1895 / 163 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Jul 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeigen

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' Iusertiouzpeei- für den Kaum einer Brurkzeile 30 H.

Inserate nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen MWZ-Kuzeiger-

nud Königlich Preußischen Staat5-Auzeiger5

Ber Bezugspreis beträgt vierteljährlüh 4 „M 50 „5. Alle Poß-Außalten nehmen Bestellung an;

jkr Rerik: außer den Boß-Qnßalteu muh die Expedition Rs., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Einzelne Kammern koßeu 25 „3. . W

.) Berlin Rs., Wilhelmstraße Nr. 32.

1895.

=“? 163.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Die Nummer 28 des Reichs-Geseßblatts, die von

Urkundlich unter Unserer Zr") steilgenhändigen Unterschrift '“ 'n 1

dem Ei enba n-Ne nun s:Direktor Urncr u Altona und - heute ab zur AUSJabe gelangt, enthält unter und beigedrucktem Königlichen e e. .“). _, dem SteuexT-Ei11tl1)el)me;h crsécr Klasse a, D. 7ZOiemlexr zu Nr- 2294 Las GM_?“ ZWS," YbäYdeUNJ des Ges? ?? Gegeben Kisl, den 25. Juni 1 '. -- ; Woldenbcrg im Kreise Fricdeberg N.:.M den Rothkn Adler: vom Y- JUN LZkL, bLTkMMO VW; Gkbuhren_und KMM U (L. 8.) Wilhelm. )* Orden vierter Klasse, ÖM Konjylaten des Deutschen R21chs. Vom 0. JUN! 1895. Fürst u H ohenloh e von B 0 e tt i ck er sé?

dem Regierungs: und Geheimen MedizinalMatö ])r. BMM W.,den L_L- JUK LIZZ; Freiherr v:?n Berlepsch ' Miquel Thi'elen * ; 5-7.) Wolff zu Merseburg, dem hishcrigcn Landrath desKreises KUUMUMS PVUZZLÜUNJSUMÜ- Bronsart von Scheliendorff. Hon Köller. ' 1 Sangerhausen, Geheimen RegterungsMath von Doetmcbem Webernedt- Freiherr von Marschall. Freiherr von Hammerstein,

de Rande und dem bisherigen Landrath des Kreises Oels von Kardorff den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse,

dem Eisenbahn:Sekretär Bockwoldt zu Altona, dem Grenz- und Kreis Thierarzt a. D. Strecker“ zu Wüxzburg, bisher zu Kruschwiß im Kreise Strclno, dcm Burcau-Asststcnten Langholz beim Emmohner-Mcldcamt querlin, dem Kanzlei: Sekretär (1. T. Nagler zu Köln (1. Rl). und dem Betrisbs- Führer der Zeche GneisenauHermann Bruckmann zu Alten- erne im Kreise “Dortmund de'n Königlichen Kronkn-Orden vierter Klasse,

dem Geldzäblcr a. D. Wilhelm Sellenscbeidt zu Stegliß bei Berlin das Allgkmsinc Ehrénzeichen in (Gold,

den Gemeinde-Vorstehcrn Christian Pohle zu Stradow im Kreise Sprembcrg und Johann Kollowa zu Bloifchdorf, desselben Kreises, dem ZoU-Einnebmer zweiter Klasse (1. D. Stolz zu AltMuppin im Krerse Rnppin, bishsr zu Hoirup im Kreise Hadersleben, dcn Gsrichtövollzickxsrn a. D. Schreiber u Magdeburg und Vcrnutz ebendaselbjt und dsm (HLrerLi: Horarbeitcr Benedict Kren? zn Schönecken im Kreise Prüm das AUgemeine Ehrenzeichen, owic

dem Oberstéxger und stLUUertretendcn Betrisbßfübrsr der Zeche Schürbank u. Charlottenburg Wilhelm Schröer zu plerbeck im Kreise Hörde, und den Berglsuten einrich Meinighaus, Bernhard Besrhcide und cinrich Rothstein, sämmtlick) zu Dortmund, die Rettungs:Medaikle am Bande zu verleihen.

Deutsches Reich.

G 8 s 83 wegen Abänderung des GeseßeH_ vom 1. Juli 1872, betreffend die Gebührcn Und Kosten bei den Kon- sUlaten des Deutschen Reichs.

Vom 5. Juni 1895.

Wir W i l h e l m , von (Hotte's Gnaden Deutschcr Kaiser, König von Preußen 2c.

verordnen im Namen des Rcichs, nach erfolgter Zustimmung des BunÖLSraths und des Rsichstag-Z, was fol t:

Der § 8 des GLsSZLS, bstrsffend di? GebÜJreN und Kosten bei den Konsulaten des Deutschsn Reiches, vom 1, Juli 1872 (Reichs-(Heseßbl. S. 245) wird aufgehoben.

Urkundlich unter Unserer Zößsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen nyiegcl,

Gegeben Neues Palais, den 5. Juni 1895.

(].-.J.) Wilhelm.

Fürst zu Hohenlohe.

NEUSS PAUS- den 27. Maj 1895 schicht auch bei den „Regierungs : Hauptkassen und in W l l h e l m. rankfurt" a. M. bkl der _ Kreiskysse. Zu diesem N;; B e f a n n t m a (1) u n g, Zugleich für den Minister der geistlichen, " weck konnen dre Effekten emer dteser Kassen schon .*

Mit Bezug auf die [andespolizeiliche Anordnung vom 11. Februar 1893 (Extrablatt zn Nr. S des Regierungs- Amtsblatts für 1893) bringe ich nachstehend ein anderweites, nach dem Stande der Lnngensenche aufgestelltes Verzeichniß derjenigen Sperrgebiete in Oesterreich:Ungarn zur öffentlichen Kenntmß, aus welchen eine Einfuhr von Nindviel) in das Inland nicht stattfinden darf.

Breßlau, den 26. Juni 1895.

Königlicher Regierungs-Präsident. Dr. von Heydebrand und der Lasa.

V e r z e i ck n i J der von der Lungenseuche betroffenen Sperr ebiete in O_esterreich:Ungarn, aus welchen Hie Ein uhr von Rtndvieh auf Grund Art. 5 des V1ehs_euchen-Ueberein- kommens vom 6. Dezember 1891 sowie ift. 5 des Schluß- protokolls zu untersagen it. Auggegeben im Kaiserlichen Gesundheitsamt zu Berlin am 22. Juni 1895. 11. Oesterreich.

Böhmen: 71. Sperrgebiet. Die Bezirkshauptmann- Steuersäße werden um 5,2 ,x) für jedx: Mark mit der Maß: Die Nummer 23 der (HeseH-Sammlung, die von 'I schaften: Tabor, Pilgram, Neu aus, Wittingau, Kapliß, abe erhöht, daß bei der Feststellung der errnach zu berechnenden heute ab zur Auggabe gelaan, enthält ynter

mau, Prachan'z, Budweis und oldauthcin, ahressteuersäße jeder überschießende. mcht Hurch 20 theilbare Nr._ 9751 das preu ische Gertchtskostengeseß. Vom

711]. Sperrgebiet. Die Bezirkshauptmannschaften: fennigbetrag auf den nächsten in dteser Werse theilbaren Be: 25- Ylm 1895; UPM Seckau, Pribam, Smichow, Karolinenthal, Böhmisch-Brod, trag abzurunden ist. r. 9752 dre (Hebuhrenordnung fur Notare. Vom

K_olm, Kuttenberg, Veneschau und Königliche Weinberge, ferner d1e Stadt Prag. , 13. Ungarn.

Die Komitate: Arva, Bars, Liptö (Liptau),

S S (Zips), Trentschin. zepe

("

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und _Staats-Aangers“ wird eine Uebersicht der in den deut1chen Münzstätten bis Ende Juni 1895 vor: genommenen AUZprägungen von ReichSmünzen ver- öffentkicht.

Königreich Preußen.

Allerhöckzster Erlaß vom 27. Mai 1895, bctrcffxnddieTitel:undNangverhältnissederLeiter und Lehrer an Landwirthfchaftsschulen.

Auf den Bericht vom 16. Mai d. J. bestimme Ich hier- durch, daß _

1) die _ Lcitcr der Landmirthschafté-Mulen, welche auch fernerhitx d1c Amtsbezeichnung „Direktor“ führen, zur fünften Rangklaffe der höheren Provinzialbeamteu gehören, aber ge: gebenen FaÜs zur Verleihung des persönlichen Ranges als Näthe yierter Kloß? in Vorsch'ag gebracht werden können, sofern 118 eine zwölfjährige Schuldienstzeit von der Beendigung des Probxjahres ab zurückgelegt haben;

2) dw wissenschaftlich Lehrer der Landwirtbschaftsschulen die Amtsbezeickznung „Oberlehrer“ führen und der fünften Rangklasse dcr höheren Provinzialbkamten angehören, einem Theile derselben bis zu einem Drittheil der Gesammtzahl der Charakter Professor und der Hälfte dsr Professoren der Rang der Nätlx vierter Kiaffe vcrlishcn werdcn kann, sofcrn sie eine zwölfxährige Schuldienstzeit von der Bcéndigung OLS Probe- jahres ab zurückgelegt haben;

3) die Bestätigung dEr zu 1 bkzcichnetsn Anstaltsleiter, chgleichen die Verleihung der viértemRangklasss an dissclbcn Flwibe an die zu 2 bezeichneten Profcxsoren Mir vorbéhalten

ei 1:

4? die Ernennung bezichungSwÜse Bestätigung der Profcsoren an den Landwirtbschaftsschulcm soweit dieselbe nicht in eeignetkn Fäücn von Mir e_rfolgt, dem Minister für LandwirtJschafY Domänen und Forsten im Verein mit dem Minister der geistlichen, Untsrrichts: Und MedizinakAngsngn: heiten zusteht;

5) die Ernennung beziehungsweise Bestätigung der Ober: lehrer durch die zuständige RSIierungsbchörde, deren unmittel- bxarerfAluTstcht die betreffsnde .Nndwirthychastsschule untersteUt ist, er 0 g . .

Unterrichts: und Medizinal:Angelegenheiten: Frsihcrr von Hammerstein. An den Minister der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal-Angelkgenl)citcn und der) Minister für Landwirthfchaft, Domänen und Forsten.

Verordnung, betreffend die Erhöhunxg der Säße der Ergänzungs- neueu Vom 25. Juni 1895.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. _, verordnen auf Grund des § 48 des QYnzungssteuergeseßes vom 14. Juli 1893 (Geseß-Samryl. S. 1 ) für den Umfang Unserer Monarchie, mit Ausschluß der Hohenzollernschen Lande und der Insel Helgoland, was folgt: ]

§ . Die im § 18 des Ergänzungssteuergeseßes bestimmten

,“ 2. Der Finanz:Minister wérd mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt.*)

') S. die Bekanntmachung des Finanz-Ministers in Nr. 159 d. Bl., Erste Beilage.

Schönstedt.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts»- und Medizinal-Angelegenheiten. Der Kreis_-Wundarzt des Kreises T0st-(Hleimiß ])1'. Hoppe in X()Hleiwitz, ixt zum Kreisphyfikus dieses Kreises ernannt wor en.

Königliche Unjversitäts:Bibli0tk)ek. BekaUntmachung.

Die reglementsmäßigc Zurücklicferung aller aus der Univerfitäts-Bibliothek entlie'yencn Bücher findet in der Zeit vom 1, bis 3. August statt.

Berlin, den 10. Juli 1895.

Der Direktor. Dr. W. Erman.

Ministerium fÜr Landwirthschafk, Domänen und Forsten.

Die Königlichen Regierungs-Baumeister Denecke in Danzig und Tholxolte in Wiesbaden sind zu Königlichen Meliorations:Bauinspektoren ernannt worden. Ersterem ist die Stelle eines MsliorationsBaubeamten in Danzig,_i_[eßterem die eines solchen in Wiesbaden übsrtragen.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars bewirkten Verloosum 'der für das laufende Jahr u tilgenden St_amm - A 11811 der Nied erschlesisch - Märkischen Eimnbahn smd die in der Anlage? aufgeführten 2518 Stück gezogen worden.

k" dDicselbcn werden den Bcsißern mit der Aufforderung ge- Un igt, den Kapitalbetrag zuglcixh mit den Zinsen für das 2. Halbjahr 1895 vom 16. Dezember d. I. ab gegen Quittung und_Rückgabc der Aktien sowie der dazu ge- hörigen Zinsscheine Reih? )( Nr. 17 bis 20 nebstAnweisungen zur Abhebung dcr Zinsscheine Reihe „T1 bei der Staats- 1chulden-Tilgungskasse hierselbst, Taubenstraße 29, zu erheben. Die Zahlung erfolgt vor) 9 Uhr Vormittags bxs 1 Uhr Nach: mittags, mit Ausschluß der Sonn- und csttage und der lkßten drei Geschäftsmgc [cdcn Monats. ic Einlösung ge-

vom 15. November 1). I. ab eingerei t werden, welche sie der Slaatssck)ulden-Tilgungskasse zur Prü ung vorzulegen hat und nach erfolgter XeststeUung die Auszahlung vom 16. Dezember d. I. ab bewirxt.

Vom 1. Januar1896 ab hört die Verzinsung der gekündigten Dokumente auf.

Ygleich werden die bereits früher aUSgeloosten, auf der nlage verzeichneten, noch rückständigen Dokumente wiederholt und mrt dem Vemerken aufgcrufen, daß deren Ver- zinsung bereits mit dem 81. Dezember des Jahres ihrer Vcr- loosung aufgehört hat. Der Betrag der etwa fehlenden, unent- geltlich abzuliefernden Zinsscheinc wird von dem zu zahlenden Kapitalbetrage zurückbehalten.

Formulare zu den Quittungen werden von den oben be: zeichneten Kassen unent cltlick) verabfolgt.

Berlin, den 1. Jui 1895.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

25. Juni 1895; unter Nr. 9758 den Allcrhöchsten Erlaß vom 27. Mai 1895, betreffend die Titel: und Rangvcrhältnisso der Leiter und Lehrer an Landwirtl)fchaftsschulen; unter Nr. 9754 di:- Verordnung, betreffend die Kaution des Rendantcn der Bureaukaffe bei der Königlichen Polizei:: Direktion in Charlottenburg. Vom 1. Juni 1895; und unter