Wmacbten _ über die Zeit, die der Gäbrungspro eß infolge von itterungSeinflüffen Über das normale Ma inaus dauern kömze, weichen erbebltä) von einander ab; ie schwanken von ck bis 3 Stunden. Dqgegen wurde _von verschiedenen Seiten ein- Ye'wnrdet, daß exie Wirkung der Witterung ganz ayfgebyben oder orb auf em niuzum reduziert werden könnxe, einerseits durch te nische Manipulationen (warmes Gießen, warmeres Stellen des TQM-größerm bZEUsasz von Hefe), sowie andererseits dadurZ, daß mai bxi der Wa der Hefe besonders, yorsicbtt verführe. 5 ei den _ mündlicher! Vernehmungen wurde von einigen Geßellen sogar behauptet, es ware nicbt nothwendig, die Brendigunszes Gährun sprozrffes ab- zuwarten; es ließe fich auch obnedem die 5 ackwaare au arbeiten. Die Kommission hat nun zwar Zweifel atx der Richtigkeit diesrr le teren Aufgabe, da ein _Gebäck, welches nicbteme „entsprechende Gäbrung urch- gemacht bat, um mackbaft und_ ungesund ifi. Auch ist die Kommission der Ansicht, da ie eben e_rwahnten techmschen Manipulationen nur exne begrenzte usbilfe, gewabren, daß z. B. der Zusaß von Hefe über "enoren, ewiffen Grad hinaus dte Güte des Gebäckes schadige. Anderer- elts Ft die Mehrheit der qumi'sFton 9er auch überzeugt, da die
ebauptungen der Bäckermeister uber die Unberechenbarkeir des ack- vroz es übertrrebewseien, und daß der einer vorsichtigen AuSwabl der efe und bei einer geschickten Einwirkung auf den Gäbrungs- prozeß der leßtere selbst bei ungünstiger Witterung hinreichend re ultert- werden könne. Ein entscheidender Einwand gegen die Ein- fü rung einer MaximalarbeitSzeit dürfte aus der Eigenart des Back- prozeffes um srz weniger beYenommen werden können, als _ nach dem Wenen Zugestandmß der rbeitqeber _ Fälie einer Einwirkung der
therungsverbältniffe auf die Triebkraft der Hefe zu den Attsnahmen ge ren.
Ferner wurde von verschiedenen Seiien darauf hingewiesen, daß auch ie Verschiedenheit der Leistun en des Ofens ciner Regulierung des BaYrozesses entgegenstände. it Rücksicht hierauf fanden ein- gehende rörterungen zmter den Sachverständigen, Auskunftspersonen und KommisfionSmiiglrrdern darüber statt, welche Art von Oefen die besten wären, ob insbesondere nicht die zumeist benußien Oefen, bei welchen unmitrelbar drr Backraum mit Holz- feuer erwärmt und in den gleichen Raum nacb Entfernung des ?euerungßmateriaks die Vackwaaxe eingeschoben wird, im we entliehen die Schuld at) der Verlangerung des Backprozeffes trü en, und demnach von der Einführung der regulierbaren indirekten Ko lenfeuerung eine Beschleunigung des. Backvrozeffes zu Erwarten wäre. Die Meinun en der Sachverständigen über die Vorzüge der verschiedenen Ofenfyizicme ingen aber weit außeinander, und die An- sicht, daß die alten HolzöLen eben doch auch für das Griingen einer guten Qualität gewisser Backwaaren große, Vorzüge hatten, fand namhafte Vertretung. (Vergl. S. 15 bis 19, 61 bis 66 der Stenogr. Protokolle.) Die Kommission erachtet es nicht für er- forderlich, sich über die Frage schlüssig zu machen, da es, zumal angefichf§ dikscr Memungsdifferenz unter den Sachverständigen, offenbar nicht in Frage kommen könnte, den Backern 595qu Durch- führung einer kürzeren Arbeitszeit die Abschaffun ihrer Holzöfen auf- zuerlegen, Dagegen Yaubt die Kommission, daß bei der Vrmssiung der Arbsitszeit der crschiedenbeif der Oefetx eine erhebliche Be- deutung nicht beizumessen sei, da bei sorgfaliiger Behandlung der O en und des Heizmaterials bei jrdem brauchbaren Backofen große kS wankungen in der Dauer des Backprozcffes vermiedrn Werden onnen.
Gegen dir dort den Arbeitgebern aufgestellte Brhauptun , daß die Dauer des Backprozeffes wegen der darin liegenden je nischen Schwierigkeiten nothwendig bedeutenden UnregelmaZigkeiten untcr- worfeu sei, spricht nach Ansicht der Mehrheit der 'ommission noch der Umstand daß erfahrungsmaßig die Backwaaren jeden Tag zu einer bestimmtrn 5 orgenstunde fcrti zu 1em pflegen. Endlich ist nach dieser Richtung bin auch die T atsacbe beweiskräftF, daß bei_ den (christlichen Vernehmungen bei weitem die meisten uskunstsperjonen ür Beginn und Ende der tä lichen Arbeitszeit bestimmte Stunden angegebsn Haben. Von den be ragten 4108 Betrieben wurde nur für 8 der Anfang, für 44 Betriebe der Schluß der Arbeitszeit als nicht bestimmbar bezeichnet. . '
(Jedenfalls würde nach der Anfirht der Mehrheit der Komrxrtffiqn den Bedürfnissen, welches sich aus der tcchmschrn Eigsnart des Backerrt:
ewerbes bezüglich der Dauer der Ardcitszeit etwa, ergebewsoÜten, bst Einführung einer Maximalarbeiißzeit in der Werse wollstandig Rech- nung getrach wrrden können, daß für eine gewrffe Anzahl Von Tagkn Ueberarbeit zugelassen würde. * Vom wirthschaftlich€n StandpunkZauS Wurde von den, Ar- beitgebern geltend gemacht, daß eine Bkscbrankung der Arbeitszeit zu einer Erhöhung der Produktionskosicn führen oder dLn Arbeitgeber zu einer Einschränkung seiner Produkxiow zwmgrn, idm also m jcdern Falle eine empfindliche ökonomische Schadtgung zufngcn würde. Die Kommission hat diesc'n Einwand einrr wwderholtsn Prüfung unter- zo en, fit: ist indeffen in ihrer Mehrheit zx: drr [L_ebe'rzeugung gelan t, der ihm eins entscheidende Bsdeutung nicht berzulkgen sei. Da er waren folgende Erwägungen maßgrbeUd: , * “
Daß die erhöhte Fürsor e für die Ardetirr, auf welch? unsere ganze sozialpolitische Geseßge ung _adzielt, mch; erreicbt werden kann, ohrxe wenigstens zunächst den Arbeitgebern gewisse Opfer aufzuerlegen, ist eine Thatsache, mit der (1112 Reformßw babkn rechnen "müssen, welcbe in de'm letzten Jahrzehnt aui diejem Geburt durchgejühri worden find. Steüt sich demnach eine Regrlung de_r Ardetrszert'im Bäckergewerbe als eine im Jntersffe der, darin, beschaftigten Arbeiter ebotene Maßregrl heraus, so wird von dtkser _mcht schon lediglich um eswillen Ab tand gcnommen werden können,we1lfiezu_ einer wirtbschgit- Ticben Belastun des Arbeitgebers führen könnte. .Wie'bei aÜe_n soziai- Jlitifchen Maßregeln, wird aUerdmgs aucb Hierbei sor faltig dre
othwendigkeit im Auge behalten werden müffen, dre Be astrnxg des Arbeit ebers in solchen Grenzen zu halien, daß die Produktivrtat des Gewer es und seine Entwickelung nicht gefabrdet werden. Diese Gefahr darf aber im vorliegendewJaUe als ausgeschlossen angrseben Werden. Zunächst kann es nicht enimal a[s_erwtksen gelten, daß die Einführung einer MaximalarbeitSzeit im „Backergewerbe übcrhaupt zu einer nennensw-crtben Belastung des Arbeitgebers ren werde. Die Arbeitgeber haben in dieser Bcziehuxg nur angeführt, daß eine Ver- kür ung der Arbeitszeit die Produktionskosten erböden oder eine Re- du tion der Produktion bewirken, mßffe. Ind , wenn „diese Behauptung auch auf den ersten Blick erge gewrffe ahrscheinlrcbkert für M) haben mag, so zeigt doch eme nahere Prüfung, daß sie auf einer zum mindesten unerwiesenen Voraussetzung b'eruht. Dre Frage, welche Einwirkung im wirtbschaftlichen_ Leben xine Abkiirzung 'der Arbeitszeit auf die Produktion ausübt, laßt sich mcht yermrttels einer mathematischen Gleichung lösen. Von v_orzrherein ifi dre Annahme be- rechti t, daß die Reduktion einer üdermaßtgen Arberiézeit _ und um eine Fol 2 handelt es sick) im Backergewerbx _ die byfisxbe und geistige isiun slsähigkeit de:“; Durchschnittsarbeiters erhö en wird, und daraus darf ge :) gert werden, daß in allen kaerberi„in denen Kraft und Geschick des Arkeiters einen bestimmenden „Einfluß auf die Produktwn ausüben, die Kosten der llßxcrenxei eiiier Vyrringerung der Arbeitszeit nicht in einer entsprechenden arithmxtrschen rogresswn Wachsen Werden. Durch die Erfahrungen, welche m jürrg ter Zeit 'in En'gland, in drn Vereini ten Staaten von Amerika, in Oesterreich u. . w. gemacht wor en kind, wird die Richii keit diefer Dedduktion bestäjigt. Versuche, aschinenindustrie, der
e auf dem Gebiet der
Glasindustrie, der Spinnerei u. s. w. angesieüt worden lLind, haben“
od ogar nitig dreinfluffen kann. AUerdin 5 reicht , Zur Zeit in dieser ezrebung Vorliegende empirische iaterial W aus, um lüffe zu ziehen, die auf eine allgemeine Gültigkeit für das wirtbscha obe Lrben Anspruch erheben „dürften. _Jmmer- bin bieten die machten Erfahrungen in Verbindung unt der er- ,. barten dedukfiven EMW,! eine genügende Grundlage für die : Üme- daß bei Ufü
„ dem „Ergebnis; eführt, dczß eine Verkürzung der Ar eitSzeit die
bruno eines Ma alarbeitstages für das _ der dadurch bewirkte Verlut an Arbeit eit durch die
„ bewirkte Erhöhung der Leistungsfähigkeit des rbeiters eme ,' -* erfahren werde. Denn wenn auch die Produktion im " - - e nicht lediglich von der men1chlichen52lrbeitskraft bedingt
wird, sondern vielmehr die_Leistun sfäbigkeit des Ofens und Natur- ereignisse konkurrier einwirken, o ist, doch nach dem eigenen Zu- gestandniß“ der Arbeitgeber die Tüchtigkeit der Arbeiter auf die ord- nungsgemäße und rechtzeitige ErledigunZNder Arbeit von weittragende'r Bedeutung. Ist doch mehrfach dem den 5 eistern gerade aus dem in- weise darauf, daß die Dauer des Backprozeffes _wesentlich von am Geschick und dem Eifer der Gesellen abhängig fer, ein Haupteirxwand gegen die Durchführbarkeit einer gesetzlichew Regelung der Arbeitszeit hergeleitet worden. In der Antwort auf einem der Fragebogen heißt es: .Die Arbeitszeit hängt zu sehr davon ab, wie die Geseüen arbeiten; denn ich abe schon oft Gesellen gehabt, die mit drr Arbeit schon bei derselben nfangßzeit und denselben Ruhepausen Morgens um 7 Uhr fertig waren, während andere erst gegen Mittag fcrti
wurden.“ Bei den mündlichsn Vernehmungen „hat sick) gezeigt, daß diese Auskunft für das Bäckereigewerbe allgemein zutrifft.
Aber selbst, dann, Wenn die un Vorstehendrn begründete An- nahme nichtzutreffensol11e, so würde dock; die duxch_ Ciniiihrun einer Maximalarbeitszeit für die Arbeitgebrr „herbeigeiührte wirt - schaftliche Belastung noch keineSwegs der Art sem, daß fie zu Besorg- niffen bezüglich der Entwickelung des Bäckcrgrwerbes Anlaß geben könnte. Nach dem Ergebniß der Erhebungen dars angenommén werden, daß durch diese Belastung die kleineren Betriebe nicht getroffen werden würden, da in ihnen schon zur sit die Dauer der Arbeitßzeit eine kürzcre ist als die von drr Kommi fion in Aussicht genommene. Bei der Mehrzahl der größeren Betrirbe werden aus den oben dargelegten Gründen die Leistungen der Gsskllen und Lchrlin e fich soviel mtcnfider gestalten, das; die gleiche Produktion wie iFrüher wird erzielt werden können. Zur Untrrftüßung dicsrr Annabms darf auf die Auslaffungen eincr Auskunftsperson (Links Msisters) Bezug genommen werden, denrn zufolge dis Backcrci innerhalb drr leßtxn zwei Jahrze'hnte durch eine ratioxwlle VcrwertdunZ dcr Ardritsfräste in die Möglichkeit vsrseßt worden ist,_ die lrbeiiszcit zu der- kürzrn, und sehr wohl noch Wertcre Fortjchritte nach dirser Richtung hin gemacht WerCkl könnsn (Sicndgr. Prot. S. 67). Wo diesc Voraudsanngkn nichf zufrciien, werden die betreffenden Arbciigeber (] Erding:“; ezwungan sein, sntwedrr ihre Produktion einzuschränken, oder, untcr 5 Ufwcndung yon Kosten, ihre Yroduktionsmittel zu Vermehren oder zu vervollkommnen, also weitsre rbeitskräftc heranzuziehen, die Ocssn zu Vcrgrößrrn oder zu verbcffern u. s. w. Eine Heranziehung woitcrer Hilfskräfte dürfte an fick) wegen der zahlreich Vorhandenen'arbcitsloscn GÉsLULn kaum auf Schwierigkeiten stoßen. Allerdings [t'rgt sowvhk in dem FaÜc der YroduktionSeinschr-änkung als_ aizch m dem der Vermshrnng der roduktionSmittel die MöQltÖkett Vor, daß die betwffsnden Betriebe einen Gewinnausfall Orleiden. Nach Axificbt dcr MLHXNÜ der Kommission darf hieraus indessen, gegen die Verkürzung der ArbeitSzeit schon aus dem (dbrunde kein Argument bchsrwmmen werdkn, weil Ls fich um den Verlust eines G-wmncs bands-Z 11 würde, der durch ein? übermäßige, auch im öffrnilichen Jntrresic nicht zu billi ende AuInüHung u1cnschlichrr Ardkitskraft krziklt wird. Dic: Merheit der Kommission ist aber auch ferm): dcr, Urbcrzxugung, daß die Einführung einer Maximalarbéitrézsir die „wirtdsrhaitlichen Ver- bältniffe des Bäckereigcwerbes nac!) eme'r JSIVMSU Richtung [)in so wesentlich verbessern würde, das; dadurch dir Gefahr eines erinu- ausfalls zum Viindesten Lrheblicb beradgeniindrrt we'rden würde. Dmm, Wenn alia Arbeitgeber in dsr ArisnuYung drr Ardeitzskraft ihrer Ge:- sellen und Gehilfen an die Einhaltung gcwisstr zettlickyrr Grenzen gebunden Werden, so wird der Konkurremkamds, soweit er biélwr mit Hilfe einer übermäßigen Anstrengung dss Ardeitspersonals geführi worden ist, eine beilame Beschränkung _crfalyren. Damit wird ein Uebelstand beseitigt werden, der sich, wie dir" angesteütcn Verneh- mungen erwiesen haben, gegenwartig tm Backcrgewerbe besonders schwer fühlbar macht. _
Von den Arbeitgebern wnrdr Walter [„icrvorgekwbrn, daß das Fublikum an- die Qualität der Backwaaren Ansprüche FieÜic, die fich
ei einer Beschränkung der gegenwärtig üblirbsn Ardeitszeit nicht be- friedigen [affen würden. Der Konsumrni Verkangte _mcht nur Morgens frisch gebackrnrs Weißbrot, sondrrn in manchen Stadten würde mrbr- mals am Tage frische weiße Waare, an anders)! Ortrn fiir den Nach- mittag frischer Zwieback gefordLrt. Die Komfmrsfiow glaubh'daß dicse Anführungen, deren thatsäcbliche Nichttgkrit zwctfcllos zst, "zwar eine Beachtung insofern Verdienen, al;; ' _rs „srch um die nahere Regrlung der Maxirnalarbeitdzeit k)il1ficht[lch [[)rsr Lage und Dauer handle, daß sich adrr daraus ein entscheidrndes Argument'gegcn cine grseiz- liche chclung der Arbeitßzcit iibrrßaupt nicht b€r191ten "laws. Mga ist aÜgemein in der Kommission der Anficht, daß dic: Lrwabnicn weit- ehende'n Ansprüche dés Publikums insdwrit rrngrrcchtfertigt seirn u'nd Leine Berück icbtigung branspruchen düriexi, al;?„tbre Befriedigung exrze übermäßige usdehnung der Axdcitézcidrm Backergewxrbe nothwendig machen würds. In dieser Aufxassung isi dw KOMMT] wn durch die Erwägung dsstärit wordén, daß sowoiél m „viclen deut chxn (He ondc'n als auch in Ländern mit einem brchrntwickslten KYMCUCÜL'U obl- lech, wie z. B. in England und in vrrschirdchnen Staatcn der nord- amerikanischen Union, das Publikum sich in feinen Ansprüchrn an drs BesäÉffenheiT dsr Backwaarcn B€1chrankungcn auferlegt. _ _ uch die Behauptung, daß drr Bedarf an Waaren zu vrrxcbtedenen Zeiten erheblich wechsele, kann nicht für aussäylaggebend erachtrt wer- den. Es ist richtig, daß zu Verscixiedrnrn Z-Ziten des Jahres mehr Backwaare geliefcrt oder g€gen Lr-ljm gebagken wérden muß, daß fcrner unvsrmuthete vorübergehende Ereigniße cinen derwebrten Bedari er- zeu en können, und daß die Hsranzirburiß Von, geeignerc-n" Hxlwkraften tn Lizolciyen Fällen nicbt immer möglich lit. Diejen Verdaltmffen wird. aber nach .lnficht der Kommission brchsisthUiig der Zahl donTagen, an dann Uebrrarbeii zu gestatten se'tn wird, glnügrnd Rechnung ge- tragen werden können.
Von dén Arbeitgebern wurdr ferner geltknd gcmacht, daß; es den Grundsätzen der Gerechtigkeit widersprechen würde, ZMS, Maximal- arbeitßzeit vorzuschreibcn, da derrn Einhaltung [)arzptsachltcb Von dem guten Willen und dem Geschick dcr Gcsellcn abhangen, die Verant- wortun aber den Meister treffrn würde. In Vsrhindung damit wurde Febauptet, eine solche Vorschrift würde nothwendig dazu führen, daß die ungcschickten Arbeiter in Zukunft kerne Verwendung mehr im Backkrgewerbe finden und folgcweüc _ oft, ohne tbr Verschulden _ brotlos wxrden würden. Die Krmmrsswn ist jedoch in' ihrer Mehr- heit der Ansicht, daß nach keiner dieser Richtungen bm eine Besqrgniß gerechtfertigt crscbeme. Die Einführung ei11er_ MaximalardcttSzeit werde eine erzieherische Wirkung auf die in den Backereien beschaftigten Geselien und Lehrlinge ausüben; diesc würdrn [ich zur Anpassung an die Bkdingungen gknötbigt sehen, pon deren Erfyllung bei Einfülxrng einer Maximalarbeitézeit die (E tstenz rm Backergewerbe „abhangt sein werde, und so werde die Geéabr, da drrFBackprozeß sicb dur bösen Willen oder Unges icklichkeit der ébülsen Verzögere, bedeutend berabgemindert. In der (:ck drs Arbeitgebers liege es, einer wieder- holten Verzögerung dadurck) Vorzubcu en, daß er böswillige oder un eschickte Gesellen entlaffe. A erdings könne auch dann no im einzelnen Falle der Arbeirgeber unverschuldeter- ma en vor die Wahl gekzielit werden, entweder die Arbeit vor voliendetem Backproze abzubrechen oder sich der Gefahr einer Bcstrafun auszuseßen. Das bteraus sich ergebende Bedenken lasse sich aber 53 cicbkaüs dadurch beseitigen, daß maxi dem Arbeit eber eincn gewisien Spie raum ewabre, rudern man dre Zahl der age an denen Ueberarbeit zuläslßrß sein solle, erz1sprechend be'mcsse. Da durch die Einführung einer * aximalarbeitkzctt der ungeschickte Arbeiter eschädigt Werde, liegt naYJAnficht der Kommission allrrdm s in der I)iöglicbkeit. Allein ein edenken wird dargus nur info xm ent- nommen werden dürfen, als die Sckxadigung Arbeitnehmer treffen kann, deren Man el zm Geschick ein unvkrschuldeter ist, die alZo von Natur ni t die erforderlichen körperl1chen oder geistigen Egenschasten besitzen, um den _Ariforderungen zu genügen, die bei einer Beschränkung der Arbertözert un Bäckergetverbe „an die Gehilfen gesieUt werden müßen. Wenn es nun aberauch eme der vornehmsten Aufgaben der sozialpolittxchen Gesetzgebung rst, erade den Schwachen Schuß n ewährxn, so alt doch dre Kommis ton dafür, da? es der Gere-Zti eit widersprechen und zu einer ßefährlicben N ckbildung unseres wirtbscbaftlrcben Lebens führen m ßte, wenn
die Regelung des le teren in der Wxise vorgxnommen würde, daß zu Gunsten des Schwe: en die InteresZen des Starken geopfert würden, wmn also in dem hier in Frage ste enden Falle der geschickte Bäcker- gesclle der Gefahr einer Schädigun seiner Gesundheit durch Ueber- anstrengun auSgeseßt bliebe ledigli um dem ungeschickten Gehilfen die Mögli keit zu wahren, in dem Bäckergewerbe seinen Unterhalt zu finden. Eine solche Maßregel würde jowohl vom Standpunkt der Gerechtigkeit wie von dem der Utilität um so verwerflicber sein, als durch Einführung einer Maximalarbeitszcit im Bäckergewerbe dem Un «schickten keineßwegs die Existenzbedingungen abgeschnitten, sondern höcZstcns ein Zwang,an ibn dahin ausgeübt werden würde, eine anderk, seiner Befähigung entsprechende Berufsart zu suchen.
Scbltéßlicb gaben die Arbeitgeber der Besorgnis; Ausdruck, daß die (Einführung einer Maximalarbeitözeit eine polizeiliche Kontrolicrung des Bäckergewerbcs nötbig machen und damit eine Belästigung für dasselbe herbeiführen würde. Die Mehrheit der Kommijfion kann abcr auch aus diesen Ausführungen kein stichgktiges Argumrnt gcgcn eine geséßliche ngrlung der ArbeitSzeit im Backergewerbe entnehmen. Sie erkennt an, daß aUrrdings eine solche Regelung s1ch nur dann wirksam durchführen lä t, wenn den Behörden cin Kontrolrecht eingeräumt, und zuglei , um dessen Ausübung zu ermöglichen, dem Arbeitgeber die Verpflichtung auferlegt wird, über gcwiffe Vorgänge in seinem Betriebe Auschreibungen zu machen. Andererseits ist man absr auch darüber einig, daß die Be- lästigung, die daraus möglicherweise für den Arbeitgeber er- wachsen kann, im Vergleich zu dem erinne, den eine Negrlung der Arbeitszeit für den Arbeitnehmer Haben würde, nicht ins Gewicht fällt. Zur Untrrsiiixzung dieser Auffassung wurdc geltend gettracbt, daß in anderrn Gcwrrbcn drr Arbeitgenber durch die bisherige soziale Gescßgrdung weit empfindlichsten Belastigungsn ausx eseyt wäre, als ('s der Bäckrrmeistcr durch die Einführung einer 5 aximalarbsiiSzeit sein würde. Auch wurde darauf hingewiessn, daß in anderen Ländern eine Kontrolicrung dcr Väckcrcién stattfinde, z. B. in England die Bäckereien durch Link Parlamentßakte aus dem Jahre 1863 dcr Be- aufsichtigung durch die Fabrikinfpektoren unterworfen werden.
Weder bei dcr fchrif11ich€n Bcfragung noch bei drn mündlicbi'n
"Vernehmun 211 ist eine Brsorgniß dahin laut geworden, da eine
gcssßlicbc Trcgclung der Arbeitszeit im Väckcrrigéwerbk nachteilige wirthsckyafilicbe Folgen für den Arbeitnehmer haben könne. Aus der Aeußrrung einer) alten und erfahrencn Meisters läßt sich vielmehr schließcn, daß in dcn Kreisen der Arbeitgcbrr _ und derrnAuffaffung dürfte bei diefc'm Punkic besonders im? Gewicht fallen _ solche Be- denken nicht obwaltc'n. Die Kommisfion hat es troydrm für geboten erachtet, die wirtbscbafilichc Bedeutung einer Maximalarbeitözeit im Bäckercigrwerbr auch nach drr angegebenen Richtung hin zum Gcgrn- stand idrcr Erwägnngkn zu machcn, insbesondere die Frage zu prüfen, ob etwa anzunrbmen sci, daß bsi einer kürzrrcn Arbeitszeit die Geseüen einen Lohnausfall zu gewärtigcn [)abcn würden.
Von vvrnbcrcin darf diese Frage mit Sicherbsit verneint werden für dir, die Mrdrzabl dcr vorhandenen Bäckrreien bildenden Bctriebr, in dkncn bkreits Heute die Arlveitszeit einschlicßlici) der Pausen und “dcr Nedcrmrbrii 12 Stundén und weniger beträgt, sowie für dié'jsnigen, in dcncn durch die Verkiirzung dcr Arbeitözcit weder eine Verminde- rung dcr Produktion, noch eine Yermehrung der Produktionskosten cintcctcn wird. Ein glsicizcs wird nach der Ansicht der Majorität der Kommisfion Voraussichtlich auch für dcn hiernach Verbleibenden Ver- bälinißmäßi gcringcn Theil der Betriebe gektcn.
„ Dafür ?prccbcn Vor allem die Erfahrungen, Welche bisher über dic Wirkungen ciner Brrkürzung der ArbLiTSzeit auf die LothLrhält- nisss im allgrmcxinen JLUWÖT worden sind. Bri jedem 6Fortschritt der Gsicßgcbung anf dsm Gebiete der Vcrkürzun iibcrmä iger Arbeits- zeiten ist von ssiicn dcr Ergner der Brfür tung Ausdruck gcgebln worden, daß eine soichc Maßnahme zu einer Verschlechterung der wirtbschastlichrn Lag? drr Arbeiierbcvölkcrung führen müffc. Nament- lich Wurde: einc dahin grhrndc Behauptung auch in den ver- schicdenen Stadirn der Weiterbildung der englischen Gcfcygebung mit großer Britimmtbrit aufgrstellf. Als Ende dsr vierziger Jahre dic ArbeitSzeii für Frauen, Kinder und jagendliäpe Arbeitkr in der Textilindustrie durch den sogenanntrn Mm 11011145va bkschränft wurdc, prognostizierte man, daß das Gesrß nicht nur eine wesentliche Schädigung jsncr Industria zur Fol (: haben, sondcrn auch einen Rück ang dcr Löhnr brrbeiführcn mü te. Zehn Jahre später wurde festge teÜt, daß nicht nur die Textilindustrie nicht gelitten batte, sondern die' Löhne dsr Frauen, Kinder und jugukd- 1ichrn Arbeitcr durchschnittlich um 12 0/0 geftiégén waren. Bei der Ausdehnung des genannth Geschs auf andere Industrien im Jahre 1360 fahrn sick) dic ekwmaligcn Gegner zu drr Erklärung gczwungrn, daß dassclbe drn Arbrit-ern gemixt und die Arbeitgeber nichtcheschädigi Hättr. Gleiche Erfabrungcn md bei der Rcduktion der rbcitszrit für die Textil-Jndustrie in Massachusetts, Rhode- Jsland, New-Hampihire, Maine, Vermont und andcrwärts gkmacbt worden. Auch dic durch dir Einwirkung der Gewerkvereine in Eng- land brrbeigefülwte erhebliche Verkürzung dcr Arbeit:;zcit hat keine Minderung drs Ardritdlobnes bewirkt.
Zu einem ähnlichsn Ergebnis; gelangt man bei einer Betrachtung der deutschenArbeiterbrrbältniffe. Auch beiuns drängt dir Entwicklung der letzten Jabrzcnte nach einer Abkürzung Übermäßiger Arbeitszeiten. Keineswegs abrr kann als Bcgleiirrsckycimmg eine Mindrrung des Ardeitéeinkommens Verzeichnet werden. Für das Bäckergcwcrbe wird diese Thatsache durch die Mittheilung cinrs Meisters * bestätigt (Stcnogr. Prot, S. 67), der zufolge früher die ArbcitSzeitcn der Bäckergesrürn längsr, die Löhne hingegen niedriger gcwrsen smd als gegenwärtig. _ .
Jmmrrhin ist es nicht angeschlossen, daß emzckne Mklstkr ver- suckyen werdrn, nach Einführung einer abgrkürzten ArbeitSzeit dM Lohn ihrer GéseÜcn herabzusetzen. Allein einen Erfolg werden solche Ver- suche auf die Dauer schon um deswiüen nicht haben können, wkil sie ein Gcgengewicht findcn werden in der Konkurrenz der in der Zahl weit überwiegknden Betriebe, Welche ihre: bishrrige Prodnktion mit einer zwölfftündigcn Arbeitszeit aufrecht erhalten werden oder gcgrn- wärti bereits eine kürzere Arbeitszeit eingeführt bach. _
Jack) Auficht der Kommission ist alierdings ir) Erwagung zu ziehen, daß, wenn die Einschränkung der Arbeitszeit rigoros durcb- gefübrt würde, die Gefallen und namentlich die Werksübrrr den Mehr- verdienst Verlieren würden, den fie aus der beiondsrensArbett vor den [when Festen oder bei sonstigen Flegrnilichen Anlassen sowie an Sonn- und Festtagen durch das usbacken von Kuchen und das Braten von Fleisch für die Kunden beziehen. In Bezug auf solches gelegentlisbe Einkommen ist auch bei den Erhßbungen mehrfaeh darauf hingewiesen worden, daß dieser Verdienst in Weg- fall kommrn würde, wenn die grseßlicbe Re elung der Arbeitßzcit die Vornahme der Hierbei erforderlichen Ar eitrn nicht mehr gestattete. Diesem Bedenken wird mdeffen R9chnung getra en werden könncn, indem a_n Sonn- und esttagcu, und in den Wo en vor den Festen ein WKW Maß von eberarbert gestattet wird.
Durch eine soche egelung würde an _ wenigstens zum Theil _ der weiter etwa zu erhebende Einwand eseitigt werden, daß durch Einführung einer Maximalarbeitßzeit den strebtamen und fieißigen Arbeitern die Möglichkeit abgeschnitten werde, ihren Verdienst durch Mehrarbeit zu erhöhen. Im übrigen, nämlich soweit der Einwand fich auf die rkgelmäßigc ArbeitSzeit in den Bäckereien bekieht, entbehrt er der Be ründung' denn7 ex; steht keineswegs fest und ii nach Ansicht der Mehr eit der Kommrsjwn aucb nicht einmal wahrscheinlich, daß in den Bäckereien ein ursächlicbes Verhältniß zwischen der Höhe der LöYre und der Dauer der Arbeitszeit bestehe. Dre Mehrheit ist aber an der Ansicht, daß der Einwand schon dedhalb keine' Berück- ßrchtigun verdiene, weil ein auf Kosten der Gejundheit gewonnener
öberer erdicnst dem Arbeiter arif die Dauer nicht zum Vortheil gereiYn kann, und daher seinem eigenen Interesse widerspricht.
' ie Kommission tft hiernach in ihrer Mehrheit zu der Ueber-
zeugun Fla“ t, daß die Festsetzurxf einer Maßit alarbeits _eit technisch : e
durch!? ar st, und die Intere en der Ar t eber, rbritnébmer und onsumenten bei einer Berne una dieser Zei , welche den berech- tigten Bedürfnissen des Bäckergewerbes Rechnunß tr gt, keine oder doch eine so geringe Schädigung erfahren werden, aß daraus ein ent-
scheidendes Argument gegen die Maßregel nicht bergenommcn werden karin.
Als eme solxbe Beureffung empfiehlt die Mehrheit der Kommission die Festseßung emer Zett von 12 Stunden für den Wochcntag als Höchstbetra unter Zulassung ron-Ueberarbeit für eine gewisse Zeit vor den ho en Esten oder bei sonstigen besonderen Gélegenbeiten und außerdem für 0 Tage im Jahre. Aus den brr'eits dargelsgten Gründen erachtet es; die Kommisfion für geboten, daß bei Berechnung der zuläxlfigen ArbetLSzeit kleine unregelmäßige Pausen, während deren es dem 5 rbeiter nicht möglich ist, wirklich außzuruhen, insbesondere fich dem Schlaf lnnzttgeben, keine Berücksichtigung finden dürfen.
Die Mehrheit der Arbeitgeber hat bei den mündlichen Ver- nehmungen gegen die Wahl des gedachten Höchstbetrages Widerspruch erhoben. Es wurde die Behauptung aufgestellt, daß die Maximal- arbeitszeit, wenn sie überhaupt durchführbar sein sollte, höher bemessen werden müßte. Die bezüglich disser l)"ök)eren cheé'sung von den einzelnen Arbeitgebern gemachten Vorschlage wichen er)ebl1ch von ein- ander ab und entdebrten der „sachlichen Begründung, ls70d0ß die Mehr- heit der Kommission dermdruck gequn, als () die empfohlene Zeitdauer wiUkürlicb gegriffen wäre. Ste glaubte jenen Vorschlä en aber auch um deswillen kcm Gehör. schenken u dürfen, Mil die u- [assung einer so lan en Arbertödauar, wi? 16 von den Arbeitgebern
erwünscht wird, den weck, welchem die befürwortete Maßregel dienen ?oll, änzlich vereiteln würdr.
ür die Wahl Links Höchstbetrags Von 12 Stunden ist zunächst die batsacbe bestimmend gewesen, daß schon brutc die Arbritözsit in myhr als der Hälfte der Backereien nicht länger dauert. Weiter darf die Kommission fick) für ihren Vorschlag darauf brrufkn, daß bei den mündlichen VLrnebmungen wenigstkns ein Theil der Arbkitgcber und dir writ überwiegende Zahl der „Geselirn _ mehrere drrsrlden be- Lürworteicn sogar eine weitere"Emschrankung _ eine zwölfstiindige .lrdeitszrit für ausreichrnd erkchrten, um den regelmäßigcn Bedürf- niffen des Bäckergrwerbrs_zu grau Ln. Selbst Von drnjenigcn Arbeit- gebern, die für eine _langerr 54 rmesfang eintrafen, gsstand ein erbrblickycr Theil zu, daß sie sür ihre eigenen Betrikde keine weitergrdcndcn Ansprüche zu „erhebe'n hatten, und der Festscßung ciner zwölfstündigen Maximalarbeitszeit nur mit Rücksicht darauf wider- sprecbkn zu sollen glaubtcn, daß ryöglickyerweise die Bedürfnisse anderer Betriebe weitergingcn. Entschxidend für die Brichlußfaffrmg der Kommission ist endlich die Erwaauna" gewczsen, daß rn Anbi'tracht dcr Anstrengungsn, mit denen die Beschaftigung des Bäckkrs Verbunden ist, eine Brichränkung rer Arbeitßzcii nur dann den chci', drm fie dienen soil, erfüÜen würde, wenn ihre Dauer nicht höbrr als auf 12 Stunden bemessc'n würde.
Die Kommission ist ferner dsr, Ansicht, daß die Arbéit an den Sonnta en eine noch writere Crxischränkung (1155 an den Wochen- tagen erfahren müsse, da die Gewahrung_ ciner ausgirbigcren Ruhe am Sonntag dem Sinne unserer Arbriter]chußgescyxxebung Entspreche und fich dagégcn weder wirthschaftliche noch icrlmischc (Hrüxtde geltend 111achkn lassen, die als ausschlaggcbend anzusehen sricn. _
Bei den ersten durch Fragebogcn amqrstellten Erhrbungcn ist fest- estellt worden, das; in zahlreichen B(ickrrcirn die ArbciTSzeit vor
onntagen kürzer ist als Vor Wochkntagen. Währrnd sick) vor den Wochentagen eine Arbeitözeit don 12 Stundcn und wenigsr nur in 53,3 0/0 der befragten Betricdc dorfand, ergab fich wor den Sonntagen eine Arbeitszeit von wenigrr als 12 Stunden fiir 71,6 0/0 der gewöhnlichen Bäckereikn. Jn 6,3 0/0 drr Bäckcrcisn ruhte dir Arbrit vor Sonn- tagen oder am Sonntag sogar Vollständig. Bei den zwciién s christlichen Um- fragen wurdcn nähere Erbe'bungrn üdcr dic? Vsrhältniffe? in diesen letzteren Betrieben angestellt, sowie iibrr die mögliche Dauer der Ruhe an den Sonn- und Festtagen gutachtiichc Aeußkrungsn von Ver- tretungen der Arbcitgexbrr und Arbeitncbmrr ringrlwlt. Durch das Ergebniß wurde die “Kommission in dsr Urbcrzcugunq bestärkt, dacZ eine ausxziebigerc Sonntagsruhr durchführbar wäre. Endlich ist au bei den mündlichrn Vernehmungkn aÜgcmcin an€rkannt wvrdrn, das; technische Bedenken nicht cntgrgsnstebrn.
Es erschrint an (ick) *wiiirsciyenswrrid, daß an Sonn- und Fest- tagen die Arbeit in den Bäckrrsien Voüstandig ansgesrtzt wcrdc', wie dies schon beute U. a. in dmr dri dcr Erhcbung beriicksichtigtkrn Siädten Münstrr i. W., Elbrrikxld und Diliöburg dcr Fall ist, ww ortsüblich das Pitdlikum am Sonntag Morqxn ksin frischrs Grbäck dcrlangt (Erhebungkn 11 S. 34). Mit Rück1icht hirranf wurde in der Kommisfidn die Möglichkeit e*röricrt, ob nicht stait des üblichrn Wrißbrotss Lins andsré Gattung von Brot, etwa nach englischsm Mustgr, welchcr; fich [ÜUÜCL frisch hä[t, herzustellen und die Kund1chast für die _Sonn- und Festtage „auf dirsks Gebäck zu Verweisen fein würds. Schltrßlici) bat fick) irdoci) di? Kom- misfion gegen ein VöÜiaLI Ruhrn der Arbcit an drn Sonntagrn aus- esvrocbrn, wsnigrr weil dadurch das Publikum gézwnngrn sein wiirde, Leine Ansprüche Herabzumindrrn, als weil erhebliche wirthscbaftlirix Bedenken cinrr so weitgcbrndkn Maßrcgcl, die nach drn Ausführungen der MotiVL zn § 1050 drr Griverbcordnung (mä) bei dem Erlaß der GewerbeordmmgSnovrlle Vom 1. Juni 1891 nicht in Aussicht gr- nommen worden war, enigegenstehen. Gkrade an Sonntagen babrn die Bäcker durch Anfériigung' und Vérkauf don Fein- ebäck, inksbosondere Kuchen, einen guten Verdienst, durch drjjcn
chmälerung fis erheblich beeinfrächtigt werdsn wiirden. Auch kommt dir Konkurrsnz der Hausbäckerei in Briracbt. Ist der Bäckcr vor- bindert, Feingebäck fiir drn Sonntag bkrzusteüen, so wird _ wie aus den Eric: rungen zu schließen ist, welche mit der Brscipränkung des Verkaufs an drn Sonn- und Festtagrn gemacht wordrn sind, _ die Frinbäckerei vielfack) im Hause bssor t und SZ entwickelt ich daraus aÜmäblich die Gewöhnung, soweit tFunlick) den Bedarf an 5 ackwaaren überhaupt im Hause herzustellen.
Was dic: Franc anlangt, welches Maß vdn Sonntagsruixe _ den Arbeitern zu gewäbrkn sein würde, so sprach s1ch_bci dcr schrisrltchen Umfrage die weit überwies ende Mrbrbcit der Mklstck- und Gcsellrn- vertretungxn (22 von 26,57 eister-, 32 Von 34 Grfsllendsrtrciungen) fast allgemein für die Möglichsit ciner zwölf- oder mrhrstündtgkn Ruhe an denSonntagenaus. Die Vorschläge der mündlich Vcrnommcnen Interessenten gingen zum tHc'il bis auf Eine achiz€hnstündigc Ruhezeit. In dsr Kommision fand eine vicrzebnstündige Rubrzeir mehrfachr Vertretung. 5 an hielt es für empfcblrnswerti), daß dieses Maß für die einzelnen Gesellen vorgeschrieben, die Zeit der allgemcinen Brtrtkbsrube aber kürzer bemessen würde, so daß zur Verhinderung einer schädlicbsn Schmälerung der Produktion die Arbrit untcr die vrrschi€denen Gc- bilfen und GeseUen zritiich Verschieden vertheilt wcrdcn könnte. Die Mehrheit der Kommission enijchied sick) indc'ß für eine 16 stündige Ruhe. Sie wurde dabei durch die Erwägung geleitet, das; eine kürzer bemessene Ruhezeit den Gesellen und Lehrlingrn nicbt daI erforderliche Maß don körperlicher und geistiger ErkwlunI verschaffrn könnte. Eine 16 stündige Rubrzeii ließe nicht nur den Läcksreien binläygli Zcit ubri zur Herstellung dcr Sonntagdwaare, sondern reichte an aus, um ?ür denjcnigekn Theil des Publikmns, der nicht darauf Verzicbien onka, frische Backwaare für dcn nächstfolgenden Werktag zu be-
a en. _ , Sowohl bei 14ftündiger als bei 16stündigcr Ruhezeit bcdarf os ubrigens einer Bestimmung, wonach es gc'siattct wird, gewissx, für „dis rechtzeitige Wiederaufnahme der Backarbcit am Werktage erforderliche
.VorbereiiungSarbeiten bereits am Abcnd des Sonn- odcr Festtags
vorzunehmen.
Bei der Festsetzung einer 16stündigen Ruhezeit „würde nach der Anxicbt der Mehrheit der Kommission zwar Vom Standpunkt des Ar eitexsch es aus kein Wesentliches Bedrnkrn dagegen bksiclwn, die allgemeine 5 etriebSruhe kürzer zu bemecJsen; es erschien indessen der Mehrheit der Kommission im Inter c der zahlrei en kleinen Be- triebe, die nicht, wie die rößeren, im stande sein wür en„ durch Ab- wkcbselunq 'der Arbeiter d e anze, nicht in die allgemeine Betriebsruhe allende Zeit an Sonn- und esttagen aus unu en, dringenderwünscht, en'nacb die er Richtung bei den mündli en 5 crncbmungen aus den KMsen der rbeitgc'ber laut gewordenen Bedenken Rechnung zu tragen und aklen_Bäckereien aufzulegen, für die Dauer von 16 Stunden auf die Beschaftigung von Gesellen und Lehrlingen zu verzichten.
Sodann wurde erörtert, ob die Stunden des Beginns und Endes der Ruhezeit an Sonn- und Festtagen der freien Wahl des Arbeit-
geber? überlassen oder in zwingender „Weise festgesetzt werden soUirn, und im _lesteren Falle, ob_ sie embertli für das ganze Reich festzu- seyeri waren,_oder die Besxtmmung hierü er den höheren Verwaltungs- behdrden _zu uberlassen ware, um so eine Berückfichti ung der Ver- schix-denbctt dner örtlicher) Vrrbältniffe zu ermöalichen. ie einheitliche Zefxseßung sur das,Re|ch fand mitschicdenen Widerspruch, sowohl aus
runden des praktischen Bedürfnisses, als im Hinblick auf § 1059 dxr Gewerbwrdxrung. Nachdem sich die Mehr eit der Kommission fur dre 16stundtge Ruhezeit entschieden hatte, nahm fie daVon Abstand, wrgen Festseßung des Beginns und Endes derselben eine Bestimmung vorzus lagen. ' .
, I.) ebrere_Mttgiieder der Kommission bielten endlich dafür, daß die Voliige Einstellung der Sonntagöarbeit dadurch fich würde fördern lassen, daß man,. sowetx eine völlige Ruhe durchgeführt würde", den brtreffenden Betrieben eme Vermehrung der Arbeit an dan woraus- aegangencn Tagen gestatte. . Eine solche Bestimmung empfehle fich schoii aus dem Grunde, weil es erfordkrlich sei, die Erhaltung der v'olltgen' Sonntanguhe in denjenigen Betrieben zu sichern, in denen sie bereris gegenwartig üblich (ei. Die Kommisswn biÜigi die €!] Ge- danken, indem sie damm auerbt, daß durch (ine vierundzwanzigiündige Ruhe an Sonntagen die “ iehrbelastung an den Wockxeniagen auf- gewoaerr wird. '
Eine besorxdere Berücksichtigung dsr DoppelLestiaae crschsint der Konnms ron 'nicht nothwendig. Zwischen den eiden Festtagen eine lqngere rbeitszett zuzulassen als an jedem einzelnen Sonntag, ist nicht gxboten, wenn die regelmäßige Sonntagsarbrit in den von der Komrmsfiorz empfohlenen Grenzen zu «lassen wird. Eine Verkürzung diejkr ArdertSzett erachtet die Kottrmiiiion deshalb nicht für angän ig, weil es nicht möglich ist, für den Bedarf am zweiten Festtag ( on am zuleßt vorhergeberiden Wsrktag entyprrciyxnd vorzuarbeiten.
Zu gewiffkn Zeiten drs Jahres, insbesondcre vor Weibnachten, Osirrn und Pfingsten und an den Tagen, an denen die Konfirmation oder Erste Kommunion stattfindet, sowie dor anderen Festkn, Markt- tagen und dergleichen yflegt in den Bäckereirn ein vermehrter Arbeits- bedarf zr: bestehen, weil für solche Tage eine größere Nachfrage nach Ferngeback stattfindet und die Kundkn vielfach eigenes Backwerk zum „Hacken bringen. Um drm Fick) daraus ergebenden Bcdürfniß Rechnung zu tragen, befürwortei die Kommission, daß dxn höheren Verwaltungs- b'abörden dix Befugnixz gkgkben werde, unter Berücksichtigung der ört- lichen Verhaltnisse dtexenigxn Tage im Jahre zu bestimmen, an welchen Ueberarbett ,gestattet sein soll
Bézüglrch'des Lehrlingswesens in der Bäckerei babsn fich die Erhebungen nicht e_cuf dre Dauer der Beschäftigung beschränkt, sondern auch das _Verbaltm? der Zahl der Lehrlinge? zu der der Grsrllen, die Lehrvertrage, die Le rzeit, sowie den Schulbesuch umfaßt (Erhöhungen 1 S. 48 ff. und 70 ff.).
"Esimi PY hierbei ergeben, daß zwar 50 0/0 der befragten 4551 geonn'lichen Yäcksreiey Lehrlinge überhaupt nicht beschäftigen, da- gegen in denjenigen Backereisn, in denén Lehrlinge gekalten wrrden, ihre Zahl Yrrgijchez1 mit drr der (Gesellen und der Mristc'r virlfacl) eme rmderhalimfemaßig hohe ist. Die relatide Zahl der Betriebe mit Lehrlingen wachst mtt der Größe der Orts. Währrnd fie bei den Orten rnit weniger als 2000 Einwohnern nur 35,4 0/0 der gewöhnlichen Bäckereien beträgt, strigt sie bei den Großstädten bis zu 52,6 0/0 der Brtriebe. Von den 2276 Bctrieden mir Lebrlin Sn beschäftigen 10 0/9 nur Lebriiyge, 25,4 0/0 wrniger Lehrlinge als eseUen, 42,4 0/0 ebenw viel Lehrlinge als Grseüen und 22,2 0/0 mrbr Lehrlinge als Gesel'len. In den meisten der [Wirren Betriebe kommen 2 oder mehr Lrbrlmge auf eiiien focÜcn. In den, Großstädten arbeiten nur 6,3 0/0, m den Mittelstadten 6,4 0/0 der Betriebe mit Lehrlingen obne Geseklen, dagegen in den Kleinstädten15,50/0, in den Landstädtén 19,7 0/0 und m den Orten unter 2000 Einwohner sogar 33,9 0/0, also über ein Drittel._
„ Die: Kommiffzon bat den Eindruck gewvnnen, daß die Lybrlin s- zuchierervzam Theil „damit zusammenhängt, daß zahlreiche kleine 5 e- trirbe emen zu "geringen Absatz baden, «is das; fick) die Cinsteüung eines GesZÜen fur „fie lohnen würde, und viele srlbständige Bäckrr ZUCHT ge'nugkndL'MlttLl zur Bezahlung einks Gesellen befi en, fich daher mix Lebrhngen behelfen. Leßtere werden dann, Eben [) wir in dcr] Beirtsbcn, tn denen die Zahl der Lehrlinge die der Geseüen übst- steigt, m_ erstsr Linie nicht zum Zweck der Ausbildung beschäftigt, sondern ihre Arbeitskraft wird ausgenutzt, um den Meister zu er- leichtc'rn. Damit stimmt die Thatsache überein, daß nach dem Ergedniß dsr Erhebungen Von den Beirieben, die ausschlicßlich mit Lehrlingcn arbettrn, nur Verhäitnißmäßig wenige mehr als 2 Personen brschafttgen, und daß in auxiallend wenigen Betrieben _ nur in 13,3 0/0 _ Lehrgeld bczahlf wird, wiewohl der Lehrking regelmäßig Kosi umd Wohnung deim Lebrherrn hat.
Die Lehrzeit dauert in 71,3 0/0 drr Betriebe, auf welche die Er- Hedungsr) s1ch €rsireckt„haben, 3 oder 25 Jahre, in 17,6 0/0 ist fie kürzer, m 11,1% langer. Dic kürzrre Lehrzeit kommt mehr in Süddexuischlaud dor.
Die Arbeitszeit der chrlinge _ mit Einschluß drr Pausen, rbue Mitrecbnung der Nebcnarbeiten _ beträgt in 45 0/0 der de- fragte-n Bäcksreirn 12 Stunden und weniger, in 31,6 0/9 mehr als 12 bis 14 Stundrn, und in 21,9 0/0 mehr als 14 Stunden, in 1,5 0/0 der Betriebe übersteigt ste 18 Stunden. Am ungünstigsten find die Verhaltnisse in den Großstädten. Hier ist eine mehr als 14 stündige Arbrirszrit dcr Lehrlinge für 29,1% drr Vr'triebe ermittelt worden, und nur in 33,4 0/0 der Betrisbe beschränkt sich dieselbe auf 12 Stun- drn nnd weniger.
Aus 59,4% der Betriebe besuchen die Lehrlinge eine Facb- odrr Fortbildungsychule. An Schultagen find fie nach dem Ergebniß der Erhebung?" in 382 (28,3 0/o) Betrieben über 14 Stunden in 136 (101%) Über 16 Siundsn, und in 20 (1,9 0/0) Betrieden über 18 Stunden durch Arbeit und Unterricht in Anspruch genommen (Erhkbungen ] S. 74).
In 63,10/0_ drr Betriebe, in denen Gesellen und Lehrlinge neben einander bejchästigt find, Haben die Arbeitszeiten der Lehrlinge und die dsr Gesellen gleiche Dauer, in 17,3 9/0 find fie kürzrr und in 19,6 0/0 längc'r. Die Verkürzung der ArbeiiSzeit wird dadurch bewirkt, daß man dsn Lehrling zu gewissen Arbeiten, insbesondere zur Teig- bereitun nicht heranziebt. Wo die Lehrlinge länger arbeiten, ist dies hauptsä „li dadurch dcrursacbt, daf; fie zum Austragen don Brot oder zu Nr*cnarbeiten, z. B. zum Reinigen und Aufräumen der Back- stube, zum Wegräumen und Ordnen der Backwaaren, zum Pußen dcr Bleche u. s. w. dCrwendei wkrden.
Während bei den 1christlichen Vrrnebmungsn die Mehrzahl der Meistcr-Vertrc'tungen sich gegen jede Verkürzung der ArbeitSzeit der Lehrlinge im Verhältniß zur ArbeitSzeit der GescUen ausgesprochen hatte, ist bei dcn mündlichen Vernehmungen dcr Auskunftspersoncn nicht nur von den Gesellen, sondern überwiegend aucb don den Arbeit- Zebern zugestanden worden, daß an die Lehrlinge vielfach so große
lnforderungcn gestellt werdcn, daß ihre körperliche Entwickelung darunter leide, daß aber die jüngeren LehrlinY sebr Wohl obne Schädi ung der Ausbildung während eines Heils _drr Arbeit freigela en wsrden können. Di? Kommission schlägt in Rücksicht hierauf vor, die tägliche Arbeitözeit der Lehrlinge in ihrer zulässigen Dauer für das erste Lehrjahr um zwei und für das zweite Lehrjahr um eine Stynde kürzer z_u bemeffen, als für die Gesellen. So ern eine solche Vorschrift auf eine Abnahme der Zahl der Lßbrlirt e in- wirken soÜte, würde darin angesichts der oben mit etbexlten aban über den Umfang der Lehrlingshaltung ein Nachlheilßür die Interessen des Gewerbes nicbt zu erdlickcn sein. »
Bei den mündlichen Vernehmungen wvrde sowohl von den Gesellen als auch aus der Mitte der anwesenden Meister darauf hin- gewiesen, daß das in ablreichen Betrieben übliche Austragen der Backwaaren durch die Lchlin e physisch und moralisch schädigend auf dieselben einwirkte und 65 ch ,in Rücksicht „bierxruf empföble. die
eranziehun der Lehrlinge zu,dteser Arbeit ganzlich zu untersagen.
urch das ustragen würde m_ t nur die Arbeitszeit erheblich vex- längert sondern auch die körperii e_Eniwickelung und die Gesundheit der Ledrlinge aus dem Grunde gefabrdet, weil sie dabei genöt igt wären, unmittelbar aus der heißen Backstube kommend sic? der eu Morgenluft, oft auch dem Wind, Regen und Schnee (1qu even, sowie
stundenlang Treppen auf ""d. ab zu stei en. Nicht selten verwahr- [osten die Lehrlinge auch sittlich, indem re mit den *früb Morgens oft nyc!) ungenügend ekleideten weiblichen Dienstboten in Berührung kamen oder sir!) au? den Straßen umbertrieben. In vielen Städten, so z. B. in Hamburg, wäre das Brotaustragen durch Lehrlinge über- haupt nicht üblich. Dxr Bäcker lieferte dort das Brot zum großen Theil einem Zwi1chenbändle_r. Anderwärts verwendete man bxsondere _Leute als Brotaustra er. Wo dcrarti e Aushilfen mrbt möglich wären, würde der onsuxnent sich" [ei t daran e- wohnen, ' Ws Brot Morgens in dem Bäckcrladen entweder fel t abzubdlrn oder abholen zu“ lassen. Noch verwrrflicher wäre es, dre Lebrimge zum « aufieren mit Brot außzuschicken. Letzteres wurde "von kexxier Seite estritten, dagegen widersprach die Mehrzahl der Baxksrmcrftrrdxm Vorschlage, das Brotaustragcn der Lehrlinge zu verbretc'n_. DW]? Beschäftigung, wurde behauptet„ wäre für die Lehrlinge,:iicht n_ur nicht schädlich, sondern eher gesund. weil es sie axr dre frische Luft brachte, und sie nüßte ihnen férner für ihre Aus- btxduna, mdcm fie atx den Verkehr mit den Kunden gewöhnt würden, Ein Vkrboi nach_ dieser Richtung würde überdies den Arbeitgeber wrrthschaitltch schadrgen," da cr dadurch genötbigt werdrn würde, ent- weder besondere Austrager anzunehmen und dadurch feine'Betriebs- uniosten zii erhöhen oder das Zudringrn der Backwaaren in die Hauser ZwriÖthandlsrrx zu überlassen und dadurch einen Theil seines ohnehin geringen Verdienstes einzubüßen. Sowohl das Austra en des, Brotrs durch, besondere selbständige Austräger als auch Jer Zwtschrnbandel ,batien außerdem die bedenkliche Folge, daß diese „ tlfs-prrsonen' die Kundschaft der Bäcker für sich gewönnen und die leßtercr; in em drückrndes, Abbaygigkeitsverhältniß brächten.
Die MehrbUt drr Kommijsxon hielt die leßteren Ausführungen z'cvar fUr anf€chtbar, trotzdem cntjcbisd man fich aber gegen die Be- fürwortung Zinks Vrrdotcs dcs Brotaustragens durch die Lehrlinge. Dre KOPUYUÜOU gmsx dabei Von der Erwägung aus, daß die gegen dtesx Bexchaijigung geltend gemachten Brdenken immerhin nur in be- schrankte'xn Mar,? anzusriennrn wären, und ein Verbot "édenfaÜs eine grolße „Harte für ,dieir-mgrn zahlreichrn kleineren Bä Ereien in sich sci) teßcn würde, die ihre- L?Hrlinge bei drr Hörstelkung der Backwaaren Vteiieicizt nur 7 oder 8 Stundk-n täglich beschäftigten und bei dem y,eringewUnrmnge ibrss Geschäfts nicht in der Lage wären, besondere Yllißkxaiie für das Aystragen ihrer Waaren anzunehmen. Außerdem kame zn Bejrachr, da!; eine Vérkürzung der Arbeitszeit der Le rlinge obnebm rms wsientiiche Einschränkung des Brotaustragens und des Haufirrrns zur Folge Haben würde.
In Lincm großen Tbsil dcr Väckc'reien werden am!) Konditor- wagren hergestsut. Aus diesem Grunde find die Erhebungen von Anfang an am!) auidie Konditoreien erstrcckt worden. Hierbei bat sich_ergsb€n, dax; im aljgemeinen die Anforderungen, welche an die in dxssem (Gewerbe bcichästigten Gehilfen und Lehrlinge gestelLt wcrde-n, erbrblicky 5161111961: 1ind als in den Bäckereien. Der Umstand, daß in den eigsnilichsn Konditoreien fast nur am Tage gearbeitet wird (Erbsbungeix 1 S. 67), und die Arbeiter nicht Liner so starken Hitze Und eimsm 1x) [)änftgsn Tsmperaturwecbsel ausgc'eßt smd, be- deutet Lim'n großrn, bsi dsn mündlichsn Verneijymungen auch Von d:?n ArSeifnLHrnern ancrkannten Vorzug dsr Arbkit des Konditors grßenübcr ds_rjrnigsn des Bäckers. Ferner übersteigt die Dauer der regklrnäßigrn _Arbrxitszeit €infchli€ßlich drr Pausen nur in 0,4 0/0 drr betragtén Konditoreien 14 Stunden, in 54,7 0/0 brträgi sie liöchstcns 12, in 41,9 0/0 mehr als 12 bis 14 Stunden (€:. a. T). S. 42, 43). Bei der Ermittelung dieser Zahkrn ist aller- dings die Dausr der auf Nebénarbeiten zu verwendenden Zrit nicht mitgerrchnet worden. Außerdem kommt in Bejracht, daß die jenen Zablrn zu Grunde liegenden Auskünfte fich nur auf die regelmäßige ArbritS-zrit beziehen, ziercren Usbrrschreitung fich nach dem Ergébniß der Eriwbungen in den K*rnditoreisn weit häufiger Veranlassung "nder, al»? in den Bäckrreicn. Bei den mündlichen Vernxbmungen i frst- Jritelii _wvrdet), daß nicht nur zu Zeiten besonders starken Konsums (Dor dkn grrizrn FUWU, zur Geseilsckyafwzeit, vor besonderen festlichen Grieger:- hcxiic'n T€.), sowie in d€n Monaten, wv die Früchte eingekocht werden, srbr ausgédchnte Arkcixszeiien für das gesammte Personal der Kondi- toreien Orrkdmmsn, sondern außerdem in zahlreichen Betrisbkn der- jrnixzk Grhilfe, wriciyer das Eis _zu machen und die letzte künstlerisckye Zurichiring dsr Waaren zu bewrgen hat _ dsr sdgsnannte Eis- posten _, ost wxit über die rrgrlmäßige Arbeitszeit Hiriaus, mirantrr Dom irüßrn Morgen His Mitternacht (Stenogr. Prot. S. 90, 100), beichäsiigt wird. Tsmgrgenübsr wurde jedoch Ebenfalls bei den mündliciwn Vsrnebmungen Herdorgebobcn, daß dxn Tagen mit verlängxrtsr ArbsitSzeiT in annähernd gleicher Zahl Tage mit sehr griingrn Anfordsrmtgen an die Arbeitsleistung des Personals gegrnüdcrständen, und daß es insbesondere vielfach üblich wäre, den Eis- postrn für die an einzelnen Tagen geleistetsn Usberstund-Zn durcb Ge- währung eines freien Nacbmmags in der Woche zu entschädigen (a. a. O. S. 100,115). WEnngleicb Von den Auskunftspersonen m€i)rcrr Fälle außerordentiich langer, regelmäßiger ArbkitZzeit mit- gstheilt worden md (a. a, O. S. 99, 105), und einzeln“: Arbeit- nsbme'r dcr Annahme, 1[3re_Arbeit ssi kéine in besondsrem Maße an- strkngcride, mit dcm Hinweiis auf die in dem Arbeitsraum berrschende Si e rder auf einzelne Arbeiten (Eispdstcn, Kocherei) widersprochen (: en, 70 stimmen dreh dis Auskunftspersonkn im großen und anzcn darin Übrrcin, daß die Arbeit in den mcistrn Konditoreien im urch- schniZt wrder übermäßig auzgedchnt, noch besondersanstrengend und ungr und 181. *
Jn Rücksicht biermzf ist ein Theil der Kommisfirnsmiiglieder zu drr Ansicht gelangt, dax; für die Konditoreien das Bedürfniß einer Regrlung der Arbeitszkit nicht nach ewiescn worden sei. Die Mehr- heit der Kommqsion glaubte inde1en eine solche Regelunk] auch für dix Konditoreien empsehlrn zu sollen, und zwar aus so genden Er- Wagungrn:
Sowohl durch die? schriftlichen wie durch die mündlichen Er- Hcdun cn find neben einer im_allgcmeinen mäßigen Arbeitsdauer immerYinau Fäile einer übermaßigen Yuédebnung der regelmäßigen Arbeitßzcit und damit auch einer Gefabrdung drr Gesundheit der Arbeiter frsigestsllt worden. Hiervon abgesehen, würde es aber auch aus politischen und wirtbsäoaftlichen Rück1ichten_ nicbt empfehlendwkrtb skin, dis Rr klang der Arbeitszrit auf die Backereien zu beschränken. Ein sdlch€s «orgeben würde nicht nur die, auch bei den Vernehmungen
zu Tags gciretc'nc Mißstimmung zwischen den Bäckern und Konditoren Verschärfcn, sondc'm es wäre auch bei der hinfichtLiY mancher Waaren brstebe'nden Konkurrenz beider Gewerbe Line Bana tbeiligung der Bäckereirn zu befürchten, wenn man diesen Beschränkungen auf- erlrgt, von dcnsn die Konditoreien frei blieben. Handelt es sich bei diescn Erwägun cn zunächst auck) nur m_n diejenigen Konditoreien. wrlche zuglricb äckerwaaren herstellen, alto nicht um die reinen Kom ditorcien, so ist doch weiterhin zu beachten, daß eine Ausdehnung der Regclung nur auf die gcmischten Betriebe wieder zu deren Nachtbeil in ihren Konkurrenzkampf mit den reinen. Konditoreien eingrei würde. Es wird deshalb unter Berückfichtrgun aller in Betracht kommrnden Verhältnisse nicht zu umgehen ein, fiin: sämmtliche Kon- ditorrien im wesentlichen dieselbchorscbri en, wie für die Backereien, u erlassen und nur insoweit Abwaicbun en vorzusehen, als die Be- 1onderbeitc'n des Konditorgewcrbes es er eischten.
Darüber, YZ diefe EiZentbi-mlicbkeiten unter allen Umstäadeu besonderer Berü cbti ring edürften, war bei der Kommission keit Zweifel. Die Minder ert der Kommis onSmitgxiedex erblickte überdks darin ein Hindernis gegen die Durch übrbarkert emer R exmrg der Arbeitßzeit in Konditoreien überhaupt. Sie schloß sich mir: der Meinung _der mündlich vcrnommcnen Auskun onen aus ,der der selbstandigen Konditoren an, welche ausfii rien daß es für Konditoren unmö [ich wäre, eine bestimmte, „ v . . Arbeitstit einzubg ten, weil die Arbeit von dxn Bestellungn ad» die oft erst Wat etngingen, und weil_ viele KonditorW 1", leicht Verdürben , als daß sie [an ere m dm Konsum der _ eilt werden könnten. So müxten » mxd andere emere Warmn für Soupets, B lle und W , _ ketten oft erst in später Abend nde au efübtt werden. '
ben ' t T ke“tdes stens delt WW ZältniYWfZY Jie Mütdrriru an für die * WM „_