1895 / 63 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Mar 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Abg. von Tiedemann-Bomst: ,Wenn die rren die Ver- handlungen für überflüssig halten, warum fangen ie denn immer wieder an? Notbwendig war es nicht. Was der A . von Iazd- zewski gesagt hat, ist von mir klar widerle t wordrn. r Abg. von Iazdzewski hat nun die Zahlen der Geiilichen auch für amtliche erklärt. Wie entstehen fie denn? Von der Diözese Posen wird an die einzelum Parochien geschrieben. Die ablen werden dann von den Geistlichen zusgmmen esieklt- und diese Za len werden hier für amtliche erklart. Werdtepolni chen Geistlichen kennt, der weiß, das; kaum einer unter ihnen tft, der iiicht auck) deutsch predigen könnte. Die Herren wollen aber aus prinzipiellem Gegensa nicht deutsch verstehen. Im vorigen Igbre wandten sich 70 etwa sene deutsche Katholiken aus Vrenno rnit einer Bescbwerde an den Erzbischof von Stablewski, weil bei ihnen kein deutscher Gottcsdienst ab ebalten wurde. Der Erzbischof antwortete (der Redner verliest): . uf den Antrag vom 12. o. M, erwrdere ich Ihnen und Genossen, daß die Einführung von deutschen Predigten in der Pfarrkirche zu Brenno mir nicht gerechtfertigt erscheint, denn außer Ihnen und Ihrer Familie Vorsieben und „sprechen sämmtliche Parochianen polnisch, wenn man noch etwa den Häusler Joseph Gierlicb ausnimmt,*in dessen Hause übriF-ns das Polnische die Umgangssprache ist. Den Katholiken, denen das eutsche geläufiger ist als das Polnische, kann ich daher nur ratben, daß sie als fromme häusliche Lesung an Sonn- und Fest- tagexi dic Postille von Goffine und das eine oder andere im kirchlichen (Heijte verfaßte periodische Blatt, z. B. das Lko-Blatt u. s. w. be- nu en.“ (Der Redner verliest ferner ein Schreiben, demzufol e die Le rer Vor ihrer Zulassung zur Osierweibe eine politische Beichte a legen müssen, wie sie gewäblt haben, und versprechen müssen, den Weisungen des Geistlichen zu folgen.) Diese Thatsachen beweisen doch, wie der Wind von oben wrbt. Ia, meine Herrin (zum Zentrum), bier ban- drltxs sicb darum, daß man die dcutsch€n Katholiken nicht einen deutschen Gottesdienst genießen lassen will. Wo Es fich um polnische Ansprüche handelt, da find Sie auf dem Plane; aber wo es fich um die Vertbaidigung der kirchlichen Ansprüche der Deutschen in der Pro- vinz Posen handelt, da findet das Zentrum kein Wort.

Abg.1)r. von Jazdzcwski: Die Anklagr grgrn die Amts- fübru_ng des Erzbischofs von Stablewski, als ob er die Intereffen der Deutxchen seiner Diözese nicht wahrnebmc, weise ich als unrichtig zurück. Darin ändert auch das vorgelesene Schreiben nichts. Auf Grimd der Brrichte drs Ortspfarrers war fesrgestrüt, daß es sich nur Um eine sebr gering? Zahl Deutscher Handle. Ich habe, als der Erzbischof noch bier im Hause War, öfter mit ibm die Frage der deutschen Katholiken behandelt. Mit drr größten Zähigkeit ist er immer für die Interessen der deutschen Katholiken eingetreten, und cht wird er das erst recht thun. Kleine Minoritäten müffenfich natürlich entgegenkommrnd verhalten. Alles im Einzelnen zu berücksichtigen, ist unmöglich. Die deutscher] Beamten, die am meisten, wegen der Unterdrückung ibrer Mutterxpracbe klagen, besuchen die Kirche fast nie, für Anträge abcr find fie immer zu babcn. Wir halten den geistlichen Oberbirten für den besten Anwalt der deutschen Katholiken. Der 2163. von Tisdemann ist ein schlechter Anwalt. Nun zu cinrr Bemerkung vom Regisrungstiscbe! Dkk Abg. Vo_n Tiedemann-Labischin, der selbst in einer amtlichrn Stellung ist :prach daddn, mit wrlcber Unruhe dic Anfirdler von den polnischen 5 aucrn Empfangs" würdrn. Wie? komxte da drr Herr Re- gierun skommiffar Von einem Urbsrrvixcbern der Polnischen Bevölke- rung ?Vrccbrn? Daß die Polen ]ozujagen als Schmarotzerpf1anzen betrachtet werden, muß iche'ntscbiedrn zurückwrisen. Cs istbingewiesen worden auf die Vonbcilx, die dir: Polen bei drm Verkauf ihrer (Hüter hätten. Die arößtrn Summen flirßen in die Taschen der Deutschen, die ihre Güter an die Kommission Verkaufen. Auch ban- delr es sicb für uns nicht um drn matcrisllen Rayen, wir seben in dem Gesetz Ausnabmrbestimmungrn und kämpfen grgrn dassrlbe als gegsn ein ungrrrcbtrs urid verfajsunßswirriges. Tcßbalb Werdrn wir unirr? Anträgr auf Ab1chaffung des Grjrßrs wirderbolen, bis wir Berückficvtigung findcn. Dcr stete Tropsen böblt dkn Stein. Es ist Line schlichte Mstbbdr, Untertbanen mit Ausnabmegeseyen ungerecht und ungleich zu bcbandrln. Lenkrn Sir bei Zeiten ein, die Gcrrcbtig- krit muß sich Balm brrchsn.

Untrr-Staatssrkretär Meinrcke: Wenn ich von einem Ueber- wucbern des Polentbutns gryprochen babs, so berubt das im wrsrnt- liaben auf den Ausdrücken, die im Grsrß, und ixamentlicl) in den crstrn Zrilen drr Begründrzng angxwandt smd. Jn drn MotiVSn wird darauf bingcwirsen, dar; dir Polnische Nation untrr Verdrängung drr drutschen Nation mrbr und mehr in rinzslnen Östlich-kn Provinzén fich auszubrriten such€. Es Handl? sick) darum, durch (“as Gesetz eine Urbrrflutbung durch polniyche Elrmsntr zu drrbindsrn. Ick) möcbtr fragrn, ob ich mit Bezug auf diese Strain und di? Bsgründung drs (HEMD nicht das Wort ,Uebsrwucbcrn" anwenden konnte. Nichtum die *«zcrdrängung drr Polrn bandelt rs fich, sondern um Lins Abwehr der Verdrängung drs Tautsäytburns.

Abg. [)r. Sartler (nl,): Wenn der Abg. von Czariinski mrincn Partrigenoffcn Paaicbr erwäbnt bat, sr) bemerke ich ibm, daß disier auf glcicbem Standpunkr mit uns steht. Er firbt in drm Ansiedrluan-

8121; kein Ausnabmrgesey, fondrrn ein SOlidegLsCH für gcwissr VS!- ältniffr. Eine ungerrcbte Bebindlung wird den Polen nicht zu tbeil; fie rrbalten für idr?" Brfiß 911165 056117. DLL" Erz- bischof von Stablchki bat früber zu den lsidrmsckyaftliäostrn Vsr- fecbtß'rn drr polnischrn Jntsrcßcn grbört. und der Argwohn dcr druticbrn Katholikrn iit_dcsbaib gercchtfrrtigr daß ilér-Z Jnterrffrn nicbt grnügcnd grwabrt iind. Der Abg. von Jazdzswski bat nicbt das RrÖt, dir dcutschen katholischen Vsamirn als Schrcisr in dirsrr Frage", zu bszeicbnrn und ihnen dorznwrxfrn, sie rérlangten zwar deutscbr Prrdigten, (1er fir ging?" nicht bin. Das darf ('r Uicht, WSU" Lk dabri keins Namen nennt. Wir [*altén nacb wic Vor das ((H-“set; aus zwri Gründrn für gkrrclytfeiiigt: rinmal aus naiwnalrn Rückyicbirn, um die Einwandcrung von Osten zu vrrbindrrn, sodann aus 1rirtbschaftlichcn Gründen, urn kinrn leistuniisfäbigrn mittlrrcir undklrincn Grundbrfiy zu schaffcn. chn dsr Abg. Von Jazdzwski in Brzug auf den Antrag bbfft, daß dsr Trrrisn rndlicb drn Stein böblkn wird, so crividrrc ick), das: wir in nativnaler Bkzirbung hart wie Stein sein wcrdrn, und das; drr Tropfen dsr Polrnrsdrn uns nicht wricl) machen wird.

Aba. Graf von Balleitrcm (Ztr): "Oer Ab,;.rchirdrmai:n- Womit bat drm_Z-:ntrum de'" Vorwurf gemacht, daß Ls für die geist- lichrn Bedürfnimr drr dkujscxrcrrnden Katbolikrn in drr Provinz

bier. nicbt eintrete. Wir ir-imrn dir gristlickycn Jntcrrffen drr drutsch Vrrckxendrn Katholiken vdUsrändig *,:rwabrr durcb ibre gsistlichi'n Oberen, den Erzbischof und seine Vikare. Nicht cine Bescbwrrdr ist uns dariiber zugegangrn. WEnn der Abg. Von Tirdsmann cin Schreiben des Erzbi'chris vorgrlrsen bat Und ("„laubt, dai; diesrs für feine Brichuldigung spreche. so karin _ich nicht 31; dirssr Ucbsrzrugmrg kommen. Es handelt fick) um_ 70 drrrttchdpre'äoend? Katliolifkn in eine'r Parocbie, die wabrschrinlich Drmderte odcr Tausende von Séclrn zäblr. Wrnn man nun annimmt, daß nur rin einziger Pricstcr da ist, so wird man stub leicbt überzeugen. daß es nicht möglich ist, für eine so kleine Viindrrbcit rinrn besondrren Gottesdirnst zu baltkn. (Lin tiefkrer Grund, warum das nicht gesxdirbt, liegt in den Nachwirkungrn rr.- unseligrn Kulturkampfrs, darin, daß noch immcr rin srbr großer Mangel an Priestern obwaltet. Endlich hat der Abg. von Ticdrmann ein Schreiben vrrlescn, drmzufolgr ein (Hristlichrr das Sakramrnt drr Beichte zu naiiqnalcn und Politischsn Zwecke“" mißbraucht babe" sr-ll. Das ist einer da": ycbwerstrn Vorwürfe, dir mcm (;.-gen rincn Geistlichn richtrn kann. W_r weiß, wic sebr Uns dir Sakramrnic (1115 Hrrz ,xrxracbsrn find, wird Uiixeie Entrüstung bierübrr bégrsifcn. decr bat Trim (1er der Brief- xwrciber Kenntni“ von dem Vorgang? Dir Geistbche hat doch Still- cbweigrn zu bro achten, und welche Garantie bat drim drr Betreffrndc, da; ihm der Lehrer wirklich die Wahrheit qrsagt bat! Ick) babe br- dauert, daß ein Schreiben im vreußisrhrn Vlbgeordnetenbause hat der- lesen werdexr können, das geeignet ist, eine große Anzahl von Mit- gliedern aufs tiefste zu verlesen.

Abg. don Tiedemann-Labischin (fr. konk): Dem Abg. von Jazdiewski Erzbischof von Stablewski persönlich anzugreifen. Jm Gegentbeil, ich erkenne seine loyale und objektive Haltung an, aber auch ibm kann es passiercn, daß er einmal im geführt wird, und diese Tbat-

bemerke ich, das; mir nichts ferner gelegen hat, als den'

sacbe halte ich aufrecht. _ will einen bereits kurz erwäbrzten Fall spezialisieren: Bei einer ulprüsung erhielt der Erzbischof in der Reli ion von keinem Kinde eine Antwort. Man „sagte ihm, die Kinder eien polnisch und hätten den deutschen ReligionSUtrterricht nicht verstanden. Nachber wurde eine besondere Kommission mit der Untersuchung betraut, und es stellte sich heraus, daß alle Kinder korrekt deutich sprechen konnten und nur die Anweisung erhalten hatten, zu thun, als könnten sie es nicht. ,

Abg. von Tiedemann-Bomft (fr- kons.): Die Erregung des Abg. Grafen von Ballesirem war pro nj11j10. In „dem von mir verlesenen Schreiben war nur davon gesprochen, daß die Lehrer einer politischen Beichte unterworfen würden. an allerdings der Ab e- ordnete laubt, daß man die deutschen Katholiken bei dem Erzbis of in gute nd gelegt habe, so bin ich ganz entgegensetzter Meinung. Wenn das Zentrum die Interessen der deutschen Katholiken in der ProvinzPosen arundsäyliä» vernachläs i 1, so kann man sich nicht wundern, daß sie sich nicht mit ihren eschwerden an das'Zentrum wenden. Nennen mich die Herren einen schlechtcn Anwalt der Interessen der deutschen Karboliken in der Provinz Posen - nun, so meine ich: ein schlechter Anwalt ist beffer, als gar keiner. Ich werde in dieser Hinsicht wetiterstmeine Schuldigkeit tbun und abwarten, ob der Erfolg ein gu er 1 .

. Der Etat wird genehmigt, der Antrag der Abgg. von Iazdzemskt und Mqtty gegen die Stimmen der Polen, dcs entrums urid der Frerfinnigen'ab elehnt. _

„s folgt dre Berathun des rats „des Frnwnz- Ministeriums. Vet dem uSgabeiitel „Minijter“ bringt

Abg. Herol d (Zentr.) die Ausführung des neuen Kommunal- abgabengeseßes zur Sprache und tadelt einige dazu erlassene Aus- führungsbestimmungen, die dem Gesetz selbst zu widersprechen schienen. Namentlich gelte das Von der Auslegung der Bestimmungen über das VerbältniL der realen und personalen Kommunalsteuern. Der Finanz- Minister abe früher ausdrücklich erklärt, das; eine Aenderung n dem Verhältniß zwischen realen und prrsonalen Kommunalsteuern nur dann genehmigt werden dürfe, wenn sonst die kommunale Einkommen- stcuer zu boch werdkn würde. Mit dieser Erklärung ständen die Aus- führungsbestimmungen nun in direktem Widerspruch.

Bcim Kapitel „Ober-Präsidentcn, Regierungs- Präsidenten“ 2c. tadelt

Abg. ])r'. Loy (b. f. F.) daß die R? ierungs-Präsidenten von Aurich, Osnabrück und Stralsund nur ein ebalt von 9300 „is, also nur das Gehalt eines Vize-Präfidenten bättxn.

Aba. Herold (Zentr.) radelt eine Verffigung, welche die Kreis- Ausschüffe in Westfalen in ihrem freien Ernennungsrecht bezüglich der Amtmänner beschränkt. *-

Gebeimer Ober-Finanz-Natb Lehnert erwidert, daß diese Frage materiell mit dem Etat des Finanz-Ministeriums nicht zusammen- bänge, sondern mit dem Ministerium des Innern, und darum könne auch das Finanz-Ministerium auf die Beschwerde des Vorredners keine Antwort gkben.

Abg. Rickert (fr. Vg.) empfiehlt einige Petitionen von Bureau- ?lsfistenten um Besserstellung -'Petitionen, welche zu diesem Kavitel ge- itsllt seien, und deren Urberweijung an die ngierung als Material die Budgetkommisswn beantrage. .

' Abg. Christophersen (fr. kom.) schließt sich den Ausführungen des Vorredners an und bedauert nur, daß die Budgetkommiision keine Ueberweisung zur Berückficbrigung empfohlen babe.

Darauf werdsn, entkprerhend dem Kommisfionsantrag, eine Petition des Regierungs-Hauptkaffen:Asfistenten BloemaÖer in Caffel wegen Beförderung der Sekretariats- und Kaffrn-Asfistenten drr

_ Regirrung zu Regierungs-Sekrctären und eine Petition der Regierungs-

Assistrnten Berendes u. Gen. in Cassel “wegen Umwandlung der Assistentenstellen bei den Provinzialbebörden in Sekretärstellen, ander- writigr Errichiung der Dienstalierszulage event. Ernennung der Assistenten zu Sekretären, der Regierung als Material übrrwiesen.

Der Rest des Etats des Finanz-Ministeriums wird bewiUigt, ebenso ohm: Debatte dcr Etat der Staatsschulden- vcrwaltung, der Etat der Allgemeinen Finanz- verwaltung und das allgemeine EtathefeÉ. '

Damit ist die zweite Berathung des “taatshaus- haltS-Etats beendet.

Schluß gegen 4 Uhr.

Höhe der Schneedecke in Zentimetern * am Montag, den 11. März 1895, um 7Ubr Morgens.

Mitgetbrilt Vom Königliä) preußischen Meteorologischn Institut.

(Die Stationrn sind nach Flußgebieten geordnet.)

Oestliche Küstenflüsse.

Memel (Dangc) 41, Tilsit (Memel) 42, Insterburg (Pregel) 34,

Heilsberg (Pregci) 45, Königsberg i. Pr. (Pregel) 29. Weicbiel.

Grof; = Blandau (Bobr, Narew) 38, Czerwonken (Bohr, Narrw) 40, Marggrabowa (Bobr, Narew) 37, Klauffen (Pisa) 16, Ncidrnburg (Wfra) 21, Osterodr (Drrwenz) 23, Altstadt (Dréwenz) 23, Tixorn 18, Koniö (Brabr) 30, Bromberg (Brahe) 13, Berent (Ferie) 32, Marirnburg (Nogat) 31. ,

Kleine Flüsse zwischen Weichsel und Oder. Laurnburg i. P. (Löba) 36, Köslin (Möblcnbacb) 31, Schivrlbein (REZ:) 24. O der,

_ LcdbschüNZinna) 35, Ratibor 7, Brutben (Klodni )2__3, Oppeln 18, Y;bs1kch*.r€rdt__(©laßrr Neisse) 25, Brand (Glatzer Weine) ?, Reinerz (Wigyrr Nrine) 71, (_Hla (GlaKer Neisse) 25, ?rirdland (Glaser NUUT) 67, Wrigclsdors ( laßrr ' riffs) 36, Rosen erg (Stober) 37, Breslau 16, Lirgniß (Katzbacb) 12, Frauitadt (Landgraben) 21, Orüaibrrg 26, Krummhübel (Bober) 66, Wang (Bober) 97, Eick)- bcrgiBbbrr) 40, Schreib€rbau (230513162, Warmbrunn (Bober) 18, Bunzlau (BobeZ 2_1, GörlißiLaufier Neisse) 22. Frankfurt 10, Ostrowv (Wartbr) 7, 01th (Warth?) 1, Trkmeffrn (Warthc) 12, Samter 4_W.1r_rb:) 5, Payroiicb (ertbe) ?, Nsustettin (Wartbe) 25, T-eutxcb-Krone (Wartbc) 26, Landsberg (Wartbe) 3, Stettin 3, Pammm (ana) 19, Prrnzlau (Uecker) 3, Demmin (Peene) 18.

Klein? Flüsse zwischen Oder und Elbe.

Putbus 26, Rostock (Warnow) 15, Kirchdorf auf Poel 27, Sege- berg (Trave) 18, Lübeck (Trave) 7, Eutin (Schwentine)10, Schleswig (Schlei) “.), Flensbur 10, (Gramm (Fladsau) 17, Westerland auf Sylt 6, Wyk auf Fo r -, Husum 6, Meldorf 8.

Elbe.

Torgau 19, DeffauFMuldc) 0, Nudoljxadt (Saale) ?, Jena (Scrale) 0, Ilmenau (Saale) ?, Stadtilux (Saale) 19, Dingelstädt (Zaale; 31, Erfurt (Saale) 15, Sondersbamcn (Saale) 24, Nordhausen (Saale) 0,_ .HaUe (Saale)_ 0, Klostermansfeld (Saale) 18, Bernburg (Saale 1, Quedlinburg (Saale) 3, Magdeburg ?, Neusireliy (Habe) 21, Kottbus (Hadrl) 4, Dahme ( vel) ?, Berlin (Hadel) 0, „Blankenburg bei Berlin ( abel) 0, Spandau (Havel) 15, Heinersdorf, Kr. Teltow (Havel) 2, Potsdam (Hadel) 19, Brandenburg (Havel) 0, Kyriy ( vel) 0, Gardelegen (Aland) 12, Jesse (Aland) 11, Waren (Elbe) 1 , Marni (Elbe) 20, Schwerin (Elde) 22, Uelzen (Jlmrnau) -, Lüneburg ( lmenau) 6, Neumünster (Stör) 0, Bremervörde (Oste) 2.

Weser.

(Werra) 29, Liebenstein

(Werra) 43, Fulda Schwarzenborn (Fulda) 34,

Meiningen Cassel (Fulda) ?,

(Fulda) ?,

."“.

nsr W ' 15, ord (Wem 0, WM 31sz erte er) ?. HefoJraunscb ') (Aller) 2, Cen: ? Soesöttmg' ?A Aller216 7,HaHmsb:rrg ((AKA er)) 517,BKlemsthFl DEWI? kk , mw er , temen -. (Hanel?!) 0, Elsfleth 0. » Tleine Flüsse zwischen Weser und Ems, ever . '

Ems.

üterslob Dalk -, Münft ' W. ? Lin _, . (Harri?) -, LöniLgen (?Haase) -, Akkuri'cb- 0, Émdenge-T. OSM

Rhein.

Darmstadt -, Coburg éMain) 21, annkertbeim (Main) 95 rankfurt (Main) -, Wies aden ?, Geisenheim _, B' Nabe) 1, Schweinsberg (Lahn) 4, Rauschenberg Lahn) 0 . ur?) (Lahn 6, Weilburg (Lahn) 0, Schneifel-Forß aus (Mosel)» Bit urg ( osel) 0, von der dt-Grube (Mose 0, Triei (Mosel) 0, Neuwied -, SieFen Sieg) 22, Harbeqburg Sieg 22! Köln _, Krefeld -, Arns LF (Ruhr) ?, Brilon Ubr 41 Lüdenscheid (Nuhr) 37, Alt- stenbera (Rubr) 100, " «' (Ruhr) ?, K eve ?, Ellewiek (Yssel) ?, Aachen (Maas) 9.

Der Höhe von 1 am Schneedecke entsprachen: am 19. März 1895 in 5Fezerwonxen Z.;; mm Schmelz, . . arggra owa - . wa 10. . Neidenburg' ](WUchsel) - . ffer. ? M.

. . We in 10. . Leobschüß 11. . Wang 18. . Ostrowo

(Rega) (Oder)

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]V'QQQOQÜOQ

. Samter

. Rudolstadt

. Nordhausen . Potsdam

. Brandenburg . Liebenstein

Zulda

chwarzenborn . Uslar

. Celle

. Klaustbal

x(Weser) ., v.d.Heydt-Grube . Nernvied

;(Rbein) 7 . Brilon .

Unter dem Einfluß der starken Sonnenstrahlung bat die Schnee- decke fast durchwR abgrnommen, sodaß außer dem fcbneefreien Gebiet im Westen und ordwesten. das erheblich größer geworden ist, kleim Strecken, so besonders am Mittellauf der Elbe und der Havel, ebe» fans fast ganz von Schnee frei sind. Eine unabme bat die Schuco decke nur aufzuweisen in dem nördlichstén T eile von Ostpreußen u- Schleswig und ganz besonders in Hinterpommern, wo fie um etwa 15 sm böber geworden ist.

15. 11.

;(Elbe)

» WGO» W o|lVchx§Och

Statistik “und Volkswirthsthaft. Der Bestand der deutschen Kauffabrteiflotte

an reaistrierten ngrzeugen mit einem Brutto-Raumgebait don mehr als 50 05111 belies sich nach dem soebexr ausge ebenen ersten este drs Jahrgangs 1895 der „Vierteljabrsbeste zu tatistik des Lutschen Reichs“ am 1. Januar 1894 aus 3729 Schiffe mit einem Gesammi- raumgebalt von 1522 058 Register-Tons netto, wogegen am 1. Ja- nuar1889 3635 Schiffe mit 1233 894 Register-Tons vorhanden waren. Unter den Schiffen waren am 1. Januar 1894 2713 Segel- schiffe mit 698 356 Register-Tons und 1016 Dampfer mit 823 702 Reg.-Tons, wäbrxnd am 1. Januar 1889 die Zahl der Segelichiffe 2885 mit 731315 ng-Tons, der Dampfer 750 mit 502 579 Reg.-Tons betrug. Ergeben die leßigenannten Zahlen für Segelschiffe 79,4 0/0, für Dampfer 20,6 0/0 des Gesammtbesicindes an Seeschiffen mit einem Antbeil am GesammrraumgehaTt Von beziehungs- weise 59,3 % und 40,7 0/9 so zeigen die Zahlen am 1. Januar 1894 für die Segelschiffe und Dampfer bezw. deren Netto-Raumgebalt das „Verhältniß 72,8 : 27,2 und 45,9: 54,1. Die hieraus xr- sichtliche Abnabme dcs Seglerbestandes _ betrifft ledig- lich die Größenklaffkn von 50 bis unter 1000 Reg.- Tons netto und ist am stärksten _in der Größenklasse von 500- 600 Reg.-Tons Raumgebalt (42 0/0), während die Zahl der Fahrzeuge mit weniger als 30 Rrg.-Tons Von 662 auf 790 (um 19,3 l)/cv), uni 30 unter 50 Reg.-Tons Von 520 auf 573 (um 10,2 %) sowie drr- jenigen mit 1000 Reg-Tons und darüber von 186 auf 248 (um 33,3%) fich erhöht bat. Bei den Dampfern zeigt sich eine Vir- anbrung der Schiffszabl durch fast alle Größenklassen, dock) auch but tm allgemeinen am stärksten in den oberen Größenklaffrn. So haben die Dampfer von 1000 R9 .-Tons und darüber sich von 197 aus 311 oder um 57,9 .)/0 bsrme rt; bei den Größenklaffen unter

. 1000 Reg.:Tons beträgt die Zunahme für Dampfer mit weniger als

100 Rég.-Tons _ don 176 auf 241 - 36,9 0/9, während solche vor 100 bis unter 1000 ch-TonZ nur ein: Vermebrrm um 23,1)“ (on 377 auf 464) aufweiscn. Untrr der Gesammtza [ der Sexl- cbiffe befanden sich am 1. Januar 1894 15 = 0,55 % viermasttge, 623 = 22,96 % dreimastige, 1391 = 51,27 % zweimastige, 603 = 22,23 % einmasti-Je Schiffe und 81 = 2,99 % führtkn keine Masten- Von den vorhandenen Dampfcrn waren 52 : 5,10/9 Räderdampfkk und 964 = 94,9 % Schraubendampfer.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Solingen wird dem „Vorwärts' berichtet, daß die Lobu- bewegung der SolingerMesserarbeiter fortgesetzt werde. dem der Ausstand der Fedkrmcsierreider (ve'rgl. Nr.4und flgde.d.Bl;1 beendet ist, sollen jetzt die Messerausmacher Forderungen_ an dl? Fabrikanten gesteilt haben; sie haben wie die Neider ein verandertxs Preisderzeicbniß vorgelegt, dessen Genehmigung sie beantragen. Fur den Fall, daß die Fabrikanten das VsrzeicbniZ nicbt genehmigen "Uk KommisfionsVerbandlungen ablehnen, soll bea sichtigt iein, einen Itand zu beginnen.

Hier in Berlin haben nacb demselben Blatt die Glaes- bandschubmachr in der Fabrik von Waldemar Samter wesen Lohnstreits die Arbeit niedergelegt. _

In Athen und dem Piraeus find, wie dem „W. T. B- 9" meldet wird, die Kuts cher der öffentlichen Wagen in einen Aus- sta_nd eingetreten, weil der Polizei-Präfeit sich weigerte, neu getröslek" Bestimmungen über die Wagen wieder aufzuheben. ,

_Aus wa- Orleans, wo seit einigen Tagen Tumulte Misch Wei en und farbigen Dockarbeiternstattfanden, meldet .W.T.B- Ge tern früh gegen 7 Uhr feuerte ein Trupp von etwa füllst“) Baumwollcnpackern auf Neger, welche (ich zur Arbeit an Bord eines Dampfrrs begeben wollten; zwölf von ihnen sollen JWT": worden sein. Ein Offizier eines englischem ndelsscbiffs wurde w rend derRubejtörungen erschossen. Es herr cht große Aufregrmg- . : cxrsted Brigade der Miliz, in Stärke von 1000 Mann, ist embekUikll wor rn,

,- zum Deutschen Reichs-A

„zs: 63. _/__„_„

Parlamentarische Nachrichten.

Di: Kommission ddÉs Yiieichstagsd mr_trBferébianeschr F?rlßge . derun en un rganzungen eSO ageeß u xc. a tre „egeen M::an beßndet. Das Er ebniß der Beratbungen ist aus der

„ck26

folgend?" Gegenüberftellung ersiZtlicb,

in der die Aenderungen gegen

das bestehende Recht gesperrt gedruckt find. Entrvurf eines Gesetzes,

heikel

gesesbutbs, des

fend Aenderungen und Er änzungen des Straf- Mrlitär-Stra esejßbuchs und des Gesetzes über die Fres e.

Wir W i 1 h e l m_ voii Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von

Preußen xc.

dnen im Namen des Reichs,

nach erfolgter Zustimmung des

MWUM und des Reichstags, Was folgt:

Vorlagedes Bundesraibs.

Artikel 1.

In dem Strafgeseßbucb werden xz, §§ 111, 112, 126, 130,_131 Miß nachstehende unter den gleichen Zahlen aufgeführte Bestimmungen «; und die folgenden neuen J 1113, 1298 eingestellt.

§ 111. Wer auf die im § 110bezeich. reit Weise zur Begehung einer

Nach den Beschlüssen der Kommission des Reichstags erster Lesung.

Artikel 1.

In dem Strafgesevbucb werden die §§ 111, 112, 126 durch nach- stebende unter den gleichen Zahlen aufgeführte Bestimmungen erseßt und die folgenden neuen §§ 491), 1113, 1293 eingestellt und der §130a aufgehoben.

§ 111.

Wer auf die im § 110 be-

zeichnete Weise zur Begehung einer

Nai“

strafbaren Handlung auffordert, ist gleich dem Anstifter zu bestrafen, wenn die Aufforderung die straf- bare Handlung oder einen straf- baren Versuch derselben zur Folge gehabt hat.

Ist die Aufforderung obne Er- folg geblieben, so tritt Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder Gefängnißstrafe bis _zu Einem Jahre ein. Die Strafe darf jedoch, der Art und dem Maße narb, keine schwerere sern, als die aus die Handlung selbst an- gedrohte. '

en Handlun auffordert, ck gleich dem An tifter zu be- ßnjo, wenn die Aufforderung ßimfbare Handlung oder einen

Waren Versuch derselben zur Fo egebabt bat.

Hafidie Aufforderung obne Er- folg geblieben, so tritt Geldstrafe bis zu „sechshundert Mark oder Gefängnißstrafe bis zu Einem Jahre und, sofern es sich um dieAufiorderung zu einem Verbrechen handelt, Gez fäugnißftrafe bis zu drei Jahren ein. Die Strafe darf jedoch, der Art oder dem Maße nach, keine schwerere sein, als die auf die Handlung selbst angedrohte.

§ 1118. , §111a, . Ge en denjenigen, welcher DteStrafdorfcbrrftemdte aufdiie im ZRV bezeichnete nacb § 111 Abs. 2 fiir den Weise ein erbrechen oder Hall der erfolglosen 'Auf- eines der in den §§ 113 bis orderung gelten,. finden 115, 124, 125, 240, 242, 253, auch gegen denjenigen An- 305, 317, 321 vorgesehenen wendung, welcher auf die Vergeben anpreist oder als im §110 bezeichnete Art ern erlaubtdarftellt, finden die Verbrechen oder eines der Strafvorschriften Anwen- in den §§ 114, 115, 124,125, dung, die nach § 111 Abs. 2 166, 167, 172, 201, 205, 240, für den Fall der Aufforde- 242, 253, 305, 317 321 vor- rwn zur Begehung einer gesehenenVergeßen in der solYen strafbarenHandlung W_eise oder „unter Um- gelten. standen anpretst oder als erlaubt darstellt, die ge- eignet sind, Andere zur Begeburig solcher straf- baren Handlungen anzu-

regen. §112.

Wer einen Angehörigen des deutschen Heeres oder der Kaiser- lichen Marine auffordert oder an- reizi, dem Befehl des Oberen nicbt Gehorsam zu leisten, wer insbeson- dere eine Person, welche zum Be- urlaubtenstande gehört, auffordert oder anreist, der Einberufung zum Dienst nicht zu folgen, wird mit Gefängniß bis zu zwei Jahren be- straft. DieseStrafvorschrift findet auch auf denjenigen Antvendung, der einen An- ge-bbrigen des Landsturms auffordert oder anreizt, dem Aufruf nicht Folge zu „leisten. _

Wer in der Absicht, die militärische Zucht und Ordnung zu untergraben, durch Wort, Schrift, Druck oder Bild gegenüber einem Angehörigen des aktiven Heeres oder der aktiver Marine das Heer'oder die Marine oderEinrtcbtungen derselben verächtlich macht oder zur Verlesung der auf die Verwendung .der be- waffneten Mach_t rm „Frie- den oder Krieg sich beziehen- den militäri1chen Drenst- pflicbten auffordert oder anreizt, wird niit Ge- fängnis; bis zu drei Jahren bestraft.

§ 112.

Wer einen Angehörigen _des Deutschen Heeres oder der Kaiser- , Marine auffordert oder an- trat, dem Befehl des Oberen nicht borsam zu leisten, tver rns- bksondere eine Person, welche zum Bkurlaubtensiande gehört, auf- fOrdert oder anreist, der Ein- herufung zum Dienst nicht zu iolgen„wird mit Gefängni bis 111 zwei Jahren bestraft. iefe trafvorschrift findet auch “kfdrnjeni enAnwendung, ker einen Agngebörigen des Landsturms auffordertoder “"Mit, dem Aufruf nicbt olsk_zu leisten. .

eiangnißvoneinemMo- nat'biszudreiJabren trifft ?Ujentgen, der es unter- nimmt„ einen Angebörigen dlsakttven Heeres oder der aktiven Marine zur Betbei- iIUUS an Bestrebungen zu verleitxn, welche auf den Lkwaltsamen Umsturz der eik,el)ender1 Staatsordnung Zekkchtkt sind. A gt der Tbäter in der ühsicbt gehandelt, ein be- slmmtes, auf dan gewalt- .bamenUmfturz derbesteb_en- tkü Staatsordnung gerich- seikskVerbrechenzufördern, “kkFtYZuäotbausstrafe bis ZUM? Jahren ein; auch PM". a„uf Zulässigkeit von “kli ? -Aufsicht erkannt

we d W § 126. V kk durcb Androhung eines dekkaÖenSden öffentlichen Fric- zl:"Estort, wird mit Gefängnis; bis in"" Jahre bestraft. " t der Tbäter in der Ab- e S_Ebandelt, auf den ZLFUUamen Umsturz der . ebenden Staatsordnung

i en § 126. , Wer durch Androhung eures Verbrechens den öffentlixhen' rtr- den stört, wird mit Gefangm bis zu Einem Jahre bestraft.

Zweite Beilage

fördern,so trittZu tbaus- strafe bis zu fünf abren ein;“ auch kann auqulässig- keit von Polizeiaufsicht erkannt werden.

§1293.

Haben mehrere in der Ab- sicht, auf den gewaltsamen Umsturz der bestebrnden Staatsordnung binzu- wirken, die Ausführung eines Verbre ens verab- redet oder si zur fort- gesetzten Begehung mehre- rer wenn auch im einzelnen no nicbt bestimmter Ver- brechenverbundemsowerden sie, auch ohne das; der Ent- schluß der Verübung des Verbrechens durch Hand- lunZlen,WelcheeinenAnfang der usfübrung enrbalterz, betbätigt worden isi, mit Zuchthaus bestraft.

§ 130. Wer in einer den öffentlichen Frisden ,gefäbrdenden Weise ver- schiedene Klasen der Bevölkerung zu Gewalttbatigkeiten gegen ein- ander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu_ sechsbuydert Mark oder mit Gefangmß bis zu zwei Jahren bestraft. “_ Dieselbe Strafe, trifft denjenigen, welcher in einer den öffentlichen Frieden 6- fäbrdenden Wei e die 5 ?“ li ion, die Monarchie, die EFL, die Familie oder das Eigentbum durcb be- schimpfende Aeußerungen öffentlich angreift.

§ 131.

Wer erdichteie oder entsielitx Thatsachen, von denen er weiß oder den Umständen nach'an- nehmen muß, daß fie erdtcbtet oder entsteÜt find, öffentlich be- hauptet oder verbreitet, um dadurch Staatseinrichtun en _ oder" A_n- ordnungen der O rigkxtt dera tlich zu machen, wird mit Geld trase bis zu sechsbundert Mark oder mit (Gefängnis; bis zu zwerJabren

bestraft. . Artikel 11.

In dem Militär-Strafgescybucb erhält der § 42 Abs. 2 folgende Fassung: _

Wird gegen etne Ferson des Beurlaubten tandes während der Beurlaubung Wegen einer in dem Straf-

eseßbu für das Deuische Zieich T eil11 Abschnttt_6 (Widerstand gegen dre Staats ewalt) oder Ab- schnitt? (Verbrc'chenn und Vergeben wider dre offent- liche Ordnung) vorgesehe- ncnstrafbarenHandlungauf

" ' von mehr als sechs ocßen erkannt oder erfolgt die Veturtbeilung, einer Person des Benrlaubtenstandes während der Beurlaubung wegen einer strafbaren Handlung ,der im § 37 Abs. 2 Nr. 2 bezeichneten Art, so kann ein .bxsond'eres Ver- fahren des Militarge'rtcbts zur Enischeidung darüber angeordnet werden, ob auf Dienstentlaffung oder auf Degradation zu er-

tn„zuwirkeri oder darauf gkklebtrtr Bestrebungen zu

kennen ist. ]

491). Haben ebrere die Aus- führung eines Verbrechens verabredet, ohne daß der

verbrecherische Ent. chluß

durch Zandlungen, welche einen nfang der Ausfüh- rung des Verbrechens ent- halten, betbätigt worden ist, so werden ie, wenn das Verbrechen mit dem Tode oder mit lebenslänglicber Zuchtbapsstrafebedrobt ist, mit Gefängnis; nicht unter drei Monaten, wenn das Verbrechen mii einer ge- ringeren S_trase bedroht ist, mit Gesangniß bis zu zwei Jahren oder mit Yestun sbaft von gleicher auer eftr ft.

NebenderGefängnißstrafe kannauserlustderbürger- lichen Etbranrecbte und Zu- lässigkeit von Polizeiauf- sicbt erkannt werden.

Der Tbäter bleibt straf- los, Wenn er zu einer Zeit, zu welcher seineTbeilnabm-e noch nicht entdeckt war, entweder die Ausführung des Verbrechens verhindert oderdessenVerbütungdnrch Anzeige bei der Behörde ermöglicht.

§129a.

Haben Mehrere sich zur fortgesesten Begehung mehrerer, wenn auch im einzelnen noc?) nicht be- stimmter Ver rechen ver- bunden, so werden sie, auch ohne daß der verbrecherische Entschluß durcb «Hand- lungen, welche einen An- fang der Ausführung ent- halten, betbätigi worden rst, mit Gefän ni? bis zu drei Jahr_en besira t.

Der Tbater bleibt straf- los wenn er von der Ver- bindung zu einer Zeit freiwilli zurücktritt, zu welcher Leine Tbeilnabme an derselben noch nicht ent- deckt war.

§ 130. Absaß 1 unverändert.

Absatz 2 gestrichen.

§ 130 a. Gestriében.

§ 131.

Wer erdichtete oder entstellte Thatsachen, wis'ß'nd, daß fie erdichtet oder entstellt md, ö entlich be- hauptet oder Verbreitet, um dadurch Staatseinrichtrmgen oder Anord- nungen der Obrigkeit vera tlicb zu machen, wird mit Geldtrafe bis zu sechshundert Mark oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.

Artikel 11. In dem Militär-Strafgesevbuck) eralt der § 42 Ab. 2 folgende a ung: ird gegen eine ?)erson des Beurlaubten landes während der Beurlaubung wegen einer in dem Straf- ese buch für das Deutsche eiY Theil 11 Abschnitt 1 (Ho verratb und Landes- verratb), Abschnitt 2 (Be- leidigung des Landesherrn), Abschnitt 3 (Beleidigung von Bundesfürsten), Ab- schnitt 6_(Widerftand geaen die Staatsgewalt) oder Abschnitt - 7 (Verbreche'n und Vergeben wider die öffentliche Ordnung) vor- ?esabenen strafbarer) Hand- ung auf Gefangntß von mehr als sechs Wochen er- kannt oder erfolt die Ver- urtbeilun einer NerZon des Be- urlaubten tandes wahrend der Be- urlaubung wegen einer strafbaren Handlung ,der im § 37 Abs. 2 Nr. 2 bezeichneten Art, oder auf

I d 5I(xjörtikel _1[11. d' P

n em e u er je re 6 Vom 7. Mai 81874 (RaG-Äl. S. 65) wird die Nr. 3 des § 23 durch die nachfolgende Bestimmung ersetzr

§ 23.

3) wenn der Inhalt einer Druck- schrift den Tbatbestand einer der in den §§ 85, 95, 111, 1118, 112,126, 130 oder 184 des Deutschen Strafgeseßbuchs mit Strafe bedrohten Handlungen be- gründet.

Artikel 17. Dieses Gesey tritt mit dem Tage

nzeiger- und Königlich Preußischer: Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 13. März

rund der Nr.3, 4, 5, 7 oder des § 361 des Strafgesetz- ucbs und ist in letzteren [len auf Ueberweisung die Landes - Polizei- behörde erkannt, so kann Yin besonderes Verfabren des Militar- gericbts zur Entscheidung darüber angeordnet werden, ob auf Dienst- entlaffung oder auf Degradation zu erkennen ist.

§ 23.

3) _wrnn der Inhalt einer Druckschrift den Tbatbesiand einer der in den §§ 85,95,111, 1 11a, 112, 130 oder 184 des Deutschen Strafgeseßbuchs mit Strafe be: drohten ndlungen brgründet, in de'n en der §§ 111,1113, 112 und 130 jedoch nur dann, wenn dringende Gefahr be tebt, daß bei Verzö erung der Bes lag- nabme die Au orderung oder An- reizung eit) Verbrechen oder Ver- geben unmrttelbar zur Folge haben

werde. Artikel 19. Unverändert.

der Verkündigung in Kraft. Urkundlich 2T. Gegeben xc.

Dem Hquse der Abgeordneten ist der nachstehende Entwurf eines Geseses, betreffend die Erweiterung und Vrrvollstqndigun?) des Staatseisenbahnneßes und, die Betherlrgung es Staats an dem Bau von Kleinbahnen, zugegangen.

Die Staatsregierung wird ermä ti t:

1. Zur Herstellung von_Eisen a?;nen und der durch die- sel e bedingten Vermehrung des Fuhrparks der Staats- bahnen, und zwar:

3. zum Bau 611161." Eisenbahn:

von Angerburg nacb Goldap die Summe von . 3740000 «36

von Iablonowo nach Riesenburg mit Abzweigung

nach Marienwerder die Summe von ...... 5960000

von Rheda nach Pu ig die _Summe don . . . . 1070000

von Ströbel nacb chweidmß die Summe von . 1 853000

von Bolksnbain nach Merzdorf die Summe von . 2000000

von Oberrottenbach nach Kaßbütte mit Abzweigung

nach Königsee die Summe don . . _ ...... 2985000

von Gandersheim über Bodenburg einerseits nach

Elze, andererseits nach Düngen die Summe yon . 5320000

von Bremervörde nach Buchholz die Summe von 4585000

bon Brilon nacb Geseke die Summe von . 5170000

von Tromprt nach Kleve die Summe von . . . 4030000

. zur Beschaffung von Betriebsmitteln: 8550000

die Summe don _ . zusammen . . . 45 263 000 .“

11. Zur Deckung der Mehrkosten: für den Bau einer Eisenbahn von Triptis nacb Blankenstein die Summe von . . . 750000 .“, für Anlage von Straßen und Erwerb von Grund und Boden behufs Ver- Wertbung der infolge Um estaltung der Bahnhofsanlagen in üffeldorf freigewordenenGrundstückedieSumme Von .............. 420000

zusammen. . .

111. Zur Förderung des Baues von Klein- abnen die Summe von. . . . . . . . 5000000 ,

insgesammt . . . 51 433 000 «is

1170000 .

zu verwenden. -

Mit der Ausführung der vorstehend unter Nr. 1a aufgeführten fBi'lMxndist erst dann vorzugehen, wenn nachstehende Bedingungen er- Ü m :

11. Der esammte, zum Bau der Bahnen und deren Neben- anlagen nach aßgabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten oder im Ente“_ ungsverfabren festzustellenden Entwürfe erforderliche Grund und Boden ist der Staatsregierung in dem Umfange, in welchem derselbe nach den landesgeseßlichen Bestimmungen der Enteignung untcrworfen ist, unentgeltlich und lastenfrei -- der dauernd erforderliche zum Eigentbum, der vorübergehend erforderliche zur Benußung für die Zeit des Bedürfnisses - zu überweisen, oder die Erstattung der _ sämmtlichen staats- seitig für deffen Beschaffung im Wege der freien Vereinbarung oder Enteignung aufzuwendenden Kosten, einschließlich aller Nebenentlschädi- gungen fur WirthscbaftSerscbWerniffe und sonstige Nachtbei e, in rechts ültiger Form zu übernehmen und cher zu stellen. ,

Éorstebende Verp-ili tung erstreckt cb insbesondere auch auf die unentgeltliche und [asien eie Zergabe des für die Ausführun der- jenigen Ania en erforderlichen rund ,und Bodens, deren Hers ellung dem Eisenbaßnunternebmer im öffentli en Interesse oder im Interesse des benachbarten Grundeigentbums an Grund landesgeseyltcher Be- stimmung obliegt odcr auferlegt wird.

Zu den Grunderwerbskosten der Bahn zu Nr. 8 (Brxmervörde- Buchholz) soll staatsseitig ein Zuschuß von 85000514 ?„ewabrt werden.

8. Die Mitbenußun dcr Cbaussrrn und öffent ichen Wege ist, soweit dies die AuffiÖtsbe örde für zulassig erachtet, seitens der darqn betbeiligten Interessenten unentgeltlich und ohne besondere Entschadi- gung für die Dauer des Bestehens und Betriebs der Bahnen zu ge- iatten. s (1. Für die unter 1 u 4 bis 7 benannten Bahnen muß außxrdem von den Jntere enten -- für die Bahn unter 7 jedoch nur ur die im Braunschwe gischen Staatsgebiete bclegenen Tbeilstrecken - zu den Baukosten ein unverzinslicher, nicht rückzablbarer Zuschuß geleistet werden, und zwar zum BetraJ: _

a. bei Nr. 4 (Ströbel- weidmßZ von . . . 100000 „ii

1). bei Nr. 5 (Boikenbain- ierzdor) von . . . . 70000 .

0. bei Nr. 6 (Obrrrottenbach-Kaßbüite mit Ab-

zwei ung na Königxee') von 500000 cl. bei 5 r. 7 ( anders eim-C'lze bezw. Düngen)