Aus der Kündi ung zum 1. Juli 1894. _ Abzuliefern mit Zins cheinen Reihe 12T Nr. 2 bis 12 und Anweisung zur Abhebung der Reihe Z.
Nr. 1588 wicderksolt und mit dem Bemerken aufgerufen, dai: deren Verzin ung aufgehört hat, und daß dieselben werlhlos werden, wenn fie, während dreier Jahre nach dem ahlungßtermine jährlich einma! zur Empfangnahme der Za lung offentlich auféerufen, nicht innerhalb 10 Jahren iiach dem leßten be- züg ichen öffentlichen Aufruf zur Emlosung vorgezeigt worden md. _ _
Die Staatsschulden : Tilgungskaffe ka_nn sich uz eme_n Schriftwechsel mit den Inhabern der Obligationen uber .die Zahlungsleistung nicht einlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen obcnYedachten Einlösungsstellen unentgeltlich verabfolgt.
erlin, den 2. Januar 1895. Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.
Haus der Abgeordneten.
Bei dem Hause der Abgeordneten ist die Verwaltung der Bureaukaffe dem Registrator und Kalkulaior Marßy über- tragen, und
der Bureau-HilfSarbeiter Dsl)! zum Registrator und Kalkulator ernannt worden.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis; gebracht, daß der Frauen- und Mädchenbildun Sverein des arbeitenden Volkes für Berlin und xngeqend und feineAFilialen auf Grund drs „ 8 "des VereinSgeießes vom 11. ärz 1850 vorläufig geschlos en )md.
Jede fernere Betheiligung an dissen Vereine]! oder an etwaigen Neubildungen, welche sachlich als Fort1chung des Frauen: und Mädchxnbildungsvereins oder seincr Filialen er- scheinen, wird nach § 16 a. a. O. mit Geldstrafe von 15 bis 150 „FH oder mit Gefängnißstrafe von acht Tagen bis zu drei Monaten bestraft.
Berlin, den 26. Mär 1895.
Der IZZolizeiPräsident. Frciherr von Richthofen.
A n g e k o m m e n: der Präsident des Rcichs-Verficherungsamis, ])r. B 9 ed i k er.
Nichtamtliches.
*.-
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 30. März.
Seine Majesiät der Kaiser und König hörten heute Morgen den Vortrag des Staatssekretärs des Aus- wärtigen Amts, Staats:Mi11isters Freiherrn von Marschall in dessen Wohxmng. In das Schloß zurückgekehrt, arbeiteten Seine Majejtäi mit dem Chef des Generalstabs _der Armee, Grafen von Schlieffen und nahmen sodcmn den Vorirag des Chefs des Militärkabincts, Generals von Hahnke entgegen.
Ihre Majestät di__c Kaiserin und Königin wohnten gestcrn Abend dcm Vasjions-Goitssdienst in der St. Jakobi-
Kirche bei. Heute rrtheilten Ihre Majestät
Audienzen.
Vormittag mehrere
_ Dcr Reichskanzler und Präsident des Siaai§:Minisicriums Furyt zu Hohenlobg bat dcm Fürsten von ViSmarck am 27. d. M. die ©111chwu111chschrcibrn des Bundes- raths und des preußischen Staat§:Ministeriums zum 80. Geburtstage persönlich nach FriedrichSruh überbracht.
Der Glückwunsch drs BUiidesraths hat folgenden Wortlaut:
Eurer Durchiauckoi Eintriit in das neunte Jahrzehnt Links mit unrérglricblicber Hingebung drm Tirnite drs Vaterlandes gewidmeten Lebens giedi dem Byndxsratb einen wilikommrnrn Anlaß zum erneuten Y_sdrxbck feiner aufrichtigrn Vsrebrimg und seiner Warm empfundenen
un! e.
Nicht Vergeffrn bat LZ der Bundesrail), daß er während zweier
Dczennien unter dem Vorfii; Currr Durchlaucht an dem Ausbau des nru erstandrnen Reichs dar mitwirkrn können, nicht yergcffen, daß dre _ yon ihm im Auftrage seiner_ boden Machtgeber verfolgte Politik durcb Eurer Durchlaucht weiye Leitung Ziel und Richtung empfangen bat. & _Und wenn D-nk diesxr Politék dsr Bund der Fürsten und Freikn Starre des Reichrs grfemgt dastekt gegeniiber den zerseßenden Ele- menten. welcbe nicht_müd€ werdrn in dem Versuche, die schöpferische That Liner groß?" Zeri zu zerstören, so irriß sich der Bundsöraib eins “mit allen vaterlandiyck) gesinnten Gliedern der Nation in der Ueber- zeugang, daß Eurér Durchlgucbt weiischaurnder Blick es grwesen ist, der dyn sicheren Grund zu 1oichem Erfolge gelegt hat.
Auf dem Von Eurer Durchlaucht vorgezeicbnrten Wege wird der BunkeSratb fertfahrrn, des Reiches Ausbau zu fördern, und damit einen Tbeti des Dankes abzutraßrn, wrlcher der wahrhaft ftaatSmännischen Arbeit des Erstxg Kanzlers gebührt.
_ Moge der ©egen,_welcher sichtlich auf dieser Arbeit ruht. zum Zeile des Vaterlandes sortwirken, möge Gottes Gnade geben, daß Eure u_rchlaucht nor!) lange Jahre dem Kaiser und dem Reiche erhalten hleibrn, und moge ks Ihnen beschiedrn sein, neben der Befriedigung uber Jbre_Schöpsung reich? Freude an derkn Entwickelung zu erleben!
Berlin, den 1. April 1395.
Der BundrSrail). (Unterschriften.)
Seiner Durchlaucht dem Fürsten von Bi§marck, Herzog von Lauenburg.
Das Glückwunschschreiben des Staats-Minisieriums lautet:
Egerer Durchlaucht _ist es durch Gottes Gnade beschieden, am 1. April d._ I. das achtztgste Lebensjahr zu vollenden. Mit den Ibngen wird das Vaterland diesen seltcnen Festtag in dankbarer Ge- sinnung be eben, e_ingecenx_ der unorrgänglicben Verdienste, welche Euxrr Dur laucht i_n lang1ahriger unrrmüdlicher und reich ges neter Thattgkext um Preußkns und des T'eurschen Rkiches Ruhm und röße
“ envorben haben. Mit den Segenswünscben, welcbe Euerer Dunk- t zu diesem festlichen Tage von Seiner Majesiät “dem Kaiser und Köni e, unserem erhabenen Herrn, zugeben,“ verbindet gut!) das Staais- inisierium die seinigen im dankbaren Rückblick auf die lan en Iabre. während deren Euere Durchlaucht f eine BeratbuMen zum eile_ es Vaterlandes mit Weisheit und Festi keit geleitet baben. öge der Umarb- tige Euere Durchlaucht noch lange Jahre in voller Kraft des Körpers und Frische des Geistes dem Vaterlande erhalten und Ihnen einen un- Rtrübten LebenSabend, verschönt „dureh die Liebe und VerehrungIbrer itbürger, bereiten! Berlin, den 1. April 1895. Das Staats - Ministerium. (Unterschriften.) An Seine Durchlaucht den Fürsten von Bi6marck, Herzog von Lauenburg. '
In der am 29. Mär unter dem Boris des Vize-Vrä- sidenten des Staats-Miniéteriums, Staatssekretärs des Innern 131". von Boetticher abgehaltenen Plenarsißung des Bun: deSraths wurde den vom ReichstaZ urückgekommenen Gese entwürfen wegen “Feststellung des eiZshaushaltS-Etats Jr 895/96, wegen Aujfnabme einer Anleihe für Zwecke der
erwaltungen des Reichsheeres u. s. w. und wegen Feststel- lung des Haushalts-Etats für die Schußgebiete für 1895/96 in der vom Reichstag beschloßenen FMM! die Zustimmung ertheilt. Ferner wurde über den A er öchten Orts zu unter: breitenden Vorschlag wegen Beseßung einer Mitgliedsftelle beim Reichs-VerstcherungSamt Beschluß gefaßt.
Die Kommission für die zweite Lesung des Ent- wurfs eines Bürgerlichen Gefeßbuchs für das Deutsche Reich erledigte in den Sißunqen vom 26. und 27. März den Rest der von dem Referenten ch All: gemeinen Theils vorgeschlagenen Bestimmungen über das
internationale Privatrechi.
21) Anlangend die erbrechtlichen Verhältnisse, wurden folgende Vorschriften beschlossen:
„Die erbrechtlichen Verhältnisse werden nach den Geseßen des Staats beurtheilt, welchem der Erblasser zur Zeit seines Todes angehört hat.
Die Errichtung und die AufbebunY einer Verfügung von Todeswegen werden nach den (Heseßen es Staats beurtheilt, welchem der Erblasser zur Zeit drr Errichtung oder Aufhebung angehört hat._ Die Vorschrift des § . . . Saß 2 _ vgl. die Nr. 5-7“) - bleibt mit der Maßgabe unberührt, daß ein Deutscher eme Verfügung von Todeswegen in der Form errichten oder aufheben kann, welche den am Ort der Errichtung oder Auf- hebung grltenden (Heseßen entspricht.
Erwirbt ein Ausländer, der nach den Gescßen seines
Heimathstaais die Fähigkeit zur Errichtung einer Verfügung von Todeswegen erlangt hat, nach Errichtung einer solchen Verfugung die ReichSanchörigkeit, so behält er diese Fähigkeit, aucb wenn er sie nach den deutschen Gesehen noch nicht er- worben bai.“ _ Einvernehmen bestand, daß die zur Errichtung einer Ver- fugung von Todeswegen erforderliche Rechtsfähigkeit auch nach den Geseßcn des Staats vorhanden sein müsse, welchem der Erblaffer zur Zeit seines Todes angehörte. Ob dieser Saß eines besonderen Ausdrucks im Gesey bedürfc, blieb der Prüfung der Redaktionskommission vorbehalten.
_Zm Anschluß an die Vorschriften Über die Form der Errichtung Ziner Verfügung von Todechgcn wurden die zum ehelichen Guterrecht beschlossenen Bestimmungen (Nr. 13) noch durch fqlgende Vorschrift ergänzt:
_ „Em Deutscher kann einen Ehevertrag im Ausland auch m der Form schließen, welche den an dem Orte der Vertrag- schließung geltenden _Geseßen entspricht.“
_22) Mit Rücksicht auf solche Nechthebiete, in denen für gemiffe, zu einem Ehevermögen, einem Kindesvermögen oder zu_einrm _Narhlasse gehörende (Hcgenstände besondere Vorschriften bestehen, hielt man die Aufnahme der nachstrhenden Bestimmungen für erforderlich:
„Die Vorschriften der §§ . . . _ (Über das ebeliche (Hüter- recht und das Rechtsverhältnis; zwi1chen Eltcrn und Kindern, Nr. 13, 16) und des § . . . . Abs. 1 (oben Nr. 21) kommen nicht zur Anwendung, soweit zu dem betreffenden Vermögen Gegenstande gehörcn,_ welche nicht in dem (Hrbieie des Staats, dessen Gescße nach jenen Vorschriften maßgebend sind, sich befinden, und in dem Staat, in dessen Gcbiet die Ge en- stände sick) brfnxden, in Ansehung dieser Gegenstände beson ere Vorschriften bestehen.“
_ 23) Die Frage, nach welchem Recht die Rechtsverhältniffe emerPerson, die ohne StaatSangehörigkeit ist, bx urtheilt werden sollen, wurdc dahin entschieden:
_ „Ist eine Pcrsqn ohne StaatSangehörigkeit, so werden ihre Rechtswerhälimsyr, sofern für dieselben dic Beurtheilung nach den_ (Heseßrn drs Staats, welchem die Person angehört, vorgeschriehen ist, nacb den GUcßen des Staats beurtheilt, wrlchem die Person zuleßt angehört hat und, wenn sie auch fruher keinem Staat angehört hat, nach den Geseßen des Staats, m _welchrm fie ihren Wohnsiß und in Ermangelung eines Wohnsiycs ihren Aufenthalt hat oder zu der maßgeben- den Zeit aehabt hat.“
24) Eine eingehende Eröricrung knüpfte sich an die Frage, unter wclckZen _besonderen Vorausscßungen die Anwendung des airslandischen Geseßes, welches nach den beschlossenen Vorschriften an _fich maßgebend sein wiirde, gleichwohl aus- aesch_l_osscn sem soll. Es gelangte folgende Vorschrift zur
nna me:
„Die Anwendung eines ausländischen (Heseßes ist aus- eschlossrn, wenn sie ge- en die gyten Sitten oder gegen den werk eines deutscher) eseßes verstoßen wiirde oder wenn das
auslandische Gescy die Rechte der Fremden in unbilliger Weise beeinträchtigt.“_“
25) Hinsichtlich der Wirkungen des Urtheils eines ayHländischen Gerichts einigte man sich dahin, in die Zivilhprozeßordnung folgende Vorschriften als § 293f auf- zune men:
_„Die Anerkennung des Urtheils eines ausländischen Gerichts ist aUSgeschlossen:
*) Die Nr. 5_lauiet:
„Dr_e Form eines Rechtßgesckßäfts bestimmt Fick) nach den Geseßen, welche fiir das den Gegenstand drs Rechtßgeschafts bildende Rechts- verbaltmß ma gebend siiid. Es genügt jedoä), wenn die orm den Grinsen de_s rts entsprtcht, an welchem das Rechtsgkscbaft vorge- nomn?_e11___wird, sofern mcht das nach Satz ] maßgebende Recht ent- gegen e .'
1)„Wenn_ die Gerichte des Staats, welchem das aus- ländischx Gericht angehort, nach den deutschen Gesehen Nicht zustandig ßiid; _
_ 2) “wenn der unterlegene Beklagte ein Deuts ist und sich auf den Prozeß nicht eingelassen hat, sofern die MPerß FinleYendeßLadZYg _ode___r_ TZersügchigdihrZ Zederhin dem Staat es r e geri s m er on no ur ewä run deu
Rechtshliifc zugesteüt ist; g tscher
3) wenn die Anerkennung des Urtheils Ygen die uten Sitten oder gegen den weck eines deutschen eseßesverZoßm würde oder wenn das rtheil auf einem auSländischen Geseß beruht, das die Rechte der Fremden in unbilliger Weise be'ein- trächtigt, insbxsondere wenn bei der Erlassung des Urtbeils um Nachtheil einer deutschen Partei von einer der Vor- ?chrifien des § . . . . (über die Eheschließung, Nr. 10), des
. . . . Abs. 1 bis 3 (über die Auflösung der Ehe,M.12, 17 und der §§ . . . . éüber die Ehrlichkeit, Legitimation nnz Annahme an Kindestatt, Nr. 14, 15, 17) abgewichen ist;
4) wenn die (Gegenseitigkeit nicht verbürgt is .“
Ferner soll der §661 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung durch folgende Vorschriften erseßt werden:
„Das Vollstreckungöurtheil ist erst zu erlassen, wenn das Uriheil des ausländischen Gerichts nach dem für dieses Gericht geltenden Recht die Rechtskraft erlangt hat. Es ist nicht zu erlaffexi, wenn die Anerkennung des Urtheils im Jnlande nach. § 2931" ausgeschlossen ist.“ "
26) Die Frage des VergeltungSrechtS wurde dahiw gerege : , -„ „Unter Zustimmun des Bundesraihs kann durch An: ordnimg_des Reichskan? ers bestimmt werden, das; ge en die Angehörigen eines aus (indischen Staats und die Re iMac!)- folger solcher Angehörigen ein Vergrltunchrccht zur Anwendunq gebracht werde.“ '
Der Staats-Archivar, Geheime Archiv:.Nath ])r. piii]. Karl Janicke in Hannover ist am 15. Februar d. X. gestorben.
_ Dem Archiv:.Hilfsarbeiter [)r. ybil. Hermann Granicr beim _Geheimen Staats: Archiv in Berlin ist der Amtstitel „Archivasststent“ beigelegt, und der Archiv - Hilfsarbeiter _])r. 9111]. Hans Kiewnin vom Geheimen Staats:Archiv m Berlin an das StaatS-Ar iv in Posen verseßt worden.
_ O_er Negierungs-Affeffor Dr. von Bönninghaufen zu Mulheim a. Rl). ist mit der kommiffari chen Verwaltung des Lazidrathsamts im Landkreise Gladba , Regierungsbezirk?- Duffeldorf, beauftragt worden.
Nach teiegraphischrr_ Meldung an das Ober:KommaUdo der Marine ist S. M. €:. „Hyäne“, Kommandant Kapitän- Lteutenant Bachem, am 28. März von Kamerun in See grgangen.
Bayern.
Seine Königliche Hoheit der Prinz-Regent Hat bestimmt, daß die StaatSJebäudr am 80. Geburtstage des Fürstin _BäHmarck Flaggen in den bayerischen Landesfarben hiffen 0 en.
Sachsen. Im Auftrage Seiner Majestät des Königs wird der Ober-de:Ma_r1chal1 (Graf Vißthum dem Fürsten BiSm arck die (Hluckwunsche des Konigs überbringen.
Heffeu. Yus Anlaß der Feier des 80. Fürsten Biswarck ist, der „Darmst. tg.“ zufolge, die An- ordnung getroffrri worden, daß am 1. [pril Na mittags dic Burraux sämmtltchcr staatlichen Behörden geschlojcn bleiben.
Mecklenburg-Schwerin.
Fufolge Bestimmung Seiner Königlichen Hoheit des Gro Herzogs smd am 1. April zur Feier des achtzigsten (HeburtStqges des__Fürsten Biswarck auf sämmtlichen Großherzoglichen Gebunden die Flag en zu hiffen.
_ Ferner ist bestimmt worden, da zur Feier des 1. April M ailen Schulcn des Landes zur Erinnerun an die hohen Verdienste, welche __?ürst Bi3marck um die (Zründung und Frstiqung des Deuts cn Reichs fich erworben, eine Schulfeier mit Ansprache an die Schüler gehalten werde, und daß der Unterricht an diesem Tage ausfalle.
Sachsen-Meiniugeu.
_ _Höchster Entschließung Seiner Hoheit des Herzogs gemaß hat _das Staats-Ministerium angeordnet, daß am 1. April der Unterricht in sämmtlichen öffentlichen Schuler) des Herzogtbums ausfällt und an den Staats: und Hofgebaudcn, für welche ein Flaggenschmuck besteht, di:“. Fahnen aufgehißt werden.
Sachsen-Coburg-Gotha.
Ihre Königli en Hoheiten der Herzog, der Erbprinz und die PrinzKsin Beatrice treffen heute wieder in Coburg em,_ wahrend Ihre Kaiserliche Hoheit die Herzogin und Ihre Konigliche Hoheit die Prinzessin Alexandrine noch in Darmstadt verbleiben.
Auf Anordnung des Herzogs folien am Geburtstage des Fürsten Bismarck alle Hof- und Staathebäude be- flaggt werden.
Geburtstags des
Lippe.
Die Mitglieder des Landtags ?aben wie „W. T. V.““ auß Detmold meldet, einstimmig be chlossen, dem Fürsxcn BZSmarck zum 80. Geburtstage die herzlichsten Gluck- wunsche telegraphisch zu übermitteln.
Oesterreich-Ungam.
Wie die Wiener Blätter melden, hat der Kaiser die Pdthenstelle bei _dem neugeborenen Erzherzog übernommen und wxrd sich am Dienstag zur Taufe nach Brünn begeben.
Deanr herzoÉeund der Erzherzogin Jo eph August find anlaßli der burt ihres Sohnes Glü wüns e _von Semev Majestät dem Kaiser Wilhelm, dem rrnz- Regenten von Bayern, dem König von Sachsen, ???" König voii Württemberg, dem Konig von Belgien und der Konigin-Ncgentrn von Spanien zugegangen-
Geschwader des Stillen Ozeans,
" C am p o 5 einen Antrag, wona
Jm landwirihschafilichen "Ausschuß des öfter- reichis en ,Abgeordnetenhauses wurde gestern der Antrag er Abgg; Roser und Dworak auf Veranstaltung einer Enquéte behufs Erhebungen über die Ursachen des Niedergangs der Landwirthschaft und auf ent- sprechende Ge enmaßregeln verhandelt. Der Ackerbau- Minister Gra Falkenhayn betonte im Laufe der Debatte, von allen Regierungs-Nefforts werde das Interesse der Landwirthschaft gewahrt und alljährlich _würden 2 bis 3 Millionen fur Meliorationen in den Etat eingestellt. Die Hauptursachr der Nothlage der Landwirthschast liege in der ungerechtfern i_en Hßöhc der Preise des Grund und Bodens welche in keim'mVer altm zu demErtrag und derVerschuldungftänden. Der Minister erklärte sich schließlich mit der geplanten Enquéte einverstanden und sagte örderung derselben zu. Der Ausschuß beschloß die Abhaltung einer Enquéte und die Einseßunß eines aus 11 Mitgliedern bestehenden Subcomités, lehnte a er die übrigen Anträge ab. Das 'Subcomité konstituierte sich sodann und wählte Brener zum Obmann.
In der gesirißen Sißunß des ungarischen Unierhauses beantragte bei_ er Berat ung über die Petition bezüglich einer u_ngarischen Miltiär:Akademie der Abg. SzaSz mz Namen des PetitionSausschuffeS, die Petition an die Regierung zu leiten. Der Ab„. Balogh brachte eine Rxsoluiiqn ein, worin die egierung aufgefor- dert_ wird, die Petition zu verwirklichen. Der Minister Freiherr von FUSrvary lehnte die Resolution ab: es liege mcht_ 11_n Interesse Ungarns, das; in die Veriheidigungs- Institution eme Bresche geschlagen werde. Die Resolution des Abg. Balogh wurde hierauf verworfen und der Antrag des Ausschusses an_genommen.-Heute wird die Session geschlossen, am Montag die neue eröffnet werden.
Großbritannien und Irland.
Der Staatssekretär des Auswärtigen Lord Kimberley empfing gestern eineDeputation der englisch-armenischen Gesellschaft, die ihn um seine Unterstüßung zum Besten der Armenier in der Türkei bat. Lord Kimberiet) versicherte die De Uiation seiner wärmstenThrilnahme,wieS1edoch auf die große SciFwierigkeit der Behandlung dieser Frage hin, weil ein Ausrollen der orientalischen Frage vermieden werden müsse. Ein? ver- einzelte Aktion Englands würde un enü end sein. Der britische Botschafter in Konstantinopel ha e ißn versichert, Rußland und Frankreich seien von der Nothwendigkeii einer Reform vollkommen überzeugt. Er sei sicher, daß, wenn die_ eit gekommen sein werde, Rußland und Frankreich _aufri tig mit England zusammengehen würden. Die russische Re- gieru_ng sei, ebenso wie England, darauf bedacht, der gegen- wärtigen Lage abzubelfen. Alle Mittheilungen, die er von den beiden Mächten erhalten habe, lauteten sehr er- muthigend; die anderen Verira Smächte hätten ebenfalls Bz»- weise ihrer Sympathie fiir die rmenicr gegeben. Wenn die Fit zu einem Vorgehen gekommen sein werde, wiirden andere
ächte auch nicht bei Seite stehen. Lord Kimberley lehnte die Bitte der Deputation um Veröffentlichun der Konsular-
Fberichte ab, solanJe noch diplomatische Ver andlungen im
Gange seien, und chloß mit dem Ausdruck der Ueberzeugung, daß der Sultan in der armenischen Bevölkerung, wenn fte gerecht regiert werde, loyale Untertbanen haben werde.
Das Unterhaus nahm gestern eine Resolution des Abg. DalZiel, betreffend die Errichtung lokaler geseßqeben- der örperschafien in Irland, Schottland, Wales und England, mit 128 gegen 102 Stimmen an. _ Im Laufe der Debatte führte der Sekretär für Schottland Str (H. Try- volt) an aus: die Resolution werfe __eme große Frage aus; die Einbringer abstrakter Resolutionen konnéen von der Regierung nicht gleich im ersten Augenblick Unterstüßun erwarten._ Die Regierung müsse dafür Sorge tragen, sich ni t zu _verpflichten und die urxacrüngliche Ansicht des Unterh_auses_mcht zu be- einflussen. sei sicher, daß das Volk nicht standig dem zu- stimmen werde, das; sein Parlament durch die Konkurrenz von vier Nationen, die verschiedene Geseße verlangten, gehemmt werde.
Frankreich.
Der Präsident Faure hat fich _in Sathonay eine Er- kältung zugezogen, dur die er vorausncht11ch zu einer mehr- tägigen Schonung genöt igt sem wird. _ _ _
Der chinesische (He andte in außerordentlicher Mission Wang-Tfchi- Tschung ist gestern Abend aus London zu mehrtägigem Aufenthalt in Paris eingetroffen.
Rußland.
Der Vize:Admiral aniow ist zum Chef der vereinigten der General-Nieuienant Dochturow zum Kommand-Zur des )(1. Armee:Korps an Steile des Generals Dukmasww, wel er das_ Kommando des 711. Armee-Korps erhalten hat, an der Stabschef des )(. Armee-Korps, General Powoloßkr) zum Stabschef des Wilnaer Militärbezirks ernannt worden; _
Der Kontre-Admiral Dubassow nt von dem Amt eines Marine:Agenten in Deutschland enthoben worden.
Spanien.
Jm Senat befürwortete estern der Marschali Martine «ZSchmähun en der Armee dur die Presse vor die Krie sgerichte gehören ollen._ Der Kruxgs- Minister Azcarraga ekämpjte den Antrag; die Frage liege Ygrnwärtig dem Obersten Kris, Srath vor; er erwarte dessen ericht, um alsdann die bänderuMen des bestehenden Der Marschall artinez Campoéz zog hierauf einen nirag zurück. _ _ _ * In der Deputirtenkamm er legieder Fuzanz-Mmifter Reverter den Gefeßentwurf wegen Beertgun eixtes außer: ordentlichen Kredits ür Krregszwe e im thrage von 120000Pesetas vor. ingriisten yeranlaßten hierauf eine Debatte über die leßte Mr_nrfterkmßs, der Finanz- Minister weigerte sich jedoch,_ daruber Aufklgrungen zu geben. Yarzxuf ordnete der Präsident die Weiterberathung des u gets an. _ _ Nach Meldun en aus Havanna haben die Prajekten der Provinzen i re Entlassung eingereicht; dieselben
Geseßes vor?;uschla en.
' werden durch militärische Persönlichkeiten erseßt.
SchWeiz. _ Der S t än d e r a t h hat bei der weiteren Berathung der Eise n-
' b“Uhnnovelle den Art. 17, wonach die Direktoren vom Ver-
waltun Srat , ni t von der Generalversammlun , zu wählxn ÜUd, UZJLUULUMLZ), An Stelle der Art. 8 und?.) wurde em U?USk- von emp vorgeschla ener Artikel gn enommen, welcher bestimmt: ,?Oer Bundesrat kann Beschlu e der Generalver-
“ sammlu_n__kx__,
durch welche bedeutende Landésinter en ernst- lich ckge rdet oder verle t werden, aufheben. u diesem Zwe sind ihm die Besch üsse der GeneralveZammlung vor deren Volizu zur Kenntniß zu brinqen; Bes lüffe derVer- waltung un _ rath verlan t, sind demselben sofort einzusenden. Die Baht)- Yselischaft ann gegen die Virfügung des BundeSrath-Z an die
undesversammlung rckurrieren.“ Die übrigen Artikel des Gefeßes wurden ohne wesentliche Aenderung angenommexi. In en Uebergangsbestimmun'gen wurde fest eseßt, daß die Aktionäre, welche binnen 60, statt, wie vorgeschagen, Z0_Tagen n_ack) Inkrafttreten des Geseßes ihre Aktien in dqs Aktienbuch eintragen lassen, das Stimmrecht erwerben. Schließlich wurde das ganze Geseß vom Ständeraih mit 27 gegen 10 Stimmen angenommen.
Bulgarien.
Die Zeitung „Mir“ meldet: Der Gemeinderaih von Sofia ?abe beschloffen, gegen den früheren Bürgermeister und Miniter Petkow und gegen den In enieur Notscherew die gerichtliche Klage_zu erheben, weil Ze bei Vergebung gx wrffer _Lieferungen die Gemeinde um mehr als 80000 Fr. geschädigt hätten.
Schweden und Nortoegeu.
Der GesundheiiSzustand der Kronprinzess in verbessert sich, wie aus Rom emeldet wird, fortgeseßt. Bei dem_warmen und frühlingSähnli en Wetter der [eßten Zeit hat die Kron- ?rinzesfin längere Ausflüge in der Umgebung Noms machen onnen.
Dänemark.
Das Landsthing hat gestern in dritter Lesung_d§n Finanzgese entwurf für 1895/96 angenommen; damit ist derselbe vom cichstag fertig gestellt.
Asien.
“,Die am 24. d. M. erfolgte Beseßung der Fischer- insel in der PeScadoreÉ-gruppe wird nach einer Meldung aus Yokohama amtlich bestätigt.
Der „Times“ wird aus Shanghai von gestern gemeldet: 8000 Japaner lägen 'eßt auf Ponghu, einer der Pescadores- Inseln; fie hätten fjür vier Monate_ Proviant. Die su_dl1che Operationsbasis sei damit für die ]apanische [o_tie gesrrhert.
Aus Hongkong erfährt die „Times“: 1 ]apanische Schiffe seien an der Ostküste von Formosa_enilang ?- segelt, 31 japanische Schiffe befänden fich je t bei Forms c_1. - Von ebendaber meldet das Reuter'sche uregu, daß die Japaner die Beschießung auf Taiwan-Fu eroffnet hatien.
Aus Peking wird der „Times“ gemeldet, die Ngchrtcht von dem Vorrücken der Japaner auf Shanhaikwan und Formos a und von dem Attentat auf Li-HungTschang habe dort von Neuem Erregung hervor erufen. Der Vize-
„König sei im stande, ;_u verhandeln, obg eich er sehr geschwächt
sei. Die Aussichten an eine Verständigung mit Japan wurden für zweifelhaft angesehen. _
Nach einer Mittheilung der „Russischen Telegraphen- (: entur“ soll der Mikado, entriisiet über das Attentat aiif Li-Hun :Tschang, die japainschen Bevolimächtigten m Simono eki angewiesen haben, Li-Lun :Tschang zu erkliiren, daß Japan in eine provisorische in tel_lun_ der eind- seligkeiten mit China willige. Diese acbri t Wird durch eine Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Washington bestätigt. Darmes) hätte China dqs Anerbieten eines Waffenstillstands armacht, und die japanischen Friedensunterhändler seien vom Mikado ermächtigt worden, das Anerbieten bedingungslos anzunehmew; dies sei in Anbetracht des unerwarteter Aitentais auf 21- Hung:Tschang gcschehen. Der Direktor im ]apamsck)cri Aus- wärtigen Amt Kurino habe erklärt, der Waffenstillstand werde in Kraft bleiben bis zum Abschluß der FriedenSverhand- lungen, werde aber nicht zur Folge haben, daß die Japaner sich aus China zurückzogen.
Afrika.
Die Nachricht des „Neuter'schen Bureaus“, daß in Casablanca ein deutsches Mädchen geraubt worden sei (siehe Nr. 73 d. Bl.), beruht, nach einer Meldung des „W. T. B.“ ails Tanger von gestern, auf Erfindung.
Wie die „Agenzia Stefani“ aus Massowah von gestern meldet, wird Adigrat eine aus Weißen und Eingeborenen bestehende Garnison unter dem Befehl des Ma ors Toselli erhalten. Eine zur Verfolgun Ras Mangaicha's aus- Yandte fliegende Kolonne ist in acalé angekommen. Ras
angas cha, der sich nach Taltal zurückziehi und an 600 Mann,
bei sich hat, wird von Agostafari verfolgt.
Parlamentarisäxe Nachrichten.
Die Schlußberichte über die gestrigen Sißimgen des Reichstags und des Herrenhauses befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.
- Der Reichstag erledigte in seiner heuti en (73) Sißung, welcher der Reichskayzler Fürst zu Hohen ohe, die Staatssekretäre, Staats : Minister Dr. von Boetticb er und Freiherr v on Marschall, der Stadtssekretär ])r. Graf von Vosadowsky und der Staats-Mmister Freiherr von Berlepsch beiwohnten, zunciYst die von der Kommission als zur Erörterung im Plenum 131 t geei net erachteten e_titionen.
Alsdann wurde der _Bericht der echnungsko_mm ssion über den Bericht der Nerchsschuldenkommifsion entgegen- genommen und die vorgeschlagene Entlastung ertheilt.
(Schluß des Blattes.)
- Der heritigen (9.) wohnten der Minister für von HammersteinZLoxten und der lichen 2c. An elegenhetten ])r. Bosse bei. _
Dem GeJeßentwurf, betreffend die EmgemetnduH der
Sißung des Herrenhauses Landwirths aft 2c. Freiherr inister der geist-
Stadt Bockenheim in den Be irk der Stadt rank- rt a. M. und die Aufhebi'mg des mißgerichts zu ocken- eim, wurde die Zustimmung ertheilt.
O?ne Debatte wurde ferner angenommen der Gefes- entwur , betreffend die Verwaltung der Pfarrwittwen- und- Waisenfonds und die Fürsorge fur die Wittwen und Waisen der Geistlichen der evangelischen Landeskirche in den neuen Provinzen. _-
Dem Gesehentwurf, h_etr end die Entschädigun für Verluste durch Schweine rankhetten, beantrag e der
der Direktion, deren Mittheilung der Bundes-
Berichterstatter Freiherr von Landsberg namens der Agrar- konsmésston die verfassungßmäßige Zustimmung zu ert ei en. -
Ober-Bürgermeister Bräsicke wünschte eine Ausdehnung auf die Tuberkulose des Rindviebs. _ ' “
err von Herzberg bat um Ablehnung der Vorlage, die n_u - los ei ohne Sicherung der Grenzen vor Einschleppung von Vie seuchen aus dem Auslande. _
Wirklicber Geheimer Ober-Regierungs-Natb Beyer erwiderte, eine Ausdehnung der Versi-Yerung auf Tuberkulose des Rmdvrebs sei nicht angängig, da das Vor andensein von Tuberkulose außerordentlich schwer festzustellen sei. Eine Quarantäne an den Grenzen e_rstrebe auch die landwirtbfchaftliche Verivaltung und sei deshalb mit dem BundeSratb in Verbindung getreten, da ein einseitiges Vorgehen Preans nußlos sein würde. _ _
er Minister für Landwirtbsäoaft 2c. Freiherr _von Hammer- st ei n -L o x t e n versicherte. er werde die Frage sehr ernst im AugLe bebaiten. Er empfehle die diesjährigen Verhandlun en des Deutschen _andwtrtb- schaftsratbs zur Lektüre, in welchem rofessor Schütz einen hoch- intereffanten Vortrag über Tuberkulose gehalten habe.
Der (Heseßentwurf wurde angenommen.
(Schluß des Blattes.)
- In der heutigen (52) Sißung _des Hause? der Ab- Jeordneten, welcher der Finanz:Mimster Or. Miquel „und er Justiz-Minister Schönstedt beiwohnten, wurde unachzt der Geseßentwurf zur ErgänZung “des Geseyxs, betre end _die Fürsorge für die Wittwen und Waisrn der Geist- lichen der evangelischen Landrskirchr in den neun älteren Provinzen, vom 15. Juli _1889, m_ dritter Be- rathung und das Grieß, betreffend die Beritner Stadt- synode und die Parochtalverbände in großeren Synoden, in zweiter Berathung angenommen.
Das Haus trat dann in die zweite Berathung de_s Ent- wurfs eines preußischen Gerichtskostxngeseßez? ein,
I 31 Absaß 2 bestimmt, das; in denxemgew Falle_n, wo der Stempel nicht ordnun Smäßig _verwendet Wird, die Be- theiligten von Siempelstra en frei sem soUen, wsrm die Em- reichung der Urkunde bei (Gericht innerhalb der f_ur die Ver- wendung des Urkundenstempels sonst vorgeschriebetiew Frist ersol t. Die Verpflichtung der Notare, fur die Einziehung der tempel zii sorgen, ol] hierdurch nicht berührt werden.
__ _chAbg. ])r. Porsch ( enir.) beantragte, den leZten Saß zu rei en.
Iustiz-Minister Schönstedt: Wenn der Saß aucb gestriÖezi ck die alte Bestimmung weiter bestehen. _Dte Streichung würde nur Unklarheit hervorbringen. Eine Regelung dieser Frage würde übrigens am besten im Stempelsteuergese erfolgen.
ng Klasing (kons) hielt den Antrag des A g. Porsch für unno lg.
Der Antrag wurde darauf ab_ elchnt. _
Jm § 42 der Vorlage wir bestimmt, daß fur_An- erkennung oder Be laubigung von andzeichcn sowohl bei einseitigen, a s bei gegenseitigen (He chäften funf Zehntheile der vollen Gebühr erhoben werden sollen.
Abg. Gorke (Zentr.) beantragte, start fünf Zehntbeilc drei Zehntbeile zu setzen.
Abg. OZwalt (nl,) beantragte, die Bestimmungen des § 42 auch auf die Beurkundung der Erklärungen dritter auSzudeHnen, die unt dem chhtßgescbäft in innerem Zusammenhang stehen.
Abg. von Bülow-Wandsbeck (fr. kons.) beantragte, stati des Wortes Zehntheile das Wort Zehntel zu gebrauchen.
Der Antrag 1) on Bülow-Wandsbeck wurde abgelehnt, der Antrag Gurke angenommen und der Antrag Oswalt zuruck: gezogen. __ _
§ 48 der Vorlage bestimmt, das; bei der Beyrkundung der Beschlüsse von Generalverfdmmlungen, Aufstchtöräthen und _sonstigen Organen von Aktiengesellschaften oder andrren Vereinigungen, sowie bei der Beurkuydung des Hergangs _bei Wahlversammlun en, sofern ein bestimmter (Geldwertk) nicht erhellt, der Wert in der Regel zu 20000 «% tragenommen werden soll.
Abg. Oswalt (“al.) beantragte, eine Höchstqkbühr Von 300 .46 festzuse en, und begründete drn Antrag damit, da nach der Vorlage die (Ge übten für die Notare außerordentlich crbö t würden. Nach der Vorlage würde eine Gebühr, die je t 50 „56 beträgt, dem § 48 Femäß auf 8600 «jk gesteigert werden. Wenn auch eine freie Vrrrin-
arung über die Höhe der Gebühren crlaubt sei, so widerspreche eine soichs Feilscberei Lchon dem Ansehen des Standes der Noiare.
Justiz-Minis er Schönstedt: Die Regierung hat keinen Anlaß, dem Antrags Oßwalt entgegenzutreten.
AHK. 1)r. Irmer (kons) widersprach dem Antrag, der nicht in das Ge 68 passe, Welchrs mit dem System der Höchstbeträge gebrochen habe. Eine Ausiiahme zu Gumten des mobilen Kapitals, der großcn Aktiengesellschasten, zu marben, liege nicht der geringste Grund vor.
Justix-Minifter Schönsted_t: Wenn der Einwand des Abg. Irmer auch formeü berechtigt 1ein mag, so glaube ich dscl), aus Billigkeithründen dem Anrraße Oswalt zustimmen zu sollen.
_ Abg. vdn Eynern (nl.) befürwortete den Antrag Oswalt, Werl die Aktien sich zumeist im Besitz der kleineren Leute befänden.
_Abg. Dr. Irmer erklärte, die Generalversammlungen yon Aktiengesellschaften machten gerade nicht den Eindruck, als seien sie aus kleinen Leuten zusammengesetzt. Die konservative Partei wolle nicht, da den Aktiengesellschaftrn ein Privilegium gegenüber dem Grundbeiß gewährt werde, und er bedauere, daß die Königliche StaatSregierung den Antrag Oswalt nicht ablehne.
Der Antrag Oswalt und der so veränderte § 48 der Vorla e wurde an enommen.
( chluß des lattes.)
__Dem Hause der Abgeordneten sind die vom Herrenbausc enehrmgten Gesetzentwürfe, betreffend die Abänderung von _esitmmungen des Außfübrungßgesejzes zur Deutschen
Ztvtlyrozeßordnung vom 24. März 1879 und des Gesetzes vom 12. Marz 1869, betreffend die Ausstellung gerichtlicher ErbbefcbetniguYzen, und
betreffend die ertretung der Kreis- und Provinzial-
Lyyode-Verbande in eiten, zugegangen.
- Von dem Abg. Gamv ist im Hause der Abgeord- neten nachstehender Antrag eingebracht worden:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Königliche Stadtskegierun zu ersuchen,Anordnung zu treffen, das; die Staats- b_etriebe beim nkauf insbesondere von land- und forsiwirthscbaft- lichen Erzeugnissen die inländischen Erzeugni e bevorzugen, bezw. xdchwe_i_t_ es angangig ist, die Lieferung inländi cher Erzeugniffe vor-
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wird, so würde do
vermögen-Zrechtlichen Angelegen-
Handel und Gekoerbe.
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