1896 / 12 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Jan 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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des Deutschen Keixhs-Quzeiger-

uud Königlüh “preußisthen Staats-Inzeiger- '

Berik! Fk., Wilhelmstraße Nr, 32.

1596.

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Berlin, den 15. Januar 1896.

In Gcmäßheit der AllerhöchstenVerordnung vom 23. De- zember v. I. fand heute Mittag 12 Uhr im Weißen Saale “des Königlichen Sch asses die fxterliche Eröffnung des Land- chags der Monarchie statt.

Der der Eröffnung voraussxchanxxzkene Gottesdienst begann für die Mitglieder der evangeli chen irchc um 11 Uhr in der *Dom-JnterimskirM, wo dsr Hof: und Domprediger, Kon- Fistorial-Nath Krißinqer, die Predigt hielt, und wgr über ZIeremias 6, 16: „So spricht der Herr: Tretct auf„ dre Wege 'und schaust, und fragst nach den vorigen Wegen, welchc§ der

ute Weg sei, und wandelt drinnen, so werdet ihr Ruhe fmden ?ür eure Seele.“ Für die Mitglieder der katholischen Kirche hielt um 111/2 Uhr in der St. demigs-Kirchc der Propst Jahnel unter Asfistenz zweier Geistlrchen eine SegenScmdacht.

__ Nach Beendigung der kirchlichen Feier nahmen die Mit: glieder dcsLandtags im Weißen Saale in dem mittleren, dem “verhüllten Throne gegenübcr belegetren Raume AufsteUung. Für das diplomatische Korps war die Tribüne auf dor Kapkllen- “F;“ite des Weißen Saales bereit gehaltsn.

Sobald die Aufstellung vollendet war, crschienen die Staats-Ministcr untcr Vortritt dcs Präjidcnten des Staats- "Ministeriums, Reichskanzlers Fürsten zu HohevlöthchiUings: sürst und stellten sich links vom Throne! auf. Der räfident Des Staais-Ministcrinms verlas hierauf die nachstehende Aller:

höchste Botschaft: ,_ Grlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Landtags!

Seine Majestät der Kaiser und König haben mich mit öder Eröffnung des Landtags der Monarchie zu beauftragen «geruht.

Die Finanzen des Staats haben sich in dem abgeschlossenen, wie in dem laufenden Rechnungsjahre wesentlich günstiger ge- staltet, als bei Aufstellung 'der Voranschläge anzunehmen war, „Infolge unerwarteter Steigerung der Erträgnisse der Staats: --eisenbahnen und einzelner anderer Staatsbetriebe, sowie cr höhtcr Ueberweisungkn aus den Einnahmen dks Reichs hat die Rechnung des Jahres 1894/95 mit eincm erheblich »geringeren, als dem im Etat veranschlagten Fchlbetrage ab- geschlossen; "ein gleich günstiges Ergebnis; darf für das laufende JIahr erwartet werden.

Auch der Entwurf des Staatshaushalts-Etats für das (Jahr 1896/97, welcher Ihnen alsbald zugehen wird, schließt mit einem geringeren Fehlbetrage ab, als der Etat für das laufende Jahr. Insbesondere haben infolge des Aufschwungs des gewerblichen Lebens die Erträge der staatlichen Betriebs- mverwaltungen, namentlich der Eisenbahnvsrwaltung, höher ver: '*anschlagt werden können. '

Die mit dem Beginn des laufenden Rechnungsjahrs zur Einführung gelangte Neuordnung der staatlichen Eisenbahn- vertvaljung hat sich-nach den bisherigen Erfahrungen im all: „gemeinen bewährt und zu den günstigen Ergebnissen beigetragen. - Wegen Erweiterung des StaatSLisenbahnneßes werden Ihnen auch in diesem Jahre Vorschläge zugehen, welche die Entwickelung mit Schienenverbindungen noch nicht bedachter Landestheile zu fördern bestimmt sind.

Auf dem Gebiet der Schule wird Ihre Zustimmung zu «einem Geseßentwurf erbeten werden, welcher den Zweck hat, in “Erfüllung der durch Art. 25 der Verfassung dem Staat auferlegten Pflicht das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den “öffentlichen Volksschulen gcseßlich derart zu regeln, daß ihnen Überall ein festes, den örtlichen Verhältnissen angemessenes Einkommen gesichert'ist. Ferner wird die geschlichc Aenderung -eßk'zelne"r Bestimmungen des PensjonSgcfeßcs vom 27. März 1872 beabsichtigt, durch welche Schwierigkeiten und Zweifel Beseitigt werden sollen, die bei der Anwendung dieses Gesehes auf die nicht im unmittelbaren Sjaatsdienst stehenden Lehrer Und Beamten an den höheren Unterrichtßanstalten hervor- getreten sind.

Der Wunsch nach Stärkung und Erweiterung der auf Jeseßlichcr Grundlage beruhenden Vertretungen von Handel “und Industrie bcwcgt die betheiligtcn Berufsstände seit längcrcr Zeit; er ist neuerdings dringlicher geworden, sciidem in dem * Gesetze über die Landwirthschaftskammcrn der Boden für eine kraftbblle Vertretung der Landwirthschaff geschaffen und eine Xorporative Organisation des Handwerks durch die Reichs- gescßgebung in Angriff genommen ist." Die bestehenden Organe des Handels und der Industrie haben sich in ihrer großen Mehr- ;J, Beit für eine das ganze StaaMgcbiet umfassende Vertretung

außgesprochen. Demgemäß wird Ihnen ein Geschentwurf vor- gelegt werdcn, durch den die Organisation der Handelskammern über das ganze Land erstreckt und durch Ausstattung dieser Körperschaften mit Korporationsrechten und Erweiterung ihres Geschäftskreises gekräftigt werden soll.

Die andauernd ungünstige Lage der Landwirthschaft nimmt fortgeseßt die volle Aufmerksamkeit der Staatsregierung in Anspruch. Die StaaiSregicrung ist entschlossen, alle Mittel in Anwendung zu bringen, welche zur Abhilfe geeignet sind und eine Besserung der Lage dieses für unsere wirthschaftlichen Verhältnisse so hochwichtigen Gewerbes gewährleisten.

Der im vorigen Jahre angekündigte Entwurf eines Ge- seßes, betreffend das Anerbenrecht bei Renten- und An: siedelungSgütern, welcher die Erhaltung dieser Güter bezweckt, wird nunmehr ungesäumt Ihrer Beschlußfassung unterbreitet werden,

Außerdem werden Ihnen Vorschläge gemacht werden, welche eine finanzielle Unterstüßung der genossenschastlichen Errichtung von Kornhäusern betreffen.

Meine „Herren, indem ich Sie im Allerhöchstcn Auftrage begrüßs, gebe ich der Zuversicht Ausdruck, daß mit Gottes Hilfe Ihre Thätigkeit auch in der bevorstehenden Tagung dem Vaterlande zum Segen gereichen werde. _

GanzDeutschlandsthickt fich an, die fünfundzwanzigjährige Wiederkehr der Ncubcgründung des Reichs festlich zu begehen. Möge die Erinnerung an jene große Zeit auch für uns eine ernste Mahnung sein zu einträchtigem Zusammenwirken in fruchtbringender vaterländischer Arbeit!

Auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs erkläre ich den Landtag der Monarchie für eröffnet.

Hierauf brachte der bisherige Präsident des Hauses der

Abgeordneten, Wirkliche Geheime Rath von KMU? das Hoch“

auf Seine Majestät dyn Kaixer und König aus, in das die Versammlung bcgexftcrt eintimmtc.

Seine Majestät der König haben Allergnädigstgeruht:

dcn nachbcnannten Personen die Erlaubnis; zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Ritterkreuzes Erster Klasse des Königlich

württembergischen Friedrichs-Ordcns:

dem außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universxtät zu Berlin Dr. Geldner; des RitterkreuzeszweiterKlasse des Großherzoglich

_ badischen Ordens vom Zähringer Löwen:

dem preußischen Staatsangehörigen, Kurarzt [)1“. Dcter- mann zu St. Blasien im Großherzogthum Baden;

ferner: des Komt urkreu es des Kai erli öterrei i en h Fratztz Joseph-Osrdenxb: s ck W dem preußischen StaatSangehörigen, Kaiserlich russischen Staatsrath ])1'. Schmidt zn St. Petersburg; des Oesterreichisch-Kaiserlichen Ordsns der Eisernen Krone dritter Klasse: * dem Professor ])1". Müller, Erstem ständigen Sekretär der Akademie der Künste zu Berlin; des Ritterkreuzes des Königlichsshw-edischen Nordstern-Ordens: dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Berlin ])1'. Fuchs; sowie des Großherrlich türkischen OsmaniÉ-Ordens vierter Klasse: dem Maler Rades zu Berlin.

Deutsthes Réick). Bekanntmachung.

Briefe und Kästchen mit Wcrthangahe, sowie Nachnahmefendungen im Verkehr mit Ntederland. Vom 16. Januar ab werden im Yerkchr mit Niederland Kästchen mit Werthangabe zur Beforderuna zugelassen. Dxr Meistbetra der Wcrthangabe i_st für diese Sendungen, wie fur Wcrthbrie e, auf 20000 „ck (20000 annken) festgeseßt. Die Taxe für Werthkästchen cht ftch zusammen: 1) aus dem Porto von 80 43, " _ 2) aus der Versicherungsgebühr von 8 „3 fur xe 240,“

Bricfc und Kästchen mit Werthangabe, sowie“ eingeschriebene Briefpostgegenstände jeder Art können vom aleichen eitpunkt ab gegen Nachnahme bis zumBetrage von 400 ck76 (Z“ Gulden Niederländ.) ab esandt werden.

Ueber die ?onstigen Versendungsbedingungen erthcilen die Postanstalten auf Nachfrage Auskunft.

Berlin W., den 11. Januar 1896.

Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. von Stephan.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen ordentlichen Professor Dr. Paul Iörs

u Gießen zum ordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der Universität zu Breslau, und

den bisherigen außerordentlichen Professor ]_)1'. Otto

Mügge u Münster i. W. zum ordentlichen Profeswr in der

philosophikchen Fakultät dsr Universität Königsberg zu ernennen.

P r o g r a m m der Feier des Zöjährigcn Erinnerungstagcs der Neubegründung des Deutschen Reichs am Sonnabend, den 18. Januar 1896.

§ 1.

Am Sonnabend, den 18, Januar 1896, findet aus Anlaß des 25jährigen Erinncrungsta es der Neubegründung des Deutschen Reichs für die zu die er Feier eingeladenen Personen Gottesdienst statt, und zwar für die Mit lieder der evange- lischen Kirche Vormittags 10 Uhr in der apelle des Köni - lichen Schlosses - Aufgang Unter Portal [[l, an der Schw : freiheit _ für die Mitgliede'r der katholischen Kircht- am 101/4 Uhr m der St. Hedwigskrrche.

§ 2.

Nach bccnhigtcm Gottesdienst, um 10% Uhr, ist die Versammlung rm Weißen Saale dH Königlichen Schlosses, Aufgang unter Portal [U.

"b DiefReichstagsmitglieder [kellcn sich dem Throne gc'gen- u er an.

Die Generalität „ritk an die Kapellenssitc, die Minister und die sonst eingelkdenen Personen nehmen gcgenüber an der Xenstcrseite dcs Weéßsn Saales _ nach dem Lustgarten - Hlufstellung. Z

Die Miglieder des Bundeßraths versammeln fich nach dem (HotteQxßst in dem Marine-Saale neben der Bilder- galerie, um "?ck W.. Bort nach dem Weißen Saale zu begeben, woselbst ste sts) links vom Throne aufstellen.

- 4.

Tür. Jherakzesjäk _?ske Kaiserin und Königin Frie rich, fürJhre z:: “"'-lichen „Hoheiten die Prtn- zessinnen deS'*?önigx«chen „Jau es und für die an: wesenden Dur„chlau:h_tigften Fürstlichen Damen, Aller- höchst- und Hochstwelax um 93/4 Uhr unter Portal M' an- fahren, ist die Versqmmlung in der Rothen Sammelkammer. Die Gefolge Allerhochst: und h_öchstderselben nehmen dieselbe

Anfahrt und versammeln sich n'y “Zcmitel-Saale. Nach be- endigtem Gottesdienst betreten dle Alle*ch11rchlauchtthMa und die Durchlauchtigsten Fürstlichen Damen mit- Gefolge die Tribüne auf der Kaps enseite des Weißen Saales,

§ 5.

Die Prinzen des Königlichen Hauses und die hier anwexenden Prinzen aus souveränen Nltfür-stlichen Häu ern, Höchstwclche gleichfalls um 93/4 Uhr unter Portal [7 anfahren und slch in dcr Rothen Sammetkammcr versammeln, kehren nackz dem Gottesdienst dorthin, zurück. Die Gefolge Höchstdersel en fahren um 91/2 Uhr ebenfalls unter Portal [7 an und versammeln fich in dem Kapitel-Saale.

F 6.

Seine Majestät der Kaiser und König und Ihre Ma estät die Kaiserin und Königin wollen demGoUes- dienét beizuwohncn Zeruhen. Die Obersten Hof:, die Ober-

of:, die Vize:Obcr-Hof- und die quchargen, die General- s dxutanten, die Generale und Admtrale & 18. Iujßs und die Flügel-Adjutantcn, der Minister des Königlichw Hauses und der Geheime Kabinets-Ratl) Seiner Majestät, welche i n Aufgang unter Portal [7 nehmen, versammeln |ck vor *, Gottesdienst am 91/2 Uhr im Kapitel-Saase, wohin na, “dem- selben nur dte Personen des Gefol cs Seiner MUTestt du Kaisers und Könjgs zurückkehren, xvä rend das Gecko NM [ Majestät dcr Katserin und Königm mit Allerhö sidene die KapellemTribüne betreten. -