1895 / 152 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Jun 1895 18:00:01 GMT) scan diff

. der" Veräu erung des ffes das andrexbt_an diesem erlischt, haftet der Veräu erer m e des Erlö es personxtäz. __

Eine nach dem bür etlichen Rechte be un ete_ persönliche HaÉung des Eigentbümers des Yloßes oder des rachtftoßers wird hierdurch nicht berührt. 24

„. §, , Wird ein in efabr befindliabes. von der oßbesahun ver-_ '“laffenes Floß oder wFrden Theile eines Floßes, wrleFel auf dem affer treiben clt,)der fatÖ das lU er getrieben find, geborgen, so_ hat der Berger Anspru au erge o n. . ' ' Wi d an er den bezeichneten Fällen ein Flo dur die Hilfe dritter rexrsonßn aus einer Gefahr gerettet, so halßen die e Anspruch auf Hil Slobn. ' Der Befassung des Floßes steht ein Anspruch auf Berge- oder

Hilfslobn nicht zu.

§ 25. , _ n Ermangelung einer Vereinbarung wird die Hohe des Ver 2- oder J*T'Ülfslohnes unter Berücksichtigung der Umstande des FalFLS durch das Gericht nacb bilitgem Ermessen festlgxsetzt., _ _

Der Berge- und ilfslohn umfaßt zug etch die Verautung fur die Aufrve-ndungen, ive che zum Zweck des Bergens und Reifens ge-

e en md. _ " " sch*hNth darin enthalten find die Kosten und Gebubrxn der Beborden, die Kosten für die Aufbewahrung, Erhaltung, Abschayung _undVer- äußerung der gebor enen oder „geretteten Gegenstande, sowie die auf diesen ruhenden Zr") 8 und sonstt en Abgaben. _

Bei der Bestimmung des etrages drs Verar- oder Hilfslobnes kommen insbesondere in Anschl_ag: der bewiesene Eifer, die verwendete Zeit, die geleisteten Dienste, die geickxebenen Aufwendungen, die Zahl der tbätig grwesenen Personen, die Gefahr, welcher dieselben. ihre Person, ihre Fahrzeuge oder ihre Geratbe außgesetzt habxn, sowie die Gefahr, welche den geborgenen oder geretteten Gégenstqnden gedroht hat, und der nach Abzug der Kosien (Absaß 3) verbliebene Werth

d "lb . erie rn § 26.

aben fi mehrere ersonen an der Bergung oder Hilfeleistun betbeiHli i, so chwird der Zcrge- oder Hilfslobn unter dieselben na Maßgaße der persönlichen und sachlichen Leistungen der einzelnen vert eilt. _ Zur entspreehenden Tbeilnabme sind auch diejenYen berechtigt, welche sich in derselben Gefahr der Rettung von Mens en unterzogen

, haben.

' § 27. Auf Berge- und Hilfslobn hat keinen „Anspruch: - 1) wer jeine Dienste auf edrungen, msbejondere wer obne Er- laubniß des anwesenden Floßfü ters das Floß betreten hat"; 2) wer von drn geborgenen Ge enstandendem Floßfubrer, dem Eigentiéümer oder der zustandigen ebörde nicht sofort Anzeige ge- macht at.

§ 28. ' ,

Wegen der Bergungs- und Hilfskoften, einschließlich des Berge- und Hilfslobnes, fiebt dem Glaubiger' an dxn geborgenen oder ge- retteten Grgenständen ein Pfandrecht mri den im § 41 der Konkurs- ordnung bezeichneten Wirkungen zu. Geborgene Gegenstande konnen bis zur Sicherheitsleistung zurückbehalten werden. '

In Bezug auf die Verfolgbarkeit des Pfandrechts gsgen dritte BesiFr finden die Bestimmungen des §22 5bes. 2 und in Bezug auf ie persönliche Verpflichtung des Ctgenibumers des Floßes die Bestimmungen des § 23 Abs. 1 entsprrchsnde Anwendung. _

Die Pfandflage kann, so lange ire geretteten (Gegenstande noch nicbi an den Empfänger aus eliefert md, gegrn den Flo fubrer gr- richtet werden. Zustandig it das Lricht, m drffen ezirke die Bergung oder Hilfeleistung stattgefLrZiden Hat.

Die Pfandrechte für Bergunas; und Hilfskosten haben den Vor- rang vor den Pfandrcckyten für Amprücbe wegen BesYadigung durch das loß 22). Unter mehreren Pfandrechten der e teren Art gebt das päier entstandene dem früher" entstandenen por; mehrere Pfand- rechte für Ansprüche wegen Beschadigung stehen im Range gleich.

Beide Arten von Pfandrechten geben allen ionftigen Pfand- rechten Vor. § 30

Mit dem Ablauf eines Jahres v-xrjäzhren: ' ' ' 1) die öffentlichen Abgaben für die Flößercr, insbesondere die Vrücken-, Schleusen-, Kanal: und Hafengelder; 2)bdi€ ausd Ten “Yießnstvertsxlgßn herruhrenden Forderungen des lo ü rers un er 0 mann a ; . F JZ) die Ersa anspéüche wegen Beschädigung durch ein Floß, sowie dir Erstattungs orderung drs Eigrnibümers „des Floßes gegen den FHachrflbßer und gegen irn Floßfübrer oder die Floßmannschaft 22 A . 1 ; s 4)) die Bergungs- und Hilfskosten, einschließlich des Berge- und HilfsloanS' _ , 5) die Forderungen des Frachtfloßers wegen der Fracht mrt Neben- gebübren und Auslagen. ' ' Die Verjäbrung beginnt mri dem Schlusse des Jahres, in welchem die Forderung fäUig geworden ist. 31

In bürgerlicbrn Reckytsftreitigfriten, in weichen durch die Klage ein Anspruch auf Grund der Bestimmungen_dieses Geseßes geltend gemacht ist, wird die Vc'bandlung und Eni1cheidung_ leizter Instanz im Sinne des § 8 des 1" in_iiibrunJSgUles zum GerrchtZVrrfaffungs- gesetz dem ReichSaericbt “,..zeirxiesZnZZ

Der Bundesrat!) ist beingt, Bestimmungen 31er den BeFäbigungs- nachweis der Floßfübrer zu treffen. erüglicb ,der Floßcrei auf Waffersiraßcn, auf welchen eine regelmgßige Schiffahrt nicht statt- findet, steht diese Besugniß der LandrSrLgierung zu. _ "

Wer den Bestimmungen zuwider das Gewerbe eines Floßfubrers ausübt, wird mit Geldstrafe bis zn 3dreihundert Mark bestraft.

§ 3 . Dieses Geseß tritt am 1. Januar 1896 in Kraft.

Urkundlich unter Unserer Zöchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen nfiegel. Gegeben Neues Palais, den 15. Juni 1895. (11. 8.) Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe.

Preußischer Landtag. Haus drr Abgeordnetrn,

81. Sißung vom Donnerstag, 27. Juni.

dUeber den Beginn der Sißung ist gestern berichtet wor en.

Auf der Ta eSordnung stand zunächst die zweiieBerathung des Gesehentwur?s über die Verpflegungsftattonen. Zn demselben hat die Kommission eine Reihe von Ywderungen vorgenommen, deren wesentlichste in der Einfu ung eines Staatszuschusses von einem Drittel der Kosten ( 3) besteht.

Finanz-Minister ])r. M iq n e l :

Meine Herren! Da von dem Herrn Vorredner, anscheinend mit Zustimmung des Hauses, ausdrücklich der Wunsch außgesprochen ist, will ich die Stellung der StaatSregierung zu § 3 hier gleich kenn- zeichnen, zumal ich ja zugeben muß, daß diese Erklärung vielleichtprä- judiziell erscheinen kann für die Mitglieder in ihrer Stellung zu den ersten Paragraphen des Geseßes. Meine Herren, ich kann Sie nur bitten, den § 3 in der Kommiffionsfaffung abzulebnkn und in der

Faffung der Regierungsvorlage wieder “herzustellen. (Hört, hört!) Ich kann namens der Staatßregierung aussprechen, daß du anderen Fall 's-as Zustaüd'ekomwén des Gefeses gefährdet sein würde. (Heiterkeir)

Die Gründe für diese Stellungnahme der Staatßregierung liegen keineswegs 'in einem abgeschwäcbten Intereffe für das Zustandekommen

des Gesetzes überhaupt. Wir étblickeu“ in den Zielen„ welche- dieses Geseß verfolgt, eine sehr wesentliche sozialpolitische Aufgabe, und wir würden bedauern, wenn lediglich wegen dieses Anspruchs, der hier plötzlich seitens der Kommission an den Staat erhoben wird, das ganze Geseh zum Scheitern käme. .

Die Gründe, welche das Staats-Ministerium veranlassen, diese Stellung einzunehmen, sind folgende: Zuerst erscheint es bedenklich domxrein finanziellen Standpunkt aus, den Staat, nachdem er soeben, um die Aufgaben der Kommunen zu erleichtern, den Kommunen sebr bedeutende Einnahmequellen überwiesen und deren Selbstverwal- tung durch die Hergabe dieser dem Staat bisher zu- stehendrn Einnahmequellen gestärkt bat, nunmehr wieder mit einer Außgabe zu belasten von etwa 7-_ bis 800000 „ja Ich glaube, daß das gegenüber der jetzigen Finanzlage des Staats am allerwrnigftxn berechtigt wäre. Aber, meine Herren, dies ist auch noch nicht einmal der Hauptpunkt für die Stellung der StaatSregierung. Nach der ganzen Konstruktion unserer Verwaltung und der Verthei- lung der Aufgaben in unserer gesammten Verwaltung liegt die Fürsorge für Arme und Hilfsbedürftige in Preußen den Gemeinden, Kreisen und Provinzen ob, und der Staat bai sebr erhebliche Mittel in dieser Beziehung gerade den Pro- vinzen früher bereits überwiesen. Der Staat als solcher batbisber die Aufgabe, für diesen Verivaltungszwcig einzutreten, nicht gehabt. Es wäre ein sehr bedrnklicher Schritt, hier einen Anfang zu machen, wo mangar nicht weiß, zu welchen Konsequenzen das führen wird. Der Schritt würde um so bedenklicher sein gegenüber der vielfach hervor- tretenden Tendenz, auch auf diesem Gebiete zu einer größeren Zen- tralisation zu kommen und drn Staat in diesen Verwaltungß- ziveig mehr und mehr bineinzuzieben, während wir bisher stets umgekebrt anerkannt haben in Uebereinstimmung mit dem Hause, und die Doiationßgeseßgebung auf diesen An- schauungen beruht, daß auf keinem Gebiet eine zweckmäßige Dezentra- lisation mebr angezsigt ist, als auf dem hier vorliegenden Gebiet der Fürsorge für Arme und Hilfsberürftige. Wir widerstreben einer solchen Stellungnahme des Staats grundsäßlich. Meine Herren, wenn Sie Vom Staat ein Drittel der Kosten verlangen, so ist die notbwendige Konsequenz, daß der Staat in die Lage kommt, diesen Zuschuß zu leisten, ohne auf die ganze VerWaltung einwirken zu können, oder dazu gedrängt wird, in dieser Ver- waltung eine maßgebende Steliung einzunehmen, d. l). mit andern Worten, der SelbsivWaltung eine starke bureaukraiische Beimischung zu geben. Schon nach den Beschlüssen der Kommission, obwohl sie selbst nebrn dem Verlangen, daß der Staat ein Drittel der Kosten tragen soll, noch bemüht gewesen ist, die Einmischung der Staats- behörden auf diesem Gebiet mögiicbsi zurückzudrängen, würde die Ein- misciyung des Staats immer noch eine ganz entscheidende sein und in ganz anderer Weise, in mehr kgalifierender Weise gehandhabt werden müffen, als wenn der Staat finanziell dabei nicht interessiert ist. Es scheint fast so, als wenn in der Kommission die Zweifler wenigstens - ick) wil] nicht sagen Gegner - an dem ganzen Prinzip dieses Geseßes und die Freunde sicb dadurcky verständigt haben, daß sie den beliebten einfachen Ausweg gewählt haben, die Sache auf aUgemeine Staats- kosten zu Werfen. Nach den langjährigen Erfahrungen, wie das in den Parlamenten gehandhabt wird, finde ich das ganz natürlich. Aber Sie können nicht erwarten, daß die Staatsregierung die gleiöhe Stellung einnimmt.

Aber noch Weiter! In der Kommission wird selbst anerkannt, daß die Intereffkn der Provinzen an dieser ganzen Aufgabe durchaus der- schieden find, daß die Außgaben, die hier erwachsen werden, ,in den einzelnen Provinzen sich ganz verschieden gestalten werden. Ist dies richtig, dann ist die Hier vorliegende Aufgabe ihrer Natur nach eine provinzielle, dann würde die Beibeiligung des Staats, also der gesammten Kassen aller Provinzen, wrnn ich den Ausdruck gebrauchen darf, dahin führen, daß diejLnigen Provinzen, welcbe geringe Außgaben bei eigener Uebernahme der Gesammtlristungen haben würden, überlastet werden gegen diejenigen Provinzen, die nach ihren gesammten wirtbschafticben Verbäliniffen eine höhere Last zu tragen haben würden, wenn die Last allein Provinziallast wäre. Ick) glaube - ich will in dieser Beziehung diesen Gesichts- punkt nicht weiter ausführen -, es kann doch wohl keinem Zweifel unterliegen, daß diejenigen Landestbeile, in denen fick) die großen Arbeitrrmaffen anbäufen, diejenigen Provinzen, in denen eine schwan- kende Beschäftigung der Arbeiter in vorzugSweisem Maße vorhanden ist, daß diese durch eine Heranziehung des Staats entlastet würden gegenüber anderen Provinzen. Diese ganze Thätigkeit ist ihrer Natur nach eine vrovinzielle. Sie hängt auch mit den sonstigen Auf- gaben der Provinzen so sehr zusammen, mit den Aufgaben, die die Provinz in der Haltung der Korrektionsbäuser u. s. w. zu erfüllen Hat, das; es durchaus nicht wohlgethan ist, hier den Staat hinein- zuziehen.

Meine Herren, wenn ich nun alle diese Gesichtspunkte erwäge, so glaube ich, müssen Sie mir zugeben, daß hier die Ablehnung des StaatSzuschuffes seitens der StaatSregierung keineswegs beruht auf bloß fiskalischen, sondern auf allgemeinen sozialpolitischen Gesichts- punkten und auf Gesichtspunkten, die fich aus unserer gesammten Ver- waltung§organisation ergeben. Wir wollrn eben diesen ersten Schritt nicht thun, auch auf dieses Gebiet die Staatsgewalt auSzudebnen, und wir würden auch sofort nach meiner Meinung genötbigt sein, im Interesse der Staatsfinanzen einen viel größeren Antbeil an der Ver- waltung dieser Einrichtungen zu fordern, als uns hier in der Kom- misfionsvorlage eingeräumt wird, und selbst als in der ursprünglichen Regierungsvorlage gefordert wird unter der Voraussetzung, daß der Staat finanziell nicht an der Sache interessiert sei.

Aus allen diesen Gründen bitte ich Sie, den § 3 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederberzustellen. Aber zugleich füge ich die Bitte hinzu, daß Sie dadurch sich nicht abschrecken lassen, das Geseß selbst zum gedeiblichen Abschluß zu bringen. (Hsiterkeit) Was heißt denn das überhaupt? Wenn Sie Einrichtungen in allen Pro- vinzen schaffen - welcher Unterschied ist das in finanzieller Beziehung

lung der Last, von der ich gezeigt babe, daß sie durch Heranziehung des Staats gerade eine ungleiche ist, - welcher Unterschied ist da

für den preußischen Steuerzahler, abgesehen von der gleichen Vertbei--

daß der Staat die Aussabe übernimmt? Wird der Staat nicht durch Zahlung auf diesem Gebiet von 7-- bis 800000 «ge. hindert, seine Kulturmisfionen auf anderen dringlichen Gebieten zu erfüllen?! Und wenn das Geld überhaupt von dem preußischen

Steuerzahler “in irgend einer Form aufgebracht werden muß - welchen

großen Unterschied kann es machen, “ob der Staat bier eintritt und es

.xvieder zurückfordert von den Steuerzahlern, oder ob alle Provinzen

das Gleiche thun ? Nach meiner Auffassung ist hier gar kein Grund, das Geseß an dieser Frage scheitern zu (affen. Wenn das hohe Haus ein dringendes Bedürfniß anerkennt, wenn es darin eine wesentliche sozialpolitische Aufgabe erblickt, so kann diese Lastenvertbeilung, die hier die Kommission vorgeschlagen bat, nach meiner Meinung kein begründetes Hinderniß sein, das Geseß selbst zum Abschluß zu bringen.

AbDTSeyffawdt-(niZ: Ich freue mich darüber, daß der Hm- Finanz- inister die mei WZE von Verpferemgsstatwnrn fur „eine ozialpolitische Aufgabe halt. enn wir die gierungsvorlage wieder herstellten, so würden wir dem. Gedanken drs Geseßentwurfs nicht auf_ die Beine helfen, deshalb werden meine atrei- genoffen für die Kommissionsvorlage eintreten. Die Be chlüffe der Kommission sind aurb mit 16 gegen 2 Stimmen acceptiert worden. Die Kommijfionsvorlage, wie sie uns vorliegt, bietet uns einen (Heseßrntwurs aus einem (Husse. In §_ 3 der Kommissions- vorlage ist .aUSgesprochen, daß an Stelle der Hälfte der Kosten den Kreisen zwei Drittel der Kosten und zwar das eine Drittel vom Staat vergütet werden sollen. Ich glaube, die Kommission hat da- mit das RiÖtige getroffen. Das staatliche öffentliche Interesse ist bei den Verpflegungsstationen Vorwiegend. Ich halte es für das

, Beste, den GeseZentwurf so anzunehmen, wie die Kommission es vor-

geschlaßen bat. ' , _

A g. Bartels (kons.): Thatsache ist, daß die Arbeiter haufig obne ihre Schuld arbeitslos werden. Daneben hat sich aber aurh das Landstreicbertbum in einer erschreckenden Weiie entwickelt. Wie ich meine, trägt dabei einen Theil der Schuld der den Deutschen inne- wohnende Wandertrieb. Man glaubte in den Verpftegnngsstationen ein Mittel dagegen gefunden. zu haben. .Zu vergessen ist nber nicht, das; die Arbeiter siti) leicht auch aus die Verpflrgungsstationen ver- lassen. Es wäre wohl richtiger, Arbeitsstätten zu schaffen, wo die Arbeitslosrn zu arbeiten gezwungen würden. Ich Verkenne die guten Absichten drs Gesrßentwurfs nicht, halte ibn aber nicht für zweck- mäßig und werde gegen § 1 stimmrn. '

Abg. Freiherr von H_uene (Zentr): Ich sage dem Herrn Finanz-Minister Dank für 1ein energisches Eintreten gegen die Be- tbeiligung des Staats an den Kosten der Verpflegungsftationen. Da- durch würde der Charakter der Anstalten vernichtet werden. Ick) g_ebe zu, daß die Kritik des Herrn Abg. Bartels etwas Richtiges" enthalt. Arbeitsstätten aber würden dem Handwerk eine noch gefahrlichere Konkurrenz bereiten als die Zuchthausarbeit. Ich hoffe,_ dgß wir zu einer Einigung über das Geseß kommen und die Provmztalderwal- tungen dasselbe in richtiger Weise ausführen werden.

Abg. Barthold (fr. kons.): Meines Erachtens hat der Staat die entschiedene Verpflichiung, auf dem Gebiete, das diese Vorlage betrifft„helxend einzugreifen. Ich war einer der ersten, die für die Unternehmungen des Pastors von Bodelschwingh eintratrn. In den [8 ten zehn Iahrxn hat fich das Vagabondentbum noch vermehrt.

„an muß zwei Klassen Arbeitsloser unterscheiden. Diejenigen, die wirklich Arbeit suchen, betragen vieÜeicht 50/0. 95 % woÜen nur in den Verpflegungsstationen Unterhalt finden, obne zu arbeiten. Die Dörfer werden daneben doch noch abgebettelx, und die meisten Dorfbewohner geben schon aus Furcht etwas. Fret- zügigkeit und Paßfreibeit sieben einer ündlicben Regelung“ der Frage entgegen. Die Regierung hat die Ab icht,“ die Verpflegungsstaiwnen über den ganzen Staat-auözudebnen, in ihnen soll die Möglichkeit zum Arbeiten gegeben Werden. Wie soll das auf drm Lande oder in kleinen Städten möglich gemacht werden? Durchweg ist die Beschaffung passender Arbeit nicht möglich. Bei uns auf dem Lande „ieblt es an Arbritsgelegenbeit nicht, nur fehlt es an Arbeitskrcxften, und wir müssrn zur Maschinenarbeit greifen. Die „östlichen Provrnzen bemühen fick)- Arbeiter aus dem Auslande beranzyziehen; Leute aber, die arbeiten können, laufen im Lande umher. Yter xnuß der Staat eintreten. In den Arbeiterkolonien sehe ich ein Mitres, uns vom Landstreichertbum zu entlasten. Die Provinz aklein ist nicht immer in der La 8 dazu, wohl aber der Staat. Nachdem der Fm Finanz- Minister ich gegen die KommisswnSdorla e erklärt hat, itte ich, den §1abzulebnen, fails nicht seitens der taatsregierung ein besseres Entgegenkommen gezeigt wird. ' . ,

Abg. Freiherr von Bockelberg (ions): Drr § 1, wie, ihn die Kommiffion gefaßt hat, scheint mir das Ziel nicht zu Verwirklichen, dessen Erreichung ich von dem Entwurfs erivartet habe. Ich hatte das Gesey gern als Geseß gegen die Wandrrbrttclei bezeichnet gesehen. Die Verpflegungsstationen an fich haben abgewirthscbaftet, yon den Kreisen wenigstens ist die Einrichtun? nicht durchzrz- führen. Als Grundlage der Organisation etra_chte ich_ die Errichtung don Arbeitsstätten, in denen arbeitsfahige Mannrr Arbsit finden. Die Vorlage müßte dahin umgrstaltet werden, daß'die Arbeitsstätten in erster, die Verpflegungsftationcn erst in zweiter Linie kämen. Was die Kostenfrage angeht, so wäre es vielleicht nach der ministrriellen Erklärung richtig, an die Provinzen beranzutreten und ihre Vertretunnen zu hören. IedenfaÜs hoffe ich, , daß man die Materie nicht fallen [affen wird. Für § 1 werde ichst1mmen, behalte mir aber meine Schlußabstitnmung Vor. _

Abg. von Pappenheim (kons.): Ich bedauere, daß die; Er- klärung des Herrn inanz-Ministcrs doch nur eine Platonische Liebes- erklärung für das eser; war. Die Absicht des GeseßeH kann xs nicht sein, die Bettler an bestimmte Zentralstationen abzuliefern, wir wollen Vor allem den Wanderern die Berechtigung nehmen, zu betteln, indem wir ihnen Gelegenheit zur Arbeix verschaffen. ' Ob, dies , rn Arbeiterkolonixn oder in Verpflegungsstationen ge1chiebt, ist gleich- gültig. Ein Kostenbeitrag des Staats wäre meiner Ansicht nach ge- recht; der Staat hat dazu eine gewisse"moralische Veryflichtun, andererseits würde er aber auch ein utes Ge1chaft machen,daer mit der A - nahme der Wanderbettelei na anderer Richtung „entlastet werden würde. Im Großberzogtbum Baden ist der Beweis eliefert, daf; infolge der Ver flegungsstationen die Zahl der strafre tltcben Falle herabgegangen ii. Dem Staat muß auch an der ersteaung einer größeren ReYissicberbeit gelegen sein; die Rechtssicherheit bat'namentlixh auf dem fla en Lande durch die Vagabondage stark zr: leiden. Mit der Freizü igkeit müffen wir rechnen, aber wir rnüffen ihre Nachthsrle auf ein inimum zurückzuführen suchen. In diesem Gesetz wird uns ein Mittel hierzu geboten. Der weitaus größere Theil der Beju'ä)er der Verpflegungsftationen besteht nach meinen Erfahrungen aus fteZYgen Arbeitern. Im Osten mögen ja andere Verbqltmffx bestehen. enn die Verpflegungsstationen verwaltet werden wie ber uns im Westen, wird kein ehrlicher Wanderßmann fich_qemeren, sie aufzusuchen. Es wäre eine Lücke in unserer sozialpolitischen GeseßÉebung, wenn wir nicht für die ohne ihre Schuld auf „die Straße eworfenen _sorgen wollten. Wenn der Staat einen Beitrag definitiv ablehnt, wird den Provinzialverwaltungen überlaffen Werden müssen, wie weix sie mit ihren Mitteln eingreifen wollen. Es müßte ihnen dann nberlaffen bleiben, über das Bedürfniß zur Yulage von Verpflegun sfianonen zu entscheiden. Jedenfalls muß dgfur gesorgt werden, da den Arbeit- suchenden Gelegenheit zur Arbeit geboten wird.

Abg. Langerbans (fr. Volksp.): Die Vervfiegungssiatwqen find zurückgegan en, weil Provinzen und Kreise bebaupieten, keine Mittel zu ihrer nterbaltun zu haben. Wie soll es denn jest werden- wenn die Regierung jede Hilfe versagt? Die Nr uxrung sagt, „85 bandle Ick um_ ein Geseß von größter sozialer Withigkcit' |? Win aber ni ts dafür leisten. Es handelt fich darum, solche Leute zur Arbeitzurückzufübren, die arbrttsscheu geworden sind. Das ist eme große Aufgabe für den Staat. Niemand hat so richtig. fur die Sache 8?“ sprochen, Wie Herr von Pappenheim; eine Organisation obne Unter-

vorhanden für den preußischen Steuerzahler gegenüber dem Fall,

xilükung des Staats nüßt aber nichts. Es ist eine schwere _Aufgabk- : eit für die Verpflegungsstationen zu schaffen, da schon uber die

Konkzarruu von Gerfängtxißarbxit lebhafFeFeklath wird. Wir in Berlin Men unsere Kom enden zum t au _unsexem großen länd- s' 11“ Süd, und ein bei] derselben bleibt s ater als freie Arbeiter bei uns. Das_ wird nicht übérall möglich ein; auf irgend welche Weise uxuß xedocb auch in allen Verpflegungs ationen für Arbeits- gelegenbertLZexor t werden, wenn sie ihren Zwe, erfüllen sollen. “Abg. tn lerFkons.): Ick erkenne an, daß die Verpflegungs- statwnen sich in _emigen „Theilen der Monarchie bewährt haben; in anderen Landestbeilen ifi das aber nicht der Fall gewesen. Auf alle Fälle sollen dieVekpflegungssiationen nu_r Mittel kYum Zweck der Be- ämpfun der Wanderbettelei_sein und nicht zum Selbstzweck werden. Das ge chiebt abxr durcb dre gegenwartige Vorlage, und darum wird ein Theil meiner politischen Freunde mit mir xowybl gegen dix Regzrrungsvorla e wie gegen die Be- cblixffe der Komtntsfion !itmmen. as .Eingreisen des Staats in eme Angelegsenhett, welche,Sache der Provinz ist, erscheint mir als absolut un ula sig. Auch die Ntchtberücksichrigung der provinziellen

*Verschieden eiten ist für mich ein Grundchgeßen das Geseß zu stimmen.

,Die Sache. ist noch _nicht sprucbreif, und i alte es für unzweckmäßig, por magma jeßt einen Beschluß daruber zu faffen. Nach Ablehnung der_Vorlage mag die Regierung durrb die Provinzial-Landtage in eine Prgxang der Frage des Vedarfmffes eintreten und auf Grund dieser Pru ung neue Vorschlage machen. Abg. Pleß _(Ztr.)_: In, der zunehmenden Vagabondage erntet der Staat nur dre Fru te seiner verkehrten wirtbscbaftlichet! (Hessis- ebung. Jeder Beruf oute selbst für seine Armen und Schwachen orßxn, ,und er würde es können, wenn ihm die nötbige Organisation ewabrtwurde. Wird das GeseF angenommen, so wird die nächste Tolgrsem, daß dem Hgndwerk urch die Arbeitsleistungen in den srpnegungsstattonen eine neue Konkurrenz erwächst.

, §1wurde darauf mit sehr knapper Mehrheit in der Kommrssronsfassung a n g en o mme 11.

_Den § 2 beantragten die L_lbgg. von Kardorff und Freiherr von Zedliß und Neukirch, wie folgt, zu fassen: ,Die Einrichtnnß' Unterbaliun und Verwaltung der VF- pftrgungsstatwnen ist eine Angele en eit der Kreise; die Bestimmung daruber, an Welch€n Orten der ?Yrovinz Verpfle ungsstationen ein- zurichtrn oderbeizubehaltkn sind, sowie der Erla von Vorschriften uber die Einrichtung, VerwaltunZLund Benutzung der Verpflegungs- siationeg, insbesondere über die ander- und Arbeitsordnung und dlL Aufjrcht uber deren Durchführung Sache der Provinz.“

Die_RegierungSvorlage wies die leßteren Aufgaben dem Ober-Prastdenten, die Kommission dem Provinzialrath zu.

Abg. Freiberr Von Zedliß und Neukirch: Es wäre ein Vdrgang, der in unferxr ganzen Gesc gebung neu und unvereinbar warr mit den Grundsayen der Selbtverwaltung auf kommunalem Gebiet, wenn die Fassung der Regierungsvorlage angenommen werden soilte. Es ist Yield Regei gewesen, daß diejenigen, welcbe zahlen, auch mrtzusprrchen aben. Hier sollen den Provinzrn und Kommunen große _Opfer auferlegt werden, die Hauptleitung soll aber dem Staat eingeräumt werden; Es „liegt_ im Intereffe der Sache, die obere Leitung _den Provinzen ,in die Hand zu geben. Denn zunächst find die Verpflegungsstatwnen nichts Isoliertrs. Ihren Zweck, dem Wandern rind Betteln zu steuern, können fie nur errrichen in Ver- bindung rnit den anderen'Einrichtungen der Organisation des Arbeits- nachWeisrs und _der Arberterstaiionen. Diese Aufgaben können Von den Kreisen aiiein nicht gelöst werden, bier muß ein größerer Verband, dre Provrnz,_rmtrsten. “Anek; deshalb ist es zweckmäßig, daß die Provinz daruber zu entscheiden bat, in welchem Umfange und in welcher Weise Verpflegungéstationen einzurichten sind, wril sie, als Korrexat, als Korrektiv die Berücksichtigung der Steuer- pflirht brsiiZt, die den Staatsorganen voÜständigfeblt. Drr Provinzial- a'uk1chuß Ut auch nach seiner ganzen Zufammcnsrßung ungleich ge- exgnrter, über die Einrichtung, Verwaltung und Benutzung der Sta- tionen Vorschriften zu erlassen als der Provinzialratb, der nach seinen sonstmn Aufgaben mit diesem Zweige in gar keiner Verbindung steht. Ick bitte Sie deshalb im Intereffe der Grundsätze unxerrr Selbst- verwaltyng, im Interesse der Steuerzahler und im Intcreffe einer sachgemaßen, lebendigen AuSgestaltung der Verpflegungsfiationen, unsern Antraq anzunehmen.

Geheimer ngierungs-Ratk) von Trott zu Solz: In der Vorausseßung, daß das Haus den Beschluß der Kommission, daß Zyschüffx aus der Staatskaffe gezahlt werden sollen, ablehnt, haben wir gegen den Antra nichts einzuwenden. Doch babe ich ein Be- denken. Nach dem ntrag kann die Provinz bestimmen, welcher Kreis LMC Verpflegungsstation nnterbalien soil, den Kreisen ist aber kein Rechtßmittel gegen die Verfügungen des Prodinzial-Außsckyuffeß grgeben. Das „müßte unbedingt gescheben. Auch wäre es wünschcanertk), daß dic.- von drn Provinzen beschlossenen Reglemenis der Bestätigung einer b?beren Instanz bkdürften. Damit würde eine gewiss Glercbmaßigkeit in den einzelnen Provinzen errsicht werden. Dieie Gleicbmäßigkeit würde keineswegs die Berücksichtigung der verschiedenen Verhaltnisse und Bedürfnisse hindern.

_ Abg. Freiherr don Zedliß und Neukirch bemerkte zur Ge- schaftsordnung, daß er in feinem Anfrage hinter das Wort „Provinz' in_Klammern noch das Wort .Kommunalverbände' seZen wolle ,um unt seinem Antrags auch die Vrrbällniffe der Provinz Heffen-Naffau zu decken. Was die Anregungen des Regierungs-Kommiffars anlange, so sei bis zur dritten Lesung zu überlegen, ob und wie weit ihnen Folge gegeben werden könnte.

Abg. Freiherr Von Erffa (kons.)sprach sich für den Antrag aus.

Abg. Ehlers (sr. Vg.) befürwortete gleichfalls den Antrag. So lange man noch nicht die gesicherte Uebcrzeugung habe, daß die neue Einrichtung unbedingt gut sei, müsse man fich Hüten, fie zu ver- staatlichen.

§ 2 wurde in der Fassung des Antrages der Abgg. von

Kardorff und Genoffen angenommen.

Zum § 3, welcher nach der Regierungsworlage die Kosten je zur Hälfte der Provinz und dein Kreise, nach dem Kommrsfionßvorschlage je zu einem Drittel dem Staat, der Provinz und dem Kreise auferlegt, Hatten die Abgg. Freiherr von Huene (Zentr.) und szchoppr Zr. ions.) einen Antra eingebracht, der_ die Kosten zu zwei

ritteln auf die JProvinz, zu einem Drittel auf den Kreis legt.

Abg. Freiherr Von Huene sprach die Erwartung aus, daß dieser Antrag seitens der Regierung keinen Widerspruch finden werde.

Finanz-Minifter Vr. Miquel:

Ich kann nur bestätigen, daß Herr von Huene in dieser Beziehung meine Auffassung durchaus richtig wiedergegeben hat. Der Staat hat nach meiner Meinung kein entscheidendes Interesse daran, wie die Vertheilung der Last innerhalb der Provinzen stattfindet. Ich könnte höchstkns eine zu starke Belastung der Provinzialkaffen insofern be- denklich finden, als damit der Druck auf die Kreise, sparsamer zu wirthschaften, abgeschwächt wird. Aber diese Gefahr ist doch inner- halb der Provinzen eine sehr geringe; fie würde nach meiner Meinung eine erheblich: geworden sein, wenn der Staat seinerseits F- der Last übernommen hätte.

Ich babe aus meiner eigenen Verwaltungsxyraxis die Erfahrung gemacht, daß man diese Siationen bei richtiger Einrichtung und Handhabung sehr billig und bei unrichtiger Einrichtung und Hand- babung sebr tbeuer machen kann, und es wird daher von der Art und WSU"? der Durchführung außerordentlich viel abhängen. Es weiß aber doch jeder, daß der Eifer sparsamer und pflegsamer Verwaltung ck mit dem eigenen Interesse abschwächt, und ich glaube daher aller- dings, daß, wenn der Staat nun heraustritt und die Sache eine

Aufgabe der provinzieaen Selbiiverwaliung wird, das auch" nach der finanziellen Richtung sebr vortbeilbaft wirken wird.

Abg. Hamann ( mtr.), tra_t für die Gewährung des Staats- zyscbuffes- ern, der not wendig set. 1er widerstrebende Provinzen für die Einrichtung vyn Verper ungs ationen zu gewinnen und den ro- vinzen eine finanziellr Erler terung zu aewähren. Wenn das eseß an dieser Frage scheitere, so habe die „Regierung das ganze Odium Ygdas Nichtzustandekommen eines dringend nothwendigen Werks zu

en.

Aba; von T'zscboppe; (fr. ko_ns.):„ Nach den Erklärungen des Herrn Fmanz-Mimsirrs mussen wir mit der Thatsache rechnen, daß das ganze Grieß scheiteri, wenn wir an dem Kommiffionsbeschluß fest- bglten._ Die Sache liegt also so: wir halten entwader an dem Kommisßonsbeschluß fest, oder kehren zur RegierungSvorlage zurück, oder wir schlagen den Weg ein, den der von drm b . von Huene und mrr gestellte Antrag weist, Wer ernstlich von der Notbwendigkeir des Gesetzes überzeugt ist, kann den Sinatszuschuß „unmöglich zur conäjrjo 81116 qaa non machen. Wer die, egenwartigen unbaitbaren Zustände lassen will, kann das Gesetz nt t an den Vorwiegend tbeoretischkn Bedenken, welche vorge- tra en worden sind, scheitern lassen. _Vorwiegend theoretisch find dier Bedenken, weil es praktisch volisiandig gleich üliig ist, ob der Beitrag aus der Staatskasse geleistet wird oder ni t; in jedem Falle kommt er aus den Tczschen der Steuerzahler. Wir erachtkn die Mebrbelastunß der Provinz im Intereffe der ausgleichenden Gerech- tigkeit gegenu er den Krerjen für geboten.

„Abg. von Woyna (fr. kons.): Ick) kann den Anschauungen Pernes vxrehrten politischen Freundes nicht beitreten. Das Gesetz ist em voiistczndiges NOVutx1-' Wir verlassen mit demselben den Grund- satz, daß jeder_Arbe1"tsfabtge 'iur fich selbst“ zu sorgen hat. Diese gxiahrliche Briicke konnen wir nur betreten, wenn der Staat seine direkte Unterstußung zysichert. Der StaatsZuschuß im Sinne dieses Geseses ist nur eine Konsequenz der bestehenden Freizügigkéit.

Finanz:Minister ])1'. Miquel:

Herr don Woyna hat mit der ihm eigenen Bestimmtheit zwar behauptet, daß es sich hier um eine Aufgabe bundle, die den Gemeinden garnicht obliege, sondern *um etwas ganz Neues. Diese An- sieht ist aber irrig. Denn nach dem § 28 des Unterstützungs- wobnsißgeseßes find die Gemeinden schon bsuie der- vflichtet, dem nothleidenden Wanderer, deffen Hilfsbcdürfiigkeit innerhalb der Gemeinde bervortrat, zu helfen. Leider wird aber davon sehr wenig Gebrauch gemacht. Man dcheist diese Leute mannigfach auf den Vettel, weil es zu schwer ist, von den Heimatbsgemeinden Erstattung zu bekommen. Es wird also bier gerade eine Lücke der bestehenden Armenvcrwaltung ausgefüÜt; cs geschieht nichts weiter, als daß bessere Fürsorge grtroffen wird für Erfüliung einer Pflicht, die heute schon drn Armenverwaliungsgemeinden obliegt.

Abg. von chrdorff (fr. kons.): Ick) bin ein entschiedener Gegner _der Verpflegungsstatidnen überbaupt, namentlich aber der bblrgatorischen. Ich halte diryrlben für eine schwere Belastung der 0silichenPr551nz€n zu Gunsten der westlichen. Wenn in den westlichen Prdv'mzen die Fabriken schlechter geben, so füllt fich das Land mit Arbeitskosen; Da xnögen die Verpflegungsstationen am Platze sein. Im Ostrn liegen die Verhäliniffe aber anders. Vergessen Sie nicht, daß der Osten durch die Auswanderung der Arbeiter sehr im Nachtbeil ist. Der Osten näbri den Arbeiter bis z_u setncm 20. Lebensjabre, um ihn dann nach dem Westen ziehen zu sehen. Bei Krankheit oder UnsaU wird der Arbeiter aber _wteder seiner Heimatb qufübrt. Wenn die östlichen Frommen gezwungrn werden soUen, ' erpflegun ssiationen einzurichten, _o kgnn ich aus diejrm Weg nicht mitgrben. er Osten hat so wie 10 'ichon genug Lasten zu tragen. Ich hoffe, daß, wenn die Ent- scheidung der'Frage, ob Verpffeaungßftationen errichtet werden folien oder nicht, in die Hande der Provinzen gelegt wird, die Provinzen östlich der Elbe von der Befugniß zur Errichtung don solchen Stationen keinen Grbrauch machen werden.

Finanz:Minister ])r. Miquel:

Meine Herren! Ich möchte nur noch auf die Ausführungen des Herrn von Kardorff erwidc'rn, daß er sich in gewiffer Weise genau auf demselben Boden bewegt, aus welchem ich die Unbegründetbeit eines Anspruchs an den Gesammistaat berleiie mit Rücksicht auf die der- schiedenariigen Intereffen der Provinzen.

Abs., Freiherr von Huene (Zenta) wendete sick) gegkn die Unterscheidung von „Ost und West bei dem vorliegenden Grieß. Das- selbe werde wesentlich zur Außgleicbung der Lasten beitragen.

Abg. Gerlich (fr. kons.): Das„UnierstüßungSwobnfiZgéseß läßt fich hier nicht anziehen. Wer arbeitsfabtg ist, ist nicht unterstüßungs- bedürftig. An diesem Grundsatz wollen wir festhalten; denn wenn wir ihn aufgeben, gerathen wir in den Kommunißmus. Der Vor- liegrndr Gesetzentwurf hat entschirden eine kommunistische Tendenz. Durch die VerpfleÉungßstationen werden die Leute zu der Annahme erzogen, daß der taat für sie sorgen müffe, daß sie nicht mehr zu arbeiten braucht'en. Wenn gesagt wird, dic Vorla-ze babe große sozialpolitische Bedeutung, und es sprechen namentlich etbifäxe Rücksichten für deren Annahme, so sa 6 ich: gr- rade erbiscbe Rücksichten müßen uns Veron affen, den Geseßentwurf 'abzulrbnen. 'Wir haben gar keinen Anlaß. den Lkicht- finn groß zu ziehen und die herrschende Fridolität im Kontrakibruch zu steigérn. „Muß nicht der Bauer, dem der Knecht f9rtläuft, und der hört, dczß dreier Unterkunft und Essen in den Verpflegungs- statiorten erhalt, sick) sagen: das muß ich bezahlen“.) Das um zu einer Verwirrung der Rechtsbegriffe, im Volk führen. Die rovinzen, welche eine ausgedehnte Indusirie'baben, ziehen uns so wie so die Arbeiter ans dem Osten. Schließlich wird es so weit kommen, daß wir im Osten nicht nur die Arbsiter steilen , sondern auch noch die Kosten dafür zahlen müffen, daß sie an ihre Arbeits- stelLe hinkommen. „Da soll man doch lieber einr Einrichtung treffen, daß den Arbeitern die Kosten der Fahrt zur Arbeitsstelle baar auSgezablt werden; das würde wrnigstens billiger sein, und es hörte dann das Spazierengehen drr Arbeiter auf. Ich bin überhaupt kein Yeund des bequemen ArbeitSnaciyweises. DLM Fasse hat bei mir den

oden auSgeZchlagenxetne Urkunde, welche ich in meinem Landratbs- amte lie en abe, namlich eine Beschwerde don sechs Bummlern, daß sie am «vnnta Abend kein warmes Abendbrot bekommen haben. (Heiterkeit und ört! ,Hört!) Das ist nicht gerade erbeiternd, sondern eigentlich recht traurig. Solche Vorkommnisse zeigen, wohin wir kommen, wenn wir derartige Ansprüchr unterstüsen. Ich bin gegen das Geseß, mag der Staatszuschß geWahrt Werden oder nicbt.

Abg. von Tzsckpopple: Den von dem Abg. Gerlich angeführten Fall braucht man wohl nicht gar zu ernst zu nehmen. Die Klagen des Abg. von Kardorff über „den Zug nach dem Westen sieben "a im Zusammenhang mit der traurigen batsache, daß im Osten Ar eiter- mangel und tm Westen haufig Arbeiterüberschuß herrscht. Das sollte uns nber nicht abhalten, der Vorlage zuzustimmen, welche die gegen- wärtigen unhaltbaren Zustande zu bessern sucht.

_ Abg. von _Woynn (fr.'konf.)Z Den Ausführungen des Herrn Minisierq ?egenuber mochte tch erwidern: wenn er meint, es handle sich bei die em Gebtet_auch urn das Armenrecht, so erscheint es mir drm end angebracht, eme Revision des Armenrechts überhaupt vor- zune men.

Unter Ablehnung der Anträge der Abgg. von Hnene und von Tzschoppe wurde der § 3 in der Kom- mrfsionsfassung angenommen.

§ 9, der vim dem Ausschluß ,einzelner Personen von der Aufnahme m die Verpflegungsstationen handelt, wurde mit

einem Anfrage des Abg. Kirsch (Jenin) angenommen, nach

dem auch Personen von der Aufnahme an eschloffen sein sollen, 'die wegen Urkundenfäthung bestraft fiF.

Em Antrag des Abg. arthold (fr. kauf.): statt des Nachweises einer zeitweisen Arbeit innerhalb der leßten vier Monate bei der Aufnahme in die Verpfle ungsstation einen Nachweis zuxverlan en, daß der Aufnahm uchende innerhalb der leßten vier Wo en wenigstens zeitweise in Arbeit gestanden habe, wurde ab elehnt.“ _ _

§ 10, der aftstrafen für einzelne Kalle fesise t, wurde mit zwei Abänderungen an enommen. ach dem ntrag des Ab . Kirs ck soll die Vers weigung von Umständen die einen Au ahmesuxhenden von der Aufnahme ausschlie en, nicht mit aft bestraft werden. NaZ dem Antrags des Abg. von Tzs oppe wurden aus der estimmung, „daß derjem e_ zu bestrafen ist, der ßch aus Arbeitsscheu wei ert, eme Jemen Kräften angemessene Arbeit zu verrichten, ie Worte „aus Arbeitsscheu“ gestrichen. _

Die, anderen Paragraphen des (Heseßes wurden in der Kommissionsfaffung genehmigt.

Die Berathung des [eßten Gegenstandeß derTagesgrdnung wurde Zim 31/2 Uhr vertagt.

Nachste Si ung: Freitag 11 Uhr. (Kleinere Vorlagen, Anira_g_ nuf“ ufhebung der Rückzahlung der Grundsteuer- entjchadigun , Geseß, betreffend das Pfandrecht an Privat- EisenbahnenZ

Handel und Gewerbe.

Auswxis über den Verkehr auf dem Berliner SchlachtViebmarkt porn 26. Iuni 1895. Auftrieb und Markt- preise nacb Schlachtgewicht mit AuSnabme der Schweine, welche nach Lebend ewicht gebandelt werden. Rinder. Austrieb 236 Stück (Durch?chnittspreis für'1_00 FZ.) 1. Qualität -,- „is, 11. Qualität -,- „Zi, 111. Qualitat 88-96 „16, 117. Qualität 80-84 .“ - Schweine. Auftrteb 7399 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 86-88 «16, Landscbweine: a.gute 82-84 „Hi, 1). geringere 76-80 „js, Galizier -_,- „16, leichte Ungarn -,--,-5 bei 20 % Tara, Vakonyer - „ja bei - 1x Tara pro Stück. - Kälber. Auftrieb 1912 Stück. (Durchsanittspreis für 1 1x .) 1. Qualität 1,06-1,10 «M, 11. Qualität. 0,96-1,04 «46, 111. nalität 0,84- 0,94 „46 - Sch,a_fe. Auftrieb 1626 Stück. (Durchsäynittspreis für 1 kg.) 1. Qualitat 1,00-1,10 „M, 11. Qualität 0,94-0,98 «FC, 111. Qualität -,- &“

Magdeburg, 27. Iuni. (W. T. B.) Zuckerbericbj. Kornzncker_ «fl., yon 92 13/o - -,-, neue 10,30. Kornzuc'ker exkl.. 88% R::ndexnent -,-, neue 9,70-9,85, Nachprodukte exkl., 75 % anrement 6,65-7,55. Ruhig. Vrotraffinade 1 -,-, Brot- raifinade 11 -,-. Gem. Raffinade mit Faß 22,25-22,75. Gem. Mein“- 1 rnit Faß -,-. Rubi . Rohrzucker [. Produkt Tranfiiw f. a. B. Hamburg vr. Iuni 9,45 (Hd., 9,55 Br., vr. Iull 9,55 bsz. und Br., pr. August 9,678 Gd, 9,70 Br., pr. Srp- tember 9,80“ Gd, 9,90 Br. Ruhig. _

Leipzig, 27. Iuni. (W. T. B.) Kaminzug - Termin- bandel. La Plata. Grundmuster 13. pr. Iuni -,- .“, pr. Juli 3,0Y „jc. br. August 3,05 „Fe, vr. September 3,05 „je, pr. Ok- tober 3,07Z .“, pr. Nodember 3,07? „M, pr. Dezrmber 3,10 „)(, pr. Januar 3,12? .“, pr. Februar 3,12Z „jk, pr. März 3,15 .“, pr. April 3,15 „ii, Pr. Mai 3,15 „ki Umsaß: 50000 kI-

Bremen, 27. Juni. (W. T., B.) (Borsen - Schlußbericbt.) Raffinieries Prtrolenni. (Offizielle Notierung der Bremer Petrylenm-Vörje.) Wiüig, Low 7,25 Br. - Baumwolle. Rnbig. Upland middl. loko 34:1 „1. - Schmalz. Fest. Wilcox 35 H, Armour sbield 34Z Y, Cudabv 354- „5, Fairbanks 29x «5. - Speck. est. Short clear middling loko 31. -

Wolle. Umsaß 149 allen.

_ Hamburg, 27. Iuni. (W. T. B.) „Kaffee. (Nachmitta s- bericbt.) Good aberage Santos pr. Iuni 75, pc. SeptemFer 75, pr. Dmeer 732, pr. Marz 729 Unregelmäßig. - Zucker- marit. (Ochsnßberuhd) 'Rüben-Robzucker 1. Produkt Basis 88 % Nendement neue Usance, frei an Bord Hamburg, pr. Iuni 9,5725 vr. August 9,70, pr. Oktober 10,15, pr. Dezember 10,35. Stetig.

London, 27. Juni. (W. T. B.) 96 % Iavazuckcr loko 11T ruhig. Rüben-Robzucker [oko fest. - Chile- Kupier 421, pc. 3 Monat_42§.

L'iverpool, 27. Juni. (W. Tx-B.) Offizielle Notierungen. American aood ordm. 313/32, do. low middling 317/32, do. mtddling 391/32, do. good rniddling 315/16, do. middling fair 4F, Pernam fair ZF, do. gdod fair 43/16, Ceara fair ZF, do. good fair 43, Egyptian brown fair 5?, do. do. good fair 515/16, do. do. good 6x, Peru rongb good fair -, do. do. Jood fair 57/15, do. do. good 59/16, do. do. fine _6k, do. moder. rough fair 43/15, do. do. good fair 49/15, do.do. good 01/16, do. smooth fair ZZ, do. do. Hood fair ZF, M.G. Broach good ZZ, do.fine 3:1, Dbollerab good 2 5/15, do. quy good 31/16, do,. fine ZX, Qomra good 215/15, do. fuliy good 31/16, do. fine ZH. fiSchde good fair 25/16, do. good 29/16, Bengal fully good 22,

o. ne .

Bradford, 27. Iuni. (W. T. B.) Wolle iemli be- grbrt, Croßbreds und _Mobair-Wolle fest, Sixties 1ck sh.z 555€? als niedrigster Preis, englische WoÜe ruhig. Garne Lu tre und Demi- lustre be?ebrt und tbenrer. In Stoffen gutes Ges äft.

Bci el, 27. Zum. (W. T. V.) In der Estern gemeldeten Wal)! fur den Verwaltnngßrarb der Schweizeri?chen Zentral- ba'hn wird weiter mitgetheilt: Die Generalversammlung wählte Siemens ,mit 38 657, Marquard mit 38 497, Bruederlin mit 38 122, Speyr mri 38 070, Christ mit 37 335, Waldmeir mit 37 370 Von abgegebenen 39 217 Stimmen. Weißenbach erhielt nur 1227 Stimmen, so daß, abgesehen vbn den durch die Gruppe“ der Zentralbank ab- grgebenen 28000 _Strmmen, aucb alTe anderen Aktionäre in über- wiegender Maxorttat 11ch gegrn Weißenbach au esprochen haben.

New-York, 27. Juni. (W. T B) ie Börse eröffnete

zum ktien

fsst und lebhaft, wurde im weiteren Virlaixf lustlos und ma ' Schluß war träge Stimmun vo d. ' betrua 356000 St"ck g rberrscben Der Umsaß derJl

U .

Weizen eröffnete matt infolge schwä erer Kabelmeldun en dann vorübergehend bessere Stimmung auf Déckungen der BaissinsZ spater abermaltge Abschwachung infolge ünftigen Wetters im Nord- weFten. Schluß schwach. - Mais allend während des ganzen LSZJlseFvIZZst mit wenigen Reaktionen infolge günstiger Ernteberichte.

u t ig.

Waarenbericht. Baumwolle-Preis in New- ork 7, do. in New-Orleans 68. Petroleum Standwbite in New-YYrk 7,95, do. in Philadelphia 7,90, do. rohes (in Cases) -, do. Pipe line cert.p.Iuli 149'nom., Schmalz West. steam 6,75, do. Robe & Brothers 7,00. Mark; pr. Iuni -, do. vr. Juli 52F, do. vr. September 53?- Rother Winterweizen 765, Weizen pr. Juni 75, do. pr. Juli 75F, do. vr. September 76T, do. pr. Dezember 78 . Getreide- fracbt nach Liverpool 1. Kaffee fair Rio Nr. 7 15T, do. Rio Nr. „7 vr. Juli 14.40, do. do. pr. September 14,55. Mehl, Spring Wbear clears 3,00. Zucker 213/13. Kupfer 10,70. Nachbörse:

Weizen F 0. niedri er.

, Chicago, 2. Juni. (W. T. B.) Weizen fallend einige eit nacb erffn'ung entspregbend der Mattigkeit des Weizens m _iew-York, sowie mfolge_ gunstiger Ernteberichte und günstigen Wetters

fur die Ernte, dann vdrubergebende Reaktion; später trat auf Reali- sierung abermaliYer Ruck ana_ein, Schluß schwach. - Mais anfangs fallend, dann ie bafte raktion, später wieder fallend. Der Markt wurde diirch dre Fluktrzationen des Weizens beherrscht. ' Weizen pr. Juni 703, dt. Juli 71. Mais pr. Iuni 47F,

Speck sbort clear nomin. Pork vr. Juni 12.475