1896 / 14 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Jan 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Erlaubn ifi zu agen, wenn der Nach ucbende den Befiv der Jena Untertiteßbmen nötl) en Mittel nicht ua [daweisen vermag oder wenn die Behörde auf Grund von Thatsachen ie nehmen ung , in daß derselbe die zu dem beabfichtigteu Gewerbebetrie er- xr-derli e uverlässiqkeit, insbesondere in sittlicher, artistischer und

finanzieller insicbt nicbt MßArtikel 3 Der §33 derGewerbeordnuug erhält als fünften Absaß folgenden

11 : ' Z saß)“ LandeSregierunaen können anordneri, daß die Bestimmungen über den Betrieb der Gast- und Sckxapkwntbsckpaft sowie über den Kleinbandel mit Branntwein oder Spiritus auf Konsum- und andere Vereine, einschließlich der bereits bestehenden, aycb. dann Anwendung finden, wenn der Betrieb auf AYKUF der Mitglieder beschrankt ist.

1 e . Der § 35 Abs. 2 der Gewerbeordnung erhält folgende Fassxmg: Unter derselben Vorausseyung_find zu untersagen: der Trodel- handel (Handel mit ebrauchten Kleidern, gebrauchterx Betten oder ge- brauchter Wäsche, K einbandel mit altem Metallgeratb, mit Metall- bruch oder dergleichen) sowie der Klembandel mit Garnabfallen oder Dräumen von Seide, Wolle, Baumwolle oder Lernen, der Kletnbandel mit Bier, der Handel mit Dynamit oder anderen S_prengftoffen und der Handel mit solchen Droguen und chemischen Praparaten, welche

' w ck di en. zu Heils (3 en en Artikel 5.

Zwischen dem dritten und vierten _Absaß des § 35 der Gewerbe- ordnung wird folgender neuer Absatz emgeschcrltet: "

Ist die Untersagung erfolgt, so kann dre Lairdes-Zentra'lbeborde oder eine andere von ihr zu bestimmende Bebdrde die Wiederauf- nabme des Gewerbebetriebs gestatten, sofern seit der Untersagung mindestens ein Jahr verstossen ist..

Artikel 6.

Der § 41a Absatz 1 erhält folgenden Zgsaß:

Diese Bestimmung findet auf den Geschaftsbetrieb von Konsum- und anderen Vereinen entsprecbextdx [Aikiwendung

te .

Im § 421) der Gewerbeordnung wird die Einleitung wie folgt abgeändert. "

Durch die höhere Verwaltunasbebörde nacb Anbozung der (Ge- meindebehörde oder durch Beschluß der Gememdebeborde mit Ge- nehmigung der böberen Verwaljun sbebörde kann fur 11. s. w.

Der Schlußsaß des ersten Ab aßes erbältfolgende Faffung: '

Diese Bestimmung kann auf einzelne Theile de_s Gemeindebezirks sowie auf gewisse Gattungen von Waaren und Leistungen beschrankt werden.

Im ersten Saße des Abs. 3 werden die Worte „auch wenn" die- selsbetxbnicht zu den selbstgewonnenen oder selbstberfertigten geboren" e rt en.

a Im zweiten Saße desselben Absaßes werden zwischen dern Worte .beschränkt' und dem Worte „werden“ die Worte .und gemaß §601) Absaß 3 verboten" eingeschaltet. Artikel 8. _

Der §44 Absatz 3 der Gewerbeordnung erhalt folgende Fassung:

Das Aufkaufen darf ferner nur bei Kaufleuten oder solchen Per- sonen, welche die Waaren produzieren, oder in offenen Verkaufsstellen erfolgen. Jngleichen darf das Aufsuchen von Bestellungen auf Wanken, soweit nicht der Bundesratb für bestimmte Waaren Ausnahmen zu- läßt, nur bei Kaufleuten oder wichen Perwnen geschehen, in deren Gewerbebetriebe Waaren der YYHVltLZM Art Verwendung finden.

ie . Jm § 44a Absatz] der Gewerbeordnung Werden die Worte

.Absaß 1 und 2“ gestrichen. Artikel 10.

Dem Absatz 3 des § 53 der Gewerbeordnung wird als zweiter Satz hinzugefügt: - ,

Ist die Untersagung erfolgt, so kann 1718 Landes-Zentralbebörde oder eine andere von ihr zu bestimmende Behörde die Wiederaufnahme des Gewerbebetriebs gestatten, sofern seit der Untersagung mindestens

ein Jahr verflossen ist. Artikel 11.

Im § 56 der Gewerbeordmm werden im Absatz 2 hinter Ziffer 9 folgende Bestimmungen als Ziffer 10 und 11 hinzugefügt:

10) Bäume aller Art, Sträucher, Sämereien und Blumen- zwiebeln, Schnitt- und Wurzel-Reben und Futtermittel;

11) Schmucksachen, Bijouterien, Brillen und optische Instrumente.

Der dritte Absaß erhält folgende Bestimmung:

Ausgeschlossen vom Feilbieten und Aufsuchen von Bestellungen im Umberzieben sind ferner: '

. 12) Druckschriften, andere Schriften und Bildwerke, insofern fie

m sittlicher oder religiöser Beziehung Aergerniß zu geben geeignet

sind, oder mittels uficherung von Prämien oder Gewinnen Vertrieben

werden, oder in ieferungen erscheinen, wenn nicht die Zahl der

Lieferungen des Werks und deffen Gesammtpreis auf jeder einzelnen

Lieferung an einer in die AugerÄfcxilkerde Stelie bestimmt Verzeichnet ist. r i e . -

Der § 561). der Gewerbeordnung wird folgendermaßen abgeändert:

1)'Der Abiaß 1 erhält den Zusay: ' '

Dte'gleiche Befugniß steht den LandeSregierungen für_tbr Gebiet oder Tbeile desselben hinsichtlich der im § 56 Absatz 2 Zlffkr ]0 be- zeichneten Gegenstände zu.

2) Der Abfaß 3 erhält die Fassung:

Durch die Landesregierungen kann das Umberzieben mit Zucht- benasten ziir Deckung von Stuten, sowie auf bestimmte Dauer der Handel m1t Schweinen, Ziegen oder Geflügel im Umberzieben unter- jagt oder Beschrankungen unterworfen werden.

Artikel 13. Im § 57 Ziffer 3 der Gewerbeordnung find nach dem Worte „Menschen“ die Worte einzuschalten: wegen Land- oder Hausfriedensbruchs, wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Artikel 14.

Ziffer 1 des § 57 8- der Gewerbeordnung erhält folgende Fassung: 1) wenn der Nachsucbende das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch

nicht vollendet hat. Artikel 15.

Ziffer 2 des § 571) der (Gewerbeordnung erhält folgende Fassung:

2) wenn er wegen strafbarer Handlungen aus Gewinnsucht, gegen das Etgentbum, Jegen die Sittlichkeit, wegen vorsäßlicher Angriffe auf chs Leben imd die Gesundheit der Menschen, we en Land- oder Haus- fttedensbruchs, wegen Widerstands gegen die taathewalt, wegen vorsaßlicher Brandstiftung, wegen Zuwiderhandlungen ge en Verbote oder Sicherungsmaßregeln, betreffend Einführung oder erbreitung anstrckender Krankheiten oder Viebseuclyen, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einer Woche verurtbeilt ist, und seit der Verbüßung der Strafe fünf Jahre noch nicht verflossen sind.

Artikel 16.

Dem § 601) der Griverdeordnung ist als Absaß 3 folgender Zusatzöbinzuzufügen: ' '

_ ( as Feilbieten der im §. 59 Ziffer 1 und 2 bezeichneten Gegen- stande durch schulpflichtige Kinder kann von der Orts-Polizeibebörde verboten werden.

Artikel 17.

§ 1051) erhält als Absa 3 folgenden Zusatz:

Die Bestimmungen des MASS 2 finden auf die Beschäftigung von Gehilfen, Lebriin en und rbeitern im Geschäftsbetrieb von Konsum- und anderen ereinen entlsp1r§chende Anwendung.

e .

Die Ziffern 7a und 71) des § 148 Abs. 1 der Gewerbeordnung erhalten folgende Fassung:

75. wer dem §56 Abi. ], Abs; 2 Ziff. 1 bis 5, 7 bis 11, Abs. 3, § 553 oder 9 561) zuwiderbandelt;

71). wer den Vorschriften der §§ 560, 608, 601) Abs. 2 und 3 oder 600 Abs. 2 und 3 zuwiderhandelt,

_ Artikel 19. Die Schau1pielunternebmern zum Betrieb ibres Gewerbes bisher

'ertbeilte Erlaubnis! gilt nur für das beim Inkrafttreten dieses Geseßes betriebene Unternehmen. Artikel

20. Dieses Gefev tritt mit dem 1. anuar 1897 in Kraft.

Die allgemeine Begründung lautet:

1) Das Gesep, betreffend Abändetun der Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883 (Rercbs-Geseßbl. S. 159), at den Gewerbebetrieb i_m

Umberzieben im Interesse der öffentlichen Sicherheit, Sittlichkeit, Gefundheitspfieze und Ordnung neu geregelt. Die Klagen und Be- schwerden über diese Form des Gewerbebetriebes find indessen m(bt verstummt. Vielmehr ist - insbesondere aus den Kreisen der seß- haften Gewerbtreibenden - forLtZesetzt das Verlan ,en nach einer weiteren Verschärfung der das andergewerbe betreärnden Bestim- mun en des Titels 111 der Gewerbeordnung laut aeworden.

n den Reichskanzler, den VundeSratb und den Reichstag sind zahlreiche etitionen gerichtet worden. welche auf die Bescbrqiikung oder das erbot des Wandergewerbebetriebes abzielen. Die Petitions- kommission des Reichstags bat wiederholt über solche Eingaben vex- bandelt und befürwortet die Gesuche dem Reichskanzler zur Erwa- Zng zu überweisen. Im Jahre 1892 bat die Königlich bayerische

egierung einen auf wesentliche Einschrankung des Hausier- gewerbes gerichteten Antrag beim Bundesrat!) eingibracbt. Der Reichstag bat fich zunächst in seinen Si ungen vo_m'9.Dezen,1ber 1892 und 1. Februar 1893 mit den] Gegen tand beschaftigt und emen von den Abgeordneten Gröber, Hiße und Gcnoffeg „eingebrachten Geseyentrvurf, betreffend die Abänderung _der einschlggigen Bestim- mungen der Gewerbeordnung, einer Komtziisfion überwiesen. Dieselbe bat Bericht erstattet, dock) ift derselbe tm Plenum nicht mehr zur Verhandlung gekommen.

Unter dem 5. Januar 1895 ist dann dem Reichstag der vom Bundesratl) beschlossene Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ab- änderung der Gewerbeordnung, vorgelegt'worden._ Der Reichstag derwies diesen Entwurf in Verbindung mrt dem wieder eingebrachten Gesetzentwurf der AbÉJ. Gröber, HiYe und Genossen (n). eine Kom- mission, Welche die ntwürse einge end geprüft und „uber das Er- aebniß ihrer Berathungen berichtet hat. Im Plenum ist 1edocl) diese Angelegenheit auch damals nicht mehr zur Erledigung gekommen.

Durch den gegenwärtigen Enttvurf wird dre Vorlage vtom 5. Ja- nuar 1895 im wesentlichen wieder aufgenommen. Bei einer Reihe yon Aenderungen und Ergänzungen sind die von der Reichstags-Kom- mission gefaßten Beschlüsie berückfichtrgt worden. . _

Auch in dem neuen Entwurf wird eine so weitgehende Bescbran- kung des Wandergewerbes, wie fie die Gesetzesvyrfcblage der Abgg. Gröber, Hiße und Genossen erstrebten, nicht beabsichtigt. 'Die diesen Vorschlägen zu Grunde liegende Annabme, daß eine wejentltcbe Ursache

'für die ungünstige Lage der seßbaften Gewerbtreibenden an kleinen Orten in der erheblichen Zunahme desKWettbewerbs der Hausirerzu erblicken sei, erweist sich nach der Statistik über dir Zahl der m neuerer Zeit zugelassenen WandergeWerbtreibenden nicht als zutreffend. Vielmehr wird der wahre Grund für die ungünsti e (_Heschaftslage und die Verrinaerung des Absatzes, über Wi'lÖL jene sebeasterZ Gewerb- treibenden vielfach klagen, in anderen Veränderungexi „des wrrtbschaft- lichen Lebens gesucht werden müssen. Es mag bexiptelsweise auf die Wahrnehmung; hingewiesen werden, daß weite Krene der Bevölkerung bei ihren Einkäufen und Bestellungen steh nicht mehr an die Gewerb- treibenden ibrks Wohndrts zu wenden pfiegen, sondern sich daran gewöhnt Haben, ihren Bedarf aus" Waarenbäusern und Versandgescloaften der großen Städte oder direkt von den Produzenten zu beziebeiz; Zu Gunsten dieser Erklärung spricht die aus der beigefügten statistischen Uebersicht sich ergebende Thatsache, daß während der Jahre 1884-1889 die tm Deutschen Reich ertbeilten Wandergewerbesckzeine nur eine der natürlichen Vermehrung der Bevölkerung entsprechende Zunahme cr"- fabren haben, während in den folgenden vier Jahren die Zahl jener Scheine zurückgegangen oder underändert geblieben ist., Einigen Bundesstaaten, bei welchcr: sich eine größere Zimabme zeigt„ stehen andere Staaten gegenüber, bei welchen eine betrachtliche positive Ab- nahme erfolgte. . '

Es darf hier darauf binaewiesen werden. daß bereits die Landes- gesetzgebung durch die Regelung der ewerblichen Besteyerung die Konkurrenz der Hausierer mit den se batten Gewerbtreibenden zu Gunsten der letzteren beeinflußt. Eine solche Einwirkung hat in einzelnen Bundesstaaten durch eine Erhöhung der'Haufiersteuer stritt- gefunden. In Preußen ist ein gleiches Ergebnis; darurch erreicht worden, daß stehende Gewerbe kleineren Umfangs vdn der Gewerbe- steuer befreit und auf diese Weise die Konkurrenzbedmgungen fur das Hausiergewerbe erschwert worden sind. . , _ _

Urner diesenUmständen ist davvn abgesehen, dre einschlagigen Be- stimmungen der Gewerbeordnung einer wesentlichen Umgestaltung zu_ unterziehen; es kann vielmebr als auSreichend betrachtet werden, aus dem durch die NodeÜe Vom 1. Juli 1883 verfolgten Wege fort- schreitend, dem Betriebe im Umberzirbcn noch weitere Bejchrankungr31 aufzuerlegen, um bemerkbar gewordeneAuswücbfe zu bese1txgen und die Ferndaltung ungeeigneter Elemente von diejer Gejckoaitsfo'rm in höherem Maße zu sichern. Zu diesem Zweck wird sowobl_d1e Zahl der vom Vertriebe im Umberzieben ausgeschlossenen Gegenstande Ver- mebrt, als auch der Kreis yon Personen. welchen der Wandergewerbe- schein nicbt Versagt Werden darf, beschränkt werden'können. ,

2) Nach der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 fcznden die für den Gewerbebetrieb im Umberzieben geltenden'persönlickp'en und sachlichen Beschränkungen auf diejenigen (Hewerbtretbenden keine, An- wendung, welche am Wobnort oder am Sitz ihrer gewerblichen Nieder- lassung von Haus zu Haus oder an öffentlichen Orten, baufierexi. Dieser Zustand hat schon durch die Nodelle vom 1. Juli 1883 mri Rücksicht auf die praktischen Bedürfnisse Aenderungen erfahren, durch welche die Möglichkeit geschaffen Wurde, in einzelnerx Gemeirzde11_ den baufiermäßigen Gewerbebetrieb Einheimischer Von einer polizeilichen Erlaubmß abhängig zu machen. Die hierüber ergangenen Vorichrtsten zeigen aber nach den gemachten Erfahrungen rerschicdene Mangel, welche abzusteÜen sein werden. '

3) Die in der Gewerbeoßnung gezogene Grenze „zwischen dem stehenden Gewerbe und dem Wandergewer'be bedarf btnfichtlicb des Geschäftsbetriebs der HandlungSreisenden einer Berichtigung. ,

Dieser lcßtere, dem stehenden (Gewerbe zu erechnete Betrieb bat großentbeils eine Form angenommen, welcbe 1ch von deni Hausier- betrieb kaum noch unterscheidet. Zahlreiche Handlungsreisende ,be- schränken fich bei dem Aufsuchen von Waarenbestellungen 'nicht auf Kaufleute oder Personen , welche die Waaren in ihrem Gewerbe gebrauchen, sondern wenden ,sick) an das große Publikum. Es erscheint nicht erechtferttgt, solchen .Detail- reisenden', Welche auf den rwerb, dog Privatkundschaft ausgeben, gese lich eine andere Stellung einzuraumen ais'den Heru- Lerern. Mit ücksicht hierauf enthielt schon der dem Reichstag tm

abre 1882 vorgelegte Entwurf einer Gewerbeordnungs-quelle eine Bestimmun, nach welcher der Geschäftsbetrieb der Detailreisenden den Bors riften des Titels ]11 der Gewerbeordnung i_mtetstelit werden sollte. Dieser Vorschla fand indessen nicht die Zustimmung des Reichstags. ie verbundeten Regierungen haben, wie wiederholt im Reichstag zur Sprache gekommen ist, ihre damals zum Ausdruck gebrachte Ansicht nicbt Zeandert. Sie sind in derselben durch die weiteren Wahrnehmungen uber den Geschäftsverkehr der Detailreisenden nur bestarkt worden. Das; weite Kreise der Bevölkerung gleicher Ansicht sind, ist aus zahlreichen Fett- tionen und aus Berichten von Handels-„und Gewerbekumxnern er icht- lich. Auch der von den Abg.Gröber, Htße und Genossen 1mRe1chstag eingebrachte Gesetzentwurf, betreffend die Abanderums) der Gewerbe- ordnung, batte eine entsprechende Bestimmung vorge eben. Hiernach ist der frühere Geseßesvorschlag wieder aufgenommen,

4) Mit Rücksicdt auf die Unzutraglichkerten, welche sich erfahrungs- nxäßig aus der örtlichen Lage von Privat-Kranken-, Privat-Ent- bindungs- und Privat-thenanstalten für deren Nachbarschaft ergeben können, ist eine Ergänzung der im § 30 der Gewerbeordnun ent- haltenen Bestimmungen über die Konzesfionierung solcher Antalten

erforderlich. _ 5) Angesichts der schweren Schädigungen, welche bei dem haufigen

Zusammenbruch von Tbeateruntemebmunaen für die init den Unter. nehmern in eschäftlicber Beziehung _ttebenden Personen "wachsen erscheint es gc otc-n, eine größere Gewabr fur die finanzkue Zuver: lässigkeit der Schauspielunternebmer zu schaffen. In diesem Zweck find die Bestimmungen des 32 der Gewerbeordnbng abzuändem

6) Der unter dem 15. anuar 1892 dem Reichstaße vorgelegte aber nicht zur Beschlußfassung gelangte Geseßentwuri, treffend djé Bekämpfung der Trunksucbt ermzicbttgte in § 21 “ie Landeöregierun en zu der Anordnung, daß die Bestimmungerz der Gewerbedrdnung ü er den Betrieb der Gast- und Schankwrrtbschaft, sowie über den Kleinbandel mit Branntwän oder Spiritus auf Konsum. und andere Vereine auch dann anzuwenden seren, _wenn der Be- trieb sich auf den Kreis der Mitglieder beschrankt. Die Ver- hältnisse. welche zu diesem Vorschlage efubrt baben,_besteben in un- geschwäcbtem, wenn nicht verstarktem „aße fort. Wie der von den Abag. Gröber, Hiye und Genossen eingebrachte Geseßentwurf, be- treffend die Abänderung der Gewerbeczrdnung, beweist, hat das Be- dürfniß nach einer entsprechenden Erganzung des geltenden Rechts auch innerhalb des Reichstags Anerkenrmnggefunden. Durch Erweiterung des § 33 der Gewerbeordnung wird bter Abhilfe zu schaffen sein.

7 Im § 35 der Gewerbeordnung werden verschiedene Gewerbe. betrie e aufgeführt, von deren Eröffnuzrg eine besondere Anzeige zu machen und deren Ausübung durch_ die Behörde zusuntersaaen ist, wenn Thatsachen vorliegen, welcbe dre Unzuverlaifigieit des Gewerk». treibenden in Bezug auf den fraglichen Gewerbebetrieb darrbun. Es ist das Bedürfnis; berdorgetreten, die Geltung dieser Bestimmungen aut den Kleinbandel mit Bier. sowie ferner auf den Handel mit ge. wissen Droguen und chemischen Präparaten auszudehnen.

8) Bei der Handhabung des § „35 ' der Gewerbeordnung bat sub in einzelnen Bundesstaaten, namentlich in Preußen, mit Rücksicht auf die Art des Verfahrens, in dem nach Lage der Landesgese gebung dix Untersagung des Gewerbebetriebs zu erfolgeq hat, der M1 stand 1511 bar gemacht, daß Gewerbtreibendeg, denen die Ausübung des Gewerbe, betriebs u:;tersagt worden ist, spaterbin die Wiederaufiiabme eines gleichen Gewerbebetriebs nicht gestattet Werden darf. Hier ist cim Lücke im Gese vorbanden, auf deren Ausfüliung Bedacbtzu nehmer; ist,

9) Angesixpts der für die Gewerbebetriebe erlaffeneti Vorschriften der Gewerbeordnung über die Sonntagsrube würde es eme ungerecht- fertigte Bevorzugung der Konsumvercine und anderer Vereine „sein, wenn deren Geschäftsbetrieb, von etwaigen besonderen landesrechtlichen Bestimmungen abgesehen, an Sonn- und Festtagen un- eingeschränkt gestattet wäre. In mehreren , Bundesstaaten, insbesondere auch in Preußen find zwar die Verwaltungs. behörden bisber von der Annahme ausgegangen, daß die §§ 41a und 1051) Abs. 2 der Gewerbeordnung auch auf den Ge1chafts. betrieb der erwähnten Vereine_Anwendung finden. Da indessen diese Auslegung gegenüber der jeßtgen Fassung des Geseßes nth'völiig bedrnkrnfrei ist und Zweifel darüber aufgetaucht sind, ob fi ihr die Rechtsprechung in Strafsachen anschließen werde, emvfieblt sich eine KlarsteÜung im Sinne der zu den §§ 41:31 und 1051) Vorgeschlagenen

Ergänzungen.

Literatur.

„Wie das Deutsche Reich geworden ist._1848-1871.' Cin Gedenkbuch, dem deutschen Volke dargebracht zur 25jabrtgen Wieder- kehr der Gründung des Reichs bon Hermann don Petersdorff. 264 Seiten. Mit ca. 80 Bildniffen und Ansichten. Berlin,Verlags- buchhandlung W. Pauli's Nachfolger (H. Jerosch). Preis 1 „FQ ,- 'Nur Wenige der je t Lebenden kennen aus eigener Erinnerung dre vielen Mühen und pfer, die es gekostet hat, um an das Ziel zu gelangen, deffen Erreichung die Iubelfeier der nächsten Tage gilt. Es war daber ein glücklicher Gedanke, dem deutschen Volke ein kurz aexaßtes, wahrheitsgetreues Bild davvn zu geben, wie das Deutsche R€1ch ge- worden ist. Der Verfasser hat den volkstbümlichen Ton, gut getroffen", kurz und kernig ist seine Schreibweise, und überall zeigt fich em, ge- sundes, nationales Empfinden. Er schildert die deytfche1§5eschichte Von 1848-1871 in allen ihren wesentlichen Zügen, _tm An1chluß gn Sybei's umfangreiches Meisterwerk. Sein Buch bildet somxt em

vortrifflickiks Giscnstück 3" ieder G€schichte des Krieges Von 1870

und 71. - Zu 'der zweiten Auflage der im Verlag von Franz Vablen,

Berlin, erschienenen „Preußischen Grundbuchgeseße mit An- merkungen, Handausgabe zum praktisclyenXGsebraucb“ von C. Mathis, Landgerichts-Dirckwr, liegt cht ein 23 Seiten umfaffender Nachtrag bor, welcher die seit dem 1. Oktober 1895 für die Kestenb recbfnung in Grundbuchsachen geltenden Bestimmungen des preußischen Gerichts- kostengeseßes vom 25. Juni 1895 enthält und von der Verlagsburb- handlung unentgeltlich bezogen werden kann. _ '

- „Staatsbürger-Atlas“ nennt sich em soeben betJUstus Pertbes in Gotha e11chikpencs kleines Taschenbncb, enthaltend 24 Kartenbläiter mit über 60 Darstellungen zur Verfaffirng und Ver- waltung des Deutscbrn Reichs und der Bunkesstaaten sowre erklarenden und ergänzenden Begleitworten. Der Verfasser Paul Langbgns (Herausgeber des „Deutschen Kolonial-AtlaS' und des „Kleinen Handelö-Atlad“) hat es derstanden, auf engem Raum, uberfichtlicb und zu bequemer andbabung, eine Fülle zerstreute!) und schwer zugänglichen toffs zusammenzutragen. "Der Atlas bietet nicht nur Uebersicht“! sämmtlicher Bebdrden (Ver- waltungs-, Gerichts-. Steuer-, Ber -, Jrivalidttats- „und Altersverficherungs-, Yliliiär-, Kolonial-, Spott, Ektsenbabn-, Retws- bank-, Kirchen- u. a. Behörden), sondern veranscbaztlrcht auch die Ver- tbeilung der Nationalitäten und Konfessionen, die Zusammensetzung des Reichstags nach der Fraktion, die bis zurFerti stellung dcs„neuen Bürgerlichen Geseßbuchs noch herrschenden Privatre 'tssysteme. fanzmt- ltche Standorte Von Heer und Marine (bis zum einzelnen BataiUon berab), auch in den Schutzgebieten, die Reichsflaggen und die Farben der Bundesstaaten 2c. Die sorgfältige und geschmackvolle Ausiubrbng der Kärtchen und Tafeln entspricht dem Rufe des_Per1bes'schen K'ar- tograpbiscben Instituts. Der kleine und chch so ret haltige und viel- seitig belehrende Taschenatlas erscheint in jeder Hm1cht woblgeeignet- seine Bestimmung zu erfüllen.

Handel und Gewerbe.

Hamburg, 16. Januar. (W. T. V'.) In der heutigen Sitzung des Aufsichtsratbs der Waaren-Liquidationskasse itz Ham- burg wurde die Dividende für 1895 auf 80/9 gegen 6,1% im Vor- jahre festgesevt. .

London, 16. Januar. (W. T; B.) Wollauktion. Preise fest, behauptet; feine Wollen hauptsachlich begehrt.

96% Javazucker 13 stetig, Rüben-Robzucker lolo 11 fest. - Cbile-Kupfer41ß, pt. 3 Monat 414“.

London, 16. Januar. (W. T. B.) Das Dezemberergebntß der TranSvaal -Goldminen betrug 178 428 Unzen exklusive d," Resultate von Chimes und KleinfOntein-Minen. Das Totalergebnx vom November betrug 195218 Unzen. Das Totalergebmß sur Dezember 1894 betrug 182104 Unzen. . Total 1895 253 476 11111611 mehr als 1894.

Bradford, 16, Januar. (W. T. B.) Wolle fester infolge Londoner Einflusses, Mobairwollc stramm. „Gorge stetig„ Spinner find beschäftigt. In Stoffen mehr Geschaft, fur Amerika nam“ hafter Bedarf.

Paris, 16. Januar. (W. T. B.) (Schluß.) Robzuckek rubig, 88 % loko 28,00 1). 28,50. Weißer Zucker [est, Nr.3. vr. 100 jeg, vr. Januar 31,00, pr. Febr. 31,25, pr. Marz-Iuni 32,00- pr. Mai-August 32,25. _ t-

Bern, 16. Januar. (W. T. B.) Der offizielle Diskon f saß der xchweizerischen Emissionshanken wurde von 44 4" 40/9 bera gesetzt. _ d

Amsterdam 16. Januar. (W. T. B.) Java-Kaffee 499 ordinary 52. - Bancazinn 361.

Preußifther Landtag. H e rr en [) a u s.

2. Sitzung vom 16. Januar 1896.

dUeber den ersten Theil der Sißung ist gestern berichtet wor en_. _

(Fm Schretben des AUSWärtigen Amts, worin die Er- mächtrgung zur strafrechtlichen Verfolgung der „Schaumburg- Ljppeschen Voltszcttung“ wegen Beleidigung des Herrenhauses „achgesucht wrrd, Wird der (GeschäftWrdnungS-Kommission Übermiefen.

Die Vdrlage,„betreffend die Errichtung einer General- Komrnrssron furOstpreußen, wird der Agrarkommission überwrcscn.

Zur Vorberatbung dcr Vorla e, betreffend das An: erbenrecht bez Renten: und nsiedelungSqütern, beantragt der Vize:Präsident Freiherr von Manteuifel die EmseOßung einer besonderen Kommission.

ber-Bürgermeister Struckmann“ ildes ei;-:i: (Ec (r*e -

eine Kommission von 15 Mitgliedern zu Zähler? aber beerd !?:Fcrb emeGerZeraldtskusfion über diese wichtige Vorlage stattfinden zu lassen, damit die Kommtsfidn die Meinung des Hauses darüber kennen lerne. Das Herrenhaus babe fich immer beklagt, daß sein Ansehen dadurch heruntergedruch werde, daß es nicht sofort Beratbungsmaterial erhalte 11111) spater, wem) die Vorlagen erst aus dem andern Hause kämen, nicht mehr die Zeit zur griindlichcn Beratbung babe. Hier sei einmal Gelegenheit zu einer grundlieben Beratbung einer sehr wichtigen Materie.

Grqf von Schlieben schlägt dagegen vor, heute die

Kommrssrowzu wahlen und erst später, wenn deren Arbeiten vorlte en, e_me GeneraldiskUjston stattfinden zu lassen. Zack) einer weiteren Ge]chäfts0rdnungsdebatte, an welcher slchßdle Herreri von Wedel-Piesdorff und (Graf Klinckow- strom bethetligexi, beschließt das Haus, die Generaldiskussion vor der Kommisjionswahl vor unchmcn.

Schluß 21/2 Uhr. Nächte SiYung Montag 11 Uhr. (Erste LcsUng des Geseßentwurfs, betreffend das Anerbenrecht bet Renten- und AnstedelungSgütern.)

Haus der Abgeordneten.

2. Sißung vom 16. Januar 1896.

Nach der Konstituierung des aitses, Über welche gestern berichtet worden ist, nahm bei * inbringung des Staats- haushaltsetats für 1896/97 das Wort der

Finanz-Minister ])r. Miqu el:

Hochverebrte Herren! Auf Grund der Alierböchsten Ermächtigung vom 6. Januar dieses Jahres babe ich die Ehre, dem hohen Hause zur verfaffungsmäßigen Beschlußfassung Vorzulegen:

1) die allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt des Jahres

1892/93, 2) die Uebersicht; Von den Staatseinnabmen und Ausgaben des Jahres 1894/95, endlich die Gesetzentwürfe, betreffend die Feststellung des Staats- baushalts-Etats für das Jahr 1896/97 und betreffend die Er- gänzung der Einnahmen zu diesem Etat.

Während der laufende Etat, meine Herren, eine große Ver- änderung aufwies, weil er die Konsequenzen aaf finanziellem Gebiet *aus der Umgestaltung unseres Steuerwesens und ans der Reform der Verwaltung der Staatseisenbabnen zog, schließt sich der gegenwärtige Etat nunmehr naturgemäß auf dieser Grundlage eng an den laufenden Etat an. Derselbe schließt mit einem Defizit von 15140000 «14, also gegen das laufende Jahr, gegen das veranschlagte, in unserem Etat enthaltene Defizit um 19160000 „14 weniger. Hierbei ist aber zu bemerken, daß der in unserem laufendenCtatderzeicbnete Fehlbetrag don 34 300 00024 in Wahrheit auch damals nur 20 625 528-46 betrug, Wir konnten natürlich im vorigen Jahre wie in allen anderen Jahren unseren Etat nur aufsteÜen arif der Grundlxige des Reichs-Etnts. Nun waren aber nach dem Entwurf des Reichs-Etats die Matrikular- umlagen, welcbe Preußen zur Last fielen, um nicht Weniger als 10 893 852 „86 zu hoch, dagegen die Ueberweisungen, welche schließlich nach dem Ergebnis; der Berathungen des Reichstages Preußen zufallen sollen, um 2780 620 «14 zu niedrig angesetzt. Meine Herren, iel) er- wähne dies ausdrücklich, damit nicht Verwirrungen entstehen, zwar nicht in der Form, aber in der materiellen Beurtheilung der Lage, und zweitens, weil dieser Fa11 so recht klar zeigt," für jeden, der die Dinge klar sehen will, zu welchen Unzuträglicbkeiten die Verquickung der Reicbsfinanzen mit den Finanzen der Einzelstaaten führt. (Sehr richtig! rechts.)

Meine Herren, wir haben die gesammten kommissarischen Be- ratbungen, welche der Finanz-Minister mit den einzelnen Ressorts zu Pflegen hat, Sie haben die gesammten Beratbungen über den Etat Preußens auf einer gänzlich irrigen und falschen Grundlage geführt. Welchen verwirrenden Eindruck es machen muß, wenn der Finanz- Minister und das Haus statt eines Defizits von WF Millionen, die doch schließlich nur berauékamen, auf der Grundlage eines Defizits von 34300000 „M die Bcratbungen pflegt und danach seine Beschlüsse faßt, bedarf gar keiner Ausführung. Die Einzelstaaten smd gar- nicht in der Lage, ihre Finanzlage richtig zu übersehen, während sie den Etat beratben und darüber Beschluß faffen. Wir konnten in diesem Falle nicht einmal unseren preußischen Etat hinterher korrigieren nach dem schließlichen Ergebniß, zu welchem der Reichs-Etat gelangte, weil unser preußischer Etat früher abgeschlossen wurde wie der Reichs-Etat. Aber selbst wenn es anders gewesen wäre, so würde der Uebelstand naturgemäß derselbe geblieben sein.

Diesmal hat sich nun der Neicbs-Etat besser gestellt. Aber wir “Haben auch viele Jahre erlebt, wo alle unsere Berechnungen über den “Haufen geworfen wurden, weil der Reichs-Etat durch Nachtrags-Etats, dre ja im Reich sehr zahlreich vorgekommen sind, sich verschlechterte. Und dieser Uebelstand ist noch größer, weil man sich dann in

„finanziellen Illusionen bewegt.

. 1

_ ' “Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Köni

N49: 14.

Berlin, Freitag, den 17. Januar

Meine Herren, wenn wir also damit 'darauf kommen, wie 1 dermitthlicl) in der Rechnung der laufende Etat stellen wird, so bitt? ich, immer festzuhalten, daß wir ein Defizit auf dem Papier zwar deransclylagt haben im laufenden Etat von 34 300000 „15, in Wahr- bett'aber nach unseren preußischen Verhältnissen und nach dem Er- gebmß der Beratbung im Reich auch schon im laufenden Jahr nur ein Defizit von 203 Millionen batten.

Meme Herren, wir können ja augenblicklich Wohl kaum die Hoff- nung hegen, daß diesem nach meiner festen Ueberzeugung auf die Deiner unhaltbaren Zustand gegenwärtig ein Ende gemacht wird. Wir mussen in dieser Beziehung darauf hoffen, daß der Reformvlan, welchen alle deutschen Regierungen und der größte Theil der deutschen Landesbertretungen, Welchen allen voran dieses Haus auf die Dauer fur unbedingt nothwendig gehalten haben, durch das Schwergewicht der Thatsachen schließlich durchdringt, und dadurch allein die unbedingt notbwendige gesicherte und feste Grundlage der Finanzgebabrung in den Einzelstaaten, namentlich in Preußen, gewonnen wird. (Sehr gut! bei den Nationalliberalen.)

. Meine Herren, hiernach ist das Etatsdefizit von 15 Millionen, wie ich es Vorher bezeichnet babe, gegen den Etat des laufenden Jahres allerdings nur um 5485 528 «M niedriger. Dennoch abcr Werden Sie den Beginn einer weit günstigeren Lage unserer Finanzen auch aus diesem Etat dock) sofort ersehen. Sie werden in diesem Etat das Ordinarium in Ausgaben der eigentlichen Staats- verwaltungrn um etwa 9 MiÜionen - ich werde darauf nachber noch gewauer zurückkommen - erhöht finden.

(Es haben eine Reibe bon Ressorts auch im Ordinarium erheblich größere Zuwendungen bekommen können, als das früher der Fall War. Aber dor alicm, meine Herren, ist das Extraordinarium um 17 Millionen in diesem Etat gewachsen und ist gestiegen auf 79 696 578 „46 Dasselbe beträgt jetzt 4,1% der gesammten Staats- ausgaben - ein Ergebniß, welches wir in langen Jahren nicht mehr gehabt haben. In den Vorjahren, namentlich in der noch knapperen Finanzlage, betrug das Extraordinarium 2,5, 2,6, 2,9, 3,2 und jeßt, wie gesagt, 4,1% der gesammten Staatsauszzaben.

Unser Cxtraordinarium, meine Herren, war viel zu niedrig für eine wirklich solide, alle Bedürfnisse befriedigende Finanzgebabrung. Wir waren aber dazu gezwungen durch die gesammte schwierige Finanzlage, in der wir uns befanden. Eine Reihe Von sebr erwünschten, sogar nothwendigen Ausgaben hat in diesen Jahren zurückgestellt werden müffen, und es ist daher sehr glücklich, daß wir jetzt in der Lage find, das Extra- ordinarium angemessen zu Verstärken. Meine Herren, Wenn Sie die Vorschläge für das Extraordinarium sich näher in der Beratbung ansehen, so werden Sie nicht finden, daß wir zu viel gethan haben. Wir Werden in den nächsten Jahren nach meiner Meinung, wenn die Finanzlage es irgend gestattet, fortfahren müssen, in gleicher Weise das Extraordinarium zu dotieren. Und wir werden damit viele be- rechtigte Klagen, die bis dahin nicht beseitigt werden konnten, der- stummen machen.

Meine Herren, die Steigerung des Extraordinariums entspricht einer derständigen Finanzpolitik und der Gesammtlage des Staats- bausbalts in Preußen. Wir haben uns oft darüber unterhalten, meine Herren, und das Haus war in dieser Beziehung stets mit mir einig, daß wir in den Jahren starker Ueberschüffe der Betriebs- Verwaltungen in derkebrter Weise die dauernden Ausgaben des Staats auf der Basis schwankender Einnahmen erhöht haben und daß dies den wesentlichen Grund bildet unserer Fehlbeträge in den letzten 4 Jahren. Wir müssen uns also büten, meine Herren, in denselben Fehler wieder zu Verfallen; wir müffen nicht in einer angemessenen, auf dauernde gesicherte Einnahmen nicht basierten Weise die dauernden Ausgaben erhöhen, sondern die Erhöhung muß stattfinden da, wo auch das stärkere Bedürfnif; ist, im Extraordinarium. Kommen dann mal wieder ungünstige Zeiten, die gewiß nicbt ausbleiben, sowobl nach Seiten des Reichs als nach Seiten unserer Betriebsberwaltungen, dann wird man einigermaßen wieder in der Lage sein, das Extraordinarium beschränken zu können, also die ungeheuren Schwankungen von Uebrrschüffen und Fcblbeträgen in unserem Etat bintanzubalten, wenigstens einiger- maßen. Man hat dann schon viel gethan und kann für einige Jahre mal weniger tbuu. Das kann man aber nicht, wenn man die dauerir- den Ausgaben erhöht; die laufen in fchlechtcn Zeiten ungemindert Voran, ja sie sind unerläßlich noch immer im Steigen. Das liegt in der Natur der Sache. Da muß man weiter zahlen, und die Ein- nabmen fehlen, und dann kommen natürlich die Fehlbeträge im Etat.

Meine Herren, wir hatten im Jahre 1887/88 bis 1890/91 er- bebliche Ueberschüffe in Preußen. Die Lage bcrschlechterte sich vom Jahre 1891/92 ab, theils durch den Rückgang der Ueberschüsse der Betriebsverwaltungen, theils aber durch die bedeutende Verschlechte- rung ,der Reichsfinanzen. Ich habe Ihnen ja früher schon oft mit- getheilt, in welchem Maße die starken Ueberschüffe mit starken Er- böbungen der Matrikularumlagen über die Ueberweisungen hinaus abgewechselt haben. In den drei Jahren 1891/92 bis 1893/94 haben wir zusammen Fehlbeträge von fast 100 Millionen Mark gehabt, also die laufenden Bedürfnisse des Staats decken müssen durch Anleihen. Erst vom Jahre 1894/95 an tritt ein günstigeres Verhältniß des Rechnungsergebniffes gegen den Etat berbor. Während wir nach der Rechnung des Jahres 1893/94 noch einen wirklichen Fehlbetrag batten von 31357000 „15, stellt sich nach dem Finalabschluß von 1894/95 der wirkliche Fehlbetrag nur auf 8378000 „ji Meine Herren, die'ser geringere Fehlbetrag, und dieses günstige Ergebniß der Rechnung be- rubt zum Theil aber auf zufälligen, nicht wiederkehrenden Umständen; denn allein bei der Forstverwaltung haben wir infolge der außer- ordentlichen Windbrüche eine Mebreinnabme über den Etat yon nicht weniger als 11749000 514 (Bewegung.) - Der Windbrucb und die Veräußerung der gebrochenen Hölzer hat sogar fast 14000000 aufgebracht, und Wenn ich hier von 11749000 „44 spreche, so sind natürlich die Mehrausgaben schon ab-

gezogen, das ist also reiner Ueberscbuß - aber ein Ueberschuß, der

glich Preußischen Staats-Anzeiger.

1896-

nicht allein nicht wiederkehrt, sondern in den folgenden Jahren natur- gemäß uns zur Last kommt, weil weniger Holz veräußert wird, auch weniger Holz zum Schlag gelangt. Wir können also auf dies günstige Exgebniß für die Finanzen auf die Dauer jedenfalls in keiner Weise re nen.

Der Erlös von Ablösungen und von Verkäufen von Domänen urid Forstgrundstücken bat 283 000 „M mehr eingebracht - ich nenne anen nur runde Zahlen.

Bei der Verwaltung der indirekten Steuern ist wesentlich infolge

von Minderaußgaben, von Ersparnissen ein besseres Ergebniß von 1242 000 „14 zu verzeichnen. Die Lotterieverwaltung hat 69 000 .“ mehr aufgebracht, die Seebandlung 285 585 „M, die Münzverwaltung 69 673 „M, die Bergwerksverwaltung 3 794“ 656 „M Obwohl, meine Herren, die BergwerksVerWaltung eine Mindereinnabme hatte von 2353 600 „ja, ergiebt sich dieser Mehrüberschuß infolge einer geringeren AuSgabe _im Betrage von 6 148 000 .“ Das ist aber auch nicht sehr zu rühmen; denn zumeist sind das nur Verschobene extraordinäre Aus- gaben, die doch wieder von neuem kommen. . Aehnlich liegt es bei der Eisenbahnverwaltung. Dieselbe bat eme Mindereinnabme yon 5 814 930 „46, dagegen eine MinderauSgabe Von 20 462 286 „M, (bört! hört!) sodaß fich ein Ueberschuß gegen den Etat von 14 647 000,44 ergab. Meine Herren, diese MinderauSgaben werden Ihnen wahrscheinlich auffallen, wie ich aus einigen Aeuße- rimgen entnehme. Es Werden dieselben aber völlig aufgeklärt werden tonnen, und fie zeigen noch nicht einmal Minderwerwendungen an ;n solchen Dingen, wo die Verwendung hätte zweckmäßig stattfinden onnen. '

Bei der öffentlichen Schuld ist eine MinderauSgabe von 4195 000 „zr. eingetreten, und zwar, weil wir keine Schavanweisungen ausgegeben haben, und weil wir nicht genötbigt gewesen sind, neue Anleihen aufzunehmen, insonderheit auch weil wir ja noch große Mittel in der Hand hatten aus dem Ueberscbuß der aus der Ein- kommensteuer einstweilen angesammelten Fonds, welcher ja jeßt nun wirklich definitiv Betriebskapital geworden ist, also auch jetzt auf die Verminderung der Anleihen in sehr erheblicher Weise einwirkt.

Bei der allgemeinen Finanzberwaltung stellt fich eine Verbesserung von etwa 12 Millionen heraus. Bei den Zuschußverwaltungen sind hauptsächlich Hervorzuheben: ein Minderbedarf bei dem Ministerium für Handel und Gewerbe bon 770000 ckck, bei der Iustiz-Verwaltung Von 76 000 «46, bei der Verwaltung des Innern, wesentlich infolge Von Ersparnissen an dem Fonds zur Bestreitung der persönlichen und sachlichen Kosten des Nachtwachtwesens in Berlin, Welches noch nicht zur Durchführung gelangt war, 714 000 546. Bei den etatsmäßigen einmaligen und außerordentlicben AuSgaben ergiebt sich ein Minderbedarf von 4065 339 «;ck, beruhend wesentlich auf Ersparungen, die wir gemacht haben bei der Durchführung der Revision der Gebäudesteuer. Das ist also auch ein Posten, der jeden- falls nicht wiederkehrt. Die Eisenbahnverwaltung hat bei den ein- maligen und außerordentlicben Ausgaben eine Ersparung von 973 000 «Fü, beruhend auf der Minderverwendung des sogenannten Extraordinariums der Eisenbahnverwaltung. Die Justizverwaltung hat eine Minderausgabe von 276 000 «M, die Verwaltung der geist- lichen Angelegenheiten einen Minderbedarf von 476 644 576 bei den einmaligen Ausgaben.

Bei den außeretatsmäßigen einmaligen Ausgaben ist dagegen ein Mehrbedarf von 528 000 ck eingetreten durcb plößlich nothwendige VerWendungen, die in der Rechnungskommission näher werden erläutert werden. Es handelt sich da hauptsächlich um Ausführung von Wiederherstellungsarbeiten in dem Steinkohlenbergwerk in Ibbenbüren, welches dersoffen war, und die Mebrkosten zur Be- seitigung des Cbauffeeüberganges bei der Bahn in Hamm und endlich um dringliche Erweiterungen des Bahnhofs Weimar.

Meine Herren, ich will auf das Einzelne nicht weiter eingehen; die Vorlage liegt Ihnen vor. Es ergiebt sich darnach, daß wir gegen- über einem Veranschlagten Defizit von 56 510000 „46 einen rechnungs- mäßigen Fehlbetrag von nur 8378 489 „M baben, sodaß eine Besserung gegen den Etat um 48131000 „za eingetreten ist. (Hört! hört!) Meine Herren, wenn man nun einigermaßen die Entwickelung der Finanzen fich klar machen will, so muß man eigentlich immer 3 Jahre vor fich haben: ein abgeschlossenes Jahr, ein noch nicht ab- geschlossenes, aber bereits laufendes Jahr und die Etatifiérung für die Zukunft. Was nun das vermutbliche Ergebniß des Staats- haushalts des laufenden Jahres betrifft, so glaube ich mit einiger Sicherheit sagen zu können, daß wir dies Jahr 1895/96 abschließen werden obne Fehlbetrag; (hört! bört1rechts) ja ich glaube die be- stimmte Hoffnung haben zu dürfen, daß ein mäßiger Ueberschuß erzielt werden wird, (hört! bört! rechts. Bravo! Bewegung) - ja meine Herren, ein mäßiger Ueberschuß, Weil wir noch 5 Monate vor uns haben, die noch nicht abgerechnet find, und weil weder Sie noch ich irgend eine bestimmte Meinung haben können über das Ergebniß der Zollverwaltung im Reich oder über die nächsten Monate in der Eisenbahnverwaltung. Ich nehme aber allerdings an, daß die Eisen- babnverwaltung einen über den Etat binauSgebenden Ueberschuß haben wird von etwa 16 bis 17 Millionen, und ebenso nehme ich an, daß der Antbeil Preußens an dem Ertrage der Zölle und Tabacksteuer etW 16 bis 17 Millionen mehr betragen wird, vielleicht auch noch etwas böber, wenn nämlich die Ergebnisse der nächsten fünf Monate, von denen wir noch keine sichere Kenntniß haben, denen der verflossenen sieben Monate entsprechen. Man muß aber in dieser Beziehung vorsichtig sein, meine Herren, weil schon der Monat Dezember, von dem wir doch schon im angemeinen wissen , wie er *ab- geschlossen werden wird, erheblich geringere Ueberscbüsse liefert als die Vormonate, und weil man wobl mit Recht sagen kann, daß der Import von Getreide, auf dem doch wesentlich die Zolleinnabmen beo" ruben, in den ersten Monaten vielleicht zu stark war mit Rücksiibt darauf, daß die Spekulation die Ergebnisse unserer Ernte nicbt sam übersehen konnte. Es wird daher naturgemäß in den nächsten Monaten ein Rückschlag eintreten. Mit Sicherbeit, wie gesagt, kamt

man in dieser Beziehung das Ergebniß überhaupt noch nickt vorba-