt Professor 1)r.S wein- !urtb, der über seine le te Reise mit Dr.MaxS oeller n Nord-Abessinien' beri tete. In der „(1010an Dübrsu“, von der eine ausführliche Karte des [UZk-it-UW hFoocöJkafioo müjkars von dem Genera! Ferero im Maßstabe von 1 : vorlag, ist Pro ot Schweinfurtb schon früher zweimal (Lewesxn. Von der dritirn,

131". Max Schoellex au erüsteten xpedition hat der Vortragende Sammlungen und eine elbe botograybis Aufnahmen MÜYÜWÖT. Wenn man Höhen von 1000 u erreicht t findet man ie Ge- bange in Nordabefsinien bewach en mit milie! roßen Bäumen imd dichtem Buschwerk. Man trifft dort wilde ran eng e uiid wild wachsend die merkwürdi ten ftan n, die in ypten s , . -

Zeit in Kultur stehen, an kl ne itronen. es Vorkommen! wilder Zikronen bat s on G. UFH ge _ Schweinfurtb bat aux einer letzten se , daß Orangen wie itronen dort in ' _ - __ die einander, ausschließen,.- wild wachfenx von 750-1' _ ck die kieinen Zitronen, von 1600 bis 1900 w Orangen. Ihre Wik -