1895 / 53 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Mar 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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. Königlich Preußischep Staats-Anzeigér.

, ck: 7 B Der BWpre'is beträgt vierteljährlich 4 „;ck 50 „_z, Z «4, .d, Z Z * 7- , ! Jnsxrate nimmt an: für Berlin außer den Boa-Inaauen muh die Expedition ** »

Ille Poß-Anßalten nehmen Btßelluug au;

Rs., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Kammern koßen 25 «3.

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Insertionsprtis für den Kaum einer Drmkxeil: 30 «3.

die Königliche Expedition des Deutschen Keithz-Inzeigers

und Königin!) Preußischen Itaüs-queigers

Berlin W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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._2!" 53.

Seine Majestät derKönig haben AUergnädigst geruht: dem Rentier Karl von Lingen zu Bremen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, sowie dem Architexten ])1'. yvi]. Nobert Koldewcy zu Ham: burg den Königl1chen Kronen-Orden viertchlaffe zu vcrlmhen.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Einrichtung einer Post-Agcntur in Matupi “(Deutsch-Neu-(Huinea).

Zn Matupi (Deutsches Neu:Guinca-Schu§gcbiet, Bis: marck-Archrpel) ift eme Kaiserliche Post-Agentur eingerichtet xvorden. Diexelbe vermittelt den Austausck) von Briefsendungen jeder Art un von Postpacketen ohne Wertknmgabe bis 5 kg, sowie die Bestellung von Zeitungen. Jm Postverkehr mit der neuen Post-N entur kommen dieselben Taxen zur Anwendung, wie für die 1": rigen Postanstaltcn Deutsch:Ncu-Guincas.

Berlin W., den 17. Februar 1895.

Rcich§:Postmnt, 1. Abtheilung. Fritsch.

"Bekanntmachung.

Am 1. März d. I. wird im Bezirk der Königlichcn Eisenbahn-Direkjion (rcchtErheinische) in Köln der zwischen den Stationen Norden und Norddeich liegende Haltepunkt Norden-Ofterstraßc für den Personenverkehr eröffnet werden.

Berlin, den 28. Februar 1895.

Der Präßdent dss Reichs-Eiscnbahnamls. Schulz.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst gerubt:

den Gerichts-Affessor Wohl in Danzig zum AmtSrichter in Stallupönen, und

den Gerichts:Affeffor Mugdqn in Stendal zum Amts: richter in Bitterfeld zu ernennen, wwie

dem Ober-LandeSgerichts-Nath Es ck wciler in Köln den Charakter als Geheimer Justiz-Rath, und

den Gerichtsschreibern, Sekretären Rehahn bei dem Amtsgericht in Königsberg i. Pr. und Barth in „Halle (1. S. den Charakter als Kanzlci-Rath zu vcrlcihc'n.

Seine Majestät der König haben AUergnädigst gcruht:

dem praktischen Arzt, Sanitäts:Nath ])]: Spieß in KratZkfurtd a. M. den Charakter als Geheimer Sanitäts- - a , un

den praktischen Aerzten [)1'. Grebert in Langsnschwal- back), ])1*. van Kuyck in Krefeld, ])1'. Jltgen in Calcar und ])r. Scheifes in Kempen den Charakter als Sanitäts-Nath zu verleihen, sowie

der Wahl des Direktors der Realschule zu Cassel ])x. Karl QuieFZl zum Direktor der Ober:Rcalschulc daselbst die Allerhöchste estätigung zu erthcilcn.

Seine Majestät der König haben NUcrgnädigst geruht:

dem Ersten Bürgermeister Büchtemann ,in Görliß dcn Titel als Ober-Bürgemneister zu verleihen, sonne

infolge der von der Stadtverorhneten : Versammluyg zu Unna getroffenen Wahl den Fabrikbesrßer Heinrich Wigger daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Unna für die gescßliche Amtsdauer von sechs Jahren, und

infolge der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Lüttringhausen getro enen Wahl den Kaufmann und Stad?- verordneten Albert üller daselbst als unbesoßdeicn Bet- geordneten der Stadt Lüttringhausen für die gechltchc Amts- dauer von sechs Jahren zu bestätigen.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Forst:Assessor Uhden und der Forst-Affeffor,Premicr- Lieutezzant im Neitenden Feldjäger-Korps Funck smd zu OberZrstern ernannt.

em Oherförster Uhden ist die Oberförsterstelle Harp: steht im Ne_ter1„m sbe irk Hannover, und

dem O erfo er Funck die Oberförsterstelle Reichensachsen im Regierungsbezirk affel übertragen worden.

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Berlin, Freitag, den „1. März, Abends.

_ Dem Thicrarzt Theodor Siebert zu Bischofsburg ist die von ihm bisher interimiftisch verwaltete Kreis:Thierarztstelle für den Kreis Rössel,

. dem Tl)ierarzx_Heanich Kluswann zu Gronau die von thm bisher kommxnarijck) verwaltete KrciS-Thierarztsteüe für dte Kreise Gronau und Mfeld, und

pern TLierarzt Hxinrick) Rievel FTU Marburg die von thm [1153 er kommiffarisch verwaltete reis-Thierarztsteüe für den Kreis Marburg definitiv verliehen worden.

Justiz-Ministerium.

Ter Rechtsanwalt ])1'. Seelig in Königsberg i. Pr. ist zum Notar für den Bezirk des Ober-Landesgerichts Königs- berg 1. Pr., mit Anweisung seines Wohnsißes 'm Königs- berg i. Pr., und , die Rechtsanwalte Pochat in Dramburx; und de Witt tn Stargard i. P. find zu Notaren für den Bezirk des Obor- Lanchgerichts Stetjin, mit Anweisung ihres WohnstßcS bezw. in Dramburg und in Stargard i. P., ernannt wordsn.

Dem Notar Schotten in Montjoie "ist vom 1. April d. I. ab der Wohnsxß in Jülich angewiesen worden.

Bekanntmachung.

Dem Markschcider Friedrich Fourman aus Bildstock bci Saarbrügken xst _von uns Heute die Konzession zur Verrichtung von Mardkschejkerarbeltcn für den Umfang res preußischkn Staats ertbeilt wor en.

K*laustbal, dcn 23. Februar 1895.

Königliches Ober-Bergamk. Achenbach.

Angekommen:

Scinc Excellenz der kommandierendc General dcs ].Urmec-Kyrps, General der Infanterie Graf Finck von Finckenstctn.

Yichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 1. März.

Ski'nc Majestät der Kaiser und König nahmcn hcuke Mittag 1 Uhr die Rapporte dcr Leib-chimcnter ent-

gcgen.

Nachdem Seine Majestät der Kaiser undKönig durch Kabinetsordrc vom 25. Februar d. J. dic Einberufmx dcr Engeren Versammlung des Staatsraths au? Dienstag, den 12. d. M., anzuordnen geruht haben, sind auf Allerhöchsten Befehl noch die nachfolgend aufgeführten Hcrrcn Jr _Thcilnahme an den bevorstehenden Berathungcn diescr

er1ammlung eingeladen worden:

Nlbrccht, Dirckxor dcr Westpreußischen Provinzial: landschaft, Rittergutsbe'nßcr auf Suzemin; .

von Vemberg:Flamersheim, Präsrdcnt dss land- wirthschaftlichen Vereins für die Rheinprovinz, Mitglied dcs Landes:OckonomiéKollegiuan, auf Burg Flamersheim;

Beyme, Rittergutsbeßßcr auf Ottendorf;

Damme, Geheimer Kommerzien-Nath, Vorsigende'r dcs Vorstcheramts dcr Kaufmannschaft zu Danzig;

Graf vo_n Dönhoff:Fricdrichftein, Fideikommißbeyißcr auf riedrichstein; '

von D*iemhows i, Landrath a. D., Rittergutsbcsrßcr auf Schloß DMOZ;

?renßcl, (He eimer Kommerzien-Rath zu Berlin;

Kammerherr,

1erwig, Präfidcnt der Klosterkammer zu Hannover; Graf zu Inn: und Knyphausen, Lat1dschafts=Nath, hannoverscßer Kammerherr, auf LütetsbmÉ; Graf von Holstein, Erbherr auf aternevcrstorff; Graf von Kanis, Kammerherr, Rittmeister a. D., Fidcikommißbcsißer auf Podangcn; . von Kardorff, Landrath, Rittergutsbcstßcr, zu Oels; oon Kaufmann, Landes-Oekonomic-Nath, zu Steuer-

Graf von Kleist, Rittergutsbefißcr auf Schmenzin;

Dr. Klein, Geheimer Ober:Regierungs-Natb, Landes- Direktor der Rheinprovinz, Yi! Düsseldorf;

Graf von Kwilcckt, tttergutsbe 1361“ auf Oporowo;

])r. Kock), Wirklicher Gehezmer ath, Präfident des Neichsbank-Direktoriusz, zu Berlin;

von der Mals ura, Kammerherr, Yize-Marschall der althefsischcn Ritterschaft, Rittergutsbefißer aus Eschebcrg;

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FreTLerr von Malßahn-Gülß, Wirklicher Geheimer

Rath, au Gülß: . '

Graf von Mirbach, Rittergutsbestßer auf Sorqmtten;

f SiYon Moriß Ponfick, Kaufmann zu Frank- urt a. 5 .;

Rißbaupt, Kommerz- und Admiralitäts:Ratl a. D.,

Zchaft zu

Obcr-Vorsteher des Vorstehsramts der Kaufmann KöniZFberg; _

3 uss el, Königlich rumäni1cher Gencral-Konsul, Gcschafts- inhaber der DiskoMo-GesQWaft zu Berlin; ' .

Scydcl, Mitglied dcs. Landc&Oekonomw-Kollegmms, Gutsbesißcr auf Chelchen; _

Stcngel, Konsul a. D., Fabrikbéftßcr u Smßfurt;

S t erneb er g, Wirklicher GkheimerO-vew cgierungs-Rath, Direktor im Mimstcrium für Landmirthschaft, Domänen und Forsten, zu Berlin:

Wichmann, RittergutsbsUHcr gnf Nahmgcist ;"

Dr. von Wittenburg, Prätrdent dcr Anncdelungs- Kommission, zu Posen;

von Zimmermann, Amtsrath auf Benkeadorf.

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In der am 28. v. M. unter dem Vorsiß dcs Vize- Vräsidentkn des Staaks-Ministcriums, StaatssckretärH des Innern ])1'. 'von Boettichxr abgehaltenen lcnarsrßunJ dcs BundeSraths wurde dem Geseßentwur,.betreffen d'xe Kaiserlichen Schußtruvpen fi'tr Südwest-Afrika und Kamerun, dem Gesetzentwurf wegen Abänderung des ;Joüvcreinigungs-Vertrages vom 8. Juli 1867, ferner vor: chiedenen Vorlagen und Ausschuß:An!rägen in Zoll- und Stcucrangelegenbcitcn, sowie der Vorlage, betreffend die Ab- änderung des Statuts für das Archäologische Institut _ die Zustimmung „rtheilt. Die Reichstagsbcschlüffe we en Ein- berufun, cine internationalen Münzkonferenz un wegen des (H&Hmfwurfs, betreffend die Aufhebung des Geseßes über den Orden der Gssellschaft Jksu, vom 4. Juli 1872, so- wie der (Hsseßentwurf wegen_ Abänderung des Branntwein- steucrgeséßcs - wurden den zuständiz cn Ausschüssen überwiesen. Von der Denkschrift 1":er dic Ausßührung dcr Anleihcgcche und dem hierzu gefaßten Neichstag§beschluß wurde Kenntné? gcnoénmen. C71dlich wurde Über verschiedene Eingaben Bcschlu cha t.

Die Kommission für die' zweit? Lesung des Ent- wurfs cines Bürgerlichen Gescßbuchs für das Deutsche Reich se'Hte in den Sißungen vom 18, 19. und 22. Februar die Beratfmng der Vorschriften über das Jnventarrccht (§§ 2092 bis 2150) fort.

Der § 2113 ergänzt im Anschluß an sonstige Vorschriften des Entwurfs die Vorschriften der Konkursordnung Über die Masscschuldcn für den Fal] des Nachlaßkonkursss. Der Entwurf wurde sachlich in d_cr Hauptsache gcbilligt. Man war aber einverstanden, die Bestimmungen des § 2113 in die Konkursordnung zu vcrmciscn.

Gegen den sachlichcn Inhalt des § 2114, wonach, wenn der Konkurs 11er den Nachlaß crö" et ist, bis infolge des

"Erbfalls durch Vereinigung von * ccht und Verbind-

lichkeit oder von Recht und Belastunkg erloschenen Rechtsverhältniffc als nicht erloschen gelten, crwb fich kein Wrderspruch. Auch die Vorschriften des 82115 über das Rccht des Erben, im Konkurse über den Nachlaß die ihm gegen den Erblasscr zustehendxn Ansprüche gcltcnd zu machen und in An- sehung der von 1k3m bcrichtigten Nachlaßvcrbindlichkeiten an die Stelle der bcfriedigtcn Gläubiger zu treten, gelangten mit den aus den Bes lüsscn zu § 2112 sick) ergebenden Aende- rungen Jack) dem Qntwurf zur Annahme, jedoch mit der Maß- gabe, daß ste in die Konkursordnung eingestellt wcrden sollen.

Nach dxm § 2116 ist die von einem Nachlaßqläubiger vor der Eroffmmg dcs Nachlaßkonkurses ohne Zustimmung des Erben erklärte Aufrechnung seiner Forderun geJen eine dem Erben ihm gegenüber zustehende, nicht zum ach gehörende Forderung nach der Eröffnung des Konkurses als nicht xrfolgt anzusehen. Diese Vorschrift wurde sachlich mit dem Zusatz angenommen, daß sie entsprechende Anwendung finden sol], wenn ein Gläubiger, der nicht Nachlaßgläubiger ist, die ihm gkgcn den Erben zustehende Forderung gegen eine zum Nachlaß gehörende ordcrung aufrechnet,

Der § 2117 spricht cn Grundßaß aus, daß im Konkurse über den Nachlaß alle Nachla verbindlichkeiten im Sinne des Entwurfs (Z 2092 Abs. 2), insbesondere auch die Verbindlichkeiten aus * ermächtnissen und Auflagen, eltend gemacht werden können,_ und bestimmt ugleich die ang- ordnun, , in welcher ste zu berichtiqen Lind. Zn Ansehung gewisser achlaßverbindlichketten, insbesondere der ermächtniffe und Auflagen, ent ält der §2117 Abs. 4 außerdem einige be- sondere, auf das AnfechtungSrecht des Konkursverwalters und auf den „“Im an 7gSVergleicl) fich beziehende Bestim- mungen. Der ( 211 wurde mit einigen nicht erheblichen Aenderungen sachlickx gebilligt. Man war aber einverstanden, dic Vorschriftenm ie KonkurSordnung zu verweisen.