Dentsther Reichstag, 23. Sisung vom 24. Januar, 1 Uhr.
Ueber den Anfang der Sißung wurde in der geßrigen MY“ dWWU YYY" der it B th eso un : ung we en era ung des Resichshausgha ts-Etats für F896/97, und zwar des Spe ial - Etats des Reichsamts des Innern. eim ersten Titel der AUSgaben, Gehalt des Staats-
Fekretärs, nimmt das Wort der Abg. Gamp Rv. . Redner kommt auf d_ie vom Neßcbs- Verfi nmgßamt cab cbtigten Normal-Unfallverbutungsvorschrréten für d e landwirtbscha lichen Berufßaeno enschgften zu sprechen. Dieselben seien ganz unpraktisch und ficbex ich fur die östlichen Pro- vinzen undurchführbar. Bei jeYer Maschine, an welcher mehr als zwei Arbeiter beschäftigt sind, fuhrt der Redner aus, soll ein Auf- seber angestellt werden. Wieviel Aufseher s_oll may denn dann anstellen? Die Gutsbefißer sollen haften „fur Unfalle an den Maschinen; da wäre es do besser, wenn gleich die'Fabrikanten von Häckselmaschinen 2c. angeba ten würden, dre Mascknnen mit Schuß- vorrichtungen zu versehen. Am tiefsten einschnekdend find dte Be- stimmungen über das Halten von Fubrwxrk und Wagen. (Fs solL eine Bremse eingeführt werden; aber wte soll dtese denn benutzt werden, wenn die Wagen vom Pferde aus 'gefahren„ we_rden? Da wäre die Bremse dem Wagenführer garmcbt zuggngltch. Vom Wa en aus soll ein Fuhrwerk nur gefahren werden durfen,“ wenn ei,n Kut?cherfiß mit Rücken- und Seitenlehnxn vorhanden 1st. Wte soll ein Wagen zum Getreide- und Heuemfabren urzd zum Dung- ausfahren einen solchen Kutscherfiß baban Auch dte Vorschriften über die Beleuchtung der Wa en find m threr Allgemembett nicht durchführbar. Als Kutscher so en nur Pexsonen über “15 Jahre ver- wendet Werden. Auf dem Lande wachsen die Kinder mzt den Pferden auf und lernen mit ihnen umgebey. Warum_soll enz Junge von 14 Jahren nicht ebenso vorsichtig sein, wie ein funfzebnjabriger? Daß die Sensen auf dem Wege zu und von der Arbeit umtpickelt-ge- tra en werden müssen, ist auch nicht duxchfübrbar. Dre UnsäÜe s eren meist auf dem elde bei der Arbert, nicht auf „dem Wege. ken, Bodenöffnun en, assertonnen u.s.w. sollen mix einem Gatter von LwHöbe umgegben werden, Ein solches (Gitter Wurde die Dorf- jungen eher noch mehr reizen, daran herumzuturnen, und es werden ck die Unfälle mehren. Zechgelage bei der Arbeit sollen vxrboten Kein; bei den verschiedenen Steigun en der We e “sollen die Nader an einem bestimmten Theile gebremst ein, je na der Stei ung. Da müßte ja immer erst ein Jeldmesser _die Steigung festste en, Dtese Blütbenlese UYU daß dte Vorschriften durchaus unpraktisch find.
Tro dem Sa verständige fich dagegen ausgesprochen haben, will dasßReicbs- erficherungöamt diese Vorsxhriften doch erlassxn. In der Begründung heißt es, daß dre" zahlreichen Unfalle viel Elend und Unglück darstellen. Darna konntx es den Arbeitern erscheinen, als wenn die Berufßgenoffenscha ten „dre Voxscbrtften nur aus bösem Wiüen nicht annehmen onen. DIe Unfalle passieren meist in der Trunkenheit; dieser sollte man scharfer exttgegentreten. Statt der Vorschriften über die BeHandlung_ der Threre zur Ver- hütung der Tbierquälerei fonte man Heber, w:e_ es 1eßt _schon ge- schieht, die kleinen Kalender des Tbterschußyerems vertbetlen; das hilft mehr zur Verbinderun der Tbierqualerei als qlles Andxre, Wenn die Berufsgeno enscha?t Unfallvexbütyngödorschrtften erlaßt, dann sollte den Polizei ebörden daVon Mtttbetlung gemacht werden. In dem Geseßentwurf über die Unfaklverficherung, _der bevorsteht, sollte eine Besbxmmung aufgenommen werden, daß dte Verantnyort- lichkeit von dem Unternehmer auf die Stellverxreter und thnebs- leiter übertragen Werden kann. In Bezug auf dte Unfaüverbutungs-
vorschriften fur die Landwirtbschaft wäre zu wünschen, daß die Landwirtbscbaft nicht zum Versuchsobjekt für bureaukratische Experi- mente gemacht wird.
Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. von
Boetticher:
Meine Herren! Von der Vorausseyung aus, von der der Herr Vorredner ausgeht, begreife ich ja seinen Unmutl). Aber diese Vor- ausfeßung trifft meines Erachtens nicht zu; denn die Bestim- mungen, an die er mit viel Humor und Geschick seine Kritik angelegt hat, sind garnicht als Vorschriften eingeführt, sondern sie find vielmehr nur ein Muster, das den landwirtbschaft- liehen Berufßgenoffenscbaften gegeben ist als Unterlage für die Fest- stellung der in ihrem Genoffenschaftsbezirk zur Durchführung zu bringenden Unfallverbütungsvorschriften. Die Klage, daß die Vor- schriften eingeführt seien, ist also nicht berechtigt. Meine Herren, das Reichß-Verficherungöamt ist garnicht in der Lage, Unfallverhütungs- vorschriften zu erlassen, sondem der § 87 des landwirtbschaftlichen UnfaUVerficherungsgeseßes schreibt vor, daß die UnfaUverhütungs- vorschriften erlassen werden sollen von den landwirtbscbaftlickpen Berufögenoffenschaften, und daß fie, bevor fie in Kraft treten, der Genehmigung des Reichs-Verficherungsamts zu unterwkrfen find.
Nun, meine Herren, freue ich mich, daß der Herr Vorredner zu- gegeben hat, daß der Erlaß von Unfallverhütungsvorsäpriften auf dem Gebiete des Landwirthscbaftsbetriebs ein sehr nüßlicbes Unternehmen ist, und daß er nicht als prinzipieüer Gegner des Erlasses von Unfallderbütungsvorschriften für den landwirtbschaftlieben Betrieb aufgetreten ist. Ich gehe aber noch weiter und sage: von seiten des Reichs-VerficberungSamts war es sebr verdienstlich, darauf hinzuwirken, daß das Bestreben für den LandWirtbscbaftsbetrie-b, Unfallverhütungsvorscbriften zu erlassen, in den einzelnen landwirtb- s(baftlicben Berufögenoffenschaften gefördert Werde. und es war weiter ein sehr verdienstvolles Unternehmen des Reichs-Verficberungsamts, daß es fich bemühte, für diese Unfallverl)ütungßvorsckstiften, die innerhalb des Territoriums der einzelnen Berufsgenoffenscbaften erlassen werden können, gewisse Normative aufzustellen.
Meine Herren, der Vorwurf, daß das Reichs-Verficherungsamt in diesem Falle vom grünen Tisch gehandelt hätte, trifft wirklich nicht zu; denn nach den mir vorliegenden Akten ist das Neich-Verficherungs- aint in der Frage so vorficbtig verfahren, wie es nur denkbar und möglich ist. Das Reichß-VerficherungSamt hat zunächst sämmtliche Bundeöregierungen aufgefordert, ibm Mittheilung zu machen über diejenigen Polizeivorscbriften, welche in den einzelnen Landestheilen zu": Verhütung von Unfällen beim Landwirtbschaftsbetrieb bereits erlaffen find. Nachdem die Sammlung dieser Vorschriften aus dem ganzen Reich beim Reichs - Versicherungsamt ein- getroffen waren, ist das Reichß-VerfickperungSamt dazu übergegangen, unter Zuzieb'ung seiner technischen und sachverständigen Mitglieder einen Entwurf zu Normalvorschriften herzustellen. Dann aber ist dieser Entwurf beratben worden nicht bloß von Mitgliedern des Reichs-Verficherungsamts, sondern es smd zu der begutachtenden Be- ratbung zugezogen worden Delegirte, welche von den Vorständen der landwirtbsckyaftliäpen Berufsgenoffenschaften ac] boo aus dem ganzen Reiche entsendet find; es sind Delegirte des Königlick) preußischen landwirtbscbaftlichen Ministeriums zugezogen worden (hört! bört! rechts), und es steht also außer Zweifel, daß, wenn diese Vorschriften der Kritik berechtigterweise ausgesevt find, jedenfalls das Reichs-VecficberungSamt die Schuld daran nicht trägt.
Nun aber mache ich den Herrn Vorredner weiter darauf aufmerksam,
daß, weil die laudwirtbscbaftlicben Berungenofsenscbaften ja allein in der Lage sind, die Unfallverhütungsvorscbriften zu erlassen, ste auch das Maß dessen zu bestimmen babe n, was fie an Unfallverhütungsvorrich- tungen den einzelnen Betrieben auferlegen wollen. Es ist ja garnicht nötbig, daß die Berufögenoffenscbaften fich ssrbot-suus an das ihnen mit- getheilte Muster halten, sondern fie können nach Maßgabe der Bedürfnisse ihres Bezirks, nach Maßgabe der Anschauungen, die unter ihren Mitgliedern rückfichtlich des durchführbare]! Maßes von UnfalLVerbütungsbeftim- mungen bestehen, abweichend von diesem lediglich ein Muster dar- stellenden Entwurfe, ihre Bestimmung treffen. Damit ist, glaube ich, der Gefahr vorgebeugt, daß überall im Reich den landwirthscbaftlicben Betrieben eine Auflage gemacht werden wird, die fie nicht ertragen können, und wenn diese Auflage innerhalb des Bezirks einer Berufs- genoffenscbaft gemacht wird, dann kommt der Saß zur Anwendung: ?OWUÜ you fit; injurju. Beschließt die Berufsgenoffenschaft, nach diesem Muster Unfallderbütungßvorschriften zu erlassen, so ist das eben ein Ausfluß der Selbstverwaltung, der fich vielleicht in sehr unbequemer Richtung gegen einzelne Leute geltend macht, der aber nicht dem Reicbs-Ver- ficherungßamt zur Last gelegt werden kann.
Nun aber Wollte ich dazu noch etwas Weiteres sagen. Ich bin ja weit entfernt davon, die einzelnen Vorschriften, die der Herr Vor- redner behandelt hat, hier in Schuß nehmen zu wollen. Dazu fsblt mir auch das ausreichende landwirtbschaftliche Verständniß; aber das; alles das, was er gesagt hat, so gar thöricht nicht ist, das ergisbt fich doch aus folgender Betrcubtung. Schon lange bevor das REWE- VerficberungSamt dieses Muster herausgegeben hat, sind einzelne land- wirthschaftliche Berufsgenoffenschasten dazu übergegangen, Unfall- verhütungsvorschriften Lfür ihren Bezirk zu erlassen und in diesen Unfallverhütungsvorschriften, beispielswäse für die schwarzburg-sonders- hausenfche Berufögenoffenschaft befindet fich eine Vorschrift wörtlich gleichlautend wie die von dem Herrn Vorredner bemängelle über den Schuß der Sensen und Sicheln. Ebenso finden sich die Vorschriften über die Anbringung von Brems- und Hemmvorrichtungen an Wagen, sowie über die Sicherung von Gruben, Wafferlöcbern 2c., beispiels- weise in den UnfallverhütungSVorschriftcn der WcimarisÖen land- wirthschaftlichen Berungenoffenschaft. Weiter, meine Herren, smd nun schon eine Reihe von Berufsgenoffenschasten der Aufforderung des Reichs-Vkrficherungsamts, Unfaüverbütungsvorschriften zu er- lassen, gefolgt. Beispielsweise hat außer der schnmrzburg- sonders- bausenchen Berufßgenoffensckyast, die hamburgische, die ich ja nicht als landwirtbschaftlichc Berufßgenoffenscbaft in den Vordergrund stellen wil], aber dann die landwirthschaftlicbe Berufsgenoffenschaft für Oberelsaß, die weimarische, die anbaltische Verungenoffenscbaft haben aUe schon, natürlich mukadjs wutauäjs - Was ihnen an dem Muster nicbt gefaUsn hat, haben fie fortgelaffen, und was ihnkn praktiseh erschienen ist, haben sie angenommen - Unfallverhütungs- vorschriften erlassen. Außerdem ist es im Werke, in der Königlich sächsischen, in der hesfiscben und in der reußischen landwirthschaftlicben Berufsgenossenschaft, der Anregung des Reichs -Verficherungsamts zu folgen.
Nun, meine Herren, bin ich folgender Meinung: Lassen Sie, indem Sie die Anregung des Reicbs-Verficherungsamts billigen, die einzelnen landwirthschaftlichen Berufßgenoffenscbaften selbst dasjenige herausfinden, was für ihre Bedürfnisse, für ihre Anschauungen und ihre Zwecke das Angemessenste erscheint. Kein Mensch stört fie darin. ES kann niemand darauf hinwirken, daß Vorschriften, die man inner- halb der Berungknoffenschaften nicht will, erlassen Werden. Es ist ein reiner Akt der Selbstverwaltung, und ich wiederholck: rvknn hier das Reichs-VerfiäoerungSamt die Anregung dazu gegeben hat, daß auf diesem Punkte etwas geschieht, so hat es damit nicht nur das Inter- effe der Berufsgenoffenschaften gefördert, sondern es hat auch selbst eine sehr dankenSWerthe That gethan.
Abg. Dr. Hiye (Zentr.): Es wundert mich, "daß der Koüege Gump es übersehen hat, daß es fich um eigen Akt der Selbst- verwaltung der Genossenschaften handelt; es scheint fast, er bcfürcbtet, daß die Berufs enoffenschaften anderer Meinung über die Frage find als er selbst. Zeh bedaure, daß in dieser Weise in die Entscheidung der Genoffensckyaften eingegriffen wird, das; durch eine solche Kritik dis Berufßgenossensckyaften beeinflußt Werden.
Abg. Gump: Ich muß es meiner Eytsckyeidung vorbehalte'n, was ich hier vorbringen will; ich weiß, daß m dieser Beziehung die Landwirtbsckoaft hinter mir steht; ich muß eine solche Jusmuation entschieden zurückjveisen. Es handelt sich nicht um Dinge, die noch berathen Werden; dre sämmtlichen Vorstände haben diese Vorschriften zurück ewiesen, und tro dem werden fie ihnen wieder rom Reichs- Verfi erungsamt vorge egt. _
Abg. yon Staudy (d.-kon1.) wundert fich ebenfakls, daß der Ab . Hive Widerspruch erhoben hat. Die Beratbungen seien abge- scb offen und die Betheiligten haben die Vorschriften abgelehnt. Man hätte die einzelnen ;),)unkte zur Erörterung stellen können, aber man habe nicht ein Mater in die Welt 9(Zesciyickt, sondern ein wahres Monstrum. Ich hoffe, so schließt der ednet, daß die beujige Erörterung dafür sorgen wird, daß das Vkonstrum keinkn Eindruck auf die Berufßgenoffenscbaften macht.
Abg. Dr. iße: Ich überlaffe es Herrn Gamp, vorzubringen was er will“ a er ich wahre mir auch das Recht, zu sagen, was ich [ür an emesjlen halte. Nach dex1 AeusHerungen des errn yon Staudy | es lar, daß man die Berungeno enscbaften n cht frei berathen lassen will, sondem von hier aus beeinflussen möchte.
Ab . Freiherr von Manteuffel (d.-kons.): Das ist doch ein Mißverßändniß. Für Brandenburg ist die Sache schon abgetban, wir sind davon verschont geblieben. Was mich besonders wundert, ist die Bezeichnung dieser Vorschriften als Normalvorschriftem
Abg. Dr. Hiße: Wenn auch die Provinz Brandenburg die Sache schon entschieden hat, so stehen doch andere Provinzen noch zurück, und diese müssen unbeeinflußt beratben.
Abg. Dr. Lin ens (Zentr.): Das Institut der abrikinspektoren hat sich in ersten icher Weise entwickelt; die Zab der Aufsichts- beamten bat fich vermehrt, und besonders erfreulick) ist es, daß im Königreich Sachsen für gewisse Betriebe weibliche Inspektoren ernannt find. Ein trübes Bild ist es, daß in Berlin und Charlottenburg sicb Mißstände in sittlicher Beziehung beraußgesteüt kaben, die durch den ,Vorwärtß' zum theil zuerst aufgedeckt sind. Es find vielfach in Berlin noch ni t getrennte Ankleide- und Wasch- räume für beide Geschlechter her etellt; das liegt zum ibeil an den alten Gebäuden. Zeh mö te hinweisen auf die gesundheits- scbädlichen Einflüsse, welcbe in Schleswig-éolstein bei gewissen kleinen Betrieben bestehen; es herrscht eine 1": ergroße Arbeitszeit in den Bäckereien. Aus Kiel wird berichtet, daß der fittliche Lebenswandel der Arbeiterinnen nirgends schlechter tt als in Kiel bei den Plätterinnen die die längste ArbeitSzeit aben.
Abg. Wurm (Soz.): Wenn der Abg. Gump im Interesse der Großgrundbefißer sich egen die Unfallverhütungsvorschriften wendet, so muß ich doch die nklage erheben, daß aus den uns vor- liegenden Berichten abermals wieder bervor ebt, daß der Menschen- schuß ein ganz unzureichender ist. Es (Ze?chiebt etwas mehr als früher, aber es ist doch nur ein verschw ndender Prozentsaß dessen, was geschehen sollte. In Preußen haben wir durch die Einrichtung, daß die Fabrikinspektoren zu gleicher Zeit die Kessel revidieren, den
Erfolg erzielt, daß die Fabrikinspektoren “c ihrer“ Zeit auf die Kesselrevifionen und nur 1/4 auf die abrékinspektionen verrvenden. Man sollte hier ;cbleuniZst wieder eine kennung der Arbeiten vor- nehmen. Die an angs ] 94 vorhandenen Dampfkeffelerfordern 64000 Revisionen, dafür sind 166 Beamte vorhanden, die zu leich- 500000 Be- triebe revidieren müssen. Die Beamten trifft kein orwurf, daß fie nicht mehr leisten können. Wir mü ten eigentlicbfür Preußen 1800 Beamte haben, dann würde etwas geleitet werden können. Die Verbindung von Keffel- und Fabrikrevtßlonen ist unmöglich, denn die Ke el- revisionen können ,nur nach nsage siat1finden, damit die Kessel alt gelegt werden. Dre Auffickptsbeamten verlangen selbst, das; man ihnen die Kesselrevifion abnimmt. Die Polizei steht diesen Beamten zur Seite. Aber wie steht es mit unserer herrlichen Polizei? Sie muß Alles machen: Bazillen fangen, Kessel revidieren, Margarine untersuchen. Die Berichte ergeben denn auch, daß die Polizei- behörden die Aufsicht nur sehr mangelhaft wahrnehmen, namentlick; in ländlichen Bezirken. Ju Elsaß-Lothringen find die Zustände noch- schlimmer escbildert als in Preußen. Die Fabrikaufficbt seitens der Ortspo izei läßt aber mehr und mehr nach. Der Nürnberger Magistrat hat die Polizeibeamten angewiesen, fich bei Revifionen erst beim Unternehmer anzumeldsn, und hat trotz des Widerspruchs der Regierung diesen Beschluß aufrecht erhalten. Das widerspricht völltg dem Geseß. Damit «füllt man aUerdings den Wunsch der- jenigen, welche die soziale Geseygebung einschränken wollen. In anderen Ländern geht man aber ,vorwärtI", so z. B. in England, wo die Zahl der Inspektoren vermehrt wird, wo Praktische Arbeiter ynd auch Frauen in dieses Amt berufen werden. Die Fabrik- inspektion, muß aUSJedebnt werden auf die Werkstätten und die Heimarbetter; der Handel und Verkehr muß ebenfaüs beaufsichtigt werdsn; es muß eine Reichs-Zentralstelle geschaffen und Reichs- inspekwren ange teÜt werden, die selbst Anmeisungen ertbeilen annen und fich nicht erst an die Polizei wsnden müssen, Ferner müssen dre _Aufsickytsbeamtczn gewählt ith'dLn. Selbst bürgerliche Frauen- vereme haben sich für die weibliche Fabrikinspkktion erklärt, aber der Handels-Minister verhielt sich bei dyn Verhandlungen über eine dahin gerichtete Eingabe im preußischen Abgeordnejenhause änzlich ablehnend, weil das benußt werden würde, um sozialdemokratiécbe Aqitationen zu fördkrn; Wann ist denn jemals gegen einen Fabrik-Auffichtsbea1nten von Sozialdemokraten gebeßt worden? Der Minister meinte auch, eine Verméhrung des Aufsichtspersonals würde den Arbeitgebern nicbt sanatbisch sein, weil der amtliche Inspektor dcm Fabrikanten Rathfchläge geben kann. Aber die Weiblichen Äusfickxtspersonen würden nur für die Arbeiter vorhandkn sein; das ist eine prächtige Sozialreform. Ebenso ablehm'nd hat man fick) in den meisten anderem Cinzekstaaten verhalten, troßdem der antral-Fabrikinspektor in England für die Weiblichen Jnspsktionsn eintritt. Die Gemeinde- orgkxne, welche die Aufsicht mit ausübkn, sind von den Fabrikanten abhan ig, fie fürchten natürlich Verdrießlicbkeiten, wenn fie Revisionen vorne men. Rcdner weist hierauf bxsonders auf die Berichte aus Elsaß-Lothringen hin,wo ein Bürgermeister sogar die Revifionkn ganz Vechigert habe, weil er befürchtete, in dem Fabrikkanal geworfkn zu werden, natürlich nicht yon dcn Arbeitern. T iefe Stelle, fährtdener fort ist in den Reichsbericbt nicht aufgenommkn worden. Dic Arbeiter bringsn dem Aufstehtsbeamten Mitthkilungen über Mißstände aUßer- halb dEr Fabrik", in der Fabrik geben sie viklfach fal1che Antworten. Der Kapitalißmus hat also sogar die Moral zerstört. Sehr viele Berichte weisen nach, das; bis Arbkiter Ls schwer zu empfinden haben, wenn fie fich direkt an den FabrikinsPEkwr wenden. Der badische 5Ll'ufsichtsbeamtc Wörrisbofkr stsllt dies auch fest und sagt, daß es mehr Mangel an moralischem Muth ist, wenn di? Arbeiter beim Fragen schwei cn, sondern die Sorge für das liebe Brot, Gerade der badi?che Beamte that seine Schuldigkeit und wird deshalb yon den Unternehmern angegriffen. Der Fabrikinspektor in KöAin hat es abgelehnt, eine Anzeige über Mißstände in einer Fabrik von Anderen als von Arbeitern derselben ent Lgknzunebmen. (Zuruf des Abg. Jskraut: Sebr richtig!) Durch diesgen Zwischenruf ist der Standpunkt gerichtet. Die Arbeiter sollen selbst eine Anzeige veranlassen auf die Gefahr hin, ihre Steüung zu vcrliercn. Bei Arbeiterausständen sucht man die Fabrik-Auffi ts- beamten als Helfer zu benußen, um die Arbeiter zu unterdrü en. Die Arbeitsrausschüffe haben auch keine Wirkkmg gehabt; meistens, namentlich in den Staatswerkstätten, haben fie durch Tbeilnabme der Fabrikleitec an freier Bewe ung verloren. Mit den (Gewerkschafts- karteUen stehen die Fabrik-Au?fichtsbeamten wenig in Beziehung. Der Fabrikinspektor Müller in Hannov€r batte stel) erdreiftet, zu behaupten, daß die Kartelle nur den Zweck haben, agitatorisch zu wirken. Da- gegen bat eine Protestwersammlung stattgefunden, und die :Uxbetter babsn kein Vertrauen zu dicsem Beqmten, weil fich aktenmaßtg bat feststellkn lassen, daß er die Verhältniße nicht kennt. Auf die Anfrage der Regierung, wie es mit der Nachtarbeit bestellt sei, aptwortete er, dieselbe sei nur in den Zuckerfabriken vorhanden" dabei ist aber die Nachtarbeit vor den Thoren HannoVLrs, in dkr Öührener Woll- fabrik vorhanden. _Wenn die Arbeiter solche Berichte lesen, dann müssen sie das Vertrauen verlieren. Herr Müller hat behauptet, das; der .VolkßwiUe“ sehr viele unrichtige Thatsachen Vorgebrgcht babs. Das ist aber nicht wahr, denn sonst hätte man ein" soztal- demokratisches Blatt nichf mit Anklagen verschont. 'Herr Muller hat auch jetzt einsn voUständig unrichtigen Bcricht gelte ert;' „er hat he- hauptet, daß ein Strike ausgebrochen sei wegen Lobgstretttgkezten m- folge einer vorher stattgebabten Versammlung, wahrend die Ver- sammlung erst 36 Stunden nach Ausbruch des Strikes aus Anlaß desselben stattgefunden hat. Die Behauptung, „daß der Ays- stand erfolglos für die Arbeiter verlaufen set, tft guck) mcht richtig, denn die Lohnforderungen find den Arbettern _be- willigt worden. Da die Fabrikaufsickpt vou_ Staatswegeq geubt wird, so herrschen die bösesten Zustände auch 111 Bezug auf dre Ber- öffkntlichung der Berichte; in einzelnen Staaten firzd die Bettchte aber wenigstens da, fie erscheinen zum Weil, als Beilagen von amt- lichen Zeitungen“ in anderen Staatén aber wrxd der Bericht überlZaupt nicht Veröffentli t, z. B. in Braunschweig. Unter allen Umstayden müffen die Veri te aÜgemein zu änglich gemacht werden. Von Retcbs- wegen werden nur Außzüge verö entlicbt; daß fie nicht yeröffentlicht sind, das; Man es übersehen ist, das liegt vielleicht, wie ab zur Ent- schuldigun des erfaffers annehme, an einem ertbum, ni tan emer Abficbt. Zkedner bespricht dann die Gefähylichkett der Me eschiffchen, Von denen einige auf den Tisch des Hauses medergelegt smd, und_ fahrt" hierauf fort: In den Tevpichfabriken in Gexa wetpen ganz unzuretchende Schu maßregeln, leiehte Drahtgitter, um dtese mtt K_roßer SchneÜBkeit dahin aufenden "GSWVYZ. angewendet. Eine Berstarkung der S uv- maßre eln haben die olizeibehörde und dre Berufsgenosseysckpast abgeleßnt. Die Unfälle durcb Verleßun mittels dieser Wehe chzffchen smd sebrzablrcicb. Aberjede Schußvorri tung Herlangsamt, wemg-“tens ür die UebergangSzeit, die Arbeit; dadurch Wird ber Tagelobn der Unternehmer, bei Accordlobn der Arbeiter getroffen, weshalb auch die Letzteren man mal Widerspruch erheben. Da hört dagn alles Cbristenthum au, und es geschieht nichts. Hier war; der Bundeskath berechtigt und verpflichtet, einzuscbreiten. Die Bedurfrxiß- anstalten in den Fabriken widersprechen allen Grundsäven dxr Sttte und Gesundhsit; auch hier muß der Bundeskatb energtsck) vor- geben. Mit welcher Rascbbeit weiß man unsere Vereine zu packen und unsereRedakteure in Untersuchungsbaft zu nehmen. Aber den Arbeitgebern gegenüber geht es viel langsamer. CHas Ar- beiterschuvgesetz ist unvollständig; denn es hat die Fabrikarbeit in pie Hausindustrie etrieben, wo fie jeder Beauffichttgung entzogen rst. Kinder und rauen werden mehr als früher in der Haus- industrie bes äftigt. Die Arbeits eit der Frauen ist gessß“ lich beschränkt; aber durch “de kapitaltstische Hun ex- peitsche zwingen die Fabrikanten die Frauen, HauYar lt mitzunehmen; die Arbeiterinnen müssen dann die_Koften fur die Beleuchtung und die größeren Räumlichkeiten selbst ubernehmen. Es wäre die höchste Zeit gewe-an, einen Erlaß egen die Hausxndusirke zu machen. Für andere inge hat man ett, aber dafur ncht- Ueberall versuchen die Unternehmer sich den Lasten der Sozialrefokm zu entziehen und die Geseße zu umgehen. Was soll daraus werden? Sol] das Volk durch die Hausindustrie um!; mehr verelenden und
verkommen? Wer für die beiligüeu Güter der Nation kämpfen will, der findet im Deutschen Reiche, genug zu thun. Dem unlautersten Wettbewerb, dem um die Knochen des Arbeiters, ift Thür und Thor weit geöffnet" verhindern Sie diesen unlauteren Wettbewerb, dann wird man kn der arbeitenden Bevölkerung einsehen, daß ein Wille vorhanden ist. Aber die Arbeiterschaft bat eingesehen, daß ein solcher Wille bei der Jatereffenwirthschaft nicht vorhanden ist. Deshalb bleiben die Fabrikinsvektorenberickpte immer, was sie waren: eine Anklageschrift gegen das Unternehmertbum.
Staatssekretär, Staats-Minisicr ])1'. von Boetticher:
Meine Herren! Ick bin außer Zweifel, daß, wenn das deutsÖe Volk das Urtbeil über das Unternehmertbum und über das, was die Regierung und der Reicbßtag zu Nuß und Frommen des deutschen Arbeiters gethan haben, sprechen wird, das Urtbeil kein so ungünstiges sein wird, als wie es der Herr Vorredner darsteüt. (Sehr richtig! rechts. Widerspruch bei den Sozialdemokraten.)
Meine Herren, ich muß sagen, daß, wenn es dem Herrn Vor- redner darum zu thun gervesen ist, in objektiVer und ruhiger Weise die Mißstände, die unleugbar auf dem Gebiete der gewerblichen Arbeit bei uns vorhanden find, bier vorzuführsn, so hätte er das ohne die Tiradcn und ohne die Angriffe machen sollen, die er auf das deutsche Unternehmerthum und die Regierungen Voxgebracht hat. Er würde damit einen befferen Effekt erzielt haben, als wie er ihn mit seiner Rede zunächst hier in diesem Hause und, wie ich hoffe, auch draußen erzielt hat. (Sehr wahr! rechts.)
Meine Herren, Was soll denn das heißen, solche Aeußerungen vorzudringen, wie z. B.: das; es das berechtigte Empfinden dcs arbeitenden Volkes sei, daß es von seiten der Regierung gar nichts zu hoffen habe? Was soll das Heißen, wenn er sagt: wo es sich um das liebe Geld handelt, kommt nichts zu Gunsten der Arbeiter zu stande? wenn er Weiter sagt, der Staat hat nicht den gehörigen WiUen, den Arbeiter zu schützen? Nun, meine Herrkn, wir wissen uns Vollständig frei von diesen Vorwürfen. Die Förderer der Arbkitersckzuß-Geseßgebung im Bundes- ratk) sowohl wie im Reichstag haben fich den Vorwurf nicht machen zu lasen, daß fie es unteriaffen hätten, das Interesse der deutschen Arbeiter zu fördern. (Sehr richtig! rechts - Widerspruxh bei den Sozialdemokraten.) Nun bringt der ' Herr Vorredner eine große Anzahl von Thatsachen vor, die in den Berichten der Fabrikinsp-ektoren enthalten find und die allerdings, wie das auch garnicht Wunder nehmen kann, dafür sprechen, daß in dem Ver- hältniß zwischen Arbeitgsbsr und Arbeiter, in dem Verhältnis; zwischen Arbeiter und Bebörda noch nicht alles so ist, wie es sein sol]. Ich habe dagegen garnichts, obwohl ich dem Hcrrn Vorredner bemerklicb machen will, daß dieser Weg, die Dinge hier im R6ichstag vorzu- bringen, aÜerdings dazu führen kann, das; die Unzufriedenheit draußen gemcbrtwird, daß er (1er Weniger dazu geeignet ist, denUebelständen Abhilfe zu Waffen, über die er fich beklagt. (Schr richtig! und Zurufrechts.) Ob die Abficht darauf gerichtet ist, das lasse ich dabingesteüt; ich lege auch einem sozialdemokratischen Abgeordneten keine Abs'ccht unter, die er nicht ausszesprochcn bat, ich kritisiere nur und spreche mein Urtbeil dahin aus, daß ich es nach langjährigen Erfahrungen, die ich an dieser Stelle gemacht habe, für viel wirksamer halte, die Behörden, die zur Abhilfe berufen sind, auf die Mißstände aufmerksam zu machen, als hier solche Reden zu halten, die wirklich weiter keinen Zwkck haben als draußen Unzufriedenheit hervorzurufen. (Zuruf links-Heiterkeit.)
Meine Herren, ich bin selbst sebr gern bereit, die Fabrikauffichts- beamten-Berichte nach der Seite nutzbar zu machen, daß ich die bercchtigten Klagen, die “karin enthalten find, der Abhilfe entgegen- fübre; wenn aber der Herr Vorredner Hier im Reichstag eine ganze Reihe von Klagen vorbringt, deren Abhilfe nur innerhalb der einzelnen Bundesstaaten geschehen kann, so kann mir das absolut garnichts helfen; denn wenn ich auch die Regierunßen dieser Bundesstaaten darauf aufmerksam machen wollte, so könnte mir ganz einfach erwidert werden: wir sind ja schon aufmerksam gemacht durch die Fabrikinspektoren-Berichte, dazu be- durfte es der Rede des Herrn Abg. Wurm nicht. Insbesondere gilt das von der Klage über die noch immer mangelhafte AuSgestaltung des Gewerbeauffichtswesens in Preußen. Mein preußischer KoÜege, der Herr Minister für Handel und GeWerbe ist vol]- ständig darüber unterrichtet, daß in dieser Beziehung der Wunsch beftsbt, das Eewerbeauffickytsinstitut noch weiter aus- zubilden und nach Maßgabe der finanziellen Mittel, die ihm zur Verfügung stebsn, wird er das auch thun. (Zuruf links.) -- Jch verstehe nicht! -
Die Frage, ob weibliche Inspektionsbcamte angestellt werden sollen oder nicht, ist eine bekanntlich sehr bestrittene. Der Königlich preußische Herr Handels-Minifter steht auf dem Standpunkt, daß es nicht nüßlicb sei, weibliche Aufficbtsbeamte anzusteüen. Wenn der Herr Vorredner also in dieser Beziehung eine Aenderung herbei- führen will, dann mag er fich dorthin wenden, wo diese Aenderung allein vorgenommen werden kann; von Reichswegen kann der Königlich preußische Minister nicbt genötbigt werden, weiblicke Aufsichtsbeamte anzustellen, denn die Gewerbeordnung enthält in dieser Beziehung keine Vorschriften..
Nun hat der Herr Vorredner mit viel Eifer und Fleiß aus den Jnspektorenberichten alles zusammengetragen, Was über die mangel- hafte Durchführung der Genmbeaufficbt darin enthalten ist. Er bat gesprochen über das mangelhafte Vcrbältniß zwischen Gewerbe- auffichtsbeamten und Polizeibehörden, hat darüber geklagt, daß cin Gewerbeaufsichtsbeamter im Hauptamt Polizeibeamter sei, er hat geklagt über die Kombination der Keffelrevision mit dem Gewerbe- auffichtsdienft und hat so eine ganze Reihe von Darstellungen gegeben, die alle darauf hinweisen, daß das höchst mangelhaft ist. Ich kann ihm in dieser Beziehung auch nicht helfen, in vielen Beziehungen wenigstens nicht. Ick) kann die Uebelstände, die vorliegen, Ukchf beseitigen. Das ist eben Landessackye, und wenn beispiels- weist es in Preußen für nützlich befunden wird, die Kessel- revision mit dem AuffichtSdienft zu vereinigen, so hat der Königlich Preußische Herr Minister für Handel und Gewerbe dafür doch auch seine guten Gründe, und auch vom Standpunkt des Herrn Abg. Wurm, worauf ich aufmerksam machen möchte, würde es doch nicht als un- LUlässig anzusehen sein, ja man könnte es sogar nüßlich finden, wenn der Sexverbeaufficbtsbeamte, der seine Ankunft zum Zweck der Keffel- Mison angekündigt hat, nun also unter voller Vorbereitung des Fabrikbetriebes, des Fabrikleiters in die Fabrik ein- ÜUÄ- Isi diese vorherige Ankündigung dazu geeignet, dkn Fabrikleiter dazu zu bestimmen, daß er in der Fabrik einen fehlerfreien Zustand herstellt, so wird gerade dieses Vorgehen den Arbeiter auch darauf
hinweisen, wie der Zustand in der Fabrik, wenn er anders muh der Vorschrift der Gesche und derArbeitSordnung eingerichtet werden soll, beschaffen sein kann und muß. Also auch dieses Vorgehen würde an fich kein tadelnswerthes sein. Aber, wie gesagt, ich gehe auf die Einzelheiten der Klagen nicht ein; ich will nur der hohen Versammlung nicht vorenthalten, daß, wenn der Herr Vorredner mit vielem Fleiß, wie ich schon sagte, die Schattenseiten unseres Gewerbewesens dargestellt bat, er ebenso auf der anderen Seite nicht berücksichtigt bat die Lichtseiten, die fich ebenso aus der Zusammenstellung der Berichte ergeben. (Sehr wahr! rechts.) Meine Herren, wenn er z. B. darüber ge- sprochen hat, daß das Verhältniß der Ortspolizeibebörden zu den Gewerbeauffickytsbeamten ein ungünstiges sei, und daß die selbständige Revifionstbätigkeit der Ortspolizeibebördeü nicht überaks eine außreichknde und förderliche sei, so ist darauf hinzuweisen, daß in dieser Berichtszusammenftellung, wie fi“: den Herren Abgeord- neten vorliegt, durchaus objektiv davon gesprochen ist, einmal rück- ficbilicb des Verkehrs der Auffichtsbeamten mit den Ortspolizei- behörden, das; dieser Verkehr „fast ausnahmslos als ein leichter und erfreulicher geschildert werde, das; dem Ersuchen der Auf- fichtsbeamten durchweg mit Bereitwilligkeit entsprochen sei, und daß, wo eine Mitwirkung der Ortsvolizeibehörden in Anspruch genommen würde, stets ein ersprießlichcs Zusammenwirken zur Durch- führung der Arbeitcrschutz-Bestimmungeu zu erzielen War“, daß also die Klagen über das mangelnde Entgegenkommen der Ortsp olizei- behörden gegenüber den Aufficlytsbeamten nicht begründet find. Und was die selbständige Revifionsthätigkeit der Ortspolizeibebörden anlangt, so ist ausdrücklich hervorgehoben, daß fich aus einer Reihe von Verichten ergebe, daß die Revifionsthätigkeit der Ortspolizei- behörden eine sehr rege und gründliche sei. Auf der anderen Seite find auch die Von dem Herrn Vorredner betonten Schattenseiten auf Seite 27 nicht verscbWeigen; es stehen danach den günstigen Aeuße- rungen zahlreiche Aeußerungen gegenüber, wonach sich die Orts- polizeibebörden ihre Aufgaben auf dem Gebiete der Gewerbepolizei und Aufsichtsführung nicht gewachsen gezeigt haben.
Des Fehlers, nicht ganz objektiv darzustellcn, Hat fich nun meiner Meinung nach der Herr Vorrsdner auch schuldig gemacht rücksichtlich der Beleuchtung der Verhältnisse, wie fi? im Elsaß bestehen. Auch in dieser Beziebung [affen die Ausführungcn des Berichts auf den ssiten 34 und folgsnden klar erkennen, daß die Schattenseiten, die noch bist und da in der elsässischen Industrie sich zeigen, keineswegs Verschwiegen wvrden find. Auch über das feindliche Auftreten von Seiten der Arbeitgeber gegenüber den Gewerbeaufsickxtsbeamten, bezüg- lich dessen der Hört Vorredner eine Angabe vermißt hat, istauch auf Seite 37 eine Bemerkung enthalten, die gar keinen Zweifcl darüber läßt, daß
, in dieser Beziehung noch mancbe's zu wünschen übrig bleibt, und das-
selbe ist auf Seite 38 rückfichtlich dks Mißtrauens der Arbeiter gegen die Unternehmer geschehen.
WEnn also der Herr Vorredner der Meinung ist, daß die Zu- sammenstellung nicht objektiv gehalten sei und kein vollständiges Bild gebe, so ist diese Auffaffung nicht begründet. Das Eine muß zugegeben werden: nicht alles, was in den Spezialberichten enthalten ist, ist in den Generalbericht übernommen. Dazu ist der Generalbericht auch nicht bestimmt; der Generalbericht soll nur eine Uebersicht über den Inhalt der Spezialberixhte geben und soll bei dieser Uebersicht die typischen Erscheinungen, die zu einem zutreffenden Urtheil über die Natur unserés Gewerbewesens befähigen, darlegen. Das thut aber im vollen Maße der Ihnen hier vorliegende Bericht, und wenn der Herr Vorredner in Beziehung auf die Gestaltung dieses Berichts etwa noch einzelne Wünsche hat, _so möge er fie äußcrn. Den Wunsch können wir aber nicht erfüllen, daß der ganze Inhalt der einzelnen Berichte in den Generalbcricht übernommen werden möge. Die ältéren Mitgliedkr dss Reichstags erinnern fich, daß früher vielfach gestritten ist über die Behandlung der Berichte der Auffichtsbeamten. Wir Haben geglaubt und Haben dafür auch den Beifall der Majorität des Reichstags gehabt, daß es das Angemessenfte sei, die einzelnen Berichte dem Reichstage vorzu- legen und daneben einen (Generalbéricht berzusteücn, der sämmtlichen Mitglieder des hohen Hauses zugänglich gemacht wird.
Ich möchte also bitten, die Klagen des Herrn Vorredners nieht aÜzutief in fich aufzunehmen; sw sind, wie gesagt, unbegründet.
Der Herr Vorredne'r - und in dieser Beziehung muß ich doch auch noch ein Wort sagen » hat Weiter eine schwere Anklage gegen einen Gewerbe-Ratk) erhoben. Die Gewerbe-Räthe die, wie er verficherte, im allgemeinen seine Freunde sind, mit denen er zufrieden ist, soweit sie ihre Pflicht thun, finden doch njcht durchweg seinen Beifall. Er bat den Gewerbe-Ratl) in Hannover bezichtigt, daß er einen falschen Bericht erstattet babe, und er hat geäußert, daß dieser Beamte, Weil er eincn falsch€n Bericht erstattet habe, bei den Arbcitern kein Ver- trauen mehr genieße. Nun bin ich, meine Herren, selbstverständlicb außkr stande *- namentlicb ohne nähere Angaben _, in eine Prüf ung dieser Bkhauptung einzutreten und mich darüber auSzulaffen, ob fich der Gewerbe-Rath in der That einer falschen Berichterstattung schuldig gemacht hat. Aber wcnn ihn auch dieser Vorjmn'f trkffen sollte, weshalb Wendet sich denn der Abg. Wurm nicht an die vorgeseßte Behörde? Weshalb muß er denn hier im Reichstag den Fall zur Sprache bringen und einen vieÜeicht pflicht. treuen und tüchtigen Beamten hier an den Pranger stellen, sodaß jedermann nachher von ihm sagt: der Mann hat wissentlich etwas Falsches berichtet! (Sebr richtig! rechts.) Es kann nicht zu Ruß und Frommen selbst der Bestrebungen dienen, welche der Herr Abg. Wurm verfolgt, wenn hier ein Beamter bezichtigt wird, bevor man die demselben vorgesetzten Instanzen angerufen bat, die angerufen werden können, um eine Remedur, die sich etwa gegenüber der Amts- handlung eines Beamten erforderlich macht, herbeizuführen.
Nun, meine Herren, kann ich den Herrn Abg. Wurm verlaffen _
und mich darauf beschränken,bezüglich der verschiedenartigen Publikation der Berichte in Aussicht zu stellen, daß ich auf ein übereinstimmendes Verfahren in dieser Beziehung hinwirken werde. Ich hoffe, das wird gelingen, möchte aber bemerken, daß das Interesse an der Lektüre der Berichte der GUverbe-AuffiMSbeamten doch nacb“ den bisherigen Erfahrungen kein übermäßiges ist. Unser Generalbericbt beispielsweise wird, abgesehen von den Freiexemplaren, die. wir außgeben, nur in einer so Verschwindend kleinen Anzahl abgesevt, daß der Verleger darüber klagt, daß er nicht auf seine Kosten komme. Ich hoffe, daß das mit der Zeit beffer werden wird; vorläufig möchte ich aber davon abratben, den Beriäot noch dickleibiger zu machen, denn wir würden sonst noch weniger auf die Kosten kommen.
Inzwischen ist ein Anita des 131". i : eiu- gexxan en, welcher den Reichskan§ler auffo milk Ibex die an rund des 1200 der Gewerbeordnung ergangenen Aln- ordnungen dem eichstage eine Zusammenstellung vorzulegen.
Württembergischer Re ierungs-Direktor von S icker: DerA . Wurm hat behauptet, da pie Dampfkeffelrevi 1th getrennt wmbée von der abrikaufsicht. Das rst nicht richtig. DeDampfk elt wurde 1 89 mit der Fabrikaufsicbt verbunden. um die s der spektoren zu vermehren. Wenn eine Aenderung eingetreten ist, so *ebt “fie nur dabm, daß die innere Revision der Kessel nicht von den
abrtk-ATfickotsbeamten vollzogen wird, aus technischen Gründen, damit Yer Besu nicht angekündigt zu werden braucht. Im übrigen aber oai sich die Anordnung vollständig bewährt, und es ist mir nicht bekannt geworden, daß eine Nenderun gewünscht wird.
, Abg. Wuxm (Soz.); Unzufrieden ett wollte ich allerdings erregen bet allen ebrltchen Soztalpolitikern, und ich wollte unseren Antrag QZf Aenderung der Inspektion begründen. Wir find dazu da, Miß- stande aufzudecken, nicht festzustellen, wenn Recht gejcbiebt. Wo eine Verlotterung der Fabriken eintritt, hilft nur die Furcht daß der Uyternebmxr vom abxikinspektor erwischt und auch vom Gerkcht bé'traft xmrd, womit eZ (: erdmas manchmal hapert. Besonders die Zuf'ände xn Elsaß-Lotbrmgen mü ten bier eingehend besprochen Werden, weil im dozrttgen LandeSauss uß doch nicht darüber ?esprochen wird. Ich habe :xber den Gewexbe-Ratl) Müller bier Mittbei ungen gemaeht, tcb wetß, daß es hre; dock) nüßen wird. Wir haben dre Sache an die große Glocke gehangt urxd dem Gewerbe-Ratb Müller Gelegenheit ge eben, tmt auen Staatsmttteln einzuschreiten. Hätten wir unwahre T„atsachen bebauytet, dann wäre es ein Leichtes gewesen, die Un- Wahkbßxt nachzuweisen. Er hat geschwiegen und dadurch bewiesen, daß wtr Recht haben.
Staatssekretär, Staats-Minister Dr, von Boetticher:
Meine Herren! Ich will dem Herrn Vorredner nur erwidern, daß daraus, daß ein Beamter Verleumderische Artikel nicht durch die Presse berichtigt, noch keineswegs folgt, daß er den Tbatbestand, der in diesen Verleumderiscben Artikeln enthalten ist, zugiebt.
Abg. Jskxaut (Reform-P.): Die Rede des Abg. Wurm War Wohl m_ebr e_me Agttattons-, als „, eine Parlamentßrede. An der ganzkn byrgerltchen Geseüschaft gefällt Herrn Wurm nichts Weiter als dix Fabrtkaujficht; "er bgt nur getadelt, daß ein Blatt einen Juden mch) als geetgnet fur dre Fabrikaufficht bezeichnet hat. Wir sind daruber anderer Anficht, denn bei den Juden müssen wir sehr lange nach Schutz und Hilfe, suchen. Die Regierunß sollte auf diesem, Wege fortfahren ,und s1ch hüten, Juden als Fa rikinspektoren anzu- stellen. Dte Syztaldemokratie übt Kritik, aber sie hat nicht den Be- ruf zum „Arbetterschuy. Mit einzelnen Fäüen , die als Aus- nahme dre Regel doch nur bestätigen, kann man nicht den Ge'rst, der , m der Fabrikaufficht herrscht , beweisen. Die soztale Frage tft brennend gewoxden, der Gegensa zwischen Arbeitern und Arbßitgebern muß außgegltcbe'n werden, sont kann die soiale Frage mcbt gelöst _werden. Die Antwort des Kösliner_ Fa rik- ZFF-Hektors' an den soztaldemokratjschen Agitator war vollständig berech- txgt. Dte Jntxreffen der Axbeiter und Arbeitgeber können nicht durch das Dazwtschentrexen soztgldemokratischer Abgeordneten versöhnt werden, penn daduxch wxxrden dre Intereffengeqensäße verstärkt Werden. Es ßst nichts a_ls em, Zejcben der Kälte und Undankbarkeit, wenn die Soztgldemokraxen mcbt anerkennen, daß auf diesem Gebiete der „Fabrnfaufficht etwas Erhebxiches geschehen ist. Die Sozialdemokratie rst blmd . zu sehen, was dre Regierung ethan hat. Man mag auf emem, soztalen Standpunkt stehen, auf we chem man wil] - ich stehe auf xmem anderen Standpunkt als die Regierung - aber wenn die RFterung vorgegange'n ist, so hat fie Erbebli es gethan grade um S F der Fabukarbetter. Indem ich diesen edanken in de'r de des, bg. Wurm nicht gefunden habe, kann ich sie nur als eine agita- tortscbe bezetchnxn. Nach A ten brauchen wir nicht zu geben, denn der Thetl der Bevolkerung, we cher geeignet ist, uns die heiligften Güter zu nehmen, tst' aus Afien schon zu uns Fekommen,
Abg. RetßHaus (Soz.): Die Fa, rikinspektion ift sebr mangel- haft., Jm Memtnger Landtag „haben emige abrikanten erklärt, daß fie tn [[)er _Betxxebe noch fernen Fabnk- uffichtsbeamfen gesehen hätteq; ern ahnltcbes Urtheil fäUte ein Delegtrter zum Frankfurter Par'tettgg, zmd als Hersteller des Berichts über den Parteitag wurden zwet Schr1ftste_l]erxwegen Beleidigung des Fabrikinspektors zu drei Monatxsn Gefangmß vgrurtbeilt. Seitdem ist die Fabrikaufsicht auch _mcbt bxssex gewprden' Her betreffende Beamte kennt ni tein- maldte'Verhaltmffe seines _eztrks; erbestrittjeden Notbstand, wahrend die soztaldemokrattsck) organtfierte Arbeiter chaft swb enötbigt sab, durch gesammelte Gelxmrttel Brot, Karlo eln und oblen zu be- schaffen und zu vertbetlen. 'Wenn die Arbeiter solche Unrichtigkeiten !eskn, dcnxn darf man fich,ntcht ryandern, daß die Unzufriedenheit unter tann wachst. Wezm dtefe Dinge auch vor die Ein el-Landta e gsboren„ so nebnze tc!) doch an, daß ein Druck vom Rei e aus ni t ohne Wirkung sem wtrd.
Abg.Schmidt-E1berfeld (fr.Volksp.): J hatte bei der ten Beratbng des Geseßentwqrfs, betreffend den unlYauteren WettbekYrb, darauf htngewiesen, daß dte formalistische Art der Rechtsprecbun die Gxseßgebun? „anders auslegt, als ste gemeint ist. In Bezug au? die Kunprgungs rtsten der Werkmeister und Betriebsbeamten in Tit.?" extthn'xt der Gefeßentwurf die Bestimmung, daß als solche Beamten dtexentgen angeseberx werden soUten, welcbe monatliche Bezüge erhalten. Es wurkze die Besttmmung dadurch erseßt, daß die Werkmeister aucb wöchent'ltche Zablqng erbglten kßnnten, aber fie müßten auf feste Befugnisse arxgewresxn sem. Dte achte Kammer des Landgerichts erlm hat m, dekrsprucb mit allen anderen Kammern ent- schieden,. daß, em mit fesxem Gehalt angestellter Arbeiter, der aber wöchenthchsxmeu Lohn erhalt, mcbt als Werkmeister angesehen werden kgnn; dre wochentltche Lohnzahlung cbarakterifiere ihn als einen gewöhn- ltchen,Arbeiter. Der,Mann war aber von den Geschäftsinhabern aus- dxuckltch als Werkmeister anerkannt. Die Ri ter stehen dem prak- t1schen Leben , fern und yrtbeilen in Widerspru zu den Gesetzen und zu chu praktischen Verhaltnissen. Ich weiß nicht, was gegen dieses Urtbetl ges eben kann; aber,es muß etwas geschehen, um das was derchWVJWr 1xßxerräczlltfhhat, etneOnlSchuijür dte betgbkeiliglxen Personen, au 1: ur zuu ren. rm 8 e einer ove c, das m ich der Weisheit der Regierung überlassen.g aß
Staatssekretär, Staats-Minister 131“. von Boetticher:
Ich kann mich ja auf eine Kritik des Einzelfalles nicbt einlassen, zumal es fich um eine richterliche Entscheidung handelt. Wenn aber disse Entscheidung in einem Sinne ergangen ist, der nach der Meinung des Herrn Vorredners nicht der Absäcbt des Gcseßes entspricht, so möchte ich ibn damit beruhigen, daß es fich doch nur um eine einzelne Ent- scheidung handelt und das; daraus noch nicht mit Notbwendigkeit folgt, daß nun in anderen, ähnlichen Fällen von den Gerichten ebenso entschieden werden wird. Sollte das aber “gleichwohl der Fall sein und sollte der Herr Vorredner mit seiner Meinung Recht haben, so wird man gewiß gern Gelegenheit nehmen, irgend eine Korrektur ein- treten zu lassen.
Ab . S midt-Elb eld r. Volk : mebrzxrech":llec;h deshalb bxxfe ich(fdie Sasp)e “XS HF.!" W&W Es tft das zweite Mal, daß ich einen aa vor ebchk wo die Gerichte entgegen dem Winen der Gesesgebung entf ieden Labem.
Staatssekretär, Staats-Minister Dr. von Boetticherx
Dagegen möchte ich nur anfübten, daß die Richier in ihren Ent- scheidungen souverän find; dagegen ist*nicbts zu machen. Man kann nur, wenn fie Urtbeile fällen, die der Abfiebt des Geseßes niht WWW:! * Wege der Geseßgebung eine Korrektur eintreten lassen. Tt ZUM sich zwar um mehrere Fälle, aber doch um WWW eine!? und „ desselben Gerichtßbofs. Es befiebt also imme; noeh dk AMK *