' Schele,.vorbehalilich weiterer Verwendung, die n
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und
, Denksched Reichs-Anzeiger
Königlich Preußischer “' Staats-Anzeiger.
Bet Bezugspreis beträgt vierteljähtlüh 4 „FC 50 .S.
Zu: Poß-Inftalteu nehmen Bxßelumg au;
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jkr occu- außer den poß-Inßalteu auch die Expedition ?
M., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Kammern koßeu 25 «)J x _ R
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Iusertiouspreis für den Kaum einer Druckzeile 30 «5. Inserate nimmt an:
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die Königliche Expedition ! des Bentstheu MWs-Inzeigers
imd Königlich preußischen Staats-aneigerz
Berlin ZW., Wilhelmstraße Nr. 32.
„ck.: 61.
Seine Majestät der Köni haben AllergnädiYZ gerubt:
_ dem praktischen Arzt, Ge im_en Sanitäts :_ ath ])r. Bette zu Magdeburg, dem evangelischen Pfarrer Fröhlich zu Thalfang im Kreise Berncaftel und dem Regierungs- Sekretär a. D. Rechnungs-Rath Rheinfels zu Stade den Rothen Adler-Örden vierter Klasse,
dem Biibhauer Westphal zu Berlin den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,
demSieinmespolier Carl Dreiling zu Berlin das * Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie
dem Maurerpolier ranz Jahre und dem Zimmer- poliex Pfennig zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. -
Seine Majestät der.König haben Mergnädigst geruht: UUerhöchstihrem Hof-Marschall Freiherrn von und zu Egloffßein die Erlaubnis; zur Anlegung der ihm verliehenen uichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: „ des Kointhurkrcuzes ersier Klasse des Königlich sächsischen Albrechis-Ordens Md des Komthu'rkreuzes erster Klaf-ic dcs .Herzoglich sachsen- erneftinischen „“Haus-Ordens.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Meygnädigft geruht: ,
dem Obersten :*; 13. JUÜS der Armee reiherrnkfvc-Ztn
_u e Dienßentlaffung als Woerneur für Techh-Osta gika zu atheiien,
Einfuhirbnd Ausfuhr von Z'ucker im Monat Februar.
1895 1894
Einfuhr LWKIUSt-W
von ausländischem Zucker: 1) in den fteiTnÜVereYr: Raffint er u er ......... Robzucker .............
2) auf Niederlagen: Raffinierter Zucker ......... Robzucker
A u s s u h r: 1) von inläudi - cker der Kia :: ' schem 3" 8 ff. . 59569; 490790
des uckerfteueres ck!“b . . 197269( 270383 Z SW 0 .. 5358? 6132
cker aus Niedkrlagcn: i “23 974i 3149? i
144 157 6?-
34 398 25 009:
13 632 1 380
2) von ausländis Ra niertYetZu er Ro zucker .............
Berlin, den 11. März 1895.
Kaiserliches Statistisches Amt. v o n S ch e e l.
30 486 1 485
Bekanntmachung
des Königlich württembergischcn Ministeriums des Innern,
betreffend die Einfuhr von Vieh aus Italien.
Im Hinblick auf die Gefahr der Einschleppung dex Mau1-
d Klauenseuche durch italienische Viehsendungen Wird die ** rch Bekanntmachung vom 29. September v. J._ Reg.:Bl. * ; 304) auSnabmsweise ertheilte Erlaubniß zur Ein uhr von "*I' ndvieh aus Italien in die Schlachthöfe der Stadte Sigit- art, Ulm und Heilbronn „vom 15. März d. I. ab zuruck:
ommen. Mit diesem 2Zeitpunkt tritt das Verbot der Ein- iind “urchfuhr von iederkäuern und Schweinen aus Italien Bekanntmachung vom 14. De mber 1893, Reg.-Bl. S. 316) vollem Umfang wieder in rast. „
Stuttgart, den 7. Mär 1895.
ischek.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigft geruhj: den bisherigen ordentlichen Professor 1). Samuel Oettli _ m zum ordentlichen Professor in des theologischen Fa- t der Uuiverßtät zu Greifswald zu ernennen, und
331 ,
Berlin, Montag, den 11. März, Abends,
dem ordentlichen Profeffor in der hilosophischen Fakultät der Univerfitäi zu Kiel ])1'. Carl Sixirren den Charakter als Geheimer Regierungs-Nath zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizina[Angelegenheiten,
Bekanntmachung.
Zur Abhaltung der durch meine allgemeine Verfügung vom 31. Mai 1894 eingeführten wissenschaftlichen Prüfung der Lehrerinnen habe ich Termin auf
Mittwoch, den 5. Juni d. J., Vormittags 9 Uhr, in den Diensträumen des UnterrichtI-Ministeriums, Unter den Linden Nr. 4, angeseßt. _
Die Meldungen zu diQekTer Prüfung sind bis spätestens zum 10. April d. J. an mi einzureichen. _
Ich mache noch besonders darauf aufmerksam, daß nach „Z 4 der Prüfungsordnung der Meldung ein selbstgeferiigter Lebenslauf, sowie die Zeugnisse über bis besonderen Prüfungen und die bisherige Lehrthätigkeit beizufügen sind, auch die BG werbcrinnsn die Fächer zu bezeichnen haben, in welchen sie die Prüfung abzulegen wünschen. .
Berlin, den 9. März 1895.
Der Minister der geistlichen, UnierrichtI-Buq? Medizinal-Angelegenheiien. 01 e.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. ,
Der Kreis-Thierarzt Wulf zu Gerolstein ist, unter Ent- bindung von seinem egenwä'rtigen Amt, in die zweite Kreis: Thierarztsteke des reisos Bitburg, mit dem Amtssiß in Bitburg, verfeßt morden.
Dem Thierarzt Friedrich Haeriel zu Groß-Warten: ber ist die von ihm bisher kommissarisch verwaltete Kreis: Thtcrarztstelxe für den Kreis Groß-Wartenberg definitiv ver: lichen worden.
UmvfarrungEF-Urkunde,
betreffend die evangelischen KirQenaemeinden zu wölf- Apostel, St. Matthäus und St. Lukas in Wer in.
Mit Gensbmigung des Herrn Ministers dcr geistliÖen 2c. An- Flegenbeiten und des Evangelischen Ober-Kirckyenratbs sowie nach nbörung der Beibeiligten wird von den unterzi-ichneten Behörden hierdurch Folgendes sestgeseßt: ]
, Die bisher zu; Zwölf-Apostel-Kirchengemeinde gehörigen Evan- zieltxcben in denjenigen Stadtgebieten Berlins, welche umschriebkn wer en:
3. im Norden: durch den Landwehrkanal von der Westseite des Babnkörpers dcr Bkrlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn bis 11" Hinteren Grenze der Grundstücke aus der Ostseite der Genthiner-
ra ?,
_ im Westen: durch die leßtbezeicbncte Grenze bis zur Mittel- linie der Lüßowftraße,
* im Süden: durch die Mittellinie dlr Lüßowstraße bis zur Westseite des Babnköryers der Berlin - Potsdam-Magdeburgsr Eisenbahn (Osiseiie der Flottwellsiraße),
im Osten: durch die Westseite dieses Babukörpers bis zum Landwehrkanal ;
8. im Norden: durch den Landwehrkanal von der Ost- bis zur Westseite des Babnkörpers der Berlin:Potsdam-Magdcburger Eiicnbahn, ; .
im Westen: durch die Westseite dieses Vabnkökbers bis zur bintexen Grenze der Grundstücke auf der Nordseite der Yorkßraße,
im Süden: durch die se ibezeickynete Grenze bis zur Ostseite des Babnförpers der Berlin- otsdam-Magdeburßer Eisenbahn,
im Osten: 'durch die stseiie dieses Ba nkörpers bis zum Landwehrkanal,
werden aus der genannten Kirchengemeinde .
zu ». in die St. Matthäus-Kirchengemcmde,
_ zu 13 in die St, Lukas-Kirchengememde
uugcpfarrt. 11
Die bisher zur St. Matthäus-Kircbengeyieinde gehörigen qungelischen in demjenigen Gebiet dieser Gemeinde, welches um- schrieben wird: .
_ im Norden: durch die jelyi eGrénze gegen die DrZifaltigketts- Kixcbengemeinde von deren süd icYem Endpunkte nordwarts bis zur Mittellinie der Potsdamerstraße und durch diese bis zur hinteren Grenze der Grundstücke auf der Westseite der Li11kstraße_,
im Westen: durch die hintere Grenze der Gru_ndstucke auf der Westseite der Linkftraße, einschließlich des Grundstucks Potsdamer- straße 140 und der Eckgrundstucke an der Etchhorn- und der Königin-Augustasiraße, „
„ tm Süden: durch die jeßige Grenze gegen du: Zwölf-Apostel- Kirchengemeinde, _
im Osten: durch die jeßige Grenze gegen die St. Lukas- Kirchengemeinde, ' .
werden aus der St. Matthäus-Kirchengemeinde in die St. Lukas- Kirchengemeinde umgepfarrt. -
1Z95.
111. , KVßtrstebende Bestimmungen treikn mit dem 17). März 1895 m ra . Bexlin, den 27. Februar 1895. Berlin, den 2. März 1895. Königliches Konsistorium ex Königlrcbx olizei - Präiidxni.
der Provinz Brandenburg, (T,. Z.) reiberr von Richthofen.
Abtheilun Berlin. (Y. 5.) Fa er.
Vorstehende Umbfarrungs - Urkunde? bringen wir hierdurch zur Öffentlichen Kenniniß.
Berlin, den 7. März 1895. ' ,
Königliches Konsistorium der robinz Brandenbnrz,
Abtbkilung * erlin. F a b c r.
Urkunde,
betreffend die Errichtung cinér Cbangelischen Lutbcr- Kirchengemeinde in Berlin.
Mit Gknkbmigunz des Herrn Ministers der geistlichen :c. An- gclegcnbciten und des Evangkliscben Ober-Kircbénratbs, sowie nach Anhörung dcr Bstbsiligtcn wird von den untsrzeichnsien Bcbördxn bierdurck) Folgendes fsiizüseyt:
_ Die Edangelisckym in demjenigen Stadtgebiete Berlins, welcbss umicbrieben wird:
im Norden: durch diE Mittellinie der ZFowstraße Von der Wsiixcits des Babuköwers der_Verlm-Potsdam- a deburger Eiskri- babn (Ostseite; der Flottwi'llitraßc) ab bis zur * kitiellinie der Potsdameriiraßs, .
im Westen: durch die Mittellinie der Potsdamsrstraß? bis zur Weicbbildgrenzc gegkn Schöneberg,
im Süden: durcb dis WLicbbikdgrc-„nze gegen Schöneberg bis zur Westseite des Babnkörvers der Berlin-Dresdener Eisenbahn,
im Osten: durch die Wsstieite des Bahnkörvkrs der Berlin- Dresdcner Eifenbabn _nordwärts bis zur hinteren Grenze der Grund- stücks auf der Iiordieite der 5 orksiraße, “durch die leizibezeicbneie GkEUZS westwärts bis zur Wstseitc dks Babukörpkrs der Berlin- Poisdam-Magdeburger Eisenbahn und durch dieselbe nordwärts bis zur Mittellinie dsr Lüßowsiraße,
werden aus der Zwölf-Abosiel-Kirchengemeinde ausgkpfarrt und zu einer selbständigen Lutber-Kircbengemeinde vereinigt.
1]. Das bisöerige Archidiakoth dcr Zwölf-Apostel-Kiréhengcmsindc gebt als eriie Pfarrstelle a_uf die Lutber-Kirchengemeinde übst. In derselben wird außürdem eine zweite Psarrsiellc errichtet.
111. _ Für die Luther-Kircbengemeindc gelien bis aiif Weiteres „die «Egen- warttgen Gcbübrenordnungen dsr Zwöls-Apostel-Ktrchengememde.
117. VF'stebende Bestimmungen trkten mit dem 15. März 1895
a .
Berlin. den 27. Februar 1895. Berlin, den 2. März 1895.
Königlicbks Koniistorium _ Der
der Provinz Brandenburg, Königliche Polizei-Präfidknt.
Abtheilung Bkrlin. , (L. 8.) Faber. ([,-. Z.) Freiherr vonRichtbofen.
Vorstehende Urkunde bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, _
Zugleich werden foigknde Festsetzungen bezw. Anordnungen be- kannt gemacht:
_ 1) Der Lyiber-Kircben emeinde stebt dom Tage ihrer Konsti- turerung ab aus 5 (fünf) qure die Mitbenußung der beiden Kirchböfe von Jwölf-Avosiel Yu. Dreielbe bezieht für diesen eitraum die Stol- und Steligebübren ür Beerdigungen aus ihrer itte und die Ein- nabmen aus dem Verkauf von reservierten Stelien und Erbbegräb- nissßn, sofern diese von Angehörigen des neuen Kirchspiels erworben wer en.
2) Der Inhaber des bisherigen Archidiakonats der Fwölf-Apostel- Kirchen emeinde, Prkdiger Kramm, tritt mit dem 15. kärz 1895 als Erster' farrer zur Luther-Kircbengemeinde über. Derselbe wird die Anmeldung der in dem nxuen Parochiglbezirkc wobnbafien wahlfäbigen Gemeindeglieder zur Wablerlifte wahrend der noch durcb Kanzel- abkündigung zu bestimmenden Tagesstunden in der Sakristei der Lutherkirche und außerdem nach Möglichkeit zu jeder anderen Tages- zeit in seiner Wohnung entgegennehmen.
Berlin, den 7. März 1895.
Königliches Konfi forium der Provinz Brandenburg, btbeilun Bsrlin.
Ja er.
in
Urkunde,
betreffsnd die Errichtung einer eyanÖLliscben Versöh- nungs-Kircbengemeinde in * erlin.
Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen xc. An- gelegenheiten und des EVangeliscben Ober-Kirchenraths, sowie nach Anhörung der Betbktligten wird von den unterzeichneten Behörden hierdurch Folgendes festgeseßt:
]. Die Evangelischen in demjenigen Gebiet der St. Elisabetb-Kirchen- gemeinde in Berlin, welches umschrieben wird: Furt) Norden: durch die Grenze gegen die Himmelfahrt-Kirchen- gemein e, ink!) Westen: durch die Grenze gegen die St. Golgatba-Kircben- gemein e, im Süden: durch die hintere Grenze der Grundstücke auf der Südseite der Bernauerstraße, mit Einschluß der Grundstücke Acker-