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Mor ens einen Choral von der Kuppel derSchl'oßkapellß bläsx und ie Spielleute der 2. Garde-Infanterie-Brtqade m:t_den oboisten des Garde-FüsilierRegimentS unter Führung Yiiics 5 djutanten vom inneren Schloßbofe vor Portal 1 des Konig- lichen Schlosses aus durch dieses Portal, über den Schloßplaß, die Schloßfreibeit und dann die Linden, Miiieliveg, enilang bis z'um Brandenburger Thor und ebenso zuriick marschieren. Bei Beginn der Defiliercour im Koniglichqn Schloffe werden durch die Leib-Batterie 1. Garde-Feib-Artiüerie-Regi- menis im Lustgarten 101 Salutschüsse gelott werden. Um 121/2 Uhr findet im Zeughause große ParoleaUSgabe statt.
Die Königliche Akademie der Wissenschaftqn hielt am 24. Januar zur Feier des GeburtstagsKömg Friedrich's 11. und zur_ Feier des_ _Gebuxtsxestes Hainer Majestät des Kaisers und Kotiigs eme offexit- liYe Sißung, welcher der vorgeordnctc Minister der geist- li en 2c. Angelegenheiten 1). ])1'. Bosse beimohnte." .
Der vorsißendc Sekretar Herr Vahlen eroffneie die Sißung mit einer Festrede in welcher er dem doppelten Anlaß der Festieicr gebühren cn Ausdruck gab und sbda'nn iiber die Beziehungen Herder's zn" ber Akabemre im Zeitulter Friedrich's des Großen fich verbreitete.
Darauf wurden die Berichte über die fortlaufenden größeren wissenschaftlichen Unternehmungyn _der Akademie erstattet, über die Politische Korrefpondenthcer's des Größen, die 30133, Z01'l188183, die Saniniung der riechischen Inschriften, die Sammlung chr 1atctmichchn Jit- igchriften und die Prosopograpbie der rom1schen Kaiéerzeit. Ueber das (“)0ry115 1111511110155) wurde mitgcthetli, da von der nordgricchischen Sammlung der Druck des ersten „Bcindes bcgonnen bai, Fiir die Bearbeitung der kleiziasiatischcn Münzen wird eine Herrn Mommsen in Verarilamung seines fiinfzigjäbrigen Doktor-Jubi1äums zur Versagung gsstellie Summe von etwa 28000 4/16, welche derselbe der Akadcnne überwiesen bai, verwendet werden. Von den Aristoteles- Kommentaren sind der siebente un) zehnte Band, welche die Schriften von Zjnipiicéius (](3 60610 und 111 911378103 enthalten, berau6gekonimcn. Von der neuen Llusgabe dcr gri€chische_n Kirchenväter bcfindei sick) dsr erste Band, die Werke Hippolyts c'ntbaliend, im Druck; der Druck von 01'1Z61183 0, (ISDN?! soll demnächst be_ innen. Gemeinsam mit den Akadkmisn und clcbrtcn GescUscZasten in Göttingen, Leipzig, Miinchen und ' ien hat bis Königliche Akademie der Wissenschaften die;, .Hersicüung cines "l'bßxxim'ns ]ianaS 131511136 in Angriff genommen. _ ,
Fernkr wurde Über einige init der Akadcimc vexrbundene Stiftungen berichtet: _die Humboldt:Stiftung, die Bopp: Stiftung, die Savigny-Stistung, die Eduard (Fkrbard-Stiftung und die Wen§l:.Hcckmanii:*Stiftunq. Die SavignyzZtifiung bat von dsm 5 örtcrbuck) dsr klassischen Rechtswißcnjcbaft das erste Hsft unter dem Titel „170831111131'111111 1111'18111'71i16ntjäß KGWZUQS“ im Druck erscbsinen lassen. Dem Bericht, welchsn Herr Mommsen übst die Wenßcl :chkmann : Siiftung erstattete, ist Folgcndes zu entnehmen:
Frau Maria Elisabstb Wsnxzel, gsb. Heckmann, bat, wic bereiis früher mitgetbsilt Wards, im Mai 1894, diriAbsicbtcn ibres GetnablI, 732231889 Verstorbenen Verlinkt Aribiieiten HELIMMM Wong?! Mi- iprechend und zum «'brendcn Anbsnkmi ibrés Vakkrs, des 1878 bock)- bejabrt vc'rstorbsnkn Bkllikiék Fabrikbssißirs Karl Julius Hcckmmm, dic Hermann und Elise, gebHCikmann, chxxel-Stiftung zu Gunsten der borbkr um ibré? Einwiüigung bkfcagimi “Ilkad-Ztnie bkgründet. Unter dem 7. Juli dessslbcn Jahres ist die' Stifiung unter Verleihung der .*iorporationörsMc Allerböcbsién Orts beséätigt worden. Das Kapital bcirägi andertbalb MiUionL-t Mark, WOW-xl die Zinsen zum dritten Theil vom 1. Jannar d. J. an, voUständig nach dem Tode dsr Stifterin für di? Zwecke der Stiftung VCkiVL11db_(1k weidkn. Es ist dsr Zw2ck der Stiftung, obne? statutarische Bevorzugung cinés einzelnkn ForschungI-gebiéts wissenschaftlickpe Unternkbtnmigén größsrkn Umfang?- zu fördern. Das Vorschlagsr-Zcht stebt jcdkm ordénilichkn Mitglied Nr AkademiL zu: bis Leitung und di? schließlicch Entschsidung ist cinem Kuratorium iibcrtragcn, welches, bon dcm UnterriÖTS-Minister sowie je eri Von den beiden Klaffcn dcr Akadkmit: bon fünf zu fünf Fabrcn erwäblten ordsntlicbcii Mitgliedern ngildct wird. Ueber die Verwcndung Oer Stiftungssinkünfte wird nach Vorschrift des Statuts in dsr akademischen FriedriÖ'cZ-Siyimg, und zwar, da diE criimalig-Z Veerbung nach kein 31. Mäiz1896 stattfirxde't, Zilerst im Jamiar 1897 von DSM Kuraiorium Belicht Eriiakiei Wirken. Das K*uratvrimxi bat, di'n Bestimmungun dss Statuts ("111- k'iérecbi'Ud. fick) konsiituisrt Und Es gcböri'n dcmsxl'bcn sii? dic (kite, bi-Z zmn 31. März 1900 laufkndk Psriods außer Tsm vora-ZordnktcnMinisiér, derzuglcicb kan Cbrknborsiß fiibrf, m:: “cia *Hcrren Z).)“kommscn als“ Vorsißeirdcr, Anwcrs als StkÜVUUStLr dcs Worfijzc'nden, Landolt, Yköbiuö, Toblcr und Weinhold. So wie Seine Majsiiät init der Vsstäiigimg dsr Stiiiung dir Stifiérin Miiléick) Seinkn Königliubsn Dank «msgSsvrochCn hat, gab auch HELL *Nommscn im Namen dsr Vikad-mie der dankbarsn Lin- kkkennung di'ksklbikn sii; diess bobc Ebruxg uni“ mäckixige Forbkrung ibrer Arbeitkn Ausdruck. Oil gcnug iki in akadcmisiben Kreissn Die Klage laut gcwordsn, das; für bis ungcbeurcn Anforde- rungkn, wklche Die Zukunft der Wissciiscbaft an eine die? Wissknicbaft in ibrcr Gksammtbsix VFTTkLTLUkL Anstals steslli, die matcriUlen Mittel nicht auIrSicth, und Es bättßn aus D-ii'si'm Grundc wieder und wiédkr bcrkckytigle Wünsche iinti'rdrücki, zukunftrcicbe Pläk-C unaUHgSiübrt bleich müffyn. JWT Mrde i:1 migsabntkm Umfang viclcs moglich wsrken, Was LS bisle nicht war. Es sLi zu boffkn, Daß dis Akadkmie, dkm ibr bkwikscm-n VLriraMn (*ntsvrccbknd, die manm faltiaczn Auf- gaben in gutcm CinNkstänDZiiß (!?!-greifen nnd die JroZen Mittal in ,;roßi-m Sinnk verwaltsn werde".
„Zum Schluß berichtcie der Vorsitzende Über die [eit der (i.“fcmttchen Sißung im Jaxmar 1894 in dem Perional- stande der Akademie eingetretenen Veränderungen.
Die Akademie hat durch den Tod verloren: die orbcnt: lichen Mitglisdcr der pbbsikalisch-mathcmatischen Klasse August Kundi, Hermann von Hclmholß und Nathanael 5 ringsbkim; bas ordentliche Mitgiied der pbiloioptzischchistorichen Klasse August Dillmann; die answärtigcn Mitglieder Giovanni Battista dc Rossi in Romund Heinrich von Brunn in.Münchet1; dic Ehrenmitglieder Don Baldassare Boncompagni in Rom mid (Georg Hanssen in (Höttingen; dic korrkspondicrendcn Mit- glieder dcr p[)ysikalisch-matbcmatifchm Klasse Joseph Hyrl in Wien, Cbarißs Marignac in Genf, Moriß Traube in Berlin und Pafnuti] Tschebyschcw in St. Petersburg; dic korrespon- diert-„nden Mitglieder der plzilosopbischchistorischen KlasicFLiUrich Yrugsck) in Bexlin,_ Aureliano Fernandez (Husrra 1) rbe in Madrid, Heinrich Keil in „Falle, Habbo Gerbardus Lolling in Athen, Charles Newton in ondon, William Dwigthbitnct) in Nem-Haben und K. E. Zachariae vonLinqentbal in Großkmeblen. Neu gsmcihlt wurde als ordentliches Mitgliid der pbysikalisch- mathematischen Klasse Herr Max Planck. Das langjährige ordentliche, spät'erc Ehrenmitglied "Err Zeller wurde zum aus: wärtxch Mitglied gcwäblt und diYe Wahl durch Ierrhöcbsien Erlaß; vom 14. Januar bestätigt.
Sämmtliche Schulen der, Stadt Berlin feierten den Geburtstag Seiner Majestät des Kaisers. rind Königs bereits heute durch Festliche Akte und patriotische Vcranstaltun en: - '
Isn Sop ien-vanafiummbielt Oberlehrer 1)r. Knauff 1712 Heft- rede über die Jugendbildun Kaiser Wilbelm's11.; unter den .or- trä en der ersten GesangklcÄse befand fich auch der ,Sang an Ae tr“. Be? der Feier im Königli en Real-Gymnafium gingen ber Ge ang der Neukomm'schen Motette „Dek König fr€ue“ und 2111? Psalm- Verlesung der Festrede des Obsrlehrcrs Or. HLM? voraus, m „welcher die Gründung und Eniwickelung der breitgen Akademre der Wissenschaften durch bie Könige Preußens dargestellt wurde. Im Wilhelms-Gymnafium schilderte Oberlehrer Ox. Doeblxr vor den Schülern der oberen und mittleren Klassen die Entwickelunz; der deuts en Flotte; den unteren Klassen führte alIdagn, Dire'ktor 1)r. übler die Bedeutung des Festes Vor Auger). Das Konigstadttsche Gymnasium veranstaltete in seiner Turnhalle em großes Schaumznen unter Leitung des Turnwarts Kregenow. Das T_urnen bestand au? Reißen, Frei- und Gerätbübungen, Uebungen mit Staben und polkéthumltcyen Uebungen sowie einem Musterturnen der Vorturner. Die Fesiansprache hielt der Direktor, Professor Dr. Wellmann._ Jm Sypbien-Yeal- gymnasium spraxh Oberlehrer 133“. Blascbké _uber nordische Gottex- und Heldensage im Vergleich und tm Yerbaltmß zur deutschen. Die Sänger der Schule trugen die Motette „Gott skgne den - Kaiser“ und das niederländische Lied .Dankgebet' vor. In der Friedrichs- Werderschen Ober-Realsckyble behandelte die Festrede des Oberlehrers .1)r. Violet die Eutsiebun und den Ausbau dsr VerfaYmg des Deytscben Reichs. Paß Ho auf den Kaiser bracht€ Dire or 1)r. Ulbrich, aus. 'Im Kontgltcben Luisen-(Hymnafium fanden zweiFeiern statt: m der emen, bteli Ober- lebrek' 1)r. Greifeld, in der anderen Obkrlebrer ])1'. Demcke die Fest- rede, Auch hier forderte der Direktor Dr. Kern selbst zuin Ho'ck) auf den Kaiser auf. Im Friedricbs-Gymnafium, wv dux Fete; nut dem Cborgesang .O Hsrr, es freue? sich der König“ eitxgcxleitet wurde, gab 1)r. Sello ein anschauliches Lebensbild des Furiterz Blücher. DLCVLL'Z Lied „Gruß an den Kaiser“, beschloß Hen pa1rtotischen Aki. In der großen städtischen Turnhalle in der Prmzenstraße Hatte 'die LuisenstädtischeOber-Realscbule ein Schauturneiz Veranstaltet „dem auch die Angehörigen der Schüler beiwobrzieii. Die Festrede btelt Pro- fsffor 1)r'. A. Krause 1. Im Luisönsxaditscben Realgymnasium Wurde zur Einleitung der Feier ein „Preislied'_ von Mübry nach der Musik aus dkm Oratorium „Samson“ bon Handel vorgetragen, Festredner w-ar Oberlehrer ])r. Mann. Jm Lesstng-Gymnasium batte Yrofessor Dr. Siccke die Ansprache übernommen. Im Dorotheenstavtischen Realgymnasium schilderte Ur. Neukranz die Entwickelung der Matrize unter Kaiser Wi1b€1m1l. Jm Falk-Realgymnafium truxien die Schüler selbst durch Diffamationsri zur Verschönerung des Festakts Wesentlich bei. Im Berlinischen Gymnasium zum grgusn Kloster, wo Professor Dr. Tiedke Festredner i_var, wurds die Fkier tmr dLm Gksang eines Psalms und der Grell'jchen Hymn? „])0mi118 551711111 kat) ['SZ'Sm“ cröffuxt. Der andelSschule war fiir die ersten Nach- mittagsstundcn die städtische urnballe in der Prmzsmtmsiß znr Ver- anstaltimg Lines Schauturnens übsrlaffen. Jm Friedrtch- Rsal- gymnasium sprach Oberlehrer 1)r. Tropfke über di:": Fördkrung, welche die Hobsnzolikrn dem Turnen haben angedeihen laskn. Direktor 1)r. Gerstenberg brachte das «Hoch auf Seine Majestät aus. Vor den Schülern des Leibniz-Gpmnasiums sprach Oberlehrxr Pxüsmann. In 'der Aula des Franzö1isch€n Gymnasiums hielt in emxr Vorreier 5Q1111. „)"111'. Tabsrniér Line lateinisch]? Rede über .„FnZdjtia 1111168.- 111-9711.an 1'61 pUbijc'ax)“; bei dsr „Hauptfeikr sprgä) Obkrlkbker Dr. Dietrich ,über Toléranz und Pflichiit'c'ue bei den Hohenzollern“. Fest- rsdner im Königfiädtisäyen Realgymnasium War Oberlehrer Or. Mögklin; im Askaniscben Gymnasium sprach Obc'rlkbrer BWC? über bis Entwickklung dsr dcutichen Flotte; im AndreaS-Realgytmmsium batte 1)r. Schleich dit; Festrkde, Herr Rücksrt die Leitung der Gesänge iibkkrnommt'n; im Oumboldt-Gynmafium schilderte 1)» Schrodt Preußens deutsche Politik von 1815 bis 1850, und im Friedrich- Wilbelxns-Gymnafium batts sii!) Oberlkbrer Güntbcr dsn Großkn Kurfüiiten als Thema gswäblt.
-______. „„.--...
'Die Kommissio'n für die (Zweite Lesung des
Entwurfs eines Bürgerlichen eseHbuchs für das Deutschc Reick) seßte in dcn Sißungcn vom 21. bis 23. Januar die Bcratbung dcs Erbrechts fort.
Die §§ 2025 bis 2044 bctrcffen den Erwerb der Erb- schaft. Der § 2025 bringt deii Grundsaß ziim Aitsbruck, daß die Erbschaft, vorbehaltlich des Nccbtß der Ausschlagung, mit dem Erbfall kraft des (HsseHeH auf den Erben über: gebt. Dieser Grundsatz wurde sachlich gebilligt,
Nach dem § 2020 Abs. 1 gilt eine nach dem Erbfall geborene, aber zur Zeit des Erbfalls bereits empfangene Person in Ansehung des Unfalls der Erb: schaft als schon vor dem Erbfall geboren. Diese Vorschrift findet, wie der Abs. 2 binzufügt, auf die Nacherbfolge mit der Maßziabc entsprechende Anwendnng, daß an die Stolle ÖW Erbfalls der Fali Oer Nacherbfolgc trete. "Gegen den sack.)- 1ich€n Inhalt der bezeichneten Béstimmungen crbob sick) kein Widerspruch. Man war aber einverstanden, daß die Vor: schrift des Abs. 1 schon durch de_n zu § 1752 beschlossenen Zusaß gcdx'ckt und deshalb Hier zu strcichkn sei,
Der ZH 2027 gewährt für dcn Fall, daß infolge einer zur Zeit ch ErdfaUs odcr des Eintritts der Nacherbfolge be- stebknden Schwangerschaft die Geburt cines crbberechtigten Kindes zu crwnrtsn ist, der Schwangeren, sofern sie außer stande ist, sich sclbst zu unterhalteii, fiir die Zeit der Schwangerschaft einen Anspruch anf standcsmäßigcn Unter: halt aus dcm Nachlnssc oder, WEM! noch axdere Personen als EkbM berufen sind, SUS dkm Erbtbcil, zu wclcbem dcr Ungcborkne im Fall der (chart allein oder in Gemeinschaft mit anderen berufen ist, Dir: Vorschrift gklangte mit der waeichun zur Annahme, daß der Untsrlz-alt nur aus dem Erbtbcile ver angt werden kann, dsr im Fall der Giburt dcm Kinde gebühren wiirde; dabei soll die Größc dcs Eibtheils so bcstimm: Wsrden, wie sic fick) ergiebt, wcnn nur (*in Kind gcboren wird. Ein Antrag, der Wittwc des Erblassers, wenn sie zur Zoit dcs C'rb- fÜllI scbmaiiger ist, in um“!) Mitkrcm Umfang cinxn Anspruch auf Unterhalt am:; dem Nachlass zu gewähren, als dies im § 2027 vorgesehen ist, wurdc abaclcbnt.
Die Vorschriften dir §§ 2028 bis 2032 Über die Aus: chlagung und die Annahme der Erbschaft fandcn in dsr Hauptsache die Ziistimmung der Kommission. Einem Antrag, nähere Bestimmungcn iiber die Annahme der Erb: schaft durck) stiüschivcigendc,Erklärung aULzunelmen, wurde keine Folge gcgcbcn. Nack) dcm E;:twurf mu die usschlagung der Erbschaft binncn einer Frist von sechs Wochen, wenn aber der Erbe sich bei Viginn dl'L' Frist im Auslande anfbäli oder wenn der Erblasscr seinen lebten Jobiisiß nur im Angandc gehabt hat, binncn scchs Monatcn Erfolgen. 'Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkr, in welchem der Erbe von bcm Anfall? der Erbschaft und dem (Grunde des Anfalls Kcnnimß erlangt hat: sofern jkdoch die Berufung auf einer Verfugurxg von Todeßmegcn beruht, nicht vor der Verkündung der Verfugung, “Da» war von einer Seite folgender Zusaß
beantragt: „Die Frist läuft nicht ab, so lange nicht der Erbe
Na laßsachen in Befiß enommen oder „erbschaftliche ä Zeprrt hat: Das Nachßaßgericht kami ]edoch dem QMJHL er im § 2030 Abs. 1 bestimmten_ ift gleiche Frist mit der Wirkung bLstimmen, daß die AUS! baguna nach dem Ablauf der Frist ausgeschlossen ist. Die Frist soll nur auf den An- trag cines Vetbeiligten, welchem der Wegfgll „des Erben zu statten kommen würde, oder eines Nachlaßglaubtgers bestimmt werden.“ .
Die Mehrheit entschied sich jedoch gegen die Aufnahme des Zusaßes. ' ,
Dcr § 2033, welcher die Re cl ausspmckx, daß die Erb- schaft nicht vor Beginn der Aus chlagungsfrist angenommen oder aUSgefchlagen werden kann, wurde gestrichen. Vage en
clangte 'der „ 2034, welcher den Beginn der JKW- ych1agungsfrist für den Fall besonders beftimmk, wenn ein Pflichttheilsberecbtigter ais Erbe beschränkt oder be- schwert oder mit einem Pflichttheilsanspruche belastet ist, mit den aus den Beschlüssen zu § 1981 fick) ergebenden Aenderungen zur Annahme. Auch die Vorschriften der „F, 2035 bis 2037 über die Annahme oder Aus:
lagung der Erbschaft unter einer BebinguZlg oder Zcitbestimmung sowie über die Beschränkung der nnahme oder Ausschlagung auf einen Theil der Erbschaft oder auf einen von mehreren dem Erben angefallenen Erbtheilen wurden im wesentlichen gebilligt. Der § 2038 Abs. 1, 2 xntschcidei die Frage, ob der Erbe, wen_n er aus verschiedenen Vc- rufungSgründen berufen is?, die Erbschaft aus dem einen Berufunqsgrund ausschla en, aus dem qnderen annehmen kann. Gegen den fachlichen Inhalt diejer Bestimmungen erhob fich kein Widerspryck). Nach dem §2038 Abs. 3 Sas 1 kann der Erbe, welcher in Gemäßbeit der Abs. 1, 2 zur An: nahme der Erbschaft aus einem weiteren BerufungSgrunde be- rechtigt ist, dic Ausschlagung für alle BerufungSgründe mittels eincr und derselben Erklärung aussprechen. Manswar ein: verstanden, daß diese Vorschrift infolge der Streichung des ," 2033 entbehrlich gewmdcn und deshalb ebenfalls zu streichen ei. Die Ausle ungsregel des F 2038 Abs. 3 Saß 2, derzufolge die usschlagung im Zweifel auf alle Ve: rufungSgründe zu beziehen ist, Holl durch die Aus- legungsregcl erscßt _werdcn, da _ die _Ausschlagung wie die Annahme iich im Zweifel aux alle Bc- rufungßgriinde bezieht, die dem Ausschlagenden oder An: nehmenden zur Zeit der Ausschlaqung oder Annahme bekannt waren. Die Vorschrift dss § 2039, daß die Nnnahmc odcr Ausschlagung dsr Erbschaft unwiderruflich ist, erfuhr keinen Widerspruch. ,
Der82040regelt die Anfechtung der Ausschlagung wegen Willensmängel. Abgesehen von dem im Abs. 1 bsriicksicbtigten besonderen Falle, wenn einen) Pflichtthcils: bcrecbtigtcn, der die Erbschaft wegen einer ihm auferlegten Beschränkung odcr Beschwerung auSgeschlagen hat, der Wegfqll derselben zur Zeit der Llusschlagung nicht bekannt war, läßt der Entwurf eine Anfechtung der Ausschlagunq wegen Jrrthums nicht zu. Vom Standpunkt des Entwurfs konnte insbesondere eine Anfechtung wegen sogenannten Wesent- lichen Jrrtbums nicht in (Frage kommen, da ein iolckxr Jrrthum die Nichtigkeit der rklärung zur Folge hatte GZ 98, 99 des Entw. 1). Nach dem Entwurf zweiter Lesung (, 94 des Entw. 11) _ begründet dagegen_ der sogenannte wcsentlick)? Jrrthum nur Anfechtbarkeit der WiÜMSerklärung. Man war einverstanden, daß bei dieser Sachlage im § 2040 auch bis Anfechtung der Ausscblagung wegen eines im Sinne dcs § 94 des Entwurfs zweiter Lisung wesentlichen Jrrtbums zu berücksichtigen sei. Im übrigen wurden dix Vorschriften 1)??- § 2040 sachlich gebilligt. Abs. 2 erhielt ]edock) dcn Zusaxz, ?Zßfdie [Anfechtung der Ausfchlagung als Annahme der Erb:-
at gi 1,
Nach dem § 2041 muß die Anfechtung der An- nahme der Erbschaft weYn Drohung odcr Betrugs gegen: Über dem Nachlaßgcricht in * erbindun mit der Ausschlagung in der für diese bestimmten Frist und Foxm erfolgen. Gegcn den fachlichen Inhalt des § 2041 erhob sich kein Widerspruch. Entsprichend dem Beschluß zu §2040, soll aber die Anfechtung wegen wcscntlichenJrrthum6 bier gleichfalls zugelassen werden. Ferner wurde beschlossen, gegenüber der Annahme der Erix schaft abweichend von dem Entwurf cin Anfecbtungßrecht auch dann zu gewähren, wenn die Versäumung der Ausschlagungs: frist durcb Drohung odcr Bcirug herbeiZZefÜhrt worden ist.
Der § 2042 bestimmt die Wir ungen der Aus:- schlagung. Die betreffenden Vorschriften wurden nicht be- anstanbct. Auch die §§ 2043, 2044, nach welchen, falls der Erbe untcr elterlicher Gewalt oder unter Vor:- mundschafi steht, regelmäßig zur_ IlyHschlagung der Erb- schaft die (Genehmigung dW Vormundickmsthcrichts eriordcrlich scin soll, fanden die ZUstimmung der Kommisnon. _
Im Anschluß an die Vorschriften des Entwurfs über'dic Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, war von cincr Ssciic bcantragt, im Art. 13 des Entwurfs des Einführungs-
6 213613; g 1) dem § 5 der KonkurSOrbnung als Abs. 3 hinzix: zufügen:
„Die Annahme oder Ausschlagung einer vor der Eröffnung des Verfahrens dem Gemeinschuldner angefallenen ErbschmT sowie eines vor dicicm Zsitpunktc dcm Gemeinschuldner an; gefallenen Vermächtnisses steht nur dem (Gemeinschuldner zu,“
2) der Nr. 2 des § 122 der Konkuröordnung folgend? Fassung zu geben: _
„2) wenn Darlehen auflcnommen, frcmde Verbindlich- keiten übernommen, zur MFM gcbörendc Gegenstände W“- pfändet odcr Grundstücke erstanden werden sollen.“ Diese Anträge wurdkn angenommen.
Die Veratbung wandte sich sodann den Vorschriftev Üblk die Erbunwürdigkcit (§§ 2045 bis 2050) zu.
Der § 2045 fübkt untcr viirNummern die einzelner] Erb- unwürdigkcitMründc auf. Nach der Nr. 1 ist erkl- umviirdig, wer aus Vorsatz durch eine widerrechtliche Handlung dcn Erblasser getödtit oder bis zu dessen Tode 'm eiiien ZU- stcmd vcrscßt bat, durch welchen der Erblasser éZur erxchmng eincr leßtmiUigen Verfiigung unfähig wurde. 5 wurbc h?- fcbloffcn, die Nr. 1 dahin zu ändern, daß crbunwürdig tit, wer vorsätzlich und widcrrccbtlich den Erblasser Zetödteb OHC! zu tödten versucht hat. Einem Antrags, dic rbunwurdig- keit auch auf den Fall auszudehnen, wenn der Lkbk wegen eines gegen den Erblasser begangenen Verbrechens ZU Zuchthausstrafe vcrurtbeilt wordsn ist, wurde keine Folge ge- geben. Gegen die Nr. 2: „wer aus Borsa durch eine wider; rechtliche Handlung dcn Erblasser an der rrichtung oder Ani; bebung_ einer Verfügung _von TodeSwegen gehindert hat. erhob sick) kein Widerspruch. In der Nr. 3: „wer den _ [» [asser widerrechtlich durcb Drobnng oder Betrug zu LM“
Verfügung von „Todeswe en bestimmt hat;“ sollen die Worte: „Zu er er Ver ügung von Todeswegen“ durch die Wort)? erseß „ werden; „S_ur Errichtung oder Auf- hebung einer Verfiigung von 'Todeßwegen“. Die Nr. 4: „wer in „Ansehung einer Verfügung des Erblassers von Todes- megen einer nag!) den Vorschriften der §§ 267 bis 274 des Strafgesx buchs strafbaren Handlung fich schuldi gemacht hat ;“ wurde ck t beanstqndex. 911€ Ergänzung wur e dem § 2045 die Bestimmung betgcfugt, daß die Erbunmürdigkeit nicht ein- tritt, wenn der Erblaffer eine andere Verfügung von Todes- mege_n getroffen hat, diirch welche die aufgehobene Verfügung unnnrksam geworden „fem würde, oder wenn er die Verßügung, jnhLLnsethtg deren die strafbare Handlung begangen i , auf- e 0 sn a.
g DieVorscbrifscn dcr §§ 2046, 2047 über die Geltend- machung dcr Erbunwürdigkeit durch Anfechtung ge: langtcn in der Hauptsache nach dem Entwurf zur Annahme. Der Abs. _3 des § 2046, bcmzufolge derjenige anfechtungs- berechtigt ist, welcher Erbe sem würde, wenn der Erbunwürdige den Erblasser nicht überlebt hat, soll jedoch durch folgende Vorschrift erseßt werden: „Anfechtu11„sberechti t ist jeder, dem das_Wegfallen des Erbunmürdigen, ei es an nur mittelbar, zu statten kommt.“ '
Dcr § 2048 Abs. 1, welcher die Wirkungen der Aiifecbturig regelt,. wyrde nicht beanstandet. Dagegen ent- [)chled sich die Mebxheit dafür, die Vorschrift des Abs. 2, daß er Anfccbtcndc die Erbschaft nicht ausschlagen könne, zu
itrciciYn. * . ach de_m § 2049 ist für den Erbunwürdigcn cin
Pflixhtthetlsanspruch „kraft des Geseßes auL-ge: s ch[01s611. Man war emveritandsn, statt dessen zu be- stimmen, daß, wenn die Vorausseßungen vorliegen, unter wilchen der Pflichttheilsbkrechtigtc erbunmürdig sein würde, der Pflichttheils-anspruch anfechtbar ist, auf di? Geltend- machxmg dcr Anfechtung aber die für die Anfechtung leßtnnllt er Verfügungen beschlossenen Vorschriften der §§ 1785, 17873, Anwendung finden sollen,
"(Gegen den § 2050, wonach die Anfechtung wegen Erb- utzwurdigkeit durch Verzeihung des Erblassers ausgeschlossen Wird, e_rhob sich kein Widerspruch.
_ Die ,“ 2051 bis 2057 enthalten Bestimmungen iiber die Wir ungen dcs Erbschaftscrwcrbks. «*
_ Der im § 2051 Saß 1 axi§gesprochcne Grundsaß, daß die z_um Vermögen déS Erbiawcrs gibökcnden Rechte und die vermogensrechtlichen Verbindlichkeitcn dss Erblaffsrs kraft dcs Gcseßes auf den Erben übergehen, fand fachlich die Zustim- mung“ bcr Kommissioxi. Der Prüfung dsr Redaktions: koyiniission blieb mdcsten vorbehalten, ob der Grundsaß mit Rucks1cht_ auf andere Vorsäzriftkn des Entwurfs überhaupt e_mes beionderen Ausdrucks bedürfe. Die Beraihung des § 2051 Sah 2, welcht'r das Rechtsverhältnis; der Mit- erben zur Erbschaft betrifft, wurdc einstweilen ansgeseßt.
Der'§ 2052 entscheidet die rage der Vererblichkeit des Bestßex an ben zur Erbfchat gehörenden Sachen daLin, daß der Vesiß nicyt kraft des GLsLHLS auf den Erbsn Ü er- geht. Von diesem Gxundsaß machen aber die §§ 2053, 2054 in Ansehung der Y_ejißklagen weittragende Ausnahmen. Die MLhthU entschied sich dafur, die §F 2052 bis2054 zu streichen und statt derseiben als § 7798, zu estimmen:
. „Der Besiß geht auf den Erben über.“
_ 'Der Ober-Hofmeister “Ihrer Majestät der Kaiserin und Konigm, Freiherr 'von Mirback) hat sich durch einen Sturz v_on der Treppe beide Füße verstaucbt und wird voraussichtlich langere Zeit zu Bett zubringen müssen.
Der Köniqlicbc Gksandte in KarlSrube, Wirkliche Geheime Rath von Eisendecher hat einen ibm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten.
Dex Bevollmächtigte zum BundeSratb, Landes-Direktor bes Furstenthums Waldkck und Pyrmont von Saldern ist hier angekommen.
'Der quieryngs:Affcssor Zoberbier in Merseburg ist der Homgbchen Regierung zu Posen zur dienstlichen Verwendung uberrmesen morden.
Württemberg.
_ SYM? Majestät der König ist, wie der „Staatsanzeiger fur Wurttcmberg“ meldet, bentc stick) 9 Uhr 47 Minuten nach Bexlin_9bgereis1,1im „Seiner Majestät dem Kaiser die Elyckwunschgzum Geburtstage psrsönlick) außzufprechen. Mit Heiner Maxejtät hat sich auch Seine Durchlaucht der Fürst zu Waldeck und Pyrmont nach Berlin begeben.
Hessen-
. _ZOie . Zweite Kammer lehnte gestern mit 29 gegen 10 Stimmen den Gcseßcniwurf über die Organisation des orstschußes ab und nahm den Antrag aufRevision des athqlischen Ordensgeseßes gegen 14 Stimmen an; fcrner bcwrlltgte die Kammer mit allen ge en 7 Stimmen die haYSgeseél'tche Dotation für _die “ rinzessin Alix, 1213th Katerm von Rußland, anläßlich ibrer Vermählung, tm ' etrage von 34286 016 Die Abgg. Osann und (Ge- noffxn brachten _cmen Antra ein, welcher die Neuorgani- sation dex hoherßn hesischen Staatsbebörden be- weckt. In ihrer heutigen Sißung bewilligte die Kammer obne „_ ebatic die Forderung für den Bau einer Eisenbahnbrücke uber den Rhein bei Worms.
Sachseu-Coburg-Gotha.
Seine Königliche Hoheit dsr Herzoq hat sich estern zur Theilnahme an der Geburtstagsfeier Seiner Maxiestät des Kaisers ria Bcrlin begeben und wird am 28. d. M. nach Gotha zuruck ehren.
Oesterreich-ngaru.
Dem gestrigen estessen der deutschen Kolonie anlä [i des bevorstehenden Zeburtstags Seiner Majestät ßde? Deutschen Kaisers wohnten der deutsche Botschafter (Graf i_u Eulenburg, das Personal der deutschen Botschaft und
Trinkspruch aus„ worin er hat, das erste Glas zu leeren auf das Wohl desxenigen, desen Weisheit, dessen Güte die Angehöri en des Deutschen Reichs verdankten, daß sie in diesein s önen Lande in Frieden die Güter genießen könnten, die ste ihr eigen nennten. „Der erhabene Bundesgenoffe des Deutschxn Kaisers und des Deutschen Valkcs, Seine Maj estät der Kaiserßraanoseph lebe hoch!“ Nachdem die Zochrufe und die Vol sbymne verklungen waren, brachte der orstand des reichsdcutschcn Vereins „Niederwald“ Oertel cinen Toast aus, worin er die innigften Ssgenswünsche für Seine Majestät den Deutschen Kaiskr aussprack) und hinzu; fugZe: „Möge das Wirken Seiner Majestät für die Große, Freihrit und Wohlfahrt des geliebten Vater- landes von glücklichem Erfolge gekrönt sein, möge i m auck) ferner gelin en, mit dem erlauchten Herrs er Oesterreickx-Ungarns ie starke Bürgschaft eines dauernden Friedens in Euxopa zu erhalten!“ Oertel schloß: „Gott schüße, Gott erhalte Kaiser Wilhelm 11. und sein blühendes Kaiserlichcs ZMS. Seine Ma1estät der Kaiser Wilhelm lebe bock)!“
ie Versammlung stimmte jubelnd in die Hochrufe ein. Es nzurde die deutsche Nationalhymne angestimmt und sodann em._Huldigungstelegramm an Seine Majestät den Deutschen Kaner abgesendet.
Zu Ehren dcsKommandanten und der Offiziere des vorgestern eingetroffenen deutschen Zchulschiffes „Stein“ fqnd gestern in Triest bei dem deutschenGener'al-Konsul em Diner statt, woran der Statthalter mit seiner Gemahlin, der Kontre:Admiral (Graf Cafini, sowie die Spi en der Zivil: uiid Marinebehörden und zahlrcichc hcrvorragen c Persönlich- keiten theilnahmen. .
Der ungaxische Minister-Präsident Baron Banff 1) und der tnanz:Mtnistex von Lukacs trafen heute in Wien ein und tatteten dem Mmister-Präsidenten Fürsten W indis ch grüß , dem (Grafen K;;ilnokt) und den übrigen Ministern Besuckxe ab. Baron Banff!) wird morgen von dem Kaiser empfangen werden und srch am Montag dyn Mitgliedern des Kaiserlichen Hauses vorstellen.
Die „Politische Korrespondenz“ erklärt die Washingtoner Meldung, der österreichisch:ungarische Gesandte k),abe_ dcr _Unionsrcgiarung NetorsionSmaßrsgelu in Aussichx gestellt, falls die Herabseßuxig der amcrikaniichen Zucksrzolle nichl bald erfolacn werde (fiihc Nr. 18 d. Bl.), fur nicht zutre7fend. Der Gesandte sei nur beaiiftragt woxdxn, sich „den Schritten _der Vertreter jener Mächts anzu: sch1188€11, die m dgy gleichen Lage wic O5stcrreicb-ngarn icic'n, und gegeii bie BLULMMUUJ, daß der Zucker von Staatcii, dis Exportvramicn _gemäbrten, mit cinsm ollzuscblag von 1/10 Centspro Pfund belegt werden solle, als en östérreicksscl): amerikan11chcn Vsreinbarungen von 1892 rvidcrsprcchcnd, Ver: mo_briing einzulegen. Zugleich Wird dieErmartung aiisgksprochcn, Haß die Umonsstaqtcn Abstand davon nehmen würovn, Mm ostsrroick)[fck]:ungariychen Zuckkr kino paritätische Behandlung mit den Prooufien der msistbegünstigtcn Länder ,in ver- sagen, d_a bei fortdauerndcr differetitieller Behandlung sich auch Oesterrerch=11ngarn betrxffs der nordnmerikanischen Produkte freie Hani) ivgbren musse. Die Msldung, daß Oestsrrcick): L_Lngarn in dreier Angelegenheit weitergegangcn sei als die ubrigexi Mächte Und Wisderver,cliungSmaßrcgeln angedrobt habe, ist dabsr, wie die» „Politis ? Korrespondenz“ sagt, vol]- kommen Utibcgrünbci.
. Die, Kommiision b-(s böhmischen LandiagS bat die Regierungsvorlagc iibcr die Einreibung Weckclsdorfs in die Landtagswablordmmg mit allen gegen die Stimmen der Jungczechen angenommen. Im Laufe der Debatte griffen die Juxigczechen Pacak _und Dvorak dic Dsutscbcn somie dcn, Großgrundbesiß an und warfen ihnen vor, baß fie die Reaktion förderten. Die Altczechen ber: ließen ben Saal mit der Erklärung, in diefér Angelcgcnheit nicht mrtbsratben zu wollen. Die Redner der Doutsében, Fuzike und Lgnger, wissen die Angriffe auf die Koalition Zyruck; der Referent (Hras chiwiß schloß sich diesen Nus- Übrungen an. _
Der Triestincr Landtag beschloß gestern einstimmig, a_n die Régierun und_ den Reichsratb cine Pctition zu NME, worin VSL" angt Wird, die Führung der StandeSrcgister den_©eelsorgern_ abzunehmen und staailichen oder Gemeinde: beborden zu uberiragen, Dcr Vertreter dcr ngicrnng Wies bemgegenüber auf die gcseßlickz genügend vorgc= sehenc Kontrole der Matrikclfübrimg und auf die böbore Bil: dung. der Seklsorgcr als Vorsteher klsincr Gcmeindsn [)in, trat 1edoch dem Yutraqi', formell nicbt entgogen.
_ Der ungarische Minister-Präsident Baron Banff 1) bat sich gestern Abend nach Wien begeben. ,
Großbritannien und Irland.
_ Der_Staatssekretär der Kolonien Marquis Ripon bielt gestern in Blackburn eine Rede, worin er erklärte, Homerule yebmq auch cht noch den srstcn Play in der liberalen Politik em. Es sei aber nnnüß, jeßt daran u _denkcn, da man wisse, daß die Maßregkl von vorn: ercin vom Oberbause verurtheilt sei. Die chierung werde an das Land appellieren, das zu entscheiden haben WdeL, wclcheß Hau? die Kontrolc über die Gkseßgebnng ausüben solle. ,Die Entscheidung dcs Volks werde von der Regierung respektiert werden.
OberstWelby und zwei anbercOffiziere des Regiments „Royal Scots Greys“ begeben fick) heut 1";er Berlin nach St. Petersburg, um den Kaiser Nikolaus, den Chef des Regiments, zu begrüßen.
Frankreich.
Nibotbat sich gestern Vormittag mit Brif s on besprochen. Am Nachmitta berieth sick) 911th mit Challemel-Lacour, Méline und oincaré. Mit Bourgeois kam Ribot n0ch nicht zusammen. (Gestein Abend fand bei Ribot eine Zu: Lammenkunft stcztt, 'die fich bis nach 1 Uhr Morgens aus: ebnie. ES xchernt sicher, daß Ribot die Finanzen mit der Präsidentscha t übernehmen werde; Ribot wird heute seine Unterbgndlyngcn fortseßen. Die beiden radikalen Gruppen der Dcputirien- k'ammer bielten gestern Nachmittag eine Si ung ab, worin sie beschlossen, jedes radikale Kabine! zu untersYtüßen. 'Andréz de Trémonicl, der frühere Präfekt von Korsika iind Vorstand des zahlungßunfähig gewordenen Spar- verems, ist wegen Betrugs verhaftet wordsn.
Rußland.
, Der Chef des transkaspischen Gebiets *Kuropatkin hat, Wie „W. T. B.“ meldet, vorgestern St. Petersburg mit dem Auftrage verlassen, dem Schah die Thronbesteigung des
die Vertreter der Bundesstaaten, im Janzen etwa 150 Per- sonen bei. Der Botschafter Graf zuEu enburg brachte einen
Kaisers bekannt zu geben.
_ Der Chef des Generalstabs, Genekal Obrutschew ift ploßlich a_n einein Au enleidxn erkrankt. Deni „Grashdanin“ zufolge floßte'sem„ Zu tand einige Beiorgniß ein, doch ist nach den leßten Mittheiiungen eine Besserung eingetreten.
EinZaiserltcher Ukas ordnet an, daß aus ber Reichs- Nentei 1abrltch 50000 Rbl. _für hilfsbedürftige Gelehrte, Literate_n und Publizisten anzuweisen seien theils zu einmaligen Utitexstußuxigen, theils „zu lebenslänglicben Pensionen. Der Mixiister fur Volksauiklarung, der Finanz: Minister und der Prasident der Akademie dex Wissenschaften sind mit der Aus: arbeitung der nähßren Bestimmungen betraut worden.
Der landmirtbschqftltchc Konseil berieth gestern unter 5em Vorfiß . des Ack?rbau-Ministers die Frage der landwirihschafilichen Bildung und nahm die folqendc Resolution, an: Der. Koriseil glaubt, daß die Volks: ickzule als, eine der „Wichtigsten Pflanzstäiten der land: _mirthschaßlichen Aufklaruna dienen kann, jedoch nicht, m_dem ne, “theoretische Unterwoisun über die Land: Wirthschafi m tbr PYOJr'amm aufnimmt, Landern durch lebendige und pyaktische Tbi'ixig eit des Lehrer:;- gls eines unterrichteten Land'wxrth. Es 111 daher notbwsndig, dafür Sorge zu tragen, dixß [edc Schu_le bie crsorderlichs LandparzeUe und die Mittel fiir Line selbstandige Lebrwirtbschaft schält.
Italien.
Die „Riforma“ srklärtüberiricbenen (Herüchtcn e enübei', das; die' Zahl ber nach Afrika gebenden nguppen 2000 nicht erreiche. Die Sendung diene größtsntheils zum Elsaß bexiirlaubtkr Mannschaften, sowie der kleinen, in dcn leßten Kampfen crlittcnen Verlusti».
Spanien.
In der gsstrigsn Si?ung dcr Dcputirtenkammer be- aniragte der Abg. Vela co, dic Einfiibr ausländischen Gc- trcides zu'untersach, bis die Getreidcfrage endgültig ent: sch1cdcn sein werde. Der Finanz-Minister erwiderté, bie Gcseße crlaubtcn dieses Vcrbot nicht. Schweiz.
_, Der Ausschuß des_Nationalratbs zur Prüfung der xmanzißllsii Lage. „der Eidgenosicnschast beantragt einig? Er: iparxnsie im Militquepartcmont durcb Vsrkiirzung einzelner Kurts, („ernei dic FEitseHUnq cines jährliches: Maximums Oer: Aus: ggbcn fur dlS Förderung der Kunst und ch Landcs=MUss1ims, fiir d'tc Erbauun; von Wildbabnsn, für Korrektionen, Straßen: bguten uno „Hochbauten,- fiir Aufforstungen 2c., sowie die Er- hobimg der von dsnVersicherungchse11schaften u entrichtendon Pramien auf 11/2 Proz". Anßcrdcm soll der und?;Zrath die Frage ber (Hebuhreycrhohung für Eisenbabnkonzesfioncn priifen.
' Tic__schwcizcr11chcn Zolloinnahmcn ch Jahres 1894 bcltefen iich anf 41200000 Fr., d.i. einc Msbreinnabmc von 4 200 000 Fr. gMN1Übkl“ dcm Voranschlag und von 2 822 000 “Fr. gege'n das VNWÜT".
Belgien.
Zn dxr gestrigen Sitzung bcrNepräsenianfenkammcr knisbannuitck), bein „_W. T. B.“ zafolge, eine lebhafte Dis- 5111110011er die sozialen 'Fragen. *Der katholische kau: iirte Esmarin, dsr den sozialistischen Deputirten Anfeeie nntkrbrack), wnrde von dem Präfidcnisn dc Lantsbcere zur O_rdnung gerufen. Als Eemann darauf Ansecle Linen Toll: bausler m_mntc', wurde er zum zweiten Male FUr Ordnung qs- rufexi. _Hierauf wnxde an die Kammer appelliert, ob Eeinaim ermachiigt werdcn 10116, fick) Über die Ang-Zlkgsnhsit außzu: sprachen; Der Präyidcnt bekämpfte diese Ermächtigung. 9116 jedoch die gcyammtc Rechte sicb ci'bob, um dafür zu stimmen, quß Eemgnn fich aWsprcchen 10116, verließ de Lantsbecrc 1einen SP und lcgtc skin Amt als Präsident nicdsr, troßdem ibn vislc Dcputirtc dringend baten zu bleiben. Unter lebhafter szcgmig wurde die Sißung aufgeboben.
Griechenland.
Das _gcytsrn LkschlkMLkW amtliche- Blatt veröfféntlicht cin T_c'krct, DUrck) welche? die Kammer aiif 40Taae vertagt mirkx. „Die Auflöiung wird dem „W. T. " .“ zufolize wahrychkmlici) vor Ablauf dicses Zcitraumss angsordnet werdc'n.
Serbien.
Der Kb'nig Iilexandcr ist gcstcrn "Abend nach Paris ab_ickcist. Eine gener" vcröffcntlichtc Proklamation des Koniqs betraut dcn Ministeiraib mit der Regentschaft.
Die Ernsnnnng dcs Gencrals Pantelic zum Gesandten in Berlin ist mmmcbr vollzogen. Der Gssandic in Bukarest Mijatowic geht in gltzichcr Eigenschaft nach London und wird durch den Ersten Sekretar dcs Auswärtithi Amts Kosta Ristic ex_1c§t. TEL" früborc HandclS-Minister an-«ir Jova- nomic Ut zum (HNWMl-Konsui in “Saloniki ernannt worden.
Bulgarien.
Dic „ Ilchncc Yabcaniquc“ bcstreitct, daß in der ein- geborenen Bevolkcrung mi) ].Liizufricdenbeit gogen dic Accise bemsrkbar macb-Z: nur einige Ausländer [)ätten auf das (Gerücht von einer bevorstehenden Einsprache der Großmächte bin Schwicrigkciten gcmacht. Man halte übrigcns an der Hofftmng fccyt, daß es der .“)isgikrimg gelingen werde, dic Schwierigkeitcn mit Oßsterrcich-Ungarn bciznlech,
Amerika.
Nach einer Meldung dcs „W. T. B. aus Washington glaube inan dort, die Regierung werds deäcbst im Kon: greß eine Vorlage einbringen, durch welche sie zur Aus: gabe von 500 Millionen drciprozcntiger Obliga- tionen crmächtigt werde.
Die chxäscntantenkammer hat ein (Heseß ange- nommen, ?xxbrm die Zurückzicbung und Tilgung der (Holdzertisikatc gsncbmigt wird. Diese Zertifikate werden vom 1. Juni ab von den ZoUbehördcn zurückgewiesen werden.
Der Senat hat ein (Hi'fex, Übck den Kanal von Ni- ( ar a gua angenommen.
Das „Neutcr'sche Vurcan“ meldet aus Buenos Aires, der Finanz-Minister dcr Provinz Buenos Aires habe gestern eine Besprechung mit dem nationalen Finanz- Minister Romero in dcr Angolcgenbeit der Regelung der äußeren Schuld der Provitiz Buenos Aires auf der Bafis dcr Uebertragung der Arbeiten an dem „Hafen von La Plata an die Nationalregierung gehabt.
Afien. Aus Yo kobama berichtet das „Reuter' e Bureau“, einq amtliche Depbschc des Generals Nobztsick besagc, die Chinesen hätten die_Japaner am 17. d.M. bci Haitcheng angegriffen. Achttamend Mann Unter General Chang hätteii
dem rechten, sechstausknd Mann unter Gcneral Vini dem