1895 / 152 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Jun 1895 18:00:01 GMT) scan diff

k Deuts land 143,50, Russis Bank für auswärtigen bannde 129,00:b Wiener Bank - erem 165,50, Aachen- Kaastri t 81,00, Dortmund - Gronau 138,50 Lübeck-Bü ener 152,75, ainz -Ludwigshafener 118,50, Martenburg-Mlawkg 8 _,25, Ostpr “sche Südbahn 100,50, Werrababn 74,50, Vobörzisxbe Nordba 11 208,00, Bus tebrader _ 283,00, K_ayada ctfic 52,50, Gotthardbahn 187, 5, Jtczltentsche Mendtonal 128ÖZ0 do. Mittelmeer 93,75, Iura- Simplon (konv. Schwz. .) 93,75, Oesterreichische Nordweftbabn 143,00, _ do. do. Elbe- tbal 147,50, Prince Henri 83,75, Schweizer Zentralbahn 146,00, do. Nordoftbahn 141,75, dk)“ Union 99,00, Warschau- Wiener 28 , Egyptische Anletbe 40/0 un1fi_z._ 104,75, Italienis e /a Rente 89,30, Me tkaner 6% An ctbe 92,80, do, v. 18 93,00, Oesterr. 1860er odse 158,75, Russische 40/0 Konsols 103,00, do. 40/0 80er Anl. 101,75, do._40/a Rente 67,90, do. 3 9/0 Gold 97,40, Türken konv. 25,90, Turkm-Loose 144,50, Türkiiche Tabac! 247,50, Ungarische 40/0 Gold-Rente 103,75, dq. Kronen- Rente 99,10, Bochumer Gußstabl 160,00, Konsoli- dation 190,00, Dannenbaum 106,00, Dortmunder Union 6% Stamm-

rioritäten 70,50, Gelsenkirchen 172,25, Gyano _127,5_(_), Hauxbyrg.

acketfabrt-Akt. 104,50, Harpener 155,25, Hiberma 157,50, Kontgs- und Laurabütte 135,75, Norddeutscher Ll_oyd 108,00, Trust qup. 147,50, Nusfische Banknoten 220,00. Heim examtltcher D_urchs mtts- kurs für deutsche Fonds und _Eisenbabn-U ktten. Amtl: er ur_ch- fchnittskurs vom 28. d. M., fur Oesterr. Noten, Wecbse pr. Wien und St. Petersburg. _ _ „_

- Jn Münsisr i. W. fand am 27. Juni des Sztßung des Verwaltungsratbs und die Generalversammlung dex_Lan_dxchcz_ft der Provinz Westfalen statt. Aus dem Gescbastsbericbx “sur das siebzebnte (Hesckpäfsjabr 1894 gebt hervor, daß der Gksammtbeirag der ein etragenen Hypothekenforderungen der Landjebajt am Schluß des Ja res 1894 betrug: s;. gegen 4% Pfandbrieie 23 430 700 „;ck; 1). gegen ZX 0/0 Pfandbriefe 13 437 400 „76, zusammen 36 868100 “.“;

egenüber der Anfangsziffer mm 35107100 .“: ergiebt fich eme renze Zudabme von 1 761000676 Jm Jabre1894 haben 78 Beleibungen mit Taxverfabren stattgefunden. Die Zahl der Mitglieder der Landschaft beirug am Schluß des Jahres 1893 2517. Im Jahre 1894 traten 51an 127, dagegen traten aus 30; also bexrizg die Mitgliederzahl Eyde 1894 2614. Die abgeschlosene Rechnun Für das Jahr 1894 erg:_e_bt _eme Ersparniß von 109 802,32 „16, welZpe, hinzugerechnet dem vorjabrtgen Bestande von 568 399,77 26, eine Reierye crgiebk mm 678 202 «46 In der zweiten Jahreshälfte wurden sas-t_ 011€ Darlehen m _3Z 0/6

fandbriefen genommen. Zu Anfang Marz 1895 wurde tntt der .luSgabe 39/6 Pfandbriefe bxgonnen, wovon in den ersten dreiMonaten etwa 800 000 „M ausng eben und die Ausxzabe weiterer 1 300000 „44 vorbereitet wurde. ZmFLnrückstände aus dem Jahre 1894 oder de_n Vor- jahren smd nicht vorbanden. Seit dem 1.Januar1895 ist das Beleihungs- kapital um rund 2400000 „46, also aufrund 39 300000 „54 gewachstn; Die zinsbar angelegten Bestände betrugen am Jahresscksluß 3.- bei öffentlichen Kaffen 495 000 „16, b. bei Banquiers 30000 „56, 0. tn eigenen Pfandbriefen 658100 „16, (1. in Psandbrissen dss Rkserpe- fonds 515900 „46, S. in 3% Deutscher Reichs - Anleihe 5000 „M, l. in Hypotheken 70400 516, im Ganzen 1774400 „M' wo egen 377 000 „16 im Lombardverkebr angelieben waren. Gemä BLJcbluß des Verwaltungsratbs wurden jedem Mitgliede der Land- schaft auf je 100 „js verzinstes Schuldkapital 25 „3 im Speziqi- Reserve - Konw gutgeschrieben. Somit ist der von den Mit- gliedern der Landschaft mit den Zinsen geleistete Beitrag von 1% zu den Verwaltungskosten für die Zwecke der Vkrwaltung übsrbaupt nicht in Anspruch genommkn worden. - BesonderksIntereff-z erregten die Verhandlungen über dis Fra e, ob es zulässig )ei, die zu 40/0 resp. 34 0/0 verzinslichen Pfandbrieße dkn Inhabern zu kündigen und den Zinsfuß derselben auf ZZ 0/o resp. 30/0 herabzuseßen. Sowohl der Verwaltungsrat!) wie die Direktion waren einstimmig der Anficht, daß es sehr wunschensiveril) sei, die Zinfenlast der Darlebnsnebmex erleichtern zu köxmen,da_ß aber die Bestimmungen des Statuts eine Kündigung der Pfandbriefe - außer zum Zvoeck der statutenmäßigen Til un und im 011€ der Nichterfüllung der vertragsmäßigen Verbind ick) eiten dsr Schuldner - nicht gefiattsn. - Die ausscheidenden Mitgiieder dcr verschiedknen Kommissionen deelrtt einstimmig wiedergewählt und der Direktion Entlastung er 61 .

_ Die Industrielle Gesellschaft bon Mülhausen vkr- öffsntlicht€ soeben das Vekzéichniß der in der Gennalderfammiung vom 29. Mai 1895 ausgeschriebenen P reisa ufg abe n für das Jahr 1896. Das _Preisereichniß erscheint Jedes Jahr Anfangs Juni und wird Jntereisente-n vom Sekretariat auf Verlangen zugesandt.

Stralsund, den 25. Juni. Zu dem am 6. d. M. bier abge- haltenen W0llm_arkt waren 2026 Zir. WOÜE gegen 3627 Ztr, im Vorjahre an esabren. Die Preise betrugen: 1) für ordinäre Wolle 95-98 „44, 2) Für mittlere Wolle 99-102 „46, 3) für feine Wolle 103-105 „46 und smd durchschnittlich 8-10 „46 pro Zentner höher als 1894. - Die Wäsche war befriedigend; das Seburgewicht schwankend, durchschnittlich 2 kg pro Kopf. Vorberkäufe in 96- wa_fchenen Woäen sind nicht bekannt geworden, Schmußwollen waren aus dem Markte nicbt Vorhanden. Dsr Preis für le tere war etwa 3 „“Wegen das Vorjahr böber - 38 bis 45 „46 pro entner.

ien, 28. Juni. (W. T. B.) Ausweis der Südbahn in 91299513??? vom 18. Juni bis 24. Juni 837 509 Fl., Mebreinnabme

Amsterdam, 27. Juni. (W. T. V.)

ordinary 54. - Bankazinn 372.

Verkehrs-Anftalten.

_ Laut Telegramm aus Herbestbal ist die erste eng- lische Post uber Ostende vom 27. d. M. ausgeblieben wegen Beschädi ung am Dampfer; die zweite englische Post über O tende vom 27.1). M. blieb aus, weil die Dampferfahrt aUSgefallen ist.

_ Nach einer Meldung aus Kiel, die „W. T. B.“ wieder iebt, wird die Schiffahrt durch den Kaiser-Wilbelm-Kana mit de_m 1. Juli für Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 44 m und nicht, wie es früher irrthümlicb hieß, bis 76 111 eröffnet.

Bremen, 28. Juni. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer . Lahn“ ist am 27. Juni Nachmitta s auf der We_ser angekommen. Der 5Fostdampfer . Wes er“ 't am 27. Juni Vormitta s in New- ork angekommen. Der Post- dampfer „KarlSru e“ ist am 27. Juni Vormittags in Genua an- gekommen. Der Postdampfer „Dresden“ ist am 27.JuniMorgens m La a_llice-La Rochelle angekommen. Der Schnelldampfer „Have istam26.IuniNachmittagsinNew-Yorkan ekommen. Der Yostdaxnpfer „München ' ist am 26. Juni Na mittags Von

alttmore_na(b der Weser abge ungen. Der Reichs-Postdampfer é.Bayekn“ jst am 26. Juni Na mittags in Singapore ange- ommen.

Hamburg, 27. Juni. (W. T. B.) Nach einer Meidung der ,Hamb. Börsenb.: gedenkt „])od forsnsäs ])awpskj58818k8b“ in Kopenhagen demnachst eine reßelmäßige Dampferverbindung zwischen Oden_see und Ham urg durch den Kaiser-Wilbelm- Kanal einzurichten; xbenso wird die hiesige BiSmarcklinie-Aktien- Gesellschaft eine regelmaßige wöchentliche Dampferverbindung zwischen Hamburg und den mecklenburgtschen Häfen Wißmar und Rostock durch den genannten Kanal aufnehmen.

_?amburg, 27. Juni. (W. T. B.) Hamburg-Ameri- kan: cbePa_cke1fabrt-Aktiengesellscbaft. DerSchneÜdampfer .Normannxa" hat heute früh Scilly basiert.

Londqn, 27. Juni. (W. T. B.) er Uniondampfer „Greek isi Donnersta auf der Heimreise in Southampton an ekommen. Der Ca tie-Dampfer ,Warwick-Castle' ist 71 e_rn auf der Ausketse in Durban (Natal) angekommen. Der

nton-Dampfer .Tartar' ist gestern auf der Außreife in Kapstadt angekommen.

Jaya-Kaffec good

- 28. uni. (W. T. B.) Die Castle-Dampfer .HawardenJaftle' und „Garth Castle“ sind am Mitwoch auf der Heimreise von Kap stadt abgegangen.

Theater und Musik.

Deutsches Theater._ _ Die Nederlandfcbe Tooneelvereentging aus Amsterdam brachte estern Abend Gerhart Hauptmann's Drama :Etn- fame enscben“ unter dem Titel.Eenzam_en'_ zur Auffubxung. Es gelang den Darstellern vortrefflich, den Retz eines vertraulichen Jamrlienlebens, wie es sich bier abseits vom Sobix .und Ebegzitten obannes Vockerat entwickelt, echt uiid gemutbvoll wieder- besonders Frau Wilhelmine Kl_ev als ge- schäfti e Groß- und Schwiegermutter verbreitetx Bebagen und erzlicbe Wärme durcb ibre siilie Geschafttgkelt und tbr freundliches Ausblicken. Fraulein Wilbebmtne v." d. Horst spielte die junae Frau Käthe Vockerat_mit tiefer Empfindung, die in der großen Scene mit ihrem Gatten nn zweiten Akt _schön und er- reifend zur Geltung kam. Die Gestalt des unrubtkzen Denkexs Johannes zeichnete Herr Henri Chrisvvn m_it xzervö er _HaFt, die: sich im Gespräch mit der duldenden Gattin in zartltcbes Mitleid ver- wandeln konnte. Eine weniger zufriedensteüende Lecjtun ltefexte Frau Ternooy Apel in _ der _Roüe des unbe1lvo en_ Ern- dringlings Anna Mahr; es fehlte ihrer Darsieüung der zwmgende Herzton der Ueberzeugung für die wechselnden_ Seelenregungen, und darum weckte fie kein rechtes Mitgefühl mit tbrem_Kummer. Herr Ternooy Apel gab den Maler Braun nachlaffig m T_ori und Ge- berde, womit er der Gestalt ein natürlicbss und charakteristtjclpes Ge- präge verlief). Uc-xberbaupt benschtk wieder in _der gestrigen Auf- führung der Ton schlichter Natürlichkeit vor, der die Anerkennung der Zuschauer wobl verdiente.

Im Deutschen Theater wird die Niederländische Gesellschaft morgen Abend die folgenden drei Natwnalstücke _zur Aufführung brin en: „De lediae Wien" (.Die leere Wiege“), Skizze aus dem Hinde ooper Volksleben. .Siudente-leeven“ („Studenten- leben'), altbolländisckyes Lustjpiel, und das Schauspiel „Manus de Snorder“ („Manus der Droychkenkutscber'). Dieselbe Vorstellung wird am Sonntag als Schluß des Gastspiels wiederbobt.

Im Berliner Theater findkt am Sonntag die lsßte Auf- führung vor den Ferien statt. Ferdinand Suske, welcher zum Ensemble des Lesfing-Tbeaters übertritt,_ wird sich an diesemAbend nach sechsjähriger ununterbrochener Tbatigkeit am Verlinkt Theater als Wurzelsepp im „Pfarrer bon Kirchfeld' von dieser_Bübne ver- abschieden. Am Nachmittag tritt Gustav Kober als Steinklopferbans in Anzengruber's .Kreuzelscbreibern“ zum le'Zten Mal auf.

Manuigfaltiges.

In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten _wurde 11. a. die Magistratsvorlage, betreffend den Verkauf eines The_tls des Grundstücks Wiesenstraße 55/59 an den Berliner Asyivarein f'ur Obdachlos e beratben. Der Verein hat dem Magistrat fiir Ueber- laffung einer Fläche von 6351 qm dieses städtischen Grundstucks emen Treis von 35 «46 für das Quadratmxter gleich 222 285 „zz und ür das Mitbenusungsrecht einer weiteren Flache von_ 4920111, welche den Zugang zu dem anzukaufenden Grundstuck bildet, 40 „16 pro Quadratmeter gleich 19 680 „ck, _zusauimen 241 965 „Ni angeboten. Sein Kaufgesuch hat der Verein_damtt begrundet, daß das von ihm 1872/73 im Hause Büschmgstraßs 4 errichtete Männerasyl zur Aufnahme der Obdachlosen mcbt_ mebr ausketcht. Dasselbe sei nur für 300 Personen eingerichtet, wahrend stets 500 bis 600 Obdachlose Aufnahme nacbsucbten. Allein boni 1. Oktober 1891 bis Ende September 1893 hätten 51875 Perjynen zurück: gewiesen werden müffen. Ein Enveiterungsbau de_s A_1_yls aber sei ausgeschlossen. Der Magistrat hält im Einverstandmne unt der Grundeigentbumsdevutation das Anerbieten für_ annehmbar und beantragte die Zustimmung der Versammlung zu diesem Vexkauf mit der Maß ab?, das; der Verein der Stadtgemeindü, sowie deren Rechtsnacholger die Mitbenu ung des Zufubrwxges, welchen der Ver- ein anzulegen und zu unterba ten bat, kostenfrei gesta_ttet und diese Verpflich1ung im Grundbuche einzutra en hat. Nach _langercr Debatte wurde die Vorlage in namentlicher bstimmung mit 80 gegen 22 Stimmen angenommén. - Sodann nabm_dte Versammlung den Antrag Ullstein: den Magistrat zu ersuchen, tbr die in Aussicht gx- stellte Vorlage, betreffend die Reform der Gewexbesteuex, _mtt tbunlichster Beschleunigung zugeben zu lassen, damtt_d1eselbe moglichst am 1. April in Kraft treten könne, einstimmig an. - Des weiteren beschäftigte sich die Versammlung mrt der Frage des Religionsunterricbts der Kinder der aus der Landes- kirche ausgetretenen Personen. Der frühere Kultus-anier hatte in einem Erlaß Vom 8. Juni 1893 angeordnet, __daß_der Vater eines schulpflichtigen Kindes selbst dann, wxnn er fiir ietne Person einer staatlich anerkannten Re[igionßgesellkcbaft nicbt angebbrt, gleichwohl verpflichtet sein soll, “das Kind an dem ReligionsunterJYT in der öffentlichen Volksschule tbeilnebmew zu lassen, _sofern er _m t den Nachweis Erbringt, daß für den religiösen Unterricht des Kindes anderweiti nacb behördlichen! Ermessen in ausreichknder Weise gesdrgt ist. Der agistrai hat in einer unter dem 18. d_._ M. an den xeßigen Kultus - Minister gerichtkten Vorstellung 11ch_ _ egen dieren Erlaß gewandt uiid fick) dahin resümiert: der Mmrßer möge_ be- stimmen, daß die Kinder solcher Personen, welche aus der Landeskircbx ausgetreten find, emäß § 11 des Allgem._Land-Rechts11 12 auf Antra von der LLbeilnabme an dem ReligionSUiiterrubt m den städtis en Gemeindeschulen befreit werden, wenn sie nach den _Be- stimmungen ihrer Eltern nicht in der Religion. in wslcber dieser Unterricht ertbeilt wird, erzogen werden folien. Nach kurzer Debatte sprach die Stadtberordneten-Versammlung ihre Zustimmung zu dem Vorgehen des Magistrats aus.

Laibach, 27.Juni. **

zugeben ;

„W. TB.“ mxldet: Seit dem 10. d.M. werden tagtäglich in einem Hause zu St. Veit zahlreiche, oft wanzig und mehr Erdstöße verspürt; am 23. d. M. wurde eine itärkere Erschütterung, begleitet von intenxwem, mehrere Stunden an- FalYYm Schwefelgeruch mit wabrnebm arer Rauchentwicklung, eo et.

Korsör, 28. Juni. Das italienische Panzerschiff ,Sardegna' (yer (. Nr. 150 d. Bl.) ist, wie „W. T B.“ meldet, heute früh 3 U r. nachdem das Waffer gestiegen und Kanonen sowie eine roße Mengen Kohlen gelösebt Waren, wieder flott geworderi. Das (biff Yt'skeiije _Beschädigung srlitten und fest wahrscheinlich morgen seine

ei 6 or.

San Francisco, 28. Juni. Gestern Abend brach in dem GeschäftSviertel des südlichen Stadtibeils eine Feuersbrunst Zus. Dmch den herrschenden Sturm breiteten sich die Flammen raskb yber zahlreiche Fabriken, Waarenbäuser, Ställe _und WierschaftSgebaude aus, welche zerstört wurden. Hundert Familien der armean Klassen sind obdachlos. Eine Frau wurde getödtet und mehrere Personen verleßt. Der entstandene Schaden wird, dem „W. T. B.“ zufolge, auf 2600000 Dollars geschätzt.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

_ Depeschen. Budapest, 28. Juni. (W. T. B.) n_der nächsten airs ernannt

Zeit werden vier liberale erbliche _ werden; die Reihe solcher Ernennungen ist damit aber, wie der Pester Lloyd“ meldet, keineswe s abgeschlossen. Durch diese Ernennung erscheint das S ixksal der noch rückständigen kirchen olitischen Vorlagen tm OberZause gesichert., Andererse ts glaubt man auch anne men

7:1); dürfen, dcxß in dieser Ernenmm erblicher Mitglieder des

be fteriäWßT-

thigen Vereinigung elegramm des Mini

ein Vextrauensakt

T. B.)

er Krone zu dem kund ebe und dadurch die Stellung des leßteren eine erhebliéhe Beke igung gewinne.

Mitau, 28. Juni. (W. _ Empfang der Zivil- und Militärbehorden und der der Stände durch den Gouverneur anläßlich der

Bei dem

Mini-

eßrigen etc

1“ hMRW

Kurlands mit Rußland wurde folgendes ' sters des Inn ern verlesen:

“Ick

hatte die Ehre, dem Kais er Mittheilung machen zu düren

von dem Wunsche Vereinigung

Kurlands mit

der Bevölkerun , Ruß and

die hundertjähri e feftlrcb zu -

g be-

gehen. Der Kaiser hat mit Zerzlicber Freude die VeZicherung

der “Dankbarkeit und ErxJeben

eit für die rusfischen

errscher,

unter deren Scepter Kurland sich im Laufe des Jahrhunderts einer weisen und gerechten Re ierun erfreute, aufgenommen

Seine Majestätistubcrzeu t, da die

evölkerun

g des Gouverne-

ments ihrem selbsthcrrs enden Kaiser stets m Treue und

Wahrheit dienen werde.“

tenden Hurrahs begrüßt.“ (Fortjeßung des Nichtamtlicben in der Zweiten Beilage.)

Das Telegramm wurde mit anhal-

Wetterberickot vom 28.

Juni, 8 Uhr Morgens.

Stationen.

u. d. Meeressp rcd. in Millim.

LZ. „".-! ck

Wetter.

in 9 Celsius 596. K “R.

Temperatur

Belmullet

Aberdeen

Cbristiansund .

Kopenhagen

Stockholm . aparanda . . . t. Petersburg

Cork, Queenswwn Cherbourg .

[der .

“vlt . . . Hamburg . Swinkmünde . Nemabrtvaffer . Memel . . .

Kris. . ünster . Karlsruhe . Wiesbaden . München Chenzniy Berlin Wien . . Breslau . Ile d'Aix Nizza. . Triest .

1) Früh etwas Regen. ') N

' Var.auf0Gr.

756 757 759 760 758 758 754

756 764 761 760 760 760 758 755

763 760 762 762 764 761 760 762 761 . 764 . i 764 " 765

IYHWK 666

NO

bald bed. bedeckt wolkenlos baxb bed. bedeckt wolkenlos bedeckt

bald bed. balbbed. Duni bede balb bed. 1) halb bed. Regen?) Regen wolkenlos halb bed. beiter beiter halb bed. wolkig bedeckt wolkenlos woikig stiÜ-wolkenlos 1 beiter

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still wolkig

achts R:,»genschauer.

Uebersicht der Witjerung.

Die sebr leicbmäßige Luftdruckbertbeilung dauert über Europa fort„

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HUUSHSQNMSMSWUUUUS“ W WWRIQOWONN WSQOMORJQAW

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flache Depres onen lagern Westlich von Schottland und über dem nord- westlichen Rußland, während ein barometriscbes Maximum swb über

der Alpenqsgend befindet. _ _ mer, im Norden, wo vielfach Regen gefallen tft, zizmlicb trübe,

In Deutschland ist das Wetter meist wiir- tm

Süden vorwiegend heiter und trocken, in den westlichen Gebietsiheilen liegt die Temperatur meist etwas über, in den östlichen eüvas unter dem Mittelwertb. Königsberg batte Gewitter und 31 mm _ Weitere Erwärmung bei vorwiegend heiterer Witterung ist demgemaß

Deutsche Seewarte.

wahrscheinlich.

Regen.

Theater-Anzeigen.

SLXÜULT Theater. Sonnabend: Madame Sans = Géue. Die Kren elschreiber. -

Anfang 71 Uhr.

Sonntag, Nachmittags 2? Uhr:

Abends 7x Uhr: Der Pfarrer von Kirchseld. („este Aufführung

Vor den Theaterferien.)

Rene; Theater.

Schiffbauerdamm 4 a./ 5. Sonnabend:

Ensemble-Gastfpiel der Mit lieder des Carl Schulize-Tbeaters (Ham-

burg)

unter Leitung des

irektors José)

Sonntag: Tata-Toto. _ Theater Unter den Emden. Behrenstr.55/57. Direktion:

Julius “sche. Sonnabend: Miß Helyett. MB von Maxime Boucheron.

inZA

Musik Von E. Audran.

Anfang 7-5 Uhr.

Sonntag: Miß H Schluß der Saison:

el

Anfang 711 Uhr.

Familieu-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Olga Scheiblet mit von Volkmann (Vurtscheid-Aachen-Kö _ _ _ Verehelicht: é». Heinrich von Grqmbkow mit Frl. Elmede Morawieß (Kai etswaldau). - Hr. Freiherr Wiibelrzi von Gaertizer Helene Gräfin von Seckendorff (Maxtenhobe-Taubenbem a. Spree). - Hr. AmtSricbter und Prem.-Lteutenant der Nef.

mit

Axel von Pochbammer mit Frl. Lili von Lattorff (Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Landratb Baron

Wiüingbausm (Zie enbain .

Gestorben: Verw.

strelitz).

. JUZÜj-Natb Marie Unverricbt, geb. Yosen). - Hr. RittergutSpächxer Benno Rothe (Gr.-Kloden ubrau). - Fr. Tony von Ochebc, geb. von Hopffg

Ferenczy. Tata-Tow. Vaudeville in 3 Akten nacb Vilbaud und Barré von Victor Léon- und F. Zell. Musik von Antoine Banés.

VaudeviUe-Overette Deutsch von Richard Genée. Dirigent: Herr Kapellmeister Jedermann.

hekt- _ 30. Juni. Wiedereröffnung: 1. August 1895.

Jm, Sec.-Lieutenanl Erich- -Deuß).

(H. Schwertzell xu HWY“ arten (Neu-

Verantwortlicher Redakteur: .Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagöanftalt, Berlin Ms., Wilhelmstraße 32.

Sieben Beilagen

(einschließlich Börsm-Beilage).

M 152.

Deutsches Reich.

(8 e s e ß, _ ' betreffend die privatrechtli en Ver ältni' e der Bindenschiffcßhrt. [) " Vom 15. Juni 1895.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher „Kaiser, Kön_tg von Preußen :c. verordnen tm Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des BundeSraths und des Reichstags, was folgt:

Erster Abschnitt. SchiffSeigner.

§ 1. Sibiffseigner im _Sinne dieses Gesetzes ist der Ei entbümer eines zur Schiffahrt auf Fluffen oder sonstigen Binnengewä1 ern bestimmten und hierzu von ihm verwendeten Schiffes.

2.

Wer ein ihm nicht geböriges Schiff zur Vinnenschiffabrt ber- wendet und es entweder selbst führt oder die Führung einem Schiffer anvertraut, wird Dritten gegenüber als Schiffseigner im Sinne dieses Gefeßes angesehen.

Dex Eigeytbümer kann denjeniÉen, welcher aus der Verivendung des Schiffes emen Anspruch als chiffsgläubiger 102 bis 116) berlettet, qu der DuxchFbrung des Anspruch nicht ndern, sofern er nicht bewetsx, daß die Wendung ihm gegenüber eine widerrechtliche und der Glaubiger nich! in gutem élauben war.

Der Schiffseigner ,ist für den Schaden verantwortlich, welchen eine Person der Schiffsbesaßung einem Dritten durch ihr Verschulden in Ausfübxyn ihrer Dienstverrichtungen zufügt.

Zur Schiffsbesaßung gehören der Schiffer, die Schiffsmannschaft 21) und alle übrigen auf dem Schiffe angestellten Personen mtt Ausnahme der Zwangslootsen.

4. €LxerchtSchiffseigner haftet nicht persönlich, sondern nur mit Schiff ra : 1) wenn der Anspruch auf ein Rechtsgeschäft gegründet wird, welches der Schiffer als solcher kraft seiner eseßltcben Befugniffe und nicht mit Bezug auf eine Vollmacht gesckolo en hat;

2) wenn der Anspruch auf die Nichterfüllung oder auf die unvoll- ständige oder mangelhafte ErfüÜung eines von dem Schiffseigner ab- eschloffenen Vertrages gegründet wird, insofern die Ausfübrnng des Ziertxages zu den Dienswbliegenbeiten des Schiffers gehört, obne Untsrschied, ob die Nichterfüllung oder die unboaständige oder mangel- bFfte CFÜung Von einer Person der Schiffsbesaßung verschuldet ist 0 er nt ;

3) wenn der Anspruch auf das Verschulden einer Person der Schiffsbesaßung gegründet wird. _

Durch die vorstehenden Bestimmungen wird die peryönlicbe Haftung des Schiffseigners im Falle eigenen Verscbuidens desselben nicht berührt. Der Schiffsei ner haftet jedoch, auch wenn er selbst das Schiff führt, für einen durY; fehlerhafte Führung des Schiffes entstandenen Schaden qusscblikßlich mit Schiff und Fracht, es sei denn, daß ihm eine bös- liche Handlun sweise zur Last fällt. _

Sind 111€ rere Schiffe in einem Schleppzuge vereinigt, so erstreckt fich die Haftung nur auf dasjenige Schiff, __welches dkn Schaden ver- ursacht bat,_und auf die Fracht diesss Schim's. Der Fracht steht bei Schleppschinen der Schlepplobn (?ck.

Für die den Personen der Schiffsbesaxzun ___aus dem Dienst- berbältniffe zustehenden Forderungen haftet der S inseigner persönlich, nicht nur mit Schiff und Fracht.

Das Gericht des Ortes, von dem aus die Schiffahrt mit dem Schiffe betrieben wird (Heimatbsort), ist für_a[le gegen den Schiffs- eigner als solchen zu erhebenden Klagen zustandia, _obne Bnterschied, ob 81" persönlich oder nur mit Sch1ff und Fracht bastet, -

Unter mebreren biernach in thcacht kommenden Orten gilt als eimatbsort der Ort, WO die Ge1chäftsniederiaffnng, bei mehreren 'iiedcrlaffungen die Hauptniederlaffung und m_ Ermangelung einer

Geschäftsniederlaffung der Wobnfixdes Schiffsetgners sich befindet.

Ist ein Heimatbsort nicbt eitzustellen, 10 gilt als solche: der Ort, wo der Schiffseigner zur Gewerbesteuer oder Einkommensteuer veranlagt wird.

und

Zweiter Abschnitt. Schißfer.

,' §_

Der Führer des Schiffes (Schiffer) ist verpflichtet, _bei allen Dienstverrichtungen, namentlich bei de_r Erfükiungdßr von 15111 aus- zuführenden Verträge, die Sorgfalt 81an ordentlichen Schiffers an- zuwenden.

Er haftet für jeden durch die Yernachlcissigunxx dieser Sorgfalt entstandenen Schaden nicht nur dem SYiffsergner, 1ondern auch den Ladungsbetbeiligten (Absender und Empfanger), den beföxderten_ er- sonen und der Schiffsbesa ung, es set denn, daß er auf Anwet u_ng des SchiffSLigners gebandet hat. Auch in deux [eßteren Falie bieibt der Schiffer verantwortlich, wenn er es qnterla]1en_bat, dem Schiffs- eigner die nach Lage des Fables erforderliche Aufkbarung zu ertbetlen, oder wenn ibm eine strafbare Handlupg zur _Last fallt. _ _

Durch die Ertbeilung dsr Anweijung _wrrd der Schiffser ner 12er- sönlich verpflichtet, wenn er bei der Ertbetlung bon dem Sa Verhalt- nisse unterrichtei war.

§ 8. _

Der Schiffer hat vor Antritt der Reis? darguf zu reben, daß_ das Schiff in fabrtüchtigem Zustande, gehörig emgxrickytei und ausgeruftet, sowie hinreichend bemannt ist, und daß die Schiffspapiere und Ladungs- verzeicbniße an Bord sind. _ _ _

Er at für die Tüchtigkeit dcr Geratblchaftßn zugt Laden und Löschen, für die geböri e Stauung der Lgdung, sowie dafux _zu sorgen, _daß das Schiff nicbt f werer beladen Wird, als die Tra fahigkeit des- )elben und die jeweili en Wafferstandsverbqltmffe es ge tatten.

Wenn der Schi er im Aussande die daselbst geltenden V_or- schriften, insbesondere die Polizei:, Steuer: und Zollgeseye nicht beobachtet, so hat er den daraus entstebendey Schqden zu erfxßen.

Für die Fahrtüchtigkeit des Schiffes _bet Antritt der Reise h_aftet den rm § 7 Absatz 2 bezeichneten Perwnen auch der Schrffßeigner persönlich, nicht nur mit Schiff un?) Fracht.

_ Wenn der Schiffer durcb rankbeit oder andere Uxsachen vex- bmdert ist, das Schiff zu führen, so darf er den Antritt bder die Fortseßung der Reife i_iicht ungebübrlich verzö ern; er muß v1elm_ebr, wenn Zeit und Umstande es gestatten, die ndrdnung des Schiffs- elgners einholen und für die Zwis enzeit die geeigneten Vorkehrungen treffen, im entgegengexeyten Falie a er einen ayderen Schiffer einsehen. _ Für diesen Stellvertreter_ ist er nur insofern veraniwvrtltch, als ihm bei der Wahl desselben em V1e_r)schulden zur Last faut.

Der Schiffer isi verpflichtet, vbn Beschädigungep des Schiffes Oder der Ladung, von eingegangenen Geschäften, sowie von der Em-

Grste Beilage

zum MUMM Reikhs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 28. Juni

seßung eines ander_en Schiffers 9) dxn Schiffseigner in Kenntnis; zu _seßey. Er hat in allen erheblichen Faüen, namentlich wenn er die Reise ernzusielle'n oder zu ändern fick) aenötbigt findet, die Ertbeilung bon _Verbalxungsma regeln bei dem Schiffseigner nachzusuchen, sofern es die Umstande (; atten.

Ixn Ixterefse der Ladungsbetbeiligten bat der Schiffer während der Retse fur das Beste der Ladung nach Möglichkeit Sor e zu tragen.

Werden zur Abwenduné oder Verringerung eines erlustes be- sondere Ma regeln erforder ich, 10 hat er, wenn tbunlich, die An- weisung der (;_dungsbetbeiligten einzuholen, sonst nach bestem Ermessen das Erforderitxhe selbst zu veranlassen und dafür zu sorgen, datß die Ladungsbetbetltgteai vo_n dem Vorfall und den dadurch heran aßten Maßregeln schleunigst tn Kenntniß gefaßt werden.

_ § 11. , _ WT) das Schiff oder die Ladung von einem Unfall betroffen, so ist der Schiffer be_re_chtigt und auf Verlangen des Schiffseigners oder eines Ladungsbetberlz ten verpflichtet, vor dem Amthericht des Ortes, an welchem dte_Rei ? endet, und, wenn das Schiff vorher an einem aztderen Orte _langere Zeit liegen bleiben muß, vor dem Amtsgericht dtesxs Qrtes eme waäsaufnabme über den tbatsächlichen Hergang, sowie uber den Umfang dss eingetretenen Schadens und über die zur Abwendung oder Verxingerun desselben _angewendeten Mittel zu beantra en. Er bat nch Felbt zum Zeugmß zu erbieien und die zur Fefiste ung des Sachberbaltniffes sonst dienlichen BeweiSmittel zu bezeichnen. 12.

§ Zur Aufnahme des Beweises bsstimmt das Gsricbt einen tbunlicbst nahen Termin, zu welchem der Schiffer und die fonst bezeichneten Zeugen zu laden find. Dem Schiffseigner und den Ladungsbetbeiligten ist v_on _denz _Termm Mittheilung zu _machen, soweit es ohne un- verbaltxnßmaßtge Verzögerung _des VMahrens geschehen kann. Die Mittheilung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

§ 13. _ _Die Aufnahme des Bewsises erfolgt nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung. _ _ Soweit hiernach nicht die Beeidigung des Schiffers auZJeschloffen tft, beschließt über_ dieselbe das Gericht nach freiem Ermessen.

Die an Sch1ff und Ladun Betbeiligten sowis die etwa sonst durch den Unfall Betroffenen md berechtigt, in Person oder durch Vertreter der Verhandlung beizuwohnen. Sie können eine Aus- dehnung der Beweisauinabme auf weitere Beweismittel beantragen.

.Das Gericht ist befugt, eine Ausdehnung der Beweisaufnahme auch von Axntswegen anzuordnen, soweit dies zur Aufklärung des Sach- verhalts ersorderlich erscheint.

14. _ In BequauF die Erhebung von Gebühren und Auslagen finden dt_e fur das erfahren zur Sichkrung des Veweiies geltenden Be- stimmungen des Gerickptskosteyéefeßes mit der Maß abe Anwendung, daß als Gebühr nur dre Ha fte der dort vorgese enen Säse und höchstens em Betraß bon drei ig Mark erhoben wird.

Ist das Verfa ren_ auf erlangen eines Ladungsbetbeiligten be- axitragt, so hat dieser dre entstandenen Kosten zu erstatten, soweit er ntcbt Anspruch auf_ Ersatz des durch dem Unfall ibm entstandenen Schadens bat. Die Verpflichtung des Schiffski ners, dem Schiffer die berausngien Kosten zu erstatten, wird bierdurZy nicht berührt.

Jn Fa en der großen Haverei findet die Vorschrift des § 84 Anwendung. § 15

Befindet fich das Schiff weder am Heimatbsorte, noch an einem Ort_e, an welchem der_Sch1ffsetgner eine Gesckyästsniederlaffung hat, fd ist der Schiffer Drtiten gegenüber kraft seiner Anstellung befugt, die _rgchtforderungen emzuzieben sowie für den Schiffseigner alle Ges aste und Rechtshandlungen vorzunehmen, welche die Ausführung der Reise erforderlich macht.

Zur Eingsbung yon Wechselverbindlichkeit€m zur Veräußerung oder BeIf-qndung des Schiffes und zum Abschluss? von Frachtverträgen ist der Schiffe; nur auf Grund Liner ibn hierzu Ermächtigenden Voll- macht des Schiffseigne'rs berechtigt.

5 16. R€chtsg€schäfte, welcbe dsr Schiffer eingeht, während das Schiff fich an einem der im § 15 Absaß 1 bezeichneten Orte befindet, find für den Schiffsei ner nur dann verbindlich, wenn der Schiffer auf Grund einer V0 macht gkbandelt bat, oder wenn ein anderer be- sonderer Verpflichtungsgrund vbrbanden ist. Zur Ausstkllung von Ladejcheinen ist der Schiffer obne Unter- schied des Ortks befugt. § 17

Der Schiffseigner, welcher die gßseßlichen Befugniffe des Schiffers beschränkt hat, kann einem Dritten die Nichteinhaltung dieser Be- schränkunézen nur dann Entgegenseßen, wenn er beweist, daß sie dem Dritten ekannt waren. § 18

Dem SchiffseYnxr gegenüber sind für den Umfang dsr Befugnisse des Schiffers die_ 5 eitimmungxw der §_§_15 und 16 ebsnfails maß- gebend, wweit nicht der Schiffsetgner 1:1816 Befugnime be1chränkt hat.

§ 19.

Durch ein Rechtsgsscbäft, weiches der_ Schiffer in seiner Eigen- schaft als Führer des Schiffes, 1ei es mit, sei es_ 05716 Bezeichnung des Schiffseigners ignerbalb seiner geseylichen Bcrugnne geschloffsn bat, wird der SchiffSeigner dem Drittext gegenüber bete 1th und die Yastungt des Schiffseigners mit Schiff und Fracht 4 Nr. 1)

egiünde .

Der Schiffer selbst wird dem Dritten durch das Rechtheschäft nicht verpflichtet, es sei denn, daß er deffen Erfüllung gewährleistet oder seine Befugnisse überschritten hat.

§ 20.

Der Schiffer untersteht, soweit nicht ix_1 diesem Geseße ein Anderes bestimmt ist, den Vorschriften, welche für die im § 1338- der Gewerbs- ordnung bezeichneten ersonen gelten.

Das Dienstverhaltmß des Schiffers kann, wenn nichts Anderes verabredet ist, Von jedem_Tbeile mit_ Ablauf jedes Monats nach einer sechs Wochen Vorher erklartsn Kündigung aufgehoben werden.

Hinsicbtiich der Voraussetzungen, unter welchen dem Schiffs- eigner und dem Schiffer das Recht zusxebt, die Auflösung des Dienst- berbältniffes bor Abkauf der vertragsmaßigen Zsrt und ohne Inne- baltung einer Kündigungsfrist zu verlangen, bewendet es bei den Be- stimmungen der §§ 1331) bis 1336 der Gewerbeordnung.

Hat der Schiffer eine Reise angetreten, so ist er verpflichtet, bis zur Beendigung der Reise und zur Entlbschung des Schiffes im Dienste zu bleiben, es sei denn, daß ein den sosortigen Austritt rechtfertigender Grund vorhanden ist. _ _

Wird das Dienstberbaltnt vor der Ankunft des Schiffes am Bestimmungsorte während der . Eis_e aufgehoben, so hat der Schiffer Anspruch auf die Kosten d_er_ Rückreise nach dem Orte, an welchem er in Dienst etreten ist. leke Bestimmun findet keine Anwendun , wenn der chiffer sich xiner Handlung s uldi gemacht hat, wel e geeignet ist, seine sofortige Entlassung zu rech erttgen, _

Ist ein die soforti e Entlassung rechtfertigender Grund mcht vor- handen, so kann der chiffer zwar jederzeit seines Dienstes enthoben werden, jedoch unbeschadet seiner Entschädigungsansvrüäpe für die Zeit bis zum Ende der vertragsZnaßigewDauer des Dienstverhältniffes oder bis zum Ablaufs der Kündigungsfrist. _

&

Dritter Abschnitt. Schiffsthnschaft.

Zur Schiffsmannscbaft gehören mit Ausnahme des iffers die zum SchiffahrtSdiensie auf dem Schiffe angestellten P onen der Schiffsbesa ung, insbesondere die Steuerleute, Bobtsleute, Matrosen, Schi skne te, Schiffsungen, Maschinisten und Heizer.

ie Schiffsmannicbast untersteZbZ der GWerbeordnung. &

Die Verpflichtung des SchiKsmannxs zum Dienstgnfritxbeginnt, wenn nichts Anderes “verabredet ist, mit dem Absäplufie des Dienst- vertrages. Tritt der Schiffsmann den Dienst mcbt binnen vierund- MMF; Stunden an, so braucht er nicht mehr angenommxn zu _werden. Der nsprucb des Schiffseigners auf SchadenSersaß wird hierdurch nicht berührt. 23

Der SchiffSmann ist verpflichtet, in Anéebung des Schiffsdienstes den Anordnun en des Schiffers Folge zu leiten und jederzeit alle für Schiff und La ung ibm übertragenen Arbeiten zu Verricbten. , Er darf das Schiff obne Erlaubniß des Schiffers nicbt Verlassen. Verunglückt das Schiff, so hat der Scbiffsmann für Rettun _der Personen und ihres Gepäcks sowie für Sicherstellung der S :N- tbeile, der Gerätbscbaften und der Ladung den Anordnungen_des' Schiffers gemäß nach besten Kräfte2n4 zu sorgen. “&

_ Wenn über die Zeit der Lobnz'ablung nichts Anderes Vereinbaxt ist, so kann der Schiffsmann am Schluffe jedér zweiten Woche die Auszahlung d€s verdienten Lohnes 2VHErlangen.

§ .

Hinfichtlich der Aufkündigung eines auf unbestimmte _eit ein- gcgangenen Dienstverhältniffes sowie binfichilich der Voraus eßungen, unter welchen dem Schiffsei ner und dem Schiffsütanne _das Recht zusteht,_ die Auflösung des ienstVerbältniffes vor Ablauf der Ver- tragSmaßigen Zeit und ohne Jnnebaltung einer Kündigungsfrist zu verlangen, finden die Bestimmungen der §§ 122 bis 1249. der Gewerbeordnung mit der Maßgabe Anwendung, daß die sofortige Entlaffung des Schiffsmannes 123 der Gewerbeordnung) auch stattfinden kann, wenn der Antritt oder die Fortseßung der Reise durch den Eintritt das Winters verhindert wird. _

Nach Antritt der Reise ist der Schiffsmann verpfticbtet, bis zur Beendigung d€r_Neise und zur Entlöschung des Schiffés im Dienste zu bleiben, es set denn, daß ein den sofortigen Austritt rechkfertigender Grund vorhanden ist. _

_Wird das Dien“tverbältnis; vor der Ankunft des Schiffes am Bestimmungsorte wäbrend der Reise aufgehoben, so bat der Schiffs- mann Anspruch auf die Kosten der Ruckreise nach dem Orte, an welchem er in Dienst getreten ist. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der _Schiffsmann sich einer Handiung schuldig YetYacbt bat, welcbe gketgnet ist, seine sofortige Entlassung zu recht- er igen. .

Ist ein die sofortige Entlassung rechtiertigender Grund nicbt vorhanden, so kann der Schiffsmann zwar jederzeit seines Dienstes xytboben werdexn, jedoch unbeschadet seiner Entsckoädigungsansprücbe sur _die "FM bis zum Ende der bertra smäßigen Dauer des Dienst- verbaltnt es oder bis zum Ablaufe der ündigungsfrist.

Vierter Abschnitt. ancht892schäfk

.-

Aus _das Frczchtgescbäßzur Beförderung von Gütern auf Flüssen 1t_nd sonstigen _anengewanern finden die Vorschriften der Art. 390 bis 393, 396 bis 407, _408 Absaß 1 und 3, 409 bis 412, 414 bis 420 des Handelsgesesbuckys 111 so weit Anwendung, als nicht in diesem Ge-

seße ein Anderes bestimmt ist.

« _ § 27.

Ist das Schiff im Ganzen derfracbtet, so hat der Frachtfübrer dasselbe zur Einnahme der Ladung an den-bon dem Absender ibm angewiesknen _Plat“ biizzulegen.

„WS_nn dte_ Änwetsung nicht rechtzeitig erfolgt, oder wenn die Wamerttefe, drs Sicherheit des Schiffes oder die örtlichen VLkOkd' nimgen _oder Etyrtchtungen dre Bsfolgung der ertbeilten Anweisung nicbt gestatten, _10 kann der_ Frachtführer, falls der Absender auf die Auffdrderung ntcht_uxwerzuerch einen geeigneten Ladeplatz bezeichnet, an einem der ortSUblichen adeplaye anlegen. Er hat bei der Wahl des Ladxpla es das Jntereffe des _Abjcnders tbunlichst zu berücksichtigen.

Die cxladung an x_erschtedenen Ladepläsen des Ab angsorts borzynebmkiz ist der Frachtsubrer nur verpflichtet, wenn dies esonders Vereinbart it. Er bat tt_1 diesem FaÜe Anspruch auf Ersatz der ent- stehenden ebrkdsten. Die Dauer der Ladezeit wird durch die über- nommene Verpflichtung nicht berübyi't.

8

Sobald der rachtfübrer zur Einnahme der Ladung bereit ist, hat er dies dexn bsender anzuzei en. _ _ Die Arxzeige bat an einem _ erftage bor dem Schluffe der orts- ubltchen Gekchasisstunderx zu ersolgsn. Eine spätere oder an einem Sonntage oder allgemeinen Feiertage erfolgte Anzeige gilt als am nachstsn _Werktage erfolY.

_Wcrgert sich _der bsxnder, den Zeitpunkt des Empfan es der Anzeige zu beschxmtget), so ist der Frachtführer befugt, auf Koßen des Absénders eme offentliche Urkunde erüber errichten zu lasen.

_ § 2 . _Mtt_dem auf die Anzeige_ der Ladebereitschast folgenden Tage beginnt die Ladezeit.

Die Ladezeit beträgt bei Ladungen

bis zu 30000 Kilogramm zwei Tage,

00 000 , drei Tage,

. _, 100000 , vier Tage - U_nd_so frZrt in Stufen_ von 50000 Kilogramm je einen Tag mehr fur jede Hoher; Stufebis zu Ladungen von 500000 Kilogramm; Von da _ab steigt die_Ladezett für je 100000 Kilo ramm um je einen Tag. Bhei ?dungkn uber 1000000 Kilogramm eträgt die Ladezeit acht- ze n age.

Bei der Berechnung kommen auch diejenigen Tage in Ansa , an welchen der Absender, wenngleich obne sein Verschulden, an der ßLiLfe- rung der Ladung verhindert ist. Nicht in Ansaß kommen die Sonn- ngx und all_gememxn Feiertage, sowie die Ta €, an welchen durch zu- m 192 Umstaqde, * insbesondere durch Hocbwa er oder Eisgefabr, die Verladun i_ncht mzr der bedungenen, sondern jeder Art von Gütern auf das chiff vbrbmdxrt ist.

Die VorscbrthZen _tm Absaß 2 finden nur in so weit Anwendung, als nicht dlxkkh _erembarung oder Verordnung der höheren Ver- waltungsbebordc em Anderes bestinzmt ist.

0

§ . Wenn der Absender die Ladung nicht so zeiti liefert, da die Beladung ingerbalb der Ladezeit Vollendet werden 8kann, so gelßübrt dem Frgchtfubrec_ Lixgegeld_ für jeden Tag, um welchen infolge desxsn die Ladezeit u_berschrttten wird. Für Tage, an denen die S iffabrt geschlossen ist, kann kZinZTZiegegeld beansprucht werden.

Die Betinzmung des __? 30 gilt auch dann, wenn bedungen ist, daß der Fra tfubrer nach blauf der Ladezeit noch länger auf die Ladung_ warten _soll (Ueberliegezeit).

Dte Ueberliegezeit beginnt mit dem Ablauf:: der Ladezeit. Auf