„iveder bestimmte Zeit oder unteereftseßung bestimmter Kündi- ann
auf gewährt. ,
u für die leßkeren kann die Kündi ung beiderseits oder auch JMFH auf bestimmte Zeit ausixescblo en- werden (vergl. indessen ZÖie sonstigen all meinen Normen für Gewährung kündbarer bypotbekarisYr Dark en wird der Aufsichtöratb „festseven.
22. ie- unkündbaren bypotbekarischen Darlehen und „ enigeu kündbaren b pothekariscben „Darlehen, für Evel ie Bank den Ausschlux der Kündtgun fur eine bestimnite
eit vereinbart bai, werden in Los enden F [Len außnabmsweise 121th der Bank kündbar, so_weit ie elbe ni "t in dem betreffenden Darlehenöantrag ünstigere Vextimmungen ausdrucklich zugestanden hat: a. wenn d e vom Scipuldner vertragßmä tg zu [ei tenden Zablungen “und [Kosten nicht innerhalb zwei onaten na dcm
äUi eitstermin an die Bank abgeführt worden sind; ,
. wenn“ der verpfändete, Grundbesih oder ein Theil desselben ur Sequefiration oder Subbaftation gebraxht oder Web. mzr ein des- allsiges Verfahren eingeleitet, oder wenn die Rechthultigkeit oder der Nein der bestellten Hypotheken Von dem Eigentbumer des Pfand- grunJftücks bestritten wird; * _
i 0. wenn der Schuldner in Konkurs verfallt oder die Zahlungen e n tellt' “ , s (1. ,wenn durch irgend welche Ursache der Wertb_des bypotbekari- schen Unterpfands im Vergleich gegen den bei Gewa rung des „Dar- lebens ge'cbäßten Werth fo gesunken ist, daß der ni "t amorti ierte be w. zurückbezahlte Theil des Darlehens nicht mehr genugend ge chert eriDÖeint. Verminderung des Werth der Verpfandeten Grundiucke, insofern derselben «kein unwirthfcyaftlickyes Verfahren _ des Be- sißers zu Grunde [iegZZé ingletchen solehe AbverayZerun en, deren Unschädlichkeit nach aßgabe der bestebexiden geseßlt cn , e- 'ftimm-ungen von der zuständigen Behörde bescheinigt wird, berechtigen die Bank zur Kündigung des ge ebenen Darlehens nur M dem Beira e, welcher in dem Werthe der ver leibenden Substanz des"Pf'andobje ts nicht mehr seine statutenmäßige Deckung findet, zur Kundigunkz des esammten Darlehens aber nur dann, weiin der "Fedeckt ble bende etrag desselben nicht den geringsten Saß einer zula sigen Darlehens- bewiaigung' erreicht; . ' "
6. wenn das Unterpfand theilweise veratzßert oder unter mehrere Ei enthümer getbeilt und nicht wegetx Regulierung der Hypothek em Ab ommen mit der Bank getroffen_wird; * _ ,
1". wenn der Schuldner verpfandete Gegenstande nicht, nach den vom Aufsichtßratb iestgeseizten Normen oder nacb den speziellen Be- stimmungen des Darlehensvertrags ??Jen Feuerßgefahr ver chsrt, wenn er die T['Ftsuerverficherung ablaufen a t oder durch Hand ungen bezw. ixtbtedrlta ungen den unveränderten Fortbestand der Versicherung ge- a r e .
Wenn diese Außnabmebestimmungen zur Anwendung gebrczcbt werden, so muß in den Fällen unter (1 und 6 eine dreimonatliche Kündigung vorhergehen. ' , '
§ 23. Bei kündbaren Darlehen wird das qusgelrehene Kapital !ofort einforderbar, soweit nicht,seiiens der Batik in dem betreffendén Oarlebenöantrage günstigere Bestmzmungen aysdrucklich zugestanden find:
a. wenn die Zinsen nicht spatestens vierzehn Tage nach Verfall entrichtet werden; '
1). wenn der S uldner es unterlYsen hat, Von emer" Ver- äußerung verpfändeter mmobilisn dir an*." innerhalb der nachsten vierzehn Tage Anzeige zu machen; „ „
0. wenn der Schuldner verpfandete Gcgenstande nicht nach drn vom Aufsichtsratbe festxéefetzten Normen oder nacb den speziellen Bestimmungen des Dar ebensvertrags gegen Feuersgefabr versichert,
andlungen ersicberung
Wenn er die Feuerversicherung „ablaufen laßt oder durch be w. Unterla ungen den unveranderten Fortbestand der geiäbrdei.
Titel 17. AuSgabe von Hypotheken-Pfandbriefen.
24. Die Gesellschaft giebt bis zur Höhe dxr ibr zustehenden, emä "§ 3 Ziffer 1 und 2 erworbenen bypotbckarischcn oder Grund- chu1dforderungen, insoweit sie den Vorschriften drs F. 11 entsprechen,
innerhalb der in § 4 angegebsnen Grenzen verzinsliche Hypotheken- . Pfandbriefe aus. '
Der Gesammtbetra der ausgegebenen Hypothekcn-Pfandbriefemuß in Höhe des Nennrvert s jederzeit durch Hypqtbeken dder Grund- schulden Von mindestsns [eicher Höhe und ileiche1ii ZmIerirag ge- deckt sein und zwar minde ens zur Halit? durä; unkundbare „(Amor- tisationE-Z Forderungen. Bci Vorzeitiger Rückzahlung unkundbarer Forderungen dürfen an Stelle derselben bis zum Ablaufs dsr plan- mäßigen Tilgungsperiode kündbarc Hypoibeken und Grundschulden, oder solche mit festen Rückzablungsterminen zur Deckung benußt Werden.
Die AuSgabe von Hypotheken- fandbriefen, dercn Eiylösungs- wertb den Nennwertb übersteigt (Zus lagsbypotk)eken-Pfandbriefcn), ist nicht gestattet. _ "
Die Hypotheken-Pfandbricfe sind seitens der Inhaber unkundbar, seitens der Bank entweder jederzeit, oder erst nach Voraus- bestimmter, zehn Jahre keinksfalis überstetgrndcr Frist kündbar, oder durch planmäßige, auf dem Wege der Vcrloosung odc'r des Rückkaufs zu bestimmende Tilgunß1 rückzahlbar. Auel; in le terem Fal] ist die Bank längxicns nach' blauf Von zehn Jahren nach us abe der ypotbckcn-Pfand ricse zu einst früheren Kündigung und Rü zahlung erecbtigt. Diese Bedingungen sind im Hypotheken- Pfandbrief zum Ausdruck zu bringkn. Auf das Recht der Kündigung innerhalb der obengenannten Grenze darf die Bank nur insoweit ver- zichten, als ihr gegenüber die Kündbarkeit der zur Unteriage dienendsn Hypotheken und GrundsÖuldforderungen ausgeschlossen ist.
§_ 25. Die Hypothrken-Pfandbriefe werdsn nacb dcm Schema 13 auögletigt. .
enselben werden Zinskuxons nach Schema 1" für [e zehn Jahre und Talons nach Schema (1 eige ebsn.
§ 26. Die ypotbekcn-Pfand riefe lauten auf den Inhaber und werden mit dem akfimile der Uuicrscbrifi dcs'Vor ißendcn des Auf-
1chtSratbs oder dessen Sterertreters und mti re txZgültiger Unter- chrift des Vorstandes Versehen.
Stücke unter 100 „ck werden nicht aus;]egébexi.
Den Hypotheken-Pfandbriefen können Ueberscßungßn in fremdrn Sprachen beigefü t werden.
Auf jedem ypotbeken-Pfandbricf ist bei der Emission seitens des Justiziars der Bank oder Links andern Vom Aufsichtsratb hiermit zu betrauenden Beamten z“u bescheinigen, das; die vorschriftsmäßige Sicherheit nach den Bestimmun en des Statuts vorhanden ist.
§ 27. Kein Hypotheken-Pizandbrief darf ausßegeben wsrden, der nicht zUVor durch der Bank zustebknde bypotbe schreibungen oder Grundschuldbriefe gedeckt ist.
Wird sine als Unterla e dienende bypoibekarisckyeSchuldberscbreibung oder ein Grundsckouldbrie durch Amortisation, Rückzahlung oder in anderer Weise ganz oder theilweise getil t, so muß disselbe bezw. der- selbe durch Hypotheken oder Grundschu dforderungen erse t werden, oder es muß mindestens eine gleich, große Summe von ypotheken- Pfändbriefen aus dem Verkehr ezogen werden. ,
. Die pünktliche Za lung yon Kapital „und Zinsen der Hypotheken-Pfandbrieie wird gewährleistet durch die Ansprüche der Bank ,aus den hypothekarisch gesuberten Schuldversckpreibungen oder Grundschuldbriefen, von welchen immer ein der Summe der aus- egebenen xypotbeken-Pfandbriefe mindestens gleicher Beirag bei, der LMM vor anden sein muß, sowie überhaupt durch die unbxdmgte
' 111, der Bank mit ihrem gesammten Vermögen einschließlich der e erde 'onds. . „ § 29. Soweit die Einlösun der Hypotheken-Pfandbriefe mittels Ausloosung erfolgt, geschieht die elbe in Gegenwart des Vorsißanc-„n des AufsichtSratbo oder seines Stellvertreters, eines weiteren Au 1 ts- ratbSmitgliedes, eines Mitgliedes des Vorstandes und eines den Akt protokollierenden Notars. ' _ Die e_zogenen Nummern werden dreimal in den Gesellschafts-
blättern annt gemach
ariscbe SchuldVLr-
Zivis ::i der «[MZBZY-Zntsmchun untd bei?: Rückzahlungstermin von e _ ona en . "* WW L's Einüitt- W “ blung'dsenM Wän- Ver-
m un au. .
z s §830.f Die Rückzahlung der ezogenen vpotbeken-Pfandbriefe, Zivis die Honorierung der falligen upon! auf und bei den von derselbetk bekannt u machenden Zablstellen.
§ 31. Die eingelösten Hypotheken-Pianderiefe werden in Ge en- wart eines Mitglieds des Aufsiebwratbs von dem „Vorstand verni“ tet. Ueber die “ geschehene Vemichtmig wird ein notarielles Protokoll auf- enommen. g 32. Die insscheine .der H potbekcn- fandbriefe ver'äbren zu Gun ten der Van binnen fünf Ia ren, gere net vom 31. ezember des Jahres, in welchem sie fällig geworden si d.
Die Amortisation abhanden gekommener Hypotheken-Pfandbriefe erfolgt entsprechend den im § 10 für abhanden gekommene Aktien
getroffenen Bestimmungen. &
Titel 7. Organisation der Gesellschaft.
§ 33. Die Organe der Gesellschaft sind: 11. die Generalversammlung, 13. der Aufsichtsratb, 0. der Vorstand.
14. Die Generalversammlung,
,' 34. Die Generalversammlungen finden am S'. e der Bmgk stati.
ie ordentliche Generalmrfammlung findet allja klick), svaiestens im Monat Juni statt; “fie wird durch den Vorstand, außerordentliche Generaldersammlungen werden durch den Vorstand oder den 5Iiufsichts- rats) zusammenberufen, so oft es das Intercffe der Bank erbetscbt.
Aktionärc, deren Antbeile zusammen den zwanzigstrn Theil des Grundkapitals darstellen, find berechtigt, in einer Vonktbncnfunter- zeichneten Eingabe unter Angabe des Zwecks und der Grunde die Be- rufung einer außerordentlichen Generalversammlung zii Verläiigen.“
§ 35. Die Berufung der Genkralversammlung erfolgt unter Be- zeichnun der Tagesordnung mittcls Bskanntmachuzig in den Gesell- schaftsb ättcrn, mindestens 21 Tage vor dem für die betreffende Ver- sammlung anberaumten Tsrmine. , ' ,
§ 36. che Aktie gewährt eine Stimme, Llnkrlkl' ob sie emsr Serie angehört, dsrem Aktien voÜgczablt find, odcr emcr sdlckch, auf derkn Aktien nur Tbeilzablungen e'ingefordcrt ssind. Aktwnare, Welche ibr Stimmrecht ausübsn woÜen, mü cn wenigstens fünf TaZe vor dem für die! betreffende xneralVLrsariim- lung an eraumtcn Tage ihre Akticn beziehungswmsx Interims- scheme odsr dic Depotscbcine dcr Reichsbank bei der Bank oder den in der Einladung zur Generach'rsaimnlung bckannt gemachten SteÜen hinterlsgen. .
Auf Grund Von Interimsscheincn kann indcffrn nur,dcrjcntge Aktionär sein Stimmrecht geltend machen, wclcbkr dnrch Eintrag in das Aktiknbuck) ais Inhaber legitimiert ist (bor [. aucb Z' 9). '
Mit der Quittung über die hinterlegten ktien bezw. Jntcrrtns- scheine wird dcm Aktionär cine Legitimationskarte ertbeilf, die znglrich die Zahl der Stimmsn enthält, zu wel i'r sr bcrechtigt ist. "
§ 37. Juristiscbc Pcrsonen, Gcsel] affen und Daiidlungsbauskr könnc'n durch ihre Vertreter, Pflegebeiob ene durch ihrn Vormündcr, Ebefrausn durYibre bevollmaäytigten Ehemänner Vertrctcn wcrden. In aÜcn übri en ällen ist die Vsrtretung Von Aktionären nur durch stimmbere tigte, mit Vollmacht versehene Aktionäre [;(-stattet.
§ 38. Zum regelmäßigcn Geschäftskrcise dcr ordentlichen General- Versammlung gehört insbesondere:
13.. die Entgegennabmk der Berichte des Vorstands und des Auf- sichtSratbs,
st db. dic Gensbmigung der Bilanz und die Entlastung des Vor- an s,
0. die Beschlußfassun über die Vcrivcndung dcs Reingrwiuns,
(1. die Wahl bon Aukificbtsraibsinitgliedcrn,
S. die Verhandlung über etwaigc anderweitigs (Ge cnstände.
€; 39. In drr Generalvarsammlung führt der Borfißknds dcs Aufficthratbs, und im Falle der Behinderung deffen Stcllvcrtrctcr oder ein vom Auffichtsratv zu brzricbncndes Mit lied den Vorsitz.
Der Vorfißknde ernennt zwei Stimmzäb ('r, leitkt die Ver- bandlungi'n und be'stimmt den Modus der Abstimmung.
§ 40. Alle Bcschlüffe, mit '.)lusnabmr dcrjcnigcn über dis in dsn §§ 215, 215.1. und 248 des Dsutfckyen Handelsgcseßbucbs und in „S 63 des Statuts bezcicbnktcri 575111», wkrdcn mit absoluisr Mcbrbéit der aFFLJLbenen Stimmen gefaßt.
(111111 Erfordc'rn gleichfaUS' absolute Mebrbcit dsr abgegebem'n Stimmsn. Wird disse? Mehrheit im crstcn Wablgangs nicht crziclt, so findct dic' cngcre Wahl zwiscbsn dcn Pcrsoncn statt, welche dir meisten Stimmcn crbalte'n haben, und ('I wird in _dicsrm Failc die doppelte Zahl der zu Wäblcndcn in die cngcrc Wai)! gcbracbt. Bci LStimmsnglcicbbeit entscheidet das Von dcm Vorfiycnden zu zicbcnde
vos.
„& 41. Das Protokoll in dar GrneraTVcrsammlyng wird durch kinkn Notar gcfiibrt. Dassklbc muß dis Ergcbnisis dsr Verband- lungcn EntbaltEn und wird Von dcm Vorfiycnden und den bridcn Stimmzäblcrn unterzeichnet.
Dem Protokol! ist (*in Vcrzsicbniß drr zur Versammlung crscbir- n€nen stimmbercchtigicn Aktionäre beizufügen.
13. Der Aufsichtsrats).
§ 42. Der Aufsichtsrat!) bestrbi ans mindrste'ns zehn und böcbstsns fünfzehn Mitglicdc'rn. Ihre Wahl erfolgt auf vier JabrC, bon General- Vcrsammlung zu Gwieralvcrsammlung gcrechnet, jedoch so, daß in jsJL'tFtJahW möglichst eine gleiche Anzahl bon Mitgliedcrn aus-
c1 2 .
Bis die Reibe im Austritt fich nach dem Dienstaster gsbildei bat, entsckoeidet darüber das Von dem Vorsitzenden zu ziehende Loos. Dic Ausscheidc'nden sind wieder wählbar. Wenn ein Mitélied vor Ablauf der Wahlperiode ausscheidet, so erfolgt die Neuwab nur für den Rsft der Wahlperiode auf Antrag des Auffichtßratbéz m der
nächstkkn ordentlichen Generaiversammlung.
Cini? außcrordentlich GénéralVLrsammlung ist zur Ergänzung des Aufficbtörafbs zu berufen, Wenn die Zahl seinkr Mitglieder auf weniger als fiebcn gesunken ist, odsr wenn der AufsichtSratb Eine Er- gänzung für erforderlich hält.
§ 43. Der Aufsichtskath wählt alljährlich nach der ordkntlicbsn Gcncralversammlung aus der Zahl seiner Mitglieder eincn Vorsitzen- den und einen Steüvertrcter.
Wablfäbig find nur Mitgliedsr, die in Köln ihr Domizil haben.
Ucber die Wahl wird ein notariellcs Protokol] auigenommrn.
Der Aufsichtsrat!) kann einzelnen odsr mehrersn Mitgliedern zusammsn vorübergxbend oder dauernd bestimmte Funktionen über- tragen.
§ 44. Der AuffichtSratk) versammelt sich auf Einladung des Vorfilzkndén oder im Falle deffkn Behinderung, des Steüvertreiers, so oft es die GeicFÜfte erhciscben, in der Regel aber monatlich einmal am Si der Van .
Ue er die Verhandlungen wird ein Protokoll aufgepommen.
§ 45. Der Aufsichtsrat!) ist beschlußfähig, wenn Mindestens sieben Mitglieder emschlie [ich des Vorsißenden oder Feines SteÜVertrkters anwesend sind. A 2 Beschlüsse werden mit ab oluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt. Bei Stimmengleichbeit'entscheidet die Stimme des Vorfißenden. Für Wahlen gilt die in § 40 getroffene Anordnung. _
46. Außer den anderweitig in diesem Statut erwahnten Be- fugni eZädes AufsichtSraths gehören in den Geschäftsbereich desselben nament :
a. die Wahl von Vorstandßmit licdern,
b. die Genehmigung der Beste ung von Prokuristen auf Vor- schlag des Vorstandes,
0. die Genehmigung des von der Direktion für jedes Jahr vor- zulegenden Ge altSetats, .
a. die Be timmung über Errichtung von Zweigniederlaffungen und Vertretungen,
„Darlehen olgt bei der Kasse der„
s. die ZweiZniederFa ungen und Vertretun en, „
. die Fe eßung der Normen f r die Ertbeilung hypothekarischer . die Bestimmung der Aukgabe, Verzinsung und Amorti'a von Zypotbäen-Mndbriefen, . . tion
11. dieGene igung von Darlehen an Proviyzxn, Kreise, Be- zirksverbände, Gegneinden, andere öffentliche Korporationen und öffent. liche Genossenschaften aller“ Art,
'1. die Fcstseßun allgemeiner Normen für die Verwendung des Gesellschaftsfonds un für den GeldVerebr,
]:. die Prüfung der Jahresrechnung, der Bilanzen, der Vor- schläge über 'die GewinnVertbeilung und die Berichterstattung über die ausgeführte Prüfung an die ordexitlicbe Generalvérsammlung,
]. die UeberWacbung der Geschäfts übrung des Vorstandes,
111. die Revision der Bücher, der affe der Effekten, der Schuld- verschreibungen und des; chhselportefeuilles. Ueber die Revision, 4" der mindestens ein Mitglied des Vorstandes zuzuzieben ist. wird ein Yrotokoll aufgenommen, welches dem Aufsichtsrath in dessen nächster
ißung vorgelegt werden muß.
§ 47. Die Mitglieder des Auffickßtsratbs beziehen kein Gehalt, br- kommen aber alle Auslagen ersevt und erhalten eine Tantiézme von 10% desjenigen Betrages, um welchen der Rein cwinn nach Dotie- rung des gesevlichc'n Rcserbkfonds 40/0 des eingeza lten Aktienkapitals
übersteigt. S. Der Vorstand.
§48. Der Vorstand besteht nach Bestimmung des Aufsichts- raibs aus “ zwei oder mebrere'n Direktoren oder strüvrrtrctenden Dtrxktorén, welche VomAufficbtsratb zu notariellem Protokoll gewählt wer ('n.
49. Jeder; Vorstandsmiiglied muß Aktien -der Bank im
N_om1qa[b€tragc Von mindestens 30000 .“ für die Dauer dcr Dienst. zeit bei der Bank binterlkgen. Die Rückgabe der dcponicrtcn Aktien erfolgt bst Beendi ung des Dienstvertrags nach stattgehabtcr Eni. lastung durch die enc'ralVersannnlung. ' § 50. » Die Direktorc'n und stellvertretenden Direkiorcn beziehen ('in festes Gehalt und eine vom Aufsichtßratb zu bestimmende Tan- tiixmc. chiterc darf jedoch für alle Direktionömiigliedkr zusammen nicht mehr als 121 0/0 desjenigan Betrages, umxwrlcbcn der Nein- gcwinn nach Dotierung des gsscßlichcn Restrbcsonds 4 0/0 des einge- zahlten Aktie'nkapital's überstsigi, ausmachen.
H 51. Der Vorstand vc'rtritt die Bank Dritten gcgsnüber. Die Direktoren, stellvertretkndcn Direktoren und Prokuristcn lrgitimiercn sich durch ein Attest dcs chistcrrickytcrs. Zur Zeichnung der Firma iii die Unterschrift zweier Direktoren odc'r cinch Dircktors und eines sthVErtrctcndi-n Dirckiors odcr Prokuristin oder zweier sonst zur Zeichnung crmäcbtigier (stellNrtrctcndcn Dirckwren odcr Prokuristen) erforderlich.
§ 52. Die Anstellung und Entlassung drs Geschäftspersonals Erfolgt durch den Vorstand; jcdoY ist die Gmebtniaung des Auf- ichi§raibs sixizubolkn, wenn ('in iensch'rirag auf länger als drei
abre gcscbloffc'n wcrden odcr das jährliche Glbait 2000 «X(: iibcr- stcigcn !dUtc.
§ 53. Die Vorstandsmiialicdcr babcn die vom Aitfficbtsratb criaffcnc Dicnstinstruktion [swissrnbaft zu bcfolgcu, sind gehalten, ihre ganze Tbäiigkcii dlm Ges ("1in zu widmen und dürfen in den Allf- sicbtsratb anderer (Gesellschaften nur mit Gencbmigung dcs Aufsichts- ratbs der Bank cinirctcn.
Titel 1'1. Bilanz und Gewinn-Vcrtbcilung.
§ 54. Das Gcichäftsjabr schließt mit dem 31. Dczcmber jkdi's Jabrcs ab. Auf dicycn Tag wird dic Bilanz gczogsu.
§ 55. Dkk Ucbcrscbuß der Aktiva über die Passiva bildci dcn Rsingswinn.
Für die Ermittelimg dcs Rsin cwinns find dir gesetzlichen Bc- stimmungcn und VW nachstehenden Lorschriftcn maßgkbsnd.
§ 56. Die Bilanz, dic Gewinn- und Vc'rlustrcckynun , sowie“ dsr die Vertnögc11§13€rbältnisse der Bank entwickklnde Geschäiisbcricbt find Vom Vorstand spätestens bis zum 31. Märzdem AuffichtSratb zur Prüfung Vorzulrgen.
„H 57. In de'r Gcwinn- und Vsrlustrecbnun ist in gctrénntrn Position?" dcr Bkirag dcr ciii?cgangcncn vaot ckcn- und Grund- schuldzinicn, dcr Vorwaltuniskos rnbciträge und de'r etwai Ln [onstigcn Lsistungen dcr Schldner (Frobiswncn :(.), scwcii sic ni t Kapitals- abtrag find, aufzuführen, Obenso dis „Höhe der Von der Bank gezahltsn vaoibckénPfandbricfzinscn.
In dsr Bilanz find in ge'sondrricn Positionen anzugeben:
11. unic'r den AktiVLn:
11. der Betrag dsr zur Drckung der HypotbckEn-Pfandbrikfs bs- stimmtcu bypotbokariscbkn und Grundschuldsorderungen,
1). die Höh? de'r rückständigrn Jahresletsiunien der Schuldner,
C. die de'r Bank grbörigcn Grundstücke 11a ihrer Gésammtzabl und untcr Ansajz dss nach den Vorschriften des Handsngeskßbuchs (§§ 31, 185 3, 23911) zu bsrechncnden Wartbs;
_ ];. untér dkn Passwcn:
dic ausngébsncn_HypotHCkLn-Pfandbriefe nach ihrem Ncnnweribk. _ „H 58. „25.12; geigmmte, im Verricbisjabrc bsi Bkgebung bon Pypotbekcn-Pikzndbricscn cntstandene DiSagio und die durch dicse Bc- gkbung crwacbic'ndsn Unkosten find zu Lastcn des Berichtsjabres zu Vcrrrcbncn.
Wenn im Falik dcr Hinausrückung dEr Amortisation die Tilgungö- bsiträge Vorübcrgkbsnd zu Gunsten der Bank Verrechnet worden, dürfen disss Fordcrungcn in dsr Bilanz nur als besondere Aktivposicn cingriilÜt Wkrdrn. *
Dasselbr gilt Von ionstißkn, VM drn Darlebéxnsnebmern beson- dch übernommenen Ncberilkiiiungen (für dic? Herstellung, Abstempc- lung und Begebung dsr vaotbkken-Pfandbriefe, rovifion u. s. w.); diese? Beträge dürfkn den Srhuldnern höchstens au ].0 Jahre gcstundct
werden. ' Aus dsr Bilanz oder dem Geschäftsbkrichi muß hervor-
§ 59. gcbkn:
]) der Gésammtbetrag der der Bank zustcbrnden ländlicbkn und städtischén Hyboibeken bezw. Grundsckyulden;
2) der Gksammtbktrag der Amortisations- sowie der ohne Amor- tisation gewährtsn Darlsbsn;
3) dir Zahl der bestebrnden Darlkbrn;
4) die Zahl der ZwangSVLrstLigLrimgen und Zwangsberivaltungen igeirrnni nacb ländlich€n und städtischen), an denrn die Bank im Berichisjabre bßtheiligt war; _
5) die Zahl dsr Grundstücke, die die Bank im Berichtsjahr; bai übernebmrn müssen, sowie die Verlusts odrr Gewinne, die beim WWDCT' verkauf Von erstandenrn (Grundstückén eingetreten sind;
, 6) die einze-lnen Buchwrrtbe der von der Bank erstandenen und noch nicht wisder Verkauftsn (Grundstücke; _ *
7) die Von den der Bank zu enirichtenden Jahresleistuxigen vor- bandsnin Rückstände, getrennt ua den Jahren der Fälligkeitx _
8) die im Betriebsjabré im5 Ege dcr regelmä igen Amortisation, sowie die'aus anderrn Griinden erfolgten Rückzak) un en.
§ 60. Die Bilanz und die Gswinn- und Ver uirechnung sind ohne Yerzug in den in § 6 genannten öffentlichen B ättern bsfannt zu ma en.
Von dem Ges äftsbericht nebst Bilanz und Gewinn- und Verlust“ rechnun ist jedem nbaber eines Hypothekeu-Pfandbriexs, welchrr „dies unter * orlegung des Stückes oder Talons bis zum Sch asse deSzenrgen GeschäftSjabres, für welches der Bericht egeben wird, und später, sk)“ lange der Vorrath reicht, verlan t, ein ruckexemplar gegen Zahlung von 50 „_5 und Erstattung der ortokosten zu Verabfolgen. ,
§ 61. Von dem aus der Bilanz sich er ebenden Reingewinn? werden unächst alljährlich 59/0 zur Bildung e 1186 Reservefonds ab“
esexzt, is derselbe 10 0/9 des Aktienkapitals erreicht hat. Der Rest lebt nach Deckung der statut- und Vertragsinäßigen Tantiömen zur Verfü ung der Generalversammlung. _ ,
Aßn den Dividenden nehmen die Aktien der verbsckliedenen Serien
1)“;an des auf dieselben eingezahlten Kapitales t e [.
Teßuna des Geschäftsuglemenis für den Vorstand, die is
Die Generalversammlung kanji aiich beschlie en, da der ver- bleibende Uebsxsrbuß- aan Oder tberlnzeise zurBilßung voß SpeÉal. re[,xyefonds oder zu Rück [lungen ,in irgend einer anderen Form er-
wmdUUZ finde., _ ,
2. Die AuSzablung der_ Dividende erfolgt *spätestms am 1. Juli jedes Jahres gdegen Einlieferun des Dividendenscbeines bei der Gesellschaftskasse v er von dem orstands bekannt gemachten
Zahlstelle“ Titel 711.
Auflösung und Liquidation.
63. Ab eseben von den Fällen, in welchen sich die Gesellschaft nach §den geseßlichen Bestirximun en auflösen muß, kann dieselbe auch vor Ablauf, ihrer Dauer lhre uflösung, und zwar auch durch Ver- einigung mrt einer anderen Gesellsähaft beschließen. .
Eine zu diesen! wecke berufzxne erste Generalversammlun ist nur dann beschlußfah 9, wenn mindestens drei Viertel aller ktien
vertreten i_nd. »
Ist te erste zur , affun des_ Auflösungsbeschluffes berufene Generalversammiung ni t be; lußfabig, so wird innerhalb ecbs Wochen eine zweite GeneralVer ammlung berufen, Welche obne ück-
cht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlussfähig ist. In edem Falle kann die Auflösung nur mit einer Mehrheit von drei Viertbeilen des in der betreffenden GeneralVLrsammlung vertretenen Grundkapitals beschlossen werden.
Nach der Auflösung diirfxn nxue Geschäfte nicht mehr abgeschlossen werden, es erfolgt Vielmehr die Liquidation durch den Vorstand unter Aufsicht des Auffickytßratbs. ' “
Nack) beendeter Liqmdatton geschieht die Lkgung der Schlußrech- nun , die Ertbeilung dsr Dxcharge an die Liquidatoren und die Ver- theiéung des nach Decxung samrnüicher Schulden verbleibenden Ueber- schusses an die Aktionare.
Beträge, die binnen sechs Monaten, gsrechnet vom Tage der öffentlichen Bkkanntmackwng, nicbt abgehoben WSLÖLU, smd auf Kosten
' der Säumigen bei den für dia aufgklöstk Bank zuständigen Hinter-
legungsstelle'n zn déponieren. * Titel 711 [. StaatSaufsicht.
§ 64. Die Auffickptsbebörde ist bequt, zur Wahrnehmung dss Aufficthrechts für beständig oder für einze ne FäUe einen Kommissar zu ernennen. *
Derselbe ist insbksondere befugt, die Gesell_schast§organe, Einschlisß- lich der Generaldcrsammlung, gültig zu berufen, ihren Beratbungen beizuwobm-n und jedkrzait von dkn .Kasienbüchern, Rechnungen und sonstigen Schriftstückmi drr Gesellschaft Einsicht zu nehmen.
Usbergangsbeftimmungen.
Das Erste Geschäftsjahr endigt mit dem 31. Dezember des auf die Eintrazxung des (HeseüscbaftsVLrtra Ss in das Handelszregister folgenden Jahres; Falls bei dsr Ziotarie en VOUziehung des Gesell- Zcbaftswrtragls sammtlicbe Aktionare aziwesend bezw. Vertreten sind, () konstituieren fick) disicxlben nach Tbätrgung dss Aktes ohne weitere Förmlicbkeiiewalés Genkralversammlung, um insbesondere die Wahl des ersten Aufiichtßratbs Vorzunehmsn. Derselbe verfiebt sein Amt bis zum Ende des ersten GLsÖästßjabWs, und zwar unenKeitlich.
Vor Ablauf des ersten Geschäftsjahres hai behufs euwabl dcs Aufsichiöratbs eine außerordentliche Generalversammlung siattzufinden;
in der folgsnden ordentlichen Generalbersammlung beginnt alsdann der im § 42 gedachte, durch das Loos festzuse ende Turnus.
Sollten bLi der Eintragung des Gese schaftSvertrags in das andelSregist_er rLdaktioneUe Aenderungen des Statuts Verlangt werdsn, :) ist der 61118 Aufsichtsratb berechtigt, namens der Aktionäre in die- elben zu wikligen.
Schema 11.
Rheinisch-Westfälische Boden-Kredii-Vank in Aktie Serie . . .
. Nr ..... über Tausend Mark.
Der Inhaber dieser Aktie hat für den obigen darauf eingezahlten Betrag nach Malß abe dss Statuts Antbeil an dem Vermögen der Rheinisch-Westfä i?aben Bodcn-Krkdit-Bank mii aÜcn ftatutmäßigen Rechten und Pflichten.
K*öln, .......... 189 . . Der Aufficbtßrath. (Unterschrift dixs (11. Z.) Vorsißenden oder seines Stellderireters in Faksimile.) Eingetragezn im Aktienbuch Fol. . .
Köln.
Der Vorstand. (Untersäyrift zweier _Mitglieder.)
'Der Kontrolbeamte. (Unterschrift.)
Schema 13. ' RbeinisÖ-Westfäliscbe Boden-Kredit-Bank in Köln-
1- 1. Dividendensckpein zur Aktie Serie . . . . Nr ..... zahlbar spätestens am 1. Juli 1 . . .
Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Eiriieferung bei der GejellscbaftskgffZ oder den bekannt zu machenden Siellcri die auf vorbezeichnete Aktie [ür das GLFäftsjabr 1 . . . entfallende Dividende.
Koln, .......... Der Aufficthratb. Der Vorstand. (Unterschrift zweier
* (Unterschrift des (1... Z.) Vorfiyenden oder seines Mitglieder in Faksimile.) Struvertreters in Faksimile.)
Eingetragen Fol. . . .
Der Kontrolbeamte. (Unterschrift.) „ __ (Auf der Rückseite.)
Eine Amortiiation von Dividendenscheinen findet nicht statt. Die- sekben sind, wenn fie nicht innerhalb 4 Jahren, vom 31. Dezember deSxenigkn Jahres gerechnet, in welchem fie fäÜig geworden“find, er- hoben werden, wertblos, und die betreffenden Dividenden verfaUen der Bank. Sfr. § 10 des Statuts.
Schema (ck. “ Rbeinisch - Westfälische Boden-Kredit-Bank
Talon zur Aktie Serie . . . Nr. . . . Der Inhaber dieses Talons erhält ?egen dessen Rückgabe nach
in Köln.
* näherer Bekanntmachung neue Dividenden (heine nebst Talon zur Er-
hebung weiterer Dividendenscheine. Köln, .......... 18 . . Der Aufsichtßrath, (Unterschrift des Vorfißenden oder Feines Steliberireiers in Fa simiie.) Eingeir. Fol. . . .
Der Vorstand. (Unterschrift zweier
(T.. 8.) Mitglieder in Faksimile.)
DLLUKZntserbäaznte.
. n er rt .
(Auf der Rückseite.)
_ Talons werden nicht amortisiert, Wyk)! aber ist der Vorstand
befugt, dem Ixibaber der Aktie, welcher den Verlust des Talons
behauptet, die neue Serie von Dividendensckyeinen auszuhändigen,
wenn nicht im Laufe eines Jahres, gerechnet von dem Ta 8, an welchem
die Außgabe dsr neuen Srrie ihren Anfang genommen at, Von einem
YZ??? Ansprüche auf dieselben geltend gemacht sind. ()fr. § 10 des a U s.
Scbema 1). Rheinisch - Westfälisch Boden = Kredit - Bank in Köln.
Talon zu dsn angehcfieien Interimsscheinen übst Einzahlungen auf die Aktie'ii:
Ser. 11 N: ..... „ ]Z „ . . . () . . ]) . , ]Z] „ . . . .
Die Zahlung Von Dividendc-kn, weiche auf vorbszsicbneie fünf Aktien entfallen, insoweit diese? nicht boUgezaiili und gkgsn den be?- treffenden JnierimSsébein eingetauscht worden sind, gesckziebr gégén Ab- stempxlung dieses Talons.
Köln ..... „ ...... 1 89 . .
Der AusficlziSratb. (Unterschrift des (T.. Z.)
Vorsißenden oder seines
Sterertrsirrs in Faksimile.)
Eingetragkn Fol. . . .
Dsr Voriiand. (UniersÖriir zweisr Mitgliedkr.)
Der Kontrolbkämie. _ (Unterschrift.) _ (Auf der Rückkeiie.) Dieißr Talori darf ntcht abgetrsnni wkrden. . . . . zu gegenwartigsm Talon gehörig? . . . Jnteriméscbein . . . . hierdurch an ..............
. über-
(Wiederholung.)
Rheinisch - Westfäliscbe Boden-Kredit-Bank in Köln. * Interimsschein hL?“ died'ikü“ M “'s-Zi." " ' W „. ...... an e vor a ie eine „ 250/41 mit zweihundertfünfzig Mark Meisiet und alle damit ver- bisndenen statutmäßigen Rechte und iäßten übernommen. Ueber weiteJölTbeilzahlungen wird Ixererseits qmttrert' ' .. n, .......... . . Der An ichtsratb. Der VoéXayd. (Unters rift des (Untersähriit Vorsitzenden oder seines zweier Mitglieder,) Stellvertreters in Faksimile.) * Eingetragen Fol. . . .
(1... Z.)
DxiuKiie'ZichhitaZW n n . (Wiederholung.)
Schema 132. * Rbeinisch-Wesifälische BZden-Kredit-Bank in Köln.
vaotbeken-Pfandbrief Serie . . . . N bitt ..... * r .....
........ „56
Die Rheinis -Westfälische Boden-Kredit-chk in Köln ichuldet dem Inhaber die es Hypotheken-Pfandbriefs unter der im § 28 des Statuis angegebenen Sicherheit und Haftu * . „jk, verzinslieb zu . . „_ . Vom Hundert für das Fabr.
Dieser vaotbeken- fandbrief ift„seiiens des Inhabers unkündbar und wird durch die beiniscb-Wesiiälische Boden-Kredit-Bank nacb MaßZabe der umstehrnden Bedingungen eingelöst.
öln, .......... 189 . . Der AuffichSraib. éUnterschrift des Vor ißenden oder seines Stelivertretsrs in Faksimile.) „ „Daß für den vorstehenden ypotheken-Pfandbrief dis vorschrifts- ma 196 Sicherheit nach den Bei immungén dss Statuts vorbanden ist, bes eixiigt 189
o n, .......... . . Der Justiziar. (Der beauftragte Beamte.) , (Unterschrift,)
Eingetragen im Register Fol .....
Deonrftand. (Unterschriften.)
Der Kontroibeamte, (Unterschrift. ,' (_Auf der Rückseite.) Abdruck der Amortiiations- und Rückzablungßbedingungen.
Schema k. Rbeiniféh-Westfäliszcbe Boden-KrSdit-Bank in Köln,
(Lfd. Nr.) 3 in s k u r o n zurn . . . . rrozeniigen Hypoibeken-Yiandbriech. SSM ...... 11111 ....... ' r ....... Zablbarxnii..,..,..-14„„...-Z am ........... an dsr G€s€Ü1chafrskaffe oder den bskannr zu machenden Stellen iür die int Vom . , . . bis .......... Köln, .......... 139 . . RbéixiiÖ-Weiriäiiscbe Boden-Kredit-Barrk. _ (Untrryrbrifren des Vorsiandes in Fakiimile.) Eingstragen Fol .....
(Lid. M:.)
Der Kontrolbsamie. (Unrerscbriit) _ [“Auf TSU Rückseite.) DiE Zins1ch€ine Veriäban zu Gunsten drr Bank binnen Zürn“ Jabren, gßrchncr vom 31. Tez€mber des Jabrrs, in welcöem sie 551123 gewordrn imd.
Schxma «3. RÖEÜUÜsÖ-WOÜÜNZÖS Bxdcn -erdir-ank
„ * Taloa zu dem: Yvrbibefsnxöxxandbriefs SMW . . . 1.111. . . . Nr. . . . Der Inhaber 6111131119; gegsn diessn Talon nach näberrr Bekannt- mczcbung ZinskUpons [är [ernére zehn Jabra zu obigsm Hypoibekkn- Pfandbrisw. Köln, .......... 189 . . Rbeiniscb-Wesiiäiiscbe Brden-Kredir-Bank. „ (Untersäyriiten des Vorstandes in JIMMY.) Eingetragen Fol .....
in KÖTT-
Der Koniwibsamrk. (Unierxibriii)
. Untsrsuchun s-Sachen. . Au"gebote, Zustsllungen u. dcrgl.
“. UniaÜ- und Jndaliditäts- 2c. Vsrfichsrung. . Verkäuxc, Verpachtun cn, Vcrdingungcn 2c. . Verloo ung 2c. Von eribpapisren.
Kommandit-Geseüfcbaftxn auf Akri-Zn ii. MM-Géseilscb.
6. 7. Erwerbs: und Wirtbscbafis-GMOFMWW. e en er n e ee , 8. Nicderlaffung_:c. ron chbrsixnwäxrm. * 9. Bank-AuZwsiié.
10. Verschicdens *»ckannrmaÖungen.
1) Untersuchungs-Sachen.
9 Uhr,
nung des Hauptverfahrens zur Hauptverhandlung auf den 10. Oktober 1894, Vormittags vor das Königliche Schöffengericht zu
widerspricht , dem Gerichte
' , „ _ laubbaft zu machen, widrigenfqlls diesxlben bei Fes ieklung des geringten Nach beute srlaffenkm, seinrin *cmzen Jubalis nach Gebots nicht berucksichtigt werden und bei Vertiiei- se?
[26109]
dur Anschlag an dir Gerickxtsta bekamrr JW
[25733]
Steckbrief.
Gegen den KeÜner John Allemand, Eborcn am 5._Juni 1869 in Sennion, West-Afri a, welcher flucbiig ist und sich verborgen hält, soll eine durch Urtbeil des Königlichen Amtherichts [ zu Berlin d'om 13. Juli 1894 erkannte Gefängnißstrafe Von einer Woche vollstreckt werden. Es wird ersucht, denielben zu verhaften und in das nächste Gerichts- gefangniß abzuliefern.
Berlin, den 12. Juli 1894.
Königliches Amngericbt [. Abtheilung 136.
[26072]
Kgl. Landgericht Ulm, Strafkammer ll.
Aufforderung.
, In der Strafsache egen den am 17. Mai 1861 m"Ad'elberg, O.-A. SLorndorf. geborenen, zule t in GM_pxngen wohnhaft gewesenen Kommis ionar Christian Gottlob Wöhrle wegen Urkundenfälscbung UUd Betrug, hat die K. Staatsanwaltschaft be- antragt, die von Wöhrle geleistete Sicherheit in Höh; von 3000 „M der Staatskasse für verfallen zu erklaren, da derselbe ch durch die Flucht der Unter- U ung entzogen. s ergeht nun gemä Z 122 b. 2 der St.-P.-O. an :c. Wöhrle die uiforde- 711119. sich Vor der Entscheidung über jenen Antrag binnen der rist von einem Monat zu erklären.
Den 11. uli 1894.
(gez. Bucher. , ur 5 eglaubigung: (Gerichtss reiberei des K. Landgerichts. * ameö, Sekretär.
126126] O enillsbe Ladina?
Jn der Privat age acbe des Arbe ters Christoph Ascbmoneit, früher zu (: kenwalde, jevt unbekannten AUfkntbaltS. Privatkl gers. gegen den Cbauffeegeld- krbeber Dehn zu Falkenwakde Angeklagten, wegen Jäßbandlun , wird der rivaikli er auf Anordnung ck Könwli en Amtöger chts bie elbst nacb Eröff-
Pöliß geladen.
'Wenn Privatkläger weder selbst noch durch einen mtt [christlicher Vollmacht Versehenen RschtSanwalt ersche nt, [0 gilt die Priyatklage als zurückgenommen.
Pölitz, den 14. Juli 1894.
Graffunder, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtherichts.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[26092] Zwangsverstei erung.
Jm Wege der Zwangsvolliireckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 29 Blatt Nr. 1514 auf den Namen des Maschinenbauers Franz Liebherr zu Berlin eingetra ene, ?ieIelbst, Freienwalderstraße 17, be- legene rundtü am 24. September 1894, Vormittags 10 Uhr. vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13 Hof Eingang ()., Erdgeschoß, ;Saal 40, verisigeri werden. Das Grundstück ist mit 3590-«Nuhungs- wertb zur Gebäudesteusr veranlagt. Außzug aus der Steuerrolle beJlaubigte Abßhrift des Grundbuchbla'tts etwai e AbZ) ckun en un andere das Grundstück betre ende (: we sunßen', sowie besondere Kauf- bedin ungen können in er Gerichtsschreiberei, ebenda,
lügcgl T)„ Zimmer 42, eingeéehen werden. Alle Neal- erecbtigten werden aufge ordert, die nicht „von Lelbst auf den Ersteher übergehenden AnsÉrncbde, eren Vorhandensein oder Betrag aus dem run - buche ur Zeit der Eintragung des Versteigerutr-Ys- denn 6 n cbt bervorkixki, insbesondere dera ge
orderungen von Kapt , insert, wiederkehrenden bungen oder Kosten, spät ena im Versieig - termin vor der Au orderung dm Abgabe von Fe- doten anzumelden un , falls der etreibende Gläubiger
lung des, Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An- sprü e_ tm Range zurucktreten. Diejem en, welche das tgentbum des Grundstücks beanspru en, werden aufgefordert vor Schlu des Verstei erun stermins die Einsteliung des erfahrens erb zuführen, widrigenfalls „nach erfolgtem uschla?) das Kaufgeld in Be ug axis den Anspru an ie Stelle dexs Grundiiücks tt. Das Urtbeil über die Ertbeilung des Zuschlags wird am 24. September 1894, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, ver- kündet werden. Berlin. den 16. Juli 1894. Königlicbds Amthericbt ]. Abtheilung 87.
[26105
Na beute erlaffenem, seinem ganzen Inhalte nach durch AnschlaFl an die Gerichtstafel und dar:!) Abdruck in den mtlicben Mecklenburgiseben An- zeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwan s- versteigerun der Büdnerei Nr. 5 in Viez mit - behör Term ne
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu- lierung der Verkaufsbedingungen am 9. Ok- tober 1894,
2) zum Ueberbot am 6. November 1894, jedesmal Vormittags 11 Uhr.
3) ur Anmeldung dinglicherRechte an das Grund- itück und an die ur Immobiliarmaffe des- selben gehörenden egenstände am 9. Ok- tober 1894, Vormittags 101 Uhr,
im bi gen Amts erichtößebäude statt.
Aus age der erkaufs edin un en vom 26. Sep- tember an auf der Gerichts re berei und bei dem um Sequeßter bestellten aufmann iedelme er ierselbst, we Fr Kaufliebbabern nach vor gi er n- “meldung die esi tigung des Grundstücks niit Zu- bebör gestatten wir . i 1894
Hagenow. den 17. Großbenogl Amtögericht.
ro. [am finden zur Zwangsveri'isixZ'rrm des dem
üller Yebncke gehörigen Er „ruüh engeböfkes Nr. 12 zu Kladrum mit Zubehör Termine
1) zum Verkaufe nacb zuvrrigdr endlickoer ngnlierung der Verkaufsbedingimgen am Montag, dex 8. Oktober 1894, V ' s 11 Uit-
2) zum Ueberbot am Montag, den . OW 1894, Vormittags 11 .
3) zur Anmeldung dinglicber R tr In das GMO- stück und an die zur Jmmrküiarmakfe dési'eiken gehörenden Gegenstände am Koma, da
. 8. Oktober 1894. Vomitt-gs 11 Uk.- Zm sIt))ixrtnner Nr. 6 des birfigen Amtsigon) . “ÖW “ ' -
es a .
Auslage der Verkaufsbe'diniun er: vom 15. Sep- tember «1114 auf der Esri rss _ 'derei and dei dem zum ScaULftcr beficUten Kauxmaun SWT zu Crivi , welchcr Kau'likbbabem nach vorgängige: Anme dung die Bcsi tigung des GmndsruÜ Rü Zubehör gestatten wird.
Criviß, den 17. Juli 1894.
Großberzogl. Mecklenburg-Schwerinscbes Amksgeticht.
[260825] Na beute erlaffenemékxeinem Tanzen Jubalte aaO
dur Anschlag an die G cbtsta bekannt JW ro am finden zur Zwang “gerung des Bok- auses Nr. 215 zu üZow mit Zubehör Temme 1) Zum Verkaufe nach ' * ierung der Verkaufs abend. den 29. mitn s 11 Uh?- 2) zumU botamKWas-UQW 1894. Vomw-QU nsr, imbäSKffWericthzimmu IW W [[ . . [13 [,.-„ «m.- 4 ck
bei dem nun 'zu BMW-