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Hauses gelangt. Das vierte Buch wurde im Oktober vorigen Jahres fertig gestellt und kam gleich nacb Zusammentritt des Hauses hier zur Vertbeilung. Die Bearbéitung drs Erbrechts, dieses allerdings ja auch recht schwierigen Theils, nahm etwas längere Zeit in Anspruch, als wir im vorigen Jahre annahmen. Ich freue mich aber, 1th sagen zu können, daß auch dieser Theil vor einigen Wochen vollendet worden ist, und daß es aller Voraussicht nach“ möglich sein wird, nach noihmaliger Textesrevision diesen Theil bald nach Ostern abzuschließen und, wenn die Herren hier wieder zusammentreten, ihnen zugänglich zu macbÜ.
Damit sind die Aufgaben der Kommission für das Bürgerliche Gefeßbuch ibrer Hauptsache nach beendigt. Es bleiben für fie noch zwei Aufgaben zu erledigen. Die eine besteht in einer noch- maligen Revision des ganzen Textes der nunmehr vorliegenden fünf Bücher, um Ungenauigkeiten auszuscheiden, Jrrtbümer zu beseitigen ; und die Redaktion des ganzen Werks in seinen Verschiedenen Theilen in Einklang zu bringen. Für ein Werk, wie das Bürgerliche Gefes- "buch darstellt, bedarf es bei dieser Arbeit besonderer Vorsicht und Sorgfalt, und es ist deshalb auch nicht zu derivundern, wenn die Arbeit Voraussichtlich noch den Sommer in Anspruch nehmen wird. Ich kann aber darauf rechnen, daß dann, bei der, wie ich hier ausdrücklich zu meiner Freude berborbeben darf, unermüdlichen, hingebenden, bis an die Grenze des Möglichen gesteigerten Arbeitsleistung der Kommissron jedenfalls auch nach dieser Rich- tung bin die Arbeiten Vollendet sein," und daß wir im -Oktober das sachlich und formell fertige Werk der fünf Bücher “des Bürgerlichen Gesetzbuchs vor uns haben werden. Dann bleibt “fÜr,*die Kommission nur noch ihre letzte Aufgabe: die Fertigstellung des Einführungsgeseßes zu dem ganzen Gesetzbuch. Auch diese Arbeit, meine Herren, ist keine einfache. Es handelt fich darum: einmal, Uebergangsbestimmungen zu treffen für die Zeit der Ueberführung aus den gegenwärtigen verschiedenartigen Landeßreclxten in das neue Reichs- recht, zweitens um die Umredigierung einer ganzen Reihe bestehender reichörechtlicher Bestimmungen, die von dem Inhalt des Bürgerlichen Gesetzbuchs berührt Werden, und endlich um die Feststellung der- jenigen Materien, in welchen dem Landesrecht Vorbehalten bleiben
soll, eine selbständige und zum tbeil auch abweichende Regelung-
gegenüber dem Bürgerlichen Geseßbuch zu treffen, Ich boffk, daß diese Aufgabe ebenfalls noch vor Schluß des laufrnden Jahres wird zu Ende geführt Werden können, daß also mit dem Schluß des Jahres auch das EinführungSgesets, sachlich und formell fertig gestellt, _an den Bundesratl) wird gelangen können. Damit ist dann die Arbeit der Kommission definitiv erledigt. „ Nun gestatten Sie mir vielleicht im Anschluß hieran, und weil auch die Anfrage des Herrn Vorredners sich zum tbeil noch auf eine weitere Zukunft erstreckte, noch einige Bemerkungen zu machen über die Behandlung, die der so fertig gestellte Entwurf des Gesesbuchs beim BundeSratl) wie auch bier im Reichstag zu erfahren l-aben wird. Wir Werden uns ja allerdings, namentlich was den Reichstag be- trifft, über diese Frage definitiv rrst im nächsten Herbst zu der- ständigen haben; ich glaube aber doch, daß es "richtig isi, wenn ich die allgemeinen Gesichtspunkte schon jest berühre, damit wir unter Beachtung der Methode, die wirverfolgen wollen, auch mit einiger Sicherheit beurtbeilen können, Wann wir zu einem abschließenden „_Ergebniß unserer Arbeiten gelangen können. - , * “ Nun, meine Herren, glaube ich, wird darüber nicht bloß, wie ich überzeugt bin, bei den verbündetkn Regierungen, iondern, wie ich hoffe„ auch bei diesem _boben Hause Einverständniß bestebsn, daß, wenn das Bürgerliche Gesetzbuch mit seinen Tausenden von Paragraphen, aufgestellt auf Grund einer zwanzigjährigen Arbeit hervorragend sach- „verständiger Männer, die das Vertrauen der Praxis und der Wissen- schaft, und auch das Vertrauen der Regierung und des Reichstags für sich baben, an den Bundesratb und Reichstag kommt, es fich 'nicht darum handeln kann, das Werk nach Analogie anderer Gesetze in allen Einzelheiten zu prüfen. Würde das geschehen, so würde ch-„ifellos das Werk mancherlei Aenderungen in seinen Einzelheiten erfahren, und es würde nothwendig werden, nachdem die Aenderungen vorgenommen worden sind, das Gesetzbuch wiederum an eine juristisch - technische Kommission zu verweisen, auf daß diese den ganzen Text abermals in Einklang bringe. Damit aber würden wir die Arbeit in das Aussichtslose verzögern; denn es wäre dann selbstverständlich eine nochmalige Vorlage an BundeSratl) und Reichstag unvermeidlich. Deshalb, meine Herren, Wenn wir zu einem praktischen Resultat kommen, und wir den Arbeiten der Kommission, die im Einverständ- niß zwischen Reichstag und Bundeöratl) eingesetzt worden ist, ihre
“volle Würdigung zu tbeil werden lassen wollen, dann wird die
;Behandlung des Gesetzbuches im BundeSratl) wie im Reichstag eine mehr kursoriscbe sein müssen, die sich im wesentlichen darauf be- schränkt, festzustellen, ob der Wirtbscbaftliche, politische und soziale Inhalt des Geseßbuches im großen und ganzen die Zustimmung des deutschen Volkes beanspruchen darf. Daß es auch bei dieser Behand- lung möglich ist, der Prüfung des einen oder anderen Theiles Vom politischen oder wirtbscbaftlichen Standpunkt aus eine besondere Bedeu- tung beizulegen und ihn einer etwas näheren Erörterung zu unterziehen, versteht sich bon selbst; daß es aber im großen und ganzen sich darum wird handeln müssen, daß BundeSratb und Reichstag das Geseßbucb, wie es liegt, annehmen oder ablehnen, darüber wird für denjenigen, der einen näheren Blick in das .umfangreicbe und schwie- rige Geseßwerk gethan hat, ein Zweifel nicht sein können. Darüber, Meine Herren, können wir uns- :!i-bt täuschen: wir bekommen das gemeinschaftlicbe bürgerliche Recht für Deutschland entweder bald - oder wir bekommen es auf absehbare Zeit überhaupt nicht.-
Wenn von diesem Standpunkt aus an die Prüfung des Gesetz- buches von seiten der geseßgebenden Faktoren gegangen wird, so glaube ich, werden die verbündeten Regierungen, da sie bereits gegen- WÜÜJ laufend die Arbeiten und die Ergebnisse der Kommissidns- arbeiten verfolgen, und da sie durch Vermittlung des Reichs-Justiz- EMW „WISÜUäßkg über ihre Wünsche und Ansichten gegenseitig unter- richtet werden, "- nach meiner Meinung in der Lage sein, im Laufe weniger Monate definitive Stellung zu dem Geseßeswerk zu nehmen. Wenn ich davon auögebe, daß das Gesetzbuch selbst im Laufe des Oktober an den BundeSratb gelangt, und daß das Ein- führungSgeseß bis zum Schluß des Jahres, spätestens aber zu Anfang des nächsten Jahres idem Bandesratb vorgelegt wird, so wird, wie ich glaube, im Bundeßratb die Möglichkeit bestehen, bis zum Februar nächsten Jahres das Gesetz an den Reichstag zu bringen. Danach würde der Reichstag im Februar nächsten Jahres in die Möglichkeit verseist sein, seinerseits Stellung zu dem Werke
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zu nehmen. Ist auch dieses hohe Haus dann geneigt, von den gleichen Gesichtspunkten auszugehen, wie die verbündeten Regierungen dies meinér Hoffnung nach thun werden, auch seinerseits also in verhält- nißmäßig beschränkter Zeit die Prüfung des Gesesbuchs zu erledigen, dann wird der Reichstag in der nächsten Session nicht auseinander geben, ohne über das Gesetzbuch definitiv Beschluß gefaßt zu bgben. Meine Herren, ich glaube, daß, wenn in dieser Weise verfahren wird, damit eine Uebersiürzung in der Sache nicht verbunden ist, und daß auch auf der anderen Seite in ganzen Fragen bei der gemeinsamen Regelung des bürgerlichen Rechts Faktoren vorliegen, die dringend darauf hinweisen, diesen Weg der Behandlung zu wählen. Ich möchte mir auch nach dieser Richtung noch einige Worte erlauben, um das Haus in die Lage zu bringen, die“ Frage erschöpfend zu beurtbeilen.
Mit dem Inhalt des Bürgerlichen Geseßbucbs ist die Frage der einheitlichen Regelung unseres bürgerlichen Rechts noch keinesrvegs er- schöpft; denn der Inhalt des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird auf eine Reibe anderer Materien materieller und prozeffualer Art übergreifen, die nothwendig auch ihre Regelung finden müssen, wenn wir nachher ein Wahrhaft einheitlich gestaltetes Recht mit der Möglichkeit praké tischer Handhabung haben wollen. Es werden uns also noch eine Anzahl anderer legislatorischer Aufgaben erwarten, die in unmittelbarem Anschluß an das Bürgerliche Gesetzbuch auch dieses Haus beschäftigen müffen. Da, meine Herren, mache ich zunächst darauf aufmerksam, daß es nötbig sein wird, mit der einheitlichen Regelung der Eigen- tbams- und Nußungßrecbte an Grund und Boden auch ein einheitliches Rrcht zu schaffen für die Zwangsvoilstreckung zur Geltendmachung dieser Rechte. Wir haben. in dieser Beziehung bis jest nur einzelne Grundsätze in der Zivilprozeßordnung. Sobald das Bürgerliche Gesetzbuch fertig ist, smd wir vor die Nothwendigkeit gestellt, die Zwangsvollstreckung in das Jmmobiliareigentbum einheitlich zu regeln. Die Arbeiten dafür sind Vorbereitet, ein Gesetzentwurf ist in Auf- stellung begriffen. Wir hoffen, in der Lage zu sein, diesen Gesetz- entwurf bereits im Hrrbst dieses Jahres an den Bundesratl) zu bringen, und ich halte es für möglich, daß er ebenfalls in der nächsten Session den Reichstag beschäftigen wird.
Zweitens, meine Herren, mit der einheitlichen Regelung des Hypo- thekenwessns, wie fie durch 'das Bürgerliche Gesetzbuch vorgenommen Werden soll, ist auch die Notbwendigkeit gegrben einer einheitlichen Regrlung der Anlegung und Behandlung der Grundbücher. Wir bedürfen also einer deutschen „Grundbuchordnung, obne 'welche die Be- stimmungen des Gesetzbuchs über das Hypothekarr-Icht nicht zur praktischen Durchführung gelangrn können. Auch nach dieser Richtung schMben die Vorarbeiten, und wir werden in der Lage sein, spätestens zu Anfang des nächsten Jahres einen darauf bezüglichen Geseßrntwurf an den Bundesratl) zu bringen; ich halte es wiederum nicht für aus- geschloffen, daß die Grundbuchordnung zu denjenigen Entwürfen gehört, die noch die nächste Session dieses hoben Hauses beschäftigen können. _-
Drittens, meine Herren, s obald wir die Regelung des Hypotheken- rvesens auf einem einheitlichen Fuße für ganz Deutschland festgestellt haben, tritt an uns die Pflicht heran, eine Aufgabe zur Erledigung zu bringen, die bereits wiederholt sowohl die verbündeten Regierungen wie auch den Reichstag beschäftigt hat, die Wegen der großen materiellen Interessen, die damit verbunden find, in der That dringlich ist, die aber bisher eine Regelung r1icht bat finden können, weil eine Unterlage in einem gemeinsamen ,Hypotbekenrecbt fehlt. Diese Frage betrifft die Sicherstellung der Piandbriefgläubiger, eine pfandrkchtliche Siebdr- heit gegenüber den Bodenkreditanstalten. Das Interesse der Pfand- briefgläubiger gebietet es, diese Sicherheit zu schaffen, das Jntereffe der Bodenkreditanstaiten gebietet es gleichfalls, nicht minder d(xs Intrresse des Grundkredits selbst. Versuche nach dieser Richtung hin smd, wie den älteren Mitgliedern dieses Hauses erinnerlich sein wir"), bereits in den Der und 80er Jahren gemacht worden; sie iind abrr zum tbeil wenigstens daran. gescheitert, daß uns ein gemeinschait- liches Hypothekenrecbtfrhlte. Nun, meine Herren, die Vorarbeiten auch nach dieser-Richtung "hin find im Gange, und wenn wir auch mit dieser schwierigen Materie etwas länger beschäftigt sein wrrden, so hoffe ich dock), daß ein Entwurf zur Sicherstellung der Rechte der Gläubiger gegenüber den“ Pfandbriefinstituten so früh wird “fertig-
den VundeSratb wird gebracht werden können, und daß er in der zweitfr'lgenden Sesfion, wenn er im BundeSrath Zustimmung findet, am!) dieses Haus beschäftigen wird.
Sodann, meine Herren, wird der Inhalt des Bürgerlicban Ge- setzbuchs in einer größeren Anzahl von Punkten eine Revision unserer Zivilprozeßordnung nötbig machen und, abgesehen Von den Punkten, in denen schon deshalb an eine Revision der 'Prozeßordnung gegangen werden muß, haben die Erfahrungen der vergangenen Jahre und dir: vielfachen Anregungen, die uns zugegangen sind, den Anlaß gegeben„ darüber hinaus einer Revision der Zivilprozeßordnung in dem Sinne einer praktischeren Gestaltung ihrer Bestimmungen, ohne die Grundlage des Gesetzes zu Verlassen, näher zu treten, Wir werden Voraussichtlich in kurzer Zeit eine Kcmmisfion erfahrener Juristen berufen, welche die Aufgabe hat, die Punkte festzustellen, in denen die Bedürfnisse des praktischen Prozesses auf eine Aenderung oder Ergän- zung des Gesetzes hinweisen. Die Aenderungen, die sich aus dem Inhalt des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergeben, und die Aenderungen, die eventuell aus diesen Beratbungcn hervorgehen Werden, sollen in einem Geseßentwurf zusammengefaßt werden, und dieser Geseßentwurf soll im Laufe des nächsten Jahres gleichfalls fertiggestellt werden, dann alsbald an den Bundesratl) gelangen, und im Falle der Zustim- mung der Bundesregierungen in der übernächsten Session den Reichs- tag beschäftigen. .
Aber eine“ weitere große Aufgabe wird in der über- nächsten Session an den Reichstag noch herantreten, das ist eine revidierte Gestaltung unseres Handelsgesetzbuchs Meine Herren, es ist ja natürlich, daß die Bestimnmngen des Bürger- lichen Gesetzbuchs auch einen tiefen Einfluß ausüben werden auf den Inhalt unseres Handelsrechts; "theils dieser Umstand, theils die Er- fahrungen, die wir mit unserm, jest schon über 30 Jahre alten Handelsgeseybuci; gemacht haben, und die Entwicklung, welche die Formen des Handels und Verkehrs in dem leßten Menicbenalter erfahren haben, nöthigen, dazu, das Hgndengefeßbuch einer Revision zu unterziehen. Die Arbeiten ,für die Revision
“sind seit längerer Zeit im Gange, sie haben unter der werktbätigen
Mithilfe hervorragender Praktiker des Reicthericbts einen erfreulichen Fortgang genommen, und“ wir glauben sicher _zu sein, daß wir in nicht
zu langrr Zeit eine Kommission von praktischen Juristen und von
gestellt: werden können, daß er im Laufe des nächsten Jahres an .
Vertrauensmännern des Handelsstandes werden berufen können mit der Aufgabe, die Grundzüge der Revision zu prüfen. Auf Grund diese,;- Prüfung wird dann ein revidierter Entwurf an den Bundedratb ge- langen, und ich glaube annehmen zu dürfen, daß auch dieser Eanrf in der durch den BundeSratl) genehmigten Gestalt in der übernächsten Sesfion den Reichstag wird beschäftigen können.
Dann, meine Herren, bleiben noch immer einige Aufgaben zu er- ledigen, wenn das neue deutsche bürgerliche Recht nach allen Rich- tungen bin seine erschöpfende Ausgestaltung erfahren soll. Wir haben noch die einbeitlichr Regelung des VersicherunßSrechts vor uns, da dies Nechthebiet aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ausgeschieden worden ist. Es bedarf noch der einheitlichen Regelung des Verlagsrechts und im Anschluß daran einer Revision der gesammten Gesetzgebung über das Urheberrecht. Und endlich, meine bedarf es prozessualrr Bestimmungen für alle diejenigen Rechtsangelegenbeiten, welche im Bürgerlichen Gesetzbuch bebandrlt wvrden smd, welche aber in das Gebiet drr streitigen Gerichtsbarkeit nicht fallen, wie brispielswrisk Regulierungen und Liquidationen im ErbschaftSrecht, vor allem aber das Verfahren im Vormundschafts- recht. Ein Theil dieser gesrtzgeberiscben Arbeiten ist ebenfalls bacits in der Vorbereitung begriffen, und wir hoffen in der Lage zu sein, unter der Zustimmung der Regierungen drr Bundesstaaten diese Ar- beiten so zu fördern, daß in der letzten Session der laufenden Legislaturperiode die Entwürfe an den Reichstag werden gebracht werden können. Hiernach würden Sie, meine Herren, im nächsten Jahre das Bürgerliche Geseßbuä), ein Geseß über die Zwangs: yollstreckung in das unbewegliche Eigenthum und die Grundbuch- ordnung, in der übernächsten Session das Handelsgeseßbuck), die Revision der Zivilprozeßordnung und ein Grieß über die pfand- rechtliche Sicherstellung der Gläubiger gegenüber den Pfandbrief- instituten und endlich im dritten Jahre und in der leßten Session der Legislaturperiode Gefeßentwürfe über das Urheberrecht, über das Verlagsrecht sowie über das Verfahren in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit, soweit diese ihre Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch ßnden, zu erwarten haben.
Meine Herren, ich babe mir erlaitbt, Ihnen ein Bild Von Ihrer umfangreichen und bedeutungsVoilen Thätigkeit“ in der nächsten Session, sowrit fick) diese von der Reichs-Justizverwaltung voraussehen läßt, zu entwickeln, um klarzustellen, wie nothwendig es ist, bereits im nächsten Jahre mit Ernst und Energie an die Erledigung der Auf- gabe heranzutreten, die mit der legisldtorischen Behandlung des Bürgerlichen Grießbuchs' verbUndrn ist. Ich hoffe, daß Sie in dem Sinne, wie iel) es entwickelt habe, geneigt sein werden,Jbre Mit- wirkung bei dirser großen Aufgabe eintreten zu lassen; denn ich wiederhole es: Nach meiner Ueberzeugung werden die Arbeiten für ein einheitliches bürgerlirhes Recht in Deutschland in wenigen Jahren zum Abschluß gelangen -' oder wir werden dies großeZiel in absehbarer Zeit Unseres Lebens überhaupt nicht erreichen.
Abg. von StrombeckiZentr.) befürwortet einen von ihm ein- gebrachten und Von einigen seiner Parteifreunde unterstützten Antra : die Re ierung zu ersuchen, eine für das Gebiet des Deutschen ReicFS gemeinizame Amtsstellerinzuricbten, welcher _
1) von den zuständigen Behörden der Bundesstaaten binsichtlich aufgefundener Leichname Unbekannter die zur Feststellung der Perrsönlicbkeit dieier Verstorbenen dienlicben Mittheilun en gemacht werden müssen, Up_d wrlcber 2) bin 1chtlich vermißter Peronrn, deren Ableben (sei es inéolge von Krank,€it oder Selbstmord, sei es in- folge eines Unglücksfalls oder Verbrechens) vrrmrrtbet wird die zur Ermittlung des Verbleibs solcher Personen dtenltchen Mittbeilungen von den zuständigen Behörden in den gertgneten Fällen gemacht werden müffan und von Privatpersonen gemacht werden közmen.
Abg. Dr. Bachem (Zentr) spricht sich für die Einführung der bedingten Verurtheilung aus. Nach den Erfahrungen anderer Staaten mit dieser Einrichtung sollte man nicht mehr zögern, ihr auch in Deutschland näher zu treten.
Staatssekretär des Neichs-Justizamts Nieb erding:
Meine Herren! Ich glaube, ich brauche dem Herrn Vorredner wohl nicht erst zu versichern, daß die Frage der bedingten Veriirtbeilung, welche in einigen Nachbarländern bereits eine geseßgeberische Lösung gefunden bat und welche bei uns nicht nur in der Theorie, sondern aucbin praktischen Kreisen lebhaft erörtert wird, auch in der Reichs- Justizverwaltung mit allem Ernste geprüft und verfolgt wird. Allerdings kann ich nicht sagen, daß wir, was die Lösbarkeit dieser Frage betrifft, so sanguinisch denken, wie in manchen juristischen Kreisen bei uns darüber gedacht wird. Es ist zweifellos, daß, wenn es gelingt, die bedingte Verurtbeilung in einer praktisch brauchbaren" Gestalt in das Leben einzuführen, für die moralische Sicherung der Bestraften ein großer Gewinn erhofft werden darf, sondern "daß auch eine erhebliche Entlastung der Gefängnisse eintreten würde, was nach der Seite einer Erleichterung des Strafvollzugs, wie nach 'der finanziellen Seite bin ins Gewicht fällt. Aber, meine Herren, rvenn in anderen Staaten, namentlich in Belgien, die Sache bis jeßt auf Grund der dort voli- zogenen gesetzlichen Regulierung leidlich gegangen ist, so glaube ich, daß einmal die kurze Zeit, während der die einschlagende Geseßgebung dort in Wirksamkeit sich befindet - ich glaube, in Belgien ist es seit 1888 oder 1889 _ nicht ausreicht, um ein abschließendes Urtbeil über die Frage zu gewinnen, und daß auf der anderen Seite Deutsch- land in seiner weiten Ausdehnung doch so erheblich andere Ver- hältnisse darbietet, daß man nicht wird sagen können, daß Einricbtungen, die sich in einem kleineren Lande bewährt haben, ohne weiteres sich für unsere weit größeren Verhältnisse bewähren würden.
Ich möchte auf einen Punktdabei besonders aufmerksam machen- das ist die Frage drr Kontrole der zwar verurtbeilten, aber zunächst nicht zum Strafvollzug gebrachten Personen. Ja, meine Herren, eine solche Kontrole ist z. B. in Belgien verbältnißmäßig leicht durchzu- führen; bei uns in Deutschland hat die Sache ein ganz anderes Ge- sicht. Wir haben allerdings die Strafregister mit ihren Vermerken über die bestraften Personen, um daraus eine Kontrole zu entnehmen; wir haben sie aber nur bezüglich der wegen Vergebens oder Verbrechen Bestraften, nicht -- abgesehen von einzelnem bestiMmten Ueber- tretungen - für die Personen, welche bestraft sind wegen Uebertretungen, und wenn wir mit der bedingten Verurtbeilung einen Anfang machen wollen, werden wir doch unter allen Umständen den Kreis der leichteren Straftbaten, also auch. der Uebertretungen, zunächst in den Bereich de's neuen Geseses ziehen müssen. Da liegt aber gerade die Schwierig- keit vor, die ich angedeutet habe. Ich sage das nicht, um eine Weitere Verfolgung des Gedankens aszWebren, dessen moralische, politisch und finanzielle Bedeutung ick) anerkenne; 'ich sage es bloß, um zu
rechtfertigen, wenn die Reichs-JustizverWaltung zunächst noch ab-
Herren, *
damit nicht nur, wenn ich so sagen soll,'
wartend dem ganzen Problem gegenübersteht. Es ist uns ja aller- dings gerade bezüglich dieser Frage in der Oeffentlichkeit schon der Vorwurf gemacht wvrden, als wenn unsere Verwaltung in Pedanterie und in Marasmus zu sehr versunken wäre, um zur An- erkennung neuer Ideen und zur Erwägung ihrer praktischen Gestaltung sicb auiraffen zu können. Ick) bOffe, meine Herren, nach dem, was ck die Ehre batte vorhin mitzutbeilen über die Aufgaben, die gegen- wärtig im Reichs-Justizamt auf gesetzgeberiscbrm Gebiet der Lösung harren, werden Sie ein abWartendes Verhalten auf unserer Seite. milder beurtbeilen, als dies von manchen anderen Seiten geschehen ist, und ich glaube, Sie! werden geneigt sein, einigermaßen der Belastung des Reichs-qutizamts mit geseßgeberiscben Arbeiten dringenderer Art Rechnung zu tragen. Wir können eben nicht alle Fragen, die gerade auf ftrafpolitischem Gebiete jest so zahlreich auftauchen, auf einmal in die Hand nehmen; die Kräfte des Reichs-Justizamts find - das kann ich versichern _ bis aufs äußerste Maß angespannt.
Meine Herren, gestatten Sie mir noch ein Wort zur Resolution drs Herrn Abg. von Strombeck. Ich glaube, der Herr Abgeordnete wird" mir zugeben, daß die Aufgabe, die in dieser Resolution gestellt ist,»eigentlich nicht auf dem Gebiet der Justizpflege liegt, sondern daß es sich, streng genommen, um eine polizeiliche Vorkehrunix handelt. Nun sind in der Reichsverwaltung Wahrnehmungen des In- halts, wie sie von dem Herrn Abgeordneten bier vorgetragen worden sind, bisher nicht gemacht worden. Es sind auch von keiner Seite Anregungen gegeben worden, Einrichtungen der von ihm vor- geschlagenen Art zu treffen. Ob sich diese Einrichtungen so billig und so einfach würden gestalten lassen, wie er annimmt, [affe ich zunächst dahingestellt. Ich glaube aber, ich kann die Zusicherung geben, daß wir innerhalb der Reichsverwaltung die Frage in eine näbrre Erwä- gung nehmen wollen, und ich bin auch überzeugt,. daß im Fall der Annahme der Resolution die verbündeten Regierungen brreit sein würden, sofern in der That das praktische Bedürfniß auf eine Lösung
von ReichSwegen hinWeisen sollte; diese Lösung herbeizuführen, obwohl
sie an und für sich in das Gebiet der Reichskompetenz nicbt hinein- grbört.
Abg. Groeber (Zentr.): Die Zentrumspartei bat seit Jahren bereits Wünsebe betreffs der Abänderungder Konkursordnung hier vorgebracht. Leider ist ein Grießentwurf, den wir im vorigen Jahre ein ebracht haben, nicht zur Erlediguw gebracht. Unsere Bemühungen ba en aber doch zur Folge ge abt, daH ._die Verbändeten Regierungen der Konkursstatistik grössere uimerlsamkert zu- gewendet haben. Wir halten diese Statistik für außer- ordentlich wichtig, da sie als Grundlaxxe fiir die Abänderung der Konkursordnung dienen muß. Für sebr wünschenswertb erachten wir es, daß die statistischen Erhebungen auf di? Feststellung der Zahl. der rückfälligrn Konkurse ausgedebnt Werden. Bebor aber eine Entschei- dung über die nötbi en Abänderungen der Konkursordnung gefällt wird„ sollte man ni t bloß die Justizbehörden, sondern auch die kaufmännischen Organisationen zu Najbe ziehen. Eine zweite Ange- legenheit, die ich zur Sprache bringen möchte, betrifft den Gesetzentwurf über die Bekämpfung des unlauterrn Wrtt- bewerbs. Ich möchte an den Staats ekretär die Anfrage richten, ob der Veröffentli te Geseßentwur, Wei er diese Angelegenheit betrifft, noch in dieser ession den Rei stag "beschäftigen wird. Die juristischen Kreise freilich haben vielfach jede Notbwendigkeit eines solchen Gesetz- entwurfs bestritten, aber in gewerblichen Kreisen ist man durchweg der An icht, daß die Regelung diesrr Angelegenheit dringend er- forderli ist. '-
Staatssekretär des Reichs-Zustizamts Nieberding:
Was die Konkursstatistik betrifft, so ist der Bundesratb, als er, wesentlich in Anlehnung an die Resolution des Hauses vom vorigen Jahre, sich dabin schlüssig machte, eine solche Statistik in Zukunft 'zu erbeben, nicht ohne Bedenken gewesen. Er ziveifelte, ob von einer solchrn Statistik in der That der praktische Erfolg zu erwarten sei, den iii!) die Mehrheit des Reichstags bei ihrem Besckyluß davon ver- sprach. Andererseits konnte auch nicht außer Betracht bleiben, daß damit eine Belastung der Gerichte verbunden ist , die bei der gegenwärtig vielfach schon vorhandenrn Geschäftsüberbäufung Vedenkrn in sich trägt. Aber um dem Wunsch des Reichstags ent- gegenzukommen, beschloß der Bundesratl) die Erbsbung der Statistik, vr-elcbr aueh in der beschlossenen Beschränkung einen ziemlich großen Umfang einnebmrn wird. Wenn darin einige Punkte weggelassen sind, die die Resolution des Reichstags enthielt und der Herr Vor- redner jetzt vermißt, so hat das seinen Grund darin, daß die Gerichte nicht mehr als nötbig belastet werden sollten, und daß wir wünschten, die Erhebungen auf solche Punkte zu beschränken, Von denen man mit einiger Sicherheit annehmen kann, das Er- gebnis; werde nüßlicb für die Würdigung der praktischen Handhabung des Gesetzes und seiner Abänderungsbedürftigkeit sein.
Ich möchte den Herrn Vorredner also bitten, Vorläufig die Er- fahrungen, die wir mit dieser Statistik machen, abzuwarten. Eine Eriveiterung in dem yon ibm gewünschten Sinne bedauere ich, ihm zur Zeit nicht in Aussicht stellen zu können. Ich glaube, er wird mir selbst zugeben, daß es für die praktische Behandlung der Sache auch nicht richtig sein kann, wenn man nach Jahresfrist in den an die Gerichte ergan- genen Weisungen bereits wieder eine Aenderung eintreten lassen wollte; Wie gesagt: [affen Sie uns einmal erst einige Jahre abwarten und über das Crgebniß dieser Statistik ein Urtbeil gewinnen, dann werden wir uns über die Frage ja wiederum sprechen können.
Was die KonkurSordnung betrifft, so habe ich vorhin zu meinem Bedauern zu erwähnen vergessen, daß 'das Bürgerliche Gesetzbuch auch auf den Inhalt der Konkuröordnung eine Rückwirkung üben wird. Es wird unvermeidlich sein, entireder im Rahmen des Einführungs- gesetzes zu dem Bürgerlichen Geießbuch oder aber in einembesonderen Geseke diejenigen Aenderungen zusammenzufassen, die aus dcm Inhalk des Bürgerlichen Gesetzbuches sich ergeben. .
Bei dieser Gelegenheit werden natürlich dann auch diejenigen Fragen ihre Erledigung finden, die in dem vorjährigen Antrag des Zentrums berührt worden sind. Wenn die Verhandlungen der Kom- mission im vorigen Jabr- auch einen Abschluß nicht gefunden haben,
so hat die Reichs-Justizverwaltung aus den Verhandlungen doch einen AUlJß genommen, an die BundeSregierungen das "Ersuchen zu richten, daruber Ermittelungen anzustellen, „ob und in welchen Punkten nach de" EriakaUUgen der Praxis eine Abänderuxig der KonkurSordnung sich als "Othweaélß ergeben babe. Das Resultat dieser Ermittelungen liegt dem RetW-Justizamt noch nicht vor, und der Herr Vorredner wird das auch erklarlicb finden, wenn ich ihm in Erwiderung seiner weiteren FWI? sage, daß bei diesen Erhebungen nicht bloß Gerichtsbehörd'en, sondern “"ck in grOßem Umfang Organe des Handelsstandes gehört werden. In einzelnen Staaten wenigstens, vor allen in Preußen, sind dabin gerichtete Anordnungen erlassen, und esist voraUSzusehen, daß uns “"I der Verarbeitung des sich ergebenden Materials eine recht umfangreiche
Aufgabe erwachsen wird. Vorläufig können wir über das voraussichtliche Er- gebniß der Ermittelungen ein Urtbeil noch nicht fällen, und ich muß also auch in diesem Punkt den Herrn Vorredner bitten, einige Geduld zu üben. Er wird ja, wenn aus Anlaß des Bürgerlichen Gesek-
' buchs die Revision der KonkurSordnung hier im Hause legislatorisch
zur Sprache kommt, ein Mittel der Kontrole haben, ob in der That auch“ die Wünsche, die das Zentrum im vorigen Jahre geäußert hat, ihre Würdigung bei den angestellten Erhebungen finden.
Was den Gesetzentwurf über den unlauteren Wettbewerb betrifft, so ist SS, glaube ich, dem hohen Hause bekannt, daß einsolcher Geseß- entwurf vor einiger Zeit bereits veröffentlicht Wurde; an diese Ver- öffentlichung Haben sich so'umfaffende Kritikrn geknüpft, daß es bis jetzt nicht möglich gewesen ist, den definitiven Abschluß der gesetzgebe- rischen Arbeit bis zur Vorlage an den Bundesratl) zu gewinnen. Die Arbeit wird aber , wie ich dem Herrn Vorredner versichern kann, ernsthaft gefördert, und ich glaube auch die Z'usichrrung hinzu. fügen zu dürfen, das; in kurzer Zeit die Sache so weit reif sein wird, daß der Geseßenthrf an den Bundeßratl) wird gebracht werden können. Ob er dann noch in dieser Session auch an das hohe Haus gelangen wird, hängt von der Behandlung der Sache im Bundesratb ab, über die ich mir in diesem Augenblick eine Aeußerung noch nicht gestatte.
Abg. Beckb (fr. Volksp.): Die Aufgaben, die der Staats. sekretär dem Reichstag in Aussicht grsteÜt bst-„ßkxd so swb, daß, ich es für sehr zweifelhaft halte, daß dre gegenwartige Legislaturprrwde zu ihrer Vollen Erledigung ausreichen w1rd. Die Frage der bedm ten Verurtbeilung verlangt aber vor gilem erledigt.“ zu werden. S on der Juristentag von 1890 bat fich fur diese Emrrxbtxmg ausgesproxben, und ich wünschte, daß wir recht bald ihre Einfuhrung beschließen mö ten. „ "
CbAbg. ])r. Enneccerus (nl,): Ich bin dem Staatssekretar fur seine Angaben über die Fertigstellung des Burgerlichen Gesetzbuchs dankbar; diese Angaben konnten uns nicht erschrxcken, da„wxr von Anfang an wußten, daß dieses Geseßbuch ngturgemaß' aucb eme g(rnze Zülle anderer Geseße zur Folge habet) wurde. Diese uberfichtltche
arstellung des weiten Arbeisfeldes muß m drr That sowohl den Bundrs- ratl) wie den Reichstag veranlassen, sichqbet der Durclyb'eratbung dirser anzen Materie einer großen Selbstbeschranlung zu befletßigexi. Cm Ver- izchieben dieser Geseßgebung auf Jahre hinaus und danztt eme Ver- zögerung der Einheit des deutschen Rechts ware em g'roßeresUebel, als wenn dem Grieß noch kleine Fehler anhaften bleiben, die man
t ä [' be eiti en kann. nach zleigg.lcht))onsS§lis ch (d. kons.) brfürwortet eine Vereinfachung der
ormulare der Standesbeamtrn und damit einr Verringerung der chreibarbeit und des Aktenmaterials auf den Standesämtern, sorme eine einheitliche Gestaltung dieser Formulare über das ganze Reick).
Staatssekretär des Reichs-Justizamts Nieberding:
Meine Herren! Ich habe im vorigen Jahre auf den entsprecberi- den Vortrag dss Herrn Abg. von Saliscb eine wohlwollende Prü- fung seiner Desiderien versprochen, und diese Zusage ist auch gehalten worden. Wir haben aus Anlaß von Verhandlungen, die damals unter den BundeSregirrungen über verschiedene Abänderungen in den Einrichtungen der Standesämter schwebten, auch Gelegenheit ge'babt, die Wünsche des Herrn Abgeordneten in Erwägung zu nehmen. Ich habe damals nicht den Eindruck gewonnen, das; bei den Bundesregie- rungen das Bedürfnis; anerkannt Werde, nach den Richtungen bin, die von Herrn dom Saliicb bezeichnet ivordrn smd, einheitliche Bestim- mungen für das Reich zu trcffyn, und die Herren werden verstehen, daß, Wenn die Reicbs-Justizverwaltung von vornherein dem Eindruck begegnet, daß bei den maßgebenden Landesberwaltungen ein solches Bedürfnis; nicht anerkannt wird, -fie ihrerseits rs auch ab- lehnen muß, die Initiatimx dahin zu ergreifen, daß Vorschriften der Art erlassen Werden.
Wir, meine Herren, find nicbt geneigt, reglementariscbe Vor- schriften in einer die Landesverwaltungsstellen zur Gleicbmachung nötbigenden Weise zu trsffen, rvenn nicht wenigstens von einem großen Theil der Bunderßregierungexr das Bedürfnis; nach einer Ueberrin- stimmung der Vorschriften anerkannt wird. Ich möcht? dem Herrn Vorredner dix Erwägung anbeimgeben, ob er nicht im Sinne seiner Wünsche praktischer handelt, Wenn er zunächst seine Landeöregierung, also die Königlich preußische Regierung, badon überzeugt, daß in der That bier ein Bedürfnis; vorhanden ist, die Einrichtungen einheitlich zu gestalten. Sobald es ibm an der Hand seiner praktischen Er- fahrungen, die uns ja im Reichs -Justizamt“ nicht zur Ver- fügung sieben, gelungen ist, die preußisrhé: Regierung von dem Bedürfniß derartiger Anordnungen zu überzeugen,. wird es leichter sein, auch für das Reich übereinstimmende Vorschriften herbeizuführen. Solange aber rin so wichtiger Faktor wie die preußische Regierung der Meinung bleibt, daß es nicht erforderlich ist, mit übereinstimmen- den Vorschriften vorzugehen, so lange hat die Reichs-Juftizverwaltung auch keine Veranlassung, mit Vorschriften im Sinne des Herrn Vor- redners zu kommen.
Abg. Spahn (Zentr.); Um die Beratbun des Bürgerlichen Geseßbuch zu beschleuni en, wird es sich“ empfel) en, alle religiösen Materien aus dem eseßbuch fortzulassen. Sodann wäre es wünschenswertb, daß uns über die Verhandlungen Und Beschlüsse des BundeSraths über den Entwurf ein ausführlicher Bericht zuginge, der die Beratbung im Rrichsta sebr erleichtern würde. Bezüglich der bedingten Verurtbeilung mö te ich bitten, uns die Resultate der bis- herigen Erfahrungen in anderen Staaten zugänglich zu machen.
Staatssekretär des Reichs-Justizamts Nieberding:
Auf die Anregung des Herrn Vorredners bin ich sehr gern bereit, hiermit die Zusage zu ertheilen, daß dem Reichstage in der nächsten Sexsfion eine Denkschrift eingereicht werden soll, welche in übersteht- licber Form die Erfahrungen mittbeilt, die in unseren Nachbarländern mit der bedingten Verurtbeilung bis dabin gemacht find.
Abg. 131". Bachem (Zentr.): Der BundeSratb hat es leider ab- gelehnt, eine Statistik darüber zu erheben, in Welchem Umfange dre einzelnem Reli ionsbekenntni 6 an den Konkursen betbeili t nd. Wenn es an bekannt. it, daß die Anhänger der FWH en Religion zu den Konkursen und ' Bgnkerotten Lip gro eres Kontingent stellen als unsere Mttburger latbolrichen - und roteftantiscben Glaubens, so wi en _wir doch nicht, xt welchem Z.)?aße das der Fal] ist. Aus der immalstattstrk wissen wir, daß di? Juden in erheblich böberem Grade Betrug und Bankerott bexxhen- als die Cbri ten. Es liegt mir fern, gegen die jüdischen Mit ur7er hier einen * orwuri zu erheben; ich wünsche nur, daß wuZ vöÜ UL Klarheit darüber bekommrn, in Welchem Maße sie an den Konkursen betbeiligt sind. . .
Die vom Abg. von Strombeck beantragte Resolution wird angenommen. Ét t d sR „cks Justiz
Das aus ene mi tdann den a „e „61 - =? amts inHirllen ofiliiongen und geht demnachst uber zum Etat des Reichs-Eisenbghnamts.
Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Hamraaeher (nl,) er- widert der .
Bevollmächtigte zum Bundesratb, Präsident des Neicbs- Eisen- babnamts 1)r. Schulz: Das internationczle Uebereinkommen auf der Berner Konferxnz hat sich leider für die Austrzbr deutscher Güter nach Ru land in mancher HitYicbt nicht als giinstig erwiesen; es ist aber u offen, daß auf der nä sten Korzferenz die berechtigten deutschen Wün che auch von anderer Seite kraftige Unterstüßung erfahren und zur Anerkennun-k gelangen werden.
Abg. Str- le (Soz.): Artikel 45 'der, Reichsverfassung besagt, da das Eisxnbabntarifivesen möglichst enzbrrtlich gestellt werden, und da, die Tarife selbst möglichst niedrt e Éem sollen. Statt dessen md bet den ersdnentartfen verschiedentli rböbungen eingetreten. ir stxhen bezuglich diFr Tarife auf einem Standpunkt, auf dem andere Lander Vor 20 Ja enstanden. Mit den Gütertarifen steht es noc?
Der Artikel 45 der Reichsverfassung verlangt, da Entfernungen die Gütertarife entsprechend ollen. Jetzt wird das in der Weise
FLHand abt, daß einzelne Waarengru pern bevorzugt, andere enachtdeiligt Werden. Von einer Ein eitlichkeit der Tarife ist ch wem die Rede, daß marx fich in den Tarifbestimmungen überhaupt th me r zurechtfindet. " Ein sehr wunder Punkt in unserem Eisen- ba nwesen ist du? Ueberburdung drr Beamten. Eine Arbeitszeit von 80 Stunden _in der Woche ist b€t_ihnen keine Seltenheit. Eine be- sondere Erwahnung verdient dabei die Ueberbürdung der Zugführer, denen Hunderte von Metischeqleben anbertraut sind. Die zahlreichen EisenbabWunfalle find nicht in letzter Linie auf diese Ueberbürdung zurückzufu ren". , Bevollmacbttgter zum Bundesratb, Präfident des Reicbs-Eisen- babnamts Pr. Schulz: Nach der Rede des Abg. Stolle bat es fast den Anschein, als ware es mrt dem deutschen Eisenbahnwesen recht schlimm bestellt. Ich kann ihm darm aber nicht folgen. Wir befinden uns im Gegentbeil in einer recht erfreulichen Entwicklung. Der Vor- redner bat auch „gefragt, warum drr Artikel 45 der Reichswerfaßsun noch nicht in Wirksamkeit gese t'sei, welcher einheitliche und mö i & ermäßigte Tarife forderte. Das Lich kann nicht dazu übergeben, die arife festzu e en. Das liegt in der Verfassung begründet. Ein solches Vorgkhen des Re chs würde? einen schweren Eingriff in die Finanzen und die Finanzgebabrung der Einzelstaaten bedeuten. Bei den Gütertarifen ist übrigens eine Einheitlichkeit schon in weitgehendem Maße vor- bandrn. Ueberall werden die Güter leich klassifiziert. Daß ni t überall gleicht,- Einheitssäße bestehen, iSt richtig. Auf der Mebrza [ der Eisenbahnen gilt aber ein übereinstimmender Einheitssatz. Wenn ich vorhin davon sprach, daß unser Eisenbahnwesenlxirh in einer ersreuliYen Fortentwickelung befinde, so kann ich das mit Za len belegen. Wir ba en in den leßten 13 Jahren die Gütertarife im allgemeinen um 15 0/9 Vermindert. Dabei haben sich die Einnahmen aus dem Güter- Verkebr um 25 0/o gehoben. Der Vorredner Hat auch die Dienstdauer der Eisenbahnbeamten und Angestellten als "edes ver- nünftige Maß Überschreitend hingestellt. Darauf will i nur be.- merken, daß uns in dieser Beziehung seit mehreren Jahren keine Ve- schwerden zugegangen sind. Wenn der Vorrednrr mit dieser angeb- lichén Urbcrblirdun der Eisenbahnbeamten und Angestellten die Zahl der Eisenbabnunfä e in Verbindung ebracbt hat, so kann ich in dieser éinficht feststellen, daß wir besser geitellt find als die meisten anderen änder. Die Zahl der Unfälls bat fich bei uns in dexi leßten Jabrrn bedeutrnd vermindert. Im vorigen Jahre kam aus 19 Millionen Achskilometer ein Unfall, während im Jahre 1881/82 schon auf 8Millionen Achskilometer ein Unfall traf. Das zeugt dock) dafiir, daß es nicht schlimm€r geworden ist.
Ab . Szmula (Zentr): Man fährt in Deutschland auf der Eisenbaßn weit besser als in den meisten anderen Ländern, und was Ausstattung der Eisenbahnwagen, Sicherheit des Betriebs u. s. w. betrifft, so werden wir darin von keinem anderen Lande übertroffen.
Abg. Dr. Pachnicke (fr. Bg.): Jm TarifWesen ist in letzter Zeit zwar schon manches g€scheben, aber noch lange nicht genug. Cs
errscbt jetzt eine ewiffe Stagnation. Jenseits der Grenzen regt sich ein ganz anderer iier; das Ausland hat viel stärker reformiert und keine üblen Folgen zu verzeicbnen. Der Widerstand gegen dieTarifreform ist weniger bei den Fachmännern im Eisenbahnreffort zu suchen, als im Kastanienwäidchen zu Berlin. Die Verbilling der Waaren durcb Verbilligun der FrachtsJße würde auch eine. _ermebrung des Kon- sums berbeiiiühren. Vie €icht könnte man mit den elséÉ-lotbringiscben Eisenbahnen, zuerst den Versuch einer durch reifenden 5 eform machen.
Abg. Garni) (Rp.): „Ick wei Ui t, „_'warum der Abg. Dr.
Yachmcke als Vertreter Lines me lenburgiychen Wahlkreises das
xyeriment'einer Reform nicht für die mecklenburgischen Bahnen vor- schlagt. Wir jedthfalls danken für Experimente, die wir auf unsere Koster m_ackZen mussen. Daß der Abg. Stolle gerade über die Eisen- bghnuberjchuffe abfalltg rurtbeilt bat, wundert mich. Ledigli durch die Uebgrichüsse der preu ischen Bahnen war es möglich, die ; lassen- steuer fur Mmderbemittelte bis zu 900% aufzuheben.
Der Etat des ReichS-Eisenbahnamts wird ge- nehmigt, worauf das Haus um 51/4 Uhr Vertagung beschließt.
schlimmer. bei größeren ermäßit werden
Statistik und Volkswirthfthast.
Zur Arbeiterbewegung.
Hier in Berlin hat, wie der ,Vorwärtß" mittbeilt, die Mehr- zahl der Korbmacber m der Werkstatt von F. Scbügner wegen Lobnkürzun die Arbeit niedergelegt. .
Aus ürich wird dem Berner .Bund' berichtet: Der' Schrei'nermeisterverein hat beschlossen, die Vors lage der Ar- beiter wrgen des Minimallobns und der neunstündi en rbeitszeit ab- zulehnen und die Arbeiter auf den letztjäbri en Be ck)er aufmerksam zu macben daß Thrilausstände mit der a gemeinen ündigung der Gehilfen beantwortet werden. _
Aus Lüttich wird der „Köln. Ztg.“ lgemeldet, daß der Berg - arbeiterausstand (vgl. Nr. 62 d. „li sicb auf, drei weitere Zechen erLtreckt bat. - Wie das „D. 5 .H.“ berichtet, durcbzog gebiern e n Trupp ausständiger Koblenarbeiter aus Herstal die Straßen von Lüttich Im sozialistischen VolksbaUse fand eme Ver- sammlung statt, in der der allgemeine Ausstand beßchloffen wurde. Die Gendarmerie i von Lüttich nacb Herstal un Ans beordert worden, wo die Auständigen eine besonders drohende Faltuzxg ange- nommZ; haben. LsZRH?!Asrbeitrr erderZi, angS eheFötZZisilg: reZlnx-ßtßjklerxrert?
um emeinde-- a e , an eine . :) ner . zStellen sind die Ausgstäen igen bereits durch andere Arbeiter ersetzt orden.
w Aus Amsterdam Wurde der „Boss. Ztg.: unter dem 20. d, M. eschrieben: Hunderte von Diamantarbertern, die bier, ihre xiztenz nicht mehr fanden, haben sich itzt Laufe des letzten Jahres in
Amerika, hawptsächlich in New-York, ntedergela en; der Zu? dabm dauerte unun*“erbrochen fdrt, bis ein eben 9 aßter BSL uf; der Bundesregierung an diesen Weg 'versverrt, bat. N “diesem Beschluß gehört d e Dramantschletferer m t unter diejenigen neurn ndustriezweige, welchk. die Einfu r von Arbeitern unter ontrakt rechtferttJLn. . Es befixiden KY aber " in diesem AUÉanlick mehr als 00 Dtamantschleifer nach merika unter- wegs. -- ie nun „W. T. B;“ LW New-York meldet, wurden gestern 125 an Bord des „Maxestrc' angekommene Diamantschleifer angehalten, da vermutbet Wird, daß sie unter festem Arbeitskontrakt einwandern.
Aus Lens wird der „Köln. tg.“ berichtet: Der nationale Landes- Kongreß der französischen ergleute beschloß, einen Antrag, den Arbeitern fremder Nationalitat das Stimmrecht für Er- nennung von Vertretern der Belegschaften zu ZWÜTM- nicht in Erwägung zu nehmen. - Wie ferner „W. T. ." meldet, bat der Kongreß den Vorschla angenommen, wonach der Arbeitstag in den Bergwerken einschließ ich der Ein- und Ausfahrt auf 8 Stunden
festlgese t und schwere Strafen für Betriebsleiter bestimmt werden, „ we che rbeiter zu einer Mehrarbeit nötbigen.