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eigenem Ermessen, unbeeinflußt von seiten der haverisckpen Regierung, gehandelt; aber sie haben voUständig in ihrem Recht gehandelt, wie dies ja bezüglich einer solchen Nürnberger Versammlung von seiten unseres Obersten Gerichtshofs anerkannt ist. Die Regierung hat daher kein Bedenken getragen, dickes * Erkenntniß, Welches auch Herr Abg.Gri11enberger zitiert hat, sowie das demselben zu Grunde liegende Erkexytyiß- des Königlichen Landgerichts Nürnberg in ihrem Ministerial-
Airiisblait zu veröffentlichen, sodaß "jedermann im hohen Hause Ge- legenheit gegeben ist, von diesen Erkenntnissen Einsicht zu nehmen.
Eine oberflächliche Lektüre des oberstriebterlicben Erkenntniffes würde ergeben, daß die Kritik, welche der Herr Abg. Grillenberger
an diesem Erkenntniß geübt bat, voliständig ungerechtfertigt ist.
Der Herr Abg. Grillenberger hat gesagt, in diesém Erkenntniß sei ausgeiprochen: jede politische Versammlung, welche Von einem Sozialdemokraten berufen ist, ist eine sozialdemokratische Versammlung. Das ist in keiner Weise richtig; die Thatsache, daß die in Frage stehende Versammlung von einem Sozialdemokraten einberufen und von einem Sozialdemokraten, der hinierber verurtbeilt worden ist, auch geleitet worden ist, und daß ein Sozialdemokrat als Bericht- erstatter für diese Versammlung bestimmt worden ist, bildete für das Gericht nur ein Moment für die Annaizme, daß es fich hier um eine sozialdemofratische Versammlung Handelt. KcineSwegs aber hat aus dicsem Umstand allein das Gericht diese Feststriiung eintreten lassen.
Es ist dicr weiter auch von dem Herrn Abg. Griilenberger an diesem Erkrnniniß kritisisrt worden, daß in demselben der Saß ent- baiten ist, es komme nicht darauf an, um Frauen und Minderjährige von derartigen Versammlungen auIzuschließen, ob in denselben öffent- lich? Angelegenheitsn erörtert werdsn würden. Das ist Vollkommen
richtig; der Satz ist zweimal in dem Erkenntnis; enthalten; derseibe ist aber auch unumstößlich, er gründet sich auf das bayerische Vereins- und Versammlungßgrseß. Nach Artikel 15 dieses Geseßés können Frauen und Minderjährige solchen Vereinen als Mitglieder nicht an- gehören, noch auch den Versammlungrn derselben beiwohnen. Es genügt also, um Frausn und Minderjährige ron s0lchrn Versamm- lungen auszuscbiisßen, daß diese Von Politischen Vsreinen ausgehen. Es ist abcr gar nicht nothwendig, daß in den Versammlungrn aucb po- liiisch€ Angelegenheitkn erörtert werden. Drr Oberste Gerichtshof hat dader drn Art. 15 in_;dcr von mir zitierten Wrist: ganz richtig angrwandt.
Frrner hat der Hrrr Abg. GriÜenbcrger grsagt, es sri jrde gewerkschaftlichr Versammlung als von der sozialdsmokratiscben Partei angehrnd in diesem Erkrnntniß bezeichnet worden. (Zuruf links.) - Jed: öffentlicbs? Auch das ist in drm Erkenntniß nicht gesagt. Es ist dort außgefübrt, daß Cine gewerkschaftlich? Versammsung fick) ausschließlich auf gewerkschaftlicbem Boden, auf dem Boden des § 152 der Gswerbeordnung bewegen soll, und in dicsem Falle unterliegt fie natürlich den Beschränkungen Politischer Vrrsammiungen nicht. Es ist aber weiter brmerkt, im konkrsten Faiie müffe aus einer Reihe von Umständen grscbloffen werden, daß die Versammlung mit politischen Angelegcnbritrn befaßt sei bezisbungsweise befaßt wrrden wollex, und daher sei die Versammlung, obwohl sie als eine gewerkschaftlicbe Versammlung einberufen worden sei, dennoch als eine politische Ver- sammlung zu betrachten.
Nun, ich Verlaffe die Kritik, welche der Herr Abg. Griilenberger an das oberstgrricht1ich€ Erkenntniß geknüpst bat, um mich drn Be- merkungen zuzuwrndrn, die er übrr daS Rcfkrat des Hrrrn Abg. Dr. Pichler gemacht hai. DLL" Hexrr Abg.1)r.Pich[er bataiier- dings im bayrriscben Landtage bezw. drm Besäxwerdkausschuß deZselbe-kn im Mai vvrigen Jahres (1er BesrhMrden wsgcn Handhabung drs Vereins- und VersammlungSrecbts Bericht crstaitst und in dissem Referat die Beschwerde ais begründet bezeichnrt. Ick) glaube jedoch auch aus* den Ausführungen des Herrn Abg. Griilenbergrr Entnommen zu haben, daß dieses Referat wrsentlici) übrrlwlt worden ist durch dic später rrfolgten gerichtlichen Erkknntniffe. Hsrr Griiicnberge'r hat ja selbkr die Hoffnung aufgegeben, daß künstighin nach diesem Erkenntnis; im Beschwerd€wege beim bayerischen Landtage noc!) etwas zu er- reichsri sein würde. Ich für meine Person bin adsr gar nichr zweifrldaft, daß der Herr Abg. Pichler sein Referat mit Rücksicht auf die inzwischen Ergangenrn gerichtlichen Erkenntniffe, welchr nicht allein in Bezug auf dix: tdatsächiiche Feststeilung, sondern auch in Bezug auf die Schlußfolgerungen, die aus denselbrn gézogrn smd, von seinem Referat ganz wesentlich abweichen, einer Rcviswn untrr- ziehen wrrde. Jah Halit? es für unmöglich, daß Ein so gkwiffen- hafter Mann, wis err Vr. Pichler, gericbliichc Feststeiiungen, auf welche bin Strafen eri..;mr worden sind, in Sach€n, welche so former find mir dem Gegknstande !*.-inks Reierais, ignorirren wsrde. Auch darüber bin ich nicht im Zweifel, daß nach diesen g'sricbtiicben Erkenntniffen don seitkn unsercs Landtags die fraglichen Beschwerden kaum mehr werden als begründet erachtet werden.
Ick) schließe damit, daß ich sage: meine Regierung steht voii- ständig auf dem Boden dss Von dem Herrn Abg. (Hriiienberger ziiirrtsn oderstgerichilichen ErkenntniffLÉ vom 29. Dezember 1894. Sir hat die Freudr, daß durch dasselbe ibr Vorbergsgangenes Verfahren in fragiickyer Versammlungßangeiegenbeii vollkommen gebiüigt worden ist. Sie ist drr Ansicht, daß diese gewcrkschaftlichen Versammlungen, wie sie in neuerer Zeit Von sozialdemokratischer Seite veranstaltet werden, nichts weiter smd als vereinzelte Erscheinungen der Von dieser Partei organisierten Parteiagitation, mit deren Hilfe sie neue An- hänger zu gewinnen sucht. Sie theilt Vollkommen die Feststellungen, mit welchen der Oberste Gerichtshof in seinem Erkenntnis; dahin schließt, das; die in Frage stehenden öffentlichen gewcrkschafilichen Ver- sammlungen schon von vorne herein dazu bestimmt _waren, die Ge- schäfte der Sozialdkmokratie zu treiben, deren Anschauungen unter der Arbeiterwelt zu verbreiten, neue Anhänger für die Partei an- zuwerben und dieser auch aui gewerkschaftlichem Gebiete die Führung zu verschaffen. Wenn die Polizeibehörden der Theilnabme von Frauen und Minderjährigen an derartigen Versammlungen entgegentreten, so thun fie nur ihre Pflicht und werden hierbei den Schuß meiner hoben Regierung stets genießen.
Abg. Dr. Bachem (thr.): Die Prüfung der Handhabung des Vereins- und Versammlungßrecbts fiebt Weifellos dem Reichstag zu. Gerade meine Partei hätte besondere eranlaffung, in eine solche Prüfung einzutreten; denn in ElsaÜ-Lotbringen wird das Vereins- und Versammlun Srecbt gegen die Angehörigen meiner Partei noch weit ichlimmer geßand abt, als selbst gegen die Sozialdemokraten. Ich erkenne an, 'daß das esteheu so vieler verschiedenartiger Véreinßges e in Deutschland ein großer Uebelstand ist. Wenn ich nun _auF nFt gerade dcr Ansicht zustimme, daß der vorliegende Antrag die narchie eniizalte, _so meitze ich do?, _daß er zu rczdikal ist. Denn er unter- scheidet nicht zwischen “portrschen und nrcbtpolrttscben Vereinen oder
Versammlun en, zwischen Erwachsenen und Minderjährigezi, zwischen annlichm und weiblichen Staatsbürgern; _ er tft ein Aus einer“ ni-ellio-endm- Weltaaffasiuug, die mcbt die unsrige . Und wenn die Herren den Begmten bestrafezt wollen, der das Versammlrmgsrecbt stört, fo muffxn sie auxb die Befiraf-ung der Sojialdemokraten verlangen, ,_ welche die sons
und katholischenVersammlungen fiören. Wir sehen in dem Antrag
nicht eine Jeeignete Unterlage für eine Lösung der rage, und
wenn wir avon absehen, an sxiner; Stelle_ eine_ R _“ 'on vor- zuschlagen, so leitet uns die Etwa ung, daß in einer Zeit,_ wo _der Umsturz von oben, der Staatsstrei so offen empfohlen wird, einer, Zeit, wo wir gezwungen sind, den Boden, auf dem_ _der Deutsche
eichtag steht, das allgemeine Wahlrecht, zu vertbßxdigen, daß in einer solchen Zeit überhaupt nicht die Luft vorhanden nt, rzm em ver- nünftiges Vereinögeseß zu stande zu bringen. Wenn von; aber dre Regierung aufforderteu, ein Vereinögeseß Vorzulegen, __so wurde dieses ganz gewiß nicht "so ausfaüen, wie wir _es wunichicn._ Auch wir sind der Ansicht, daß man _ mit Engherzxgkert auf diesem Gebiete nichts zu We e bringt._ In dieser Auf- faffun bestärken uns die Erfa rungen, dre man in Sachsen gema t hat. Auch in Bayern_ werden üble Erfahrungen nicht ausbleiben, wenn dort auf dem bisherigen Wege forigrfabren wird; in dieser Beziehung darf ich sagen, daß_aiie meine polrtnrhewFrerxnde auf dem Standpunkte des Abg. Dr. Pichler_ stehen. Wie die Dinge beute liegen, erwarten wir etwas Ersprwßltches vo_n der_Erörierurzg diesks Antrags nicht; wir halten es für richtiger, die Krafte meist in unfruchtbaren Debatten zu verzetteln, sondern sie auf praktische Arbeit zu konzentrieren. _ . _ _ _ „
Abg. Beckb (fr. Volksp.): Meme Parte: isi rnit dem Grund- gedanken dieses Gesetzes einverstanden, nicbt qber mit der Faffuxra. Diese müßte géändert werden, wenn Wir ihr zustimmen sollrn. Bezug» lich der Vereins- und Versammluanreibert für Frauen und Minder- jährige nähere ich mich mehr dem iczndpunkts de_s Abg. 131".Bachem und möchte bezüßlicb dieser doch einige [L_nterschtede machen. Wenn der Abg. Grillen erger von einer ungeseßltcherr Handhabung der Ge- seße in Bayern gxsprocben i)at,so that er das mit Unrecht; Namentliä) muß ich seinen Angriffen auf die NixrnberFr Poltzerbeborde Entgegen- treten, dir genau nach dem bayerixchen eremsgesetz yon _1850 ver- fahren ist und nach den Grundsäyrn. wie die Gerichtsböfe diefes aus- Jelegt haben. Merkwürdig iii es, dgß die Anwendung des Gase es in der vom Abg. Grilienbkrgrr bemangeltrp Richtung zum e_rs en Mal auf eine Denunziation ixin erfolgt ist_, die you der (Hrillsn- berger'schcn „Fränkiscbcn Tagerroft' gegen eine Versammlung dss Vereins .Freimn' ergangkn _ist. Wenn man das thut, dann soll man auch nicht unzufriedcn 1ein, wenn das Geseß auch nach der anderen Seite Hin in Anwendung tritt. Das bestehende Gesetz mußte in dieser Weise gehandhabt werden; wir haben in Barcrn das gl€rche Recht für alle. _ _ __
Adg. Dr“. von Marauard1ex1 (nl,): Ic_h brndem Vorredner fur sein Eintreten zu Gunsten der bayerischen Justiz dankbar. Wadden vdr- liegendrn Antrag aniangr, so srnd wrr der An11cht, das; Wir erries em- beitlicbsn Vcrrinßgeschrs bedürxen, aber es kommt dock) wobl 1€br (ruf das Weirn eines solchen (Heikßcs an. Vsrmmmlungen, Vsreme u. 1“. w. bildrn einen mächtigrn Hebel drr pvlitiscbrxr Brwcgung und Entwickelung, und daher ist es wunderbar, daß _bi§58r_bezügl1ch_der Regelung dieser Frags so wxnig geichebrn ist. Die _treisinmge Partei hat zwar früher bcrk' K Vorichläge in diessm _Srnne aerzraäpt, _aber es ist dabri doch nichts bcrausgekommen. _Drsse Vorschlage_ mußten zum AuSgangZZpunki einer besonnenen, ruhigen und vernüqftigen Rr-
elung dcr Sachs dienen. Der vorliegende Antrag erschetat dazu in einer Weise geeignet. Wenn wir Über ibn der_atipen wolit_en,_ so würden wir uns wrdsr unter uns noch mit der Rrgierrxng derstaridigen können. Daher halte ich dafür, die Frage einer günstigeren ZRT vor- zubsbalten und nicht unnüß unsere Zeit damit zu verlieren. _
Abg. Grillenberger (Soz.): Wenn der Abg. Beckb don_ einer in meinem Blatt Erfolgten Drnunziation des Nürnberger Magistrats redet, so ist das cine Unwahrheit. Gegenüber den maßloicn _Ver- foigungen drr Srziaidcmokraten durch dsn Nürnberger Magistrat (Dc'r Präsident unterbricht den erner mit der Aufforderung4 drm Magistrirt, dsr fich birr nicbt rcckytxertigrn könne, nicht soicheAb11chten untrrzulegen) habe ich ihm Mißbrayche Vorgeworfen, um ihn zu erner die Sachlage an die Orffentiiäokcit bringenden Klage zu Veranlaffen. Ich bin nur zu ciner Gridsirafe vrrurtbeilt worden; drrauH ist zu er- sehen, daß das Grricht da:? Vorhandenssin ron Mtßbrauchen an- erkannt dat. _ _ _ _ _
Abg. B.€ckb(sr. Volksw.): Es ist mtr ganzunNrsiarrdltck), Wie der Abg. (Hriüenbcrgcr sich auf das Urtbcil in drm Dmunzianonsprozrß be- rufen kann, da jene Anschuldigungen in der .Frcznkfirrter Tageszriiung“ auSdrücklich als ,unerwiesen gsbliebene Verdachngungen“ bezeichnet worden find. _ _
Abg. Hilpert (i;. k. Fr.): Ich kann mich rnit dem § 1 der Vorlags nicht cinverstandsn erklärrn, weil es gegen die Siite verstößt, daß Fraucn öffsntlicize Vériammiungen Veranstalten. Aber_ wir sehnen uns nach einem ririiyrixlichen Vereinsgesetz. denn auck) br! uns find rein landwirtdschastiicke Versaznmlungen ausgelöst wvrden. DZM Anfrage könncn wir jedoch nichtzu1timmen, wéii er zu wertgcbßnd ist.
Abg. Burk) (Soz.): Die Rothwendigkrir eixier eizrbßitlicben Regelung deés Vrreins- und Vrrsamwiungsrchchi§ in fr_rrbertlich€m Sinne mus; ich Vom besonderrn eljaß-lotbrmgrichen “Standpunkte aus detrncn. Wir könntsn dock) zum miydesten verlangrn, daß man andere “Parteien ebknso _bebandelt wir uns. Wir werden uns demnächst mit der Prüfung der Schlétxftadter Wadi zu beichäitigrn babrn; da lief; der Adgeoxdnrtr dieses _ Kreises, _dxr dock) Krsis-Dirrktor ist, bei den _anderrn Parteien nicht rechtzeitig angrmcirrie Versammlungkn zu, 561 uns_nicht; Mir wurde sogar v_er- borrn, in einer Vrrsammlung über die Tharigkert des Reichstags Bericht zu erstatten. Der Präfidknt hat es ;;xstern begnstandet, daß ich dre Be- danrlmi; dcr Sozialdemokratenin Eimß-Lotbnngrwals ein? recht- urid geieZlos-Z bszeichnrtc. 'Ich werde diesen _Ausdruck nichr Wiékkkh0[€_11,__tch [affe die Tdatsn sprechen. Nur zu Veriammiungen, in dener) VoirtUche Tbemata behandelt werden, ist eine Genehmrgung drr Beborde erfor- derlich. Es wrrdsn aber Gewrrkschairériersammlungen vrrboten, in denen 3. B. übkr das Thema referiert _wrrden_sdilte_: ,Die Stellung dsr Frau in dsr Industrie“, oder: ,Die wrrtbickyaftlrrben Forderungen der Sozialdemokratik“. (Redner iührt_ein_e große_ Anzahl von Ver- sammlungSVLrboten an, die er als ungeießlich bezerchnet.) _
Abg. Freiherr don Yodenberg (5. k. .): _Der Aritrag tragt den Sirmpel der beabncbtigten Unannxbm arkert. Dre _Soztal- demokraten stellen es so dar, als ob die bestehendrn Veremßgeseye nur gegen ihre Partei angewandt würden, als ob_ dre_ Vertreter drr übrigen Parteien nicht in der Lage w_aren,_ fick) em richtiges Urtberl in dieser Frage zu bilden; dem mm“; [ck widersprechxri. In HannOVer wird das preußische VereinSgesetz ebenfails einseitig ge en unsere Partei angewendet, Ich erinnere an d18_ bekgnntew -r_laffe des jeßi en Ober-Präsidcnten Von Ostvreußen, die seiner Zeri dre Rizxide dur sämmtliche Zeitungen machten. Ick möchte an dre preußiiche Regierung die Bitte richten - damit der Sa der Verfassung, daß _1eder ;Preuße vor dem Geseß gleich sei, nicht an [außen verliere -dafur_zu
orgen, _daß das zukünftige preußische Vereinsgeyetz gegen alle Parteien gleichmaßig angewendet werde.
_Damii schließt die erste Berathung des Entwurfs, die zweite mird vertagt. Schluß 51/2 Uhr.
Preußischer Landtag.
Haus der Abgeordneten,
60. Sißung vom Mittwoch, 1. Mai. _ Ueber den Beginn der Sißung ist gestern berichtet worden. Auf der TageSordnung_ stand zunä st die Beraihung des Antrags des Abg. Luckhoff (fr. ons.) und Genossen,
Zntereffe der Landwirthschaft und Industrie
&
der verlangt, daß sich die Regierung in ngichmZJgem
te kr gere örderung des einheimischen Flachsbgues, ms- 'ondere dur die Auönußung des Bauer'schen Nosteverfahrens
'mUiels staatli r Unterstüßung und dur die Bevor ugung
des inländischen Flachses für den Bedarf der taatsverwa tungen angelegen sem läßt. -
Abg. Burghardt (nl,) erhoffte von demrBaner'schen Röste- verfabren eine Hebung des Flachsbaues, die in gleicher Weise der Landwirtbfchaft wie der Industrie zu gute kommen und insbesondere die Hausindustrie starken würde. Von einem Flachözoll sei nichts zu erwarten, wobl aber von einer Verbreitung der Rösteanstalten möglichst über ganz Deutschland.
Minister für Landwirthschafwc. Freiherr von Hammer- stein:Loxten:
Meine Herren! Der Antrag, welcher unterzeichnet ist von den Herren Abgg. Lückboff u. Gen., enthält_ drei Desiderien: einmal ge- richtet auf die kräftigere Fördcrung des einheimischen Flachsbaues, zweitens die Aukrrußung des Bauer'scben Röstederfabrens mittels staatlicher Unterstüßung und drittens Bevorzugung des inländischen F1achses für den Bedarf der StaatsVerwÜtungen, Ich werde auf diese drei Punkte eingeben und zum Schluß noch einige Crwidcrungen- geben in Bezug auf das, was einzelne Redner, namentlich der erste Redner Vorgetragen hat.
Wenn man die Forderung stsllt, den einbrimiscben Flachsbau in gleichinäßigem Interesse der Landwirtbscbaft und Industrie kräftiger zu fördern, so wird es vor ailrm zunächst darauf ankommen, daß man feststellt, was die Staatßregierung zur Förderung des Flacbsbaues bisber
gethan hat. In dieser Beziehung tbeile ich mit, daß im Interesse der *
Förderung dcs Flachsbaues in den letzten Jahren, abgesehen Von den Subventionen für das Bauer'sche NösieVerfabren, auf welches ich später kommen werde, bewiliigt worden ist fiir Schlesien, und zwar an den landwirthschaftlicben Provinzialversin 1 zur Förderung des Lein- baus, Unterhaltung des Flach§musierfeldes an dsr Ackerbau- schule in Popclau und Gebaii des Flachsbau:Jnstruktors Heisig, welcher den Flachsbauiniereffenten zur Disposition steht, in den letzten Jahren pro Jahr 3500 «ik Dann ist für Prämien an kleine Landwiribe varausgabt eine Summe, die anfänglich im Jahre 1892/93 für Kosten drr Düngung und Kultur für Flachs- anbauverfucbe don kleinen Landwirtben nach Anleitung der Fiachsbau- Instruktoren nur 185 “M betrug, im [Oyten Jahre 1895/96 850 :“ Außerdem ist für Hannover für die Einrichtung von Mufterfeldern einem Regierungsbkzirk Von Hannoder die bcantragte Summe von "260 «44 bkwilligt worden, für den Regierungsbezirk Lüneburg die gleiche Summe. Das ist für die direkte Förderung des Flachsbaues gsscheb€m
Ick wende mich nun zu dem Bauer'schen Verfahren, zum Röste- verfabren, der im zweiten Theil des Antrags erwähnt ist.
Für das Bauer'scbe Verfahren find aus Staaismitteln, aus Fonds des Handels-Ministeriums und des landwirthschaftlicben Ministeriums im Ganzen 23 626 «44 aufgewendrt. Dem Professor Bauer und dsr mit ihm assoziierten Firma Gruschwiß und Söhne steht die Verwertbung der im Auslande genommenen Patente frei; das In- landpaient kann die Regierungjeden Augenblick nach'schiedsrichterlicher Taxe Erwerken, inzwischen können die Patentinhaber dasselbe im eigenen Betrieb in Neusaiz und auch dadurch verwertben, daß sie? die Benußung in frsmden Röstanstalten gegen eine Gebühr erlauben, welche zwanzig Pfennig pro Zentner Strobfiachs nicht überschreiten darf.
Dann ist der schlesische landwirtbschastlicbe ZentraTVerein auf- gefordert, für die Errichtung genoffenschastlicher Röst- und Schwing- anstalten zu wirken und smd seitens der landwirthscbaftlicben Ver- waltung dafür hohe Subvrntionen in Aussicht gestrllt, bis jest ohne Erfolg. In den leßien Tagen ist nun aÜerdings -- aber nicht von dem obengenannten Verein, sondern von anderer Seiie aus Schlesien - sin solcher Antrag an die landwirtbsckyaftliche Verwaltung gerichtet. In den genoffsnsckxaftlicben Anstalten kann der einzelne Intercffent seinen Flachs sachkundig rösten Tassen und dann zu Hause weiter verarbeiten, oder er kann ihn dort auch auf seine Nechmmg schwingen lassen und dann den Flachs an die Spinnerei verkaufen.
Was dann die Verrvendung von Leinen bei der Militärwerrval- tung betrifft, so ist das ein? Frage, welche fich mit der im dritten Theil des Antrags gestellten Forderung, es soliten die öffentlichen Staatsbetriebe möglickyst nur Erzeugnisse, die aus inländischem Flachs gewonnen werden, nehmen, nicht ganz deckt. Ok) das ausführbar ist, will ich dabingestelii sein laffen; ich bin nicht Techniker genug. Mir ist von sachkundiger Seite versickyeri, daß, um wirklich gute Erzeugniffe zu er- zielen, ausländischer Flachs nicht ganz zu entbehren sei; ob das richtig ist, weiß ich nicht, ich wili nur die Thatsache miiibeiien. Jnteresfieren wird aber die Herren - ich darf das vielleicht mit Genehmigung des Herrn Präsidenten Vorlesen -, daß der Verband deutscher Leinen- indufirieller sick) im August vorigen Jahres mit einer Eingabe an den KriegS-Minister gewandt hat. Die Antwort des Kriegs-Minifters, die will ich Ihnen mittbeilen, da Sie diese Mittheilung vielleicht interessiert. Dem Verbande deutscher Leinenindustrieüer wird vom Kriegs-Minister zunächst mitgstheilt, daß seine Ausführungen zum theil auf irrigen Vorausseßungen beruhen. Dann heißt es weiter:
Zunächst ist es nicht zutreffend, daß die Driliichjacke früher ai]-
gemein zur Feldausrüstung der Truppen gehört hat. Csist dies viel-'
mehr stets nur bei den berittenen Waffen der Fall gewesen, und ist eine Aenderung in dieser Beziehung in den leßien Jahren weder eingetreten noch zur Zeit beabfichtigt.
Die Litewka ist nur für die Fußtruppen als Friedensbekleidungs- stück zur Einführung gekommen, und zwar aus dem Grunde, weil im Mobilmachungsfau die Landwebr- und Landsiurmformationen mit ihr statt mit dem enganschließenden Waffenrock eingekleidet werden sollen, die fortgesetzte Auffrischung der hierfür erforderlichen, sehr um- fangreichen Bestände aber bedingt nothwendig ist. Diese Maßnahme hat allerdings einen Mixerverbraucb an Leinenstoffen zur Folge; allein andererseits ist hierbei wieder zu berücksichtigen, daß die Litewkas aus Wollstoff gefertigt werden und daß der Landwirthschaft die möglichst umfangreiche Verwertbung von WoiTstoffen" ebenfalls zum Nuyen gereicht.
Ueberdies ist den mit der Litewka ausgestatteten Truppen aus- drücklich gestattet, die Drillichjacke aucb fernerhin beizubehalten. Das; aus wirtbschaftlickpen Rücksichten und im Interesse der Erhaltung einer kühleren Bekleidung während der Sommermonate von dieser Erlaubniß, innerhalb der Grenzen der zur Verfügung stehenden Mittel, von (MM Truppen Gebrauch gemacht werden wird, läßt sich mit Bestimmtbyit annehmen.
Was sodann die Drillichbosen anlangt, so ist es allerdings
, “rieküg, daß dieselben in Zukunft bei der Infanterie aus der Feld- bekleidung fortfallen, und zwar ausschließlickp aus Rücksiebl
auf die hierdurch gesÜaffene Gepäckerleicbierung von über 700 gr. Unrichtig ist ck jedoch, daß der Mann statt der .weggefallenen leinenen eine zweite baumwollene Hose mit ins Feld führt, ebenso daß hinficßtlicb des Gebrauchs der Drillichbosen im Frieden irgend welche einschränkenden Bestimmungen getroffen worden oder zu erwarten sind.
chn der Verband deutscher Leineninduftrieller des ferneren am Schlusse seines Schreibens den Wunsch ausspricht, daß an Stelle der baumwollenen Hemden Versuche mit leinenen angesteut werden möchten, so bedauert das Kriegs-Minisicrium, diesem Wunsche nicht Folge geben_ zu können, und zwar aus sanitären Gründen.
Im übrigen möchte das Kriegs-Ministerium nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß nicht nur bei der Truvpenwirtbschaft, son- dern auch im Kafernen- und Lazaretbhausbalt Leinenftoffe in großer Menge zu Bettwäsche. Handtüchern, Krankenkleidern u. s. w. Ver- wendung finden, das; außerdem in den letzten Jahren umfangreiche Beschaffungen an Verivundeten- und Stailzelten vorgenommen und auch in den nächsten Jahren beabsichtigt find.
Auch wird das Kriegs-Ministerium gern darauf bedacht sein, bei Einführung neuer Bekleidungsstücke thunlicbst auf die Verwen- dung leinener Stoffe zu rücksichtigen; es hebt indeffcn besonders hervor, daß, ebenso wie bisher, so auch in Zukunft für alle Ent- schließungen. welche seitens der Heeresverwaltung betreffs der Be- kleidung und Außtüstung getroffen werden, aliein die Rücksichten auf den Krieg maßgebend sein müssen und daß nur das zur Einführung gelangen kann, was hierfür als das Vortheilbaftefte erkannt worden ist.
Das sind die tbaisächlicben Verhältnisse, soweit sie der land- wiribschaftlicbkn Verwaltung aktenmäßig bekannt geworden sind, was den dritten Punkt anbririfft. Vielleicht interessiert noch zu erfahren, daß die nach meiner Auffassung leider wieder zu Grunde gegangrnen Gewerbefammern, wenigstens in meiner engeren Heimath, in Richtung der Verbesserung der Flachsinduftrie, der Hausindustrie bei uns außer- ordentlich günstig gewirkt baden. Soviel ich weiß, besteht dieser günstige Einfluß ihrer Thätigkeit aucb irrst noch. In vßrfckyiedenen Tbeiien der Provinz Hannover ist von jeder der Flachsbau sebr lei)- baft brtrieben, aber die Erzeugniffr Wurden größenibeils nicht in den Handel gebracht, sondern im Wege der Hausindustrie verarbeitet -- erst zu Garn, und das Garn wurde dann Verwrbt _, meistentbeils aiierdings zur Anfertigung eigener Bedürfnisse, vielfach auch zum Ver- kauf. Weil diese Hausindustrie nicht mrbr lebensfähig war, ging infolgrdcffen der Flachsbau sebr wesentlich abwärts, und da haben die' Gcwrrbekammern ein sehr glückliches Verfahren eingeschlagen, um beides, sowohi den Flachsbau als die Verwendung des erzeugten Flachses, neu*zu beleben, und zwar dadurch, daß die Industrie der Landwirthscbaft den nach ihren Vorschriften zu bearbeitenden Flachö abnimmt, daraus Spinngewebe ixerstellen läßt, dann das Garn mit den sonst erforderlichen Zutbaien, dic überber nothwendig sind, den Hauéindustrielien wieder zur Verfügung steiit, dazu idnen die- jenigen Webstühle zur Verfügung stelit, die die Industrie für erforderlich Hält, um solche Erzeugniffe herzustelien, wie sie jest der Handsl fordert. Daneben wurde eine Webschule errichtet, welche die Hausindustrie in der Handhabung der von der Industrie gelieferten Kunst-Webstüdle genau unterrichtete, die Industrie bestimmt durch Hergabe des Gams, durch Hergabe der Muster, die Art der Erzeug- nisse, weiche fie der Hausindustrie zu angemessenen Preisrn abnimmt. Ich möchte glauben, daß dieser Weg auch in anderen Theilen Deutsch- lands sehr wohl zu betreten ist,
Dann ist bei der Diskussion herVorgeiwben, daß die Verweriixung des Flachses, auch die Verarbeitung zWeckmäßig auf genoffenschaft- lichem Wege zu geschehen habe, und diese Anschauung kann ich nur in vollstem Umfang als die zutreffende vertreten. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß die Landwirthscbaftskammern, wie so manches Andere, so auch diesen Gegenstand fördernd in die Hand nehmsn.
Dann ist in der Diskussion darauf Hingewiesen, der Staat müsse seinerseits den inländischen Flachs aufkaufen und dafür Sorge tragen, daß er lombardiert wird. Ich glaube, diese Forderung richtig ver- standen zu Haben. Ick Halte das für unrichtig; ich halte es für richtig, daß auf genoffenschaftlichem Wege dieser Forderung zu genügen ist. (Zuruf.) - So!
Dann ist gefordert, die Marinc- und Kriegsdrrwaltung müffe größere Maffen von Leinenerzeugniffen verwenden. Jeb babe brreits den Standpunkt mitgetheilt, welchen die Kriegsverwaltung in diessr Richtung einnimmt. Meine Herren, ich habe die Ueberzeugung, daß, wenn der Flachsbau wieder lohnend wird, er ebenso rasch an Aus- dehnung wieder zunehmen wird, wie es der Zuckerrübenbau that. Das; St nicht lohnend ist, liegt an verschiedenen Ursachen; vor aÜem liegt Es an der Konkurrenz des ausländischen Flachscs; in dieser Beziehung zu helfen, hindern uns die Handelsverträge, wir können den Import ausländischen Flacbses nicbt hindern. Indessen möchte ich glauben, daß, da der Zuckerrübenbau anscheinend einge- schränkt wird, die Landwirtbfchast sick) wieder dem Flachsbau zu- wenden wird. Die Landwirtbschaft wieder auf den Flacbsbau zu ver- weisen, ist nur in solchen Gegenden möglich, wo eine genügende Zahl von Arbeitern zur Verfügung steht; denn es ist ja eine bekannte Sache, daß der Flachsbau außerordentlich viele Arbritskräfte erfordert, und andererseits wird es nur ausführbar srin, wenn der erzeugte Flachs richtig behandelt wird. In dieser Richtung ist die Staats- regierung bereit und in der Lage, wie ich oben bereits ausführte, sobald sich Genoffenschaften bilden, die das Baur'scbe Verfahren aus- nußen wollen, dazu möglichsi eingehend zu helfen. Es möchte also vor allem Aufgabe der Landwirtbschaft sein, sich mehr auf diesen ProduktionSzweig zu legen; dann glaube ich, ihr versichern zu dürfen, daß die landwirthschaftliche Verwaltung der Förderung dieses Theils der Landwirtbschaft alle und jede mögliche Hilfe gewähren wird. (Lebhafter Beifall rechts.)
W) „S (: ner nl. timmte unter inWeis an den Rück an des FlasZhsbaétesffin det? [L)Ytsen Jahren demHAntrage zx: und hob9 di?
Schädlichkeit de? Rückganges des Flachsbaues für die Bauern auch in moralischer Beziehung hervor.
* Abg.:vowBuddenbrock (kons. : Nach den vom Herrn Land- wirtbschaftstmister mitgetheilten aten kann man sich der Ansicht nicht verschließen, _daß der laäßsbau so gut wie ein verlore_nes Kind angeseberx worderx ist. Er at enn auch in seiner Anbauflache emen erschrecklichen Nuckgang erfahren. Während in Deuts land nockz187_8 133000 ba Flachs standen, ist diese Zahl bis zum ahre 18 3 bis
auf 61000 ba zurückgeqan .
scheinun zu suchen tst. ist s wer zu
g_ _ die, daß unser Flach
rr Mini ier hat selbst zugegeben,
dazu angetban sind, _
weni stens darauf an, möglichst gu reise zu bewirken.
Worin die Ursache zu dieser Er- gen; jedenfalls aber ift eine der u jeden Schutzes entbehrt. Der daß die Handelsverträge nicht dem Schutzbedürfmß zu genügen. Es kommt nun te Produkte zu erzielen, um eine
Kon tanz der Dieses wird nur durch eine ratio-
nelle Beband ung des Robftachses und die Verarbeitung erfolgen“ Bauer entdeckte Verfahren ist in dieser Beziehung
sicb scbxvxr,
können. Das von 131“. _ von höchster Wichtigkeit, aber die Landwirtbicbaft entschlie i von ihren alten Methoden abzrrweicbxn. Daher wird es au f den Versuch der Luftrosie i_md die Erzielung guten Samkns dur Jedenfalis erscheint es dringend geboten, daß das Patent, yon dem der Herr Minister sprach, möglichst bald vom dairrrt_cs drm kleinen Flachsbauer zu gute komme. Abbilse geschaffrn werden. Abkommen getroffen werden, daß sie Vorzu verarbeiten, sonst kann der deutsche“ ausländischen nicht vertragen. noffen chaften wirksam sein.
_ bg. Hornig (kons.): Der Antra kietnen Mittel zur Hebung der Landwirt wenn es gelingt, die Flachspreise zu heben und _ Im Jahre 1886 _babe ich für guten Flachs ca. 75 »“ erhalten, wahrend ich denselben im Jahre 1887 für nur 45 „zs Die Preisscbwankungen sind namentlich durch die land bedingt. über chwemmt,
Staat erworben werde, Nur dadurch wird s eis d thbrikLll Flip" 9 w e eu en 7 a s lachs die Konkurrenz mi? dem wird die Gründung don Ge- Wir werden dem Anfrage zustimmen.
ist eines der sogenannten Er wird aber nur
Sodann muß auch mit dyn
einen Zweck haben, konstant zu baltkn.
verkaufen konnte.
Einfuhr aus Nu Deutschland Firma hatte bei uns das
Sobald der Flacbspreise. neueste Nöstederfabren sehr lebhaft angeregt, Konjunktur Verfahréns aÜein
folgen. Es kann daher durch eine Verbefferung des Hätten wir
die Rentabilität des Flachsbaues nicht nicht die unglücklichen Handelsverträge, einem Schlage_abgebolfen werdcn k Wenn die Regierung auch nur. den ankaufcn wil], so hilft das noch nicht6. vergniaffen, gegen den Antrag zu sein. Ich erkennr aber das gute Prinzip an und werde daher für den
ehoben Werden. () würde der Kalamität mit
Leider ist das nicht möglich. ischen Flachs für ihre Bedürfnisse Das sollte mich nun eigentlich
Antrag stimmen. diesem Fall grben wieder einmal and. Wenn das neue Ver- wie sie uns hier vorgelrgt unser Flachsbau _nicht vor der Konkurrenz zu Dann werden auch die Prei51chwankungen nicbt msbr s Meine Fraktions-genoffen und ich sind mit dem rags einverstanden und wrrden gleichfalls für Kom-
Rati) Thiel: Es ist gésagi worden, taatSrkgierung zur Hebung des Flachsbaues Die landwirthsckoaftlicbe Aufwwdungen dort AUS bisher gcstsUten en, es find jcdoch nur wenige gewesen. _ aliung hat nun ein sehr großes Jntereffe daran, ihren Cinflu bei ciner Förderung des Flachsbaues dahin eltsnd t nur rein industrielle Unternehmungen dkn daß die Land-
Industrte und Landwirthschaft Hand in H fahren wirklich so gute Produkte liefert, fin?_,_ so braucht fich schädlich wirken. Prinzip des Ani missionsberathung stimmen. Geheimer Ober-Rc ierungs- die Aufwrndungen der séikn verbäitnißmäßig minimale gewrsen. Verwaltung ist aber nicht in dEr Lagr, wo keine dahin gebenden Anträge Vorliegen. Anträge sind bewilligt word Die landwirtbsckoaftlichc Verw
zu machén. daf; ni davon haben. Es liegt nabé, nicht dafür rinzutretrn, trobflachs Verkaufen, sondern für eine werikwolle Arbeits- die der Landwirtbschaft zu gute kommt.
für die Landwirthschaft. Der Fabrikant muß auch dem Strob- als dem zur Verarbeitung fertig zum Spinnen brcxuchdar ist, deffrn Qualität er ir Haben aui_Mu1ierselderri bei Flachs, der bis abriken fertiggesteüt war,
wirthe nur S ge:!egenbeit zu sorgen, fehlt an lohnender Winterarbeii der Flachs eine Rolie spirlen.
krvtischer gegenüberstehen, grstellirn Flachs, der beurtbeilen kann. zur Verwendung
Da könnte
im Jahre
346 «% Erzielt, beim Verkauf von Strobiiachs nur _ Im Jahre 1894 ist der Ertrag infolge der schlechten Flachsyrerse aiierdmgs auf 66 «M pro Hektar herunter- _g Von dem angedeuteten Gesichtsvimkxe aus wiirde die land- Wirtbschaftliche Vrrwaltung an die Unterstü herantreten, virÜeicbt in der Wrise, daß wsrdcn und der Flachs drr Mitgliéder im Jntrresie der Einzelnen AUstraggebér dcrardritet wird. Diesrn wäre Es dann anbeimgestelit, cntweder den gerösteten Fiachs zu vrrkaufen oder ihn weiter zu der-
Reingkwinn Von 102 „46 Pro Hektar.
ung Von Rösteanstalien enoffensckgaften gegründet
Abg. Graw auch bei un? im fabrikate weite Verbreitung, Ich hoffk, daß durch die C eine Brfferung der Verbält
Abg. Möller (ni.):
-A1[enstein (Zentr.): Often lobnenden Verdirnst, jeßt finden dre Nsffel- leider auch bei deri Landwirthen selbst. [chen Rösteverfahrens
_ Mit gewöhnlichén Mitiein ist der Rück- g dss Flacbsbaues nicht auszuhalten, der zunächst in den steigenden öbnrn, in zweiter_Linie erst in. den fallenden Flachspreisen seinen Grund hat. Die Einrichtung v0n_Maschinenfvinnereien war die natür- die Handspmnerei mußte immer mehr zurück- Eme Hebung des Flackyöbaues kann nur erfolgen, fahren Verdoilkommnrt werder; kann, was nach a durch das Bauer'jcbe Patent möglich er- at alle Ursache, die Angelegenheit zu för- cheint mir die Bildung von Ge- _ _ Vorher muß freilich inhabern eme Vereinbarung über den Preis des Daß die MilitärwerWaltung nicht immer _ da der Kriegstückytigkeit wegen die Mmderbxlastung des einzelnen Mannes oweit Thuriiicb, _hoffe ich, wird auch dre famtärewBedenken dürftkn sich Vor Einführung eines Flachßzolls möchte prxduktr [ur solche Industrien, die auf müßen zoÜircr bleiben. err von Heereman (Ztr.): Wir haben den Antrag [aubt haben, SU"ch hierbei könne der Land- rieichterung gewahrt werden. Auch im Westen m reduziert; aÜerdings handelt es iwickxlung der Dinge. erer war durch die Ausbreitung Bedürfniffe können durch die als durch Handarbeit. Unmöglichkeit, . die Verwendung Hebung des Flachs- Bauer'schen Röste- n dürfen; au die zugieicb eme gewisse iebt und die Wege
iriführrmg des Bauer' nisse emtr€t€n wrrd.
liche Entwickelung, gedrängt wrrden. wenn das Röstedex Urtheil Sachverstandiger Die Régierung Y_ls geeigneter Weg ers noffenschasten mit Unterstüßung drs Staats. mit den Patent Nöstkns getroffen werden. Lsinen vrrwendcn kann, ist naturgemäß, das Hauptgewicht auf egi werden muß. S ilitär Leinen veerndei werdsn, Voraussichtlich heben lassen. ich dringLnd warnen; den Export an ewiefen smd, unisrstüyt, weil wir ge wirthschaft eine kleine ist der Flachsbau auf ein Minima cb nur um eine naturgemäße En eniwickelung der Spinnerei und Web der Maschinen egeben, die verschiedenen Großindustrie effer befriedigt "r die feinen Bielefelder GLkkabL ist z. elgifchen Flachses eine Notwendigkeit. Zur bei einer Förderung des Verfahrens und von Genossenschaften bewende ung an die [andwrrthschaftlichen Vereine, “cherung für die Rentabilität des Flacbsbaues emeinscbaftlicbem Vorgehen ebnet, dürfte not wendig sein. stalten müßten natürlich so an ele t werden, daß die einzelnen rthe ihre Produkte leicht dort in chaffen können. Die Ver- wendung von Leinen zur Bekieidung müßte soviel befördert werden. Die Tbeoriender Aerzte über Bekleidungsst
bauer“! wird es nicht
als möglich ebenfalls zweckmaßige ein elne :) 6 wechseln 'a fortwährend. Eine Kommissionsberat ung des Antrages alte ich ni t für nötbig.
ner ku_rzen AUSeinanderseHung zwisehen den Abgg. d Moller über den FlachSzoll wurde der Antrag des Abg. Lückhoff einstimmig angenommen.
Es folgte der Bericht der Kommisfion über den- Antrag der Abg . Bachem, Roeren und Genossen auf Annahme emesGeeHentwurfSchetreffend die Anlage konfessioneller Begräbnißftätien.
Die Kommission des Herrn Ministers, da regierung ein
Hornig un
beantragte_ mit Rücksicht auf die Erklärung sertenzs der Königlichen Staats- der die “ ulas1ung der Errichtung
Geseßentwur , ahrung der berechtigten
konfessroneller Begräbnißpläße unter
Ansprii «? der jeweiligen konfesüonellen Minderheit und des finanzre en nieresses der Gemeinden ermogli m_ will, _ mit thunlchster eschleunigung vorgelegt werden so , uber diesen Anita zur Tagesordnung uberzugehen.
A g; Roeren ( tr.): Eine Neuordnung des Begräbnißwesens mag ja iehr zweckmä ig und angebracht sein, aber eine nothwendige Vorausse ung zur nnabme unseres Antrages ist sie nicht. Dutt? unseren ntrag können die je t bestehenden Härten sofort beseitig werden. Da m_rser Antrag a er keine Aussicht auf Annahme hat, werden wir für den KommisfionsbesÖluß stimmen.
Abg. Pie? (Zentr.) führte aus, daß es im Rheinlande häufig passiert sei, da man den Bewohnern" lieb gewordene Einrichtungen enommen habe. Eigentbümlich sei, daß die vorliegende Frage von Zeiten verschiedener rheinischer Behörden eine ga_nz ver cbiedene Be- bandlun erfahren habe. Politische und religiö1e Ge ensäße könne man ni t beseitigen, man solite Wenigstens auf die mpfindun en “ unld Wünsche der Bcvölkerung bezüglich der Begräbnißstätie Rückskcht ne men.
Erbeimer Ober-Regicrungs-Ratb Renders bat, den Antrag der Kommission anzunehmen. Das KirckybofSrecht sei für die _ganze Mon- archie in verschiedenster _Weise geordnet, der Bachem' e Anika würde somit in die ver1chiedenstcn Rechtögebiete eingreien. Dur den von dem Herrn Kultus-Minister in AqsxchtYZestellten Gesetz- entwurf werde eine einheitliche Regelung „die r aterie erfolgen. Der 'eweiligen konfessionellen Minderheit Werde ein Gastrecht auf dem Kirch of der anderen Konfession arantiert werden.
Abg. von Curry (ni.) spra ich gleichfalls Für drn Antrag der Kommission aus. Was das Gastes t der Minoritat anlange, so müsse der Ton mehr auf die leßte Silbe gelegt werden. Die Minorität habe einen vollen Anspruch darauf, auf dem konfessionellen Begräbniß- play in allen Ehren beerdigt zu werden, um kein Sünderbegrabniß zu bekommen. (Beifall.) _ _
Der Antrag der Kommrssron wurde darauf ange- nommen.
Es folgte die Berathung des Antrags des Abg. Nadbyk
(Zentr.):
_ Die Königliche StaatSregierung zu ersuchen. behufs brfferer und emgehenderer Beaufsichtigung der Veriicherungs esell- schaften, insbrsondere der landwirtbsckyastlichen Veri erungs- geseils affen auf Grgenseitigkeii (Hageb, Vicb- rc. Ve 1cherungs- gefells asien), persicherungstrchnisch vorgebildete Be- ams? in die aufsicbtsfübrenden Ministerial- und Regierungs-Kollegien einzustellen.
ur Begründung des Antrags bemerkte
K_bg. Ngdbyl (Zentr): In dem Erkaß Vom 25. Dezember 1892 hai_die Regierung selbst das Bedürfniß nach einer Ansieliung von VersiZergng-Ztecbnisck) vorgebildeten Beamten anerkannt. Die Bücher der 57 er1ichrrmigsanfta1ten werden oft unglaublich nachlässig geführt, sodaß Viele Beschwrrden aus dem Publikum laut werden. Eine Rentsn -V€rficherun Sarzstalt in Berlin hat im Jahresbericht 143000 _„FQ für ebalter angeführt. Wsr diese Gehälter be- kommt, Ut aus dem Berirht nicht zu ersehen. Ein anderer ;pdsten _lautet sogar: .Sonstige AuSgaben 29000 ,““. Grund- tuci'_e_, die eine GeseÜschaft_ besitzt, werden zu ungewöhnlich hohen Pretjen angsgeben, sodas; _dte Fernstebenden über den Wahrrn VU"- mogensstand der Gcsriiscbaxt getauscht werden. Eine Hagelverficbe- rungSgrseliscbaft arbeitet mti großen Schulden. Darf das die Staatl.;-
reFterung zulczffen? Sie myß eine fiken e Beaufsichtigung eintreten [a en, darmt das Publikum vor chaden bewahrt werde. Nur dadurch! daß eine Verschleierung der Geschäftsverhältniffe ein- zelner (Geselijcbaften stattfindet, ist es möglich, daß Landwirtbe bei tytai Verschuldeten Gesellschaften Versichern. Die Aufsichtsbehörde muß e1n_schrerien, wenn eme Hageldersicherun«gesellschaft zu niedrige Vor- vrarnixn erbxbt, und muß Verträge mit soicben GeseUschasten für ungrlttgrrklaren. Wenn versicherungstechnisch ebildeie Beamte bei drr Regierung angesteüt werden, so wird es wo [ auch möglich sein, sm_genugendes Verfickperungsxzeseß Vorzulegen. Meines Erachtens mixß dafur gesorgt werden, daß die Art und Weise drr Geschäft§gebahrun der Verficherung§g€seilschaften dem Publikum immer klar liegt. cß
hoffe, die Regierung wird den in meinem Anfrage angeregten Schritt thun, und ich bitte Sie, demselben zuzustimmen.
Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer: stein-Loxten:
Meine Herren! Ich Habe keine Veranlassung, auf die spezieiTen Darlegungén des Herrn Vorredners, soweit sie dazu dienen, den Antrag zu begründen, einzugeben und werde das den Herren Régierungs- Vertretern Überlassen. Ich ihne das um so mehr, wei! die Versicherungs- angelegenheiten nur zum thcil zum Ressort der landwirthscbastlicben Verwaltung gehörixn; zum theil gehören fie bekanntlich zur Verwal- tung des Innern, zum theil zur Verwaltung des Handels-Ministeriums, zum tbeil zur Verwaltung des landwirtbscbastlichen Ministeriums.
Ich will Vorab bemerken, daß ich annehme, daß der Antrag nicht bezweckt, auf diesem Zuständigkeitsgebiete eine materielle Aenderung Eintreten zu lassen. Es soll nur -- so Verstehe ich den Antrag und so ist er auch nur begründet - den in den Vrrsicherungs- angrlegenheiten zuständigen Behörden ein sachderständiger Beiratl) zu- geordnet werden. Nun, meine Herren, daß eine solche Zuordnung nicht im Widerspruch steht mit den Bestimmungen der Reichsver- fassung, darüber kann kein Zweifel bestehen; denn jede StaatSverwal- tung ist doch absolut befugt und zuständig, rückfichtlicb der Erledigung der zu ihrer Zuständigkeit gehörenden Angelegenheiten diejenigen Organisationen zu treffen, die fie für zweckmäßig hält.
Nun, meine Herren, erinnere ich Sie daran, daß bei der General- diskusfion über den landwirihschastlicben Etat dieser Gegenstand von mir bereits gestreift wvrden ist. Ich habe derzeit schon mitgetheilt, daß bei der Siaatßregierung Erwägungen darüber gepflogen würden, ob es nicht nothwendig oder doch zweckmäßig sei, im Interesse der besseren Ausbildung des Versicherungswesens, der Verhütung von vielen Miß- ständen, die beryyrgetreten seien, denjenigen Staatsbebörden, die mit, der Aufsicht über das Versicherungswesen betraut sind, einen sach- Nrständigen Beirats) zu geben. Ich kann mittbeilen, daß diese Ver- handlungkn, die ich damals schon als in Aussicht stehend bezeichnetbabe, jest in weiterem Umfang eingeleitet smd - alierdings sind sie noch nicht zum Abschluß gekommen -, und zwar hat man in Aussicht ge- nommen, den Königlichen Regierungen, wenigstens vier derselben, je einen technischen, derficherungssachverständigen Beiratb zuzuordnen. Man hat dann in Aussicht genommen, denjenigen Refsort-Ministerien. wo die Aufsicht über die Versicherungsangelegenbeiten ge- führt wird, ebenfalls einen technisch auSgebildeten Sach- verständigen zuzuordnen; und endlich wird erwogen, ob nicht ähnlich, wie im Veterinärwesen, wo man eine Deputation für das Veterinärwesen geschaffen hat, eine solehe sacbverständige Deputation für das Versicherungswesen zu schaffen sei, welche dann allen denjenigen Ressorts, die mit der Aufsicht über das Versicherungs- wesen betraut sind, als sacbverständige Behörde zur Seite tritt. Die Verhandlungen sind noch nicht zum Abschluß gekommen; ich bin aber der Ueberzeugung, weil die Staatsregierung die Ansicht ge- wonnen hat, daß mancherlei Mißstände im Versicherungswesen vorliegen, und daß für die Aufsicht über dieses immer Weiter aus- gebildete schwierige VerwatunJSgebiet ein technischer Beiratb unent- behrlich sei, so wird voraussichtlich auch der Herr Finanz-Minister.