. Vorredner sagen, daß diese" Faffuns- wie fie fich in dem Kommisfionsvorsthlage befindet, zum tbeil aus der Initiative der Vertreter der Regierung hervorgegangen sei (Widerspruch), oder doch die vorbehaltlose Zustimmung der Vertreter der verbündetm Regierungen gefunden habe, oder aber, daß die Vertreter der ver- bündeten Regierungen fich anbeischig gemacht haben, die Zustimmung der verbündeten Regierungen zu den Vorschlägen zu erwirken (Zuruf links) _ bitte, meine Herren, (affen Sie mich aussprechen, Sie können sich ja dann auch darüber äußern _, die Zustimmung der Regierungen zu erwirken, und daß sie dieser Verpflichtung sich nach- träglich entzogen haben. Nun, meine Herren, gestatten Sie mit, Ihnen kurz dazulegen. wie die Verhandlungen in der Kommission ge- wesen sind.
Von seiten des Zentrums wurde uns kein Zweifel darüber gelassen, daß man nicht bereit sei, die Fassung der Re- gierungsvorlage zu § 112 anzunehmen. Es wurde aber die Geneigtheit ausgesprochen, sich auf einer mittleren Linie zwischen vollständiger Verneinung und voUftändiger Zustimmung zu verständigen, und es Wurde unsere Mitwirkung in Anspruch genommen, um diese Linie zu finden. Wir haben diese Mitwirkung gern gewährt. ,Die Vertreter der verbündeten Regierungen haben aber sowohl bei den Besprechungen darüber als auch vor der Abstimmung in der Kommission nie einen Zweifel darüber gelassen, daß sie mit der Faffung, die schließlich der § 112 gefunden hatte, nicht einverstanden seien.“ ch berufe mich dafür auf die schrift- lichen Protokoile. (Hört! hört! rechts.) Sie haben ferner keinen Zweifel darüber gelassen _ und das versteht sich ja eigentlich von selbst _, daß alie ihre Erklärungen über die eventuelle Fassung, die den Wünschen der Herren vom Zentrum etwa entsprechen möchte, nur dann Bedeutung haben könnten, und nur dann später diskutierbar sein würden, wenn die verbündeten Regierungen nach der Gesammtlage der Kommisfionsbescblüffe bereit sein würden, auf die ursprüngliche Faffung der Vorlage selbst zu verzichten. Dar- über ist kein Zweifel Von unserer Seite gelassen worden.
Nun, meine Herren. kam ein Drittes hinzu. Als wir über eventueUe Fassung des § 112 verhandelten, standen wir im Beginn unserer Berathungen bei dem zweiten Para- graphen der ersten Lesung der Vorlase. Wir hatten Grund zu der Annahme, daß es gelingen werde, nicht bloß bezüglich des §112, sondern auch bezüglich der übrigen Bestim- mungen der Vorlage zu einer Formulierung zu gelangen, die eWarten ließ, daß die verbündeten Regierungen ihr würden zustimmen können. Wir batteninsbesondereGrundanzunehmen,daßes beidenweiterenBeratbungen bezüglich des § 111, oder wieerdamals hieß §111u, gelingen würde, die Zustimmung der Majorität der Kommission und des Hauses dafür zu gewinnen, daß der Widerstand gegen die Staathi-walt, also §§ 113 und 114 des StrafgeseßbuÖS, unter diejenigen Vergeben würde auf- genommen werden, deren Verherrlichung strafbar sein sollte. Meine Herren, im Rahmen einer Vorlage, die nach anderen Richtungen Hin den Wünschen der Verbündeten Regierungen zu entsprechen geeignet war, unter der Vorausseßung insbesondere einer Fassung des § 111, die auch dem Heer einen gewiffen Schuß gewährte, indem er verbot, Strafthaten zu verherrlichen, die, wenn fie angepriesen werden, bei- tragen könnten, die Gefahr der Demoralisation in das Heer zu tragen _ unter dieser Vorausseßung haben wir bei der Formulierung des Kommissionßvorschlags zu § 112 mitgewirkt, wie das übrigens regel; mäßig der Fall und natürlich ist, wenn ein? Bestimmung eine solche juristisch-technische Form und einen solchen materiellen Inhalt erhalten soll, daß diese für den eventuellen Fall ernsthaft in
Betracht kommen könnten. Nun hat der Herr Kriegs-Minister vorhin erklärt, daß er seinerseits an der ursprünglichen Fassung des § 112
festhält. Damit fällt die Vorausseßung weg, unter welcher
die Herren Vertreter des Kriegs - Ministeriums in einc Dis- kussion der jeßigen Kommiffionsvorlage zu § 112 einge- treten find, und ich kann mir nicht erklären, Weshalb
' der Herr Abg. Spahn jetzt noch auf jene frühere Erklärung der
Herren Vertreter des Kriegs-Ministeriums zurückgreift.
Auf der anderen Seite, meine Herren, haben die weiteren Ver- handlungen ergeben, daß alle die Hoffnungen, die wir unsererseits an die Kommisfionsverbandlungen glaubten anknüpfen zu können bezüglich der Gestaltung der Vorlage, namentlich und vor allem bezüglich des § 111 &, eitel gewesen sind. Damit sind die Vorausseyungen gefallen, unter denen auch ich in der Lage war, mich an den Ver- handlungen über _eine andere Faffung des § 112 zu betheiligen, und ich kann wieder nicht erkennen, weshalb der Herr Abg. Spahn jeßt hier die Verhandlungen, die ich die Ehre hatte, mit den Herren von der Kommission zu pflegen, als ein Moment bezeichnet, das einen Wechsel in der Auffassung der verbündeten Regierungen hervortreten läßt. Das ist nicht der Fall, das weise ich zurück.
"General-Yuditeur Ittenbach: Ich hatte in der Kommission erklart, daß dre verbündeten Regierungen in erster Linie an der Re- gierun svorlage festhalten. Ich war gar nicht befugt, wie ich auch in
dexi *ommisfionSVerhandlungen bemerkte, irgendwie bindende Er- klarungen akzugeben.
„Abg. S pahn (Zentr.):' Der Kommissionsbericht sagt über die iweite Lesizng: „Der Koiiimrssionsbescbluß erster Lesun wurde ohne Debatte niit 20 gegen 6 Siimmen angenommen.“ Die egierung hätte eme Erklarung, daß 12 nicht damit einwerstanden sei, abgeben müssen; das bai „Ke nicbt g'et an,. Der Kriegs-Minister ist in der Siyung der Kommission gar nicht einmal zugegen gewesen. -
Staatssekretär des Reichs-Justizamts Nicberding:
Meine Herren! Der Herr Abg. Spahn hat jetzt seine Bedenken dabin formuliert _ und ich lege Werth darauf, das zu konstatieren und auch gegen diese Formulierung Einspruch zu erheben _, daß er sagt, wir hätten zwar in erster Lesung der Kommissionsberatbung Be- denken gegen die Fassung des § 112 erhoben, wir hätten aber diese Bedenken bei der zweiten Beratbung nicht mehr geltend gemacht; zwischen der ersten und zweiten Berathung hätte Zeit genug gelegen, um sich über diese Bedenken cm der entscheidenden Stellezu orientieren. Daraus, daß das nicht geschehen sei, und daß von unserer Seite in der zweiten Lesung kein Einspruch mehr erhoben worden sei, folgert der Herr Abg. Spahn, daß wir unsere Zustimmung zu dieser Formu- lierung gegeben hätten. Ia, meine Henin, der Herr Abg. Spahn ist doch lange genug im parlamentaristben Leben, um sich sagen zu müffen, daß eine solche Folgerung absolut unzulässig ist. Wenn von seiten der Regierung in der ersten Lesung der Kommisfion Einspruch erhoben worden ist und dieser Einspruch wird in der zweiten Lesung nicht wiederholt, dann haben die Herren Mitglieder der Kommission wobl Veranlassung anzunehmen, daß der Einspruch aufrecht erhalten
diese
wird ; _, aber sie haben keine Veranlassung anzunekinen, daßxr fallen gelassen isi- Itb maß Verwahrung voran! «:ü-oen- daß Sie von unserer Seite verlangen, daß wir einen Widerspruch immer wiederholen sollen, wenn er Anspruch auf 23an be- haupten soil- , '
Wenn dann der Herr Abgeordnete weiter gesagt hat, zwischen der ersten und zweiten Lesung der Vorlage in der Kommission sei für uns Zeit genug gewesen, um uns über die Auffassung an maß- gebender Stelle zu orientieren, so will ich darauf- zweierlei erwidern. Erfiens begreife ich nicht, wie ein Mitglied des Zentrums nach dieser Richtung wegen Säumigkeit gegen uns Vorwürfe erheben kann, während diejenigen Herren, die dem Verlauf der Verhandlungen in der Kommission beigWobnt haben, sich wohl erinnern Werden, wie oft und wie lange wir unsererseits auf die Entschließungen des Zentrums haben warten müssen, obwohl, soweit wir erkennen konnten, Zeit genug gmesen wäre, sie herbeizuführen.
Zweitens muß ich durchaus ablehnen, irgend eine Verpflichtung dabin gebend anzuerkennen, daß die Vertreter der Regierungen im Laufe der Kommissionsberatbungen zwischen zWei geschäftlichen Zeitpunkten, die lediglich die Kommission nach ihrem Ermessen bestimmen kann, eine maßgebende und bindende Erklärung der Regierungen herbeizu- führen haben. Sie haben nur die Pflicht, im ganzen Laufe der Kom- misfionsverbandlungen die Vorlage nacb Pflicht und Gewissen und nach ihrer Kenntnis; von den eventuellen Intentionen der verbündeten Regierungen zu vertreten. Sie haben aber nicht die Aufgabe, während der Dauer der Kommissionsverbandlungen irgend eine Beschlußfaffung der verbündeten Regierungen herbeizuführen.
Bevollmächtigter zum BundeSratl) , preußi er Krie s- Minifter Bronfart von Schellendorff: sch g
Den Angriff des Herrn Abg. Spahn muß ich mit der allergrößten Entschiedenheit zurückweisen. Ich kann gar nicht gezwungen werden, zu jeder Kommissionssißung zu erscheinen. Es macht mir viel Ver- gnügen, den parlamentarischen Verhandlungen beizuwohnen und die hier gehaltenen inrereffanten Reden zu hören, aucb eventuel! einen Strauß mit irgend einem der Herren außzufechten. Ich gebe auch mit einem gewissen Vergnügen in die Kommission. Aber wenn die Vudgetkommisfion tagt und zugleich die Kommission für die Umsturzvorlage, kann ich mich nicht theilen, ich kann nur bei der einen sein. Bei der anderen müssen Kommisare oder Vertreter der Regierungen mich erseßen. Im übrigen muß ich erklären, daß ich mit bewußter Vorsicht aus manchen Kommissions- sißungen fortbleibe. Denn ich bin nicht in der Lage, im Namen der verbündefen Regierungen Erklärungen abzugeben; ich kann immer nur meine Meinung als preußischer Minister äußern und die ist naehher im BundeSratb nicht allein maßgebend.
, AHF vyn Kardorff (Rp.): Im Namen meiner Partei babe ich die rklarimg abzugebeii, daß wir, nachdem der Kriegs-Minister fich so entschieden für die'Aufrecbterhaltung der RegierungSvorlage angesprocbezi hat, gegen die Vorschlage der Kommission und nur für die Regierungsvorlage stimmen Werden.
AbZ?" (Graf Yon Noon (dkons.): Nach der Erklärung des Kriegs- misters lst es mir sehr zweifelhaft, ob dieser Paragraph in irgend einer Fassung zu stande kommen wird. Der Ab . außmann bat heute, wie, die Freisinnigen es immer thun, die_&echäfte der Sozialdemokratie besorgt. Der Abg. Bebel hat, wie der Abg. Auer es schizn gethan hai, versichert, daß die Sozialdemokraten einen Auf- stand in Waffen nicht wollen. Und doch hat er am 9. Mai die März- RCVolutioxi voii 1848 in deutlichen Worten glorifizierr. Das Jahr 1848 bleibt em Jahr der Schande, die Märztage sind die schimpflicbsten Tage in der deutschen Entwickelung. Das hätte nicht im_ Reichstage wiederholt werden soÜen, was in Ihren Zeitun en fort- wabrend zu lesen ist. Ich will annehmen, daß Sie wirkli keinen Waffenaufstand wollen; wer bür t uns aber für Ihre Genossen, für Ihre anqrchistiscben Brüder und Kinder? In der Nationalversammlung hatten die demokrgtischen Führer eben solche_ feierliche Erklärungen abgegeben, daß die “Revolution niemals aus die Straße kommen würde; Und doch lst es ge cheben. Zum Glück ist konstatiert, daß die Mannschaft nicht zum ufstande geneigt war, daß die Schuld an der Schwäche des sie kommandierenden Offiziers lag. Als ihnen aber ein anderer begegnete und die Mannschaft aufforderte, das Zeu - baus 'zurück zu erobern, geschah dies sofort. Ich habe dieses (: Beweis dafür angerührt, daß die Füßrer oft die Tra weite der Be- wegung nicht bemessen könnten, und daß, wenn die oge einmal in das Rollen kommt, auch die Führer fie nicht mehr einzudämmen ver- mögen. Wenn die Sozialdemokraten auch noch so sehr betonen, daß ihnen jede Gewalt fern liegt, so können sie doch nicht voraus wissen, was kommen kann.
, Abg. von Lebeßoxv (dkons.): Ich habe im Namen meiner oli- tiscben Freunde ein_e Erklarung abzugeben. Der § 112 nach der om- missionsvorlage gefällt uns wenig, uns war die Regierungsvorlage Weit enebmer. In Ermangelung eines Beffern hätten wir aber denno für die Kommissionsvorlaqe gestimmt, wenn Aussicht vor- handen gewesen ware, daß der § 112 ein Theil eines den Bedürfnissen entsprechenden Gesetzes würde, andererseits, daß dem Bundes- rath die Kommissionsvorlage annehmbar erscheine, Diese Hoff- nung hgt sich nunrnehr nach beidcn Richtungen bin nicht er- füllt, wir glauben nicht mehr, das; ein genü endes Gesetz zu stande kommen kann„ nachdem der § 111 abgelehnt it. Wir lauben auch nicht, daß die Faffung der „KommissionsvorlaZ-eu die Zu timmung des Bundeskatbs nach der Erklarung des Kriegs- inisters finden wird. Denn wenxi der priußtscbe Kriegs-Ministcr sich direkt gegen einen auf das Militar bezüglicben Paragraphen aussxesprocben hat, so wird der Bundeßrgtb ibn wohl nicht annehmen können. Wir werden daher ?te'gen die Kommisfionsvorlage und für die Regierungsvorlage immen.
Es wird zur Abstimmung geschritten. Für § 112 nach dem KomzmsfiynSvorschlage „stimxri nur das Zentrum mit den Polen, fur _die Yorla e die Konservativen, die NeichsPartei und die Natronalltbera en. '
Der Para raph ist damit in beiden Gestalten abgelehnt.
Zur Ges äft-Zordnun nimmt das Wort der
Ab . Richter ( r. Vo sp.): Bei dem gegenwärti en Stande der Ver andlungen s eint auf keiner Seite des Hauses me r Interesse vorhanden zu sein, über irgend einen der folgenden aragrapben noch zu diskutieren. Wir sind bereit, auf jede Diskus um zu verzichten, und wenn die anderen Parteien dazu ebenfalls bereit smd, so kann durch eine Reihe von aufeinanderfolgenden Abstimmungen binnen weni en Minizten diese Vorlage aus der Welt ges ist werden.
bg. Freiherr yon „Man teuffel (dkons.): ch befinde mich in der angene men Lage, mtt dem Vorredner übereinzustimmen.
Das Haus 'sttmnit nunmehr über die fol enden Para- grgphen ohne Diskrisston ab. Nachdem die,kon ervativen An- trage sämmtlick) zuruck ezogen md, vollzieht sich die Abstimmung in der Weise, daß si fur d e Komm';sftonsb lü e nur das Zentrum nxbst den olen erhebt, während re egierungs- vorla e völktg llen gelassen Wird.
in vom entrum zu § 210_ein ebrachter Antrag gegen das Duell erhält wiederum nur die timmen der Zentrums- partei und der Polen. In der Einleitung zu Artikel 1 wird
Schlaf; 5% Uhr- _
___-
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
65. Sißung vom Sonnabend, 11. Mai.
dUeber den Beginn der Sißung ift vorgestern berichtet wor en.
An der Ta esordnun and unä die e Berat des Entivurfs eiiies Ia d? ftein zeseßäeüst. erst bmig
Nachdem Abg. Jm a le ; entr.) die Ueberweisun der Vorla e an die um sieben Mitg ieder zu verstärkende qurar- kommi sion beantragt hatte, nahm das Wort der '
Minister für Landwirthschaftx. Freiherr von Hammer: stein-Loxten: '
Meine Herren! Ick batte die Absicht, zu allererst das Wort zu dieser Vorlage zu ergreifen; ich kam leider zu spät und darf das jetzt nachholen. Ich werde mich dabei auf Darlegungen allgemeiner Natur beschränken, da ich annehme, daß die Vorlage an eine Kommisfion verwiesen werden und dort die Staatöregierung (He- legenbeit finden wird, die Bestimmungen der Vorlage im einzelnen zu rechtfertigen.
Zunächst muß ich darauf hinweisen, meine Herren, daß die Vor. lage ihre Entstehung 'der Initiative des hohen Hauses verdankt, (Sehr richtig !) Diese Initiative ist ergriffen durch einen “Beschluß vom 6. Februar 1891. Bei Gelegenheit der Beratbung über ein zu erlaffendes Wildschadenögeseß Wurde auch dargelegt, 'daß das Recht über die Ertbeilung und Versagung der Jagdschein: u. s. w. und auch über die Höhe der Gebühr in der preußischen Monarchie ein so verschiedenartiges sei, daß es dringend wünschens- wertb erscheine, darin gleichmäßiges Recht herbeizuführen; es wurde dann ein entsprechender Antrag an die Königliche StaatSregierung beschlossen.
Eine fernere Veranlassung für die Prüfung der Frage, ob einBedürfniß zum Erlaß des hier vorliegenden Gesetzes vorhanden sei, gab ein Beschluß des Landes-Oekonomie-Kollegiums und ein Antrag, welcher vom Pro- vinzial-Landtag in Hannover außging. Ich will bei der Gelegenheit bemerken, daß es bezeichnend ist, daß gerade von der ProvinzHannover ein solcher Antrag auSgegangen ist, Weil _ das werde ich späterbin noch darlegen _ in Hannover 3. Z. die Jagdfcheingebühr die höchste ist. Es ist doch beachtenSWertb, daß gerade derjenige Landestheil, wo im Jntereffe der Kommunalkaffen schon eine außerordentlich hohe Jagd- fcheingebühr besteht, doc!) durcb, soweit ich mich erinnere, einstimmigen Beschluß des Provinzial-Landtags beantragt wird, die Jagdscheingebübr zu erhöhen.
Selbstverständlich hat nun die StaatSregierung zunächst die Frage prüfen müssen, ob für den Erlaß einer gesetzlichen Vorlage ein Be-
. dürfniß vorliege, und aus folgenden Gründen bejaht die Staatsregierung diese Frage übereinstimmend mit dem Beschluffe des hohen Hauses, mit '
dem Antrags des Landes-Oekonomie-KOUegiums und mit dem Anfrage, den der Provinzial-Landtag für Hannover gestellt hat, und zwar, weil die geseßlichen Bestimmungen über die Ertheilung der Jagdscheine, über" deren Versagung, über deren Wiederentziebung, über das Strafrecht und über die für den Jagdschein zu entrichtende Gebühr innerhalb des preußischen Staatsgebiets so mannigfaltige sind und so erheblich von einander abweichen, daß schon allein aus diesem Grunde für die StaatSregierung es geboten erschien, wenigstens den Versuch zu machen, gleichmäßiges Recht für diese -Verbältnisse herbeizuführen. Eine einheitliche und gleichmäßige Regelung erkennt also die Staats- regierung für nothwendig an, aus denselben Gründen, welche
das hohe Haus zu dem Beschluß Von 1891 veranlaßten, und
weil fie sich in Uebereinstimmung befindet mit den Darlegungen, die in den Anträgen des Landes-Oekonomie-Kollegiums und in dem Antrag des hannoverschen Provinzial- Landtags vorgetragen find, und endlich Weil fie selbst aus eigener Prüfung zu der Ansicht gelangt ist, daß der gegenwärtige Zustand ein zweckmäßiger nicht sei.
Nun darf ich darauf binWeisen, wie sich die gegenwärtige Vorlage zu dem bestehenden Recht verhält. Der Grundsay, der auch jeßi schon bestand, daß die Jagdscheingebübr den Kreiskommunalkaffen oder anderen an ihre Stelle tretenden kommunalen Kassen zu belassen „sei, soll aufrecht erhalten werden. ,
Dann ist neu aufgenommen die Bestimmung über die Zulassung von Tagesjagdkarten. Während in anderen Ländern solche Tagesjagdscbeiné auSgestellt werden, sind dieselben bisher in keinem Theile der Mou- archie zulässig. Gleichmäßig soll dann geordnet werden 1) die Geltungsdauer der Jagdscheine, welche in der preußischen Monarchie verschieden geordnet ist. Ich will darauf hinweisen, daß beispieleeise in der Provinz Hannover der Jagdschein immer beginnt vom ersten September und endet am ersten September des folgendU! Jahres, während in den verschiedenen anderen Landestbeilen- der Jagdschein zwar auch ein Jahr, aber vom Tage der Ausstellung auf die Dauer eines Jahres gilt. Dann soll 2) gleichmäßig geordnet werden die Gebühr für die Jagdschein?- Jch werde mir nachher noch erlauben, auf die verschiedenartige Höhe der Gebühr hinzuweisen, welche übrigens eingehend in der Begründung dargelegt ist. Dann soll 3) gleichmäßig geordnet werden das GLT“ tungßgebiet der Iagdscbeine, ferner 4) gleichmäßig das Recht 7)“ Versagung und Entziehung, auch 5) das Recht zur Ertbeilung- das zur Zeit sehr bestritten ist, jedenfaus ganz verschieden gehandhabt wird; dann soll 6) ferner gleichmäßig geordnet werden die unentgeltliche Ver- abfolgung der Jagdscheine. Während in den alten Provinzen Jagdbeamke- Forstbeamte u. s. w. einen Anspruch darauf haben, unentgeltlilbe Iaßd' scheine zu bekommen, giebt es andere Landestbeile, namentlich find es die neuerworbenen Landestbeile, wo die unengeltlicbe Ertbeilunr von Jagdscheiuen nicht zulässig ist. Es soll 7) ferner gleichmäßig ge- ordnet werden, in welchen Fällen die Jagd obne M" auSgeübt werden kann; da kommen namentlich Partikularrecbks "* Betracht, ich will auf das Recht zur Ausübung der Jagd aufWaffek' vögel in Ostfriesland hinweisen, das Recht soll aufrecht “bak?" werden. Und 8) soll vor allen Dingen das Strafrecht KUÖWÜU geordnet werden.
Meine Herren, das sind im wesentlichen die' Gefiobtspunkks- von „denen die StaatSregierung auögegangerr M J babe dargelegt dasjenige, was sie aus dem beßebenden Recht unverändert aufrezt erhalten will, auch Misa!“ was gleichmäßig geordnet werden soll. Nun, meine Herren- glaub? “5
die Au ebung des Kan clpara rap en estri en und demnä t auch dilise Einleitung asbgelehngt. h g ck chf
annehmen zu dürfen, daß nach dem Beschiuß des hohen HMM vom
Daimit ist die Vorlage in aUen Theilen-abgerehßk * ' und “dem boden Hause
Mk? 1891 schon- MK; zwischen der Königliiben Staatsregierung
dniß besteht, daß es dringend er- „äascht" und notwendig ist, gleiches Recht für diese- Ver- hältniß in der ganzer! Monarchie zu schaffen, damit das kaleidoskopische Verhältniß, das bisher besteht, das dauernd „Mäßig nicht aufrecht erhalten werden kann, aufhört. Meinungsverschiedenbeit kann mößlicherweise aucb darüber bestehen, ob ck ckckck ift, wie es die Regierung gethan bat, die Jagdschein- gebübr überall für -die ganze Monarchie gleichmäßig zu erhöhen. Gamal ist die Regierung zu der Meinung gelangt, daß das zweck- mäßig sei, weil schon aus den Kreisen der Betbeiligten beraus, und zwar gerade aus dem Bezirk, wo die höchste Iagdschängebübr zur Zeit besteht, ein Antrag auf Erhöhung der Jagdscheingebühc vorliegt. Zweitens glaubt die Staatßregierung, daß die Erhöhung der Gebühr deshalb erheblichen Bedenken nicbt unterliegt, "weil die Gebühr auch nach oer neuen Vorlage in die Kreis-Kommunalkaffen fließen soll und dort zweifelöobne im Interesse der Gesammtbeit der Steuerpflichtigen des betreffenden Kreises verwendet wird. Und drittens möchte ich darauf hinweisen, daß, soviel ill) weiß, darüber ein Einverständniß zwischen der Königlichen Staatöregierung und dem hoben Hausebesteben wird, daß die Ausübung der Jagd keine gewinnbringende Beschäftigung, son- dem ein Vergnügen, ein Luxus ist. Zum Erwerb Jagd außzuüben, ist ein verfehltes Unternehmen. Wer glaubt, aus der Jagd einen Erwerb machen zu können, irrt und täuscht fich gründlich. Ist aber die Jagd ein Luxus, kein Gewerbe, so liegt kein Grund vor, daß man demjenigen, der sich diesen Luxus gestatten will, auch im Jntereffe des öffentlichen Wohls eine ziemlich bobe Gebühr auferlegt. Und, meine Herren, sollte wirklich die Erhöhung der Gebühr dazu führen, daß eine Reihe von Leuten, weil sie nicht die Mittel haben, sich den Luxus zu gestatten, fernerhin die Jagd nicht ausüben, so glaube ich, ist das im wirtbschafilichen Jntereffe derer, welche die LuxußauSgabe nicht leisten können, nur zweckmäßig und er- wünscht. Es dürfte nachweisbar sein , daß eine große Zahl von nicht günstig fituirten Landwirtben Wesentlich der Jagdpasfion den Rückgang in ihrer Wirtbscbaft zu verdanken haben. Sollte also in dieser Richtung eine Einschränkung der Jagd ftatifinden, so wäre das aus sozialen und wirtbschaftlicben Gründen kein Unglück. Beabsichtigt ist das aber nicht. Wer sich den Luxus erlauben kann und wiil, der ist durch die Erhöhung der gegenwärtigen Jagdschein- gebübr Von der Ausübung der Jagd nicht ausseschloffen.
Meine Herren, ich möchte dann noch hervorheben, in welchsm Umfange eine Verschiedenartigkeif in der Höhe der Jagdscheingebübr zur Zeit vorliegt. In den neun alten Provinzen, in der Provinz Schleswig-Holftcin (ausschließlick) des Kreises Herzogthum Lauenburg) und in dem vormaligen Herzoqthum Nassau wird eine Jagdgebübr von 3 „ii erhoben, in dem Kreise Herzogtbum Lauenburg eine solche von 6 «M, in der Provinz Hessen-Nassau, mit Ausschluß des vor- maligen Herzogtbums Naffau, 7,50 „zu, in den Hobenzoüernschen Landen 8,50 und in der Provinz Hannover 9 „jk Das find doch sehr wesentliche Verschiedenheiten, für welche ein innerer Grund nicht vorliegen dürfte, die aber wegen ihrer Verschiedenartigkeit zu allerlei Miß: und Uebel- siänden führen. Während es doch ziveifcllos die Absicht ist, daß in der Provinz Hannover zu Gunsten der Kreis-Kom- munalkaffe an die Kreis - Kommunalkaffe von dem, der inner- halb des betreffenden Kreises die Jagd außübt, eine Gebühr von 9 „li bezahlt Werden sol], entziehen sich oft die die Jagd aus- übenden Eingeseffenen der Kreise dieser Gebühr dadurch, daß sie vorübergehend mal eine Jagd in den altpreußischen Provinzen mit- machen, sich dort einen Jagdschein für 3 «M geben lassen, der dann Gültig- keit für die ganze Monarchie hat. Ein Korrelat gegen die Erhöhung des Jagdscheins finden Sie darin, daß einzelne Personen, welche nur yor- übergebend auf die Jagd geben, die nur mal eine Treibjagd mit- machen, in der Lage find, fick) durch Entnaßme einer Tages-Jagdschein- karte der zu hohen Jagdgebübr zu entziehen.
Endlich weise ich noch darauf hin, daß die Angehörigen des Deutschen Reichs gleichmäßig behandelt werden sollen, für Ausländer die doppelt bobe Gebühr erhoben werden sol]. Das ist nach meiner Kenntniß der Verhältniss nicht ohne Bedeutung, iveil an den Grenzen der Monarchie öfter Jagden auf preußischem bezw. deutschem Gebiet gepachtet werden; das sind meist reiche Leute, die hohe Pacht bezahlen. Da scheint es auch kein Unrecht zu sein, daß man yon ihnen eine böbere Jagdscheingebübr im Interesse der Kreise erhebt.
Ick enthalte mich, auf einzelne Bestimmungen der Geseßesvorlage jetzt näher einzugeben. Sollte im Laufe der Diskussion noch Anlaß d«zu gegeben werden, so bin ich zu antworten bereit, Ich nehme an, daß die Vorlage einer Kommisfion überwiesen werden wird. Ick) bitte das Haus, die Vorlage einer loyalen und objektiVen Prüfung zu unterwerfen, und hoffe auf Annahme derselben.
. . ,da Ein e eiten am besten in de_xr KoiniioZz- uziichbikr21iZanlilelthtié AriierkeniieFSwerth sei es, daß die a dscheingebübr den Kreis-Kommunalkassen zufließen _solle; Cine rßöbun der Gebühr auf 20 „jk würde allerdings fur dixjemgen
k€cht bo erscheinen, die auf ei enem Grund und Boden die Jagd ausübten. Es sei deshalb die eicbtrine Einführung von zweierlei Akten Jagdscheinen angebracht: die einen für den ganzen Umfang der Monarchie, die anderen für einen enger SFrenzten Bezirk. Redner
blezxtLtragte Ueberrveisung an eine besondere ommiffion von 21 Mit- 9 te ern.
Abg. Noelle nl erklärte sich mit den Ausführungen des Vor- redners einverstandenk beit aber, die Kommission auf 14 Mitglieder &" beschränken. Gegen die Erhöhung der (H'ebübr aus 20 .“ lgffe Gch manches einwenden, Gerade dadurch sei es mö [ich, daß viele
emeinden einen Mindererlös aus der Jagdpaebturz aben iyürden. Gebu r von vielleicht
Deshalb ei wo 1 ein a d chein zu einer _ „ 8 W 10 34 für leZinen enFergens Bezirk. vielleich einen landratblicben KMS, angebracht. . Ab . von Bülow-Wandsbek (fr. kqns.) srbldß sicb namens der [fte einer Freunde dem Bors lag an, emen bill: eren und tbeureren
Agbscbein zu bestimmen: den ieren für die, ryel e in'ibrem etgeuxn kleinen BeÉuk jagen woilen; der lehtere karin mcbx tbeuer genug sem. Auf die onntagsjäger braucht man kenie Ruckfi t zu nehmen. Wenn der Schein fur die ganze MonarY 20 .“ ostet, dar der KkkisinsCbeia höchstens 10 „44 kosten. ir beantrggen glei falls die * orberatbung der Vorlage in der vericxrkten AIM- kommission. Dem Ausländer muß der Jagdschein aucb ,o ne nd vorentbcliilctbrni ;perdendcklönxenet; TomnSdixs nach der; LUFT" en agen msi) _, m' ager pionage an e Rteßkxfsuot wird. Die Jagdstrafgelder soUte man ebenfalls den Krei en en.
Abg. Kirsch( entr. erklärte mit der Ueberweisun der Vorlage an die erstäthe Agrarkoxicxiisfion einverstanden. _e en
? esümmungen der Vorlagé habe er Bedenfxn- sl) my en "MMU“! die Bedin ungen, unter denen der Jagdschein zu gew“ k?" "de! zu vervieigem ) genau geprüft werden.
vo W na fr.!vus.) befürwortete dieErböb der d- n oy'felliafte Elemente von der WWW derYgd
LWF, «Ye örtliche Begrenzung der gdschejne füt ver- tch zu ein erschwert werde,
kebrt, weil die polizeilizhe Kontrole dadu . und empfahl die NormterunZ dcs Jabresjagdscbems auf 15, desTages- 'agdscbeins auf 5 „ja Die ukiänder dürften nicht so glimpflich be- andelt werden; wer die Geselljcbaft' kennt und _iveiß wie sie bei uns die Jagd betreibt, muß dem zustimznen. Die 5Zéusländer müssen mindestens 30 .“ für den Jagdschein bezahlen.. Die zweifelhafte Frage, wer die Strafen festzusetzen babe, muß in der Kommission gelösilYadZ'ckp ( tr) ben t d' i Gs sb . warze en . _age te in ' eeß vorgee ene Höhe der Jagdscheingebü : und erklarte fich mit einer Kommissions- beratbung einverstanden. . _ _
Abg. Martens (ul.) hielt es fur das Beste, im (Gesetz für die Jagdscheingevübr eine Grenze von etwa'6 bis 20 „YC fefizulegen, die Festseßung der Gebühr selbst aber den einzelnen Kreisen zu überlaffen.
Der Gesehentwurf wiirde einer besonderen Kommission von 14 Mitgliedern übermiesen.
_ Es folgte die Berathung des folgenden, Jurgensen (ul.) eingebrachten Gesehentnxurfs: § 1. Die §§ 18 bis 27 des Geseßes wegen Aufhebung direkter Staatssteuern vom 14. Juli 1893 (Ges :Samml. S. 119) Werden aufgehoben) § 2. Die auf Grund die et" _Paragrapben erfolgten Rückzahlungen der Grundsteuer-Entschadtgung werden aus der Staatskasse zurückerstattet.
Abg. Jürgensen (nl,) begründkte den Geseßentwurf damit, daß zahlreiche mittlere Grundbefißer namentlich in der Provinz Schleswig- Yolstein, durch die infolge des Gese e_s vom 14. Juli 1893 geforderte
ückzahlun der Grundsteuer-Ents adigung schwer getroffen würden. Die Grund ieuer-Entschädigung sei bei Einführung der staatlichen Grundsteuer bedingungslos gewährt worden, und es sei eine Rück- zahlung der Entschädigung um so schwerer fiir den Betroffenen, als die Grundstücke zum größten Theile schon auf andere BSfiZer über- gegangen seien.
Abg. Sattler (nl,) erklärte, dem Anfrage nicht zustimmen zu können. Es solle einer Anzahl von Grundbefißern hierdurch eine Ver- günstigung gewährt werden, die ihnen nicht zustehe, Da jeßt keine staatliche Grundsteuer mehr gezahlt werde, könnten die früher von der Grundsteuer befreiten Grundbefiyer auch keinen Arispruch mehr auf die Entschädigung machen, die ihnen seiner Zeit gewahrt xvorden sei. Man werde es im Lande nickxt Verstehen können, wenn aus die Rück- zahlung der Grundsteuer-Ent chädigung verzichtet würde. Ich würde es für das Beste halten, den Antrag abzulehnen, würde aber einer kommissarischen Berathung nicht widerstreben. ' _
Abg. Von Kröcher (ions): Meine Frczktwn steht dem Antrag freundlich gegenüber. Wir haben seiner Zeri für die Rückquxung gestimmt, wir haben aber eingesehen, daß hier nicht nur jurrstiscbe (Gründe zu beachten smd. Der Staatskaffe bringen die Rückzahlungen keinen besonderen Nutzen, die Grundbesitzer aber werden schwer davon betroffen. Ich beantrage Ueberweisung des Antrags an die Budget- kommisfion. „
Abg. Jm Walle (Zentr) erklarte sich gegen den Antrag, der im Widerspruch mit dem RechtEbewußtiein des gesammten Volks stehe. (Widerspruch rechts.) Zu beachten set Wch,_daß das Gessi; vorn 14. Juli 1893 zwar. schon in Kraft, aber, nicht schoii m Wirksamkeit getreten sei. Das; eine Befreiung in_ emineiitem Sinne bet der Auf- hebung der Grundsteuer eingetreten sei, sei ntcht zu leugnen. Daß 'die Kommunen die Grundbcsißer zur Steuer heranzögen, sei (Zriechtferttgt, da sie die größten Vortheile von den kommunalen tnrichtungen hätten. Das hän e mit der Wobltbat der „„Auchbung der (Grund- steuer garnicht zu ammcn. (Gut sei 28 allerdings, den (Heießenyvurf einer Kommission zu überweisen, die seftstelieii könne, obzn Einzel- fäUen unbillige Härten vorgekommen seien. , _Da konnk nian Remedur schaffen, vom Prinzip der Rückzahlung durie man aber nicht abroeichen.
Finaaninifter 1)r. Miquel:
Meine Herren! Ich bin nicht in der Lage, die Stellung der Staatßrlgierung zu diesem Antrag schon jest bestimmt zu bezeichnen. Es handelt sich hier um einen Jnitiativantrag des Hauses, und das Staats-Ministeiium wird wohl zu demselben erst dann Stellung nehmen, wenn der Antrag überhaupt angenommen worden ist. Ich kann also nicht bestimmt sagen, wie die Staatsregierung sich stelien wird nach Maßgabe der Ergebniffe der Veratbung über diesen Antrag.
Aber ick) möchte doch darauf hinweisen, was wohl niemand bestreiten wird, daß es böcbst bedenklich und, wie auch der Herr Vorrednerricbtig gesagt hat, höchst ungewökmlich isi, wenn der Landtag und die Regie- rung fich über eine Geseßgebung von großer prinzipieller Bedeutung, von Welcher diese hier vorliegende Frage nur ein kleiner Tbéil, aber ein integrierender Theil ist, nach langen, eingehenden Verhandlungen im Jahre 1893 geeinigt haben, daß nun, nachdem nichts Neues seit der Zeit dazwischengekommen ift, auch keine neuen Gründe für und wider dargelegt find _ denn alles , was für und wider gesagt ist, haben wir damals schon ausführlich er- örtert _, plötzlich das Haus eine ganz entgegengeseßte Stellung zu seinem eigenen früheren Beschluß nehmen sollte. Da müffen doch, meine Herren, um einen solchen Schritt zu rechtfertigen, ganz ent-
scheidende und besondere Gründe und neue Verhältnine vorliegen, die damals noch nicht existierten. So liegt hier aber die Sache nicht. Allerdings kann es ja sein, daß der Eine oder der Andere die Aus- dehnung der Steuerfreiheit in einem einzelnen Kreise nicht so genau gekannt hat, wie er sie nun jetzt aus der Erfahrung kennen gelernt hat. Aber das ist doch für die Grundfrage, um die es fich hier handelt, gar nicht entscheidend. Wir find mitten in der Ausführung dieses Geseßes. Ein Theil der zurückzuzahlenden Entschädigungen ist bereits im Finanz-Ministerium festgestellt; im übrigen sind die Feststellungen schon sehr weit vorbereitet, die meiste Arbeit und die meisten Kosten find bereits enistanden bei der Durchführung dieser allerdings skbk schwierigen geschlichen Bestimmungen.
Was mich persönlich betrifft, so werden Sie sich wobl noch er- innern, daß ich immer anerkannt babe, daß für die Rückforderung der gezahlten Grundsteuerentschädigungen sehr viel, aber auch viel da- gegen angeführt werden könnte, daß man aber anerkennen müsse, das; allerdings die Rückforderung, wie sie auch Herr Jm Walle geschildert hat, dem natürlichen Re(btsgefübl entspricht. Und darauf- hin _ das war für das Haus durchschlagend, das war für das Herren- haus durchschlagend _ ist die betreffende Bestimmung beschloffen. Wenn der Herr Haus-Minister von Wedell im Herrenbause betont hat, welche fatalen Agitationen sich an die Frage knüpfen könnten, so konnte er das nur sagen, wenn er 'der Ueberzeugung war, daß der Verzicht. auf die Rückforderung der Ent- schädigungen eben dem allgemeinen Rechtögefülxl im Volk zuwiderlaufe, und unter diesem Gesichtspunkt, din viele der Herren, namentlich auch von der Rechten, in der Kommission besonders und ausdrücklich anerkannt haben, ist eben auch diese Entscheidung des Hauses getroffen. ,
Meine Herren, die finanzielle Seite hat allerdings eine so große Bedeuan nicht. Ick werde Ihnen gleich einige Zahlen geben; aber gerade daraus gebt doch hervor, daß ein angeblich großer Bedruck durch diese Forderung ebensowenig eintreten kann.
vom Abg.
Ursprünglich find an Grundbesißer ausschließlitb der Städle an Entschädigungen gezahlt worden 29 087 233 „,“-; die Städte haben abalten Entschädigungen von 6 119 558 „“ Nach den bisherigen Ergebnissen uebuien wir an, daß von dieser mehr als 35 Millionen betragenden Summe zur Staatskasse tbatsäcblick; zurückftießen werden zwischen 9 und 10 Millionen, also noch nicht einmal ein Drittel des ganzen ursprünglichen Betrags. Das liegt in den Bestimmungen, die bier mildernd in das Geseß hineingebracbt sind, welche nicht bloß bei verkauften Gütern 'die Rückforderung ausschließen, sondern namentlich vorschreiben, daß nur von dem Befißer gezahlt werden soll nach Maß- gabe des Erbtheils, der auf ihn gekommen ist seit Empfang der Entschädigung.
Meine Herren, was die Städte betrifft, so sind bis jetzt von uns festgestellt zum Wiedereinzieben 1 884 059 .“; dagegen find bereits erlassen _ und die Frage des Erlasses schwebt zum Theil auch noch bei der eben genannten Summe _ 1258 833 „FC, _ alles auf Grund einer Bestimmung, die hier _ ich glaube, mich recht zu erinnern _ von Herrn von Buch beantragt wurde, daß „in_denjenigen FäÜen, wo die Städte nicht eine Unterbertbeilung unter die einzelnen Grundbefißer vorgenommen, sondern die empfangenen Entschädigungsbeträge in die Kämmereikaffe gezogen batten, fie mm der Rückforderung befreit sein soÜten, wenn sie den Nachweisfübren könnten, daß sie die empfangenen Entschädigungsbeträge zu gemeinnützigen, keine Rente gewährenden Zwecken verwendet haben. Die Rückforderungsbeträge der vertrags- mäßig Entschädigten _ das find also im wesentlichen die Standes- berren _ betrugen 669 855 „M
Ich glaube, schon aus diesen Zahlen und aus dem Ergebniß der bisherigen Ermittelungen geht hervor, daß es fich im Ganzen nicht um große bedeutende Finanzfragen handelt, aber nicht bloß, für den Staat nicht, sondern ebensogut für die Bezahlungkpflicbtigen in den aller- meisten Fällen nicht. Wenn jemand das Neunfache der ursprünglich ibm auferlegten Grundsteuer als Entschädigung bekommen hat, _ aber ich will ein Beispiel nehmen, die * Grundsteuer, die dem Pfiickptigen auferlegt wurde, betrug 1 «!(- _ so empfing der Entschädigte 9 „16 Dieser Mann zahlt, wenn diejenigen Fälle, die den Betrag nach Maßgabe des Geseßes verminde'rn, nicht vorliegen, 36 45 zurück. Dicse 36 ,.;5 bilden die Rente, die er 693 Jahre lang zu zahlen Hat. Also seine Lage wird unter allen Umständen besser; denn er wird befreit von einer Grundsteuer Von 1 «46 und zahlt statt desen 60) Jahr lang 36 „5. Ich kann also nicht zugeben, daß ein scbwsrer Bedruck, der die Existenz gewisser Personen, kleiner Leute, kleiner Bauern in Frage fiene, bier Vorliege.
Nun sagt allerdings_und das hat ja etwas für sich _ der Herr Antragsteller: ja, die Grundsteuer _ und das wurde auch dort ge- rufen _ ist gar nicht aufgehoben, fie wird weiter Erhoben in den Kommunen, und darin liegt der Hauptnachtbeil für die Rückzahlungs- pflichtigen. Allerdings sagt das Geseß nur: die Grundsteuer wird außer Hebung gefaßt, und ich babe anerkannt, daß, sollte fie mal staatlicherseits wieder in Hebung gesetzt werdrn, was ich für völlig unmöglich halte, daß dann das alte Privilegium wieder aufwachen würde. (Hört, hört! rechts.) Das habe ich schon früher ausdrücklich anerkannt, und das erkenne ich auch Heute an.
Nun allerdings können die Kommunen dia ' Grundsteuer nach Maßgabe des Geseßes ihrerseits heranziehen. Aber das konnten fie auch schon Vorher, das ist gar nichts Neues. Die Hauptklage über die Grundsteuer War die je verdreifachtc und vervierfachte sogenannte Doppelbesteuerung, die durch die Zuschläge in den Kommunen wor Erlaß des fraglichen Geseßes stattfand. In dieser Beziehung ist nichts geändert worden. Aber noch mehr _ und das sage ich den Herren aus Schleswig-Holstein_ bei Ihnen trifft das am allerwenigsten zu. Dcnn erstens die ländlichen Gemeinden in SchleSwig-Holstein bestehen fast ausschließlich aus wirklichen bäuerlichen Besißern; was sie an Grund- steuer überncbmen, ersparen sie an der Einkommensteuer. Wo ist da von einem großen Druck die Rede? Aber noch mehr. Die Grund- steuer wurde gerade in den Kommunen von SchleSwig-Holstein schon früher scharf Herangezogen, wie das überhaupt im Westen der Fall war. In Hannover beispielsweise, wie verläuft dort vielfach die Kommunalsteuersacbe in den Städten? Es war dort üblich, Grund, Gebäude-, Gewerbe- und Einkommensteuer gleichmäßig heran- zuziehen. Wenn nun in einer Stadt diese gleichmäßige Heran- ziehung einfach aufrecht erhalten wird, so kann die Aufsichts- behörde dagegkn nach dem Kommunalsteuergesey, wie es hier geändert ist, nichts machen, und da stecken einfach die Grund- und Gebäude- besißer die ganze erlassene Staatssteuer vorerst in die Tasche. Es * ergiebt fich so aus der Veranlagung des neuen Konfmunalsteuersystems doch auch eine wesentliche Entlastung der Grundbefißer.“ Wenn ich die bisherige kommunale Grundsteuer und die Staatssteuer zusammen- recbne, dann wird durchgängig eine sehr erhebliche Entlastung zurück- bleiben. Das werden mir, glaube ich, alle diejenigen Herren, die in der Kommunalverwaltung tbätig find, bist bestätigen. Ich glaube also, der angeführte Grund ist in keiner Weise maßgebend.
Nun sagt Herr von Kröcher: fürmich war das früher etwas Verlegenes, da ich selbst zu den Entschädigungspflichtigen gehören sollte, mich gegen das Geseßzu erklären; nachdem ich aber gesehen habe, wie gering der Betrag ist, fällt dieser Gesichtspunkt für mich weg. Das kann doch eigentlich nicht zutreffen. Ich bin überzeugt: Herr von Kröcher hat sich gesagt, in seinem Rechthefübl: es ist doch eigentlich nicht richtig, daß ich eine erhebliche Entschädigung, die meine Vorfahren empfangen haben, behalte und außerdem freiwerde nur durch die Staatsseseßgebung und also die Freiheit genieße wie früher und die Entschädigung behalte. Wenn er von diesem Gesichtspunkte fich damals, wie ich glaube, bat leiten lassen _ und er selbst oder einer seiner Vorfahren bei der Beratbung eines früheren Antrags- _ ich glaube, es war schon in den fünfziger Jahren - fich selbst genau so auSgedrückt bat _, so kommt es darauf nicht an, ob man viel oder wenig Vortheil von einer Maß- regel hat. Wenn die Last, die auf den Einzelnen gekommen ist, gering ist, wenn ein wesentlicher Bedruck für die Existenz. des Einzelnen nicht vorliegt, dann ist um so weniger Grund, an einem solchen Geseß hinterher wieder zu rütteln.
Es sind das nur alles persönliche Erwägungen, die ich ausspreche. Ich kann die Stellung der StaatSregierung bier nicht näher bezeichnen. Ich bin aber der Meinung, daß man in diesem Augenblick, wo noch gar nicht zu übersehen ist, wie groß die Gesammtsumme der rückzuzablenden Entschädigungen sein wird, auf welche Klassen der Bevölkerung fie sich vertbeilt, wie die betreffende Lage dieser Be- völkerung ist, ob schwere und die Existenz gefährdende Nachtbeile für
einzelne eintreten können, wie das Verhältniß der Grundbesißer auf