1895 / 77 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Mar 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Maffengüter sind in sebr wesentlicher Beziehung ermäßigt worden. Meine Herren, diese Ermäßigungen haben sich zumeist vollzogen in der Form der Staffeliqrife. Schon der Spezialtarif 111 unseres No-rmal- Tarifschemas ist ein Staffeüarif, wenn auch ein sich in sehr maßigen Grenzen abitaffelnder. Dagegen sind die AUSnabmetarife, unter deren Herrschaft mehr als 48 0/9 der gesammten Waaren befördert werden, iafkßWabmsloS Staffeltarife. Meine Herren, (S ist daher einiger- xngßénbefod, daß .dgsVerlangeu in dieser Petition sowohl wie in weiten Kreisen unseres Landes dabin geht, das jeßige Tarifsystem voUständig über den Haufen zu werfen und stairdeffen (für alle Güter ein gleichförmiges Staffeltariffystem einzuführen. Es wird einer der- artigen Maßregel der große Vorzug nachgerübmt, daß dann auf 011€ AuSnabmetarife verzichtet, die ganze Vielgeftaltigkeit der Tarife mit einem Schlage beseitigt und die Möglichkeit geschaffen werden könne, nach allen Seiten gerechte und gleichmäßige Tarife für den GütertranSport einzuführen. Meine Herren, .das klingt ja ganz schön und annehmbar; in Wirk- lichkeit wird es aber nicht durchführbar sein, eine solche Maßregel bhne die allergrößten wirtbscbaftlicben Verschiebungen, und damit wirth- schaftliche Nachtbeile herbeizuführen. Wir würden die Bedingungen, unter denen die Landwiribschaft, die Industrie, der Handel heut zu Tage arbeitet, vollständig über den Haufen werfen und würden dem einen Vortheil, dem anderen Nachlbeil, auen aber eine Aenderung ihrer Produktions- oder Absatzbedingungen zufügen. Das; eine _Asende- rung des Tarifsystems nur mit der allergrößten Vorficht in ErW0gung genommen werden kann und in der Ausführung den allergrößten Schwierigkeiten begegnen müßie, bedarf meines Erachtens kaum einer weiteren Ausführung. Meine Herren, es ist auch irrig, wenn man annimmt, daß man, Wenn eine solche Maßregel auögefübrt worden wäre, damit nun zu stabilen Zu- ständen käme, und noch irriger, wenn man solche als wünscthwertb hinstellen würde. Wenn heute ein derartiger allgemeiner Normaliarif eingeführt werden würde, würden wir morgen wieder dazu schreiten, Absnabmetarife zu bilden. Es würde uns Landwirtbschaft, Industrie und Handel dazu zwingen, denn sie können obne eine derartige Indi- vidualifierung des Tarifwesens unmöglich wirtbschaften. Es kommt nur darauf an, ob die Grundlagen für derartige Ausnahme- tarife gerechtfertigt sind oder nicht. Der Herr Referent Graf Frankenberg hat darauf aufmerksam gemacht, daß bei der Einführung des Reformiarifs man fich gefreut babe, daß nun endlich die Zeit der Willkür, insbesondere die' Zeit 'der Differentialtarife Verschwunden wäre. Meine Herren, die Differsnttal- tarife bestehen für die preußische Staats - Eisenbahnverwaltung schon lange nicbt mehr und Haben wobl auch kaum jemals bestanden.. Wir haben im ganzen Bereich der Eisenbahnverwaltung keinen einzigen Differentialtarii. Unter Differentialtarif verstand man jederzeit und versteht man auch heute einen solchen Tarif, der für weitere Entfer- nungen allgemein absolut niedrigere Frachten ergiebt, wir für nahere Entfernungen. Ein solcher Differentialtarif besteht nlcht§ seibst der so vielfaä) angefochtene russische Getreidetarif nach Königs- berg und Danzig ist in diesem Sinne kein Differential- tcirif, denn die Säße sind von jeder russischen Station aus absolut höher, als Von der Von Königsberg und Danzig am weitesten entfernt geiegenen Station des Jnlandes. Ich werde mir gestatten, m der Beziehung noch einige Ziffern später anzuführen. Meine allgemeine Stellung zu dem Staffeltarif babe ich ja wiederholt die Ehre ge- babt, aueh in diesem Hohen Hause darzulegen. Ich stehe noch beute auf demselben Standpunkt, den ich seiner Zeit eingenommen habe und den der Herr Referent aus dem kurzen Resumé, das ich seiner Zeri im Abgeordnetenhause gegeben habe, näher präzisirrt hat. Ich balie noch beute das System der Staffeltarife für den Gütertransport fur ein wirtbschaftlicb und finanzieli richtiges. AÜcin ich bin nicht der 'Meinung, daß man nur Staffeltarife nach gleicher Formel für 0118 Güter und 0118 Verkehrsbeziebungen einführen kann. Wohl aber bin ich der Meinung, daß man fich da, wo eine Reform der Güter- iarife im einzelnen als nothwendig fich ergiebt - und wenn man Von einer Reform der Tarife spricht, so meint man natürlich immer eine Ermäßigung, eine Reform nach oben hat nie jemand ins Auge gefaßt, wenigstens im Lande nicbt -, in erster Linie die Frage Vorzn- legen hat, ob diese Reform fich nicht in dcr Form der Staffeüartie zu vollziehen hat. Nun bin ich ferner der Meinung, daß das System der Staffeltarife sicb in der chel insbesondere eignet für die Produkte und Hilfsstoffe der Landwirtbsckyast. (Sehr richtig !) Das istnickyt nur meine Auffassung, sondern auch die Auffassung der Staatsregierung, fie ist auch bei wiederholter Gelkgenbcit ausgesprochen und tbaisärblicb demgemäß aucb verfahren worden. Der Getreidetarif Vom 1. Sep- tember 1891 - der viel angefochtene und leider am 1. September 1894 gefaUene - war ein Staffeltarif, und zwar ein wirksamer Siaffeltarif, der es ermögkicbte, auf weite Entfernungen das Getreide zu verfracbien. Auf die Gründe näher einzugeben, die seiner Zeit zur Aufhebung dieses Tarifs geführt haben, darf ich wohl Verzichten; fie sind so Häufig erörtert worden, daß, glaube ich, wobl kaum jemand im Lande darüber im Unklaren isi. “Die Nichtwiedereinfübrung von Staffeltarifen ist zwar nach keiner Richtung bin verbindlich zugesagt worden und konnte auch nicht zugesagt werden; dagegen würde es meines Erachtens doch den Vorausseßungen, unter denen skiner Zeir dcr Handelsvertrag mit Rußland abgeschlossen und auch die Auf- hebung des Identitätsnacbweises vom Reichstag genebmigi worden ist, nicbt entsprccben, wenn wir die Gctrxidestaffeltarife, wie fie am 1.Scp- tember 1891 eingeführt “worden und am 1. August 1894 aufgebobkn find, nunmehr wieder ins Lebcn rnfen würden. Meine Herren, es ist vielfach angeregt worden, man möchte den sogenannten Ostbabn-Staffeltarif doch aucb beseitigen; er babe keinen großen Nußen für die östlichon Provinzen, und das hat ja für Ost- preußen Herr Graf Klinckowström beute bestätigt; er diene aber andererseits dazu, einmal dm westlich Von Berlin gelegenen Land- wirjben, also beispiklsweisr in der Mark Brandenburg, die Beschickung und die Konkurrenz auf dem Berlinér Markt zu erschweren; er diene aber zwkitens dazu - und das ist als besonders fatal bkrVorgeboben worden -, den Berliner Markt und die Berliner Getreidkbörse aks- mäcbtig zu macbsn für den Gctreidebqndel, und aus diesem Grunde möge man den Ostbabn-Getreidestaffeltarif beseitigen. * Meine Herren, als seiner Zeit die Aufhebung des allgemeinen Getreidesiaffeltarifs Von 1891 im Landcs-Eisenbabnratb befürwortet wurde, wurde von seitkn der Landwirtbe, namentlich der östlichen Gegenden gesagt: wenn das Opirr gebracht werden muß, dann setzen wir drci) als selbsiverständlicb woraus, das; wir wenigstens unsere

billigen Kreisen niöt i_xur xrach Min zu „LW, sxndgn-„zu billigen Preisen Zane!) „unsere Qstsexplähe „aufzusuchen; “Denn der "Ostbabu- Staffeltarif gilt nach jeder Richtung und gilt nicht bloß „für Berlin. Ich muß sagen, ich kann die Gründe nicht wobl ansehen, die dafür spreehen sollten, im Interesse --_ der _“ Produzenten östlich _von Berlin diesen Getreidestaffeltarif zu besZitigen und dafür den höheren ;Normaltgrif wieder eipzufubren; es würde das unzweifelhaft für eine große Anzahl von Produzenten immerhin nicht unerhebliche Erschwerungen in dem Absaß ihrer Pro- dukte sowohl auf dem Berliner Markt wie „nach denSeevläßen hervor- rufen. Indessen mag ja diese Frage noch einmal näher untersucht und erörtert werden. Wie gesagt, im Jahre 1894'bat man sich für Beibehaltung dieser Ostbabn-Staffeltarife sebr lebhaft ausgesprochen. Was nun den § 19 des“ mffisÖen Handelsvertrages bezw. die Zusaßbestimmungen zu § 19 anbetrifft, so möchte ich mich auf die staatörechtliche Deduktion des Herrn Grafen von Klinckowström, die ich für unrichtig halte, nicht weiter einlassen. „Die russischen Handelsverträge sind von allen Faktoren der Reichsgeseßgebung genehmigt “und dadurch für. das ge- sammte Reich zum Grieß geWorden - eine Genehmigung seitens der einzelnen Bundesstaaten bezw. ihrer Landtage ist meines Erachtens damit überflüssig geworden. Meine Herren, der Zusatz zu dem § 19 ist nun vielfach in der Presse sowohl ,wie im Landtag und auch tm Reichstag angefochten worden. Dazu möchteicb zunächst bemerken, “daß der § 19 nur den *tbatsächlicben Zustand, Wie er bereits bestand, fixiert. Es find seit längerer Zeit die russischen Tarife für Königsberg und Danzig übernommen worden, genau so wie das in dem § 19 vorgesehen worden ist, es find mit andern Worten unsere Seehäfen von seiten der russischen Eisenbahnverwaltung als russische Häfen angesehen wvrden. Es war für unsere Ostsee- pläye von der allergrößten Bedeutung mit Rücksicht 'auf die Konkurrenz von Liebau, welches fich von Jahr zu Jahr in seiner Leistungsfähigkeit und auch in seinsn Leistungen selbst außerordentlich gehoben hat, in dem Handelsvertrag eine bestimmte Zusicherung Ruß- lands zu erkangen. Das ist durch den § 19 erfolgt. Der Zusaß zu § 19 enthält nun allerdings etwas Neues, indem er die Durch- rechnung der russischen Tarife nicht mehr von der See- ausfubr abhängig macht, sondern die ermäßigten russischen Tarife auch für Königsberg und Danzig loko giebt. Es ist daraus die Befürchtung erwachsen, und sie hat ja im ersten Augenblick auch Wabrfcheinlichkeit für sich, daß nun das nach Königsberg gelangte russische Getreide von dort aus rückwärts ins Land befördert würde, um dort mit der inländischen Produktion in Konkurrenz zu treten. Es hat Herr Graf von Klinckowström davon gesprochen, daß die Staats-Eisenbahnverwaltung bemüht gewesen wäre,diesen Befürchiungen durch VerwaltungMaßregeln enigegenzutreten, und er hat offenbar da eine Maßregel im Auge gehabt, die darin besteht, daß diese russischen Tarife nur gewährt Werden für solches Getreide, welches [oko Königs- berg und Danzig auch wirklich zur Ausladung kommt. Soll dieses Getreide nunmehr wieder ins Inland befördert werden, so hat es die aus der Verladung und Lagerung erwachsenden Spesen und bei Benußung des Schienenweges ExpeditionSgebühr aufs neue zu bezahlen für den Transport, Von Königsberg bezw. Danzig nach der Empfangsstelle. Das genügt in weitaus den meisten Fällen, einen Rücktransport solchen russischen Getreides nach dem Inland un- möglich zu machen; die Erfahrungen, die seit der Zeit gemacht wor- den sind, bestätigen das vollständig.

Ehe ich .die Ziffern hierfür gebe, möchte ich mir gestatten, die Konstruktion dieser russischen Tarife den Herren mitzutbeilen. Es kommen bier alierdings nicht bloß die Staats- eisenbabnstrecken, sondern auch zwei Privatbabnstrecken in Betracht, die in diesen Vérkebren von sehr erheblicher Bedeutung sind: die Strecke Marienburg-Miawka und die Ostprsußiscbe Süd- bahn. - Die dkutschen Antbeile der Staatsbabnstrecke Wir- baUen-Königsberg betragen für Wilna-Königsberg (325 km.) = 3,81 „_z für das Tonnenkilometer, das ist genau der deutsche Satz des Osibabn-Staffeliarifs pro Tonnenkilometer, also bei einer Ent- fernung Von 325 Kilometern findet eine Ermäßigung des deutschen Antbeils nicht statt. Minsk, 508 Kilometer, hat einen Satz von 3,22 43 gegen den Inlandssaß von 3,8 „3; Homel (“708 Kilometer) bat einen Satz von 2,28 „3 pro Tonnenkilometer gegen 3,80 „Z, und so gebt es weiter, sodaß Orenburg bei einer Entfernung von 2754 Kilometern, was ungefähr wohl die wuiteste Entfernung, die bier in Betracht kommt, ist, auf 2,01 „M pro Tonnenkilometer herabgebt. Es gebt daraus berbor, daß die vielfachen Behauptungen, es wären weit geringere Sätze eingerechnet, z. B. 1,1 „3, irrig find. Es ist aber auch ferner klar, daß die Wirkungen dieser Tarife doch nicbt so ungemein einschneidend sein können, wie das vielfach behauptet worden ist.

Hiermit sieben die wirkliÖen Transportziffern auch im Ein- klang. Es ist befürchtet worden, daß das russische Getreide theils ungemablen, tbeils ab*:r auch, von den großen Mühlen in Königsberg und Danzig zu MSN vermahlen, ins Inland wieder bineinkommen könnte, und daß ferner auch der Konsum dieser großen Mühlen an ausländischem Getreide zunehmen würde. Meine Herren, es ergeben fich folgende Ziffern. Der Bezug an in-

land in den Königsberger Mühlen gestiegen, der Bezug an auslän- dischem Roggen gefallen; es ist also gerade das Gegentbeil Von der auSgesprocbenen Befürchtung eingetreien. Es ist gestiegen der Bezug an inländischem Roggen von 22700 0 im Jahre 1892 auf 30000 b in 1894; der Bezug von ausländischem Roggen ist von 10 700 1; in 1892 und von 14100 b im Jahre 1893 auf 10000 in 1894 gefaÜen. Der Meblabsaß der Königsberger Mühlen nach dem Inland ist gefallen, nach dem Ausland gestiegen. Der Absaß gebt fast ausschließlich nach der Provinz. Er war im Jahre 1891 3700 b, in 1894 1900 r. Der Absaß nach Deutschland zur See hat auch früher stets stattgefunden und durfte nach den bestehenden Vereinbarungen mit den rusfischen Babnen auch stattfinden, -- der Tarif bezog sich cbensowobl auf das Getreide, welches nach dem Ausland über See ausgeführt wurde, als auf das, Welches nach dem Inland über See ausgeführt wurde, - der Absatz der Mühlen 1891 per See nach dem Inland betrug 15 600 r- 1893 = 22800 t, 1894 = 16 600 b. Dagegen War der Absaß nach dem Ausland1891 12000 und im Jahre 1894 21600, ist also bier sebr erheblich gestiegen. Was die Mühlen in Danzig betrifft, so ist die Produktion dieser Mühlen 1894 gegen die beiden

_ Getreide

ländiscbem Roggen ist seit Abschluß des Handelsvertragcs mit Ruß- -

det Provins ist in ?den lehren pier Jahren ungefähr gleich geblieben; er betrug in jedem Jabre rund “22000 0; dieser ging im Wesentlichen nacb Pommern.“'*- Der Meblabsaß über See ist gestiegen von 60000

„auf 73 000 im Jahre 1894. - qu' nun den _Getreide-Eingang und „Augga'ng in Königsberg und "Danzig betrifft, so war derselbe fol-

gender: Im Jahre 1893 sind in Königsberg “OBOY" vom Inland 140000 i;, 1894 vom Inland 135000 d;,Y ' Wland sind eingegangen 1893 18700013, 1894 3130001; WM'W'MW nach dem Inland 1893 28 700,- 1894 39100, also bier finy 11000 mehr ins Inland gekommen. JÖWÜ auf diese Zahl noch Mück. . Nach dem Auslande sind ausgeführt 257 000 t'- im „Jahre 1893 und 376000 t- im Jahre 1894, also ein sehr erhebliches Anwachsen der Ausfuhr nach dem Auslande.

Was nun die Einführung verzollxen ,Getreidss nach dem Inland ' anbetrifft, so ist das in der Hauptsache Gerste und zwar Futtuggxstß Rußland hat im Jahre 1894 eine -so ergiebige Ernte an gering- w-rtbiger Gerste gehabt, daß es sie zu außerordentlich billigen Preisen über die Grenze geworfen hat, und die Landwirtbe in den OstproYinzen haben sie gern als Futter genommen. Darin besteht die

' Hauptzunabme. Dann ist aber auch ein Theil dieser Zunahme auf

das inländische Getreide zu nehmen, welches auf Grunddes Einfuhr. scheins ins Ausland gekommen ist; diese Menge betrug „für Königs- berg 19000 13. Für die Getreidezufubr nacb Danzig stehen die Ver- gleichSziffern von 1891 bis 1894 zur Verfügung, die noch zutreffender das Verhältniß beleuchten. Es ist die Zufuhr vom Ausland gewesen 1891 = 1240000, 1892 ==47000 tz, 1893 = 117000 13 und 1894 = 115000 t,; dagegen vom Jnlande 1891 88000 13, 1892 = 64000 v, 1893 = 71000 x, 1894 = 770000. Es hat sich als„ die Zufuhr nacb Danzig von inländischem Getreide von 1894 gegen 1891 verdoppelt. Die Zufuhr von russischem hat sich, wenn auch nur “eine Kleinigkeit, er- mäßigt. Zn Speisegetreide namentlich ist die Zufuhr von Ruß. land erheblich geringer gewesen, dagegen bat sie ziemlich erheblich zu- genommen in Kleie. Die See-Ausfubr bat betragen von Danzig in allen Gattungen 1891 rund 100000 t-, im Jahre 1894 98000 “5; fie ist also im Gegensaß zu Königsberg nicht ßestiegen, sondern hat noch eine Kleinigkeit abgenommen.

Meine Herren, es dürfte daraus hervorgehen, daß wenigstens bis jeßt -- was die Zukunft bringen mag, darüber können wir aÜe ein zutreffendes Urtbeil, glaube ich, heute noch nicht abgeben -der Artikel 19 des russischen Handelsvertrags sammt seinem Anhängsel nicht die verderblichen Wirkungen ausgeübt bat, die man ihm nach. esa t. g, gMikimx Herren, es ist von dem Referenten Herrn Grafen

Frankenberg gesagt worden, daß die Aufhebung der Staffeltarife -

ich möchte das noch nachholen = in mancher Beziehung einen ganz

außerordentlich nachtbeiligen Einfluß gehabt hätte. Für gewiffe

Relationen gebe ich das bereitwilligst zu. Es ist der Verkehr des

Getreides auf die Entfernung über 200 km wieder auf den Saß

zurückgegangen, der vor der Einführung der Staffeltarife bestanden

hat, daß nämlich etwa 10 0/o der Getreidetransportmenge sich über

200 kw bewegten, während er unter der Herrschaft des Staffel-

tarifs bis über 18 0/9 gestiegen war. Meine Herren,

aber so ganz rein und zweifelsohne aus solchen Ziffern den Bivveis

'für irgend eine der Behauptungen zu ziehen, ist außerordentlich

schWer. Denn es spielen eine ganze Reihe Von anderen Momenten

noch mit, insonderheit aber macht fich in sebr erheblichem Maße der

Einfluß der Ernte geltend, und dem Einfluß der Ernte ist es

beispielswcise zuzuschreiben, daß, wie Graf Frankenberg aus-

führte, die Schiesier nicht in der Lage gewesen find, im

vorigen Jahre ihre Gerste als Braugerste loszuwerden, denn die Gerstensrnte ist in aller Welt außerordentlich stark geWesen. Am meisten haben das die mährischen Gerstenbauer beklagt. Also es läßt fich nicht mit Bestimmtheit behaupten, daß diese oder jene Erscheinungen lediglich - auf die und .die Tarifmaßrsgcln zurückzufübrsn smd; sondern es spielen in ailen diesen wirtbschaftlicben Dingen andere Momé-nte mit, die erst herausgescbä'it werden müssen, ebe man zu einem reinen Resultate kommt,

Meine Herren, ich wende miei) nunmehr zu dem zweiten Tbeéi dsr Petition, die dies bobe Haus beute beschäftigt und die dabin geb, die Viebtarifc, welche zur Zeit für Berlin vom Osten ber bestebk'rx, auf das ganze Staatseisenbabnneß auszudehnen. Diese Petition nt bon Schlesien gesteUt worden, obwohl die Provinz Schlesien in Bezug auf die Viebtarife am günstigsten gestellt ist, weil Schlesien aucb kk“ mäßigte Tarife nack) Sachsen hat und weil seiner Zeit zur Beseitigunß eines gewiffenNotbsiandes auch crmäßigteTarife gegeben find von Breslau nach Oberschlesien. Der Notbsiand ging vorüber. An die Aufhebung der Tarife wollte man nicht gern geben, weil dies für die Land- wirtbschaft bon nachtbeiligen Folgen gewesen wäre. Also diese Tarife bestehen zur Zeit noch. Ich habe das in Klammern anführen woÜFn- daß jedenfalls die Schlesier in Bezug auf die Viebtarife bine: gestyllt smd, wie irgend ein anderer. Aber im allgemein? kann ich der Petition bezüglich dieses Punktes eine JEM"? Berechtigung nicbt absprechen. Ich muß anerkennen, daß das Aufhören der Staffeltarife in Berlin Mißstände im Gefolge skbäbt bat, auch abgesehen Von tarifariscben Mißständen, jedenfalls 0er wesentlich dazu beigetragen hat, Berlin zum Monopolylaß des Fiktskb' und Viehhandels für ein großes Gebiet unseres Landes zu macken (Sehr richiig !), in größerem Maße, 016 das viellxicbt für das'a'll- gemeine Interesse zuträglich ist. Es knüpfen sich daran auch veterinar? Bedenken. - Es wird vielfach behauptet, daß der Berliner Viebmchkt der Herd aller Seuchen sei, und ist derselbe ja auch wiederholentllcb aus diesem Grunde gesperrt worden, was dann jedeSmal in den Abiaö“ verbältniffen derjenigen, die auf die Lieferungen nach dem Berliner Viehmarkt angewiescn find, die allergrößten Unzuträglichkeiten hervor“ gerufen bat. ' , _

Meine Herren, die Staatseisenbabn-Verwaltung ist bereit, NU?" Theil der Petition, also die Erstreckung der Viebtarife für das ganze Staatseisenbabnneß, in Erwägung zu ziehen und eine d(xmernjprccb?nké Vorlage demnächst an den Landes-Eisenbabnratb gelangen zu [affén'

Damit wäre, wie ich glaube, dasjenige beantwortet, wexlchcs'sékke"s des Herrn Nafcrenten sowohl wie auch des Herrn Grafen Kltnckon'“ ström bier angeregt und angeiübrt worden ist.

Ich erfülie nur eine Pflicht, wenn ich dem Herrn Referente," schließlick) noch meinen Dank ausspreche für die freundliche BAUM" lung der Maßregeln, die seitens der StaatSeifenbabn-Verwaltunß

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alten Ostbahn-Siaffcliarife bébalten dürfen, die uns ermöglichen, zu

Vorjahre vergröße'rt von 48500 auf 58 500 d. Der Meblabsaß in

bezüglich Ermäßigung der Düngertarife ergriffen worden sind.

Üvox-Qra' ß bittet-besonders im-Interesseder östlilben Land-

WW einéAusdebnuY der-billigenViebta e*über'TBetlinß- naus-

Owaürgermeister Lässi'rke _svri-ht' für? ' führungder taffel. - „tarife. Die Seeßädte'soUten- mit-demNu en Weden-sein -der ihnen ';;us vemzx schen Handelsvertraa erwarb e. -' m Westeniönnten als „sts für-d e- Bew-lligungderzStäffeltartfe-Kanälexbewiüigt werden; „' „ck; zum 'Zuckmübminduftrie, die von den Staffeltartfen' keinen ,sztbeil-rbüa'bx, dutrecb, Herabsetzung der Steuer auf minderwertbigen ; er ge_ wer n. I Graf--“von Klinckowsiröm spricht die Hoffnung aus, daß Tariferleicbterrxn en baidmöglichst erfolgen werden. ' DiePettt on Wird der Regierung zur Erwägung über- „wiesen. Schluß 5 Uhr.

Hausbar Abgeordneten. 50. Sißung vom Mittwoch, 27. März.

Ueber den Beginn der Sißung ist gestern berichtet worden.

Bei der dritten Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die Erweiterung und Vqrvollständigung desStaats- eisenbahnneßes und die Betheiligung des Staats an dem Bau von Klembahnen, nimmt nach dem Abg. de Witt (Zentr.) das Wort der

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen: Meine Herren! Die Eisenbahnverbindung Köln-Cassel hat dieses hohe Haus in früheren Jahren wiederholt beschäftigt, und die Staatsregierung batkibreTLknficht stets, dahin ausgesprochen, daß das Projekt Köln-Cassel an fich diejenigen wirtbscbaftlichen Vortheile nicbt böte, die man davon erwartet, daß aber andererseits der Ausbau dieser Strecke ganz außerordentlich t3chnische Schwierigkeiten und hohe finanzielle Opfer erfordern, und doch nur erreicht würde, daß die Ver- bindung zwischen Köln und Kassel über die neue Straße um einige Kilometer länger würde und über viel höhere Berge führen müßte als die gegenwärtige Verbindung. Nun hat der Herr Vorredner angeregt, dann wenigstens inner- halb dieses ursprünglichen Projekts die Linie Bergisch-Gladbach- Wipperfürth zur Ausführung zu bringen, und hat dabei herborge- hoben, daß ein Comité bereits in dieser Beziehung technische Vorarbeitsn hätte ausführen lassen, dic ein sebr günstiges Resultat ergeben hätten. Diese Vorarbeiten sind mir nicht bekannt, wobl aber ist mir die Gegend sehr genau bekannt, und aus dieser örtlichen Bekanntschaft, die ich vielfach zu Wagen und zu Fuß babe erneuern dürfen, babe ich einige gerechte Zweifel, ob die Bahn wirklich mit geringen Kosten und geringen Schwierigkeiten auszuführen ist. Ich möchte aber dem be- treffenden Lokalcomité anbeimgeben, mir durch Einsendung des Pro- jekts eine bessere Ueberzeugung beizubringen. , Abg. Dr. Sattler (nl,): Die Vorlage ist allerdings etwas reichlicher auSgefaUen,' als in den bkiden Vorjahren. Es ist aber eradr _m Zeiten wirthschaftlicher Depression im Interesse von nduftrte und Landwirtbscbaft eboten, durch reichlichsn Bau von Nebenbahnen zur 'wlrtbschaftli en Hebung beizutragen. Unsere Finanzlage stebt meiner Ansicht nach dem nicht entgegen, da Es fick) er Etsenbabnbauten um Kapitalanlagen handelt, die schließlich das werbende Vermbgen des Staats vxrmebren.

Ohne weitere Debatte mird der ganze Geseßeniwurf angenommen,„ebensoo die Resolution der Kommission.

Es folgt die "weite Beratbungo des Gefeßentwurfs, betreffend die erwalt'ung" es Pfarr-Wittwen- und Waisenfonds und die Fursorge für die Wittwen und Waisen der Geistlichen der evangelisch: luthe- rischen Kirche, der Provin?) Hannover, der evan- gelréchxlutherischen Kirche er_Provinz Schleswig- Hol Fein, ,der „evangelischen Ktrchengemeinschaftcn des Konsrstorralbezrrks Cassel, der evangelischen Kirche des Konsistqrialbezirks Wiesbaden und der evangelisch - reform1erten Kirche der Proinz Hannover.

, Abg. bon Pappenheim (kons.) macht darauf aufmerksam, daß die Einführung des Gese es versckyiedene Härten für äliere Geistliche nn Bezirk Cassel mit fi führs, die der Beiträge für die bisherigsn Yeniqnskaffen verlustig gingen. Er hoffe, die Regierung werde diessn

ettltcben den Uebergang woblwoÜend erleichtern.

Regierungs-Ratb Schwarzkopf sagt dies Ministers zu.

Abg.1)r.Rud olphi (Jenin) beklagtes, daß aus dem Pensionsfonds auch zwangsweise aus ihrem Amt entfernte ebangelifcbe Geistliche

enfionen erhielten, und bkrlangt für den Emeritenfonds für die

atbolischen Geistlichen einen dem zu dem Rsliktenfsnds der evangeli- schen Geistlichen beigesteuerten StaatSzuscbuß entspr€chenden Zuschuß seitens der Staatsre ierung.

Regierungs-Rat?) Schwarzkopf erklärt: feitkns der Gericbte werde den zwangsweise amtsentsyßten wangelischen Geistlichen vit ein Theil der Pension zugesprochen, der aus den zur Ver- fugung stehenden Fonds entnommen werden müsse. Der katholische Emeritenfonds empfange einen höheren Zuschuß als dcr evangelische Rsliktenfonds. , _ .

Ohne weitere Debatte Wird der Geseßentwurf m zweiter Beratbung angenommen.

Das Haus eht sodann zur Berathung des Antrags der Abgg.„Ning (funf?) und Genossen, betreffend diq Sperrung des städtischen Vieh: und Schlachtbofs in Berlin, chr. Der Antrag geht dahin:

, Die Regierung zu Ersuchen, mit möglichsier Beschleunigung diejenigen administrativen und gesetzlichen Maßregeln zu ergreifen, welcbe nothwendig find, um die durch die wiederholten Sperrungen des Berlinar städtischen Vieb- trnd Schlachthofs der einheimischen Landwirtbschast und dem 'VW!)- bandel zuÄefügten schweren Schäden für die Zukunft zu beseitigen.

ur egründung des Anita s erhält das Wort der

bg. Ring (kons.): Der Ver iner Biel)- und Schlacbtbof bat fur die deutsche Landwirtbscbaft und den deutschen Viehhandel eme ganz hervorragende Bedeutung. Der Werts) des im Jahrs 1893/94 dort umgefeßten Viebe's betrug 1313? Miilionen Mark. Er ist 'der großte Export-Viebmarkt Deutschlands, und seine Sperrung bringt 1edes Mal nicht nur den Viehbändlern, sondcrn auch der Lanwxrtb- schaft großen- Schaden. Derartige Sperrungen treten aber haufig auf, so tm Jahre 1894 sechmal an insgesammt 128 Tagen. Hervor- ILrFen werden diese Sperrungen durcb dte Seuchengeiabr, Wel 6 wegen der ungenügenden Trennung des Yrebbois dom, Schlachthof eintritt. Nach dem _Seuckoengeseß ist _dte Sch118ßung durchaus unanfechtbar. Sehon tm Jahre 1888 erklarie

Bkrliner Stadtverordneten, daß die Seitdem sind diese Verhältnisse aber Verkehrs, die Auch die An-

im Namen des

"FM? MagisiratsVorlage an die erbaltniffe ungenügend seien. , ' noch ungünstiger geworden durch die Strtgerunwdeß seit 1888 rund 400000 Stück Schlacbtvreb, betriigt. , ictmmlung des Dün ers und feine Abfuhr btrgt_etne Ste_igerung dcr €Uch€Uskfabr in si . Dieser stets feuchenverdachtige Dunger wird

Jahre 1894 um 400000 ..“-„ gecbädigt worden, da mit dem Dün er die Viebscucben eingeschleppt wnrden. Eine räumliche kennung von Schlacht- UNd

Wert ins Land und im

hinaus geführt- ist der Wandsbecker

Kreis dadurch

eing_ *will, so wird “von der Regierung enther-eine Iwan s- terung, ; oder eineiKonjessionSen iebung vorzunehmen sein. . ag man dann die Kon esfion auf die Lan Wictbschaftskammer für Branden- burg u ertragen„ ie wird das gute Geschäft gern übernehmen. Die Verseuchung. geschieht MUst in den Sammelstallungen der Händler, und es „wgre nötbig, den *Departements-Tbierärzten zwei oder drei Tbterarzte zu _attgcbieren, Ne keine “Privatpraxis „haben durften, sondern ledig'ltch den _Seuchen ,nachfochben müßten. Auch den Kreis - Thieraxzten müßte jede Privatpraxis verboten werden'; wenn dies auch Geld kostet, so steht das ni t im Verhältniß

zu der Schädigung der Landwirtbschaft durch die. suchen. Diese

Schädigung hgt von 1870 bis 1890 17 Millionen Mark, von da ab bis heute ewiß das Doppelte betragen. Schlimmer aber noch, wie auf dem erlmer Vtehbof geht es auf dem Rummelsburger Vieb- markt bxr, der auch bon dem Berliner Viehhofsdirektor aufs schärfste verurtbetli wird, weil 'man de_n Handel in diesem unkontrolierbaren Viertel fur azn gefahrlichften bali. Troßdem scheint die 9thsixxmer Regierung diesen _Rummelsburger Winkel für ein uster zu halten. Die Schadigungen, die namentlich auf dem Schwäne- markt durch den Rgmmelsburger Markt den kleinen Leuten zugefügt werden, smd eigentlich erst durch die Schweineverfi erung ans Tages- 11cht gekommen. Ganze Schwemeberden, die Von ummelsburg aus ms Land getrieben sind, waren nach kurzer Zeit vernichtet. Es ist ein Unding, daß der Berbner Markt dem Polizei-Präsidium, der Nummeks- bur er, dicht dabei lzeßende, der Potsdamer Regierungsbebörde unter- ste t ist.. Beide Mar te müssen unter einer Aufsichtsbehörde vereinigt oder, wie es 1eßt auch der Berliner Magistrat wünscht, der Rummels- burger Markt ganz aufgehoben werden.,

| _ Minister für Landwirthfchaft 2c. Freiherr von Hammer- LMT Meine .Herren! Zunächst möchte ich meiner Befriedigung darüber Ausdruck geben, daß diese bezüglich der Gesundheit unserer Vieb- bestände bochbedeutsame Frage hier im hohen Hause zur Sprache ge- kommen ist. Ich kann auch ferner anerkennen, daß im wesentlichen aÜe diejenigen tbaisächlichen Darlegungen bis auf wenige, die der Herr Vorredner gegeben bat, als zutreffend anzuerkennen sind. (Hört, bört! rechts.) Mir scheint aber die Formulierung des Antrags mit der Begründung nicht volkständig übereinzustimmen. Ich will diese Behauptung sofort begründen. Der Antrag lautet: Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, mit möglichster Beschlsunigung diejenigen administrativen und geseßlicben Maßregeln zu ergreifen, welcbe nothwendig sind, u. s. w. Der Herr Antragsteiler hat allerdings bon administratiben Maßregeln ge- sprochen; aber darüber, wie die gesetzlichen Maßregeln gedacht sind, welche den Mißständen auf dem Berliner Schlacht- und Markt-Viebbof abbelfen folien, darüber fehlt eine Erläuierung. Jeb hebe dies schon berbor,da es mir erwünscht erscheint, daß im Laufe der Debatte diejenigen gesetz- lichen Maßregeln, welche das hohe Haus bei der Staatsregierung zu béantragen wünscht, klargelegt werden. Weshalb ich das wünsche, werde ich später weiter begründen.

Sodann babe ich hervorzuheben, daß mir die Richtung des An- trags mit den Darlegungen nicht Vollständig übereinzustimmen scheint. Der Antrag richtet sich wesentlich gegen die Sperrmaßregeln. Ich werde im Laufe des weiteren Vortrags darlegen, daß leider nach meiner Ansicht, die vielleicht eine Berichtigung im hohen Hause er- fahren wird, zur Zeit die Sperrmaßregeln das einzi g Mittel sind, mit Welchem mit Erfolg gegen die Mißstände einzuscbreiten ist. Nun wird in der Begründung ausdrücklich gesagt: „der einheimischen Landwirtbs cbaft s o nachtbeiligcn Sperrmaßregesn“. Auch das muß ich berichtigen. Die Sperrmaßregeln sind das einzige gegenwärtig bestehende Mittel, um gegen die Weiterberbreitung der Viehseucben im Jntereffe der Land- wirtbscbaft vorzugehen. Nun wird hier der Antrag gesieth, die Miß- stände dsr Sperrung, also die Sperrung, zu beseitigen. Die Sperr- maßregeln sind aber, wie ich schon sagte, das einzige Mittel, welches wir, und zwar im Interesse der Landwirtbschaft, anwenden können, um die veterinären Schäden und Gefabrcn, welche vom Schlacht- viebbof in Berlin ausgeben, zu bekämpfen. Ich möchte also dkm Herrn Antragsteller anbeimgeben, im Interesse der Sache dem Antrag eine andere Faiiung auf der Grundlage, die ich dargelegt hab?, zu geben.

Nun, meine Herren, gebe ich zunächst auf die tbatsächlicben Ver- hältniss ein. Die Königliche Staatsregicrung ist zweifellos über folgenden Punkt: für den Schlacht- und Viebbof in Berlin find folgende Maßregeln nach Ansicht der Staatsregierung unentbehrlich, wenn die: Gefahren, die mit dieser Einrichtung für die Landwirtbschaft verbunden find, beseitigt werden sollen: 1) die Vcrmebrung der Stallungen und Schlachträume auf dem Schlachtviebhof und Seuchenhof bezw. Errichtung von Stäüen und Schlachtbäusern für Schiveine auf einem vom Viebbof getrennten Terrain, damit gleich nach Schluß jeden Markttags der Viebhof von all em Viel) geräumt werden kann; 2) Verbreiterung der Ausladerampen auf dém Viebbof, damit die an- kommenden Vicbtransporte gleich bei der Ankunft besser, als Es jetzt der Fal] ist, auf ihren Gesundheitszustand untersucht werden können; 3) ist die Unscbädlichmachung dss Düngers, und zwar durch Anlage neuer Dungstätten, Desinfékktion des Düngers, unentbehrlich. Diese Forderungen entsprechen auch denjenigen des Herrn Antrag- sieÜers; 4) Harsicllung von Anlagen, welche es ermög- lichen, daß die Vikbzüge nur bei Tageszeit zur Entladung kommen, damit noch bei Tage sofort die Untersuchung auf den Gesund- heitszustand eintreten kann.

Meine Herren, über alle diese Maßnahmen - das hat der Herr Vorredner zutreffend dargslsgt = wird ichon seit Jahren mit dem Magistrat, dem Rechtsträger des Schlachtb0fs und Viehhofs, v::rbandelt, und zwar durch dasjenige Organ, dem in der Stadt Berlin die Auf- sicht über diesen Marktverkebr und Viebbof zusteht, durch den Polizei- Präfidenten, unter oberer Leitung des landwirthschaftlichen Ministe- riums. Der Magistrat hat, wie das ja auch in dem Vortrage dargelegt ist, anerkannt, daß seine Einrichtungen diesen Anforderungen nicht entsprechen. Wenn trotzdem keine Abhilfe erfolgt ist, so trägt vielleicht nicht die Schuld der Magistrat, sondern anscheinend, da zweifellos dißse Einrichtungen der Stadtberwaltung recht erhebliche Kosten verursachen, die Stadtvertretung, welche die Mittel bewilligen muß. (Heiterkeit rechts.)

Meine Herren, nun kommt in Frage: welche Mittel stehen der Staatßregierung bezw. ihren Organen zur Verfügung, um von der Stadtverwaitung dasjenige zu erzwingen, was man diesseits für noth- wendig erachtet?

In dem Anfrage sind zunächst aügemein gesetzliche Maßregeln er- wähnt. Die StaatSregierung bat fich klar zu machen versucht, ob und welche gesetzlichen Maßregeln zu ergreifen sind. Es kämen wohl nur Be- stimmungen, welche die Gewerbeordnung ändern, in Frage. Nach der Gewerbeordnung wird der Stadt Berlin die Konzession zur

Vikbbof ist durchaus nothwendig. Wenn der Magistrat darauf nicht

werden können. Die Gewerbeordnung enthält aber Bestimmungen nicht, auf Grund deren man anordnen könnte, die Herstellung-“be- stimmter ?*Einrichkungen auszuführen. Das einzige, was man "sich denken könnte, wäre, daß man allgemein geseslich der StaatSregierung die Befugniß giebt, bei Ertbeilung von Konzessionen zur Abhaltung von Schlacht- und Viehmärkten diejenigen baulichen und sonstigen Maßnahmen außzufübren, welche fie im öffentlichen Interesse für er- forderlich hält. Solche geseßlichen Bestimmungen gehören dem Ge- biet der Gewerbeordnung an, liegen also auf dem Gebiet der Reichs- geseßgebung.

Für den Schlachthof, meine Herren, ist ebenfalls eine-Konzession erforderlich. Die Konzesfion beruht auf dem SchlachthauSgefeß, und wenn Sie das Gesetz näher ansehen, so enthält auch dies keine „geseßlicbe Vorschriften, auf Grund deren derartige An- forderungen an die Stadtgemeinde gerichtet werden könnten. Nun giebt der Herr Vorredner Zwangsetatisierung anheim. Der Herr Vorredner scheint der Meinung zu sein, daß es möglich wäre, seitens der staatlichen Behörden anzuordnen, welcbe baulichen Verkehrs- und anderen Einrichtungen auf dem Schlacht- und Markt-Viebbof erforderlich sind, um die veterinären “Gefahren zu verhüten. So habe ich den Herrn Vorredner Verstanden. Nun soll, falls der Magistrat oder die Stadtvertretung in beskimmt vorgeschriebener Frist diese Anordnungeti nicht ausführt, der Weg der Zwangsetatifierung betreten werden. Das bedeutet also: auf Kosten der Stadtgemeinde, von der die Mittel eingezogen werden, hat die Staatsregierung durch ihre Organe die erforderlichen baulicbén und Verkehrseinrichtungen aus- führen zu lassen. Leider hat diese Deduktion eine sehr wesent- liche Lücke. Zwangsetatisieren kann man nur da, wo eine gesetzliche Verpflichtung vorliegt, und ich habe Ihnen eben schon dargelegt, daß die Staatsregierung der Meinung ist, daß eine solche geselzliche Be- stimmung, welche der Stadt auferlegt, die für ihren Marktberkebr hier auf dem Viebbof bezw. für den Betrieb auf dem Schlachthof nötbigen baulichen und sonstigen Verkehrskinricbtungen zu treffen, 3. Z. nicht existiert. Damit fällt also die Möglichkeit für die Staatsregierung fort, im Wege der Zwangsetatifierung gegen die Stadigemeinde vorzugeben.

Sodann, meine Herren, ist von dem Herrn Vorredner" erwähnt: warum man der Stadtgemeinde die Konzessionen nicht sowohl für den Schlachthof, wie für den Marktverkebr entzieht. Meine Herren, ich glaube, das hält der Herr Vorrßdner selbst kaum für möglich. Vergegenwärtigen Sie sick), daß einer Stadt Von 2 Millionen Ein- wohnern der Markt- und Schlachtbaus02rkebr entzogen werden soll, ohne daß sofort, wo das geschikbt, die nothwendigen anderen Einrich- tungen ins Leben treten; das hält die Königliche Staatsrkgierung für unausführbar.

Nun, meine Herren, ist gesagt, die Landwirtbscbaftskammer für die Provinz Brandenburg würde wahrscheinlich bereitwilligst darauf eingehen, solche Einrichtungen hier in der Stadt zu treffen. Ich will diese Möglichkeit zugeben. Die Landwirtbschaftskammer wird aber erst in 3 bis 4 Jahren die umfangreichen baulichen und Verkehrsein- richtungen bkrstellen, den Grund und Boden, welcher mit den Babugeleisen in Verbindung gebracht werden muß, erwerben können. Die Frage, ob man das kann, bejaht die Königliche Staatsregierung; sie glaubt aber, daß tbaisäcblicb so erbeblicbe Schwierigkeiten in der Sache liegen, daß auch dieser Weg nicht gangbar ist.

Ja, meine Herren, dann bleibt von den Mitteln, die wir an- wenden können, lediglich die Sperrung übrig, die ausgeführt wird - das hat der Herr Vorredner, glaube ich, auch schon angeführt _ auf Grund der §§ 53-56 dés Reichs-Vicbseuchengeseßes. Von dieser Maß- nahme bat die Staatsregierung bis jeZt in ausgiebigster Weise Gebrauä) gemacht. Der Herr Vorredner hat Ihnen das ja dargexlegt. Jm [eßten Jahre hat die Sperrung 127, in dem Vorjahre, wenn ich nicht irre, je 40 bis 50 Tage bestanden. Das ist das einzige Mittel, welches der Staatsregierung zu Gebote steht, um eine Presfion auf den Magistrat auszuüben. Ich bin der Meinung, daß allmählich die Stadt- verivaltung auch zu der Anficht gekommen ist, daß fie in rascherem Tempo in diesen Sachen vorgehen muß, als das geschehen ist, Weil fie - das hat der Herr Vorrcdner auch ausgeführt - bei ihren Beratbungen, wenigstens der Magistrat, zu der Ansicht gelangt isi, daß im allgemainen öffentlichen Interesse die Stadt Verpflichtet ist, solche Einrichtungen zu treffen, und daß, wenn fie das nicht thut, ein allgemeiner Unwiile gegen die Stadtbrrwaltung Eintreten würde, welchen zu Vermeiden geboten erscheint. (Bkwcgung rkchts.) Nun muß ich leider anerkennen, daß die bisherige Presfion ailcrdings zu einem Er- gxbniß nicht geführt hat. Im Jahre 1893 bat die Stadtbrrwaitung Pläne für die in Frage stehenden Erweiterungsbauten Vorgelegt. Mit dem Polizei-Präfidenten ist über diese Plänr verhandelt, die indessen für ungenügend befundan wurden. Dann bat aÜerdings die Stadtberwal- tung ein voÜes Jahr darüber hingébcu lassen, ehe sie wichr mit neuen Plänen bervortrat. (Hört, hört! rechts.) Aber es scheint, daß, wenn man auf dem allein gangbaren nge weiter vorgeht, jeßt die Stadt- verwaltung gewillt ist, den staatlichen Forderungen zu genügen. Die Staatsregierung wird indessen dankbar sein, wrnn Sie ihr gangbare Mittcl zeigen, mit denen die Stadtberivaltung zu zwingen ist, sofort den staatlichen Anforderungen zu genügen.

Ich habe im Eingange meines Vortrags darauf hingewiesen, daß der Vortrag des Hkrrn Vorrrdnkrs eingehend und vollständig, auch in hohem Grade interessant war. Ich erkenne nochmals an, das; seins thatsächlichen Darlegungen zutreffend und berechtigt sind; nur bezüglich der gesetzlichen Mittel enthält dyrselbe bis jeßt eine Lücke.

Seitens der Staatsregierung ist ferner die Frage erwogen, ob eszu- lässig und möglich sei, durch Ordnungsstrafen die Stadtverwaltnng zu zwingen. (Heiterkeit)

Meine Herren, solche Maßnahmen werden wenig Erfolg Haben! In der Grenze, in welcher Ordnmxgsstrafe zulässig, die man allerdings wiederholt anwenden könnte, wird damit wenig zu erreichen sein. Meine Herren, das wäre ein Schlag ins Wasser. Mit solchen Maß- nahmen wird man gegen die Kommune nicbt vorgeben können. Auf der anderen Seite erspart sie dadurch,- daß sie solcbe Einrichtungen nicht ausführt, jährlich etwa „70 40 000 an Zinsen, cine Verwendung von mindestens einer Million Mark.

Meine Herren, dann find eine Reihe anderer Dinge von dem Herrn Vorredner berührt worden. Er hat ausgesprochen, daß er es für dringend nothwendig halte, daß der Landwirtbschaft, sowobl bei dem Verkehr an der Produktenbörse, als auch bei dem Markt- Verkebr, eine größere Einwirkung cingsräumt werde, Das Gesetz über die Landwirtbschaftskammc'rn nimmt dies bezüglich des

Abhaltung des Markt- und Viehhofs ertbeilt und auch entzogen

Marktverkebrs, soviel ich mich erinnere, bereits in Aussicht. Meine